Betriebliches Eingliederungsmanagement am Landesschulamt

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Betriebliches Eingliederungsmanagement am Landesschulamt
Betriebliches
Eingliederungsmanagement
am Landesschulamt Sachsen-Anhalt
(Hauptsitz Halle/ Saale)
„ Die Mühen der Gebirge liegen hinter uns,
vor uns legen die Mühen der Ebene.“
B. Brecht
Vom Gesetz zur Dienstvereinbarung
• 2004: Verabschiedung des Gesetzes
• SGB IX § 84 (2)
• Vorbereitungsphase: Erarbeiten und
verabschieden einer Dienstvereinbarung
• Zusammenarbeit zwischen Kultusministerium,
Schulamt und interessenvertretung
Der schwere Anfang
• 2009 Ausschreibung der Stelle der Fallmanagerin für das BEM – der schwere Anfang
• Learning by doing
• Wichtige Fortbildungen
• Verbündete finden, Netzwerke schaffen
• Erarbeitung des Konzeptes
Informationen versus
Ängste und Vorbehalte
• Vorstellen des Konzeptes im Schulamt
• Information der Schulleiter auf
Schulleiterdienstberatungen
• Schulung der Schulpersonalräte
• Schulungsveranstaltungen für ehrenamtliche
Gleichstellungsbeauftragte
Das Klientel - vielschichtig
• Lehrerinnen und Lehrer (Angestellte und
Beamte)
• Schulleiterinnen und Schulleiter
• Stellvertreter und Koordinatoren
• Pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
• Betreuungskräfte
• Verwaltungspersonal
• Technische Kräfte
Entwicklung der Fallzahlen
• 2010:
• 2011:
• 2012:
• 2013:
• 2014:
159 Erstgespräche
195 Erstgespräche
153 Erstgespräche
131 Erstgespräche
154 Erstgespräche
Mögliche Maßnahmen
• Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger
Modell)
• Abordnung / Versetzung an eine andere Schule
• Rücknahme eine Abordnung / Versetzung
• Empfehlung zur Stundenplangestaltung
• Befristete Freistellung von Aufsichten
• Fahrstuhlbenutzung, Parkplatzbereitstellung
• Technische Ausstattung: ergonomischer Stuhl,
Whiteboard, Arbeitsassistenz
Wer soll das bezahlen …?
• Arbeitgeber: Land Sachsen-Anhalt (verantwortlich für
die Finanzierung des Personals)
• Schulträger: - Landesschulen Land Sachsen-Anhalt
- Grundschulen Kommunen
- Sekundarschulen
- Förderschulen
Landkreise,
- Gymnasien
kreisfreie Städte
(zuständig für die Finanzierung der Ausstattung)
Wer soll das bezahlen …?
• Beispiel: Ergonomischer Stuhl
• Argumentation des Arbeitgebers: zuständig ist der
Schulträger, da es sich um Schulausstattung handelt,
kein Finanztitel für derartige Sachkosten im Haushalt
• Argumentation der Schulträger: Stuhl gehört zum
Arbeitsschutz, Kosten für den Arbeitsschutz trägt der
Arbeitgeber
Teufelskreis?