EINBLICKE - Bistum Limburg
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EINBLICKE - Bistum Limburg
EINBLICKE Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2013 Bistum Limburg Limburger Domkapitel Bischöflicher Stuhl zu Limburg (Vorläufige Bilanz zum 31. Dezember 2012) Schulstiftung des Bistums Limburg Inhalt 2|3 Das Bistum Limburg 4 Vorwort 8 Einführung 12 Jahresabschlüsse 16 Grundlagen der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung 17 Jahresabschluss des Bistums Limburg KdöR zum 31. Dezember 2013 Bilanz zum 31. Dezember 2013 Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013 Verwendung der Kirchensteuer im Jahr 2013 Herausforderungen und Vorsorge 22 23 32 38 48 Jahresabschluss des Limburger Domkapitels KdöR 58 zum 31. Dezember 2013 Bilanz zum 31. Dezember 2013 59 Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013 61 Aufgaben und Ausblick 65 Vorläufige Bilanz des Bischöflichen Stuhls zu Limburg KdöR 66 zum 31. Dezember 2012 Aktueller Sachstand 67 Vorläufige Bilanz zum 31. Dezember 2012 68 Aufgaben und Ausblick 71 Jahresabschluss der Schulstiftung des Bistums Limburg 72 zum 31. Dezember 2013 Bilanz zum 31. Dezember 2013 73 Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013 75 Aufgaben und Ausblick 77 Kirchliche Statistik 78 Impressum 85 Das Bistum Limburg 4|5 Lahn Das Bistum Limburg 3 Rhein 10 9 4 7 7 2 8 6 11 5 1_ Frankfurt 2_ Hochtaunus 3_ Lahn-Dill-Eder 4_ Limburg 5_ Main-Taunus 6_ Rheingau 7_ Rhein-Lahn 8_ Untertaunus 9_ Westerwald 10 _ Wetzlar 11 _ Wiesbaden 1 Main Mit dem Bistum Limburg verbinden viele zuerst den Dom an der Autobahn Frankfurt-Köln, Ziel hunderttausender Besucher und ein Zeugnis spätromanischer Baukunst von europäischem Rang. Der altehrwürdige Georgsdom – seit dessen Weihe im Jahr 1235 inzwischen fast 800 Jahre vergangen sind – ist seit der Gründung des Bistums die Kathedrale des Bischofs von Limburg. Der Dom ist damit nicht nur etwa das geographische, sondern auch das geistliche Zentrum des Bistums Limburg. Kontraste prägen das Leben der Menschen in unserem Bistum: Es ist Großstadtkirche, Kirche in der Diaspora und Kirche im Dorf. Im Süden liegt das Rhein-Main-Gebiet mit der Wirtschafts- und Bankenmetropole Frankfurt, die über die Stadtgrenzen hinaus das kirchliche Leben im Bistum prägt. Zwischen Frankfurt und der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden erstreckt sich entlang des Mains ein lang gezogener Industriegürtel. Vom malerischen Rheingau bis zur Lahnmündung bildet der Rhein die Bistumsgrenze. Durch die großen ländlichen Gebiete im Westerwald und Taunus, entlang der Lahn bis nach Wetzlar und dem Gebiet an Dill und Eder wird der Norden des Bistums geprägt. Das Bistum Limburg Hamburg Berlin Münster Osnabrück Hildesheim Münster Görlitz Magdeburg Paderborn Essen Aachen Köln Fulda Limburg Trier Mainz Dresden Meißen Erfurt Mainz Würzburg Bamberg Speyer Eichstätt Regensburg Rottenburg Stuttgart Passau Augsburg München Freising Freiburg Gemessen an der 2.000-jährigen Geschichte der Katholischen Kirche und anderen Diözesen, die – auch in Deutschland – weit mehr als tausend Jahre bestehen, ist das Bistum Limburg mit seinen gut 185 Jahren ein vergleichsweise junges Bistum. Seine Geschichte beginnt mit dem Zusammenbruch der weltlichen und kirchlichen Strukturen in Europa als Folge der Französischen Revolution. Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden Gebiete der alten geistlichen Kurfürstentümer Mainz und Trier den nassauischen Herzogtümern zugeordnet. Diese vereinigten sich 1806 zum Herzogtum Nassau mit Regierungssitz in Wiesbaden. Die Katholische Kirche wurde der Aufsicht der evangelischen Landesherren unterstellt. Zusammen mit der freien Reichsstadt Frankfurt plante das Herzogtum Nassau ein eigenes Bistum zu errichten. Am 23. November 1827 erfolgte schließlich die Gründung des Bistums Limburg, und der erste Bischof Jakob Brand nahm seine Amtsgeschäfte auf. Zum damaligen Zeitpunkt zählte das Bistum Limburg 175.000 Katholiken. Das Territorium der Diözese wurde 1884 um die Grafschaft Hessen-Homburg und den Kreis Biedenkopf sowie im Jahr 1930 um weitere vier Frankfurter Pfarreien erweitert, bis es durch die Zuordnung des Kreises Wetzlar im Jahr 1933 seine heutige Größe erreichte. 6|7 Das Bistum Limburg in Zahlen und Daten 644.074 Katholiken 11 218 Pfarreien in der bisherigen Struktur (Stand: 01. Januar 2014) 7.196 6.182 km 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinden/ Pfarreien Gesamtfläche 14 1.626 Bezirke Pfarreien neuen Typs (Stand: 01. Januar 2014) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums, des Domkapitels und des Bischöflichen Stuhls alle Werte, sofern nicht anders angegeben, Stand 31. Dezember 2013 Vorwort 8|9 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder im Bistum Limburg, v. l. Pfarrer Wolfgang Rösch, Weihbischof Manfred Grothe wir gehen im Bistum Limburg einen weiteren wichtigen Schritt, um eine größere Transparenz in Finanz- und Vermögensangelegenheiten zu schaffen. Vollständige Transparenz betrachten wir als wesentliche Grundlage für Vertrauen. Dass es letztlich auch die Ereignisse des vergangenen Jahres im Bistum Limburg waren, die den Ruf nach größerer Transparenz in unserer Diözese und weit darüber hinaus unüberhörbar werden ließen, macht uns nachdenklich und betroffen. Dennoch gilt es, den Blick nach vorne zu richten und an Wegen aus der Krise zu arbeiten. Das Bistum befindet sich nach all den Geschehnissen nun auf einem intensiven Weg der Aufarbeitung. Wichtige Entscheidungen haben wir bereits gefällt, und wir gehen diesen Weg konsequent weiter. Die Zeit der Administration möchten wir nicht zuletzt daran messen und bewerten, wie uns dieser Weg hin zu neuen Ufern, der eine gemeinsame Kraftanstrengung vieler sein muss, gelingt. Die Freude am Glauben soll uns wieder beflügeln. Das Bistum Limburg teilt mit der Deutschen Bischofskonferenz den Wunsch nach mehr Vorwort Transparenz und legt deshalb erstmals seine Vermögenswerte, aber auch die bestehenden finanziellen Verpflichtungen offen. Bezogen auf den Haushalt des Bistums und die Verwendung der Kirchensteuer besteht diese Transparenz bereits durch regelmäßige aktuelle Veröffentlichungen des Dezernates Finanzen, Verwaltung und Bau. „Wir gehen im Bistum Limburg einen weiteren wichtigen Schritt, um eine größere Transparenz in Finanz- und Vermögensangelegenheiten zu schaffen.“ Bei der Beantwortung der Frage „Wie viel Vermögen hat die Kirche?“ stößt man sehr schnell auf die Wirklichkeit, dass man es in einer Diözese häufig mit einer großen Anzahl unterschiedlicher, rechtlich selbständiger Körperschaften und damit eigenständiger Vermögensträger zu tun hat. So bestehen auch im Bistum Limburg zahlreiche einzelne Rechtsträger, in der Regel Körperschaften des öffentlichen Rechts, die jeweils eine eigene Verantwortlichkeit für ihr Vermögen haben. Dazu zählen das Bistum Limburg, der Bischöfliche Stuhl, das Domkapitel, derzeit 232 Pfarreien, drei Gesamtverbände und weitere Rechtsträger. Darüber hinaus besteht die aus Kirchensteuermitteln gespeiste rechtlich selbständige Schulstiftung des Bistums Limburg als kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts. Somit bedarf es bei einer Veröffentlichung aller Vermögen auch der Zustimmung dieser selbständigen Körperschaften. Wir haben im Bistum Limburg in synodalen und kurialen Gremien über die Veröffentlichung des Vermögens und den damit verbundenen Verpflichtungen im Bistum Limburg ausführlich beraten. Wir gehen diesen Schritt mit ausdrücklicher Zustimmung der diözesanen Gremien. So legen wir die Fakten zu dem Vermögen und zu den finanziellen Verpflichtungen • des Bistums Limburg, • des Limburger Domkapitels und •der Schulstiftung des Bistums Limburg 10 | 11 auf Basis der geprüften und festgestellten Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2013 erstmals der Öffentlichkeit vor. Mit den vorgelegten Zahlen sind die bilanziellen Vermögens- und Verpflichtungsstrukturen dieser Körperschaften abschließend und vollständig veröffentlicht. Zur Einordnung und zum Verständnis des Zahlenwerkes machen wir auf die erläuternde Einführung des Finanzdezernenten aufmerksam. Diese Veröffentlichung beinhaltet die Zahlen der vorläufigen Bilanz des Bischöflichen Stuhls zu Limburg zum 31. Dezember 2012, wie sie bereits im Abschlussbericht der Prüfungskommission über die externe kirchliche Prüfung der Baumaßnahme auf dem Domberg in Limburg enthalten waren. Wir hatten bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Aufarbeitung der Finanzund Vermögenssituation des Bischöflichen Stuhls und die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 dieser Körperschaft mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Wie angekündigt, möchten wir diesen nach externer Prüfung und Anerkennung durch den Vermögensverwaltungsrat noch im Laufe des zweiten Halbjahres 2014 veröffentlichen. Zur Transparenz gehört es auch, auf Grenzen hinzuweisen, die eine solche Veröffentlichung hat. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf das Bistum Limburg, das Limburger Domkapitel, den Bischöflichen Stuhl zu Limburg und die Schulstiftung des Bistums Limburg. Er enthält keine Angaben zu Vermögen und Verpflichtungen der Kirchengemeinden im Bistum Limburg. Diese Körperschaften des öffentlichen Rechts sind selbstverständlich auch zur Aufstellung von Planungsrechnungen und Jahresabschlüssen verpflichtet. Es ist wichtig, auch öffentlich auf die Eigenständigkeit dieser Körperschaften mit eigenen Entscheidungswegen, Rechten und Pflichten hinzuweisen. Das Bistum Limburg ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung Vermögenswerte anderer kirchlicher Körperschaften zu veröffentlichen. Bei vielen Gelegenheiten und im Rahmen regelmäßiger Publikationen zum Haushalt des Bistums lädt der Finanzdezernent zur Kontaktaufnahme und zum Austausch ein. Sollten Sie Rückfragen haben oder Kritik äußern wollen, wenden Sie sich gerne an das Dezernat Finanzen, Verwaltung und Bau im Bischöflichen Ordinariat. Wir hoffen und wünschen, auch mit der so geschaffenen Transparenz im Hinblick auf die Finanz- und Vermögenssituation der vorgestellten Rechtsträger, den angesprochenen neuen Ufern näherzukommen. In diesem Sinne grüßen wir Sie herzlich + Weihbischof Manfred Grothe Apostolischer Administrator Pfarrer Wolfgang Rösch Ständiger Vertreter des Apostolischen Administrators Einführung 12 | 13 Liebe Leserin, lieber Leser, in der Reihe „EINBLICKE“ veröffentlicht das Bistum Limburg erstmals vollständige Jahresabschlüsse und damit auch die Angaben zu Vermögen und Verpflichtungen. Die Jahresabschlüsse beinhalten ferner detaillierte Angaben zu den Einnahmen und der Verwendung der Mittel. Zur Interpretation und zum Verständnis dessen, was wir der Öffentlichkeit vorlegen, ist es wichtig, einige Hintergründe näher zu beleuchten. Für die Katholische Kirche in Deutschland bestehen keine allgemeinverbindlichen Rechnungslegungsnormen. Das Bistum Limburg gehörte zu den ersten Diözesen in der Bundesrepublik Deutschland, die ihr Rechnungswesen an die üblichen handelsrechtlichen Bestimmungen anlehnen. So heißt es in § 42 der Haushaltsordnung für das Bistum Limburg: „Die Rechnungslegung soll grundsätzlich nach den allgemein anerkannten Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung geführt werden und sich an den üblichen handelsrechtlichen Bestimmungen orientieren“. Bis auf wenige begründete Ausnahmen, in denen das Bistum Limburg mit Blick auf die Beson- Finanzdezernent Gordon Sobbeck derheiten einer kirchlichen Körperschaft bzw. unter Vorsorgegesichtspunkten von den handelsrechtlichen Normen abweicht, entspricht das Rechnungswesen der Diözese seit dem 01. Januar 2003 den für Kapitalgesellschaften geltenden Anforderungen an die Rechnungslegung. Einführung Dieser hohe Standard wird durch jährliche externe Jahresabschlussprüfungen, in denen das Bistum Limburg seit Umstellung der Rechnungslegung im Jahr 2003 uneingeschränkte Bescheinigungen erhielt, bestätigt. Die Prüfung der Jahresabschlüsse des Bistums Limburg, des Bischöflichen Stuhls sowie der Schulstiftung wird durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Der Jahresabschluss des Limburger Domkapitels wird durch die Interne Revision des Bischöflichen Ordinariates geprüft. Durch eine solide und sich an allgemein geltenden Regelungen orientierende Rechnungslegung steht die Veröffentlichung des Vermögens und der Verpflichtungen des Bistums Limburg auf einem klar definierten Fundament. Im deutschen Handelsrecht kommt dem „vernünftigen Kaufmann“ und seiner Beurteilung eine tragende Rolle zu. Man kann hier eine Parallele zum Kirchenrecht sehen, welches die Verantwortlichen in Vermögensangelegenheiten auf die Sorgfalt des „guten Hausvaters“ verpflichtet. Dieser Linie folgen wir in der Anwendung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips konsequent. Dies bedeutet, dass für Aktivposten (Vermögensgegenstände) das „Niederstwertprinzip“ gilt und Verpflichtungen nach dem „Höchstwertprinzip“ bemessen werden. Außerdem werden positive Vermögensveränderungen erst bei tatsächlicher Realisierung ausgewiesen, während Risiken und Verluste bereits berücksichtigt werden, wenn sie absehbar sind. Die so entstehenden „Buchwerte“, die Gegenstand dieser Veröffentlichung sind, fallen deshalb sehr oft niedriger aus als der tatsächliche Marktwert, der beispielsweise beim Verkauf einer Immobilie, einer Beteiligung an einem Unternehmen oder von Fondsanteilen auf dem Markt erzielt werden könnte. Es ergeben sich „stille Reserven“, die jedoch nach dem handlungsleitenden Vorsichtsprinzip keinen Niederschlag im Jahresabschluss finden. Kommt es zu einer Veräußerung, werden stille Reserven selbstverständlich realisiert und im Jahresabschluss ausgewiesen. Dies ist keine Besonderheit in der Rechnungslegung des Bistums Limburg, sondern eine übliche Erscheinung bei allen Körperschaften, die ihre Rechnungslegung an handelsrechtlichen Standards ausrichten, also auch der größte Teil der in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen und bilanzierenden Unternehmen. Hinzu kommt, dass die im Anlagevermögen einer kirchlichen Körperschaft enthaltenen Vermögensgegenstände in aller Regel dazu bestimmt sind, dauerhaft und langfristig im Bestand gehalten zu werden. Mehr als 80 Prozent des Gesamtbestandes der Gebäude stehen in einer unmittelbar kirchlichen Nutzung. Ein beträchtlicher Teil des Immobilienbestandes ist zudem denkmalgeschützt. Auch deshalb kommt einem aktuellen Marktwert, der zudem Schwankungen ausgesetzt ist, keine substanzielle Bedeutung zu. Die wesentlichen Grundlagen der Buchführung, der Bilanzierung und Bewertung haben wir in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Bei der Zuordnung des Immobilienvermögens zu den einzelnen Körperschaften Bistum Limburg, Bischöflicher Stuhl zu Limburg und Limburger Domkapitel sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass diese oftmals noch auf historischen Grundlagen beruht, die mit der konkreten heutigen Nutzung nicht mehr in 14 | 15 „Es bedarf eines soliden wirtschaftlichen Fundaments, um kirchliches Leben in den Pfarreien und darüber hinaus zu sichern und spürbare Initiativen zu fördern.“ Einklang stehen. Diese Zuordnung wird mittelfristig anhand der gegenwärtigen Verhältnisse überprüft, sodass sich in dieser Hinsicht künftig auch noch Veränderungen zwischen den einzelnen Körperschaften ergeben werden. Im Dezernat Finanzen, Verwaltung und Bau sowie in den zuständigen Gremien für Finanzund Vermögensfragen haben wir im Blick, dass kirchliche Finanzpolitik nicht an Ergebnissen von Monaten oder Jahren ausgerichtet sein darf – sie muss vielmehr die Bedürfnisse von Generationen berücksichtigen. Kirchliche Finanzen müssen nachhaltig sein: zeitlich, räumlich und sozial. Das bedeutet, Verantwortung zu übernehmen für das, was uns vorige Generationen hinterlassen haben und es den nachfolgenden Generationen so zu übergeben, dass sie ihre eigenen Entscheidungen treffen und verantworten können. Der intergenerationellen entspricht eine intragenerationelle Verantwortung. bestehenden Aufgaben und Verpflichtungen auf der anderen Seite. Der zentrale Bezugspunkt ist dabei die Verkündigung des Evangeliums Jesu Christi. Wir widmen der Weitergabe des Glaubens unsere Kraft. Dazu bedarf es eines soliden wirtschaftlichen Fundaments, um kirchliches Leben in den Pfarreien und darüber hinaus zu sichern und spürbare Initiativen zu fördern. Wirtschaftliches Handeln muss dabei immer den Anforderungen an Transparenz, Wahrhaftigkeit und Nachhaltigkeit gerecht werden. Dies ist der Anspruch, in dem kirchliche Finanzverwaltung steht. Diesem Anspruch werden wir uns auch in Zukunft stellen. Limburg, im Juli 2014 Wie „reich“ ist nun das Bistum Limburg? Das Bistum Limburg verfügt über umfangreiche Mittel, die kirchliche Arbeit u.a. in Seelsorge, Karitas, Bildung und Kultur ermöglichen. Diesen Mitteln steht eine entsprechende breit wahrgenommene Verantwortung in der Gesellschaft gegenüber. Eine isolierte Betrachtung des Vermögens ist zudem nicht sinnvoll und kann zu verzerrenden Darstellungen führen. Es bedarf eines ausgewogenen Bildes zwischen dem Vermögen und den Einnahmen auf der einen und Gordon Sobbeck Finanzdezernent Jahresabschlüsse 16 | 17 Grundlagen der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung Umfang und Gliederung der Jahresabschlüsse Es handelt sich jeweils um das gesamte Vermögen, welches den entsprechenden Körperschaften zuzuordnen ist. Im Jahresabschluss des Bistums Limburg sind folgende weitere rechtlich unselbständige Rechnungslegungseinheiten enthalten: •Versorgungsfonds des Bistums Limburg •Baustiftung des Bistums Limburg •Hilfsfonds des Bistums Limburg für kirchliche Projekte in der Einen Welt („Eine-WeltFonds“) •Acht weitere rechtlich unselbständige Nachlässe, Stiftungen und Fonds, die rund 2,2 Prozent des Gesamtvermögens des Bistums Limburg repräsentieren Dem Bischöflichen Stuhl sind die unselbständige Stiftung Crummenauer und weitere unselbständige Rechnungslegungseinheiten zugeordnet. Die Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen St. Hildegard-Schulgesellschaft mbH und der Bischöfliches Weingut Rüdesheim GmbH, an denen das Bistum Limburg jeweils zu 100 Prozent beteiligt ist, sind nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen. Das Bistum hält diese Beteiligungen nicht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sodass die Beteiligungsbuchwerte vollständig wertberichtigt sind. ! Grundlagen der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung Die Gliederung der Jahresabschlüsse orientiert sich an den Schemata der §§ 266 und 275 Absatz 2 HGB unter Berücksichtigung von Anpassungen, die im Hinblick auf die Eigenheiten einer kirchlichen Körperschaft vorgenommen wurden. Beratung und Feststellung der Jahresabschlüsse Die Jahresabschlüsse werden durch die zuständigen Gremien ausführlich beraten und festgestellt. Für den Jahresabschluss des Bistums Limburg ist das Verfahren in der Haushaltsordnung geregelt, die in § 48 eine geteilte Zuständigkeit vorsieht: •Der Verwaltungskammer als diözesanem Vermögensverwaltungsrat obliegt die Feststellung der Bilanz, die dem Diözesankirchensteuerrat mit der Bescheinigung des Abschlussprüfers zur Kenntnis vorzulegen ist. Der Diözesankirchensteuerrat ist ein synodales Gremium des Bistums Limburg mit weitreichenden Befugnissen. Dem Gremium gehören insgesamt 18 Mitglieder an – davon üben 13 Personen ihr Mandat ehrenamtlich aus. Darüber hinaus hat der Diözesankirchensteuerrat einen Finanzausschuss eingerichtet, dem Fachleute aus den Gebieten des Finanz-, Steuerund Rechtswesens angehören. •Dem Diözesankirchensteuerrat obliegt die Feststellung der Ergebnisrechnung, nachdem diese durch die Verwaltungskammer zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Der Jahresabschluss des Limburger Domkapitels KdöR wird im Domkapitel beraten und festgestellt. Für die Schulstiftung liegt die entsprechende Zuständigkeit beim Stiftungsvorstand. Die Anerkennung des Jahresabschlusses der Körperschaft Bischöflicher Stuhl zu Limburg obliegt dessen Vermögensverwaltungsrat. Organisation der Buchführung In § 238 Absatz 1 Satz 2 HGB ist festgelegt, dass die Buchführung so beschaffen sein muss, dass sie „einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann“. Dies ist durch entsprechende interne Prozesse sichergestellt und unterliegt der jährlichen Prüfung. Bewertungsgrundsätze Maßstab für Ansatz, Ausweis und Bewertung sind die handelsrechtlichen Vorschriften, wie sie sich insbesondere aus den §§ 252 ff. HGB ergeben. Darüber hinaus wird in wenigen begründeten Einzelfällen im Hinblick auf die Besonderheiten einer kirchlichen Körperschaft von diesen Vorschriften abgewichen. Wesentliche Bewertungsmaßstäbe werden nachfolgend dargestellt: 18 | 19 Sachanlagen Die Bewertung erfolgt auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bezogen auf die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände; Grundstücke werden nicht abgeschrieben (§ 253 Absätze 1 und 3 HGB). Bei der Bewertung von Immobilien ergibt sich eine Besonderheit. Im Rahmen der Umstellung des Rechnungswesens zum 01. Januar 2003 musste das Immobilienvermögen neu bewertet werden, da aus der zuvor kameralistisch geprägten Rechnungslegung keine adäquaten Buchwerte vorlagen. Sofern Anschaffungsoder Herstellungskosten bekannt waren oder ermittelt werden konnten, wurden die Immobilien mit diesen Werten in die Eröffnungsbilanz aufgenommen. In den Fällen, in denen entsprechend konkrete Angaben nicht verfügbar waren oder nicht ermittelt werden konnten, erfolgte hilfsweise bei Grundstücken eine Bewertung gemäß Bodenrichtwerten und bei Gebäuden auf Basis des Gebäudeversicherungswertes 1914 unter Berücksichtigung des gleitenden Neuwertfaktors (Baupreisindex). Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert, d. h. im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen (§ 253 Absatz 3 Satz 3 HGB). Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 sind sämtliche Finanzanlagen zu vollen Anschaffungskosten bilanziert. Ausnahmen bilden Beteiligungen, die nicht unter auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten gehalten werden. Diese sind vollständig wertberichtigt. Langfristige Forderungen gegenüber Dritten, die un- bzw. niedrig verzinst gewährt wurden, werden zum Abschlussstichtag fristadäquat abgezinst. Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens – insbesondere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel – sind zum Nennwert erfasst. Darüber hinaus gilt das strenge Niederstwertprinzip, sodass auch voraussichtlich vorübergehende Börsen- bzw. Marktpreisschwankungen zu einer außerplanmäßigen Abschreibung führen (§ 255 Absatz 4 HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund des strengen Niederstwertprinzips sind in den zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Werten nicht enthalten. Rücklagen Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bistums Limburg sind zur Sicherung der Finanzwirtschaft Rücklagen in angemessener Höhe zu bilden (§ 15 Absatz 2 HOBL). Verbindlich geregelt sind die Bildung einer Betriebsmittelrücklage in Höhe von bis zu 10 Prozent der Gesamterträge des zuletzt festgestellten Budgets und einer Ausgleichsrücklage in Höhe von mindestens 30 Prozent der in der mittelfristigen Planung für die nächsten fünf Jahre angesetzten durchschnittlichen jährlichen Gesamterträge (§ 15 Absatz 3 HOBL). Diese Rücklagen dienen Grundlagen der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung der Risikovorsorge und der Sicherstellung der Liquidität in Fällen nicht vorhersehbarer Ertragsausfälle oder Aufwandssteigerungen. Darüber hinaus werden Rücklagen für Investitionen, Rücklagen für Zuschüsse an Dritte, Rücklagen aus Budgetresten und sonstige Rücklagen gebildet, wobei diese entsprechenden Zwecken zugeordnet werden. Ferner sieht die Satzung des Versorgungsfonds die Bildung einer Rücklage („satzungsgemäße Rücklage“) vor, die Ergebnisschwankungen aus der Anpassung des versicherungsmathematischen Gutachtens ausgleichen soll. Clearing-Schwankungsreserve Für die direkt und indirekt mit dem auf die Kirchenlohnsteuer bezogenen Clearing-Verfahren in Verbindung stehenden finanziellen Risiken ist in der Bilanz ein angemessener Reserveposten zu bilden (§ 15 Absatz 7 HOBL). Sonderposten Der Sonderposten umfasst zweckgebundene Zuschüsse, die zur Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gewährt wurden. Der Sonderposten wird entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögensgegenstandes ratierlich aufgelöst. Rückstellungen Die Bildung von Rückstellungen erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des § 249 HGB. Darüber hinaus wurde im Rahmen der grundsätzlichen Übernahme der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) von dem Beibehaltungswahlrecht der bestehenden Aufwandsrückstellungen Gebrauch gemacht. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden fristadäquat abgezinst. Bei der Bemessung der Rückstellungen des Versorgungsfonds (Altersversorgungs- und Beihilfeverpflichtungen) geht das Bistum über die handelsrechtlichen Vorschriften (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB) hinaus. Bereits im Jahr 1996 wurde ein buchhalterisch eigenständiger, jedoch rechtlich unselbständiger Versorgungsfonds eingerichtet, dessen Verpflichtungen jährlich durch externe versicherungsmathematische Gutachten ermittelt werden. Aus den Erträgen des Versorgungsfonds werden die jährlichen Leistungen bestritten, sodass diese den laufenden Haushalt des Bistums nicht belasten. Nach den geltenden handelsrechtlichen Maßstäben wäre eine Altersversorgungs- und Beihilferückstellung erforderlich, die bei einer unterstellten Verzinsung des Vermögens von 4,88 Prozent die zur Deckung der jährlichen Leistungen notwendigen Mittel erwirtschaftet. Das Bistum Limburg bemisst diese Verpflichtung konservativer und hat das Vermögen des Versorgungsfonds so aufgebaut, dass bei einer unterstellten Verzinsung von 3 Prozent die jährlichen Leistungen gedeckt werden können. 20 | 21 Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind, wie handelsrechtlich geboten (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB), mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Treuhandvermögen Bei dem ausgewiesenen Treuhandvermögen handelt es sich um liquide Mittel Dritter – insbesondere von Kirchengemeinden –, die durch die Rentämter verwaltet werden. Dem Treuhandvermögen stehen in gleicher Höhe Treuhandverbindlichkeiten gegenüber. Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften Das Bistum Limburg hat zugunsten kirchlicher Körperschaften selbstschuldnerische Bürgschaften gegenüber Dritten abgegeben. Das in diesem Zusammenhang bestehende finanzielle Risiko wird jährlich zum Bilanzstichtag ermittelt und nachrichtlich ausgewiesen. Bistum Limburg Körperschaft des öffentlichen Rechts Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Hinweise: • In den folgenden Tabellen, Darstellungen und Texten wird durchgängig die Einheit T€ verwendet: T€ 1 entspricht € 1.000. • Aufgrund kaufmännischer Rundungen können sich in Tabellen und Darstellungen Abweichungen in Höhe von maximal +/- einer Einheit (T€, Prozent) ergeben. 22 | 23 Bilanz zum 31. Dezember 2013 Nachfolgend ist die konsolidierte Gesamtbilanz des Bistums Limburg dargestellt. Sie umfasst alle rechtlich unselbständigen Nachlässe, Stiftungen und Fonds (z. B. Versorgungsfonds, Baustiftung, Eine-WeltFonds etc.) und repräsentiert somit das gesamte der Körperschaft zivilrechtlich zuzuordnende buchmäßige Vermögen. AKTIVA T€ A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände PASSIVA T€ 810.739 A. Kapital 305.586 B. Rücklagen 266.148 220 80.339 C. Clearing- Schwankungsreserve 53.800 II. Sachanlagen III. Finanzanlagen 730.180 D. Sonderposten 5.676 E. Rückstellungen 227.865 B. Umlaufvermögen 95.895 F. Verbindlichkeiten 49.743 I. Vorräte 40 II. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 32.270 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 63.585 G. passive Rechnungs- abgrenzungsposten 117 C. aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2.300 Summe Aktiva 908.934 Summe Passiva 908.934 103.653 nachrichtlich: Treuhandverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten 103.653 6.439 nachrichtlich: Treuhandvermögen Bistum Limburg Erläuterungen zur Bilanz ! Beim Rechtsträger Bistum Limburg sind folgende Gebäude bilanziert: T€ 4 Tagungszentren und Heime 26.017 10 Verwaltungsgebäude 15.272 11 Wohngebäude 1.586 3 Gemeindehäuser und 3.988 -zentren 23 Sonstige Gebäude / 23.666 Außenanlagen Summe70.529 Immaterielle Vermögensgegenstände Im Posten immaterielle Vermögensgegenstände ist ausschließlich Software in Höhe von T€ 220 abgebildet. Das Wahlrecht zur Aktivierung der Eigenleistung bei immateriellen Vermögensgegenständen wird nicht in Anspruch genommen. Sachanlagen Hierunter fallen bewegliche Sachanlagen (T€ 3.455), Grundstücke (T€ 6.355) und Gebäude (T€ 70.529). Zu den Gebäuden zählen u. a. Tagungszentren, Verwaltungsgebäude und sonstige Gebäude. Der Ausweis der Grundstücke und Gebäude in der Bilanz des Bistums Limburg erfolgt im Wesentlichen auf Basis der rechtlichen Eigentumsverhältnisse sowie grundsätzlich unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Eigentums (§ 246 Absatz 1 HGB). Die Absetzung für Abnutzung wurde in Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen des Bundesministeriums für Finanzen vorgenommen. Finanzanlagen Für den Wertansatz der Finanzanlagen des Anlagevermögens wird das gemilderte Niederstwertprinzip herangezogen. Derzeit sind die Finanzanlagen grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Ausnahmen bilden Beteiligungen an Gesellschaften, die nicht unter wirtschaftlichen Aspekten gehalten werden (St. Hildegard-Schulgesellschaft mbH und Bischöfliches Weingut Rüdesheim GmbH); diese sind bis auf einen Erinnerungswert wertberichtigt. 24 | 25 Der Posten Finanzanlagen setzt sich wie folgt zusammen: Anteile und Ausleihungen an verbundene Körperschaften T€ 7.796 Hierunter fallen hauptsächlich Darlehen an den Bischöflichen Stuhl zur Finanzierung eines überwiegend sozialgeförderten Immobilienbestandes. Beteiligungen 9.648 Der Geschäftsanteil an der Gemeinnütziges Siedlungswerk GmbH (T€ 6.715) bildet den wesentlichen Inhalt dieses Bilanzpostens. Die Gesellschaft wurde 1949 als Wohnungsunternehmen der Bistümer Limburg, Mainz und Fulda sowie deren Caritasverbänden gegründet. Nach der Wiedervereinigung traten das Bistum Erfurt und der Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V. als weitere Gesellschafter bei. Der Gründungszweck ist eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung. Diese Zweckbestimmung wirkt bis heute, sodass etwa zwei Drittel des gesellschaftseigenen Wohnungsbestands von rund 5.900 Einheiten geförderte Sozialwohnungen sind. Daneben plant und baut das GSW Seniorenpflegeeinrichtungen, Sozialstationen, Kindergärten, Gemeindezentren, Demenzgruppen und Mietwohnungen in gemeinschaftlichen Wohnprojekten. Ausleihungen an Kirchengemeinden, Gesamtverbände und sonstige Rechtsträger 9.084 Hierunter fallen hauptsächlich langfristige Annuitätendarlehen an Kirchengemeinden (T€ 2.846) und langfristige Darlehen an sonstige Rechtsträger (T€ 6.238). Wertpapiere des Anlagevermögens Bei den ausgewiesenen Wertpapieren des Anlagevermögens handelt es sich im Wesentlichen um Anteile an Spezialfonds, die dem deutschen Kapitalanlagerecht unterliegen. Die Anlagen erfolgen risikobewusst, über verschiedene Anlageklassen hinweg gestreut und berücksichtigen Nachhaltigkeitskriterien. Den Wertpapieren des Anlagevermögens stehen wesentliche laufende und künftige Verpflichtungen gegenüber, auf die unter dem Abschnitt „Herausforderungen und Vorsorge“ näher eingegangen wird. Sonstige Ausleihungen 702.793 858 In dieser Bilanzposition sind persönliche Darlehen, im Wesentlichen Baudarlehen (T€ 444) und Kfz-Darlehen (T€ 176), an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums enthalten. Gesamtsumme 730.180 Jahresabschluss Bistum Limburg Vorräte Die ausgewiesenen Vorräte in Höhe von T€ 40 enthalten hauptsächlich Druckerzeugnisse des Verlags des Bischöflichen Ordinariates, die mit Anschaffungskosten angesetzt werden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen sind Kirchensteuer- und Clearingansprüche enthalten (T€ 14.308), die dem Jahr 2013 wirtschaftlich zuzurechnen sind, aber erst im Jahr 2014 zahlungswirksam werden. Darüber hinaus sind Forderungen gegenüber sonstigen Rechtsträgern in Höhe von T€ 1.534, Forderungen gegenüber Körperschaften und Einrichtungen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von T€ 956, Forderungen gegenüber Kirchengemeinden und Gesamtverbänden in Höhe von T€ 9.179 sowie Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen in Höhe von T€ 1.650 und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 4.644 berücksichtigt. Zu den Forderungen gegenüber Kirchengemeinden und Gesamtverbänden, die insbesondere aus dem laufenden Verrechnungsverkehr entstehen, wird auch auf die korrespondierenden Verbindlichkeiten hingewiesen. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Dieser Posten beinhaltet Termingelder und Guthaben laufender Konten bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt T€ 63.585. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen die Vorauszahlung von Besoldungen und Versorgungsbezügen für den Monat Januar 2014 im Dezember 2013. 26 | 27 Kapital Das Kapital der Körperschaft Bistum Limburg ordnet sich der sachlichen Zuordnung nach in folgende Bestandteile: T€ Kapital des Bistums 119.559 Das Kapital ermittelt sich als Saldo aus den Aktiva und übrigen Passiva. Es stellt somit das langfristige Kernvermögen des Bistums dar, welches insbesondere unter Berücksichtigung der Fristenkongruenz im Wesentlichen in Immobilien gebunden ist. Kapital der Baustiftung des Bistums 139.087 Zweck dieser unselbständigen Stiftung ist die Förderung von pfarrlichen und nichtpfarrlichen Baumaßnahmen im Bistum. Aus künftigen Erträgen dieser Stiftung sollen bauliche Maßnahmen unabhängig von der Kirchensteuer finanziert werden können. Kapital des Eine-Welt-Fonds 27.500 Zweck dieses Fonds ist die Förderung weltkirchlicher Aufgaben des Bistums Limburg. Über die Verwendung der Erträge des Eine-Welt-Fonds wird jährlich informiert. Kapital der weiteren unselbständigen Nachlässe, Stiftungen und Fonds 19.441 Der Jahresabschluss enthält weitere rechtlich unselbständige Nachlässe, Stiftungen und Fonds, für die jeweils eine Kapitalposition ausgewiesen wird. In der Regel werden nicht die Kapitalbestände selbst, sondern die hieraus erzielten Erträge zweckentsprechend verwendet. Gesamtsumme 305.586 Bistum Limburg Rücklagen Der Bilanzposten Rücklagen gliedert sich wie folgt: T€ Betriebsmittelrücklage 20.542 Die Betriebsmittelrücklage dient nach der Haushaltsordnung des Bistums dazu, die rechtzeitige Leistung von Aufwendungen im Rahmen des Budgets möglichst ohne Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten zu sichern und soll bis zu 10 Prozent der Gesamterträge des zuletzt festgestellten Budgets betragen. Ausgleichsrücklage 80.538 Nach der Haushaltsordnung des Bistums besteht die Verpflichtung eine Ausgleichsrücklage anzusammeln, die dazu bestimmt ist, in Fällen nicht vorhersehbarer Ertrags- oder Einnahmeausfälle, bzw. Aufwands- oder Ausgabensteigerungen einen Ausgleich der Planungsrechnung zu ermöglichen. Sie soll mindestens 30 Prozent der in der mittelfristigen Finanzplanung enthaltenen durchschnittlichen jährlichen Gesamterträge betragen. Satzungsgemäße Rücklage 7.595 Diese Rücklage besteht für den Versorgungsfonds des Bistums Limburg und steht für den Ausgleich von Ergebnisschwankungen zur Verfügung, die sich im Rahmen der jährlichen Anpassung der Rückstellungen für Altersversorgungs- und Beihilfeverpflichtungen auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten ergeben. Rücklagen für Investitionen 24.885 Wesentliche Teilbeträge der Rücklagen (T€ 21.995) entfallen auf nicht spezifizierte Baumaßnahmen an bistumseigenen Gebäuden. Rücklage aus Budgetresten 12.427 Hierin enthalten sind nicht verbrauchte Budgetmittel in abgelaufenen Rechnungsjahren, die insbesondere zur Finanzierung künftiger Schwerpunkte und Projekte zugeführt wurden. Rücklage für Zuschüsse an Dritte 60.539 Dieser Rücklagenposten besteht im Wesentlichen aus Mitteln für Bauzuschüsse an Kirchengemeinden (T€ 51.014) und weiteren rechtlich selbständigen Einrichtungen. Sonstige Rücklagen 59.621 Unter diesem Posten wird hauptsächlich die allgemeine nicht pfarrliche Baurücklage (T€ 36.312) geführt. Gesamtsumme 266.148 28 | 29 Clearing-Schwankungsreserve Das Kirchenlohnsteuerverrechnungsverfahren, auch Clearing-Verfahren genannt, hat das Ziel, jedem Bistum diejenigen Kirchensteuern zuzuleiten, welche die Mitglieder dieses Bistums gezahlt haben. Die Kirchenmitgliedschaft richtet sich nach dem Wohnsitzprinzip, die Abführung der Kirchensteuer aber nach dem Betriebsstättenprinzip, d. h. dem Ort an dem der Arbeitgeber die Steuern abführt. Im Verrechnungsverfahren werden die Beträge ermittelt, die nach dem Betriebsstättenprinzip an Finanzämter auf dem Gebiet anderer Bistümer abgeführt wurden und somit der nachträglichen Zuordnung zu dem Wohnsitzbistum des Kirchenmitglieds bedürfen. In der Regel dauert es ca. drei bis vier Jahre, bis durch das Clearingverfahren das endgültige Kirchensteueraufkommen ermittelt ist. Hierdurch und durch Anpassungseffekte für nicht angepasste Jahre ergibt sich ein finanzielles Risiko mit einer deutlichen Hebelwirkung. Diesem Risiko wird durch den Ausweis der Clearing-Schwankungsreserve als eigenständigem Bilanzposten Rechnung getragen. Sonderposten Die Sonderposten beinhalten Investitionszuschüsse Dritter, mit deren Hilfe Vermögensgegenstände des Anlagevermögens hergestellt oder angeschafft wurden. Die Sonderposten werden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände ratierlich aufgelöst. Bistum Limburg Rückstellungen Dieser Posten setzt sich wie folgt zusammen: T€ Rückstellungen für Altersversorgungs- und Beihilfeverpflichtungen 196.752 Im Versorgungsfonds werden die Altersversorgungsrückstellung (T€ 170.392) sowie die Beihilferückstellung (T€ 26.360) ausgewiesen, die jährlich auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt werden. Sonstige Personalrückstellungen 9.395 Diese gliedern sich insbesondere in Altersteilzeitverpflichtungen (T€ 6.046) sowie weitere Rückstellungen für Urlaubs-, Mehrarbeits- und sonstige Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sonstige Rückstellungen 21.718 Der Posten beinhaltet im Wesentlichen zugesagte Bauzuschüsse an Kirchengemeinden, die aufgrund des jeweiligen Status der Maßnahme noch nicht ausgezahlt sind (T€ 17.823). Darüber hinaus werden Rückstelllungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften gebildet. Gesamtsumme 227.865 30 | 31 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten bestehen: T€ aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind die aus erhaltenen Lieferungen oder in Anspruch genommenen Dienstleistungen entstehenden Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten. Es handelt sich also in der Regel um kurzfristige Verbindlichkeiten. 3.232 gegenüber verbundenen Körperschaften 9.359 Der Posten beinhaltet die noch nicht ausgezahlte Zustiftung an die rechtlich selbständige Schulstiftung (T€ 5.000). Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen des Zahlungsverkehrs Verrechnungspositionen mit dem Bischöflichen Stuhl zu Limburg (T€ 4.023) und dem Limburger Domkapitel (T€ 336). gegenüber Kirchengemeinden und Gesamtverbänden 27.662 Diese Position entsteht aus dem laufenden Zahlungsverkehr, den die Rentämter für die Kirchengemeinden und Gesamtverbände abwickeln. Diesen Verbindlichkeiten des Bistums stehen Forderungen im gleichen Zusammenhang in Höhe von T€ 9.179 gegenüber. gegenüber sonstigen Rechtsträgern 3.316 Hierunter fallen insbesondere zugesagte Zuschüsse für Baumaßnahmen rechtlich selbständiger Einrichtungen (T€ 2.077). sonstige Verbindlichkeiten 6.174 Als größter Einzelbestandteil sind Lohnsteuer- und Sozialabgabenverbindlichkeiten (T€ 3.113), die im Januar 2014 beglichen wurden, enthalten. Darüber hinaus werden als weiterer größerer Einzelposten Verbindlichkeiten aus zugesagten Zuschüssen aus Mitteln des Eine-Welt-Fonds (T€ 1.089) berücksichtigt, die nach den mit den Projektpartnern vereinbarten Finanzplänen ausgezahlt werden. Gesamtsumme 49.743 Bistum Limburg Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013 T€ ERTRÄGE Kirchensteuer180.257 Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.a. 5.844 Kollekten, Spenden u. Beiträge 697 Erträge aus Fonds, Sondervermögen und Auflösung von Sonderposten 1.568 Erstattungen, Gebühren und sonstige Erträge 17.095 Summe laufende Erträge205.461 AUFWENDUNGEN Personalaufwendungen 142.525 • davon laufende Personalaufwendungen • davon einmalige Aufwendungen zur Anpassung der Rückstellungen für Altersversorgungs- und Beihilfeverpflichtungen 82.192 60.333 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 3.219 Aufwendungen aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.ä. 84.529 Aufwendungen aus zweckgebundenen Mitteln einschließlich Einstellungen in die Sonderposten 419 VDD (Verbandsumlage / Strukturbeitrag) Aufwendungen Kirchensteuer 7.070 5.450 Sonstige Aufwendungen 21.113 Summe laufende Aufwendungen264.325 operatives Ergebnis (I) -58.864 32 | 33 T€ Übertrag: operatives Ergebnis (I) -58.864 Entnahmen aus den Rücklagen aus Budgetresten u.a. 75.171 Zuführung zu den Rücklagen aus Budgetresten u.a. 21.381 Saldo Veränderung der Rücklagen aus Budgetresten 53.790 operatives Ergebnis (II) -5.074 Erträge aus Finanzvermögen12.271 Aufwendungen aus Finanzvermögen 351 Finanzergebnis 11.921 Neutrale Erträge30.007 Neutrale Aufwendungen21.011 Neutrales Ergebnis 8.996 Gesamtergebnis 15.842 Bistum Limburg Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Kirchensteuer Das Kirchensteueraufkommen gliedert sich in die Kirchenlohnsteuer (T€ 137.964), die Kircheneinkommensteuer (T€ 38.956) und Kirchensteuern aus der Abgeltungs- und Pauschalsteuer (T€ 3.337). Die laufenden Gesamterträge stammen zu 87,7 Prozent aus der Kirchensteuer, sodass deren Entwicklung von herausragender Bedeutung für die aktuelle und künftige wirtschaftliche Situation des Bistums ist. Bei der Kirchenlohnsteuer besteht als Besonderheit das Clearingverfahren, das für eine Zuordnung des Aufkommens zu dem Wohnsitzbistum des Kirchensteuerpflichtigen sorgt. Dieses Verfahren benötigt Zeit, sodass erst in ca. drei bis vier Jahren sicher feststeht, wie hoch das Kirchenlohnsteueraufkommen des Bistums Limburg für das Jahr 2013 tatsächlich ist. Deshalb bedarf es einer Schätzung, die sich jeweils an der zuletzt festgestellten endgültigen Clearingabrechnung zuzüglich einer Sicherheitsreserve orientiert. Hieraus ergibt sich für das Jahr 2013 eine rechnerische Zuführung zu der Clearing-Schwankungsreserve zu Lasten der Kirchenlohnsteuererträge von T€ 23.974. Da derzeit von einer ausreichenden Dotierung der Clearing-Schwankungsreserve ausgegangen wird, erfolgt eine Auflösung dieses Betrages zugunsten des Neutralen Ergebnisses. Diese Mittel stehen für nachhaltige, investive und substanzstärkende Maßnahmen zur Verfügung. Unter den Erträgen aus der Kirchenlohnsteuer wird der saldierte Wert nach Berücksichtigung von Clearingverpflichtungen ausgewiesen. 34 | 35 Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.a. Die Position enthält die Staatsleistungen der Länder Hessen (T€ 1.735) und Rheinland-Pfalz (T€ 1.624) sowie weitere aufgaben- und projektbezogene Zuschüsse von öffentlichen und kirchlichen Stellen. Ein weiterer Anteil der Staatsleistungen wird dem Limburger Domkapitel zugeordnet. Kollekten, Spenden u. Beiträge Es handelt sich um Kollekten, die streng zweckgebunden verwendet werden, sowie allgemeine und zweckgebundene Spenden und Beiträge an Einrichtungen des Bistums. Erträge aus Fonds, Sondervermögen und Auflösung Sonderposten Hauptbestandteile dieser Position sind die planmäßigen Auflösungen von Sonderposten aus Investitionszuschüssen (T€ 881) sowie die auf die Finanzzuweisungen an die Kirchengemeinden anzurechnenden anteiligen Pfarrfondserträge (T€ 684). Erstattungen, Gebühren und sonstige Erträge Hierunter fallen Grundstücks-, und Mieterträge (T€ 1.108), Benutzungsentgelte, Teilnehmerbeiträge, Erstattungen von Personal- und Verwaltungsaufwendungen (T€ 13.715), Erträge der Jugend- und Tagungshäuser (T€ 2.190) und sonstige Erträge (T€ 82). Personalaufwendungen Unter die Personalaufwendungen fallen zunächst die Besoldungen bzw. Gehälter sowie soziale Abgaben für 1.590 aktive Beschäftigte auf 1.240 Vollzeitstellen (Stand: 31. Dezember 2013) in Höhe von T€ 73.565. Hierzu gehören Pfarrer, Kapläne, Diakone, Pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Religionslehrerinnen und Religionslehrer, Mitarbeitende in den Einrichtungen des Bistums sowie Beschäftigte in der Bistumsverwaltung. Darüber hinaus sind laufende Versorgungsleistungen und Beihilfen in Höhe von T€ 8.590 enthalten, wobei Verpflichtungen gegenüber Pensionären vollständig aus den Erträgen des Versorgungsfonds refinanziert werden. Schließlich enthalten die Personalaufwendungen im Jahr 2013 als Einmaleffekt eine Zuführung zu der Pensions- und Beihilferückstellung des Versorgungsfonds in Höhe von T€ 60.333 aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Die zu dieser Zuführung erforderlichen Mittel wurden vollständig der satzungsgemäßen Rücklage des Versorgungsfonds entnommen. Es handelt sich somit um eine reine Umschichtung von Mitteln innerhalb des Versorgungsfonds von den Rücklagen zu den Rückstellungen, wobei der Ausweis aus Gründen der Transparenz über die Ergebnisrechnung erfolgt. Nach dieser Zuführung ist die Pensions- und Beihilferückstellung so bemessen, dass die Erträge aus den gegenüberstehenden Anlagen die laufenden Verpflichtungen bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 3 Prozent p. a. decken. Schließlich enthält der Posten sonstige Personalaufwendungen in Höhe von T€ 37. Bistum Limburg Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände Enthalten sind ausschließlich planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (Software) sowie Sachanlagen (Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung) entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Aufwendungen aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.ä. In den Aufwendungen sind Zuschüsse zu Betriebskosten und Sonstige (T€ 47.693), Baumaßnahmen (T€ 20.972) und expliziten Personalaufwendungen (T€ 15.864) enthalten. Wesentliche Zuschussempfänger sind die Kirchengemeinden in Form von Schlüssel- und Bedarfszuweisungen sowie Zuschüssen zu Baumaßnahmen und zum Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder (T€ 53.515). Darüber hinaus sind als weiterere wesentliche Einzelposten institutionelle Förderungen an die Caritas- sowie weitere Sozial- und Erwachsenenverbände (T€ 13.025) enthalten. Aufwendungen aus zweckgebundenen Mitteln einschließlich Einstellungen in die Sonderposten Hier werden im Wesentlichen die Weiterleitung bzw. zweckentsprechende Verwendung von Spenden, Beiträgen und Kollekten ausgewiesen. VDD (Verbandsumlage / Strukturbeitrag) Unter diesem Posten werden die Zahlungsverpflichtungen des Bistums Limburg auf Basis des Haushaltsplanes des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) ausgewiesen. Diese Zahlungen betreffen die Verbandsumlage als Beitrag zur Finanzierung des Haushaltes des Verbandes der Diözesen Deutschlands (T€ 4.461) sowie den Strukturbeitrag, der im Wesentlichen den ostdeutschen Diözesen zugute kommt (T€ 2.609). Aufwendungen Kirchensteuer Hierunter fallen ausschließlich die Verwaltungsgebühren der Länder Hessen und RheinlandPfalz für den Einzug von Kirchensteuer. Sie betragen in Hessen 3 Prozent und in Rheinland-Pfalz 4 Prozent des Aufkommens aus der Kirchenlohn- und -einkommensteuer. Sonstige Aufwendungen In dieser Position sind Aufwendungen für Grundstücke, Gebäude und Inventar einschließlich Instandhaltungsmaßnahmen (T€ 10.736) sowie alle weiteren sächlichen Aufwendungen der Einrichtungen des Bistums und in der allgemeinen Verwaltung (T€ 10.377) enthalten. Veränderungen der Rücklagen aus Budgetresten u.a. Es handelt sich um den Veränderungssaldo der bestehenden Rücklagen, der sich aus den im Jahr 2013 erfolgten zweckentsprechenden Entnahmen und Zuführungen ergibt. 36 | 37 Sitzung des Diözesankirchensteuerrates am 27. Juni 2014 im Haus am Dom. v. l.: Gordon Sobbeck, Weihbischof Manfred Grothe, Dr. Herbert Braun Finanzergebnis Das Finanzergebnis bildet im Wesentlichen die Verzinsung der Liquidität und darüber hinaus Ausschüttungen aus Fondsanteilen und festverzinslichen Wertpapieren ab. Diese Ausschüttungen betreffen insbesondere den Versorgungsfonds (T€ 6.858), den Eine-Welt-Fonds (T€ 722) und die Baustiftung (T€ 2.563). Zinsaufwendungen ergeben sich aus der Verzinsung des internen Verrechnungsverkehrs. Neutrales Ergebnis Das neutrale Ergebnis umfasst aperiodische und außerordentliche Positionen. Die neutralen Erträge betreffen insbesondere die Auflösung voraussichtlich nicht benötigter Vorsorge im Clearingbereich (T€ 23.974). Unter den neutralen Aufwendungen dominieren die Rückzahlungsverpflichtung im Rahmen der endgültigen Clearingabrechnung 2009 und der gleichzeitig erfolgenden Anpassung der Vorauszahlungen für die Jahre 2010 bis 2012 (T€ 12.826) sowie eine Zustiftung zur rechtsfähigen Schulstiftung in Höhe von T€ 5.000. Gesamtergebnis Aus dem positiven Gesamtergebnis erfolgen eine Zuführung zum Kapital der Baustiftung (T€ 13.128) sowie Zuführungen zu Investitionsund Sonstigen Rücklagen. Ein verbleibendes Bilanzergebnis von T€ 2.573 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Bistum Limburg Verwendung der Kirchensteuer im Jahr 2013 Dieser Abschnitt macht die Verwendung der Kirchensteuer transparent. Insgesamt konnte ein Betrag von T€ 191.405 verwendet werden, der sich wie folgt ergibt: T€ Laufendes Kirchensteueraufkommen 180.257 + Auflösung nicht benötigter Vorsorge im Rahmen des Clearings 23.974 ./. Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Clearingabrechnung 2009 12.826 Verwendbare Kirchensteuer 191.405 3 13,3 % 2 13,4 % 4 5,8 % A 56,8% 5* 1 4,3 % 14,9 % 6 3,0 % J I 2,8% H 0,3% 1,7% 3,4% 7 2,0 % G 8 B F 3,8% 11,6% E 4,4% 0,2 % D 7,3% C 7,8% * Die Betriebskostenzuschüsse an die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinden betragen T€ 12.366. Zum teilweisen Ausgleich der Aufwendungen für Verwaltung und Fachberatung erhält das Bistum Umlagen der Kommunen von T€ 4.157. In der Tabelle ist der saldierte Wert ausgewiesen. 38 | 39 A Zuschussbedarf aus Anteil Kirchensteuern in T€ in % Seelsorge in den Pfarreien (einschl. Tageseinrichtungen für Kinder) 108.666 56,8 1 Schlüssel-, Bedarfs- und Sonderzuweisungen an Kirchengemeinden (ohne Kitas) 28.490 14,9 2 Personalaufwendungen Geistliche / Pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden 25.632 13,4 3 Mittel zur nachhaltigen Finanzierung kirchengemeindlicher Baumaßnahmen 25.523 13,3 4 Zuschüsse zu Baumaßnahmen der Kirchengemeinden 11.027 5,8 5 Betriebskostenzuschüsse Tageseinrichtungen für Kinder* 8.208 4,3 6 Sonstiges (Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden etc.) 5.648 3,0 7 Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache 3.837 2,0 8 Zuweisungen an Gesamtverbände 301 0,2 B Leitung, zentrale Aufgaben (inklusive Immobilienverwaltung), Verwaltung und Synodale Arbeit 22.247 11,6 C Schule und Bildung 15.002 7,8 D Soziale Aufgaben 13.954 7,3 E Überdiözesane Aufgaben und Weltkirche 8.399 4,4 F Kinder-, Jugend- und Familienarbeit (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) 7.295 3,8 G Seelsorge in besonderen Situationen / überpfarrliche Seelsorge / Bezirke (Krankenhaus- und Notfallseelsorge, Katholische Bezirksbüros etc.) 6.530 3,4 H Verwaltungsgebühren für den Kirchensteuereinzug 5.450 2,8 I Liturgie, Kirchenmusik, Museen, Kultur 3.289 1,7 J Sonstige Bereiche 574 0,3 191.405 100,0 Summe Bistum Limburg Schwerpunkte Seelsorge in den Pfarreien T€ 108.666 bzw. 56,8 Prozent des Kirchensteueraufkommens Der größte Teil der Kirche lebt und entfaltet sich vor allem vor Ort - dort ist sie den Menschen in allen Phasen ihres Lebens besonders nah. Deshalb ist es richtig, dass der größte Teil der Kirchensteuermittel den Pfarreien zugutekommt. Seelsorge, Glaubensverkündigung, Soziale Dienste und die Unterstützung von zahlreichen Ehrenamtlichen werden von Priestern, Diakonen und Pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getragen, die im Dienst des Bistums stehen. „Der größte Teil der Kirchensteuermittel kommt den Pfarreien zugute.“ Das Bistum zahlt den Kirchengemeinden nach einem definierten Schlüsselzuweisungssystem Zuschüsse zur Finanzierung der Seelsorge vor Ort und des Pfarrbüros, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im liturgischen und technischen Bereich, zur Bewirtschaftung und zum baulichen Unterhalt von Kirchen, Gemeinderäumen und Pfarrhäusern. Auch größere Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen werden nach festen Kriterien bezuschusst oder weitgehend finanziert. Ein wichtiger Teilbereich sind die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Kirchengemeinden, für die das Bistum den Trägeranteil entrichtet. Im Bistum Limburg bestehen zahlreiche Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache. Sie machen ein gutes Stück Weltkirche in unserem Bistum erfahrbar und leisten einen wichtigen Beitrag zum kirchlichen Leben in unserem Bistum. Durch umfassende Unterstützung u. a. durch die Rentämter erbringt das Bistum zahlreiche Verwaltungsleistungen, die den Kirchengemeinden unmittelbar zugutekommen. Leitung, zentrale Aufgaben (inklusive Immobilienverwaltung), Verwaltung und synodale Arbeit T€ 22.247 bzw. 11,6 Prozent des Kirchensteueraufkommens Zahlreiche zentrale Aufgaben sind hier zusammengefasst, beispielsweise der gesamte Instandhaltungsaufwand der diözesanen Immobilien - vom Verwaltungsgebäude bis zum Tagungshaus. Ebenso sind die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen - vor allem auf die Gebäude des Bistums, auf Büroeinrichtungen und EDV-Anlagen - berücksichtigt. Weitere zentrale Aufgaben betreffen beispielsweise das gesamte Versicherungswesen für die Kirchengemeinden, sowie eine zentrale Materialbeschaffung. Auch in der Kirche geht es heute nicht ohne Verwaltung. So bedarf es neben der Personal-, Finanz-, Liegenschafts- und Bauverwaltung des Bistums der Abdeckung wichtiger zentraler Aufgaben, u. a. in der Rechtsabteilung, im Diözesangericht, in der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, in der Internen Revision, im Archiv und in der Bibliothek. Viele dieser Bereiche stellen ihre Fachkompetenz auch den Kirchengemeinden und anderen kirchlichen Einrichtungen zur Verfügung - sei es durch Beratung oder im Rahmen von Genehmigungspflichten, die den Kirchengemeinden Rechtssicherheit in wichtigen Angelegenheiten geben. Das Diözesansynodalamt unterstützt die Arbeit der synodalen Gremien von Pfarrgemeinderat bis Diözesanversammlung und Diözesansynodalrat. Daneben sind hier die Aufwendungen für die Leitung des Bistums, jeweils der Anteil des Bistums Limburg an den Kosten der Vertretungen der Diözesen bei den Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz (Kommissariat der Katholischen Bischöfe im Lande Hessen und Katholisches Büro Mainz) enthalten. Bistum Limburg Schule und Bildung T€ 15.002 bzw. 7,8 Prozent des Kirchensteueraufkommens Schule und Bildung sind wichtiger denn je. Das Bistum Limburg finanziert zahlreiche Bildungseinrichtungen, unter anderem als Träger der St. Hildegard-Schulgesellschaft mbH, die fünf katholische Schulen unterhält. Neben den laufenden Zuschüssen werden auch Mittel für eine nachhaltige Finanzierung angespart. Daneben bestehen zahlreiche weitere Bildungsangebote, von der Katholische Akademie Rabanus Maurus im Frankfurter Haus am Dom über die Katholische Erwachsenenbildung bis zur Unterstützung von Verbänden. Ein weiterer Bereich betrifft die Aus- und Weiterbildung für Pfarrer, priesterliche Mitarbeiter, Kapläne, Diakone, Pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Angestellte. So engagiert sich das Bistum Limburg gemeinsam mit anderen Diözesen u. a. in der Finanzierung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen, der Katholischen Hochschule Mainz und des Theologisch-Pastoralen Instituts. Des Weiteren macht sich das Bistum Limburg in unterschiedlicher Weise für den konfessionellen Religionsunterricht stark. 42 | 43 Soziale Aufgaben T€ 13.954 bzw. 7,3 Prozent des Kirchensteueraufkommens © istockphoto.com Die Karitas gehört in besonderer Weise zum Wesen der Katholischen Kirche; sie versteht sich als Anwalt Benachteiligter und steht Menschen in besonderen Lebenslagen bei. Deshalb fließt ein wesentlicher Anteil der Kirchensteuer an den Caritasverband für die Diözese Limburg e. V. und die regionalen Caritasverbände, die diese Gelder vornehmlich für zahlreiche Beratungsstellen und Hilfsangebote einsetzen. Der Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. bietet umfassende Informationen über das vielfältige Wirken in Kirche und Gesellschaft an (www.dicv-limburg.de). Daneben beteiligt sich das Bistum Limburg jährlich an der Finanzierung weiterer Sozialverbände, u.a. dem Haus der Volksarbeit e.V. in Frankfurt und dem Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. in Frankfurt und Wiesbaden. Bistum Limburg Überdiözesane Aufgaben und Weltkirche T€ 8.399 bzw. 4,4 Prozent des Kirchensteueraufkommens Kirchliche Verantwortung über die einzelne Ortskirche hinaus - „Katholisch“ heißt „allgemein, die Erde umfassend“. So sorgt ein Solidarsystem für einen Ausgleich zwischen Diözesen in Ost und West - das Bistum Limburg zahlt in diesen Finanzausgleich ein. Ebenso können manche Aufgaben nur sinnvoll im Verbund wahrgenommen werden. Deshalb zahlen alle (Erz-) Diözesen in der Bundesrepublik Deutschland in den Haushalt des Verbandes der Diözesen Deutschlands ein - mehr als die Hälfte des Verbandshaushaltes fließt in die Entwicklungsund Sozialarbeit in allen Teilen der Erde. Das Bistum Limburg hat selbst und unabhängig eine lange weltkirchliche Tradition und pflegt intensiven Kontakt zu Diözesen in aller Welt. Aus Mitteln der Diözese, die einen Eine-WeltFonds eingerichtet hat, werden Projekte in den Partnerbistümern und anderen kirchlichen Einrichtungen gefördert. Ziel dieses Engagements ist es, zu einer gerechteren Welt beizutragen, in der Menschen dieselben Lebens- und Entwicklungschancen haben, unabhängig davon, ob sie in Manila, Kumbo oder Limburg leben. 44 | 45 Kinder-, Jugend- und Familienarbeit T€ 7.295 bzw. 3,8 Prozent des Kirchensteueraufkommens Jede Phase des menschlichen Lebens birgt, auch im Glauben, seine eigenen Herausforderungen. Besondere Einrichtungen, Fachstellen und Referate für die verschiedenen Lebensphasen haben dies im Blick und entwickeln Konzepte und Angebote für die verschiedenen Zielgruppen. Angefangen von der Begleitung von Familien in allen Lebensphasen durch die Familienbildung über das Referat Ehe und Familie bis hin zum Referat 3. und 4. Lebensalter. Die 280 Kindertageseinrichtungen für Kinder im Bistum, mehrheitlich (239) in Trägerschaft der Pfarreien, werden durch das Ordinariat inhaltlich begleitet, finanziell unterstützt und ihre Leistung für Kinder und Familien durch Qualitätsmanagementsysteme abgesichert. Einen besonderen Schwerpunkt bildet das Angebot für Jugendliche in den Jugendkirchen und Katholischen Fachstellen für Jugendarbeit sowie in den Jugendverbänden, die im Bund der Katholischen Jugend Deutschland (BDKJ) zusammengeschlossen sind. Die Lebensphase des Heranwachsens und der Orientierung wird auch durch die Fachstelle Freiwilligendienste unterstützt, über die ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein internationaler Freiwilligendienst oder ein Bundesfreiwilligendienst absolviert werden kann. Die Ministrantenarbeit sowie die Frauen- und Mädchenarbeit ergänzen das Angebot in der Begleitung der Lebensphasen. Die drei Jugend- und Tagungshäuser Karlsheim in Kirchähr, Hildegardishof in Waldernbach und Wilhelm-Kempf-Haus in Naurod sind dabei wichtige Orte der Begegnung und des Dialogs. Bistum Limburg „Die Kirche ist nahe bei den Menschen in ihren ganz besonderen Lebenssituationen.“ Seelsorge in besonderen Situationen, überpfarrliche Seelsorge, Bezirke T€ 6.530 bzw. 3,4 Prozent des Kirchensteueraufkommens Viele kirchliche Angebote und Aktivitäten sprengen die Grenzen der einzelnen Pfarrei. Die Kirche ist nahe bei den Menschen in ihren ganz besonderen Lebenssituationen - in Krankenhäusern und Altenheimen, am Flughafen und in der Hochschule oder in der Justizvollzugsanstalt. Diözesane Wallfahrten machen die Freude am Glauben in großer Gemeinschaft erfahrbar. Die Lebenswirklichkeit der Menschen ändert sich - darauf muss auch die Kirche reagieren. Es bedarf einer Vertiefung des Glaubens und eines Lebens aus Gebet und Gemeinschaft heraus. Deshalb wurde im Bistum Limburg das Bischof-Blum-Kolleg als Schule des Glaubens, des Gebets und der Gemeinschaft gegründet. Verwaltungsgebühren für den Kirchensteuereinzug T€ 5.450 bzw. 2,8 Prozent des Kirchensteueraufkommens Die Kirchensteuer wird durch den Staat eingezogen - dafür zahlt das Bistum eine Verwaltungsgebühr zwischen 3 und 4 Prozent des Aufkommens aus der Kirchenlohn- und -einkommensteuer. Müsste die Kirche eigene Ressourcen zum Einzug der Kirchensteuer unterhalten, würde dies zu wesentlich höheren Kosten führen. Liturgie, Kirchenmusik, Museen, Kultur T€ 3.289 bzw. 1,7 Prozent des Kirchensteueraufkommens Die Kirche lebt in besonderer Weise aus der Liturgie; die Kirchenmusik ist dabei ein ganz wesentliches Element. So werden aus Kirchensteuermitteln unter anderem hauptamtliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in den Bezirken, das Referat Kirchenmusik sowie die Limburger Domsingknaben, der Domchor und die Mädchenkantorei finanziert. Auch muss das Bistum seiner Verantwortung in Kunst und Kultur nachkommen. Dies geschieht unter anderem durch die Trägerschaft des Limburger Diözesanmuseums und die Mitfinanzierung des Frankfurter Dommuseums. Der Erhalt und die Pflege von Kulturgütern aus vergangenen Tagen bedürfen einer angemessenen Berücksichtigung. Bistum Limburg Herausforderungen und Vorsorge Zahlen sind nur dann aussagefähig, wenn sie in größeren Zusammenhängen betrachtet, analysiert und bewertet werden. Eine absolute Zahl hat an sich keinen Aussagegehalt und mag zu einer voreiligen Schlussfolgerung verleiten. Deshalb bedarf es eines Ausblicks der zeigt, dass im Bistum Limburg in vorausschauender und verantwortungsvoller Weise in dem möglichen Umfang Zukunftssicherung betrieben wurde. Wir sehen dabei insbesondere drei Bereiche, die bereits aktuell und mehr noch in der Zukunft wesentliche Herausforderungen bilden werden: 1. Demographischer Wandel / Entwicklung des Kirchensteueraufkommens 2. Personalbestand 3. Immobilienbestand Diese Herausforderungen und die darauf aufbauende, vorausschauend getroffene Vorsorge werden im Folgenden vertiefend betrachtet. 1. Demographischer Wandel / Entwicklung des Kirchensteueraufkommens Das Bistum Limburg ist in seiner wirtschaftlichen Entwicklung wesentlich von den Kirchensteuereinnahmen abhängig. Im Jahr 2013 stammen 87,7 Prozent der laufenden Erträge aus dem Beitrag der Gläubigen des Bistums. Unterschiedliche Einflussfaktoren bestimmen die Entwicklung der Kirchensteuer; insbesondere sind hier die rückläufigen Katholikenzahlen, gesamtwirtschaftliche Rahmendaten und Entwicklungen im Einkommensteuertarif zu nennen. Als Annex-Steuer folgt die Entwicklung der Kirchensteuer der staatlichen Lohn- und Einkommensteuer. 48 | 49 Eine Grundlage für die künftigen Planungen bildet eine im Jahr 2013 durch das Forschungszentrum Generationenverträge an der AlbertLudwigs Universität Freiburg erstellte langfristige Projektion der Katholikenzahl und des Kirchensteueraufkommens im Bistum Limburg. Damit stehen dem Bistum Limburg für wichtige Zukunftsentscheidungen wissenschaftlich fundierte Daten zur Verfügung. Ziel des Gutachtens und wesentliche Erkenntnis hieraus ist nicht die Ableitung einer konkreten Höhe der Katholikenzahl oder des Kirchensteueraufkommens in unserem Bistum. Es geht darum, langfristige Trendentwicklungen zu erkennen, darzustellen und für wichtige Zukunftsentscheidungen nutzbar zu machen. Die demographische Entwicklung wird das Bistum Limburg strukturell und wirtschaftlich in den kommenden Jahren entscheidend prägen. Deshalb widmen wir diesem Bereich eine ausführlichere Darlegung. Bereits im Jahr 2012, dem Basisjahr der Projektion, war die Katholikenzahl von 955.486 im Jahr 1976 auf 648.570 gesunken. Dies entspricht einem Rückgang um 306.916 Katholiken bzw. 32 Prozent in einem Zeitraum von knapp vierzig Jahren. Die vorliegende Projektion nimmt den Zeitraum bis zum Jahr 2050 in den Blick und führt unter den zugrunde gelegten Parametern zu einem eindeutigen Ergebnis: Entwicklung der Katholikenzahl von 1992 bis 2050 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 tatsächliche Entwicklung 2050 2048 2046 2044 2042 2040 2038 2036 2034 2032 2030 2028 2026 2024 2022 2020 2018 2016 2014 2012 2010 2008 2006 2004 2002 2000 1998 1996 1994 1992 0 prognostizierte Entwicklung Quelle: eigene Darstellung (tatsächliche Entwicklung) / Forschungszentrum Generationenverträge, 2013 (prognostizierte Entwicklung) Bistum Limburg Bis zum Jahr 2050 – also wieder ein Zeitraum von etwa vierzig Jahren – wird die Katholikenzahl aus heutiger Sicht um 297.591 bzw. 46 Prozent auf 350.979 sinken. Dies zeigt sich auch anhand der Altersstruktur, die eine deutliche Entwicklung aufzeigt. Entwicklung der Altersstruktur der Katholiken im Bistum Limburg 2012 – 2020 – 2050 Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Quelle: Forschungszentrum Generationenverträge, 2013 Im Basisjahr 2012 liegt das Durchschnittsalter der 648.570 Katholiken bei 45,3 Jahren. Bis zum Jahr 2020 wird die Katholikenzahl auf Basis der in der Projektion getroffenen Annahmen auf 579.830 sinken und das Durchschnittsalter auf 47,9 Jahre ansteigen. Die Projektion endet im Jahr 2050 mit einer prognostizierten Katholikenzahl von 350.979 und einem Durchschnittsalter von 56,7 Jahren. Es liegt damit um mehr als elf Jahre über dem Ausgangswert des Jahres 2012. 50 | 51 Zusammenfassend sehen wir einen Trend, bei dem die Katholiken im Bistum Limburg immer älter und weniger werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung des Kirchensteueraufkommens, für die frühzeitig Vorsorge getroffen werden muss. Das Kirchensteueraufkommen ist nominal in den Jahren 1989 bis 2012 gestiegen. Aus ökonomischer Sicht ist eine Betrachtung realer, das heißt, um die Preisentwicklung bereinigter, Größen von Interesse. Auf diese Weise sind Aussagen über die reale Kaufkraftentwicklung möglich. Aufgrund der jährlichen Inflationsraten sank die Kaufkraft eines Euros zwischen 1989 und 2012 um rund 37 Prozent. Bei realer Betrachtungsweise ist das Kirchensteueraufkommen im Bistum Limburg weitgehend konstant geblieben. Es ist ein leichter Rückgang um rund 4 Prozent zu verzeichnen. Zwischenzeitlich kam es aber zu einem Realwertverlust im Vergleich zu dem Basisjahr 1989 um ca. 13 Prozent. Dies konnte durch einen starken Anstieg der Steuereinnahmen wieder kompensiert werden. Trotz des Rückgangs an Gläubigen ist das reale Kirchensteueraufkommen im betrachteten Zeitraum aufgrund des höchsten Pro-Kopf-Aufkommens im Bistum Limburg damit relativ konstant geblieben. Zu dem als Vergleichswert zugrunde gelegten Kirchensteueraufkommen des Basisjahres 2012 ist der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nicht um endgültige Werte handelt. Vielmehr wurde davon ausgegangen, dass die Ergebnisse der endgültigen Clearingabrechnung 2009 auch für die Jahre 2010 bis 2012 unverändert gelten. Für den Projektionszeitraum bis zum Jahr 2050 wurde, unter Berücksichtigung der dargestellten erwarteten Reduzierung der Katholikenzahlen, die Höhe des realen Kirchensteueraufkommens prognostiziert, wobei in einer Variante von einem realen Wirtschaftswachstum von 0 Prozent p. a. und in der zweiten Variante von 1 Prozent p. a. ausgegangen wird. Bistum Limburg Die Projektion führt zu folgenden Ergebnissen: Entwicklung des Kirchensteueraufkommens - Projektion bis 2050 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 zukünftige Entwicklung bei einem realen Wachstum von 0 Prozent p. a. zukünftige Entwicklung bei einem realen Wachstum von 1 Prozent p. a. Quelle: Forschungszentrum Generationenverträge, 2013 2050 2048 2046 2044 2042 2040 2038 2036 2034 2032 2030 2028 2026 2024 2022 2020 2018 2016 2014 0 2012 Prognostiziertes Kirchensteueraufkommen in T€ Prognostiziertes Kirchensteueraufkommen in T€ 52 | 53 Die blaue Linie stellt die Entwicklung des realen Kirchensteueraufkommens unter der Annahme einer realen Wachstumsrate in Höhe von 0 Prozent dar. Dabei wird deutlich, dass die realen Steuereinnahmen bis zum Jahr 2050 deutlich zurückgehen. Ausgehend von rund T€ 194.930 im Jahr 2012 beträgt das reale Aufkommen im Jahr 2025 noch rund T€ 155.830, was einem Rückgang von 20 Prozent entspricht. Innerhalb der folgenden 25 Jahre verringern sich die realen Kirchensteuereinnahmen auf rund T€ 100.050 – im Vergleich zum Wert des Basisjahres eine Abnahme um 49 Prozent. Mit anderen Worten: Im Jahr 2050 beträgt der reale Wert der Kirchensteuereinnahmen des Bistums Limburg in diesem Szenario rund 51 Prozent von dem des Jahres 2012. Der künftige Verlauf des Kirchensteueraufkommens, wie er in der roten Linie dargestellt wird, basiert auf einer realen jährlichen Wachstumsrate in Höhe von 1 Prozent. Dies bedeutet, dass die Kirchensteuereinnahmen preisbereinigt mit 1 Prozent pro Jahr wachsen. Unter dieser Voraussetzung würde das reale Steueraufkommen zunächst ausgehend von rund T€ 194.930 im Jahr 2012 bis 2020 leicht sinken, um danach bis zum Jahr 2025 um 9 Prozent auf rund T€ 177.350 zurückzugehen. Im Jahr 2050 würde ein reales Steueraufkommen in Höhe von rund T€ 146.030 erreicht, was gegenüber dem Basisjahr einem Rückgang in Höhe von 25 Prozent entspricht. Bistum Limburg 2. Personalbestand Kirche lebt von der Verkündigung der frohen Botschaft des Evangeliums Jesu Christi. Deshalb ist ein großer Teil des Bistumshaushaltes durch Personalaufwendungen gebunden. Dabei darf das Bistum aber nicht nur seine eigenen rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – Geistliche, Beamte, Ordensleute, Angestellte – im Blick haben, die in der Pastoral, im Religionsunterricht, in den Einrichtungen und in der Verwaltung des Bistums eingesetzt sind. Die Personalaufwendungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kirchengemeinden – z. B. Pfarrsekretärinnen, Küster, Hausmeister, Organisten, Chorleiter – werden wesentlich durch Zuweisungen des Bistums mitfinanziert. Auch Personalaufwendungen für Mitarbeitende in den nicht durch Entgelte finanzierten Bereichen der Sozialverbände, u. a. in den Beratungsstellen der Karitas, werden durch Zuschüsse des Bistums mitfinanziert. Insgesamt sind gut 65 Prozent der laufenden Aufwendungen (ohne Berücksichtigungen von Sondereffekten aus der Anpassung personalbezogener Rückstellungen) des Bistums direkt für Personalaufwendungen der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder indirekt durch besonders für Personalaufwendungen verwendete Zuweisungen gebunden. Hieraus ergibt sich eine wesentliche Verantwortung des Bistums für mehrere tausend Menschen und ihre Familien. Viele Mitarbeitende haben sich in ihrer beruflichen Ausbildung und Entwicklung auf einen Dienst in der Kirche fokussiert. Dies gilt es in besonderer Weise in den Blick zu nehmen. Im Personalbereich ist eine besonders langfristige Planung notwendig. Deshalb darf bei der Einrichtung und Besetzung von Stellen weniger die aktuelle Situation gesehen werden, vielmehr muss die langfristige Entwicklung im Zentrum der Betrachtung stehen. 3. Immobilienbestand Eine weitere zentrale Bedeutung kommt dem Immobilienbestand zu. Hier sind nicht nur diözesane Gebäude in den Blick zu nehmen, sondern auch solche, die im Eigentum der Kirchengemeinden stehen. Vielfach steht das Bistum in einer wesentlichen Finanzierungsverantwortung (in der Regel im Rahmen von Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen). Der Focus der nachfolgenden Ausführungen liegt auf dem Gebäudebestand; Grundstücke werden an dieser Stelle nicht weiter beleuchtet. Das Bistum Limburg hat es sich für die kommenden Jahre zur Aufgabe gemacht, den Bestand der derzeit 1.563 Immobilien auf diözesaner Ebene und im Bereich der Kirchengemeinden strukturiert im Hinblick auf Grundlagendaten, aktuelle Gebäudesubstanz und mittel- sowie langfristigen Instandhaltungsbedarf hin zu untersuchen. Dies geschieht mit qualifizierter externer Unterstützung. 54 | 55 Kirchlicher Immobilienbestand Aktuell gliedert sich der Gebäudebestand wie folgt auf: Rechtsträger auf diözesaner Ebene Kirchengemeinden / Gesamtverbände Gesamt Kirchen 6 497 503 Gemeindehäuser 4 313 317 Pfarrhäuser 2 264 266 Wohnhäuser 35 148 183 Kindergärten 1 178 179 Verwaltungsgebäude 15 5 20 Tagungshäuser 4 0 4 Klostergebäude 3 0 3 Schulgebäude 13 0 13 Sporthallen 4 0 4 Sonstige 10 61 71 Gesamt 97 1.466 1.563 Bistum Limburg Dieser Gebäudebestand stellt für das Bistum und die Kirchengemeinden, die beim Unterhalt jedoch auf Bistumszuschüsse wirtschaftlich angewiesen sind, in mehrfacher Hinsicht – pastoral wie finanziell – eine erhebliche Herausforderung dar. Die Struktur des Immobilienbestandes stammt im Wesentlichen aus einer Zeit, in der im Bistum Limburg deutlich mehr Katholiken lebten. Dies hat sich, wie dargestellt, maßgeblich verändert. Es geht daher um die Erstellung pastoral zukunftsfähiger Nutzungskonzepte, die dauerhaft finanzierbar sind. Dabei sind bereits jetzt Zeiten in den Blick zu nehmen, in denen eine deutlich reduzierte Ertragsbasis durch die absehbar strukturell negative Kirchensteuerentwicklung bestehen wird. Das heißt auch, dass eine Priorisierung unabdingbar ist; der Gebäudebestand muss deutlich reduziert werden. Dieser Herausforderung ist das Bistum Limburg u. a. mit der Gründung der Baustiftung begegnet. Die künftigen Erträge aus dem Stiftungskapital sollen dazu beitragen, die Instandhaltung wichtigster Gebäude auch in Zukunft unabhängiger von der Kirchensteuerentwicklung zu sichern. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Immobilienbestandserfassung eine wichtige und belastbare Grundlage für die anstehenden Beratungen und Entscheidungen bilden. Gebundenes Vermögen schafft Vorsorge Der Trend der langfristigen Kirchensteuerentwicklung ist eindeutig und unumkehrbar, gleichzeitig bestehen erhebliche Herausforderungen in vielen Bereichen, gerade im Hinblick auf den Personalbestand und die vorhandenen Immobilien. Deshalb setzt das Bistum Limburg seit vielen Jahren auf eine konservative Haushaltspolitik und den konsequenten Aufbau von finanziellen Reserven. Ziel war, ist und bleibt es, wichtige Aufgabenbereiche von der Kirchensteuerentwicklung teilweise oder aber ganz unabhängig zu machen bzw. für anstehende Herausforderungen Vorsorge zu treffen: •Mit der Einrichtung eines Versorgungsfonds wurde bereits in den 1990er Jahren die Grundlage geschaffen, dass Pensionszahlungen den laufenden Haushalt nicht belasten. •Durch die Gründung des Eine-Welt-Fonds zur Förderung weltkirchlicher Aufgaben und der Baustiftung zur Förderung von pfarrlichen und nichtpfarrlichen Baumaßnahmen im Bistum soll erreicht werden, dass das Engagement in diesen wichtigen Bereichen zumindest teilweise von der Kirchensteuerentwicklung unabhängig gesichert werden kann. Die rechtlich selbständige Schulstiftung leistet ebenfalls einen Beitrag in diesem Sinne. •Für wichtige Aufgaben des Bistums, insbesondere im baulichen Bereich und unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kirchengemeinden, wurden zweckgebundene Rücklagen aufgebaut. Dabei sind die Herausforderungen, die sich auf dem Weg 56 | 57 ClearingSchwankungsreserve T€ 53.800 hin zu Pfarreien neuen Typs ergeben, besonders im Blick. Anders als bei den stiftungsgebundenen Vermögensbestandteilen, die in ihrer Substanz erhalten bleiben und bei denen nur die Erträge verwendet werden sollen, werden die Baurücklagen im Rahmen der Gesamtplanung aller Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen eingesetzt. Mittel für Baumaßnahmen des Bistums und nichtpfarrlicher Rechtsträger T€ 67.038 Baustiftung •Nicht zuletzt wurde auch das allgemeine Vermögen des Bistums nachhaltig aufgebaut, um aus der wirtschaftlichen Kernsubstanz heraus eigene Erträge zu erwirtschaften, die rückläufige Kirchensteuern zumindest teilweise kompensieren können. T€ 139.087 Die vorhandenen Vermögenswerte sind daher zum allergrößten Teil nicht allgemein disponibel, sondern ihnen stehen konkrete Verpflichtungen oder Zweckbindungen gegenüber. Die nebenstehende Grafik soll dies exemplarisch verdeutlichen, indem sie große Einzelblöcke darstellt, in denen das Bistum langfristige Vorsorge betreibt. Die Darstellung folgt sachlichen Zweckbindungen und nicht dem konkreten bilanziellen Ausweis, der sich aus handels- und haushaltsrechtlichen Vorgaben ergibt. Versorgungsfonds T€ 204.366 haushaltsrechtliche Rücklagen für unvorhersehbare Ereignisse T€ 101.080 Mittel für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden T€ 68.838 Eine-Welt-Fonds T€ 27.500 Limburger Domkapitel Körperschaft des öffentlichen Rechts Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Hinweise: • In den folgenden Tabellen, Darstellungen und Texten wird durchgängig die Einheit T€ verwendet: T€ 1 entspricht € 1.000. • Aufgrund kaufmännischer Rundungen können sich in Tabellen und Darstellungen Abweichungen in Höhe von maximal +/- einer Einheit (T€, Prozent) ergeben. 58 | 59 Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA T€ PASSIVA T€ A. Anlagevermögen 3.994 A. Kapital 3.055 I. Sachanlagen 1.493 B. Rücklagen 389 II. Finanzanlagen 2.501 C. Sonderposten 603 D. Rückstellungen 275 E. Verbindlichkeiten 27 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 356 342 F. passive Rechnungs- abgrenzungsposten II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 13 C. aktive Rechnungs- abgrenzungsposten 0 Summe Aktiva 4.350 Summe Passiva 0 4.350 Limburger Domkapitel Erläuterungen zur Bilanz Sachanlagen Die Sachanlagen sind im Wesentlichen die im Eigentum des Domkapitels stehenden Grundstücke und Gebäude, insbesondere das Dompfarrhaus, die Michaelskapelle und der Domherrenfriedhof. Darüber hinaus sind hier bewegliche Sachanlagen erfasst. Die Sachanlagen werden – mit Ausnahme von Grundstücken – planmäßig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Finanzanlagen Bei den Finanzanlagen handelt es sich vorwiegend um Anteile an einem Spezialfonds, der dem deutschen Kapitalanlagerecht unterliegt. Die Anlage erfolgt risikobewusst und berücksichtigt Nachhaltigkeitskriterien. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen beinhalten insbesondere Ansprüche des Domkapitels gegenüber dem Bistum Limburg aus dem laufenden Verrechnungsverkehr. Darüber hinaus sind in dieser Position Periodenabgrenzungen, d. h. Forderungen aus „Lieferungen und Leistungen“ enthalten. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Neben einem Girokonto bestehen zur Abwicklung des Barverkehrs Kassen, deren Bestände unter dieser Position erfasst sind. Kapital Das Kapital entspricht der langfristig angelegten wirtschaftlichen Substanz des Domkapitels. Das Kapital ist neben Immobilien vor allem in Finanzanlagen gebunden, deren Erträge zur Finanzierung der Aufgaben des Domkapitels in den Haushalt einfließen. Rücklagen Rücklagen werden in der Regel zweckgebunden gebildet. Der ausgewiesene Rücklagenbestand betrifft insbesondere Mittel für anstehende bauliche Maßnahmen an den Gebäuden des Domkapitels, Projektrücklagen der Limburger Domsingknaben und des Limburger Domchores, sowie Spenden und Nachlässe ohne feste Zweckbindung. Letztgenannte Mittel werden auch dann separat ausgewiesen, wenn keine konkrete Zweckbindung verfügt ist; diese Mittel sollen bewusst für besondere Zwecke verwendet werden und nicht in die laufende Finanzierung des Haushaltes einfließen. Sonderposten Der Sonderposten enthält zweckgebunden gewährte Investitionszuschüsse und betrifft u.a. die Bänke im Limburger Dom, die durch das Land Hessen, welches die Baulast für den Dom trägt, und das Bistum Limburg finanziert wurden. Gemeinsam mit der Abschreibung auf die mit Hilfe der gewährten Zuschüsse hergestellten oder erworbenen Vermögensgegenstände erfolgt eine jährliche anteilige Auflösung. Rückstellungen Rückstellungen bestehen ausschließlich für Altersteilzeitverpflichtungen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Domkapitels. Die Höhe der Verpflichtungen wurde durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Verbindlichkeiten Als Verbindlichkeiten werden insbesondere solche aus erhaltenen Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Jahresabgrenzung ausgewiesen. 60 | 61 Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013 T€ ERTRÄGE Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.a. 1.851 Kollekten, Spenden u. Beiträge 29 Erträge aus Fonds, Sondervermögen und Auflösung Sonderposten 45 Erstattungen, Gebühren und sonstige Erträge 274 Summe laufende Erträge 2.199 AUFWENDUNGEN Personalaufwendungen 1.091 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 81 Aufwendungen aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.ä. 16 Aufwendungen aus zweckgebundenen Mitteln einschließlich Einstellungen in die Sonderposten 0 Sonstige Aufwendungen 629 Summe laufende Aufwendungen 1.817 operatives Ergebnis (I) 382 Entnahmen aus den Rücklagen aus Budgetresten u.a. 35 Zuführung zu den Rücklagen aus Budgetresten u.a. 33 Saldo Veränderung der Rücklagen aus Budgetresten operatives Ergebnis (II) Erträge aus Finanzvermögen 46 Aufwendungen aus Finanzvermögen 0 Finanzergebnis Neutrale Erträge 6 Neutrale Aufwendungen 6 Neutrales Ergebnis Gesamtergebnis 2 384 46 -1 429 Limburger Domkapitel Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u. ä. Diese Position stellt die wesentliche Finanzierungsquelle des Limburger Domkapitels dar und enthält sowohl regelmäßige Mittelzuflüsse (Anteil an den Staatsleistungen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz) sowie Zuweisungen des Bistums für laufende Aufwendungen, als auch projektbezogene einmalige Zuschüsse des Bistums oder sonstiger Dritter. Kollekten, Spenden und Beiträge Es handelt sich um allgemeine und zweckgebundene Spenden, die entweder unmittelbar verwendet oder in entsprechende Rücklagen eingestellt werden. Erträge aus Fonds, Sondervermögen und Sonderposten Unter dieser Position wird die planmäßige Auflösung der aus Investitionszuschüssen Dritter – insbesondere des Bistums Limburg und des Landes Hessen – gebildeten Sonderposten ausgewiesen. Erstattungen, Gebühren und sonstige Erträge Entsprechende Erträge ergeben sich insbesondere aus Konzerterlösen, Teilnehmerbeiträgen und sonstigen Erstattungen. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen betreffen insgesamt 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst des Limburger Domkapitels auf rund 19 Vollzeitstellen (u. a. Domküster, Domschwestern, Dommusik, Musisches Internat der Domsingknaben etc.). Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände Der Posten besteht ausschließlich aus planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen. Bei Vermögensgegenständen, die aus Drittmitteln finanziert sind, steht der Abschreibung eine entsprechende Auflösung aus den Sonderposten gegenüber. Aufwendungen aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u. ä. Diese Position beinhaltet Zuschüsse die das Domkapitel in Einzelfällen insbesondere anderen kirchlichen Rechtsträgern gewährt. 62 | 63 Limburger Domkapitel Sonstige Aufwendungen Diese Position deckt alle weiteren benötigten sächlichen Mittel, u. a. in der laufenden Bewirtschaftung des Hohen Domes und sonstiger Immobilien, ab. Darüber hinaus sind die für die Arbeit der Chöre erforderlichen Sachmittel sowie Verwaltungsaufwendungen enthalten. Veränderung der Rücklagen aus Budgetresten u. a. Es handelt sich um den Veränderungssaldo der bestehenden Rücklagen, der sich aus den im Jahr 2013 erfolgten zweckentsprechenden Entnahmen und Zuführungen ergibt. Finanzergebnis Innerhalb des Finanzergebnisses werden insbesondere die Erträge (Ausschüttungen) aus den Finanzanlagen ausgewiesen. Neutrales Ergebnis Das Neutrale Ergebnis beinhaltet ausschließlich periodenfremde Erträge und Aufwendungen. Gesamtergebnis Unter Berücksichtigung aller Einzelposten ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von T€ 429, das zur nachhaltigen Stärkung der wirtschaftlichen Substanz des Domkapitels dem Kapital der Körperschaft zugeführt wird. 64 | 65 Aufgaben und Ausblick Dem Domkapitel obliegt es, die feierlichen Gottesdienste in der Kathedralkirche zu halten und die Aufgaben zu erfüllen, die ihm von Rechts wegen oder vom Diözesanbischof übertragen werden. Darüber hinaus nimmt das Domkapitel eigene Rechte wahr und übernimmt die Sorge für die Erhaltung und Restaurierung der Kathedralkirche, des Hohen Domes zu Limburg. Aus dem vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ist ersichtlich, dass das Limburger Domkapitel bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wirtschaftlich wesentlich auf Drittmittel angewiesen ist. Aus der eigenen Vermögenssubstanz heraus wäre nur ein sehr kleiner Teil der derzeitigen Aufgaben finanzierbar. Dies liegt daran, dass das Domkapitel erst ab dem Jahr 2003, als mit der Einführung der kaufmännischen Rechnungslegung auch eine konsequente Trennung der einzelnen Rechtsträger in wirtschaftlicher Hinsicht einherging, eigene finanzielle Vorsorge zu treffen begann. Die derzeitige Finanzierungsstruktur des Domkapitels führt zu strukturellen Überschüssen. Diese werden konsequent zum Kapitalaufbau und damit zur nachhaltigen Stärkung der wirtschaftlichen Substanz der Körperschaft verwendet. Damit betreibt das Domkapitel eine wichtige und unverzichtbare Vorsorge für künftige Zeiten, in denen derzeit noch fließende Drittmittel womöglich geringer ausfallen oder überhaupt nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, Reserven aufzubauen, aus deren Erträgen zumindest ein Teil der wichtigsten Aufgaben des Domkapitels – die Feier der Liturgie im Hohen Dom zu Limburg und die Bewirtschaftung, den Erhalt und die Restaurierung der Kathedralkirche – unabhängig von Drittmitteln finanziert werden kann. Auf diesem Weg ist das Domkapitel erste wichtige Schritte gegangen. Es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen durch sparsame Haushaltsführung zum konsequenten und gezielten Kapitalaufbau im Sinne der Zukunftssicherung. Bischöflicher Stuhl zu Limburg Körperschaft des öffentlichen Rechts Vorläufige Bilanz zum 31. Dezember 2012 Hinweise: • In den folgenden Tabellen, Darstellungen und Texten wird durchgängig die Einheit T€ verwendet: T€ 1 entspricht € 1.000. • Aufgrund kaufmännischer Rundungen können sich in Tabellen und Darstellungen Abweichungen in Höhe von maximal +/- einer Einheit (T€, Prozent) ergeben. 66 | 67 Aktueller Sachstand Im Oktober 2013 wurde eine Rückführung der gesamten Verwaltung des Bischöflichen Stuhls zu Limburg in die Linienfunktionen des Bischöflichen Ordinariats initiiert. Gleichzeitig hat eine gründliche Analyse und Bestandsaufnahme der Vermögenssituation dieser Körperschaft begonnen. Im Zuge dessen wird kurzfristig die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 abgeschlossen werden können. Die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 werden sich direkt anschließen. Bereits im Abschlussbericht über die externe kirchliche Prüfung der Baumaßnahme auf dem Domberg in Limburg, der am 26. März 2014 vollständig veröffentlicht wurde, ist eine vor- läufige Bilanz des Bischöflichen Stuhls zum 31. Dezember 2012 enthalten. Damit ist das Vermögen des Bischöflichen Stuhls in seinen Dimensionen grundsätzlich bereits bekannt gemacht worden. Diese Zahlen werden hier nochmals wiedergegeben. Mit der Ankündigung der vollständigen Veröffentlichung von Vermögen und finanziellen Verpflichtungen im März 2014 wurde mitgeteilt, dass der Jahresabschluss des Bischöflichen Stuhls zum 31. Dezember 2013 unmittelbar nach dessen externer Prüfung und Anerkennung durch den Vermögensverwaltungsrat im Laufe des zweiten Halbjahres 2014 offengelegt wird. Bischöflicher Stuhl zu Limburg Vorläufige Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA T€ A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen A. Kapital 60.484 3 B. Rücklagen 2.373 C. Sonderposten 2.736 D. Rückstellungen 212 E. Verbindlichkeiten 26.532 49.304 33.351 9.619 II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4.787 nachrichtlich: Treuhandvermögen T€ 82.657 4.832 Summe Aktiva I. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände C. aktive Rechnungs- abgrenzungsposten PASSIVA F. passive Rechnungs- abgrenzungsposten 0 60 92.336 527 Summe Passiva nachrichtlich: Treuhandverbindlichkeiten 92.336 527 Hinweis: Die Zahlen entsprechen der in dem Abschlussbericht der Prüfungskommission über die externe kirchliche Prüfung der Baumaßnahme auf dem Domberg in Limburg vom 14. Februar 2014 enthaltenen vorläufigen Bilanz zum 31. Dezember 2012. Die Gliederung wurde an die ansonsten in dieser Broschüre verwendete Darstellung angepasst. 68 | 69 Erläuterungen zur Bilanz Immaterielle Vermögensgegenstände Im Posten immaterielle Vermögensgegenstände ist ausschließlich Software in Höhe von T€ 3 abgebildet. Sachanlagen Die Sachanlagen sind im Wesentlichen die im Eigentum des Bischöflichen Stuhls stehenden Grundstücke und Gebäude. Einen wesentlichen Einzelposten stellen die „Anlagen im Bau“ in Höhe von insgesamt T€ 21.945 dar, von denen T€ 21.850 auf die baulichen Maßnahmen auf dem Limburger Domberg entfallen. Darüber hinaus sind hier mehrere vermietete Wohnimmobilien sowie bewegliche Sachanlagen erfasst. Die Sachanlagen werden – mit Ausnahme von Grundstücken – planmäßig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Finanzanlagen Bei den Finanzanlagen handelt es sich vorwiegend um Anteile an einem Spezialfonds, der dem deutschen Kapitalanlagerecht unterliegt. Die Anlage erfolgt risikobewusst und berücksichtigt Nachhaltigkeitskriterien. Bischöflicher Stuhl zu Limburg Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen beinhalten insbesondere Ansprüche des Bischöflichen Stuhls gegenüber dem Bistum Limburg aus dem laufenden Verrechnungsverkehr. Darüber hinaus sind in dieser Position Periodenabgrenzungen, d. h. Forderungen aus „Lieferungen und Leistungen“ enthalten. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Unter dieser Position werden die Bestände der Bankkonten ausgewiesen. Kapital Das Kapital entspricht der langfristig angelegten wirtschaftlichen Substanz des Bischöflichen Stuhls. Das Kapital ist vor allem in Immobilien gebunden, deren Erträge zur Finanzierung der Aufgaben der Körperschaft in den Haushalt einfließen. Rücklagen Rücklagen werden in der Regel zweckgebunden gebildet. Der ausgewiesene Rücklagenbestand betrifft insbesondere Mittel für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den im Eigentum des Bischöflichen Stuhls stehenden Gebäude. Sonderposten Der Sonderposten enthält im Wesentlichen Investitionszuweisungen des Bistums für bauliche Maßnahmen an Immobilien der Körperschaft, wobei der wesentliche Anteil von T€ 2.268 auf den Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bistums zur Realisierung des Bauvorhabens auf dem Limburger Domberg entfällt. Gemeinsam mit der Abschreibung auf die mit Hilfe der gewährten Zuschüsse hergestellten oder erworbenen Vermögensgegenstände erfolgt eine jährliche anteilige Auflösung. Rückstellungen Rückstellungen wurden ausschließlich für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten betreffen zu einem Anteil von T€ 10.500 die bis zum Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Darlehenstranchen zur Zwischenfinanzierung der baulichen Maßnahmen auf dem Limburger Domberg. Darüber hinaus bestehen u. a. Verbindlichkeiten gegenüber dem Bistum Limburg (T€ 8.030) aus Darlehen im Zusammenhang mit der Finanzierung vermieteter Wohnimmobilien, wobei hierin auch an das Bistum veräußerte Forderungen des ehemaligen St. Georgswerks enthalten sind. 70 | 71 Aufgaben und Ausblick Der Bischöfliche Stuhl bildet als rechtsfähige Gesamtheit von Sachen sowie Rechten den vermögensrechtlichen Anhang eines Amtes in der Kirche – hier: des Bischofs von Limburg – und ist auf die Dauer dieses Amtes nach den Bestimmungen des Statuts vornehmlich folgenden Zwecken gewidmet: Darüber hinaus kann der Bischöfliche Stuhl unter bestimmten Voraussetzungen anderen Körperschaften finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese juristischen Personen mit diesen Mitteln Aufgaben oder Maßnahmen im Sinne der genannten Zwecksetzung der Körperschaft fördern. •Förderung kirchlicher Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung der dem Bischof anvertrauten Sorge für die geordnete Durchführung des Gottesdienstes und die Ausübung der Werke des Apostolats und der Karitas Derzeit werden die finanziellen Angelegenheiten der Körperschaft unter Berücksichtigung ihrer Zielsetzung eingehend analysiert. Perspektivisch ist insoweit davon auszugehen, dass sich die Vermögensstruktur des Bischöflichen Stuhls grundlegend ändern wird. In diesem Zusammenhang wird insbesondere eine klare und transparente Trennung von diözesan genutztem Vermögen und dem Bischof von Limburg für die Ausübung seines Amtes zugewiesenen Vermögen („Mensalvermögen“) angestrebt. Dieser Prozess berührt komplexe finanzielle, kirchenund zivilrechtliche sowie strukturelle Fragestellungen und wird voraussichtlich einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nehmen. •Gewährung von Wohnung und Arbeitsräumen für den Bischof von Limburg •Beherbergung von Personen, die die Haushaltsführung im Haus der Bischöfe von Limburg übernommen haben, zur unmittelbaren Mitarbeiterschaft des Bischofs gehören oder Gäste des Bischofs sind •Instandhaltung des Hauses der Bischöfe von Limburg, das auch diözesan für Begegnungen und repräsentative Zwecke genutzt wird Schulstiftung des Bistums Limburg Rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Hinweise: • In den folgenden Tabellen, Darstellungen und Texten wird durchgängig die Einheit T€ verwendet: T€ 1 entspricht € 1.000. • Aufgrund kaufmännischer Rundungen können sich in Tabellen und Darstellungen Abweichungen in Höhe von maximal +/- einer Einheit (T€, Prozent) ergeben. 72 | 73 Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA T€ PASSIVA T€ A. Anlagevermögen 24.962 A. Kapital I. Finanzanlagen 24.962 B. Rücklagen 589 C. Verbindlichkeiten 308 B. Umlaufvermögen 6.024 I. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 5.000 II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.024 Summe Aktiva 30.986 Summe Passiva 30.089 30.986 Schulstiftung des Bistums Limburg Erläuterung zur Bilanz Finanzanlagen Bei den Finanzanlagen handelt es sich um Anteile an einem Spezialfonds, der dem deutschen Kapitalanlagerecht unterliegt. Die Anlage erfolgt risikobewusst und berücksichtigt Nachhaltigkeitskriterien. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderung betrifft die beabsichtigte Zustiftung des Bistums Limburg. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Es handelt sich um den Bestand des Girokontos der Stiftung. Kapital Das Kapital entspricht der langfristig angelegten wirtschaftlichen Substanz der Schulstiftung. Rücklagen Rücklagen werden im Rahmen der steuerrechtlichen Vorgaben aus den Erträgen der Stiftung gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten betreffen noch nicht ausgezahlte Stiftungsleistungen aus den Erträgen des Jahres 2012. 74 | 75 Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013 T€ ERTRÄGE Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.a. Summe laufende Erträge 0 0 AUFWENDUNGEN Vergabe von Stiftungsleistungen 0 Summe laufende Aufwendungen 0 operatives Ergebnis (I) 0 Entnahmen aus den Rücklagen aus Budgetresten u.a. 0 Zuführung zu den Rücklagen aus Budgetresten u.a. 0 Saldo Veränderung der Rücklagen aus Budgetresten 0 operatives Ergebnis (II) 0 Erträge aus Finanzvermögen 524 Aufwendungen aus Finanzvermögen 0 Finanzergebnis Neutrale Erträge 0 Neutrale Aufwendungen 0 Neutrales Ergebnis Gesamtergebnis 524 0 524 Schulstiftung des Bistums Limburg © contrastwerkstatt - Fotolia.com Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Erträge aus Finanzvermögen Diese Position stellt die wesentliche Finanzierungsquelle der Schulstiftung dar und enthält Zinsen und Ausschüttungen aus den Fondsanteilen und festverzinslichen Wertpapieren. Das Gesamtergebnis entspricht den im Jahr 2013 erzielten Erträgen, die im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten anteilig in Höhe von T€ 175 den Rücklagen zugeführt wurden. Das verbleibende Bilanzergebnis von T€ 349 wird nach der Beschlussfassung im Vorstand der Schulstiftung an die nach dem Stiftungszweck begünstigten Schulen ausgeschüttet. 76 | 77 Aufgaben und Ausblick Die katholischen Schulen haben im Bistum Limburg eine hohe Bedeutung. Daher wurde zum 01. Januar 2007 die rechtsfähige Schulstiftung des Bistums Limburg mit dem Ziel gegründet, das finanzielle Engagement in diesem wichtigen Bereich von der Kirchensteuerentwicklung unabhängiger zu machen und dauerhaft zu sichern. Zweck der Stiftung ist die ideelle und materielle Förderung und Unterstützung katholischer Schulen im Bistum Limburg. Die Stiftung unterstützt die Schulen bei der Erfüllung ihres bildungspolitischen Auftrags, die ihnen anvertrauten Schüler zu Menschen zu bilden, die sich auch im späteren Leben ihrer Verantwortung als Christen bewusst und die bereit sind, aus diesem Bewusstsein heraus zu handeln. Der Stiftungszweck wird nach den satzungsgemäßen Bestimmungen insbesondere durch folgende Leistungen der Stiftungen erfüllt: • Zuwendungen an die St. Hildegard-Schulgesellschaft mbH als Trägerin der Bischof-Neumann-Schule in Königstein, der Marienschule in Limburg, der St. Angela-Schule in Königstein, der St. Ursula-Schule in Geisenheim sowie des Johannesgymnasiums in Lahnstein. • Zuwendungen an die Stiftung Maria-WardSchule in Bad Homburg, das Gymnasium der Zisterzienser in Marienstatt, die Elisabethenschule in Hofheim und die Ketteler-La-RocheSchule in Oberursel. • Übernahme der treuhänderischen Verwaltung von unselbständigen Stiftungen, die die Tätigkeit einer der genannten Schulen fördern. Das Bistum Limburg sieht sich verpflichtet auch durch die Katholischen Schulen in die Gesellschaft hinein zu wirken. Um dies leisten zu können, erbringt die Schulstiftung einen wertvollen Beitrag. KirchlichE Statistik © Wrangler - Fotolia.com Kirchliche Statistik Kirchliche Statistik 2004 2005 2006 2007 2008 2.392.038 2.385.677 2.361.699 2.364.184 2.363.031 688.029 685.435 682.114 677.961 669.258 28,8 28,7 28,9 28,7 28,3 84.447 85.960 85.397 84.650 83.962 12,3 12,5 12,5 12,5 12,5 92.042 90.016 91.610 86.796 84.083 13,4 13,1 13,4 12,8 12,6 Taufen 4.835 4.860 4.849 4.681 4.808 Erstkommunion 5.968 6.281 6.494 6.127 6.054 Firmungen 4.286 4.500 4.775 4.462 4.378 Trauungen 1.235 1.274 1.303 1.201 1.211 Bestattungen 7.147 6.993 6.813 6.808 6.968 Übertritte 129 178 210 157 176 Wiederaufnahmen 378 409 475 429 409 3.600 2.934 2.962 3.416 4.786 Bevölkerung Mitglieder in % der Bevölkerung Kath. anderer Muttersprache in % der Mitglieder Gottesdienstteilnehmer in % der Mitglieder Austritte * Die Bevölkerungsdaten liegen noch nicht vor. 80 | 81 2009 2010 2011 2012 2013 2.364.516 2.368.000 2.379.073 2.386.925 * 662.667 655.564 652.042 648.570 644.074 28,0 27,7 27,4 27,2 * 83.578 83.890 85.771 88.754 93.133 12,6 12,8 13,2 13,7 14,5 79.728 76.054 74.395 71.739 67.198 12,0 11,6 11,4 11,1 10,4 4.549 4.237 4.284 4.062 4.033 5.656 5.185 5.299 5.015 4.924 3.961 4.502 3.770 4.174 4.294 1.299 1.220 1.164 1.156 1.057 6.811 6.762 6.463 6.645 6.825 137 125 129 115 111 358 242 312 285 285 4.576 6.291 4.595 4.453 7.980 Kirchliche Statistik Bevölkerungsentwicklung im Bistum Limburg und Katholikenzahl 2004 - 2013 3.000.000 2.500.000 2.392.038 2.000.000 1.500.000 28,8% 1.000.000 688.029 500.000 0 2004 2005 Bevölkerung 2006 2007 Katholiken 2008 2009 2010 Anteil Katholiken 82 | 83 2.386.925 35,0% „Ein bislang unge- 34,0% brochener Trend, der 33,0% dem Bistum Limburg 32,0% und im Allgemeinen 31,0% der Katholischen Kirche 30,0% Sorgen bereitet, ist die 29,0% seit Jahren anhaltende 28,0% rückläufige Entwick- 27,0% lung der Katholiken- 26,0% zahlen.“ 27,2% 648.570 644.074 25,0% 2011 2012 2013 Zitat aus der Haushaltsrede des Finanzdezernenten vor dem Diözesankirchensteuerrat am 30. November 2013 Kontakt Kontakt Bischöfliches Ordinariat Dezernat Finanzen, Verwaltung und Bau Roßmarkt 4 65549 Limburg Telefon: 06431 / 295 163 Fax: 06431 / 295 305 E-Mail: [email protected] www.finanzen.bistumlimburg.de Impressum Herausgeber Bischöfliches Ordinariat Limburg Dezernat Finanzen, Verwaltung und Bau Roßmarkt 4 65549 Limburg Redaktion Gordon Sobbeck Patrick Jung Carsten Mang Stephan Schnelle Druck und Bindung Druckerei & Werbeservice Böhm Gestaltung Annika Steininger