SEPA - Checkliste Volksbank Backnang eG Volksbank Backnang eG

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SEPA - Checkliste Volksbank Backnang eG Volksbank Backnang eG
Volksbank Backnang eG
SEPA - Checkliste
Generelle Aufgaben
Geben Sie Ihre Bankverbindung auf Rechnungen, relevanten Formularen,
Zahlscheinen mit IBAN u. BIC an (Angaben s. Kontoauszüge)
Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltungs-und Zahlungsverkehrs-Software auf SEPAFähigkeit (Hinweis: ProfiCash ist SEPA-fähig), ggf. Kontakt zu Softwareanbieter
aufnehmen (neues Datenformat "XML" beachten - bisher "DTAUS")
Erfragen Sie IBAN und BIC bei Ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern u.
ergänzen Sie die Informationen in Ihren Stammdaten bzw. Ihrer Buchhaltung auch für nationalen Zahlungsverkehr! (Bestandsdaten können über kostenlosen
Konverter umgewandelt werden - Download unter
www.volksbank-backnang.de/sepa, Kennwort: hjZtf7fDj2)
Sie können Ihren gesamten Zahlungsverkehr (Überweisungen u. Lastschriften) im
gesamten SEPA-Raum über Ihr Volksbank-Konto ausführen - prüfen Sie die
weitere Notwendigkeit eventl. im Ausland unterhaltener Konten
Allgemeine Aufgaben für Lastschrifteinreicher
ACHTUNG: SEPA-Lastschriften können nur beleglos eingereicht werden!!!
Beantragen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger - ID) bei der
Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de
Teilen Sie uns Ihre Gläubiger-ID mit
Voraussetzung für den Einzug von Lastschriften ist eine Vereinbarung zwischen
Ihnen u. uns (Lastschriftinkassovereinbarung) - ist bereits eine Vereinbarung für
SEPA-Lastschriften vorhanden?
Für Lastschrifteinzüge benötigen Sie vom Zahlungspflichtigen ein sogenanntes
Mandat - das ist die Einwilligung für den Einzug! Bitte beachten Sie hierzu die
Pflichtangaben (s. Anlage) und den Text für die Mandate (Muster finden Sie unter
www.volksbank-backnang.de/sepa)
Mandatsreferenz für Lastschriften festlegen (zwingend zu beachten) es muss eine eindeutige Nummer sein (max. 35 Stellen - alphanummerisch) -darf
nicht doppelt vergeben werden, sollte im Mandat genannt sein bzw. spätestens
vor dem ersten Einzug dem Zahlungspfl. mitgeteilt werden; wird mit jedem
Zahlungsauftrag übermittelt
Erledigt
Volksbank Backnang eG
NEU: SEPA-Basis-Lastschrift
Die zukünftige Standardlastschrift
Wenn gültige Einzugsermächtigungen vorhanden sind (unterschrieben, in schriftl.
Form, mit Angabe der aktuellen Bankverbindung des Zahlungspflichtigen), können
diese für SEPA übernommen werden / WICHTIG: Sie müssen diesen Kunden
mitteilen, ab wann (Datum!) Sie auf SEPA umstellen, wie Ihre Gläubiger-ID und die
Mandatsreferenz für den Einzug lauten. Wichtig ist auch das Datum des
Informationsschreibens, dieses übernehmen Sie in der Eingabe der Lastschrift als
"Unterschriftsdatum des Mandats". Bitte bewahren Sie diese Benachrichtigungen
auf.
Für neue Lastschrifteinreichungen sind neue Mandate mit dem
Zahlungspflichtigen zu vereinbaren
Zahlungspflichtigen 14 Kalendertage vor Abbuchung der Lastschrift informieren
(z.B. mit Rechnung); bei variablen Beträgen ist der Zahler vor jeder Zahlung zu
informieren; bei festem Betrag, festem Turnus, festem Termin reicht eine
einmalige Information aus - hier beachten: Hinweis nicht vergessen, wenn das
Belastungsdatum auf ein WE/Feiertag fällt, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf
den folgenden Geschäftstag Ihres Kreditinstitus!
Angaben auf Vorabinformation:Betrag, Belastungsdatum, Gläubiger-ID und
Mandatsreferenz
Individuelle Vereinbarung für die Zusendung der Vorabinformation möglich: bei
Verbrauchern sollte die Frist nicht weniger als 7 Kalendertage sein, bei
Unternehemen kann man eine Frist von 1 Kalendertag vor der Fälligkeit der
Lastschrift vereinbaren.
Vorlauffristen für Einreichung des Datensatzes bei Bank beachten
(6 Geschäftstage bei Erst- oder Einmallastschrift und 3 Bankarbeitstage bei
Folgelastschriften)
Lastschrifteinreicher mit Abbuchungsauftrag?
NEU: SEPA-Firmen-Lastschrift (kann nur zwischen Firmen,
nicht mit Privatpersonen vereinbart werden)
Das bisherige Abbuchungsauftragsverfahren wird eingestellt Abbuchungsaufträge können nicht in SEPA-Lastschriftmandate "überführt"
werden!
Vereinbaren Sie rechtzeitig neue SEPA-Firmenlastschriftsmandate - Text und
Pflichtangaben (s. Anlage) sind zwingend zu beachten (Mustertext unter
www.volksbank-backnang.de/sepa)
Fristen
Vorlauffristen zur Einreichung bei der Bank bei SEPA - Firmen - Lastschrift:
2 Geschäftstage vor Fälligkeit der Lastschrift
Benachrichtigung des Zahlungspflichtigen 14 Kalendertage vor Abbuchung oder
nach individueller Vereinbarung
Lastschriftzahler mit Abbuchungsauftrag?
Leiten Sie neue Mandate (SEPA-Firmenlastschrift) an uns (Zahlerbank) im Original
weiter - der Lastschrifteinzug kann sonst nicht ausgeführt werden
Diese Checkliste sowie weitere Informationen zu SEPA finden Sie im Internet
unter www.volksbank-backnang.de/sepa
Erledigt