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Entgeltordnung für die
Bäder und Eisbahnen
E n t g e l t o r d n u n g
für die Bäder und Eisbahnen
der Stadt Bielefeld
vom 25. November 1993
Aufgrund § 28 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13.08.1984
(GV. NW. S. 475/SGV. NW. 2023) hat der Rat der Stadt Bielefeld in seiner
Sitzung am 25.11.1993 folgende Entgeltordnung für die Bäder und Eisbahn
en der Stadt Bielefeld beschlossen:
§ 1
(1) Für die Benutzung der städtischen Bäder und Eisbahnen werden privat
rechtliche Entgelte erhoben. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den
anliegenden Tarifen, die Bestandteile dieser Entgeltordnung sind. Die
Entgelte sind im voraus an den Kassen zu zahlen.
(2) Mit der Zahlung des Entgeltes werden die Benutzungsordnungen für die
Bäder und Eisbahnen anerkannt.
§ 2
(1) Gegen Zahlung des Entgeltes wird eine Eintrittskarte ausgegeben. Als
Eintrittskarten gelten auch die von einer Kassenanlage ausgegebenen
Quittungen oder Marken. Bei Punktekarten wird die jeweils festgesetzte
Punktzahl an der Kasse entwertet.
(2) Die Eintrittsberechtigung ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen
nachzuweisen. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Das
auf verlorene, nicht ausgenutzte oder nicht voll ausgenutzte Eintritts
karten gezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Punktekarten verlieren 12
Monate nach Änderung der Tarife ihre Gültigkeit.
§ 3
Soweit die Benutzungszeit nicht begrenzt ist, gelten Eintrittskarten für
die ganztägige Öffnungszeit. Beim Verlassen des Bades erlischt die Ein
trittsberechtigung.
§ 4
Wird jemand wegen Verstoßes gegen die Benutzungsordnung des Bades oder
der Eisbahn verwiesen, wird das gezahlte Entgelt nicht erstattet.
§ 5
(1) Erfüllungsort ist Bielefeld.
(2) Diese Entgeltordnung tritt am 01.12.1993 in Kraft. Zugleich tritt
die Entgeltordnung für die Bäder und Eisbahnen der Stadt Bielefeld vom
29.10.1991 außer Kraft.
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Entgeltordnung für die
Bäder und Eisbahnen
Benutzungsentgelte für Bäder und Eisbahnen der Stadt Bielefeld
in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 25.11.1993
________________________________________________________________________
DM
Punktzahl
________________________________________________________________________
Bäder (Ausnahme Wiesenbad)
1. Erwachsene
4,00
8 Punkte
2. Kinder und Jugendliche bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres,
Schüler, Auszubildende, Studenten,
Grund- oder Wehrersatzdienstleistende, Inhaber des
Bielefeld-Passes A + B
2,00
4 Punkte
3. Einzelkabinen Hallenbäder
2,00
4 Punkte
4. Einzelkabinen Freibäder
3,00
6 Punkte
5. Wannenbäder, Erwachsene
3,00
6 Punkte
6. Wannenbäder - Personenkreis 2.
(Benutzungsdauer 5. u. 6. = 45 Min.)
1,50
3 Punkte
7. Brausebäder, Erwachsene
2,00
4 Punkte
8. Brausebäder - Personenkreis 2.
(Benutzungsdauer 7. u. 8. = 30 Min.)
1,50
3 Punkte
6,00
12 Punkte
10. Personenkreis 2.
3,00
6 Punkte
11. Benutzung der Sauna
zuzüglich zum Eintrittsentgelt
7,00
14 Punkte
Wiesenbad
9. Erwachsene
12. Saisonkarte Erwachsene
200,00
13. Saisonkarte Personenkreis 2.
100,00
Warmbadetage
14. Erwachsene
zuzüglich zum Eintrittsentgelt
1,00
2 Punkte
15. Personenkreis 2.
zuzüglich zum Eintrittsentgelt
0,50
1 Punkt
Verkauf und Verleih
16. Handtuch
Pfand
5,00 DM
1,50
3 Punkte
17. Badekappe
Pfand
5,00 DM
1,00
2 Punkte
18. Badehose
Pfand 20,00 DM
2,00
4 Punkte
19. Badeanzug
Pfand 30,00 DM
2,00
4 Punkte
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20. Vorhängeschloss
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Entgeltordnung für die
Bäder und Eisbahnen
Pfand 10,00 DM
0,50
1 Punkt
21. Seifenschwamm
2 Stück
0,50
1 Punkt
22. Shampoo
1 Stück
0,50
1 Punkt
23. Erwachsene
4,50
9 Punkte
24. Personenkreis 2.
2,00
4 Punkte
25. Zuschauer
2,00
4 Punkte
0,50
1 Punkt
Eisbahnen
26. Vorhängeschloss
Pfand 10,00 DM
27. Benutzungsdauer = 2 Stunden
(Ausnahmen Veranstaltungen
lt. Ziff. 53 - 55)
Bäder und Eisbahnen
28. Freien Eintritt
haben Kinder unter 6 Jahren in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson; amtlich anerkannte Begleiter von Schwerbehinderten
Sonstige Entgelte für Bäder und Eisbahnen
29. Schlüsselverlust
20,00 DM
30. Reinigungsentgelt für grobe Verunreinigung
10,00 DM
31. Gymnastikräume unter 100 qm je Stunde
15,00 DM
32. Gymnastikräume über 100 qm je Stunde
20,00 DM
Punktekarten für Bäder und Eisbahnen
33.
50 Punkte
20,00 DM
34. 100 Punkte
35,00 DM
Saisonkarte für Eisbahnen
35. Personenkreis 2.
120,00 DM
Jahreskarte für Hallen- und Freibäder
- nicht übertragbar 36. Erwachsene
280,00 DM
37. Personenkreis 2.
140,00 DM
Jahrestrainingskarten - nicht übertragbar
38. Leistungsschwimmer
soweit in den Bestenlisten verzeichnet
Wettkampfschwimmer
auf Antrag des Schwimmvereins/ der Schwimmabteilung
kostenlos
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Entgeltordnung für die
Bäder und Eisbahnen
39. Erwachsene
40. Personenkreis 2.
120,00 DM
60,00 DM
Bäderferienkarten - nicht übertragbar 41. Kinder und Jugendliche (Ausnahme Wiesenbad)
42. Kinder und Jugendliche
10,00 DM
15,00 DM
Schwimmunterricht
43. Erwachsene
80,00 DM
44. Personenkreis 2
40,00 DM
45. Wassergewöhnungskurse für Kinder
bis 6 Jahre einschließlich
eine erwachsene Begleitperson
80,00 DM
46. Schulklassen
Bielefelder Schulen unter Leitung
von Lehrkräften (Lehrkräfte frei) je Schüler/-in
1,50 DM
Übungsstunden der Vereine je Stunde
47. Normalschwimmhalle
25,00 DM
48. Kleinschwimmhalle (unter 12,5 x 25 m)
20,00 DM
49. Lehrschwimmhalle
15,00 DM
50. Freibäder je Becken
20,00 DM
51. Eisbahn (ganze Fläche)
25,00 DM
52. Eisbahn (1 Patch = 75 qm)
10,00 DM
Veranstaltungen
53. von Sportvereinen, die dem Stadtsportbund
Bielefeld e. V. angeschlossen sind im Falle
der Überlassung der Einrichtung
lt. Ziff. 31 - 32 und 47 - 52
100 % auf die
angegebenen
Stundensätze
54. der Stadt
bis 200 % Aufschlag auf die
Eintrittsentgelte bzw. die
angegebenen
Stundensätze
55. die nicht unter die Ziffern 53 und 54 fallen
im Falle der Überlassung der Einrichtungen
Ziff. 31 - 32 und 47 - 52
bis 10 % der
Brutto-Eintrittsentgelte
+ MWSt,
mindestens
jedoch 200 %
Aufschlag auf
die angegebenen
Stundensätze
56. Wer städtische Bäder und Eisbahnen benutzt,
ohne im Besitz der dafür erforderlichen
Eintrittskarte zu sein, hat zu zahlen.
40,00 DM

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