Lenk- und Ruhezeiten - VDO

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Lenk- und Ruhezeiten - VDO
Lenk- und Ruhezeiten
DTCO ®
DLD® Wide Range
Pflichten des Fahrzeugführers.
✔ Vor Fahrtantritt bisher nicht aufgezeichnete Fahreraktivitäten auf dem
­Schau­blatt eintragen bzw. in das digitale Kontrollgerät eingeben.
✔ Schaublätter und / oder vorgeschriebene Ausdrucke (bei defektem Gerät)
für den laufenden Tag und die vorangegangenen 28 Kalendertage mitführen,
ggf. Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage.
✔ Bei Betriebsstörung am Kontrollgerät dieses reparieren lassen, wenn die
Rückkehr zum Unternehmen länger als eine Woche dauert.
✔ Während Störung Zeitgruppen manuell, zum Beispiel auf der Rückseite der
Diagrammscheibe, aufzeichnen, bei digitalen Kontrollgeräten auf einem
gesonderten der Fahrerkarte beizufügenden Blatt.
✔S
chaublatt oder Fahrerkarte normalerweise erst nach Ende der Arbeitszeit entnehmen.
✔U
hr nach gesetzlicher Zeit des Zulassungslandes stellen
(analoges Kontrollgerät).
✔ Schaublatt
oder Fahrerkarte bei Fahrzeugwechsel mitnehmen, da personenbezogen. Beim Schaublatt den Fahrzeugwechsel eintragen (Rückseite).
✔ Bei Besatzung mit 2 Fahrern bei Fahrerwechsel Schaublatt im Kon­trollgerät
bzw. Fahrerkarten in den jeweiligen Kartenschächten tauschen.
TIS-Web® Starter Kit
DLD® Short Range
Tageslenkzeit
Verlängerung der Tageslenkzeit
Fahrtunterbrechung in Blöcken
Lenkzeit in Doppelwochen
Normale Tageslenkzeit = 9 Stunden
Nur 2 x pro Woche erlaubt
Die Fahrtunterbrechung (LZU) kann in zwei Abschnitte aufgeteilt werden:
Doppelwoche: Die Wochenlenkzeit ergibt sich aus der Lenkzeit der Vorwoche.
In dieser Doppelwoche darf die Gesamtlenkzeit 90 Stunden nicht überschreiten.
1. Doppelwoche 90 Stunden
4,5 h
4,5 h
Nach spätestens 4,5 Stunden muss eine Fahrtunterbrechung von
45 Minuten folgen!
Tageslenkzeit ist die Lenkzeit (die summierte Gesamtlenkzeit)
zwischen zwei Tagesruhezeiten!
45 min
4,5 h
45 min
mind.
15 min
2 h
1 h
Verlängerung der Tageslenkzeit auf 10 Stunden. Fahrtunterbrechungen dürfen
nach den üblichen Regeln geteilt werden. ›› Daraus ergibt sich eine maximale
­Wochenlenkzeit von 56 Stunden: 4 x 9 Stunden und 2 x 10 Stunden. ‹‹
Achtung! Die Wochenlenkzeit ist auf 56 Stunden festgeschrieben!
mind.
30 min
2,5 h
4,5 h
!!! Wichtig: Der 1. Block muss 15 Minuten, der 2. Block 30 Minuten betragen !!!
!!! Die Reihenfolge ist festgelegt und muss so erfolgen !!!
Nach der Gesamtfahrtunterbrechung von 45 Minuten beginnt ein neuer
Lenkzeitblock von maximal 4,5 Stunden!
1. Woche
2. Woche
3. Woche
4. Woche
5. Woche
56 h
34 h
45 h
45 h
50 h
2. Doppelwoche 79 Stunden
Tagesruhezeit
Aufteilung der Tagesruhezeit
Verkürzung der Tagesruhezeit
Unterbrechung der Tagesruhezeit
Normale Tagesruhezeit = 11 Stunden am Stück
Innerhalb von 24 Stunden nach einer Wochen- oder Tagesruhezeit muss die Tagesruhezeit 1x eingelegt worden sein.
Die Tagesruhezeit darf in 2 Blöcke geteilt werden: Dann aber
12 Stunden Tagesruhezeit in 24 Stunden nach einer Tages- oder
Wochenruhezeit!
3 x zwischen zwei Wochenruhezeiten erlaubt: Verkürzung von
11 Stunden auf 9 Stunden Tagesruhezeit
Die tägliche Ruhezeit darf 2 x unterbrochen werden. Insgesamt
dürfen die Unterbrechungen nicht länger als 1 Stunde dauern.
1 h
Tagesruhezeit 5 h
Tagesruhezeit
13 h
11 h
3 h
13 h
Eine Tagesruhezeit kann nur im Fahrzeug genommen werden, wenn das Fahrzeug steht und eine Schlafkabine hat.
Zur Arbeitszeit gehören: Lenkzeit, sonstige Tätigkeiten und Bereitschaftszeit. Bereitschaftszeit ist unter best. Voraussetzungen
(vorher zeitlich absehbar) keine Arbeitszeit. Tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 bzw. 10 Stunden nach dem ArbZG.
Anfang
verkürzte
Ruhezeit
9 h
24 Stunden-Zeitraum
15 h
Der 1. Block muss 3 Stunden, der 2. Block 9 Stunden
betragen! Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 bzw. 10
Stunden nach dem ArbZG.
13 h
Tagesruhezeit 3 h ½ h
2 h
Diese 2 Stunden fallen weg.
!!! Kein Ausgleich erforderlich !!!
Höchstarbeitszeit beträgt 8 bzw. 10 Stunden nach dem ArbZG.
Tagesruhezeit 4 h
Ausgleich bei Verkürzung der Wochenruhezeit
Wochenruhezeit Personenverkehr
Nach spätestens sechs 24 Stunden-Zeiträumen ist eine Wochenruhezeit einzulegen!
Die verkürzte Zeit muss nachgeholt werden!
Dies kann durch Anhängen an eine mind. 9-stündige Tagesruhezeit
oder ­Wochenruhezeit erfolgen. Hier ein Beispiel:
Nach spätestens sechs Tageslenkzeiten ist eine Wochenruhezeit einzulegen!
sechs
sechs
Wochenruhezeit
24 Stunden24 Stunden24 h
Zeiträume
Zeiträume
Wochenruhezeit
45 h
Achtung!
1. Wochenruhezeiten können auf 24 Stunden verkürzt werden, siehe neben­
stehende Darstellung.
2. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen (jeweils Mo 0:00 Uhr bis So 24:00 Uhr)
müssen aber mind. zwei vollständige Wochenruhezeiten von 45 Stunden
­eingelegt werden oder eine vollständige und eine auf 24 Stunden verkürzte
wöchentliche Ruhezeit. Ausnahme: Bei Fahrten im AETR-Verkehr genügen
in der Doppelwoche zwei verkürzte wöchentliche Ruhezeiten.
1. Woche
6 Tageslenkzeiten
24 h Wochenruhezeit
2. Woche
6 Tageslenkzeiten
45 h Wochenruhezeit
3. Woche
6 Tageslenkzeiten
45 h Wochenruhezeit
4. Woche
6 Tageslenkzeiten
45 h Wochenruhezeit
21 h verkürzt
21 h angehängt
Achtung!
Spätestens vor Ablauf der dritten auf die Verkürzung folgenden ­Wochen
hat der Ausgleich zu erfolgen!
½ h
Tagesruhezeit 4 h
Kontrollmittel
gesetzl. Grundlagen
Legende
VDO – Eine Marke des Continental-Konzerns
4,5 h
Mo ... Sa*
Wochenruhezeit 45 h
Ausnahme im Linienverkehr (unter 50 km):
· Wochenruhezeit (WRZ) darf auf die folgende Woche verschoben werden (Einlegung nicht schon nach sechs 24-Std.-Zeiträumen)
· Die verschobene WRZ muss nicht an die nächste WRZ angehängt werden
2 Wochen-Zeitraum
WRZ 45 h
4,5 h
1 h
2 h
1 h
2 h
9 h*
4,5 h
4,5 h
4,5 h
4,5 h
9 h*
* Tagesruhezeit
Achtung! Innerhalb eines 30 Stunden-Zeitraums muss
eine Tagesruhezeit von 9 Stunden liegen!
Neben den Vorschriften für den Straßenverkehr ist auch
das Arbeitszeit­gesetz für angestellte Fahrer zu beachten.
Mo ... Sa
Achtung!
Grenzüberschreitender Gelegenheitsverkehr: Die wöchentliche Ruhezeit braucht erst nach spätestens zwölf auf­einander fol­gen­
den 24-Stunden-Zeiträumen eingelegt zu werden. Es muss sich um eine Fahrt handeln, bei der mindestens 24 aufeinander
folgende Stunden auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates anfallen. Spätestens nach Erreichen der 12-24-StundenGrenze muss der Fahrer die nach Art. 8 Abs. 6 der VO (EG) Nr. 561/2006 bzw. Artikel 8 Abs. 6a des AETR für den Zwei-WochenZeitraum vorgeschriebenen wöchentlichen Mindestruhezeiten einlegen.
Mo ... Mo*
4,5 h
Arbeitszeitgesetz
Mi ... Sa
WRZ 45 h
Mo
* Die Wochentage sind nur beispielhaft gewählt.
Kontrollmittel
Tageskontrollblätter
bei allen Fahrzeugen mit
mehr als 2,8 t bis 3,5 t,
wenn nicht Fahrtschreiber
oder EG-Kontrollgerät
verwendet wird / vorgeschrieben ist.
4,5 h
30 Stunden-Zeitraum
Beide Möglichkeiten sind nur beim Verladen auf Fähre
oder Eisenbahn erlaubt.
Wochenruhezeit
Wochenruhezeit
45 h
Tagesruhezeit 6 h
oder
9 h
Ende
4. Doppelwoche 95 Stunden
– nicht mehr zulässig!
Tagesruhezeit bei Zwei-Fahrer-Besatzung
Fahrer 1
45 min
Fahrer 2
4,5 h
3. Doppelwoche 90 Stunden
Zulässige wöchentliche Arbeitszeit
48 Stunden (täglich 8 h)
Maximale wöchentliche Arbeitszeit
60 Stunden (täglich 10 h)
wenn in 4 Monaten durchschnittlich nur
48 Stunden
gearbeitet wurde.
Bereitschaftszeit ist keine Ruhezeit und unter bestimmten
Voraussetzungen keine Arbeitszeit (z. B. vorher zeitlich absehbar; Beifahrer in einer Mehrfahrerbesatzung). Arbeitszeiten
bei mehreren Arbeit­gebern sind zusammen zu rechnen.
Gesetzliche Grundlagen
EG / AETR-Kontrollgerät bei KFZ zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t zGM
und bei Bussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.
Seit 01. Mai 2006: Digitales Kontrollgerät (mit Fahrerkarte) bei Neufahrzeugen, die erstmals zum
Verkehr zugelassen werden; bei nach dem 01.01.1996 zugelassenen Fahrzeugen mit einem zGM von
mehr als 12 t (Lkw) bzw. 10 t (Busse), wenn das herkömmliche Kontrollgerät nicht mehr funktioniert.
Fahrer: lenkt das Fahrzeug oder befindet sich „lenkbereit“ im Fahrzeug; Lenkzeit: reine Fahrzeit, einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten; Arbeitszeiten: Lenkzeiten,
Ladezeiten und andere vorbereitende Arbeiten, auch Arbeiten für andere Arbeitgeber; Tagesruhezeit: arbeitsfreie Zeit zwischen zwei Arbeitszeiten, in der der Fahrer
frei über seine Zeit verfügen kann; Woche: beginnt am Montag um 00:00 Uhr, endet am Sonntag um 24:00 Uhr; Wochenruhezeiten: arbeitsfreie Zeit nach spätestens
sechs 24 Stunden-Zeiträumen; Bereitschaftszeit (für angestellte Fahrer): Zeit, während der sich der Arbeitnehmer bereit halten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen; während der Fahrt in der Schlafkabine verbrachte Zeit; die voraussichtliche Dauer muss entweder vor der Abfahrt oder unmittelbar vor Beginn bekannt sein
EG / AETR-Kontrollgerät
bei allen KFZ zur Güterbeförderung über 3,5 t zGM und
Bussen mit entsprechenden Diagrammscheiben.
Ausfüllen des Schaublattes
vor der Fahrt:
Vor-/Zuname des Fahrers
Abfahrtsort
Tag der Abfahrt
Kennzeichen
Abfahrtkilometer
Lenkzeit
Fahrtunterbrechung
Angaben am Ende der Fahrt:
Fahrpersonal­­
verordnung
gilt in Deutschland
Ankunftsort
Tag der Ankunft
Ankunftkilometer
Gesamtstrecke
VO (EG) 561/2006
AETR
gilt in den EU-, EURStaaten und der Schweiz
gilt in den Unterzeichnerstaaten
· im Güterverkehr für Kfz
von 2,8 bis 3,5 t zGM
(inkl. Anhänger)
· im Güterverkehr für Kfz mit mehr als 3,5 t zGM
(inkl. Anhänger)
·b
ei Personenbeförderung bei mehr als
8 Fahrgastplätzen im
Linienverkehr bis 50 km
· bei Personenbeförderung bei mehr als 8 Fahrgastplätzen im Linienverkehr bis 50 km, auch im Gelegenheitsverkehr
Achtung! In Nicht-Eu und Nicht-Aetr Staaten gilt das
dortige nationale Recht!
Bereitschaftszeit
andere Arbeiten
© Springer Fachmedien München GmbH I Nach VO (EG) 561/2006 I Stand Januar 2012 I A2C59514978 I Gedruckt in Deutschland
Wochenruhezeit
Tagesruhezeit
Tageslenkzeit
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