Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
F a c h b l i c k Finanz- & Wirtschaftspolitik Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Steuerquoten Abgabenquoten Tarife Ausgabe 2003 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Erstellt vom Bundesamt für Finanzen - Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen Steuerquoten Abgabenquoten Tarife Ausgabe 2003 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Inhaltsübersicht Seite Vorbemerkungen 5 Übersicht 1: Steuerquoten im internationalen Vergleich 1970 – 2002 10 Übersicht 2: Abgabenquoten im internationalen Vergleich 1970 – 2002 11 Steuer- und Abgabenquoten 2002 12 Körperschaftsteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung 2003 13 Körperschaftsteuersätze 2003 16 Unternehmensteuern 2003 im internationalen Vergleich (nominal) 17 Unternehmensteuersätze 2003 (nominal) 19 Einkommensteuereingangssatz des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften 2003 20 Einkommensteuerspitzensatz des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften 2003 22 Einkommensteuerspitzensätze 2003 25 Übersicht 7: Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden 2003 – Ansässige 26 Übersicht 8: Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden 2003 – Nichtansässige 27 Übersicht 9: Höchstsätze auf private Zinserträge 2003 – Ansässige 28 Übersicht 10: Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2002 29 Grafik V: Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2002 30 Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben 2002 31 Belastung von Arbeitnehmern durch Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben 2002 32 Übersicht 12 Gesamtbelastung der Lohnkosten 2002 33 Grafik VII: Gesamtbelastung der Lohnkosten 2002 34 Übersicht 13 Vermögensteuern 2003 für natürliche und juristische Personen 35 Übersicht 14: Umsatzsteuersätze in wichtigen Staaten 37 Allgemeine Umsatzsteuersätze 2003 in der EU und den EU-Beitrittsstaaten 38 Übersicht 15: Umsatzsteuersätze der US-Einzelstaaten und Gemeinden 39 Anhang Umrechnungskurse der Landeswährungen 40 Grafik I: Übersicht 3: Grafik II: Übersicht 4: Grafik III: Übersicht 5: Übersicht 6: Grafik IV: Übersicht 11: Grafik VI: Grafik VIII: 3 Vorbemerkungen Mit dieser Neuauflage der regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich“ werden Daten vorgelegt, die für den Wirtschaftsstandort Deutschland und damit für die aktuelle steuerpolitische Diskussion von Bedeutung sind. Wie die meisten ähnlichen internationalen Vergleiche bedürfen auch diese sorgfältiger Interpretation. In den beiden ersten Übersichten und der damit verbundenen Grafik I sind die Entwicklung und der neueste Stand (2002) der gesamten Belastung in den EU-Staaten und anderen bedeutenden Volkswirtschaften mit Steuern und Sozialabgaben nach den Berechnungen der OECD dargestellt, gemessen als Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Dies bezieht sich zunächst nur auf die Steuereinnahmen (sog. Steuerquote, Übersicht 1). Da verschiedene Staaten ihr Sozialsystem nicht über eigenständige Beiträge finanzieren, sondern stattdessen aus allgemeinen Haushaltmitteln und damit über entsprechend hohe Steuern, wird diese Übersicht zur besseren Vergleichbarkeit um die gesetzlichen Sozialabgaben erweitert (sog. Abgabenquote, Übersicht 2). Es zeigt sich, dass die Steuerquote allein, also der Anteil nur der Steuereinnahmen am BIP, in Deutschland verglichen mit anderen Staaten besonders niedrig ist. Bei der Bestimmung der Steuerquote spielen auch unterschiedliche Abgrenzungsmöglichkeiten eine Rolle, so bei staatlichen Transferleistungen (z.B. Kindergeldzahlungen), die – je nach Fall – als Mindereinnahmen oder als staatliche Ausgaben berücksichtigt werden können. An der deutschen Position im internationalen Vergleich ändern aber auch andere Abgrenzungen nichts Wesentliches. Deutschland nimmt hingegen einen mittleren Platz ein, wenn man die gesetzlichen Sozialabgaben in den internationalen Vergleich mit einbezieht. Aber auch dieser Vergleich der Abgabenquoten bedarf der Interpretation, da er die staatliche Leistungsseite unberücksichtigt lässt: Staaten mit hoher Abgabenquote (z.B. die skandinavischen Staaten) finanzieren damit häufig, ähnlich wie Deutschland, gut ausgebaute Sozialsysteme, für die in anderen Staaten mit niedriger Abgabenquote (z.B. die Staaten des angelsächsischen Rechtskreises) private Mittel aufgewandt werden müssen, die in diesem Vergleich nicht erscheinen. In der Übersicht 3 sind die im Jahr 2003 geltenden Körperschaftsteuertarife einschließlich der Steuerzuschläge und der eigenen Steuern der Gebietskörperschaften sowie die Systeme der Anteilseignerbesteuerung in allen EU-Staaten, den EU-Beitrittsländern und einigen anderen wichtigen Industriestaaten dargestellt. Es zeigen sich dabei ganz deutlich mehrere Entwicklungen. 1. Fast alle Staaten haben ihre Körperschaftsteuersätze angesichts des internationalen Wettbewerbs im Laufe der letzten Jahre z.T. drastisch gesenkt. Diese Politik der Tarifsenkungen wurde auch in 2003 von mehreren Staaten fortgeführt. So wurden 2003 Tarifsenkungen vorgenommen in: - Belgien von 40,2 v.H. auf 34 v.H., - Irland von 16 v.H. auf 12,5 v.H., 5 - der Schweiz (Zürich) von 16,5 v.H. bis 29,7 v.H. auf 16,4 v.H. bis 29,2 v.H., - Kanada (Ontario) von 38,6 v.H. auf 36,6 v.H. 2. In vielen der Länder, die 2004 der EU beitreten, liegen die Körperschaftsteuersätze schon jetzt deutlich unter den Tarifen der bisherigen EU-Staaten (z.B. Litauen und Zypern 15 v.H., Ungarn 18 v.H., Lettland 19 v.H.), oder es sind Tarifsenkungen geplant, so z.B. in - Polen von 27 v. H. auf 19 v.H., - der Slowakei von 25 v.H. auf 19 v.H., - der Tschechischen Republik von 31 v.H. auf 24 v.H. ab 2006. Vielfach werden die steuerlichen Vorteile ausländischer Investoren in den Sonderwirtschaftszonen vieler dieser Staaten wegen des EU-Beitritts jetzt abgebaut und gleichzeitig die Steuertarife allgemein herabgesetzt. Dies kann zum Teil auch ohne kompensierende Mehrbelastungen zum Haushaltsausgleich geschehen, also z.B. ohne Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Allein aus einem höheren Wirtschaftswachstum infolge gestiegener Investitionen aus dem In- und Ausland werden Mehreinnahmen erwartet. Die beitretenden Staaten dürften den Steuerwettbewerb in der EU weiter verschärfen. 3. Bei den Körperschaftsteuersystemen ist international eindeutig der Trend zu einem „klassischen System“ mit Tarifentlastung beim Anteilseigner erkennbar, um die wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschütteter Dividende durch die Körperschaftsteuer der Gesellschaft und die Einkommensteuer des Gesellschafters zu mindern. Die Anrechnungssysteme (Teil- oder Vollanrechnungssysteme) sind auf dem Rückzug, nicht zuletzt wegen der Ungleichbehandlung ausländischer Anteilseigner, die nur in Ausnahmefällen den mit einer Dividende verbundenen Anrechnungsbetrag erhalten, gegenüber inländischen Anteilseignern. Nachdem jetzt auch die USA zu einem System der Entlastung des Anteilseigners durch eine niedrige Abgeltungssteuer von 15 v.H. auf Dividenden übergegangen sind (Jobs and Growth Tax Relief Reconciliation Act of 2003), haben nur noch Irland (dessen Körperschaftsteuersatz ohnehin fast konkurrenzlos niedrig ist) und die Schweiz „klassische Systeme“ ohne irgendwelche Entlastungsmaßnahmen auf der Ebene des Anteilseigners. 4. War bisher Griechenland der einzige Staat in der EU mit einem „Steuerbefreiungssystem“, bei dem Gewinne nur auf der Ebene der Gesellschaft besteuert werden und somit die Dividenden auf der Ebene des Anteilseigners steuerfrei bleiben, scheint sich jetzt eine Gruppe von Staaten mit einem ähnlichen System herauszubilden: Lettland hat nur einen Körperschaftsteuersatz von 19 v.H. und lässt Dividenden steuerfrei. Estland knüpft bei der Besteuerung einer Kapitalgesellschaft nicht an den Gewinn, sondern allein an die Gewinnausschüttung (Steuersatz 26 v.H. des Bruttobetrags) 6 an. Dividenden sind beim Anteilseigner nicht steuerpflichtig, eine Gewinnbesteuerung entfällt daher, wenn Gewinne – z.B. zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung – nicht ausgeschüttet, sondern thesauriert werden. Vom Ergebnis her ließen sich auch Finnland und Norwegen dieser Gruppe zuordnen: Beide Staaten haben einen Körperschaftsteuertarif von 29 v.H. bzw. 28 v.H. und besteuern eine Gewinnausschüttung beim Anteilseigner mit einem Einkommensteuersatz in gleicher Höhe, unter voller Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer. Die Körperschaftsteuersysteme beider Staaten werden hier dem Vollanrechnungssystem zugerechnet. Wegen der Schwierigkeiten mit der Steueranrechnung bei Dividendenzahlungen über die Grenze werden aber auch in diesen beiden Staaten Vorschläge diskutiert, zu einem „klassischen“ Körperschaftsteuersystem überzugehen. In der Grafik II sind die Körperschaftsteuertarife einschließlich möglicher Zuschläge und der Steuern der nachgeordneten Gebietskörperschaften dargestellt. Für Deutschland wurde informationshalber auch der Rechtsstand 2004 dargestellt. Die Übersicht 4 und die damit zusammenhängende Grafik III enthalten neben den Körperschaftsteuern noch weitere Steuern, die – wie die deutsche Gewerbesteuer - den Gewinn von Kapitalgesellschaften belasten. Liegt der deutsche Körperschaftsteuertarif allein international noch auf einem guten Platz im Mittelfeld, verschlechtert sich die deutsche Position, zieht man die Gewerbesteuer in einen solchen Vergleich mit ein. Für Deutschland wurde auch hier der Rechtsstand 2004 bereits mit einbezogen. Die folgenden Übersichten 5 und 6 geben grundlegende Informationen zu den Einkommensteuertarifen in den EU-Staaten, den EU-Beitrittsländern und in mehreren anderen wichtigen Staaten (Japan, Kanada, Schweiz und die USA). Die Übersicht 5 enthält die Tarifeingangssätze, die Übersicht 6 die Spitzensätze, die damit zusammenhängende Grafik IV stellt die Einkommensteuerspitzensätze anschaulich dar. Hier fallen vor allem die neuen, der EU beitretenden baltischen Staaten aus dem Rahmen, deren Tarif aus nur einem Proportionalsatz besteht („Flat Rate“) und der zudem im internationalen Vergleich niedrig ist. Für Deutschland wurde bezüglich des Einkommensteuereingangssatzes bzw. –spitzensatzes das Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 auf 2004 zusätzlich dargestellt. Die Tarife der anderen Staaten bestehen ansonsten aus mehreren proportionalen Stufen (sog. progressive Teilmengenstaffelung). Der deutsche Formeltarif ist international gesehen eine Ausnahme. Soweit es in einem Staat mehrere Tarife auf die verschiedenen Einkunftsarten gibt („Schedulensteuern“), gelten diese Tarife für die Erwerbseinkünfte (das sind im Allgemeinen die Einkünfte natürlicher Personen aus Land- und Forstwirtschaft, gewerblicher, selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit). 7 Die folgenden Übersichten 7 bis 9 stellen auf die Besteuerung der Kapitaleinkünfte (Zinsen und Dividenden) beim Empfänger (Privatperson) ab. Die Übersicht 7 enthält Informationen (a) zur Höhe möglicher Kapitalertragsteuern, (b) über ihren Charakter als Steuervorauszahlung auf die Einkommensteuer des Empfängers (Kapitalertragsteuer mit Vorauszahlungscharakter) oder als definitive Steuer (Kapitalertragsteuer mit Abgeltungswirkung) und (c) über mögliche Kontrollmitteilungssysteme der Banken an die Finanzverwaltung. Die Besteuerung der Dividenden beim Empfänger ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang der beiden Übersichten 3 und 7. Die Übersicht 7 zur Kapitalertragsbesteuerung gilt nur für Steuerinländer (unbeschränkt Steuerpflichtige). Die Übersicht 8 enthält dagegen die nationalen Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden der Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) sowohl generell (unilaterale Regelung) als auch unter Berücksichtigung der durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gesetzten Höchstgrenzen bei Wohnsitz des Empfängers in Deutschland (bilaterale Regelung). Die Übersicht 9 stellt den Zusammenhang zwischen Einkommen- und Kapitalertragsteuer auf die Zinsen Ansässiger nochmals dar und zeigt die großen Unterschiede zwischen den nationalen Steuersätzen auf Zinserträge auf. Die Satzspanne reicht von 15 v.H. (Belgien und Griechenland) bis 59 v.H. (Dänemark). Es wird deutlich, dass die Staaten, die unterschiedliche Tarife auf die verschiedenen Einkunftsarten kennen, die Kapitaleinkünfte niedriger besteuern als die anderen Einkünfte, insbesondere also die Erwerbseinkünfte. Die Körperschaftsteuertarife, die in etwa als repräsentativ für „die Unternehmenssteuern“ gelten können, haben sich ohnehin schon seit langem von den allgemeinen Einkommensteuertarifen abgekoppelt und liegen jetzt z.T. weit unter dem jeweiligen Spitzensatz. Die Idee von der Besteuerung aller Einkunftsarten nach einem einheitlichen Tarif (sog. synthetische Einkommensteuer) ist international auf dem Rückzug, das System der unterschiedlichen Besteuerung einzelner Einkunftsarten („Schedulensteuersystem“) befindet sich auf dem Vormarsch. Die bisherigen Tarifvergleiche sind reine Nominalvergleiche, die noch nichts über die tatsächliche Belastung des Gewinns bzw. des Einkommens im Einzelfall aussagen. Effektive Belastungsvergleiche sind nur schwer zu erstellen. Für Arbeitnehmer kommt die OECD anhand von repräsentativen Modellberechnungen zu aussagekräftigen Ergebnissen, die in den folgenden drei Übersichten 10 bis 12 und ihren grafischen Umsetzungen (Grafik V bis VII) dargestellt sind. Ausgangsbasis der Berechnungen ist der landestypische durchschnittliche Bruttoarbeitslohn in der verarbeitenden Industrie. Die Berechnungen werden durchgeführt für (a) einen Alleinstehenden, (b) einen verheirateten Alleinverdiener mit zwei Kindern, (c) ein Ehepaar mit zwei Kindern, wobei ein Ehegatte Einkünfte in Höhe des landestypischen Bruttoarbeitslohns bezieht, der andere Ehegatte Einkünfte in Höhe von 33 v.H. dieses Bruttoarbeitslohns. Die Berechnungen beziehen sich auf - die Einkommen- oder Lohnsteuer allein (Übersicht 10, Grafik V), 8 - die Einkommen- oder Lohnsteuer und die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zusammen (Übersicht 11, Grafik VI), - die Gesamtbelastung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite durch Einkommen- und Lohnsteuer, Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und ggf. mögliche Lohnsummensteuern zusammen (Übersicht 12, Grafik VII). Es zeigt sich, dass sich in Deutschland die Steuerbelastung eines solchen Arbeitnehmers international – je nach den Familienverhältnissen – in einem unteren bis mittleren Bereich bewegt. Unter Einbeziehung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gehört Deutschland jedoch zusammen mit mehreren anderen europäischen Staaten zu einer Gruppe hoch belastender Staaten. Es sei hier aber nochmals darauf hingewiesen, dass die hohen Sozialbeiträge gut ausgebildete Sozialsysteme mit entsprechend hohen Leistungen finanzieren, für die in anderen Staaten mit geringeren Sozialbeiträgen Privatmittel aufgebracht werden müssen, die in diese Berechnungen nicht einfließen. Die Übersicht 13 zeigt die Vermögensteuertarife in den wenigen Staaten, die Vermögensteuern überhaupt noch erheben. In den EU-Beitrittsstaaten sind Vermögensteuern im deutschen Sinne ohnehin unbekannt. Die Übersicht 14 informiert über die Umsatzsteuersätze in den EU-Staaten, den EU-Beitrittsländern sowie einigen anderen wichtigen Industriestaaten Die Grafik VIII stellt die allgemeinen Sätze der Umsatzsteuern in den Staaten der EU und den EU-Beitrittsstaaten dar, die alle die Form der Mehrwertsteuer haben. Ihnen werden in der Übersicht 15 die Umsatzsteuern der US-Einzelstaaten und ihrer Gemeinden gegenübergestellt, die nach einem anderen System, dem der Einzelhandelsumsatzsteuern (sales and use taxes), nur auf Umsätze an den Endverbraucher und somit auf der Ebene des Einzelhandels, erhoben werden; bei diesem System gibt es keine Vorsteuern wie bei der Mehrwertsteuer und damit auch keinen Vorsteuerabzug. Der Anhang enthält die in den bisherigen Übersichten verwendeten Umrechnungskurse nationaler Währungen in Euro. Bundesamt für Finanzen Dr. Ingo Müssener 9 Übersicht 1 Steuerquoten im internationalen Vergleich1) Steuern in vH des BIP Land 2) 1970 1980 1990 1995 2000 2001 22,4 24,3 22,7 23,1 23,0 21,5 20,9 20,8 22,7 20,6 23,3 23,0 22,2 21,7 Belgien 24,7 30,2 28,8 29,9 31,6 31,4 31,6 Dänemark 37,7 43,2 45,7 47,8 47,2 47,6 47,7 Finnland 28,9 29,1 35,0 32,7 35,2 33,8 33,7 Frankreich 21,7 23,3 24,0 25,2 28,9 28,6 27,7 Griechenland 15,7 16,2 20,5 21,9 26,7 25,5 23,5 Irland 26,4 26,9 28,5 28,1 27,0 25,6 23,7 Italien 16,2 18,9 26,1 28,2 30,0 29,9 28,6 Japan 15,5 17,8 21,3 17,6 17,6 17,0 - Kanada 27,8 27,7 31,5 30,6 30,6 29,9 28,4 Luxemburg 19,1 29,1 29,7 31,1 30,2 29,6 30,5 Niederlande 23,2 27,0 26,9 24,4 25,1 25,3 25,4 Norwegen 28,9 33,5 30,6 31,5 30,3 34,4 33,4 Österreich 25,8 27,5 27,2 26,5 28,5 30,6 29,3 - - - 27,6 24,3 23,5 24,2 Portugal 14,7 17,0 21,3 23,7 25,5 24,5 24,8 Schweden 31,9 32,8 37,8 35,1 39,5 36,1 35,3 Schweiz 17,2 20,1 20,6 20,8 23,6 22,8 23,4 Slowakei - - - - 20,5 17,9 19,2 Spanien 10,2 11,9 21,4 21,0 22,8 22,6 23,0 Tschechien - - - 23,7 21,9 21,3 21,9 Ungarn - - - 27,3 27,6 27,5 26,3 Vereinigtes Königreich 31,9 29,3 30,7 28,7 31,0 31,0 29,8 Vereinigte Staaten 23,2 21,1 19,8 20,7 22,8 21,8 - Deutschland 3) 4) Deutschland 3) Polen 2002 1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD. Basis Finanzstatistik, nicht vergleichbar mit Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 2) vorläufig 3) 1970 - 1990 nur alte Bundesländer 4) In der Abgrenzung der deutschen Haushaltsrechnung. Ein unmittelbarer Vergleich mit den Angaben der OECD ist aus methodischen Gründen nicht möglich. Quelle: BMF-Monatsbericht Oktober 2003, S. 9 Quelle: OECD-Revenue Statistics 1965 - 2002, Paris 2003 10 Übersicht 2 Abgabenquoten im internationalen Vergleich1) Steuern und Sozialabgaben in vH des BIP Land 2) 1970 1980 1990 1995 2000 2001 33,5 39,7 38,0 41,2 40,6 39,0 38,4 29,8 34,6 32,9 38,2 37,8 36,8 36,2 Belgien 34,5 42,4 43,2 44,6 45,7 45,8 46,2 Dänemark 39,2 43,9 47,1 49,4 49,5 49,8 49,4 Finnland 31,8 36,1 44,6 45,1 47,3 46,1 45,9 Frankreich 34,1 40,6 43,0 44,0 45,2 45,0 44,2 Griechenland 22,4 24,2 29,3 32,4 37,5 36,9 34,8 Irland 28,8 31,4 33,5 32,8 31,2 29,9 28,0 Italien 26,1 30,4 38,9 41,2 41,9 42,0 41,1 Japan 20,0 25,1 30,0 27,6 27,5 27,3 - Kanada 30,8 30,9 35,9 35,6 35,6 35,1 33,5 Luxemburg 26,8 40,8 40,8 42,3 40,4 40,7 42,3 Niederlande 35,8 43,6 43,0 41,9 41,1 39,5 39,3 Norwegen 34,4 42,5 41,5 41,1 39,0 43,3 43,1 Österreich 34,6 39,8 40,4 41,6 43,3 45,4 44,1 - - - 39,6 34,3 33,6 34,3 Portugal 19,4 24,1 29,2 32,5 34,3 33,5 34,0 Schweden 37,5 46,1 51,9 48,5 54,0 51,4 50,6 Schweiz 22,5 28,9 26,9 28,5 31,2 30,6 31,3 Slowakei - - - - 34,9 32,3 33,8 Spanien 16,3 23,1 33,2 32,8 35,2 35,2 35,6 Tschechien - - - 40,1 38,9 38,4 39,2 Ungarn - - - 42,4 39,0 39,0 37,7 Vereinigtes Königreich 37,0 35,2 36,8 34,8 37,2 37,3 35,9 Vereinigte Staaten 27,7 27,0 26,7 27,6 29,7 28,9 - Deutschland 3) 4) Deutschland 3) Polen 2002 1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD; Basis Finanzstatistik, nicht vergleichbar mit Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 2) Vorläufig 3) 1970 - 1990 nur alte Bundesländer 4) In der Abgrenzung der deutschen Haushaltsrechnung. Ein unmittelbarer Vergleich mit den Angaben der OECD ist aus methodischen Gründen nicht möglich. Quelle: BMF-Monatsbericht Oktober 2003, S. 9 Quelle: OECD-Revenue Statistics 1965 - 2002, Paris 2003 11 Grafik I Steuer- und Abgabenquoten 2002 17,0 Japan * 27,3 23,7 Irland 28,0 21,8 Vereinigte Staaten * Steuerqoute 23,4 Schweiz Abgabenquote 28,9 31,3 28,4 Kanada 33,5 19,2 Slowakei 33,8 24,8 Portugal 34,0 24,2 Polen 34,3 23,5 Griechenland 34,8 23,0 Spanien 35,6 29,8 Vereinigtes Königreich 35,9 21,7 Deutschland 36,2 26,3 Ungarn 37,7 21,9 Tschechien 39,2 25,4 Niederlande 39,3 28,6 Italien 41,1 30,5 Luxemburg 42,3 33,4 Norwegen 43,1 29,3 Österreich 44,1 27,7 Frankreich 44,2 33,7 Finnland 45,9 31,6 Belgien 46,2 47,7 49,4 Dänemark 35,3 Schweden 0,0 10,0 20,0 30,0 in Prozent * Stand 2001 Quelle: OECD-Revenue Statitics 1965 - 2002, Paris 2003 12 50,6 40,0 50,0 60,0 Übersicht 3 Körperschaftsteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung 2003 Staaten Körperschaftsteuer (einschließlich Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Arten und Umfang der Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) Klassische Systeme mit Tarifermäßigung Auf Einkommen über 322.500 €; Eingangsteilmengentarif 24,25 v.H., 31 v.H. und 34,5 v.H.; 33 v.H. normaler Steuersatz, zuzüglich "Krisenzuschlag" 3 v.H. des Steuerbetrags Definitive Kapitalertragsteuer 25 v.H. oder Option für Steuerveranlagung Belgien 34 v.H. Dänemark 30 v.H. Deutschland 27,9 v.H. Einschließlich Solidaritätszuschlag von 5,5 v.H. des Steuerbetrages. Ab dem 1. Januar 2004 sinkt der Tarif auf 26,4 v.H. einschließlich Solidaritätszuschlag 50 v.H. der Dividende steuerfrei Litauen 15 v.H. 13 v. H. für Kleinunternehmen Definitive Kapitalertragsteuer 15 v.H. Luxemburg 22,9 v.H. Ermäßigte Sätze: 20 v.H. mit Grenzberichtigung bis 15.000 € Einkommen; Normalsatz 22 v.H. zuzüglich Zuschlag 4 v.H. des Steuerbetrags für Arbeitslosenfonds 50 v.H. der Dividende steuerfrei Niederlande 34,5 v.H. 29 v.H. auf Gewinnteile bis 22.689 € Einkommensteuersatz 25 v.H. auf Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen (ab 5 v.H.); ansonsten nur Pauschalbesteuerung beim Anteilseigner Österreich 34 v.H. Sondersatz 25 v.H. auf den Teil des Gewinns, der der marktüblichen Rendite des während der letzten Jahre neu zugeführten Eigenkapitals (fiktive Verzinsung) entspricht; Definitive Kapitalertragsteuer 25 v.H. oder Ermäßigung der Einkommensteuer auf Ausschüttungen um die Hälfte beim Anteilseigner Polen 27 v.H. Portugal 30 v.H. Schweden 28 v.H. Pauschaleinkommensteuersatz 30 v.H. auf Dividenden; keine Option für Steuerveranlagung möglich Slowakei 25 v.H. Definitive Kapitalertragsteuer 15 v.H. Slowenien 25 v.H. 40 v.H. der Bruttodividende (Dividende + Körperschaftsteuer) sind steuerfrei Tschechien 31 v.H. Ungarn 18 v.H. Kapitalertragsteuer 28 v.H. auf Dividenden; bei Ausschüttungen bis 41.100 DKK definitiv ohne Optionsmöglichkeit; bei höheren Dividendeneinkünften 43 v.H., unter Anrechnung der KapESt Definitive Kapitalertragsteuer 15 v.H. Zuzüglich Gemeindezuschlag bis 10 v.H. der Steuer; ermäßigter Steuersatz von 20 v.H. für bestimmte Gesellschaften mit einem jährlichen Gesamtumsatz unter 149.639,37 € und weiteren Voraussetzungen 50 v.H. der Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttungen sind auf die Körperschaftsteuer anrechenbar 50 v.H. der Dividende steuerfrei Definitive Kapitalertragsteuer 15 v.H. 30 v.H. der Dividenden werden mit 20 v.H. und 70 v.H. der Dividenden mit 35 v.H. besteuert 13 Übersicht 3 Körperschaftsteuer (einschließlich Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Staaten Arten und Umfang der Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) Klassische Systeme mit Tarifermäßigung USA (Staat New York) 39,9 v.H. Zypern 15 v. H. Corporation Income Tax des Bundes 35 v.H. mit ermäßigten Eingangssätzen, die ab Einkommen von 100.000 $ auslaufen; Corporation Franchise (Income) Tax des Staates New York 7,5 v.H. + 2,5 v.H. surtax (von Bemessungsgrundlage Bundessteuer absetzbar); New York City General Corporation Tax 8,85 v.H. der Stadt New York (von Bemessungsgrundlage Bundessteuer absetzbar) blieb hier - wegen der beabsichtigten Vergleichbarkeit der durchschnittlichen Tarife – unberücksichtigt Einkommensteuersatz 15 v.H. auf Dividenden von inländischen Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren anderen Körperschaften Auf Einkommen über 1 Mio. CYP; ansonsten 10 v.H.; 25 v.H. für öffentliche Körperschaften Definitive Kapitalertragsteuer 15 v.H. Klassische Systeme ohne Tarifermäßigung Irland 12,5 v.H. Schweiz (Zürich) 16,4 - 29,2 v.H. Gewerbliches Einkommen; für nichtgewerbliches Einkommen 25 v.H.; 20 v.H. für Veräußerungsgewinne; 10 v.H. für Herstellerbetriebe (auslaufend bis 2010); 10 v.H. für SFAZ- und IFSC-Gesellschaften (auslaufend bis 2005) Bund proportionaler Tarif 8,5 v.H.; Kantone und Gemeinden progressive Staffelung der Steuersätze nach Rendite (Verhältnis von Ertrag und Kapital); die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern sind bei Gewinnermittlung für Zwecke der Bundessteuer absetzbar. Durchschnittstarif insgesamt etwa 25 v.H. Vollanrechnungssysteme Finnland 29 v.H. Vollanrechnung mit 29/71 der Dividende; mit Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen; Einkommensteuersatz auf die Dividende entspricht dem Körperschaftsteuersatz; de facto also keine Besteuerung der Dividende beim Anteilseigner Italien 34 v.H. (38,25 v.H.) Malta 35 v.H. Vollanrechnung mit 53,85 v.H. der Nettodividende; mit Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen Norwegen 28 v.H. Vollanrechnung mit 7/18 der Dividende; mit Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen; Einkommensteuersatz auf die Dividende entspricht dem Körperschaftsteuersatz; de facto also keine Besteuerung der Dividende beim Anteilseigner 34 v.H. Staatssteuer, zuzüglich 4,25 v.H. lokale Steuer, deren Bemessungsgrundlage von der Staatssteuer aber abweicht (Wertschöpfung, nicht Gewinn!); Sondersatz 19 v.H. auf den Teil des Gewinns, der der marktüblichen Rendite des während der letzten Jahre neu zugeführten Eigenkapitals (fiktive Verzinsung) entspricht; gilt in Italien grundsätzlich nur noch für Kapital, das bis zum 30.06.2001 zugeführt worden ist; 14 Vollanrechnung mit 51,51 v.H. der Dividende; mit Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen Übersicht 3 Körperschaftsteuer (einschließlich Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Staaten Arten und Umfang der Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) Teilanrechnungssysteme Frankreich Japan 35,4 v.H. 35,2 v.H. 331/3 v.H. normaler Steuersatz, zuzüglich Zuschlag 3 v.H. des Steuerbetrags (= 34,33 v.H.) und Sozialzuschlag 3,3 v.H. der normalen Körperschaftsteuer für größere Unternehmen mit jährlich mehr als 7,63 Mio. € Umsatz (Steuersatz insgesamt 35,43 v.H. für größere Unternehmen) Anrechnung mit 50 v.H. der Ausschüttung; mit Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen Staatssteuer 30 v.H.; Gewerbesteuer 9,6 v.H. (Corporation Enterprise Tax, anrechenbar auf die Staatssteuer), Präfekturen Standardzuschlag 5 v.H., Gemeinden Standardzuschlag 12,3 v.H.. Für Steuerpflichtige mit einem Gesellschaftskapital bis 100 Mio. Yen und einem Jahresgewinn bis 8 Mio. Yen ermäßigen sich die Sätze der Staatssteuer auf 22 v.H. Anrechnung von 6,4 v.H. bis 12,8 v.H. der Ausschüttung; ohne Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen Kanada (Ontario) 36,6 v.H. Bundessteuer 24,12 v.H., Provinzsteuer bis 17 v.H.; mehrere Sondersätze; einschließlich Steuerzu- und -abschläge des Bundes und der Provinz Ontario (surtaxes und deductions). Steuersatz 33,12 v.H. für Gewinne aus Be- und Verarbeitung in Kanada und 27,62 v.H. für Gewinne bis 225.000 can$ = (143.367 €) Anrechnung mit 21,34 v.H. der Barausschüttung auf die Einkommensteuer des Bundes und der Provinz; Erfassung der um 25 v.H. erhöhten Dividende im Einkommen des Anteilseigners Spanien 35 v.H. Für Betriebe mit einem Jahresumsatz unter 5 Mio. € ermäßigt sich der Satz auf 30 v.H. auf die ersten 90.151,81 € des Gewinns. Mehrere Sondersätze Anrechnung mit 50 v.H. der Ausschüttung; mit Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen Vereinigtes Königreich 30 v. H. 0 v.H. auf Einkommen bis 10.000 £; Grenzberichtigung von 10.000 £ bis 50.000 £ Einkommen, darüber 19 v.H. auf Einkommen bis 300.000 £; Grenzberichtigung von 300.001 £ bis 1.500.000 £ Einkommen, darüber 30 v.H. Anrechnung mit 1/9 der Dividende, Einkommensteuersatz 10 v.H. (niedrige Einkommen) oder 32,5 v.H. (höhere Einkommen) auf Dividenden einschl. Steueranrechnungsbetrag Estland 26 v.H. Gewinnausschüttungsteuer; 0 v.H. bei Thesaurierung keine Besteuerung beim Anteilseigner Griechenland 25 / 35 v.H. 25 v.H. für Personengesellschaften, die in Griechenland körperschaftsteuerpflichtig sind; 35 v.H. für Aktiengesellschaften (Anonymos Etairia), Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kreditinstitute keine Besteuerung beim Anteilseigner Lettland 19 v.H. Steuerbefreiungssysteme keine Besteuerung beim Anteilseigner 15 Grafik II Körperschaftsteuersätze 2003 (einschl. Körperschaftsteuern der nachgeordneten Gebietskörperschaften) 0 Estland 12,5 Irland Zypern 15 Litauen 15 18 Ungarn 19 Lettland 22,9 Luxemburg Slowenien 25 Slowakei 25 25 Schweiz (Kanton Zürich) Deutschland 2004 26,4 Polen 27 27,9 Deutschland Schweden 28 Norwegen 28 29 Finnland Vereinigtes Königreich 30 Portugal 30 Dänemark 30 31 Tschechien Belgien 34 Österreich 34 34 Italien Niederlande 34,5 Malta 35 35 35 Spanien Griechenland 35,2 Japan 35,4 Frankreich 36,6 Kanada (Ontario) 39,9 USA (Staat New York) 0 5 10 15 20 25 30 in Prozent Alle Staaten inkl. Zuschlagsteuern, ohne Gewerbesteuer oder vergleichbare Steuern 16 35 40 Übersicht 4 Unternehmensteuern 2003 im internationalen Vergleich (nominal) Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften in Prozent, Anfang 2003 (Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften) Zentralstaat Gebietskörperschaften Zusammen Belgien 1) 34 – 34 Dänemark 30 – EU-Staaten und EU-Beitrittsstaaten Deutschland 27,9 Deutschland 2004 26,4 16,7 30 2) 3) 16,7 40 38,7 Estland 0 4) – 0 Finnland 29 – 29 – 35,4 – 25/35 5) Frankreich 1) 35,4 5) Griechenland 25/35 Irland 12,5 6) – 12,5 6) Italien 34 7) (4,3) 8) 34 19 – 19 15 – Lettland Litauen 1) Luxemburg 1) 22,9 Malta Niederlande 1) Österreich 30,4 35 – 35 34,5 – 34,5 7) – 34 34 Polen 7,5 15 3) 27 – 27 1) 30 3,0 Schweden 28 – 28 Slowakei 25 – 25 Portugal 9) 33 Slowenien 25 – 25 Spanien 1) 35 – 35 Tschechien 31 – 31 18 0-2 18-20 30 – 30 15 – 15 30 13,5 10) Ungarn Vereinigtes Königreich Zypern 1) 1) Andere Staaten Japan 1) Kanada (Ontario) Norwegen 12,5/11 28 Schweiz (Zürich) USA (New York) 24,1/22,1 11) – 8,5 1) 11) 7,7 17 36,6/33,1 28 9,3– 23,3 35 40,9 14) 2) 12) 16,4 – 29,2 13) 39,9 Übersicht 4 Anmerkungen: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) Diese Staaten wenden ermäßigte Tarifeingangssätze an Absetzbar bei der Steuerberechnung des Zentralstaats Gewerbesteuer (hier pauschaler Ansatz) Im Thesaurierungsfall; ansonsten Gewinnausschüttungsteuer 26 v.H. (bzw 35,14 v.H. der Nettodividende) 25 v.H. für Personengesellschaften, die in Griechenland körperschaftsteuerpflichtig sind; 35 v.H. für Aktiengesellschaften (Anonymos Etairia), Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kreditinstitute 10 v.H. ermäßigter Steuersatz für Herstellerbetriebe und SFAZ- und IFSC-Gesellschaften (auslaufend) Sondersatz 19 v.H. (Italien) bzw. 25 v.H. (Österreich) auf den Teil des Gewinns, der der marktüblichen Rendite des während der letzten Jahre neu zugeführten Eigenkapitals (fiktive Verzinsung) entspricht; gilt in Italien grundsätzlich nur noch für Kapital, das bis zum 30.06.2001 zugeführt worden ist. Standardsatz; Bemessungsgrundlage ist – anders als bei Staatssteuer – die „Wertschöpfung", nicht der „Gewinn" Gemeindezuschlag (hier: Lissabon 10 v.H.) auf die Steuer des Zentralstaats Einschließlich – bei Steuer des Zentralstaats – abzugsfähiger Gewerbesteuer (Corporation Enterprise Tax, hier 9,6 v.H.) und Zuschläge der Präfekturen und Gemeinden auf die Steuer des Zentralstaats (hier Durchschnittswert) Ermäßigter Steuersatz z.B. auf Herstellerbetriebe oder Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen Nach Rendite gestaffelter Tarif Durchschnittssatz etwa 25 v.H. New York City General Corporation Tax i.H.v. 8,85 v.H. der Stadt New York (von Bemessungsgrundlage der Bundessteuer absetzbar) blieb - wegen der beabsichtigten Vergleichbarkeit der durchschnittlichen Belastungen - hier unberücksichtigt – Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet – 18 Grafik III Unternehmensteuersätze 2003 (nominal) (Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften) 0 Estland 12,5 Irland 15 15 Litauen Zypern 19 20 Lettland Ungarn 25 25 25 Slowenien Slowakei Schweiz (Kanton Zürich)*) 27 28 28 29 30 30 30,4 31 33 34 34 34 34,5 35 35 35 35,4 36,6 38,7 39,9 40 Polen Schweden Norwegen Finnland Vereinigtes Königreich Dänemark Luxemburg Tschechien Portugal Belgien Österreich Italien Niederlande Spanien Malta Griechenland Frankreich Kanada (Ontario) Deutschland 2004 USA (Staat New York) Deutschland 40,9 Japan 0 5 10 15 20 25 in Prozent *) Durchschnittssatz 19 30 35 40 45 Übersicht 5 Einkommensteuereingangssatz des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften 2003 1) Staaten Eingangssatz des Tarifs reicht bis zu Eingangssatz Staat 2) + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge in Landeswährung in € 3) Persönliche Entlastungen Steuerabsetzbetrag in Landeswährung in € 3) Grundfreibetrag/ Nullzone im Tarif in Landesin € 3) währung EU-Staaten und EU-Beitrittsstaaten Belgien Staat 25 v.H. Gemeinden und 4) Verbände 7,5 v.H. Zuschlag auf Staatssteuer 1,88 v.H. insgesamt 26,88 v.H. Dänemark Staat 4) Gemeinden insgesamt 6.730 € 5,5 v.H. 32,5 v.H. 38,0 v.H. 198.000 DKK 6.730 26.637 – 5) – – 1.958 DKK 5.480 € 5.480 263 – – – – – – – 7.236 – – 7.235 € 7.235 Deutschland 19,9 v.H. 7.236 € Deutschland 2004 16 v.H. 7.664 € 7.664 – – 7.663 € 7.663 Estland 26 v.H. – – – – 12.000 EEK 767 – – 7) 11.600 – – – – – 4.191 € – – – Finnland Frankreich Staat Gemeinden insgesamt Staat Zuschlag Sozialsteuern insgesamt 6) 12,0 v.H. 4)6) 17,8 v.H. 29,8 v.H. 14.400 € 7,05 v.H. 8.242 € 14.400 8.242 8,0 v.H. 15,05 v.H. 11.600 € 8) 4.191 15 v.H. 13.400 € 13.400 – Irland 20 v.H. 28.000 € 28.000 1.520 € 1.520 - - 15.000 11) – – – – – – – Italien Staat 23 Regionen insgesamt 1,15 v.H. 24,15 v.H. Lettland 25 Litauen Luxemburg 33 v.H. 15.000 € 10) v.H. 12) v.H. Staat 8 v.H. Zuschlag 2,5 v.H. des Steuerbetrages für Arbeitslosenfonds 0,2 v.H. insgesamt 8,2 v.H. Malta 15 Niederlande – v.H. 13) 32,9 v.H. – – – – 252 LVL 389 – – – – 290 LTL 84 11.400 € 11.400 – – 9.750 € 9.750 4.000 MTL 9.359 – – 3.000 MTL 7.019 15.331 € 15.331 1.647 € 1.647 - 14) 1.264 3.640 € Österreich 21 v.H. 7.270 € 7.270 1.264 € Polen 19 v.H. 37.024 PLN 8.345 530,08 PLN 119 - Portugal 12 v.H. 213,96 € 213,96 - Schweden Slowakei Staat 20 Gemeinden 31,2 v.H 10 v.H. 4.182,12 € 15) 4) v.H. 8.400 8) Griechenland 9) 8.400 € – 4.182,12 430.000 SEK 46.812 284.000 SEK 30.918 90.000 SKK 2.153 20 3.640 16) – – 284.000 SEK 30.918 – – 38.760 SKK 927 Übersicht 5 Staaten Eingangssatz Staat 2) + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Eingangssatz des Tarifs reicht bis zu in Landeswährung in € 3) Persönliche Entlastungen Steuerabsetzbetrag in Landeswährung in € 3) Grundfreibetrag/ Nullzone im Tarif in Landesin € 3) währung Slowenien 17 v.H. 1.279.236 SIT 5.457 – – 283.221 SIT 1.208 Spanien 15 v.H. 4000 € 4.000 – – 3.400 € 3.400 Tschechien 15 v.H. 109.200 CZK 3.425 – – 38.040 CZK 1.193 Ungarn 20 v.H. 650.000 HUF 2.465 Vereinigtes Königreich 10 v.H. 1.960 £ 2.798 – – 4.615 £ 6.589 Zypern 20 v.H. 12.000 CYP 20.432 – – 9.000 CYP 15.324 108.000 HUF 410 - - Andere Staaten 17) Japan Staat Präfekturen Gemeinden 10 2 3 v.H. v.H. v.H. 3,3 Mio ¥ 7 Mio ¥ 2 Mio ¥ 24.446 51.856 14.816 – 17) – 17) – – – – 380.000 ¥ 330.000 ¥ 330.000 ¥ 2.815 2.445 2.445 Kanada Bund Provinz Ontario 16 v.H. 6,1 v.H. 32.183 can$ 32.435 can$ 20.507 20.667 - - 7.756 can$ 7.817 can$ 4.942 4.981 Schweiz (nach Kantonen und Gemeinden unterschiedlich, hier Kanton/Gemeinde Zürich) Bund Kanton und Gemeinde 0,77 v.H. 27.800 sfr 17.963 – – – – 12.800 sfr 8.271 4,44 v.H. 9.600 sfr 6.203 5.500 sfr 3.554 USA Bund Staat New York Stadt New York 10 v.H. 4 v.H. 2,907v.H. 7.000 $ 8.000 $ 12.000 $ 6.155 7.035 10.552 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) 17) 18) 19) 20) - - 3.050 $ – – 18) 19) 2.682 20) 20) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Einkommen des Jahres 2002 bzw. 2003 Tarifsysteme: bei nachgeordneten Gebietskörperschaften z.T. Proportionalsätze, z.T. Zuschläge zur Steuerschuld, ansonsten progressive Teilmengentarife; Ausnahme: Deutschland (Formeltarif) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juli 2003 Durchschnittssatz Folge des Formeltarifs bei den tariflichen Einkommenssprüngen von 36 €; Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staats-, nicht der Gemeindesteuer, mit einem Steuersatz von 29 v.H. Verschiedene persönliche Freibeträge und Grundfreibeträge laufen für höhere Einkommen aus Freibetrag von 10.000 € für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Ohne lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 4,25 v.H., deren Bemessungsgrundlage von der Staatssteuer aber abweicht (Wertschöpfung, nicht Gewinn !) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 0,9 v.H. und 1,4 v.H., hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,5 v.H. möglich, hier nicht berücksichtigt, da selten Bei geringem Einkommen Steuerabsetzbetrag bei Arbeitnehmern bis zu 7.500 € und bei Selbständigen bis zu 4.500 € Steuersatz für Arbeitseinkünfte; 15 v.H. auf Kapitaleinkünfte; 15 v.H. auf hohe bzw. 13 v.H. auf niedrige gewerbliche Einkünfte Davon entfallen 31,2 v.H. auf die allgemeine gesetzliche Sozialversicherung; hier nur Tarif auf Arbeitseinkommen und den Nutzungswert selbstgenutzten Wohnraums Grundbetrag, läuft für höhere Einkommen aus. In Abhängigkeit zur Höhe des zu versteuernden Einkommens und den persönlichen Verhältnissen gibt es Erhöhungen und Ermäßigungen Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Mindeststeuerbetrag in Höhe von 200 SEK (= 22 €); Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staats-, nicht der Gemeindesteuer, mit einem Steuersatz von 30 v.H. Zuzüglich allgemeiner persönlicher Freibetrag bei staatlicher und gemeindlicher Steuer i.H.v. 11.400 SEK (= 1.241 €); erhöht sich für niedrigere Einkommen Steuerabsetzbetrag: 20 v.H. der staatlichen Einkommensteuer jährlich, höchstens 250.000 ¥ (= 1.852 €); 15 v.H. der Steuer der Präfekturen und Gemeinden, höchstens 40.000 ¥ (= 296 €) Zuzüglich „standard deduction" (allgemeiner Pauschbetrag für Werbungskosten/Sonderausgaben) von 4.750 $ (= 4.177 €) Maximum; läuft mit steigendem Einkommen aus Aber: „standard deduction" 7.500 $ (= 6.595 €) – Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet – 21 Übersicht 6 Einkommensteuerspitzensatz des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften 2003 1) Spitzensteuersatz beginnt ab zu versteuerndem Einkommen Spitzensteuersatz Staat + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Staaten in € 2) EU-Staaten und EU-Beitrittsstaaten Belgien Staat 52 Gemeinden und Verbände 7,5 v.H. Zuschlag auf Staatssteuer insgesamt 56,42 v.H. Plafond (höchstens) 59 – 4) 55.008 € 55.008 52.152 € 52.152 51,17 v.H. Deutschland 2004 45,0 v.H. 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag 2,48 v.H. insgesamt 47,48 v.H. Estland 26 v.H. Staat 35 v.H. 6) Gemeinden 17,8 v.H. 6) insgesamt Staat Zuschlag Sozialsteuern 5) 5) 55.200 € 55.200 52,8 v.H. 55.200 € 55.200 49,58 v.H. 47.131 € 47.131 8,00 v.H. insgesamt 57,58 v.H. Griechenland Irland Staat – 2,67 v.H. insgesamt Italien 43.870 v.H. 3) 48,5 v.H. 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag Frankreich € 0,52 v.H. Deutschland Finnland 43.870 3,9 v.H. 1 v.H. Krisensteuer auf Staatssteuer Dänemark v.H. 7) 40 v.H. 23.400 € 23.400 42 v.H. 28.000 € 28.000 45 v.H. 70.000 € 70.000 Regionen 8) 1,15 v.H. insgesamt 46,15 v.H. Lettland 25 v.H. 5) 5) Litauen 33 v.H.9) 5) 5) 38 v.H. Luxemburg Staat Zuschlag 2,5 v.H. des Steuerbetrags für Arbeitslosenfonds 0,95 v.H. insgesamt 38,95 v.H. 22 34.500 € 34.500 Übersicht 6 Spitzensteuersatz beginnt ab zu versteuerndem Einkommen Spitzensteuersatz Staat + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Staaten in € 2) Malta 35 v.H. 6000 MTL 14.038 Niederlande 52 v.H. 10) 49.464 € 49.464 Österreich 50 v.H. 50.870 € 50.870 Polen 40 v.H. 74.048 PLN 16.690 Portugal 40 v.H. 52.276 € 52.276 Staat 25 v.H. 11) 430.000 SEK 46.812 Gemeinden 32 v.H. 11) insgesamt 57 v.H. Slowakei 38 v.H. 564.000 SKK 13.492 Slowenien 50 v.H. 8.419.927 SIT 35.916 45 v.H. 45.000 € 45.000 Tschechien 35 v.H. 993.000 CZK 31.148 Ungarn 40 v.H. 1.350.000 HUF 5.119 Vereinigtes Königreich 40 v.H. 30.500 £ 43.543 Zypern 30 v.H. 12) 15.000 CYP 25.541 37 v.H. 18 Mio. ¥ 133.344 Präfekturen 3 v.H. 7 Mio. ¥ 51.855 Gemeinden 10 v.H. 7 Mio. ¥ 51.855 insgesamt 13) 50 v.H. Schweden Spanien . Andere Staaten Japan Staat – – Kanada (nach Provinzen und Territorien unterschiedlich hier: Ontario) Bund Provinz Ontario 29 v.H. 17,4 v.H. 104.648 67.288 insgesamt 46,4 v.H. 104.648 can $ Schweiz (nach Kantonen und Gemeinden unterschiedlich, hier Kanton/Gemeinde Zürich) Bund 11,5 v.H. 664.300 sfr 429.245 Kanton und Gemeinde 27,36 v.H. 224.300 sfr 144.934 insgesamt 38,86 v.H. 664.300 sfr 429.245 USA (nach Einzelstaaten, Gemeinden und Bezirken unterschiedlich, hier Staat und Stadt New York) Bund Staat New York Stadt New York 35 v.H. 6,85 v.H. 14) 3,65 v.H. 14) 311.950 20.000 50.000 $ $ $ 274.314 17.587 43.968 insgesamt 41,83 v.H. 311.950 $ 274.314 23 can $ can $ 66.680 42.875 66.680 Übersicht 6 1) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Einkommen des Jahres 2002 bzw. 2003. Ohne Sondersteuern auf bestimmte Einkünfte (z.B. Kapitaleinkünfte) 2) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juli 2003 3) Wenn die Summe aus dem nationalen und den lokalen Steuersätzen insgesamt 59 v.H. übersteigt, wird der nationale Steuersatz um den übersteigenden Prozentsatz gekürzt; Grenzbelastung beginnt abhängig von der Zusammensetzung der Einkünfte bei unterschiedlichen Beträgen 4) Spitzensteuersatz 2004: 47 v.H. + 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag = 49,6 v.H., Spitzensteuersatz beginnt ab einem zu versteuerndem Einkommen von 52.293 € 5) Der Tarif besteht aus nur einem Proportionalsatz 6) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staatssteuer mit einem Steuersatz von 29 v.H., nicht der Gemeindesteuer 7) Zuzüglich lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 4,25 v.H. der Wertschöpfung (nicht Gewinn!) 8) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 0,9 v.H. und 1,4 v.H., hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,5 v.H. möglich; hier nicht berücksichtigt, da selten 9) Steuersatz für Arbeitseinkünfte; 15 v.H. auf Kapitaleinkünfte; 15 v.H. auf hohe bzw. 13 v.H. auf niedrige gewerbliche Einkünfte 10) Hier nur Tarif auf Arbeitseinkommen und den Nutzungswert selbstgenutzten Wohnraums; 25 v.H. auf Einkünfte aus wesentlichen Beteiligungen. Keine Einkommensteuer i.e.S. auf Kapitaleinkünfte; statt dessen 30 v.H. auf einen fiktiven Ertrag von 4 v.H. des Reinvermögens 11) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staatssteuer mit einem Steuersatz von 30 v.H., nicht der Gemeindesteuer 12) Verteidigungssteuer von 3 v.H. bis 15 v.H. für bestimmte Vermögenseinkünfte; ohne Gemeindeeinkommensteuer mit wechselnden Sätzen 13) Steuerabsetzbeträge: 20 v.H. der staatlichen Einkommensteuer jährlich, höchstens 250.000 ¥ (1.852 €); 15 v.H. der Steuer der Präfekturen und Gemeinden, höchstens 40.000 ¥ (296 €) 14) Abzugsfähig bei Bundessteuer – Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet – 24 Grafik IV Einkommensteuerspitzensätze 2003 25 Lettland 26 Estland 30 Zypern 33 Litauen Tschechien 35 Malta 35 38 38,9 Slowakei Schweiz (Kanton Zürich) 39 Luxemburg Ungarn 40 Polen 40 40 Vereinigtes Königreich 40 40 Portugal Griechenland 41,8 USA (New York) 42 Irland 45 Spanien 46,2 Italien 46,4 47,5 50 Kanada (Ontario) Deutschland 2004 Slowenien 50 50 Österreich Japan 51,2 52 Deutschland Niederlande 52,8 Finnland 56,4 57 Belgien Schweden 57,6 59 Frankreich Dänemark 0 10 20 30 in Pozent 25 40 50 60 Übersicht 7 Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden 2003 1) Ansässige 2) Allgemeine Sätze in v.H. Staaten Dividenden Zinsen EU-Staaten Belgien Dänemark 15 3) 4) 25 3) 4) 5) 28 4) 5) 0– Deutschland 31,65 6) 7) 21,1 7) Finnland 29 4) 0– 10) Frankreich 25 8) 5) 0– 5) 10) Griechenland 15 4) 9) 0– Irland 20 11) 0– Italien 12,5/27 Luxemburg Niederlande 4) 4) 10) 12,5 0– 0– 10) 20 5) 25 25 4) 12) 13) Österreich 25 4) 12) Portugal 20 4) 14) 15 10) 14) Schweden 30 4) 5) 30 4) 5) Spanien 15 5) 11) 15 10) Vereinigtes Königreich 20 5) 20 4) 5) 0– 10) Andere Staaten Japan Kanada Schweiz USA 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) 0– 35 20 5) 0– 16) 0– 10) 15) 5) 10) 35 5) 0– 5) Allgemeine Sätze; ohne Sondersätze oder abweichende Regelungen für betriebliche Kapitalerträge Anrechnung auf Einkommensteuer bei Veranlagung, soweit nichts anderes erwähnt Sondersätze von 25 v.H. für bestimmte Zinsen und 15 v.H. für bestimmte Dividenden möglich Definitive Steuer, sofern nicht Option für Einkommensteuerveranlagung; ohne Option in Italien (teilweise), Griechenland (teilweise), Finnland (teilweise) und Schweden, in Dänemark für Dividendeneinkünfte bis 41.100 DKK (= 5.529 €) keine Option möglich Kontrollmitteilungen 36,93 v.H. auf Zinsen aus Wertpapieren, die der Steuerpflichtige aus einem Tafelgeschäft selbst hält einschließlich Solidaritätszuschlag Grundsätzlich Einkommensteuerveranlagung, wenn nicht für von der Einkommensteuer befreiende Pauschalbesteuerung optiert wird; mehrere Sondersätze möglich Mehrere Sondersätze und Befreiungen für Zinserträge aus bestimmten, z.T. ausschließlich Ausländern vorbehaltenen Anleihen bzw. Konten Teilanrechnungs- bzw. Vollanrechnungssystem der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer des Anteilseigners Keine Quellensteuer auf Zinsen aus bestimmten Staatsanleihen Abgeltungswirkung für Einkommen- und Erbschaftsteuer bei bestimmten Zinserträgen und für Einkommensteuer bei Dividenden (hier Option für Einkommensteuerveranlagung möglich) Auf Option Ermäßigung der Einkommensteuer auf Dividenden um die Hälfte beim Anteilseigner Sondersätze von 8 v.H. bzw. 16 v.H. für Zinserträge aus nichthandelbaren Depositeneinlagen, Kapitaleinlagen über 5 Jahre; 15 v.H. für Privatdarlehen; 25 v.H. bei vor dem 15.10.1994 ausgegebenen Anleihen; bei Erträgen aus Aktien und bestimmten festverzinslichen Wertpapieren Erhöhung um weitere 5 v.H. („Erbersatzsteuer“) Option für eine definitive Quellensteuer von 35 v.H. möglich Gilt nur, falls der Zinsschuldner ein Inländer ist – Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet – 26 Übersicht 8 Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden 2003 1) Nichtansässige Allgemeine Sätze in v.H. 2) Zinsen Staaten Nichtansässige Dividenden Höchstsatz nach DBA-Deutschland Nichtansässige Höchstsatz nach DBADeutschland EU-Staaten Belgien 15 3) 25 3) 15 15 Dänemark – 0 28 15 Deutschland – – 21,1 – Finnland – 0 29 15 15 4) 0 25 15 Griechenland 15 4) 10 – 25 Irland 20 5) 0 – Italien 12,5/27 4) 10 27 15 Luxemburg – 0 20 15 0 25 Frankreich Niederlande – 7) 8) Befreit von „surtax“ 15 8) 15 Österreich 25 0 25 Portugal 20 4) 8) 9) 15 20 6) 8) 9) 15 Schweden – 0 30 15 Spanien 18 Vereinigtes Königreich 7) 6) 10 18 15 20 7) 0 – 6) 15 20 10 20 15 – 15 Andere Staaten Japan Kanada – Schweiz 35 USA – 10 10) 11) 0 35 15 0 – 15 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) Allgemeine Sätze ohne Sondersätze oder abweichende Regelungen für betriebliche Kapitalerträge (Mutter-Tochterrichtlinie der EU) Definitive Steuer, sofern nicht Veranlagung der Inlandseinkünfte des beschränkt Steuerpflichtigen; vorbehaltlich DBA-Regelungen Sondersätze von 25 v.H. für Zinsen und 15 v.H. für Dividenden möglich Mehrere Sondersätze und Befreiungen für Zinserträge aus bestimmten, z.T. ausschließlich Ausländern vorbehaltenen Anleihen bzw. Konten Keine Quellensteuer auf Zinsen aus bestimmten Staatsanleihen Teilanrechnungs- bzw. Vollanrechnungssystem der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer des Anteilseigners Kontrollmitteilungen Definitive Steuer, sofern nicht Option für Einkommensteuerveranlagung Kapitalertragsteuer 9 v.H. bei börsennotierten Aktien, 25 v.H. bei vor dem 15.10.1994 ausgegebenen Anleihen; bei Erträgen aus Aktien und bestimmten festverzinslichen Wertpapieren Erhöhung um weitere 5 v.H. („Erbersatzsteuer“) 10) Gilt nur, falls der Zinsschuldner ein Inländer ist 11) 0 v.H. in bestimmten Fällen wie z.B. Kreditverkäufen, staatlichen Schuldverschreibungen – Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet – 27 Übersicht 9 Höchstsätze auf private Zinserträge 2003 Ansässige Allgemeine Sätze in v.H. auf Zinsen 1) Staaten Bemerkungen EU-Staaten Belgien 15 Option für ESt-Veranlagung möglich 2) Dänemark 59 Deutschland 51,2 2) Deutschland 2004 47,5 2) Finnland 29 Frankreich 25 3) Grundsätzlich ESt-Veranlagung, es sei denn, Option für ESt-befreiende Pauschalbesteuerung Griechenland 15 Irland 20 Italien 27 Luxemburg 3) 4) 2) 38,9 – 5) Niederlande Österreich 25 Option für ESt-Veranlagung möglich 3) Portugal 20 Schweden 30 Spanien 45 2) Vereinigtes Königreich 40 2) Option für ESt-Veranlagung möglich Andere Staaten Japan 20 Option für ESt-Veranlagung möglich Kanada (Ontario) 46,4 2) Schweiz (Zürich) 38,9 2) USA (Stadt und Staat New York) 41,8 2) 1) 2) 3) 4) 5) Hier Standardsatz auf Staatsanleihen Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz Mehrere Sondersätze 27 v.H. auf Zinsen aus Einlagen bei Kreditinstituten; 12,5 v.H. auf Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren; (bei Laufzeiten unter 18 Monaten auch hier 27 v.H.) Keine Einkommensteuer i.e.S. auf Kapitalerträge; statt dessen Steuersatz 30 vH auf einen fiktiven Ertrag von 4 v.H. des Reinvermögens; faktisch also 1,2 v.H. auf den Bestand des Reinvermögens (= Vermögensteuer anstelle einer Einkommensteuer) – Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet – 28 Übersicht 10 Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2002 (in v.H. des Bruttoarbeitslohns) Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnittseinkommen + 33 % eines Land weiteren Durchschnittseinkommens EU-Staaten und EU-Beitrittsstaaten, soweit sie Mitglied der OECD sind Alleinstehend, ohne Kind, Durchschnittseinkommen Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener mit Durchschnittseinkommen Belgien 27,5 17,0 21,4 Dänemark 32,5 26,3 28,1 Deutschland 20,5 -2,0 5,4 Finnland 25,6 25,6 22,1 Frankreich 13,3 6,9 6,3 0,6 1,1 0,8 Irland 11,4 2,4 7,1 Italien 18,9 11,8 12,4 Luxemburg 8,1 0,0 0,0 Niederlande 7,2 6,6 5,6 10,6 9,0 7,6 Polen 6,0 4,0 4,5 Portugal 5,5 0,1 0,1 23,4 23,4 22,1 6,5 3,2 3,3 Spanien 12,9 4,0 8,2 Tschechien 11,2 5,3 6,4 Ungarn 16,6 7,6 7,0 Vereinigtes Königreich 15,7 10,1 10,5 6,2 1,9 3,6 Kanada 19,2 15,2 16,5 Schweiz 9,9 5,1 5,8 16,6 3,7 9,1 Griechenland Österreich Schweden Slowakei Andere Staaten Japan USA Quelle: OECD/OCDE (Hrsg.), Taxing Wages/Les Impôts sur les salaires 2001-2002, Aufl. 2002, Paris 2003 29 Grafik V Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2002 (in v.H. des Bruttoarbeitslohns) Dänemark Belgien Finnland Schweden Deutschland Kanada Italien Ungarn USA Vereinigtes Königreich Frankreich Spanien Irland Tschechien Österreich Schweiz Alleinstehend, kein Kind, Durchschnittseinkommen Luxemburg Niederlande Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnittseinkommen Slowakei Japan Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnittseink. + 33 % eines weiteren Durchschnittseinkommens Polen Portugal Griechenland -5 0 5 10 15 Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2001 - 2002, Aufl. 2002, Paris 2003 30 20 25 30 35 Übersicht 11 Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben 2002 (in v.H. des Bruttoarbeitslohns) Verheiratet, 2 Kinder, ein DurchschnittsLand einkommen + 33 % eines weiteren Durchschnittseinkommens EU-Staaten und EU-Beitrittsstaaten, soweit sie Mitglied der OECD sind Alleinstehend, ohne Kind, Durchschnittseinkommen Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener mit Durchschnittseinkommen Belgien 41,4 31,0 35,4 Dänemark 43,1 36,9 40,0 Deutschland 41,2 18,6 26,0 Finnland 31,7 31,7 28,2 Frankreich 26,5 20,1 19,5 Griechenland 16,5 17,0 16,7 Irland 16,4 7,3 10,8 Italien 28,1 21,0 21,6 Luxemburg 22,1 14,0 14,0 Niederlande 28,7 22,6 24,8 Österreich 28,6 27,1 25,6 Polen 31,0 29,0 29,5 Portugal 16,5 11,1 11,1 Schweden 30,4 30,4 29,1 Slowakei 19,3 16,0 16,1 Spanien 19,2 10,4 14,5 Tschechien 23,7 17,8 18,9 Ungarn 29,1 20,1 19,5 Vereinigtes Königreich 23,3 17,7 17,0 Japan 16,2 11,9 13,6 Kanada 25,7 21,7 22,8 Schweiz 21,5 16,7 17,4 USA 24,3 11,3 16,8 Andere Staaten Quelle: OECD/OCDE (Hrsg.), Taxing Wages/Les Impôts sur les salaires 2001-2002, Aufl. 2002, Paris 2003 31 Grafik VI Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben 2002 (in vH des Bruttoarbeitslohns) Dänemark Belgien Deutschland Finnland Polen Schweden Ungarn Niederlande Österreich Italien Frankreich Kanada USA Tschechien Vereinigtes Königreich Alleinstehend, kein Kind, Durchschnittseinkommen Luxemburg Schweiz Slowakei Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnittseinkommen Spanien Portugal Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnittseink. + 33 % eines weiteren Durchschnittseinkommens Griechenland Irland Japan 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 in Prozent Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2001 - 2002, Aufl. 2002, Paris 2003 32 30,0 35,0 40,0 45,0 Übersicht 12 Gesamtbelastung von Lohnkosten 2002 1) (in v.H. der Lohnkosten) Verheiratet, 2 Kinder Verheiratet, 2 Kinder, ein DurchschnittsAlleinverdiener mit einkommen + 33% Land Durchschnittseines weiteren Durcheinkommen schnittseinkommens EU-Staaten und EU-Beitrittsstaaten, soweit sie Mitglied der OECD sind Alleinstehend, ohne Kind, Durchschnittsenkommen Belgien 55,3 40,1 42,5 Dänemark 43,4 30,9 35,7 Deutschland 51,3 32,5 38,7 Finnland 45,4 38,5 37,4 Frankreich 47,9 39,2 37,8 Griechenland 34,7 35,1 34,9 Irland 24,5 9,0 13,5 Italien 46,0 34,0 39,3 Luxemburg 31,5 9,0 12,8 Niederlande 35,6 25,2 29,1 Österreich 44,8 29,6 31,9 Polen 42,7 37,7 41,4 Portugal 32,5 23,4 24,6 Schweden 47,6 40,5 41,3 Slowakei 41,4 29,6 34,1 Spanien 38,2 31,4 34,5 Tschechien 43,5 28,7 35,4 Ungarn 46,3 30,2 32,1 Vereinigtes Königreich 29,7 18,2 18,0 Japan 24,2 20,3 21,8 Kanada 30,8 20,9 24,5 Schweiz 29,6 18,1 20,5 USA 29,6 17,6 22,7 Andere Staaten Quelle: OECD/OCDE (Hrsg.), Taxing Wages/Les impôts sur les salaires 2001-2002, Aufl.2002, Paris 2003 1) Lohnkosten definiert als Bruttoarbeitslohn zuzüglich Arbeitgeberbeitrag (ggf. einschl. anteiliger Lohnsummensteuer); Gesamtbelastung hier definiert als Arbeitgeberbeitrag zuzüglich Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung und Lohnsteuer (ggf. einschl. anteiliger Lohnsummensteuer) gemindert um die familienbezogenen Leistungen (z.B. Kindergeld) 33 Grafik VII Gesamtbelastung der Lohnkosten 2002 (in v.H. der Lohnkosten) (Lohnkosten definiert als Bruttoarbeitslohn zuzüglich Arbeitgeberbeitrag; Gesamtbelastung hier definiert als Arbeitgeberbeitrag zuzüglich Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung und Lohnsteuer gemindert um die familienbezogenen Leistungen) Belgien Deutschland Frankreich Schweden Ungarn Italien Finnland Österreich Tschechien Dänemark Polen Slowakei Spanien Niederlande Griechenland Alleinstehend, kein Kind, Durchschnittseinkommen Portugal Luxemburg Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnittseinkommen Kanada Vereinigtes Königreich USA Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnittseink. + 33 % eines weiteren Durchschnittseinkommens Schweiz Irland Japan 0,0 10,0 20,0 30,0 in Prozent Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2001-2002, Aufl. 2002, Paris 2003 34 40,0 50,0 60,0 Übersicht 13 Vermögensteuern 2003 für natürliche und juristische Personen Steuersätze 1) Staaten Natürliche Personen Persönliche Freibeträge 2) Nationale Währung € 3) Absetzbar bei Einkommensteuer Juristische Personen Absetzbar Steuerbei Körper1) sätze schaftsteuer EU-Staaten 80 € Finnland 0,9 v.H. 0 v.H. Frankreich 5) 6) 0,55 v.H. 0,75 v.H. 1,00 v.H. 1,30 v.H. 1,65 v.H. 1,80 v.H. bis 185.000 € 185.000 € über 185.000 € allgemein bis 0,72 Mio. € von 0,72 Mio. € bis 1,16 Mio. € von 1,16 Mio. € bis 2,30 Mio. € von 2,30 Mio. € bis 3,60 Mio. € von 3,60 Mio. € bis 6,90 Mio. € von 6,90 Mio. € bis 15,00 Mio. € über 15,00 Mio. € Luxemburg 0,5 v.H. Schweden 1,5 v.H. 0,2 v.H. Spanien 6) 0,3 v.H. 0,5 v.H. 0,9 v.H. 1,3 v.H. 1,7 v.H. 2,1 v.H. 2,5 v.H. 185.000 keine Freibeträge i.e.S.; steuerfrei 720.000 € (vgl. Spalte 2 und 5) Anmerkung 152 € Abzug von der Steuerschuld je Kind unter 18 nein 4) - - nein 4) - - 0,5 v.H. auf Körperschaftsteuer anrechenbar 720.000 152 2.500 € allgemein 2.500 € Ehegatte 2.500 € je Kind 1,0 Mio. SEK allgemein 1,5 Mio. SEK Ehegatten 2.500 2.500 2.500 108.866,05 108.182,18 € allgemein 108.182,18 216.364,36 € Ehegatten 216.364,36 nein nein 163.299,08 7) bis 167.129,45 € von 167.129,45 € bis 334.252,88 € von 334.252,88 € bis 668.499,75 € von 668.499,75 € bis 1.336.999,51 € von 1.336.999,51 € bis 2.673.999,01 € von 2.673.999,01 € bis 5.347.998,03 € von 5.347.998,03 € bis 10.695.996,06 € über 10.695.996,06 € nein 0,15 v.T. für andere juristische Personen als Kapitalgesellschaften 4) - entfällt - Andere Staaten Schweiz (Beispiel Zürich) 6) Kantons- und Gemeindesteuer 0 v.H. bis 68.000 sfr 68.000 sfr bzw. 8) von 68.000 sfr 136.000 sfr 0,111 v.H. bis 272.000 sfr von 272.000 sfr 0,222 v.H. bis 612.000 sfr von 612.000 sfr 0,333 v.H. bis 1.155.000 sfr von 1.155.000 sfr 0,444 v.H. bis 1.971.000 sfr von 1.971.000 sfr 0,555 v.H. bis 2.786.000 sfr 0,666 v.H. über 2.786.000 sfr 43.939,00 87.878,00 nein Kantons - und Gemeindesteuern allgemein 0,3405 v.H. Holdinggesellschaften 0,0681 v.H. – Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet – 35 ja Übersicht 13 Anmerkung: In Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Portugal und dem Vereinigten Königreich gibt es keine allgemeine Vermögensteuer. Auch in den EU-Beitrittsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien, Ungarn und Zypern (griechischspr. Teil) werden keine allgemeinen Vermögensteuern erhoben. In den USA und Kanada werden auf Ebene der Gliedstaaten und Gemeinden verschiedenartige "property taxes" erhoben. Dabei handelt es sich aber nicht um Vermögensteuern im deutschen Sinne, sondern um der Grundsteuer ähnliche Steuern. In Japan gibt es eine kommunale Rohvermögensteuer. 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) Ohne etwaige Sondersteuersätze Ohne Sonderfreibeträge, z.B. für Alter, Invalidität und bestimmte Vermögensarten Umsatzsteuerumrechnungskurs Juli 2003 Jedoch Plafond: Finnland für Einkommen- und Vermögensteuer sowie Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zusammen 70 v.H. des zu versteuernden Einkommens, Frankreich für Einkommen- und Vermögensteuer zusammen 85 v.H. des Bruttoeinkommens des Vorjahres; Spanien für Einkommen- und Vermögensteuer zusammen 60 % des zu versteuernden Einkommens Betriebsvermögen, Kunstwerke und Antiquitäten sind steuerfrei Progressive Teilmengenstaffelung Sofern keine anderen Regelungen durch die autonomen Regionen 68.000 sfr (43.939,00 €) für Ledige; bei Eheleuten und Alleinstehenden mit Kind/ern erhöht sich die " Nullzone" im Tarif auf 136.000 sfr (87.878,00 €); dementsprechend erhöht sich die Teilmengenstaffelung des Tarif um jeweils 68.000 sfr bis auf 2.854.000 sfr (1.844.145,77 €) – Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet – 36 Übersicht 14 Umsatzsteuersätze in wichtigen Staaten (Stand: 1. Juli 2003) 1) Bezeichnung der Umsatzsteuer Staaten (System der Umsatzsteuer) Steuersätze in v.H. 2) Nullsatz 3) Normalsatz ermäßigte Sätze taxe sur la valeur ajoutée (TVA) oder belasting over de toegevoegde waarde (BTW) 21 6; 12 ja 4) Dänemark omsaetningsavgift (MOMS) 25 – ja 4) Deutschland Umsatzsteuer 16 7 – Estland Käibemaks 18 5 ja Finnland arvonlisävero (AVL) oder mervärdesskatt (ML) 22 8 ; 17 ja Frankreich taxe sur la valeur ajoutée (TVA) 19,6 2,1 ; 5,5 – EU-Staaten und EU-Beitrittsstaaten Belgien (Mehrwertsteuer) Griechenland foros prostithemenis axias (FPA) 18 4;8 ja Irland value added tax (VAT) 21 4,3 ; 13,5 ja Italien imposta sul valore aggiunto (IVA) 20 4; 10 – Lettland Pievienotas vertibas nodoklis 18 9 ja Litauen Pridėtinės vertės mokestis 18 5;9 – Luxemburg taxe sur la valeur ajoutée (TVA) 15 3 ; 6 ; 12 – Malta value added tax (VAT) 15 5 ja Niederlande omzetbelasting (OB) oder belasting over de toegevoegde waarde (BTW) 19 6 – Österreich Umsatzsteuer 20 10 ; 12 – Polen Podatek od tomaròw i uslug 22 3;7 ja Portugal imposto sobre o valor acrescentado (IVA) 19 5 ; 12 – Schweden mervärdeskatt (ML) 25 6 ; 12 ja Slowakei daň z pridanej hodnoty 20 14 – Slowenien Davek na dodano vred nost 20 8,5 – Spanien impuesto sobre el valor añadido (IVA) 16 4;7 – Tschechien Daňi z přidané hotnotý 22 5 – Ungarn Általános forgalmi adó 25 12 ja Vereinigtes Königreich value added tax (VAT) 17,5 5 ja 15 5 ja Zypern 5) foros prostithemenis axias (FPA) Beitrittskandidaten 4) (Mehrwertsteuer) Bulgarien Dana Dobavena Stoynost (DDS) 20 – – Rumänien Taxa pe valoarea adăugată 19 – – Shohizei Ho 5 – – – – ja – ja Andere Staaten Japan (Mehrwertsteuer) Kanada Bund (Mehrwertsteuer) Provinzen(Einzelhandels- federal sales tax (FST) provincial sales taxes (PST) 7 0 bis 10 6) umsatzsteuer) Norwegen Schweiz (Mehrwertsteuer) merverdiavgift (MVA) 24 12 (Mehrwertsteuer) Mehrwertsteuer (MWSt) 7,6 2,4 ; 3,6 – Türkei (Mehrwertsteuer) Katma deger vergisi (KDV) 18 1;8 ja 1) 2) 3) 4) 5) 6) Ohne regionale Sondersätze; vgl. ergänzend www.bff-online.de Umsatzsteuer: Umsatzsteuern im In- und Ausland Insbesondere für bestimmte Warengruppen des lebensnotwendigen Bedarfs und für bestimmte Dienstleistungen im Sozial- und Kulturbereich. Nullsatz = Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug; wird hier nur erwähnt, sofern er außer für Ausfuhrumsätze auch für bestimmte Inlandsumsätze gilt. Für Zeitungen. Nur griechischsprachiger Teil. In einigen Provinzen zählt die Bundesumsatzsteuer zur Bemessungsgrundlage; Bundes- und Provinzumsatzsteuern zusammen daher 7 v.H. bis 17,7 v.H.; „harmonisierte“ Umsatzsteuer des Bundes und der Provinzen (harmonized sales tax) 15 v.H. in den Provinzen Neubraunschweig, Neufundland und Nova Scotia. – Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet – 37 Grafik VIII Allgemeine Umsatzsteuersätze 2003 in den Staaten der EU und den EU-Beitrittsstaaten Zypern 15 Malta 15 Luxemburg 15 Spanien 16 Deutschland 16 Vereinigtes Königreich 17,5 Litauen 18 Lettland 18 Estland 18 Griechenland 18 Portugal 19 Niederlande 19 Frankreich 19,6 Slowenien 20 Slowakei 20 Österreich 20 Italien 20 Irland 21 Belgien 21 Tschechien 22 Polen 22 Finnland 22 Ungarn 25 Schweden 25 Dänemark 25 0 5 10 15 in Prozent 38 20 25 Übersicht 15 Umsatzsteuersätze der US-Einzelstaaten und Gemeinden (sales and use taxes, Einzelhandelsumsatzsteuern) Stand: 01 Juli 2003 Steuersatz Einzelstaat Einzelstaaten Alabama Alaska Arizona Arkansas California Colorado Connecticut Delaware Dist. Of Columbia Florida Georgia Hawaii Idaho Illinois Indiana Iowa Kansas Kentucky Louisiana Maine Maryland Massachusetts Michigan Minnesota Mississippi Missouri Montana Nebraska Nevada New Hampshire New Jersey New Mexico New York North Carolina North Dakota Ohio Oklahoma Oregon Pennsylvania Rhode Island South Carolina South Dakota Tennessee Texas Utah Vermont Virginia Washington West Virginia Wisconsin Wyoming 1) Normalsatz in v.H. Ermäßigter Satz/Befreiung für Nahrungsmittel 4 5,6 5,125 6 2,90 6 5,75 6 4 4 6 6,25 6 5 5,3 6 4 5 5 5 6 6,5 7 4,225 5,5 4,25 6 5 4,25 4,5 5 6 4,5 6 7 5 4 7 6,25 4,75 5 3,5 6,5 6 5 4 befreit befreit befreit befreit befreit befreit befreit 1 v.H. befreit befreit befreit befreit; nur lokale Steuer befreit befreit befreit befreit befreit 1,225 befreit befreit befreit befreit befreit; nur lokale Steuer befreit befreit befreit befreit 6 v.H. befreit befreit 4 v.H. befreit befreit - Gemeindesatz (Höchstsatz) in v.H. 1) 7 7 4,5 5,5 2,75 7 1,5 3 3 3 2 3 6,75 1 0,25 4,125 1,5 3,125 2,25 4,5 3 2,5 2 6 1 2 2 2,75 2 3,25 1 1 2,4 1 2 Einzelstaatlicher und gemeindlicher Steuersatz (Höchstsatz) in v.H. 11 7 10,1 10,625 8,75 9,9 6 5,75 7,5 7 4 9 9,25 6 7 8,3 6 10,75 5 5 5 6 7,5 7,25 8,35 7 7,375 6 7,25 8,75 7,5 7,5 8 10,5 7 7 7 6 9,75 8,25 8 6 4,5 8,9 6 6 6 Ohne Sondersteuern auf bestimmte Umsätze im Gemeindegebiet (z.B. Hotel und Restaurantumsätze) Quellen: www.taxadmin.org und www.salestaxinstitute.com 39 Anhang Umrechnungen in Landeswährungen (Umsatzsteuer-Umrechnungskurse) Juli 2003 Quelle: Dänemark 1€ = 7,4332 DKK Estland 1€ = 15,6466 EEK Japan 1€ = Kanada 1€ = 1,5694 can$ Lettland 1€ = 0,6473 LVL Litauen 1€ = 3,4528 LTL Malta 1€ = 0,4274 MTL Polen 1€ = 4,4368 PLN Schweden 1€ = 9,1856 SEK Schweiz 1€ = 1,5476 sfr Slowakei 1€ = 41,804 SKK Slowenien 1€ = 234,4369 SIT Tschechien 1€ = 31,880 CZK Ungarn 1€ = USA 1€ = 1,1372 $ Vereinigtes Königreich 1€ = 0,70045 £ Zypern 1€ = 0,58730 CYP 134,99 ¥ 263,73 HUF Bundesministerium der Finanzen; Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Juli 2003 40 Herausgeber: Bundesministerium der Finanzen Referat Presse und Information Wilhelmstraße 97 100117 Berlin http:\\www.bundesfinanzministerium.de Redaktion: Bundesamt für Finanzen - Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland - Berlin, Dezember 2003 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Finanzen herausgegeben. 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