Makler, Bauträger, Baubetreuer - Erlaubnis
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Makler, Bauträger, Baubetreuer - Erlaubnis
Makler, Bauträger, Baubetreuer - Erlaubnis Eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung benötigt jeder, der gewerbsmäßig - den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und/oder Darlehen vermitteln will oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist (Makler) - Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen will und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrecht verwenden will (Bauträger) - Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will (Baubetreuer) - den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist. Zu den Darlehensverträgen zählen nur Verbraucherdarlehen. Für die Vermittlung von Immobiliardarlehen, partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen sowie Schwarmfinanzierungen ist eine gesonderte Erlaubnis (Immobiliardarlehenvermittler) erforderlich. Voraussetzungen persönliche Zuverlässigkeit geordnete Vermögensverhältnisse Erforderliche Unterlagen Personalausweis Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung - GewO (Makler/Bauherr/Baubetreuer) Führungszeugnis Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0). Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt an die Behörde übersandt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden Voraussetzung: elektronischer Personalausweis bzw. elektronischer Aufenthaltstitel und Kartenlesegerät http://service.berlin.de/dienstleistung/120926/ Gewerbezentralregisterauszug natürliche Person Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9). Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt an die Behörde übersandt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. Sie kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden Voraussetzung: elektronischer Personalausweis bzw. elektronischer Aufenthaltstitel und Kartenlesegerät https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ Gewerbezentralregisterauszug juristische Person Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde(Belegart 9) Die Auskunft ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu beantragen Auskunft Schuldnerverzeichnis (Zentralschuldnerverzeichnis Amtsgericht Schöneberg) Auskünfte über Eintragungen bis zum 31.12.2012 sind schriftlich beim Amtsgericht Schöneberg, Grunewaldstr. 66-67, 10823 Berlin, zu beantragen. http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/schoen/ Auskunft Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal) Auskünfte über Eintragungen ab dem 01.01.2013 sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen. https://www.vollstreckungsportal.de/zponf/allg/willkommen.jsf Auskunft Insolvenzregister Auskünfte, ob Verfahrenseröffnungen vorliegen, (Negativbescheinigungen) sind schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzuholen. https://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/charl/inso.html Handelsregisterauszug Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein. http://www.handelsregister.de/ Formulare Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung - GewO (Makler/Bauherr/Baubetreuer) http://www.verwalt-berlin.de/formularserver/formular.php?127283 Gebühren 92,03 Euro und 1.738,39 Euro (Rahmengebühr/Maklererlaubnis) Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Rechtsgrundlagen Gewerbeordnung § 34c Abs. 1 http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html Weiterführende Informationen IHK Berlin Merkblatt - Maklergewerbe https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/produktmarken/Service-und-Beratung/r echt_und_steuern/downloads/2253218/794abab017bbf0a43cb53d67dc1a7dda /Makerlerlaubnis-data.pdf Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gewo_34cdv/gesamt.pdf Onlinebeantragung Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug https://bundesjustizamt.de Link zur Online-Abwicklung https://www.ea.berlin.de Hinweise zur Zuständigkeit Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Ist ein Betriebssitz noch nicht bekannt, kann die Erlaubnis auch bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamt beantragt werden. Informationen zum Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle) Organisationseinheit Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) Zuständigkeit http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/ordnungsa mt/zentrale-anlauf-und-beratungsstelle/ Anschrift Hohenzollerndamm 174-177 10713 Berlin Barrierefreie Zugänge Der Zugang zur Einrichtung ist bedingt Rollstuhlgeeignet. Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden. Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden. Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße Öffnungszeiten Montag: 09.00 - 13.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 13.00 Uhr Donnerstag: 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten Telefonische Erreichbarkeit (ggf. Anrufbeantworter): täglich 06.00 - 22.00 Uhr Verkehrsverbindungen U-Bahn Fehrbelliner Platz: U3, U7 Bus Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115 Kontakt Telefon: (030) 9029 - 29000 Fax: (030) 9029 - 29039 Internet: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/ordnungsa mt/ E-Mail: [email protected] Zahlungsarten Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden. PDF-Dokument erzeugt am 20.01.2017