Ärzteblatt Baden-Württemberg 11-2009
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 11-2009
www.aerzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: sebastian kaulitzki © www.fotolia.de Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 64. Jahrgang | Gentner Verlag 11 | 2009 Die ärztliche Stellenbörse für Baden-Württemberg print & online Mit einer Anzeige im ÄBW-Stellenmarkt kommunizieren Sie mit allen Ärzten in Baden-Württemberg. Darüber hinaus ist Ihre Anzeige – ohne Mehrkosten – weltweit über die Website des Ärzteblatts Baden-Württemberg unter www.aerzteblatt-bw.de präsent. Dies macht den ÄBW-Stellenmarkt für Sie kostengünstiger und effektiver als zum Beispiel Anzeigen in überregionalen Ärztezeitschriften oder Onlinebörsen. ÄBW-markt W-markt Anzeigenschluss: letzter Werktag des Vormonats! 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Ä rzteblatt Baden-Württemberg Schnell per Fax (07 11) 6 36 72-7 60 Einfach online unter www.aerzteblatt-bw.de ÄBW-markt Sie haben viel zu tun, daher bietet Ihnen der Anzeigenservice drei Möglichkeiten, Ihre Anzeige zu disponieren: &*.1". 2&1.*23 1 5*&1;4 &2 &) *32&*.&. %&-*2$) 33("13 4.% +" &33&. *+4-34 2/1(4.( *3 "2,*. *-",5&1 (3&. #*.(&.&2$);'3* 2 %&1 "7 2*3;3= & +&.)"4 1.*5&1 &.2/6* )"42%& .23*343 +1".+&. 4.% *,4.(&. 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Zuvor verwendete Hippokrates den Begriff „Krebs“ vermutlich als erster, als er bei der Behandlung eines Brustgeschwüres die Ähnlichkeit mit den Beinen eines Krustentieres entdeckte – außerdem galt der Brustbereich dem Tierkreiszeichen Krebs zugehörig. Aristoteles bezeichnete als Krebs oberflächlich feststellbare, in benachbarte Organe infiltrierende und einwachsende Geschwülste. Statistisch gesehen entwickelt jeder dritte Europäer im Laufe seines Lebens Krebs. In Deutschland erkranken etwa 395.000 Menschen jährlich an Krebs, davon rund 195.000 Frauen und 200.000 Männer. Die meisten Fälle treten im Alter von über 60 Jahren auf. Die unter 60-jährigen machen mit etwa 107.000 Fällen rund ein Viertel der Krebs-Neuerkrankungen aus. Einer US-Studie zufolge sterben weltweit jeden Tag etwa 20.000 Menschen an den Folgen einer Krebserkrankung. Die Gesamtzahl aller jährlich weltweit neu diagnostizierten Krebserkrankungen wird mit 12,3 Millionen angegeben. Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblattes eine künstlerische Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit über 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort – so zum Beispiel in Karlsruhe. Ihre Ansprechpartner für Heilberufe sind hier die VermögensManager Bernd Kirchstetter und Axel Schmidt. Sie erreichen Herrn Kirchstetter telefonisch unter (07 21) 1 42-2 47 21 und Herrn Schmidt unter (07 21) 1 42-2 47 22 oder beide per Fax unter -2 47 20. Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter (07 11) 1 24-4 90 95. Qualitätssicherung – quo vadis? 468 KAMMERN UND KV Vertreterversammlung und 4. Kassenärztetag der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg sagt Danke Neuer DGVP-Vize Der Gesundheitsfonds muss weg 469 470 470 470 WIRTSCHAFT Offene Immobilienfonds als solider Anker im Depot 472 RECHTSFRAGEN Missbrauch bei IGeL/SINGeL-Leistungen 474 VERMISCHTES Erster Facharztvertrag Hauptversammlung des Marburger Bundes Diamorphin-Substitution Qualitätsförderpreis Neue MB-Geschäftsführung 477 477 477 477 477 ETHIK Sind Priorisierungen in der Medizin „menschenverachtend“? 477 TERMINE 440 BEKANNTMACHUNGEN 442 IMPRESSUM 451 Dieser Ausgabe liegen Prospekte der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, bei. Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der Plan F AG, Stuttgart, bei. Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung. Interventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte Auch bei Ärztinnen und Ärzten treten Suchterkrankungen und die vielschichtig damit ver bundenen Probleme auf. Gegenüber anderen Berufsgruppen sind Ärzte sogar stärker sucht gefährdet. Gründe dafür liegen in der starken Beanspruchung durch den Beruf mit einer oft überdurchschnittlichen Arbeitsbelastung und dem Druck durch die hohe Verantwortung, die der Arztberuf mit sich bringt. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat ein spezielles Interventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte entwickelt. Im Mittelpunkt steht hierbei das Prinzip „Hilfe statt Strafe“. Weitere Informationen: www.aerztekammer-bw.de ÄBW 11 • 2009 467 Editorial Qualitätssicherung – quo vadis? D Dr. med. Gerhard Schade ie Ärzteschaft hat schon immer die Qualitätssicherung als ihre ureigenste Aufgabe gesehen und sie deshalb selbst in ihre Berufsordnung verankert. Sowohl die Ärztekammern als auch die KVen der einzelnen Bundes länder haben mit den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheits system entsprechende Qualitäts sicherungssysteme geschaffen. Mittlerweile haben sich die strengen Grenzen zwischen ambulant und stationär sowohl aufgrund unserer geänderten Berufsordnung als auch gesetzlich, insbesondere im Zuge des GKV-WSG zum Jahre 2007, ver schoben und wurden neu geregelt. So wurde eine Regelung zur exter nen vergleichenden Qualitätssiche rung nach § 137 SGB V sektoren übergreifend neu gefasst. Diese Änderung wurde vom Deutschen Ärztetag grundsätzlich sehr begrüßt, da ohne Überwindung der sektora len Grenzen nur begrenzte Aussagen über die medizinische Ergebnis qualität möglich sind. Zur Umsetzung der sektoren übergreifenden Qualitätssicherung schrieb das GKV-WSG dem Gemein samen Bundesausschuss (G-BA) vor, hiermit eine fachlich unabhängige Institution zu beauftragen. Dabei sollten bereits existierende Einrich tungen genutzt werden (§ 137 a Abs. 1 Satz 3 SGB V). Kultur im Siegfried-Häußler-Haus Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg – Bezirksdirektion Stuttgart – gemeinsam mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Einladung zum Weihnachtskonzert mit dem Stuttgarter Ärzteorchester Freitag, den 11. Dezember 2009, 20.00 Uhr im Haus der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Albstadtweg 11, Stuttgart-Möhringen Kontakt: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Frau Winkler, Postfach 80 06 08, 70506 Stuttgart. 468 ÄBW 11 • 2009 Die Bedeutung der sektoren übergreifenden Qualitätssicherung erhält vor dem Hintergrund erheb liche Brisanz, dass in Zukunft die Vergütung an die Ergebnisse aus dem Verfahren der sektorenüber greifenden Qualitätssicherung ge koppelt und verteilt (pay for perfor mence) oder auch die Zulassung zur Erbringung bestimmter Leistungen hiervon abhängig gemacht werden könnten. Sicherlich sind dies Visi onen einer Versorgungssteuerung, die manchem noch in weiter Ferne erscheinen, aber die unter der Über schrift Qualitätswettbewerb heute nicht nur bei der gesetzlichen Krankenkasse und Expertenrunden, sondern unter anderem auch in der Politik bereits diskutiert werden. Ursprünglich stand die Bundes geschäftsstelle Qualitätssicherung GgmbH (BQS) als solche Institution mit langjähriger Erfahrung ja bereits zur Verfügung; dennoch bewarb sich auch ein Konkurrent, nämlich das Institut für angewandte Qualitäts förderung und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA) um diese Position. Nun ist die Entscheidung gefallen: Das AQUA-Institut unter Leitung von Prof. Szecsenyi hat den Zuschlag erhalten, was bei der BQS und damit der Bundesärztekammer natürlich nicht auf Gegenliebe stieß. Die Bundesärztekammer bemüht sich weiterhin um ein konstruktives Vorgehen, die Möglichkeit einer Kooperation zwischen AQUA-Institut und BQS soll im Interesse des ge deihlichen Miteinanders und der konstruktiven Weiterentwicklung angestrebt werden. Was bedeutet dies auf Länder ebene? Im Rahmen eines Eck punktepapiers zwischen KBV und Bundesärztekammer wird vorge schlagen, dass die bisherigen, noch sektoral getrennt agierenden Institu tionen für die Qualitätssicherung auf Landesebene eine Arbeitsgemein schaft für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung bilden. Das Eck punktepapier sieht vor, dass Landes krankenhausgesellschaft, Landes ärztekammer, Kassenärztliche Ver einigung und die Landesverbände der Krankenkassen als Vertrags partner auf gleicher Augenhöhe und unter Beteiligung von Patienten vertretern und gegebenenfalls Privatkrankenkassen und Pflege verbänden einen Kooperations vertrag bilden. Diese Landesarbeits gemeinschaft soll dann als An sprech- und Kooperationspartner für das Institut auf Bundesebene dienen und die Gewährleistungs verantwortung für die Durchführung der sektorenübergreifenden Quali tätssicherung auf Landesebene übernehmen. Durch den Hickhack auf Bundes ebene, die erst jetzt den Zuschlag an das AQUA-Institut vergab, ist auf Landesebene bis dato im Sinne der sektorenübergreifenden Qualitäts sicherung nichts weiter geschehen, da keiner weiß, wohin das Pferd jetzt trabt. Man wird den Verdacht nicht los, dass das bisher hoch gelobte Selbstverwaltungsprinzip hier abgeschafft wird und im Sinne einer Zentralisierung eine Fremd verwaltung der Qualitätssicherung eingeführt wird. Qualitätssicherung im Sinne unserer Berufsordnung und im Interesse unserer Eigenkontrolle kann jedoch nur dann funktionieren, wenn die Beteiligten vor Ort über zeugt sind, also die Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern und Praxen von der Sinnhaftigkeit ihres Tuns. Wir ersticken so schon in Bürokratie. Fehlt die Überzeugung und Bereitschaft, so sinkt die Wahr scheinlichkeit valider Daten, des ehrlichen Umgangs mit schlechten Ergebnissen. Wir betreiben Quali tätssicherung, um aus unseren Fehlern zu lernen. Dazu gehört der strukturierte Dialog über die Ergebnisqualität. Qualitätssiche rungsmaßnahmen gehören daher unverändert in die Hände ■ ärztlicher Selbstverwaltung. Dr. med. G. Schade Präsident der Bezirksärztekammer Südbaden Kammern und KV Vertreterversammlung der KVBW D ie Abrechnungsergebnisse des ersten Quartals 2009 erhitzten Mitte Oktober die Gemüter der Delegierten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Der Stellvertretende Vorsitzende des Vorstands und Ressortverantwortliche Dr. Wolfgang Herz stellte ausführlich dar, dass die Abrechnung nach gesetzlichen Vorgaben, nach rechtskräftiger Beschlusslage des Erweiterten Bewertungsausschusses auf Bundesebene und nach geltender Beschlusslage der Konvergenzphase erfolgt war. Ärztinnen und Ärzte, die an der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teilnehmen, fühlten sich durch das angewandte Verfahren zur sogenannten Bereinigung benachteiligt und machten ihrem Unmut in zahlreichen Diskussionsbeiträgen Luft. Das Sozialministerium Baden-Württemberg wollte die Vorgehensweise der KVBW in der Sitzung rechtlich nicht beanstanden. Am Ende wurde der Vorstand denkbar knapp mit 25 zu 23 Stimmen von der Vertreterversammlung beauftragt, die Honorare der HzV-Ärzte nach einem von den Antragstellern festgelegten Modus neu zu berechnen. Die Ergebnisse des zu wiederholenden Abrechnungslaufs sollen den Ärztinnen und Ärzten bis 15. November vorliegen. Im weiteren Verlauf der Tagesordnung wies die Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Birgit Clever, die Delegierten darauf hin, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) anstrebe, den Landes-KVen ihre Selbstständigkeit zu nehmen und die Vertreter versammlungen in den Ländern abzuschaffen. Im Dienste einer noch weitergehenden Zentralisierung der Macht in Richtung KBV und damit auch in Richtung ihres Vorsitzenden Dr. Andreas Köhler würden die Landes-KVen damit zu Verwaltungsstellen der KBV degradiert. Einstimmig forderte daher die KVBW-Vertreterversammlung die politisch Verantwortlichen auf, den Plänen von Dr. Köhler eine klare Absage zu erteilen. Ferner verabschiedeten die Delegierten die neue Satzung der KVBW, mit der die bisherige, provisorische Satzung abgelöst wird. Zudem wurden Änderungen an der Notfalldienstordnung vorge nommen, nach denen der Dienst Mittwochs bereits um 13.00 Uhr beginnt und die Pflichten des Notfallarztes klargestellt werden. Weitere Abstimmungen betrafen eine Personalie im beratenden Fachausschuss für die fachärztliche Versorgung sowie Ausnahme indikationen beim Heilmittelbudget sowie Zu- und Abschläge ■ bei Über- und Unterversorgung. OE Oettinger: „Die ärztliche Honorarreform erfüllt die an sie gestellten Erwartungen nicht.“ 4. Kassenärztetag der KVBW M an muss von der Ärzteschaft erwarten dürfen, dass die Zahl der Stimmen, mit der sie spricht, nicht von Tag zu Tag weiter steigt“, so formulierte Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) eines seiner zentralen Anliegen beim diesjährigen Kassenärztetag der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Natürlich kenne er die unterschiedlichen Interessengruppen, „…aber langsam wird’s ein bisschen viel“, so der Ministerpräsident. Mit Blick auf die Forderungen der Medizinergruppen sagte er, je mehr die Ärztinnen und Ärzte sich untereinander einig würden, desto mehr Gewicht habe ihr Wort auch im Bundes- und Landtag. Oettinger machte auch deutlich, dass er die jüngste ärztliche Honorarreform als klar gescheitert ansehe: „Sie erfüllt die an sie gestellten Erwartungen nicht.“ Außerdem erklärte das baden-württembergische Landesoberhaupt jedweden Zentralisierungsbestrebungen aus Berlin eine klare Absage: „Im Gesundheitswesen haben sich föderale und regionale Strukturen bewährt.“ Eine Vereinheitlichung aller Finanzströme und Vergütungen werde der Individualität nicht gerecht. Vor dem Hintergrund der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und FDP sagte Oettinger: „Der Gesundheitsfonds ist nicht so gut, wie er von seinen beiden Erfinderinnen dargestellt worden ist.“ Nach Ansicht des Ministerpräsidenten müsse der Fonds korrigiert und regionalisiert werden. Insgesamt wünschte Oettinger den Ärzten eher weniger als mehr Verwaltung. Für die Zukunft sagte er sein Interesse am ärztlichen Berufsstand zu, schließlich habe Baden-Württemberg ein hohes Niveau an Gesundheitsdienstleistungen, welches weltweit seinesgleichen suche. Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstands der KVBW, dankte dem Ministerpräsidenten ausdrücklich für dessen klare Position zum Gesundheitsfonds. Er forderte von der Politik endlich sinnvolle Steuerungsinstrumente bis hin zur Kostenerstattung. Letztere bedeute nicht etwa eine Aufkündigung des Solidargedankens, sondern stelle eine sinnvolle und unabdingbare Voraussetzung für die gesundheitliche Versorgung der Bürger dar. Der Fonds hingegen habe ganz erheblich zu den Honorarverwerfungen im Südwesten beigetragen und sei „willkürlich und manipula tionsanfällig“. Als Paradebeispiel führte er an: Wenn bei der Codierung das „V“ (= Verdacht) weggelassen wird, so mutiert ein Gesunder zum Kranken. Die anschließende Podiumsdiskussion stand unter dem Motto: „Das Gesundheitswesen nach ÄBW 11 • 2009 469 Kammern und KV der Wahl – wie geht es weiter?“ Unter Leitung von Andreas Mihm von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung diskutierten Dr. Ulrich Noll (MdL FDP), Birgitt Bender (MdB Bündnis 90/Die Grünen), Andreas Hofmann (MdL CDU) und Peter Friedrich (MdB SPD). Es kristallisierte sich heraus, dass die Eigenverantwortung der Patienten künftig eine größere Rolle spielen wird. Klar positionierte sich das Podium für die Erhaltung des Kollektivvertrages als unverzichtbare Voraussetzung einer flächendeckenden wohnortnahen Versorgung. Diesen könnten Selektivverträge unter den Bedingungen eines freien Wettbewerbs ergänzen. Dennoch waren viele anwesende Niedergelassene mit dem Verlauf der Diskussion unzufrieden, weil sie viele brennende Fragen, mit denen die Praxisärztinnen und -ärzte konfrontiert sind, nicht zufriedenstellend beantwortete. Am Nachmittag beschäftigten sich die rund 200 Besucher mit den Themen „Qualitätsmanagement“ und „Vergütung 2010“. An Informationsständen der KVBW bestand zudem die Möglichkeit, sich zu Datenschutz und Hygiene in der Arztpraxis ■ kundig zu machen. OE Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet in Freiburg ein Seminar zum Thema: Praxiszusammenschlüsse – Erfolgsmodell im Gesundheitsmarkt? Termin: Mittwoch, 18. November 2009 (18.00 Uhr) Veranstaltungsort: BW-Bank Freiburg, Münsterplatz 3, 79098 Freiburg Seminarinhalte: • Ziele von Praxiszusammenschlüssen • Kooperationsformen • Ausgestaltung der einzelnen Kooperationsformen • Vor- und Nachteile der jeweiligen Varianten • Vertragsrechtliche Aspekte Referentin: Jutta Dillschneider (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizin- und Arbeitsrecht), Kanzlei Tiefenbacher, Heidelberg Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Freiburg, Frau Wolf, Telefon (07 61) 2 18 05-73 470 ÄBW 11 • 2009 BÄK NW sagt DANKE S eit den Geschehnissen am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen ist einige Zeit vergangen. Doch noch immer haben wir die schrecklichen Bilder in unseren Erinnerungen. In Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Baden-Württemberg hat die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg umgehend insgesamt 214 psychotherapeutische Praxen in den Ärzteschaften Backnang, Waiblingen, Ludwigsburg, Esslingen und Stuttgart angeschrieben, um mögliche Kapazitäten abzufragen. Dabei sind wir auf großes Entgegenkommen gestoßen, sodass kurzfristig 60 Behandlungsplätze für Kinder- und Jugendliche und circa 210 freie Plätze für Erwachsene zur Verfügung gestellt werden konnten. Inzwischen konnten etwa 50 Vermittlungen in den psychologisch-therapeutischen Bereich bzw. an die ortsansässigen Psychiater vorgenommen werden. Weitere werden je nach individuellem Bedarf noch erfolgen. Ich darf mich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen beteiligten Ärzten für ihre umgehende Reaktion ■ und Bereitschaft bedanken. Dr. Klaus Baier Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Neuer DGVP-Vize D r. Richard Barabasch, Allgemeinarzt aus Muggensturm und Mitglied der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, ist zum neuen ehrenamtlichen Vizepräsidenten der Deutschen Gesellschaft für Ver sicherte und Patienten (DGVP) gewählt worden. Der gemeinnützige Verein vertritt rund 35 000 Mitglieder und setzt sich für die Verbesserung von Patientenrechten sowie für Qualität und Wirtschaftlichkeit medizinischer Versorgung ■ ein. Als Chefarzt in Führung gehen D ie Führungsakademie Baden-Württemberg veran staltet im kommenden Jahr wieder die mit der Landesärzte kammer Baden-Württemberg und weiteren Kooperationspartnern entwickelte „Führungsfortbildung für leitende Krankenhausärztinnen und -ärzte“. Jetzt stehen die Termine für 2010 fest: „Verantwortung als Chefarzt übernehmen“ am 19./20. März bzw. 1./2. Oktober; „Die Felder bestellen“ am 18./19. Juni bzw. 12./13. November; „Beziehungen pflegen“ am 16./17. Juli bzw. 10./11. Dezember. Begleitend über das gesamte Programm gibt es ein Mentoringund ein Coachingangebot. Ausführliche Informationen sind erhältlich bei der Führungs akademie Baden-Württemberg, Hans-Thoma-Straße 1, 76133 Karlsruhe, Telefon (07 21) 9 26-66 29, ■ www.fueak.bw21.de Bei kombinierter Dyslipidämie und primärer Hypercholesterinämie kommt das Risiko aus mehreren Richtungen. Kammern und KV Expertenrunde A uf Einladung der BildZeitung Rhein-Neckar diskutierte eine 13-köpfige Expertenrunde die immer größer werdenden Probleme im Gesundheitswesen. Für die Landesärztekammer Baden-Württemberg nahm Vizepräsident Dr. Ulrich Clever teil, für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg deren Vorstandsvorsitzender Dr. Achim HoffmannGoldmayer. Die Gesprächsrunde widmete sich unter anderem der Zukunft des Gesundheitsfonds, dem Wettbewerb im Gesundheitswesen, dem Ärzte-Hopping und der Forderung nach mündigeren Patienten. Unter der Überschrift „Können wir uns das Kranksein noch leisten?“ be richtete das Blatt ganzseitig mit zahlreichen Zitaten der Teilnehmer. ■ Der Gesundheitsfonds muss weg M itte Oktober haben die Ärztlichen Körperschaften in BadenWürttemberg die Koalitionäre der neuen Bundesregierung vor der Beibehaltung des Gesundheitsfonds gewarnt: „Diese mit Steuergeldern gestützte Fehlkonstruktion zieht große Summen aus BadenWürttemberg ab, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung stehen“, sagte Dr. Ulrike Wahl, Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, ergänzte: „Die Koalitionäre der neuen Bundesregierung haben jetzt die echte Chance, den Gesundheitsfonds als Relikt einer zentralistischen Politik der bisherigen Bundesgesundheitsministerin endlich abzuschaffen und einen ehrlichen Neustart zu wagen.“ Die Körperschaften betonten, dass der Südwesten keine Geldumverteilungsmaschine brauche und Baden-Württemberg schon gar nicht für seine Leistungsfähigkeit bestraft werden dürfe. „Der Verschiebebahnhof Gesundheitsfonds kostet unser aller Geld und muss jetzt endlich weg!“, hieß es in einer gemeinsamen ■ Erklärung. ÄBW 11 • 2009 Multidimensionale Lipidtherapie. Senkt LDL-C *. Senkt TG*. Steigert HDL-C *.1 Die Anwendungsgebiete von TREDAPTIVE® entnehmen Sie der unten angefügten Basisinformation. Bitte lesen Sie vor Therapiebeginn die vollständige Fachinformation! TREDAPTIVE® TREDAPTIVE® 1000 mg/20 mg Tabletten mit veränderter Wirkstofffreisetzung Wirkstoffe: Nicotinsäure/Laropiprant. Zusammensetzung: Arzneilich wirksame Bestandteile: 1 Tablette enthält 1000 mg Nicotinsäure und 20 mg Laropiprant. Sonstige Bestandteile: Hypromellose (E 464), hochdisperses Siliciumdioxid (E 551), Natriumstearylfumarat, Hyprolose (E 463), mikrokristalline Cellulose (E 460), CroscarmelloseNatrium, Lactose-Monohydrat, Magnesiumstearat. Anwendungsgebiete: Zur Behandlung von Fettstoffwechselstörungen, insbesondere bei kombinierter Dyslipidämie, die durch erhöhtes LDL-Cholesterin und erhöhte Triglyzeride sowie niedrige HDL-Cholesterin-Werte gekennzeichnet ist, und bei primärer Hypercholesterinämie (heterozygote familiäre und nicht familiäre). In Kombination mit HMG-CoA-Reduktase-Hemmern (Statinen), wenn die cholesterinsenkende Wirkung einer HMG-CoA-Reduktase-Hemmer-Monotherapie unzureichend ist. Als Monotherapie nur, wenn HMG-CoA-Reduktase-Hemmer als nicht geeignet erachtet werden oder nicht vertragen werden. Diäten oder andere nicht pharmakologische Behandlungen (z. B. Bewegung, Gewichtsreduktion) sollten während der Therapie mit TREDAPTIVE® fortgesetzt werden. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile, signifikante oder unklare Leberfunktionsstörung, akute Magengeschwüre, arterielle Blutungen. Schwangerschaft und Stillzeit: Nicht empfohlen. Kinder: Nicht empfohlen. Warnhinweise: 1 Tablette enthält 128,4 mg Lactose-Monohydrat. Nebenwirkungen: Erhöhungen von ALT und/oder AST (≥ dem 3-fachen des oberen Normwertes in Folge), Erhöhungen des Nüchternblutzuckers, Erhöhungen der Harnsäure; Erhöhungen von CK (≥ dem 10-fachen des oberen Normwertes), Erhöhungen von Gesamt-Bilirubin, erniedrigte Werte von Phosphat und der Thrombozytenzahl; Schwindel, Kopfschmerzen, Parästhesien; Diarrhö, Dyspepsie, Übelkeit, Erbrechen; Erythem, Pruritus, Ausschlag, Urtikaria; Flush; Hitzegefühl; Überempfindlichkeitsreaktionen (durch verschiedene Symptome gekennzeichnet, u. a.: Angioödem, Pruritus, Erythem, Parästhesien, Ohnmacht, Erbrechen, Urtikaria, Flush, Dyspnoe, Übelkeit, Harn- und Stuhlinkontinenz, kalter Schweiß, Zittern, Schüttelfrost, erhöhter Blutdruck, Schwellung der Lippen, brennendes Gefühl an der Haut, Arzneimittelallergie, Arthralgie, geschwollene Beine und Tachykardie). Erhöhte Werte von LDH, Nüchternblutzucker, Harnsäure, Gesamt-Bilirubin und Amylase, bei Diabetikern Anstieg des HbA1c. Nicotinsäure-bedingte Nebenwirkungen: Vorhofflimmern und andere kardiale Arrhythmien, Palpitationen, Tachykardie; Migräne, Synkope; zystoides Makulaödem, toxische Amblyopie; Dyspnoe; Bauchschmerzen, Ödem in der Mundhöhle, Aufstoßen, peptisches Ulkus; Acanthosis nigricans, trockene Haut, Hyperpigmentierung, makulärer Ausschlag, Schwitzen (nachts oder kalter Schweiß), vesikulärer Ausschlag; Muskelschwäche, Myalgie; verminderte Glukosetoleranz, Gicht; Rhinitis; Hypotonie, orthostatische Hypotonie; Asthenie, Schüttelfrost, Gesichtsödem, generalisiertes Ödem, Schmerz, peripheres Ödem; Angioödem, Überempfindlichkeitsreaktion Typ I; Gelbsucht; Angstgefühl, Schlaflosigkeit. Dosierung: Initial 1000 mg Nicotinsäure/20 mg Laropiprant einmal täglich. Erhaltungsdosis (nach 4 Wochen) 2000 mg/40 mg. Dosierungen über 2000 mg/40 mg werden nicht empfohlen. Einnahme mit dem Essen am Abend oder vor dem Schlafengehen. Tabletten nicht teilen, zerbrechen, zerkleinern oder zerkauen. Um das Auftreten eines möglichen Flush zu verhindern, Konsum von Alkohol oder Heißgetränken zum Zeitpunkt der Arzneimitteleinnahme vermeiden. Bei Therapieunterbrechung unter 7 Tage in Folge Therapie mit der zuletzt verordneten Dosis wieder aufnehmen. Bei längerer Unterbrechung mit 1000 mg/20 mg beginnen, dann auf 2000 mg/40 mg erhöhen. Umstellung von einem Nicotinsäurepräparat in retardierter Form von 2000 mg oder mehr: initial 2000 mg/40 mg; Umstellung von einer niedrigeren Dosis als 2000 mg: initial 1000 mg/20 mg, nach 4 Wochen 2000 mg/40 mg. Umstellung von einem schnell freisetzenden Nicotinsäurepräparat: initial 1000 mg/20 mg, nach 4 Wochen 2000 mg/40 mg. Patienten mit Niereninsuffizienz: mit Vorsicht anwenden. Anionenaustauscherharze: TREDAPTIVE® mehr als 1 Stunde vor oder mehr als 4 Stunden nach Einnahme von Anionenaustauscherharzen einnehmen. Packungsgrößen: 28 Tabletten mit veränderter Wirkstofffreisetzung; 98 Tabletten mit veränderter Wirkstofffreisetzung; KP. Stand: 08/2009 Weitere Einzelheiten enthalten die Fach- und Gebrauchsinformation, deren aufmerksame Durchsicht empfohlen wird. Pharmazeutischer Unternehmer: Merck, Sharp & Dohme Ltd. Hertford Road, Hoddesdon Hertfordshire, EN11 9BU Vereinigtes Königreich Deutsche Vertretung: MSD SHARP & DOHME GMBH Lindenplatz 1 85540 Haar Mitvertrieb: MSD CHIBROPHARM GMBH, 85530 Haar DIECKMANN ARZNEIMITTEL GMBH, 85530 Haar CHIBRET PHARMAZEUTISCHE GMBH, 85530 Haar VARIPHARM ARZNEIMITTEL GMBH, 85530 Haar TREDAPTIVE® ist eine eingetragene Marke von Merck & Co, Inc., Whitehouse Station, NJ, USA. Copyright © 2008 MSD SHARP & DOHME GmbH, Haar. Alle Rechte vorbehalten. 0310-CVT 2009-D-44591-J Wirtschaft Offene Immobilienfonds als solider Anker im Depot W Stefan Schleicher Baden-Württembergische Bank Leiter Produktmanagement Wertpapiere Telefon (07 11) 1 24-4 78 26 Telefax (07 11) 1 27-6 64 78 26 E-Mail: stefan.schleicher@ bw-bank.de www.bw-bank.de/ privatkunden er eine sicherheitsorientierte Geldanlage sucht, auf die auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Verlass ist, kann sie in Offenen Immobilienfonds (OIF) finden: 50 Jahre positive Renditen oberhalb der Inflationsrate (im Branchenschnitt) bei täglicher Verfügbarkeit sprechen für sich. Sicherheit in turbulenten Zeiten Offene Immobilienfonds machen es dem Anleger leicht, in wertstabile Gewerbeimmobilien zu investieren, die für ihn als Privatperson eigentlich als Geldanlage nicht zur Verfügung stünden. Der Anleger profitiert davon, dass die Immobilien professionell ausgesucht und verwaltet werden. Eine breite Streuung der Immobilien – zum Beispiel über verschiedene Wirtschaftsregionen – macht die Fonds unabhängiger von der Entwicklung einzelner Märkte. Durch langjährige Mietverträge mit bonitätsstarken Mietern erwirtschaften Offene Immobilienfonds langfristig stabile Mieteinnahmen und damit berechenbare Renditen. Der entscheidende Erfolgsfaktor für einen erfolgreichen Offenen Immobilienfonds ist ein erstklassiges Immobilienportfolio. Um dieses aus- weise weniger schwankungsanfällig. Wenn mal ein Markt nicht ganz so gut läuft, bleibt trotzdem alles im Gleichgewicht. Denn andere Regionen, in denen so ein Fonds investiert ist, können das wieder abfedern. Insgesamt ist es das Austarieren und Zusammenwirken verschiedener Kräfte, die die Stabilität guter Offener Immobilienfonds bewirken. Wertentwicklung OIF vs. Aktienindex Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet in Empfingen (Landkreis Freudenstadt) ein Seminar für niedergelassene Ärzte: Praxisabgabe-Seminar für Heilberufler. Termin: Mittwoch, 18. November 2009 (18.30 Uhr) Veranstaltungsort: Hotel Empfinger Hof, Im Auchtert 12–14, 72186 Empfingen (direkt an der A 81) Seminarinhalte: • Abgabeverfahren • Planung/Organisation der Praxisabgabe • Praxisabgabe und Finanzplanung • Ermittlung des Praxiswerts • Rechtsfragen • Steuerliche Aspekte Referenten: Hans Dieter Reinhard (Steuerberater, vereidigter Buchprüfer) Martin Schneck/Werner Schütz (VermögensManager Heilberufe, BW-Bank) Dr. Udo Babrowski (Rechtsanwalt, Notar) Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Tübingen, Frau Spörl, Telefon (0 70 71) 1 58-1 66 472 ÄBW 11 • 2009 Quelle: BVI Studie 2008, Offene Immobilienfonds als wesentlicher Baustein einer erfolgreichen Asset Allocation zubauen und dauerhaft zu erhalten, sind Experten am Werk: Die Immobilienspezialisten solch eines Fondsmanagements wissen aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung genau, welche Immobilien den hohen Qualitätsanforderungen des Fonds genügen und zu welchem Zeitpunkt welche Immobilien in den jeweiligen Märkten erworben werden sollten. Gerade in Zeiten wie diesen ist außerdem die Größe des Fonds ein entscheidender Vorzug. Mehrere Milliarden Euro Immobilienvermögen sind von Vorteil, denn sie lassen sich besonders breit über verschiedene Länder und Regionen streuen. Das macht diese Fonds vergleichs- Ein optimaler Mix als Erfolgsgarant Egal ob turbulente Zeiten, stabiles Wachstum oder boomende Wirtschaftsjahre – erfolgreich gemanagte Offene Immobilienfonds haben in der Vergangenheit für ihre Anleger jedes Jahr ein Plus erzielt. Dahinter steckt System: Neben der ausgewogenen Mischung des Immobilienportfolios wird großen Wert auf eine sicherheitsorientierte Anlagestrategie gelegt. Durch die Investition in unterschiedliche hochwertige, überwiegend langfristig vermietete Gewerbeimmobilien und die fortlaufende Prüfung des Immobilienbestandes erzielt ein erfahrenes Wirtschaft Jährliche Wertentwicklung OIF und Inflation Quellen: BVI, Statistisches Bundesamt Fondsmanagement einen optimalen Mix, der auch zukünftig solide Renditen erwarten lässt. Doch wie sieht ein solcher optimaler Mix aus? Auch hier kommt es auf das richtige Verhältnis an, sodass alles im Gleichgewicht bleibt. Ein junger Immobilienbestand ist wichtig. Außerdem ist – wie bereits angesprochen – eine breite Länderstreuung, die Kombination verschiedener Hauptnutzungsarten und auch unterschiedlicher Größenklassen der Immobilien entscheidend. Das Fondsmanagement muss gewährleisten, dass die Immobilien marktgängig – also leicht vermietbar oder bei Bedarf auch veräußerbar – sind. Eine breite Streuung der Objekte mit verschiedenen Nutzungsarten – zum Beispiel Büro, Shopping-Center oder Logistik – möglichst verteilt über mehrere Länder ist dabei besonders zielführend. Wenn sich der Bestand sowohl über kleinere Objekte als auch großvolumige Immobilien verteilt, unterstützt das zusätzlich die Flexibilität. Es versteht sich von selbst, dass jede Immobilie nur so gut ist wie ihr Mieter. Und auch Mieter von Fondsimmobilien können durchaus von Marktschwankungen betroffen sein. Mit einer hohen Objektqualität und unterschiedlichen Lagen und Nutzungsarten wird ein solide agierender Offener Immobilienfonds kaum Probleme haben, bonitäts starke Unternehmen aus den verschiedensten Branchen für seine Immobilien als Mieter zu finden. Würde im Ernstfall mal ein Mieter ausfallen, fällt das durch die Größe und Streuung des Immobilienbestandes nicht sonderlich ins Gewicht. Weil das Fondsmanagement außerdem langfristige Mietverträge abschließt, fließen dem Fonds regel mäßige und beständige Mieteinnahmen zu. Alles in allem macht diese Strategie die Fonds unabhängiger von der Entwicklung einzelner Märkte und Wirtschaftssektoren und damit weniger anfällig für Wertschwankungen. Das schafft die Grundlage für dauerhaft stabile Erträge. Die BW-Bank empfiehlt aktuell die beiden Offenen Immobilienfonds hausInvest europa und WestInvest InterSelect. Der Fonds hausInvest europa ist bereits seit 37 Jahren sehr erfolgreich am Markt und investiert überwiegend in Objekte im euro päischen Ausland. Der WestInvest InterSelect ist stärker auf deutsche Immobilien ausgerichtet. Seit seiner Auflegung im Jahr 2000 konnte auch dieser Fonds eine solide ■ Wertentwicklung verzeichnen. Steuerfreiheit und Inflationsschutz Privatanleger haben mit ausgesuchten Offenen Immobilienfonds aber auch noch weitere Vorteile. In erster Linie kann man mit dem Fonds zusätzlich Steuern sparen, wenn der Investitionsschwerpunkt bei ausländischen Immobilien liegt. Dann bleibt jedes Jahr ein großer Teil des Anlageerfolges steuerfrei – teilweise bis zu 70 Prozent. Darüber hinaus entwickeln sich die Fonds automatisch mit der Inflation. Zum einen haben Immobilien aus Glas, Stein und Beton einen Wert an sich. Zum anderen sind viele der Mieten an die Inflationsentwicklung gekoppelt und steigen automatisch an. Deshalb liegen die Renditen auch meist deutlich über der Inflations rate. Wer also sein Vertrauen in Offene Immobilienfonds setzt, erweitert sein Depot um ein sicherheitsorientiertes, flexibles Investment in solide Sachwerte mit stabilen Renditen: schon ab 50 Euro monatlicher Sparrate oder in Einmalbeträgen bei täglicher Verfügbarkeit. Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet in Heidelberg, Mannheim und Mosbach Seminare für niederlassungswillige Ärzte: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Seminartermine: 25. November 2009 (18.00 Uhr) Ort: BW-Bank Heidelberg, Poststr.4, 69115 Heidelberg 26. November 2009 (18.00 Uhr) Ort: BW-Bank Mannheim, Augustaanlage 33, 68165 Mannheim 2. Dezember 2009 (19.00 Uhr) Ort: Mosbacher Brauhaus, Eisenbahnstr. 18, 74821 Mosbach (Baden) Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierung/öffentliche Fördermittel • Absicherung der Existenz Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: Heidelberg: Frau Lindner, Telefon (0 62 21)9 18-2 21 Mannheim: Herr Leinthaler, Telefon (06 21) 4 28-7 71 99 Mosbach: Frau Weickart, Telefon (0 62 71) 92 00-12 ÄBW 11 • 2009 473 Rechtsfragen Vorschaltleistungen und Nicht-/Falschabrechnung Missbrauch bei IGeL/SINGeL-Leistungen I. Einleitung Prof. Dr. iur. Hans Kamps 72770 Reutlingen Haldenhaustr. 11 Unter dem Stichwort IGeL-Leistungen = Individuelle Gesundheitsleistungen versteht die Ärzteschaft seit 1999 individuelle ärztliche Leistungen für den einzelnen Patienten, die nicht zum GKV-Leistungskatalog gehören und von diesem Leistungsbereich abzugrenzen sind. Diese Definition war und ist missverständlich. Gemeint waren von Anfang an jene medizinisch sinnvollen Gesundheitsleistungen (SINGeLLeistungen), die nicht zum GKVLeistungsumfang gehören und die Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe BW Forum Medicum ein Seminar für kooperationswillige Ärzte. Seminartitel: Erfolgreich kooperieren – Rezepte für die Praxisstruktur von morgen. Seminarinhalte: Interessierte Ärzte erhalten die Möglichkeit, sich über die wirtschaftlichen Vorteile sowie die Erfahrungswerte von ärztlichen Kooperationen zu informieren (z. B. MVZ, ÜBAG, Krankenhausverbünde, Ärztenetze und Direktverträge). Vorträge: 1. Aktuelle Marktsituation im Landkreis: Fakten, Analysen, praktische Erfahrungen 2. Was bringen Direktverträge mit den Krankenkassen? 3. Die Ärztepraxis zukunftssicher gestalten: jetzt und mittelfristig! Termin und Veranstaltungsort: 25. November 2009 (18.00 Uhr) in 78628 Rottweil Teilnahmegebühr: kostenfrei Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung wird bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 3 Fortbildungspunkten angemeldet. Wissenschaftlich Verantwortlicher: PD Dr. med. Müller-Hermann, niedergelassener HNO-Arzt, Königstr. 19, 78628 Rottweil Information und Anmeldung: BW-Bank Villingen-Schwenningen, Frau Käfer, Telefon (0 77 20) 39 05-18 474 ÄBW 11 • 2009 vom (Vertrags-)Arzt angeboten und erbracht werden dürfen, ohne dass gegen das geltende Recht zu verstoßen. Sind SINGeL-Leistungen heute wegen des eingeschränkten GKVLeistungskataloges aus der Praxis des niedergelassenen (Vertrags)Arztes nicht mehr wegzudenken, machen sie aber zum Teil nicht unerhebliche Probleme, wenn ein GKVVersicherter eine GKV-Behandlung auf Chipkarte nur bekommt, wenn er zwingend der Vorschaltung bestimmter SINGeL-Leistungen zustimmt. Unzulässig ist es auch, wenn eindeutige SINGeL-Leistungen überhaupt nicht oder falsch über die GKV oder falsch nach der GOÄ abgerechnet werden. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat diese Entwicklung am 18. 07. 2009 angesichts des dadurch für die Ärzteschaft bereits entstandenen öffentlichen Schadens, vor allem durch Presse berichte, in einer Entschließung dargelegt und gebeten, die Rechtsgrundsätze zu SINGeL-Leistungen darzustellen. II. GKV-Leistungen Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im SGB V genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 12 SGB V) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden (§ 2 Abs. 1 SGB V). Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. GKV-Leistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein und dürfen „das Maß des Notwendigen“ nicht überschreiten (§ 12 Abs. 1 SGB V). Der Versicherte hat einen Sach leistungsanspruch auf alle ausreichenden Gesundheitsleistungen, die nicht durch das SGB V selbst oder Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind. GKV-Leistungen sind heute nicht nur rationalisiert, sondern rationiert. Es ist daher jedem (Vertrags-)Arzt erlaubt, SINGeL-Leistungen anzubieten und zu erbringen. Sie sind nach der GOÄ abzurechnen. Eine Gebührenpauschale oder Vorkasse sind unzulässig. III. SINGeL-Leistungen SINGeL-Leistungen sind in Abgrenzung zu GKV-Leistungen alle medizinischen Leistungen, die nicht zu den ausreichenden und wirtschaftlichen Leistungen des GKVLeistungskatalogs gehören, aber 1. gleichwohl medizinisch erforderlich sind oder 2. ärztlich empfohlen werden oder 3. vom Patienten gewünscht und nachgefragt werden und medizinisch vertretbar sind. 1. Zu der ersten Fachgruppe, den sinnvollen und medizinisch erforderlichen SINGeL-Leistungen gehören Leistungen wie – über die 3 Screening-Unter suchungen der Mutterschaftsricht linien hinausgehende Ultraschall untersuchungen bei der werdenden Mutter – Ruhe-EKG im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung nach GOP 01732 EBM 2009 – PSA-Bestimmungen – Krebsfrüherkennungsunter suchungen außerhalb der Intervalle – Verordnung von Arzneimitteln bei sogenannten Befindlichkeits störungen – Verordnung von Potenzmitteln bei eindeutiger medizinischer Indikation 2. Zu der größten Fallgruppe der SINGeL-Leistungen gehören ärztlich empfohlene medizinische Leistungen, die vom GKV-Leistungskatalog Rechtsfragen Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Leistungen nach der Anlage II der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des G-BA erbracht werden (zum Beispiel SauerstoffMehrschritt-Therapie nach von Ardenne oder Colon-Hydro-Therapie). Hier muss sich der Arzt ganz sicher sein, dass die SINGeL-Leistung (noch) den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht, denn sonst besteht kein Anspruch auf Liquidation (§ 1 Abs. 2 GOÄ). Das Bezirksberufsgericht kann eine Geldbuße bis zu 50 000,– Euro verhängen. (§ 81 Abs. 5 SGB V). In schweren table, nach Auffassung des VertragsFällen hat der Zulassungsausschuss arztes nicht angemessen honorierte dem Vertragsarzt die Zulassung zu Leistungen, die aber ausreichende entziehen. Das Vorschalten von SINund wirtschaftliche Leistungen nach GeL-Leistungen vor der Erbringung dem GKV-Leistungskatalog darstelvon GKV-Leistungen ist also grob len, muss der Vertragsarzt als GKVvertragsrechtswidrig. Leistungen erbringen und darf sie GKV-Versicherte haben einen nicht als SINGeL-Leistungen privat Naturalleistungsanspruch nur auf abrechnen (BSG vom 14. 03. 2001 – Leistungen aus dem gesetzlichen B 6 KA 36 und 54/00 R sowie B 6 KA GKV-Leistungskatalog. Vertragsärzte 77/00 B). dürfen nur diese Leistungen gegenDie Erbringung von GKV-Leistunüber der KV mit der gesetzlichen gen darf nicht von vorgeschalteten Krankenkasse abrechnen. „Versteckt“ SINGeL-Leistungen abhängig geein Vertragsarzt von ihm erbrachte macht werden. SINGeL-Leistungen in GKV-Leistungen, rechnet er falsch ab, handelt 2. SINGeL-Leistungen sind so alt wie damit ebenfalls grob vertragsrechtsdas GKV-System. Es handelt sich um widrig und ist mindestens mit einer „Leistungen auf Verlangen des ZahDisziplinarmaßnahme zu belegen. lungspflichtigen“ (§ 1 Abs. 2 GOÄ). Der (Vertrags-)Arzt darf SINGeLBei der Abrechnung von SINGeLLeistungen auch nicht kostenlos erLeistungen müssen sämtliche GOÄbringen. Für die Honorarbemessung Vorschriften beachtet werden. Die ist die GOÄ zugrunde zu legen. Rechnungslegung muss gemäß § 12 Ärztinnen und Ärzte dürfen nur GOÄ erfolgen. Sie muss die entspreVerwandten, Kolleginnen und Anzeige Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen Patientinnen und Patienten das Honorar Württembergischer Krebspreis 2009 ganz oder teilweise erlassen (§ 12 Abs. 2 BO). Es ist daher Die berufsrechtswidrig und verDres. Carl Maximilian und Carl Manfred Bayer – Stiftung stößt zudem gegen das Kollegialitätsgebot (§ 29 BO), wenn fördert junge, begabte Mediziner/ innen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres, die auf dem Gebiet der Krebsforschung (inkl. Psychoonkologie) ein (Vertrags-)Arzt versucht, tätig sind und insbesondere diese Forschung in Württemberg durchführen, mit einem solchen „Praxisbeziehungsweise gebürtige Württemberger sind. Marketing“, genauer durch In diesem Sinne schreibt die Stiftung für das Jahr 2009 erstmalig folgende unzulässige Geschenke über Förderung aus: kostenlose SINGeL-Leistungen, Förderpreis 2009 (20.000 €, 10.000 €, 5.000 €) Patientinnen und Patienten zur Mitfinanzierung der präklinischen bzw. klinischen von Nachbarkollegen abzuForschungstätigkeit ausgewiesener junger Mediziner/ innen. werben und neu zu gewinnen. IV. Missbrauch V. 5-Punkte-Katalog Vertragsärzte sind aufgrund ihrer Zulassung nicht nur zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt, sondern auch verpflichtet (§ 95 Abs. 3 SGB V). Diese Versorgungsverpflichtung gegenüber GKVVersicherten ist rechtlich zwingend und unteilbar! Verstößt der Vertragsarzt dagegen, etwa weil er einen GKV-Versicherten erst behandelt, wenn dieser vorher bei ihm SINGeLLeistungen „einkauft“, muss er sich vor dem Disziplinarausschuss ver antworten, der die Zulassung bis zu zwei Jahre zum Ruhen bringen kann (Vertrags-)Ärzte handeln bei der Durchführung, Abgabe und Liquidation von SINGeLLeistungen rechtmäßig, wenn sie folgenden 5-PunkteKatalog einhalten: ausgenommen sind. Hierzu gehören zum Beispiel: – Sonografie aller inneren Organe („Sono-Check“) – Lungenfunktionsprüfung zur Krankheitsfrüherkennung („Pulmo-Check“) – Reise- und sportmedizinische Beratungen und Untersuchungen einschließlich Reiseimpfungen („Reise- und Sport-Check“) – Berufsfähigkeitsuntersuchungen – Führerscheinuntersuchungen 3. Die größten Schwierigkeiten bei SINGeL-Leistungen macht die Fallgruppe der von den Patienten gewünschten und medizinisch (noch) vertretbaren Leistungen. Abzugrenzen sind die Leistungen, die (noch) den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechen, von den Leistungen, die außerhalb dieser Regeln stehen. Das ist jedenfalls immer dann der Fall, wenn der Arzt die Regeln der ärztlichen Kunst verlässt. 1. Vertragsärzte haben alle Leistungen des GKV-Leistungskatalogs, die typischerweise zum eigenen Fachgebiet gehören, für GKV-Versicherte im Sachleistungssystem zu erbringen und gegenüber der KV abzurechnen. Unren- 1 Stipendium/ Projektförderung (max. 1 Jahr, bis zu 100.000€ ) für Medizindoktoranden/ innen bzw. Assistenten/ innen in der Facharztausbildung zur Ausübung präklinischer bzw. klinischer Forschungstätigkeiten durch die Finanzierung einer Unterbrechung des Studiums bzw. der klinischen Ausbildung. Bitte bewerben Sie sich mit einem aussagekräftigen Lebenslauf und einer vollständigen Publikationsliste unter Angabe der Impactpunkte. Förderpreis: zusätzlich eine Beschreibung der wissenschaftlichen Verwendung des Preisgeldes von max. 2 Seiten. Stipendium/ Projektförderung: zusätzlich eine Beschreibung des Forschungsvorhabens von max. 10 Seiten. Alle Dokumente sind ausgedruckt und in elektronischer Version als PDFDokument auf CD bis zum 30.11.2009 einzureichen an: Prof. Dr. C.D. Claussen Vorsitzender des Stiftungsvorstandes Universitätsklinikum Tübingen Hoppe-Seyler–Straße 3 72076 Tübingen Es ist geplant die Ausschreibung im jährlichen Turnus zu wiederholen. ÄBW 11 • 2009 475 Rechtsfragen chenden Gebührennummern, die Leistungslegende, den Steigerungssatz und den sich daraus ergebenden Euro-Betrag enthalten. Unzulässig ist die Vereinbarung und Berechnung eines Pauschalhonorars, also die Vereinbarung eines undifferenzierten, von der einzelnen Gebührennummer und der ihr zurechenbaren Leistung losgelösten Geldbetrages. Denn die Gebühren sind unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, des Zeitaufwandes der einzelnen Leistungen sowie der Umstände bei der Ausführung zu berechnen (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Honorarvereinbarungen über SINGeL-Leistungen gemäß § 2 GOÄ sind zulässig! Die Honorarvereinbarung muss neben den GOÄ-Ziffern und der Bezeichnung der Leistung, dem Steigerungssatz und dem vereinbarten Betrag auch die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung 25 Jahre Tübinger Ärzteorchester Herzliche Einladung zum Herbstkonzert Termine: Freitag, 13. November 2009, 19.00 Uhr Veranstaltungsort: Festhalle Rottenburg Vorverkauf: WTGmBH, Telefon (0 74 72) 91 62 36, E-Mail: [email protected] Samstag, 14. November 2009, 20.00 Uhr Veranstaltungsort: List Halle Reutlingen Benefizkonzert der Rotary Clubs Reutlingen/Tübingen im Rahmen der bundesweiten Aktion: „Kampf gegen die Kinderlähmung weltweit.“ Vorverkauf: Konzertbüro Am Markt ,72764 Reutlingen, Am Spitalhof 69, Telefon (0 71 21) 34 69 03 Sonntag, 15. November, 20.00 Uhr Veranstaltungsort: Festhalle „Museum“ Hechingen Vorverkauf: Bürger-und Tourismusbüro, 72379 Hechingen, Marktplatz, Telefon (0 74 71) 94 02 11 bis 2 14 Freitag, 20. November 2009, 20.15 Uhr Veranstaltungsort: Festsaal der Universität, Tübingen Vorverkauf: Verkehrsverein: An der Neckarbrücke, 72072 Tübingen, Telefon (0 70 71) 9 13 60 Programm: Carl Maria von Weber: Ouvertüre „Der Freischütz“ Peter Tschaikowsky: Klavierkonzert Nr. 1 b-Moll op. 23 Anton Dvorak: Sinfonie Nr. 9 e-Moll op. 95 „Aus der neuen Welt“ Solist: Andreas Jetter Leitung: Dr. med. Norbert Kirchmann 476 ÄBW 11 • 2009 der Vergütung durch eine gesetzliche oder private Versicherungsgesellschaft möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen darf die Honorarvereinbarung nicht enthalten! 3. Vertragsärzte dürfen SINGeLLeistungen an GKV-Versicherten, die keine Kostenerstattung gemäß § 13 SGB V gewählt haben, nur nach schriftlicher Zustimmung des Versicherten erbringen (§ 18 Abs. 8 BMV-Ä, § 21 Abs. 8 EKV). Die schriftliche Erklärung soll folgende Punkte enthalten: – Eine Auflistung der zu erbringenden Leistungen unter Angabe der entsprechenden GOÄ-Nummern, des Steigerungssatzes sowie des daraus resultierenden Betrages, – eine Erklärung, dass die Behandlung auf Wunsch des Patienten erfolgt, – den Hinweis, dass die Behandlung nicht Bestandteil der vertrags ärztlichen Versorgung ist, – den Hinweis, dass die Leistungen nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden können und kein Anspruch auf Kosten erstattung besteht. 4. Vertragsärzte und Privatärzte müssen den Patienten darüber aufklären, warum Sie die jeweilige SINGeL-Leistung als (Nicht-GKV-) Leistung für erforderlich, ärztlich empfehlenswert oder nach ent sprechendem Patientenwunsch A ä rztlich für (noch) vertretbar halten. Aufgeklärt werden muss auch über die nach der GOÄ entstehenden Kosten. 5. Vertragsärzte und Privatärzte müssen die Fachgebietsgrenzen einhalten (§ 37 Heilberufe-Kammergesetz Baden-Württemberg). Die Auffassung, diese Regelung gestatte die systematische Erbringung fachfremder Leistungen bis zu 3 Prozent oder 5 Prozent aller Leistungen, ist falsch! VI. Zusammenfassung Die Erbringung und Abrechnung von SINGeL-Leistungen ist heute angesichts der Rationierung von GKVLeistungen legitim und aus dem Alltag des niedergelassenen (Vertrags)Arztes nicht mehr hinwegzudenken. Mit dem Angebot von SINGeL-Leistungen darf jedoch kein Missbrauch getrieben werden, indem sie beispielsweise regelmäßig vor die Erbringung von GKV-Leistungen vorgeschaltet werden. Als Leistungen auf Verlangen muss jede SINGeLLeistung nach der GOÄ abgerechnet werden. Ein „Verstecken“ in der KVAbrechnung ist verboten. Werden die oben dargelegten Regeln beachtet, führen sie für den niedergelassenen (Vertrags-)Arzt zu zusätzlichen Umsätzen. Diese Einnahmen stellen heute angesichts der Vergütung von GKV-Leistungen eine berechtigte Umsatzsteigerung dar. ■ 60 Jahre Schattauer m 24. November feiert der Stuttgarter Medizinverlag Schattauer Geburtstag. Genau 60 Jahre zuvor hatte der gelernte Kaufmann Friedrich Karl Schattauer einen Verlag für Medizin und Naturwissenschaften gegründet. Das erste Produkt dieses Start-up-Unternehmens war die Zeitschrift „Die Medizinische Welt“. Wenige Jahre später folgte die erste englischsprachige medizinische Zeitschrift „Thrombosis et Diathesis Haemorrhagica“ und bald auch Bücher; als Debüt erschien 1955 der Titel „Die thromboembolischen Erkrankungen“. Inzwischen gibt es 600 lieferbare Buchtitel (rund 60 Neuerscheinungen jährlich) und 20 Fachzeitschriften. Pünktlich zum runden Geburtstag will der Verlag seine erste reine Online-Zeitschrift präsentieren: Die Inhalte der englisch sprachigen „Applied Clinical Informatics“ werden ausschließlich im ■ Internet abzurufen sein. Vermischtes Erster Facharztvertrag D DiamorphinSubstitution D ie AOK Baden-Württemberg hat Mitte Oktober gemeinsam mit MEDI Baden-Württemberg und dem Bundesverband niedergelassener Kardiologen unter Einbe ziehung des Berufsverbands niedergelassener Fachinternisten ohne Schwerpunkt den bundesweit ersten Facharztvertrag für eine kardiologische Vollversorgung nach Paragraf 73 c SGB V vereinbart. Ziel des neuen Vertrages ist eine verbesserte ambulante Versorgung der Patienten und der Erhalt der niedergelassenen kardiologischen Praxen. Die Patienten-Einschreibung ■ startet im Januar 2010. ie Landesregierung hat Mitte Oktober darüber beraten, wie sie die diamorphingestützte Substitution umsetzen kann. Bis Juni 2010 will das Sozialministerium ein Konzept mit den gesetzlichen Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kommunalen Landesverbänden konkretisieren und Vorschläge zu Standorten und Träger schaft entwickeln. Hintergrund der Beratungen ist das Bundesgesetz zur diamorphingestützten Substitution, durch das ein Rechtsanspruch für Schwerstabhängige geschaffen wurde, der nun auf Landesebene ■ umgesetzt werden muss. Qualitäts förderpreis MB-Haupt versammlung as Heidelberger Projekt „Hausarztbasiertes Case Management für Patienten mit Herzinsuffizienz“ und das „Wundkompetenznetz Mittlerer Oberrhein“ sind die Sieger des 8. Qualitätsförderpreises Gesundheit Baden-Württemberg und teilen sich das von der Robert-Bosch-Stiftung zur Verfügung gestellte Preisgeld in Höhe von insgesamt 15 000 Euro. Mit dem Qualitätsförderpreis will die Landesregierung den Wettbewerb und den Austausch von Ideen fördern und Vorbilder für besonders gute Qualität im Gesundheitswesen bekannt machen. – Auch für das kommende Jahr loben das Sozial ministerium und die im Gesundheitsforum beteiligten Institutionen den Qualitätsförderpreis Gesundheit aus, um aktuelle, weitgehend realisierte Projekte im Bereich des Gesundheitswesens zu fördern. Weitere Informationen und ein Teilnahmeformular sind erhältlich beim Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Abteilung 5, Frau Spengler, Postfach 10 34 43, 70029 Stuttgart (E-Mail: [email protected], Telefax (07 11) 1 23-39 97). Einsendeschluss ist der 15. März 2010. ■ er Marburger Bund (MB), Landesverband Baden-Württemberg, hat bei seiner Hauptversammlung an die Verantwortungsträger in Politik und Gesundheitswesen appelliert, die Arbeitssituation für Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern kurzfristig zu verbessern. Inzwischen hätten zwei Drittel aller Krankenhäuser Schwierigkeiten, freie Arztstellen zu besetzen. In Deutschland ausgebildete Ärzte zögen es in immer größerer Zahl vor, im Ausland oder in nicht kurativen Tätigkeitsfeldern zu arbeiten. Hauptgrund für diese Entscheidung sind nach Ansicht der MB-Delegierten die immer noch schlechten Arbeitsbedingungen in deutschen Krankenhäusern. Diese zu verbessern und für junge Mediziner attraktiv zu gestalten müsse das Hauptziel der Krankenhäuser sein. Hierzu gehörten familienverträgliche Arbeitszeiten ebenso wie die Ent lastung von arztfremden Tätigkeiten und die Förderung von Fort- und Weiterbildung. Die Erhöhung der Anzahl der Studienplätze allein werde den Ärztemangel an deutschen Krankenhäusern dagegen nicht lösen, so die Delegierten. ■ D Stabwechsel: S. Bigge folgt auf B. Resemann D D Neue MB-Geschäftsführung er Marburger Bund (MB), Landesverband Baden-Württemberg, hat seinen langjährigen Geschäftsführer Bernhard Resemann in den Ruhestand verabschiedet. „Den MB hat er auf Landes- und Bundesebene entscheidend mitgeprägt und war ein für den Vorstand sehr wichtiger und vielseitiger Mann,“ lobte der Landesvorsitzende Dr. Josef Ungemach, „ohne ihn hätte es die Streikaktionen des MB in dieser Form nicht gegeben.“ Neue Geschäftsführerin ist Sandra Bigge, die durch ihre langjährige Tätigkeit als Juristin des Landes ■ verbandes mit den Aufgaben bestens vertraut ist. Moderne Bergund Höhenmedizin O4H+~PPER O+%BEL O5'IESELER Th. Küpper, K. Ebel, U. Gieseler, 752 Seiten, Gentner Verlag, ISBN 978-3872476906, 50,00 Euro O4H+~PPER¯+%BEL¯5'IESELER(RSG -ODERNE"ERG UND(yHENMEDIZIN O(ANDBUCHF~R !USBILDER "ERGSTEIGER _RZTE Dieses Buch erscheint vor dem Hintergrund einer dynamischen Entwicklung des weltweiten Bergsports in allen seinen Varianten: Allein in Mitteleuropa suchen jährlich etwa 40 Millionen Menschen hoch gelegene Orte zu unterschiedlichsten Zwecken auf. Der Band vermittelt aktuelles höhenmedizinisches und alpinistisches Faktenwissen und dessen Anwendung. Für Ausbilder, Bergsteiger und alpinmedizinisch interessierte Ärzte ist dieses Wissen unerlässlich. Profes sionelle Ausbilder, Bergführer und Ärzte müssen sich ständig fortbilden. Das Buch vermittelt die aktuellen Grundlagen zu allen Disziplinen des Bergsports und außerdem für praktisch alle potenziellen Risikogruppen (beispielsweise Kinder, ältere Menschen, Schwangere). Detailliert werden auch die Faktoren systematisch erarbeitet, die für eine umfassende und spezifische alpin- und sportmedizinische Beratung notwendig sind. „Moderne Berg- und Höhenmedizin“ ist weltweit das einzige Buch, das umfassend die Berg- und Höhenmedizin darstellt und ein einmaliges Konzept aufweist, indem der Bogen von der Gefahr bis hin zum Notfallmanagement gespannt wird. ■ 'ENTNER6ERLAG OE ÄBW 11 • 2009 477 103 Ethik in der Medizin Sind Priorisierungen in der Medizin „menschenverachtend“? Festvortrag von Prof. Dr. Urban Wiesing anlässlich der Eröffnung des 67. Bayerischen Ärztetages in Ingolstadt A uf dem Deutschen Ärztetag in Mainz im Mai dieses Jahres schlug der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, vor, in Deutschland eine Debatte über Priorisierungen in der Medizin zu führen. „Die heimliche Rationierung (so Hoppe), bei der die Entscheidung auf der Mikroebene zwischen Arzt und Patient verlagert wird, muss aufhören. Wir brauchen eine offene Priorisierungsdebatte, wie sie in anderen Ländern seit zwanzig Jahren geführt wird.“ (Deutsches Ärzteblatt – DÄB, 2009, C 796). Die Reaktionen waren verheerend, dem Präsidenten begegnete empörte Ablehnung auf breiter Front. Sie gipfelte in der wiederholten Äußerung der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Vorschläge des Präsidenten seien „menschenverachtend“ und mit ihrem „Verständnis von Humanität und dem Artikel 1 des Grundgesetzes“ nicht vereinbar (DÄB 106, 2009, Heft 26, Seite C 1114). Allerdings ließ die Bundesgesundheitsministerin bei ihren weiteren Ausführen eine außergewöhnliche Lesart von Priorisierung erkennen: Sie verstand unter Priorisierung, dass es „eine Liste von Krankheiten gibt, die man behandelt und andere nicht“ (DÄB 106, 2009, Heft 26, Seite C 1114). Mir ist kein seriöser Teilnehmer an der Debatte bekannt, der dieses unter „Priorisierung“ verstehen würde. So einfach macht es sich niemand mit Priorisierungen. Fakten Redaktion: Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Prof. Dr. med. Georg Marckmann, Universität Tübingen, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Gartenstraße 47 72074 Tübingen 478 Auch wenn die Vorstellungen der Bundesgesund heitsministerin von Priorisierung ein Alleinstellungs merkmal ist, möchte ich trotzdem die Frage untersuchen: Sind Priorisierungen in der Medizin menschen verachtend? Lassen Sie mich dazu eingangs einige Fakten in Erinnerung rufen. In der Wissenschaft sind Priorisierungen ein selbstverständliches, geradezu unaufgeregtes Thema. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft unterstützt gleich eine ganze Forschergruppe zum Thema. Wird hier „menschenverachtendes“ Gedankengut mit Steuergeldern subventioniert? Zahlreiche internationale Konferenzen mit hochrangigen Experten widmen sich dem Thema Priorisierung. Alles Ansammlungen der Menschenverachtung? Die Zentrale Ethikkommission bei der BÄK hat gleich zweimal zum Thema Stellung genommen, Priorisierungen explizit befürwortet und Kriterien für vertretbare Priorisierungen entwickelt. Ist das Gremium nun vollends der Menschenverachtung anheimgefallen? Als Vorsitzender dieses Gremiums bin ich naturgemäß subjektiv beeinflusst, ÄBW 11 • 2009 t rotzdem bitte ich Sie mir zu glauben, dass wir beim besten Willen nichts Menschenverachtendes im Schilde führten. In anderen Ländern haben die Regierungen Kommissionen zur Priorisierung eingesetzt, diese haben Vorschläge unterbreitet, die politisch umgesetzt wurden. Deren Gesundheitssysteme belegen nicht selten die vorderen Plätze in den internationalen Rankings. Und, interessant zu wissen: Alle Priorisierungsentscheidungen nach vor heriger Diskussion haben letztlich zu „milden“ Ergebnissen geführt. Nirgendwo wurde Kahlschlag betrieben. Nirgendwo waren die Resultate „menschenverachtend“. Kurzum: Priorisierungen sind in der Wissenschaft und international ein anerkanntes und akzeptiertes Mittel zur Begrenzung der Ausgaben im Gesundheitswesen. Deutschland Und – das muss man allen Empörten sagen – es gibt Priorisierungen bereits in Deutschland, und zwar auf der Grundlage eines Gesetzes. Ich denke an die Verteilung von Transplantaten. Hier schreiben die Verteilungsrichtlinien eindeutige Priorisierungen vor und sie dienen dem Wohl der Patienten. Nieren werden bevorzugt transplantiert, wenn sie wahrscheinlich eine lange Funktionsdauer im Empfängerorganismus haben. Kinder bekommen bevorzugt Transplantate, weil sie sonst größeren und irreversiblen Schaden nehmen als Erwachsene. Ist das „menschenverachtend“? Ein aktuelles Beispiel sei ergänzt: Wenn man bei der Impfung für die Schweinegrippe eine Reihenfolge festlegt, wer zunächst geimpft werden soll, dann ist das eine Priorisierung in Reinkultur. Sie wird übrigens unterstützt von den guten Argumenten, die Schwachen und Gefährdeten zunächst zu schützen, auf diese Weise die Verbreitung der Grippe am effektivsten einzugrenzen und den Schaden in seiner Gesamtheit zu minimieren. Ist das „menschenverachtend“? Offensichtlich sind die Äußerungen der Ministerin wohl politisch zu verstehen. Das will heißen: Inhaltlich kann sie es nicht ernst gemeint haben. Es ging ihr wohl eher um die möglichst augenfällige Diskreditierung des politischen Gegners. Wahlen Mittlerweile hat sich der Pulverdampf der Empörung verzogen und andere Stimmen sind zu vernehmen: So bekundete Daniel Bahr, der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Hoppe habe im Prinzip Recht und man Ethik in der Medizin müsse das Thema sachlich diskutieren. Allerdings: „Das ist in einem Wahljahr aber schwierig.“ (DÄB 106, 2009, Heft 37, Seite C 1490). Auch der CDU-Gesundheitspolitiker Hans-Georg Faust bestätigt, der Präsident habe die richtige Diskussion begonnen, allerdings zum falschen Zeitpunkt. „Kein Politiker wird eine solche Debatte (Priorisierung) im Bundestagswahljahr führen wollen.“ (DÄB 106, 2009, Heft 36, Seite C 1432). Diese Äußerungen lassen freilich auf ein merkwürdiges Demokratieverständnis schließen: Im Wahljahr, wenn der Bürger etwas zu entscheiden hat, dürfen bestimmte Themen nicht diskutiert werden. Das sparen wir uns auf, bis der Bürger erstmal nichts mehr zu entscheiden hat. Kurzum: Die Empörung über den Vorschlag von Hoppe verhält sich umgekehrt proportional zur Aufrichtigkeit der Diskussion. So weit zur politischen Dimension des Streites, lassen Sie mich auf die Inhalte der Debatte eingehen: Was kann mit Priorisierungen vernünftigerweise gemeint sein? Worum geht es? Ausgaben Zunächst müssen wir uns die Situation der Gesundheitsausgaben anschauen: Bei neuer, kostspieliger Diagnostik und Therapie (die wir übrigens begrüßen), einer sinkenden Lohnquote und einem demografischen Wandel werden sich die Probleme der Finanzierung des Gesundheitswesens verschärfen. Die Politik in Deutschland hat bislang vor allem auf der Einnahmenseite nach Lösungen gesucht und die Ausgabenseite durch Budgets in bestimmten Bereichen und Diagnosis related groups (DRG) im Einzelfall begrenzt. Doch alle Prognosen zur weiteren Entwicklung deuten darauf hin, dass wir nicht umhinkommen, die Ausgabenseite differenzierter und vor allem nach medizinischen Inhalten zu betrachten. Denn die Alterna tive, ständige wachsende Gesundheitsausgaben, steht uns nicht offen und sie ist auch nicht wünschenswert. Ständig wachsende Gesundheitsausgaben führen bei begrenzten Ressourcen zur Vernachlässigung anderer öffentlicher Aufgaben (und dann auch zu Nachteilen für die Gesundheit – Marckmann 2008, 2009). Man mag trefflich darüber streiten, ob eine vernünftige Grenze der Gesundheitsausgaben mit dem jetzigen Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung erreicht ist oder nicht. Das will ich heute Abend nicht klären. Unstrittig ist allerdings, dass ständig wachsende Beiträge zur Krankenversicherung irgendwann einmal kontraproduktiv werden. Strukturierung Die Priorisierungsdebatte ist angesichts dieser Situa tion nichts anderes als der Versuch, die Ausgabenseite in einer ethisch gerechtfertigten Weise zu strukturieren, „endliche finanzielle Mittel transparent und sinnvoll“ (Carlsson 2009, Seite 94) zu verteilen. Zudem muss man sich einmal vor Augen führen, was Priorisierungen sind: „In der Priorisierungsdiskussion geht es darum, Vorrangigkeit und Nachrangigkeit in der Versorgung festzulegen.“ Und ganz wichtig: „Priorisierung ist nicht gleichzusetzen mit Rationierung.“ (Ch. Fuchs, DÄB 2009, Seite C 796). Prof. Dr. U. Wiesing bei seinem Festvortrag Wir müssen also zwischen Priorisierungen und Rationierungen unterscheiden. Priorisierung ist nämlich zunächst nur die Feststellung unterschiedlicher Wichtigkeit. Daraus kann man ganz verschiedene Konsequenzen ziehen: Als Folge von Priorisierungen können Mittelverteilungen in beide Richtungen gehen – Ausgleich von Versorgungsdefiziten und Abbau von unwichtigen Versorgungsbereichen. Priorisierungen haben übrigens auch – das zeigt die internationale Erfahrung – in einigen Bereichen zu Mehrausgaben geführt (siehe zum Beispiel Carlsson 2009). Realität Bevor jemand ein Urteil über Priorisierungen fällt, sollte er die Realität im deutschen Gesundheitswesen betrachten und vor diesem Hintergrund urteilen: Mit der Einführung von Budgets und DRG hat der Gesetzgeber implizite Rationierungen im Gesundheitswesen ermög licht. Und mittlerweile liegen verschiedene empirische Belege vor, dass Ärzte „nützliche Maßnahmen aus Kostengründen vorenthalten […] müssen“ (Strech et al. 2009, Seite 1261). Die derzeitige versteckte Rationierung durch Budgets und DRG hat unstrittige Nachteile: Sie ist intransparent, von Haus zu Haus, von Praxis zu Praxis unterschiedlich, wir können uns darüber noch nicht einmal Auskunft geben. Dabei läuft man Gefahr, inkonsistent, eventuell irrational zu handeln und der Bürger weiß nicht, wer die Verteilungsentscheidungen bei begrenztem Budget an- ÄBW 11 • 2009 479 Vermischtes Ethik in der Medizin hand welcher Kriterien fällt. Das Ganze geschieht ohne wissenschaftliche Begleitung und stellt – ich muss es nicht erläutern – eine Belastung für das Arzt-PatientVerhältnis dar. Die ärztliche Tätigkeit ist für sich genommen schon kompliziert genug. Es muss nicht jeder Arzt auch noch ein Experte für versteckte Rationierungen werden. Dies ist aber die Realität, wir haben ein „Durchreichen“ der Verantwortung für Verteilungen an die Ärzte und vor diesem Hintergrund sind alle Diskussionsvorschläge zu bewerten. Diskussion Demgegenüber steht die Forderung, das Problem o ffen anzusprechen und nach anderen Wegen zu suchen. „Eine offene Diskussion über Priorisierung scheint fruchtbarer als eine sich möglicherweise still vollziehende Rationierung unter verborgenen und unklaren Prioritäten.“ (ZEKO 2000, Seite A 1018). Die Vorteile liegen auf der Hand: Solche Entscheidungen können transparent ge troffen werden, konsistent – und nicht von Haus zu Haus wechselnd. Die Entscheidungen können evidenzbasiert gefällt werden, auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnis, mit Bürgerbeteiligung, mit demokratischer Legitimation und sie entlasten das Arzt-PatientVerhältnis. Hinter den ganzen Bemühungen um ethisch vertretbare Priorisierungen im Gesundheitswesen stehen im Grunde zwei moralische Überzeugungen und wir sollten sie uns vor Augen führen, denn sie passen gut zu unseren sonstigen Überzeugungen: Es ist gerechter, allen Bürgern sozial finanzierten Zugang zu einer Basisversorgung zu ermöglichen als nur einem Teil der Bevölkerung Zugang zu allen aktuell verfügbaren medizinischen Maßnahmen. Und es geht darum, an den Rändern der Medizin zu sparen, um den Kern der Medizin zu wahren (ZEKO 2007). Priorisierungen sind eine Chance, sich darüber klar zu werden, was wir eigentlich von unserem Gesundheitswesen er warten. Was sind die vorrangigen Aufgaben und was die nachrangigen Aufgaben unserer Medizin? Fazit Nachdruck aus dem Bayerischen Ärzteblatt, Heft 11/2009 mit freundlicher Genehmigung der Herausgeber. 480 Noch einmal: Priorisierungen sind der Versuch, Vor rangigkeit in der Gesundheitsversorgung in ethisch akzeptabler Weise festzulegen, um die große Errungenschaft der Gesundheitspolitik, nämlich die sozial finan zierte Versicherung der Bürger im Krankheitsfall, zukunftsfähig zu halten. Und eines ist klar: Wenn man anhand von Priorisierungen explizite, transparente Rationierungen vornehmen will, dann ist das immer ein Mittel zweiter Wahl, denn niemand zweifelt daran, dass Rationalisierungen, also Einsparungen, ohne sinnvolle Maßnahmen vorzuenthalten, zuerst genutzt werden müssen. Aber unter den Fachleuten zweifelt auch kaum jemand daran, dass dies auf lange Sicht die Probleme des Gesundheitswesens nicht lösen wird (Schöne-Siefert et al. 2006). Aber machen wir uns nichts vor: Priorisierungen in der Medizin sind kein Allheilmittel und bieten keine einfachen Lösungen, sie sind – will man sie vernünftig durchführen ÄBW 11 • 2009 und ethisch akzeptabel gestalten – keineswegs trivial, sondern kompliziert. Die Antworten fallen nicht vom Himmel, sondern müssen auch anhand schwierig zu interpretierender wissenschaftlicher Erkenntnisse gefällt werden. Priorisierungen sind inhaltlich und methodisch aufwendig. Kurzum: Priorisierungen sind schon an sich kompliziert genug. Doch zurück zur Ausgangsfrage: Sind Priorisierungen in der Medizin „menschenverachtend“? Nein, sie sind ein international weithin genutztes und weithin akzeptiertes Instrument, um die Ausgabenseite der Medizin ethisch vertretbar zu strukturieren. Insofern sind sie eher ein Gegenmittel gegen eine „menschenverachtende“ Rationierung, da irrationale und heimliche Rationierungen, wie sie durch den zunehmenden Kostendruck entstehen, drohen. Explizite, transparente Priorisierungen mit demokratischer Legitimation sind nach meinem Urteil ethisch geboten, sie werden übrigens bereits in Deutschland in Einzelfällen durchgeführt. Sie sind eine Antwort auf die weiter auseinandergehende Schere zwischen dem medizinisch Machbaren und dem sozial Finanzierbaren. Das Problem in Deutschland ist nur und damit komme ich zu den Äußerungen der Ministerin zurück, dass Priorisierungen hierzulande politisch tabuisiert werden. Dabei besteht doch kein Zweifel, dass die Zukunft schwierige Probleme mit sich bringen wird und nicht nur die Einnahmenseite, sondern auch die Ausgabenseite einer vernünftigen Prüfung zu unterziehen und in ethisch vertretbarer Weise zu gestalten ist. Doch die Politik ignoriert das Thema. Und genau das können wir uns nach meiner Meinung nicht erlauben. Lebt Deutschland auf einer Insel, auf der andere Gesetze im Gesundheitswesen gelten? Wohl kaum! Die Probleme im Gesundheitswesen werden nicht dadurch gelöst, dass man die Augen vor den Herausforderungen verschließt und internationale hochinteressante Erfahrungen ignoriert. Man kann über Priorisierungen unterschiedlicher Meinung sein und selbstverständlich müssen wir nicht alles aus dem Ausland übernehmen. Doch das Thema zu tabuisieren hilft niemandem. Das deutsche Gesundheitswesen ist eine zu wichtige Angelegenheit, als dass man politische Tabus pflegen und seine Kontrahenten mit unsinnigen Vorwürfen behelligen sollte. Die Äußerungen der Ministerin sind nicht nur ein Beispiel für eine ungerechtfertigte, wie ich meine abträgliche politische Tabuisierung, sondern auch für den politischen Umgang in der Gesundheitspolitik. Doch nie mandem ist damit gedient, dass wir uns Reformen durch Polemik verbauen. Es gibt keine vernünftige Alternative dazu, offen und transparent die verschiedenen Möglichkeiten zu erörtern, die wir angesichts wachsender Mittelknappheit haben, vorurteilslos zumindest die verschiedenen Optionen zu erwägen. Es gibt keine vernünftige Alternative dazu, den Sachverstand der Wissenschaft und die umfangreichen internationalen Erfahrungen in der Politik zumindest zur Kenntnis zu nehmen. Es geht darum, sich vorurteilsfrei, offen und sachgerecht zu verhalten. Wie lautet das Motto der Aufklärung bei Immanuel Kant: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ Mit Verlaub: Das gilt doch wohl auch für die Gesund ■ heitspolitik! Ethik in der Medizin Nachruf Dr. Kurt Mahlenbrey Am 23. 10. 2009 verstarb der Ehrenpräsident der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte Herr Dr. med. dent. Kurt Mahlenbrey im 77. Lebensjahr. Herr Dr. Mahlenbrey war seit 1974 Mitglied der Vertreterversammlung, von 1978 bis 1998 deren Stellvertretender Vorsitzender. Wegen seiner hohen fachlichen Kompetenz wurde er 1998 zum Präsidenten der Versorgungsanstalt gewählt. Dieses Amt wurde zum Zentrum seines Schaffens. Seine Lebenserfahrung und sein profundes Wissen um die berufsständische Versorgung halfen ihm bei der souveränen Bewältigung seiner Aufgaben. Seine Arbeit war jederzeit von menschlicher Wärme und hohem Verantwortungsbewusstsein geprägt. Die solide Absicherung der baden-württem bergischen Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte mit ihren Angehörigen lag bei ihm in besten Händen. Eine schwere Krankheit zwang ihn Ende April 2008 zum vorzeitigen Rückzug. In Anerkennung seiner Leistungen hat die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte ihn zum Ehrenpräsidenten ernannt und ihm die Goldene Ehren nadel verliehen. Dr. Kurt Mahlenbrey hat sich um die BadenWürttembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte außerordentlich verdient gemacht. Wir werden immer mit Dank und Hochachtung seiner gedenken. Dr. Niederöcker Vorsitzender der Vertreterversammlung Dr. Kimmi Präsident Anzeige Entspannt vergleichen, gut informiert, bestens gewählt. in Ihrer Sonothek in in Ihrer Sonothek in Neue Farben Villingen-Schwenningen Leinfelden-Echterdingen für Ihre Praxis Samstag, 21. November 2009 Samstag, 28. November 2009 Samstag, 12. Dezember 2009 jeweils von 9°°-18.°° Uhr Freitag, 20. November 2009 Freitag, 27. November 2009 Freitag, 11. Dezember 2009 jeweils von 13°°-18.°° Uhr Gleich Termin vereinbaren! Sonoring-MedicaPreise garantiert! 70771 Leinfelden-Echterd. Fasanenweg 17 Tel. (0711) 75 85 97 00 Fax (0711) 75 85 97 01 78048 Villingen-Schwenn. Forsthausstraße 1 Tel. 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Verbale Intervention) Kosten: 580 Euro Start Mo, 16. 11. 2009 Balintgruppe (10-30 Std.) Kosten: 160–470 Euro 23.–27. 11. 2009 (Mo–Fr) Psychosomatische Grund kenntnisse in der Facharzt weiterbildung (40 Std.) Kosten: 510 Euro Sa, 12. 12. 2009 Seminar: Systemische Familientherapie Leitung: Dr. W. Geigges Kosten: 100 Euro 7 Info >>> Die Veranstaltungen finden in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Freiburg statt. Auskunft/Anmeldung: AK PSM e. V., Hauptstr. 8, 79104 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85, E-Mail: Weiterbildung.Psychosomatik@ uniklinik-freiburg.de Modul 1 und 3: Agaplesion Akademie Heidelberg, Tel. (0 62 21) 3 19-13 61, Fax 3 19-16 35; E-Mail: [email protected] Modul 2: Palliativmedizinische Akademie Universitätsmedizin Mannheim, Tel. (06 21) 3 83-42 10, Fax 3 83-14 95, E-Mail: [email protected] Multimedikation im Alter: Was ist hilfreich und was ist potentiell schädlich? K Termin Di, 17. 11. 2009, 19.00–21.15 Uhr 7 Info >>> Ort: Medizinische Klinik, Abt. Sportmedizin, Talklinikum, Hörsaal, Silcherstr. 5, 72076 Tübingen Veranstalter: Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, das Geriatrische Zentrum am UKT und die Kreisärzteschaft Tübingen Auskunft/Anmeldung: Marina Kaiser, Sekretärin der Geschäftsstelle des Geriatrischen Zentrums, Osianderstr. 24, Tel. (0 70 71) 29-8 75 17, Fax 29-45 28, E-Mail: [email protected] Thema Palliativmedizinische Kurse 24. Interdisziplinäres Kolloquium „Menschliche Identität in Gesundheit und Krankheit“ K Termin K Termin Thema 16.–20. 11. 2009 (Mo–Fr) Basiskurs Palliativmedizin Kosten: 600 Euro Ort: Universitätsklinikum Mannheim, Palliativmedizinische Akademie, Theodor-Kutzer-Ufer 1–3, 68167 Mannheim Fallseminare Palliativmedizin: jeweils montags bis freitags Fallseminar I: 03.–07. 05. 2010 Ort: Heidelberg Fallseminar II: 15.–19. 11. 2010 Ort: Mannheim Fallseminar III: 31. 01.–04. 02. 2011 Ort: Heidelberg Kosten: 660 Euro; 595 Euro für DGG-, DEGAM-, DGHO- und DGP-Mitglieder 482 jeweils donnerstags, 18.00–19.30 Uhr 19. 11. 2009 03. 12. 2009 17. 12. 2009 07. 01. 2010 14. 01. 2010 21. 01. 2010 7 Info >>> Ort: Medizinische Klinik des Heidelberger Universitätsklinikums, Hörsaal, Im Neuenheimer Feld 410, 69120 Heidelberg Veranstalter: Arbeitskreis Wissen schaftlichkeit in der Medizin an der Universität Heidelberg Das Programm kann im Internet unter http://www.wissmed.uni-hd.de/ abgerufen werden. ÄBW 11 • 2009 Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg, Schillerstr. 12, 69115 Heidelberg Auskunft/Anmeldung: Dr. Anne Oberweis-Nienburg, Tel. (0 62 21) 91 56 93, E-Mail: [email protected] Thema K Termin 22. 11. 2009–22. 05. 2010 80-std. Gesamtkurs Psycho somatische Grundversorgung 40 bzw. 60-std. Aufbaukurs bei bereits erworbenen Psycho somatischen Grundkenntnissen 30-std. Balintgruppe und/oder 30-std. Gesprächsführung Quereinstieg (auch in laufende Kurse) möglich Termine am Wochenende Gruppengröße max. 14 Teilnehmer 7 Info >>> Ort: Stuttgart Programmauskunft: ausschließlich über Dr. I. Rothe-Kirchberger, E-Mail: [email protected] Anmeldung: Frau Frank, Medizinische Akademie IB, Tel. (07 11) 6 45 44 54, E-Mail: [email protected] Michael-Hörauf-Weg 2, 73087 Bad Boll Veranstalter: Klinik am Eichert, Klinik für Kardiologie, Pneumologie und Angiologie mit Schlaganfallstation, Chefarzt Prof. Dr. med. Stephen Schröder, Eichertstr. 3, 73035 Göppingen Auskunft/Anmeldung: Sekretariat Beate Zielbauer, Tel. (0 71 61) 64 26 71, Fax 64 18 14, E-Mail: [email protected] Thema Symposium „Amoklauf“ Fachliche Fragestellungen und Kosequenzen aus Schulmassakern K Termin Mi, 02. 12. 2009, 10.00–18.00 Uhr 7 Info >>> Ort: Villa Eberhardt, Heidenheimer Str. 80, 89075 Ulm Veranstalter: Klinik für Kinderund Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Universität Ulm Dreiländerinstitut Jugend, Familien, Gesellschaft und Recht Auskunft/Anmeldung: Claudia Gürntke, Tel. (07 31) 5 00-6 17 07, Fax 5 00-6 16 02, E-Mail: [email protected] Thema CenTrial Koordinierungszentrum Klinische Studien an den Universitätsklinika Tübingen und Ulm Thema K Termin Qualitätszirkel „Hämostaseologie“ Do, 03. 12. 2009, 9.00–17.30 Uhr 7. GCP-Training Basis Ort: Hotel Novotel Karlsruhe City, Festplatz 2, 76137 Karlsruhe Di, 15. 12. 2009, 9.00–17.00 Uhr 34. Klinischer Studientag „Monitoring in klinischen Studien“ Ort: Tagungsraum im ehemaligen astronomischen Institut, Waldhäuser Str. 64, 72076 Tübingen Mi, 16. 12. 2009, 9.00–17.30 Uhr 33. Klinischer Studientag „Gefahrgutversand in klinischen Studien gemäß IATA-DGR“ Ort: Tagungsraum im ehemaligen astronomischen Institut, Waldhäuser Str. 64, 72076 Tübingen K Termin Di, 24. 11. 2009, 19.00 Uhr „PNH als Differentialdiagnostik der Thrombophilie: Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie“ Referent: Dr. med. Sixten Körper 7 Info >>> Ort: Gerinnungszentrum Dr. Michael Arlt, Stuttgarter Str. 11, 70469 Stuttgart Auskunft/Anmeldung: Dr. Michael Arlt, Tel. (07 11) 65 85 39-0, E-Mail: [email protected] 7 Info >>> Auskunft/Anmeldung: CenTrial GmbH, Otfried-Müller-Str. 45, 72076 Tübingen, Tel. (0 70 71) 2 97 22 58, Fax 29 51 58, E-Mail: [email protected] Termine Thema Thema Thema Thema Vortragsreihe in Zusammenarbeit mit dem HOSPIZ STUTTGART Der „gute“ Arzt zwischen Medizin und Sterbebegleitung Psychosomatische Grundversorgung Fortbildungsveranstaltungen Karl-Olga-Krankenhaus GmbH 58. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden e. V. K Termin Di, 08. 12. 2009, 20.00 Uhr Referent: Prof. Dr. Dr. Klaus Dörner, Arzt, Historiker, Autor Kosten: 6 Euro 7 Info >>> Ort: Hospitalhof/Evangelisches Bildungswerk, Büchsenstr. 33, 70174 Stuttgart-Mitte Auskunft/Anmeldung: Hospitalhof Stuttgart, Tel. (07 11) 20 68-1 50, www.hospitalhof.de Thema Notdienstseminar Alle kleinen und großen Notfälle sicher erkennen und behandeln (inkl. Reanimationstraining). K Termin 15.–17. 01. 2010 (Fr–So) 7 Info >>> Ort: Bürgerzentrum, Hegenichstr. 2, 69124 Heidelberg Leitung: Dr. Tonn, Heidelberg Auskunft/Anmeldung: Dr. Tonn, Tel. (0 62 21) 41 81 95, E-Mail: [email protected]; www.notdienstseminare.de Thema 5. Fachtag des HOSPIZ STUTTGART „Wir alle sind Hospiz – Kompetenz für das Leben und Sterben“ K Termin Mi, 17. 02. 2010, 9.00 Uhr 7 Info >>> Ort: Filderhalle Leinfelden- Echterdingen, Bahnhofstr. 61, 70771 Leinfelden Leitung: Dr. phil. Annedore Napiwotzky; Stv. Gesamtleitung HOSPIZ STUTTGART (komm.), Leiterin der Elisabeth-KüblerRoss-Akademie® für Bildung und Forschung im HOSPIZ STUTTGART Auskunft/Anmeldung: HOSPIZ STUTTGART, Stafflenbergstr. 22, 70184 Stuttgart Tel. (07 11) 2 37 41-53, Fax 2 37 41-54, E-Mail: [email protected]; www.hospiz-stuttgart.de; www.elisabeth-kuebler-ross-akademie.eu K Termin K Termin K Termin Umfang 80 Stunden, davon 20 Stunden Theorie, 30 Stunden Ärztliche Gesprächsführung und 30 Stunden Balintarbeit Februar bis Juli 2010 jeweils freitags, 15.00–22.00 Uhr und samstags, 9.00–17.00 Uhr Zusätzlich an 4 Freitagen Balintgruppe von 18.30–22.00 Uhr. 25.–28. 03. 2010 (Do–So) Grundkurs Abdominelle Sono graphie nach DEGUM-Richtlinien Leitung: Dr. E. Fröhlich; Dr. K. Dirks; Dr. W. Heinz Sa, 24. 10. 2010 Refresherkurs „Abdominelle Sonographie“ nach DEGUM Richtlinien Leitung: Dr. E. Fröhlich 29. 04.–02. 05. 2010 (Do–So) 7 Info 7 Info >>> Ort: Sonnenberg Klinik Stuttgart, >>> Ort: Karl-Olga-Krankenhaus, Christian-Belser-Str. 79, 70597 Stuttgart Auskunft/Anmeldung: Seminar für Psychotherapeutische Weiterbildung Stuttgart (SPWS), Frau Sonntag, Tel. (07 11) 67 81-7 00, Fax 67 81-7 09, E-Mail: [email protected] 7 Info >>> Ort: Kongresshaus Baden-Baden, Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle der VSO e. V., Maria-Viktoria-Str. 9, 76530 Baden-Baden, Tel. (0 72 21) 2 96 83, Fax 2 96 04, E-Mail: [email protected]; www.vso-ev.de Konferenzraum Ebene 5, Hackstr. 61, 70190 Stuttgart Auskunft/Anmeldung: Beate Thieme, Tel. (07 11) 26 39-24 06, Fax 26 39-24 80, E-Mail: beate.thieme@ karl-olga-krankenhaus.de Thema Bodenseefortbildung Anästhesie-, Intensiv-, Notfallund Schmerzmedizin K Termin Di, 09. 03. 2010 „Möglichkeiten und Grenzen der interventionellen Radiologie bei der Behandlung der akuten Blutung“ Referent: Prof. Dr. K. Tesdal Di, 04. 05. 2010 „Qualitätsmanagement in der Schmerztherapie“ Referent: Prof. Dr. H.-G. Bone Sa, 17. 07. 2010 „Workshop Regionalanästhesie“ Ort: Stiftung Liebenau Referenten: Dr. Johannes Büttner; Dr. G. Meier; Dr. M. Jöhr Di, 05. 10. 2010 „Der juristische Notfallkoffer/ das rechtliche Management des Behandlungszwischenfalls“ Referent: Dr. jur. E. Biermann Di, 26.10.2010 „Perioperative Diagnostik und Therapie des Patienten mit COPD. Was ist nötig, was ist hilfreich?“ Referent: Dr. W. Nowak 7 Info >>> Ort (außer 17. 07. 2010): Neues Schloss Meersburg, Schlossplatz 12, 88709 Meersburg Veranstalter: Klinikum Friedrichshafen GmbH, Klinik für Anästhesie, Prof. Dr. D. Schwender, Röntgenstr. 2, 88048 Friedrichshafen Auskunft/Anmeldung: Heidrun Lütje, Sekretariat, Tel. (0 75 41) 96-13 91, E-Mail: [email protected] Onkologische Termine Thema 7 Info Darmzentrum Heilbronn-Franken >>> Ort: Großer Hörsaal K Termin Mi, 18. 11. 2009, 18.00–20.00 Uhr Vortragsabend: Multimodale Therapie von Lebermetastasen bei colorektalem Karzinom Referenten des SLK-Klinikum Heilbronn: Chirurgie: Prof. Dr. med. E. Hagmüller Interventionelle Radiologie: Prof. Dr. med. P. Pereira Onkologie: Prof. Dr. med. U. Martens 7 Info >>> Ort: Klinikum am Gesundbrunnen Heilbronn, Konferenzraum G 4010 Ebene 4, Am Gesundbrunnen 20–26, 74078 Heilbronn Veranstalter: SLK-Klinikum am Gesundbrunnen Heilbronn, Darmzentrum Auskunft: Sekretariat Prof. Dr. E. Hagmüller, Tel. (0 71 31) 49-33 01, Fax 49-33 29, E-Mail: [email protected] Thema Tumorzentrums Ludwig Heilmeyer – CCCF Medizinische Universitätsklinik Freiburg, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle des, Tel. (07 61) 2 70-71 51, Fax 2 70-33 98, E-Mail: [email protected]; www.tumorzentrum-freiburg.de Thema Comprehensive Cancer Center Ulm K Termin Mi, 02. 12. 2009, 18.00–20.15 Uhr Fortbildung: 23. Onkologisches Kolloquium „Das nichtkleinzellige Bronchialkarzinom im Stadium III – Staging und Therapieoptionen“ 7 Info >>> Ort: Medizinische Klinik am Oberen Eselsberg, Seminarraum 2609/10, Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56, E-Mail: [email protected]; www.ccc-ulm.de K Termin Mi, 02. 12. 2009, 18.15 Uhr Freiburger Interdisziplinäres Onkologisches Kolloquium Gynäkologische Karzinome: Von der Vorsorge bis zur Nachsorge ÄBW 11 • 2009 483 Bekanntmachungen Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 14. Oktober 2009 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V fest, dass für bestimmte Arztgruppen in Geschäftsstelle: Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-13 06 Fax (07 11) 78 75-13 08 Zum Gedenken Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen Dr. med. Ernst Mansfeld, Geschäftsstelle: Albstadtweg 11 Stuttgart 70567 Stuttgart (Möhringen) Dr. med. Wolfram van de Loo, Telefon (07 11) 78 75-13 06 Bad Mergentheim Fax (07 11) 78 75-13 08 Axel Grandt, Heilbronn Dr. med. Ralf Becker, Laupheim Mechthild Kampik, Schallstadt Dr. med. Karl Herter, Stuttgart Dr. med. Gertrud Rochleder, St. Peter Dr. med. Ruth Glatt, Freiburg Dr. med. Georg Albrecht, Tübingen Dr. med. Renate Thurau, Bad Krozingen Dr. med. Heinz-Holger Eickhoff, Ehingen Dr. med. Gerolf Fichtner, Karlsruhe Gertrud Vorbach, Wangen Dr. med. Iris Doremieux, Kehl Dr. med. Klaus Adloff, Esslingen Dr. med. Joachim Nitsch, Stuttgart Dr. med. Gertrud Lehr, Freiburg Dr. med. Gabriele Bechtold, Karlsruhe 484 * 19. 09. 1914 † 29. 09. 2006 * 21. 01. 1937 † 07. 06. 2009 * 01. 11. 1960 † 04. 07. 2009 * 16. 07. 1933 † 10. 07. 2009 * 30. 12. 1951 † 30. 08. 2009 * 21. 05. 1924 † 02. 09. 2009 * 18. 06. 1932 † 09. 09. 2009 * 09. 04. 1920 † 13. 09. 2009 * 17. 01. 1953 † 17. 09. 2009 * 30. 05. 1915 † 21. 09. 2009 * 07. 11. 1921 † 23. 09. 2009 * 18. 03. 1922 † 23. 09. 2009 * 17. 03. 1914 † 23. 09. 2009 * 19. 08. 1935 † 24. 09. 2009 * 23. 08. 1936 † 29. 09. 2009 * 15. 08. 1960 † 02. 10. 2009 * 11. 03. 1910 † 06. 10. 2009 * 02. 04. 1952 † 09. 10. 2009 ÄBW 11 • 2009 einzelnen Planungsbereichen in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt daher arztgruppenbezogen für die nachstehenden Planungs bereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen) die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind – nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsaus übung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-) Zulassung zu entscheiden, die neben den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist von acht Wochen nach Bekannt machung der Aufhebung der Zulassungsbeschränkung eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden. Augenärzte Mannheim. HNO-Ärzte Pforzheim, Calw. Hautärzte Lörrach. Urologen Landkreis Karlsruhe. Hausärzte Pforzheim, Hohenlohekreis, Sigmaringen. Anordnung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 14. Oktober 2009 gemäß § 103 Abs. 1 SGB V fest, dass für bestimmte Arztgruppen in Baden-Württemberg zusätzlich zu seinen früher getroffenen Feststellungen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher mit verbindlicher Wirkung weitere Zulassungsbeschränkungen an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen): Augenärzte Stuttgart. Frauenärzte Stadt Karlsruhe, Stadt Heilbronn. HNO-Ärzte Hohenlohekreis, Stuttgart. Hausärzte Ravensburg. In Baden-Württemberg geltende Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2009 gemäß § 103 Absatz 1 SGB V festgestellt, dass für bestimmte Arztgruppen in Baden-Württemberg eine Überversorgung vorliegt. Damit gelten mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse arztgruppenbezogen für die nachstehenden Planungsbereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen) folgende Zulassungsbeschränkungen: Bekanntmachungen Anästhesisten: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Augenärzte: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis, Pforzheim, Calw, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Chirurgen: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, RheinNeckar-Kreis, Neckar-OdenwaldKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen ohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Fachärztlich tätige Internisten: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Frauenärzte: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. HNO-Ärzte: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm. Hautärzte: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Konstanz; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Kinderärzte: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Nervenärzte: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Anzeige KORTE RECHTSANWÄLTE "1!'%$30#(.#(1#(3+%.$%0 +!'%-)%%)-%-23$)%-/+!26%)- )0(!"%-1%)26!(+0%)#(%!-$!2%),%0%)#(.#(1#(3+0%#(2 %0&.+'0%)#("%20%32-1%0%!-6+%)+)%'2$)0%*2!-$%03,".+$2-)4%01)272 0.&0)%+1.02%+%(021%+"12!-%)-%0%0+)-%0.#(1#(3+% -2&%0-3-'1/)%+2*%)-%.++%5)05%0$%-"3-$%15%)2&80)%272)' 30%0,)-4%0%)-"!03-')-2322'!02 .$%023-$%-*.12%-&0%) !!!! "! esse ener M ünch mber 09! M r e auf d Nove ie uns 20.–21. hen S Besuc g Abi am ie Einst ÄBW 11 • 2009 555123$)%-/+!26*+!'%-#., 485 Bekanntmachungen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Orthopäden: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Psychotherapeuten: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Radiologen: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; 486 Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Urologen: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis, NeckarOdenwald-Kreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Hausärzte: Baden-Baden/Rastatt, Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Schwäbisch Hall; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Bodenseekreis, Ravensburg, Ulm. Stuttgart, 14. 10. 2009 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Dr. Raible, Vorsitzender ÄBW 11 • 2009 Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: J ahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Weitere Infos unter www.laek-bw.de Veranstaltung zum Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation für Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV Fachärzte, die ärztliche Gutachten zur Beurteilung der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers oder -bewerbers abzugeben haben, benötigen eine verkehrsmedizinische Qualifikation. Eine entsprechende Bescheinigung kann im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erworben werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Landesärztekammer unter: www.aerztekammer-bw.de/ Fortbildung, Fortbildungskurse der Landesärztekammer, Kurs zum Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation. Die Veranstaltung, gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer, findet statt am Samstag, 27. Februar 2010, 9.00 Uhr–16.30 Uhr und Sonntag, 28. Februar 2010, 9.00 Uhr–15.30 Uhr Veranstaltungsort: Räume der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch Gebühr: 218,– Euro (inkl. Unterlagen und Imbiss) Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 16 Punkten auf das Fort bildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Bitte abtrennen Online: Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg Fortbildung und Faxantwort: Qualitätssicherung (07 11) 7 69 89-82 z. Hd. Frau Mangold Jahnstraße 40 Tel.: (07 11) 7 69 89-24 70597 Stuttgart E-Mail: [email protected] Antwort – Anmeldung ■ Ich nehme verbindlich an der Veranstaltung „Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation für Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)“ teil. Termin: Samstag, 27. Februar 2010, 9.00 Uhr–16.30 Uhr und Sonntag, 28. Februar 2010, 9.00 Uhr–15.30 Uhr Gebühr: 218,– Euro (Überweisung nach Anmeldung auf das Konto Nr. 7 477 503 731 bei der Landesbank Baden-Württemberg (BLZ 600 501 01). Name/Vorname/Titel Facharztbezeichnung Geburtsdatum Anschrift Telefon Fax E-Mail Datum Unterschrift (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: J ahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Workshop: Geliebt, verfolgt, gejagt – Stalking! Umgang mit dem Phänomen – Grundlagen. Der aus der englischen Jagd sprache stammende Begriff „Stalking“ für „sich anpirschen“, „anschleichen“ oder das „Einkreisen der Beute“ wird in unserem Sprachraum als ein Synonym für ein komplexes Täter- und Tatverhalten benutzt, das dem des Mobbing teilweise entspricht. Es geht hier allerdings vor allem um Belästigung, Verfolgung, Überwachung und Psychoterror. Stalking kommt nicht ausschließlich nach Beendigung einer Partnerschaft oder noch während der Beziehung in Betracht, sondern spielt eine ebenso große Rolle im Arbeitsleben. Das Seminar vermittelt Profes sionen aus den verschiedenen Praxisbereichen, grundlegende Kenntnisse über den Umgang mit dem Phänomen Stalking, zeigt Handlungsalternativen im Umgang mit den Opfern auf und gibt wichtige Tipps zur Beweis sicherung und Dokumentation. Termin: Samstag, 20. Februar 2010 9.00–16.30 Uhr Kongress-Vorankündigung Leitung: Dipl.-Verw.-Wirt (FH) Stephan Rusch, Bremen, Kriminal hauptkommissar LKA Bremen Zielgruppe: Ärzte/Ärztinnen/ Assistenzpersonal Tagungsort: im Hause der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungsstunden/-punkte: Der Workshop ist modular auf vier Doppel(schul)stunden (8 Unterrichtsstunden) ausgerichtet und wird bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur zertifizierten Fortbildung angemeldet. Teilnehmergebühr: 80,00 Euro (einschließlich Tagungsverpflegung) Teilnehmerzahl: 20–25 Personen Bei nicht ausreichender Beteiligung hat der Veranstalter das Recht, den Workshop abzusagen. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Kompetenz-Zentrum Fort- und Weiterbildung Jahnstraße 5 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-5 70/-6 02 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 E-Mail: [email protected] Anzeige „MEDIZIN 2010“ vom 29.–31. Januar 2010 bei der Neuen Messe Stuttgart Neue Messe Stuttgart (beim Flughafen), Internationales Congresscenter 45. Süddeutscher Kongress für aktuelle Medizin der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg mit Fachmesse für Medizin technik, Pharmazie, Praxis- und Klinikbedarf Zertifizierte Fortbildung Kongress-Tagesübersicht Freitag, 29. Januar 2010 9.00–12.45 und 14.15–17.45 Uhr Lungenfunktionskurs mit praktischen Übungen Frau Dr. K. Husemann, Gerlingen Cardiopulmonale Reanimation einschließlich Defibrillation mit AED – für Ärzte Dr. A. Henn-Beilharz, Stuttgart Der Schulterschmerz – von der Diagnose zur Therapie Dr. J. Gröber, Stuttgart Erkrankungen im Kopf-HalsBereich – für den Hausarzt Dr. U. Schuss, Stuttgart Dermatologische Notfälle/ Update Dermatologie Prof. Dr. M. Röcken, Tübingen Arbeitsschutz in der Arzt praxis: Das 1 x 1 des Arbeitsschutzes – Brandschutz – Gefahrstoffe – Biostoffe N. N. Die Beratung zu einer validen Patientenverfügung – ein Schulungsprogramm für Ärzte Dr. E. Bühler, Ostfildern Wirbelsäulenerkrankungen und -verletzungen (Diagnostik und Therapie) Prof. Dr. G. Aldinger, Stuttgart Ernährungsmedizin Prof. Dr. S. C. Bischoff, Stuttgart Falsche Laborwerte: Fallstricke/Irrtümer Prof. Dr. E. Wieland, Stuttgart Gangstörungen, Stürze, Parkinson, Demenz Prof. Dr. A. Ceballos-Baumann, München Übergewicht und Adipositas in der Praxis Prof. Dr. S. Jacob, VillingenSchwenningen Pädiatrische Notfallsituationen Dr. A. Dorsch, Haimhausen Kooperationen in der Ärzteschaft unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher und berufsrechtlicher Aspekte RA Dr. J. Baier, Stuttgart Was macht eine EthikKommission? Dr. P. Knupfer, Landesärzte kammer Baden-Württemberg Der onkologische Patient in der Hausarztpraxis Dr. W. Heinz, Leonberg Medical-Wellness – sinnvolle medizinische Prävention oder esoterisches Gauklertum? Dr. H. Tüchert, Bad Boll Samstag, 30. Januar 2010 9.00–12.45 und 14.15–17.45 Uhr Cardiopulmonale Reanimation einschließlich Defibrillation – für medizinisches Praxis personal Dr. R. Opel, Stuttgart Cardiopulmonale Reanimation einschließlich Defibrillation mit AED – für Ärzte Dr. R. Kansy, Waiblingen Die ärztliche Betreuung von Kindern mit schweren Behinderungen Dr. K. Pölzelbauer, Heilbronn Update Neurologie Prof. Dr. A. Lindner, Stuttgart Update Onkologie – für Haus- und Fachärzte – Prof. Dr. G. Becker, Göppingen Sonographie-Forum 2010 – Fit für die Praxis Dr. E. Fröhlich, Stuttgart/ PD. Dr. K. Seitz, Sigmaringen/ Prof. Dr. W. G. Zoller, Stuttgart ÄBW 11 • 2009 487 Bekanntmachungen Update Impfungen und Infektionen bei Kindern Dr. S. Illing, Stuttgart Fortbildung für Notärzte und Rettungsassistenten: Algorithmen: Notfallmedizin und Geburtshilfe, Pädiatrie Leitlinien: Internistische Notfälle Leitlinien: Traumatologische Notfälle Qualitätssicherung – Maß nahmen bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg M. Felsenstein, Internist, Stuttgart/ Prof. Dr. J. Martin, Göppingen Update Infektiologie – für Erwachsene Prof. Dr. R. W. Braun, Esslingen Psychische und somatische Wechselwirkungen bei organischen Erkrankungen Frau Prof. Dr. A. Eckhardt-Henn, Stuttgart Umweltmedizin: Politisch induzierte Kosten im Gesundheitswesen Dr. M. P. Jaumann, Göppingen Flugmedizin 2010: Update für Flug-, Allgemein- und Innere Medizin Dr. R. Quast, Stuttgart Fit für den Notfall/ Notfallmedizinisches Praxismanagement Dr. A. Dorsch, Haimhausen Update Gastroenterologie Prof. Dr. M. Geißler, Esslingen Update Gynäkologie und Geburtshilfe – für alle Fachgebiete Prof. Dr. A. Hettenbach, Göppingen 2. Netzwerkertreffen Süddeutschland – Mehrwert durch Kooperation – Kommunikation – Schlüsselfaktor erfolgreicher Vernetzung 9.30–17.00 Uhr Veranstalter: Kreiskliniken Esslingen – Akademie, 73230 Kirchheim/Teck Sonntag, 31. Januar 2010 9.00–14.45 Uhr Jenseits von evidence based medicine: Wirkfaktoren in der Arzt-Patient-Beziehung Dr. A. Hendrischke, Aalen Der Körper in der Psychotherapie Dr. A. Hendrischke, Aalen Pädiatrie aktuell Prof. Dr. M. Teufel, Böblingen Trends in der Endokrinologie PD Dr. R. Lobmann, Stuttgart Der kardiologische Notfall in der Praxis Prof. Dr. B.-D. Gonska, Karlsruhe Update Kardiologie Prof. Dr. M. Leschke, Esslingen Oligoarthritiden – rationelle Diagnostik und Therapie PD Dr. A. Schnabel, Bad Wildbad Arzneimittelwechselwirkungen Prof. Dr. M. Schwab, Stuttgart Update Urologie Prof. Dr. A. Stenzl, Tübingen Diabetes Frau Prof. Dr. M. Kellerer, Stuttgart HIV/Hepatitis Dr. A. Trein, Stuttgart Integrative Onkologie Dr. M. Woernle, Niefern-Öschelbronn Bei einer kompletten Teilnahme von Freitag bis Sonntag können 22 Fortbildungspunkte erreicht werden. Änderungen und Ergänzungen des Programms bleiben vorbehalten. Allen Ärztinnen/Ärzten in Baden-Württemberg wird das ausführliche Programm mit Anmeldeformular im Dezember zugesandt. Auskunft zum Kongressinhalt: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Frau Rosemarie Münst Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-0/-5 70 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 E-Mail: [email protected] Buchen Sie online unter: Messe Stuttgart www.medizin-stuttgart.de/ congress www.messe-stuttgart.de 488 ÄBW 11 • 2009 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax (07 11) 78 75-32 74 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Heidenheim Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-02119 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Heidenheim Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: S-03119 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Ludwigsburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: S-04119 Augenheilkunde Ludwigsburg Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-05119 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Schwäbisch Hall Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-06119 Neurologie und Psychiatrie Stuttgart, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-07119 Neurologie und Psychiatrie Stuttgart, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-08119 Orthopädie Main-Tauber-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: S-09119 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Ludwigsburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: S-10119 Psychologische Psychotherapie Rems-Murr-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: S-11119 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Böblingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: S-12119 Bekanntmachungen Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 12. 2009 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-13 50 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-05119 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Heidelberg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: K-08119 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-06119 Kinder- und Jugendmedizin Karlsruhe, Land Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-09119 Chirurgie SP Unfallchirurgie Karlsruhe, Land Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: K-07119 Kinder- und Jugendmedizin Neckar-Odenwald-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-10119 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Freudenstadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-01119 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-02119 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Baden-Baden, Stadt/Rastatt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-03119 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Baden-Baden, Stadt/Rastatt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: K-04119 Anzeige Wir machen Sie fit für Ihre berufliche Zukunft! Seminarangebote zur Fort- und Weiterbildung für Medizinische Fachangestellte. Initiiert von: Schauen Sie re mal auf unse Homepage! www.bildungswerk-gesundheit.de ÄBW 11 • 2009 489 Bekanntmachungen Kinder- und Jugendmedizin Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-11119 Kinder- und Jugendmedizin Enzkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-12119 Kinder- und Jugendmedizin Calw Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: K-13119 Psychologische Psychotherapie Heidelberg, Stadt Jobsharing-Berufsausübungs gemeinschaft Zeitpunkt: 01. 03. 2010 Chiffre: K-14119 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Heidelberg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-15119 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 12. 2009 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. 490 Notfalltraining für Ärzte Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Akademie für ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Seminar Psychosomatische Grundversorgung Samstagsveranstaltungen (detaillierte Angaben enthält unser Faltblatt, bitte anfordern!) 5. Dezember 2009 Kopfschmerzen 30. Januar 2010 Somatoforme Störungen 6. März 2010 Depressionen 17. April 2010 Frauenspezifische seelische Störungen 8. Mai 2010 Metabolisches Syndrom – Diabetes und Herzinfarkt Zeit: 9.00 s. t.–16.30 Uhr Ort: Freiburg Gebühr: 80,– Euro pro Samstag Kompaktkurs Termin: 22.–26. März 2010 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 380,– Euro ÄBW 11 • 2009 Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Gundelfingen Grundkurs Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin: Samstag, 30. Januar 2010 Ort: Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Fortsetzungskurse: Voraussetzung Grundkurs oder vergleichbare Kenntnisse Pädiatrische Notfälle Anatomische und physiologische Besonderheiten – Pädiatrische Notfallsituationen/Anamneseerhebung – Intubation, Airwaymanagement – Intraossäre Infusion/ Dehydratation – Reanimation (PALS), nach ILCOR 2000 Termin: Samstag, 12. Dezember 2009 Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Kardiozirkulatorische Notfälle Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente – EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-CodeTraing Erw. gemäß ERC – AirwayManagement (Larynxmaske; Combitube etc.) Termin: Samstag, 27. Februar 2010 Ort: Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Zusatzqualifikation Tabakentwöhnung Verhaltenstherapeutische Techniken im Gruppensetting Leitung: Dipl. Psych. Martina Schröter, Arbeitskreis Rauch erentwöhnung, Tübingen Termin: Samstag, 21. November 2009 Zeit: 10.30 Uhr s.t.–15.30 Uhr Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Entgelt: 75,– Euro Workshop „Impfen“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg und Dr. Hans-Jürgen Schrörs, Freiburg Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinder lähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge Masern-Epidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken be legen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Bekanntmachungen Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind. Inhalt des Seminars: Grundlagen des Impfens, Epidemiologie-Impfstofftypen Impfsystem in Deutschland – Impfpräventable Erkrankungen – Risiken, Nebenwirkungen Impfen von Risikopatienten – Vorgehen in der Praxis – Test Programmablauf: Wechsel Impulsreferaten und Kleingruppenarbeit u. a. Diskussion von Fallbeispielen – Fragen rund um den Impfpass Argumente bei Impfgegnern – Training zur korrekten Impf beratung Termin: Samstag, 28. November 2009 Zeit: 9.00 s.t.–14.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: 20,– Euro Rückerstattung möglich! Teilnehmerzahl begrenzt! Spezielle Schmerztherapie gemäß Kursbuch der Bundesärztekammer 2007 Schmerztherapie wird von jedem klinisch tätigen Arzt jeden Tag durchgeführt – zum Beispiel bei akuten Schmerzen, bei Koliken, Verletzungen oder Entzündungen. Bei akuten Erkrankungen hat der Schmerz eine sehr wichtige Warn- und auch Rehabilitationsfunktion. Patienten mit chronischen Schmerzen können durch entsprechend weitergebildete Ärzte rechtzeitig eine sachgerechte Beratung und individuelle Therapie erhalten. Damit wird einer weiteren Chronifizierung der Schmerzen entgegengewirkt. Die Zusatz-Weiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ soll in Klinik und Praxis tätigen Ärzten die Vertiefung ihrer Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Schmerztherapie vermitteln. Die Zusatzbezeichnung kann von Fachärzten aller Fachrichtungen erworben werden. In dem Kurs sollen fachübergreifende Kenntnisse der Schmerztherapie vertieft und vermittelt werden. Für die Abrechnung von Leistungen der Akupunktur wird von der KV unter anderem die Teilnahme an einem Kurs über 80 Stunden Schmerztherapie gefordert. Termine: 4./5. Dezember 2009 22./23. Januar 2010 5./6. Februar 2010 5./6. März 2010 Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Zeit: Freitag/Samstag, 9.00 s.t.–18.00 Uhr Entgelt: 800,– Euro Motivierende Gesprächsführung – Workshop Leitung: Dipl. Psych. Katrin Frick, Berlin Motivierende Gesprächsführung (Motivational Interviewing, MI) ein von Miller und Rollnick (Lambertus, 2004) für die Suchtbehandlung entwickeltes Verfahren, wurde in den vergangenen Jahren für andere Gesundheitsbereiche weiterentwickelt. Die Wirksamkeit dieser 3–5minütigen Kurzinterventionen (KI) konnte in zahlreichen S tudien nachgewiesen werden. Mithilfe klar strukturierter KIModule kann die Anwendung Motivierender Gesprächsführung als Kurzintervention für Praxis und Klinik im Workshop geübt werden, was den Behandlern eine effizientere Gesprächs- und Patientenführung ermöglicht. Ziel ist die Vermittlung theoretischer und praktischer Grund lagen der Motivierenden Gesprächsführung für den Einsatz im Arbeitsfeld der Teilnehmer zur Motivierung von Patienten hinsichtlich gesundheitsförderlichen Verhaltens wie zum Beispiel: MedikamentenCompliance, Ernährung/Diät, Sport/Bewegung, Alkohol konsum/Rauchen. Termin: Freitag, 22. Januar 2010 Zeit: 13.30 s.t.–20.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz bezeichnung gemäß WBO 2006 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg und Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jedem Arzt, jeder Ärztin, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung 2006 ist die Sucht medizin als Zusatzweiterbildung geführt und beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung. Zielgruppe des Seminars sind neben allen Hausärzten auch alle Fachärzte sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich und alle Weiterbildungsassistenten. Termine: Teil 1: 22./23. Januar 2010 Teil 2: 19./20. März 2010 Teil 3: 23./24. April 2010 Teil 4: 18./19. Juni 2010 Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Zeit: Freitagnachmittag/ Samstag ganztags Entgelt: 520,– Euro komplett; 150,– Euro pro Wochenende (Teile können einzeln gebucht werden) Medizinische Hypnose für Ärzte Einführungskurs Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross, Freiburg In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch Anzeige praxisrecht.de Raffelsieper.indd 1 Raffelsieper & Partner GbR Hamburg - Berlin - Heidelberg Spezialisten für alle Rechtsfragen rund um den Arztberuf Beratung für • niedergelassene Ärzte • angestellte Ärzte • Krankenhausträger • sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen Kooperation • MVZ • Integrierte Versorgung • Strukturverträge • Praxisnetze Berufsrecht • Vertragsarztrecht • Abrechnung • Wirtschaftlichkeit Nachfolgeregelung • Erbrecht • Steuerrecht Berliner Straße 101 • 69121 Heidelberg • (06221) 43 79 232 www.praxisrecht.de • [email protected] Rechtsanwälte • Fachanwälte für Medizinrecht • Fachanwälte für Steuerrecht ÄBW 11 • 2009 491 12.12.2008 10:25:33 Uhr Bekanntmachungen erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch HypnoseTechniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürlichunbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Ziel: Sie erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungszuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen. Inhalte: – Grundlagen, Wirkungsweise und Anwendungsfelder der modernen Hypnose – Hypnose-Strategien zur Ressourcenaktivierung, Symptom- und Stressreduktion – Interventionen der modernen Hypnose bei psychosomatischen Störungen Lehrformen: Theorie-Inputs, Demonstrationen, Partner- und Gruppenübungen Geplanter Ablauf: Klärung spezieller Interessen und Anliegen der Teilnehmer, Theoretische Grundlagen, Ablauf der HypnoseSitzung, Induktionstechniken, Trance-Phänomene, psychobiologische Wirkungsweise, wissenschaftlich fundierte Anwendungsfelder Praktische Übungen: TranceInduktion zur Entspannung und Ressourcenaktivierung, Auswertung Input & Demonstration: Arbeit mit Submodalitäten bei Schmerz und psychosomatischen Störungen 492 Praktische Übungen: Arbeit mit Submodalitäten Auswertung – Klärung offener Fragen – Ausblick – Abschluss Termin: Samstag, 6. Februar 2010 Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Kursweiterbildung Palliativmedizin Gemäß Beschluss des 106. deutschen Ärztetages 2003 zur Musterweiterbildungsordnung (MWO) sind Voraussetzung zur Erlangung der Zusatz bezeichnung Palliativmedizin eine Facharztanerkennung und ein Basiskurs von 40 Kurs einheiten sowie eine Weiter bildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiterbildungsbefugten (gemäß § 5, Abs. 1, Satz 2 der MWO), anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Basiskurs Palliativmedizin Leitung: PD Dr. Becker, Uniklinik, Freiburg Mit der zunehmenden Etablierung der Palliativmedizin soll die Betreuung unheilbar kranker Patienten mit weit fortgeschrittenen und zum Tode führenden Erkrankungen sowie die Begleitung ihrer Angehörigen verbessert werden. Palliative Care ist ein umfassendes Behandlungskonzept, das sowohl eine effektive Schmerztherapie und Symptomkontrolle als auch die Integration der psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse der Patienten, der Angehörigen und des Behandlungsteams sowohl während der Erkrankung als auch im Sterbeprozess und in der Zeit danach umfasst. Da der Patient die letzte Phase seines Lebens nach Möglichkeit in der häuslichen Umgebung verbringen können soll, ist der Hausarzt als sein kontinuierlicher ärztlicher Begleiter ein wichtiger Anwender ÄBW 11 • 2009 palliativmedizinischer Gedanken und Methoden. Im Basiskurs Palliativmedizin sollen für ärztliche Kollegen aus dem nieder gelassenen und aus dem stationären Bereich gleichermaßen praxisnahes und evidenzbasiertes Basiswissen für die Betreuung unheilbar kranker Patienten vermittelt werden. Dieses beinhaltet neben der Vermittlung von medizinischen Kenntnissen und Fertigkeiten auch die Sensibilisierung für die besondere Haltung, die dem palliativmedizinischen Handeln zugrunde liegt und die das Bewusstsein und die Offenheit für die existenziellen, spirituellen und psychosozialen Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen mit einschließt. Termin: 1.–5. Februar 2010 (Mo–Fr) Zeit: 9.15 s.t.–ca.18.00 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 550,– Euro Basiskurs Palliativmedizin Leitung: Dr. Tobias Reiber, Freiburg, (9. Kurs) Termine: 19./20. März 2010 16./17. April 2010 25./26. Juni 2010 Zeit: freitags, 14.00 s.t.–18.30 Uhr, samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: FBZ, Goethestr., Freiburg Entgelt: 550,– Euro Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/ 47 38, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax (07 61) 8 84-41 45 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-01119 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ortenaukreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-02119 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: F-03119 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rottweil Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-04119 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Lörrach Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-05119 Bekanntmachungen Frauenheilkunde und Geburtshilfe Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-06119 Haut- und Geschlechtskrankheiten Lörrach Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: F-07119 Innere Medizin (fachärztlich) SP Nephrologie Schwarzwald-Baar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-08119 Kinder- und Jugendmedizin Schwarzwald-Baar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-09119 Orthopädie Lörrach Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-10119 Orthopädie Schwarzwald-Baar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 02. 2010 Chiffre: F-11119 Nervenheilkunde und Psychotherapeutische Medizin Hälftiger Versorgungsauftrag Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-12119 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-13119 Radiologie Freiburg, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-14119 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-15119 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-16119 Psychologische Psychotherapie Schwarzwald-Baar-Kreis Jobsharing-Berufsausübungs gemeinschaft Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: F-17119 Augenheilkunde Schwarzwald-Baar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-18119 (Bitte beachten Sie die verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 27. 11. 2009 für die Praxis mit der Chiffre-Nr. F-18119) Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 12. 2009 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Mithilfe der von der Bezirks ärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten. Termin: Samstag, 21. November 2009 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 31/2009) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Anzeige Wir machen Sie fit für Ihre berufliche Zukunft Der Arbeitsalltag ist im stetigen Wandel. Schnelle Anpassung an veränderte Anforderungen des Gesundheitsmarktes fordern Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in hohem Maß. Fort- und Weiterbildung ist der Schlüssel zum beruflichen Erfolg! Das Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V. (BIG) bietet daher Fort- und Weiterbildungslehrgänge an, die den aktuellen Anforderungen gerecht werden. Unsere Angebote orientieren sich an täglichen beruflichen Fragestellungen und zeichnen sich durch konsequente Praxisorientierung aus ,welche kontinuierlich ergänzt und ggf. auch erweitert werden. Wissen am puls der Zeit Unsere Seminare sind breitgefächert und richten sich an „Medizinische Fachangestellte“ und Interessiert. am 25.11.2009 „Rhetorik und Kommunikationsseminar – Miteinander reden und verstehen“ am 28./29.11.2009 „Qualitätszirkel professionell moderieren“ (Moderatorenausbildung) ab 2010 Lehrgang: Praxismanagement (60 Std.) Ausbildung der Ausbilder (AdA) Führungskräfte-Seminar, IGeL-Management usw. Schauen Sie doch mal auf unsere Homepage: www.bildungswerk-gesundheit.de Ihr Team vom Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V. (BIG) Käthe Oertel: Tel.: (0 88 61) 58 28 Renate Salm: Tel.: (05 41) 9 99 72 90 Sabine Ridder: Tel.: (0 35 83) 79 12 45 ÄBW 11 • 2009 493 Bekanntmachungen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: jeweils 120,– Euro Punkte: 11 Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Fallseminare „ Medizinische Begutachtung“ Termin: Samstag, 21. November 2009 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 13/2009) Leitung: Dr. med. Gisela Herterich, Fortbildungs beauftragte der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen Gebühr: jeweils 95,– Euro Punkte: 8 Demenz aktuell 2009 – zwischen Ideal und Realität Termin: Mittwoch, 2. Dezember 2009 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 26/2009) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 494 Notfallmedizin für Nicht-Notfallmediziner – Kardiovaskuläre Notfälle Termin: Samstag, 5. Dezember 2009 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 32/2009) Leitung: Dr. Hörtling, Leitender Arzt des Notarzt dienstes Ravensburg Ort: Krankenhaus St. Elisabeth; OSK, Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Gebühr: 90,– Euro (inkl. Verpflegung) Punkte: 10 Patientenverfügung und Sterbehilfe Termin: Mittwoch, 9. Dezember 2009 19.00–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 33/2009) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 Homepage für den Arzt – Grundkurs Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 16. Januar 2010 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 6/2010) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen ÄBW 11 • 2009 Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro (inkl. Verpflegung) Punkte: 11 Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Sexualität im Alter – Lust oder Frust? Termin: Mittwoch, 17. Februar 2010 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 15/2010) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Hörsaal, Medizinische Klinik, Am oberen Eselsberg, AlbertEinstein-Allee 23, 89081 Ulm Gebühr: kostenfrei Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 3 Fortbildungspunkten angemeldet. Fallseminare „Palliativmedizin“ Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer 12-monatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I–III, angeboten. Module I–II Termine: Modul I 23.–26. Januar 2010 Modul II 27.–30. Januar 2010 (Anmeldungs-Nr. 2/2010) Teilnehmerzahl: 20 Personen Gebühr: 845,– Euro Modul III Termin: 10.–13. März 2010 (Anmeldungs-Nr. 3/2010) Teilnehmerzahl: 20 Personen Gebühr: 425,– Euro Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: 40 je Modul 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatz bezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 5. März 2010 14.00–17.30 Uhr Samstag, 6. März 2010 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 7. März 2010 9.00–15.00 Uhr Freitag, 19. März 2010 14.00–18.00 Uhr Samstag, 20. März 2010 9.00–17.00/18.00 Uhr Sonntag, 21. März 2010 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 1/2010) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Laupheim, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus Reutlingen, Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 350,– Euro Punkte: 40 Bekanntmachungen Grundlagen der Medizinischen Begutachtung Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen. Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32 Stunden anbietet. Termine: Freitag, 12. März 2010 9.00–17.45 Uhr Samstag, 13. März 2010 9.00–17.30 Uhr Freitag, 26. März 2010 9.00–16.05 Uhr Samstag, 27. März 2010 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 4/2010) Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps, Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen Gebühr: 325,– Euro (inkl. Kurs unterlagen und Verpflegung) Punkte: 32 Power Point-Seminar Termin: Samstag, 10. April 2010 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 16/2010) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: 4 „Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme Die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg bietet nachfolgend eine Veranstaltung zur „Qualifikation Tabakent wöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ an. Das Blended Learning verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärzte kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von circa 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung. Als Kursleiter konnte Herr Prof. Dr. med. Batra, ltd. Oberarzt in der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen, gewonnen werden. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: 1. Veranstaltung Mittwoch, 17. März 2010 14.00–17.30 Uhr Einführung Donnerstag, 6. Mai 2010 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 9/2010) 2. Veranstaltung Mittwoch, 7. Juli 2010 14.00–17.30 Uhr Einführung Samstag, 11. September 2010 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 10/2010) 3. Veranstaltung Mittwoch, 13. Oktober 2010 14.00–17.30 Uhr Einführung Samstag, 27. November 2010 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 11/2010) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, ltd. Oberarzt in der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: jeweils 190,– Euro (inkl. Verpflegung) Punkte: jeweils 20 Tabakentwöhnung – Verhaltenstherapeutische Techniken im Gruppensetting Termine: Samstag, 8. Mai 2010 9.00–14.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 12/2010) Samstag, 22. September 2010 9.00–14.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 13/2010) Samstag, 4. Dezember 2010 9.00–14.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 14/2010) Leitung: Frau Dipl.-Psych. Martina Schröter, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Sektion für Suchtmedizin und Suchtforschung, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: jeweils 75,– Euro Punkte: 8 13. Gesundheitsforum Südwürttemberg Thema: „Medikamente – schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit“ Termin: Samstag, 24. April 2010 10.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 5/2010) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 4 Anzeige Kardiologie systeme Wir bieten Ihnen individuelle Konzepte. Lassen Sie sich von uns beraten. Unser Team verfügt über Produktspezialisten für jeden Bereich der Medizintechnik. Beratung und Fachkompetenz stehen bei uns an erster Stelle. eHs medizintechnik gmbH & Co. Kg Heilbronner Str. 3 · 70771 Leinf.-Echterdingen · Tel. 0711-72650 · [email protected] · www.ehs.de ÄBW 11 • 2009 495 Bekanntmachungen Impressum So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61 97091 Würzburg Notfallmedizinischer Kurs für Medizinische Fachangestellte Termine: Mittwoch, 13. Januar 2010 14.30–18.00 Uhr Teil I: Notfälle in der Arzt praxis, Lagerungsarten Mittwoch, 20. Januar 2010 14.30–18.00 Uhr Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) (Anmeldungs-Nrn. AH1/2010 und AH2/2010) Mittwoch, 10. Februar 2010 14.30–18.00 Uhr Teil I: Notfälle in der Arzt praxis, Lagerungsarten Mittwoch, 17. Februar 2010 14.30–18.00 Uhr Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) (Anmeldungs-Nrn. AH3/2010 und AH4/2010) Mittwoch, 10. März 2010 14.30–18.00 Uhr Teil I: Notfälle in der Arzt praxis, Lagerungsarten Mittwoch, 17. März 2010 14.30–18.00 Uhr Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) (Anmeldungs-Nrn. AH5/2010 und AH6/2010) Leitung: Dr. med. Walz, Ulm Ort: Haus der Fortbildungs akademie, 89077 Ulm, Einsteinstr. 59, 5. Stock Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag pro Person inkl. Skript Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis – individuell – nach Absprache Dr. med. Walz, Rosengasse 17, 89073 Ulm Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected] 496 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-21 00 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Biberach Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: R-01119 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Tübingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-02119 Anästhesiologie Biberach Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-03119 Kinder- und Jugendmedizin Bodenseekreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2010 Chiffre: R-04119 ÄBW 11 • 2009 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Tübingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: R-05119 Radiologie Ulm, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: sofort Chiffre: R-06119 Psychologische Psychotherapie Kinder- und Jugendlichen psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Sigmaringen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2010 Chiffre: R-07119 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 12. 2009 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Telefon +49 (0) 711 /6 36 72 407 Telefax +49 (0) 711 /6 36 72 414 E-Mail: [email protected] Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (Vorsitzender), Dr. med. Ulrike Wahl (stellv. Vorsitzende), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian Benninger, Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Jan Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz, Dr. med. Gerhard Schade Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89 45 Telefax (07 11) 76 98 98 59 [email protected] Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenleitung: Sebastian von Beckerath Telefon (07 11) 63 67 28 49 Telefax (07 11) 63 67 27 60 [email protected] Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Telefon (07 11) 63 67 28 27 [email protected] Rudolf Beck Telefon (07 11) 63 67 28 61 Telefax (07 11) 63 67 27 60 [email protected] Gesamt-Anzeigenleitung: Walter Karl Eder (verantwortlich) Telefon (07 11) 63 67 28 36 Telefax (07 11) 63 67 27 36 [email protected] Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 52 vom 1. 1. 2009 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Höchberg Internet: www.aerzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,80 € zzgl. 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Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Einsendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mit Hilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Partner des Arztes in Baden-Württemberg Anz_MED+ORG_Group_58x108_06 sw_Anz_MED+ORG_Group_58x108_05 14.10.09 17:10 Seite für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing für Erfolg ist planbar Praxen Apotheken Kliniken Innenausbau Med+Org Innenarchitektur Med+Org Architektur Gütler Objekteinrichtungen GmbH Gewerbestraße 8 91560 Heilsbronn Tel. 09872 / 9797-0 Fax 09872 / 9797-25 Tel. +49 (0) 7445 185-36 www.med-org.eu RZ_AZ_Aerzteblatt 08.12.2006 8:22 Uhr Seite 1 www.guetler-einrichtungen.de Beratung Planung Gestaltung Koordination individuelle Lösungen für Produktion Montage Praxen w w w. g o e l z . o r g Vo m E n t w u r f b i s z u r f e r t i g e n M o n t a g e Te l e f o n + + 4 9 ( 0 ) 7 3 8 5 / 1 7 8 5 • Te l e f a x + + 4 9 ( 0 ) 7 3 8 5 / 1 4 8 4 H a u p t s t r. 1 1 • D - 7 2 8 2 9 E n g s t i n g e n - K o h l s t e t t e n • i n f o @ g o e l z . o r g Sie möchten Ihre Praxis modernisieren, planen einen Praxisumzug oder die übernommene Praxis gehört von Grund auf renoviert. pps.praxisplanungsservice bietet Ihnen den Service aus einer Hand. 30 Jahre Erfahrung, perfekte Planung, umfassende Organisation, Möbel verschiedener Hersteller zu günstigsten Preisen, Baubetreuung bei Umbaumaßnahmen und vieles mehr. 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