62. Windpocken_fertig.999

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62. Windpocken_fertig.999
HOCHSAUERLANDKREIS
- Gesundheitsamt -
Stand: 2014
Windpocken und Herpes zoster
Erreger
Varizellen sind Viren der Herpesgruppe und für das Krankheitsbild der Windpocken aber
auch der Gürtelrose verantwortlich. Im Rahmen einer Erstinfektion führen sie zur Windpockenerkrankung und verbleiben nach der Windpockeninfektion im Körper und können zu
einem späteren Zeitpunkt zu einer Gürtelrose (Herpes zoster) führen. Die Gürtelrose tritt gehäuft bei Personen über 50 Jahren auf. Der Mensch ist das einzige Erregerreservoir für das
Varizella-zoster-Virus (VZV)
Übertragung
Die Übertragung erfolgt durch virushaltige Tröpfchen, die beim Atmen oder Husten ausgeschieden werden und im Umfeld von mehreren Metern zur Ansteckung führen können.
Eine Übertragung als sog. „Schmierinfektion“ ist möglich, wenn virushaltiger Bläscheninhalt
oder Krusten berührt werden.
Zeitspanne Ansteckung bis Erkrankungsbeginn und Ansteckungsfähigkeit
Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch beträgt 8-28 Tage, meistens innerhalb von 1416 Tagen.
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt 1-2 Tage vor Auftreten des typischen Hautauschlags und
endet 5-7 Tage nach Auftreten der letzten krankhaften Hautveränderungen.
Bei einer Herpes zoster-Erkrankung besteht bis zur Verkrustung der Bläschen eine Ansteckungsgefahr.
Krankheitsbild
Nach uncharakteristischem Vorboten beginnen Windpocken mit Fieber (selten über 39°C)
und einem juckenden Hautausschlag, der zuerst am Körperstamm und im Gesicht auftritt
und sich von dort aus rasch auf andere Körperteile, Schleimhäute und behaarte Kopfhaut
ausbreitet. Der Hautausschlag besteht aus Papeln, Bläschen und Schorf in verschiedenen
Entwicklungsstadien („Sternenhimmel“). In der Regel heilen Windpocken wieder ohne Narbenbildung ab, durch starkes Kratzen oder bakterielle Infektionen der Windpocken können
jedoch Narben zurückbleiben. Die Krusten fallen 1-2 Wochen nach Krankheitsbeginn ab. Der
Mögliche Komplikationen
Bei Schwangeren kann es bei 1 – 2 % der Varizellenerkrankungen zu schwerwiegenden
Komplikationen (sog. fetales Varizellensyndrom) kommen, sofern die Erkrankung zwischen
der 5. und 24. Schwangerschaftswoche aufgetreten ist.
Auch eine mütterliche Erkrankung 5 Tage vor bis 2 Tage nach der Geburt können das Neugeborene gefährden und sind mit einer Sterblichkeitsrate von bis zu 30% verbunden.
Herpes zoster-Erkrankungen der Mutter sind jedoch für das Ungeborene ungefährlich.
Sehr selten tritt als schwerwiegende Komplikation eine Lungenentzündung bei Windpockenerkrankung auf und noch seltener eine entzündliche Beteiligung des zentralen Nervensystems.
In Einzelfällen kann es zu Entzündungen des Herzmuskels, der Augenhornhäute, der Gelenke, der Nieren oder der Leber kommen.
Behandlung
Es reicht meistens eine Behandlung des Fiebers und des Juckreizes aus. Durch sorgfältige
Hautpflege können bakterielle Infektionen des Ausschlags vermieden werden.
Impfschutz
Seit 2004 ist die Varizellen-Schutzimpfung von der Ständigen Impfkommission am RobertKoch-Institut für alle Kinder und Jugendlichen empfohlen.
Die erste Impfung wird i.d.R. im Alter von 11 bis 14 Monaten durchgeführt, meist zweitgleich
mit der ersten Masern-Mumps-Röteln-Impfung oder frühestens 4 Wochen nach dieser. Ein
Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken ist ebenfalls verfügbar. Die zweite Impfung sollte im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen.
Ungeimpfte 9- bis 17-jährige, die keine Windpockenerkrankung durchgemacht haben, sollten
möglichst bald geimpft werden.
Bei fehlendem Immunschutz sollten sich Frauen mit Kinderwunsch, Patienten vor geplanter
immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation und Personal im Gesundheitsdienst
und in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter impfen lassen.
Ungeimpfte Personen ohne frühere Windpockenerkrankung können sich bei nachgewiesenem Kontakt zu einem an Windpocken oder an Gürtelrose Erkrankten innerhalb von 5 Tagen
oder innerhalb von 3 Tagen nach Beginn des Ausschlags aktiv (Inkubationsimpfung) impfen
lassen.
Eine passive Impfung mit Immunglobulinen wird innerhalb von 96 Stunden nach Kontakt für
Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko empfohlen. Diese Impfung kann den Ausbruch einer Erkrankung verhindern oder deutlich abschwächen und kommt für folgende Personenkreise in Frage:
Ungeimpfte Schwangere ohne frühere Windpockenerkrankung
Personen mit eingeschränktem Immunsystem, bei denen eine frühere Windpockenerkrankung unbekannt ist oder nachweislich kein Immunschutz vorhanden ist
Neugeborene, deren Mutter 5 Tage vor bis 2 Tage nach der Entbindung an Windpocken erkrankte.
Von einem Kontakt geht man aus, wenn der Aufenthalt mit einer ansteckenden Personen in
einem Raum eine Stunde oder länger bestanden hat, ein face-to-face-Kontakt oder Haushaltskontakt bestanden hat.
Meldepflicht
Es besteht eine ärztliche Meldepflicht gem. § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Erkrankungs-, Verdachts- und Todesfälle sowie eine Meldepflicht des feststellenden Labors für
den Erregernachweis gem. § 7 Abs. 1 seit dem 29.03.2013.
Das Auftreten von Windpocken in Gemeinschaftseinrichtungen muss gem. § 34 Abs. 1 und 6
IfSG durch die Einrichtungsleitung dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.
Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen
Eine Wiederzulassung zu Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen ist eine Woche nach Beginn einer unkomplizierten Erkrankung möglich. Ein schriftliches ärztliches Attest
ist nicht erforderlich.
Kontaktpersonen
Es sind keine Einschränkungen erforderlich. Ungeimpfte und empfängliche Kontaktpersonen
mit einem abgeschwächten Abwehrsystem sollen keinen Kontakt mit Erkrankten haben.
Schwangere ohne Immunschutz oder zuvor durchgemachter Erkrankung sollten sich nach
Kontakt zu einem Erkrankten sich mit dem behandelnden Gynäkologen in Verbindung setzen.
Hygienemaßnahmen
Spezielle Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen im Haushalt sind i.d.R. nicht notwendig. Patienten mit Abwehrschwäche sollten keinen Kontakt zu Erkrankten haben.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes gerne zur Verfügung.
Telefon: 0291 941214