C L I P P E R – DJS e.V.
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C L I P P E R – DJS e.V. Internet: http://www.clipper-djs.org e-mail: [email protected] Reichskanzlerstr. 11 B D - 22609 Hamburg - GERMANY Tel: +49-(0)40-82278103 Fax: +49-(0)40-82278104 CLIPPER - D.J.S. e.V. Bitte in Druckschrift oder mit Schreibmaschine ausfüllen! Reichskanzlerstr. 11 B D - 22609 Hamburg Anmeldung – Karibik-Törns 2008 zum CLIPPER-Segeltörn Nr............... vom ................................. bis........................................ Sollte ich für diesen Törn nicht mehr berücksichtigt werden können, so melde ich mich alternativ für den folgenden Törn an: Nr.: ……… vom……………. bis ……………… Flug undTransfer: Ja…Flughafen Frankfurt/M: O ggfls. Flughafen Hamburg ..…...….….O Nein: Eigen-An- und -Rückreise zum Hafen: …………………………………………………O Name: ...................................................................... Vornamen:................................................................ Straße: ..................................................................... PLZ / Ort: .................................................................. Telefon privat:...................... /.................................. oder Telefon: ......................../ .................................. Fax:...................................... /.................................. e-mail:.................................../ .................................. Geburtsdatum:......................................................... Alter bei Törnbeginn: ................................................ Geburtsort:............................................................... Nationalität: .............................................................. Reisepass-Nr.: ....................................................... Foto-Kopie anliegend: ……………………………O Beruf: ....................................................................... ggfls. CLIPPER-Mitglieds-Nr.:.................................. Im folgenden bitte Zutreffendes ankreuzen! Ich bin zur Zeit des Törns: Schüler, Auszubildender, Student, Wehr-/Ersatzdienstleistender Für mich ist eine Unfallversicherung (nicht Berufsgenossenschaft) abgeschlossen: ja, nein. Die umseitig aufgeführten Törnbedingungen und die Hinweise aus dem Karibik-Fahrplan sind Bestandteil der Anmeldung. ............................................. , den................................. Unterschrift: ........................................................ Ggfls.: Meine Eltern (Erziehungsberechtigten) sind mit der Teilnahme an einem CLIPPER-Segeltörn einverstanden: Unterschrift des Erziehungsberechtigten: Präsidium: Schifferrat (Vereinsvorstand) Prof. Peter Tamm Günther Schulz Vorsitzender: Nikolaus E.Kern 2. Vorsitzender: Gerhard Hillebrand Bankverbindung Konto-Nr.: 9288 – BLZ: 290 200 00 Clipper-Deutsches Jugendwerk zur See e.V. Eintragungen Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen IBAN: DE07 2902 0000 0000 009288 BIC / Swift-Code:NEEL.DE 22 Nr. VR 3115 (Vereinsregister Bremen) USt.-Id.-Nr. DE 116733994 St.- Nr. 4821000775 CLIPPER DJS e. V. - Törnbedingungen für Karibik-Törns 1. Anmeldung: Die Anmeldung für einen Segeltörn erfolgt mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular. Mit der unterschriebenen Anmeldung wird von dem Anmeldenden oder seinem gesetzlichen Vertreter die Mitgliedschaft beantragt und anerkannt, dass das Schiff vom Verein CLIPPER satzungsgemäß allein zur Erfüllung ideeller Zwecke und nicht gewerbsmäßig betrieben wird. Der Anmeldende unterwirft sich als Mitsegler der Bordordnung und den Anweisungen der Schiffsführung wie ein Besatzungsmitglied. Er erkennt an, daß die Nichtbefolgung der Anordnungen der Schiffsführung bezüglich der Sicherheit des Schiffes − wie etwa die Nichtbefolgung des Rauchverbotes unter Deck − oder Zuwiderhandlungen gegen die Zollbestimmungen zum Ausschluss von der Weiterreise führen kann. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch CLIPPER wird die Teilnahme am Segeltörn verbindlich. 2. Mitgliedschaft: Die Teilnahme an einem Segeltörn setzt die Mitgliedschaft im Verein CLIPPER voraus. Besteht die Mitgliedschaft nicht, so wird sie durch die Törnanmeldung beantragt und beginnt mit dem ersten Tag des Törns auf unbestimmte Zeit. Sie ist für das Kalenderjahr der erstmaligen Törnteilnahme beitragsfrei. Eine wiederholte Inanspruchnahme der Beitragsfreiheit ist ausgeschlossen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2008 für Jugendliche bis zum vollendeten 27. Lebensjahr € 30,00 (inkl. für das Beitragsjahr, in dem das 27. Lebensjahr vollendet wird) und für Erwachsene € 90,00; - bei vorliegender Lastschrifteinzugsermächtigung: € 27,00 bzw. € 85,00. Auf Antrag gilt für (Ehe-)Paare € 85,00 + 52,50 bei Zahlung per Lastschrifteinzug. Die Lastschrifteinzugsermächtigung muss spätestens bis 31.12. des Vorjahres des ersten beitragsfälligen Jahres vorliegen. – Hinweis zur Beitragshöhe bis 31.12.2007: Mitglieder bis einschl. 27 Jahre € 20,00, alle älteren € 70,00, - bei Zahlung im Lastschrifteinzugsverfahren; € 17,00 bzw. € 65,00; - Partner: € 65,00 + 32,50. Die Mitgliedschaft kann bis zum 30. November zum Ende des laufenden Jahres schriftlich gekündigt werden. Eine vorliegende Lastschrifteinzugsermächtigung erlischt automatisch mit der Beendigung der Mitgliedschaft. 3. Törnbeitrag: Nach Erhalt der Törnrechnung ist eine Anzahlung von 50% auf den Gesamtrechnungsbetrag sofort fällig. Der restliche Törnbeitrag muss spätestens 8 Wochen vor Beginn des Segeltörns bei uns eingegangen sein. Die Bankverbindung ist der Törn-Bestätigung zu entnehmen. Zur Sicherung des Reisepreises hat CLIPPER eine Insolvenzschutzversicherung abgeschlossen. Mit Zugang der Reisebestätigung wird dem Törnteilnehmer ein Sicherungsschein übermittelt, der ihm einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer einräumt. CLIPPER behält sich vor, personenbezogene Zuschläge (z. B. Treibstoff-, Sicherheitszuschlag) den Törnteilnehmern in Rechnung zu stellen. 4. Rücktritt durch den Anmeldenden: Bei Rücktritt von einem bestätigten Segeltörn wird die Anzahlung einbehalten. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn werden 65 %, bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn 75 %, bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen werden 90 % des Törnbeitrages einbehalten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn CLIPPER DJS e.V. einen höheren oder der Anmeldende keinen oder einen geringeren Schaden nachweist. 5. Törnausfall: Sollte aus irgendeinem Grunde der Segeltörn (wie z.B. Schäden am Schiff, höhere Gewalt) annulliert werden müssen, wird der Törnbeitrag zurückgezahlt. Es können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden. 6. Mindestteilnehmerzahl: Ein Segeltörn setzt das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen zusätzlich zur Stammbesatzung voraus. 7. Änderung des Törnplans: Der Verein und die Schiffsführung behalten sich vor, Änderungen der Abfahrts- und Ankunftshäfen sowie der Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie des Fahrtgebietes vorzunehmen, falls dieses aus nautischen Gründen oder Gründen der Schiffssicherheit notwendig wird. Ebenso können aus diesen Gründen Törns zusammengelegt oder geteilt und eine Änderung der RouTörnbedingungen2007Karibik.doc Stand 31.10.07 te vorgenommen werden. Daraus entstehende Transfer- oder sonstige Kosten können nicht geltend gemacht werden. 8. Leistungen: Mit den Törnbeiträgen wird die materielle Grundlage für den Segelsport im Rahmen traditioneller Seemannschaft geschaffen sowie entsprechende Unterkunft an Bord und Verpflegung abgegolten. Die An- und Abreise zum Treffpunkt für den Segeltörn ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs von CLIPPER. Für alle Gruppenfahrten vom Treffpunkt zum Liegeplatz des Schiffes, auch wenn sie den Teilnehmern zusammen mit dem Törnbeitrag berechnet werden, tritt CLIPPER nur als Vermittler auf. Träger ist ausnahmslos die jeweilige Transportgesellschaft. 9. Gesundheit des Mitseglers: Es wird versichert, dass der angemeldete Teilnehmer organisch gesund und den körperlichen Anstrengungen eines Segeltörns gewachsen ist und nicht an einer ansteckenden oder Anfall-Krankheit (z. B. Epilepsie) leidet. Er muß mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung schwimmen können. Sehfehler müssen durch Augengläser ausgeglichen werden. Auf Mängel im Farbunterscheidungsvermögen und Hörfehler muß bei der Anmeldung und gegenüber dem Kapitän zu Beginn des Segeltörns aufmerksam gemacht werden. 10. Mindestalter: Jeder Teilnehmer muß mindestens 15 Jahre alt sein. 11. Versicherungen: Bei Veranstaltungen, die segelsportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen bei seetüchtigem Schiff und Handeln nach Seemannsbrauch nicht alle Risiken ausschließen. Eine Versicherung für die Törnteilnehmer besteht nicht. Es wird der Abschluss einer Freizeitunfall- und Krankenversicherung sowie einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Eine normale Krankenversicherung schließt einen Rücktransport zum Heimatort nicht ein. Für das Abhandenkommen von Gepäck, Wertgegenständen und Geld wird nicht gehaftet. Wir empfehlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. 12. Aufenthalt an Bord: Mit der Einschiffung an Bord wird der Angemeldete Mitglied der Besatzung und Mitsegler. Er verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Arbeiten an Bord und Segelmanövern teilzunehmen und die Sicherheitsvorschriften an Bord, Zoll- und Polizeivorschriften in den Anlaufhäfen einzuhalten. Bei groben und/oder beharrlichen Verstößen gegen Sicherheit und Ordnung kann der Mitsegler im nächsten Hafen von der Weiterreise ausgeschlossen und auf eigene Kosten ohne Anspruch auf Rückzahlung des Törnbeitrages heimgeschickt werden. Das Mitbringen alkoholischer Getränke an Bord ist nicht gestattet. Dem Verein entstehende Schäden bei Missachtung gehen zu Lasten des Törnteilnehmers. 13. Haftungsbeschränkung: Die vertragliche Haftung von CLIPPER für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mitseglers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder soweit CLIPPER für einen dem Mitsegler entstandenen Schaden alleine wegen des Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich ist. - Für alle Schadenersatzansprüche gegen CLIPPER aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet CLIPPER bei Personenschäden bis 6.000 € je Mitsegler und Segeltörn. - Gelten für die von einem anderen Leistungsträger erbrachte Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadenersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, so kann sich CLIPPER gegenüber dem Mitsegler hierauf berufen. 14. Datenschutz: Die persönlichen Daten der Törnteilnehmer werden zur Abwicklung mit EDV verarbeitet und gespeichert. Der Datenschutz ist gewährleistet.