Musik verleiht Flügel Vertragsunterlagen[...]

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Musik verleiht Flügel Vertragsunterlagen[...]
"Musik verleiht Flügel"
www.evelyneschertlin.de
Evelyne Schertlin, Elementare Musikpädagogin.
Unterer Röthelweg 3, 90571 Schwaig; 0911 / 2544064 oder 015233688267
Mail Kontakt: [email protected]
Unterrichtsvertrag
zwischen der Lehrkraft
Evelyne Schertlin
und der Schülerin / dem Schüler* (oder dem gesetzlichen Vertreter)
Name
_______________________________________
Straße/Hausnummer
_______________________________________
PLZ, Ort
_______________________________________
Telefon
_______________________________________
Email(optional)
_______________________________________
Wird vereinbart:
1.
Die Lehrkraft unterrichtet den/die Schüler/in im Fach____________________________
Der Unterricht wird Einzelunterricht und/oder Gruppenunterricht* zu _____
Schülern/Schülerinnen* , wöchentlich ____ mal, in Unterrichtseinheiten zu je_____
Minuten erteilt.
2.
Der Unterricht beginnt am____________________
Die ersten______ tatsächlich durchgeführten Unterrichtseinheiten gelten als Probezeit.
3.
Der Unterricht findet in den Räumen der Lehrkraft
in _________________________________________________________statt*
4.
Findet der Unterricht nicht im Hause der Lehrkraft statt, so kann diese eine
angemessene Fahrtkostenentschädigung für den Einsatz von Verkehrsmitteln und
Zeitaufwand fordern. Sie beträgt monatlich pauschal_____ Euro. Diese Sätze können von
der Lehrkraft im Hinblick auf die allgemeine Kostenentwicklung angehoben werden.
*nicht zutreffendes streichen
"Musik verleiht Flügel"
www.evelyneschertlin.de
Evelyne Schertlin, Elementare Musikpädagogin.
Unterer Röthelweg 3, 90571 Schwaig; 0911 / 2544064 oder 015233688267
Mail Kontakt: [email protected]
5.
Das Unterrichtshonorar wird als Halbjahreshonorar berechnet und ist in 6 gleichen Teilen
in Höhe von ______Euro monatlich, jeweils am 5. eines Monats fällig .
6.
Musikalische Früherziehung findet als Quartalsunterricht in ______ Kurseinheiten statt.
Beginn__________________ Ende______________________
Die Unterrichtsgebühr von________ Euro ist zu Beginn des Quartals fällig
Das Honorar wird auf folgendes Konto überwiesen / bar bezahlt / wird per Lastschrift
abgebucht*
Kontoinhaber/-in*
__________________________________________________________
Iban
__________________________________________________________
Bic
__________________________________________________________
Geldinstitut
__________________________________________________________
Bei Lastschrift - Lastschriftvollmacht des Kontoinhabers:
Unterschrift
__________________________________________________________
Die allgemeinen Unterrichtsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen
und erkläre mich mit ihnen einverstanden.
_______________________________
Ort, Datum Unterschrift der Lehrkraft
___________________________________
Ort, Datum Unterschrift
der Schülerin /des Schülers
bzw gesetzlichen Vertreters
*nicht zutreffendes streichen
"Musik verleiht Flügel"
www.evelyneschertlin.de
Evelyne Schertlin, Elementare Musikpädagogin.
Unterer Röthelweg 3, 90571 Schwaig; 0911 / 2544064 oder 015233688267
Mail Kontakt: [email protected]
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Unterricht
1.
Allgemeines
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
2.
Ferien
An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Bundeslandes Bayern für allgemeinbildende
Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat.
3.
Unterrichtsausfall/Krankheit
Durch die Schuld der Lehrkraft versäumte Stunden werden nach-bzw.vorgegeben.
Eine Absage der Unterrichtsstunde durch die Schülerin / den Schüler* sollte wenn möglich 24
Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Durch die Schuld des Schülers versäumte
Unterrichtsstunden können nach Absprache bedingt nachgeholt werden.
Besondere Vereinbarungen:________________________________________________________
4.
Honoraranhebung
Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch sie hat nach billigem
Ermessen zu erfolgen und muss mindestens sechs Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.
5
Kündigung.
Die Kündigung ist mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende zulässig.
Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich. Während der Probezeit ist eine Kündigung mit
Wochenfrist möglich.
Der Lehrkraft bleibt es vorbehalten das Vertragsverhältnis nach billigem Ermessen jederzeit zu
kündigen.
Bei Anhebung des Unterrichtshonorars ist eine außerordentliche Kündigung zum Termin der
Honoraranhebung möglich.
6.
Besondere Vereinbarungen
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
*nicht zutreffendes streichen