- IHK Braunschweig
Transcrição
- IHK Braunschweig
Tourismusnachrichten FACHKRÄFTE MANGELWARE BETTENSTEUER Saisonumfrage Tourismus: gute Geschäfte, aber steigender Fachkräftemangel Gericht kippt Goslarer Satzung Weitere Urteile im Januar erwartet Niedersächsischer Industrieund Handelskammertag Winter 2014 / 2015 Impressum Herausgeber: Niedersächsischer Industrieund Handelskammertag (NIHK) Hinüberstraße 16/18 30175 Hannover Mitglieder sind: Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Oldenburgische Industrieund Handelskammer Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Verantwortlich: Martin Exner, Tourismuspolitischer Sprecher des NIHK, stellv. IHK-Hauptgeschäftsführer Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Redaktion Christina Schrödter, Referentin Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Am Sande 1 · 21335 Lüneburg Telefon: 04131 - 742 - 141 Telefax: 04131 - 742 - 247 E-Mail: [email protected] Internet: www.n-ihk.de Stand: Dezember 2014 Niedersächsischer Industrieund Handelskammertag 1 Aktuell 2 Digital, innovativ und attraktiv: Tourismustag Niedersachsen macht fit für die Zukunft .............................. 2 Niedersachsen startet mit Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ .................................................................... 3 Die niedersächsische Nordsee: erste zertifizierte Thalasso-Region Europas ....................................................... 4 Deutscher Tourismuspreis: Platz 1 für das niedersächsische Hasetal.................................................................... 4 Neuer Online-Masterstudiengang Tourismusmanagement ...................................................................................... 5 Zahlen & Fakten 6 IHK-Saisonumfrage Tourismus: Gute Geschäfte, aber Fachkräfte Mangelware ................................................ 6 Online & mobil 9 Köche machen Frauen glücklich! DEHOGA-Azubikampagne mit Kino-Spot erfolgreich gestartet .............. 9 Ihr gutes Recht 9 Gericht kippt Goslarer Bettensteuer ................................................................................................................................. 9 Mindestlohn ab 01.01.2015 .............................................................................................................................................. 10 GEMA: Urteil in Köln zu Ferienwohnungen .................................................................................................................. 12 Sauna: Ab 1. Juli 2015: 19 Prozent MwSt. ................................................................................................................... 12 Termine 13 IHK-Weiterbildung 13 Q-News 17 Jetzt neu: Q-Schulungen mit Themenschwerpunkt .................................................................................................. 17 Q-Schulungstermine ............................................................................................................................................................ 17 Quergelesen 18 Aus der Region 19 NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15 2 Aktuell Digital, innovativ und attraktiv: Tourismustag Niedersachsen macht fit für die Zukunft Niedersachsens Tourismus-Macher treffen sich am 23./24. April 2015 in Lüneburg vormerken: 23./24. April in Lüneburg www.tourismustagniedersachsen.de Wo sich sonst die imaginären Schicksale der ARD-Soap „Rote Rosen“ abspielen, tagen im April die Akteure der niedersächsischen Tourismusbranche. Unter dem Motto „Der Zukunft ein Stück voraus“ wird im Hotel Bergström erarbeitet, wie sich Wirtschaft, Tourismusorganisationen und Politik fit für die Herausforderungen der Zukunft machen können. Neben Impulsvorträgen und Podiumsdiskussionen renommierter Fachleute sind auch die Teilnehmer zum Mitmachen aufgerufen: In Fachforen mit CampCharakter werden Themen behandelt, die den touristischen Akteuren am meisten unter den Nägeln brennen. Etwa: wie reagiere ich auf Nachfragetrends wie steigendes Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein? Wie trete ich dem ständig schärfer werdenden Fachkräftemangel entgegen? Wie verändert die rasant fortschreitende Digitalisierung meinen beruflichen Alltag – und was kann ich tun, um meine Geschäfts- und Marketingprozesse dafür zu rüsten? Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies hat sein Kommen bereits zugesagt. Der Tourismustag Niedersachsen findet alle zwei Jahre statt – 2015 zum 16. Mal. Mit rund 250 Teilnehmern ist der Tourismustag die zentrale Veranstaltung der Tourismusbranche in Niedersachsen. Veranstalter des Tourismustags Niedersachsen sind die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern, federführend die IHK Lüneburg-Wolfsburg. Partner und Unterstützer sind die niedersächsischen Spitzenorganisationen des Tourismus (u. a. TourismusMarketing Niedersachsen, Tourismusverband Niedersachsen, DEHOGA, Heilbäderverband und kommunale Spitzenverbände). Sponsoren und Aussteller gesucht! Kontakt: Anica Gaarz [email protected] Tel. 04131 742-174. Wer sein Unternehmen auf dem Tourismustag werbewirksam in Szene setzen möchte, hat hierfür verschiedene Möglichkeiten. Ausstellungsflächen, Anzeigenplätze etc. sind zurzeit noch zu vergeben. Unser Sponsorenkonzept erhalten Sie bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg, Frau Anica Gaarz, die gern mit Ihnen gemeinsam die Kooperationsmöglichkeiten erörtert. NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/2015 3 Niedersachsen startet mit Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ © Shutterstock Wie planen eigentlich diejenigen ihren Urlaub, die aktivitäts- oder mobilitätseingeschränkt sind und damit besondere Bedürfnisse in puncto Service und Qualität haben? Vor jeder Reise müssen sie sich besonders gründlich über die Gegebenheiten vor Ort informieren. Dadurch ist die Wahl eines geeigneten Reiseziels für sie oft mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Um Menschen mit Handicap, älteren Menschen und auch Familien mit Kindern die Urlaubsplanung zu erleichtern, startet Niedersachsen jetzt mit der Umsetzung des bundesweiten Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystems Reisen für Alle. Mitmachen können Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Verkehrsträger und öffentliche Infrastrukturen. Die Zertifizierung bietet den Gästen eine verlässliche Auskunft über den Grad der Barrierefreiheit. Die Prüfung und Auszeichnung der Betriebe führt die Landesmarketinggesellschaft TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN) durch. „Das neue Kennzeichnungssystem bringt uns einen großen Schritt weiter auf unserem Weg zu einem Tourismus für Alle in Niedersachsen. Ein Ziel unserer Tourismuspolitik ist es, das Reiseland Niedersachsen für alle Menschen erlebbar zu machen. Das Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist daher Bestandteil der Koalitionsvereinbarung. Das barrierefreie Angebot der niedersächsischen touristischen Leistungsträger richtet sich insbesondere auch an Reisende im hohen Alter, Familien mit kleinen Kindern oder Gesundheitsurlauber. Für sie bedeutet die zusätzliche Information zu den touristischen Einrichtungen ein Mehr an Service - schon bei der Reiseplanung", sagte Staatssekretärin Daniela Behrens anlässlich der Unterzeichnung des Masterlizenzvertrags durch die TMN. Für den Betrieb ist die Zertifizierung kostenlos! Das Kennzeichnungssystem Reisen für Alle wurde in mehrjähriger Zusammenarbeit und Abstimmung mit zahlreichen Betroffenenverbänden sowie allen touristischen Verbänden, Landesmarketing-Organisationen und weiteren Akteuren im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geförderten Projektes entwickelt. Die Kosten der Zertifizierung trägt die TMN. Ansprechpartnerin für interessierte Betriebe und Leistungsträger ist Frau Katharina Schulz bei der TMN. Die Zertifizierungen bleiben zunächst für drei Jahre gültig. Mehr Informationen und Kontakt: Frau Katharina Schulz 0511-270-488-35 http://www.tourismuspartner-niedersachsen.de/tourismus-fuer-alle-1 [email protected] NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15 4 Die niedersächsische Nordsee: erste zertifizierte Thalasso-Region Europas © Shutterstock www.die-nordsee.de Das Europäische Prüfinstitut für Wellness und Spa e.V. hat die niedersächsische Nordsee zur ersten zertifizierten Thalasso-Region Europas gekürt. Mit der Auszeichnung etabliert sich Niedersachsens bedeutendste Ferienregion als Gesundheits- und Wellness-Region. Mit dem Themenschwerpunkt Thalasso hebt sie sich von den üblichen Angeboten in den Bereichen Gesundheit und Wellness deutlich ab. Das gesunde Reizklima mit seinen Aerosolen sowie Anwendungen mit Algen, Schlick, Salz und Meerwasser ziehen seit über 200 Jahren Kurgäste und Erholungssuchende an die Nordsee. Nicht zuletzt sorgen eine gute Infrastruktur sowie hervorragend ausgebildetes Fachpersonal in den Kur- und Wellnesseinrichtungen an Niedersachsens Nordsee für nachhaltige Erholung, Prävention und Heilung. Die Nordsee GmbH und der Tourismusverband Nordsee e.V. arbeiteten seit 2010 gemeinsam an einem Qualitätssystem, um die niedersächsische Nordsee als führende Thalasso-Region in Deutschland zu etablieren. Im Juni 2014 trug dieser Prozess die ersten Früchte: Die Inseln Norderney und Langeoog wurden vom Europäischen Prüfinstitut für Wellness und Spa e.V. als erste ThalassoNordseeheilbäder® ausgezeichnet (den Begriff hat sich die Marketingorganisation Die Nordsee GmbH markenrechtlich schützen lassen). Im Herbst folgten Borkum, Juist und Wangerooge. Die fünf ostfriesischen Inseln bilden somit den Grundstein der „Zertifizierten Thalasso-Region Niedersächsische Nordsee“. Interesse von Seiten weiterer Küstenorte sei vorhanden. Deutscher Tourismuspreis: Platz 1 für das niedersächsische Hasetal Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat Ende Oktober wieder die „Deutschen Tourismuspreise“ für besondere Innovationen im Deutschland-Tourismus verliehen. Über Platz 1 darf sich das Hasetal in Niedersachsen (zwischen Osnabrück und Meppen) freuen. Es vermarktet sich als erste „Mundraubregion“ Deutschlands. www.hasetal.de Jährlich nutzen rund 50.000 Radtouristen den Hasetalweg, der von gut 1800 Obstbäumen gesäumt wird. Während der Radtour kostenlos Äpfel pflücken – das ist hier nicht nur erlaubt, sondern erwünscht. Das Konzept bindet Hotellerie und Schulen ein, Prominente haben Patenschaften für Bäume übernommen, aber auch Touristen können Baumpate werden. Wer mag, kann z. B. auch Baumschnittkurse belegen, fruchtige Souvenirs wie Säfte oder Liköre können mit nach Hause genommen werden. Die Jury lobte das innovative Konzept, das dazu beiträgt, die Kulturlandschaft durch touristische Wertschöpfung zu erhalten. www.suitepad.de Platz 2 ging an das „Suite Pad“ – eine Tablet-basierte Lösung für Hotels, die Gästemappe, Wecker, Zeitung, Radio, Fernbedienung, freies Internet, Buchungskanal und mehr in sich vereint. www.basecampbonn.de Den 3. Preis vergab die Jury an das BaseCamp Young Hostel in Bonn. Vom Oldtimer-Wohnwagen, Schlafwagenabteil bis zum Trabi-Dach kann hier in einer alten NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/2015 5 Lagerhalle auf einem kunterbunten Indoor-Campingplatz übernachtet werden. Sonderpreis: Seetel sucht Deutschlands Super Azubis www.seetel.de Einen Sonderpreis erhielt die Seetel Hotel GmbH & Co. Betriebs-KG für eine kreative Strategie gegen den Fachkräftemangel: Anstelle eines Bewerbungsgesprächs veranstalten die Usedomer Seetel Hotels ein Casting, bei dem angehende Lehrlinge ihr Können beim Lösen verschiedener Aufgaben unter Beweis stellen. Der Sieger-Azubi gewinnt eine Reise nach Mallorca. Ausführliche Informationen zu allen Preisträgern, Nominierten und weiteren Vordenkern finden Sie im Report Innovation 2014 im Internetangebot des DTV unter www.deutschertourismusverband.de. Neuer Online-Masterstudiengang Tourismusmanagement Neben dem Beruf Tourismusmanagement studieren und mit dem Master abschließen: das ermöglicht ein neues Online-Angebot der Fachhochschule Westküste. Zum laufenden Wintersemester 2014/15 ist der Studiengang mit einer Erprobungsphase gestartet, im Herbst 2015 soll er nach erfolgreicher Akkreditierung offiziell an den Start gehen. Bild © FH Westküste Der Online-Masterstudiengang Tourismusmanagement macht fit für gehobene und höhere Managementaufgaben. Während des Studiums werden u. a. die Themenbereiche Destinationsmanagement, Reiseveranstalter und Hotellerie sowie Projektmanagement behandelt. Für die Master-Thesis im vierten Semester ist eine Vertiefung in einem gewählten Schwerpunkthema möglich. Kontakt: Lars Rettig, M.A. Tel. 0481 85 55-235 E-Mail: [email protected] www.omt-fhw.de Studierende müssen für die Zulassung bestimmte Voraussetzungen mitbringen (z. B. Bachelor-Abschluss oder vergleichbar und mindestens ein Jahr Berufserfahrung, die eventuelle Anerkennung anderer Voraussetzungen wird noch geprüft). Insgesamt 40 Studenten können pro Semester an den Start gehen, Anmeldungen sind ab Sommer 2015 möglich. Kostenpflichtig wird der geplante Online Masterstudiengang voraussichtlich erst nach seiner offiziellen Einführung sein. Mehr Infos erteilt Herr Lars Rettig bei der FH Westküste. Eine Info-Broschüre zum Studiengang steht auf der Website der FH Westküste zum Download bereit. NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15 6 Zahlen & Fakten IHK-Saisonumfrage Tourismus: Gute Geschäfte, aber Fachkräfte Mangelware IHK-Saisonumfrage Tourismus zieht eine zufriedenstellende Bilanz. Steigender Kostendruck und Fachkräftemangel bremsen jedoch das Wachstumstempo. Trotz leichter Eintrübung der gesamtwirtschaftlichen Lage bleibt das Konsumklima in Deutschland stabil. Davon profitieren auch die Tourismusbetriebe, wie die aktuelle Saisonumfrage der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern zeigt. Die Mehrheit der Befragten aus Niedersachsen (88 Prozent der Gastgewerbebetriebe und 94 Prozent der Reisebüros und -veranstalter) berichten über gute oder befriedigende Geschäfte im vergangenen Halbjahr. Für die laufende Wintersaison erwartet die Mehrheit allerdings kein Wachstum, hofft aber zumindest auf ein Erreichen des Vorjahresniveaus. „Die Ursache für die vorsichtige Zukunftseinschätzung ist nicht nur die allgemeine Wirtschaftslage. Die Tourismusbranche ist außerdem vielen weiteren Risikofaktoren ausgesetzt. Besonders steigende Arbeitskosten bei gleichzeitig wachsenden Energie- und Rohstoffpreisen machen den Unternehmen zu schaffen“, so Martin Exner, tourismuspolitischer Sprecher des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages (NIHK). Die Top 4 der erwarteten Risiken für die Unternehmensentwicklung (Mehrfachnennungen waren möglich, mehr Ergebnisse unter www.n-ihk.de) Quelle: IHK-Saisonumfrage Tourismus Niedersachsen 58 Prozent der Gastgewerbetreibenden sehen laut Umfrage die Entwicklung der Arbeitskosten als Unsicherheitsfaktor. Der gesetzliche Mindestlohn ab 2015, der z. B. auch für Ungelernte, Aushilfen und Saisonkräfte gilt, wirft hier seine Schatten voraus. "Das Problem sind nicht allein die 8,50 Euro", erläutert Exner NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/2015 7 dazu. „Die damit zusammenhängenden Dokumentationspflichten verkomplizieren die Arbeitsabläufe und binden Arbeitszeit. Im Übrigen können sich auch Preissteigerungen bei Zulieferern und Vertragspartnern ergeben.“ Gleichzeitig werde es im Tourismus immer schwerer, das passende Personal zu finden und an sich zu binden. „Fast jeder zweite Gastgewerbebetrieb kann schon jetzt offene Stellen längerfristig nicht besetzen“, berichtet Exner. Das Problem habe sich im Vergleich zum Vorjahr bereits deutlich verschärft (von 38 Prozent im Herbst 2013 auf jetzt 44 Prozent). Besonders geeignete Bewerber mit einer abgeschlossenen dualen Berufsausbildung würden immer mehr zur Mangelware. Der Fachkräftemangel spitzt sich zu: Immer mehr Gastgewerbebetriebe finden nicht das passende Personal Quelle: IHK-Saisonumfrage Tourismus Niedersachsen Bei den Reisebüros und –veranstaltern habe zwar momentan nur jeder fünfte Betrieb längerfristig unbesetzte Stellen; auf lange Sicht rechnen aber auch hier 41 Prozent mit Problemen durch Fachkräftemangel. Um Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken, wollen Gastgewerbebetriebe vor allem die Arbeitgeberattraktivität steigern. Auch der Einsatz von Fachkräften aus dem Ausland komme für fast jeden zweiten in Frage. Rang 3 belegen Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bei den Reisebüros und -veranstaltern zeigt sich ein anderes Ranking: mehr eigene Ausbildung können sich 42 Prozent der Befragten vorstellen, um dem Fachkräftemangel erfolgreich entgegenzuwirken. Beruf und Familie besser vereinbar zu machen, ist auch in der Reisebüro und –veranstalterbranche ein häufig genannter Plan. NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15 8 Das planen die Unternehmen gegen den Fachkräftemangel (Mehrfachnennungen) Quelle: IHK-Saisonumfrage Tourismus Niedersachsen www.n-ihk.de Mehr Informationen, Zahlen und Grafiken zur niedersachsenweiten IHKSaisonumfrage finden Sie im Internetangebot des NIHK. Sie sind noch kein Teilnehmer der Saisonumfrage? Die Umfrage läuft zweimal jährlich online und dauert etwa fünf Minuten. Wir freuen uns auf Ihre Mail entweder direkt an den Tourismus-Ansprechpartner in Ihrer IHK oder per Mail an die Tourismusnachrichten-Redaktion unter [email protected]. NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/2015 9 Online & mobil Köche machen Frauen glücklich! DEHOGA-Azubikampagne mit Kino-Spot erfolgreich gestartet Der DEHOGA Niedersachsen hat im November eine Azubikampagne zur Bewerbung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe in Niedersachsen gestartet – und das mit großer Resonanz. Eingesetzt werden Postkarten, Flyer, Plakate, Bierdeckel und ein Online-Jobquiz. Der Hingucker im wahrsten Sinne des Wortes ist allerdings ein Kino-Spot. Der Spot lief in 7 Städten Niedersachsens und das in ausverkauften Kinosälen mit vielen jungen Menschen – zum Beispiel vor dem Blockbuster „Die Tribute von Panem“. Allein auf der Facebookseite des DEHOGA-Niedersachsen wurde der Post von mehr als 12.000 Teilnehmern gesehen und mehr als 80 Mal mit oft charmanten Kommentaren geteilt. Hier den DEHOGA-Spot ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=09uK2zl_cGc Ihr gutes Recht Gericht kippt Goslarer Bettensteuer OVG Lüneburg www.oberverwaltungsge richt.niedersachsen.de (Az. 9 KN 85/13) Die Bettensteuer von Goslar ist unzulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (OVG) Anfang Dezember entschieden. Grund: Die Satzung in Goslar ist nicht differenziert genug ausgestaltet worden. Nach den Ausführungen des Gerichts ist eine „Bettensteuer" zwar grundsätzlich in Niedersachsen zulässig. Allerdings verstößt die in der Stadt Goslar gewählte Staffelung der Steuersätze gegen die Besteuerungsgleichheit gemäß Grundgesetz. Die Goslarer Bettensteuer-Satzung legte drei unterschiedliche Steuersätze zugrunde, je nach Sterne-Kategorie der Unterkünfte. Statt sich an den Unterkunftskategorien zu orientieren, hätte die Satzung an den Kosten je Übernachtung festgemacht werden müssen. Denn so wurden zum Teil Übernachtungen mit einem geringen Entgelt vergleichsweise wesentlich stärker belastet als teurere Übernachtungen. Darüber hinaus wurde beanstandet, dass die Abgabe im Ortsteil Hahnenklee nicht erhoben wird. Das verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen. Im Januar stehen übrigens auch die Bettensteuer-Satzungen in Lüneburg und in Schulenberg (Oberharz) auf der Agenda des Oberverwaltungsgerichts. Auch hier sind Staffelungen je nach Betriebsart bzw. Kategorie Bestandteil der Satzung. NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15 10 Das Urteil dürfte die Diskussion um eine landesweite Regelung für eine Tourismusabgabe erneut anfachen. Die Landesregierung prüft seit Längerem ein Abgabemodell, das über die jetzige Regelung hinausgeht, nach der nur prädikatisierte Kur- und Erholungsorte eine Fremdenverkehrs- oder Kurabgabe erheben dürfen. Der NIHK tritt schon seit mehreren Jahren für eine ergebnisoffene Prüfung solcher Lösungen ein. Diese können aber, da hier zusätzliche Abgabenlasten auf die Unternehmen zukommen, immer nur die zweitbeste Lösung sein. Unternehmen der Tourismusbranche hatten sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt offen gezeigt. „Solange gewährleistet ist, dass alle vom Tourismus profitierenden Wirtschaftszweige eingebunden werden und sie mitbestimmen können, wie die Mittel verwendet werden, sind die Unternehmen auch bereit, sich an der Finanzierung öffentlicher Ausgaben für den Tourismus zu beteiligen“, so Martin Exner, tourismuspolitischer Sprecher des NIHK und verweist dabei auf Ergebnisse früherer Tourismusumfragen. Der NIHK ist in erste Beratungen über eine Tourismusabgabe eingebunden gewesen und steht für weitere Gespräche bereit. www.n-ihk.de Hintergrundinfos zum Thema finden Sie auch im NIHK-Fokus Niedersachsen vom Juli 2013 unter dem Titel „Bettensteuer & Co.: ein Irrweg!“ zum Download. Mindestlohn ab 01.01.2015 Von Herbert Blank, IHK Lüneburg-Wolfsburg Ab Januar 2015 gilt bundesweit ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn. Grundsätzlich muss künftig jeder Arbeitnehmer mindestens 8,50 Euro pro Stunde bezahlt bekommen. Hier lesen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen: Wem muss der Mindestlohn gezahlt werden? © Shutterstock Der Mindestlohn ist zunächst jedem Arbeitnehmer, der in Deutschland tätig ist, ohne Rücksicht auf die Art seiner Tätigkeit zu zahlen. Auf den Anspruch können Arbeitnehmer nicht wirksam verzichten, sodass etwa auch Familienangehörigen der Mindestlohn zu zahlen ist, sofern sie abhängig beschäftigt werden. Von der Aushandlung eines Arbeitsentgelts unterhalb der Mindestlohngrenze ist daher dringend abzuraten, da sich der Arbeitgeber hierdurch einem nicht unerheblichen Bußgeldrisiko aussetzt. Die Lohnzahlung hat spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats zu erfolgen, in dem der Arbeitnehmer seine Leistung erbracht hat. Bis zum 01.01.2017 bleibt es bei dem Betrag von 8,50 Euro. Dann wird durch die Mindestlohnkommission erstmals darüber beraten, ob eine Erhöhung erfolgen soll. Für die Zukunft wird eine solche Entscheidung dann durch die Kommission im Zwei-Jahres-Rhythmus erfolgen. Aufgrund des zwingenden Charakters des Mindestlohns gilt die Lohnuntergrenze auch für Saisonarbeiter. Eine arbeitgebergünstige Ausnahme ergibt sich daraus, dass die kurzfristige sozialabgabenfreie geringfügige Beschäftigung nunmehr über 70 anstatt „nur“ über bislang 50 Tage möglich ist. Diese Möglichkeit ist auf vier Jahre befristet. NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/2015 11 Welche Ausnahmen gibt es? Zunächst gilt der Mindestlohn nicht für Auszubildende sowie ehrenamtlich Tätige. Zudem sind Arbeitnehmer unter 18 Jahren, die keinen Berufsabschluss haben, vom Mindestlohnanspruch ausgenommen. Für Praktikanten gelten hingegen besondere Regeln. Grundsätzlich haben sie Anspruch auf den Mindestlohn. Dies verhält sich nur bei solchen Praktikanten anders, die zur Einstiegsqualifizierung, Berufsausbildungsvorbereitung oder im Rahmen eines Pflichtpraktikums tätig sind. Sollten Praktikanten das Praktikum zur Orientierung für die Berufs- oder Studienwahl ableisten, ist die Befreiung von der Mindestlohnzahlung auf drei Monate begrenzt. Eine weitere Ausnahme gilt für Langzeitarbeitslose. Hierunter sind Personen zu zählen, die länger als zwölf Monate arbeitslos waren. Innerhalb der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung sind sie vom Mindestlohn ausgeschlossen. Noch bis zum 31.12.2017 gehen abweichende Regelungen eines allgemein verbindlichen Tarifvertrags dem Mindestlohn vor. Ab dem 01.01.2017 muss aber auch hier je Zeitstunde Arbeit ein Mindestentgelt von 8,50 Euro brutto gezahlt werden. Schließlich existiert eine Sonderregelung für Zeitungsboten. Diese haben ab dem 01.01.2015 einen Anspruch auf 75% des Mindestlohns, ab dem 01.01.2016 auf 85% und ab dem 01.01.2017 dann auf den vollen Mindestlohn von 8,50 Euro. Welche Arbeitgeberleistungen fallen unter den Begriff des Lohns? Unter Lohn werden alle Zahlungen gefasst, die im Gegenseitigkeitsverhältnis vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer für das Erbringen seiner „Normalarbeitsleistung“ entrichtet werden. Dies bedeutet, dass Zahlungen, die über diese Normalarbeitsleistung hinausgehen, auf den Mindestlohn nicht anzurechnen sind. Der Mindestlohn von 8,50 Euro ist also unabhängig von Leistungen zu zahlen, die etwa durch Überstunden, Gefahrzulagen, Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit erzielt werden. Ebenso können Zahlungen, die als Auslagenersatz gezahlt werden, nicht in die Lohnzahlung eingerechnet werden. Darüber hinaus können auch Einmalzahlungen regelmäßig nicht angerechnet werden. Beispielsweise kann ein einmal jährlich gezahltes Urlaubsgeld nicht auf die übrigen elf Monate umgelegt werden. Welche weiteren Neuerungen sind zu beachten? Ab dem 01.01.2015 haben Praktikanten Anspruch auf Aushändigung eines Praktikumsvertrages, der Ausbildungsziele, Beginn und Dauer des Praktikums, die täglichen Arbeitszeiten und Angaben zu Vergütungs- und Urlaubsansprüchen enthalten muss. Für bestimmte Branchen (u.a. Baugewerbe, Gastronomie, Fleischwirtschaft) wird eine Aufzeichnungspflicht geschaffen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren muss. Dies gilt übrigens branchenunabhängig bei allen Mini-Jobs und beim Einsatz von Leiharbeitern. NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15 12 Wie wird die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert und welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung? Diese Aufgabe wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wahrgenommen, welche Teil der Zollverwaltung ist. Stellt die FKS fest, dass beispielsweise kein Mindestlohn gezahlt wird, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Auch die fehlerhafte oder unvollständige Arbeitszeitenaufzeichnung ist bußgeldbewehrt – bis zu 30.000 Euro drohen hier. Zudem ist erhöhte Aufmerksamkeit bei der Vergabe von Werk- und Dienstleistungen erforderlich. Dem neuen Gesetz zufolge haftet der Auftraggeber, wenn ein beauftragter Subunternehmer die Lohnuntergrenze nicht einhält. Er haftet dabei wie ein Bürge – das heißt ohne Wenn und Aber. Daher ist die Zuverlässigkeit von Auftragnehmern zukünftig besonders gut im Blick zu behalten. GEMA: Urteil in Köln zu Ferienwohnungen OLG Köln Az.: 6 U 204/13 vom 13.6.2014 Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klage der GEMA auf Zahlung von Nutzungsgebühren abgewiesen. Vermieter einzelner privater Ferienwohnungen seien nicht zur Zahlung der GEMA-Gebühr verpflichtet, da die Situation nicht mit einem Hotelbetrieb, sondern eher mit der Vermietung von Wohnungen vergleichbar sei. Allerdings ist die Entscheidung des OLG Köln nicht bundesweit verbindlich. Auf Nachfrage der IHK Lüneburg-Wolfsburg teilte die GEMA-Bezirksdirektion in Hamburg mit, eine andere Rechtsmeinung zu vertreten und an der Vergütungspflicht festzuhalten. Es bleibt also abzuwarten, ob auch in Niedersachsen ein vergleichbarer Rechtsstreit für Klarheit sorgen wird. Sauna: Ab 1. Juli 2015: 19 Prozent MwSt. Zurzeit gelten für Saunaleistungen noch die ermäßigten 7 Prozent Mehrwertsteuer, da sie bislang als Heilbäder im Sinne des Umsatzsteuergesetzes angesehen wurden. Ab 1. Juli 2015 soll für alle Saunaleistungen der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent anfallen. Gerechtfertigt wird dies mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2005, das die ermäßigte Besteuerung nur für Heilbäder vorsieht, die konkret als Behandlung einer Krankheit dienen. Der Wellness-Effekt und die vorbeugende Wirkung rechtfertigen keine Steuerermäßigung. Immerhin ist die Anhebung des Steuersatzes nach massiven Protesten um ein halbes Jahr verschoben worden – ursprünglich war die Anhebung zum 1. Januar 2015 geplant. NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/2015 13 Termine 17. - 25.01.2015 CMT Caravan Motor Touristik Messe Stuttgart www.messestuttgart.de/cmt/ 02. – 03.02.2015 Deutscher Hotelkongress Berlin www.conferencegroup.de 04. – 08.02.2015 Reisen Hamburg Hamburg http://reisenhamburg.de/ 22.02.2015 ADFC Radreise-Messe 2014 Hamburg www.hamburg.adfc.de 25.02. - 01.03.2015 REISE + CAMPING Essen www.die-urlaubswelt.de 04. - 08.03.2015 ITB – Internationale Tourismusbörse Berlin Berlin www.itb-berlin.de 17. – 19.04.2015 Destination Camp Hamburg www.destinationcamp.com 23. – 24.04.2015 Tourismustag Niedersachsen Lüneburg www.tourismustagniedersachsen.de 26. – 28.04.2015 Germany Travel Mart Erfurt und Weimar http://www.germany.travel/ de/trade/gtm-germanytravel-mart/gtm/gtm.html IHK-Weiterbildung IHK Lüneburg-Wolfsburg 05.02.2015 Azubi-Knigge Lüneburg, 175 Euro/ 165 Euro für Mitglieder 05.02.2015 Fit für turbulente Zeiten - Zeitmanagement und Arbeitsmethodik im Beruf Wolfsburg, 290 Euro/ 270 Euro für Mitglieder 17.02.2015 Wie begegne ich schwierigen Mitarbeitern? Lüneburg, 290 Euro/ 270 Euro für Mitglieder 19.02.2015 Zeitgemäße Korrespondenz nach DIN 5008 Lüneburg, 290 Euro/ 270 Euro für Mitglieder 23.02.2015 HACCP - Hygieneschulung für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung Lüneburg, 175 Euro/ 165 Euro für Mitglieder NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15 14 26.02.2015 Nie wieder Fusseln im Mund - Rhetorik mal anders Wolfsburg, 290 Euro/ 270 Euro für Mitglieder 04.03.2015 und 19.03.2015 Telefontraining für Auszubildende Lüneburg und Celle, 175 Euro/ 165 Euro für Mitglieder 05.03.2015 Stress- und Selbstmanagement - Mehr leben und leisten Lüneburg, 290 Euro/ 270 Euro für Mitglieder 18.03.2015 Das Telefon - Die Visitenkarte des Unternehmens Lüneburg, 290 Euro/ 270 Euro für Mitglieder Kontakt: Christina Möller, Tel. 04131–742–163, [email protected] Oldenburgische IHK 13.02.2015 Erfolgreiches Zeitmanagement und Selbstorganisation Oldenburg, 235 Euro 25.02.2015 Am Telefon überzeugen Oldenburg, 235 Euro 03.03.2015 Vom Mitarbeiter zur Führungskraft Oldenburg, 395 Euro 04.03.2015 Informationen erfolgreich managen Oldenburg, 225 Euro 05.03.2015 Mein Schreibtisch frei und aufgeräumt professionelle Arbeitsplatzorganisation Oldenburg, 225 Euro 14.04.2015 Englisch korrespondieren Praxistraining für den internationalen Schriftverkehr Oldenburg, 375 Euro Kontakt: Petra Rabe, Tel.: 0441-2220-424, [email protected]. IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim 10.02.2015 Social Media und Internetmarketing Osnabrück, 180 Euro 11.02.2015 Stilsicheres Styling und moderne Umgangsformen für Auszubildende Osnabrück, 155 Euro NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/2015 15 13.02.2015 Nie mehr sprachlos - Schlagfertigkeitstraining Osnabrück, 200 Euro 24.02.2015 Effizienteres Einkaufen - Einkaufs- und Beschaffungsmanagement Osnabrück, 200 Euro 25.02.2015 Erfolgsfaktor Image! Damit der erste Eindruck stimmt Osnabrück, 220 Euro 26.02.2015 First Aid in Sachen „kundenorientiere Kommunikation für Auszubildende (in Deutsch/Englisch) Osnabrück, 155 Euro 16.04.2015 Mit modernen Umgangsformen zum Erfolg: Richtig ist wichtig! Osnabrück, 180 Euro 23.04.2015 Telefonieren, wie Kunden es wünschen - Der erste Eindruck entscheidet Osnabrück, 220 Euro 27.04.2015 Mein Schreibtisch - frei und aufgeräumt Osnabrück, 170 Euro Kontakt: Valeria Nadel, Tel. 0541-353-473, [email protected] IHK für Ostfriesland und Papenburg 09.02.2015 Hygieneschulung Emden, 140 Euro 19.02.2015 Reisekosten- und Bewirtungsrecht Emden, 235 Euro 23.02.2015 Besser verkaufen - Kunden gewinnen und begeistern (Abendvortrag) Emden, 75 Euro 04.03.2015 Richtiges Verhalten am Telefon Emden, 120 Euro 05.03.2015 Grundlagen der Rhetorik Emden, 215 Euro 10.03.2015 Mein Schreibtisch - frei und aufgeräumt Emden, 235 Euro 18.03.2015 Telefon und Empfang - Visitenkarte des Unternehmens Emden, 215 Euro NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15 16 26.03.2015 Auf dem Weg zum attraktiven Ausbildungsunternehmen Emden, 145 Euro Kontakt: Susanne Moderhak, Tel. 04921–8901–21, [email protected] IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum 27.01.2015 Business-Knigge: Sicher auf jedem Parkett Verden, 195 Euro 10.02.2015 Personalauswahlverfahren: Die besten Mitarbeiter für Ihr Unternehmen! Stade, 195 Euro 13.02.2015 Officemanagement: Arbeitsplatzorganisation und Ablagemanagement Stade, 210 Euro 18.02.2015 Reisekosten- und Bewirtungsrecht Verden, 220 Euro 18.02.2015 Hygieneschulung für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung Stade, 100 Euro 20.02.2015 Konstruktiver Umgang mit Meinungsverschiedenheiten Stade, 195 Euro 27.02.2015 Officemanagement: Der/die Assistent/in als Managementpartner/in Stade, 210 Euro 03.03.2015 Auszubildende erfolgreich führen und kompetent beurteilen Stade, 195 Euro 18.03.2015 Betriebliches Gesundheitsmanagement - gesund am Arbeitsplatz! Stade, kostenfrei 17.04.2015 Officemanagement: Telefonate professionell und erfolgreich führen Stade, 210 Euro Kontakt: ServiceCenter, 04141–524–0, [email protected] NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/2015 17 Q-News Jetzt neu: Q-Schulungen mit Themenschwerpunkt Seit gut 10 Jahren wächst die niedersächsische Q-Gemeinde: Tourismusbetriebe, touristische Organisationen und Dienstleister jeder Art machen sich mit Hilfe der Initiative ServiceQualität fit für den Wettbewerb und arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Servicequalität. 2015 geht ein neues Veranstaltungsformat an den Start, das die bewährten Q-Seminare mit fachspezifischen Themen verbindet. Die Teilnehmer werden auf der einen Seite vollwertig zum QualitätsCoach ausgebildet. Zum anderen – je nach Themenschwerpunkt – werden die spezifischen Chancen und Herausforderungen behandelt und aktuelle Branchenzahlen präsentiert. Beispiele und Übungen werden speziell auf das jeweilige Thema zugeschnitten. Das Seminarkonzept wurde zunächst für die Themen Aktiv (Rad und Wandern) und Gesundheit entwickelt. Die Teilnehmer des 2-tägigen QThemenseminars zahlen den gleichen Teilnehmerbeitrag wie bei der normalen 1,5-tägigen „Ausbildung zum QualitätsCoach“ (295,- € netto inkl. Schulungsunterlagen sowie der Seminarverpflegung). Zwei Termine stehen bereits fest: Q-Themenseminar Gesundheit am 03./04. Februar 2015 in Bad Sachsa und Q-Themenseminar Aktiv am 21./22. April 2015 in Jork. Kontakt: www.servicequalitaetniedersachsen.de Tel. 051-270 488-24 Darüber hinaus kann das Seminar auch als geschlossene Schulung gebucht werden. Die Anmeldung ist möglich unter www.servicequalitaet-niedersachsen.de oder direkt bei der TMN, E-Mail [email protected]. Q-Schulungstermine Stufe I (QualitätsCoach): 03. - 04.02.2015 Bad Sachsa (Romantischer Winkel - Spa & Wellness Resort) - Themenseminar Gesundheit Dozentin: Lydia Albers 16. - 17.02.2015 Hannover (Handelshaus Hannover) Dozent: Mika Balke 21. – 22.04.2015 Jork (Hotel Altes Land) - Themenseminar Aktiv – Dozentin: Lydia Albers NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15 18 Stufe II (QualitätsTrainer): 19. - 20.03.2015 Visselhövede (Pescheks Seminarhotel Luisenhof) Dozentin: Lydia Albers Kosten der Seminare: 295 Euro plus MwSt. Geschlossene Schulungen können darüber hinaus individuell vereinbart werden. Kontakt: www.servicequalitaet-niedersachsen.de, Agnetha Gläß, Tel.: 0511-270 488–24, [email protected] Quergelesen DEHOGA Hygiene-Paket: Fit für die Kontrolle DEHOGA-Hygienepaket inkl. CD-ROM, Hrsg.: Interhoga GmbH, 2014 www.dehoga-shop.de 33 Euro für DEHOGAMitglieder, 55 Euro für Nichtmitglieder Um böse Überraschungen zu vermeiden, wenn eine amtliche Hygienekontrolle ansteht, hat der DEHOGA in Zusammenarbeit mit amtlichen Lebensmittelkontrolleuren ein praktisches Hygiene-Paket für das Gastgewerbe entwickelt. Ein dicker Ordner enthält die wichtigsten Hygiene-Leitlinien inklusive der rechtlichen Grundsätze (u. a. HACCP und Infektionsschutzgesetz), und eine Vorlage für Hygieneschulungen für Mitarbeiter. Die dazugehörige CD-Rom liefert Druckvorlagen für 12 verschiedene Checklisten, mit denen man die täglichen Kontrollmaßnahmen nicht aus den Augen verliert. Drei dieser Checklisten (tägliche Kontrolle der WCs, der Schankanlagen und des Küchen-/Thekenbereichs), werden praktischerweise schon als Abreißblöcke mitgeliefert. NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/2015 19 Aus der Region Siegel bescheinigt IHK guten Service Staatssekretärin Daniela Behrens (l.) hat die Auszeichnung der Initiative ServiceQualität Deutschland an IHKHauptgeschäftsführer Michael Zeinert und IHKReferentin Raphaela Salfner überreicht. (Bild © Philipp von Ditfurth / nh) Kundenfreundlich und kompetent: Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg bietet ihren Mitgliedern und Kunden einen exzellenten Service. Das bestätigt jetzt die Initiative ServiceQualität Deutschland – mit einem Qualitätssiegel der Stufe II. Am Freitag, 31. Oktober, hat die Staatssekretärin des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, Daniela Behrens, in Hannover die Auszeichnung an IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert überreicht. Sie gilt für alle drei IHK-Standorte in Lüneburg, Celle und Wolfsburg, die unabhängig voneinander die Anforderungen für das Qualitätssiegel erfüllten. Die Initiative ServiceQualität Deutschland zielt darauf ab, Unternehmen kundenfreundlicher, kompetenter, konkurrenzfähiger zu machen. Wer mitmacht, muss seine Dienstleistungen konsequent aus der Kunden-Perspektive analysieren, sich in Sachen Kundenorientierung weiterbilden, betriebliche Abläufe unter die Lupe nehmen und konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Servicequalität nachweisen. Die IHK Lüneburg-Wolfsburg hat 2009 die erste Stufe des Qualitätssiegels erreicht. Für die Stufe II musste die IHK bei Befragungen gute Noten von Kunden sowie eine realistische Einschätzung der eigenen Stärken und Schwächen von IHK-Mitarbeitern und -Geschäftsführung nachweisen. Zusätzlich haben Testkunden bei einem sogenannten Mystery Check mit einem fingierten Anliegen eine Dienstleistung in Anspruch genommen. IHK-Chef Michael Zeinert sagt: „Die sehr positiven Rückmeldungen unserer Kunden bestätigen uns in unserer konsequenten Serviceorientierung. Das Qualitätssiegel der Stufe II ist für uns ein Ansporn, verstärkt auf die Kunden zuzugehen, die uns noch nicht kennen.“ Tourismusnachrichten abonnieren www.ihk-lueneburg.de/abo Sie haben noch kein Tourismusnachrichten-Abo? Dann registrieren Sie sich kostenlos bei uns! Die Tourismusnachrichten kommen dann vierteljährlich per E-Mail. NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15 Bildnachweis – Titel: Anatoliy Samara / shutterstock.com | Patrizia Tilly / shutterstock.com | Erik Mandre / shutterstock.com | Kondrashov MIkhail Evgenevich / shutterstock.com | CandyBox Images / shutterstock.com Rückseite: GOSLAR marketing gmbh | Frank Bierstedt (FB) / Südheide Gifhorn GmbH (GHN) | Hartwig Wachsmann / Tourismusverband Osnabrücker Land e.V. | Peter Hamel (PH) / TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN) Der NIHK ist die Landesarbeitsgemeinschaft folgender Industrie- und Handelskammern: IHK Lüneburg-Wolfsburg, Oldenburgische IHK, IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, IHK für Ostfriesland und Papenburg sowie IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum.