EINBLICKE - Bistum Limburg

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EINBLICKE - Bistum Limburg
EINBLICKE
Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2013
Bistum Limburg
Limburger Domkapitel
Bischöflicher Stuhl zu Limburg
(Vorläufige Bilanz zum 31. Dezember 2012)
Schulstiftung des Bistums Limburg
Inhalt
2|3
Das Bistum Limburg
4
Vorwort 8
Einführung 12
Jahresabschlüsse 16
Grundlagen der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung 17
Jahresabschluss des Bistums Limburg KdöR zum 31. Dezember 2013 Bilanz zum 31. Dezember 2013 Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013
Verwendung der Kirchensteuer im Jahr 2013 Herausforderungen und Vorsorge 22
23
32
38
48
Jahresabschluss des Limburger Domkapitels KdöR
58
zum 31. Dezember 2013 Bilanz zum 31. Dezember 2013 59
Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013 61
Aufgaben und Ausblick 65
Vorläufige Bilanz des Bischöflichen Stuhls zu Limburg KdöR 66
zum 31. Dezember 2012
Aktueller Sachstand 67
Vorläufige Bilanz zum 31. Dezember 2012 68
Aufgaben und Ausblick 71
Jahresabschluss der Schulstiftung des Bistums Limburg 72
zum 31. Dezember 2013 Bilanz zum 31. Dezember 2013 73
Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013 75
Aufgaben und Ausblick 77
Kirchliche Statistik 78
Impressum 85
Das Bistum Limburg
4|5
Lahn
Das Bistum Limburg
3
Rhein
10
9
4
7
7
2
8
6
11
5
1_
Frankfurt
2_
Hochtaunus
3_
Lahn-Dill-Eder
4_
Limburg
5_
Main-Taunus
6_
Rheingau
7_
Rhein-Lahn
8_
Untertaunus
9_
Westerwald
10 _
Wetzlar
11 _
Wiesbaden
1
Main
Mit dem Bistum Limburg verbinden viele zuerst
den Dom an der Autobahn Frankfurt-Köln, Ziel
hunderttausender Besucher und ein Zeugnis
spätromanischer Baukunst von europäischem
Rang. Der altehrwürdige Georgsdom – seit dessen Weihe im Jahr 1235 inzwischen fast 800
Jahre vergangen sind – ist seit der Gründung
des Bistums die Kathedrale des Bischofs von
Limburg. Der Dom ist damit nicht nur etwa das
geographische, sondern auch das geistliche
Zentrum des Bistums Limburg.
Kontraste prägen das Leben der Menschen in
unserem Bistum: Es ist Großstadtkirche, Kirche
in der Diaspora und Kirche im Dorf. Im Süden
liegt das Rhein-Main-Gebiet mit der Wirtschafts- und Bankenmetropole Frankfurt, die
über die Stadtgrenzen hinaus das kirchliche
Leben im Bistum prägt. Zwischen Frankfurt und
der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden
erstreckt sich entlang des Mains ein lang gezogener Industriegürtel. Vom malerischen Rheingau bis zur Lahnmündung bildet der Rhein die
Bistumsgrenze. Durch die großen ländlichen
Gebiete im Westerwald und Taunus, entlang der
Lahn bis nach Wetzlar und dem Gebiet an Dill
und Eder wird der Norden des Bistums geprägt.
Das Bistum Limburg
Hamburg
Berlin
Münster
Osnabrück
Hildesheim
Münster
Görlitz
Magdeburg
Paderborn
Essen
Aachen
Köln
Fulda
Limburg
Trier
Mainz
Dresden Meißen
Erfurt
Mainz
Würzburg
Bamberg
Speyer
Eichstätt
Regensburg
Rottenburg Stuttgart
Passau
Augsburg
München Freising
Freiburg
Gemessen an der 2.000-jährigen Geschichte
der Katholischen Kirche und anderen Diözesen,
die – auch in Deutschland – weit mehr als tausend Jahre bestehen, ist das Bistum Limburg mit
seinen gut 185 Jahren ein vergleichsweise junges Bistum. Seine Geschichte beginnt mit dem
Zusammenbruch der weltlichen und kirchlichen
Strukturen in Europa als Folge der Französischen
Revolution.
Durch den Reichsdeputationshauptschluss von
1803 wurden Gebiete der alten geistlichen
Kurfürstentümer Mainz und Trier den nassauischen Herzogtümern zugeordnet. Diese vereinigten sich 1806 zum Herzogtum Nassau mit
Regierungssitz in Wiesbaden. Die Katholische
Kirche wurde der Aufsicht der evangelischen
Landesherren unterstellt. Zusammen mit der
freien Reichsstadt Frankfurt plante das Herzogtum Nassau ein eigenes Bistum zu errichten.
Am 23. November 1827 erfolgte schließlich die
Gründung des Bistums Limburg, und der erste
Bischof Jakob Brand nahm seine Amtsgeschäfte
auf.
Zum damaligen Zeitpunkt zählte das
Bistum Limburg 175.000 Katholiken. Das
Territorium der Diözese wurde 1884 um die
Grafschaft Hessen-Homburg und den Kreis
Biedenkopf sowie im Jahr 1930 um weitere vier
Frankfurter Pfarreien erweitert, bis es durch die
Zuordnung des Kreises Wetzlar im Jahr 1933
seine heutige Größe erreichte.
6|7
Das Bistum Limburg in Zahlen und Daten
644.074
Katholiken
11
218
Pfarreien in der bisherigen Struktur
(Stand: 01. Januar 2014)
7.196
6.182
km
2
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der
Kirchengemeinden/
Pfarreien
Gesamtfläche
14
1.626
Bezirke
Pfarreien neuen Typs
(Stand: 01. Januar 2014)
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Bistums, des Domkapitels und
des Bischöflichen Stuhls
alle Werte, sofern nicht anders angegeben, Stand 31. Dezember 2013
Vorwort
8|9
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder im Bistum Limburg,
v. l. Pfarrer Wolfgang Rösch, Weihbischof Manfred Grothe
wir gehen im Bistum Limburg einen weiteren
wichtigen Schritt, um eine größere Transparenz
in Finanz- und Vermögensangelegenheiten zu
schaffen. Vollständige Transparenz betrachten
wir als wesentliche Grundlage für Vertrauen.
Dass es letztlich auch die Ereignisse des vergangenen Jahres im Bistum Limburg waren, die
den Ruf nach größerer Transparenz in unserer
Diözese und weit darüber hinaus unüberhörbar werden ließen, macht uns nachdenklich
und betroffen. Dennoch gilt es, den Blick nach
vorne zu richten und an Wegen aus der Krise
zu arbeiten.
Das Bistum befindet sich nach all den Geschehnissen nun auf einem intensiven Weg der Aufarbeitung. Wichtige Entscheidungen haben
wir bereits gefällt, und wir gehen diesen Weg
konsequent weiter. Die Zeit der Administration
möchten wir nicht zuletzt daran messen und
bewerten, wie uns dieser Weg hin zu neuen
Ufern, der eine gemeinsame Kraftanstrengung
vieler sein muss, gelingt. Die Freude am Glauben
soll uns wieder beflügeln.
Das Bistum Limburg teilt mit der Deutschen
Bischofskonferenz den Wunsch nach mehr
Vorwort
Transparenz und legt deshalb erstmals seine Vermögenswerte, aber auch die bestehenden finanziellen
Verpflichtungen offen. Bezogen auf den Haushalt
des Bistums und die Verwendung der Kirchensteuer
besteht diese Transparenz bereits durch regelmäßige
aktuelle Veröffentlichungen des Dezernates Finanzen,
Verwaltung und Bau.
„Wir gehen im
Bistum Limburg
einen weiteren
wichtigen Schritt,
um eine größere
Transparenz in
Finanz- und
Vermögensangelegenheiten zu
schaffen.“
Bei der Beantwortung der Frage „Wie viel Vermögen hat die Kirche?“ stößt man sehr schnell auf die
Wirklichkeit, dass man es in einer Diözese häufig mit
einer großen Anzahl unterschiedlicher, rechtlich selbständiger Körperschaften und damit eigenständiger
Vermögensträger zu tun hat. So bestehen auch im
Bistum Limburg zahlreiche einzelne Rechtsträger, in
der Regel Körperschaften des öffentlichen Rechts, die
jeweils eine eigene Verantwortlichkeit für ihr Vermögen
haben. Dazu zählen das Bistum Limburg, der Bischöfliche Stuhl, das Domkapitel, derzeit 232 Pfarreien, drei
Gesamtverbände und weitere Rechtsträger. Darüber
hinaus besteht die aus Kirchensteuermitteln gespeiste
rechtlich selbständige Schulstiftung des Bistums Limburg als kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts. Somit
bedarf es bei einer Veröffentlichung aller Vermögen
auch der Zustimmung dieser selbständigen Körperschaften.
Wir haben im Bistum Limburg in synodalen und
kurialen Gremien über die Veröffentlichung des Vermögens und den damit verbundenen Verpflichtungen im
Bistum Limburg ausführlich beraten. Wir gehen diesen
Schritt mit ausdrücklicher Zustimmung der diözesanen
Gremien.
So legen wir die Fakten zu dem Vermögen und zu den
finanziellen Verpflichtungen
• des Bistums Limburg,
• des Limburger Domkapitels und
•der Schulstiftung des Bistums Limburg
10 | 11
auf Basis der geprüften und festgestellten
Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2013 erstmals der Öffentlichkeit vor.
Mit den vorgelegten Zahlen sind die bilanziellen
Vermögens- und Verpflichtungsstrukturen dieser Körperschaften abschließend und vollständig veröffentlicht. Zur Einordnung und zum
Verständnis des Zahlenwerkes machen wir auf
die erläuternde Einführung des Finanzdezernenten aufmerksam.
Diese Veröffentlichung beinhaltet die Zahlen der
vorläufigen Bilanz des Bischöflichen Stuhls zu
Limburg zum 31. Dezember 2012, wie sie bereits
im Abschlussbericht der Prüfungskommission
über die externe kirchliche Prüfung der Baumaßnahme auf dem Domberg in Limburg enthalten waren. Wir hatten bereits frühzeitig darauf
hingewiesen, dass die Aufarbeitung der Finanzund Vermögenssituation des Bischöflichen
Stuhls und die Erstellung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2013 dieser Körperschaft
mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Wie angekündigt, möchten wir diesen nach externer
Prüfung und Anerkennung durch den Vermögensverwaltungsrat noch im Laufe des zweiten
Halbjahres 2014 veröffentlichen.
Zur Transparenz gehört es auch, auf Grenzen
hinzuweisen, die eine solche Veröffentlichung
hat. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf
das Bistum Limburg, das Limburger Domkapitel, den Bischöflichen Stuhl zu Limburg und die
Schulstiftung des Bistums Limburg. Er enthält
keine Angaben zu Vermögen und Verpflichtungen der Kirchengemeinden im Bistum Limburg. Diese Körperschaften des öffentlichen
Rechts sind selbstverständlich auch zur Aufstellung von Planungsrechnungen und Jahresabschlüssen verpflichtet. Es ist wichtig, auch
öffentlich auf die Eigenständigkeit dieser Körperschaften mit eigenen Entscheidungswegen,
Rechten und Pflichten hinzuweisen. Das Bistum
Limburg ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung Vermögenswerte
anderer kirchlicher Körperschaften zu veröffentlichen.
Bei vielen Gelegenheiten und im Rahmen
regelmäßiger Publikationen zum Haushalt
des Bistums lädt der Finanzdezernent zur
Kontaktaufnahme und zum Austausch ein.
Sollten Sie Rückfragen haben oder Kritik
äußern wollen, wenden Sie sich gerne an das
Dezernat Finanzen, Verwaltung und Bau im
Bischöflichen Ordinariat.
Wir hoffen und wünschen, auch mit der so geschaffenen Transparenz im Hinblick auf die
Finanz- und Vermögenssituation der vorgestellten
Rechtsträger, den angesprochenen neuen Ufern
näherzukommen.
In diesem Sinne grüßen wir Sie herzlich
+ Weihbischof Manfred Grothe
Apostolischer Administrator
Pfarrer Wolfgang Rösch
Ständiger Vertreter
des Apostolischen Administrators
Einführung
12 | 13
Liebe Leserin, lieber Leser,
in der Reihe „EINBLICKE“ veröffentlicht das
Bistum Limburg erstmals vollständige Jahresabschlüsse und damit auch die Angaben zu
Vermögen und Verpflichtungen. Die Jahresabschlüsse beinhalten ferner detaillierte Angaben
zu den Einnahmen und der Verwendung der
Mittel. Zur Interpretation und zum Verständnis
dessen, was wir der Öffentlichkeit vorlegen, ist
es wichtig, einige Hintergründe näher zu beleuchten.
Für die Katholische Kirche in Deutschland bestehen keine allgemeinverbindlichen Rechnungslegungsnormen. Das Bistum Limburg
gehörte zu den ersten Diözesen in der Bundesrepublik Deutschland, die ihr Rechnungswesen
an die üblichen handelsrechtlichen Bestimmungen anlehnen.
So heißt es in § 42 der Haushaltsordnung für
das Bistum Limburg: „Die Rechnungslegung soll
grundsätzlich nach den allgemein anerkannten
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
geführt werden und sich an den üblichen handelsrechtlichen Bestimmungen orientieren“. Bis
auf wenige begründete Ausnahmen, in denen
das Bistum Limburg mit Blick auf die Beson-
Finanzdezernent Gordon Sobbeck
derheiten einer kirchlichen Körperschaft bzw.
unter Vorsorgegesichtspunkten von den handelsrechtlichen Normen abweicht, entspricht
das Rechnungswesen der Diözese seit dem
01. Januar 2003 den für Kapitalgesellschaften
geltenden Anforderungen an die Rechnungslegung.
Einführung
Dieser hohe Standard wird durch jährliche
externe Jahresabschlussprüfungen, in denen
das Bistum Limburg seit Umstellung der Rechnungslegung im Jahr 2003 uneingeschränkte
Bescheinigungen erhielt, bestätigt. Die Prüfung
der Jahresabschlüsse des Bistums Limburg,
des Bischöflichen Stuhls sowie der Schulstiftung wird durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Der Jahresabschluss des Limburger Domkapitels wird
durch die Interne Revision des Bischöflichen
Ordinariates geprüft.
Durch eine solide und sich an allgemein geltenden Regelungen orientierende Rechnungslegung steht die Veröffentlichung des Vermögens und der Verpflichtungen des Bistums
Limburg auf einem klar definierten Fundament.
Im deutschen Handelsrecht kommt dem „vernünftigen Kaufmann“ und seiner Beurteilung
eine tragende Rolle zu. Man kann hier eine
Parallele zum Kirchenrecht sehen, welches
die Verantwortlichen in Vermögensangelegenheiten auf die Sorgfalt des „guten Hausvaters“ verpflichtet. Dieser Linie folgen wir in
der Anwendung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips konsequent. Dies bedeutet, dass
für Aktivposten (Vermögensgegenstände) das
„Niederstwertprinzip“ gilt und Verpflichtungen
nach dem „Höchstwertprinzip“ bemessen
werden. Außerdem werden positive Vermögensveränderungen erst bei tatsächlicher Realisierung ausgewiesen, während Risiken und
Verluste bereits berücksichtigt werden, wenn
sie absehbar sind. Die so entstehenden „Buchwerte“, die Gegenstand dieser Veröffentlichung sind, fallen deshalb sehr oft niedriger
aus als der tatsächliche Marktwert, der beispielsweise beim Verkauf einer Immobilie, einer
Beteiligung an einem Unternehmen oder von
Fondsanteilen auf dem Markt erzielt werden
könnte. Es ergeben sich „stille Reserven“, die
jedoch nach dem handlungsleitenden Vorsichtsprinzip keinen Niederschlag im Jahresabschluss
finden. Kommt es zu einer Veräußerung,
werden stille Reserven selbstverständlich realisiert und im Jahresabschluss ausgewiesen. Dies
ist keine Besonderheit in der Rechnungslegung
des Bistums Limburg, sondern eine übliche
Erscheinung bei allen Körperschaften, die ihre
Rechnungslegung an handelsrechtlichen Standards ausrichten, also auch der größte Teil der
in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen
und bilanzierenden Unternehmen.
Hinzu kommt, dass die im Anlagevermögen
einer kirchlichen Körperschaft enthaltenen
Vermögensgegenstände in aller Regel dazu
bestimmt sind, dauerhaft und langfristig im
Bestand gehalten zu werden. Mehr als 80 Prozent des Gesamtbestandes der Gebäude stehen in einer unmittelbar kirchlichen Nutzung.
Ein beträchtlicher Teil des Immobilienbestandes
ist zudem denkmalgeschützt. Auch deshalb
kommt einem aktuellen Marktwert, der zudem
Schwankungen ausgesetzt ist, keine substanzielle Bedeutung zu.
Die wesentlichen Grundlagen der Buchführung, der Bilanzierung und Bewertung haben
wir in einem eigenen Kapitel zusammengefasst.
Bei der Zuordnung des Immobilienvermögens
zu den einzelnen Körperschaften Bistum Limburg, Bischöflicher Stuhl zu Limburg und Limburger Domkapitel sei an dieser Stelle noch
darauf hingewiesen, dass diese oftmals noch
auf historischen Grundlagen beruht, die mit
der konkreten heutigen Nutzung nicht mehr in
14 | 15
„Es bedarf eines soliden wirtschaftlichen Fundaments, um kirchliches
Leben in den Pfarreien und darüber hinaus zu sichern und spürbare
Initiativen zu fördern.“
Einklang stehen. Diese Zuordnung wird mittelfristig anhand der gegenwärtigen Verhältnisse
überprüft, sodass sich in dieser Hinsicht künftig auch noch Veränderungen zwischen den
einzelnen Körperschaften ergeben werden.
Im Dezernat Finanzen, Verwaltung und Bau
sowie in den zuständigen Gremien für Finanzund Vermögensfragen haben wir im Blick, dass
kirchliche Finanzpolitik nicht an Ergebnissen
von Monaten oder Jahren ausgerichtet sein darf
– sie muss vielmehr die Bedürfnisse von Generationen berücksichtigen. Kirchliche Finanzen
müssen nachhaltig sein: zeitlich, räumlich und
sozial. Das bedeutet, Verantwortung zu übernehmen für das, was uns vorige Generationen
hinterlassen haben und es den nachfolgenden
Generationen so zu übergeben, dass sie ihre eigenen Entscheidungen treffen und verantworten können. Der intergenerationellen entspricht
eine intragenerationelle Verantwortung.
bestehenden Aufgaben und Verpflichtungen
auf der anderen Seite.
Der zentrale Bezugspunkt ist dabei die Verkündigung des Evangeliums Jesu Christi. Wir
widmen der Weitergabe des Glaubens unsere
Kraft. Dazu bedarf es eines soliden wirtschaftlichen Fundaments, um kirchliches Leben in den
Pfarreien und darüber hinaus zu sichern und
spürbare Initiativen zu fördern.
Wirtschaftliches Handeln muss dabei immer
den Anforderungen an Transparenz, Wahrhaftigkeit und Nachhaltigkeit gerecht werden.
Dies ist der Anspruch, in dem kirchliche Finanzverwaltung steht. Diesem Anspruch werden wir
uns auch in Zukunft stellen.
Limburg, im Juli 2014
Wie „reich“ ist nun das Bistum Limburg?
Das Bistum Limburg verfügt über umfangreiche
Mittel, die kirchliche Arbeit u.a. in Seelsorge,
Karitas, Bildung und Kultur ermöglichen. Diesen
Mitteln steht eine entsprechende breit wahrgenommene Verantwortung in der Gesellschaft
gegenüber. Eine isolierte Betrachtung des Vermögens ist zudem nicht sinnvoll und kann zu
verzerrenden Darstellungen führen. Es bedarf
eines ausgewogenen Bildes zwischen dem Vermögen und den Einnahmen auf der einen und
Gordon Sobbeck
Finanzdezernent
Jahresabschlüsse
16 | 17
Grundlagen der Buchführung,
Bilanzierung und Bewertung
Umfang und Gliederung der
Jahresabschlüsse
Es handelt sich jeweils um das gesamte Vermögen, welches den entsprechenden Körperschaften zuzuordnen ist. Im Jahresabschluss des
Bistums Limburg sind folgende weitere rechtlich unselbständige Rechnungslegungseinheiten
enthalten:
•Versorgungsfonds des Bistums Limburg
•Baustiftung des Bistums Limburg
•Hilfsfonds des Bistums Limburg für kirchliche Projekte in der Einen Welt („Eine-WeltFonds“)
•Acht weitere rechtlich unselbständige Nachlässe, Stiftungen und Fonds, die rund 2,2 Prozent
des Gesamtvermögens des Bistums Limburg
repräsentieren
Dem Bischöflichen Stuhl sind die unselbständige
Stiftung Crummenauer und weitere unselbständige Rechnungslegungseinheiten zugeordnet.
Die Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen
St. Hildegard-Schulgesellschaft mbH und der
Bischöfliches Weingut Rüdesheim GmbH, an
denen das Bistum Limburg jeweils zu 100 Prozent
beteiligt ist, sind nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen. Das Bistum hält diese Beteiligungen nicht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sodass die Beteiligungsbuchwerte
vollständig wertberichtigt sind.
!
Grundlagen der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung der Jahresabschlüsse orientiert
sich an den Schemata der §§ 266 und 275
Absatz 2 HGB unter Berücksichtigung von Anpassungen, die im Hinblick auf die Eigenheiten
einer kirchlichen Körperschaft vorgenommen
wurden.
Beratung und Feststellung der
Jahresabschlüsse
Die Jahresabschlüsse werden durch die zuständigen Gremien ausführlich beraten und festgestellt.
Für den Jahresabschluss des Bistums Limburg
ist das Verfahren in der Haushaltsordnung geregelt, die in § 48 eine geteilte Zuständigkeit
vorsieht:
•Der Verwaltungskammer als diözesanem
Vermögensverwaltungsrat obliegt die Feststellung der Bilanz, die dem Diözesankirchensteuerrat mit der Bescheinigung des
Abschlussprüfers zur Kenntnis vorzulegen ist.
Der Diözesankirchensteuerrat ist ein
synodales Gremium des Bistums Limburg mit weitreichenden Befugnissen. Dem Gremium gehören insgesamt 18 Mitglieder an – davon üben
13 Personen ihr Mandat ehrenamtlich aus.
Darüber hinaus hat der Diözesankirchensteuerrat einen Finanzausschuss eingerichtet, dem Fachleute
aus den Gebieten des Finanz-, Steuerund Rechtswesens angehören.
•Dem Diözesankirchensteuerrat obliegt die
Feststellung der Ergebnisrechnung, nachdem
diese durch die Verwaltungskammer zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.
Der Jahresabschluss des Limburger Domkapitels
KdöR wird im Domkapitel beraten und festgestellt. Für die Schulstiftung liegt die entsprechende Zuständigkeit beim Stiftungsvorstand.
Die Anerkennung des Jahresabschlusses der
Körperschaft Bischöflicher Stuhl zu Limburg obliegt dessen Vermögensverwaltungsrat.
Organisation der Buchführung
In § 238 Absatz 1 Satz 2 HGB ist festgelegt,
dass die Buchführung so beschaffen sein muss,
dass sie „einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über
die Geschäftsvorfälle und über die Lage des
Unternehmens vermitteln kann“. Dies ist durch
entsprechende interne Prozesse sichergestellt
und unterliegt der jährlichen Prüfung.
Bewertungsgrundsätze
Maßstab für Ansatz, Ausweis und Bewertung
sind die handelsrechtlichen Vorschriften, wie
sie sich insbesondere aus den §§ 252 ff. HGB
ergeben. Darüber hinaus wird in wenigen begründeten Einzelfällen im Hinblick auf die Besonderheiten einer kirchlichen Körperschaft von
diesen Vorschriften abgewichen. Wesentliche
Bewertungsmaßstäbe werden nachfolgend
dargestellt:
18 | 19
Sachanlagen
Die Bewertung erfolgt auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bezogen auf die
voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände; Grundstücke werden nicht
abgeschrieben (§ 253 Absätze 1 und 3 HGB).
Bei der Bewertung von Immobilien ergibt sich
eine Besonderheit. Im Rahmen der Umstellung
des Rechnungswesens zum 01. Januar 2003
musste das Immobilienvermögen neu bewertet werden, da aus der zuvor kameralistisch
geprägten Rechnungslegung keine adäquaten
Buchwerte vorlagen. Sofern Anschaffungsoder Herstellungskosten bekannt waren oder
ermittelt werden konnten, wurden die Immobilien mit diesen Werten in die Eröffnungsbilanz
aufgenommen. In den Fällen, in denen entsprechend konkrete Angaben nicht verfügbar
waren oder nicht ermittelt werden konnten, erfolgte hilfsweise bei Grundstücken eine Bewertung gemäß Bodenrichtwerten und bei Gebäuden auf Basis des Gebäudeversicherungswertes
1914 unter Berücksichtigung des gleitenden
Neuwertfaktors (Baupreisindex).
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert, d. h. im Falle
einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung
vorzunehmen (§ 253 Absatz 3 Satz 3 HGB). Im
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 sind
sämtliche Finanzanlagen zu vollen Anschaffungskosten bilanziert.
Ausnahmen bilden Beteiligungen, die nicht
unter auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten
gehalten werden. Diese sind vollständig wertberichtigt.
Langfristige Forderungen gegenüber Dritten,
die un- bzw. niedrig verzinst gewährt wurden,
werden zum Abschlussstichtag fristadäquat abgezinst.
Umlaufvermögen
Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens – insbesondere Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel –
sind zum Nennwert erfasst. Darüber hinaus gilt
das strenge Niederstwertprinzip, sodass auch
voraussichtlich vorübergehende Börsen- bzw.
Marktpreisschwankungen zu einer außerplanmäßigen Abschreibung führen (§ 255 Absatz 4
HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund des strengen Niederstwertprinzips sind
in den zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen
Werten nicht enthalten.
Rücklagen
Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften des
Bistums Limburg sind zur Sicherung der Finanzwirtschaft Rücklagen in angemessener Höhe zu
bilden (§ 15 Absatz 2 HOBL). Verbindlich geregelt sind die Bildung einer Betriebsmittelrücklage in Höhe von bis zu 10 Prozent der Gesamterträge des zuletzt festgestellten Budgets und
einer Ausgleichsrücklage in Höhe von mindestens 30 Prozent der in der mittelfristigen Planung für die nächsten fünf Jahre angesetzten
durchschnittlichen jährlichen Gesamterträge
(§ 15 Absatz 3 HOBL). Diese Rücklagen dienen
Grundlagen der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung
der Risikovorsorge und der Sicherstellung der
Liquidität in Fällen nicht vorhersehbarer Ertragsausfälle oder Aufwandssteigerungen.
Darüber hinaus werden Rücklagen für Investitionen, Rücklagen für Zuschüsse an Dritte, Rücklagen aus Budgetresten und sonstige Rücklagen
gebildet, wobei diese entsprechenden Zwecken
zugeordnet werden. Ferner sieht die Satzung
des Versorgungsfonds die Bildung einer Rücklage („satzungsgemäße Rücklage“) vor, die
Ergebnisschwankungen aus der Anpassung des
versicherungsmathematischen Gutachtens ausgleichen soll.
Clearing-Schwankungsreserve
Für die direkt und indirekt mit dem auf die Kirchenlohnsteuer bezogenen Clearing-Verfahren
in Verbindung stehenden finanziellen Risiken ist
in der Bilanz ein angemessener Reserveposten
zu bilden (§ 15 Absatz 7 HOBL).
Sonderposten
Der Sonderposten umfasst zweckgebundene
Zuschüsse, die zur Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gewährt
wurden. Der Sonderposten wird entsprechend
der voraussichtlichen Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögensgegenstandes ratierlich aufgelöst.
Rückstellungen
Die Bildung von Rückstellungen erfolgt unter
Beachtung der Vorschriften des § 249 HGB.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der grundsätzlichen Übernahme der Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
von dem Beibehaltungswahlrecht der bestehenden Aufwandsrückstellungen Gebrauch
gemacht. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von über einem Jahr werden fristadäquat abgezinst.
Bei der Bemessung der Rückstellungen des
Versorgungsfonds (Altersversorgungs- und Beihilfeverpflichtungen) geht das Bistum über die
handelsrechtlichen Vorschriften (§ 253 Absatz 2
Satz 2 HGB) hinaus. Bereits im Jahr 1996 wurde
ein buchhalterisch eigenständiger, jedoch rechtlich unselbständiger Versorgungsfonds eingerichtet, dessen Verpflichtungen jährlich durch
externe versicherungsmathematische Gutachten
ermittelt werden. Aus den Erträgen des Versorgungsfonds werden die jährlichen Leistungen
bestritten, sodass diese den laufenden Haushalt
des Bistums nicht belasten. Nach den geltenden
handelsrechtlichen Maßstäben wäre eine
Altersversorgungs- und Beihilferückstellung erforderlich, die bei einer unterstellten Verzinsung
des Vermögens von 4,88 Prozent die zur Deckung der jährlichen Leistungen notwendigen
Mittel erwirtschaftet. Das Bistum Limburg bemisst diese Verpflichtung konservativer und hat
das Vermögen des Versorgungsfonds so aufgebaut, dass bei einer unterstellten Verzinsung
von 3 Prozent die jährlichen Leistungen gedeckt
werden können.
20 | 21
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind, wie handelsrechtlich geboten (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB),
mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Treuhandvermögen
Bei dem ausgewiesenen Treuhandvermögen
handelt es sich um liquide Mittel Dritter – insbesondere von Kirchengemeinden –, die durch die
Rentämter verwaltet werden. Dem Treuhandvermögen stehen in gleicher Höhe Treuhandverbindlichkeiten gegenüber.
Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften
Das Bistum Limburg hat zugunsten kirchlicher
Körperschaften selbstschuldnerische Bürgschaften gegenüber Dritten abgegeben. Das in
diesem Zusammenhang bestehende finanzielle
Risiko wird jährlich zum Bilanzstichtag ermittelt
und nachrichtlich ausgewiesen.
Bistum Limburg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
Hinweise:
• In den folgenden Tabellen, Darstellungen und Texten wird durchgängig die Einheit T€ verwendet: T€ 1 entspricht € 1.000.
• Aufgrund kaufmännischer Rundungen können sich in Tabellen und Darstellungen Abweichungen in Höhe von
maximal +/- einer Einheit (T€, Prozent) ergeben.
22 | 23
Bilanz zum 31. Dezember 2013
Nachfolgend ist die konsolidierte Gesamtbilanz des Bistums Limburg dargestellt. Sie umfasst alle rechtlich unselbständigen Nachlässe, Stiftungen und Fonds (z. B. Versorgungsfonds, Baustiftung, Eine-WeltFonds etc.) und repräsentiert somit das gesamte der Körperschaft zivilrechtlich zuzuordnende buchmäßige Vermögen.
AKTIVA
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
PASSIVA
T€
810.739
A. Kapital
305.586
B. Rücklagen
266.148
220
80.339
C. Clearing-
Schwankungsreserve
53.800
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
730.180
D. Sonderposten
5.676
E. Rückstellungen
227.865
B. Umlaufvermögen
95.895
F. Verbindlichkeiten
49.743
I. Vorräte
40
II. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände
32.270
III. Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten
63.585
G. passive Rechnungs-
abgrenzungsposten
117
C. aktive Rechnungsabgrenzungsposten
2.300
Summe Aktiva
908.934
Summe Passiva
908.934
103.653
nachrichtlich:
Treuhandverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten
103.653
6.439
nachrichtlich:
Treuhandvermögen
Bistum Limburg
Erläuterungen zur Bilanz
!
Beim Rechtsträger Bistum Limburg
sind folgende Gebäude bilanziert:
T€
4 Tagungszentren und Heime 26.017
10 Verwaltungsgebäude
15.272
11 Wohngebäude
1.586
3 Gemeindehäuser und 3.988
-zentren
23 Sonstige Gebäude /
23.666
Außenanlagen
Summe70.529
Immaterielle Vermögensgegenstände
Im Posten immaterielle Vermögensgegenstände ist
ausschließlich Software in Höhe von T€ 220 abgebildet. Das Wahlrecht zur Aktivierung der Eigenleistung
bei immateriellen Vermögensgegenständen wird nicht
in Anspruch genommen.
Sachanlagen
Hierunter fallen bewegliche Sachanlagen (T€ 3.455),
Grundstücke (T€ 6.355) und Gebäude (T€ 70.529). Zu
den Gebäuden zählen u. a. Tagungszentren, Verwaltungsgebäude und sonstige Gebäude. Der Ausweis der
Grundstücke und Gebäude in der Bilanz des Bistums
Limburg erfolgt im Wesentlichen auf Basis der rechtlichen Eigentumsverhältnisse sowie grundsätzlich unter
Berücksichtigung des wirtschaftlichen Eigentums (§ 246
Absatz 1 HGB). Die Absetzung für Abnutzung wurde
in Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen
des Bundesministeriums für Finanzen vorgenommen.
Finanzanlagen
Für den Wertansatz der Finanzanlagen des Anlagevermögens wird das gemilderte Niederstwertprinzip
herangezogen. Derzeit sind die Finanzanlagen grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Ausnahmen
bilden Beteiligungen an Gesellschaften, die nicht unter
wirtschaftlichen Aspekten gehalten werden (St. Hildegard-Schulgesellschaft mbH und Bischöfliches Weingut
Rüdesheim GmbH); diese sind bis auf einen Erinnerungswert wertberichtigt.
24 | 25
Der Posten Finanzanlagen setzt sich wie folgt zusammen:
Anteile und Ausleihungen an verbundene Körperschaften
T€
7.796
Hierunter fallen hauptsächlich Darlehen an den Bischöflichen Stuhl zur
Finanzierung eines überwiegend sozialgeförderten Immobilienbestandes.
Beteiligungen
9.648
Der Geschäftsanteil an der Gemeinnütziges Siedlungswerk GmbH (T€ 6.715)
bildet den wesentlichen Inhalt dieses Bilanzpostens. Die Gesellschaft wurde
1949 als Wohnungsunternehmen der Bistümer Limburg, Mainz und Fulda
sowie deren Caritasverbänden gegründet. Nach der Wiedervereinigung traten das Bistum Erfurt und der Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V. als
weitere Gesellschafter bei. Der Gründungszweck ist eine sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung.
Diese Zweckbestimmung wirkt bis heute, sodass etwa zwei Drittel des gesellschaftseigenen Wohnungsbestands von rund 5.900 Einheiten geförderte
Sozialwohnungen sind. Daneben plant und baut das GSW Seniorenpflegeeinrichtungen, Sozialstationen, Kindergärten, Gemeindezentren, Demenzgruppen und Mietwohnungen in gemeinschaftlichen Wohnprojekten.
Ausleihungen an Kirchengemeinden, Gesamtverbände und
sonstige Rechtsträger
9.084
Hierunter fallen hauptsächlich langfristige Annuitätendarlehen an Kirchengemeinden (T€ 2.846) und langfristige Darlehen an sonstige Rechtsträger
(T€ 6.238).
Wertpapiere des Anlagevermögens
Bei den ausgewiesenen Wertpapieren des Anlagevermögens handelt es sich
im Wesentlichen um Anteile an Spezialfonds, die dem deutschen Kapitalanlagerecht unterliegen. Die Anlagen erfolgen risikobewusst, über verschiedene
Anlageklassen hinweg gestreut und berücksichtigen Nachhaltigkeitskriterien.
Den Wertpapieren des Anlagevermögens stehen wesentliche laufende und
künftige Verpflichtungen gegenüber, auf die unter dem Abschnitt „Herausforderungen und Vorsorge“ näher eingegangen wird.
Sonstige Ausleihungen
702.793
858
In dieser Bilanzposition sind persönliche Darlehen, im Wesentlichen Baudarlehen (T€ 444) und Kfz-Darlehen (T€ 176), an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Bistums enthalten.
Gesamtsumme
730.180
Jahresabschluss Bistum Limburg
Vorräte
Die ausgewiesenen Vorräte in Höhe von T€ 40
enthalten hauptsächlich Druckerzeugnisse des
Verlags des Bischöflichen Ordinariates, die mit
Anschaffungskosten angesetzt werden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen sind Kirchensteuer- und
Clearingansprüche enthalten (T€ 14.308), die
dem Jahr 2013 wirtschaftlich zuzurechnen
sind, aber erst im Jahr 2014 zahlungswirksam
werden. Darüber hinaus sind Forderungen gegenüber sonstigen Rechtsträgern in Höhe von
T€ 1.534, Forderungen gegenüber Körperschaften und Einrichtungen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von T€ 956,
Forderungen gegenüber Kirchengemeinden
und Gesamtverbänden in Höhe von T€ 9.179
sowie Forderungen aus Lieferungen und Leis-
tungen in Höhe von T€ 1.650 und sonstige
Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 4.644
berücksichtigt. Zu den Forderungen gegenüber
Kirchengemeinden und Gesamtverbänden, die
insbesondere aus dem laufenden Verrechnungsverkehr entstehen, wird auch auf die korrespondierenden Verbindlichkeiten hingewiesen.
Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten
Dieser Posten beinhaltet Termingelder und Guthaben laufender Konten bei Kreditinstituten in
Höhe von insgesamt T€ 63.585.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen die Vorauszahlung
von Besoldungen und Versorgungsbezügen für
den Monat Januar 2014 im Dezember 2013.
26 | 27
Kapital
Das Kapital der Körperschaft Bistum Limburg ordnet sich der sachlichen Zuordnung nach in folgende
Bestandteile:
T€
Kapital des Bistums
119.559
Das Kapital ermittelt sich als Saldo aus den Aktiva und übrigen Passiva. Es
stellt somit das langfristige Kernvermögen des Bistums dar, welches insbesondere unter Berücksichtigung der Fristenkongruenz im Wesentlichen in
Immobilien gebunden ist.
Kapital der Baustiftung des Bistums
139.087
Zweck dieser unselbständigen Stiftung ist die Förderung von pfarrlichen und
nichtpfarrlichen Baumaßnahmen im Bistum. Aus künftigen Erträgen dieser
Stiftung sollen bauliche Maßnahmen unabhängig von der Kirchensteuer
finanziert werden können.
Kapital des Eine-Welt-Fonds
27.500
Zweck dieses Fonds ist die Förderung weltkirchlicher Aufgaben des Bistums
Limburg. Über die Verwendung der Erträge des Eine-Welt-Fonds wird jährlich
informiert.
Kapital der weiteren unselbständigen Nachlässe, Stiftungen und
Fonds
19.441
Der Jahresabschluss enthält weitere rechtlich unselbständige Nachlässe, Stiftungen und Fonds, für die jeweils eine Kapitalposition ausgewiesen wird.
In der Regel werden nicht die Kapitalbestände selbst, sondern die hieraus
erzielten Erträge zweckentsprechend verwendet.
Gesamtsumme
305.586
Bistum Limburg
Rücklagen
Der Bilanzposten Rücklagen gliedert sich wie folgt:
T€
Betriebsmittelrücklage
20.542
Die Betriebsmittelrücklage dient nach der Haushaltsordnung des Bistums
dazu, die rechtzeitige Leistung von Aufwendungen im Rahmen des Budgets
möglichst ohne Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten zu sichern und
soll bis zu 10 Prozent der Gesamterträge des zuletzt festgestellten Budgets
betragen.
Ausgleichsrücklage
80.538
Nach der Haushaltsordnung des Bistums besteht die Verpflichtung eine Ausgleichsrücklage anzusammeln, die dazu bestimmt ist, in Fällen nicht vorhersehbarer Ertrags- oder Einnahmeausfälle, bzw. Aufwands- oder Ausgabensteigerungen einen Ausgleich der Planungsrechnung zu ermöglichen. Sie soll
mindestens 30 Prozent der in der mittelfristigen Finanzplanung enthaltenen
durchschnittlichen jährlichen Gesamterträge betragen.
Satzungsgemäße Rücklage
7.595
Diese Rücklage besteht für den Versorgungsfonds des Bistums Limburg und
steht für den Ausgleich von Ergebnisschwankungen zur Verfügung, die sich
im Rahmen der jährlichen Anpassung der Rückstellungen für Altersversorgungs- und Beihilfeverpflichtungen auf Basis versicherungsmathematischer
Gutachten ergeben.
Rücklagen für Investitionen
24.885
Wesentliche Teilbeträge der Rücklagen (T€ 21.995) entfallen auf nicht spezifizierte Baumaßnahmen an bistumseigenen Gebäuden.
Rücklage aus Budgetresten
12.427
Hierin enthalten sind nicht verbrauchte Budgetmittel in abgelaufenen Rechnungsjahren, die insbesondere zur Finanzierung künftiger Schwerpunkte
und Projekte zugeführt wurden.
Rücklage für Zuschüsse an Dritte
60.539
Dieser Rücklagenposten besteht im Wesentlichen aus Mitteln für Bauzuschüsse an Kirchengemeinden (T€ 51.014) und weiteren rechtlich selbständigen Einrichtungen.
Sonstige Rücklagen
59.621
Unter diesem Posten wird hauptsächlich die allgemeine nicht pfarrliche Baurücklage (T€ 36.312) geführt.
Gesamtsumme
266.148
28 | 29
Clearing-Schwankungsreserve
Das Kirchenlohnsteuerverrechnungsverfahren,
auch Clearing-Verfahren genannt, hat das Ziel,
jedem Bistum diejenigen Kirchensteuern zuzuleiten, welche die Mitglieder dieses Bistums
gezahlt haben.
Die Kirchenmitgliedschaft richtet sich nach dem
Wohnsitzprinzip, die Abführung der Kirchensteuer aber nach dem Betriebsstättenprinzip,
d. h. dem Ort an dem der Arbeitgeber die Steuern abführt. Im Verrechnungsverfahren werden
die Beträge ermittelt, die nach dem Betriebsstättenprinzip an Finanzämter auf dem Gebiet
anderer Bistümer abgeführt wurden und somit
der nachträglichen Zuordnung zu dem Wohnsitzbistum des Kirchenmitglieds bedürfen.
In der Regel dauert es ca. drei bis vier Jahre,
bis durch das Clearingverfahren das endgültige
Kirchensteueraufkommen ermittelt ist. Hierdurch und durch Anpassungseffekte für nicht
angepasste Jahre ergibt sich ein finanzielles
Risiko mit einer deutlichen Hebelwirkung. Diesem Risiko wird durch den Ausweis der Clearing-Schwankungsreserve als eigenständigem
Bilanzposten Rechnung getragen.
Sonderposten
Die Sonderposten beinhalten Investitionszuschüsse Dritter, mit deren Hilfe Vermögensgegenstände des Anlagevermögens hergestellt
oder angeschafft wurden. Die Sonderposten
werden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände ratierlich aufgelöst.
Bistum Limburg
Rückstellungen
Dieser Posten setzt sich wie folgt zusammen:
T€
Rückstellungen für Altersversorgungs- und Beihilfeverpflichtungen
196.752
Im Versorgungsfonds werden die Altersversorgungsrückstellung (T€ 170.392)
sowie die Beihilferückstellung (T€ 26.360) ausgewiesen, die jährlich auf Basis
versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt werden.
Sonstige Personalrückstellungen
9.395
Diese gliedern sich insbesondere in Altersteilzeitverpflichtungen (T€ 6.046)
sowie weitere Rückstellungen für Urlaubs-, Mehrarbeits- und sonstige Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sonstige Rückstellungen
21.718
Der Posten beinhaltet im Wesentlichen zugesagte Bauzuschüsse an Kirchengemeinden, die aufgrund des jeweiligen Status der Maßnahme noch nicht
ausgezahlt sind (T€ 17.823). Darüber hinaus werden Rückstelllungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften
gebildet.
Gesamtsumme
227.865
30 | 31
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten bestehen:
T€
aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind die aus erhaltenen
Lieferungen oder in Anspruch genommenen Dienstleistungen entstehenden
Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten. Es handelt sich also in der Regel
um kurzfristige Verbindlichkeiten.
3.232
gegenüber verbundenen Körperschaften
9.359
Der Posten beinhaltet die noch nicht ausgezahlte Zustiftung an die rechtlich
selbständige Schulstiftung (T€ 5.000). Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen
des Zahlungsverkehrs Verrechnungspositionen mit dem Bischöflichen Stuhl
zu Limburg (T€ 4.023) und dem Limburger Domkapitel (T€ 336).
gegenüber Kirchengemeinden und Gesamtverbänden
27.662
Diese Position entsteht aus dem laufenden Zahlungsverkehr, den die Rentämter
für die Kirchengemeinden und Gesamtverbände abwickeln. Diesen Verbindlichkeiten des Bistums stehen Forderungen im gleichen Zusammenhang in
Höhe von T€ 9.179 gegenüber.
gegenüber sonstigen Rechtsträgern
3.316
Hierunter fallen insbesondere zugesagte Zuschüsse für Baumaßnahmen
rechtlich selbständiger Einrichtungen (T€ 2.077).
sonstige Verbindlichkeiten
6.174
Als größter Einzelbestandteil sind Lohnsteuer- und Sozialabgabenverbindlichkeiten (T€ 3.113), die im Januar 2014 beglichen wurden, enthalten. Darüber hinaus werden als weiterer größerer Einzelposten Verbindlichkeiten
aus zugesagten Zuschüssen aus Mitteln des Eine-Welt-Fonds (T€ 1.089)
berücksichtigt, die nach den mit den Projektpartnern vereinbarten Finanzplänen ausgezahlt werden.
Gesamtsumme
49.743
Bistum Limburg
Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013
T€
ERTRÄGE
Kirchensteuer180.257
Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.a.
5.844
Kollekten, Spenden u. Beiträge
697
Erträge aus Fonds, Sondervermögen und Auflösung von Sonderposten
1.568
Erstattungen, Gebühren und sonstige Erträge
17.095
Summe laufende Erträge205.461
AUFWENDUNGEN
Personalaufwendungen
142.525
• davon laufende Personalaufwendungen • davon einmalige Aufwendungen zur Anpassung der Rückstellungen für Altersversorgungs- und
Beihilfeverpflichtungen 82.192
60.333
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
3.219
Aufwendungen aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.ä.
84.529
Aufwendungen aus zweckgebundenen Mitteln einschließlich Einstellungen in die Sonderposten
419
VDD (Verbandsumlage / Strukturbeitrag)
Aufwendungen Kirchensteuer
7.070
5.450
Sonstige Aufwendungen 21.113
Summe laufende Aufwendungen264.325
operatives Ergebnis (I) -58.864
32 | 33
T€
Übertrag: operatives Ergebnis (I) -58.864
Entnahmen aus den Rücklagen aus Budgetresten u.a.
75.171 Zuführung zu den Rücklagen aus Budgetresten u.a.
21.381 Saldo Veränderung der Rücklagen aus Budgetresten
53.790
operatives Ergebnis (II) -5.074
Erträge aus Finanzvermögen12.271 Aufwendungen aus Finanzvermögen
351 Finanzergebnis 11.921
Neutrale Erträge30.007 Neutrale Aufwendungen21.011 Neutrales Ergebnis
8.996
Gesamtergebnis 15.842
Bistum Limburg
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Kirchensteuer
Das Kirchensteueraufkommen gliedert sich in
die Kirchenlohnsteuer (T€ 137.964), die Kircheneinkommensteuer (T€ 38.956) und Kirchensteuern aus der Abgeltungs- und Pauschalsteuer
(T€ 3.337). Die laufenden Gesamterträge
stammen zu 87,7 Prozent aus der Kirchensteuer, sodass deren Entwicklung von herausragender Bedeutung für die aktuelle und künftige wirtschaftliche Situation des Bistums ist.
Bei der Kirchenlohnsteuer besteht als Besonderheit das Clearingverfahren, das für eine
Zuordnung des Aufkommens zu dem Wohnsitzbistum des Kirchensteuerpflichtigen sorgt.
Dieses Verfahren benötigt Zeit, sodass erst in
ca. drei bis vier Jahren sicher feststeht, wie hoch
das Kirchenlohnsteueraufkommen des Bistums
Limburg für das Jahr 2013 tatsächlich ist. Deshalb bedarf es einer Schätzung, die sich jeweils
an der zuletzt festgestellten endgültigen Clearingabrechnung zuzüglich einer Sicherheitsreserve orientiert. Hieraus ergibt sich für das
Jahr 2013 eine rechnerische Zuführung zu der
Clearing-Schwankungsreserve zu Lasten der
Kirchenlohnsteuererträge von T€ 23.974. Da
derzeit von einer ausreichenden Dotierung der
Clearing-Schwankungsreserve
ausgegangen
wird, erfolgt eine Auflösung dieses Betrages
zugunsten des Neutralen Ergebnisses. Diese
Mittel stehen für nachhaltige, investive und
substanzstärkende Maßnahmen zur Verfügung.
Unter den Erträgen aus der Kirchenlohnsteuer
wird der saldierte Wert nach Berücksichtigung
von Clearingverpflichtungen ausgewiesen.
34 | 35
Erträge aus Finanzzuweisungen,
Zuschüssen u.a.
Die Position enthält die Staatsleistungen der
Länder Hessen (T€ 1.735) und Rheinland-Pfalz
(T€ 1.624) sowie weitere aufgaben- und projektbezogene Zuschüsse von öffentlichen und
kirchlichen Stellen. Ein weiterer Anteil der
Staatsleistungen wird dem Limburger Domkapitel zugeordnet.
Kollekten, Spenden u. Beiträge
Es handelt sich um Kollekten, die streng zweckgebunden verwendet werden, sowie allgemeine und zweckgebundene Spenden und Beiträge an Einrichtungen des Bistums.
Erträge aus Fonds, Sondervermögen
und Auflösung Sonderposten
Hauptbestandteile dieser Position sind die planmäßigen Auflösungen von Sonderposten aus
Investitionszuschüssen (T€ 881) sowie die auf
die Finanzzuweisungen an die Kirchengemeinden anzurechnenden anteiligen Pfarrfondserträge (T€ 684).
Erstattungen, Gebühren und
sonstige Erträge
Hierunter fallen Grundstücks-, und Mieterträge
(T€ 1.108), Benutzungsentgelte, Teilnehmerbeiträge, Erstattungen von Personal- und Verwaltungsaufwendungen (T€ 13.715), Erträge
der Jugend- und Tagungshäuser (T€ 2.190) und
sonstige Erträge (T€ 82).
Personalaufwendungen
Unter die Personalaufwendungen fallen zunächst die Besoldungen bzw. Gehälter sowie
soziale Abgaben für 1.590 aktive Beschäftigte
auf 1.240 Vollzeitstellen (Stand: 31. Dezember
2013) in Höhe von T€ 73.565. Hierzu gehören
Pfarrer, Kapläne, Diakone, Pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Religionslehrerinnen
und Religionslehrer, Mitarbeitende in den Einrichtungen des Bistums sowie Beschäftigte in
der Bistumsverwaltung. Darüber hinaus sind laufende Versorgungsleistungen und Beihilfen in
Höhe von T€ 8.590 enthalten, wobei Verpflichtungen gegenüber Pensionären vollständig aus
den Erträgen des Versorgungsfonds refinanziert
werden. Schließlich enthalten die Personalaufwendungen im Jahr 2013 als Einmaleffekt eine
Zuführung zu der Pensions- und Beihilferückstellung des Versorgungsfonds in Höhe von
T€ 60.333 aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Die zu dieser Zuführung
erforderlichen Mittel wurden vollständig der
satzungsgemäßen Rücklage des Versorgungsfonds entnommen. Es handelt sich somit um
eine reine Umschichtung von Mitteln innerhalb
des Versorgungsfonds von den Rücklagen zu
den Rückstellungen, wobei der Ausweis aus
Gründen der Transparenz über die Ergebnisrechnung erfolgt. Nach dieser Zuführung ist die
Pensions- und Beihilferückstellung so bemessen, dass die Erträge aus den gegenüberstehenden Anlagen die laufenden Verpflichtungen
bei einer durchschnittlichen Verzinsung von
3 Prozent p. a. decken. Schließlich enthält der
Posten sonstige Personalaufwendungen in
Höhe von T€ 37.
Bistum Limburg
Abschreibungen auf Sachanlagen und
immaterielle Vermögensgegenstände
Enthalten sind ausschließlich planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (Software) sowie Sachanlagen (Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Aufwendungen aus Finanzzuweisungen,
Zuschüssen u.ä.
In den Aufwendungen sind Zuschüsse zu
Betriebskosten und Sonstige (T€ 47.693),
Baumaßnahmen (T€ 20.972) und expliziten
Personalaufwendungen (T€ 15.864) enthalten. Wesentliche Zuschussempfänger sind die
Kirchengemeinden in Form von Schlüssel- und
Bedarfszuweisungen sowie Zuschüssen zu
Baumaßnahmen und zum Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder (T€ 53.515). Darüber
hinaus sind als weiterere wesentliche Einzelposten institutionelle Förderungen an die
Caritas- sowie weitere Sozial- und Erwachsenenverbände (T€ 13.025) enthalten.
Aufwendungen aus zweckgebundenen
Mitteln einschließlich Einstellungen in die
Sonderposten
Hier werden im Wesentlichen die Weiterleitung
bzw. zweckentsprechende Verwendung von
Spenden, Beiträgen und Kollekten ausgewiesen.
VDD (Verbandsumlage / Strukturbeitrag)
Unter diesem Posten werden die Zahlungsverpflichtungen des Bistums Limburg auf Basis des
Haushaltsplanes des Verbandes der Diözesen
Deutschlands (VDD) ausgewiesen. Diese Zahlungen betreffen die Verbandsumlage als Beitrag zur Finanzierung des Haushaltes des Verbandes der Diözesen Deutschlands (T€ 4.461)
sowie den Strukturbeitrag, der im Wesentlichen
den ostdeutschen Diözesen zugute kommt
(T€ 2.609).
Aufwendungen Kirchensteuer
Hierunter fallen ausschließlich die Verwaltungsgebühren der Länder Hessen und RheinlandPfalz für den Einzug von Kirchensteuer. Sie
betragen in Hessen 3 Prozent und in Rheinland-Pfalz 4 Prozent des Aufkommens aus der
Kirchenlohn- und -einkommensteuer.
Sonstige Aufwendungen
In dieser Position sind Aufwendungen für
Grundstücke, Gebäude und Inventar einschließlich Instandhaltungsmaßnahmen (T€ 10.736)
sowie alle weiteren sächlichen Aufwendungen
der Einrichtungen des Bistums und in der allgemeinen Verwaltung (T€ 10.377) enthalten.
Veränderungen der Rücklagen aus
Budgetresten u.a.
Es handelt sich um den Veränderungssaldo der
bestehenden Rücklagen, der sich aus den im
Jahr 2013 erfolgten zweckentsprechenden Entnahmen und Zuführungen ergibt.
36 | 37
Sitzung des Diözesankirchensteuerrates am 27. Juni 2014 im Haus am Dom.
v. l.: Gordon Sobbeck, Weihbischof Manfred Grothe, Dr. Herbert Braun
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis bildet im Wesentlichen die
Verzinsung der Liquidität und darüber hinaus
Ausschüttungen aus Fondsanteilen und festverzinslichen Wertpapieren ab. Diese Ausschüttungen betreffen insbesondere den Versorgungsfonds (T€ 6.858), den Eine-Welt-Fonds
(T€ 722) und die Baustiftung (T€ 2.563). Zinsaufwendungen ergeben sich aus der Verzinsung
des internen Verrechnungsverkehrs.
Neutrales Ergebnis
Das neutrale Ergebnis umfasst aperiodische
und außerordentliche Positionen. Die neutralen Erträge betreffen insbesondere die Auflösung voraussichtlich nicht benötigter Vorsorge im Clearingbereich (T€ 23.974). Unter
den neutralen Aufwendungen dominieren
die Rückzahlungsverpflichtung im Rahmen
der endgültigen Clearingabrechnung 2009
und der gleichzeitig erfolgenden Anpassung der Vorauszahlungen für die Jahre 2010
bis 2012 (T€ 12.826) sowie eine Zustiftung
zur rechtsfähigen Schulstiftung in Höhe von
T€ 5.000.
Gesamtergebnis
Aus dem positiven Gesamtergebnis erfolgen
eine Zuführung zum Kapital der Baustiftung
(T€ 13.128) sowie Zuführungen zu Investitionsund Sonstigen Rücklagen. Ein verbleibendes
Bilanzergebnis von T€ 2.573 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Bistum Limburg
Verwendung der Kirchensteuer im Jahr 2013
Dieser Abschnitt macht die Verwendung der Kirchensteuer transparent. Insgesamt konnte ein Betrag
von T€ 191.405 verwendet werden, der sich wie folgt ergibt:
T€
Laufendes Kirchensteueraufkommen
180.257
+
Auflösung nicht benötigter Vorsorge im Rahmen des Clearings
23.974
./.
Zahlungsverpflichtungen im Rahmen
der Clearingabrechnung 2009
12.826
Verwendbare Kirchensteuer
191.405
3
13,3 %
2
13,4 %
4
5,8 %
A
56,8%
5*
1
4,3 %
14,9 %
6
3,0 %
J
I
2,8% H
0,3%
1,7%
3,4%
7
2,0 %
G
8
B
F
3,8%
11,6%
E
4,4%
0,2 %
D
7,3%
C
7,8%
* Die Betriebskostenzuschüsse an die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinden betragen T€ 12.366.
Zum teilweisen Ausgleich der Aufwendungen für Verwaltung und Fachberatung erhält das Bistum Umlagen der Kommunen von T€ 4.157.
In der Tabelle ist der saldierte Wert ausgewiesen.
38 | 39
A
Zuschussbedarf aus
Anteil
Kirchensteuern in T€
in %
Seelsorge in den Pfarreien
(einschl. Tageseinrichtungen für Kinder)
108.666
56,8
1
Schlüssel-, Bedarfs- und Sonderzuweisungen an
Kirchengemeinden (ohne Kitas)
28.490
14,9
2
Personalaufwendungen Geistliche / Pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden
25.632
13,4
3
Mittel zur nachhaltigen Finanzierung
kirchengemeindlicher Baumaßnahmen
25.523
13,3
4
Zuschüsse zu Baumaßnahmen der
Kirchengemeinden
11.027
5,8
5
Betriebskostenzuschüsse
Tageseinrichtungen für Kinder*
8.208
4,3
6
Sonstiges
(Verwaltungsdienstleistungen
für Kirchengemeinden etc.)
5.648
3,0
7
Gemeinden von Katholiken anderer
Muttersprache
3.837
2,0
8
Zuweisungen an Gesamtverbände
301
0,2
B
Leitung, zentrale Aufgaben (inklusive Immobilienverwaltung), Verwaltung und Synodale Arbeit
22.247
11,6
C
Schule und Bildung
15.002
7,8
D
Soziale Aufgaben
13.954
7,3
E
Überdiözesane Aufgaben und Weltkirche
8.399
4,4
F
Kinder-, Jugend- und Familienarbeit
(ohne Tageseinrichtungen für Kinder)
7.295
3,8
G
Seelsorge in besonderen Situationen / überpfarrliche
Seelsorge / Bezirke (Krankenhaus- und Notfallseelsorge,
Katholische Bezirksbüros etc.)
6.530
3,4
H
Verwaltungsgebühren für den Kirchensteuereinzug
5.450
2,8
I
Liturgie, Kirchenmusik, Museen, Kultur
3.289
1,7
J
Sonstige Bereiche
574
0,3
191.405
100,0
Summe
Bistum Limburg
Schwerpunkte
Seelsorge in den Pfarreien
T€ 108.666 bzw. 56,8 Prozent
des Kirchensteueraufkommens
Der größte Teil der Kirche lebt und entfaltet sich vor
allem vor Ort - dort ist sie den Menschen in allen Phasen
ihres Lebens besonders nah. Deshalb ist es richtig, dass
der größte Teil der Kirchensteuermittel den Pfarreien
zugutekommt. Seelsorge, Glaubensverkündigung, Soziale Dienste und die Unterstützung von zahlreichen
Ehrenamtlichen werden von Priestern, Diakonen und
Pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getragen, die im Dienst des Bistums stehen.
„Der größte Teil der
Kirchensteuermittel
kommt den Pfarreien
zugute.“
Das Bistum zahlt den Kirchengemeinden nach einem
definierten Schlüsselzuweisungssystem Zuschüsse zur
Finanzierung der Seelsorge vor Ort und des Pfarrbüros,
für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im liturgischen
und technischen Bereich, zur Bewirtschaftung und zum
baulichen Unterhalt von Kirchen, Gemeinderäumen
und Pfarrhäusern. Auch größere Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen werden nach festen Kriterien bezuschusst oder weitgehend finanziert. Ein wichtiger
Teilbereich sind die Tageseinrichtungen für Kinder in
Trägerschaft der Kirchengemeinden, für die das Bistum
den Trägeranteil entrichtet.
Im Bistum Limburg bestehen zahlreiche Gemeinden
von Katholiken anderer Muttersprache. Sie machen ein
gutes Stück Weltkirche in unserem Bistum erfahrbar
und leisten einen wichtigen Beitrag zum kirchlichen
Leben in unserem Bistum.
Durch umfassende Unterstützung u. a. durch die Rentämter
erbringt das Bistum zahlreiche Verwaltungsleistungen, die
den Kirchengemeinden unmittelbar zugutekommen.
Leitung, zentrale Aufgaben (inklusive
Immobilienverwaltung), Verwaltung
und synodale Arbeit
T€ 22.247 bzw. 11,6 Prozent
des Kirchensteueraufkommens
Zahlreiche zentrale Aufgaben sind hier zusammengefasst, beispielsweise der gesamte
Instandhaltungsaufwand der diözesanen Immobilien - vom Verwaltungsgebäude bis zum
Tagungshaus. Ebenso sind die Abschreibungen
auf das Sachanlagevermögen - vor allem auf
die Gebäude des Bistums, auf Büroeinrichtungen und EDV-Anlagen - berücksichtigt. Weitere zentrale Aufgaben betreffen beispielsweise
das gesamte Versicherungswesen für die Kirchengemeinden, sowie eine zentrale Materialbeschaffung.
Auch in der Kirche geht es heute nicht ohne
Verwaltung. So bedarf es neben der Personal-,
Finanz-, Liegenschafts- und Bauverwaltung
des Bistums der Abdeckung wichtiger zentraler Aufgaben, u. a. in der Rechtsabteilung,
im Diözesangericht, in der Informations- und
Öffentlichkeitsarbeit, in der Internen Revision,
im Archiv und in der Bibliothek. Viele dieser
Bereiche stellen ihre Fachkompetenz auch den
Kirchengemeinden und anderen kirchlichen
Einrichtungen zur Verfügung - sei es durch Beratung oder im Rahmen von Genehmigungspflichten, die den Kirchengemeinden Rechtssicherheit in wichtigen Angelegenheiten geben.
Das Diözesansynodalamt unterstützt die Arbeit
der synodalen Gremien von Pfarrgemeinderat bis
Diözesanversammlung und Diözesansynodalrat.
Daneben sind hier die Aufwendungen für die
Leitung des Bistums, jeweils der Anteil des Bistums Limburg an den Kosten der Vertretungen
der Diözesen bei den Landesregierungen von
Hessen und Rheinland-Pfalz (Kommissariat der
Katholischen Bischöfe im Lande Hessen und Katholisches Büro Mainz) enthalten.
Bistum Limburg
Schule und Bildung
T€ 15.002 bzw. 7,8 Prozent
des Kirchensteueraufkommens
Schule und Bildung sind wichtiger denn je.
Das Bistum Limburg finanziert zahlreiche
Bildungseinrichtungen, unter anderem als
Träger der St. Hildegard-Schulgesellschaft
mbH, die fünf katholische Schulen unterhält. Neben den laufenden Zuschüssen
werden auch Mittel für eine nachhaltige
Finanzierung angespart. Daneben bestehen zahlreiche weitere Bildungsangebote,
von der Katholische Akademie Rabanus
Maurus im Frankfurter Haus am Dom über
die Katholische Erwachsenenbildung bis
zur Unterstützung von Verbänden.
Ein weiterer Bereich betrifft die Aus- und
Weiterbildung für Pfarrer, priesterliche Mitarbeiter, Kapläne, Diakone, Pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere
Angestellte. So engagiert sich das Bistum
Limburg gemeinsam mit anderen Diözesen u. a. in der Finanzierung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt
Georgen, der Katholischen Hochschule
Mainz und des Theologisch-Pastoralen
Instituts. Des Weiteren macht sich das
Bistum Limburg in unterschiedlicher
Weise für den konfessionellen Religionsunterricht stark.
42 | 43
Soziale Aufgaben
T€ 13.954 bzw. 7,3 Prozent
des Kirchensteueraufkommens
© istockphoto.com
Die Karitas gehört in besonderer Weise
zum Wesen der Katholischen Kirche; sie
versteht sich als Anwalt Benachteiligter
und steht Menschen in besonderen Lebenslagen bei. Deshalb fließt ein wesentlicher Anteil der Kirchensteuer an den Caritasverband für die Diözese Limburg e. V.
und die regionalen Caritasverbände, die
diese Gelder vornehmlich für zahlreiche
Beratungsstellen und Hilfsangebote einsetzen. Der Caritasverband für die Diözese
Limburg e.V. bietet umfassende Informationen über das vielfältige Wirken in Kirche
und Gesellschaft an (www.dicv-limburg.de).
Daneben beteiligt sich das Bistum Limburg
jährlich an der Finanzierung weiterer Sozialverbände, u.a. dem Haus der Volksarbeit e.V. in Frankfurt und dem Sozialdienst
Katholischer Frauen e.V. in Frankfurt und
Wiesbaden.
Bistum Limburg
Überdiözesane Aufgaben und Weltkirche
T€ 8.399 bzw. 4,4 Prozent
des Kirchensteueraufkommens
Kirchliche Verantwortung über die einzelne
Ortskirche hinaus - „Katholisch“ heißt „allgemein, die Erde umfassend“. So sorgt ein Solidarsystem für einen Ausgleich zwischen Diözesen in Ost und West - das Bistum Limburg zahlt
in diesen Finanzausgleich ein. Ebenso können
manche Aufgaben nur sinnvoll im Verbund
wahrgenommen werden. Deshalb zahlen alle
(Erz-) Diözesen in der Bundesrepublik Deutschland in den Haushalt des Verbandes der Diözesen Deutschlands ein - mehr als die Hälfte des
Verbandshaushaltes fließt in die Entwicklungsund Sozialarbeit in allen Teilen der Erde.
Das Bistum Limburg hat selbst und unabhängig
eine lange weltkirchliche Tradition und pflegt
intensiven Kontakt zu Diözesen in aller Welt.
Aus Mitteln der Diözese, die einen Eine-WeltFonds eingerichtet hat, werden Projekte in den
Partnerbistümern und anderen kirchlichen Einrichtungen gefördert. Ziel dieses Engagements
ist es, zu einer gerechteren Welt beizutragen, in
der Menschen dieselben Lebens- und Entwicklungschancen haben, unabhängig davon, ob
sie in Manila, Kumbo oder Limburg leben.
44 | 45
Kinder-, Jugend- und Familienarbeit
T€ 7.295 bzw. 3,8 Prozent
des Kirchensteueraufkommens
Jede Phase des menschlichen Lebens birgt, auch
im Glauben, seine eigenen Herausforderungen.
Besondere Einrichtungen, Fachstellen und Referate für die verschiedenen Lebensphasen haben dies im Blick und entwickeln Konzepte und
Angebote für die verschiedenen Zielgruppen.
Angefangen von der Begleitung von Familien in
allen Lebensphasen durch die Familienbildung
über das Referat Ehe und Familie bis hin zum
Referat 3. und 4. Lebensalter.
Die 280 Kindertageseinrichtungen für Kinder
im Bistum, mehrheitlich (239) in Trägerschaft
der Pfarreien, werden durch das Ordinariat inhaltlich begleitet, finanziell unterstützt und ihre
Leistung für Kinder und Familien durch Qualitätsmanagementsysteme abgesichert.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet das Angebot für Jugendliche in den Jugendkirchen
und Katholischen Fachstellen für Jugendarbeit
sowie in den Jugendverbänden, die im Bund
der Katholischen Jugend Deutschland (BDKJ)
zusammengeschlossen sind. Die Lebensphase
des Heranwachsens und der Orientierung wird
auch durch die Fachstelle Freiwilligendienste unterstützt, über die ein Freiwilliges Soziales Jahr,
ein internationaler Freiwilligendienst oder ein
Bundesfreiwilligendienst absolviert werden kann.
Die Ministrantenarbeit sowie die Frauen- und
Mädchenarbeit ergänzen das Angebot in der
Begleitung der Lebensphasen.
Die drei Jugend- und Tagungshäuser Karlsheim
in Kirchähr, Hildegardishof in Waldernbach und
Wilhelm-Kempf-Haus in Naurod sind dabei
wichtige Orte der Begegnung und des Dialogs.
Bistum Limburg
„Die Kirche ist nahe bei den Menschen
in ihren ganz besonderen Lebenssituationen.“
Seelsorge in besonderen Situationen,
überpfarrliche Seelsorge, Bezirke
T€ 6.530 bzw. 3,4 Prozent
des Kirchensteueraufkommens
Viele kirchliche Angebote und Aktivitäten sprengen
die Grenzen der einzelnen Pfarrei. Die Kirche ist nahe
bei den Menschen in ihren ganz besonderen Lebenssituationen - in Krankenhäusern und Altenheimen, am
Flughafen und in der Hochschule oder in der Justizvollzugsanstalt. Diözesane Wallfahrten machen die Freude
am Glauben in großer Gemeinschaft erfahrbar.
Die Lebenswirklichkeit der Menschen ändert sich - darauf muss auch die Kirche reagieren. Es bedarf einer
Vertiefung des Glaubens und eines Lebens aus Gebet
und Gemeinschaft heraus. Deshalb wurde im Bistum
Limburg das Bischof-Blum-Kolleg als Schule des Glaubens, des Gebets und der Gemeinschaft gegründet.
Verwaltungsgebühren für den
Kirchensteuereinzug
T€ 5.450 bzw. 2,8 Prozent
des Kirchensteueraufkommens
Die Kirchensteuer wird durch den Staat eingezogen - dafür zahlt das Bistum eine Verwaltungsgebühr zwischen 3 und 4 Prozent
des Aufkommens aus der Kirchenlohn- und
-einkommensteuer. Müsste die Kirche eigene
Ressourcen zum Einzug der Kirchensteuer unterhalten, würde dies zu wesentlich höheren
Kosten führen.
Liturgie, Kirchenmusik, Museen, Kultur
T€ 3.289 bzw. 1,7 Prozent
des Kirchensteueraufkommens
Die Kirche lebt in besonderer Weise aus der
Liturgie; die Kirchenmusik ist dabei ein ganz
wesentliches Element. So werden aus Kirchensteuermitteln unter anderem hauptamtliche
Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in
den Bezirken, das Referat Kirchenmusik sowie
die Limburger Domsingknaben, der Domchor
und die Mädchenkantorei finanziert.
Auch muss das Bistum seiner Verantwortung in
Kunst und Kultur nachkommen. Dies geschieht
unter anderem durch die Trägerschaft des Limburger Diözesanmuseums und die Mitfinanzierung des Frankfurter Dommuseums. Der Erhalt
und die Pflege von Kulturgütern aus vergangenen Tagen bedürfen einer angemessenen Berücksichtigung.
Bistum Limburg
Herausforderungen und Vorsorge
Zahlen sind nur dann aussagefähig, wenn sie in
größeren Zusammenhängen betrachtet, analysiert und bewertet werden. Eine absolute Zahl
hat an sich keinen Aussagegehalt und mag zu
einer voreiligen Schlussfolgerung verleiten.
Deshalb bedarf es eines Ausblicks der zeigt,
dass im Bistum Limburg in vorausschauender
und verantwortungsvoller Weise in dem möglichen Umfang Zukunftssicherung betrieben
wurde.
Wir sehen dabei insbesondere drei Bereiche, die
bereits aktuell und mehr noch in der Zukunft
wesentliche Herausforderungen bilden werden:
1. Demographischer Wandel /
Entwicklung des Kirchensteueraufkommens
2. Personalbestand
3. Immobilienbestand
Diese Herausforderungen und die darauf aufbauende, vorausschauend getroffene Vorsorge
werden im Folgenden vertiefend betrachtet.
1. Demographischer Wandel / Entwicklung
des Kirchensteueraufkommens
Das Bistum Limburg ist in seiner wirtschaftlichen Entwicklung wesentlich von den Kirchensteuereinnahmen abhängig. Im Jahr 2013
stammen 87,7 Prozent der laufenden Erträge
aus dem Beitrag der Gläubigen des Bistums.
Unterschiedliche Einflussfaktoren bestimmen
die Entwicklung der Kirchensteuer; insbesondere sind hier die rückläufigen Katholikenzahlen,
gesamtwirtschaftliche Rahmendaten und Entwicklungen im Einkommensteuertarif zu nennen. Als Annex-Steuer folgt die Entwicklung
der Kirchensteuer der staatlichen Lohn- und
Einkommensteuer.
48 | 49
Eine Grundlage für die künftigen Planungen
bildet eine im Jahr 2013 durch das Forschungszentrum Generationenverträge an der AlbertLudwigs Universität Freiburg erstellte langfristige Projektion der Katholikenzahl und des
Kirchensteueraufkommens im Bistum Limburg.
Damit stehen dem Bistum Limburg für wichtige Zukunftsentscheidungen wissenschaftlich
fundierte Daten zur Verfügung. Ziel des Gutachtens und wesentliche Erkenntnis hieraus
ist nicht die Ableitung einer konkreten Höhe
der Katholikenzahl oder des Kirchensteueraufkommens in unserem Bistum. Es geht darum,
langfristige Trendentwicklungen zu erkennen,
darzustellen und für wichtige Zukunftsentscheidungen nutzbar zu machen.
Die demographische Entwicklung wird das Bistum Limburg strukturell und wirtschaftlich in
den kommenden Jahren entscheidend prägen.
Deshalb widmen wir diesem Bereich eine ausführlichere Darlegung.
Bereits im Jahr 2012, dem Basisjahr der Projektion, war die Katholikenzahl von 955.486 im Jahr
1976 auf 648.570 gesunken. Dies entspricht
einem Rückgang um 306.916 Katholiken bzw.
32 Prozent in einem Zeitraum von knapp vierzig
Jahren. Die vorliegende Projektion nimmt den
Zeitraum bis zum Jahr 2050 in den Blick und
führt unter den zugrunde gelegten Parametern
zu einem eindeutigen Ergebnis:
Entwicklung der Katholikenzahl von 1992 bis 2050
800.000
700.000
600.000
500.000
400.000
300.000
200.000
100.000
tatsächliche Entwicklung
2050
2048
2046
2044
2042
2040
2038
2036
2034
2032
2030
2028
2026
2024
2022
2020
2018
2016
2014
2012
2010
2008
2006
2004
2002
2000
1998
1996
1994
1992
0
prognostizierte Entwicklung
Quelle: eigene Darstellung (tatsächliche Entwicklung) / Forschungszentrum Generationenverträge, 2013
(prognostizierte Entwicklung)
Bistum Limburg
Bis zum Jahr 2050 – also wieder ein Zeitraum von etwa vierzig Jahren – wird die Katholikenzahl aus
heutiger Sicht um 297.591 bzw. 46 Prozent auf 350.979 sinken. Dies zeigt sich auch anhand der
Altersstruktur, die eine deutliche Entwicklung aufzeigt.
Entwicklung der Altersstruktur der
Katholiken im Bistum Limburg
2012 – 2020 – 2050
Frauen
Männer
Frauen
Männer
Frauen
Männer
Quelle: Forschungszentrum Generationenverträge, 2013
Im Basisjahr 2012 liegt das Durchschnittsalter
der 648.570 Katholiken bei 45,3 Jahren.
Bis zum Jahr 2020 wird die Katholikenzahl auf
Basis der in der Projektion getroffenen Annahmen auf 579.830 sinken und das Durchschnittsalter auf 47,9 Jahre ansteigen.
Die Projektion endet im Jahr 2050 mit einer
prognostizierten Katholikenzahl von 350.979
und einem Durchschnittsalter von 56,7 Jahren.
Es liegt damit um mehr als elf Jahre über dem
Ausgangswert des Jahres 2012.
50 | 51
Zusammenfassend sehen wir einen Trend, bei
dem die Katholiken im Bistum Limburg immer
älter und weniger werden. Dies hat erhebliche
Auswirkungen auf die Entwicklung des Kirchensteueraufkommens, für die frühzeitig Vorsorge
getroffen werden muss.
Das Kirchensteueraufkommen ist nominal in
den Jahren 1989 bis 2012 gestiegen. Aus ökonomischer Sicht ist eine Betrachtung realer, das
heißt, um die Preisentwicklung bereinigter, Größen von Interesse. Auf diese Weise sind Aussagen über die reale Kaufkraftentwicklung möglich. Aufgrund der jährlichen Inflationsraten
sank die Kaufkraft eines Euros zwischen 1989
und 2012 um rund 37 Prozent. Bei realer Betrachtungsweise ist das Kirchensteueraufkommen im Bistum Limburg weitgehend konstant
geblieben. Es ist ein leichter Rückgang um rund
4 Prozent zu verzeichnen. Zwischenzeitlich kam
es aber zu einem Realwertverlust im Vergleich zu
dem Basisjahr 1989 um ca. 13 Prozent. Dies konnte durch einen starken Anstieg der Steuereinnahmen wieder kompensiert werden. Trotz des
Rückgangs an Gläubigen ist das reale Kirchensteueraufkommen im betrachteten Zeitraum
aufgrund des höchsten Pro-Kopf-Aufkommens
im Bistum Limburg damit relativ konstant geblieben.
Zu dem als Vergleichswert zugrunde gelegten
Kirchensteueraufkommen des Basisjahres 2012
ist der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nicht um endgültige
Werte handelt. Vielmehr wurde davon ausgegangen, dass die Ergebnisse der endgültigen
Clearingabrechnung 2009 auch für die Jahre
2010 bis 2012 unverändert gelten.
Für den Projektionszeitraum bis zum Jahr 2050
wurde, unter Berücksichtigung der dargestellten erwarteten Reduzierung der Katholikenzahlen, die Höhe des realen Kirchensteueraufkommens prognostiziert, wobei in einer Variante
von einem realen Wirtschaftswachstum von
0 Prozent p. a. und in der zweiten Variante von
1 Prozent p. a. ausgegangen wird.
Bistum Limburg
Die Projektion führt zu folgenden Ergebnissen:
Entwicklung des Kirchensteueraufkommens - Projektion bis 2050
250.000
200.000
150.000
100.000
50.000
zukünftige Entwicklung bei einem realen Wachstum von 0 Prozent p. a.
zukünftige Entwicklung bei einem realen Wachstum von 1 Prozent p. a.
Quelle: Forschungszentrum Generationenverträge, 2013
2050
2048
2046
2044
2042
2040
2038
2036
2034
2032
2030
2028
2026
2024
2022
2020
2018
2016
2014
0
2012
Prognostiziertes Kirchensteueraufkommen in T€
Prognostiziertes
Kirchensteueraufkommen in T€
52 | 53
Die blaue Linie stellt die Entwicklung des realen
Kirchensteueraufkommens unter der Annahme
einer realen Wachstumsrate in Höhe von 0 Prozent dar. Dabei wird deutlich, dass die realen
Steuereinnahmen bis zum Jahr 2050 deutlich
zurückgehen. Ausgehend von rund T€ 194.930
im Jahr 2012 beträgt das reale Aufkommen
im Jahr 2025 noch rund T€ 155.830, was
einem Rückgang von 20 Prozent entspricht.
Innerhalb der folgenden 25 Jahre verringern
sich die realen Kirchensteuereinnahmen auf
rund T€ 100.050 – im Vergleich zum Wert des
Basisjahres eine Abnahme um 49 Prozent. Mit
anderen Worten: Im Jahr 2050 beträgt der reale
Wert der Kirchensteuereinnahmen des Bistums
Limburg in diesem Szenario rund 51 Prozent
von dem des Jahres 2012.
Der künftige Verlauf des Kirchensteueraufkommens, wie er in der roten Linie dargestellt wird,
basiert auf einer realen jährlichen Wachstumsrate in Höhe von 1 Prozent. Dies bedeutet, dass
die Kirchensteuereinnahmen preisbereinigt
mit 1 Prozent pro Jahr wachsen. Unter dieser
Voraussetzung würde das reale Steueraufkommen zunächst ausgehend von rund T€ 194.930
im Jahr 2012 bis 2020 leicht sinken, um danach bis zum Jahr 2025 um 9 Prozent auf rund
T€ 177.350 zurückzugehen. Im Jahr 2050
würde ein reales Steueraufkommen in Höhe
von rund T€ 146.030 erreicht, was gegenüber
dem Basisjahr einem Rückgang in Höhe von 25
Prozent entspricht.
Bistum Limburg
2. Personalbestand
Kirche lebt von der Verkündigung der frohen
Botschaft des Evangeliums Jesu Christi. Deshalb
ist ein großer Teil des Bistumshaushaltes durch
Personalaufwendungen gebunden. Dabei darf
das Bistum aber nicht nur seine eigenen rund
1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – Geistliche, Beamte, Ordensleute, Angestellte – im Blick
haben, die in der Pastoral, im Religionsunterricht, in den Einrichtungen und in der Verwaltung des Bistums eingesetzt sind.
Die Personalaufwendungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kirchengemeinden – z. B. Pfarrsekretärinnen, Küster,
Hausmeister, Organisten, Chorleiter – werden
wesentlich durch Zuweisungen des Bistums
mitfinanziert. Auch Personalaufwendungen
für Mitarbeitende in den nicht durch Entgelte finanzierten Bereichen der Sozialverbände,
u. a. in den Beratungsstellen der Karitas, werden durch Zuschüsse des Bistums mitfinanziert.
Insgesamt sind gut 65 Prozent der laufenden
Aufwendungen (ohne Berücksichtigungen von
Sondereffekten aus der Anpassung personalbezogener Rückstellungen) des Bistums direkt
für Personalaufwendungen der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder indirekt durch
besonders für Personalaufwendungen verwendete Zuweisungen gebunden.
Hieraus ergibt sich eine wesentliche Verantwortung des Bistums für mehrere tausend Menschen und ihre Familien. Viele Mitarbeitende
haben sich in ihrer beruflichen Ausbildung und
Entwicklung auf einen Dienst in der Kirche fokussiert. Dies gilt es in besonderer Weise in den
Blick zu nehmen.
Im Personalbereich ist eine besonders langfristige Planung notwendig. Deshalb darf bei der
Einrichtung und Besetzung von Stellen weniger
die aktuelle Situation gesehen werden, vielmehr
muss die langfristige Entwicklung im Zentrum
der Betrachtung stehen.
3. Immobilienbestand
Eine weitere zentrale Bedeutung kommt dem
Immobilienbestand zu. Hier sind nicht nur diözesane Gebäude in den Blick zu nehmen, sondern auch solche, die im Eigentum der Kirchengemeinden stehen. Vielfach steht das Bistum
in einer wesentlichen Finanzierungsverantwortung (in der Regel im Rahmen von Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen). Der
Focus der nachfolgenden Ausführungen liegt
auf dem Gebäudebestand; Grundstücke werden an dieser Stelle nicht weiter beleuchtet.
Das Bistum Limburg hat es sich für die kommenden Jahre zur Aufgabe gemacht, den Bestand
der derzeit 1.563 Immobilien auf diözesaner
Ebene und im Bereich der Kirchengemeinden
strukturiert im Hinblick auf Grundlagendaten,
aktuelle Gebäudesubstanz und mittel- sowie
langfristigen Instandhaltungsbedarf hin zu
untersuchen. Dies geschieht mit qualifizierter
externer Unterstützung.
54 | 55
Kirchlicher Immobilienbestand
Aktuell gliedert sich der Gebäudebestand wie folgt auf:
Rechtsträger auf
diözesaner Ebene
Kirchengemeinden /
Gesamtverbände
Gesamt
Kirchen
6
497
503
Gemeindehäuser
4
313
317
Pfarrhäuser
2
264
266
Wohnhäuser
35
148
183
Kindergärten
1
178
179
Verwaltungsgebäude
15
5
20
Tagungshäuser
4
0
4
Klostergebäude
3
0
3
Schulgebäude
13
0
13
Sporthallen
4
0
4
Sonstige
10
61
71
Gesamt
97
1.466
1.563
Bistum Limburg
Dieser Gebäudebestand stellt für das Bistum
und die Kirchengemeinden, die beim Unterhalt
jedoch auf Bistumszuschüsse wirtschaftlich angewiesen sind, in mehrfacher Hinsicht – pastoral wie finanziell – eine erhebliche Herausforderung dar. Die Struktur des Immobilienbestandes
stammt im Wesentlichen aus einer Zeit, in der
im Bistum Limburg deutlich mehr Katholiken
lebten. Dies hat sich, wie dargestellt, maßgeblich verändert.
Es geht daher um die Erstellung pastoral zukunftsfähiger Nutzungskonzepte, die dauerhaft
finanzierbar sind. Dabei sind bereits jetzt Zeiten
in den Blick zu nehmen, in denen eine deutlich reduzierte Ertragsbasis durch die absehbar
strukturell negative Kirchensteuerentwicklung
bestehen wird. Das heißt auch, dass eine Priorisierung unabdingbar ist; der Gebäudebestand
muss deutlich reduziert werden.
Dieser Herausforderung ist das Bistum Limburg
u. a. mit der Gründung der Baustiftung begegnet. Die künftigen Erträge aus dem Stiftungskapital sollen dazu beitragen, die Instandhaltung
wichtigster Gebäude auch in Zukunft unabhängiger von der Kirchensteuerentwicklung zu sichern. Darüber hinaus werden die Ergebnisse
der Immobilienbestandserfassung eine wichtige
und belastbare Grundlage für die anstehenden
Beratungen und Entscheidungen bilden.
Gebundenes Vermögen schafft Vorsorge
Der Trend der langfristigen Kirchensteuerentwicklung ist eindeutig und unumkehrbar,
gleichzeitig bestehen erhebliche Herausforderungen in vielen Bereichen, gerade im Hinblick
auf den Personalbestand und die vorhandenen
Immobilien.
Deshalb setzt das Bistum Limburg seit vielen
Jahren auf eine konservative Haushaltspolitik
und den konsequenten Aufbau von finanziellen
Reserven. Ziel war, ist und bleibt es, wichtige
Aufgabenbereiche von der Kirchensteuerentwicklung teilweise oder aber ganz unabhängig
zu machen bzw. für anstehende Herausforderungen Vorsorge zu treffen:
•Mit der Einrichtung eines Versorgungsfonds
wurde bereits in den 1990er Jahren die Grundlage geschaffen, dass Pensionszahlungen den
laufenden Haushalt nicht belasten.
•Durch die Gründung des Eine-Welt-Fonds
zur Förderung weltkirchlicher Aufgaben und
der Baustiftung zur Förderung von pfarrlichen und nichtpfarrlichen Baumaßnahmen
im Bistum soll erreicht werden, dass das Engagement in diesen wichtigen Bereichen zumindest teilweise von der Kirchensteuerentwicklung unabhängig gesichert werden kann.
Die rechtlich selbständige Schulstiftung leistet
ebenfalls einen Beitrag in diesem Sinne.
•Für wichtige Aufgaben des Bistums, insbesondere im baulichen Bereich und unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse
der Kirchengemeinden, wurden zweckgebundene Rücklagen aufgebaut. Dabei sind
die Herausforderungen, die sich auf dem Weg
56 | 57
ClearingSchwankungsreserve
T€ 53.800
hin zu Pfarreien neuen Typs ergeben, besonders im Blick. Anders als bei den stiftungsgebundenen Vermögensbestandteilen, die in
ihrer Substanz erhalten bleiben und bei denen nur die Erträge verwendet werden sollen,
werden die Baurücklagen im Rahmen der Gesamtplanung aller Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen eingesetzt.
Mittel für Baumaßnahmen
des Bistums und nichtpfarrlicher Rechtsträger
T€ 67.038
Baustiftung
•Nicht zuletzt wurde auch das allgemeine Vermögen des Bistums nachhaltig aufgebaut,
um aus der wirtschaftlichen Kernsubstanz
heraus eigene Erträge zu erwirtschaften, die
rückläufige Kirchensteuern zumindest teilweise kompensieren können.
T€ 139.087
Die vorhandenen Vermögenswerte sind daher
zum allergrößten Teil nicht allgemein disponibel, sondern ihnen stehen konkrete Verpflichtungen oder Zweckbindungen gegenüber. Die
nebenstehende Grafik soll dies exemplarisch
verdeutlichen, indem sie große Einzelblöcke
darstellt, in denen das Bistum langfristige Vorsorge betreibt. Die Darstellung folgt sachlichen
Zweckbindungen und nicht dem konkreten bilanziellen Ausweis, der sich aus handels- und
haushaltsrechtlichen Vorgaben ergibt.
Versorgungsfonds
T€ 204.366
haushaltsrechtliche Rücklagen
für unvorhersehbare Ereignisse
T€ 101.080
Mittel für Baumaßnahmen
der Kirchengemeinden
T€ 68.838
Eine-Welt-Fonds
T€ 27.500
Limburger Domkapitel
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
Hinweise:
• In den folgenden Tabellen, Darstellungen und Texten wird durchgängig die Einheit T€ verwendet: T€ 1 entspricht € 1.000.
• Aufgrund kaufmännischer Rundungen können sich in Tabellen und Darstellungen Abweichungen in Höhe von
maximal +/- einer Einheit (T€, Prozent) ergeben.
58 | 59
Bilanz zum 31. Dezember 2013
AKTIVA
T€
PASSIVA
T€
A. Anlagevermögen
3.994
A. Kapital
3.055
I. Sachanlagen
1.493
B. Rücklagen
389
II. Finanzanlagen
2.501
C. Sonderposten
603
D. Rückstellungen
275
E. Verbindlichkeiten
27
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände
356
342
F. passive Rechnungs-
abgrenzungsposten
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
13
C. aktive Rechnungs-
abgrenzungsposten
0
Summe Aktiva
4.350
Summe Passiva
0
4.350
Limburger Domkapitel
Erläuterungen zur Bilanz
Sachanlagen
Die Sachanlagen sind im Wesentlichen die
im Eigentum des Domkapitels stehenden
Grundstücke und Gebäude, insbesondere das
Dompfarrhaus, die Michaelskapelle und der
Domherrenfriedhof. Darüber hinaus sind hier
bewegliche Sachanlagen erfasst. Die Sachanlagen werden – mit Ausnahme von Grundstücken – planmäßig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Finanzanlagen
Bei den Finanzanlagen handelt es sich vorwiegend um Anteile an einem Spezialfonds, der
dem deutschen Kapitalanlagerecht unterliegt.
Die Anlage erfolgt risikobewusst und berücksichtigt Nachhaltigkeitskriterien.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen beinhalten insbesondere Ansprüche des Domkapitels gegenüber dem Bistum Limburg aus dem laufenden Verrechnungsverkehr. Darüber hinaus sind in dieser Position
Periodenabgrenzungen, d. h. Forderungen aus
„Lieferungen und Leistungen“ enthalten.
Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten
Neben einem Girokonto bestehen zur Abwicklung des Barverkehrs Kassen, deren Bestände
unter dieser Position erfasst sind.
Kapital
Das Kapital entspricht der langfristig angelegten wirtschaftlichen Substanz des Domkapitels. Das Kapital ist neben Immobilien vor allem
in Finanzanlagen gebunden, deren Erträge zur
Finanzierung der Aufgaben des Domkapitels in
den Haushalt einfließen.
Rücklagen
Rücklagen werden in der Regel zweckgebunden gebildet. Der ausgewiesene Rücklagenbestand betrifft insbesondere Mittel für anstehende bauliche Maßnahmen an den Gebäuden
des Domkapitels, Projektrücklagen der Limburger Domsingknaben und des Limburger Domchores, sowie Spenden und Nachlässe ohne feste Zweckbindung. Letztgenannte Mittel werden
auch dann separat ausgewiesen, wenn keine
konkrete Zweckbindung verfügt ist; diese Mittel
sollen bewusst für besondere Zwecke verwendet werden und nicht in die laufende Finanzierung des Haushaltes einfließen.
Sonderposten
Der Sonderposten enthält zweckgebunden gewährte Investitionszuschüsse und betrifft u.a.
die Bänke im Limburger Dom, die durch das
Land Hessen, welches die Baulast für den Dom
trägt, und das Bistum Limburg finanziert wurden. Gemeinsam mit der Abschreibung auf die
mit Hilfe der gewährten Zuschüsse hergestellten oder erworbenen Vermögensgegenstände
erfolgt eine jährliche anteilige Auflösung.
Rückstellungen
Rückstellungen bestehen ausschließlich für
Altersteilzeitverpflichtungen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Domkapitels.
Die Höhe der Verpflichtungen wurde durch ein
versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt.
Verbindlichkeiten
Als Verbindlichkeiten werden insbesondere solche aus erhaltenen Lieferungen und Leistungen
im Rahmen der Jahresabgrenzung ausgewiesen.
60 | 61
Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013
T€
ERTRÄGE
Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.a.
1.851
Kollekten, Spenden u. Beiträge
29
Erträge aus Fonds, Sondervermögen und Auflösung Sonderposten
45
Erstattungen, Gebühren und sonstige Erträge
274
Summe laufende Erträge
2.199
AUFWENDUNGEN
Personalaufwendungen
1.091
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
81
Aufwendungen aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.ä.
16
Aufwendungen aus zweckgebundenen Mitteln einschließlich Einstellungen in die Sonderposten
0
Sonstige Aufwendungen 629
Summe laufende Aufwendungen
1.817
operatives Ergebnis (I)
382
Entnahmen aus den Rücklagen aus Budgetresten u.a.
35
Zuführung zu den Rücklagen aus Budgetresten u.a.
33
Saldo Veränderung der Rücklagen aus Budgetresten
operatives Ergebnis (II)
Erträge aus Finanzvermögen
46
Aufwendungen aus Finanzvermögen
0
Finanzergebnis
Neutrale Erträge
6
Neutrale Aufwendungen
6
Neutrales Ergebnis
Gesamtergebnis
2
384
46
-1
429
Limburger Domkapitel
Erläuterungen zur
Ergebnisrechnung
Erträge aus Finanzzuweisungen,
Zuschüssen u. ä.
Diese Position stellt die wesentliche Finanzierungsquelle des Limburger Domkapitels dar
und enthält sowohl regelmäßige Mittelzuflüsse
(Anteil an den Staatsleistungen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz) sowie Zuweisungen
des Bistums für laufende Aufwendungen, als
auch projektbezogene einmalige Zuschüsse des
Bistums oder sonstiger Dritter.
Kollekten, Spenden und Beiträge
Es handelt sich um allgemeine und zweckgebundene Spenden, die entweder unmittelbar
verwendet oder in entsprechende Rücklagen
eingestellt werden.
Erträge aus Fonds, Sondervermögen
und Sonderposten
Unter dieser Position wird die planmäßige Auflösung der aus Investitionszuschüssen Dritter
– insbesondere des Bistums Limburg und des
Landes Hessen – gebildeten Sonderposten ausgewiesen.
Erstattungen, Gebühren und sonstige Erträge
Entsprechende Erträge ergeben sich insbesondere aus Konzerterlösen, Teilnehmerbeiträgen
und sonstigen Erstattungen.
Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen betreffen insgesamt 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Dienst des Limburger Domkapitels auf rund
19 Vollzeitstellen (u. a. Domküster, Domschwestern, Dommusik, Musisches Internat der Domsingknaben etc.).
Abschreibungen auf Sachanlagen und
immaterielle Vermögensgegenstände
Der Posten besteht ausschließlich aus planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen. Bei Vermögensgegenständen, die
aus Drittmitteln finanziert sind, steht der Abschreibung eine entsprechende Auflösung aus
den Sonderposten gegenüber.
Aufwendungen aus Finanzzuweisungen,
Zuschüssen u. ä.
Diese Position beinhaltet Zuschüsse die das
Domkapitel in Einzelfällen insbesondere anderen
kirchlichen Rechtsträgern gewährt.
62 | 63
Limburger Domkapitel
Sonstige Aufwendungen
Diese Position deckt alle weiteren benötigten
sächlichen Mittel, u. a. in der laufenden Bewirtschaftung des Hohen Domes und sonstiger
Immobilien, ab. Darüber hinaus sind die für die
Arbeit der Chöre erforderlichen Sachmittel
sowie Verwaltungsaufwendungen enthalten.
Veränderung der Rücklagen aus
Budgetresten u. a.
Es handelt sich um den Veränderungssaldo der
bestehenden Rücklagen, der sich aus den im
Jahr 2013 erfolgten zweckentsprechenden Entnahmen und Zuführungen ergibt.
Finanzergebnis
Innerhalb des Finanzergebnisses werden insbesondere die Erträge (Ausschüttungen) aus den
Finanzanlagen ausgewiesen.
Neutrales Ergebnis
Das Neutrale Ergebnis beinhaltet ausschließlich
periodenfremde Erträge und Aufwendungen.
Gesamtergebnis
Unter Berücksichtigung aller Einzelposten ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von
T€ 429, das zur nachhaltigen Stärkung der wirtschaftlichen Substanz des Domkapitels dem
Kapital der Körperschaft zugeführt wird.
64 | 65
Aufgaben und Ausblick
Dem Domkapitel obliegt es, die feierlichen Gottesdienste in der Kathedralkirche zu halten und
die Aufgaben zu erfüllen, die ihm von Rechts
wegen oder vom Diözesanbischof übertragen
werden. Darüber hinaus nimmt das Domkapitel
eigene Rechte wahr und übernimmt die Sorge
für die Erhaltung und Restaurierung der Kathedralkirche, des Hohen Domes zu Limburg.
Aus dem vorgelegten Jahresabschluss zum
31. Dezember 2013 ist ersichtlich, dass das
Limburger Domkapitel bei der Wahrnehmung
seiner Aufgaben wirtschaftlich wesentlich auf
Drittmittel angewiesen ist. Aus der eigenen
Vermögenssubstanz heraus wäre nur ein sehr
kleiner Teil der derzeitigen Aufgaben finanzierbar. Dies liegt daran, dass das Domkapitel erst
ab dem Jahr 2003, als mit der Einführung der
kaufmännischen Rechnungslegung auch eine
konsequente Trennung der einzelnen Rechtsträger in wirtschaftlicher Hinsicht einherging,
eigene finanzielle Vorsorge zu treffen begann.
Die derzeitige Finanzierungsstruktur des Domkapitels führt zu strukturellen Überschüssen.
Diese werden konsequent zum Kapitalaufbau
und damit zur nachhaltigen Stärkung der wirtschaftlichen Substanz der Körperschaft verwendet. Damit betreibt das Domkapitel eine wichtige
und unverzichtbare Vorsorge für künftige Zeiten,
in denen derzeit noch fließende Drittmittel womöglich geringer ausfallen oder überhaupt nicht
mehr zur Verfügung stehen werden.
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig,
Reserven aufzubauen, aus deren Erträgen zumindest ein Teil der wichtigsten Aufgaben des
Domkapitels – die Feier der Liturgie im Hohen
Dom zu Limburg und die Bewirtschaftung, den
Erhalt und die Restaurierung der Kathedralkirche – unabhängig von Drittmitteln finanziert
werden kann.
Auf diesem Weg ist das Domkapitel erste wichtige Schritte gegangen. Es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen durch sparsame Haushaltsführung zum konsequenten und gezielten
Kapitalaufbau im Sinne der Zukunftssicherung.
Bischöflicher Stuhl zu Limburg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Vorläufige Bilanz zum 31. Dezember 2012
Hinweise:
• In den folgenden Tabellen, Darstellungen und Texten wird durchgängig die Einheit T€ verwendet: T€ 1 entspricht € 1.000.
• Aufgrund kaufmännischer Rundungen können sich in Tabellen und Darstellungen Abweichungen in Höhe von
maximal +/- einer Einheit (T€, Prozent) ergeben.
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Aktueller Sachstand
Im Oktober 2013 wurde eine Rückführung der
gesamten Verwaltung des Bischöflichen Stuhls
zu Limburg in die Linienfunktionen des Bischöflichen Ordinariats initiiert. Gleichzeitig hat eine
gründliche Analyse und Bestandsaufnahme
der Vermögenssituation dieser Körperschaft
begonnen. Im Zuge dessen wird kurzfristig die
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 abgeschlossen werden können. Die
Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2013 werden sich direkt anschließen.
Bereits im Abschlussbericht über die externe
kirchliche Prüfung der Baumaßnahme auf dem
Domberg in Limburg, der am 26. März 2014
vollständig veröffentlicht wurde, ist eine vor-
läufige Bilanz des Bischöflichen Stuhls zum
31. Dezember 2012 enthalten. Damit ist das
Vermögen des Bischöflichen Stuhls in seinen
Dimensionen grundsätzlich bereits bekannt gemacht worden. Diese Zahlen werden hier nochmals wiedergegeben.
Mit der Ankündigung der vollständigen Veröffentlichung von Vermögen und finanziellen
Verpflichtungen im März 2014 wurde mitgeteilt, dass der Jahresabschluss des Bischöflichen
Stuhls zum 31. Dezember 2013 unmittelbar
nach dessen externer Prüfung und Anerkennung durch den Vermögensverwaltungsrat im
Laufe des zweiten Halbjahres 2014 offengelegt
wird.
Bischöflicher Stuhl zu Limburg
Vorläufige Bilanz zum 31. Dezember 2012
AKTIVA
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen
A. Kapital
60.484
3
B. Rücklagen
2.373
C. Sonderposten
2.736
D. Rückstellungen
212
E. Verbindlichkeiten
26.532
49.304
33.351
9.619
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
4.787
nachrichtlich:
Treuhandvermögen
T€
82.657
4.832
Summe Aktiva
I. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände
C. aktive Rechnungs-
abgrenzungsposten
PASSIVA
F. passive Rechnungs-
abgrenzungsposten
0
60
92.336
527
Summe Passiva
nachrichtlich:
Treuhandverbindlichkeiten
92.336
527
Hinweis:
Die Zahlen entsprechen der in dem Abschlussbericht der Prüfungskommission über die externe kirchliche Prüfung der Baumaßnahme auf dem Domberg in Limburg vom 14. Februar 2014 enthaltenen vorläufigen Bilanz zum 31. Dezember 2012. Die
Gliederung wurde an die ansonsten in dieser Broschüre verwendete Darstellung angepasst.
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Erläuterungen zur Bilanz
Immaterielle Vermögensgegenstände
Im Posten immaterielle Vermögensgegenstände ist
ausschließlich Software in Höhe von T€ 3 abgebildet.
Sachanlagen
Die Sachanlagen sind im Wesentlichen die im Eigentum des Bischöflichen Stuhls stehenden Grundstücke
und Gebäude. Einen wesentlichen Einzelposten stellen die „Anlagen im Bau“ in Höhe von insgesamt
T€ 21.945 dar, von denen T€ 21.850 auf die baulichen
Maßnahmen auf dem Limburger Domberg entfallen.
Darüber hinaus sind hier mehrere vermietete Wohnimmobilien sowie bewegliche Sachanlagen erfasst. Die
Sachanlagen werden – mit Ausnahme von Grundstücken – planmäßig entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Finanzanlagen
Bei den Finanzanlagen handelt es sich vorwiegend um
Anteile an einem Spezialfonds, der dem deutschen
Kapitalanlagerecht unterliegt. Die Anlage erfolgt risikobewusst und berücksichtigt Nachhaltigkeitskriterien.
Bischöflicher Stuhl zu Limburg
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen beinhalten insbesondere Ansprüche des Bischöflichen Stuhls gegenüber
dem Bistum Limburg aus dem laufenden Verrechnungsverkehr. Darüber hinaus sind in dieser Position Periodenabgrenzungen, d. h. Forderungen aus „Lieferungen und Leistungen“
enthalten.
Kassenbestand, Guthaben bei
Kreditinstituten
Unter dieser Position werden die Bestände der
Bankkonten ausgewiesen.
Kapital
Das Kapital entspricht der langfristig angelegten
wirtschaftlichen Substanz des Bischöflichen
Stuhls. Das Kapital ist vor allem in Immobilien
gebunden, deren Erträge zur Finanzierung der
Aufgaben der Körperschaft in den Haushalt
einfließen.
Rücklagen
Rücklagen werden in der Regel zweckgebunden gebildet. Der ausgewiesene Rücklagenbestand betrifft insbesondere Mittel für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an
den im Eigentum des Bischöflichen Stuhls stehenden Gebäude.
Sonderposten
Der Sonderposten enthält im Wesentlichen Investitionszuweisungen des Bistums für bauliche
Maßnahmen an Immobilien der Körperschaft,
wobei der wesentliche Anteil von T€ 2.268 auf
den Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bistums
zur Realisierung des Bauvorhabens auf dem Limburger Domberg entfällt. Gemeinsam mit der
Abschreibung auf die mit Hilfe der gewährten
Zuschüsse hergestellten oder erworbenen Vermögensgegenstände erfolgt eine jährliche anteilige Auflösung.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden ausschließlich für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten betreffen zu einem Anteil von T€ 10.500 die bis zum Bilanzstichtag
in Anspruch genommenen Darlehenstranchen
zur Zwischenfinanzierung der baulichen Maßnahmen auf dem Limburger Domberg. Darüber hinaus bestehen u. a. Verbindlichkeiten
gegenüber dem Bistum Limburg (T€ 8.030) aus
Darlehen im Zusammenhang mit der Finanzierung vermieteter Wohnimmobilien, wobei
hierin auch an das Bistum veräußerte Forderungen des ehemaligen St. Georgswerks enthalten sind.
70 | 71
Aufgaben und Ausblick
Der Bischöfliche Stuhl bildet als rechtsfähige
Gesamtheit von Sachen sowie Rechten den vermögensrechtlichen Anhang eines Amtes in der
Kirche – hier: des Bischofs von Limburg – und
ist auf die Dauer dieses Amtes nach den Bestimmungen des Statuts vornehmlich folgenden
Zwecken gewidmet:
Darüber hinaus kann der Bischöfliche Stuhl
unter bestimmten Voraussetzungen anderen
Körperschaften finanzielle oder sachliche Mittel
zur Verfügung stellen, wenn diese juristischen
Personen mit diesen Mitteln Aufgaben oder
Maßnahmen im Sinne der genannten Zwecksetzung der Körperschaft fördern.
•Förderung kirchlicher Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung der dem Bischof
anvertrauten Sorge für die geordnete Durchführung des Gottesdienstes und die Ausübung der Werke des Apostolats und der
Karitas
Derzeit werden die finanziellen Angelegenheiten
der Körperschaft unter Berücksichtigung ihrer Zielsetzung eingehend analysiert. Perspektivisch ist insoweit davon auszugehen, dass
sich die Vermögensstruktur des Bischöflichen
Stuhls grundlegend ändern wird. In diesem Zusammenhang wird insbesondere eine klare und
transparente Trennung von diözesan genutztem
Vermögen und dem Bischof von Limburg für
die Ausübung seines Amtes zugewiesenen Vermögen („Mensalvermögen“) angestrebt. Dieser
Prozess berührt komplexe finanzielle, kirchenund zivilrechtliche sowie strukturelle Fragestellungen und wird voraussichtlich einen Zeitraum
von mehreren Jahren in Anspruch nehmen.
•Gewährung von Wohnung und Arbeitsräumen für den Bischof von Limburg
•Beherbergung von Personen, die die Haushaltsführung im Haus der Bischöfe von Limburg übernommen haben, zur unmittelbaren
Mitarbeiterschaft des Bischofs gehören oder
Gäste des Bischofs sind
•Instandhaltung des Hauses der Bischöfe von
Limburg, das auch diözesan für Begegnungen
und repräsentative Zwecke genutzt wird
Schulstiftung des Bistums Limburg
Rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
Hinweise:
• In den folgenden Tabellen, Darstellungen und Texten wird durchgängig die Einheit T€ verwendet: T€ 1 entspricht € 1.000.
• Aufgrund kaufmännischer Rundungen können sich in Tabellen und Darstellungen Abweichungen in Höhe von
maximal +/- einer Einheit (T€, Prozent) ergeben.
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Bilanz zum 31. Dezember 2013
AKTIVA
T€
PASSIVA
T€
A. Anlagevermögen
24.962
A. Kapital
I. Finanzanlagen
24.962
B. Rücklagen
589
C. Verbindlichkeiten
308
B. Umlaufvermögen
6.024
I. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände
5.000
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
1.024
Summe Aktiva
30.986
Summe Passiva
30.089
30.986
Schulstiftung des Bistums Limburg
Erläuterung zur Bilanz
Finanzanlagen
Bei den Finanzanlagen handelt es sich um Anteile an einem Spezialfonds, der dem deutschen
Kapitalanlagerecht unterliegt. Die Anlage erfolgt risikobewusst und berücksichtigt Nachhaltigkeitskriterien.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderung betrifft die beabsichtigte Zustiftung des Bistums Limburg.
Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten
Es handelt sich um den Bestand des Girokontos
der Stiftung.
Kapital
Das Kapital entspricht der langfristig angelegten
wirtschaftlichen Substanz der Schulstiftung.
Rücklagen
Rücklagen werden im Rahmen der steuerrechtlichen Vorgaben aus den Erträgen der Stiftung
gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten betreffen noch nicht ausgezahlte Stiftungsleistungen aus den Erträgen
des Jahres 2012.
74 | 75
Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013
T€
ERTRÄGE
Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.a.
Summe laufende Erträge
0
0
AUFWENDUNGEN
Vergabe von Stiftungsleistungen
0
Summe laufende Aufwendungen
0
operatives Ergebnis (I)
0
Entnahmen aus den Rücklagen aus Budgetresten u.a.
0
Zuführung zu den Rücklagen aus Budgetresten u.a.
0
Saldo Veränderung der Rücklagen aus Budgetresten
0
operatives Ergebnis (II)
0
Erträge aus Finanzvermögen
524
Aufwendungen aus Finanzvermögen
0
Finanzergebnis
Neutrale Erträge
0
Neutrale Aufwendungen
0
Neutrales Ergebnis
Gesamtergebnis
524
0
524
Schulstiftung des Bistums Limburg
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Erläuterungen zur
Ergebnisrechnung
Erträge aus Finanzvermögen
Diese Position stellt die wesentliche Finanzierungsquelle der Schulstiftung dar und enthält Zinsen und Ausschüttungen aus den Fondsanteilen und festverzinslichen Wertpapieren.
Das Gesamtergebnis entspricht den im Jahr 2013 erzielten Erträgen, die im Rahmen der steuerrechtlichen
Möglichkeiten anteilig in Höhe von T€ 175 den Rücklagen zugeführt wurden.
Das verbleibende Bilanzergebnis von T€ 349
wird nach der Beschlussfassung im Vorstand
der Schulstiftung an die nach dem Stiftungszweck begünstigten Schulen ausgeschüttet.
76 | 77
Aufgaben und Ausblick
Die katholischen Schulen haben im Bistum Limburg eine hohe Bedeutung. Daher wurde zum
01. Januar 2007 die rechtsfähige Schulstiftung
des Bistums Limburg mit dem Ziel gegründet,
das finanzielle Engagement in diesem wichtigen Bereich von der Kirchensteuerentwicklung unabhängiger zu machen und dauerhaft
zu sichern.
Zweck der Stiftung ist die ideelle und materielle Förderung und Unterstützung katholischer
Schulen im Bistum Limburg. Die Stiftung unterstützt die Schulen bei der Erfüllung ihres
bildungspolitischen Auftrags, die ihnen anvertrauten Schüler zu Menschen zu bilden, die sich
auch im späteren Leben ihrer Verantwortung
als Christen bewusst und die bereit sind, aus
diesem Bewusstsein heraus zu handeln.
Der Stiftungszweck wird nach den satzungsgemäßen Bestimmungen insbesondere durch folgende Leistungen der Stiftungen erfüllt:
• Zuwendungen an die St. Hildegard-Schulgesellschaft mbH als Trägerin der Bischof-Neumann-Schule in Königstein, der Marienschule
in Limburg, der St. Angela-Schule in Königstein, der St. Ursula-Schule in Geisenheim sowie des Johannesgymnasiums in Lahnstein.
• Zuwendungen an die Stiftung Maria-WardSchule in Bad Homburg, das Gymnasium der
Zisterzienser in Marienstatt, die Elisabethenschule in Hofheim und die Ketteler-La-RocheSchule in Oberursel.
• Übernahme der treuhänderischen Verwaltung von unselbständigen Stiftungen, die
die Tätigkeit einer der genannten Schulen
fördern.
Das Bistum Limburg sieht sich verpflichtet auch
durch die Katholischen Schulen in die Gesellschaft hinein zu wirken. Um dies leisten zu können, erbringt die Schulstiftung einen wertvollen
Beitrag.
KirchlichE Statistik
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Kirchliche Statistik
Kirchliche Statistik
2004
2005
2006
2007
2008
2.392.038
2.385.677
2.361.699
2.364.184
2.363.031
688.029
685.435
682.114
677.961
669.258
28,8
28,7
28,9
28,7
28,3
84.447
85.960
85.397
84.650
83.962
12,3
12,5
12,5
12,5
12,5
92.042
90.016
91.610
86.796
84.083
13,4
13,1
13,4
12,8
12,6
Taufen
4.835
4.860
4.849
4.681
4.808
Erstkommunion
5.968
6.281
6.494
6.127
6.054
Firmungen
4.286
4.500
4.775
4.462
4.378
Trauungen
1.235
1.274
1.303
1.201
1.211
Bestattungen
7.147
6.993
6.813
6.808
6.968
Übertritte
129
178
210
157
176
Wiederaufnahmen
378
409
475
429
409
3.600
2.934
2.962
3.416
4.786
Bevölkerung
Mitglieder
in % der Bevölkerung
Kath. anderer Muttersprache
in % der Mitglieder
Gottesdienstteilnehmer
in % der Mitglieder
Austritte
* Die Bevölkerungsdaten liegen noch nicht vor.
80 | 81
2009
2010
2011
2012
2013
2.364.516
2.368.000
2.379.073
2.386.925
*
662.667
655.564
652.042
648.570
644.074
28,0
27,7
27,4
27,2
*
83.578
83.890
85.771
88.754
93.133
12,6
12,8
13,2
13,7
14,5
79.728
76.054
74.395
71.739
67.198
12,0
11,6
11,4
11,1
10,4
4.549
4.237
4.284
4.062
4.033
5.656
5.185
5.299
5.015
4.924
3.961
4.502
3.770
4.174
4.294
1.299
1.220
1.164
1.156
1.057
6.811
6.762
6.463
6.645
6.825
137
125
129
115
111
358
242
312
285
285
4.576
6.291
4.595
4.453
7.980
Kirchliche Statistik
Bevölkerungsentwicklung im Bistum Limburg
und Katholikenzahl 2004 - 2013
3.000.000
2.500.000
2.392.038
2.000.000
1.500.000
28,8%
1.000.000
688.029
500.000
0
2004
2005
Bevölkerung
2006
2007
Katholiken
2008
2009
2010
Anteil Katholiken
82 | 83
2.386.925
35,0%
„Ein bislang unge-
34,0%
brochener Trend, der
33,0%
dem Bistum Limburg
32,0%
und im Allgemeinen
31,0%
der Katholischen Kirche
30,0%
Sorgen bereitet, ist die
29,0%
seit Jahren anhaltende
28,0%
rückläufige Entwick-
27,0%
lung der Katholiken-
26,0%
zahlen.“
27,2%
648.570
644.074
25,0%
2011
2012
2013
Zitat aus der Haushaltsrede des
Finanzdezernenten vor dem Diözesankirchensteuerrat am 30. November 2013
Kontakt
Kontakt
Bischöfliches Ordinariat
Dezernat Finanzen, Verwaltung und Bau
Roßmarkt 4
65549 Limburg
Telefon: 06431 / 295 163
Fax: 06431 / 295 305
E-Mail: [email protected]
www.finanzen.bistumlimburg.de
Impressum
Herausgeber
Bischöfliches Ordinariat Limburg
Dezernat Finanzen, Verwaltung und Bau
Roßmarkt 4
65549 Limburg
Redaktion
Gordon Sobbeck
Patrick Jung
Carsten Mang
Stephan Schnelle
Druck und Bindung
Druckerei & Werbeservice Böhm
Gestaltung
Annika Steininger

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