Regeln für Cosplayer zur #mcc17 als pdf - Manga-Comic-Con

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Regeln für Cosplayer zur #mcc17 als pdf - Manga-Comic-Con
Regeln zur Kostümgestaltung, zu Requisiten und
Waffenimitaten für die Manga-Comic-Con 2017
(Aktueller Stand: 25. April 2016)
Damit allen Messebesuchern die Manga-Comic-Con zur Leipziger Buchmesse als tolles Ereignis mit
vielen schönen Erlebnissen in Erinnerung bleibt, möchten wir Cosplayern hiermit konkrete Hinweise
zur Kostümgestaltung und zu den Waffenregelungen geben.
Diese Regeln fallen unter Umständen etwas strenger aus als bei anderen Veranstaltungen. Wir bitten
hierfür um Verständnis, denn die Manga-Comic-Con ist eng mit der Leipziger Buchmesse verbunden.
Damit bewegen sich neben Cosplayern und Manga/Anime-Insidern auch eine Vielzahl anderer
Besucher auf dem Messegelände, wie z. B. Familien mit kleinen Kindern und Senioren
Wir bitten alle Cosplayer, sich aus Gründen der Fairness anderen Cosplayern gegenüber an diese
Regeln zu halten.
Konkrete Anfragen, ob ein Kostüm oder Waffenimitat getragen werden darf oder nicht, können mit
Foto sowie vollständigem Namen an [email protected] geschickt werden.
Kostümgestaltungsregeln
 Maximalmaße für ausladende Kostüme:
o Röcke/Kleider: max. 2 m Durchmesser
o Schleppen und Schwänze: max. 1 m Länge ab Fußende
o Flügel (feststehend): max. 1 m Spannweite je Flügel, also 2 m Spannweite insgesamt
o Flügel (flexibel; Flügel, die man anlegen und ausstrecken kann): max. Spannweite 2
m je Flügel ausgestreckt; eingeklappt max. 1 m Spannweite je Flügel; bitte nur für Fotos bei ausreichend umliegenden Platz ausstrecken
o Höhe des Kostüms insbesondere mit Flügeln, Kronen: 2,50 m

Fursuits, Morphsuits/Zentais sind erlaubt.
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Darstellungen von Verletzungen ab 10 cm Durchmesser insbesondere von Schnitt-, Brandund Fleischwunden sind verboten.
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Es dürfen auch keinerlei Kunstblut oder ähnlich aussehende Flüssigkeiten oder Make up auf
Körper, Kleidung, Accessoires und Requisiten verwendet werden
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Zombies dürfen nicht dargestellt werden.

Make up sowie zum Kostüm gehörige „Verschmutzungen“ dürfen nicht abfärben.
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Kostüme, die Armeeuniformen und Kampfanzüge aus der Zeit nach dem Jahr 1900 darstellen
oder daran angelehnt sind, sind nicht zugelassen. Wir bitten alle Cosplayer, sich an das Abzeichengesetz zu halten, das die Darstellung bestimmter Zeichen und Symbole verbietet.

Rüstungsteile aus Metall müssen fest am Körper befestigt sein. Lose Teile müssen dem Waffencheck vorgestellt werden.

Es dürfen keine Gasmasken und keine (Halloween) Latex-Vollmasken getragen werden. Auch
Motorradhelme sind nicht erlaubt. Sie fallen zudem mit der entsprechenden Kleidung meist
unter die nicht erlaubte Kostümierung „Kampfanzug“.
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Die Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Oberkörper, Intimbereich und Po müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein – das gilt für beide Geschlechter. Obszöne
Gesten/Handlungen sind ebenfalls untersagt.

Wir bitten alle Cosplayer, sich nach Möglichkeit zu Hause bzw. in ihren Hotelzimmern anzukleiden, zu stylen und zu schminken, da Umkleiden nur in begrenztem Maße zur Verfügung
gestellt werden können. Haare in den Waschbecken oder haarsprayvernebelte Sanitäreinrichtungen sind unfair den anderen Messebesuchern gegenüber und die Verursacher können für
die Reinigung der sanitären Anlagen haftbar gemacht werden.
Herausgeber dieses Dokuments: Leipziger Messe GmbH, Manga-Comic-Con / Leipziger Buchmesse Messe-Allee 1, 04356
Leipzig, Tel.: 0341/678-8244, e-Mail: [email protected]
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Bei Stachelarm- und -halsbändern dürfen die Stacheln eine Länge von 5 cm nicht überschreiten und müssen stumpf sein.
Die Kleidung sollte keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen
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Alltagsgegenstände wie z. B. handelsübliche Gehstöcke, Musikinstrumente und Regenschirme sind erlaubt.
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Kontaktlinsen jeder Art sind erlaubt
Requisiten- und Waffenregelungen für Cosplayer
Grundsätzliches
Viele Cosplay-Kostüme kommen nicht ohne „Waffen“ aus. Doch aus den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland und aus unseren Pflichten als Veranstalter und Betreiber ergeben sich
Richtlinien, die unbedingt eingehalten werden müssen. Wir führen deshalb auf der Leipziger
Buchmesse einen „Requisiten-/Waffencheck“ durch.
Generell ist das Führen von Waffen, Anscheinswaffen (also Waffenimitaten) in der Öffentlichkeit und
auf Veranstaltungen verboten. Hier verweisen wir auf die deutschen Waffengesetze.
Personen, die sich mit einem waffenähnlichen Gegenstand ausrüsten und gar kampfähnliche Situationen nachstellen, setzen sich der Gefahr aus, dass Besucher und Sicherheitspersonal ihr Spiel für echt
halten und mittels Notwehr/Nothilfe eingreifen mit fatalen Folgen für alle Beteiligten. Anscheinswaffen
haben daher grundsätzlich nichts in der Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen verloren!
Showkämpfe sind nur auf der Bühne während der Cosplay-Wettbewerbe/Auftritte erlaubt.
Sämtliche Requisiten und Waffenimitate werden am „Requisiten-/Waffencheck“ geprüft und - wenn
erlaubt - besonders gekennzeichnet.
Zu den erlaubten Waffenimitate gehören unter Berücksichtigung der eben beschriebenen Bedingungen z.B.:
 Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik sowie nach ihrem
Gesamterscheinungsbild eindeutige Kinderspielzeugwaffen

Abgestumpfte Hieb-, und Stoßwaffenimatationen

Biegsame Spitzen an Gegenständen wie Speeren oder Pfeilen

LARP-Waffen ("Live Action Role Play" - im allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern)

Waffen und Stäbe aus Holz, Pappe, Plastik, Weichmaterial, Schaumstoffe (z. B. Bauschaum)
oder thermoplastischen Werkstoffen sowie aus einer Kombination daraus bis zu einer Gesamtlänge von max. 1,50 m.

Gehstöcke und Stäbe mit einer Gesamtlänge von 2 m
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Sensen nicht größer als 1,50 m, Sensenblatt max. 0,80 m lang
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Funktionslose Bögen ohne echte Sehnen, max. 1,50 m und Köcher mit Pfeilattrappen
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Würgewaffen (zum Beispiel Nunchakus) nur mit nicht-metallischen Ketten und Sollbruchstelle

Reitgerten max. 1 m, Peitschen max. 1,50 m inkl. Peitschenschlag)
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Wurfwaffen aus weichen, biegsamen Materialien ohne festen Kern
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Schilde sind bis zu einem Durchmesser von 80 cm. Bitte auf die erlaubten Materialien achten.
Herausgeber dieses Dokuments: Leipziger Messe GmbH, Manga-Comic-Con / Leipziger Buchmesse Messe-Allee 1, 04356
Leipzig, Tel.: 0341/678-8244, e-Mail: [email protected]
Nicht erlaubt:
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Zu nicht erlaubten Materialien gehören alle Metallarten (wenn der Metall-Anteil überwiegt. Hier
entscheiden Foto und Beschreibung nach einer individuellen Anfrage bei den MCCOrganisatoren
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o
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echte Schwerter und Dekoschwerter sind definitiv nicht zugelassen
Plexiglas (aufgrund der Schärfe insbesondere bei Hieb- und
Stichwaffenimitationen)
Holz ab einer Dicke von 3 cm (z. B. Baseballschläger)
Waffen, die zerlegt werden können und dann in Einzelteilen unter den zulässigen
Gesamtmaßen bleiben, sind trotzdem verboten.
lose, massive Metallketten.
Tanto Messer
sämtliche Soft-Air-Waffen (auch funktionsunfähige Soft-Air-Waffen)
Bollerwagen, Bobbycars, Inlineskates, Scooter, Skateboards und Roller entsprechend der
Hausordnung

Weitere Hinweise
Wer sich weigert, eine Waffenimitationen prüfen und kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben.
Wer auf dem Gelände mit einer nicht gekennzeichneten Waffe angetroffen wird, muss sich sofort zum
Waffencheck begeben.
Alle Besucher führen Waffenimitate auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle damit verursachten
Schäden haftbar.
Die durch das Sicherheitspersonal im Waffencheck getroffene Entscheidung ist endgültig und kann
nicht angefochten werden.
Alle verbotenen Waffen und Gegenstände werden am Waffencheck kostenpflichtig eingelagert und
können nach dem Messebesuch wieder abgeholt werden.
Die Waffen und Gegenstände der Cosplayer, die an ausgewählten Cosplay-Wettbewerben
teilnehmen, werden separat eingelagert, dann rechtzeitig zur Cosplay-Bühne gebracht, dort
ausgegeben und nach dem Auftritt wieder eingesammelt und erst beim Verlassen des Messegeländes
wieder ausgegeben. Für welche Wettbewerbe diese Regelung gilt, erfahren die Teilnehmer direkt vom
Cosplay-Wettbewerb-Veranstalter.
Öffnungszeiten Waffencheck
Donnerstag bis Sonntag: 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Von 17.00 bis 18.30 Uhr erfolgt nur noch die Ausgabe
des abgegebenen bzw. einbehaltenen Cosplay-Equipments.
Diese Regeln dürfen sehr gerne ausgedruckt und zum Messebesuch mitgebracht werden.
Herausgeber dieses Dokuments: Leipziger Messe GmbH, Manga-Comic-Con / Leipziger Buchmesse Messe-Allee 1, 04356
Leipzig, Tel.: 0341/678-8244, e-Mail: [email protected]