sicherheitsdatenblatt
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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 Erstellungsdatum: 30. Jan. 02 Druckdatum: 29. Mrz. 10 Handelsname: Molybdän Rev-nr.: 3 Seite 1 von 9 Änderungsdatum: 11.03.2010 01. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung Handelsname: Verwendung des Stoffes / der Zubereitung: Hersteller: Straße / Postfach: Nat.-Kennz. / PLZ / Ort: Kontaktstelle für technische Information: Telefon / Telefax / E-mail: Molybdän Bindermetall für Diamantwerkzeuge Dr. Fritsch GmbH + Co.KG Dieselstraße 8 D - 70736 Fellbach Labor (Telefon: +49 (0) 711 / 51832-186) Tel.: +49 (0) 711 / 51832-0 Fax: +49 (0) 711 / 51832-10 E-mail: [email protected] Notfallauskunft: 02. Mögliche Gefahren Bezeichnung der Gefahr: entfällt Einstufung: . / . Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: entfällt 03. Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen Chemische Charakterisierung: Gefährliche Inhaltsstoffe: Bestandteil: Gewichtsanteil: EINECS-Nr: CAS-Nr. GefahrenEinstufung R-Sätze: symbol: Mo 100 7439-98-7 -- . A . E . A . E . A . E . A . E EG-Grenzwerte -- Stoffe mit vorgeschriebenen EG-Grenzwerte Der Vollständige Wortlaut der R-Sätze siehe in Abschnitt 16. SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 Erstellungsdatum: 30. Jan. 02 Handelsname: Molybdän Seite 2 von 9 Druckdatum: 29. Mrz. 10 Rev-nr.: 3 Änderungsdatum: 11.03.2010 04. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Nach Einatmen: Nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen. Nach Augenkontakt: 15 Minuten mit gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, augenärztliche Nachkontrolle. Nach Verschlucken: Erbrechen auslösen und Arzt konsultieren. Hinweise für den Arzt: 05. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Trockener Sand, Metallbrandpulver Aus Sicherheitsgründen ungeeignetes Löschmittel: Wasser Besondere Gefährdung durch das Produkt, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase: Bei einem Brand kann Molybdänoxid freigesetzt werden Besonder Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Bei Brandbekämpfung Atemschutz mit Umluftunabhängiger Luftzufuhr erforderlich. Fortsetzung auf Seite -3- SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 Erstellungsdatum: 30. Jan. 02 Handelsname: Erstellungsdatum: 30. Jan. 02 Molybdän Druckdatum: 29. Mrz. 10 Rev-nr.: 3 Änderungsdatum: 11.03.2010 Seite 3 von 9 05. Maßnahmen zur Brandbekämpfung: Fortsetzung von Seite 2 Zusätzliche Angaben: keine 06. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Zündquellen beseitigen. Staubentwicklung und -ablagerung vermeiden. Umweltschutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich Verfahren zur Reinigung / Aufnahme Mechanisch aufnehmen, Staubbildung vermeiden. In gekennzeichnete verschließbare Behälter füllen. TRGS 200/201 beachten. Zusätzliche Hinweise: 07. Handhabung und Lagerung Hinweise zum sicheren Umgang Staubentwicklung und -ablagerung vermeiden. Ausreichende Lüftung, ggfs Absaugung bei Handhabung und Umfüllen des Produktes. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Von Zündquellen fernhalten. Handhabung: Weitere Angaben zu Lagerbedingungen In dicht verschlossenen Behältern trocken lagern. Anforderungen an Lagerräume und Behälter : keine VCI-Lagerklasse: 11 VbF-Klasse Zusammenlagerungshinweise / Unverträgliche Produkte: Die Produkte der Lagerklasse 11 dürfen in einem Lagerabschnitt gelagert werden. SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 Erstellungsdatum: 30. Jan. 02 Druckdatum: 29. Mrz. 10 Handelsname: Molybdän Rev-nr.: 3 Änderungsdatum: Seite 4 von 9 11.03.2010 08. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und / oder biologische Grenzwerte Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) Deutschland Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte der Europäischen Union: Spezifizierung: TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte ( D ) Spezifizierung: 2000/39/EG Stoff: Mo Wert: Kurzzeitwert (STEL): / Spitzenbegrenzung: Langzeitwert (8 h): Hinweis: Hinweis: Stoff: . Wert: Kurzzeitwert (STEL): / Spitzenbegrenzung: Langzeitwert (8 h): Hinweis: Hinweis: Stoff: . Wert: / Kurzzeitwert (STEL): Spitzenbegrenzung: Langzeitwert (8 h): Hinweis: Hinweis: Stoff: . Wert: / Kurzzeitwert (STEL): Spitzenbegrenzug: Langzeitwert (8 h): Hinweis: Hinweis: Stoff: . Wert: / Kurzzeitwert (STEL): Spitzenbegrenzung: Langzeitwert (8 h): Hinweis: Hinweis: Erklärungen zur Spalte Hinweis und Wert: H = Größere Mengen des Stoffes werden durch die Haut aufgenommen. Y = Stoffe, bei denen ein Risiko der Fruchtschädigung bei Einhalteung des AGW und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet werden braucht. E = Einatembare Fraktion (Grenzen beziehen sich auf den Elementgehalt Begrenzung und Überwachung der Exposition: Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren, wie in Abschnitt 7 aufgeführt, haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen. Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen: Siehe Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) "Gefährliche Arbeitsstoffe" (GA 13). Persönliche Schutzausrüstung: Persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung abhängig von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Augenschutz: Schutzbrille Körperschutz: Fortsetzung auf Seite -5- SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 Erstellungsdatum: 30. Jan. 02 Handelsname: Molybdän Druckdatum: 29. Mrz. 10 Rev-nr.: 3 Seite 5 von 9 Änderungsdatum: 08. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen 11.03.2010 Fortsetzung von Seite 4 Atemschutz: Filtergerät mit Filtertyp P2, P3 (DIN EN 143) Handschuhe: Schutzhandschuhe Angaben zur Arbeitshygiene: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken, rauchen oder schnupfen. Vor Pausen und Arbeitsende Hände mit Wasser und Seife waschen.Verschmutzte Arbeitskleidung öfters wechseln. 09. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Erscheinungsbild: Farbe: grau Form / Aggregatzustand: Pulver Geruch: geruchlos 9.2 Sicherheitsrelevante Daten: Schmelzpunkt: 2622 °C Siedepunkt: Entzündlichkeit: Produkt ist nicht entzündlich obere Explosionsgrenze: Grenzen nicht ermittelt ca. 4800 °C untere Explosionsgrenze: Dichte: 10,2 g/cm³ Zündtemperatur: nicht ermittelt Brandfördernde Eigenschaften: Schüttdichte: 1,1 - 2 g/cm³ Flammpunkt: nicht anwendbar nein Weitere Angabe: schwer löslich in Wasser 10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen: Staubexplosionsfähig. Zündquellen fernhalten / entfernen. Zu vermeidende Stoffe: Wasserstoffentwicklung mit Salpetersäure/Flourwasserstoffsäure-Gemisch. Bildung von Stickoxiden möglich. Gefährliche Zersetzungsprodukte: keine Weitere Angaben : keine SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 Erstellungsdatum: 30. Jan. 02 Handelsname: Molybdän Rev-nr.: 3 Seite 6 von 9 Ausgabedatum: 29. Mrz. 10 Änderungsdatum: 11.03.2010 11. Angaben zur Toxikologie Akute Toxizität: LD 50 oral, Ratte: > 2000 mg/kg Spezifische Reizwirkung im Tierversuch: Reiz- / Ätzwirkung: Zusätzliche toxikologische Hinweise: Sensibilisierende Wirkung // Wirkungen nach wiederholter oder länger andauernde Exposition: Allgemeine Bemerkung: 12. Angabe zur Ökologie Ök Ökotoxizität: Ökotoxikologische Daten liegen nicht vor Mobilität: Persistenz und Abbaubarkeit: Bioakkumulationspotential: Ergebnis der Ermittlung der PBF-Eigenschaften: Aufgrund der praktischen Unlöslichkeit in Wasser erfolgt Abtrennung bei jedem Filtrations- und Sedimentationsvorgang. Andere schädliche Wirkungen: 13. Hinweise zur Entsorgung Ungebrauchtes Material oder Restmengen: Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle Wenn möglich Wiederverwertung zuführen. Hersteller ansprechen Abfallschlüssel (die aufgeführte(n) Abfallschlüssel-Nummer gilt als Empfehlung (2000/532/EG)): Verunreinigte Verpackungen: Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entlehren. Nicht reinigungsfähige Verpackungen unter Berücksichtigung der örtlichen und nationalen Vorschriften als Sondermüll entsorgen. SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 Erstellungsdatum: 30. Jan. 02 Druckdatum: Handelsname: Molybdän 29. Mrz. 10 Rev.-Nr.: 3 Seite 7 von 9 Änderungsdatum: 11.03.2010 14. Angaben zum Transport Landtransport ADR / RID Klassifizierung: ADR Klasse: -- Warntafel: UN-Nummer: . Klassifizierungscode: -- Bezeichnung des Gutes: -Gefahrauslöser Land: Verpackung: Verpackungsgruppe: -- Gefahrenzettel L Begrenzte Menge: -- Tunnelkategorie: keine Seeschifftransport IMDG / GGVSee Klassifizierung: IMDG-Code: -- EMS: UN-Nummer: -- Marine Pollutant: Bezeichnung des Gutes: -Gefahrauslöser See: Verpackung: Verpackungsgruppe: -- Gefahrenzettel: -- Lufttransport ICAO-TI und IATA-DRG Klassifizierung: Klasse: -- UN-Nummer: -- Bezeichnung des Gutes: -Gefahrauslöser Luft: Verpackung: Verpackungsgruppe: -- Gefahrenzettel: -- Sonstige Angaben Kein Gefahgut im Sinne der Gefahrgutverordnung. Getrennt von Säuren, oxidierend wirkenden Stoffen, Nahrungs- und Genußmittel halten. SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 Erstellungsdatum: 30. Jan. 02 Handelsname: Druckdatum: 29. Mrz. 10 Molybdän Rev-nr.: 3 Seite 8 von 9 Änderungsdatum: 11.03.2010 15. Rechtsvorschriften Stoffsicherheitsbeurteilung Sicherheitsbeurteilungen für Stoffe in die Zubereitung wurden nicht durchgeführt Kennzeichnung nach EG-Richtlinie Kennbuchstabe/n und Gefahrenbezeichnung/en des Produktes Symbol: Gefahrenbezeichnung: . Keine Kenzeichnungspflicht vorhanden . . . . R - Sätze: R' R'- R R' . . . . . . S - Sätze: S' S' . . . S'- S'- . . . EU - Vorschriften TRGS 900 "Luftgrenzwerte": 15 mg/m³ E Nationale Vorschriften: Wassergefährdungsklasse: nicht wassergefährdend Technische Anleitung Luft (TA-Luft): Ziffer 3.1.2 Gesamtstaub Störfallverordnung: nicht gelistet in den Anhängen (Fortsetzung auf Seite 9) SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 Erstellungsdatum: 30. Jan. 02 Handelsname: Molybdän Druckdatum: 29. Mrz. 10 Rev-nr.: Änderungsdatum: Seite 9 von 9 15. Rechtsvorschriften 3 11.03.2010 (Fortsetzung von Seite 8) Verordnung brennbarer Flüssigkeit: nicht anwendbar Beschäftigungsbeschränkung: keine Sonstige Vorschriften: Sonstige Vorschriften 2: 16. Sonstige Angaben Mitgeltende EG-Richtlinien Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Stoffrichtlinie (67/548/EWG), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/121/EG REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (berichtigte Fassung vom 29.05.2007 ABI.L136) Vom Hersteller empfohlenen Verwendungsbeschränkung Nur für gewerbliche Anwednung - kein Publikumsprodukt. R-Sätze auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird . R . R . R . . R . R Das Vorliegende Sicherheitsdatenblatt wurde geändert. Änderung erfolgten in den Kapiteln: Textänderung (siehe Kapitel): 14 Ke Kennzeichnung (siehe Kapitel): Grund der Änderung: Te Einfügen der Tunnelkategorie Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datzenblattes verwendet wurden: Sicherheitsdatenblätter der Hersteller Datenblatt ausstellender Bereich Labor: Dipl.-Ing. (FH) Christian Weiß (Telefon: +49 (0) 711 / 51832-186) Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand der Kenntnisse und Erfahrungen. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt Produkte im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Die Angaben haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen.