Rauchfrei im Krankenhaus

Transcrição

Rauchfrei im Krankenhaus
Das rauchfreie Krankenhaus –
planen, umsetzen, leben
Dokumentation der Konferenz
am 19. und 20. Februar 2008 in Berlin
Impressum
Herausgeber:
Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG)
Die Konferenzdokumentation „Das rauchfreie Krankenhaus – planen, umsetzen, leben“ wurde
im Projekt „Wissenstransfer für rauchfreie Krankenhäuser“ erstellt. Das Projekt wurde durchgeführt von der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. im Auftrag der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Projektkoordination:
Michaela Goecke
Redaktion:
Michaela Goecke
Christof Groß
Nicht namentlich gekennzeichnete Artikel wurden von Michaela Goecke und Christof Groß
verfasst.
Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG)
Heilsbachstraße 30
53123 Bonn
E-Mail: [email protected]
www.bvpraevention.de
Satz und Druck:
Das Druckhaus Bernd Brümmer
53347 Alfter/Bonn
Juni 2008
Gefördert von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit
Impressum
Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorwort
Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA
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Einleitung
Helga Kühn-Mengel MdB, Präsidentin der BVPG
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Plenumsvorträge
Sabine Bätzing MdB, Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA
Prof. Dr. Bernhard Badura, Universität Bielefeld
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Workshop 1: Erfahrungen rauchfreier Krankenhäuser nutzen
Christof Groß, BVPG
Josef Franssen, Universitätsklinikum Mainz
Mechthild Kirsch, St. Josef Krankenhaus Hermeskeil
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Workshop 2: Vorhandene Potentiale für das rauchfreie
Krankenhaus ausschöpfen
Christa Rustler, Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser
Thomas Schmitz, St. Josef-Hospital Bochum
Julia Bludau, Universitätsklinikum Bonn
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Schulung "Rauchfrei im Krankenhaus"
Michaela Goecke, Christof Groß, BVPG
Peter Lindinger, Experte für Tabakentwöhnung
Dr. Christoph Kröger, IFT Institut für Therapieforschung
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Poster zur Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses
– Koblenz
– Eußerthal
– Bochum
– Tübingen
– Oldenburg
– Schwerin
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Häufig gestellte Fragen
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Ergebnisse der Konferenz
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Beratungsangebote
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Liste der Referentinnen und Referenten
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Konferenzdokumentation auf eine gleichzeitige Nennung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. Wenn nicht gesondert aufgeführt, umfasst
die männliche Form in der vorliegenden Projektdokumentation immer auch das weibliche Geschlecht.
Inhaltsverzeichnis
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Vorwort
Prof. Dr. Elisabeth Pott
Direktorin der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung
In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 110.000
bis 140.000 Menschen an den Folgen ihres Nikotinkonsums. Die gesundheitlichen Gefahren, die
infolge des (Passiv-)Rauchens entstehen, werden
häufig unterschätzt oder nicht wahrgenommen. Mit
der Einführung landesweiter Rauchverbote haben
der Nichtraucherschutz und Präventionsmaßnahmen zur Förderung des Nichtrauchens einen größeren Stellenwert bekommen. Dies ist ein wichtiges Signal für mehr Gesundheitsbewusstsein in
unserer Gesellschaft.
Auch Krankenhäuser stehen vor der Herausforderung, das Ziel „Rauchfreiheit“ effektiv und nachhaltig umzusetzen. Ergänzend zu den gesetzlichen Rauchverboten muss eine gemeinsame
Strategie mit allen Beteiligten entwickelt werden.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit auf allen
Organisationsebenen ist Voraussetzung, um das
Vorhaben „Rauchfreies Krankenhaus“ zu realisieren. Zunächst sollte erörtert werden, wie sich vorhandene Potentiale im Krankenhaus optimal ausschöpfen lassen, so dass ein möglichst umfassender Nichtraucherschutz gewährleistet ist. Wie
kann der Rauchstopp bei Patienten und Mitarbeitern mit qualifizierten Angeboten gefördert werden?
Wie kann das Thema „Rauchfreiheit“ in den Strukturen des Qualitätsmanagements verankert werden? Wo sind Möglichkeiten der Vernetzung nutzbar? Erkenntnisse und Erfahrungen anderer Einrichtungen bei der Umsetzung des rauchfreien
Krankenhauses können helfen, diese und andere
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Vorwort
Fragen zu beantworten. Gelungene Herangehensweisen können so auch im eigenen Haus adäquat
eingesetzt werden.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sieht es im Rahmen ihrer rauchfreiKampagne als eine zentrale Aufgabe an, Krankenhäuser beim Thema „Rauchfreiheit“ zu unterstützen. Informationen zur Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses und zur Förderung des
Rauchstopps finden sich in zahlreichen Informationsmaterialien der BZgA, insbesondere im Manual „Rauchfrei im Krankenhaus“. Um Multiplikatoren, die mit der praktischen Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses befasst sind, ein Diskussionsforum anzubieten, hat die BZgA am 19. und
20. Februar 2008 in Berlin eine nationale Konferenz zur Förderung der Rauchfreiheit in Krankenhäusern veranstaltet. Die zweitägige Konferenz
unter dem Motto „Das rauchfreie Krankenhaus –
planen, umsetzen, leben“ zeigte zahlreiche Praxisbeispiele und bot vielfältige Möglichkeiten zum
Erfahrungsaustausch.
Die vorliegende Dokumentation fasst die Ergebnisse der Tagung zusammen. Damit soll ein weiterer Beitrag geleistet werden, das Konzept „rauchfreie Krankenhäuser“ erfolgreich zu realisieren
und damit den mit dem Rauchen verbundenen
gesundheitlichen Schäden erfolgreich entgegenwirken zu können.
Einleitung
Zum Jahresende 2006 gab es in Deutschland insgesamt 2.104 Krankenhäuser, in denen mehr als
eine Million Menschen beschäftigt waren. Darüber
hinaus gehörten 1.255 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit weiteren rund 114.000 Beschäftigten zu den Einrichtungen der stationären
Versorgung.
Für die Umsetzung des Rauchfreien Krankenhauses gibt es mit der Arbeitsstättenverordnung § 5
zum Nichtraucherschutz sowie mit den aktuell für
öffentliche Einrichtungen erlassenen Ländergesetzen zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens eindeutige gesetzliche Regelungen. Die
Arbeitsstättenverordnung gibt dabei bundeseinheitlich die Umsetzung des Nichtraucherschutzes
am Arbeitsplatz vor. Durch sie werden die Arbeitgeber ausdrücklich verpflichtet, die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor
den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu
schützen.
Die Ländergesetze zum Schutz vor den Gefahren
des Passivrauchens, die in den meisten Bundesländern bereits in Kraft getreten sind, sehen für die
Krankenhäuser grundsätzlich ein Rauchverbot vor.
Hierdurch wird effektiver Nichtraucherschutz garantiert. Ausnahmeregelungen gibt es noch für Patienten auf Palliativstationen und in der Psychiatrie sowie im Maßregelvollzug. In einigen Bundesländern gibt es zudem noch die Möglichkeit,
separate Raucherräume in Krankenhäusern einzurichten.
Krankenhäuser nehmen als betriebliche Einrichtungen des Gesundheitswesens eine herausragende Stellung bei der Umsetzung der geltenden
gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz
ein. Dabei sind Angebote zur Raucherberatung und
Tabakentwöhnung für rauchende Mitarbeiter und
Patienten wichtige Bestandteile einer umfassenden Rauchfrei-Politik im Krankenhaus. Dies belegen die Raucherquoten und die Aufhörbereitschaft
der Raucher im Krankenhaus: beim Pflegepersonal
und beim Medizinisch-Technischen Dienst liegt
die Raucherquote mit rund 40 Prozent deutlich über
dem Bundesdurchschnitt. Gleichzeitig ist die
Aufhörbereitschaft der rauchenden Krankenhausmitarbeiter sehr hoch: fast jeder zweite ist zum
Rauchstopp bereit.
Die Chance zum Rauchstopp im Krankenhaus
möchten zudem mehr als 60 Prozent der rauchenden Patientinnen und Patienten gerne wahrnehmen: sie wünschen sich eine Beratung über die
Risiken des Rauchens und damit eine Unterstützung bei der Entwöhnung.
Noch sind nicht alle Krankenhäuser wirklich rauchfrei und haben den Nichtraucherschutz für Mitarbeiter und Patienten effektiv umgesetzt. Viele Krankenhäuser haben sich in den vergangenen Jahren
aber bereits auf den Weg zur Rauchfreiheit
gemacht. Als vorbildlich können hier die 40 Projektkrankenhäuser des BZgA-Modellprojektes
„Leitfaden: Rauchfrei im Krankenhaus“ (20052007) sowie die 143 Mitgliedskrankenhäuser des
Deutschen Netzes Rauchfreier Krankenhäuser
und Gesundheitseinrichtungen (DNRfK) gelten,
von deren Erfahrungen viele andere profitieren
können.
Helga Kühn-Mengel
MdB, Präsidentin der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.
Einleitung
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Plenumsvorträge
Rauchfreie Krankenhäuser:
Die Umsetzung über die Förderung
des Netzwerkes und das Nichtraucherschutzgesetz
Die Tagung der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung „Das rauchfreie Krankenhaus – planen,
umsetzen, leben“ wird zu einem richtigen Zeitpunkt veranstaltet. Es ist die Schnittstelle zur
Umsetzung des wichtigen Meilensteins zum Nichtraucherschutz in Deutschland über die aktuellen
Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen und
den Projekten zur Unterstützung des Rauchfreien
Krankenhauses.
Anfang 2008 sind in fast allen Bundesländern
Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen in Kraft
getreten. Damit gilt Rauchfreiheit nun auf gesetzlicher Grundlage in allen Krankenhäusern und
öffentlichen Gesundheitseinrichtungen.
Nun könnte man annehmen, dass das Netz Rauchfreier Krankenhäuser überflüssig wird, da das Ziel
erreicht ist. Hier beginnt jedoch erst die schwierige Etappe der Umsetzung. Denn in Krankenhäusern und Reha-Kliniken geht es um mehr, als
die Verlagerung des Rauchens in abgetrennte
Räume oder aus dem Klinikgebäude hinaus.
Das Nichtrauchen muss in gesundheitlichen Einrichtungen zu einem selbstverständlichen und akzeptierten Teil des Verhaltens der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern sowie unter den Patienten werden. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2005 das
Bundesmodellprojekt „Förderung des Netzwerkes
Rauchfreier Krankenhäuser“ vom Bundesministerium für Gesundheit in Deutschland gefördert. Ich
habe gern die Schirmherrschaft für dieses Projekt
übernommen und intensiv unterstützt, weil Krankenhäuser eine besondere Verantwortung haben,
wenn es um das Nichtrauchen als dem größten
vermeidbaren Gesundheitsrisiko geht.
Seit 2005 ist das Netzwerk auf gutem Kurs, Krankenhäuser und Reha-Kliniken in Deutschland von
den Vorteilen der europäischen Standards „Rauchfreier Krankenhäuser“ zu überzeugen. Ziel des
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Plenumsvorträge
Modellprojekts ist es, Krankenhäusern und allen
Einrichtungen des Gesundheitswesens die nötige
Unterstützung anzubieten, um sich zu rauchfreien
Einrichtungen zu erklären.
Krankenhäuser haben die Aufgabe, für ein gesundes Umfeld ohne gesundheitliche Belastungen für
kranke Patienten zu sorgen. Zum anderen ist der
Aufenthalt von Patienten in der Klinik eine gute
Gelegenheit zum Rauchstopp. Die gilt es zu nutzen und entsprechend wichtig ist hier eine aktive
Rolle des Krankenhauses. So haben sich die Mitglieder des Netzwerks dazu verpflichtet, Raucher
bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen und
zu beraten.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat diesen Prozess mit der Herausgabe eines
Manuals „Rauchfrei im Krankenhaus“ intensiv
unterstützt. Der Einsatz des Manuals wurde durch
das Projekt der Bundesvereinigung Prävention
und Gesundheitsförderung e.V. nun erfolgreich
begleitet.
Die vergangenen Jahre waren für beide Projekte
sehr erfolgreich. Seit dem Start sind eine Vielzahl
von Krankenhäusern Mitglieder im Netzwerk geworden. Zu Beginn des Jahres 2006 belief sich die
Mitgliederzahl auf 31. Inzwischen zählt es bereits
143 Mitglieder mit 206 Einrichtungen, von kleinen
Einrichtungen bis zu Universitätskliniken. Von diesen konnten 70 Krankenhäuser mit dem BronzeZertifikat und 16 mit dem Silber-Zertifikat auf der
Basis des internationalen Standards des europäischen Netzwerkes für Rauchfreie Krankenhäuser
ausgezeichnet werden.
Die Unterstützung von Krankenhäusern zur Rauchfreiheit ist heute durch das Projekt und den Leitfaden aus meiner Sicht wichtiger denn je. Denn
Krankenhäuser dürfen hierbei nicht allein gelassen
werden. Rauchen führt bei der Mehrzahl der Konsumenten zu einer starken Abhängigkeit. Dauerhaft rauchfrei zu werden, gelingt stark abhängigen
Rauchern häufig nicht ohne Unterstützung. So ist
die Tabakabhängigkeit vielfach indirekter wie direkter Grund für eine stationäre Behandlung. Und: Die
Mehrheit der Raucherinnen und Raucher möchte
mit dem Rauchen aufhören. Über 60% der Raucher erwarten während eines Klinikaufenthaltes
Beratung und Entwöhnungsangebote und viele
wollen den Aufenthalt im Krankenhaus zum Rauch-
ausstieg nutzen. Zudem finden gerade ärztliche
Vertreter aus den Gesundheitsberufen unter Raucherinnen und Rauchern die höchste Akzeptanz
bei der Beratung zum Rauchausstieg.
Dies ist eine Verpflichtung für Gesundheitseinrichtungen, ihre Ressourcen und Potentiale zu nutzen
und erforderliche Hilfen anzubieten. Die Betroffenen erfahren jedoch häufig keine Hilfe bei der
Überwindung des Rauchverlangens, wenn sie
Zimmer oder Station nicht verlassen können. Das
„Deutsche Netz Rauchfreier Krankenhäuser“ setzt
sich dafür ein, dass diese Menschen in den Krankenhäusern statt des Wegweisers zur nächsten
Rauchgelegenheit professionelle Unterstützung
und Hilfe zur Entwöhnung bekommen.
Die Unterstützung in der Tabakentwöhnung, die
über die gesetzliche Verpflichtung der Ländergesetzte hinausgeht, wird durch das Angebot des
Netzwerkes gefördert. Die Umsetzung bietet einen
weiteren wichtigen Vorteil: Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen führt zu weniger Konflikten vor Ort und wird glaubwürdiger, wenn das
Nichtrauchen und die Tabakentwöhnung auch in
die Behandlung der Patienten mit einbezogen
wird.
Noch gibt es in Deutschland keine flächendeckenden Angebote für Information, Motivation
zum Rauchstopp und Tabakentwöhnung. Genau
hier liegt ein Defizit. Krankenhäuser können und
müssen sich in Zukunft dieser wichtigen Aufgabe
stellen. Und diese Erweiterung ist ein wichtiger Ansatz für die zukünftige Ausrichtung von Unterstützungsangeboten. Dieser Umsetzungsprozess muss
weiterhin intensiv begleitet und unterstützt werden.
Damit sind wir sehr nah an der Themenstellung der
Konferenz:
Einrichtungen können gut von den Erfahrungen
profitieren, die über das internationale Netzwerk
dazu vorliegen. Deutschland ist einer von 19 europäischen Staaten, die über ein organisiertes Netz
Rauchfreier Krankenhäuser verfügen. Für das
internationale Netzwerk ist das gut ausgebaute
europäische Geflecht ein Gewinn, denn hier wurden in den vergangenen Jahren die Standards zu
Erfüllung und Erreichung der Ziele formuliert. Sie
beinhalten einen gemeinsamen Kodex zur Strategie, Partizipation, zum Empowerment und zur
Nachhaltigkeit, um nur einige Eckpunkte zu nennen. Wir erfahren in unseren europäischen Nachbarländern, die an diesem Projekt teilnehmen,
positive Beispiele, die zur Bildung von Konzepten
und praktischen Erfahrungen beigetragen haben.
Inzwischen werden die Bemühungen in Deutschland ebenso international wahrgenommen und
anerkannt. Der frühere EU-Gesundheitskommissar
Kyprianou würdigte im Jahr 2006 das Deutsche
Netz Rauchfreier Krankenhäuser für seine nachhaltige Entwicklung und das erfolgreiche Wachstum in sehr kurzer Zeit.
Es ist nun die Aufgabe, diese Arbeit fortzusetzen
und die Krankenhäuser weiter zu unterstützen,
Tabakentwöhnungsangebote anzubieten, die Mitarbeiter zu schulen und im Krankenhaus ein positives Klima zur Rauchfreiheit zu schaffen. Ein
Klima zum Nichtrauchen wie zur Teilnahme an
Angeboten zur Tabakentwöhnung. Es ist das Ziel,
rauchenden Patienten in Krankenhäusern und
Gesundheitseinrichtungen Angebote zum Nichtrauchen aktiv zu vermitteln.
Sabine Bätzing
MdB, Drogenbeauftragte der Bundesregierung
• Was kann getan werden, damit das „Rauchfreie
Krankenhaus“ von allen Mitarbeitern und Patienten akzeptiert und im Alltag der Kliniken auch
gelebt wird?
• Wie können Mitarbeiter gewonnen werden,
selbst Nichtraucher zu werden?
• Wie können Mitarbeiter die Patienten aktiv darin
unterstützen, den Aufenthalt im Krankenhaus für
einen dauerhaften Rauchstopp zu nutzen?
Plenumsvorträge
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Krankenhäuser die diese Chance zum Rauchverzicht für Raucherinnen und Raucher nutzen, werden zu innovativen Einrichtungen. Sie zeigen nicht
nur kurative, sondern ebenso präventive Wege in
die Gesundheit auf. Es führt auch das Netzwerk
Rauchfreier Krankenhäuser näher mit dem Netzwerk Gesundheitsfördernder Krankenhäuser zusammen. Raucherberatung und Tabakentwöhnung muss integrierter Bestandteil der Intervention
in Gesundheitseinrichtungen werden.
Ich bin überzeugt, dass Rauchfreie Krankenhäuser zunehmend zu einem Qualitätsmerkmal im
Wettbewerb um Patienten bei der Auswahl der Behandlungseinrichtung werden. Diese Art der Patientenorientierung bietet allen mehr Qualität, Effizienz und einen Anreiz zum Wettbewerb.
Es ist ein ökonomischer Anreiz im Wettbewerb
untereinander, sich als „gesunde“ Einrichtung zu
profilieren und gesundheitliche Verpflichtung, denn
Beratung und Tabakentwöhnung wird von den
Patienten mehr und mehr gewünscht, sogar erwartet. Das Krankenhaus als Hort der Gesundheit hat
Vorbildcharakter und muss dieser Funktion gerecht
werden.
Erste Ergebnisse von Befragungen bei silber-zertifizierten Kliniken vom August dieses Jahres zeigen, dass die Bemühungen zum Nichtrauchen in
den Einrichtungen ihre Ziele erreichen. Die Mitarbeiter rauchen nur außerhalb des Gebäudes und
die vereinbarten Regeln werden von den Patienten und Mitarbeitern auf einer Skala von 1 bis 10
immerhin mit 2,3 gut eingehalten. Eine Raucheranamnese wird in allen Kliniken erhoben und die
Motivation zur Entwöhnung weitgehend miterfragt.
Kurzinterventionen und Tabakentwöhnungsangebote werden den Patienten während ihres Aufenthaltes mehrfach angeboten. Die Einrichtungen
sind froh, den Weg zum Rauchfreien Krankenhaus
realisiert zu haben. Ein Rauchfreies Krankenhaus
ist kein statischer Zustand. Es befindet sich in
einem permanenten Prozess der Veränderung,
um wirksamen Nichtraucherschutz und qualitativ
hochwertige Behandlung der Tabakabhängigen
zu gewährleisten.
Die Tagung der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung wird sich genau diesen Fragen widmen:
Das rauchfreie Krankenhaus – von der Planung,
über die Umsetzung und zur gelebten Praxis. Ich
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Plenumsvorträge
wünsche dem Netzwerk und allen Beteiligten weiterhin viel Erfolg und möchte allen Akteuren der beteiligten Einrichtungen für ihre bisherigen Anstrengungen für das Rauchfreie Krankenhaus danken.
Ich werde sie darin gern weiter unterstützen.
Rauchfrei –
Das Programm der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung
Das Setting „Krankenhaus“ nimmt im Rahmen der
Rauchfrei-Kampagne der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einen hohen
Stellenwert ein. Krankenhäuser sind einerseits als
Arbeitsstätten zu verstehen, die Angestellte vor
Passivrauchen schützen und dem Personal Angebote zur Raucherentwöhnung unterbreiten können,
und andererseits sind sie Aufenthaltsort von Patientinnen und Patienten, die gesund werden wollen
und vor den Gefahren des (Passiv-)Rauchens
geschützt werden müssen. Ärztinnen und Ärzte
sowie das Pflegepersonal sind in diesem Zusammenhang als Vorbilder zu verstehen, die mit gutem
Bespiel voran gehen sollten. Im Zuge der Umsetzung der Landesgesetze zum Nichtraucherschutz
stehen bundesweit die meisten Krankenhäuser
vor der Aufgabe, Regelungen zum Nichtraucherschutz umzusetzen. Der Prozess den ein Krankenhaus durchläuft, um Maßnahmen zum Nichtraucherschutz zu implementieren, ist unterschiedlich. Es bedarf individueller Lösungsstrategien den Tabakkonsum im Krankenhaus
nachhaltig zu stoppen und zum Aufhören zu motivieren. Um Krankenhäuser auf dem Weg zu einer
rauchfreien Einrichtung zu unterstützen, hat die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) ein modulares Handbuch für die Projektleitung „Rauchfrei im Krankenhaus“ bereitgestellt.
Regelungen zum Rauchverbot allein sind in ihrer
Wirkung begrenzt, wenn nicht gleichzeitig Informationen über die negativen Folgen des Rauchens und Angebote zum Rauchverzicht unterbreitet werden. Vor diesem Hintergrund ist die
Handlungsanleitung zur Umsetzung „rauchfreier
Krankenhäuser“ Teil einer Gesamtstrategie zur
Förderung des Nichtsrauchens im Rahmen der
„rauchfrei-Kampagne“ der BZgA. Die Nichtraucherkampagne beinhaltet ein breites Angebot an
Informationen, Aktionen und konkreter Unterstützung zum Thema „Rauchen“ und „Nichtrauchen“.
Sie hat das Ziel, den Einstieg in das Rauchen zu
verhindern, vor Passivrauch zu schützen und Raucherinnen und Raucher beim Aufhören zu unterstützen.
Zentraler Bestandteil der Rauchfrei-Kampagne
sind zwei Internetplattformen, die für unterschiedliche Zielgruppen konzipiert worden sind. Die Internetseite der BZgA zur Nikotinentwöhnung
www.rauchfrei-info.de richtet sich primär an die
Zielgruppe der Erwachsenen und bietet ein großes
Spektrum an Informationen zu Themen wie z.B.
Tabakabhängigkeit, Passivrauchen, Rauchen am
Arbeitsplatz und Gesundheitsschäden durch Rauchen. Wesentlicher Bestandteil der Internetplattform ist ein Ausstiegsprogramm, das die persönliche Abhängigkeitsstärke und die Konsumdauer
der Teilnehmenden berücksichtigt. Mittels individualisierter E-Mail-Rückmeldungen und täglichen
Empfehlungen werden aufhörwillige Raucherinnen
und Raucher über 21 Tage beim Rauchverzicht
unterstützt. Ein regelmäßig vom Teilnehmenden
auszufüllendes Erfolgsdiagramm gibt eine Übersicht über die Anzahl der (nicht) gerauchten Zigaretten und steigert die Motivation durch Addition der
-durch das Nichtrauchen - gesparten Geldbeträge. Im Jahr 2007 haben sich 7.331 Personen für
das Ausstiegsprogramm registrieren lassen, um mit
dessen Hilfe rauchfrei zu werden.
Rückfälle zu vermeiden, lernen die Jugendlichen,
persönliche Risikosituationen zu erkennen und zu
bewältigen sowie ihre „rauchfreien“ Ziele nachhaltig
zu realisieren. Im Zeitraum seit dem Programmstart im März 2005 und dem 31.12.2007 haben sich
insgesamt 4.691 rauchende Jugendliche registriert.
Eine Übersicht über die bundesweit verfügbaren
Angebote von Raucherberatungen und Tabakentwöhnung sowie kurze Beschreibungen der häufigsten Programme und Methoden stehen seit Februar 2008 unter www.anbieter-raucherberatung.de
zur Verfügung. Mehr als 3.000 Anbieter verschiedener Unterstützungsangebote zum Rauchverzicht sind bereits erfasst. Aktuelle Informationen zu
Kursangeboten und Kurleiterschulungen nach dem
Rauchfrei Programm der BZgA sind auf der Internetseite www.rauchfrei-programm.de zusammengefasst. Das Rauchfrei Programm ist ein modernes Gruppenprogramm zur Tabakentwöhnung,
das nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entwickelt wurde. Über 800 ausgebildete
Kursleiterinnen und Kursleiter bieten Kurse nach
dem Rauchfrei Programm in ganz Deutschland an.
Neben verschiedenen Broschüren und Materialien,
bietet die BZgA unter der Telefonnummer 01805 /
31 31 31 Beratungen zur Förderung des Nichtrauchens an. Anruferinnen und Anrufern erhalten
ein individuelles Beratungsangebot rund um die
Themen „(Nicht-) Rauchen“ und „Rauchstopp“.
Den Bedürfnissen der Ratsuchenden entsprechend, werden Adressen von Beratungsstellen
Prof. Dr. Elisabeth Pott
Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Die Informations- und Kommunikationsplattform
www.rauch-frei.info ist für die Zielgruppe Jugendliche erstellt worden, um über Wirkungen, Risiken
und gesundheitliche Folgeschäden des Rauchens
zu informieren und auf eine anschauliche, jugendgerechte Art und Weise Interesse für das Thema
„(Nicht-) Rauchen“ zu wecken. Mithilfe eines individualisierten Ausstiegprogrammes werden aufhörwillige Jugendliche die ersten vier Wochen vor,
während und nach dem Rauchstopp begleitet. Um
die Entwöhnung erfolgreich durchzuführen und
Plenumsvorträge
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vermittelt, Kontaktdaten zu bundesweit verfügbaren Kursangeboten zur Raucherentwöhnung
weitergegeben und auf Wunsch Informationsmaterialien zum Rauchverzicht versandt.
Mit dieser Gesamtstrategie soll nachhaltig dazu
beigetragen werden, die Anzahl der Raucherinnen
und Raucher, die mit dem Rauchen aufhören, zu
erhöhen und Nichtraucherinnen und Nichtraucher
vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Das Spektrum an Möglichkeiten, welches die
BZgA im Rahmen ihrer „rauchfrei-Kampagne“ zur
Verfügung stellt, soll auch Krankenhäuser auf
ihrem Weg zur Rauchfreiheit unterstützen.
Vom rauchfreien zum
gesunden Krankenhaus
Krankenhäuser stehen in Deutschland schon seit
vielen Jahren vor dem Problem, dass ihre Finanzierungsgrundlagen mit dem schnell wachsenden
medizinischen Fortschritt und den damit verbundenen Kosten nicht mithalten. Auch der Bedarf der
Bevölkerung an medizinischer Versorgung nimmt
weiter zu, ohne dass die Budgets der Krankenhäuser entsprechend vergrößert würden.
Dieses "gesundheitsökonomische Fundamentalproblem" wird sich voraussichtlich in der Zukunft
weiter verschärfen.
Prof. Dr. Bernhard Badura
Universität Bielefeld
Knappe Budgets führen in den Krankenhäusern
immer häufiger zur Beschränkung auf das reine
Kerngeschäft, also die Patientenversorgung: Das
Krankenhauspersonal wird dabei in erster Linie als
Kostenfaktor betrachtet. Investitionen in die Gesundheit der Beschäftigten werden als zusätzliche
finanzielle Belastung für die Organisation kritisch
gesehen und häufig abgelehnt. Der langfristige
Nutzen von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und die damit verbundenen
Chancen werden unter diesen Umständen nicht
erkannt.
Diese eindimensionale Sicht wird der Tatsache
nicht gerecht, dass gerade die personellen
Ressourcen entscheidend sind für die effektive und
erfolgreiche Tätigkeit jedweder Organisation - wie
zum Beispiel auch einem Krankenhaus.
Tatsächlich gibt es natürlich auch heute bereits
Krankenhäuser, die in die Gesundheit der Beschäftigten investieren, weil sie wissen, dass sich dies
mittel- bis langfristig positiv auf die Ergebnisse auswirkt.
Allerdings beschränkt sich die betriebliche Gesundheitsförderung dabei meist auf verhaltenspräventive Maßnahmen. Beim Thema "Rauchen" heißt
das konkret, dass die Beschäftigten Angebote zur
Unterstützung beim Rauchstopp erhalten, wie zum
Beispiel Raucherentwöhnungskurse. Diese Angebote sind gut und richtig, aber letztlich nicht ausreichend. Die relativ hohen Raucherquoten gerade im Pflegebereich im Krankenhaus belegen,
dass hier nicht nur ein Problem von Individuen vorliegt, das mit verhaltenspräventiven Maßnahmen
zufrieden stellend angegangen werden kann.
Betrachtet man die hohen Raucherquoten auch als
Symptom für eine "kranke Organisation", also als
ein strukturelles Problem, wird man der Situation
eher gerecht und kann mit verhältnispräventiven
Maßnahmen gegensteuern.
In einer "kranken Organisation" beeinträchtigen die
Arbeitsbedingungen die Gesundheit der Beschäftigten. Sie können zum Beispiel Ursache für Suchtverhalten - zu dem das Rauchen ohne Frage zählt
- werden. Diese "ungesunden Arbeitsbedingungen"
zu ändern, muss letztlich ein wichtiges Ziel aller
Anstrengungen der betrieblichen Gesundheitsförderung sein.
9
Plenumsvorträge
Wenn ein Krankenhaus sich zum Ziel setzt, rauchfrei zu werden, die Raucherquote unter den Beschäftigten zu senken und insgesamt den Rauchstopp bei Patienten zu fördern, kann dies ein wichtiger Ausgangspunkt dafür sein, sich mit "ungesunden Arbeitsbedingungen" allgemein auseinanderzusetzen:
Gibt es beispielsweise in einem Krankenhaus
keine funktionierende Pausenkultur, besteht leicht
die Gefahr, dass Beschäftigte häufiger kleine "Zigarettenpausen" einlegen, um Abstand von der Arbeit
zu bekommen. Eine solche Arbeitsbedingung ist
dann ohne Frage suchtförderlich und damit ungesund.
Haben die Beschäftigten kaum geregelte Möglichkeiten, um miteinander auch einmal privat ins
Gespräch zu kommen, wird die "Zigarettenpause"
auch für diesen Zweck gerne gewählt. So entstehen die kleinen, von den nichtrauchenden Beschäftigten abgegrenzten "Rauchergemeinschaften" mit
eigenen Informationskanälen.
Der Weg zum rauchfreien Krankenhaus sollte auch
dazu führen, dass ungesunde Arbeitsbedingungen,
die zum Beispiel Stress und Suchtverhalten fördern, ermittelt und korrigiert werden.
Wie wichtig es in Zukunft sein wird, diesen Weg zu
einer "gesunden Organisation" einzuschlagen, zeigen folgende Gegebenheiten:
• Der demographische Wandel in der Gesellschaft
wird in den kommenden Jahren auch in Krankenhäusern zu einer alternden Belegschaft führen. Die Gruppe der Deutschen im erwerbsfähigen Alter von 30-49 Jahren wird sich bis 2020
etwa um 8 Prozent verringern, die Bevölkerung
im Alter von 50-64 Jahren wird im gleichen Zeitraum um über neun Prozent anwachsen. Ohne
die Gewährleistung gesundheitsförderlicher
Arbeitsbedingungen werden ältere Mitarbeiter
erwartungsgemäß weniger leistungsfähig sein.
Dies wird sich wiederum verschärfend auf die
Arbeitsbelastung des einzelnen Beschäftigten
auswirken.
• Hohe Krankenstände der Angestellten in Krankenhäusern belegen zudem, dass gerade psy-
chische Erkrankungen einen immer höheren
Anteil der Arbeitsunfähigkeitstage und der Frühberentungsfälle verursachen. Dies kann durchaus als eine Folge der wachsenden Belastung,
also der "ungesunden Arbeitsbedingungen" allgemein verstanden werden.
Investitionen in die Gesundheit der Beschäftigten
sind vor diesem Hintergrund für viele Krankenhäuser - und auch andere Betriebe - nichts anderes als überlebensnotwendig.
Krankenhäuser, die reich sind an "Sozialkapital",
werden in Zukunft im immer enger werdenden
Wettbewerb besser abschneiden als andere.
"Sozialkapital" beschreibt dabei die Summe der in
einer Organisation von allen Mitwirkenden akzeptierten Überzeugungen, Werte und Regeln. Es
setzt sich konkret zusammen aus dem "Netzwerkkapital", dem "Wertekapital" und dem "Führungskapital". Netzwerkkapital beschreibt dabei
das Zusammengehörigkeitsgefühl der Beschäftigten, Wertekapital die gemeinsamen Werte und
Normen, Führungskapital bezieht sich auf das
Ausmaß der Mitarbeiterorientierung.
Ein großes Netzwerkkapital kann die Arbeitsqualität erhöhen und das Unfallgeschehen senken, ein
umfassendes Wertekapital kann den Krankenstand messbar positiv beeinflussen, und ein ausgeprägtes Führungskapital steigert das Wohlbefinden der Beschäftigten und führt damit zu mehr
Gesundheit und effizienterem Einsatz des Personals.
Krankenhäuser können - wie andere Organisationen auch - über Investitionen in das "Sozialkapital" Prozesse und Ergebnisse kontinuierlich verbessern. Wie ist dies im hektischen Arbeitsalltag
eines Krankenhauses aber umsetzbar?
Nachfolgend einige Anregungen:
• über Vertrauen stiftende Maßnahmen wie mehr
Transparenz und eine stärkere Beteiligung der
Beschäftigten;
• über die dauerhafte Entwicklung gemeinsamer
Überzeugungen, Werte und Regeln;
Workshop 1
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• über die Vernetzung der Beschäftigten im Krankenhaus zum Beispiel in Zirkeln, Projektgruppen
und Workshops;
• über die Förderung der sozialen Kompetenz der
Mitarbeiter und Führungskräfte über Coaching
und Teamarbeit;
• über eine Stärkung der inneren Bindung der
Beschäftigten an das Krankenhaus;
• über kontinuierliche Beobachtung und Förderung
des Führungspersonals;
• über Verhütung und Bekämpfung von Mobbing
und Burnout.
Investitionen in gesunde Arbeitsbedingungen und
in das Sozialkapital sind wichtig für jedes Krankenhaus. Auf dem Weg zum rauchfreien Krankenhaus können die notwendigen Investitionen
hierfür erkennbar werden. Durch ein modernes
betriebliches Gesundheitsmanagement kann und
sollte sich das "rauchfreie" Krankenhaus dann
auch zum "gesunden" Krankenhaus weiterentwickeln.
■ Zwischen Bestimmung und Mitbestimmung
Zehn Jahre Nichtraucherschutz im Universitätsklinikum Mainz
(Betten: 1500, Patienten/Jahr: ca. 43.000,
Beschäftigte: ca. 5300)
■ Werben für das rauchfreie Krankenhaus
St. Josef Krankenhaus Hermeskeil
(Betten: 181, Patienten/Jahr: ca. 5000,
Beschäftigte: ca. 350)
Die Inhalte der Impulsreferate wurden von den
Workshopteilnehmern zum Anlass genommen,
auch ihre eigenen Erfahrungen mit dem rauchfreien Krankenhaus rege zu diskutieren. Im Zentrum
der Gesprächsrunden stand unabhängig vom jeweilig angestoßenen Thema wiederholt die Einführung
und Kontrolle von Rauchverboten. Besonders wichtig waren den Vertretern der Krankenhäuser dabei:
■ die Form der schriftlichen Fixierung eines
Rauchverbotes,
Workshop 1
■ die Möglichkeiten der Ausweisung von
Rauchverboten (Beschilderung),
Erfahrungen rauchfreier
Krankenhäuser nutzen
■ die Kontrolle der Einhaltung von Rauchverboten sowie der Umgang mit Verstößen,
Dieser Workshop wurde als klassische Veranstaltung der Vermittlung von Modellen guter Praxis
konzipiert. Hervorzuheben ist jedoch, dass auch
Schwierigkeiten und Stolpersteine bei der Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses explizit angesprochen werden konnten. Dabei wurde das
Hauptaugenmerk auf die Möglichkeit zur Diskussion und zum fachlichen Austausch der Workshopteilnehmer gelegt.
Über drei Impulsreferate zu zentralen Themen der
Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses folgender strukturell sehr unterschiedlicher Einrichtungen, wurde in die jeweiligen Gesprächsrunden
eingeleitet:
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■ Befragungen adäquat einsetzen
Ein Beispiel guter Praxis aus dem Theresienkrankenhaus Mannheim
(Betten: 661, Patienten/Jahr: ca. 23.000,
Beschäftigte: ca. 1100)
Workshop 1
■ das Thema „Arbeitszeitgerechtigkeit“ bei
Raucherpausen,
■ der Umgang mit Rauchern, die sich an
bestimmten Plätzen im Außenbereich
(Eingang) des Krankenhauses versammeln.
Der große Gesprächsbedarf der Workshopteilnehmer rund um die Rauchverbote in Krankenhäusern ist vor dem Hintergrund der zum Termin
der Konferenzveranstaltung noch recht jungen
oder in der Einführung befindlichen Ländergesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens nachvollziehbar.
Befragungen adäquat einsetzen
Ein Beispiel guter Praxis aus dem
Theresienkrankenhaus Mannheim
Angeregt durch die Teilnahme am ersten ProjektWorkshop des BZgA-Modellprojekts „Leitfaden:
Rauchfrei im Krankenhaus“ im Februar 2006 wurde
im Theresienkrankenhaus Mannheim eine Arbeitsgemeinschaft Nichtraucherschutz gegründet. In
einem vergleichsweise großen Kreis, Mitarbeitern
aus den Bereichen Küche, Technik, Pflege und
ärztlichem Dienst, Raucher und Nichtraucher,
wurde in einer Sitzung gemeinsam mit der Klinikleitung ein Aktionsplan mit folgenden Inhalten
abgestimmt:
• Erhebung des Ist-Zustandes „Rauchen“ über
Begehungen und eine Fragebogenaktion
• Info-Artikel in der Mitarbeiterzeitung
• Information zum Wettbewerb „Rauchfrei 2006“
• Festlegung von Raucherzonen außerhalb des
Hauses
• Formulierung einer Dienstvereinbarung
• Durchführung eines Gesundheitstages
An dieser Stelle soll besonders die Durchführung
der Fragebogenaktion näher betrachtet werden. In
einem ersten Schritt wurde der Vorschlag zur
Gestaltung eines Fragebogens im Manual „Rauchfrei im Krankenhaus“ den Erfordernissen des Theresienkrankenhauses angepasst. Anschließend
Christof Groß
Bundesvereinigung Prävention und
Gesundheitsförderung e.V.
wurden die Fragebögen an insgesamt 1134 Mitarbeiter verteilt, woraufhin ein Rücklauf von 562
ausgefüllten Fragebögen zu verzeichnen war, mit
49,6% eine gute Quote. Nach der statistischen Auswertung durch Experten im eigenen Haus, wurden
die Ergebnisse der Befragung in der AG Nichtraucherschutz diskutiert und die weitere Vorgehensweise unter dem Beisein eines Projektmitarbeiters der Bundesvereinigung Prävention und
Gesundheitsförderung e.V. geplant. Der Verlauf der
Befragung wurde mit Maßnahmen der internen
Kommunikation begleitet, wodurch die Mitarbeiter
des Theresienkrankenhauses auch über die Ergebnisse informiert wurden. Wichtige Erkenntnisse
im Rahmen der Erhebung als Grundlage einer
Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses waren
die Raucherquoten im Theresienkrankenhaus,
Aussagen zur Akzeptanz von Rauchverboten unter
den Mitarbeiter sowie zur gewünschten Unterstützung von Rauchern beim Rauchstopp.
Zum Erhebungszeitpunkt rauchten insgesamt 33%
aller Beschäftigten, bei genauerer Betrachtung
lediglich 17% des ärztlichen Personals jedoch
45% der Mitarbeiter im Pflegedienst (diese Ergebnisse bilden exakt nur die Werte für diejenigen
Beschäftigten ab, die sich an der Befragung beteiligt haben, im Vergleich mit Erfahrungswerten aus
anderen Krankenhäusern spiegeln die Zahlen
jedoch die üblichen Verteilungen in entsprechenden Einrichtungen wider).
Strikte Rauchverbote im Theresienkrankenhaus
wurden von den Beschäftigten mit einer Zustimmung von 80-100% unterstützt, Ausnahmen
wünschten sich ca. 40% der Befragten für die Bereitschaftszimmer, die Cafeteria (nicht mit der Kantine zu verwechseln) sowie die Anfahrt Rettung. Als
verantwortlich für die Kontrolle der Einhaltung von
Rauchverboten sehen annähernd 70% der Mitarbeiter alle Vorgesetzte. Auf die Frage nach den
Maßnahmen, die bei Regelverstößen zu ergreifen
sind, antworteten über 50% mit Ermahnung, lediglich 10% erachteten arbeitsrechtliche Schritte bis
hin zur Abmahnung als erforderlich. Erwartungsgemäß gliederten sich diese 10% der Befragten bei
einer Untersuchung nach Rauchern/ Nichtrauchern in einer deutlich schiefen Verteilung auf.
Workshop 1
12
Nur 9% der Raucher, jedoch 91% der Nichtraucher,
befürworteten diese härteren Konsequenzen bei
Verstößen gegen das Rauchverbot.
Bezüglich der Hilfsmaßnahmen beim Rauchstopp
sahen 70% der Befragten eine Information der Mitarbeiter, 55% spezielle Entwöhnungskurse als
Erfolg versprechend an. Tabakentwöhnungskurse
sollen dabei nach Meinung von 54% der Beschäftigten möglichst für Mitarbeiter und Patienten angeboten werden.
Die Durchführung der Befragung war im Theresienkrankenhaus mit einem hohen personellen
Aufwand verbunden, lieferte jedoch wichtige
Erkenntnisse für die Umsetzung des rauchfreien
Krankenhauses. Auf diesem Weg wurde eine
datenbasierte Argumentation der Wahl einer
bestimmten Vorgehensweise auf der Grundlage
einer Einbindung der Beschäftigten möglich.
Zwischen Bestimmung und
Mitbestimmung
Zehn Jahre Nichtraucherschutz im
Universitätsklinikum Mainz
Im Jahr 1997 trat im Universitätsklinikum Mainz
eine erste Dienstvereinbarung zum Nichtraucherschutz in Kraft. Ein Rauchverbot galt seitdem für
alle Stations- und Funktionsräume sowie für alle
Räumlichkeiten, in denen aufgrund gesetzlicher
Vorschriften das Rauchen untersagt ist. In Diensträumen, die sowohl von Rauchern als auch von
Nichtrauchern genutzt werden, sollte auf Wunsch
der Nichtraucher das Rauchen unterlassen werden, wenn ein zuvor unternommener „Versuch
des Ausgleichs der beiderseitigen Interessen“ nicht
zu einer für die Nichtraucher zufrieden stellenden
Lösung geführt hatte. Bei Besprechungen „sollte“
nicht geraucht werden. Etwaiges Rauchen war
vom Einverständnis aller Teilnehmenden abhängig zu machen. Die damalige Dienstvereinbarung
erscheint vor dem Hintergrund heutiger Entwikklungen sehr raucherfreundlich.
Im Jahre 2005 wurde für das Universitätsklinikum
Mainz eine neue Dienstvereinbarung zum Nichtraucherschutz verabschiedet. Sie sieht vor, dass
13
Workshop 1
Josef Franssen
Universitätsklinikum Mainz, Betriebsärztlicher Dienst
Raucher und Nichtraucher möglichst nicht in
gemeinsamen Diensträumen unterzubringen sind.
Sollten die räumlichen und personellen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sein, hat das
Rauchen zum Schutz des Nichtrauchers im gemeinsamen Dienstraum zu unterbleiben. Diese
Regelung gilt auch für Pausen- und Aufenthaltsräume. Bei Sitzungen und Konferenzen ist das
Rauchen grundsätzlich verboten. Mit der neuen
Dienstvereinbarung ist nun eine klare Linie beim
Nichtraucherschutz vorgegeben.
Seit dem Jahr 2006 gilt zudem im Universitätsklinikum Mainz eine neue Hausordnung, die zusätzlich das Rauchen in allen Gebäuden und Dienstfahrzeugen des Klinikums grundsätzlich untersagt. Außerhalb der Gebäude darf in eigens dafür
vorgesehenen Raucherzonen geraucht werden.
Bei der Entstehung von schriftlichen Reglungen zum
Nichtraucherschutz waren natürlich auch die Personalvertretungen beteiligt, da der Abschluss von
Dienstvereinbarungen zustimmungspflichtig ist.
Eine erste Mitarbeiterbefragung im Jahr 1998 präsentierte als Ergebnis unter anderem den Wunsch
nach räumlicher Trennung von Rauchern und
Nichtrauchern, sowie nach besserer Aufklärung
und Entwöhnungshilfen.
Diesen Bedürfnissen der Mitarbeiter wurde mit
Nichtraucherschutzkampagnen und mit der Beteiligung an den Wettbewerben „rauchfrei 2004“ und
„rauchfrei 2006“ sowie mit ergänzenden Angeboten der Betriebsärztlichen Dienststelle, wie Rauchersprechstunde und Nichtrauchertraining, entsprochen.
Auch mit der Ausstellung „KunstWirkt – Es ist keine
Kunst mit dem Rauchen aufzuhören“, welche eine
Woche im Kasino aufgebaut war, wurde die Kliniköffentlichkeit auf die Themen „Nichtraucher-
schutz“ und „Förderung des Nichtrauchens“ aufmerksam gemacht.
Die Entwicklung des Nichtraucherschutzes am
Universitätsklinikum Mainz bewegte sich zwischen
Informationen, Aktionen und Angeboten einerseits
und Festlegungen andererseits. Es stellte sich als
notwendig heraus, dass der Entwicklungsprozess
innerhalb dieser Polarität dynamisch und flexibel
gestaltet werden muss, d.h. dass keine der Einflussgrößen die Weiterentwicklung dominieren
sollte. Einseitige Verbote und Festlegungen allein
definieren den Anteil an rauchenden Beschäftigten als nicht existent und erschweren somit die
Erreichbarkeit dieser Gruppe. Dominiert die Mitbestimmung den Weiterentwicklungsprozess berufen sich Raucher und Nichtraucher auf ihre Grundrechte, „Recht auf freie Persönlichkeitsentwikklung“ bzw. „Recht auf körperliche Unversehrtheit“
und stehen somit einer Versachlichung des Entwicklungsprozesses stark im Wege.
Mit diesen Erfahrungen ist das Universitätsklinikum
Mainz auch weiterhin bemüht die Themen „Nichtraucherschutz“ und „Förderung des Nichtrauchens“ im Bewusstsein der Kliniköffentlichkeit mit
Informationen und Aktionen wach zu halten, auf die
Einhaltung des Nichtraucherschutzes zu achten
und nikotinabhängige Beschäftigte auf ihrem Weg
zum Nichtraucher mit Beratung und therapeutischen Hilfen zu unterstützen.
Werben für das
rauchfreie Krankenhaus
Das St. Josef-Krankenhaus Hermeskeil ist eine
Einrichtung der Marienhaus GmbH, mit Hauptsitz
in Waldbreitbach.
Das Projekt „In Stufen zum rauchfreien Krankenhaus“ wurde von der Hausleitung an eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Qualitätsmanagementbeauftragten vergeben. Die Projektgruppe war
aus Rauchern, Nichtrauchern und ehemaligen
Rauchern aus verschiedenen Abteilungen und
Hierarchieebenen des Krankenhauses zusammengesetzt. Der Betriebsarzt sowie die Mitarbeitervertretung waren eingebunden.
Folgende Zielsetzungen, die in einem dynamischen Prozess unter Einbeziehung von Mitarbeitern und Patienten erreicht werden sollten, wurden
zu Beginn des Projektes festgelegt:
■ Nichtraucher sollen vor den Gefahren des
Tabakrauches geschützt sein.
■ Patienten und Mitarbeiter werden über die
Gefahren des Rauchens informiert.
■ Aufhörwillige Raucher erhalten Angebote zur
Unterstützung des Rauchstopps.
Zunächst wurde eine Analyse des Ist-Zustandes
in zwei Schritten durchgeführt. Mitarbeiter und
Patienten wurden zu ihrem Rauchverhalten gefragt. Aus dieser Befragung konnte unter Anderem
die Anzahl der Raucher, deren Ausstiegswillen
sowie die gewünschte Unterstützung beim Ausstieg entnommen werden. Im Rahmen einer „kritischen Begehung“ wurden die Bedingungen vor
Ort untersucht. Nach einer gemeinsamen Auswertung der Ergebnisse in der Projektgruppe wurde
anschließend die Einrichtung von separaten Raucherräumen aus Platzmangel ausgeschlossen.
Die gewonnenen Informationen flossen in eine
Dienstvereinbarung ein, die zwischen Mitarbeitervertretung und Hausleitung geschlossen wurde.
Dabei wurde offiziell ein Rauchverbot schriftlich
fixiert.
Informationen wurden im Verlauf einer Mitarbeiterversammlung, über das Intranet, eine spezielle Beschilderung sowie Artikel in den lokalen
Medien unter den Mitarbeitern aber auch im örtlichen Umfeld verbreitet.
Mechthild Kirsch
St. Josef Krankenhaus Hermeskeil
Workshop 1
14
Im Sinne der Einbindung der Beschäftigten und der
Kommunikation des Gesamtprojekts wurde weiterhin ein Informationstag mit dem Motto „Nichtraucher werden in Hermeskeil – wir wollen Vorbild
sein“ durchgeführt. Die Bevölkerung, Schulen
sowie die Stadtverwaltung Hermeskeil waren eingeladen. Ein breites Angebot an Informationen
zum Rauchen, Ausstiegsmöglichkeiten und -hilfen
sowie zur Ernährung wurde vorgehalten. Krankenkassen, örtliche Anbieter sowie Ärzte des St.
Josef-Krankenhauses waren vor Ort, um Fragen
zu beantworten.
Leider war diese Veranstaltung vergleichsweise
wenig besucht. Aus diesem Grund wurde beschlossen, eine ständige „Infoecke zum Thema
Rauchen“ einzurichten, die der Betriebsarzt betreut. Der Betriebsarzt kümmert sich jetzt zudem
gezielt um die rauchenden Mitarbeiter und macht
individuelle Angebote zum Rauchstopp.
Workshop 2
Vorhandene Potentiale für
das rauchfreie Krankenhaus
ausschöpfen
Workshop 2 diente dazu, auf Potentiale aufmerksam zu machen, deren Nutzung die Umsetzung
des rauchfreien Krankenhauses erleichtern kann,
die aber dennoch oft unausgeschöpft bleiben. In
vielen Krankenhäusern liegen diese Potentiale
brach und werden im Umsetzungsprozess nicht
genutzt.
Die Teilnehmer hatten Gelegenheit, auf der Basis
der Impulsreferate eine Abstraktion und Übertragung auf die eigenen Gegebenheiten vorzunehmen beziehungsweise ihre eignen Erfahrungen mit
den genannten Potentialen darzulegen.
In drei Impulsreferaten wurden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses durch die Nutzung vorhandener und
ausbaufähiger Organisationsstrukturen vereinfacht werden kann.
15
Workshop 2
■ Möglichkeiten der Vernetzung erkennen
und nutzen
■ Rauchfreiheit in den Strukturen des
Qualitätsmanagements verankern
■ Den Rauchstopp mit qualifizierten
Angeboten fördern
Die Diskussionen zeigten, dass beim Thema „Vernetzungsmöglichkeiten“ in erster Linie die regionale Vernetzung mit Organisationen vor Ort als
sinnvoll erachtet wurde. Außerdem wurde die Mitgliedschaft im „Deutschen Netz Rauchfreier Krankenhäuser“ als wichtige unterstützende Maßnahme empfunden.
Bereits vorhandene krankenhausinterne Organisationsstrukturen bei der Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses zu nutzen, war für die Teilnehmer vor allem wichtig im Hinblick auf:
• strukturiere Zusammenarbeit aller Akteure im
Krankenhaus
• auf Nachhaltigkeit angelegte Maßnahmen
• Erfolgsmessung (monitoring)
Die Nutzung der gut qualifizierten Gesundheitsberufe im Krankenhaus für die Förderung des
Rauchstopps wurde kritisch diskutiert. Als schwierige Hürden für die Etablierung eines Angebotes
zum Rauchstopp im Krankenhaus wurden in erster
Linie genannt:
• mangelnde Unterstützung von der Krankenhausleitung (Problem der Finanzierung und der
personellen Ressourcen)
• mangelnde personelle/zeitliche Ressourcen
• mangelnde Nachfrage nach den Angeboten
Dennoch stimmten die Teilnehmer zu, dass die
Krankenhäuser sich die Rauchstoppförderung in
Zukunft verstärkt zu ihrer Aufgabe machen sollten.
Um hier aber einem weiten Personenkreis von aufhörwilligen Rauchern qualifizierte und praktikable
Angebote zu machen, müssen die oben genannten Hürden gemeistert werden.
Möglichkeiten der Vernetzung
erkennen und nutzen
Organisationen schließen sich zu Netzwerken
zusammen, mit der Erwartung „das Rad nicht neu
erfinden zu müssen“ und von den Erfahrungen und
Erkenntnissen der Partner zu profitieren. (Lobnig
1999). Im Bereich der Gesundheitsförderung sind
Netzwerke zu einer wesentlichen Infrastruktur und
Organisationsform geworden.
Netzwerke
• ermöglichen die breite Partizipation von Partnern
mit ähnlichen Interessen über Organisationsgrenzen und regionale Grenzen hinweg.
• fördern den Erfahrungsaustausch und die
gegenseitige Beratung der Partnern und tragen
dabei entscheidend zur Qualitätsentwicklung im
jeweiligen Bereich bei.
• bilden Synergien in der Entwicklung von Konzepten und praktischen Erfahrungen.
• greifen bestehende Interessen und Probleme auf
und bilden mit den Mitgliedern eine Interessensgemeinschaft.
• tragen wesentlich zur öffentlichen Sichtbarkeit
bei, mehr als dies einzelne Mitglieder einbringen
können und leisten damit einen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen und politischen
Unterstützung. (Lobnig et al. 1999, Dietscher et
al. 2003).
Das DNRfK ist die nationale Partnerorganisation
des European Network for Smoke-free Healthcare Services ENSH. Das ENSH umfasst 21 europäische Staaten mit über 1300 Mitgliedseinrichtungen. Damit stehen auch Erfahrungen aus Ländern zur Verfügung, die über umfassendere und
seit längerem bestehende gesetzliche Regelungen
verfügen. Das Gesamtkonzept des ENSH mit dem
Kodex und dem 10-Punkte Standard wurde im
Koordinatorenkreis entwickelt und wird dort regelmäßig aktualisiert. Die nationalen Koordinatoren
treffen sich mehrmals jährlich. Das ENSH erhält
für die Erweiterung des Netzwerkes und die Weiterentwicklung des Konzeptes finanzielle Förderung
der EU. Im Namen des Europäischen Network for
Smoke-free Healthcare Services wurde das Netz
Rauchfreier Krankenhäuser von EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou im September
2006 für seine nachhaltige Entwicklung und das
erfolgreiche Wachstum in sehr kurzem Zeitraum
ausgezeichnet.
Christa Rustler
Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen
Synergieeffekte bei der inhaltlichen Umsetzung
und Stärkung der Einflussnahme auf gesellschaftlicher und politischer Ebene wird über Kooperationen mit anderen gesundheitsfördernden Netzwerken und Organisationen erreicht. Das DNRfK
hat über den Projektbeirat neben dem Bundesministerium für Gesundheit wesentliche Organisationen in die Umsetzung eingebunden, wie die
Bundesärztekammer, den Wissenschaftlichen
Aktionskreis Tabakentwöhnung, den Berufsverband für Pflegeberufe, die Verband der Krankenhausdirektoren, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Workshop 2
16
Auf nationaler Ebene hat das DNRfK zu 12 von den
16 Landesministerien, Landeskrankenhausgesellschaften und Suchtfachstellen Kontakt. Das
Modellprojekt wird als Umsetzungsorganisation
für geplante gesetzliche Regelungen wahrgenommen. Über 140 Krankenhäuser, Reha-Kliniken
und seit Ende 2007 auch Gesundheitseinrichtungen in 12 Bundesländern gehören dem DNRfK an.
Das DNRfK wird über ein Projektbüro in Berlin koordiniert. Der wohl wesentlichste Vorteil der Vernetzung ist der offene Erfahrungsaustausch über die
Umsetzung der europäischen Standards für
Rauchfreie Gesundheitseinrichtungen. Eine gute
Basis dafür bieten die Regionalen Arbeitgemeinschaften auf Landesebene. Der regelmäßige persönliche Kontakt, die räumliche Nähe und die Möglichkeit Veränderungen im Krankenhaus vor Ort zu
erleben sind gute Voraussetzung für die Vitalität
des Netzwerkes. Weitere Kommunikationsmedien
sind die Webseite, die Info- und Newsletter, die vierteljährlich erscheinenden Netz Nachrichten und
das jährliche Forum für Rauchfreie Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen im Rahmen der
Nationalen Konferenzen für Gesundheitsförderung im Krankenhaus. Die pressewirksame Überreichung der Zertifikate durch die Bundesdrogenbeauftragte und Schirmherrin des DNRfK, Frau
Sabine Bätzing, ist sowohl für die Einrichtungen als
auch für die Bekanntheit des Netzwerkes von großer Bedeutung.
Über die Standards werden Kliniken angeregt,
regionale Kooperationen mit Zuweisern, lokalen
Anbietern von Raucherberatung und Tabakentwöhnung, örtlichen Krankenkassen und Suchtberatungsstellen aufzubauen. Die Angebote der Klinik sind in Betrieben, Schulen und regionale
Gesundheits- und Bildungszentren gefragt. Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen können
sich so zu Kompetenzzentren für die regionale
Bevölkerung entwickeln sowie die bereits vorhandene Ressourcen als Ergänzung für ihr eigenes
Angebot nutzen. Aber nicht nur die Vernetzung
nach außen, sei es regional oder national, ist wichtig. Wesentliche Voraussetzung für eine kompe-
17
Workshop 2
tente Umsetzung innerhalb der Organisation ist die
interne Vernetzung, der Aufbau einer Kommunikationsstruktur um alle Abteilungen, Berufsgruppen und Hierarchieebenen zu erreichen.
Rauchfreiheit in den Strukturen des
Qualitätsmanagements verankern
Die Geschäftsführung des Universitätsklinikums
St. Josef- und St. Elisabeth-Hospital Bochum formulierte im Januar 2006 – angeregt durch eine
interne Klinikdirektoren-Konferenz – den Auftrag,
ein rauchfreies Krankenhaus zu werden.
Wichtiger Anlass für diese Entscheidung der
Geschäftsführung war die Aufnahme des Universitätsklinikums in das WHO-Netz „Deutsches Netz
Gesundheitsfördernder Krankenhäuser (DNGFK)“
im April 2005.
Die interne Umsetzung des Projektes „Rauchfreies Universitätsklinikum Bochum“ wurde dem Klinikdirektor Herrn Professor Dr. Wolfgang Schmidt
übertragen. Als Projektleiter startete er die Aktionen mit dem Slogan „Stufenplan gegen Glimmstängel soll Schluss machen mit Raucherzonen im
Universitätsklinikum“. Auf der operativen Ebene
wurden die Strukturen des internen Qualitätsma-
Thomas Schmitz
St. Josef- und St. Elisabeth-Hospital Bochum
nagements genutzt. Zentrale Aufgabe bei der
Umsetzung des „Rauchfreien Universitätsklinikums Bochum“ war die Erarbeitung einer zwischen Mitarbeitervertretungen und Geschäftsführung abgestimmten Dienstvereinbarung zum Nichtraucherschutz. Den Verhandlungspartnern war es
in diesem Prozess sehr wichtig, eine gemeinsame
Entscheidungsebene zu finden.
Wesentliche Inhalte der formulierten Dienstvereinbarung, die im September 2006 in Kraft trat, sind:
Nichtraucherschutz
• In allen Einrichtungsgebäuden und allen Betriebsfahrzeugen gilt ein uneingeschränktes
Rauchverbot. Rauchen ist nur in besonders gekennzeichneten Raucherzonen erlaubt.
• Raucherzonen werden ausschließlich außerhalb der Gebäude eingerichtet.
Für jedes Krankenhausgebäude wurden die baulichen und organisatorischen Möglichkeiten zur
Einrichtung von Raucherzonen geprüft und festgelegt.
Tabakentwöhnung
• Die Geschäftsführung und die Mitarbeitervertretungen informieren verstärkt über die Gefahren des Rauchens und des Passivrauchens.
Das Angebot an Tabakentwöhnungsmaßnahmen wird erweitert.
Wichtige Motivation bei der Umsetzung der Rauchfreiheit in unserer Klinik war die Einbindung in das
„Deutsche Netz rauchfreier Krankenhäuser
(DNRfK)“ im Mai 2006. Nach unserer Aufnahme in
das Netz war der Projektauftrag noch klarer: auf
der Grundlage des „Kodex des Europäischen Netzwerkes rauchfreier Krankenhäuser“ sollte unsere
Klinik zum rauchfreien Krankenhaus nach dem
„Europäischen Leitfaden zur Schaffung rauchfreier
Krankenhäuser“ entwickelt werden. Die Umsetzung dieses Auftrages ist in drei Etappen – den Stufen „Bronze“, „Silber“ und „Gold“ – möglich. Derzeit hat das Universitätsklinikum das „Bronze-Zer-
tifikat“ erreicht. Unterstützt und angeregt durch
die Mitwirkung in beiden WHO-Netzen wird der eingeschlagene Weg weiter gegangen und das Silber-Zertifikat angestrebt.
Abschließend ist festzuhalten, dass das Ziel erreicht wurde: innerhalb eines wurden Rauchfreiheit und Angebote zum Rauchstopp auf Dauer in
der Klinik etabliert. Die Zusammenarbeit mit Projekten und Netzwerken und die hierdurch erfahrene Unterstützung haben beim Umsetzungsprozess geholfen.
Patientinnen und Patienten sowie das Krankenhauspersonal melden zurück, dass sie von den
neuen Rauchfrei-Regelungen profitieren und die
zahlreichen Unterstützungsangebote zum Rauchstopp wie Informationen, Beratung und Entwöhnungshilfen gerne nutzen.
Den Rauchstopp mit qualifizierten
Angeboten fördern
Die verhaltenstherapeutische
Tabakentwöhnung des Universitätsklinikums Bonn
Dipl. Psych. Julia Bludau
Universitätsklinikum Bonn
Dem entwöhnungswilligen Raucher stehen aktuell
eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote wie Seminare, Akupunktur, Hypnose, Selbsthilfebücher etc.
zu Verfügung. Ein empirischer Wirknachweis wie
bei der verhaltenstherapeutischen Tabakentwöhnung liegt nur bei wenigen anderen Maßnahmen
vor. Die verhaltenstherapeutische Tabakentwöhnung hat sich zunehmend auf dem Markt der Angebote etabliert. Eine positive Entwicklung zeigt sich
auch in der Förderung durch die Krankenkassen
als primärpräventive Maßnahme.
Die Raucherambulanz der Uniklinik Bonn bietet seit
mehreren Jahren verhaltenstherapeutische Ent-
Workshop 2
18
wöhnungsprogramme für Raucher an. Diese sind
nach den Richtlinien der Krankenkassen als primarpräventive Maßnahme akzeptiert. Bei der
Durchführung und Umsetzung des hauseigenen
Manuals werden die eigenen Forschungsergebnisse in die Entwicklung und Verbesserung des
aktuellen Programms kontinuierlich mit eingebracht. Wichtig ist es, die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmer zu berücksichtigen (zum Beispiel Themen wie Stress, Gewichtszunahme, etc.).
Orientiert an den Ideen des „Rauchfreien Krankenhauses“ wird zunehmend begonnen, mit weiteren Fachbereichen der Klinik zu kooperieren. Seit
Kurzem beteiligt sich eine Ernährungsberaterin
an den Sitzungen und berät die Gruppentherapeutinnen in ernährungswissenschaftlichen Fragen. Anhand von ernährungswissenschaftlichen
Informationen und individuellen Ernährungsstrategien soll das bestehende Programm somit sinnvoll erweitert werden. Durch Aushänge und Rundmails an die Mitarbeiter des Klinikums sowie durch
die Aufklärung und Information durch die betriebsärztliche Untersuchung werden die Entwöhnungskurse empfohlen. Zum Welt-Nichtrauchertag wurde
erneut zu einer Informationsveranstaltung rund
um das Thema Förderung des Rauchstopps eingeladen.
Die Veranstaltung, die sich an die Mitarbeiter richtet, wurde vom Betriebsarzt koordiniert. Die Deutsche Schlaganfallhilfe (Bertelsmannstiftung), der
Deutsche Allergie- und Asthmaverband und Krankenkassen wirkten am Informationstag mit. Auch
die Raucherambulanz stellte dort das unten beschriebene Angebot zum Ausstieg aus dem Rauchen vor.
In Zusammenarbeit mit den Betriebsärzten werden
weitere Schritte der Umsetzung diskutiert. Wünschenswert wäre eine Ausarbeitung der Transparenz und Erreichbarkeit der Tabakentwöhnung für
Mitarbeiter und Patienten des Klinikums sowie
eine grundlegende Erweiterung der Fortbildungen
der Gesundheitsberufe zur qualifizierten Beratung,
Weitervermittlung und Motivierung der rauchenden
19
Workshop 2
Patienten und Kollegen. Ein zusätzlicher Schwerpunkt sollte die umfassendere Vernetzung der verschiedenen Berufsgruppen und Arbeitsbereiche
sein. Ein wesentlicher limitierender Faktor sind
die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten
der Raucherambulanz.
Das verhaltenstherapeutische Entwöhnungsprogramm am Beispiel der Raucherambulanz, Bonn
gestaltet sich wie folgt:
1. Die Vorbereitungsphase (Sitzung 1-3)
• Analyse und Beobachtung des individuellen
Rauchverhaltens
• Vermittlung von Basisinformationen
• Aufbau einer Abstinenzmotivation
• Festlegung und Planung des Rauchstopptermins
(Schluss-Punkt Methode)
• Alternativen zum Rauchen und individuellen
Bewältigungsstrategien (körperliche Entzugssymptome und psychisches Verlangen)
2. Die Umsetzungsphase (Sitzung 4-6)
• Umsetzen des Rauch-Stopp-Tages
• Auswertung und Besprechung der Veränderungen
• Aufrechterhaltung der Abstinenzmotivation
• Weiterführung der Alternativen und Bewältigungsstrategien
3. Die Stabilisierungsphase (Sitzung 7-10)
• Stabilisierung der Abstinenzmotivation
• Risikosituationen
• Rückfallprophylaxe
• Gesunde Ernährung
• Entspannungstechniken
• Genusstraining und Stressbewältigung im Alltag,
Achtsamkeit
Schulung „Rauchfrei
im Krankenhaus“
Michaela Goecke, Christof Groß
Im Rahmen des BZgA-Projektes „Wissenstransfer für rauchfreie Krankenhäuser“ wurde bei der
Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. eine Schulung zur praktischen
Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses entwickelt und im Verlauf der Konferenz erstmalig
durchgeführt.
Die Maßnahme richtet sich an Vertreter von Krankenhäusern, die in ihrem Krankenhaus mit der
praktischen Umsetzung der Rauchfreiheit befasst
sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden
in der Schulung dazu befähigt, zu ihrem Krankenhaus passende Maßnahmen der Umsetzung der
Rauchfreiheit zu entwickeln, im Haus abzustimmen, zu planen, zu koordinieren und das rauchfreie Krankenhaus auf Dauer zu etablieren. Besondere Kenntnisse werden hierbei in den Schwerpunktbereichen Kommunikation und Partizipation
vermittelt. Inhaltlich umfasst die Schulung folgende fünf Module:
1. Hintergrundinformationen zu den Themen:
Rauchen, Passivrauchen, gesetzliche Grundlagen für die Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses
2. Strategie der praktischen Umsetzung des
rauchfreien Krankenhauses
3. Praktische Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses
4. Rauchstoppförderung im rauchfreien Krankenhaus
5. Zeit-Maßnahmenplanung
Die Schulung ist interaktiv ausgerichtet und beinhaltet methodisch verschiedene Folienvorträge,
Arbeit im Plenum, Partnerarbeit, Gruppenarbeit sowie die Beantwortung von Multiple-Choice-Fragen
zur Lernerfolgskontrolle.
Für die Durchführung im Verlauf der Konferenz
wurde die Schulung im Themenfeld „Rauchstoppförderung“ durch ausgewiesene Experten unterstützt. Herr Dipl.-Psych. Peter Lindinger referierte
zur individuellen Raucherberatung, Herr Dr. Christoph Kröger zum Thema „TabakentwöhnungsGruppenprogramme“.
Dipl.-Psych. Peter Lindinger
Schulung zur individuellen Raucherberatung
Ein Klinik- oder Krankenhausbesuch muss zum
Anlass genommen werden, Rauchern bei der Entwöhnung zu helfen, da Rauchen die Genesung verzögern kann und es vorteilhaft ist, wenn das Rauchen vor einer Operation aufgegeben wird. Raucher, die ein Krankenhaus aufsuchen, sollten
denselben kurzen routinemäßigen Ratschlag für
einen Rauchstopp erhalten wie Raucher, die einen
Arzt in der Praxis aufsuchen. Unter den zeitlich
meist sehr engen und auch personell knappen
Rahmenbedingungen im Krankenhaus ist es umso
wichtiger, dass unabhängig von einer aktiv vom
Patienten geäußerten Ausstiegsabsicht eine systematisch integrierte und routinemäßige Erfassung
des Rauchstatus und eine Kurzintervention zur
Unterstützung des Rauchstopps stattfindet.
Verhaltenstherapeutische Strategien können als
Selbsthilfemaßnahme, bei telefonischer Ausstiegsberatung als auch in Kurzinterventionen und Gruppen oder individuell vermittelt werden. Während
Gruppenprogramme in Deutschland gut etabliert
und erforscht sind, mangelt es an strukturierten
Konzepten zur Einzelberatung.
Für Kurzinterventionen bietet sich die Beratungsprozedur nach den so genannten 5 „A“s (Ask, Advice, Assess, Assist, Arrange) an, die sich im stationären Setting bewährt hat und in wenigen Minuten
durchgeführt werden kann. Patienten mit größerem
Schulungen
20
Unterstützungsbedarf (starke Tabakabhängigkeit,
geringe Erfolgszuversicht, wenig soziale Unterstützung oder Komorbidität) sollten eine intensivere individuelle Beratung erhalten. Diese intensivere Beratung kann sich an der „Rauchersprechstunde“ orientieren, die nachfolgende Module umfasst:
■ Identifikation des individuellen Risikoprofils
■ Identifikation der Änderungsbereitschaft
■ Veränderungspläne zum Ausstieg aus der
Tabakabhängigkeit
■ Integration geeigneter medikamentöser Therapien
■ Aufbau förderlicher Einstellungen und Darstellung verhaltensbezogener und mentaler
Maßnahmen für rückfallkritische Situationen.
In der Schulung wurde zunächst das erforderliche
Basiswissen zur Tabakabhängigkeit und Tabakentwöhnung vermittelt, um Barrieren für die
Ansprache von rauchenden Patienten abzubauen
und realistische Erwartungen an den Behandlungsverlauf herzustellen und damit das Verständnis für die teilweise schwierige Aufgabe der Tabakentwöhnung zu verbessern.
Es wurde versucht, für die individuellen Arbeitsbedingungen der einzelnen Teilnehmerinnen und
Teilnehmer passende und praktikable Möglichkeiten zur individuellen Raucherberatung verschiedener Intensität aufzuzeigen. Einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt bildete das Training zum konstruktiven Umgang mit Raucherinnen und
Rauchern mit geringer Änderungsbereitschaft.
Nicht der weit erhobene Zeigefinger, der die verbalen Schilderungen der zunehmenden Gesundheitsschäden unterstreicht, ist hier das Mittel zum
Zweck, sondern vielmehr die Nutzung und Bestätigung der Ressourcen des Patienten sowie das
Angebot verschiedener Therapieoptionen und das
Aufzeigen der gesundheitlichen Vorteile eines
Rauchstopps. Es ist bekannt, dass sich die Mehrzahl rauchender Patienten für einen Rauchstopp
entscheidet, wenn sie ein geeignetes Ausstiegsprogramm angeboten bekommen.
21
Schulungen
Individuelle Raucherberatung ist mit dem Erreichen
von Abstinenz nicht beendet. Es wurden deshalb
Strategien zur Abstinenzstabilisierung und Arbeitsund Dokumentationsbögen vorgestellt, die die
Nachbetreuung zur Rückfallprophylaxe erleichtern sollen.
Dr. Christoph Kröger
Entwöhnungsprogramme in Gruppen
Für Menschen, die mit dem Rauchen aufhören
möchten, haben sich Gruppenprogramme zur
Tabakentwöhnung bewährt. Metaanalysen besagen, dass Gruppenprogramme mindestens ebenso, wenn nicht sogar effektiver sind als die Einzelbehandlung von Rauchern.
In dem Workshop wurden zunächst die Grundlagen moderner Tabakentwöhnung dargestellt. Ansatzpunkt neuer Programme ist die ambivalente
Haltung des Rauchers gegenüber dem Rauchen
und dem zukünftigen rauchfreien Leben. Das Aufdecken und Verstärken dieser Ambivalenz bildet
den Schwerpunkt des ersten Teils der Programme,
bevor im zweiten Teil die Raucher in die Lage versetzt werden, im Sinne der Selbstkontrolle, das
rauchfreie Leben zu meistern. Die Programme
basieren im Wesentlichen auf psychologischem
Wissen zur Motivierung der Verhaltensänderung
und Aufrechterhaltung von neu erlerntem Verhalten. Das Vorgehen der motivierenden Gesprächsführung wird in diesen Programmen umgesetzt.
Im Jahr 2007 wurde das Rauchfrei Programm des
IFT Institut für Therapieforschung und der BZgA
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
veröffentlicht. Auf der Basis von über 30 Jahren wissenschaftlicher Arbeit und Erfahrung wurde dieses
Programm von Wissenschaftlern und Praktikern
entwickelt und überprüft. Das Rauchfrei Programm
kann sowohl im ambulanten Setting als auch in stationären Einrichtungen angeboten werden. Die Erfahrungen zur Umsetzung von Gruppenprogrammen in Kliniken, die im Rahmen des über einen Zei-
traum von sechs Jahren vom BMBF geförderten
Forschungsprojekts WIRK (Wirksamkeit intensivierter Rauchentwöhnung in Kliniken) des IFT
gemacht wurden, wurden vorgestellt.
Insbesondere die Möglichkeit, auch unzureichend
motivierte Raucher anzusprechen und in ein Programm einzubeziehen, kann in Kliniken genutzt
werden. Dazu bieten sich Programme an, die die
Verstärkung der Ambivalenz und nicht den Rauchstopp fokussieren. Solche Programme könnten
für alle Raucher verpflichtend in Kliniken angeboten werden. Obwohl diese Programme nicht auf
Abstinenz erzielen, konnten in der WIRK-Studie
ähnlich gute Erfolge erzielt werden wie mit klassischen Aufhörprogrammen.
Bei der Entscheidung welches Programm zur
Tabakentwöhnung angeboten werden soll, sind
Qualitätskriterien zu berücksichtigen. Die Kriterien Evidenzbasierung, Transparenz, realistische
Erfolgsversprechen und Lehrbarkeit anhand eines
Manuals sollte ein Programm erfüllen. Wichtig ist
außerdem, dass das Programm in den Klinikalltag
und das Versorgungssystem integrierbar und damit
vereinbar ist. Moderne Aufhörprogramme sind
insofern anspruchsvoll, als sie von den Kursleitern
Kenntnisse und Erfahrungen in motivierender Gesprächsführung voraussetzen. Entsprechende
Schulungen, wie sie beispielsweise für das Rauchfrei Programm angeboten werden, sind daher notwendig, um die Programme erfolgreich durchzuführen.
Poster
Auf den folgenden Seiten findet sich eine Auswahl
von Postern der Ausstellung, die im Rahmen der
Konferenz Einblicke in Beispiele guter Praxis aus
der Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses
ermöglichte. Die Poster von Krankenhäusern, deren
Vertreter im Konferenzprogramm aufgetreten sind,
werden an dieser Stelle nicht gezeigt, da die Posterthemen sich mit den Vortagsinhalten weitestgehend decken.
Die vorgestellten Einrichtungen waren Modellkrankenhäuser des BZgA-Projekts „Leitfaden:
Rauchfrei im Krankenhaus“ (2005-2007) oder/und
sind Mitgliedskrankenhäuser im Deutschen Netz
rauchfreier Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen.
■ Fachklinik Eußerthal
Planvoll zur rauchfreien Suchtklinik
■ Gemeinschaftsklinikum Koblenz-Mayen,
Kemperhof Koblenz
Viele kleine Schritte zum rauchfreien Krankenhaus
■ Helios Kliniken Schwerin
Rauchfreiheit im Krankenhaus –
ein dynamischer Prozess
■ Universitätsklinikum St. Josef - und
St. Elisabth-Hospital Bochum
Rauchfreies Krankenhaus: Motivation durch
Vernetzung
■ Universitätsklinik für Psychiatrie und
Psychotherapie Tübingen
Die rauchfreie Psychiatrie –
mit Partizipation zum Erfolg!
■ Klinikum Oldenburg gGmbH
In einem Jahr zum rauchfreien Klinikum
Poster
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Poster Koblenz
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Poster
Poster Eußerthal
Poster
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Poster Bochum
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Poster
Poster Tübingen
Poster
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Poster Oldenburg
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Poster
Poster Schwerin
Poster
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Häufig gestellte
Fragen
Wie überdauert das rauchfreie Krankenhaus die aktuell heiße Phase im Nichtraucherschutz?
Das Thema Nichtraucherschutz sollte in einer Dienstanweisung, Betriebsvereinbarung oder Hausordnung schriftlich fixiert werden. Darüber hinaus
sollte eine Routine zur Überprüfung der Einhaltung
der Regelungen entwickelt werden. Hierzu bietet
sich auch eine Einbettung des Themas in bestehende Strukturen wie ein Qualitäts- oder Gesundheitsmanagement an. Vernetzung und Austausch
mit anderen Krankenhäusern halten das rauchfreie
Krankenhaus im Bewusstsein der Krankenhausleitung und der Beschäftigten. Tabakentwöhnungsangebote sollten regelmäßig in Verbindung mit
anderen Gesundheitsthemen beworben werden.
Wie reagiert man auf Verstöße gegen
ein Rauchverbot?
Verstöße gegen ein Rauchverbot müssen angezeigt und geahndet werden. Die Vorgehensweise
hängt jedoch ab von der Person, die den Verstoß
begeht. Beschäftigte, Besucher oder Patienten
unterliegen unterschiedlichen Regelungen. Alle
können jedoch in einem ersten Schritt auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden. Besonders sollte
an die Vernunft appelliert werden. Beschäftigte können bei Verstößen mit den üblichen arbeitsrechtlichen Maßnahmen abgemahnt werden, Patienten
oder Besucher bei (wiederholtem) Fehlverhalten
des Krankenhauses verwiesen werden.
Rauchen im Eingangsbereich –
Wie geht man mit diesem Problem um?
Die Einführung eines Rauchverbotes für den Innenraum von Krankenhäusern wird von Beschäftigten,
Patienten und Besuchern erfahrungsgemäß gut
akzeptiert. Geraucht wird nur noch außerhalb des
Gebäudes, ohne weitere Vorkehrungen jedoch
oftmals am Haupteingang des Krankenhauses
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Häufig gestellte Fragen
oder überhaupt in direkter Nähe zum Gebäude.
Neben dem unerwünschten Effekt, dass der Eingangsbereich als ein Aushängeschild des Krankenhauses zum Raucherbereich wird, zieht in vielen Fällen der Rauch über Treppenhäuser oder
offene Fenster zurück in das Gebäude.
Vermeiden kann man dies, indem für Raucher in
den Außenbereichen bestimmte Raucherplätze
eingerichtet und ausgewiesen werden. Hierzu
gehören ein Witterungsschutz wie ein Pavillon
oder ein vergleichbarer Unterstand, geeignete
Aschenbecher sowie eine verständliche Beschilderung, die zudem die Akzeptanz für die Rauchverbote erhöhen sollte. Die Einhaltung des Rauchverbotes sowie die Nutzung der angebotenen Raucherbereiche müssen kontrolliert werden.
Rauchende Vorgesetzte/Führungskräfte –
Wie sensibilisiert man für das Thema,
wie werden sie auf eigenes Fehlverhalten hingewiesen?
Führungskräfte sollten besonders für das Thema
sensibilisiert und auf ihre Verantwortung sowie
Pflichten hingewiesen werden. Bei Verstößen von
Führungskräften gegen ein Rauchverbot, sollte
auf die im jeweiligen Krankenhaus üblichen Sanktionen zurückgegriffen werden.
Raucherentwöhnung –
Qualität und Wirkung, was anbieten?
Für die Raucherentwöhnung gibt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Empfehlung
einer kombinierten Anwendung verhaltenstherapeutischer und medikamentöser Behandlungsstrategien. Oftmals stellt sich jedoch nicht nur die
Frage, welche Maßnahmen Erfolg versprechend
sind, sondern auch, wie solche Angebote zu finden sind. Im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes des Deutschen Krebsforschungszentrums
und der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung ist hierzu eine Datenbank mit Anbietern von
Tabakentwöhnung und Raucherberatung entstanden, die unter folgendem Link bereitgehalten
wird: www.anbieter-raucherberatung.de
Schmales Budget – wie kann man kreativ
das rauchfreie Krankenhaus umsetzen?
Viele Verantwortliche für den Umsetzungsprozess
zum rauchfreien Krankenhaus berichten, dass es
in ihrem Krankenhaus zwar einen offiziellen Auftrag und personelle Ressourcen gibt, jedoch oftmals nur ein schmales Budget oder gar keine
finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Dies
grenzt die Handlungsmöglichkeiten verständlicherweise ein, ist jedoch kein Hinderungsgrund das
rauchfreie Krankenhaus erfolgreich umzusetzen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt beispielsweise ihre Materialien für das
rauchfreie Krankenhaus kostenfrei zur Verfügung
und Kooperationspartner wie die Gesetzlichen
Krankenversicherungen unterstützen viele Maßnahmen des rauchfreien Krankenhauses wie die
Raucherentwöhnung personell und/oder finanziell.
Selbst Krankenhäuser, die ein gewisses Budget für
den Umsetzungsprozess des rauchfreien Krankenhauses einplanen, werden bei der Einrichtung
von Raucherunterständen oftmals von den hohen
Kosten für Metall- und Glaskonstruktionen überrascht. Werden die Ansprüche an modernes
Design etwas zurückgeschraubt und gibt es sogar
einen findigen Hausmeister, so lassen sich an dieser Stelle über gängige Holzkonstruktionen wie bei
Gartenpavillons oder Car-Ports die Kosten deutlich senken.
Wie steht es um die Arbeitszeitgerechtigkeit bei Raucherpausen, wie kann
man Pausenzeiten regeln?
Für Pausenzeiten an der Arbeitsstelle liegen mit
dem Arbeitszeitgesetz eindeutige gesetzliche
Regelungen vor. Unter diese Bestimmungen fallen grundsätzlich auch Raucherpausen. Bei diesem Thema sollte jedoch zum Erhalt eines guten
Betriebsklimas sehr vorsichtig agiert werden. Das
sofortige Verbot von Raucherpausen bei der Einführung eines Rauchverbotes kann zu einer stark
ablehnenden Haltung der Raucher führen. Körperlich abhängige Raucher können ohne besondere
Hilfsmaßnahmen (wie Nikotinersatzmittel) sogar
mit starken Entzugssymptomen reagieren, die ihre
Arbeitsfähigkeit einschränken. Als Ausgleich für die
Nichtraucher und vor dem Hintergrund einer weitergehenden Gesundheitsförderung für alle Beschäftigten, kann die Einführung einer „Apfel-Pause“ in
Betracht gezogen werden. Zu bestimmten Zeiten
haben dann alle Beschäftigten die Möglichkeit,
eine zusätzliche kurze Pause zu nehmen, um sich
gesund zu ernähren.
Besteht in meinem Bundesland nach
der aktuellen Ländergesetzgebung die
Möglichkeit Raucherräume im Innenraum des Krankenhauses bestehen zu
lassen oder einzurichten?
Raucherräume können laut Ländergesetzgebung
in folgenden Bundesländern bestehen bleiben
oder eingerichtet werden: Baden-Württemberg,
Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und SchleswigHolstein.
Die detaillierten Gesetzestexte hierzu finden sich
im Internet auf den Seiten der jeweiligen Landesregierungen.
Im Sinne des Nichtraucherschutzes aber auch des
Gesundheitsschutzes für Raucher sollten Raucherräume im Innenbereich von Krankenhäusern
lediglich als Schritt auf dem Weg zu einer generellen Rauchfreiheit im Krankenhaus gesehen werden. Zahlreiche Krankenhäuser kommen bereits
heute gänzlich ohne Raucherräume aus.
Wer hilft mir als persönlicher Ansprechpartner bei der Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses?
Unter den Kontaktadressen am Ende der vorliegenden Konferenzdokumentation sind verschiedene Ansprechpartner für das Thema aufgeführt.
Häufig gestellte Fragen
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Ergebnisse der
Konferenz
Die vorliegenden Ausführungen zeigen, dass ein
rauchfreies Krankenhaus eine vielfältige Struktur
haben, unterschiedliche Entwicklungsstände aufweisen und über verschiedene Wege erreicht werden kann. Zum Jahresbeginn 2008 sind in den meisten Bundesländern Gesetze zum Schutz vor den
Gefahren des Passivrauchens in öffentlich zugänglichen Einrichtungen erlassen worden. Diese Gesetze haben für viele Verantwortliche in Krankenhäusern den Handlungsanlass gegeben, sich erstmalig oder erneut konkret mit der Umsetzung des
rauchfreien Krankenhauses auseinanderzusetzen. Dabei wurde deutlich, dass Partizipation und
Kommunikation im Umsetzungsprozess sowie eine
klare Zielvorstellung, was das rauchfreie Krankenhaus für die jeweilige Einrichtung sein kann und
sein soll von besonderer Bedeutung sind.
In jedem Krankenhaus muss die Frage geklärt
werden, ob lediglich die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden sollen, oder ob Nichtraucherschutz und Förderung des Rauchstopps Teil der
Gesamtausrichtung eines Krankenhauses und der
Kultur der Einrichtung werden können.
Das Thema „Rauchfrei im Krankenhaus“ ist in Politik und Fachkreisen sowie bei den Praktikern als
wichtiges Handlungsfeld erkannt worden und wird
aktuell mit Schwung vorangetrieben. Bei aller
Dynamik sollte nicht vergessen werden, die veränderten Bedingungen zum Nichtraucherschutz
und zur Gesundheitsförderung der Beschäftigten
und Patienten in den Strukturen des Krankenhauses zu verankern, um eine Nachhaltigkeit der Maßnahmen sicherzustellen. Hierbei sollten die Rahmenbedingungen in Krankenhäusern nicht außen
vor gelassen werden:
Wie sieht die Arbeitssituation in Krankenhäusern
aus, was sind die Faktoren, die Menschen zu
Suchtmitteln greifen lassen? Kann die Arbeit im
Krankenhaus menschengerechter gestaltet werden und so die Problematik der Abhängigkeit vom
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Ergebnisse der Konferenz
Rauchen über eine Veränderung der Strukturen,
in denen Menschen arbeiten, angegangen werden?
Diese Fragen lenken den Blick bei der Umsetzung
des rauchfreien Krankenhauses auf Bereiche des
Krankenhauses, die nicht zwingend mit dem Rauchen in Verbindung gebracht werden können, die
jedoch auch einen nicht zu vernachlässigenden
Einfluss haben könnten. Bei dieser erweiterten
Perspektive wird eine umfassendere Konzeption
des rauchfreien Krankenhauses notwendig. Eingriffe in die Strukturen des Krankenhauses und in
zentrale Arbeitsprozesse erfordern einen höheren
Aufwand und erzeugen möglicherweise anfänglich
größere Widerstände. Letztendlich wird dieses
Engagement dann jedoch insgesamt durch gesundheitsförderliche Strukturen für die Beschäftigten und in der Konsequenz durch eine erhöhte
Qualität für die Patienten belohnt.
Auch unter betriebswirtschaftlichen Zwängen können gegebene Strukturen menschengerechter
gestaltet und die Zusammenarbeit im Krankenhaus
als wichtiger gesundheitsförderlicher Faktor in vielen Fällen verbessert werden. Somit kann das
rauchfreie Krankenhaus von heute auch ein Impuls
für das gesundheitsförderliche Krankenhaus der
Zukunft sein.
Beratungsangebote
Im Rahmenprogramm der Konferenz haben verschiedene Organisationen
ihre Medien- und Beratungsangebote vorgestellt.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
■ Informationsmaterialien zum rauchfreien Krankenhaus
und zum Rauchstopp
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ostmerheimer Str. 220 • 51109 Köln
Tel.: 0221/8992-0 • Fax: 0221/8992-300
E-Mail: [email protected] • www.bzga.de
Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser und
Gesundheitseinrichtungen (DNRfK)
■ Vernetzung
■ Rauchfreiheit in psychiatrischen Einrichtungen und
geschlossenen Abteilungen
Deutsches Netz Rauchfreie Krankenhäuser
& Gesundheitseinrichtungen
Saarbrücker Straße 20/21 • 10405 Berlin
Tel.: 030/8179858-22 • Fax: 030/8179858-29
www.dnrfk.de
Charité – Universitätsmedizin Berlin
■ Rauchfreiheit in geburtshilflichen Abteilungen
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Charitéplatz 1 • 10117 Berlin
Tel.: 030/450-50
E-Mail: [email protected] • www.charite.de
Themenbezogene Beratung
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Liste der Referentinnen und Referenten
Prof. Dr. Bernhard Badura
Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld
Sabine Bätzing
MdB, Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Dipl.-Psych. Julia Bludau
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum Bonn
Josef Franssen
Betriebsärztlicher Dienst, Universitätsklinikum Mainz
Michaela Goecke
Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.
Christof Groß
Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.
Mechthild Kirsch
St. Josef Krankenhaus Hermeskeil
Dr. Christoph Kröger
IFT Institut für Therapieforschung
Helga Kühn-Mengel
MdB, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.
Dipl.-Psych. Peter Lindinger
Freier Mitarbeiter des WHO Kollaborationszentrums Tabakkontrolle, Mitglied des
WAT e.V. und der SRNT
Prof. Dr. Elisabeth Pott
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Christa Rustler
Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser
Thomas Schmitz
St. Josef-Hospital Bochum
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Liste der Referenten
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