Formulare - Autovermieter Journal

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Formulare - Autovermieter Journal
Einzelpreis: 8,00 Euro inkl. MwSt. und Versandkosten
Nr. 1 März 2016
Autovermieter Journal
Das Service-Magazin für mittelständische Autovermieter
www.der-autovermieter.de
leinschätzung
VDA Gerichtliche Feh
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Formulare Interessan
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Hyundai Lademeister
Offizielles Organ des Verbandes
deutscher Autovermieter e. V. (VDA e. V.)
Formulare
IVR-Formular-Service
Attraktive
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Interessante Nachlässe bei größeren Bestellmengen
Das Frühjahr naht, die Rabatte schlagen aus. Wer jetzt größere Formularmengen für das Geschäft in den kommenden Monaten bestellt, spart bares Geld. Denn bei größeren Bestellmengen gibt es interessante Nachlässe. Das gilt für Mietverträge genauso wie für
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Nachfragen lohnt sich.
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möchten. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Als Autovermieter können Sie Ihre
Formulare weiterhin gebührenfrei per
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Autovermieter Journal • 1/2016
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2
Wer jetzt seinen Formularbedarf für das kommende Frühjahrsgeschäft vorbestellt, spart bares Geld. Denn auf größere Bestellmengen gewährt der
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Unsinnige Rechtsprechung
6
Der Verband deutscher Autovermieter e. V. (VDA e. V.) belegt richterlichen
Unsinn. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellt Autovermieter unter Generalverdacht und wirft ihnen rechtswidriges Verhalten vor. Im
zweiten Teil seiner Kommentierung weist der VDA die Fragwürdigkeit der
Fraunhofer Liste nach und stellt die Vorzüge der Erhebungen von Schwacke
heraus.
Goldenes Jubiläum
Formulare2
Nachlässe
Editorial4
Job machen
Nachrichten5–18
Messekalender, VDA, Jubiläum,
Hyundai, Neuerscheinungen,
Datenschutz, Mobilität, Ladeinfrastruktur,
Opel, Glas, CarSharing, Partner System,
Kundenbindung
Recht19
Fahrtenbuch
8
Herzlichen Glückwunsch, Detlef Moll! Der Kollege aus Waldbröl ist nun seit
50 Jahren am Markt. In dieser Zeit hat er zahlreichen Widrigkeiten getrotzt
und ist heute für die Zukunft bestens aufgestellt. Auch für andere Kollegen
stellt er Sonderfahrzeuge im Nutzfahrzeugbereich zur Weitervermietung zur
Verfügung. Und das weit über den eigenen Einzugsbereich hinaus.
Impressum
Das Autovermieter Journal erscheint als Service-Zeitschrift für Autovermieter in der
Bundesrepublik Deutschland und ist außerdem offizielles Organ des Verbandes
deutscher Autovermieter e. V. (VDA)
Herausgeber:Bernd Schumann
E-Mail: [email protected]
Skype: schumi2509
Helmut Habenbacher
E-Mail: [email protected]
Mobil: 0152/297 27 610
Verlag:
IVR Industrie Verlag und Agentur Rhein-Erft Eckl GmbH
Karlstraße 69 • 50181 Bedburg • Telefon 0 22 72/91 20 0
Telefax 0 22 72/91 20 20 • E-Mail: [email protected]
Chefredakteur:
Christian Eckl
Redaktion:
RA Oliver Huq, Erik Sauer, Peter Siebert, Helmut Habenbacher
Vertriebsleitung:
Hiltrud Eckl
Druck:
IDEE DRUCK GmbH, Bedburg
Layout:
Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale)
Abo-Konditionen
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Inland ein Jahr lang frei Haus geliefert. Bestellungen nimmt der Verlag
unter nebenstehender Adresse gerne
formlos entgegen.
Autovermieter Journal • 1/2016
3
Editorial
Job machen, bis etwas
„Besseres“ kommt
Von Bernd Schumann, Herausgeber des Autovermieter Journal
und ehemaliger Präsident des Bundesverbandes der Autovermieter
Deutschlands
Es ist Fakt, einige Mitarbeiter machen
ihren Job für das Unternehmen nur vorübergehend, weil sie im Moment nichts
Besseres gefunden haben. Wie kann man
aber diese Mitarbeiter dazu bewegen, dass
sie ihre Arbeit, die sie im Moment haben,
auch respektieren?
Ich spreche diejenigen an, die ihren Job
als vorübergehend ansehen, als Sprungbrett im besten und im schlimmsten Sinne nur als eine momentane Einnahmequelle. Noch schlimmer ist, wenn diese
Mitarbeiter ihre Denkweise den anderen
Mitarbeitern mitteilen und so die Kollegen
negativ infizieren.
Ist dies ein zunehmendes Phänomen unserer Zeit? Zugegeben, es ist verlockend,
mit dieser Haltung auf seine Karriere zurückblicken zu können. Man kann es auch
Ehrgeiz nennen. Von Job zu Job springen,
mal einen Fuß in ein Büro zu setzen, um
am Jahresende feststellen zu können, es
gab gegenüber dem Vorjahr eine erfreuliche Einkommenserhöhung.
Hören Sie auf, so zu denken. Sie werden
nicht als erfolgreicher Mensch angesehen,
wenn Sie bei Ihrem Job vergessen, die Arbeit, die Sie machen, zu respektieren. Sie
können viele Jobs in Ihrem Leben haben,
werden so manchen Reinfall verdauen
müssen und am Ende Ihrer Berufslaufbahn werden Sie dann sagen: „Ich habe
meine Jobs wirklich gerne gemacht, aber
ich hatte am Ende nicht erwartet, da zu
sein, wo ich heute bin.“
Ich möchte Ihnen gerne aus meiner nun
langjährigen Tätigkeit in der Autovermietbranche einige Ratschläge mit auf den Berufsweg geben:
•
Saugen Sie das Mark aus jedem Job,
den Sie übernehmen. Die Chancen, dass
Sie immer dort bleiben, sind nicht allzu
groß. Aber mit der Zeit werden es so
manche wertvolle „Imbissbuden“ werden. Ihre Inspiration und Begeisterung
wird infektiös sein. Mit Ihrem großen
Lebensentwurf werden Sie Menschen
gewinnen und das Netzwerk, das Sie
bauen, wird ein Leben lang halten.
• Ihre berufliche Entwicklung beruht auf
Ihrer Fähigkeit, die Menschen davon zu
überzeugen, die beste Arbeit für Sie und
das Gemeinwohl zu leisten. Jeder Auftrag ist eine Chance, um diese Fähigkeit
weiter zu verstärken und Ihre Inspiration
und Begeisterung wird der Schlüssel zu
einer Motivation für andere sein.
• Sie können nicht sehen, wie die Zukunft
einer Branche sein wird, aber Sie sind
immer noch im Geschäft. Jeder Geschäftsprozess wird in einem Grundkonzept verwurzelt, das in einer Vielzahl von
Anwendungen in verschiedenen Branchen eingesetzt werden kann.
•
Seien Sie offen für unerwartete Inspirationen. Verwerfen Sie nicht die Möglichkeit, dass die Arbeit, die Sie gerade
machen, ein Job ist, in dem Sie Karriere
machen, auch wenn dieser Job nicht Teil
Ihres Plans sein sollte.
• Finden Sie einen Mentor und zögern Sie
nicht, für diese Beziehung ständig zu arbeiten. Und wenn Sie ihn gefunden haben, seien Sie offen zu ihm.
Wenn es darauf ankommt, bin ich mir
nicht sicher, ob meine fünfzigjährige
„Joberfahrung“ die Weisheit der jüngeren Generation erreicht, aber ich bin mir
ganz sicher, dass meine Überlegungen ein
wichtiges Erfolgsmoment für selbständige
Unternehmer und Manager der Autovermietbranche sein können.
Ihr
Bernd Schumann
Neuwagen-Premieren
Monat
Audi BMW Lamborghini
April
Q1
M2
Land Rover
Huracán Spyder Evoque Cabriolet
Evoque Cabrio
Juni
Quelle: www.auto-news.de
Autovermieter Journal • 1/2016
Renault
Suzuki VW
Talisman Kombi iK-2
GLE 450 AMG
Mai
4
Mercedes
Tiguan
VDA
Der VDA informiert
Rechtsprechung im Fokus – Teil 2
Wie leere Floskeln zu fehlerhaften Urteilen führen und den Rechtsfrieden gefährden
… Fortsetzung des Artikels aus der Ausgabe 4/2015:
Die Unterstellung des OLG Düsseldorf, die
von Schwacke abgefragten Preislisten seien keine Marktpreise, stellt alle Autovermieter unter Generalverdacht und wirft ihnen rechtswidriges Verhalten vor: Die von
Schwacke abgefragten Preislisten unterliegen der Preisangaben-Verordnung, in der
es wörtlich heißt: „Die Angaben nach dieser Verordnung müssen der allgemeinen
Verkehrsauffassung und den Grundsätzen
von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen.“ (vgl. § 1 Abs. 6 S. 1.). Das OLG
wirft also mit seiner Vermutung den Autovermietern nichts anderes als grundsätzlich ordnungswidriges Verhalten vor, denn
der Grundsatz der Preiswahrheit wird ja
nach der OLG-Auffassung nicht gewahrt
oder er – wie das OLG formuliert – „begegnet […] nicht unerheblichen Zweifeln“.
Allein diese Aussage rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit des Senats
(vgl. § 42 Abs. 2 ZPO), denn sie trägt das
gesamte Urteil: „Entscheidend gegen die
„Schwacke Liste […] spricht […]“. Dass diese
entscheidungstragende Ausführung eine
reine, nicht bewiesene Behauptung des
Senates darstellt – nämlich die, dass die
in der Schwacke-Liste abgebildeten Preise
keine Marktpreise seien – die zudem die
fachliche Kompetenz der Richter diskreditiert – liegt auf der Hand: Ganz sicher
hat der Senat keinerlei empirische Marktforschung betrieben – so etwas wäre mit
Sicherheit in der Urteilsbegründung aufgetaucht. Viel schlimmer wiegt jedoch der
Mangel an wirtschaftlichem und an und
für sich zum Allgemeinwissen zählendem
Marktverständnis: Das OLG hält ausdrücklich die Schwacke-Begründung für
Preisschwankungen im Mietwagenmarkt
allein für Preisabweichungen nach unten
für zutreffend aber nicht für solche nach
oben.1 Dass, wenn ein stetig variierendes
Angebot auf eine stets unterschiedliche
Nachfrage trifft, auch der Fall der Verknappung des nachgefragten Gutes eintreten
könnte, der zwangsläufig zu einer Verteuerung führt, kann sich das OLG Düsseldorf offenbar nicht vorstellen, obwohl das
spätestens seit Ende des 19. Jahrhunderts
zur Allgemeinbildung gehören dürfte.2
Zumindest die konkrete Marktsituation
während der Streiks der GDL hätte dem
Senat als aktuelles Zeitgeschehen nicht
verborgen bleiben dürfen.3
Ferner ist die Argumentation im Hinblick
auf die Preisangaben-Verordnung des Senates schwach (vgl. Rn. 56): „[…] die Händler [sind] an die gemäß § 1 PAngV anzugebenden Preise nicht mehr gebunden.“ Natürlich
ist es korrekt, dass Preisabweichungen
nach unten (Rabatte) und nach oben (Aufschläge) individuell möglich sind. Aber
das entbindet die Autovermieter nicht von
ihrer Rechtspflicht zur „Preiswahrheit“ in
den entsprechenden Listen (vgl. § 1 Abs.
6 S. 1 Preisangaben-Verordnung). Die genannten Preise müssen also Marktpreise
sein. Sollte das nicht der Fall sein, so fragt
sich, warum nicht längst – vor allem in einem hart umkämpften Markt – Mitbewerber solch abmahnfähiges Verhalten nicht
abmahnen?
Der erkennende Senat diskreditiert sich
mit seinen fadenscheinigen Begründungen selbst und offenbart ein ums andere
Mal, dass er weder von wirtschaftlichen
Vorgängen noch von Subsumtion unter
Rechtsätze etwas versteht. Das ist ob
der Tatsache, dass das erkennende Gericht immerhin ein Oberlandesgericht ist,
umso befremdlicher für jeden Beobachter.
Dass das OLG Düsseldorf schlussendlich
die alles entscheidende Frage darin sieht:
„[…] wie häufig und in welchem Umfang
der tatsächlich realisierte Mietpreis von den
in den Preislisten genannten Mietpreisen
abweicht […]“4, zeugt von mangelndem
Sachverstand auch im Bereich der Statistik. Denn bei einem Marktpreisspiegel,
also mit anderen Worten einem Preisindex, geht es per se nicht um einen im
Einzelfall tatsächlich realisierten Preis,
sondern „[…] vereinfacht ausgedrückt [um]
Funktionen, die die Preise und deren Veränderungen aggregieren und zu einer Messzahl
zusammenfassen, die eine Aussage über die
Preisentwicklung als Ganzes zulässt.“5
Wenn der Senat tatsächlich seine „entscheidende“ Frage beantwortet wissen
möchte, so steht es ihm frei, eine Studie
hierzu einzuholen. Dass es im Nachhinein
(im konkreten Fall lag der zugrundeliegende Mietvorgang über drei Jahre in der
Vergangenheit) auch einem sachverständigen Experten unmöglich ist, den tatsächlichen Marktpreis zu ermitteln, liegt
auf der Hand. Jedenfalls verwechselt das
OLG Düsseldorf im entschiedenen Fall die
tatsächlich und rechtlich entscheidende
Frage danach, was im konkreten Fall der
wirtschaftlich vernünftige Preis für die
Dienstleistung gewesen ist, mit der Frage nach dem passenden Preisindex, der
ja wiederum nur ein Anhaltspunkt für die
tatsächlich zu entscheidende Frage sein
kann.
Zu Fraunhofer
In den Ausführungen zum Fraunhofer
Marktpreisspiegel begeht der erkennende Senat ähnliche Fehler und legt seinem
Urteil unrichtige Tatsachenbehauptungen
zugrunde. Unabhängig davon, dass, wie
bereits dargelegt, eine anonyme Preisermittlung keinerlei empirische Vorteile
besitzt, so ist zu konstatieren, dass bei
der Fraunhofer Interneterhebung keine
anonymisierte Abfrage erfolgt6: Insbesondere heißt es in der Methodenbeschreibung des Fraunhofer-Instituts: „Bei den
Abfragen über Internet ist die Anonymität
bereits durch die Methodik – die Nutzung
des anonymen Internets – gewährleistet.“7
Autovermieter Journal • 1/2016
5
VDA
Mit anderen Worten, die Abfrage erfolgte
nicht anonym, denn das Internet ist alles
andere als anonym.8
Es ist bereits fraglich, ob die ebenfalls
durchgeführte Telefonerhebung mit den
angegebenen Parametern überhaupt anonym durchgeführt werden kann. Die
Beantwortung dieser Frage ist jedenfalls
mangels Repräsentativität der Erhebung
(weniger als 1 Wert pro Fahrzeugkategorie
und Station)9 und damit zugleich wegen
Verstoßes gegen die Richtlinie für den Einsatz von Mystery Research in der Marktund Sozialforschung des Arbeitskreis
Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V. unerheblich.10 Vor allem der
eigene Anspruch für die statistische Relevanz von mindestens 30 Werten pro Datenzelle wird nicht erfüllt.11
Dann behauptet das Gericht, die Fraunhofer-Liste spiegele Preise einer „realen
Anmietsituation“ wider (vgl. Rn. 58). Dem
Fraunhofer Marktpreisspiegel liegt folgendes Anmietszenario zugrunde:
1. Anmietzeitraum: Montag 9 Uhr–Donnerstag 14 Uhr
2. 7 Tage Vorbuchfrist (seit 2015 4–9 Tage!)
3. Anmietung und Rückgabe nur zwischen
9 und 16 Uhr.
Somit wird nur in der Zeit von Montag bis
Mittwoch (9–16 Uhr) und am Donnerstag von 9–14 Uhr (= 26 Stunden/Woche)
angemietet. Nun sind die Filialen der großen acht Anbieter in der Regel Montag bis
Freitag zwischen 7 und 18 Uhr (teilweise
auch bis 20 Uhr) und samstags zwischen
8 und 12 Uhr (d. h. im Schnitt 59 Stunden/
Woche) geöffnet. Zudem haben die Stationen an Flughäfen und Bahnhöfen noch
viel länger geöffnet. Rückgaben sind ferner oft 24 Stunden am Tag möglich. Mit
anderen Worten, das Anmietszenario, das
der Fraunhofer-Liste zugrunde liegt, ist
für Privatpersonen absolut untypisch – in
den abgefragten Zeiträumen benötigt eine
Privatperson in der Regel kein Fahrzeug
– und bildet noch nicht einmal die Hälfte der tatsächlichen Öffnungszeiten der
Mietstationen ab.12 Die Anmietsituation,
die der Fraunhofer-Liste zugrunde liegt,
ist also keinesfalls typisch – wie das OLG
Düsseldorf unreflektiert ins Blaue hinein
behauptet – sondern ganz im Gegenteil
atypisch.
6
Autovermieter Journal • 1/2016
Die OLG Schlussfolgerung in Rn. 58 ist
geradezu absurd:13 Dem Senat muss vielmehr klar sein, dass die besonders niedrigen Tarife der Fraunhofer-Liste auf der
Tatsache beruhen, dass nur Schnäppchen
und Angebotspreise (Lockpreise) weniger
Anbieter gesammelt werden, die nichts
mit einer typischen Anmietsituation zu
tun haben. Der Zirkelschluss des Gerichts
setzt überdies voraus, dass Schwacke und
Fraunhofer dieselben Preise erheben. Das
nimmt aber auch der Senat nicht an, wenn
er bei Schwacke von „übermittelten Preislisten“ und bei Fraunhofer von „konkreten
Angeboten“ spricht.14
Erschreckend ist, dass dem OLG Düsseldorf offenbar der Unterschied zwischen
einer „invitatio ad offerendum“ (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) und
einer „offerta ad incertas personas“ (Angebot an unbestimmte Personen) nicht
geläufig ist. Waren und Dienstleistungen,
die im Fernabsatz angeboten werden,
sind im Zweifel aber als invitatio ad offerendum aufzufassen15 und dokumentieren
damit keinen Rechtsbindungswillen; sie
stellen mithin kein „konkretes Angebot“
dar! Dieses Wissen gehört zu den Basics
eines jeden Jurastudenten in den ersten
Semestern:16 Eine bloße Aufforderung
und kein Antrag liegt vor, wenn der Auffordernde zum Zeitpunkt der Aufforderung
keine rechtlich bindenden Aussagen über
Konditionen machen kann oder will, insbesondere über die Vertragsparteien oder
den zur Verfügung stehenden Warenvorrat. Typischerweise ist genau das bei Autovermietungen der Fall.17 Darüber hinaus
erleben jedes Jahr Millionen von Menschen, die ihren Mietwagen übers Internet buchen, eine unangenehme Überraschung, wenn sie bei Abholung des Autos
am Schalter erfahren, dass der Mietwagen
viel teurer ist, als sie eigentlich dachten.18
Der Hinweis auf „verbindlich buchbare
Fahrzeuge“19 in der Fraunhofer-Liste ist
dementsprechend ebenso irreführend,
wie die Rede von „verbindlich erzielbare[n] Preise[n]“. 20
Dass bei einer Vorbuchungszeit von 7 Tagen21 die angezeigten Preise nicht denen
bei einer unmittelbaren Buchung entsprechen, liegt nicht nur auf der Hand,22 sondern wird auch von einer eigens hierzu
durchgeführten, repräsentativen Datenerhebung belegt.23 Die vom Gericht zitierte
und vom Fraunhofer-Institut durchgeführte Untersuchung zur „Abhängigkeit des
Preises vom Anmietzeitpunkt“24 belegt indes gar nichts, da sie keinerlei statistisch
relevanten Aussagen erlaubt.25 Darüber
hinaus ist es, nett formuliert, merkwürdig,
dass das Fraunhofer-Institut die Preise
nicht unmittelbar erhebt, wenn doch die
Vorbuchfrist tatsächlich nur einen geringen Einfluss habe. Es macht keinen Sinn,
die Preise nicht ohne Vorbuchzeit zu erheben, um dann in einer weiteren „Untersuchung“ zeigen zu müssen, dass der
Anmietzeitpunkt keine Rolle spiele.
Die aktuelle Liste wählt übrigens – ohne
jegliche Begründung oder nähere Angaben hierzu – einen losen Anmietzeitpunkt
zwischen 4 und 9 Tagen.26
Darüber hinaus sind die Internetpreise
der von der Fraunhofer-Liste abgefragten
Handvoll Unternehmen vor allem eines:
Lockpreise.27 Es ist ein offenes Geheimnis, dass gerade diese „Anbieter ihre Preise über Jahrzehnte „optisch kaum oder gar
nicht geändert“ [haben und sich stattdessen
[…] mehr Kosten in Zuschlägen und Gebühren verstecken“ (Baukastenprinzip).28
huq
Fortsetzung folgt …
Anmerkungen
1Vgl. OLG Düsseldorf, I-1 U 42/14, insbesondere Rn. 54: „Dem ist mit der Maßgabe zuzustimmen, dass bei lebensnaher Betrachtung regelmäßig der in der Preisliste genannte Mietpreis
als der wesentliche Parameter gesenkt werden
wird, um über den niedrigeren und daher für den
Kunden attraktiven (konkurrenzfähigen) tatsächlichen Mietpreis eine Vermietung der Fahrzeuge
zu erreichen und somit den betriebswirtschaftlich benötigten Umsatz zu generieren. In diesen
Fällen kommt dem Mietpreis gemäß Preisliste
sprichwörtlich „nur auf dem Papier“, nicht aber
in der Vermietungspraxis Geltung zu. Für die Ermittlung des Marktpreises ist jedoch maßgeblich,
zu welchem Preis die Vermieter ihre Leistungen
tatsächlich anbieten.“
2Vgl. z. B. Wikipedia (https://de.wikipedia.org/
wiki/Marktgleichgewicht): „Wenn mehr Leute
ein bestimmtes Gut haben wollen, wird sich die
nachgefragte Menge zu allen Preisen erhöhen.
Die Ursache einer höheren Nachfrage können
zum Beispiel eine neue Mode, andere Lebensumstände oder höheres Einkommen sein. Infolge der
höheren Nachfrage und der damit verbundenen
Rechtsverschiebung der Nachfragelinie steigt der
VDA
Gleichgewichtspreis und die umgesetzte Menge.
Wenn etwa mehr Menschen Kaffee kaufen wollen, werden die Anbieter zunächst den Preis erhöhen können, da mehr Nachfrage als Angebot vorhanden ist. Als Folge der Preiserhöhung werden
weitere Anbieter hinzukommen oder bestehende
Anbieter ihr Angebot vergrößern, da es sich bei
dem höheren Preis nun für sie lohnt. Durch diese
Reaktion des Marktes entsteht ein neues Marktgleichgewicht mit neuem Gleichgewichtspreis
und neuer Umsatzmenge. Wenn umgekehrt die
Nachfrage sinkt, geschieht das Gegenteil. Die
Nachfragekurve verschiebt sich nach links, der
Gleichgewichtspreis sinkt, und als Folge davon
wird auch das Angebot sinken.“
3Vgl. zum Beispiel „Die Mietwagenpreise seien
in den betroffenen Regionen in der Streik-Arbeitswoche um bis zu 100 Prozent angestiegen
[…]“ aus Wallstreet-online.de vom 10.5.2015;
„Streik lässt Mietwagenpreise steigen“ in der
Frankfurter Rundschau vom 18.2.2015; „Wer
vom Bahnstreik profitiert“ in der FAZ vom
20.5.2015
4Vgl. OLG Düsseldorf aaO. Rn. 55
5Hanusch, Horst und Kuhn, Thomas: Einführung in die Volkswirtschaftslehre. 2. Auflage,
Berlin; Heidelberg; New York; Tokyo, 1992
6Vgl. zur Anonymität der Fraunhofer Liste i. E.
Autovermieter Journal 2/2015, S. 6 ff.
7Vgl. zuletzt Fraunhofer Liste 2015, S. 22 letzter
Absatz
8
Erst die Nutzung von Anonymizer, Friend-to-friend-Netzwerken, Offshore-Anonymisierungsdienste, spezieller Usenet-Anbieter,
anonymer SIM-Karten oder öffentlicher Internetzugangspunkte ermöglicht eine gewisse
Anonymität!
9
Vgl. Fraunhofer Liste 2015 S. 30, demnach
erfolgten pro Station im Schnitt 2,85 Anrufe
(17.047 Einzelpreise von 5.983 Stationen), was
bei zehn unterschiedlichen Fahrzeugklassen
0,285 Anrufen pro Station und Fahrzeugklasse
entspricht! Bei vier unterschiedlichen Anmietzeiträumen bleiben dann noch 0,071 Werte
pro Station, Fahrzeugklasse und Mietzeitraum!
10
„Zudem ist aus auswertungstechnischen Gründen darauf zu achten, dass die kleinste Darstellungseinheit der Untersuchungsergebnisse auf
mindestens drei Forschungskontakten basiert.“
(Quelle: Richtlinie für den Einsatz von Mystery
Research in der Markt- und Sozialforschung
des Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V. (ADM))
11Vgl. Fraunhofer Liste 2015 S. 23
12Bei 26 Stunden von im Schnitt 59 Stunden typischerweise geöffneter Filialen, wird also nur
ein Anmietzeitraum von maximal 44,1 % der
durchschnittlichen Gesamtöffnungszeiten der
acht großen Anbieter erfasst. Da ja nur Stichproben erfolgen, dürfte der tatsächliche Wert
sogar weit darunter liegen.
13„Die vom Fraunhofer-Institut mittels anonymer
Telefonabfragen und Internetangeboten, d. h.
aufgrund einer „realen Anmietsituation“ ermittelten durchschnittlichen Mietwagenpreise liegen bekanntermaßen regelmäßig deutlich unter
den von der EurotaxSchwacke GmbH ermittelten durchschnittlichen Mietpreisen. Dies spricht
aus Sicht des Senats dafür, dass entgegen der
Annahme der EurotaxSchwacke GmbH der tatsächlich angebotene bzw. realisierte Preis häufig
unterhalb des Preises liegt, der in den von den
Mietwagenunternehmen übermittelten Preislisten angegeben ist. Anders lassen sich die bis auf
wenige Ausnahmen durchgängig erheblichen Unterschiede der von dem Fraunhofer-Institut durch
Abfrage konkreter Angebote auf der einen, und
von der EurotaxSchwacke GmbH auf Basis der
übermittelten Preislisten der Mietwagenunternehmen auf der anderen Seite ermittelten Mietpreise nicht nachvollziehbar erklären. Denn würden sich die Mietwagenunternehmen regelmäßig
an die Preise ihrer der EurotaxSchwacke GmbH
übermittelten Preislisten halten, müssten auch
die vom Fraunhofer-Institut abgefragten Preise
– zumindest überwiegend – den Preisen in den
Preislisten in etwa entsprechen. Dies ist jedoch
ersichtlich nicht der Fall.“
14Vgl. OLG Düsseldorf aaO. Rn. 58
15Vgl. Palandt, 72. Aufl. § 145 Rn. 2; OLG Nürnberg, Beschluss v. 10.6.2009, Az. 14 U 622/09
16Vgl. z. B. „Im Angebot auf der Website ist noch
kein Angebot im Sinne des § 145 BGB zu sehen,
da es sich insoweit um eine invitatio ad offerendum handelt.“ , aus dem Skript des Repetitorium Hofmann, Alte Gießerei 1, 79098 Freiburg,
3. Auflage, Stand: Juni 2014, S.9
17Bei Sixt spricht man bei einer Reservierungsbestätigung beispielsweise von einem „voraussichtlichen Mietpreis“; bei Avis steht es
ausdrücklich in den AGB: „Die Buchung führt
noch nicht zum Abschluss eines Mietvertrages über ein Mietfahrzeug.“ Und auch die übrigen Vermieter handhaben das vergleichbar!
18Vgl. http://www.openpr.de/news/891485/Spanisches-Start-up-Unternehmen-entwickelt-einen-neuartigen-Mietwagen-Presivergleich.
html
19Vgl. Fraunhofer Liste 2015 S. 15
20Vgl. Fraunhofer Liste aaO.
21Seit der aktuellen Liste 2015 sind es plötzlich
4–9 Tage, ohne nähere Erläuterung zu der
Neuerung!
22Vgl. z. B. „Wer für den Urlaub einen Mietwagen
buchen will, sollte das schon vorab […] tun. Dabei
gilt die Faustregel: Je früher gebucht wird, desto
mehr Auswahl hat man und desto günstiger ist
es.“ oder „Je früher Sie buchen, desto günstiger
wird es für Sie.“
23Einfluss der Vorbuchungszeit auf Verfügbarkeit und Preis bei Mietwagen im Internet,
MRW 3/2011, S. 7ff
24Vgl. Fraunhofer-Liste 2015, S. 54 f.
25
Vgl. Fraunhofer-Liste aaO.: Der „Untersuchung“ liegen bei den zehn Fahrzeugklassen
der Fraunhofer-Liste pro Klasse gerade einmal
1,2 Werte pro Station, Anmietzeitpunkt- und
-dauer zugrunde! Tatsächlich wurden sogar
Werte für 155 unterschiedliche Fahrzeuge abgefragt, was nur 0,08 Werten pro Fahrzeug,
Station, Anmietzeitpunkt und -dauer entspricht! Belastbare Aussagen sind folglich
nicht möglich. Zudem ist es extrem fraglich,
ob sich die grundlegende Methodik der Preis­
erhebung überhaupt zur Ermittlung des ausgegebenen Zieles eignet. Das ist in etwa so,
wie wenn man ein VW-Diesel-Fahrzeug mit
Manipulationssoftware danach fragt, ob es
denn auch alle Abgaswerte einhalte.
26Vgl. Fraunhofer-Liste 2015, S. 23
27
„Der tatsächliche Mietpreis, den der Fahrer am
Ende zu zahlen hat, kann schnell beim Doppelten oder Dreifachen des Basistarifs liegen.“ von
der Webseite: Welt.de, „Wie Autovermietungen ihre Kunden abzocken“ vom 13.5.2015
28a. a. O.
Autovermieter Journal • 1/2016
7
Nachrichten
Beeindruckendes Jubiläum
50 Jahre Autovermietung Detlef Moll
Nutzfahrzeuge zur Weitervermietung auch für Kollegen
in die umliegenden Pensionen auf dem
Lande gefahren. Die Behörden wollten die
damals neue Trennscheibenverordnung
für Taxis unbedingt auch bei Detlef Molls
sogenannten „Rentner–Bussen“ durchsetzen. Obwohl diese Umrüstung unverhältnismäßig teuer geworden wäre. Doch
nach zähem Ringen
konnte sich der junge
Unternehmer
gegen
den
Amtsschimmel
durchsetzen.
Nach fünfzig Jahren ist die nach wie vor
von ihrem Gründer geführte Autovermietung Detlef Moll in Waldbröl im Bergischen Land östlich von Köln bestens aufgestellt und für die Zukunft optimal gerüstet.
Weit über den Einzugsbereich des Unternehmens hinaus nutzen viele Kollegen
das breit gefächerte Angebot an Sonderfahrzeugen im Nutzfahrzeugbereich zur
Anmietung und Weitervermietung. Da
werden Kranwagen genauso vermietet wie
Kofferanhänger oder Seitenkipper. „Ich
freue mich stets, wenn ich das Geschäftsvolumen gemeinsam mit anderen Kollegen zu unserem gegenseitigen Nutzen
ausdehnen kann“, so Detlef Moll.
Im Jubiläumsjahr erinnert sich Detlef Moll
ein halbes Jahrhundert zurück. Mit einem
alten Opel startete er 1966 zunächst mit
einem Angebot für den Personentransport. Schon bald konnte er für diesen
ersten Geschäftsbereich einen neuen VW
Bus anschaffen. Meist wurden damit ältere Städter, die kein eigenes Auto hatten,
8
Autovermieter Journal • 1/2016
Das Jahr 1969 markierte einen weiteren
Meilenstein in der Unternehmensgeschichte.
Der Gesetzgeber gestattete damals die Vermietung von Nutzfahrzeugen bis zu 4 Tonnen Nutzlast. „Solche
7,5-Tonner hatten dann
gerademal 85 PS und
die „Servolenkung„ hatte man in den Armen“, erinnert sich Detlef Moll schmunzelnd. Trotz dieser frühen technischen
Widrigkeiten wechselte er schließlich ganz
ins Vermietgeschäft.
Dann kam 1973 die erste „Ölkrise“. Mit
dem Sonntagsfahrverbot kippte die bis
dahin so positive Stimmung für das Auto.
Als Konjunkturbremse gab es im Frühjahr
1973 zusätzlich noch eine Strafsteuer auf
Investitionen, dann aber zur Ankurbelung
der lahmenden Konjunktur in der Ölkrise
noch im gleichen Dezember eine Investitionszulage. Doch Autovermietungen wurden dabei leider nicht berücksichtigt.
Für alle LKW–Vermieter wurde der 1. Mai
2006 zu einem bedeutenden Tag. Neuzulassungen ab diesem Datum waren nur
noch mit dem neuen Digi-Tacho möglich.
Die gute alte Tachoscheibe hatte ausge-
dient. Aber keiner wollte die neuen LKW
mieten. Denn noch waren kaum Fahrerkarten für die digitalen Tachos vorhanden. So
liefen die alten LKW mit der Tachoscheibe
rund um die Uhr und die neuen Fahrzeuge standen ungenutzt herum. Noch heute
haben viele Gelegenheitsmieter gerade
einmal eine Fahrerkarte,
aber keine vorgeschriebene Unternehmerkarte.
Auch der von Brüsseler
Bürokraten für die EU vorgegebene Euro-6-Standard
macht bei LKW wenig Freude. Wer viele Kurzstrecken
fährt, muss unter Umständen seinen LKW im erhöhten Leerlauf stundenlang
auf dem Betriebshof „freibrennen“ lassen.
Dennoch hat Detlef Moll
all diese Widrigkeiten ein
halbes Jahrhundert lang gemeistert und
ist zuversichtlich, dass er auch noch eine
ganze Reihe erfolgreicher Jahre folgen lassen kann. Schon lange ist er in der EUROPA SERVICE Autovermietung AG organisiert und dort heute sogar im Beirat tätig.
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Nachrichten
Der neue H350 Cargo
Hyundai Lademeister mit viel Effizienz, Komfort
und Sicherheit
Mit einem speziell für das europäische
Transportgewerbe entwickelten Multitalent erweiterte Hyundai in Deutschland
im Sommer 2015 nicht nur sein Modellangebot auf 13 Baureihen, sondern tritt jetzt
zugleich zum ersten Mal in Europa in der
3,5-Tonnen-Klasse an. Der H350 genannte
Neuling kommt zunächst als Kastenwagen mit 5,52 Metern oder 6,20 Metern
Länge auf den Markt.
Später folgt ein Fahrgestell als Basis für
Koffer- oder Wohnmobilaufbauten, ehe
2016 eine Bus-Version mit insgesamt 14
Sitzplätzen das Angebot abrundet. Den
Antrieb des Transporters, der mit maximal
12,9 Kubikmeter Ladevolumen und einer
Kapazität von bis zu fünf Europaletten für
vielfache Anforderungen bestens gewappnet ist, übernimmt ein 2,5 Liter großer
Common-Rail-Dieseldirekteinspritzer.
Das Turbo-Triebwerk, das mit einem maximalen Drehmoment von bis zu 422 New-
tonmeter einen neuen Bestwert in dieser
Fahrzeugklasse aufstellt, wird in zwei Leistungsstufen angeboten – entweder mit
110 kW (150 PS) oder mit 125 kW (170 PS),
die jeweils über ein Sechsganggetriebe
die Hinterräder des neuen Hyundai Platzmeisters antreiben.
Großen Wert legt der H350 auch auf Sicherheit und Effizienz: So ist eine verbrauchsreduzierende Start-Stop-Automatik ebenso serienmäßig wie eine Fahrdynamikregelung mit Überschlagschutz,
eine leistungsfähige Bremsanlage mit
Scheibenbremsen rundum, Bremsassistent und Berganfahrhilfe. Auf Wunsch
schlägt zudem ein Spurhaltewarnsystem
beim unbeabsichtigten Verlassen des
Fahrstreifens Alarm. Die unverbindliche
Preisempfehlung für den in den zwei Ausstattungsvarianten Eco und Profi angebotenen H350 beginnt zuzüglich Mehrwertsteuer bei 30.980 Euro.
Autoaustellungen
Ausstellungen, Messen 2016
Ort
Termin
e-mobility-world
Friedrichshafen
16. März–20. März
Transporter Tage
Berlin
17. März–20. März
auto motor und sport, i-mobility
Stuttgart
31. März–3. April
Auto Trend
Rostock
8. April–10. April
AMI Auto Mobil International
Leipzig
9. April–17. April
Fuhrpark-Forum
Nürburgring
8. Juni–9. Juni
Caravan Salon
Düsseldorf
26. August–4. September
Online Marketing Tag
Wiesbaden
2. September
Automechanika
Frankfurt
13. September–17. September
Auto Basel
Basel
15. September–18. September
IAA(Nutzfahrzeuge)
Hannover
22. September–29. September
Pariser Salon
Paris
1. Oktober–16. Oktober
eCarTec
München
18. Oktober–20. Oktober
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Autovermieter Journal • 1/2016
Datenschutz
EU Grundverordnung
(EU DS GVO)
Die EU Datenschutz Grundverordnung steht nach langem Ringen am Start. Fast vier Jahre sind vergangen, seit der Entschluss
gefasst wurde, ein einheitliches, modernes und zukunftsfähiges
Datenschutz-Recht für alle EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen. Was
lange währt, wird endlich gut? Mitnichten.
Die groß angekündigten neuen Rechte der Verbraucher sind in
weiten Teilen Augenwischerei und unpraktikabel. Unternehmen
– auch Autovermietunternehmen – müssen sich noch mehr Bürokratie stellen, die Bußgelder steigen. Und wie so oft bei vielen
Köchen, der Brei ist – naja – so lala. Die Politik lobt sich überschwänglich. Wer in den nun finalen Text der Verordnung schaut,
stellt fest, es wurde der kleinste gemeinsame Nenner gefunden.
Ende Dezember 2015 fand die wohl letzte Verhandlungsrunde
zur EU Datenschutz Grundreform statt. Die nun vorliegende „finale“ Version wird wohl keinen weiteren Änderungen mehr unterworfen sein. Der Text muss nun in die Landessprachen der EU
Länder übersetzt werden, EU-Rat und EU-Parlament müssen das
Machwerk noch abnicken und die Verkündigung im EU-Amtsblatt stattfinden. Die Verordnung sieht eine zweijährige Übergangsfrist vor, das heißt Anfang 2018 müssen die neuen Regelungen umgesetzt sein. Bis dahin bleibt ausreichend Zeit, sich
mit den notwendigen Anpassungen für Unternehmen aber auch
Behörden auseinanderzusetzen und die erforderlichen Maßnahmen zur rechtskonformen Umsetzung zu treffen.
Doch bevor es losgehen kann, sind sowohl Übersetzung als auch
die Kommentare zur Verordnung abzuwarten. Auch wird es noch
einige Zeit dauern, bis klar ist, ob nationale Öffnungsklauseln
durch die Länder genutzt werden und wie diese ausgestaltet
sein werden. Es gibt daher keinen Grund, nun in Aktionismus
zu verfallen. Im Laufe des Jahres 2016 werden ausreichend Stellungnahmen und Kommentierungen unter anderem auch aus
den einschlägigen Berufsverbänden vorliegen, die es dann sukzessive abzuarbeiten gilt. Wir halten Sie auf jedem Fall auf dem
Laufenden.
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Nachrichten
Buchbinder Rent-a-Car
bietet Mobilität auf den Punkt
„Buchbinder bewegt!“ – Getreu diesem
Motto hat es sich Buchbinder zur Aufgabe
gemacht, seine Kunden in Bewegung zu
bringen. Neben der PKW Vermietung hat
Buchbinder über die Jahre hinweg in der
Vermietung von Transportern, Bussen und
LKW in Deutschland und Österreich eine
marktführende Position erlangt. Wir haben mit Hubert M. Terstappen, Geschäftsführer der Autovermietung Buchbinder,
über die Vergangenheit und geplante Ziele
gesprochen.
Autovermieter Journal: In welchen Ländern ist die Buchbinder Unternehmensgruppe tätig?
Hubert M. Terstappen: Wir sind in
Deutschland, Österreich, Ungarn, der Slowakei und Norditalien mit insgesamt rund
160 Stadt- und Flughafenstationen vertreten. Davon entfallen 130 Stadt- und zehn
Flughafenstationen auf Deutschland.
Autovermieter Journal: Welche besonderen Angebote hat Buchbinder im Programm?
Autovermieter Journal: Herr Terstappen,
erläutern Sie uns kurz, seit wann das Unternehmen existiert und wie es sich entwickelt hat?
Hubert M. Terstappen: Gegründet wurde es 1957 in Amberg. Damit wurde der
Grundstein für die Umsetzung der Geschäftsidee gelegt. In den 1960er Jahren
verlegte das Unternehmen seinen Sitz von
Amberg nach Regensburg, das bis heute
der Hauptsitz ist. 2002 erwarb die CharterLine Fuhrpark-Service GmbH das europaweite Markenrecht für die Marke Buchbinder. In den Folgejahren baute Buchbinder Rent-a-Car neben Österreich das
Vermietgeschäft in Ungarn, der Slowakei
und Norditalien aus. Seit 2009 profitieren die Kunden an allen großen Flughäfen Österreichs von Anmietstationen mit
umfangreichen Mietwagenflotten. 2013
folgten Flughafenstationen in deutschen
Städten wie Berlin, Hamburg, Düsseldorf,
Frankfurt, Stuttgart und München. Diese
Erweiterung war für Buchbinder ein bedeutender Eckpfeiler, um die Kunden in
den Zielmärkten Business und Touristik
noch besser bedienen zu können. 2014
beschäftigte Buchbinder über 1.000 Mitarbeiter und verfügte über ein Filialnetz
von insgesamt 160 Stationen. Mit Beginn
des Jahres 2015 haben wir unsere erfolgreiche Mehrmarkenstrategie unter der
12
Autovermieter Journal • 1/2016
Marke „Global Drive“ weiter ausbauen
können. An diesem Projekt arbeiten wir
weiter und werden in Kürze hierzu interessante Neuigkeiten haben.
Autovermieter Journal: Welche Autos kann
man bei Buchbinder mieten?
Hubert M. Terstappen: Mit unserem Fuhrpark halten wir für Sie eine große Auswahl
an PKW, Transportern, Bussen und LKW
bereit. Ob Kleinwagen für Fahrten in der
Stadt, eine Luxuslimousine für den besonderen Anlass oder doch eher der Kleinbus
für die ganze Familie – wir stehen für Sie
mit unserem Rundum-Service zur Verfügung. Unsere Fahrzeuge verfügen meist
ab Werk über diverse Sonderausstattungen entsprechend der Wünsche unserer
Kunden.
Hubert M. Terstappen: Buchbinder bietet
seinen Kunden diverse attraktive Angebote. Für uns ist es wichtig, mit unseren
Angeboten und unserer Servicestärke die
Kunden immer wieder für uns zu begeistern. Buchbinder bewegt! Ob ein privater
Umzug, ein Besuch im Möbelhaus oder
ein LKW für betriebliche Zwecke – wir
haben die passende Lösung für unsere
Kunden und bieten diesen regelmäßig attraktive Konditionen. Im Bereich Umzüge
bieten wir ein spezielles Umzugs-Special
an, bei dem wir Kunden bei Bedarf das geeignete Zubehör wie unter anderem eine
Sackkarre, Packdecken, Tragegurte und
Co. gleich mitliefern. Weitere Angebote
sind unsere Wochenendpreise und unsere Ferienmietwagen zu Top-Preisen sowie
viele weitere Specials.
Autovermieter Journal: Wie wird sich der
Markt in den nächsten Jahren entwickeln?
Haben Sie eine fachkompetente Prognose
für uns?
Hubert M. Terstappen: Experten gehen
schon heute davon aus, dass sich unsere
Mobilitätslandschaft neben dem technologischen Fortschritt auch in puncto Konsumentenverhalten grundlegend ändern
wird. Absehbar ist das nicht nur inner-
Nachrichten
deutsch, sondern auch grenzüberschreitend, schließlich befinden sich die Europäisierung, die Globalisierung und der
demographische Wandel erst am Anfang.
Einhergehend mit dem steigenden Umweltbewusstsein der Käuferschaft, aber
auch den veränderten Lebensumständen
sind die Automobilkonzerne und Vermietungen gefordert, neue Verkehrskonzepte
zu entwickeln. Besonders in den Metropolen gibt es eine immer größer werdende Gruppe von Menschen, die sich kein
eigenes Auto anschaffen wollen, da sie
andere Anschaffungen für wichtiger erachten und deswegen von der Investition
in ein Auto absehen. Der eigene PKW als
Statussymbol rückt dabei zunehmend in
den Hintergrund. Es bilden sich vermehrt
Trends heraus, die neue Nutzungsgewohnheiten hervorbringen. Viele Bürger
greifen daher heutzutage auf Mietfahrzeuge als umweltfreundliche und günstige
Alternative zurück. Dass der öffentliche
Nah- und Fernverkehr immer wieder mit
zuverlässiger Unzuverlässigkeit und regelmäßigen Ausfallzeiten glänzt, ist für
Autovermietungen ein zusätzlich positives Signal. Es wird deutlich, dass einerseits eine Neugestaltung von Mobilitätsangeboten erforderlich ist, andererseits
aber auch ein enormes Potenzial für die
zukunftsweisende Weiterentwicklung von
Verkehrskonzepten besteht. Im Zuge der
innovativen Entwicklungen der Fahrzeughersteller werden die Autovermieter mit
zeitgemäßem Fuhrparkmanagement zunehmend als „Aushängeschilder“ der Autoindustrie fungieren. Gleichzeitig wächst
der Markt an Mobilitätsdienstleistungen
wie zum Beispiel dem Carsharing. Diese
bergen ebenfalls ein großes Potenzial für
die Entwicklung des Sektors der Mobilitätsdienstleistungen.
wir an der Basis an, denn ein führendes
professionelles Unternehmen kann nur
durch motivierte und qualifizierte Mitarbeiter bestehen. Den sich permanent verändernden Markt sehen wir als Ansporn,
nicht im Hier und Jetzt zu stagnieren, sondern stets im Sinne unserer Kunden einen
Schritt voraus zu denken.
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Autovermieter Journal: Wie stehen Sie zu
folgenden Trendthemen: Elektromobilität,
autonomes Fahren, automatische Vermietung und Fahrzeugortung?
Hubert M. Terstappen: Nachhaltigkeit ist
ein Thema, dem sich Buchbinder bereits
angenommen hat. Seit einiger Zeit bieten wir unseren Kunden mit dem kleinen
E-Cruiser THINK City bereits den perfekten Begleiter in der Stadt, der absolut umweltfreundlich ist und bei vollkommener
Emissionsfreiheit großen Fahrspaß bietet. Dieses Fahrzeug hat einen 100%igen
Elektroantrieb und ist für den Stadtverkehr eine sehr gute Lösung. Unsere Kunden sind begeistert. Der technologische
Fortschritt, getrieben durch die rasante
Entwicklungsgeschwindigkeit der Informationsbereitstellung und Funktionalitäten in den mobilen Endgeräten, wird dazu
führen, dass die Vernetzung auch mit den
Fahrzeugen stattfinden wird. Hier werden
in den nächsten fünf bis zehn Jahren weitere Fortschritte erfolgen, mit denen wir
uns heute schon beschäftigen.
BUCHBINDER
BEWEGT!
Autovermieter Journal: Wie reagiert Buchbinder auf die Marktveränderungen?
Hubert M. Terstappen: Unser Ziel ist es,
die Marke Buchbinder zum „Allround-Spezialisten“ auszubauen. Wir bündeln die
Kompetenzen in sämtlichen Bereichen
und entwickeln für jede Anforderung
Best-Practice-Lösungen. Dabei fangen
Mehr Informationen unter:
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unter 0800 – 28282424.
Autovermieter Journal • 1/2016
13
Nachrichten
Weiterentwicklung der Elektromobilität
Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur
entscheidend für den Erfolg der Elektromobilität
Netz öffentlich zugänglicher Normalladesäulen aufbauen
Anlässlich des „Autogipfels“ mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Ausbau der
Elektromobilität sagt Roger Kohlmann,
Mitglied der Hauptgeschäftsführung des
Bundesverbandes der Energie- und Wasser­
wirtschaft (BDEW):
„Das Ziel der Bundesregierung, die Zahl
der Elektroautos deutlich zu steigern, wird
nicht ohne den weiteren Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur
erreichbar sein. Der Verkauf von Elektrofahrzeugen und eine adäquate Ausstattung an Ladeinfrastruktur sind zwei Seiten
derselben Medaille. In Deutschland standen zur Jahresmitte 2015 2.486 öffentlich
zugängliche Ladestationen mit insgesamt
5.571 Ladepunkten für Elektrofahrzeuge
zur Verfügung. Obwohl die Energiewirtschaft bei dem Infrastrukturaufbau erheblich in Vorleistung gegangen ist, reicht
dieser Ausbaustand mit steigenden Zu-
Internet-Domain aurento.de und
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14
Autovermieter Journal • 1/2016
lassungszahlen der Elektrofahrzeuge bei
weitem nicht aus. Der weitere Ausbau in
diesem Segment wird nur in einer gemeinsamen Anstrengung zwischen öffentlicher
Hand und Wirtschaft zu bewältigen sein.
Der BDEW hat hierzu einen Vorschlag erarbeitet, der den Aufbau von 10.000 zusätzlichen Ladesäulen vorsieht.
Insgesamt wird neben den Schnellladestationen auch ein Netz öffentlich zugänglicher Normalladesäulen gebraucht. Dies
ist insbesondere für Nutzer ohne regelmäßigen Stellplatz mit Lademöglichkeit
relevant oder wenn der Kunde spontan
sein Fahrzeug laden möchte.
Außerdem wird es entscheidend sein,
dass die Forschung und Entwicklung
auch hinsichtlich des Zusammenspiels
zwischen Lade- und Antriebstechnologie
vorangebracht wird, zum Beispiel beim
Thema ‚Induktives Laden‘. Wir erhoffen
uns konkrete Vorhaben im lange angekündigten Regierungsprogramm der Bundesregierung zur Elektromobilität.
Der BDEW setzt sich schon lange für einen
einheitlichen Rahmen und entsprechende
Standards bei der Elektromobilität ein.
Denn die Unternehmen brauchen mehr
Planungssicherheit, um weitere Investitionen in die öffentliche Ladeinfrastruktur
anzustoßen. Neben dem Regierungsprogramm muss daher auch die Ladesäulenverordnung durch den Bundesrat auf den
Weg gebracht werden.
Grundsätzlich müssen endlich auch im
Verkehrssektor sämtliche Potenziale zur
Senkung der CO2-Emissionen genutzt
werden, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Neben Elektrofahrzeugen kann
insbesondere auch die klimafreundliche
Erdgas-Mobilität hier einen wichtigen Beitrag leisten.“
Entschieden besser:
Das neue Elektroauto
von Opel heißt Ampera-e
Bereits im kommenden Jahr wird Opel
ein revolutionäres neues Elektroauto mit
zukunftsweisender Batterie-Technologie
anbieten. Damit setzt der deutsche Hersteller die größte Modelloffensive seiner Geschichte mit 29 neuen Modellen
zwischen 2016 und 2020 fort. Der neue
Fünftürer verfügt über fünf Sitzplätze und
heißt „Ampera-e“. Der Newcomer wird
mit vollgeladenen Batterien über eine
größere Reichweite als die meisten anderen Elektroautos verfügen und zu einem
erschwinglichen Preis angeboten werden.
Nachrichten
Ein Job für echte Glas-Experten
Kalibrierung von kamerabasierten Fahrerassistenzsystemen nach dem Neueinbau der
Windschutzscheibe
Immer mehr Fahrerassistenzsysteme helfen Autofahrern in kritischen Situationen.
Die Informationen für diese Systeme liefern verschiedenste Sensoren und Kameras, die bevorzugt hinter der Windschutzscheibe eingebaut werden.
geschultem Fachpersonal. Damit sind wir
in der Lage, die Sensoren und Kameras an
den Fahrzeugen nach dem Scheiben-Neueinbau zu kalibrieren, wenn der Fahrzeughersteller dies vorschreibt.
Großer Datenbestand vorhanden
Höchste Präzision ist gefragt
Doch was, wenn die
Windschutzscheibe getauscht werden
muss?
Als Fahrzeugglas-Spezialist Nr. 1 bietet
Carglass® auch bei Fahrerassistenzsystemen ein deutschlandweit flächendeckendes Netz an Kalibrierungsgeräten und
mit Hella Gutmann Solutions, dem Spezialisten für Diagnose- und Messtechnik,
zusammen.
Differiert der Kamerawinkel nach dem
Neueinbau lediglich um einen Grad, kann
das auf eine Distanz von 100 Metern zu
Abweichungen von bis zu 1,75 Metern
führen. Carglass® setzt deshalb bei dem
hochpräzisen Kalibrierungsverfahren auf
modernste Technik. So arbeiten wir eng
Unser Unternehmen mit dem Mutterkonzern Belron® ist weltweit aktiv. Gemeinsam verfügen wir über eine riesige Datenbank mit allen wichtigen Informationen
zu den Automodellen, deren jeweiligen
Besonderheiten sowie den Kalibrierungsanforderungen aller Fahrzeughersteller.
Von diesem Wissen profitieren alle unsere
Kunden.
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Carglass® und das Logo sind registrierte Marken der Belron S.A. und ihrer Konzerngesellschaften. / Journal/CG HU/11/2015
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der Windschutzscheibe nötig
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Autovermieter Journal • 1/2016
15
Quelle: Hella Gutmann Solutions GmbH
Nachrichten
Kombiniertes CarSharing:
Das Beste aus zwei Welten verbinden
Neue Trends im CarSharing-Markt hat
der Bundesverband CarSharing e. V. Ende
2015 auf einer Fachtagung im Frankfurter
House of Mobility and Logistics (HOLM)
vorgestellt. Sogenannte „Kombinierte
CarSharing-Systeme“ heben die bisherige
Grenze zwischen flexiblen und stationsgebundenen CarSharing-Varianten auf. Aus
Kundensicht verbinden sie das Beste aus
zwei bisher getrennten CarSharing-Welten.
Zwei Varianten des CarSharing gab es in
Deutschland bisher: Beim stationsbasierten Modell stehen die Fahrzeuge auf festen Parkplätzen. Die Kunden holen den
Wagen dort ab, nach der Fahrt bringen
sie ihn wieder dorthin zurück. Reservierungen sind mehrere Wochen im Voraus
möglich. Stadtmobil, cambio und teilAuto
sind Branchengrößen, die diese Variante
anbieten. Der Nachteil für die Kunden:
Sie müssen vorher planen, wann sie wie
lange ein Auto benötigen werden. Gerade der Zeitpunkt der Rückkehr lässt sich
aber nicht immer so leicht im Vorhinein
bestimmen.
Bei der zweiten CarSharing-Variante stehen die Autos irgendwo in der Stadt verteilt. Nutzer orten und buchen sie über
Website oder Handy und dürfen dann so
lange fahren, wie sie wollen. Nach der
Fahrt stellen sie den Wagen irgendwo innerhalb des Nutzungsgebietes wieder ab.
Free-Floating heißt diese Variante, car2go
und DriveNow die wichtigsten Vertreter.
Free-Floating fordert dem Kunden weniger Planungsaufwand ab, hat dafür aber
den Nachteil mangelnder Zuverlässigkeit:
Wo das Auto gerade steht, wenn man es
braucht, ist nicht berechenbar. Und Vorausbuchungen sind gar nicht möglich.
Bislang galt also: Entweder musste der
Kunde bei der Verlässlichkeit oder bei der
Einfachheit der Nutzung ein paar Abstriche machen. Neue, kombinierte CarSharing-Systeme passen sich nun verschie-
16
Autovermieter Journal • 1/2016
densten Kundenwünschen, Nutzungs­
szenarien und Wegezwecken flexibel an:
Die stationsbasierten Fahrzeuge sind
weiterhin langfristig buchbar und stehen
zuverlässig auf einem festen Parkplatz
bereit. Gleichzeitig eingesetzte free-floatende Fahrzeuge können spontan über
die Handy-App lokalisiert und Open-End,
das heißt ohne Angabe eines vorher feststehenden Abgabezeitpunktes, gemietet
werden. Je nach Anlass kann der Kunde so
zwischen den Vorteilen beider Varianten
hin und her wechseln.
Eines der größten kombinierten CarSharing-Systeme baut zurzeit der Anbieter
book-n-drive in Frankfurt auf. Über 400
stationsbasierte und fast 250 free-floatende Fahrzeuge fahren dort im kombinierten Modell. One-Way-Fahrten und
Open-End-Buchungen sind nicht nur
im Frankfurter Stadtgebiet möglich. Die
Kunden können mit den sogenannten
CityFlitzern von book-n-drive auch zwischen Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und
Darmstadt sowie zum Flughafen Frankfurt One-Way fahren.
Udo Mielke, Geschäftsführer von bookn-drive, hebt hervor, dass ein konsequent
kundenorientierter Ansatz zur Entwicklung des kombinierten Angebots geführt
hat: CarSharing soll das private Fahrzeug
nicht bloß ersetzen. Das Ziel von book-ndrive ist es, mehr Nutzen zu bieten als ein
privater Pkw haben kann. Hunderte von
begeisterten Kunden-Feedbacks scheinen
ihm Recht zu geben.
Ein weiteres großes kombiniertes CarSharing-System ist bereits seit 2013 in Mannheim und Heidelberg aktiv. Hier hat
Platzhirsch stadtmobil parallel zum stationsbasierten System free-floatende Fahrzeuge unter dem Markennamen JoeCar
eingeführt. Das Konzept von stadtmobil
zeichnet sich durch eine besonders intelligente Tarifintegration aus: Weil der Be-
trieb free-floatender Fahrzeuge teurer ist
als der stationsbasierter Fahrzeuge, wird
für die JoeCars zunächst ein Minutenpreis
berechnet, der aber bei längeren Fahrten
per Best-Price-Abrechnung automatisch
in den günstigen Stunden-Tarif des stationsbasierten Systems wechselt. Der hohe
Preisdruck, wie er von den reinen free-floating Systemen von DriveNow und car2go
bisher bekannt ist, entfällt damit. Wie attraktiv dieser Ansatz für die Kunden ist,
zeigt die Zahl der Auto-Abschaffer unter
den JoeCar-Nutzern: Über 60 Prozent derjenigen, die vor dem Beitritt zum CarSharing noch ein eigenes Fahrzeug hatten,
haben es mittlerweile abgeschafft.
Solche Zahlen sind auch Musik in den
Ohren der Verkehrspolitiker. Angesichts
der Tatsache, dass in Deutschland über
80 Prozent der Bevölkerung der Meinung sind, die Verkehrspolitik sollte mehr
tun, um den privaten Pkw verzichtbar zu
machen, suchen die Verantwortlichen
nach neuen Lösungen. Das gilt zumal
für den innerstädtischen Verkehr. Deswegen nimmt es nicht Wunder, dass der
im HOLM anwesende Staatssekretär im
Hessischen Verkehrsministerium, Mattias
Samson, die anwesenden CarSharer ermunterte, zügig ihre Angebote auszubauen und dabei auch die Unterstützung der
Hessischen Landesregierung versprach.
Über den Bundesverband CarSharing e. V.
(bcs):
Der Bundesverband CarSharing e. V. vertritt die Interessen der CarSharing-Branche auf regionaler und nationaler Ebene.
122 der insgesamt 150 deutschen Anbieter
sind zurzeit im bcs organisiert.
www.carsharing.de
CARO Autovermietung:
Unser neues CARO Partner System
In diesem Jahr steht eine wichtige Weiterentwicklung bei der CARO Autovermietung an: die Etablierung des neuen
Geschäftsfeldes „CARO Partner System“.
Vom „CARO Partner System“ sollen Autovermieter aus allen Bereichen und überall
in Deutschland profitieren, unabhängig
von deren Größe. Die CARO Autovermietung bietet den zukünftigen Partnern
neben verschiedenen Modulen, darunter
Zentralreservierung, Marketing / PR sowie
Fahrzeugbeschaffung, auch ihre Erfahrungen im Vermietgeschäft aus den vergangenen 18 Jahren als Orientierungshilfe an.
Das CARO Partner System wird durch
eine eigenständige Abteilung innerhalb
der CARO Autovermietung betreut. Besonders wichtig wird es sein, gemeinsame Interessen zusammenzuführen und
gegenseitig voneinander zu profitieren.
Dabei werden die unterschiedlichen Geschäftsmodelle sowie die Unternehmens-
größe der Partner in der Vertragsgestaltung und Intensität der Zusammenarbeit
berücksichtigt. Ebenso ermöglichen die
verschiedenen Module zukünftig eine besonders hohe Flexibilität bei der Vertragsgestaltung für die Partner.
„Wir als Großabnehmer beschaffen Neufahrzeuge direkt vom Hersteller – So kann
jeder Partner über CARO seinen individuellen Fuhrpark zusammenstellen“, sagt
Geschäftsführerin Christine Meyer. Das
CARO Partner System umfasse laut Meyer
jedoch nicht nur die Fahrzeugbeschaffung.
„So kann der zukünftige CARO Partner
aus verschiedenen Modulen wählen. Zum
Beispiel kann unsere Corporate Identity
als Lizenznehmer genutzt werden, Einwegmieten können mittels unseres bundesweiten Stationsnetzes durchgeführt
werden und Partner können über unsere
Zentralreservierung von der Vielzahl eingehender Reservierungen profitieren, die
auch an die jeweiligen Partner vermittelt
werden“, führt Christine Meyer weiter aus.
Die Fahrzeugbeschaffung über das CARO
Partner System kann auf unterschiedliche
Weise durchgeführt werden, etwa mit Abrufschein oder Angabe der CARO-Hersteller Rahmenvertragsnummer. Ebenso gibt
es die CARO Charter Plus Miete, bei der
ein regulärer Mietvertrag mit dem jeweiligen Partner geschlossen wird.
Die CARO Autovermietung hat sich in den
vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Mittlerweile gehören unter
anderem Großkunden aus Industrie und
Handel, Versicherungen, Touristikunternehmen und Privatkunden zum festen
Kundenstamm.
Möchten Sie mehr über die CARO Autovermietung oder das CARO Partner System erfahren? Dann finden Sie weitere
Informationen auf der Internetseite www.
caro.info.
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Die direkte und zielgerichtete Ansprache des Konsumenten und die Erhöhung
des Servicegrades steigert Erträge – etwa
durch Erhöhung der Auslastung zur Verringerung von Standzeiten. Gerade in der
Autovermietung ein wichtiger Faktor.
Die CSS ist ein innovativer Ansatz auf Basis einer Standardsoftwarelösung, die die
direkte und permanente, aber trotzdem
belästigungsfreie Adressierung des Konsumenten ermöglicht. Als Medium dient
dabei eine App (Android, iOS), die über
ein Backend Content Management System mit zielgruppenorientierten Informationen versorgt wird.
Der Nutzer registriert sich anonym lediglich unter Angabe von PLZ, Geburtsjahr
und Geschlecht, also ohne personenbezogene Daten (emotional wie auch rechtlich nach Bundesdatenschutzgesetz), die
in anderen Systemen abgefragt werden
wie etwa Adresse, Name, Telefonnummer
oder E-Mail. Diese Daten werden für eine
Ansprache normalerweise nur benötigt,
um den Empfänger zu erreichen, werden
aber bei der Registrierung in der CSS nicht
erhoben – trotzdem ist eine Adressierung
von Zielgruppen bis auf den einzelnen Anwender möglich.
Der Nutzer kann mit der CSS jederzeit in
seiner persönlichen Informationszentrale,
seinem Smartphone, erreicht und damit
adressiert werden. Jederzeit und doch belästigungsfrei? Ja, das funktioniert, weil
der Nutzer „seine“ Informationsinhalte
(Themenwahl) und Informationsdichte
selbst bestimmt. So erreichen ihn nur
die für ihn zielgruppenorientiert bereitgestellten Inhalte unter Beibehaltung seiner
Informationshoheit. Die Ziele des Anbieters als Absender und die Interessenlage
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Autovermieter Journal • 1/2016
des Nutzers kommen zur Deckung und
generieren so einen Mehrwert auf beiden
Seiten – auf Anbieterseite dann letztlich
durch mehr Ertrag.
Durch ihren konzeptionellen Ansatz unter
Einsatz modernster Technologien stellt
die patentrechtlich geschützte CSS ein
umfassendes Instrumentarium des Direktmarketings zur Verfügung. Damit werden bisher technisch und organisatorisch
nicht oder nur unter prohibitiven Kosten
abbildbare Mechanismen möglich. Durch
die mit der CSS mögliche Auswertung
des Nutzerverhaltens (also der Nutzung
selbst) kann sich das System permanent
in der Segmentierung und Zielgruppenadressierung schärfen.
Die CSS kann in unterschiedlichen Abstufungen eingesetzt bzw. projektiert werden.
Das Angebot reicht von der „reinen“ Systemstellung (im Betriebsmodell) bis zum
Full Service Marketingpaket (von der Strategieentwicklung bis zur Umsetzung, also
Definition, Generierung und Pflege des
Contents).
Recht
Unzulässige Erstreckung einer
Fahrtenbuchauflage auf mehrere
Fahrzeuge eines Halters
Neuer Präsident
des BAV
Lässt sich nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Motorrad um
73 km/h der Fahrer trotz angemessenen
Ermittlungsaufwandes nicht ermitteln, ist
die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches bezüglich des betroffenen Motorrades zulässig, nicht jedoch bezüglich weiterer Fahrzeuge des Halters.
Reinhard Ott ist neuer Präsident des Bundesverbandes der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV). Ott stammt aus der Oberpfalz und wurde für drei Jahre gewählt.
Der 50-Jährige ist Inhaber einer mittelständischen Autovermietung sowie eines
Kfz-Reparaturbetriebes und bringt weitreichende Erfahrungen in der bundesweiten
Verbandsarbeit mit.
Die Delegiertenversammlung des BAV
wählte außerdem Bernd Rehberg erneut
in den Vorstand, der dort die Gruppe der
mittelständischen Autovermieter vertritt.
Als Vertreter der bundesweit tätigen Autovermieter wurde Lars-Eric Peters aus
dem Hause Sixt wieder in den Vorstand
gewählt.
auch die Ausdehnung auf weitere Fahrzeuge des Halters geboten sein. Eine Anordnung, die mehrere oder alle Fahrzeuge
eines Halters betrifft, stellt im Verhältnis
zur Einzelanordnung eine erhebliche Erweiterung dar und bedarf deshalb einer
ihre Auswirkungen berücksichtigenden
Verhältnismäßigkeitsprüfung ...
Aus den Gründen: … Unverhältnismäßig
ist allerdings die Fahrtenbuchauflage für
die weiteren auf den Antragsteller zugelassenen Kraftfahrzeuge. Regelmäßig wird
sich die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu
führen, auf das Fahrzeug beziehen, mit
dem die unaufklärbare Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, doch kann
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