Musik verleiht Flügel Vertragsunterlagen[...]
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Musik verleiht Flügel Vertragsunterlagen[...]
"Musik verleiht Flügel" www.evelyneschertlin.de Evelyne Schertlin, Elementare Musikpädagogin. Unterer Röthelweg 3, 90571 Schwaig; 0911 / 2544064 oder 015233688267 Mail Kontakt: [email protected] Unterrichtsvertrag zwischen der Lehrkraft Evelyne Schertlin und der Schülerin / dem Schüler* (oder dem gesetzlichen Vertreter) Name _______________________________________ Straße/Hausnummer _______________________________________ PLZ, Ort _______________________________________ Telefon _______________________________________ Email(optional) _______________________________________ Wird vereinbart: 1. Die Lehrkraft unterrichtet den/die Schüler/in im Fach____________________________ Der Unterricht wird Einzelunterricht und/oder Gruppenunterricht* zu _____ Schülern/Schülerinnen* , wöchentlich ____ mal, in Unterrichtseinheiten zu je_____ Minuten erteilt. 2. Der Unterricht beginnt am____________________ Die ersten______ tatsächlich durchgeführten Unterrichtseinheiten gelten als Probezeit. 3. Der Unterricht findet in den Räumen der Lehrkraft in _________________________________________________________statt* 4. Findet der Unterricht nicht im Hause der Lehrkraft statt, so kann diese eine angemessene Fahrtkostenentschädigung für den Einsatz von Verkehrsmitteln und Zeitaufwand fordern. Sie beträgt monatlich pauschal_____ Euro. Diese Sätze können von der Lehrkraft im Hinblick auf die allgemeine Kostenentwicklung angehoben werden. *nicht zutreffendes streichen "Musik verleiht Flügel" www.evelyneschertlin.de Evelyne Schertlin, Elementare Musikpädagogin. Unterer Röthelweg 3, 90571 Schwaig; 0911 / 2544064 oder 015233688267 Mail Kontakt: [email protected] 5. Das Unterrichtshonorar wird als Halbjahreshonorar berechnet und ist in 6 gleichen Teilen in Höhe von ______Euro monatlich, jeweils am 5. eines Monats fällig . 6. Musikalische Früherziehung findet als Quartalsunterricht in ______ Kurseinheiten statt. Beginn__________________ Ende______________________ Die Unterrichtsgebühr von________ Euro ist zu Beginn des Quartals fällig Das Honorar wird auf folgendes Konto überwiesen / bar bezahlt / wird per Lastschrift abgebucht* Kontoinhaber/-in* __________________________________________________________ Iban __________________________________________________________ Bic __________________________________________________________ Geldinstitut __________________________________________________________ Bei Lastschrift - Lastschriftvollmacht des Kontoinhabers: Unterschrift __________________________________________________________ Die allgemeinen Unterrichtsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre mich mit ihnen einverstanden. _______________________________ Ort, Datum Unterschrift der Lehrkraft ___________________________________ Ort, Datum Unterschrift der Schülerin /des Schülers bzw gesetzlichen Vertreters *nicht zutreffendes streichen "Musik verleiht Flügel" www.evelyneschertlin.de Evelyne Schertlin, Elementare Musikpädagogin. Unterer Röthelweg 3, 90571 Schwaig; 0911 / 2544064 oder 015233688267 Mail Kontakt: [email protected] Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Unterricht 1. Allgemeines Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. 2. Ferien An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Bundeslandes Bayern für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. 3. Unterrichtsausfall/Krankheit Durch die Schuld der Lehrkraft versäumte Stunden werden nach-bzw.vorgegeben. Eine Absage der Unterrichtsstunde durch die Schülerin / den Schüler* sollte wenn möglich 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Durch die Schuld des Schülers versäumte Unterrichtsstunden können nach Absprache bedingt nachgeholt werden. Besondere Vereinbarungen:________________________________________________________ 4. Honoraranhebung Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch sie hat nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens sechs Wochen vorher schriftlich angekündigt werden. 5 Kündigung. Die Kündigung ist mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich. Während der Probezeit ist eine Kündigung mit Wochenfrist möglich. Der Lehrkraft bleibt es vorbehalten das Vertragsverhältnis nach billigem Ermessen jederzeit zu kündigen. Bei Anhebung des Unterrichtshonorars ist eine außerordentliche Kündigung zum Termin der Honoraranhebung möglich. 6. Besondere Vereinbarungen ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ *nicht zutreffendes streichen