Organisationsmodell - Skigebiet Gitschberg Jochtal
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Organisationsmodell - Skigebiet Gitschberg Jochtal
Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Teil A Allgemeiner Teil 1 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Art. 1 Allgemeiner Teil Gemäß den Vorschriften des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231/2001, womit die strafrechtliche Verantwortung der Geschäftsführung von Gesellschaften eingeführt wurde, können in Italien registrierte Gesellschaften in Zusammenhang mit den von ihren Verwaltern und Angestellten begangenen oder versuchten Straftaten, im Interesse oder zum Vorteil der Gesellschaft selbst, strafrechtlich belangt und in der Folge mit Geldbußen sanktioniert werden. Die Gesellschaften können deshalb Organisationsmodelle einsetzen, die geeignet sind solchen Straftaten vorzubeugen. Im Lichte der genannten Bestimmung hat der Verwaltungsrat der Gitschberg Jochtal AG (in der Folge auch "Gesellschaft" genannt) das gegenständliche Organisationsmodell (in der Folge auch "O.M." genannt) genehmigt, das wie folgt zusammengesetzt ist: A – Allgemeiner Teil, der die Leitprinzipien der Gesellschaft beinhaltet B – Verhaltenskodex (in der Folge auch "Kodex" genannt): dieser Kodex enthält die Verhaltensgrundsätze, sowie Grundsätze betreffend die Unternehmensmoral, welche für den guten Namen der Gesellschaft, für deren Arbeitsweise, für die interne Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Organen, für die Beziehungen mit und unter Aktionären, für die Beziehungen mit den Kunden und Lieferanten, und im Allgemeinen mit der öffentlichen Verwaltung, von primärer Bedeutung sind. C – Durchführungsprotokolle, die folgendermaßen zusammengesetzt sind: 1. Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung; 2. Beziehungen zu den Kreditanstalten; 3. Beziehungen zu den Arbeitnehmern; 4. Schutz und Sicherheit der Arbeiternehmer; 5. Beziehungen zu den Lieferanten; 6. Beziehungen zu Dritte; 7. Finanzierungen seitens der öffentlichen Verwaltung; 8. Führung der Verwaltungstätigkeit; 9. Führung der Buchhaltung; 10. Durchführung von Zahlungen; 11. Verwaltung der Bargeldkassa; 2 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell 12. Überwachungsorgan im Sinne des GVD 231/2001; 13. Maßnahmen zum Schutz der Netzwerksicherheit und Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes; Das primäre Interesse der Gesellschaft besteht darin, den Inhalt des gegenständlichen Kodex mittels den geeignetsten Modalitäten zu veröffentlichen zum Zwecke einer transparenten und korrekten Eingliederung der Gesellschaft im wirtschaftlichen Umfeld, in dem sie sich derzeit befindet und tätig ist, und in Zukunft tätig sein wird. Die Grundsätze der Ethik und Moral, deren Formalisierung und Veröffentlichung der Verwaltungsrat als notwendig erachtet hat, müssen ein primäres Grundelement bilden, das einerseits auf Loyalitäts-, Transparenz-, und Korrektheitsprinzipien, sowie andererseits auf die Vorschriftsmäßigkeit fußt, so dass jeder, der direkt oder indirekt mit der Gesellschaft Kontakt aufnimmt, über die der Gesellschaft zu Grunde liegenden Prinzipien informiert ist. Daraus folgt, dass sich die Adressaten und Nutznießer dieses Modells, und somit in primis der Verwaltungsrat, der Überwachungsrat gemäß Art. 2477 des ZGB (in der Folge auch Überwachungsrat genannt), das Überwachungsorgan im Sinne des GVD 231/2001 (in Folge auch Überwachungsorgan genannt), sämtliche Mitarbeiter und Arbeitnehmer, sowie alle anderen, die in jeglicher Form an der Gesellschaft beteiligt sind, zur gewissenhaften Befolgung, Anwendung und Weiterverbreitung der nachfolgend angeführten Prinzipien verpflichten müssen. Die gegenwärtige und zukünftige Verpflichtung der Gesellschaft besteht darin, das O.M. in Hinsicht auf gesetzliche Neuerungen, Erfahrungen und das für ein gutes Funktionieren der Gesellschaft und die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz Notwendige, anzupassen und zu ergänzen. Die Gesellschaft wird dafür Sorge tragen, dass sämtliche in den Prämissen angeführten Personen über das gegenständliche O.M. mittels den geeignetsten Modalitäten in Kenntnis gesetzt und dessen Inhalt veröffentlicht und verbreitet wird – unter anderem auch durch die entsprechende Veröffentlichung auf der eigenen Homepage. Die im gegenständlichen O.M, bzw. Verhaltenskodex angeführten Prinzipien gelten als Ergänzung zu den Vorschriften gemäß Strafgesetzbuch in primis, Zivilgesetzbuch und allen weiteren Rechtsvorschriften, welche das gute und korrekte Unternehmensverhalten regeln. Grundsätzlich sind der Präsident des Verwaltungsrates, der Verwaltungsrat und der Überwachungsrat für die Weiterverbreitung, Anwendung und Überwachung des O.M. zuständig. 3 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Art. 2 Beschreibung der gesellschaftlichen Tätigkeit Die Gesellschaft ist die Hauptgesellschaft, welche die Führung der Aufstiegsanlagen in der Gemeinde Mühlbach zum Gegenstand hat und zusammen mit der Plose AG Mitglied des "Konsortium Skirama Eisacktal" ist. Das Konsortium Skirama Eisacktal gehört seinerseits zum Ski-Karussell "Dolomiti Superski", das derzeit größte SkiKarussell der Welt. Die Gesellschaft ist Eigentümerin von 16 Aufstiegsanlagen samt den entsprechenden Skipisten und ist weiters für die Beschneiung und Instandhaltung derselben in den Winter- und Sommermonaten zuständig. Art. 3 Auflistung der Risikotätigkeiten oder sog. heiklen Tätigkeiten Im Einklang mit dem obengenannten Gesellschaftsziel, können insbesondere folgende Tätigkeiten im Abstrakten eine anzunehmende Straftat im Sinne des GVD 231/2001 darstellen: 1. Projektierung und Bau der Seilbahnen und Skipisten, wofür ständig Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung zwecks Erlass von Genehmigungen, Erteilung von Konzessionen, Bezug öffentlicher Beiträge oder zu anderen Projektzwecken aufgenommen wird; 2. die Gesellschaft ist mit einem eigenen EDV-System ausgestattet und zudem mit dem Liftkonsortium Dolomiti Superski für die Erstellung und Ausgabe von Skipässen vernetzt. Für den Erlass bestimmter Arten von Skipässen ist die Identifizierung des Kunden und folglich die Eingabe der entsprechenden Daten in das EDV-System erforderlich; 3. die Gesellschaft führt einige Verkaufsstellen für die Ausgabe von Skipässen und kassiert die entsprechenden Einnahmen, auch in Form von Bargeld; 4. die Gesellschaft erfüllt sämtliche Aufgaben im Bereich der Erstellung und Genehmigung der Bilanz mit deren Anlagen, mit entsprechenden Mitteilungen an die Gesellschafter; 5. die Gesellschaft stellt sowohl jährlich als auch saisonal Mitarbeiter ein, deren Leistungen für die Ausführung der eigenen Unternehmenstätigkeit notwendig sind. Die Mitarbeiter führen die Instandhaltung und Montage der Liftanlagen, Transporttätigkeiten in den Sommer- und Wintermonaten, die künstliche 4 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Beschneiung und Vorbereitung der Skipisten, das Abholzen der Bäume, das Lenken von Fahrzeugen und die Nutzung der im Sommer und Winter eingesetzten Maschinen sowie Sekretariatsarbeiten aus. Das gegenständliche Dokument wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 30.04.2013 genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsrates Leitner Karl 5 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Teil B Verhaltenskodex 6 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Art. 1: Allgemeinde Grundsätze Art 2: Vorschriften im Bereich der Geschäftsführung Art. 3: Wahrung der Sicherheit Art. 4: Umweltschutz Art. 5: Datenschutz Art. 6: Verwaltung der Netzwerkressourcen Art. 7 Gesellschaftsbücher und –register Art. 8 Interessenskonflikt Art. 9 Überwachungsorgan im Sinne des GvD 231/2001 Art. 10 Meldung von Zuwiderhandlungen Art. 11 Zuwiderhandlungen gegen das Organisationsmodell und Verletzung der gesetzlichen Vorschriften; Disziplinarmaßnahmen 7 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Art. 1 Allgemeinde Grundsätze Sämtliche Adressaten des gegenständlichen Verhaltenskodes müssen die folgenden Vorschriften, welche wesentliche Grundsätze des von der Gesellschaft auferlegten Kodex bilden, berücksichtigen und verfolgen, sofern sie die jeweils eigene Zuständigkeit betreffen. Somit müssen alle Teilhaber an der Gesellschaft sowie all jene, die mit dieser eine neue Beziehung eingehen: a) b) c) d) e) f) g) h) Gemäß den einschlägigen nationalen Gesetzesvorschriften, Verordnungen und den eventuellen weiteren gesetzlichen Bestimmungen die in Italien, Europa oder in den anderen Staaten, mit denen die Gesellschaft aus jeglichem Grund zusammenarbeiten sollte in Kraft sind, handeln. Die Gesundheit der Personen wahren, die für die Gesellschaft arbeiten oder mit dieser aus jeglichem Grund zusammenarbeiten. Sich gewissenhaft für die Wahrung der Sicherheit der Personen, die mit der Gesellschaft in Kontakt treten und eventueller Dritter, einsetzen. Sich einsetzen, um jeglichen Schaden zu Lasten der Natur und Umwelt, in der die Gesellschaft handeln wird, zu verhindern. Entsprechend den Kriterien der Ehrlichkeit, Korrektheit, des guten Glaubens und der Vornehmheit mit den Gesellschaftern, dem angestellten Personal, den Lieferanten, den Kunden und den öffentlichen Einrichtungen sowie mit Dritten, die mit der Gesellschaft eine Beziehung eingehen, handeln. Mit größter Sorgfalt die gegenwärtigen und zukünftigen Gesetzesbestimmungen im Bereich des Datenschutzes einhalten und Informationen jeglicher Art betreffend Kunden, Lieferanten, Angestellten, sowie das technologische Know-how der Gesellschaft zu wahren. Zur Wahrung des guten Namens sowie der Unternehmens- und Führungstradition der Gesellschaft beitragen und sich zu diesem Zweck verpflichten, die gesammelten Erfahrungen an jene weiterzugeben, die in Zukunft mit einer bestimmten Befähigung oder mit einem bestimmten Auftrag an der Gesellschaft beteiligt werden. Technologien entwickeln, fördern und vorantreiben, die mit dem Seilbahntransport, der Sicherheit der Seilbahnen und der Pisten, sowie der Beschneiung der Pisten zusammenhängen, unter Berücksichtigung der Umwelt, in der die Gesellschaft tätig ist. 8 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Art. 2 Vorschriften im Bereich der Geschäftsführung 2.1 Beziehungen zu den Arbeitnehmern Obwohl der Zugriff seitens der Gesellschaft auf die modernsten Technologien immer größer wird, was für die Ausübung der Tätigkeit unumgänglich erscheint, ist sich diese bewusst, dass der Entwicklung und Wahrung der Humanressourcen eine wesentliche Bedeutung beizumessen ist. Die Entwicklung der genannten Ressourcen bildet das Grundelement der Gesellschaft, zwecks Förderung der Erfahrungen, Fortbildungen, beruflichen Fähigkeiten eines jeden Mitarbeiters, unabhängig von der jeweiligen Position. Es wird keine Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, ethischer, religiöser oder wirtschaftlicher Herkunft, bzw. Angehörigkeit, oder aufgrund weiterer Eigenschaften, die ein Mitarbeiter von einem anderen diskriminieren könnten bestehen, zumal die Verpflichtung der Gesellschaft, allen Arbeitnehmern gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten, berufliche Förderungen und Karrieremöglichkeiten anzubieten, Grundelement der Gesellschaft bildet, wobei für die Entscheidungen der Gesellschaft ausschließlich die Bewertung der beruflichen Fähigkeit und Qualifikation des Einzelnen ausschlaggebend ist. Weiterhin verpflichtet sich die Gesellschaft, dazu beizutragen, dass die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter stets geschützt werden, in dem sie ihnen ermöglicht, in einem geeigneten Arbeitsumfeld zu arbeiten, wo die gegenseitige Mitarbeit und das Begehren nach Fortschritt und Entwicklung ausschlaggebend sind. Die mit der Wahrung der Beziehungen zu den Arbeitnehmern beauftragte Person kontrolliert zudem, dass die Arbeitsverhältnisse keine interne oder externe Einschränkung, keine benachteiligende Situation oder andere Vorurteile aufweisen. 2.2 Beziehungen zu den Kunden Das primäre Interesse der Gesellschaft besteht darin, Dienstleistungen zur höchsten Zufriedenheit der Kunden anzubieten, in dem sie sich bemüht, ständig die bestmögliche Qualität derselben zu gewährleisten. Im Einklang mit dem genannten Kriterium hat es sich die Gesellschaft zum Ziel gesetzt, unter Berücksichtigung des technologischen Fortschritts, der Nachfrage auf dem Markt, der Geldmittel und des Umweltschutzes, eine ständige Anpassung der mit dem Seilbahntransport zusammenhängenden Technologie zu gewährleisten, so dass der Transport an sich immer mit der Entwicklung Schritt halten kann und stets an der Spitze steht. 9 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Die Gesellschaft wird sich mit größter Sorgfalt an die auf gemeinschaftlicher, staatlicher und provinzialer Ebene auferlegten Vorschriften und Prinzipien anpassen. Ebenso wird die Gesellschaft im Einklang mit den Vereinbarungen, die Dolomiti Superski und Skirama Eisacktal betreffen und deren Umfeld sie tätig ist, handeln. 2.3 Beziehungen zu den Lieferanten und Grundbesitzern Die Gesellschaft behält sich vor, mit jeglicher Art von Lieferanten, sei es mit italienischen als auch mit ausländischen, ohne jegliche Diskriminierung zu handeln, verhandeln und Verträge abzuschließen wobei die Entscheidungen ausschließlich aufgrund der Qualität der angebotenen Güter und Dienstleistungen sowie des technologischen Stands, und in untergeordneter Hinsicht, aufgrund der allgemeingültigen Kriterien, die auf persönliche Bekanntschaften oder Vorlieben jeglicher Art beruhen sind hingegen nicht zulässig und werden strengstens zurückgewiesen. Die Gesellschaft wendet auch bei den jährlichen und ausserordentlichen Entschädigungen an die Grundbesitzer das Prinzip der Gleichstellung und –behandlung an, wobei als Grundlage die gültigen öffentlichen Richtwerte (Bauernbund usw.) für die Berechnung derselben angewandt werden. 2.4 Beziehungen zu konkurrierenden Gesellschaften Die Gesellschaft muss mit der höchstmöglichen wirtschaftlichen Loyalität handeln und in jeglicher vertraglichen oder vorvertraglichen Phase von Handlungen Abstand nehmen, die gegen allgemeingültige Prinzipien der Wettbewerbsfreiheit und das Verbot des unlauteren Wettbewerbs verstoßen könnten. Ebenso wird die Gesellschaft von Handlungen Abstand nehmen, die ausschließlich darauf abzielen, den konkurrierenden Gesellschaften einen Schaden zuzufügen oder Wettbewerbsverzerrungen zu verursachen. 2.5 Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung Die Art und Weise der Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung, sei es auf staatlicher, regionaler, provinzialer, oder lokaler Ebene, ist für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung. Besagte Beziehungen müssen mit der höchsten Loyalität, Korrektheit und Transparenz gekennzeichnet sein.. All jene, die im Namen und Auftrag der Gesellschaft mit der öffentlichen Verwaltung in Kontakt treten, müssen von Handlungen Abstand nehmen, die die Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung beeinflussen könnten; es ist ihnen ausdrücklich untersagt, 10 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Druck jeglicher Art auf die öffentliche Verwaltung auszuüben, um die Entscheidungen und Beschlüsse derselben zu beeinflussen. Es ist jedenfalls verboten, den Angestellten der öffentlichen Verwaltung direkte oder indirekte Vorteile zu verschaffen mit der Absicht, die Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung zu beeinflussen, welche ihrerseits in höchster Unabhängigkeit handeln muss. Sämtliche externen Subjekte, die von Mal zu Mal mit der öffentlichen Verwaltung in Kontakt treten, müssen sich ihrerseits strengstens und genauestens an die gegenständlichen Prinzipien halten. 2.6. Geschenke/Zuwendungen Im Zusammenhang mit den obengenannten Ausführungen ergibt sich, dass es der Gesellschaft untersagt ist, jeglicher Person und somit privaten, als auch in der Öffentlichkeit bekannten Personen, Geschenke mit der Absicht zu machen vorteilhaftere Bedingungen zu erhalten; lediglich jene Geschenke, die in der gängigen Unternehmenspraxis üblich sind oder auf Höflichkeitsprinzipien zurückzuführen sind, sind zulässig. Als Geschenke gelten auch Sonderzuwendungen wie Arbeitsangebote, Reisevorschläge usw. Verboten ist zudem jegliche Form von Zuwendungen an Bedienstete und Beamte jeglichen Grades und Funktion der öffentlichen Verwaltung sowie an deren Bekannte und Familienangehörige, zwecks Gewährleistung der Unabhängigkeit derselben in der Beurteilung und Bewertung der zwischen Gesellschaft und öffentlichen Verwaltung bestehenden Verhältnisse. Zulässig sind hingegen Zuwendungen und Spenden an Dritte, an denen die Gesellschaft keine Wirtschaftlichen Interessen hat und die zweifelsohne Merkmale aufweisen, lediglich zur Unterstützung von Wohltätigkeits- und kulturellen Initiativen, sowie sportlicher und humanitärer Förderung, getätigt worden zu sein, sofern sie sich positiv auf das Image der Gesellschaft auswirken: dies, um geeignete Kontrolle über sämtlichen Benefiztätigkeiten zu bewahren. Sämtliche Subjekten die der Ansicht sind, Zuwendungen und Spenden erhalten zu haben, die dem gegenständlichen Kodex nicht entsprechen, werden ersucht, dies umgehend dem Präsidenten des Verwaltungsrates sowie dem Überwachungsrat mitzuteilen, so dass die Rechtmäßigkeit der Zuwendung überprüft und gegebenenfalls die notwendigen Verfügungen erlassen werden können. 11 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Art. 3 Wahrung der Sicherheit Sämtliche Adressaten des gegenständlichen Kodex werden sich aktiv bemühen und dafür Sorge tragen, dass die Gesundheit und Sicherheit all jener, die aus jeglichem Grund mit der Gesellschaft zusammenarbeiten, geschützt werden. Eventuelle Unstimmigkeiten, die von internen oder externen Subjekten festgestellt werden sollten, müssen umgehend dem Präsidenten des Verwaltungsrates und dem Überwachungsorgan mitgeteilt werden, damit diese die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des qualitativen Standards der Gesellschaft treffen können. Insbesondere verbietet die Gesellschaft, dass im Rahmen der Ausübung der Arbeitstätigkeit, sowie unmittelbar vor dem Beginn der Arbeitszeiten alkoholische Getränke oder Drogen konsumiert werden; weiters ist, im Lichte der einschlägigen Gesetzgebung, das Rauchen in verschlossenen Arbeitsräumlichkeiten untersagt. Eventuelle Verstöße werden strengstens sanktioniert. Art. 4 Umweltschutz Unter Berücksichtigung des ländlichen Charakters der Umgebung, in der die Gesellschaft tätig ist, bildet der Umweltschutz ein primäres Leitprinzip der Gesellschaft; zu diesem Zweck verpflichtet sich die Gesellschaft, ausdrücklich Entscheidungen zu treffen, die den Bedürfnissen des technologischen und unternehmerischen Fortschritts einerseits und den Bedürfnissen des Umweltschutzes andererseits am besten entsprechen. Die Gesellschaft wird von Mal zu Mal und je nach Bedürfnis einen Teil der eigenen Ressourcen dafür einsetzen, damit die Umsetzung des Umweltschutzes auch während der Ausübung der Gesellschaftstätigkeit gewährleistet wird, sodass sämtliche Strukturen, von den Seilbahnen bis zu den Speicherbecken und den Beschneiungsanlagen den geringstmöglichen landschaftlichen Eingriff und die bestmöglichen Eingliederung derselben in die landschaftliche Umgebung bewirken. Sämtliche Teilhaber der Gesellschaft sowie Dritte, die mit der Gesellschaft aus jeglichem Zweck zusammen arbeiten, müssen die höchste Aufmerksamkeit leisten, damit keine Umweltverschmutzung verursacht wird, sei es in Form von Emissionen, Abfällen oder von Rückständen. Gleichermaßen bildet der Schutz der Umgebung, in der die Gesellschaft tätig ist, wesentliches Interesse der Gesellschaft, wobei insbesondere auf sämtliche Tier- und Pflanzenarten Rücksicht genommen wird. 12 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Jeder, der die Umweltfreundlichkeit der Gesellschaftshandlungen bezweifelt oder in Frage stellt, möge umgehend den Präsidenten des Verwaltungsrates oder das Überwachungsorgan kontaktieren. Art. 5 Datenschutz Sämtliche Personen, die aus jeglichem Grund mit der Gesellschaft in Beziehungen treten (Arbeitsverhältnisse, Unternehmensverhältnisse, berufliche Verhältnisse) müssen die Informationen der Gesellschaft, in deren Kenntnis sie gelangen, strengstens geheim halten und in keinster Weise weiter verbreiten, so dass sämtliche Informationen, unabhängig voneinander, Eigentum der Gesellschaft sind und solches bleiben werden. Jede rechtswidrige Verwendung und Verbreitung seitens Dritter von Informationen und Daten, deren Kenntnis ausschließlich der Gesellschaft vorbehalten sind, werden von der Gesellschaft gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sanktioniert: sämtliche Freiberufler, die in Kenntnis von Informationen und Daten betreffend der Gesellschaft sind, wie Projektierungen neuer Transport- und Beschneiungssysteme, Strategiepläne oder zukünftige Investitionen usw. sind verpflichtet, diese ausschließlich im Zusammenhang mit dem von ihnen von der Gesellschaft erteilten Auftrag zu verwenden und sich weiterhin ausdrücklich dazu verpflichten, die genannten Informationen, unabhängig der Vorschriften gemäß eigener Standesordnung, weder an Dritte, Familienangehörige oder Bekannte weiterzuleiten. Die Gesellschaft wird sich ihrerseits verpflichten, sämtliche Daten, die in ihre Kenntnis gelangen, im Einklang mit dem Datenschutzgesetz zu verarbeiten, in dem sie das Datenschutzgesetz gewissenhaft befolgen. Sämtliche Daten, die die Gesellschaft aus jeglichem Grund erlangt, sind und bleiben Eigentum derselben und dürfen lediglich und ausschließlich für die Ausführung der Unternehmenstätigkeit verwendet werden; dies, sofern es dem Datenschutzgesetz entspricht. Art. 6 Verwaltung der Netzwerkressourcen Damit die Führung bzw. Verwaltung der Gesellschaft stets auf dem neuesten Stand gehalten und die Buchhaltungsunterlagen rigoros und pünktlich registriert werden können, wird die Gesellschaft die dafür geeigneten Technologien einsetzen. die 13 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell entsprechenden Aktualisierungen vornehmen und dafür Sorge tragen, dass das EDVSystem stets den zukünftigen Entwicklungen angepasst wird. Zum Schutz sämtlicher Ressourcen im Netzwerk setzt die Gesellschaft Systeme wie Antivirus und Firewall ein; dies, um auch vor Viren zu schützen und unerwünschten Attacken Dritter aus dem Internet vorzubeugen. Art. 7 Gesellschaftsbücher und –register Die Gesellschaft führt und verwendet sämtliche Gesellschaftsbücher, die gemäß geltender Gesetzgebung zivil- und steuerrechtlicher Natur vorgesehenen sind. Insbesondere führt die Gesellschaft folgende Bücher: Protokollbuch der Sitzungen, Buch der Beschlüsse des Verwaltungsrates, Buch der Protokolle des Überwachungsrates, Buch des Vollzugsausschusses, Buch der Überprüfungen des Überwachungsrates, Inventarbuch, Mehrwertsteuerregister, Tagebuch, Gesellschafterbuch, Register der abschreibbaren Investitionen. Die genannten Register werden gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Modalitäten aktualisiert, am Rechtsitz der Gesellschaft bzw. bei im Büro der externen Datenverarbeitung aufbewahrt und den Anspruchsberechtigten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die vollständige Registrierung und Anmerkung der durchgeführten Tätigkeiten obliegt der Gesellschaft, welche die Übereinstimmung der Protokollierungen mit dem Geschehenen, sowie die Verbuchung der eingelangten buchhalterischen Unterlagen vornimmt. Die Führung und Aufbewahrung der Gesellschaftsbücher kann auch einem externen Büro/Beratungsfirma übergeben werden. Dies wird schriftlich protokolliert, damit der Aufbewahrungsort der Gesellschaftsbücher immer nachvollziehbar ist. Die Buchhaltung wird von einem externen Datenverarbeitungsbüro durchgeführt, welche durch den Einsatz der neuesten elektronischen Systeme einen hohen Grad an Qualität und Effektivität der Verbuchungen gewährleisten kann. Die Gesellschaft garantiert zudem, dass sämtliche Buchungsvorgänge den gängigen steuerrechtlichen Prinzipien entsprechen und dass die Buchungsvorgänge, Protokollierungen, Registrierungen und im Allgemeinen die Führung der Gesellschaftsbücher und -register regelmäßig kontrolliert und überprüft werden. 14 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Alle Teilhaber an der Gesellschaft müssen sich stets dazu bereit erklären, mit dem Überwachungsrat und Überwachungsorgan zusammenzuarbeiten und diesen, auf deren Anfrage hin, steuerrechtliche und buchhalterische Unterlagen, sowie Unterlagen und Dokumente jeglicher Art betreffend die Gesellschaft, vorlegen, damit sämtliche Kontroll- und Überprüfungstätigkeiten durchgeführt werden können. Art. 8 Interessenskonflikt Sämtliche Personen, die direkt oder indirekt im Namen und Auftrag der Gesellschaft, bzw. in deren Interesse handeln, müssen gewissenhaft den Inhalt des gegenständlichen Kodex berücksichtigen und ausdrücklich von jeglichen Handlungen Abstand nehmen, die mit den Interessen der Gesellschaft und der Gesellschafter in Konflikt stehen könnten und somit sämtliche Handlungen vermeiden, die potentiell geeignet sind, Interessenskonflikte mit der Gesellschaft zu bewirken. Die Gesellschaft trägt dafür Sorge, dass die Verwaltungsorgane nicht in jenen Fällen handeln können, die potentiell eine direkte oder indirekte Konkurrenz für die Gesellschaft darstellen, oder Beschlüsse betreffend Argumenten der Tagesordnung fassen, die Interessenskonflikte mit der Gesellschaft bewirken könnten. Das Ziel der Gesellschaft besteht immer darin, das Vermögen derselben sowie die Interessen der Gesellschafter zu schützen und jegliche Handlungen zu vermeiden, die damit in Widerspruch stehen. Art. 9 Überwachungsorgan im Sinne des GVD 231/2001 9.1 Ernennung Es obliegt dem Verwaltungsrat, eine gesellschaftsexterne Person, die entsprechende Berufserfahrung aufweist, mit den Befugnissen des Überwachungsorgans zu beauftragen. Gemäß Art. 6. Abs. 1 b) der Rechtsverordnung 231/2001 ist das Überwachungsorgan mit "unabhängigen Befugnissen zur Initiative und Kontrolle" betraut und übt diese im Hinblick auf die gesamte Unternehmenstätigkeit, sowie auf sämtliche beteiligte Personen aus. Jegliches Ereignis, das einen Widerruf der Ernennung zum Überwachungsorgan zur Folge hat, muss mit einer 2/3 Mehrheit vom Verwaltungsrat beschlossen werden. 15 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Von der Ernennung zum Mitglied des Überwachungsausschusses sind, unbeschadet der Wirkungen der Rehabilitierung, diejenigen ausgeschlossen, die mit rechtskräftigem Urteil zu einer Gefängnisstrafe für folgende Straftaten verurteilt wurden: a) b) c) d) e) f) g) Verbrechen gegen die öffentliche Verwaltung; Verbrechen gegen den öffentlichen Glauben; Verbrechen gegen die Volkswirtschaft; Verbrechen gegen die öffentliche Ordnung; Verbrechen gegen die öffentliche Unversehrtheit; Vermögensverbrechen, oder Verbrechen steuerrechtlicher Natur. Personen, die aufgrund eines der obengenannten Verbrechen in Folge eines Antrags auf Strafzumessung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, sind ebenso von der Ernennung zum Mitglied des Überwachungsorgans ausgeschlossen. Die Amtsdauer der Mitglieder des Überwachungsorgans beträgt drei Jahre. 9.2 Funktionen des Überwachungsorgans Das Überwachungsorgan wird kontinuierlich die Befolgung, konkrete Umsetzung und Wirksamkeit des gegenständlichen O.M., sowie die Übereinstimmung des gegenständlichen Kodex mit den zukünftigen Gesetzesänderungen und Entwicklungen der Gesellschaft überwachen. Somit wird das Überwachungsorgan überprüfen, ob das O.M. geeignet ist rechtswidrigen Handlungen wirksam vorzubeugen und gegebenenfalls die geeigneten Anpassungen, Ergänzungen und Korrekturen vorantreiben. 9.3 Beziehungen zu anderen Organen der Gesellschaft Das Überwachungsorgan ist berechtigt, kontinuierlich und genauestens über sämtliche Umstände informiert zu werden, die eine Verantwortung der Gesellschaft im Sinne des GVD 231/2001 bewirken, oder jedenfalls eine Verletzung und rechtswidrige Anwendung des O.M. darstellen könnten. Folglich ist die Gesellschaft verpflichtet, eine kontinuierliche Berichterstattung durch Personen, die sich zur Einhaltung der Modellvorgaben verpflichtet haben, zu Gunsten des Überwachungsorgans zu gewährleisten. Obwohl dem Überwachungsorgan die notwendige Unabhängigkeit angesichts seiner Rolle in der Organisation der Gesellschaft garantiert wird, muss das Überwachungsorgan im Einklang und unter Berücksichtigung der Tätigkeitsbereiche der anderen Organe und Ämter der Gesellschaft handeln. Der Verwaltungsrat und der 16 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Überwachungsrat müssen, sofern es in die eigenen Zuständigkeit fällt, in kürzester Zeit und somit bis spätestens zur nächsten Versammlung, die auf die Mitteilung des Überwachungsrates folgt, die notwendigen Verfügungen erlassen, damit die Aufzeichnungen des Überwachungsrates konkret und so schnell wie möglich durchgeführt werden. Dem Überwachungsrat obliegt es hingegen, die unverzügliche Stellungnahme des Verwaltungsrates zu den Anträgen des Überwachungsorgans zu überprüfen. Dem Überwachungsorgan steht ein Fond in der Höhe von € 4.000,00 zur Verfügung, welcher im Falle der Überprüfung von Verletzungen des Organisationsmodells herangezogen werden kann, um evtl. Unklarheiten durch die Beauftragung von Dritten Experten überprüfen zu lassen. Art. 10 Meldung der Zuwiderhandlungen Sämtliche Personen, die aus jeglichem Grund mit der Gesellschaft in Kontakt treten, müssen eventuell festgestellte oder versuchte Verletzungen des O.M. oder anderer Rechtsvorschriften seitens der beteiligten Personen, unverzüglich und vertraulich, in schriftlicher Form, entweder dem Präsidenten des Verwaltungsrates, dem Präsidenten des Überwachungsrates oder dem Überwachungsorgan anzeigen, wobei diese genauestens zu begründen sind. Um den Mitteilungsprozess zu erleichtern wird ein eigens dafür vorgesehener Meldungskasten sowohl im Büro Vals auch im Büro Meransen eingerichtet, wo die Meldungen eingeworfen werden können. Diejenigen, die im guten Glauben Verletzungen oder Nichtachtungen des O.M. oder anderer gesetzlicher Vorschriften anzeigen, sind gegen jegliche Form von Vergeltung, Diskriminierung, oder Bestrafung geschützt. Die Geheimhaltung der Identität, unbeschadet der gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen und der Wahrung der Rechte der Gesellschaft, sowie der irrtümlicherweise und/oder im schlechten Glauben beschuldigten Personen, ist in jedem Fall gewährleistet. 17 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Art. 11 Verletzung des Organisationsmodells und der gesetzlichen Vorschriften; Disziplinarmaßnahmen Jegliche Handlung, die direkt oder indirekt eine Verletzung der im gegenständlichen O.M. genannten Prinzipien darstellt, ist unabhängig von deren strafrechtlicher Bedeutung, mit einer Nichterfüllung der Verpflichtungen gleichzusetzen, die sich aus einem Arbeitsverhältnis oder aus einem Verhältnis der freiberuflichen Mitarbeit ergeben oder mit den Befugnissen der Kontroll- und Verwaltungsorgane zusammenhängen, dies auch mit den von Art. 2104 ZGB vorgesehenen Folgen. Vorbehaltlich jeglichen Schadensersatzanspruches der Gesellschaft gegenüber den Übertretern des gegenständlichen Kodex oder den anderen gesetzlichen Bestimmungen, kann der Verwaltungsrat der Gesellschaft nach Einholung der Stellungnahmen seitens des Überwachungsorgans, mit schriftlicher und begründeter Verfügung folgende Maßnahmen ergreifen: a) gegenüber den Arbeitnehmern Disziplinarmaßnahmen; die vom Kollektivertrag vorgesehenen b) gegenüber Vorstandsmitglieder und Rechnungsprüfer: den Verweis; die Aussetzung der Auszahlung der Dienstbezüge von einem bis zu sechs Monaten; eine Geldstrafe von € 4.000 bis € 25.000; den Widerruf des Auftrags, verfügen. Im Falle einer Verletzung seitens des Präsidenten des Verwaltungsrates oder des Präsidenten des Überwachungsrates wird die entsprechende Disziplinarmaßnahme von der Hauptversammlung erlassen. c) gegenüber Dritten, die mit der Gesellschaft zusammenarbeiten die Auflösung des entsprechenden Vertrages verfügen. Das gegenständliche Dokument wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 30.04.2013 genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsrates Leitner Karl 18 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Teil C Durchführungsprotokolle 19 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell - 1 - Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung - 2 - Verwaltung der Beziehungen zu den Kreditanstalten - 3 - Verwaltung der Beziehungen zu den Arbeitnehmern - 4 - Schutz und Sicherheit der Arbeitnehmer - 5 - Beziehungen zu den Lieferanten - 6 - Verwaltung der Beziehungen zu Dritten - 7 - Finanzierungen seitens der öffentlichen Verwaltung - 8 - Führung des Verwaltungstätigkeit - 9 - Führung der Buchhaltung - 10 - Modalitäten der Durchführung von Zahlungen - 11 - Verwaltung der Bargeldkassa - 12 - Überwachungsorgan im Sinne des GVD 231/2001 - 13 - Maßnahmen zum Schutz der Netzwerksicherheit und Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes - 14 - Umweltschutz 20 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell -1Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung Sämtliche Beziehungen, welche die Gesellschaft durch die eigenen Organe mit der öffentlichen Verwaltung und/oder öffentlichen Körperschaften eingeht, müssen den Grundsätzen der Transparenz, Korrektheit und Loyalität entsprechen, unabhängig davon, ob es sich um staatliche, ausländische oder lokale Körperschaften handelt. Sämtliche Beziehungen, welche die Gesellschaft durch die eigenen Organe mit der öffentlichen Verwaltung und/oder öffentlichen Körperschaften eingeht, müssen zu jenen Beziehungen gehören, die für einen korrekten Ablauf der gesellschaftlichen Tätigkeiten und deren Entwicklung unbedingt notwendig erscheinen, wobei die gängigen nationalen, internationalen und lokalen Gesetzesbestimmungen stets befolgt werden müssen und somit jegliche Handlung, die unmittelbar oder mittelbar Gesetzesvorschriften jeglicher Art, sowie den guten Namen und Ruf der Gesellschaft verletzen kann, zu vermeiden ist. Jegliche Form von Zuwendungen und Geschenken der Gesellschaft an Organe, Bedienstete oder Beamte der öffentlichen Verwaltung und/oder öffentlichen Körperschaften zwecks mittelbarer oder unmittelbarer Beeinflussung der Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung zu Gunsten der Gesellschaft ist untersagt. Jede gesellschaftsinterne oder -externe Person, die den Verdacht einer Verletzung der obengenannten Prinzipien erhebt, muss umgehend den Präsidenten des Verwaltungsrates, den Präsidenten des Überwachungsrates und das Überwachungsorgan darüber informieren. Die genannten Verbotsvorschriften dürfen nicht mittels Erteilung von Aufträgen oder sonstigen Zuwendungen zu Gunsten der Familienangehörigen oder Bekannten der Beamten verletzt werden. Zuwendungen geringen Wertes u.Ä. (vgl. in diesem Zusammenhang Art. 2.6 des Verhaltenskodex) sind zulässig, sofern sie auf die gängige Unternehmenspraxis zurückzuführen sind und den ortsüblichen Gebräuchen entsprechen. Es muss jedenfalls die entsprechende Vorgehensweise berücksichtigt werden. Ebenso dürfen auch die Mitglieder der Gesellschaftsorgane und deren Mitarbeiter keine Zuwendungen erhalten, sofern diese nicht einen geringen Wert aufweisen und den ortsüblichen Gebräuchen entsprechen. 21 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Es versteht sich von selbst, dass jegliche Zuwendung an Beamte und Bedienstete der öffentlichen Verwaltung, auch im Zusammenhang mit anstehenden Feierlichkeiten, keinesfalls eine mittelbare oder unmittelbare Beeinflussung der Entscheidungsfindung der öffentlichen Verwaltung und/oder der öffentlichen Körperschaften bezwecken darf. Zwecks Durchführung der Vorschriften und Verbote des gegenständlichen Protokolls und des Verhaltenskodex, und in Anbetracht der Tatsache, dass eventuelle strafrechtlich relevante Handlungen die Straftaten der Bestechung, des Betrugs zu Lasten des Staates und der Erpressung im Amt darstellen könnten, müssen folgende Vorschriften befolgt werden: 1. 2. 3. 4. 5. Personen, die aus jeglichem Grund mit der Bearbeitung von Ansuchen betreffend den Erlass von Konzessionen, den Erhalt von Beiträgen, Finanzierungen und Unterstützungen öffentlichen Charakters beauftragt werden und jedenfalls im Namen und Auftrag der Gesellschaft mit der öffentlichen Verwaltung Beziehungen eingehen, müssen dies dies lt. bestehender Stellenbeschreibung befolgen oder mittels Beschluss des Verwaltungsrates identifiziert und ermächtigt werden oder im Fall von externen Personen oder Lieferanten - mittels Vertrag geregelt werden, wobei die Gesellschaft für die Aufbewahrung der Vollmacht Sorge tragen muss; die Verträge der Gesellschaft, die im Hinblick auf die oben angeführten Straftaten der Bestechung, des Betrugs und der Erpressung eine potentielle strafrechtliche Relevanz aufweisen könnten, müssen zur Gänze in schriftlicher Form abgeschlossen werden und sollten zwecks Befolgung des GVD 321/2001 Standardklauseln beinhalten. Zahlungen von Beträgen, deren Höhe € 999,99 übersteigen, dürfen nicht mittels Bargeld vorgenommen oder angenommen werden, es sei denn in nachweisbaren Fällen operativer Notwendigkeit. Bei den richterlichen Inspektionen sowie bei Verwaltungs- und Steuerkontrollen (z.B. in Zusammenhang mit dem GVD 81/2008, steuerrechtliche Überprüfungen, INPS, usw.) müssen die dazu ausdrücklich bevollmächtigten Personen anwesend sein und den Beginn der Inspektionen/Kontrollen dem Überwachungsorgan mitteilen. Es müssen eigene Protokolle über den gesamten Ablauf der Kontrolle erstellt und entsprechend aufbewahrt werden. Sollte das abschließende Protokoll Beanstandungen aufweisen, muss die bevollmächtigte Person dem Überwachungsorgan davon schriftlich berichten; Um die entsprechenden Verantwortungen und Begründungen der getroffenen Entscheidungen nachvollziehen zu können, muss die Gesellschaft die gesamte hinterlegte Dokumentation, einschließlich der an die Ämter telematisch oder elektronisch weitergeleiteten Dokumentation in Zusammenhang mit den 22 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Verpflichtungen betreffend die Ansuchen für öffentliche Beiträge, Finanzierungen und Subventionen, für den Erlass von Konzessionen im Allgemeinem oder für Bautätigkeiten gesetzeskonform archivieren und aufbewahren. 6. Die Einkäufe müssen gemäß Protokoll 5 „Beziehung zu den Lieferanten und Grundbesitzern“ einer eigenen festgelegten Vorgehensweise erfolgen, welche, vorsieht, dass die Genehmigung des Einkaufs, die Wahl der Lieferanten, das Unterzeichnen der Verträge, die Auftragserteilung und die Ermächtigung der Zahlung ausschließlich jenen Personen zusteht, die mit eigenen Fähigkeiten und Befugnissen ausgestattet sind. Das gegenständliche Protokoll wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 30.04.2013 genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsrates Leitner Karl 23 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell -2Verwaltung der Beziehungen zu den Kreditanstalten Die Befugnisse der Eröffnung und Auflösung der Bankkonten, der Leistung von Bankgarantien, der Aufnahme von Darlehen und Durchführung von Finanzierungen jeglicher Art mit den Kreditanstalten stehen ausschließlich dem Präsidenten des Verwaltungsrates zu und im Falle seiner Abwesenheit oder Verhinderung dem VizePräsidenten. Die Unterschriften, die zum Zwecke der Durchführung von Bewegungen auf obengenannten Konten und Verträge geleistet werden, dürfen ausschließlich vom Präsidenten und Vize-Präsidenten des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung stammen. Die Geschäftsführung und die zuständigen Büroleiter sind zudem ermächtigt Bareinlagen jeglicher Höhe (Kassaeinnahmen) auf den genannten Konten durchzuführen. Die Geschäftsführung ist ermächtigt pro Lieferant Zahlungen und Behebungen bis zu einem Höchstbetrag von € 5.000,00 mit Einzelunterschrift durchzuführen; höhere Zahlungen pro Lieferant werden von der Geschäftsführung durchgeführt nachdem diese lt. dem Vier-Augen-Prinzip vom Präsidenten des Verwaltungsrates freigegeben wurden. Die dem Präsidenten übermittelte Rechnungsfreigaben werden im entsprechenden Bankenordner bzw. Zahlungs-Ordner aufbewahrt. Was die Auszahlungen der Monatsgehälter an die Arbeitnehmer, die Zahlungen der Steuern und Abgaben betrifft, wird auf das Protokoll "Modalitäten der Durchführung von Zahlungen" verwiesen. Die Schecks dürfen ausschließlich mit Unterschrift und Namen des Präsidenten, und im Falle seiner Abwesenheit oder Verhinderung vom Vize-Präsidenten ausgestellt werden; Es muss immer der Grund der Ausstellung angeführt werden. Beziehungen jeglicher Art mit den Kreditanstalten können seitens des Präsidenten, seitens des Vize-Präsidenten und falls sie das Anlegen von Akten betreffen, seitens der Geschäftsführung und beauftragten externen Personen eingegangen werden, wobei jegliche abschließende Verfügung vom Präsidenten in Durchführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates erlassen werden muss. Der Geschäftsführung ist es untersagt, Verträge und Akte mit den Kreditanstalten zu unterzeichnen. 24 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Das gegenständliche Protokoll wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 30.04.2013 genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsrates Leitner Karl 25 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell -3Verwaltung der Beziehungen zu den Arbeitnehmern – Einstellungen Um jegliche Form der Bevorzugung im Hinblick auf die Saisonarbeiter zu vermeiden wird die Gesellschaft tendenziell dieselben Personen einstellen, die bereits ein positives und zufriedenstellendes Arbeitsverhältnis zu Gunsten der Gesellschaft geleistet haben und bereits in der vorherigen Saison eingestellt wurden. Für den Fall, dass Arbeitnehmer neu eingestellt werden, beruhen die Entscheidungen auf folgenden Kriterien: a) vorherige positive Arbeitsverhältnisse zwischen Gesellschaft und Arbeitnehmer; b) gesammelte Erfahrung des Arbeitnehmers im selben Bereich und in spezifischen Tätigkeitsbereichen; c) die Übereinstimmung der Qualifikation mi den Anforderungen gemäß der gesetzlichen Vorschriften (u.a. Amt für Seilbahnen…). d) die festgestellten Fähigkeiten und Kompetenzen des Arbeitnehmers; e) das Vertrauen und den Eindruck, die der Arbeitnehmer bei der Einstellung hinterlassen kann. Erstellung der Lohnstreifen Die Anmerkungen der täglichen Anwesenheiten der Arbeitnehmer obliegen den Verantwortlichen der Büroleitung in den zwei Talstationen Vals und Meransen, welche diese an das externe Datenverarbeitungsbüro mittels eines elektronischen Systems übermittelt. Dieses System wird zudem für die Einstellungen, Kündigungen, Berechnungen der Abfertigungen, usw. verwendet. Die vom externen Datenverarbeitungsbüro ausgearbeiteten Lohnstreifen werden der Geschäftsführung im pdf-Format mittels Email weitergeleitet und von diesem auf die Übereinstimmung mit den übermittelten Daten überprüft. Beziehungen zu den Arbeitnehmern Die Beziehungen zu den Arbeitnehmern werden in hierarchischer Form verwaltet, sodass der Arbeitnehmer zuerst den Betriebsleiter kontaktiert und dieser, im Falle eines Fortbestandes der Problematik, die Geschäftsführung darüber informiert. Sollte die Problematik weiterhin bestehen bleiben, wird sich der Präsident des Verwaltungsrates und im Falle seiner Abwesenheit oder Verhinderung der Vize-Präsident damit befassen. Sollte die Geschäftsführung eine Anzeige erhalten, muss dieser schriftlich dazu Stellung nehmen und die Problematik betreffend die Beziehungen zu den Arbeitnehmern genauestens erläutern. 26 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Die Befugnisse hinsichtlich der neuen Einstellungen für die Saisonsangestellten stehen der Geschäftsführung nach Absprache mit den Betriebsleitern und den Präsidenten des Verwaltungsrates zu. Neue Mitarbeiter, welche in Jahresstelle geplant sind, können erst nach Zustimmung des Verwaltungsrates eingestellt werden. Weiterbildung Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführung die Weiterbildung der Arbeitnehmer fördern, indem sie diese zu geeigneten und nützlichen Weiterbildungskursen einlädt. Die Gesellschaft behält sich vor, einen Teil der entsprechenden Kosten zu übernehmen. Das gegenständliche Protokoll wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 30.04.2013 genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsrates Leitner Karl 27 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell -4Schutz und Sicherheit der Arbeitnehmer Im Zusammenhang mit der Sicherheit der Arbeitnehmer verpflichtet sich die Gesellschaft, die einschlägigen Gesetzesbestimmungen betreffend die Gesundheit der Arbeitnehmer und die Sicherheit auf dem Arbeitsplatz einzuhalten. und sämtliche vom Sicherheitsbeauftragten ausgearbeiteten Dokumente, Vorschriften, Bestimmungen im Bereich der "Gesundheit und Sicherheit auf dem Arbeitsplatz" zu berücksichtigen. Mit Bezugnahme auf die geltenden Gesetzesbestimmungen und insbesondere auf Art. 30 des GVD Nr. 81/08, wie nachfolgend integriert und abgeändert, verweist die Gesellschaft auf folgende Dokumente, () die von allen Mitarbeitern der Gesellschaft anerkannt und berücksichtigt werden: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. das für sämtliche Tätigkeitsbereiche des Unternehmens erstellte Dokument betreffend die Bewertung der Risiken gemäß Art. 17 und 28 GVD 81/2008; die Auflistung der Aufgaben und Funktionen des zuständigen Dienstes für den Arbeitsschutz und des ärztlichen Dienstes; die Vorschriften zur Benutzung der Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen des Einzelnen; die für jeden einzelnen Tätigkeitsbereich geltenden Sicherheitsvorschriften; die Vorschriften für die Benutzung der Arbeitsgeräte; die Bestimmungen im Bereich der Vorbeugung der Brandgefahr, Evakuierung und Erste Hilfe für Arbeitnehmer, Begehungsprotokolle.. Die Befolgung der Gesetzesvorschriften im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit, die zwecks Vorbeugung von Unfällen und Gefahren zu Lasten der Arbeitnehmer erlassen wurden, ist für die Gesellschaft und für all jene, die aus jeglichem Grund mit der Gesellschaft zusammenarbeiten von oberster Priorität. Das Interesse der Gesellschaft besteht darin, alle Arbeitnehmer und Personen, die im Namen und Auftrag der Gesellschaft tätig sind, dazu anzuhalten, die im Bereich Gesundheit und Sicherheit auf dem Arbeitsplatz geltenden Gesetzesbestimmungen zu befolgen. 28 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Die Gesellschaft verpflichtet sich, den Arbeitnehmern und Mitarbeitern ein Arbeitsumfeld, Arbeitsbedingungen und Arbeitsgeräte zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Gesundheit, der Sicherheit, der körperlichen und moralischen Integrität geeignet sind. Dies in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzesbestimmungen und Verordnungen und insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen gemäß Art. 25sepies des GVD 231/2001 und auf Art. 55 des GVD 81/2008, sowie um zu vermeiden, dass die von den Artikeln 589 (fahrlässige Tötung) und 590 Abs. 3 StGB (schwere und besonders schwere Körperverletzungen) vorgesehenen Straftaten durch die Verletzung der Gesetzesbestimmungen im Bereich Hygiene, Gesundheit und Sicherheit auf dem Arbeitsplatz begangen werden. Entscheidungen jeglicher Art und jeglichen Ranges im Bereich Gesundheit und Sicherheit auf dem Arbeitsplatz werden aufgrund der nachfolgend angeführten Prinzipien und Kriterien getroffen: jegliche Risikofaktoren für die Arbeitnehmer vermeiden; nicht vermeidbare Risikofaktoren ausfindig machen und bewerten; die Entstehung von Risikofaktoren vermeiden und einschränken; die Arbeit dem Menschen anpassen, insbesondere betreffend die Arbeitsplätze und die Wahl der Arbeitsgeräte, Arbeitsmittel, Arbeits- und Produktionsmethoden, vor allem um den Kontakt des Arbeitnehmers mit verschiedenen schädlichen Substanzen und deren negativen Auswirkungen auf die Gesundheit desselben einzuschränken und zu vermeiden; den Stand der Entwicklung, der Wissenschaft und Technik stets berücksichtigen fortlaufend, sofern es möglich ist, große Gefahrenquellen durch kleinere ersetzen oder ganz beseitigen; die Prävention in die Wege leiten und eine Gesamtheit an Vorhersagen erzielen, welche die Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen, gesellschaftliche Beziehungen und das Arbeitsumfeld mit einbeziehen; den Maßnahmen zum Schutze der Allgemeinheit gegenüber jenen zum Schutze des Einzelnen Vorrang einräumen; den Arbeitnehmern angemessene Anweisungen erteilen. Die genannten Prinzipien werden von der Gesellschaft angewandt, um die zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Maßnahmen zur Vorbeugung von Berufsrisiken, zur Weiterbildung und Information, zur Bereitstellung einer angemessenen Organisation und der notwendigen Mittel. 29 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Zur sorgfältigen und strikten Umsetzung und Anwendung der einschlägigen Gesetzgebung sowie des O.M. ernennt der Verwaltungsrat einen Sicherheitsbeauftragten, der aus dem Kreise der Personen mit nachweisbarer Berufserfahrung und professionellen Fähigkeiten ausgewählt wird und für drei Jahre im Amt bleibt. Das gegenständliche Dokument wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 30.04.2013 genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsrates Leitner Karl 30 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell -5Beziehungen zu den Lieferanten und Grundbesitzern Der Präsident und im Falle seiner Abwesenheit und/oder Verhinderung der VizePräsident, die Geschäftsführung, die Büroleiter und die Betriebsleiter sind ermächtigt, Beziehungen zu den Lieferanten und Grundbesitzern einzugehen. Externe oder weitere Personen sind nur durch vorhergehenden schriftlichen Ermächtigung/Vertrag dazu befugt.. In Fällen der Notwendigkeit und/oder in Dringlichkeitsfällen, welche mit der Instandhaltung der Anlagen und Maschinen zurückzuführen sind, sind die Betriebsleiter, ermächtigt, Bestellungen bis zu einem Gesamtwert von € 5.000 durchzuführen, wobei sie innerhalb der nachfolgenden 48 Stunden zur entsprechenden Mitteilung gegenüber der Geschäftsführung verpflichtet sind. Insbesondere stehen den angeführten Personen folgende Befugnisse zu: a) der Präsident und in seiner Abwesenheit und/oder Verhinderung der VizePräsident, die Geschäftsführung und die Betriebsleiter können Verhandlungen führen, Kostenvoranschläge einholen und die Angebote überprüfen, Vertreter einberufen und im Allgemeinem sämtliche, mit dem Einkauf von Waren und Dienstleistungen sowie mit den Lieferungen zusammenhängenden Tätigkeiten vornehmen; b) Der Vollzugsausschuss, bestehend aus dem Präsidenten und Vize-Präsidenten des Verwaltungsrates, kann Verträge bis zu einem Höchstbetrag von € 25.000,00 abschließen, wobei diese protokolliert und halbjährlich dem Verwaltungsrat über die getätigten Einkäufe berichtet wird. Im Falle der Überschreitung des Betrages von € 25.000,00 wird der Einkauf/ die Investition dem Verwaltungsrat zwecks Erlass der entsprechenden Genehmigung vorgelegt. c) die Geschäftsführung ist ermächtigt bestimmte Einkäufe, wie Spesen für die ordentliche Instandhaltung, Einholen von Angeboten, Bewertungen, Material- und Maschinenbestellungen auf Anfrage der jeweiligen Verantwortlichen bis zu einem Höchstbetrag von € 5.000,00 und Bestellungen von Verbrauchsmaterial bis zu einem Höchstbetrag von € 5.000,00 durchführen; für den Einkauf von Treibstoff und/oder Schmierstoff kann die Geschäftsführung Bestellungen bis zu einem Höchstbetrag von € 20.000 pro Lieferung tätigen. 31 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell In Übereinstimmung mit Art. 2.3. des Verhaltenskodex müssen sämtliche Beziehungen, welche die Gesellschaft durch die dazu ermächtigten Organe mit den Lieferanten eingeht, den Grundsätzen der Transparenz und Ernsthaftigkeit entsprechen um jegliche Form von Bevorzugung zu vermeiden, sodass stets das oberste Interesse der Gesellschaft gewahrt wird. Sämtliche Phasen der Verhandlungen und die entsprechende Korrespondenz müssen die einschlägigen Gesetzesbestimmungen sowie die strengsten Grundsätze der Korrektheit befolgen. Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Lieferanten darf die Gesellschaft nicht ausschließlich die Kriterien der wirtschaftlichen Opportunität berücksichtigen, sondern muss auch die nachfolgend angeführten Kriterien in Betracht ziehen: a) b) c) d) unternehmerische, strukturelle und organisatorische Glaubwürdigkeit des Vertragspartners; finanzielle Ernsthaftigkeit und Zuverlässigkeit des Vertragspartners; spezifische Fähigkeiten, Kompetenzen und Zuverlässigkeit in der Ausführung der Lieferung; Fähigkeiten, auf Standards höchster Qualität und im Einklang mit jenen der Gesellschaft zu arbeiten. Obgenannte Prinzipien gelten auch für die Verhandlungen mit den Grundbesitzern für die Miete von bestehenden Flächen, Ernteentschädigungen, Durchfahrtsrechte usw. Die Verhandlungen mit den Grundbesitzern obliegen dem Präsidenten des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung, wobei aufgrund des Gleichheitsprinzips öffentlich anerkannte Richtwerte herangezogen werden. Das gegenständliche Protokoll wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 30.04.2013 genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsrates Leitner Karl 32 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell -6Verwaltung der Beziehungen zu Drittgesellschaften Die Gesellschaft und all jene, die im Namen und Auftrag derselben tätig sind und mit anderen (konkurrierenden oder nicht konkurrierenden) Gesellschaften Geschäftsbeziehungen eingehen, müssen stets ein redliches und durchsichtiges Verhalten bewahren, sodass die Unternehmensprinzipien stets berücksichtigt werden. Der Gesellschaft ist es untersagt, Verfügungen zu erlassen und Entscheidungen zu treffen, die den Drittgesellschaften Schaden zufügen könnten. Folglich muss jegliche Handlung im Rahmen des erlaubten und loyalen Wettbewerbs zwischen Unternehmen getätigt werden. Sämtliche Informationen, Daten und Dokumente betreffend Drittgesellschaften, die aus jeglichem Grund in Kenntnis der Gesellschaft gelangt sind, müssen mit höchster Geheimhaltung und Vertraulichkeit zum ausschließlichen Zweck der gegenständlichen Verhandlungen verwendet und verarbeitet werden, dies mit dem ausschließlichen Verbot der Weiterverbreitung derselben innerhalb der Gesellschaft. Das gegenständliche Protokoll wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 30.04.2013 genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsrates Leitner Karl 33 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell -7Finanzierungen seitens der öffentlichen Verwaltung Die Ansuchen betreffend Finanzierungen seitens der öffentlichen Verwaltung werden bei größeren Investitionen vom Verwaltungsrat genehmigt, welcher den Präsidenten mit Unterstützung der Geschäftsführung - mit der Abwicklung des entsprechenden Vorgangs betraut. Jährliche wiederkehrende Beitragsansuchen (Skibusbeitrag, Accisa usw.) oder kleinere Beitragsansuchen, welche die allgemeine operative Tätigkeit betreffen (Beratung usw.) müssen nicht direkt vom Verwaltungsrat genehmigt werden. Allerdings wird im halbjährlichen Bericht des Vollzugsausschusses der Verwaltungsrat über die getätigten Beitragsansuchen und Stand der entsprechenden Auszahlungen informiert. Die beauftragte Person muss die Vorgänge mit höchster Sorgfalt befolgen und in regelmäßigen Abständen den Verwaltungsrat über deren Stand informieren. Es versteht sich von selbst, dass jegliche Verwendung der öffentlichen Beiträge in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Ansuchen und im Einklang mit dem Auszahlungsgrund derselben erfolgen muss. Um Finanzierungen seitens der öffentlichen Verwaltung zu erlangen ist es der Gesellschaft untersagt, sich eines Vermittlers, Vertreters, Werbers oder Mediators zu bedienen, und somit ist die Gesellschaft ausschließlich ermächtigt sich an Kreditanstalten zu wenden, die in der Lage sind die Abwicklung der Vorgänge zu unterstützten oder eventuelle Beratungen seitens Dritter einzuholen. In der Folge ist die Auszahlung jeglicher Provision an Dritte (außer an Kreditanstalten), die an der Abwicklung des Vorganges beteiligt waren, verboten. Das gegenständliche Protokoll wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 30.04.2013 genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsrates Leitner Karl 34 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell -8Führung der Verwaltungstätigkeit Die Geschäftsführung organisiert und leitet die Tätigkeit der Hauptgeschäftsstellen der zwei Skipassbüros, sowie jene der Außenstellen der Gesellschaft. Insbesondere obliegen der Geschäftsführung folgende Tätigkeiten: a) die Zusammenarbeit mit dem Präsidenten und Vize-Präsidenten des Verwaltungsrates, sodass die Beschlüsse ordnungsgemäß durchgeführt werden und die genannten Organe im Einklang mit den erlassenen Beschlüssen handeln; b) die Zusammenarbeit mit verschiedenen Gesellschaftsorganen und Vermittlung zwischen denselben (Hauptversammlung, Verwaltungsrat, Überwachungsrat und Überwachungsorgan), die unmittelbare Stellungnahme zu den Anträgen und Anfragen seitens der Gesellschaftsorgane; c) die Tätigkeit des Schriftführers und Protokollierung bei den Versammlungen des Verwaltungsrates, wobei diese vorab an sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates und des Überwachungsrates übermittelt und in der Folge deren Stellungnahmen berücksichtigt werden müssen; d) die Aktualisierung, Archivierung und Aufbewahrung der Gesellschafts- und Buchhaltungsbücher, Protokolle des Vollzugsausschusses und Protokolle des Verwaltungsrates; e) die Korrespondenz der Gesellschaft, sowie die Entgegennahme der Post, die an den Präsidenten umgehend weitergeleitet wird; f) die Zahlung der Steuern und Abgaben; g) die Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausführung der Verpflichtungen und Aufgaben des Buchhaltungspersonals; h) die Überprüfung der ordnungsgemäßen Erstellung der Bilanz in verwaltungsrechtlicher Hinsicht seitens des Buchhaltungspersonals zwecks Weiterleitung derselben an den Verwaltungsrat; i) die Führung der internen Beziehungen zwischen den verschiedenen Abteilungen/ Ämtern der Gesellschaft; j) Überwachung der Einlagen der Kassaeinnahmen durch die Büroleitungen auf die Bankkonten; k) die Einleitung der Geschäftsvorgänge mit den Kreditanstalten; l) die Verwaltung der Versicherungspolizzen entsprechend den Vorgaben des Verwaltungsrates; m) die Durchführung von Kontrollen der Skipassverkaufsstellen; n) die Behebung, Zahlung und Einlage lt. im Protokoll "Beziehungen zu den Kreditanstalten" genannten Vorschriften; 35 Gitschberg Jochtal AG o) p) Organisationsmodell Bestellung, Einkäufe und Verhandlungen im Einklang mit dem Protokoll „Beziehungen zu den Lieferanten und Grundbesitzern“; die Leistung der für Mitarbeiter oder externe Berater notwendigen und beantragten Unterstützung; Die Tätigkeit der Geschäftsführung wird vom Präsidenten und/oder Vize- Präsidenten des Verwaltungsrates, vom Überwachungsrat und Überwachungsorgan, sofern diese jeweils zuständig sind, kontrolliert. Das gegenständliche Protokoll wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 30.04.2013 genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsrates Leitner Karl 36 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell -9Führung der Buchhaltung Die Geschäftsführung organisiert und leitet sämtliche in Zusammenhang mit der Buchhaltung stehenden Tätigkeiten, insbesondere: a) die Verwaltung sämtlicher Buchhaltungsbelege betreffend die Gesellschaft (Rechnungen, Gutschriften, Warenbegleit- und Lieferscheine, usw.); b) die Weiterleitung sämtlicher buchhalterischen Unterlagen an das externe Datenverarbeitungsbüro zwecks Verbuchung; c) die Durchführung und Wahrung sämtlicher Verbuchungen, die von den geltenden steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen vorgesehenen sind; d) die Organisation und sorgfältige Archivierung sämtlicher Buchhaltungsunterlagen; e) die Zahlung der Rechnungen gemäß Protokoll Nr. 10; f) die Weiterleitung sämtlicher Daten an das Datenverarbeitungsbüro zwecks Erstellung der Lohnstreifen und in der Folge die Überprüfung der Übereinstimmung derselben mit den weitergeleiteten Daten; g) die Auszahlung der Vergütungen gemäß Protokoll Nr. 10; Das gegenständliche Protokoll wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 30.04.2013 genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsrates Leitner Karl 37 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell - 10 Modalitäten der Durchführung von Zahlungen Die Zahlungen werden mittels Homebanking und/oder Internetbanking von der Geschäftsführung durchgeführt, wobei folgende Prozeduren zu berücksichtigen sind: a) der jeweilige Verantwortliche für den Einkauf (Büroleitung, Geschäftsführung, Betriebsleiter) überprüfen die Rechnung auf ihre Richtigkeit und geben diese mit entsprechender Unterschrift auf der Rechnung zur Verbuchung und Zahlung frei; b) die Büroleitung führt kontinuierlich eine aktuelle Offene-Postenliste der Lieferanten und unterbreitet diese mindestens einmal wöchentlich der Geschäftsführung;; c) die Geschäftsführung überprüft die Auflistung und kann Zahlungen bis zu einem Wert pro Lieferant von € 5.000,00 mittels Homebanking oder Internetbanking direkt tätigen; übersteigt der Wert pro Lieferant € 5.000,00 muss die Geschäftsführung die entsprechende Zustimmung von Seiten des Präsidenten und in seiner Abwesenheit oder Verhinderung des Vize-Präsidenten einholen wie lt. Protokoll „Beziehung zu den Kreditanstalten“. d) . Zahlung der Steuern Sämtliche Steuern, direkter oder indirekter Natur, sowie jegliche Zahlung im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben muss mit dem Vordruck F23 oder F24 erfolgen, wobei die entsprechenden Steuerkennzahlen anzuführen sind; die Berechnung obliegt dem externen Datenverarbeitungsbüro, welcher auch die Buchführung durchführt. Die Geschäftsführung führt die Zahlung schlussendlich nach Überprüfung derselben mittels Homebanking durch. . Zahlung der Rechnungen a) die Büroleitung erstellt eine Auflistung (OPOS Liste), nachdem die Rechnungen vom jeweiligen Verantwortlichen welcher den Einkauf getätigt hat mittels Unterschrift freigegeben wurde; b) die genannte Auflistung wird wöchentlich der Geschäftsführung zur Überprüfung vorgelegt; Beträge, welche den Wert von € 5.000,00 nicht übersteigen, werden von der Geschäftsführung direkt mittels Homebanking oder Internetbanking überwiesen. Beträge, welche € 5.000,00 pro Lieferant übersteigen, werden dem Präsidenten zur Zahlungsfreigabe vorgelegt. Dieser ist ermächtigt, in Fällen, die eine Nichtzahlung oder lediglich eine Teilzahlung der Rechnung zur Folge haben, wie 38 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell nicht vollendete Arbeiten oder vertragliche Unklarheiten, die Zahlungsermächtigung zu verweigern, wobei eine entsprechende schriftliche Begründung angeführt werden muss. Das gegenständliche Protokoll wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 30.04.2013 genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsrates Leitner Karl 39 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell - 11 Verwaltung der Bargeldkassa Zugriff auf die Bargeldkassa haben lediglich die Geschäftsführung, die Büroleitungen der beiden Standorte Vals und Meransen und der Präsident des Verwaltungsrates; keine andere Person ist ermächtigt, Bewegungen betreffend die Bargeldkassa durchzuführen. Die genannten Personen können Einlagen und Behebungen zu Gunsten, bzw. zu Lasten der Bargeldkassa nur in Fällen durchführen, in denen eine Banküberweisung, eine Zahlung mittels Scheck oder mittels home/internet banking nicht möglich ist, zumal diese die primären und gewöhnlichen Zahlungsmodalitäten darstellen. Jeder, der eine Bewegung zu Gunsten oder zu Lasten der Bargeldkassa durchführt, muss innerhalb des darauffolgenden Tages die Bewegung und die entsprechende Begründung im Kassaregister anmerken. Bewegungen zu Gunsten oder zu Lasten der Bargeldkassa sind in folgenden Fällen ausgeschlossen: a) Zahlung von Abgaben; b) ; c) Zahlung von Beträgen jeglicher Art zu Gunsten der öffentlichen Verwaltung (unabhängig von Sekretariatsgebühren und Stempelmarken); d) Zahlung von Rechnungen, ausgeschlossen Rechnungen, die eine Zahlung per Nachnahme vorsehen; e) Bewegungen im Zusammenhang mit öffentlichen Beiträgen; f) Spenden und Zuwendungen an Dritte. Die Bargeldkassa darf den Höchstbetrag von € 7.000 in der Wintersaison und € 3.000 in der Sommersaison nicht überschreiten, im Falle einer Überschreitung des genannten Betrages muss die Geschäftsführung, oder die Büroleitung den Differenzbetrag umgehend auf ein auf die Gesellschaft oder auf Skirama Eisacktal oder Dolomiti Superski lautendes Bankkonto, im jeweils zustehenden Ausmaß, einlegen. Was die Einnahmen anbelangt wird angemerkt, dass die Angestellten der Gesellschaft ermächtigt sind Bargeld, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Verkauf von Skipässen, zu kassieren und gehen in der Folge das Risiko ein, Falschgeld anzunehmen und in Umlauf zu bringen. Jedenfalls dürfen die Zuständigen für den Skipassverkauf nicht von einer Einzelperson Bargeldzahlungen annehmen, die mehrere 40 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Personen oder Gruppen von Personen in einer außergewöhnlichen Anzahl betreffen und die aufgrund deren Höhe und Durchführungsart Zweifel aufweisen. Um den angeführten Risiken vorzubeugen und dieselben zu vermeiden, sind sämtliche Büros mit eigenen Geräten ausgestattet, die dazu dienen, falsche Geldscheine zu erkennen und somit kann vermieden werden, dass Falschgeld kassiert und in der Folge an den Kunden als Restgeld ausgezahlt oder in der Bank eingelegt wird. Dies vorausgeschickt, sind sämtliche Personen, einschließlich der oben angeführten Angestellten, die in Ausübung ihrer Tätigkeit aus jeglichem Grund mit Bargeld in Kontakt kommen dazu verpflichtet: gemäß den Kriterien der Ehrlichkeit, Korrektheit, der Vollständigkeit und des guten Glaubens zu handeln; die größte Aufmerksamkeit bei der Durchführung von Geschäften mit unbekannter Kundschaft oder mit hohen Geldbeträgen zu leisten, vor allem im Rahmen des Verkaufs von Skipässen; eine angemessene Kontrolle der erhaltenen Geldscheine durchzuführen, um eventuelles Falschgeld ausfindig zu machen. Diese Kontrolle kann auch durch die dazu vorgesehenen Geräte erfolgen, womit sämtliche Büros ausgestattet sind; insbesondere, wenn die Echtheit der Geldscheine in Frage gestellt wird, sind die Angestellten verpflichtet, dies unmittelbar den Vorgesetzten mitzuteilen und die als Falschgeld verdächtigen Banknoten gemäß den einschlägigen Bestimmungen aus dem Geldumlauf zu entfernen; die als Falschgeld verdächtigen Banknoten müssen ab deren Entfernung aus dem Geldverkehr und bis zu deren Weiterleitung an die italienische Zentralbank (Banca d'Italia) seitens der dazu beauftragten Personen gesondert in eigenen Schließfächer aufbewahrt werden; jeglicher Versuch seitens der Kundschaft oder seitens Dritter die als Falschgeld verdächtigen Banknoten oder andere Geldmittel im Umlauf zu bringen, den eigenen Vorgesetzten anzuzeigen, damit diese die notwendigen Maßnahmen ergreifen können und dies unabhängig davon, ob das Personal Empfänger der als Falschgeld verdächtigen Banknoten oder lediglich über den Versuch der Einführung informiert ist; die Vorgesetzten haben ihrerseits die Verpflichtung, die Anzeige an das Kontrollorgan weiterzuleiten, damit dieses die notwendigen Maßnahmen ergreifen kann. Das gegenständliche Protokoll wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 30.04.2013 genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsrates Leitner Karl 41 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell - 12 Das Überwachungsorgan Das Überwachungsorgan übt in völliger Unabhängigkeit folgende Befugnisse und Tätigkeiten aus: a) führt Kontrolltätigkeiten jeglicher Art aus, die dazu geeignet sind die Befolgung des gegenständlichen Verhaltenskodex, und im Allgemeinem des O.M., sowie jeder weiteren gesetzlichen Bestimmung zu gewährleisten; b) ergreift jegliche Initiative, die zur Feststellung der Aktualität, Angemessenheit und Wirksamkeit des O.M. im Hinblick auf die konkrete Vorbeugung rechtswidriger Handlungen notwendig erscheint; c) überwacht die Wirksamkeit des O.M. und überprüft insbesondere die Übereinstimmung der durchgeführten Handlungen mit den Vorschriften gemäß O.M.; d) führt im Falle von Gesetzesverletzungen und Zuwiderhandlungen gegen das O.M. die entsprechenden Untersuchungen und Überprüfungen durch und überprüft, untersucht und sammelt die entsprechenden Daten; e) informiert den Präsidenten des Verwaltungsrates und den Präsidenten des Überwachungsrates über eventuelle Anzeigen betreffend angebliche Verletzungen des O.M., auch über anonyme Anzeigen; f) überprüft stichprobenartig Buchungsvorgänge, vertragliche und gesellschaftliche Vorgänge jeglicher Art; g) betritt sämtliche Räumlichkeiten und Büros der Gesellschaft mit unbegrenzten Befugnissen zwecks Ausübung der eigenen Tätigkeit; h) erteilt eine schriftliche und begründete Stellungnahme betreffend den Erlass von Disziplinarmaßnahmen. Es obliegt jedem Beteiligten an der Gesellschaft, umgehend zu den Anfragen des Überwachungsorgans Stellung zu nehmen und rechtzeitig die maximale Mitarbeit zu leisten. Das Überwachungsorgan führt ein eigenes Register, worin die durchgeführten Kontrollen genauestens angemerkt und die im Allgemeinen ausgeführten Tätigkeiten festgehalten werden. Das Überwachungsorgan wird im jährlichen Abschnitt dem Verwaltungsrat einen Bericht über die durchgeführte Tätigkeit erstatten, insbesondere mit Bezugnahme auf Kontrolltätigkeiten betreffend bedeutende Handlungen und auf eventuell durchgeführte vertiefte Untersuchungen, sowie auf jegliche mit dem O.M. zusammenhängenden Informationen. Das Überwachungsorgan ist berechtigt, im Falle einer festgestellten Notwendigkeit der Verbreitung, Ergänzung und Durchführung des O.M., den Verwaltungsrat um Verwendung der in der Bilanz gemäß Art. 11 des Verhaltenskodex vorgesehenen Fond zu ersuchen. 42 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Das gegenständliche Protokoll wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 30.04.2013 genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsrates Leitner Karl 43 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell - 13 Maßnahmen zum Schutz der Netzwerksicherheit und Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes A – Verwaltung der Netzwerksicherheit Im Rahmen der Ausübung sämtlicher mit dem EDV-System zusammenhängenden Tätigkeiten müssen die Angestellten und Mitarbeiter der Gesellschaft, zusätzlich zu den Vorschriften des gegenständlichen Protokolls, Folgendes berücksichtigen: die Verhaltensregeln, Prinzipien und Grundsätze gemäß dem gegenständlichen Verhaltenskodex; die Abläufe im Unternehmen, die Dokumentation und die dienstlichen Anordnungen betreffend der hierarchischen, funktionalen und organisatorischen Struktur der Gesellschaft; die einschlägige Gesetzgebung im Allgemeinen. Die Prinzipien allgemeinen Charakters werden gegenüber Arbeitnehmern direkt angewandt und gegenüber Mitarbeitern mittels eigener Vertragsklauseln. Das gegenständliche Protokoll sieht zum Zwecke der Vorbeugung des Begehens von Computerdelikten die ausdrückliche Verpflichtung der Empfänger des Kodex vor, die Vorbeugungsmaßnahmen und Verhaltensregeln, die zur Meidung des tatbestandsmäßiges Verhalten erlassen wurden, zu befolgen. Insbesondere wird den Empfängern des Protokolls die Pflicht auferlegt, die Vorschriften und Richtlinien im Bereich der Netzwerksicherheit zu befolgen, dies vor allem in Hinblick auf den Zugang zu den Systemen und Daten, die Verwaltung der Benutzerkonten, die Netzwerksicherheit sowie die Verwaltung der Netzwerkinfrastruktur und Daten hinsichtlich der Erteilung von Berechtigungen für den Zugang zu Netzwerkressourcen. Zudem haben die Empfänger des Kodex folgende Verpflichtungen: die PCs ausschließlich für Arbeitszwecke zu verwenden; den Netzwerkspeicher ausschließlich für Arbeitszwecke zu benutzen; die digitalen Unterschriften der Gesellschaft ordnungsgemäß zu verwenden und aufzubewahren; weder Software zu installieren oder zu verwenden, die von nicht beauftragten Personen verteilt wurde, noch eigene Kommunikationsmittel zu verwenden, außer die Gesellschaft hat dies ausdrücklich genehmigt; nicht die Konfiguration des eigenen PCs zu ändern; 44 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell keine Hard- oder Software zu installieren oder zu verwenden, womit der Inhalt von Mitteilungen oder Dokumenten geändert, verfälscht, gelöscht oder deren Ausführung verhindert werden kann; sich nicht in einer unzulässigen Form Zugang zu Systemen oder Daten der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen, um Informationen zu Gunsten der Gesellschaft zu erhalten oder zu ändern; keine Geräte für Telefonabhörungen zu installieren um zu vertraulichen Informationen zu gelangen. Das Kontrollsystem zur Vorbeugung von Computerdelikten fußt auf folgende Kriterien: 1. Benutzerdefinierte Rollen und Verantwortungen: Die Verwaltung von Berechtigungen obliegt der Geschäftsführung und erfolgt über „Berechtigungsprofile“, denen der nötige Zugriff zur Ausübung der internen Funktionen der Gesellschaft zugewiesen wird. Änderungen an den Profilen können ausschließlich von der Geschäftsführung durchgeführt werden, wobei das Verhältnis zwischen den Berechtigungen zu Netzwerkressourcen und dem abgedeckten Tätigkeitsbereichs übereinstimmen muss. Jedem Benutzer wird nur ein Berechtigungsprofil für seine jeweilige Rolle in der Gesellschaft zugewiesen; im Falle eines Wechsels oder einer Änderung der Tätigkeit des Benutzers wird das dazugehörige Berechtigungsprofil angewandt. 2. Aufteilung der Aufgaben: Die Implementierung und Änderung der Software, die Verwaltung der technischen Abläufe, die Kontrolle der physischen und logischen Zugriffe und die Sicherheit der Software werden von der Geschäftsführung an externe spezialisierte Berater/Administratoren und an die autorisierten Mitarbeiter delegiert mit der Garantie einer korrekten Verwaltung und einer ununterbrochenen Nutzung aller Systeme durch die Benutzer. 3. Ausführung der Kontrolle: Die wichtigsten Aufgaben für die Kontrolle der internen Richtlinien bezüglich der Sicherheit des Netzwerkes sind folgende: 45 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell die Implementierung von Passwörtern, die alle drei Monate gewechselt werden müssen damit der Zugang zum Netzwerk limitiert bzw. die Kontrolle beim Zugriff auf verschiedenste Software gewährleistet wird; zum Schutz der Server und Arbeitsstationen der Gesellschaft werden Firewall und Anti-Virus Software implementiert und ständig auf Aktualisierungen hin geprüft; Sicherung aller Daten im Netzwerk. In Übereinstimmung mit den obengenannten Richtlinien und Regeln der Kontrolle sowie der Aufgabenteilung versichert die Gesellschaft, dass alle Aufgaben bezüglich der Installation sämtlicher Arbeitsstationen und Server ausschließlich von internen oder externen Personen mit speziellen Berechtigungen durchgeführt werden, die im Rahmen der eigenen Struktur oder mittels Vertrag ernannt wurden. B – Einhaltung des Datenschutzgesetzes Die Gesellschaft verpflichtet sich die Verarbeitung der Daten laut dem geltenden Datenschutzkodex GDV Nr. 196/2003 zu handhaben. Die Geschäftsführung wird mittels eigener Ernennung zum Verantwortlichen der betriebsinternen Datenverarbeitung ernannt. Dieser wiederum ernennt schriftlich die Beauftragten für die Datenverarbeitung und erteilt die entsprechenden Anweisungen.. Die Gesellschaft hat für die Gesamtstruktur ein System für die Authentifizierung mit folgenden Eigenschaften eingeführt: 1. das System basiert auf Zugangsdaten für die Authentifizierung, mit deren Hilfe es den Betroffenen ermöglicht wird Daten zu verarbeiten; 2. die Zugangsdaten für die Authentifizierung bestehen einerseits aus einem Benutzername für die Identifikation des Betroffenen, der im ausschließlichen Besitz desselben ist, und andererseits aus einem Passwort, welcher mit höchster Sicherheit behandelt werden muss; 3. der Benutzername kann nicht anderen Benutzern oder anderen Personen zugewiesen werden und wird immer dann deaktiviert, wenn der Betroffene kein Recht mehr haben sollten, auf die ihnen zugewiesenen Daten zuzugreifen. 4. das System muss im Falle einer längeren Abwesenheit des Betroffenen eine Möglichkeit zum Zugriff auf die jeweiligen Zugangsdaten für die Vertreter vorsehen. Zudem müssen die Zugangsdaten und Zugriffsrechte gut und sicher verwahrt werden. Des Weiteren muss eine Datensicherung mit den dafür vorgesehenen elektronischen Hilfsmitteln vorgenommen werden, die immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden muss. 46 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell Das Protokoll wurde 30.04.2013 vom Verwaltungsrat genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsrates Leitner Karl 47 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell - 14 Protokoll Umweltschutz Zwecks Gewährleistung des Umweltschutzes, dessen Problematik die Gesellschaft besondere Aufmerksamkeit verleiht, erachtet es diese für notwendig, in Folge einer sorgfältigen Risikobewertung folgende Leitprinzipien festzulegen, die von sämtlichen Personen beachtet werden müssen: In primis werden sämtliche Personen, Mitglieder und Nicht Mitglieder der Gesellschaft aufgefordert, zur Energieeinsparung beizutragen und in diesem Sinne folgende Handlungen an den Tag zu legen: den Stromverbrauch auf den unbedingt notwendigen Verbrauch einzuschränken, in dem jegliche Form der Energieeinsparung genutzt wird und der Verbrauch an Energie auf jenen produktiven und operativen Zeitraum eingeschränkt wird, der diesen voraussetzt; Wasserverschwendungen jeglicher Art zu vermeiden und mit besonderer Aufmerksamkeit dafür Sorge tragen, dass die künstlichen Beschneiungsanlagen nur in jenen Zeiträumen eingesetzt werden, in denen diese erlaubt sind, sowie im Hinblick einer Produktion im Ausmaß des unbedingt Notwendigen in Funktion gehalten werden und somit die Produktion überflüssiger Schneemengen vermieden wird; den Einsatz von Maschinen, die mit jeglicher Form von Treibstoff versorgt werden, auf den unbedingt notwendigen Zeitraum einzuschränken und ausdrücklich vermeiden, dass Verbrennungsmotoren jeglicher Art unnötigerweise laufen; Die Gesellschaft verpflichtet sich, der Sammlung, dem Transport und der Entsorgung von Abfällen jeglicher Art, die aus dem laufenden Verbrauch sowie aus speziellen Arbeitsvorgängen entstehen, besondere Aufmerksamkeit zu widmen; die Behandlung von Abfällen muss gemäß der einschlägigen Gesetzgebung erfolgen und die damit zusammenhängenden Arbeiten seitens des zuständigen Personals durchgeführt werden. Zu diesem Zweck werden die technischen Verantwortlichen von der Gesellschaft ausgebildet, damit jegliche Ausläufe von Öle und Schmiermitteln aus den in verschiedenen Arbeits- und Produktionszyklen eingesetzten mechanischen Mitteln verhindert wird. Um jegliche Form von Umweltverschmutzung zu vermeiden, obliegt die Instandhaltung der genannten Maschinen jenen Personen, die diese bedienen. In diesem Zusammenhang wird jede Person, die mit den genannten Maschinen betraut ist, 48 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell umgehend die notwendigen Instandhaltungseingriffe dem eigenen Vorgesetzten anzeigen. Instandhaltungseingriffe jeglicher Art müssen von spezialisierten Arbeitskräften gemäß den vom Hersteller der Maschine erteilten Bestimmungen und Vorschriften vorgenommen werden. Was die Nutzung der Schneeraupen und Motorschlitten anbelangt, wird angemerkt, dass diese nur bei Vorhandensein einer geeigneten Schneeschicht eingesetzt werden, sodass keine Schäden an der Grundoberfläche, an den Pflanzen, an der Flora und an der Umgebung im weiteren Sinne angerichtet werden. Die genannten Maschinen müssen mit der höchstmöglichen Rücksicht auf Personen und Tiere eingesetzt werden, damit diese in keinster Weise gestört werden. Die künstlichen Beschneiungsanlagen werden in den dafür unbedingt notwendigen Zeitraum seitens spezialisierter Arbeitskräfte eingesetzt; die jährliche Instandhaltung der verschiedenen Anlagen muss ausschließlich von spezialisierten Arbeitskräften gemäß den vom jeweiligen Hersteller erteilten Anweisungen erfolgen. Im Falle der Durchführung von Bautätigkeiten oder Planierungsarbeiten jeglicher Art, auch jener von minimaler Bedeutung, muss die Gesellschaft im Besitz von sämtlichen gesetzlich vorgesehenen Konzessionen und Ermächtigungen sein, und ausdrücklich von jeglicher Bautätigkeit Abstand nehmen, die nicht ermächtigt wurde und wofür die entsprechende Dokumentation nicht vollständig vorgelegt wurde. Der genannte Grundsatz betrifft sowohl die Vorgesetzten der Gesellschaft, als auch die Planer und Bauleiter, die Unternehmen und Subunternehmen, und jene die die Arbeiten durchführen. In diesem Zusammenhang müssen die genannten Subjekte vor Beginn der Bauarbeiten als auch im Zuge der Durchführung derselben Folgendes beachten: dass eine gültige Baugenehmigung für die durchzuführenden Bauarbeiten erlassen wurde; dass der Projektleiter vor Beginn der Arbeiten ein für die Ausführung des Werks geeignetes Projekt ausgearbeitet hat, sodass dem Unternehmen der Beginn und die Ausführung der Arbeiten ermöglicht wird; dass ein geeigneter Sicherheitsplan ausgearbeitet wurde; dass das Unternehmen über eine, zur Durchführung des Auftrags geeignete Kompetenz, Fähigkeit und über die dafür notwendigen Maschinen verfügt, sowie eine angemessene Erfahrung im gegenständlichen Bereich aufweist; 49 Gitschberg Jochtal AG Organisationsmodell dass im Zuge der Ausführung der Arbeiten keine Abweichungen und Änderungen vom Projekt und von den jeweiligen Baugenehmigungen festgestellt werden; dass auch unabhängig von den Vorschriften der jeweiligen Behörden, dem Umweltschutz besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird; dass die Arbeiten, insbesondere wenn es sich um Planierungs-, Holzfällungs-, Vorbereitungs-, oder Instandhaltungsarbeiten der Skipisten handelt, mit der größten Rücksicht auf die umliegende Umwelt und in kürzester Zeit durchgeführt werden; dass nach Beendigung der Arbeiten der frühere Zustand der Umwelt schnellst möglich wieder hergestellt wird; Falls die Arbeiten in einer Ortschaft durchzuführen sind, die aufgrund ihrer Landschaft, ihrer Fauna, oder Ähnliches besonderen Schutzmaßnahmen unterliegen, wird die Gesellschaft durch die Vorgesetzten, Bauleiter und Planer, das Unternehmen und das Subunternehmen, sowie dessen Techniker und Angestellten darüber informieren, dass die Arbeiten mit dem geringsten Eingriff in die umliegende Umgebung durchgeführt werden. Mit gegenständlichem Protokoll wird jedes gesellschaftsinterne und -externe Subjekt beauftragt, mit dem Präsidenten des Verwaltungsrates und dem Überwachungsorgan zwecks Einhaltung des gegenständlichen O.M. zusammenzuarbeiten und eventuelle weitere Vorgehensweisen der Gesellschaft zu berücksichtigen, damit das Begehen der Straftaten im gegenständlichen Bereich verhindert wird und eventuelle strafbare Handlungen zu Lasten der jeweiligen Verantwortlichen angezeigt werden. Sollte es notwendig erscheinen, wird umgehend die zuständige Gerichtsbehörde mit der Durchführung der notwendigen Maßnahmen beauftragt. Das gegenständliche Dokument wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 30.04.2013 genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsrates Leitner Karl 50