C L I P P E R – DJS e.V.

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C L I P P E R – DJS e.V.
C L I P P E R – DJS e.V.
Internet: http://www.clipper-djs.org
e-mail: [email protected]
Reichskanzlerstr. 11 B
D - 22609 Hamburg - GERMANY
Tel: +49-(0)40-82278103
Fax: +49-(0)40-82278104
CLIPPER - D.J.S. e.V.
Bitte in Druckschrift oder mit
Schreibmaschine ausfüllen!
Reichskanzlerstr. 11 B
D - 22609 Hamburg
Anmeldung – Karibik-Törns 2008
zum CLIPPER-Segeltörn Nr............... vom ................................. bis........................................
Sollte ich für diesen Törn nicht mehr berücksichtigt werden können, so melde ich mich
alternativ für den folgenden Törn an:
Nr.: ……… vom……………. bis ………………
Flug undTransfer: Ja…Flughafen Frankfurt/M: O ggfls. Flughafen Hamburg ..…...….….O
Nein: Eigen-An- und -Rückreise zum Hafen:
…………………………………………………O
Name: ...................................................................... Vornamen:................................................................
Straße: ..................................................................... PLZ / Ort: ..................................................................
Telefon privat:...................... /.................................. oder Telefon: ......................../ ..................................
Fax:...................................... /.................................. e-mail:.................................../ ..................................
Geburtsdatum:......................................................... Alter bei Törnbeginn: ................................................
Geburtsort:............................................................... Nationalität: ..............................................................
Reisepass-Nr.: ....................................................... Foto-Kopie anliegend: ……………………………O
Beruf: ....................................................................... ggfls. CLIPPER-Mitglieds-Nr.:..................................
Im folgenden bitte Zutreffendes ankreuzen!
Ich bin zur Zeit des Törns:
Schüler,
Auszubildender,
Student,
Wehr-/Ersatzdienstleistender
Für mich ist eine Unfallversicherung (nicht Berufsgenossenschaft) abgeschlossen:
ja,
nein.
Die umseitig aufgeführten Törnbedingungen und die Hinweise aus dem Karibik-Fahrplan sind
Bestandteil der Anmeldung.
............................................. , den................................. Unterschrift: ........................................................
Ggfls.: Meine Eltern (Erziehungsberechtigten) sind mit der Teilnahme an einem CLIPPER-Segeltörn
einverstanden:
Unterschrift des Erziehungsberechtigten:
Präsidium:
Schifferrat
(Vereinsvorstand)
Prof. Peter Tamm
Günther Schulz
Vorsitzender: Nikolaus E.Kern
2. Vorsitzender: Gerhard Hillebrand
Bankverbindung
Konto-Nr.: 9288 – BLZ: 290 200 00
Clipper-Deutsches Jugendwerk zur See e.V.
Eintragungen
Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen
IBAN: DE07 2902 0000 0000 009288
BIC / Swift-Code:NEEL.DE 22
Nr. VR 3115 (Vereinsregister Bremen)
USt.-Id.-Nr. DE 116733994
St.- Nr. 4821000775
CLIPPER DJS e. V. - Törnbedingungen für Karibik-Törns
1. Anmeldung: Die Anmeldung für einen Segeltörn erfolgt mit dem
vollständig ausgefüllten Anmeldeformular. Mit der unterschriebenen
Anmeldung wird von dem Anmeldenden oder seinem gesetzlichen
Vertreter die Mitgliedschaft beantragt und anerkannt, dass das Schiff
vom Verein CLIPPER satzungsgemäß allein zur Erfüllung ideeller
Zwecke und nicht gewerbsmäßig betrieben wird. Der Anmeldende
unterwirft sich als Mitsegler der Bordordnung und den Anweisungen
der Schiffsführung wie ein Besatzungsmitglied. Er erkennt an, daß
die Nichtbefolgung der Anordnungen der Schiffsführung bezüglich
der Sicherheit des Schiffes − wie etwa die Nichtbefolgung des
Rauchverbotes unter Deck − oder Zuwiderhandlungen gegen die
Zollbestimmungen zum Ausschluss von der Weiterreise führen kann.
Mit der Bestätigung der Anmeldung durch CLIPPER wird die Teilnahme am Segeltörn verbindlich.
2. Mitgliedschaft: Die Teilnahme an einem Segeltörn setzt die Mitgliedschaft im Verein CLIPPER voraus. Besteht die Mitgliedschaft
nicht, so wird sie durch die Törnanmeldung beantragt und beginnt mit
dem ersten Tag des Törns auf unbestimmte Zeit. Sie ist für das Kalenderjahr der erstmaligen Törnteilnahme beitragsfrei. Eine wiederholte Inanspruchnahme der Beitragsfreiheit ist ausgeschlossen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2008 für Jugendliche bis
zum vollendeten 27. Lebensjahr € 30,00 (inkl. für das Beitragsjahr, in
dem das 27. Lebensjahr vollendet wird) und für Erwachsene € 90,00;
- bei vorliegender Lastschrifteinzugsermächtigung: € 27,00 bzw. €
85,00. Auf Antrag gilt für (Ehe-)Paare € 85,00 + 52,50 bei Zahlung
per Lastschrifteinzug. Die Lastschrifteinzugsermächtigung muss spätestens bis 31.12. des Vorjahres des ersten beitragsfälligen Jahres
vorliegen. – Hinweis zur Beitragshöhe bis 31.12.2007: Mitglieder
bis einschl. 27 Jahre € 20,00, alle älteren € 70,00, - bei Zahlung im
Lastschrifteinzugsverfahren; € 17,00 bzw. € 65,00; - Partner: € 65,00
+ 32,50.
Die Mitgliedschaft kann bis zum 30. November zum Ende des laufenden Jahres schriftlich gekündigt werden. Eine vorliegende Lastschrifteinzugsermächtigung erlischt automatisch mit der Beendigung
der Mitgliedschaft.
3. Törnbeitrag: Nach Erhalt der Törnrechnung ist eine Anzahlung
von 50% auf den Gesamtrechnungsbetrag sofort fällig. Der restliche
Törnbeitrag muss spätestens 8 Wochen vor Beginn des Segeltörns
bei uns eingegangen sein. Die Bankverbindung ist der Törn-Bestätigung zu entnehmen. Zur Sicherung des Reisepreises hat CLIPPER
eine Insolvenzschutzversicherung abgeschlossen. Mit Zugang der
Reisebestätigung wird dem Törnteilnehmer ein Sicherungsschein übermittelt, der ihm einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer einräumt. CLIPPER behält sich vor, personenbezogene Zuschläge (z. B. Treibstoff-, Sicherheitszuschlag) den Törnteilnehmern
in Rechnung zu stellen.
4. Rücktritt durch den Anmeldenden: Bei Rücktritt von einem bestätigten Segeltörn wird die Anzahlung einbehalten. Bei Rücktritt bis 4
Wochen vor Beginn werden 65 %, bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn 75 %, bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen werden 90 %
des Törnbeitrages einbehalten. Der Schadensbetrag ist höher oder
niedriger anzusetzen, wenn CLIPPER DJS e.V. einen höheren oder
der Anmeldende keinen oder einen geringeren Schaden nachweist.
5. Törnausfall: Sollte aus irgendeinem Grunde der Segeltörn (wie
z.B. Schäden am Schiff, höhere Gewalt) annulliert werden müssen,
wird der Törnbeitrag zurückgezahlt. Es können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
6. Mindestteilnehmerzahl: Ein Segeltörn setzt das Erreichen einer
Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen zusätzlich zur Stammbesatzung voraus.
7. Änderung des Törnplans: Der Verein und die Schiffsführung behalten sich vor, Änderungen der Abfahrts- und Ankunftshäfen sowie
der Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie des Fahrtgebietes vorzunehmen, falls dieses aus nautischen Gründen oder Gründen der
Schiffssicherheit notwendig wird. Ebenso können aus diesen Gründen Törns zusammengelegt oder geteilt und eine Änderung der RouTörnbedingungen2007Karibik.doc Stand 31.10.07
te vorgenommen werden. Daraus entstehende Transfer- oder sonstige Kosten können nicht geltend gemacht werden.
8. Leistungen: Mit den Törnbeiträgen wird die materielle Grundlage
für den Segelsport im Rahmen traditioneller Seemannschaft geschaffen sowie entsprechende Unterkunft an Bord und Verpflegung abgegolten. Die An- und Abreise zum Treffpunkt für den Segeltörn ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des
Verantwortungsbereichs von CLIPPER. Für alle Gruppenfahrten vom
Treffpunkt zum Liegeplatz des Schiffes, auch wenn sie den Teilnehmern zusammen mit dem Törnbeitrag berechnet werden, tritt
CLIPPER nur als Vermittler auf. Träger ist ausnahmslos die jeweilige
Transportgesellschaft.
9. Gesundheit des Mitseglers: Es wird versichert, dass der angemeldete Teilnehmer organisch gesund und den körperlichen Anstrengungen eines Segeltörns gewachsen ist und nicht an einer ansteckenden oder Anfall-Krankheit (z. B. Epilepsie) leidet. Er muß
mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung schwimmen können.
Sehfehler müssen durch Augengläser ausgeglichen werden. Auf
Mängel im Farbunterscheidungsvermögen und Hörfehler muß bei der
Anmeldung und gegenüber dem Kapitän zu Beginn des Segeltörns
aufmerksam gemacht werden.
10. Mindestalter: Jeder Teilnehmer muß mindestens 15 Jahre alt
sein.
11. Versicherungen: Bei Veranstaltungen, die segelsportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen bei seetüchtigem Schiff und Handeln nach Seemannsbrauch
nicht alle Risiken ausschließen. Eine Versicherung für die Törnteilnehmer besteht nicht. Es wird der Abschluss einer Freizeitunfall- und
Krankenversicherung sowie einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Eine normale Krankenversicherung schließt einen Rücktransport zum Heimatort nicht ein.
Für das Abhandenkommen von Gepäck, Wertgegenständen und
Geld wird nicht gehaftet. Wir empfehlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.
12. Aufenthalt an Bord: Mit der Einschiffung an Bord wird der Angemeldete Mitglied der Besatzung und Mitsegler. Er verpflichtet sich,
im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Arbeiten an Bord und Segelmanövern teilzunehmen und die Sicherheitsvorschriften an Bord,
Zoll- und Polizeivorschriften in den Anlaufhäfen einzuhalten. Bei groben und/oder beharrlichen Verstößen gegen Sicherheit und Ordnung
kann der Mitsegler im nächsten Hafen von der Weiterreise ausgeschlossen und auf eigene Kosten ohne Anspruch auf Rückzahlung
des Törnbeitrages heimgeschickt werden.
Das Mitbringen alkoholischer Getränke an Bord ist nicht gestattet.
Dem Verein entstehende Schäden bei Missachtung gehen zu Lasten
des Törnteilnehmers.
13. Haftungsbeschränkung: Die vertragliche Haftung von CLIPPER
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mitseglers weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder soweit
CLIPPER für einen dem Mitsegler entstandenen Schaden alleine wegen des Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich
ist. - Für alle Schadenersatzansprüche gegen CLIPPER aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet CLIPPER bei Personenschäden bis 6.000 € je Mitsegler
und Segeltörn. - Gelten für die von einem anderen Leistungsträger
erbrachte Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein
Schadenersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, so
kann sich CLIPPER gegenüber dem Mitsegler hierauf berufen.
14. Datenschutz: Die persönlichen Daten der Törnteilnehmer werden
zur Abwicklung mit EDV verarbeitet und gespeichert. Der Datenschutz ist gewährleistet.

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