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9. Landeskonferenz Telematik im Gesundheitswesen
26. Februar 2014, Potsdam
Scheitert die Telematik-Infrastruktur im
Gesundheitswesen am Datenschutz?
Peter Schaar
Europäische Akademie für
Informationsfreiheit und Datenschutz
www.eaid-berlin.de
[email protected]
© Peter Schaar 2014
„Im Bereich der Gesundheit nutzen wir die Chancen der
Digitalisierung und verstärken die Telemedizin, ... Dabei ist ein
Höchstmaß an Datenschutz zu gewährleisten. Wir werden
verhindern, dass sensible Patientendaten unkontrolliert an Dritte
weitergegeben werden. Bürokratische und rechtliche Hemmnisse in
der Telemedizin sollen abgebaut werden, um die Anwendung
grundsätzlich zu vereinfachen.“
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
18. Legislaturperiode
© Peter Schaar 2014
… Elektronische Kommunikations- und Informationstechnologien
können die Leistungsfähigkeit in unserem Gesundheitswesen weiter
verbessern. Dies gilt insbesondere für die Versichertenstammdaten, die
Notfalldaten, die Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern,
Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und Daten für ein
verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement. Hindernisse beim
Datenaustausch und Schnittstellenprobleme werden beseitigt und der
Anbieterwettbewerb zwischen IT-Anbietern befördert. Dabei muss ein
hoher Datenschutz beachtet werden. Telemedizinische Leistungen
sollen gefördert und angemessen vergütet werden. ...
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
18. Legislaturperiode
© Peter Schaar 2014
medizinische
Telematik-Infrastruktur
© Peter Schaar 2014
Technologie
medizinische
Telematik-Infrastruktur
© Peter Schaar 2014
Kosten
Technologie
medizinische
Telematik-Infrastruktur
© Peter Schaar 2014
Kosten
Technologie
Recht
medizinische
Telematik-Infrastruktur
© Peter Schaar 2014
Kosten
Technologie
Recht
medizinische
Telematik-Infrastruktur
Ethik
© Peter Schaar 2014
Kosten
Technologie
Recht
medizinische
Telematik-Infrastruktur
Ethik
Vertrauen
© Peter Schaar 2014
Kosten
Technologie
Recht
medizinische
Telematik-Infrastruktur
Interessen
Ethik
Vertrauen
© Peter Schaar 2014
Technologie
© Peter Schaar 2014
Technologie
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© Peter Schaar 2014
Digitalisierung
Technologie
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© Peter Schaar 2014
Digitalisierung
Vernetzung
Technologie
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© Peter Schaar 2014
Digitalisierung
Vernetzung
Miniaturisierung
Technologie
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© Peter Schaar 2014
Digitalisierung
Vernetzung
Miniaturisierung
Speicher- und Verarbeitungskapazität
Technologie
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© Peter Schaar 2014
Digitalisierung
Vernetzung
Miniaturisierung
Speicher- und Verarbeitungskapazität
neue Konzepte zur Datenauswertung
Technologie
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© Peter Schaar 2014
Digitalisierung
Vernetzung
Miniaturisierung
Speicher- und Verarbeitungskapazität
neue Konzepte zur Datenauswertung
Big Data
Technik durchdringt alle Bereiche
des Gesundheitswesens
© Peter Schaar 2014
Technik durchdringt alle Bereiche
des Gesundheitswesens
• IT in Krankenhaus und Arztpraxis
© Peter Schaar 2014
Technik durchdringt alle Bereiche
des Gesundheitswesens
• IT in Krankenhaus und Arztpraxis
• Elektronische Buchhaltung/Abrechnung
© Peter Schaar 2014
Technik durchdringt alle Bereiche
des Gesundheitswesens
• IT in Krankenhaus und Arztpraxis
• Elektronische Buchhaltung/Abrechnung
• Digitale Erfassung und Speicherung von
Befunddaten, Röntgenaufnahmen ...
© Peter Schaar 2014
Technik durchdringt alle Bereiche
des Gesundheitswesens
• IT in Krankenhaus und Arztpraxis
• Elektronische Buchhaltung/Abrechnung
• Digitale Erfassung und Speicherung von
Befunddaten, Röntgenaufnahmen ...
• elektronische Übermittlung von
Patientendaten
© Peter Schaar 2014
Technik durchdringt alle Bereiche
des Gesundheitswesens
• IT in Krankenhaus und Arztpraxis
• Elektronische Buchhaltung/Abrechnung
• Digitale Erfassung und Speicherung von
Befunddaten, Röntgenaufnahmen ...
• elektronische Übermittlung von
Patientendaten
• Anbindung von Praxissystemen ans Internet
© Peter Schaar 2014
Technik durchdringt alle Bereiche
des Gesundheitswesens
• IT in Krankenhaus und Arztpraxis
• Elektronische Buchhaltung/Abrechnung
• Digitale Erfassung und Speicherung von
Befunddaten, Röntgenaufnahmen ...
• elektronische Übermittlung von
Patientendaten
• Anbindung von Praxissystemen ans Internet
• elektronische Krankenakten im Internet
© Peter Schaar 2014
© Peter Schaar 2014
Digitaltechnik durchdringt alle
Bereiche des Gesundheitswesens
© Peter Schaar 2014
Digitaltechnik durchdringt alle
Bereiche des Gesundheitswesens
Es geht schon lange nicht mehr um
das „Ob“ sondern um das „Wie“
© Peter Schaar 2014
Kriterien
© Peter Schaar 2014
Kriterien
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© Peter Schaar 2014
Medizinische Notwendigkeit
Kriterien
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© Peter Schaar 2014
Medizinische Notwendigkeit
Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit
Kriterien
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© Peter Schaar 2014
Medizinische Notwendigkeit
Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit
Vertraulichkeit/Arztgeheimnis
Kriterien
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© Peter Schaar 2014
Medizinische Notwendigkeit
Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit
Vertraulichkeit/Arztgeheimnis
Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung
Kriterien
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© Peter Schaar 2014
Medizinische Notwendigkeit
Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit
Vertraulichkeit/Arztgeheimnis
Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung
Datensouveränität der Patienten
Kriterien
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© Peter Schaar 2014
Medizinische Notwendigkeit
Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit
Vertraulichkeit/Arztgeheimnis
Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung
Datensouveränität der Patienten
Transparenz für Ärzte und Patienten
Kriterien
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© Peter Schaar 2014
Medizinische Notwendigkeit
Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit
Vertraulichkeit/Arztgeheimnis
Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung
Datensouveränität der Patienten
Transparenz für Ärzte und Patienten
Ärztliche Schweigepflicht
11
Ärztliche Schweigepflicht
Eid des Hypokrates, ca. 400 v.Chr.
„Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im
Umgang mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf,
werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahre“
11
Ärztliche Schweigepflicht
Eid des Hypokrates, ca. 400 v.Chr.
„Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im
Umgang mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf,
werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahre“
§ 203 Abs.1 Strafgesetzbuch
„Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen
Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als ...Arzt, Zahnarzt, Tierarzt,
Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs... anvertraut
worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
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Kriterien
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© Peter Schaar 2014
Medizinische Notwendigkeit
Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit
Vertraulichkeit/Arztgeheimnis
Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung
Datensouveränität der Patienten
Transparenz für Ärzte und Patienten
Datenschutz = Grundrechtsschutz
• Allgemeines Persönlichkeitsrecht
(Art. 2 Abs. 1 GG)
• Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung
© Peter Schaar 2014
Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung
„Das Grundrecht gewährleistet ... die Befugnis des
Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe
und Verwendung seiner persönlichen Daten zu
bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts auf
"informationelle Selbstbestimmung" sind nur im
überwiegenden Allgemeininteresse zulässig.“
Bundesverfassungsgericht, Volkszählungsurteil v. 15. 12.1983
© Peter Schaar 2014
Eingriffe in das informationelle
Selbstbestimmungsrecht
© Peter Schaar 2014
Eingriffe in das informationelle
Selbstbestimmungsrecht
... aufgrund eines Gesetzes
• Verhältnismäßigkeit
• Zweckbindung
• Normenklarheit
© Peter Schaar 2014
Eingriffe in das informationelle
Selbstbestimmungsrecht
... aufgrund eines Gesetzes
• Verhältnismäßigkeit
• Zweckbindung
• Normenklarheit
oder
© Peter Schaar 2014
Eingriffe in das informationelle
Selbstbestimmungsrecht
... aufgrund eines Gesetzes
• Verhältnismäßigkeit
• Zweckbindung
• Normenklarheit
oder
... aufgrund einer Einwilligung
• Tatsächliche Freiwilligkeit
• Transparenz
• Widerrufsmöglichkeit
© Peter Schaar 2014
© Peter Schaar 2014
elektronische Gesundheitskarte
(eGK) ...
© Peter Schaar 2014
elektronische Gesundheitskarte
(eGK) ...
• mehr als eine Chipkarte
© Peter Schaar 2014
elektronische Gesundheitskarte
(eGK) ...
• mehr als eine Chipkarte
• Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten
© Peter Schaar 2014
elektronische Gesundheitskarte
(eGK) ...
• mehr als eine Chipkarte
• Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten
• Identifizierung / Passfoto
© Peter Schaar 2014
elektronische Gesundheitskarte
(eGK) ...
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mehr als eine Chipkarte
Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten
Identifizierung / Passfoto
Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst
© Peter Schaar 2014
elektronische Gesundheitskarte
(eGK) ...
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mehr als eine Chipkarte
Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten
Identifizierung / Passfoto
Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst
Speicherung der Daten in komplexer IT-Infrastruktur
© Peter Schaar 2014
elektronische Gesundheitskarte
(eGK) ...
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mehr als eine Chipkarte
Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten
Identifizierung / Passfoto
Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst
Speicherung der Daten in komplexer IT-Infrastruktur
• Welche Stellen werden einbezogen?
© Peter Schaar 2014
elektronische Gesundheitskarte
(eGK) ...
•
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mehr als eine Chipkarte
Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten
Identifizierung / Passfoto
Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst
Speicherung der Daten in komplexer IT-Infrastruktur
• Welche Stellen werden einbezogen?
• Wo werden die Daten tatsächlich (physikalisch) gespeichert?
© Peter Schaar 2014
elektronische Gesundheitskarte
(eGK) ...
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mehr als eine Chipkarte
Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten
Identifizierung / Passfoto
Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst
Speicherung der Daten in komplexer IT-Infrastruktur
• Welche Stellen werden einbezogen?
• Wo werden die Daten tatsächlich (physikalisch) gespeichert?
• Wie wird auf die Daten zugegriffen?
© Peter Schaar 2014
elektronische Gesundheitskarte
(eGK) ...
•
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mehr als eine Chipkarte
Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten
Identifizierung / Passfoto
Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst
Speicherung der Daten in komplexer IT-Infrastruktur
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© Peter Schaar 2014
Welche Stellen werden einbezogen?
Wo werden die Daten tatsächlich (physikalisch) gespeichert?
Wie wird auf die Daten zugegriffen?
Wer definiert Zugriffsrechte?
Entschließung des 115. Deutschen
Ärztetages zur eGK
Nürnberg, 25.05.2012
Der 115. Deutsche Ärztetag hat folgende Entschließung
gefasst:
„Das politische Projekt "Elektronische
Gesundheitskarte" (eGK) ist gescheitert. Der gigantomanische
Anspruch, durch eine flächendeckende Elektronifizierung der
Patientenversorgung unter der Führung der Krankenkassen
sowohl transparente Patienten als auch transparente Ärzte
herzustellen, widerspricht elementaren ärztlichen
Grundwerten. …“
© Peter Schaar 2014
„Ein ... Fokus liegt auf der Elektronischen Gesundheitskarte
(eGK). Die eGK soll ausgebaut werden, um den bürokratischen
Aufwand für Patientinnen und Patienten zu verringern und die
Kommunikation zu verbessern. Höchste Datenschutzstandards
sowie eine sichere Verschlüsselung der Daten sind dabei die
Grundvoraussetzung.“
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
18. Legislaturperiode
© Peter Schaar 2014
Datenschutzprinzipien für eGK
© Peter Schaar 2014
Datenschutzprinzipien für eGK
• Datenhoheit der Versicherten
• Umfang und Art der Gesundheitsdaten
• Zugriffsrechte für die einzelnen Datenkategorien
• Leserecht des Betroffenen bzgl. seiner Daten
© Peter Schaar 2014
Datenschutzprinzipien für eGK
• Datenhoheit der Versicherten
• Umfang und Art der Gesundheitsdaten
• Zugriffsrechte für die einzelnen Datenkategorien
• Leserecht des Betroffenen bzgl. seiner Daten
• Freiwilligkeit
• Keine Pflichtanwendungen außer eRezept
• Einwilligung in alle freiwilligen Anwendungen
• Löschbarkeit freiwilliger Daten
© Peter Schaar 2014
Datenschutzanforderungen für die eGK
© Peter Schaar 2014
Datenschutzanforderungen für die eGK
• Lesemöglichkeit der Versicherten
•
•
© Peter Schaar 2014
Internet, Arztterminal, Patientenkiosk
Patientenfach (§ 291a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 SGB V)
Datenschutzanforderungen für die eGK
• Lesemöglichkeit der Versicherten
•
•
•
© Peter Schaar 2014
Internet, Arztterminal, Patientenkiosk
Patientenfach (§ 291a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 SGB V)
Verbergen von Daten
Datenschutzanforderungen für die eGK
• Lesemöglichkeit der Versicherten
•
•
•
Verbergen von Daten
•
Differenzierte Zugriffsrechte
•
•
•
© Peter Schaar 2014
Internet, Arztterminal, Patientenkiosk
Patientenfach (§ 291a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 SGB V)
Rolle (Arzt, Zahnarzt, Apotheker, etc.)
Fachgruppe (Orthopäden, Internisten etc.)
Einzelpersonen
Datenschutzanforderungen für die eGK
• Lesemöglichkeit der Versicherten
•
•
•
Verbergen von Daten
•
Differenzierte Zugriffsrechte
•
•
•
•
© Peter Schaar 2014
Internet, Arztterminal, Patientenkiosk
Patientenfach (§ 291a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 SGB V)
Rolle (Arzt, Zahnarzt, Apotheker, etc.)
Fachgruppe (Orthopäden, Internisten etc.)
Einzelpersonen
Rechtevergabe durch die Versicherten
Gesetzliche Absicherung
© Peter Schaar 2014
Gesetzliche Absicherung
• § 291a SGB V
• Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen
• Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe
• Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte
• Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur
• Einsichtsrechte der Patienten
© Peter Schaar 2014
Gesetzliche Absicherung
• § 291a SGB V
• Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen
• Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe
• Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte
• Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur
• Einsichtsrechte der Patienten
• Dokumentation der Zugriffe (Protokollierung)
© Peter Schaar 2014
Gesetzliche Absicherung
• § 291a SGB V
• Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen
• Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe
• Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte
• Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur
• Einsichtsrechte der Patienten
• Dokumentation der Zugriffe (Protokollierung)
• Sichere Kommunikationsinfrastruktur (Verschlüsselte
Datenübertragung)
© Peter Schaar 2014
Gesetzliche Absicherung
• § 291a SGB V
• Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen
• Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe
• Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte
• Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur
• Einsichtsrechte der Patienten
• Dokumentation der Zugriffe (Protokollierung)
• Sichere Kommunikationsinfrastruktur (Verschlüsselte
Datenübertragung)
• Zugriffe auf eGK nur nach Autorisierung durch die Versicherten
© Peter Schaar 2014
Gesetzliche Absicherung
• § 291a SGB V
• Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen
• Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe
• Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte
• Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur
• Einsichtsrechte der Patienten
• Dokumentation der Zugriffe (Protokollierung)
• Sichere Kommunikationsinfrastruktur (Verschlüsselte
Datenübertragung)
• Zugriffe auf eGK nur nach Autorisierung durch die Versicherten
• §§ 307, 307a SGB V (Bußgeld- und Strafandrohung)
© Peter Schaar 2014
Gesetzliche Absicherung
• § 291a SGB V
• Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen
• Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe
• Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte
• Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur
• Einsichtsrechte der Patienten
• Dokumentation der Zugriffe (Protokollierung)
• Sichere Kommunikationsinfrastruktur (Verschlüsselte
Datenübertragung)
• Zugriffe auf eGK nur nach Autorisierung durch die Versicherten
• §§ 307, 307a SGB V (Bußgeld- und Strafandrohung)
• § 97 StPO (Beschlagnahmeschutz)
© Peter Schaar 2014
Fazit
Datenschutz sichert die medizinische
Telematik-Infrastruktur ab
und trägt zu ihrer Akzeptanz bei
© Peter Schaar 2014