Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen e.V.,

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Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen e.V.,
Landeskontrollverband
Nordrhein-Westfalen e.V.
Staatlich anerkannter
Milchkontrolldienst
An:
Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen e.V., -LaborBischofstraße 85, 47809 Krefeld
Wichtiger Hinweis !
Vor der Probeziehung Milch gut durchmischen und Proben so schnell wie
möglich zum Versand bringen.
Absender:
Name, Vorname
Probenahmedatum:
Straße, Hausnummer
Probenahme durch:
PLZ, Ort
Lfd.
Nr.
Ich beauftrage den LKV NRW mit der
Untersuchung der Milchproben auf: *
Fett / Protein / Laktose
Harnstoff
Kennzeichnung
der Probe
Lfd.
Nr.
1
5
2
6
3
7
4
8
Kennzeichnung
der Probe
Keimzahl (nur mit spezieller Konservierung)
Gefrierpunkt (nur unkonservierte Milch)
Somatische Zellen
Benachrichtigung: *
________________________________
Telefax:
Telefon:
Email:
Post
Die Kosten für die Untersuchung der Milchproben richten
sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung des LKV NRW.
Unterschrift
* Zutreffendes bitte ankreuzen.
(Vorbehalt bei telefonischer Benachrichtigung; es gilt das schriftlich übermittelte Ergebnis!)
vom LKV NRW auszufüllen
Probeneingang:
Prüfbericht-Nr.
Name, Vorname des Kontoinhabers
Datum
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Einzugsermächtigung
Ich / wir bin / sind damit einverstanden, dass die Gebühren für die zusätzlichen Milchuntersuchungen durch den
Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen e.V. per Banklastschrift nach Rechnungseingang von meinem / unserem
Bankkonto abgebucht werden.
Bezeichnung der Bank
Bankleitzahl
Kontonummer
IBAN
BIC
Unterschrift
Version 7 vom 05.04.2013 / PHOE
Gebührenordnung
Für die Untersuchung der Informationsproben hat der Vorstand des Landeskontrollverbandes NRW
die folgende Gebührenordnung erlassen (Stand: 01.01.2008):
Verwaltungsgebühr
Analyse auf Fett, Eiweiß, Laktose, Harnstoff,
Gefrierpunkt, Zellzahl
Analyse auf Keimzahl
Analyse auf Fett, etc. und Keimzahl
Untersuchung auf Hemmstoffe
*
5 € je Untersuchungsauftrag *
3 € je Probe
3 € je Probe
4 € je Probe
20 € je Probe
Ein Untersuchungsauftrag umfasst alle mit einem Probenbegleitschein gesammelt eingereichten Proben.
Diese Gebührenordnung verliert mit dem Beschluss einer geänderten oder neuen Gebührenordnung ihre Gültigkeit.
Die Abrechnung der Untersuchungen erfolgt immer auf Grundlage der aktuell gültigen Gebührenordnung. Sie kann jederzeit beim LKV NRW nachgefragt werden.
Landeskontrollverband
Nordrhein-Westfalen e.V.
Version 7 vom 05.04.2013 / PHOE