Füllen Sie Ihren Schwimmclub- vertrag schon zu

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Füllen Sie Ihren Schwimmclub- vertrag schon zu
Antrag auf Abschluss eines
Schwimmclubvertrages
zwischen der Stadtwerke Osnabrück AG, Alte Poststraße 9, 49074 Osnabrück und
Frau
Titel
Straße, Hausnummer
Herr
Name
PLZ, Ort
Vorname
Telefonnummer (freiwillig)
Geburtsdatum
E-Mail (freiwillig)
Ich möchte an dem Angebot Schwimmclub der Stadtwerke Osnabrück AG verbindlich teilnehmen:
6 Monate* Dauer zu einem Preis von monatlich 44,00 € (zzgl. 10 € Verwaltungsgebühr)
12 Monate* Dauer zu einem Preis von monatlich 39,00 € (zzgl. 10 € Verwaltungsgebühr)
*Im Falle der nicht rechtzeitigen Kündigung gemäß den Vertragsbestimmungen, verlängert
sich die Mitgliedschaft jeweils um die gewählte Vertragslaufzeit.
Die Vertragsbedingungen zum Schwimmclubvertrag wurden mir ausgehändigt. Hiermit ermächtige ich die Stadtwerke Osnabrück AG wider­
ruflich, die monatlichen Beiträge für das Angebot Schwimmclub sowie die einmalige Verwaltungsgebühr von folgendem Konto abzubuchen:
Name des Kontoinhabers
IBAN
Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke
der postalischen Informationen über Produkte, Tarife und
Dienstleistungen aus den Bereichen der Energieversorgung
(Strom, Gas, Fernwärme), des öffentlichen Nahverkehrs sowie
der öffentlichen Bäder der Stadtwerke Osnabrück AG durch
die Stadtwerke Osnabrück AG bis auf Widerruf gemäß den
Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben,
BIC
Ich bin damit einverstanden, dass mich die Stadtwerke
Osnabrück AG außerdem per
Telefon und/oder
E-Mail zu oben genanntem Zwecke kontaktieren kann.
Diese Erklärung kann ich jederzeit bei der Stadtwerke
Osnabrück AG, Alte Poststraße 9, 49074 Osnabrück mit
Wirkung für die Zukunft widerrufen.
verarbeitet und genutzt werden.
Ort, Datum, Unterschrift (bei Minderjährigen Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten)
Vertragsbestimmungen zum Schwimmclubvertrag
§ 2 Leistungsbeschreibung
Mit Annahme des Schwimmclubvertrages kommt ein Vertrag zustande,
der den Kunden während der Öffnungszeiten der teilnehmenden Bäder
(Nettebad, Schinkelbad und Moskaubad) den Einlass zu dem Schwimmbereich der Bäder gegen Vorlage der Schwimmclubkarte gewährt. Dabei
gilt eine Beschränkung von einem Einlass pro Tag je Bad. Im Schinkelund im Moskaubad ist die Aufenthaltszeit unbegrenzt. Im Nettebad ist die
Aufenthaltszeit im Rahmen des Schwimmclub-Tarifs auf 1,5 Stunden pro
Tag beschränkt. Bei einer Überschreitung der Zeit ist der Kunde verpflichtet, nach den üblichen Tarifen des Nettebads nachzuzahlen. Auf die Nutzung der Loma-Sauna bzw. des Cabriosols wird der jeweilige Basistarif
vom Nettebad bzw. Schinkelbad angerechnet. Die Stadtwerke behalten
sich ausdrücklich vor, Teilbereiche der Bäder im Rahmen von Arbeiten zu
schließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Kunden auf Nutzung
des geschlossenen Bereichs.
§ 3 Beiträge
Die Beiträge sind monatlich durch Lastschrifteinzug zu leisten. Die Ab­
buchung erfolgt jeweils zum 1. eines Monats für den laufenden Monat.
Sollte es sich dabei um ein Wochenende oder einen gesetzlichen
Feiertag handeln, verschiebt sich der Tag der Fälligkeit auf den nächsten
Werktag. Im Falle einer durch den Kunden verschuldeten Rücklastschrift,
ist dieser verpflichtet, die den Stadtwerken die durch die Rücklastschrift
entstehenden Bankgebühren zu erstatten. Es wird dem Kunden die
Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass durch die Rücklastschrift geringere oder gar keine Gebühren entstanden sind.
§ 4 Transponder
Gegen Zahlung einer einmaligen Pauschale erhält der Kunde für die
Dauer der Vertragslaufzeit einen Transponder ausgehändigt, der zum
Eintritt in die Bäder ermächtigt. Der Transponder bleibt jederzeit im Eigentum der Stadtwerke. Er ist nicht übertragbar und darf nicht verliehen
werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Transponder vor der Nutzung
durch Unberechtigte zu schützen, insbesondere jeden Verlust umgehend
zu melden. Im Falle eines durch den Kunden verschuldeten Verlustes
oder verschuldeten Defektes des Transponders fallen für die Bereitstellung eines neuen Transponders Kosten in Höhe von € 10,– an. Der Kunde
ist berechtigt, nachzuweisen, dass geringere oder gar keine Kosten
entstanden sind. In dem Computersystem der Stadtwerke wird zur Verhinderung eines Missbrauch des Transponders ein Lichtbild des Kunden
Stadtwerke Osnabrück AG
Bäder · Im Haseesch 6 · 49090 Osnabrück
T: 05 41 20 02-22 80 · www.schinkelbad.de
T: 05 41 20 02-22 70 · www.nettebad.de
T: 05 41 20 02-22 90 · www.moskaubad.de
gespeichert, welches dem Personal angezeigt wird, wenn der Transponder zum Einlass genutzt wird. Das Personal der Stadtwerke ist berechtigt,
sich vom Besitzer des Transponders einen Ausweis mit Lichtbild zum
Zwecke der Kontrolle der Inhaberschaft des Transponders vorlegen
zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter
Daten (insbesondere Name, Anschrift und Bankverbindung) unverzüglich
mitzuteilen. Kosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Änderung
der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat der Kunde zu tragen.
§ 5 Laufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt wahlweise 6 oder 12 Monate. Der Vertrag
verlängert sich jeweils um eine der gewählten Vertragslaufzeit entsprechende Laufzeit, wenn keine der Parteien form- und fristgerecht die
Kündigung erklärt.
§ 6 Kündigung
Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende
schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund
ist jederzeit möglich.
§ 7 Sonstiges
1. Badeordnung
Mit Abschluss eines Schwimmclubvertrages erkennt der Kunde
die für die Nutzung der Bäder geltende »Haus- und Badeordnung«
der Stadtwerke an. Diese hängt gut sichtbar in den Eingangs­
bereichen der Bäder aus und steht dem Kunden unter
www.stadtwerke-osnabrueck.de abrufbereit zur Verfügung.
2. Datenschutz
Die im Rahmen des Vertragsschlusses erhobenen Daten des Kunden
speichern und verarbeiten die Stadtwerke unter Einhaltung der
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Sämtliche, vom
Kunden erhobenen, persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung werden die
notwendigen Daten auch gegenüber Dritten verwendet. Der Kunde
kann jederzeit unentgeltlich Auskunft über die gespeicherten Daten
erhalten, indem er eine E-Mail an die im Impressum der Homepage
der Stadtwerke genannte E-Mail Adresse sendet. Aus Datenschutzgründen kann die Beantwortung der E-Mail nur an die bei den
­Stadtwerken hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgen.
3. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder
werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der
Vertrag in seiner Gesamtheit dadurch nicht berührt.
4. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrags­
verhältnis ist Osnabrück.
5. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Osnabrück, soweit der Kunde als Unternehmer
anzusehen ist.
Stand Oktober 2015. Änderungen vorbehalten.
§ 1 Vertragspartner des Kunden
Vertragspartner im Rahmen des Schwimmclubvertrages sind die
Stadtwerke Osnabrück AG (im Folgenden »Stadtwerke«), Alte Poststr. 9,
49074 Osnabrück; Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister
Wolfgang Griesert; Vorstand: Dipl.-Ing. (FH) Manfred Hülsmann (Vor­
sitzender), Dr. Stephan Rolfes; Sitz der Gesellschaft: Osnabrück, eingetragen beim Amtsgericht Osnabrück, Handelsregisternummer HRB Nr. 1201,
Ust-IdNr. DE 117644618; Telefon: 05 41 20 02-0, Fax: 05 41 20 02-2251,
www.stadtwerke-osnabrück.de, E-Mail: [email protected].