Teilnahmebedingungen – „Grana Padano Genießertag
Transcrição
Teilnahmebedingungen – „Grana Padano Genießertag
Teilnahmebedingungen – „Grana Padano Genießertag – Koch-Event mit Kochprofi Frank Oehler“ (nachfolgend „Aktion“ genannt) Allgemeines Wenn bei bestimmten Begriffen nur die männliche Form gewählt wurde, so geschieht dies nur aus Gründen der Lesbarkeit und umfasst alle Geschlechter. 1. Die Aktion ist ein Angebot der RTL2 Fernsehen GmbH & Co KG (RTL II), Lil-Dagover-Ring 1, 82031 Grünwald. Bei der Aktion können fünf kochbegeisterte, voneinander unabhängige Zuschauer/User von RTL II (ff. Teilnehmer) je eine Kurzreise (1 Übernachtung) nach München gewinnen. Dort nehmen die fünf Gewinner an einem mehrstündigen exklusiven Koch-Event mit Frank Oehler teil, während dem sie zusammen mit dem Kochprofi ein 5-Gänge-Menü zubereiten und im direkten Austausch mit ihm ihre Kochkenntnisse erweitern können. Das Koch-Event wird von RTL II mit der Kamera begleitet, u. a. hinsichtlich eines Promo-Films für Grana Padano, der im TV wie auch online zum Einsatz kommen kann. Teilnehmen sollten Personen, die Leidenschaft fürs Kochen empfinden. Das Gewinnspiel richtet sich eher an ambitionierte Amateure als an komplette Kochanfänger. Die Teilnahme an der Verlosung setzt die Einsendung eines maximal zweiminütigen Videos je Teilnehmer über ein Webformular bei rtl2.de voraus. In dem Video soll der Teilnehmer erklären, warum gerade er derjenige ist, der unbedingt an dem Koch-Event mit Frank Oehler teilnehmen sollte. RTL II kürt redaktionell in freiem Ermessen diejenigen fünf Teilnehmer zu den Gewinnern, deren Videos die Frage, warum gerade sie gewinnen sollten, am überzeugendsten beantworten. Die eingeschickten Videos werden nicht veröffentlicht. 2. Zeiten und Fristen Die Aktion startet am 07.07.2016, 16:00 Uhr. Der Teilnahmeschluss ist am 7.08.2016, 16:00 Uhr. Die fünf Gewinner werden von RTL II zeitnah nach Teilnahmeschluss kontaktiert. Das Koch-Event mit Frank Oehler findet am 24.9.2016 in München statt. 3. Teilnahmebedingungen Zur Teilnahme an der Aktion sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme setzt das Einsenden eines maximal zweiminütigen Videos voraus, in dem der Teilnehmer begründet, warum er gerade er eine Teilnahme an dem Koch-Event gewinnen sollte. Folgende Daten müssen vom Teilnehmer vollständig vorliegen und zutreffend sein: Vor- und Nachname, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum. 4. Anforderungen an das Video Das Video darf die Länge von zwei Minuten nicht überschreiten. Das Video sollte eine ausreichende Bild- und Tonqualität aufweisen. Die Videoqualität, die mit einem aktuellen Smartphone erreicht werden kann, ist für die Videoeinsendung ausreichend. Das Video muss eigene, vom Teilnehmer erstellte Aufnahmen enthalten. Das Video kann in diesen Dateiformaten eingereicht werden: Quicktime .mov (H264-Codec), mp4, mpeg2. Das Video darf die Dateigröße von 1 GB nicht überschreiten. Das Video soll nach Möglichkeit im Querformat erstellt sein, nicht im Hochformat. Der Inhalt des Videos darf keine Rechte Dritter verletzten (z.B. Urheber- oder Markenrechte), rechtswidrig sein, beleidigenden, vulgären und/oder werbenden Inhalt haben. Das Video darf auch keine politische Botschaft vermitteln. RTL II prüft die eingeschickten Videos auf ihre Vereinbarkeit mit rechtlichen Vorschriften, ist aber nicht zu einer Prüfung verpflichtet. 5. Nutzungsrechte an dem Video Mit der Einsendung und Gewinnspielteilnahme räumt der Teilnehmer RTL II unwiderruflich und unentgeltlich das räumlich, zeitlich und sachlich unbeschränkte sowie ausschließliche Recht ein, sein Video zu nutzen und dieses Recht auch an Dritte zu übertragen. Insbesondere überträgt der Teilnehmer das Bearbeitungsrecht. 6. Auswahl der Videos RTL II prüft den Inhalt der eingesendeten Videos und wählt redaktionell in freiem Ermessen fünf Videos aus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auswahl und Veröffentlichung des eingesendeten Videos. 7. Zum Reisegewinn Die Reise nach München findet statt vom 24.9.2016 bis 25.9.2016. Der Gewinn ist für 1 Person (keine Begleitperson/en) und umfasst - abhängig vom Wohnort des Teilnehmers - die Anreise vom Wohnort des jew. Gewinners mit Bahn (2. Klasse) oder vom dem Wohnort nächstgelegenen Flughafen mit Flugzeug (Economy) nach München und zurück, 1 Übernachtung im Flemings Hotel in München-Schwabing (mit je einem eigenen Zimmer pro Gewinner), inklusive Frühstück. Die Anreise vom Wohnort zum Bahnhof/Flughafen und zurück ist im Gewinn nicht inbegriffen. Es besteht kein Anspruch auf (ersatzweise) Auszahlung der Reise- und Unterbringungskosten, auch nicht in Fällen, in welchen Gewinner ihren Wohnsitz in München haben. Nicht übernommen werden Extras wie: Konsum von Alkohol, Minibar auf dem Zimmer, private Aktivitäten / Ausflüge, die außerhalb des Koch-Events stattfinden, private Telefonkosten etc. Für Reise und Unterkunft entstehen den fünf Gewinnern prinzipiell keine Kosten. Um an der Reise und dem Koch-Event teilzunehmen müssen sich die Gewinner bereiterklären, RTL II, Werbe- und Medienpartnern während der Reise für Fotos und Bewegtbildaufnahmen, z. B. beim Kochen mit Frank Oehler und für Interviews zur Verfügung zu stehen. Eine entsprechende Einverständniserklärung wird den Gewinnern vor Reiseantritt zugeschickt und muss vor Reiseantritt unterschieben zurückgeschickt werden. 8. Haftung/Freistellung RTL II haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung von RTL II auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung von RTL II besteht nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter, Vertreter und Organe von RTL II. Soweit Dritte Ansprüche gegen RTL II geltend machen, stellt der Einsender RTL II auf erstes Anfordern gegenüber allen Ansprüchen (inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung) frei, sofern er im Falle von Schadensersatzansprüchen nicht darlegen und beweisen kann, dass kein oder nur ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist. 9. Verstoß gegen Teilnahmebedingungen Verstößt der Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder verletzt das eingeschickte Video diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Regelungen, ist RTL II jederzeit berechtigt, den Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. 10. Datenschutz Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er, sollte sein Video ausgewählt werden, von RTL II kontaktiert wird. Der Teilnehmer ist zudem damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Aktion durch RTL II erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die Anmeldedaten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben. 11. Sonstiges RTL II steht es frei, die Aktion nach eigenem Ermessen jederzeit teilweise oder insgesamt einzustellen. Der Teilnehmer hat insbesondere keinen Anspruch auf Auswahl, Veröffentlichung bzw. Nutzung seines Videos. Zudem behält sich RTL II das Recht vor, die Teilnahmebedingungen ohne Vorankündigung und ohne Haftungsübernahme zu ändern, wenn Umstände außerhalb des Kontrollbereichs von RTL II dies erfordern. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll stattdessen eine Bestimmung treten, die der unwirksamen Bestimmung nahe kommt und unter Berücksichtigung der Interessenlage dem wirtschaftlich gewollten Zweck entspricht. Im Falle von Lücken soll diejenige Bestimmung als vereinbart gelten, die die Parteien vereinbart hätten, wäre ihnen die Lücke bewusst gewesen. Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.