Ärzteblatt Baden-Württemberg 11-2009

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 11-2009
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Baden-Württemberg
Foto: sebastian kaulitzki © www.fotolia.de
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 64. Jahrgang | Gentner Verlag
11 | 2009
Die ärztliche Stellenbörse
für Baden-Württemberg
print & online
Mit einer Anzeige im ÄBW-Stellenmarkt
kommunizieren Sie mit allen Ärzten
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ist Ihre Anzeige – ohne Mehrkosten –
weltweit über die Website des
Ärzteblatts Baden-Württemberg unter
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Dies macht den ÄBW-Stellenmarkt
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Ärztezeitschriften oder Onlinebörsen.
ÄBW-markt
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Anzeigenschluss: letzter Werktag des Vormonats!
Noch einfacher: Online buchen unter www.aerzteblatt-bw.de
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an Fax 0711/63672-760
Telefonisch unter 0711/63672-849 od. -861
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Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
11 | 2009
EDITORIAL
Die BW-Bank präsentiert künstlerische Ansichten: Krebszelle
Die Titelseite dieser Ausgabe ziert die künstlerische Darstellung einer Krebszelle durch Stefan
Kaulitzki; sein Kunstwerk entstand mithilfe moderner 3D-Computertechnik. Die Bezeichnung
„Krebs“ wurde Galenus zufolge durch die Ähnlichkeit der geschwollenen Venen eines äußeren
Tumors mit Krebsbeinen inspiriert. Zuvor verwendete Hippokrates den Begriff „Krebs“ vermutlich als erster, als er bei der Behandlung
eines Brustgeschwüres die Ähnlichkeit mit den
Beinen eines Krustentieres entdeckte – außerdem galt der Brustbereich dem Tierkreiszeichen
Krebs zugehörig. Aristoteles bezeichnete als
Krebs oberflächlich feststellbare, in benachbarte
Organe infiltrierende und einwachsende Geschwülste. Statistisch gesehen entwickelt jeder
dritte Europäer im Laufe seines Lebens Krebs. In
Deutschland erkranken etwa 395.000 Menschen
jährlich an Krebs, davon rund 195.000 Frauen
und 200.000 Männer. Die meisten Fälle treten im
Alter von über 60 Jahren auf. Die unter 60-jährigen machen mit etwa 107.000 Fällen rund ein
Viertel der Krebs-Neuerkrankungen aus. Einer
US-Studie zufolge sterben weltweit jeden Tag
etwa 20.000 Menschen an den Folgen einer
Krebserkrankung. Die Gesamtzahl aller jährlich
weltweit neu diagnostizierten Krebserkrankungen wird mit 12,3 Millionen angegeben.
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblattes eine künstlerische Sichtweise auf den
menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen
dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen und
Ärzten. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre
enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen
wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten.
Die BW-Bank ist mit über 200 Filialen in allen
Landesteilen vor Ort – so zum Beispiel in Karlsruhe. Ihre Ansprechpartner für Heilberufe
sind hier die VermögensManager Bernd
Kirchstetter und Axel Schmidt. Sie erreichen
Herrn Kirchstetter telefonisch unter (07 21)
1 42-2 47 21 und Herrn Schmidt unter (07 21)
1 42-2 47 22 oder beide per Fax unter
-2 47 20.
Mehr Informationen zum Angebot für
­Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten
in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet
unter www.bw-bank.de/heilberufe oder
­telefonisch unter (07 11) 1 24-4 90 95.
Qualitätssicherung – quo vadis?
468
KAMMERN UND KV
Vertreterversammlung und 4. Kassenärztetag
der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg sagt Danke
Neuer DGVP-Vize
Der Gesundheitsfonds muss weg
469
470
470
470
WIRTSCHAFT
Offene Immobilienfonds als solider Anker im Depot
472
RECHTSFRAGEN
Missbrauch bei IGeL/SINGeL-Leistungen
474
VERMISCHTES
Erster Facharztvertrag
Hauptversammlung des Marburger Bundes
Diamorphin-Substitution
Qualitätsförderpreis
Neue MB-Geschäftsführung
477
477
477
477
477
ETHIK
Sind Priorisierungen in der Medizin „menschenverachtend“?
477
TERMINE 440
BEKANNTMACHUNGEN 442
IMPRESSUM 451
Dieser Ausgabe liegen Prospekte der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, bei.
Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der Plan F AG, Stuttgart, bei.
Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung.
Interventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte
Auch bei Ärztinnen und Ärzten treten Suchterkrankungen und die vielschichtig damit ver­
bundenen Probleme auf. Gegenüber anderen Berufsgruppen sind Ärzte sogar stärker sucht­
gefährdet. Gründe dafür liegen in der starken Beanspruchung durch den Beruf mit einer oft
überdurchschnittlichen Arbeitsbelastung und dem Druck durch die hohe Verantwortung, die
der Arztberuf mit sich bringt. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat ein spezielles
Interventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte entwickelt. Im Mittelpunkt steht
hierbei das Prinzip „Hilfe statt Strafe“. Weitere Informationen: www.aerztekammer-bw.de
ÄBW 11 • 2009 467
Editorial
Qualitätssicherung – quo vadis?
D
Dr. med.
Gerhard Schade
ie Ärzteschaft hat schon
­immer die Qualitätssicherung
als ihre ureigenste Aufgabe
gesehen und sie deshalb selbst
in ihre Berufsordnung verankert.
­Sowohl die Ärztekammern als auch
die KVen der einzelnen Bundes­
länder haben mit den Gremien der
Selbstverwaltung im Gesundheits­
system entsprechende Qualitäts­
sicherungssysteme geschaffen.
­Mittlerweile haben sich die strengen
Grenzen zwischen ambulant und
stationär sowohl aufgrund unserer
geänderten Berufsordnung als auch
gesetzlich, insbesondere im Zuge
des GKV-WSG zum Jahre 2007, ver­
schoben und wurden neu geregelt.
So wurde eine Regelung zur exter­
nen vergleichenden Qualitätssiche­
rung nach § 137 SGB V sektoren­
übergreifend neu gefasst. Diese
­Änderung wurde vom Deutschen
Ärztetag grundsätzlich sehr begrüßt,
da ohne Überwindung der sektora­
len Grenzen nur begrenzte Aussagen
über die medizinische Ergebnis­
qualität möglich sind.
Zur Umsetzung der sektoren­
übergreifenden Qualitätssicherung
schrieb das GKV-WSG dem Gemein­
samen Bundesausschuss (G-BA) vor,
hiermit eine fachlich unabhängige
Institution zu beauftragen. Dabei
sollten bereits existierende Einrich­
tungen genutzt werden (§ 137 a
Abs. 1 Satz 3 SGB V).
Kultur im Siegfried-Häußler-Haus
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
– Bezirksdirektion Stuttgart –
gemeinsam mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Einladung zum Weihnachtskonzert
mit dem Stuttgarter Ärzteorchester
Freitag, den 11. Dezember 2009, 20.00 Uhr
im Haus der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, Albstadtweg 11, Stuttgart-Möhringen
Kontakt: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg,
Frau Winkler, Postfach 80 06 08, 70506 Stuttgart.
468
ÄBW 11 • 2009
Die Bedeutung der sektoren­
übergreifenden Qualitätssicherung
erhält vor dem Hintergrund erheb­
liche Brisanz, dass in Zukunft die
Vergütung an die ­Ergebnisse aus
dem Verfahren der sektorenüber­
greifenden Qualitäts­sicherung ge­
koppelt und verteilt (pay for perfor­
mence) oder auch die Zulassung zur
Erbringung bestimmter Leistungen
hiervon abhängig ­gemacht werden
könnten. Sicherlich sind dies Visi­
onen einer Versorgungssteuerung,
die manchem noch in weiter Ferne
erscheinen, aber die unter der Über­
schrift Qualitätswettbewerb heute
nicht nur bei der gesetzlichen
­Krankenkasse und ­Expertenrunden,
sondern unter ­anderem auch in der
Politik bereits diskutiert werden.
Ursprünglich stand die Bundes­
geschäftsstelle Qualitätssicherung
GgmbH (BQS) als solche Institution
mit langjähriger Erfahrung ja bereits
zur Verfügung; dennoch bewarb sich
auch ein Konkurrent, nämlich das
Institut für angewandte Qualitäts­
förderung und Forschung im
­Gesundheitswesen (AQUA) um diese
Position. Nun ist die Entscheidung
gefallen: Das AQUA-Institut unter
Leitung von Prof. Szecsenyi hat den
Zuschlag erhalten, was bei der BQS
und damit der Bundesärztekammer
natürlich nicht auf Gegenliebe stieß.
Die Bundesärztekammer bemüht
sich weiterhin um ein konstruktives
Vorgehen, die Möglichkeit einer
­Kooperation zwischen AQUA-Institut
und BQS soll im ­Interesse des ge­
deihlichen Mitein­anders und der
konstruktiven ­Weiterentwicklung
­angestrebt ­werden.
Was bedeutet dies auf Länder­
ebene? Im Rahmen eines Eck­
punktepapiers zwischen KBV und
Bundesärztekammer wird vorge­
schlagen, dass die bisherigen, noch
sektoral ­getrennt agierenden Institu­
tionen für die Qualitätssicherung auf
Landesebene eine Arbeitsgemein­
schaft für die sektorenübergreifende
Qualitätssicherung bilden. Das Eck­
punktepapier sieht vor, dass Landes­
krankenhausgesellschaft, Landes­
ärztekammer, Kassenärztliche Ver­
einigung und die Landesverbände
der Krankenkassen als Vertrags­
partner auf gleicher Augenhöhe und
unter Beteiligung von Patienten­
vertretern und gegebenenfalls
­Privatkrankenkassen und Pflege­
verbänden einen Kooperations­
vertrag bilden. Diese Landesarbeits­
gemeinschaft soll dann als An­
sprech- und Kooperationspartner
für das Institut auf Bundesebene
dienen und die Gewährleistungs­
verantwortung für die Durchführung
der sektorenübergreifenden Quali­
tätssicherung auf Landesebene
übernehmen.
Durch den Hickhack auf Bundes­
ebene, die erst jetzt den Zuschlag
an das AQUA-Institut vergab, ist auf
Landesebene bis dato im Sinne der
sektorenübergreifenden Qualitäts­
sicherung nichts weiter geschehen,
da keiner weiß, wohin das Pferd
jetzt trabt. Man wird den Verdacht
nicht los, dass das bisher hoch­
gelobte Selbstverwaltungsprinzip
hier abgeschafft wird und im Sinne
einer Zentralisierung eine Fremd­
verwaltung der Qualitäts­sicherung
eingeführt wird.
Qualitätssicherung im Sinne
­unserer Berufsordnung und im
­Interesse unserer Eigenkontrolle
kann jedoch nur dann funktionieren,
wenn die Beteiligten vor Ort über­
zeugt sind, also die Kolleginnen und
Kollegen in den Krankenhäusern
und Praxen von der Sinnhaftigkeit
ihres Tuns. Wir ersticken so schon in
Bürokratie. Fehlt die Überzeugung
und Bereitschaft, so sinkt die Wahr­
scheinlichkeit valider Daten, des
­ehrlichen Umgangs mit schlechten
Ergebnissen. Wir betreiben Quali­
tätssicherung, um aus unseren
­Fehlern zu lernen. Dazu gehört
der strukturierte Dialog über die
Ergebnisqualität. Qualitätssiche­
rungsmaßnahmen gehören
daher unverändert in die Hände
■
ärztlicher Selbstverwaltung. Dr. med. G. Schade
Präsident der Bezirksärztekammer Südbaden
Kammern und KV
Vertreterversammlung der KVBW
D
ie Abrechnungsergebnisse des ersten Quartals 2009 erhitzten
Mitte Oktober die Gemüter der Delegierten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Der Stellvertretende Vorsitzende des Vorstands und Ressortverantwortliche
Dr. Wolfgang Herz stellte ausführlich dar, dass die Abrechnung nach
gesetzlichen Vorgaben, nach rechtskräftiger Beschlusslage des Erweiterten Bewertungsausschusses auf Bundesebene und nach geltender
Beschluss­lage der Konvergenzphase erfolgt war. Ärztinnen und Ärzte,
die an der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teilnehmen, fühlten
sich durch das angewandte Verfahren zur sogenannten Bereinigung
benachteiligt und machten ihrem Unmut in zahlreichen Diskussionsbeiträgen Luft. Das Sozialministerium Baden-Württemberg wollte die
Vorgehensweise der KVBW in der Sitzung rechtlich nicht beanstanden.
Am Ende wurde der Vorstand denkbar knapp mit 25 zu 23 Stimmen
von der Vertreterversammlung beauftragt, die Honorare der HzV-Ärzte
nach einem von den Antragstellern festgelegten Modus neu zu berechnen. Die Ergebnisse des zu wiederholenden Abrechnungslaufs
sollen den Ärztinnen und Ärzten bis 15. November vorliegen.
Im weiteren Verlauf der Tagesordnung wies die Vorsitzende der
Vertreterversammlung, Dr. Birgit Clever, die Delegierten darauf hin,
dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) anstrebe, den
Landes-KVen ihre Selbstständigkeit zu nehmen und die Vertreter­
versammlungen in den Ländern abzuschaffen. Im Dienste einer
noch weitergehenden Zentralisierung der Macht in Richtung KBV
und damit auch in Richtung ihres Vorsitzenden Dr. Andreas Köhler
würden die Landes-KVen damit zu Verwaltungsstellen der KBV
degradiert. Einstimmig forderte daher die KVBW-Vertreterversammlung die politisch Verantwortlichen auf, den Plänen von Dr. Köhler
­eine klare Absage zu erteilen.
Ferner verabschiedeten die Delegierten die neue Satzung der
KVBW, mit der die bisherige, provisorische Satzung abgelöst wird.
Zudem wurden Änderungen an der Notfalldienstordnung vorge­
nommen, nach denen der Dienst Mittwochs bereits um 13.00 Uhr
beginnt und die Pflichten des Notfallarztes klargestellt werden.
­Weitere Abstimmungen betrafen eine Personalie im beratenden
Fachausschuss für die fachärztliche Versorgung sowie Ausnahme­
indikationen beim Heilmittelbudget sowie Zu- und Abschläge
■
bei Über- und Unterversorgung.
OE
Oettinger: „Die ärztliche Honorarreform erfüllt die an sie gestellten Erwartungen nicht.“
4. Kassenärztetag der KVBW
M
an muss von der Ärzteschaft
erwarten dürfen, dass die
Zahl der Stimmen, mit der
sie spricht, nicht von Tag zu Tag weiter steigt“, so formulierte Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU)
eines seiner zentralen Anliegen
beim diesjährigen Kassenärztetag
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (KVBW). Natürlich kenne er die unterschiedlichen
Interessengruppen, „…aber langsam
wird’s ein bisschen viel“, so der
Ministerpräsident. Mit Blick auf die
Forderungen der Medizinergruppen
sagte er, je mehr die Ärztinnen und
Ärzte sich untereinander einig würden, desto mehr Gewicht habe ihr
Wort auch im Bundes- und Landtag.
Oettinger machte auch deutlich,
dass er die jüngste ärztliche Honorarreform als klar gescheitert ansehe: „Sie erfüllt die an sie gestellten
Erwartungen nicht.“ Außerdem erklärte das baden-württembergische
Landesoberhaupt jedweden Zentralisierungsbestrebungen aus Berlin
eine klare Absage: „Im Gesundheitswesen haben sich föderale und regionale Strukturen bewährt.“ Eine Vereinheitlichung aller Finanzströme
und Vergütungen werde der Individualität nicht gerecht.
Vor dem Hintergrund der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU,
CSU und FDP sagte Oettinger: „Der
Gesundheitsfonds ist nicht so gut,
wie er von seinen beiden Erfinderinnen dargestellt worden ist.“ Nach
Ansicht des Ministerpräsidenten
müsse der Fonds korrigiert und
regionalisiert werden. Insgesamt
wünschte Oettinger den Ärzten
eher weniger als mehr Verwaltung.
Für die Zukunft sagte er sein Interesse am ärztlichen Berufsstand zu,
schließlich habe Baden-Württemberg ein hohes Niveau an Gesundheitsdienstleistungen, welches weltweit seinesgleichen suche.
Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer,
Vorsitzender des Vorstands der
KVBW, dankte dem Ministerpräsidenten ausdrücklich für dessen klare
Position zum Gesundheitsfonds.
Er forderte von der Politik endlich
sinnvolle Steuerungsinstrumente bis
hin zur Kostenerstattung. Letztere
bedeute nicht etwa eine Aufkündigung des Solidargedankens, sondern stelle eine sinnvolle und unabdingbare Voraussetzung für die gesundheitliche Versorgung der Bürger
dar. Der Fonds hingegen habe ganz
erheblich zu den Honorarverwerfungen im Südwesten beigetragen
und sei „willkürlich und manipula­
tionsanfällig“. Als Paradebeispiel
führte er an: Wenn bei der Codierung das „V“
(= Verdacht) weggelassen wird, so
mutiert ein Gesunder zum Kranken.
Die anschließende Podiumsdiskussion stand unter dem Motto:
„Das Gesundheitswesen nach
ÄBW 11 • 2009
469
Kammern und KV
der Wahl – wie geht es weiter?“
Unter Leitung von Andreas Mihm
von der Frankfurter Allgemeinen
Zeitung diskutierten Dr. Ulrich Noll
(MdL FDP), Birgitt Bender (MdB
Bündnis 90/Die Grünen), Andreas
Hofmann (MdL CDU) und Peter
Friedrich (MdB SPD). Es kristallisierte
sich heraus, dass die Eigenverantwortung der Patienten künftig eine
größere Rolle spielen wird. Klar positionierte sich das Podium für die Erhaltung des Kollektivvertrages als
unverzichtbare Voraussetzung einer
flächendeckenden wohnortnahen
Versorgung. Diesen könnten Selektivverträge unter den Bedingungen
eines freien Wettbewerbs ergänzen.
Dennoch waren viele anwesende
Niedergelassene mit dem Verlauf
der Diskussion unzufrieden, weil sie
viele brennende Fragen, mit denen
die Praxisärztinnen und -ärzte
konfrontiert sind, nicht zufriedenstellend beantwortete.
Am Nachmittag beschäftigten
sich die rund 200 Besucher mit den
Themen „Qualitätsmanagement“
und „Vergütung 2010“. An Informationsständen der KVBW bestand zudem die Möglichkeit, sich zu Datenschutz und Hygiene in der Arztpraxis
■
kundig zu machen.
OE
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
in Freiburg ein Seminar zum Thema: Praxiszusammenschlüsse – Erfolgsmodell im Gesundheitsmarkt?
Termin:
Mittwoch, 18. November 2009 (18.00 Uhr)
Veranstaltungsort:
BW-Bank Freiburg, Münsterplatz 3, 79098 Freiburg
Seminarinhalte:
• Ziele von Praxiszusammenschlüssen
• Kooperationsformen
• Ausgestaltung der einzelnen Kooperationsformen
• Vor- und Nachteile der jeweiligen Varianten
• Vertragsrechtliche Aspekte
Referentin:
Jutta Dillschneider (Rechtsanwältin, Fachanwältin für
Medizin- und Arbeitsrecht), Kanzlei Tiefenbacher, Heidelberg
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Freiburg, Frau Wolf, Telefon (07 61) 2 18 05-73
470
ÄBW 11 • 2009
BÄK NW sagt DANKE
S
eit den Geschehnissen am
11. März 2009 in Winnenden
und Wendlingen ist einige
Zeit vergangen. Doch noch immer
haben wir die schrecklichen Bilder
in unseren Erinnerungen.
In Zusammenarbeit mit der
Unfallkasse Baden-Württemberg
hat die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg umgehend insgesamt
214 psychotherapeutische Praxen
in den Ärzteschaften Backnang,
Waiblingen, Ludwigsburg, Esslingen
und Stuttgart angeschrieben, um
mögliche Kapazitäten abzufragen.
Dabei sind wir auf großes Entgegenkommen gestoßen, sodass kurzfristig 60 Behandlungsplätze für Kinder-
und Jugendliche und circa 210 freie
Plätze für Erwachsene zur Verfügung
gestellt werden konnten.
Inzwischen konnten etwa
50 Vermittlungen in den psychologisch-therapeutischen Bereich bzw.
an die ortsansässigen Psychiater
vorgenommen werden. Weitere
werden je nach individuellem Bedarf
noch erfolgen.
Ich darf mich an dieser Stelle
ganz herzlich bei allen beteiligten
Ärzten für ihre umgehende Reaktion
■
und Bereitschaft bedanken.
Dr. Klaus Baier
Präsident der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Neuer DGVP-Vize
D
r. Richard Barabasch,
All­gemeinarzt aus Muggensturm und Mitglied der
Vertreter­versammlung der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, ist zum neuen ehrenamtlichen Vizepräsidenten der
Deutschen Gesellschaft für Ver­
sicherte und Patienten (DGVP)
gewählt worden. Der gemeinnützige Verein vertritt rund 35 000
Mitglieder und setzt sich für die
Verbesserung von Patientenrechten
sowie für Qualität und Wirtschaftlichkeit medizinischer Versorgung
■
ein.
Als Chefarzt
in Führung gehen
D
ie Führungsakademie
Baden-Württemberg veran­
staltet im kommenden Jahr
wieder die mit der Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg und
weiteren Kooperationspartnern
­entwickelte „Führungsfortbildung
für leitende Krankenhausärztinnen
und -ärzte“. Jetzt stehen die Termine
für 2010 fest: „Verantwortung
als Chefarzt übernehmen“ am
19./20. März bzw. 1./2. Oktober;
„Die Felder bestellen“ am
18./19. Juni bzw. 12./13. November;
„Beziehungen pflegen“ am
16./17. Juli bzw. 10./11. Dezember.
Begleitend über das gesamte
Programm gibt es ein Mentoringund ein Coachingangebot.
Ausführliche Informationen
sind erhältlich bei der Führungs­
akademie Baden-Württemberg,
Hans-Thoma-Straße 1,
76133 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 9 26-66 29,
■
www.fueak.bw21.de
Bei kombinierter Dyslipidämie
und primärer Hypercholesterinämie
kommt das Risiko aus mehreren
Richtungen.
Kammern und KV
Expertenrunde
A
uf Einladung der BildZeitung Rhein-Neckar
diskutierte eine
13-köpfige Expertenrunde
die immer größer werdenden
Probleme im Gesundheitswesen.
Für die Landesärztekammer
Baden-Württemberg nahm
Vizepräsident Dr. Ulrich Clever
teil, für die Kassenärztliche
Vereinigung Baden-Württemberg deren Vorstandsvorsitzender Dr. Achim HoffmannGoldmayer. Die Gesprächsrunde widmete sich unter
anderem der Zukunft
des Gesundheitsfonds,
dem Wettbewerb im
Gesundheitswesen,
dem Ärzte-Hopping
und der Forderung
nach mündigeren
Patienten. Unter der
Überschrift „Können
wir uns das Kranksein
noch leisten?“ be­
richtete das Blatt
ganzseitig mit zahlreichen Zitaten
der Teilnehmer. ■
Der Gesundheitsfonds
muss weg
M
itte Oktober haben die
Ärztlichen Körperschaften in BadenWürttemberg die Koalitionäre
der neuen Bundesregierung
vor der Beibehaltung des
Gesundheitsfonds gewarnt:
„Diese mit Steuergeldern gestützte Fehlkonstruktion zieht
große Summen aus BadenWürttemberg ab, die für die
gesundheitliche Versorgung
der Bevölkerung nicht mehr
zur Verfügung stehen“, sagte
Dr. Ulrike Wahl, Präsidentin
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Dr. Achim
Hoffmann-Goldmayer,
ergänzte: „Die Koalitionäre
der neuen Bundesregierung
haben jetzt die echte Chance,
den Gesundheitsfonds als
Relikt einer zentralistischen
Politik der bisherigen Bundesgesundheitsministerin endlich
abzuschaffen und einen ehrlichen Neustart zu wagen.“
Die Körperschaften betonten,
dass der Südwesten keine
Geldumverteilungsmaschine
brauche und Baden-Württemberg schon gar nicht für seine
Leistungsfähigkeit bestraft
werden dürfe. „Der Verschiebebahnhof Gesundheitsfonds
kostet unser aller Geld und
muss jetzt endlich weg!“,
hieß es in einer gemeinsamen
■
Erklärung.
ÄBW 11 • 2009
Multidimensionale Lipidtherapie.
Senkt LDL-C *. Senkt TG*. Steigert HDL-C *.1
Die Anwendungsgebiete von TREDAPTIVE® entnehmen Sie der unten angefügten Basisinformation. Bitte
lesen Sie vor Therapiebeginn die vollständige Fachinformation!
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TREDAPTIVE® 1000 mg/20 mg Tabletten mit veränderter Wirkstofffreisetzung
Wirkstoffe: Nicotinsäure/Laropiprant. Zusammensetzung: Arzneilich wirksame Bestandteile: 1 Tablette enthält
1000 mg Nicotinsäure und 20 mg Laropiprant. Sonstige Bestandteile: Hypromellose (E 464), hochdisperses Siliciumdioxid (E 551), Natriumstearylfumarat, Hyprolose (E 463), mikrokristalline Cellulose (E 460), CroscarmelloseNatrium, Lactose-Monohydrat, Magnesiumstearat. Anwendungsgebiete: Zur Behandlung von Fettstoffwechselstörungen, insbesondere bei kombinierter Dyslipidämie, die durch erhöhtes LDL-Cholesterin und erhöhte Triglyzeride sowie niedrige HDL-Cholesterin-Werte gekennzeichnet ist, und bei primärer Hypercholesterinämie (heterozygote familiäre und nicht familiäre). In Kombination mit HMG-CoA-Reduktase-Hemmern (Statinen), wenn die
cholesterinsenkende Wirkung einer HMG-CoA-Reduktase-Hemmer-Monotherapie unzureichend ist. Als Monotherapie nur, wenn HMG-CoA-Reduktase-Hemmer als nicht geeignet erachtet werden oder nicht vertragen werden.
Diäten oder andere nicht pharmakologische Behandlungen (z. B. Bewegung, Gewichtsreduktion) sollten während
der Therapie mit TREDAPTIVE® fortgesetzt werden. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe
oder einen der sonstigen Bestandteile, signifikante oder unklare Leberfunktionsstörung, akute Magengeschwüre,
arterielle Blutungen. Schwangerschaft und Stillzeit: Nicht empfohlen. Kinder: Nicht empfohlen. Warnhinweise: 1 Tablette enthält 128,4 mg Lactose-Monohydrat. Nebenwirkungen: Erhöhungen von ALT und/oder AST
(≥ dem 3-fachen des oberen Normwertes in Folge), Erhöhungen des Nüchternblutzuckers, Erhöhungen der Harnsäure; Erhöhungen von CK (≥ dem 10-fachen des oberen Normwertes), Erhöhungen von Gesamt-Bilirubin, erniedrigte Werte von Phosphat und der Thrombozytenzahl; Schwindel, Kopfschmerzen, Parästhesien; Diarrhö, Dyspepsie,
Übelkeit, Erbrechen; Erythem, Pruritus, Ausschlag, Urtikaria; Flush; Hitzegefühl; Überempfindlichkeitsreaktionen
(durch verschiedene Symptome gekennzeichnet, u. a.: Angioödem, Pruritus, Erythem, Parästhesien, Ohnmacht, Erbrechen, Urtikaria, Flush, Dyspnoe, Übelkeit, Harn- und Stuhlinkontinenz, kalter Schweiß, Zittern, Schüttelfrost,
erhöhter Blutdruck, Schwellung der Lippen, brennendes Gefühl an der Haut, Arzneimittelallergie, Arthralgie, geschwollene Beine und Tachykardie). Erhöhte Werte von LDH, Nüchternblutzucker, Harnsäure, Gesamt-Bilirubin und
Amylase, bei Diabetikern Anstieg des HbA1c. Nicotinsäure-bedingte Nebenwirkungen: Vorhofflimmern und andere
kardiale Arrhythmien, Palpitationen, Tachykardie; Migräne, Synkope; zystoides Makulaödem, toxische Amblyopie;
Dyspnoe; Bauchschmerzen, Ödem in der Mundhöhle, Aufstoßen, peptisches Ulkus; Acanthosis nigricans, trockene
Haut, Hyperpigmentierung, makulärer Ausschlag, Schwitzen (nachts oder kalter Schweiß), vesikulärer Ausschlag;
Muskelschwäche, Myalgie; verminderte Glukosetoleranz, Gicht; Rhinitis; Hypotonie, orthostatische Hypotonie;
Asthenie, Schüttelfrost, Gesichtsödem, generalisiertes Ödem, Schmerz, peripheres Ödem; Angioödem, Überempfindlichkeitsreaktion Typ I; Gelbsucht; Angstgefühl, Schlaflosigkeit. Dosierung: Initial 1000 mg Nicotinsäure/20 mg
Laropiprant einmal täglich. Erhaltungsdosis (nach 4 Wochen) 2000 mg/40 mg. Dosierungen über 2000 mg/40 mg
werden nicht empfohlen. Einnahme mit dem Essen am Abend oder vor dem Schlafengehen. Tabletten nicht teilen,
zerbrechen, zerkleinern oder zerkauen. Um das Auftreten eines möglichen Flush zu verhindern, Konsum von Alkohol
oder Heißgetränken zum Zeitpunkt der Arzneimitteleinnahme vermeiden. Bei Therapieunterbrechung unter 7 Tage
in Folge Therapie mit der zuletzt verordneten Dosis wieder aufnehmen. Bei längerer Unterbrechung mit
1000 mg/20 mg beginnen, dann auf 2000 mg/40 mg erhöhen. Umstellung von einem Nicotinsäurepräparat in retardierter Form von 2000 mg oder mehr: initial 2000 mg/40 mg; Umstellung von einer niedrigeren Dosis als
2000 mg: initial 1000 mg/20 mg, nach 4 Wochen 2000 mg/40 mg. Umstellung von einem schnell freisetzenden
Nicotinsäurepräparat: initial 1000 mg/20 mg, nach 4 Wochen 2000 mg/40 mg. Patienten mit Niereninsuffizienz:
mit Vorsicht anwenden. Anionenaustauscherharze: TREDAPTIVE® mehr als 1 Stunde vor oder mehr als 4 Stunden
nach Einnahme von Anionenaustauscherharzen einnehmen. Packungsgrößen: 28 Tabletten mit veränderter Wirkstofffreisetzung; 98 Tabletten mit veränderter Wirkstofffreisetzung; KP.
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Pharmazeutischer Unternehmer:
Merck, Sharp & Dohme Ltd.
Hertford Road, Hoddesdon
Hertfordshire, EN11 9BU
Vereinigtes Königreich
Deutsche Vertretung:
MSD SHARP & DOHME GMBH
Lindenplatz 1
85540 Haar
Mitvertrieb:
MSD CHIBROPHARM GMBH, 85530 Haar
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MSD SHARP & DOHME GmbH, Haar. Alle Rechte vorbehalten. 0310-CVT 2009-D-44591-J
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Stefan Schleicher
Baden-Württembergische Bank
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es dem Anleger leicht, in wertstabile
Gewerbeimmobilien zu investieren,
die für ihn als Privatperson eigentlich als Geldanlage nicht zur Verfügung stünden. Der Anleger profitiert
davon, dass die Immobilien professionell ausgesucht und verwaltet werden. Eine breite Streuung der Immobilien – zum Beispiel über verschiedene Wirtschaftsregionen – macht
die Fonds unabhängiger von der
Entwicklung einzelner Märkte. Durch
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Offene Immobilienfonds langfristig
stabile Mieteinnahmen und damit
berechenbare Renditen.
Der entscheidende Erfolgsfaktor
für einen erfolgreichen Offenen Immobilienfonds ist ein erstklassiges
Immobilienportfolio. Um dieses aus-
weise weniger schwankungsanfällig.
Wenn mal ein Markt nicht ganz
so gut läuft, bleibt trotzdem alles
im Gleichgewicht. Denn andere
Regionen, in denen so ein Fonds
investiert ist, können das wieder
abfedern. Insgesamt ist es das Austarieren und Zusammenwirken
verschiedener Kräfte, die die Stabilität guter Offener Immobilienfonds
bewirken.
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Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet in
Empfingen (Landkreis Freudenstadt) ein Seminar für niedergelassene Ärzte: Praxisabgabe-Seminar für Heilberufler.
Termin:
Mittwoch, 18. November 2009 (18.30 Uhr)
Veranstaltungsort:
Hotel Empfinger Hof, Im Auchtert 12–14, 72186 Empfingen
(direkt an der A 81)
Seminarinhalte:
• Abgabeverfahren
• Planung/Organisation der Praxisabgabe
• Praxisabgabe und Finanzplanung
• Ermittlung des Praxiswerts
• Rechtsfragen
• Steuerliche Aspekte
Referenten:
Hans Dieter Reinhard (Steuerberater, vereidigter Buchprüfer)
Martin Schneck/Werner Schütz
(VermögensManager Heilberufe, BW-Bank)
Dr. Udo Babrowski (Rechtsanwalt, Notar)
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Tübingen, Frau Spörl, Telefon (0 70 71) 1 58-1 66
472
ÄBW 11 • 2009
Quelle: BVI Studie 2008, Offene Immobilienfonds als wesentlicher Baustein
einer erfolgreichen Asset Allocation
zubauen und dauerhaft zu erhalten,
sind Experten am Werk: Die Immobilienspezialisten solch eines Fondsmanagements wissen aufgrund
ihrer jahrelangen Erfahrung genau,
welche Immobilien den hohen Qualitätsanforderungen des Fonds genügen und zu welchem Zeitpunkt
welche Immobilien in den jeweiligen
Märkten erworben werden sollten.
Gerade in Zeiten wie diesen ist
außerdem die Größe des Fonds ein
entscheidender Vorzug. Mehrere
Milliarden Euro Immobilienvermögen sind von Vorteil, denn sie lassen
sich besonders breit über verschiedene Länder und Regionen streuen.
Das macht diese Fonds vergleichs-
Ein optimaler Mix als Erfolgsgarant
Egal ob turbulente Zeiten, stabiles Wachstum oder boomende
Wirtschaftsjahre – erfolgreich gemanagte Offene Immobilienfonds
haben in der Vergangenheit für ihre
Anleger jedes Jahr ein Plus erzielt.
Dahinter steckt System: Neben der
ausgewogenen Mischung des Immobilienportfolios wird großen Wert
auf eine sicherheitsorientierte Anlagestrategie gelegt. Durch die Investition in unterschiedliche hochwertige, überwiegend langfristig vermietete Gewerbeimmobilien und die
fortlaufende Prüfung des Immobilienbestandes erzielt ein erfahrenes
Wirtschaft
Jährliche Wertentwicklung OIF und Inflation
Quellen:
BVI, Statistisches
Bundesamt
Fondsmanagement einen optimalen
Mix, der auch zukünftig solide Renditen erwarten lässt.
Doch wie sieht ein solcher optimaler Mix aus? Auch hier kommt es
auf das richtige Verhältnis an, sodass
alles im Gleichgewicht bleibt. Ein
junger Immobilienbestand ist wichtig. Außerdem ist – wie bereits angesprochen – eine breite Länderstreuung, die Kombination verschiedener Hauptnutzungsarten und
auch unterschiedlicher Größenklassen der Immobilien entscheidend.
Das Fondsmanagement muss gewährleisten, dass die Immobilien
marktgängig – also leicht vermietbar oder bei Bedarf auch veräußerbar – sind. Eine breite Streuung der
Objekte mit verschiedenen Nutzungsarten – zum Beispiel Büro,
Shopping-Center oder Logistik –
möglichst verteilt über mehrere Länder ist dabei besonders zielführend.
Wenn sich der Bestand sowohl über
kleinere Objekte als auch großvolumige Immobilien verteilt, unterstützt
das zusätzlich die Flexibilität.
Es versteht sich von selbst, dass
jede Immobilie nur so gut ist wie ihr
Mieter. Und auch Mieter von Fondsimmobilien können durchaus von
Marktschwankungen betroffen sein.
Mit einer hohen Objektqualität
und unterschiedlichen Lagen und
Nutzungsarten wird ein solide agierender Offener Immobilienfonds
kaum Probleme haben, bonitäts­
starke Unternehmen aus den verschiedensten Branchen für seine
­Immobilien als Mieter zu finden.
Würde im Ernstfall mal ein Mieter
ausfallen, fällt das durch die Größe
und Streuung des Immobilienbestandes nicht sonderlich ins Gewicht.
Weil das Fondsmanagement außerdem langfristige Mietverträge abschließt, fließen dem Fonds regel­
mäßige und beständige Mieteinnahmen zu. Alles in allem macht diese
Strategie die Fonds unabhängiger
von der Entwicklung einzelner Märkte
und Wirtschaftssektoren und damit
weniger anfällig für Wertschwankungen. Das schafft die Grundlage
für dauerhaft stabile Erträge.
Die BW-Bank empfiehlt aktuell
die beiden Offenen Immobilienfonds
hausInvest europa und WestInvest
InterSelect. Der Fonds hausInvest
europa ist bereits seit 37 Jahren sehr
erfolgreich am Markt und investiert
überwiegend in Objekte im euro­
päischen Ausland. Der WestInvest
­InterSelect ist stärker auf deutsche
Immobilien ausgerichtet. Seit seiner
Auflegung im Jahr 2000 konnte
auch dieser Fonds eine solide
■
­Wertentwicklung verzeichnen.
Steuerfreiheit und Inflationsschutz
Privatanleger haben mit ausgesuchten Offenen Immobilienfonds
aber auch noch weitere Vorteile.
In erster Linie kann man mit dem
Fonds zusätzlich Steuern sparen,
wenn der Investitionsschwerpunkt
bei ausländischen Immobilien liegt.
Dann bleibt jedes Jahr ein großer
Teil des Anlageerfolges steuerfrei –
teilweise bis zu 70 Prozent. Darüber
hinaus entwickeln sich die Fonds
­automatisch mit der Inflation. Zum
einen haben Immobilien aus Glas,
Stein und Beton einen Wert an sich.
Zum anderen sind viele der Mieten
an die Inflationsentwicklung gekoppelt und steigen automatisch an.
Deshalb liegen die Renditen auch
meist deutlich über der Inflations­
rate. Wer also sein Vertrauen in ­ Offene Immobilienfonds setzt, erweitert sein Depot um ein sicherheitsorientiertes, flexibles Investment in
solide Sachwerte mit stabilen Renditen: schon ab 50 Euro monatlicher
Sparrate oder in Einmalbeträgen bei
täglicher Verfügbarkeit.
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet in
Heidelberg, Mannheim und Mosbach Seminare für niederlassungswillige Ärzte:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminartermine:
25. November 2009 (18.00 Uhr)
Ort: BW-Bank Heidelberg, Poststr.4, 69115 Heidelberg
26. November 2009 (18.00 Uhr)
Ort: BW-Bank Mannheim, Augustaanlage 33, 68165 Mannheim
2. Dezember 2009 (19.00 Uhr)
Ort: Mosbacher Brauhaus, Eisenbahnstr. 18, 74821 Mosbach
(Baden)
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierung/öffentliche Fördermittel
• Absicherung der Existenz
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
Heidelberg: Frau Lindner, Telefon (0 62 21)9 18-2 21
Mannheim: Herr Leinthaler, Telefon (06 21) 4 28-7 71 99
Mosbach: Frau Weickart, Telefon (0 62 71) 92 00-12
ÄBW 11 • 2009
473
Rechtsfragen
Vorschaltleistungen und Nicht-/Falschabrechnung
Missbrauch bei IGeL/SINGeL-Leistungen
I. Einleitung
Prof. Dr. iur.
Hans Kamps
72770 Reutlingen
Haldenhaustr. 11
Unter dem Stichwort IGeL-Leistungen = Individuelle Gesundheitsleistungen versteht die Ärzteschaft
seit 1999 individuelle ärztliche Leistungen für den einzelnen Patienten,
die nicht zum GKV-Leistungskatalog
gehören und von diesem Leistungsbereich abzugrenzen sind. Diese
Definition war und ist missverständlich. Gemeint waren von Anfang an jene medizinisch sinnvollen
Gesundheitsleistungen (SINGeLLeistungen), die nicht zum GKVLeistungsumfang gehören und die
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe BW Forum Medicum
ein Seminar für kooperationswillige Ärzte.
Seminartitel:
Erfolgreich kooperieren – Rezepte für die Praxisstruktur
von morgen.
Seminarinhalte:
Interessierte Ärzte erhalten die Möglichkeit, sich über die
­wirtschaftlichen Vorteile sowie die Erfahrungswerte von
­ärztlichen Kooperationen zu informieren (z. B. MVZ, ÜBAG,
Krankenhausverbünde, Ärztenetze und Direktverträge).
Vorträge:
1. Aktuelle Marktsituation im Landkreis:
Fakten, Analysen, praktische Erfahrungen
2. Was bringen Direktverträge mit den Krankenkassen?
3. Die Ärztepraxis zukunftssicher gestalten:
jetzt und mittelfristig!
Termin und Veranstaltungsort:
25. November 2009 (18.00 Uhr) in 78628 Rottweil
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Fortbildungspunkte:
Die Veranstaltung wird bei der Landesärztekammer
Baden-Württemberg mit 3 Fortbildungspunkten angemeldet.
Wissenschaftlich Verantwortlicher:
PD Dr. med. Müller-Hermann, niedergelassener HNO-Arzt,
Königstr. 19, 78628 Rottweil
Information und Anmeldung:
BW-Bank Villingen-Schwenningen,
Frau Käfer, Telefon (0 77 20) 39 05-18
474
ÄBW 11 • 2009
vom (Vertrags-)Arzt angeboten und
erbracht werden dürfen, ohne dass
gegen das geltende Recht zu verstoßen. Sind SINGeL-Leistungen heute
wegen des eingeschränkten GKVLeistungskataloges aus der Praxis
des niedergelassenen (Vertrags)Arztes nicht mehr wegzudenken,
machen sie aber zum Teil nicht unerhebliche Probleme, wenn ein GKVVersicherter eine GKV-Behandlung
auf Chipkarte nur bekommt, wenn
er zwingend der Vorschaltung bestimmter SINGeL-Leistungen zustimmt. Unzulässig ist es auch, wenn
eindeutige SINGeL-Leistungen überhaupt nicht oder falsch über die
GKV oder falsch nach der GOÄ abgerechnet werden. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg hat diese Entwicklung am 18. 07. 2009 angesichts
des dadurch für die Ärzteschaft
bereits entstandenen öffentlichen
Schadens, vor allem durch Presse­
berichte, in einer Entschließung dargelegt und gebeten, die Rechtsgrundsätze zu SINGeL-Leistungen
darzustellen.
II. GKV-Leistungen
Die Krankenkassen stellen den
Versicherten die im SGB V genannten Leistungen unter Beachtung
des Wirtschaftlichkeitsgebotes
(§ 12 SGB V) zur Verfügung, soweit
diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden (§ 2 Abs. 1 SGB V).
Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen
­Erkenntnisse zu entsprechen und
den medizinischen Fortschritt zu
­berücksichtigen. GKV-Leistungen
müssen „ausreichend, zweckmäßig
und wirtschaftlich“ sein und dürfen
„das Maß des Notwendigen“ nicht
überschreiten (§ 12 Abs. 1 SGB V).
Der Versicherte hat einen Sach­
leistungsanspruch auf alle ausreichenden Gesundheitsleistungen,
die nicht durch das SGB V selbst oder
Entscheidungen des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) von der
Leistungspflicht ausgeschlossen sind.
GKV-Leistungen sind heute nicht nur
rationalisiert, sondern rationiert. Es ist
daher jedem (Vertrags-)Arzt erlaubt,
SINGeL-Leistungen anzubieten und
zu erbringen. Sie sind nach der GOÄ
abzurechnen. Eine Gebühren­pauschale
oder Vorkasse sind ­unzulässig.
III. SINGeL-Leistungen
SINGeL-Leistungen sind in Abgrenzung zu GKV-Leistungen alle
medizinischen Leistungen, die nicht
zu den ausreichenden und wirtschaftlichen Leistungen des GKVLeistungskatalogs gehören, aber
1. gleichwohl medizinisch
erforderlich sind oder
2. ärztlich empfohlen werden oder
3. vom Patienten gewünscht
und nachgefragt werden und
medizinisch vertretbar sind.
1. Zu der ersten Fachgruppe, den
sinnvollen und medizinisch erforderlichen SINGeL-Leistungen gehören
Leistungen wie
– über die 3 Screening-Unter­
suchungen der Mutterschaftsricht­
linien hinausgehende Ultraschall­
untersuchungen bei der werdenden
Mutter
– Ruhe-EKG im Rahmen
der Gesundheitsuntersuchung
nach GOP 01732 EBM 2009
– PSA-Bestimmungen
– Krebsfrüherkennungsunter­
suchungen außerhalb der Intervalle
– Verordnung von Arzneimitteln
bei sogenannten Befindlichkeits­
störungen
– Verordnung von Potenzmitteln
bei eindeutiger medizinischer
Indikation
2. Zu der größten Fallgruppe der
SINGeL-Leistungen gehören ärztlich
empfohlene medizinische Leistungen, die vom GKV-Leistungskatalog
Rechtsfragen
Besondere Vorsicht ist geboten,
wenn Leistungen nach der Anlage II
der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des G-BA erbracht
werden (zum Beispiel SauerstoffMehrschritt-Therapie nach von Ardenne oder Colon-Hydro-Therapie).
Hier muss sich der Arzt ganz sicher
sein, dass die SINGeL-Leistung
(noch) den Regeln der ärztlichen
Kunst entspricht, denn sonst besteht
kein Anspruch auf Liquidation
(§ 1 Abs. 2 GOÄ). Das Bezirksberufsgericht kann eine Geldbuße bis zu
50 000,– Euro verhängen.
(§ 81 Abs. 5 SGB V). In schweren
table, nach Auffassung des VertragsFällen hat der Zulassungsausschuss
arztes nicht angemessen honorierte
dem Vertragsarzt die Zulassung zu
Leistungen, die aber ausreichende
entziehen. Das Vorschalten von SINund wirtschaftliche Leistungen nach
GeL-Leistungen vor der Erbringung
dem GKV-Leistungskatalog darstelvon GKV-Leistungen ist also grob
len, muss der Vertragsarzt als GKVvertragsrechtswidrig.
Leistungen erbringen und darf sie
GKV-Versicherte haben einen
nicht als SINGeL-Leistungen privat
Naturalleistungsanspruch nur auf
abrechnen (BSG vom 14. 03. 2001 –
Leistungen aus dem gesetzlichen
B 6 KA 36 und 54/00 R sowie B 6 KA
GKV-Leistungskatalog. Vertragsärzte
77/00 B).
dürfen nur diese Leistungen gegenDie Erbringung von GKV-Leistunüber der KV mit der gesetzlichen
gen darf nicht von vorgeschalteten
Krankenkasse abrechnen. „Versteckt“
SINGeL-Leistungen abhängig geein Vertragsarzt von ihm erbrachte
macht werden.
SINGeL-Leistungen in GKV-Leistungen, rechnet er falsch ab, handelt
2. SINGeL-Leistungen sind so alt wie
damit ebenfalls grob vertragsrechtsdas GKV-System. Es handelt sich um
widrig und ist mindestens mit einer
„Leistungen auf Verlangen des ZahDisziplinarmaßnahme zu belegen.
lungspflichtigen“ (§ 1 Abs. 2 GOÄ).
Der (Vertrags-)Arzt darf SINGeLBei der Abrechnung von SINGeLLeistungen auch nicht kostenlos erLeistungen müssen sämtliche GOÄbringen. Für die Honorarbemessung
Vorschriften beachtet werden. Die
ist die GOÄ zugrunde zu legen.
Rechnungslegung muss gemäß § 12
Ärztinnen und Ärzte dürfen nur
GOÄ erfolgen. Sie muss die entspreVerwandten, Kolleginnen und
Anzeige
Kollegen, deren Angehörigen
und mittellosen Patientinnen
und Patienten das Honorar
Württembergischer Krebspreis 2009
ganz oder teilweise erlassen
(§ 12 Abs. 2 BO). Es ist daher
Die
berufsrechtswidrig und verDres. Carl Maximilian und Carl Manfred Bayer – Stiftung
stößt zudem gegen das Kollegialitätsgebot (§ 29 BO), wenn
fördert junge, begabte Mediziner/ innen bis zur Vollendung des 40.
Lebensjahres, die auf dem Gebiet der Krebsforschung (inkl. Psychoonkologie)
ein (Vertrags-)Arzt versucht,
tätig sind und insbesondere diese Forschung in Württemberg durchführen,
mit einem solchen „Praxisbeziehungsweise gebürtige Württemberger sind.
Marketing“, genauer durch
In diesem Sinne schreibt die Stiftung für das Jahr 2009 erstmalig folgende
unzulässige Geschenke über
Förderung aus:
kostenlose SINGeL-Leistungen,
Förderpreis 2009 (20.000 €, 10.000 €, 5.000 €)
Patientinnen und Patienten
zur Mitfinanzierung der präklinischen bzw. klinischen
von Nachbarkollegen abzuForschungstätigkeit ausgewiesener junger Mediziner/ innen.
werben und neu zu gewinnen.
IV. Missbrauch
V. 5-Punkte-Katalog
Vertragsärzte sind aufgrund ihrer
Zulassung nicht nur zur Teilnahme
an der vertragsärztlichen Versorgung
berechtigt, sondern auch verpflichtet (§ 95 Abs. 3 SGB V). Diese Versorgungsverpflichtung gegenüber GKVVersicherten ist rechtlich zwingend
und unteilbar! Verstößt der Vertragsarzt dagegen, etwa weil er einen
GKV-Versicherten erst behandelt,
wenn dieser vorher bei ihm SINGeLLeistungen „einkauft“, muss er sich
vor dem Disziplinarausschuss ver­
antworten, der die Zulassung bis zu
zwei Jahre zum Ruhen bringen kann
(Vertrags-)Ärzte handeln
bei der Durchführung, Abgabe
und Liquidation von SINGeLLeistungen rechtmäßig,
wenn sie folgenden 5-PunkteKatalog einhalten:
ausgenommen sind. Hierzu gehören
zum Beispiel:
– Sonografie aller inneren Organe
(„Sono-Check“)
– Lungenfunktionsprüfung
zur Krankheitsfrüherkennung
(„Pulmo-Check“)
– Reise- und sportmedizinische
Beratungen und Untersuchungen
einschließlich Reiseimpfungen
(„Reise- und Sport-Check“)
– Berufsfähigkeitsuntersuchungen
– Führerscheinuntersuchungen
3. Die größten Schwierigkeiten bei
SINGeL-Leistungen macht die Fallgruppe der von den Patienten gewünschten und medizinisch (noch)
vertretbaren Leistungen. Abzugrenzen sind die Leistungen, die (noch)
den Regeln der ärztlichen Kunst
entsprechen, von den Leistungen,
die außerhalb dieser Regeln stehen.
Das ist jedenfalls immer dann
der Fall, wenn der Arzt die Regeln
der ärztlichen Kunst verlässt.
1. Vertragsärzte haben alle
Leistungen des GKV-Leistungskatalogs, die typischerweise zum eigenen Fachgebiet gehören, für GKV-Versicherte im Sachleistungssystem
zu erbringen und gegenüber
der KV abzurechnen. Unren-
1 Stipendium/ Projektförderung (max. 1 Jahr, bis zu 100.000€ )
für Medizindoktoranden/ innen bzw. Assistenten/ innen in der
Facharztausbildung zur Ausübung präklinischer bzw. klinischer
Forschungstätigkeiten durch die Finanzierung einer Unterbrechung des
Studiums bzw. der klinischen Ausbildung.
Bitte bewerben Sie sich mit einem aussagekräftigen Lebenslauf und einer
vollständigen Publikationsliste unter Angabe der Impactpunkte.
Förderpreis: zusätzlich eine Beschreibung der wissenschaftlichen
Verwendung des Preisgeldes von max. 2 Seiten.
Stipendium/ Projektförderung: zusätzlich eine Beschreibung des
Forschungsvorhabens von max. 10 Seiten.
Alle Dokumente sind ausgedruckt und in elektronischer Version als PDFDokument auf CD bis zum 30.11.2009 einzureichen an:
Prof. Dr. C.D. Claussen
Vorsitzender des Stiftungsvorstandes
Universitätsklinikum Tübingen
Hoppe-Seyler–Straße 3
72076 Tübingen
Es ist geplant die Ausschreibung im jährlichen Turnus zu wiederholen.
ÄBW 11 • 2009
475
Rechtsfragen
chenden Gebührennummern, die
Leistungslegende, den Steigerungssatz und den sich daraus ergebenden Euro-Betrag enthalten.
Unzulässig ist die Vereinbarung und
Berechnung eines Pauschalhonorars,
also die Vereinbarung eines undifferenzierten, von der einzelnen Gebührennummer und der ihr zurechenbaren Leistung losgelösten
Geldbetrages. Denn die Gebühren
sind unter Berücksichtigung der
Schwierigkeit, des Zeitaufwandes
der einzelnen Leistungen sowie der
Umstände bei der Ausführung zu
berechnen (§ 5 Abs. 2 GOÄ).
Honorarvereinbarungen über
SINGeL-Leistungen gemäß § 2 GOÄ
sind zulässig! Die Honorarvereinbarung muss neben den GOÄ-Ziffern
und der Bezeichnung der Leistung,
dem Steigerungssatz und dem vereinbarten Betrag auch die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung
25 Jahre Tübinger Ärzteorchester
Herzliche Einladung zum Herbstkonzert
Termine:
Freitag, 13. November 2009, 19.00 Uhr
Veranstaltungsort: Festhalle Rottenburg
Vorverkauf: WTGmBH, Telefon (0 74 72) 91 62 36,
E-Mail: [email protected]
Samstag, 14. November 2009, 20.00 Uhr
Veranstaltungsort: List Halle Reutlingen
Benefizkonzert der Rotary Clubs Reutlingen/Tübingen
im Rahmen der bundesweiten Aktion:
„Kampf gegen die Kinderlähmung weltweit.“
Vorverkauf: Konzertbüro Am Markt ,72764 Reutlingen,
Am Spitalhof 69, Telefon (0 71 21) 34 69 03
Sonntag, 15. November, 20.00 Uhr
Veranstaltungsort: Festhalle „Museum“ Hechingen
Vorverkauf: Bürger-und Tourismusbüro, 72379 Hechingen,
Marktplatz, Telefon (0 74 71) 94 02 11 bis 2 14
Freitag, 20. November 2009, 20.15 Uhr
Veranstaltungsort: Festsaal der Universität, Tübingen
Vorverkauf: Verkehrsverein: An der Neckarbrücke,
72072 Tübingen, Telefon (0 70 71) 9 13 60
Programm:
Carl Maria von Weber: Ouvertüre „Der Freischütz“
Peter Tschaikowsky: Klavierkonzert Nr. 1 b-Moll op. 23
Anton Dvorak: Sinfonie Nr. 9 e-Moll op. 95
„Aus der neuen Welt“
Solist: Andreas Jetter
Leitung: Dr. med. Norbert Kirchmann
476
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der Vergütung durch eine gesetzliche oder private Versicherungsgesellschaft möglicherweise nicht in
vollem Umfang gewährleistet ist.
Weitere Erklärungen darf die Honorarvereinbarung nicht enthalten!
3. Vertragsärzte dürfen SINGeLLeistungen an GKV-Versicherten,
die keine Kostenerstattung gemäß
§ 13 SGB V gewählt haben, nur
nach schriftlicher Zustimmung des
Versicherten erbringen (§ 18 Abs. 8
BMV-Ä, § 21 Abs. 8 EKV). Die schriftliche Erklärung soll folgende Punkte
enthalten:
– Eine Auflistung der zu erbringenden Leistungen unter Angabe
der entsprechenden GOÄ-Nummern,
des Steigerungssatzes sowie des
daraus resultierenden Betrages,
– eine Erklärung, dass die Behandlung auf Wunsch des Patienten
erfolgt,
– den Hinweis, dass die Behandlung
nicht Bestandteil der vertrags­
ärztlichen Versorgung ist,
– den Hinweis, dass die Leistungen
nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden können
und kein Anspruch auf Kosten­
erstattung besteht.
4. Vertragsärzte und Privatärzte
müssen den Patienten darüber
aufklären, warum Sie die jeweilige
SINGeL-Leistung als (Nicht-GKV-)
Leistung für erforderlich, ärztlich
empfehlenswert oder nach ent­
sprechendem Patientenwunsch
A
ä­ rztlich für (noch) vertretbar halten.
Aufgeklärt werden muss auch über
die nach der GOÄ entstehenden
Kosten.
5. Vertragsärzte und Privatärzte
müssen die Fachgebietsgrenzen
einhalten (§ 37 Heilberufe-Kammergesetz Baden-Württemberg). Die
Auffassung, diese Regelung gestatte
die systematische Erbringung fachfremder Leistungen bis zu 3 Prozent
oder 5 Prozent aller Leistungen,
ist falsch!
VI. Zusammenfassung
Die Erbringung und Abrechnung
von SINGeL-Leistungen ist heute angesichts der Rationierung von GKVLeistungen legitim und aus dem Alltag des niedergelassenen (Vertrags)Arztes nicht mehr hinwegzudenken.
Mit dem Angebot von SINGeL-Leistungen darf jedoch kein Missbrauch
getrieben werden, indem sie beispielsweise regelmäßig vor die Erbringung von GKV-Leistungen vorgeschaltet werden. Als Leistungen
auf Verlangen muss jede SINGeLLeistung nach der GOÄ abgerechnet
werden. Ein „Verstecken“ in der KVAbrechnung ist verboten. Werden
die oben dargelegten Regeln beachtet, führen sie für den niedergelassenen (Vertrags-)Arzt zu zusätzlichen Umsätzen. Diese Einnahmen
stellen heute angesichts der Vergütung von GKV-Leistungen eine berechtigte Umsatzsteigerung dar. ■
60 Jahre Schattauer
m 24. November feiert der Stuttgarter Medizinverlag Schattauer
Geburtstag. Genau 60 Jahre zuvor hatte der gelernte Kaufmann
Friedrich Karl Schattauer einen Verlag für Medizin und Naturwissenschaften gegründet. Das erste Produkt dieses Start-up-Unternehmens
war die Zeitschrift „Die Medizinische Welt“. Wenige Jahre später folgte
die erste englischsprachige medizinische Zeitschrift „Thrombosis et
Diathesis Haemorrhagica“ und bald auch Bücher; als Debüt erschien 1955
der Titel „Die thromboembolischen Erkrankungen“. Inzwischen gibt es
600 lieferbare Buchtitel (rund 60 Neuerscheinungen jährlich) und
20 Fachzeitschriften. Pünktlich zum runden Geburtstag will der Verlag
seine erste reine Online-Zeitschrift präsentieren: Die Inhalte der englisch­
sprachigen „Applied Clinical Informatics“ werden ausschließlich im
■
Internet abzurufen sein.
Vermischtes
Erster
Facharztvertrag
D
DiamorphinSubstitution
D
ie AOK Baden-Württemberg
hat Mitte Oktober gemeinsam
mit MEDI Baden-Württemberg
und dem Bundesverband niedergelassener Kardiologen unter Einbe­
ziehung des Berufsverbands niedergelassener Fachinternisten ohne
Schwerpunkt den bundesweit ersten
Facharztvertrag für eine kardiologische Vollversorgung nach Paragraf
73 c SGB V vereinbart. Ziel des
­neuen Vertrages ist eine verbesserte
ambulante Versorgung der Patienten
und der Erhalt der niedergelassenen
kardiologischen Praxen.
Die Patienten-Einschreibung
■
startet im Januar 2010.
ie Landesregierung hat Mitte
Oktober darüber beraten, wie
sie die diamorphingestützte
Substitution umsetzen kann. Bis Juni
2010 will das Sozialministerium ein
Konzept mit den gesetzlichen Krankenkassen, der Kassenärztlichen
­Vereinigung und den Kommunalen
Landesverbänden konkretisieren und
Vorschläge zu Standorten und Träger­
schaft entwickeln. Hintergrund der
Beratungen ist das Bundesgesetz zur
diamorphingestützten Substitution,
durch das ein Rechtsanspruch
für Schwerstabhängige geschaffen
wurde, der nun auf Landesebene
■
umgesetzt werden muss.
Qualitäts­
förderpreis
MB-Haupt­
versammlung
as Heidelberger Projekt „Hausarztbasiertes Case Management
für Patienten mit Herzinsuffizienz“ und das „Wundkompetenznetz
Mittlerer Oberrhein“ sind die Sieger
des 8. Qualitätsförderpreises Gesundheit Baden-Württemberg und teilen
sich das von der Robert-Bosch-Stiftung zur Verfügung gestellte Preisgeld in Höhe von insgesamt 15 000
Euro. Mit dem Qualitätsförderpreis
will die Landesregierung den Wettbewerb und den Austausch von Ideen
fördern und Vorbilder für besonders
gute Qualität im Gesundheitswesen
bekannt machen. – Auch für das
kommende Jahr loben das Sozial­
ministerium und die im Gesundheitsforum beteiligten Institutionen den
Qualitätsförderpreis Gesundheit aus,
um aktuelle, weitgehend realisierte
Projekte im Bereich des Gesundheitswesens zu fördern. Weitere Informationen und ein Teilnahmeformular sind
erhältlich beim Ministerium für Arbeit
und Soziales Baden-Württemberg,
Abteilung 5, Frau Spengler, Postfach
10 34 43, 70029 Stuttgart (E-Mail:
[email protected],
Telefax (07 11) 1 23-39 97). Einsendeschluss ist der 15. März 2010.
■
er Marburger Bund (MB), Landesverband Baden-Württemberg, hat bei seiner Hauptversammlung an die Verantwortungsträger in Politik und Gesundheitswesen
appelliert, die Arbeitssituation für
Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern kurzfristig zu verbessern. Inzwischen hätten zwei Drittel aller Krankenhäuser Schwierigkeiten, freie
Arztstellen zu besetzen. In Deutschland ausgebildete Ärzte zögen es in
immer größerer Zahl vor, im Ausland
oder in nicht kurativen Tätigkeitsfeldern zu arbeiten. Hauptgrund für
diese Entscheidung sind nach Ansicht
der MB-Delegierten die immer noch
schlechten Arbeitsbedingungen in
deutschen Krankenhäusern. Diese zu
verbessern und für junge Mediziner
attraktiv zu gestalten müsse das
Hauptziel der Krankenhäuser sein.
Hierzu gehörten familienverträgliche
Arbeitszeiten ebenso wie die Ent­
lastung von arztfremden Tätigkeiten
und die Förderung von Fort- und
Weiterbildung. Die Erhöhung der
­Anzahl der Studienplätze allein werde den Ärztemangel an deutschen
Krankenhäusern dagegen nicht lösen,
so die Delegierten.
■
D
Stabwechsel: S. Bigge folgt auf B. Resemann
D
D
Neue MB-Geschäftsführung
er Marburger Bund (MB), Landesverband Baden-Württemberg, hat seinen langjährigen Geschäftsführer Bernhard
Resemann in den Ruhestand verabschiedet. „Den MB
hat er auf Landes- und Bundesebene entscheidend mitgeprägt
und war ein für den Vorstand sehr wichtiger und vielseitiger
Mann,“ lobte der Landesvorsitzende Dr. Josef Ungemach,
„ohne ihn hätte es die Streikaktionen des MB in dieser Form
nicht gegeben.“ Neue Geschäftsführerin ist Sandra Bigge,
die durch ihre langjährige Tätigkeit als Juristin des Landes­
■
verbandes mit den Aufgaben bestens vertraut ist.
Moderne Bergund Höhenmedizin
O4H+~PPER
O+%BEL
O5'IESELER
Th. Küpper, K. Ebel, U. Gieseler,
752 Seiten, Gentner Verlag,
ISBN 978-3872476906, 50,00 Euro
O4H+~PPER¯+%BEL¯5'IESELER(RSG
-ODERNE"ERG
UND(yHENMEDIZIN
O(ANDBUCHF~R
!USBILDER
"ERGSTEIGER
_RZTE
Dieses Buch erscheint vor dem
Hintergrund einer dynamischen Entwicklung des weltweiten Bergsports
in allen seinen Varianten: Allein in Mitteleuropa suchen jährlich etwa 40 Millionen Menschen hoch gelegene Orte zu unterschiedlichsten Zwecken auf. Der Band vermittelt aktuelles
höhenmedizinisches und alpinistisches Faktenwissen und dessen Anwendung. Für Ausbilder, Bergsteiger und alpinmedizinisch interessierte Ärzte ist dieses Wissen unerlässlich. Profes­
sionelle Ausbilder, Bergführer und Ärzte müssen sich ständig
fortbilden. Das Buch vermittelt die aktuellen Grundlagen zu
allen Disziplinen des Bergsports und außerdem für praktisch
alle potenziellen Risikogruppen (beispielsweise Kinder, ältere
Menschen, Schwangere). Detailliert werden auch die Faktoren
systematisch erarbeitet, die für eine umfassende und spezifische alpin- und sportmedizinische Beratung notwendig sind.
„Moderne Berg- und Höhenmedizin“ ist weltweit das einzige
Buch, das umfassend die Berg- und Höhenmedizin darstellt
und ein einmaliges Konzept aufweist, indem der Bogen von
der Gefahr bis hin zum Notfallmanagement gespannt wird. ■
'ENTNER6ERLAG
OE
ÄBW 11 • 2009
477
103
Ethik in der Medizin
Sind Priorisierungen in der Medizin
„menschenverachtend“?
Festvortrag von Prof. Dr. Urban Wiesing
anlässlich der Eröffnung des 67. Bayerischen Ärztetages in Ingolstadt
A
uf dem Deutschen Ärztetag in Mainz im Mai dieses Jahres schlug der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe,
vor, in Deutschland eine Debatte über Priorisierungen
in der Medizin zu führen. „Die heimliche Rationierung
(so Hoppe), bei der die Entscheidung auf der Mikroebene
zwischen Arzt und Patient verlagert wird, muss aufhören.
Wir brauchen eine offene Priorisierungsdebatte, wie sie
in anderen Ländern seit zwanzig Jahren geführt wird.“
(Deutsches Ärzteblatt – DÄB, 2009, C 796).
Die Reaktionen waren verheerend, dem Präsidenten
begegnete empörte Ablehnung auf breiter Front. Sie gipfelte in der wiederholten Äußerung der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Vorschläge des Präsidenten seien „menschenverachtend“ und mit ihrem
­„Verständnis von Humanität und dem Artikel 1 des
Grundgesetzes“ nicht vereinbar (DÄB 106, 2009, Heft 26,
Seite C 1114). Allerdings ließ die Bundesgesundheitsministerin bei ihren weiteren Ausführen eine außergewöhnliche
Lesart von Priorisierung erkennen: Sie verstand unter
Priorisierung, dass es „eine Liste von Krankheiten gibt,
die man behandelt und andere nicht“ (DÄB 106, 2009,
Heft 26, Seite C 1114). Mir ist kein seriöser Teilnehmer
an der Debatte bekannt, der dieses unter „Priorisierung“
verstehen würde. So einfach macht es sich niemand
mit Priorisierungen.
Fakten
Redaktion:
Prof. Dr. med.
Dr. phil. Urban Wiesing,
Prof. Dr. med. Georg
Marckmann,
Universität Tübingen,
Institut für Ethik
und Geschichte
der Medizin,
Gartenstraße 47
72074 Tübingen
478
Auch wenn die Vorstellungen der Bundesgesund­
heitsministerin von Priorisierung ein Alleinstellungs­
merkmal ist, möchte ich trotzdem die Frage untersuchen: Sind Priorisierungen in der Medizin menschen­
verachtend? Lassen Sie mich dazu eingangs einige Fakten
in Erinnerung rufen.
In der Wissenschaft sind Priorisierungen ein selbstverständliches, geradezu unaufgeregtes Thema. Die Deutsche
Forschungsgemeinschaft unterstützt gleich eine ganze
Forschergruppe zum Thema. Wird hier „menschenverachtendes“ Gedankengut mit Steuergeldern subventioniert?
Zahlreiche internationale Konferenzen mit hochrangigen
Experten widmen sich dem Thema Priorisierung. Alles
Ansammlungen der Menschenverachtung? Die Zentrale
Ethikkommission bei der BÄK hat gleich zweimal zum
Thema Stellung genommen, Priorisierungen explizit befürwortet und Kriterien für vertretbare Priorisierungen
entwickelt. Ist das Gremium nun vollends der Menschenverachtung anheimgefallen? Als Vorsitzender dieses
­Gremiums bin ich naturgemäß subjektiv beeinflusst,
ÄBW 11 • 2009
t­ rotzdem bitte ich Sie mir zu glauben, dass wir beim
besten Willen nichts Menschenverachtendes im Schilde
führten.
In anderen Ländern haben die Regierungen Kommissionen zur Priorisierung eingesetzt, diese haben Vorschläge unterbreitet, die politisch umgesetzt wurden. Deren
Gesundheitssysteme belegen nicht selten die vorderen
Plätze in den internationalen Rankings. Und, interessant
zu wissen: Alle Priorisierungsentscheidungen nach vor­
heriger Diskussion haben letztlich zu „milden“ Ergebnissen
geführt. Nirgendwo wurde Kahlschlag betrieben. Nirgendwo waren die Resultate „menschenverachtend“. Kurzum:
Priorisierungen sind in der Wissenschaft und international
ein anerkanntes und akzeptiertes Mittel zur Begrenzung
der Ausgaben im Gesundheitswesen.
Deutschland
Und – das muss man allen Empörten sagen – es gibt
Priorisierungen bereits in Deutschland, und zwar auf der
Grundlage eines Gesetzes. Ich denke an die Verteilung von
Transplantaten. Hier schreiben die Verteilungsrichtlinien
eindeutige Priorisierungen vor und sie dienen dem Wohl
der Patienten. Nieren werden bevorzugt transplantiert,
wenn sie wahrscheinlich eine lange Funktionsdauer im
Empfängerorganismus haben. Kinder bekommen bevorzugt Transplantate, weil sie sonst größeren und irreversiblen Schaden nehmen als Erwachsene. Ist das „menschenverachtend“? Ein aktuelles Beispiel sei ergänzt: Wenn man
bei der Impfung für die Schweinegrippe eine Reihenfolge
festlegt, wer zunächst geimpft werden soll, dann ist das
eine Priorisierung in Reinkultur. Sie wird übrigens unterstützt von den guten Argumenten, die Schwachen und
Gefährdeten zunächst zu schützen, auf diese Weise die
Verbreitung der Grippe am effektivsten einzugrenzen und
den Schaden in seiner Gesamtheit zu minimieren. Ist das
„menschenverachtend“?
Offensichtlich sind die Äußerungen der Ministerin
wohl politisch zu verstehen. Das will heißen: Inhaltlich
kann sie es nicht ernst gemeint haben. Es ging ihr wohl
eher um die möglichst augenfällige Diskreditierung des
politischen Gegners.
Wahlen
Mittlerweile hat sich der Pulverdampf der Empörung
verzogen und andere Stimmen sind zu vernehmen:
So bekundete Daniel Bahr, der gesundheitspolitische
Sprecher der FDP, Hoppe habe im Prinzip Recht und man
Ethik in der Medizin
müsse das Thema sachlich diskutieren. Allerdings:
„Das ist in einem Wahljahr aber schwierig.“ (DÄB 106, 2009,
Heft 37, Seite C 1490). Auch der CDU-Gesundheitspolitiker
Hans-Georg Faust bestätigt, der Präsident habe die richtige
Diskussion begonnen, allerdings zum falschen Zeitpunkt.
„Kein Politiker wird eine solche Debatte (Priorisierung)
im Bundestagswahljahr führen wollen.“ (DÄB 106, 2009,
Heft 36, Seite C 1432). Diese Äußerungen lassen freilich
auf ein merkwürdiges Demokratieverständnis schließen:
Im Wahljahr, wenn der Bürger etwas zu entscheiden hat,
dürfen bestimmte Themen nicht diskutiert werden. Das
sparen wir uns auf, bis der Bürger erstmal nichts mehr
zu entscheiden hat. Kurzum: Die Empörung über den
Vorschlag von Hoppe verhält sich umgekehrt proportional
zur Aufrichtigkeit der Diskussion.
So weit zur politischen Dimension des Streites, lassen
Sie mich auf die Inhalte der Debatte eingehen: Was kann
mit Priorisierungen vernünftigerweise gemeint sein?
Worum geht es?
Ausgaben
Zunächst müssen wir uns die Situation der Gesundheitsausgaben anschauen: Bei neuer, kostspieliger Diagnostik und Therapie (die wir übrigens begrüßen), einer
sinkenden Lohnquote und einem demografischen Wandel
werden sich die Probleme der Finanzierung des Gesundheitswesens verschärfen. Die Politik in Deutschland hat
bislang vor allem auf der Einnahmenseite nach Lösungen
gesucht und die Ausgabenseite durch Budgets in bestimmten Bereichen und Diagnosis related groups (DRG)
im Einzelfall begrenzt. Doch alle Prognosen zur weiteren
Entwicklung deuten darauf hin, dass wir nicht umhinkommen, die Ausgabenseite differenzierter und vor allem nach
medizinischen Inhalten zu betrachten. Denn die Alterna­
tive, ständige wachsende Gesundheitsausgaben, steht uns
nicht offen und sie ist auch nicht wünschenswert. Ständig
wachsende Gesundheitsausgaben führen bei begrenzten
Ressourcen zur Vernachlässigung anderer öffentlicher
Aufgaben (und dann auch zu Nachteilen für die Gesundheit – Marckmann 2008, 2009). Man mag trefflich darüber
streiten, ob eine vernünftige Grenze der Gesundheitsausgaben mit dem jetzigen Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung erreicht ist oder nicht. Das will ich heute
Abend nicht klären. Unstrittig ist allerdings, dass ständig
wachsende Beiträge zur Krankenversicherung irgendwann
einmal kontraproduktiv werden.
Strukturierung
Die Priorisierungsdebatte ist angesichts dieser Situa­
tion nichts anderes als der Versuch, die Ausgabenseite in
einer ethisch gerechtfertigten Weise zu strukturieren,
„endliche finanzielle Mittel transparent und sinnvoll“
(Carlsson 2009, Seite 94) zu verteilen. Zudem muss man
sich einmal vor Augen führen, was Priorisierungen sind:
„In der Priorisierungsdiskussion geht es darum, Vorrangigkeit und Nachrangigkeit in der Versorgung festzulegen.“
Und ganz wichtig: „Priorisierung ist nicht gleichzusetzen
mit Rationierung.“ (Ch. Fuchs, DÄB 2009, Seite C 796).
Prof. Dr. U. Wiesing bei seinem Festvortrag
Wir müssen also zwischen Priorisierungen und Rationierungen unterscheiden.
Priorisierung ist nämlich zunächst nur die Feststellung
unterschiedlicher Wichtigkeit. Daraus kann man ganz verschiedene Konsequenzen ziehen: Als Folge von Priorisierungen können Mittelverteilungen in beide Richtungen
gehen – Ausgleich von Versorgungsdefiziten und Abbau
von unwichtigen Versorgungsbereichen. Priorisierungen
haben übrigens auch – das zeigt die internationale Erfahrung – in einigen Bereichen zu Mehrausgaben geführt
(siehe zum Beispiel Carlsson 2009).
Realität
Bevor jemand ein Urteil über Priorisierungen fällt,
sollte er die Realität im deutschen Gesundheitswesen
betrachten und vor diesem Hintergrund urteilen: Mit der
Einführung von Budgets und DRG hat der Gesetzgeber
implizite Rationierungen im Gesundheitswesen ermög­
licht. Und mittlerweile liegen verschiedene empirische
Belege vor, dass Ärzte „nützliche Maßnahmen aus Kostengründen vorenthalten […] müssen“ (Strech et al. 2009,
Seite 1261). Die derzeitige versteckte Rationierung durch
Budgets und DRG hat unstrittige Nachteile: Sie ist intransparent, von Haus zu Haus, von Praxis zu Praxis unterschiedlich, wir können uns darüber noch nicht einmal Auskunft
geben. Dabei läuft man Gefahr, inkonsistent, eventuell
­irrational zu handeln und der Bürger weiß nicht, wer die
Verteilungsentscheidungen bei begrenztem Budget an-
ÄBW 11 • 2009
479
Vermischtes
Ethik in der Medizin
hand welcher Kriterien fällt. Das Ganze geschieht ohne
wissenschaftliche Begleitung und stellt – ich muss es
nicht erläutern – eine Belastung für das Arzt-PatientVerhältnis dar. Die ärztliche Tätigkeit ist für sich genommen
schon kompliziert genug. Es muss nicht jeder Arzt auch
noch ein Experte für versteckte Rationierungen werden.
Dies ist aber die Realität, wir haben ein „Durchreichen“
der Verantwortung für Verteilungen an die Ärzte und
vor diesem Hintergrund sind alle Diskussionsvorschläge
zu bewerten.
Diskussion
Demgegenüber steht die Forderung, das Problem
o­ ffen anzusprechen und nach anderen Wegen zu suchen.
„Eine offene Diskussion über Priorisierung scheint fruchtbarer als eine sich möglicherweise still vollziehende
­Rationierung unter verborgenen und unklaren Prioritäten.“
(ZEKO 2000, Seite A 1018). Die Vorteile liegen auf der
Hand: Solche Entscheidungen können transparent ge­
troffen werden, konsistent – und nicht von Haus zu Haus
wechselnd. Die Entscheidungen können evidenzbasiert
gefällt werden, auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnis, mit Bürgerbeteiligung, mit demokratischer Legitimation und sie entlasten das Arzt-PatientVerhältnis.
Hinter den ganzen Bemühungen um ethisch vertretbare Priorisierungen im Gesundheitswesen stehen im
Grunde zwei moralische Überzeugungen und wir sollten
sie uns vor Augen führen, denn sie passen gut zu unseren
sonstigen Überzeugungen: Es ist gerechter, allen Bürgern
sozial finanzierten Zugang zu einer Basisversorgung zu
ermöglichen als nur einem Teil der Bevölkerung Zugang
zu allen aktuell verfügbaren medizinischen Maßnahmen.
Und es geht darum, an den Rändern der Medizin zu sparen,
um den Kern der Medizin zu wahren (ZEKO 2007). Priorisierungen sind eine Chance, sich darüber klar zu werden,
was wir eigentlich von unserem Gesundheitswesen er­
warten. Was sind die vorrangigen Aufgaben und was
die nachrangigen Aufgaben unserer Medizin?
Fazit
Nachdruck aus dem
Bayerischen Ärzteblatt,
Heft 11/2009
mit freundlicher
Genehmigung
der Herausgeber.
480
Noch einmal: Priorisierungen sind der Versuch, Vor­
rangigkeit in der Gesundheitsversorgung in ethisch
­akzeptabler Weise festzulegen, um die große Errungenschaft der Gesundheitspolitik, nämlich die sozial finan­
zierte Versicherung der Bürger im Krankheitsfall, zukunftsfähig zu halten. Und eines ist klar: Wenn man anhand von
Priorisierungen explizite, transparente Rationierungen
vornehmen will, dann ist das immer ein Mittel zweiter
Wahl, denn niemand zweifelt daran, dass Rationalisierungen, also Einsparungen, ohne sinnvolle Maßnahmen
vorzuenthalten, zuerst genutzt werden müssen. Aber unter
den Fachleuten zweifelt auch kaum jemand daran, dass
dies auf lange Sicht die Probleme des Gesundheitswesens
nicht lösen wird (Schöne-Siefert et al. 2006).
Aber machen wir uns nichts vor: Priorisierungen in der
Medizin sind kein Allheilmittel und bieten keine einfachen
Lösungen, sie sind – will man sie vernünftig durchführen
ÄBW 11 • 2009
und ethisch akzeptabel gestalten – keineswegs trivial,
sondern kompliziert. Die Antworten fallen nicht vom Himmel, sondern müssen auch anhand schwierig zu interpretierender wissenschaftlicher Erkenntnisse gefällt werden.
Priorisierungen sind inhaltlich und methodisch aufwendig.
Kurzum: Priorisierungen sind schon an sich kompliziert
genug.
Doch zurück zur Ausgangsfrage: Sind Priorisierungen
in der Medizin „menschenverachtend“? Nein, sie sind ein
international weithin genutztes und weithin akzeptiertes
Instrument, um die Ausgabenseite der Medizin ethisch
vertretbar zu strukturieren. Insofern sind sie eher ein
­Gegenmittel gegen eine „menschenverachtende“ Rationierung, da irrationale und heimliche Rationierungen, wie sie
durch den zunehmenden Kostendruck entstehen, drohen.
Explizite, transparente Priorisierungen mit demokratischer
Legitimation sind nach meinem Urteil ethisch geboten, sie
werden übrigens bereits in Deutschland in Einzelfällen
durchgeführt. Sie sind eine Antwort auf die weiter auseinandergehende Schere zwischen dem medizinisch Machbaren und dem sozial Finanzierbaren. Das Problem in
Deutschland ist nur und damit komme ich zu den Äußerungen der Ministerin zurück, dass Priorisierungen hierzulande politisch tabuisiert werden. Dabei besteht doch kein
Zweifel, dass die Zukunft schwierige Probleme mit sich
bringen wird und nicht nur die Einnahmenseite, sondern
auch die Ausgabenseite einer vernünftigen Prüfung zu
unterziehen und in ethisch vertretbarer Weise zu gestalten
ist. Doch die Politik ignoriert das Thema.
Und genau das können wir uns nach meiner Meinung
nicht erlauben. Lebt Deutschland auf einer Insel, auf der
andere Gesetze im Gesundheitswesen gelten? Wohl kaum!
Die Probleme im Gesundheitswesen werden nicht dadurch
gelöst, dass man die Augen vor den Herausforderungen
verschließt und internationale hochinteressante Erfahrungen ignoriert. Man kann über Priorisierungen unterschiedlicher Meinung sein und selbstverständlich müssen
wir nicht alles aus dem Ausland übernehmen. Doch das
Thema zu tabuisieren hilft niemandem.
Das deutsche Gesundheitswesen ist eine zu wichtige
Angelegenheit, als dass man politische Tabus pflegen und
seine Kontrahenten mit unsinnigen Vorwürfen behelligen
sollte. Die Äußerungen der Ministerin sind nicht nur ein
Beispiel für eine ungerechtfertigte, wie ich meine abträgliche politische Tabuisierung, sondern auch für den politischen Umgang in der Gesundheitspolitik. Doch nie­
mandem ist damit gedient, dass wir uns Reformen durch
Polemik verbauen. Es gibt keine vernünftige Alternative
dazu, offen und transparent die verschiedenen Möglichkeiten zu erörtern, die wir angesichts wachsender Mittelknappheit haben, vorurteilslos zumindest die verschiedenen Optionen zu erwägen. Es gibt keine vernünftige
Alternative dazu, den Sachverstand der Wissenschaft und
die umfangreichen internationalen Erfahrungen in der
Politik zumindest zur Kenntnis zu nehmen. Es geht darum,
sich vorurteilsfrei, offen und sachgerecht zu verhalten.
Wie lautet das Motto der Aufklärung bei Immanuel Kant:
„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
Mit Verlaub: Das gilt doch wohl auch für die Gesund­
■
heitspolitik!
Ethik in der Medizin
Nachruf Dr. Kurt Mahlenbrey
Am 23. 10. 2009 verstarb der Ehrenpräsident
der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt
für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte Herr Dr. med.
dent. Kurt Mahlenbrey im 77. Lebensjahr.
Herr Dr. Mahlenbrey war seit 1974 Mitglied der
Vertreterversammlung, von 1978 bis 1998 deren
Stellvertretender Vorsitzender.
Wegen seiner hohen fachlichen Kompetenz wurde
er 1998 zum Präsidenten der Versorgungsanstalt
gewählt. Dieses Amt wurde zum Zentrum seines
Schaffens. Seine Lebenserfahrung und sein profundes
Wissen um die berufsständische Versorgung halfen
ihm bei der souveränen Bewältigung seiner Auf­gaben.
Seine Arbeit war jederzeit von menschlicher Wärme
und hohem Verantwortungsbewusstsein geprägt.
Die solide Absicherung der baden-württem­
bergischen Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte mit
ihren Angehörigen lag bei ihm in besten Händen.
Eine schwere Krankheit zwang ihn Ende April 2008
zum vorzeitigen Rückzug.
In Anerkennung seiner Leistungen hat die
Baden-Württembergische Versorgungsanstalt
für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte ihn zum Ehrenpräsidenten ernannt und ihm die Goldene Ehren­
nadel verliehen.
Dr. Kurt Mahlenbrey hat sich um die BadenWürttembergische Versorgungsanstalt für Ärzte,
Zahnärzte und Tierärzte außerordentlich verdient
gemacht. Wir werden immer mit Dank und Hochachtung seiner gedenken.
Dr. Niederöcker
Vorsitzender der Vertreterversammlung
Dr. Kimmi
Präsident
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Samstag, 21. November 2009
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ÄBW 11 • 2009
481
Termine
Termine
Thema
Thema
Kurs zur Psychosomatischen
Grundversorgung
24. Göppinger KardDialog 2009
„Herz und Genußmittel/Drogen“
K Termin
K Termin
20.–22. 11. 2009 (Fr–So)
Sa, 28. 11. 2009, 9.00–13.00 Uhr
Thema
7 Info
7 Info
7 Info
Psychosomatische
und Psychotherapeutische
Fort- und Weiterbildung
>>> Auskunft/Anmeldung:
>>> Ort: Praxis Dr. Olschewski-
>>> Ort: Seminaris Hotel Bad Boll,
Thema
Psychosomatische Grund­
versorgung (Ärztliche Gesprächsführung, Balintgruppe)
Aufbaukurs zu Grundkenntnissen
K Termin
16.–21. 11. 2009 (Mo–Sa)
Psychosomatische Grund­
versorgung (20 Std. Theorie/
30 Std. Verbale Intervention)
Kosten: 580 Euro
Start Mo, 16. 11. 2009
Balintgruppe (10-30 Std.)
Kosten: 160–470 Euro
23.–27. 11. 2009 (Mo–Fr)
Psychosomatische Grund­
kenntnisse in der Facharzt­
weiterbildung (40 Std.)
Kosten: 510 Euro
Sa, 12. 12. 2009
Seminar:
Systemische Familientherapie
Leitung: Dr. W. Geigges
Kosten: 100 Euro
7 Info
>>> Die Veranstaltungen finden in
Zusammenarbeit mit der Abteilung für
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Freiburg
statt.
Auskunft/Anmeldung: AK PSM e. V.,
Hauptstr. 8, 79104 Freiburg,
Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85,
E-Mail: Weiterbildung.Psychosomatik@
uniklinik-freiburg.de
Modul 1 und 3:
Agaplesion Akademie Heidelberg,
Tel. (0 62 21) 3 19-13 61, Fax 3 19-16 35;
E-Mail: [email protected]
Modul 2:
Palliativmedizinische Akademie
Universitätsmedizin Mannheim,
Tel. (06 21) 3 83-42 10, Fax 3 83-14 95,
E-Mail: [email protected]
Multimedikation im Alter:
Was ist hilfreich und
was ist potentiell schädlich?
K Termin
Di, 17. 11. 2009, 19.00–21.15 Uhr
7 Info
>>> Ort: Medizinische Klinik,
Abt. Sportmedizin, Talklinikum, Hörsaal,
Silcherstr. 5, 72076 Tübingen
Veranstalter: Universitätsklinik
für Psychiatrie und Psychotherapie,
das Geriatrische Zentrum am UKT
und die Kreisärzteschaft Tübingen
Auskunft/Anmeldung: Marina Kaiser,
Sekretärin der Geschäftsstelle
des Geriatrischen Zentrums,
Osianderstr. 24, Tel. (0 70 71) 29-8 75 17,
Fax 29-45 28, E-Mail:
[email protected]
Thema
Palliativmedizinische Kurse
24. Interdisziplinäres Kolloquium
„Menschliche Identität
in Gesundheit und Krankheit“
K Termin
K Termin
Thema
16.–20. 11. 2009 (Mo–Fr)
Basiskurs Palliativmedizin
Kosten: 600 Euro
Ort: Universitätsklinikum Mannheim,
Palliativmedizinische Akademie,
Theodor-Kutzer-Ufer 1–3,
68167 Mannheim
Fallseminare Palliativmedizin:
jeweils montags bis freitags
Fallseminar I: 03.–07. 05. 2010
Ort: Heidelberg
Fallseminar II: 15.–19. 11. 2010
Ort: Mannheim
Fallseminar III: 31. 01.–04. 02.
2011
Ort: Heidelberg
Kosten: 660 Euro; 595 Euro für DGG-,
DEGAM-, DGHO- und DGP-Mitglieder
482
jeweils donnerstags,
18.00–19.30 Uhr
19. 11. 2009
03. 12. 2009
17. 12. 2009
07. 01. 2010
14. 01. 2010
21. 01. 2010
7 Info
>>> Ort: Medizinische Klinik des
Heidelberger Universitätsklinikums,
Hörsaal, Im Neuenheimer Feld 410,
69120 Heidelberg
Veranstalter: Arbeitskreis Wissen­
schaftlichkeit in der Medizin
an der Universität Heidelberg
Das Programm kann im Internet
unter http://www.wissmed.uni-hd.de/
abgerufen werden.
ÄBW 11 • 2009
Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg,
Schillerstr. 12, 69115 Heidelberg
Auskunft/Anmeldung:
Dr. Anne Oberweis-Nienburg,
Tel. (0 62 21) 91 56 93,
E-Mail: [email protected]
Thema
K Termin
22. 11. 2009–22. 05. 2010
80-std. Gesamtkurs Psycho­
somatische Grundversorgung
40 bzw. 60-std. Aufbaukurs
bei bereits erworbenen Psycho­
somatischen Grundkenntnissen
30-std. Balintgruppe und/oder
30-std. Gesprächsführung
Quereinstieg (auch in laufende Kurse)
möglich
Termine am Wochenende
Gruppengröße max. 14 Teilnehmer
7 Info
>>> Ort: Stuttgart
Programmauskunft: ausschließlich
über Dr. I. Rothe-Kirchberger,
E-Mail: [email protected]
Anmeldung: Frau Frank, Medizinische
Akademie IB, Tel. (07 11) 6 45 44 54,
E-Mail:
[email protected]
Michael-Hörauf-Weg 2, 73087 Bad Boll
Veranstalter: Klinik am Eichert, Klinik
für Kardiologie, Pneumologie und
Angiologie mit Schlaganfallstation,
Chefarzt Prof. Dr. med. Stephen Schröder,
Eichertstr. 3, 73035 Göppingen
Auskunft/Anmeldung: Sekretariat
Beate Zielbauer, Tel. (0 71 61) 64 26 71,
Fax 64 18 14, E-Mail: [email protected]
Thema
Symposium „Amoklauf“
Fachliche Fragestellungen und
Kosequenzen aus Schulmassakern
K Termin
Mi, 02. 12. 2009, 10.00–18.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Villa Eberhardt,
Heidenheimer Str. 80, 89075 Ulm
Veranstalter: Klinik für Kinderund Jugendpsychiatrie/Psychotherapie,
Universität Ulm
Dreiländerinstitut Jugend, Familien,
Gesellschaft und Recht
Auskunft/Anmeldung:
Claudia Gürntke, Tel. (07 31) 5 00-6 17 07,
Fax 5 00-6 16 02, E-Mail:
[email protected]
Thema
CenTrial
Koordinierungszentrum Klinische
Studien an den Universitätsklinika
Tübingen und Ulm
Thema
K Termin
Qualitätszirkel „Hämostaseologie“
Do, 03. 12. 2009, 9.00–17.30 Uhr
7. GCP-Training Basis
Ort: Hotel Novotel Karlsruhe City,
Festplatz 2, 76137 Karlsruhe
Di, 15. 12. 2009, 9.00–17.00 Uhr
34. Klinischer Studientag
„Monitoring in klinischen Studien“
Ort: Tagungsraum im ehemaligen
astronomischen Institut,
Waldhäuser Str. 64, 72076 Tübingen
Mi, 16. 12. 2009, 9.00–17.30 Uhr
33. Klinischer Studientag
„Gefahrgutversand in klinischen
Studien gemäß IATA-DGR“
Ort: Tagungsraum im ehemaligen
astronomischen Institut,
Waldhäuser Str. 64, 72076 Tübingen
K Termin
Di, 24. 11. 2009, 19.00 Uhr
„PNH als Differentialdiagnostik
der Thrombophilie: Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie“
Referent: Dr. med. Sixten Körper
7 Info
>>> Ort: Gerinnungszentrum
Dr. Michael Arlt, Stuttgarter Str. 11,
70469 Stuttgart
Auskunft/Anmeldung:
Dr. Michael Arlt, Tel. (07 11) 65 85 39-0,
E-Mail: [email protected]
7 Info
>>> Auskunft/Anmeldung:
CenTrial GmbH, Otfried-Müller-Str. 45,
72076 Tübingen, Tel. (0 70 71) 2 97 22 58,
Fax 29 51 58,
E-Mail: [email protected]
Termine
Thema
Thema
Thema
Thema
Vortragsreihe in Zusammenarbeit
mit dem HOSPIZ STUTTGART
Der „gute“ Arzt zwischen Medizin
und Sterbebegleitung
Psychosomatische
Grundversorgung
Fortbildungsveranstaltungen
Karl-Olga-Krankenhaus GmbH
58. Jahrestagung der Vereinigung
Süddeutscher Orthopäden e. V.
K Termin
Di, 08. 12. 2009, 20.00 Uhr
Referent: Prof. Dr. Dr. Klaus Dörner,
Arzt, Historiker, Autor
Kosten: 6 Euro
7 Info
>>> Ort: Hospitalhof/Evangelisches
Bildungswerk, Büchsenstr. 33,
70174 Stuttgart-Mitte
Auskunft/Anmeldung:
Hospitalhof Stuttgart,
Tel. (07 11) 20 68-1 50,
www.hospitalhof.de
Thema
Notdienstseminar
Alle kleinen und großen Notfälle
sicher erkennen und behandeln
(inkl. Reanimationstraining).
K Termin
15.–17. 01. 2010 (Fr–So)
7 Info
>>> Ort: Bürgerzentrum,
Hegenichstr. 2, 69124 Heidelberg
Leitung: Dr. Tonn, Heidelberg
Auskunft/Anmeldung:
Dr. Tonn, Tel. (0 62 21) 41 81 95,
E-Mail: [email protected];
www.notdienstseminare.de
Thema
5. Fachtag des HOSPIZ STUTTGART
„Wir alle sind Hospiz – Kompetenz
für das Leben und Sterben“
K Termin
Mi, 17. 02. 2010, 9.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Filderhalle Leinfelden-
Echterdingen, Bahnhofstr. 61,
70771 Leinfelden
Leitung: Dr. phil. Annedore Napiwotzky;
Stv. Gesamtleitung HOSPIZ STUTTGART
(komm.), Leiterin der Elisabeth-KüblerRoss-Akademie® für Bildung und
Forschung im HOSPIZ STUTTGART
Auskunft/Anmeldung:
HOSPIZ STUTTGART, Stafflenbergstr. 22,
70184 Stuttgart
Tel. (07 11) 2 37 41-53, Fax 2 37 41-54,
E-Mail: [email protected];
www.hospiz-stuttgart.de;
www.elisabeth-kuebler-ross-akademie.eu
K Termin
K Termin
K Termin
Umfang 80 Stunden, davon 20 Stunden
Theorie, 30 Stunden Ärztliche
Gesprächsführung und
30 Stunden Balintarbeit
Februar bis Juli 2010
jeweils freitags, 15.00–22.00 Uhr
und samstags, 9.00–17.00 Uhr
Zusätzlich an 4 Freitagen Balintgruppe von 18.30–22.00 Uhr.
25.–28. 03. 2010 (Do–So)
Grundkurs Abdominelle Sono­
graphie nach DEGUM-Richtlinien
Leitung: Dr. E. Fröhlich; Dr. K. Dirks;
Dr. W. Heinz
Sa, 24. 10. 2010
Refresherkurs „Abdominelle Sonographie“ nach DEGUM Richtlinien
Leitung: Dr. E. Fröhlich
29. 04.–02. 05. 2010 (Do–So)
7 Info
7 Info
>>> Ort: Sonnenberg Klinik Stuttgart,
>>> Ort: Karl-Olga-Krankenhaus,
Christian-Belser-Str. 79, 70597 Stuttgart
Auskunft/Anmeldung: Seminar für
Psychotherapeutische Weiterbildung
Stuttgart (SPWS), Frau Sonntag,
Tel. (07 11) 67 81-7 00, Fax 67 81-7 09,
E-Mail: [email protected]
7 Info
>>> Ort: Kongresshaus Baden-Baden,
Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden
Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle
der VSO e. V., Maria-Viktoria-Str. 9,
76530 Baden-Baden,
Tel. (0 72 21) 2 96 83, Fax 2 96 04,
E-Mail: [email protected]; www.vso-ev.de
Konferenzraum Ebene 5, Hackstr. 61,
70190 Stuttgart
Auskunft/Anmeldung: Beate Thieme,
Tel. (07 11) 26 39-24 06, Fax 26 39-24 80,
E-Mail: beate.thieme@
karl-olga-krankenhaus.de
Thema
Bodenseefortbildung
Anästhesie-, Intensiv-, Notfallund Schmerzmedizin
K Termin
Di, 09. 03. 2010
„Möglichkeiten und Grenzen
der interventionellen Radiologie
bei der Behandlung der akuten
Blutung“
Referent: Prof. Dr. K. Tesdal
Di, 04. 05. 2010
„Qualitätsmanagement
in der Schmerztherapie“
Referent: Prof. Dr. H.-G. Bone
Sa, 17. 07. 2010
„Workshop Regionalanästhesie“
Ort: Stiftung Liebenau
Referenten: Dr. Johannes Büttner;
Dr. G. Meier; Dr. M. Jöhr
Di, 05. 10. 2010
„Der juristische Notfallkoffer/
das rechtliche Management
des Behandlungszwischenfalls“
Referent: Dr. jur. E. Biermann
Di, 26.10.2010
„Perioperative Diagnostik und
Therapie des Patienten mit COPD.
Was ist nötig, was ist hilfreich?“
Referent: Dr. W. Nowak
7 Info
>>> Ort (außer 17. 07. 2010):
Neues Schloss Meersburg,
Schlossplatz 12, 88709 Meersburg
Veranstalter: Klinikum Friedrichshafen
GmbH, Klinik für Anästhesie,
Prof. Dr. D. Schwender, Röntgenstr. 2,
88048 Friedrichshafen
Auskunft/Anmeldung: Heidrun Lütje,
Sekretariat, Tel. (0 75 41) 96-13 91,
E-Mail: [email protected]
Onkologische Termine
Thema
7 Info
Darmzentrum Heilbronn-Franken
>>> Ort: Großer Hörsaal
K Termin
Mi, 18. 11. 2009, 18.00–20.00 Uhr
Vortragsabend: Multimodale
Therapie von Lebermetastasen
bei colorektalem Karzinom
Referenten des SLK-Klinikum Heilbronn:
Chirurgie: Prof. Dr. med. E. Hagmüller
Interventionelle Radiologie:
Prof. Dr. med. P. Pereira
Onkologie: Prof. Dr. med. U. Martens
7 Info
>>> Ort: Klinikum am Gesundbrunnen
Heilbronn, Konferenzraum G 4010
Ebene 4, Am Gesundbrunnen 20–26,
74078 Heilbronn
Veranstalter: SLK-Klinikum am Gesundbrunnen Heilbronn, Darmzentrum
Auskunft:
Sekretariat Prof. Dr. E. Hagmüller,
Tel. (0 71 31) 49-33 01, Fax 49-33 29,
E-Mail:
[email protected]
Thema
Tumorzentrums Ludwig Heilmeyer
– CCCF
Medizinische Universitätsklinik Freiburg,
Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg
Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle
des, Tel. (07 61) 2 70-71 51,
Fax 2 70-33 98, E-Mail:
[email protected];
www.tumorzentrum-freiburg.de
Thema
Comprehensive Cancer Center
Ulm
K Termin
Mi, 02. 12. 2009, 18.00–20.15 Uhr
Fortbildung: 23. Onkologisches
Kolloquium „Das nichtkleinzellige
Bronchialkarzinom im Stadium III
– Staging und Therapieoptionen“
7 Info
>>> Ort: Medizinische Klinik
am Oberen Eselsberg,
Seminarraum 2609/10,
Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm
Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle
des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56,
E-Mail: [email protected];
www.ccc-ulm.de
K Termin
Mi, 02. 12. 2009, 18.15 Uhr
Freiburger Interdisziplinäres
Onkologisches Kolloquium
Gynäkologische Karzinome:
Von der Vorsorge bis zur Nachsorge
ÄBW 11 • 2009
483
Bekanntmachungen
Aufhebung von
Zulassungsbeschränkungen
Landesausschuss
Ärzte/Krankenkassen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss
vom 14. Oktober 2009 gemäß
§ 103 Abs. 3 SGB V fest, dass
für bestimmte Arztgruppen in
Geschäftsstelle:
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart (Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-13 06
Fax (07 11) 78 75-13 08
Zum Gedenken
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
Landesausschuss
Ärzte/Krankenkassen
Dr. med.
Ernst Mansfeld,
Geschäftsstelle:
Albstadtweg 11
Stuttgart
70567 Stuttgart (Möhringen)
Dr. med.
Wolfram
van de Loo,
Telefon
(07 11) 78 75-13 06
Bad Mergentheim
Fax (07 11) 78 75-13 08
Axel Grandt,
Heilbronn Dr. med. Ralf Becker,
Laupheim
Mechthild Kampik,
Schallstadt
Dr. med. Karl Herter,
Stuttgart
Dr. med. Gertrud Rochleder,
St. Peter
Dr. med. Ruth Glatt,
Freiburg
Dr. med. Georg Albrecht,
Tübingen
Dr. med. Renate Thurau,
Bad Krozingen
Dr. med. Heinz-Holger Eickhoff,
Ehingen
Dr. med. Gerolf Fichtner,
Karlsruhe
Gertrud Vorbach,
Wangen
Dr. med. Iris Doremieux,
Kehl
Dr. med. Klaus Adloff,
Esslingen
Dr. med. Joachim Nitsch,
Stuttgart
Dr. med. Gertrud Lehr,
Freiburg
Dr. med. Gabriele Bechtold,
Karlsruhe
484
* 19. 09. 1914 † 29. 09. 2006
* 21. 01. 1937
† 07. 06. 2009
* 01. 11. 1960
† 04. 07. 2009
* 16. 07. 1933
† 10. 07. 2009
* 30. 12. 1951
† 30. 08. 2009
* 21. 05. 1924
† 02. 09. 2009
* 18. 06. 1932
† 09. 09. 2009
* 09. 04. 1920
† 13. 09. 2009
* 17. 01. 1953
† 17. 09. 2009
* 30. 05. 1915
† 21. 09. 2009
* 07. 11. 1921
† 23. 09. 2009
* 18. 03. 1922
† 23. 09. 2009
* 17. 03. 1914
† 23. 09. 2009
* 19. 08. 1935
† 24. 09. 2009
* 23. 08. 1936
† 29. 09. 2009
* 15. 08. 1960
† 02. 10. 2009
* 11. 03. 1910
† 06. 10. 2009
* 02. 04. 1952
† 09. 10. 2009
ÄBW 11 • 2009
einzelnen Planungsbereichen in
Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt
­daher arztgruppenbezogen für
die nachstehenden Planungs­
bereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen)
die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Der Landesausschuss
versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse
mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades
zu berücksichtigen sind – nur in
einem solchen Umfang erfolgen
dürfen, bis für die Arztgruppe
Überversorgung eingetreten ist.
Zulassungen nach § 101 Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 5
SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach
Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer
der gemeinsamen Berufsaus­
übung oder der Anstellung. Ist
danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)
Zulassung zu entscheiden, die
neben den nach § 18 Ärzte-ZV
erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist von
acht Wochen nach Bekannt­
machung der Aufhebung der
­Zulassungsbeschränkung eingegangen sind. Die Entscheidung
erfolgt nach pflichtgemäßem
­Ermessen unter Berücksichtigung
der beruflichen Eignung, der
Dauer der bisherigen ärztlichen
Tätigkeit, des Approbationsalters
und der Dauer der Eintragung in
die Warteliste für den jeweiligen
Planungsbereich. Bei hiernach
gleicher Eignung von Bewerbern
soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf
die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden.
Augenärzte
Mannheim.
HNO-Ärzte
Pforzheim, Calw.
Hautärzte
Lörrach.
Urologen
Landkreis Karlsruhe.
Hausärzte
Pforzheim, Hohenlohekreis,
Sigmaringen.
Anordnung von
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss
vom 14. Oktober 2009 gemäß
§ 103 Abs. 1 SGB V fest, dass
für bestimmte Arztgruppen in
Baden-Württemberg zusätzlich
zu seinen früher getroffenen
Feststellungen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher
mit verbindlicher Wirkung weitere Zulassungsbeschränkungen
an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche (identisch
mit den jeweiligen Stadt- und
Landkreisen):
Augenärzte
Stuttgart.
Frauenärzte
Stadt Karlsruhe, Stadt Heilbronn.
HNO-Ärzte
Hohenlohekreis, Stuttgart.
Hausärzte
Ravensburg.
In Baden-Württemberg geltende
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg hat mit Beschluss
vom 14. Oktober 2009 gemäß
§ 103 Absatz 1 SGB V festgestellt,
dass für bestimmte Arztgruppen
in Baden-Württemberg eine
Überversorgung vorliegt. Damit
gelten mit verbindlicher Wirkung
für die Zulassungsausschüsse
arztgruppenbezogen für die
nachstehenden Planungsbereiche
(identisch mit den jeweiligen
Stadt- und Landkreisen) folgende
Zulassungsbeschränkungen:
Bekanntmachungen
Anästhesisten:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg,
Reutlingen, Sigmaringen,
Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Augenärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis,
Pforzheim, Calw, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis,
Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch
Hall, Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg,
Reutlingen, Sigmaringen,
Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Chirurgen:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, RheinNeckar-Kreis, Neckar-OdenwaldKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
ohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Konstanz, Lörrach,
Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg,
Reutlingen, Sigmaringen,
Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Fachärztlich tätige Internisten:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg,
Reutlingen, Sigmaringen,
Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Frauenärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg,
Reutlingen, Sigmaringen,
Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
HNO-Ärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg,
Reutlingen, Sigmaringen,
Tübingen, Ulm.
Hautärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Konstanz;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg,
Reutlingen, Sigmaringen,
Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Kinderärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt
Heilbronn, Hohenlohekreis,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis,
Schwäbisch Hall, Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg,
Reutlingen, Sigmaringen,
Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Nervenärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
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ÄBW 11 • 2009
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485
Bekanntmachungen
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg,
Reutlingen, Sigmaringen,
Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Orthopäden:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg,
Reutlingen, Sigmaringen,
Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Psychotherapeuten:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg,
Reutlingen, Sigmaringen,
Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Radiologen:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
486
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg,
Reutlingen, Sigmaringen,
Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Urologen:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis, NeckarOdenwald-Kreis, Pforzheim,
Calw, Enzkreis, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg,
Reutlingen, Sigmaringen,
Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Hausärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Heidelberg,
Rhein-Neckar-Kreis;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Stadt Heilbronn,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Ostalbkreis, Schwäbisch Hall;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Konstanz, Lörrach,
Waldshut;
Bodenseekreis, Ravensburg, Ulm.
Stuttgart, 14. 10. 2009
Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen
für Baden-Württemberg
Dr. Raible, Vorsitzender
ÄBW 11 • 2009
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 40
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
Veranstaltung zum Erwerb
der verkehrsmedizinischen
Qualifikation für Fachärzte nach
der Fahrerlaubnisverordnung FeV
Fachärzte, die ärztliche Gutachten zur Beurteilung der Eignung eines
Fahrerlaubnisinhabers oder -bewerbers abzugeben haben, benötigen eine
verkehrsmedizinische Qualifikation. Eine entsprechende Bescheinigung
kann im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg ­erworben werden. Weitere Informationen finden Sie
auf der Homepage der Landesärztekammer unter: www.aerztekammer-bw.de/
Fortbildung, Fortbildungskurse der Landesärztekammer, Kurs zum Erwerb
der verkehrsmedizinischen Qualifikation.
Die Veranstaltung, gemäß dem Curriculum der Bundesärzte­kammer,
findet statt am Samstag, 27. Februar 2010, 9.00 Uhr–16.30 Uhr und
Sonntag, 28. Februar 2010, 9.00 Uhr–15.30 Uhr
Veranstaltungsort: Räume der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch
Gebühr: 218,– Euro (inkl. Unterlagen und Imbiss)
Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 16 Punkten auf das Fort­
bildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt.
Bitte abtrennen
Online:
Landesärztekammer
www.aerztekammer-bw.de
Baden-Württemberg
Fortbildung und
Faxantwort:
Qualitätssicherung
(07 11) 7 69 89-82
z. Hd. Frau Mangold
Jahnstraße 40
Tel.: (07 11) 7 69 89-24
70597 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
Antwort – Anmeldung
■ Ich nehme verbindlich an der Veranstaltung
„Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation
für Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)“ teil.
Termin: Samstag, 27. Februar 2010, 9.00 Uhr–16.30 Uhr und
Sonntag, 28. Februar 2010, 9.00 Uhr–15.30 Uhr
Gebühr: 218,– Euro (Überweisung nach Anmeldung
auf das Konto Nr. 7 477 503 731
bei der Landesbank Baden-Württemberg (BLZ 600 501 01).
Name/Vorname/Titel
Facharztbezeichnung
Geburtsdatum
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 5
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Workshop:
Geliebt, verfolgt, gejagt – Stalking!
Umgang mit dem Phänomen –
Grundlagen.
Der aus der englischen Jagd­
sprache stammende Begriff
„Stalking“ für „sich anpirschen“,
„anschleichen“ oder das „Einkreisen der Beute“ wird in unserem
Sprachraum als ein Synonym
für ein komplexes Täter- und Tatverhalten benutzt, das dem des
Mobbing teilweise entspricht.
Es geht hier allerdings vor allem
um Belästigung, Verfolgung,
Überwachung und Psychoterror.
Stalking kommt nicht ausschließlich nach Beendigung einer Partnerschaft oder noch während der
Beziehung in Betracht, sondern
spielt eine ebenso große Rolle
im Arbeitsleben.
Das Seminar vermittelt Profes­
sionen aus den verschiedenen
Praxisbereichen, grundlegende
Kenntnisse über den Umgang
mit dem Phänomen Stalking,
zeigt Handlungsalternativen im
Umgang mit den Opfern auf und
gibt wichtige Tipps zur Beweis­
sicherung und Dokumentation.
Termin:
Samstag, 20. Februar 2010
9.00–16.30 Uhr
Kongress-Vorankündigung
Leitung: Dipl.-Verw.-Wirt (FH)
Stephan Rusch, Bremen, Kriminal­
hauptkommissar LKA Bremen
Zielgruppe: Ärzte/Ärztinnen/
Assistenzpersonal
Tagungsort: im Hause der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Fortbildungsstunden/-punkte:
Der Workshop ist modular auf
vier Doppel(schul)stunden
(8 Unterrichtsstunden)
ausgerichtet und wird bei
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg zur zertifizierten Fortbildung angemeldet.
Teilnehmergebühr: 80,00 Euro
(einschließlich
Tagungsverpflegung)
Teilnehmerzahl: 20–25 Personen
Bei nicht ausreichender Beteiligung hat der Veranstalter das
Recht, den Workshop abzusagen.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Kompetenz-Zentrum
Fort- und Weiterbildung
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 81-5 70/-6 02
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
E-Mail: [email protected]
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„MEDIZIN 2010“
vom 29.–31. Januar 2010
bei der Neuen Messe Stuttgart
Neue Messe Stuttgart
(beim Flughafen),
Internationales Congresscenter
45. Süddeutscher Kongress
für aktuelle Medizin der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
mit Fachmesse für Medizin­
technik, Pharmazie, Praxis- und
Klinikbedarf
Zertifizierte Fortbildung
Kongress-Tagesübersicht
Freitag, 29. Januar 2010
9.00–12.45 und
14.15–17.45 Uhr
Lungenfunktionskurs
mit praktischen Übungen
Frau Dr. K. Husemann, Gerlingen
Cardiopulmonale Reanimation
einschließlich Defibrillation
mit AED – für Ärzte
Dr. A. Henn-Beilharz, Stuttgart
Der Schulterschmerz –
von der Diagnose zur Therapie
Dr. J. Gröber, Stuttgart
Erkrankungen im Kopf-HalsBereich – für den Hausarzt
Dr. U. Schuss, Stuttgart
Dermatologische Notfälle/
Update Dermatologie
Prof. Dr. M. Röcken, Tübingen
Arbeitsschutz in der Arzt­
praxis: Das 1 x 1 des Arbeitsschutzes – Brandschutz –
Gefahrstoffe – Biostoffe
N. N.
Die Beratung zu einer validen
Patientenverfügung – ein
Schulungsprogramm für Ärzte
Dr. E. Bühler, Ostfildern
Wirbelsäulenerkrankungen
und -verletzungen
(Diagnostik und Therapie)
Prof. Dr. G. Aldinger, Stuttgart
Ernährungsmedizin
Prof. Dr. S. C. Bischoff, Stuttgart
Falsche Laborwerte:
Fallstricke/Irrtümer
Prof. Dr. E. Wieland, Stuttgart
Gangstörungen, Stürze,
Parkinson, Demenz
Prof. Dr. A. Ceballos-Baumann,
München
Übergewicht und Adipositas
in der Praxis
Prof. Dr. S. Jacob, VillingenSchwenningen
Pädiatrische Notfallsituationen
Dr. A. Dorsch, Haimhausen
Kooperationen in der Ärzteschaft unter Berücksichtigung
wettbewerbsrechtlicher und
berufsrechtlicher Aspekte
RA Dr. J. Baier, Stuttgart
Was macht eine EthikKommission?
Dr. P. Knupfer, Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg
Der onkologische Patient
in der Hausarztpraxis
Dr. W. Heinz, Leonberg
Medical-Wellness – sinnvolle
medizinische Prävention oder
esoterisches Gauklertum?
Dr. H. Tüchert, Bad Boll
Samstag, 30. Januar 2010
9.00–12.45 und
14.15–17.45 Uhr
Cardiopulmonale Reanimation
einschließlich Defibrillation –
für medizinisches Praxis­
personal
Dr. R. Opel, Stuttgart
Cardiopulmonale Reanimation
einschließlich Defibrillation
mit AED – für Ärzte
Dr. R. Kansy, Waiblingen
Die ärztliche Betreuung
von Kindern mit schweren
Behinderungen
Dr. K. Pölzelbauer, Heilbronn
Update Neurologie
Prof. Dr. A. Lindner, Stuttgart
Update Onkologie –
für Haus- und Fachärzte –
Prof. Dr. G. Becker, Göppingen
Sonographie-Forum 2010 –
Fit für die Praxis
Dr. E. Fröhlich, Stuttgart/
PD. Dr. K. Seitz, Sigmaringen/
Prof. Dr. W. G. Zoller, Stuttgart
ÄBW 11 • 2009
487
Bekanntmachungen
Update Impfungen
und Infektionen bei Kindern
Dr. S. Illing, Stuttgart
Fortbildung für Notärzte
und Rettungsassistenten:
Algorithmen: Notfallmedizin
und Geburtshilfe, Pädiatrie
Leitlinien:
Internistische Notfälle
Leitlinien:
Traumatologische Notfälle
Qualitätssicherung – Maß­
nahmen bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg
M. Felsenstein, Internist, Stuttgart/
Prof. Dr. J. Martin, Göppingen
Update Infektiologie –
für Erwachsene
Prof. Dr. R. W. Braun, Esslingen
Psychische und somatische
Wechselwirkungen
bei organischen Erkrankungen
Frau Prof. Dr. A. Eckhardt-Henn,
Stuttgart
Umweltmedizin:
Politisch induzierte Kosten
im Gesundheitswesen
Dr. M. P. Jaumann, Göppingen
Flugmedizin 2010: Update für
Flug-, Allgemein- und Innere
Medizin
Dr. R. Quast, Stuttgart
Fit für den Notfall/
Notfallmedizinisches
Praxismanagement
Dr. A. Dorsch, Haimhausen
Update Gastroenterologie
Prof. Dr. M. Geißler, Esslingen
Update Gynäkologie
und Geburtshilfe –
für alle Fachgebiete
Prof. Dr. A. Hettenbach, Göppingen
2. Netzwerkertreffen
Süddeutschland
– Mehrwert
durch Kooperation –
Kommunikation –
Schlüsselfaktor
erfolgreicher Vernetzung
9.30–17.00 Uhr
Veranstalter: Kreiskliniken
Esslingen – Akademie,
73230 Kirchheim/Teck
Sonntag, 31. Januar 2010
9.00–14.45 Uhr
Jenseits von evidence based
medicine: Wirkfaktoren
in der Arzt-Patient-Beziehung
Dr. A. Hendrischke, Aalen
Der Körper
in der Psychotherapie
Dr. A. Hendrischke, Aalen
Pädiatrie aktuell
Prof. Dr. M. Teufel, Böblingen
Trends in der Endokrinologie
PD Dr. R. Lobmann, Stuttgart
Der kardiologische Notfall
in der Praxis
Prof. Dr. B.-D. Gonska, Karlsruhe
Update Kardiologie
Prof. Dr. M. Leschke, Esslingen
Oligoarthritiden – rationelle
Diagnostik und Therapie
PD Dr. A. Schnabel, Bad Wildbad
Arzneimittelwechselwirkungen
Prof. Dr. M. Schwab, Stuttgart
Update Urologie
Prof. Dr. A. Stenzl, Tübingen
Diabetes
Frau Prof. Dr. M. Kellerer, Stuttgart
HIV/Hepatitis
Dr. A. Trein, Stuttgart
Integrative Onkologie
Dr. M. Woernle,
Niefern-Öschelbronn
Bei einer kompletten Teilnahme
von Freitag bis Sonntag können
22 Fortbildungspunkte erreicht
werden.
Änderungen und Ergänzungen
des Programms bleiben
vorbehalten.
Allen Ärztinnen/Ärzten
in Baden-Württemberg wird
das ausführliche Programm
mit Anmeldeformular
im Dezember zugesandt.
Auskunft zum Kongressinhalt:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Frau Rosemarie Münst
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 81-0/-5 70
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
E-Mail: [email protected]
Buchen Sie online unter:
Messe Stuttgart
www.medizin-stuttgart.de/
congress
www.messe-stuttgart.de
488
ÄBW 11 • 2009
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax (07 11) 78 75-32 74
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Heidenheim
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-02119
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Heidenheim
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: S-03119
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Ludwigsburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: S-04119
Augenheilkunde
Ludwigsburg
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-05119
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Schwäbisch Hall
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-06119
Neurologie und Psychiatrie
Stuttgart, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-07119
Neurologie und Psychiatrie
Stuttgart, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-08119
Orthopädie
Main-Tauber-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: S-09119
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Ludwigsburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: S-10119
Psychologische
Psychotherapie
Rems-Murr-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: S-11119
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: S-12119
Bekanntmachungen
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 12. 2009 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax (07 21) 59 61-13 50
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-05119
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Heidelberg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: K-08119
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-06119
Kinder- und Jugendmedizin
Karlsruhe, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-09119
Chirurgie
SP Unfallchirurgie
Karlsruhe, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: K-07119
Kinder- und Jugendmedizin
Neckar-Odenwald-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-10119
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Freudenstadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-01119
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-02119
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-03119
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: K-04119
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Weiterbildung für Medizinische
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ÄBW 11 • 2009
489
Bekanntmachungen
Kinder- und Jugendmedizin
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-11119
Kinder- und Jugendmedizin
Enzkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-12119
Kinder- und Jugendmedizin
Calw
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: K-13119
Psychologische
Psychotherapie
Heidelberg, Stadt
Jobsharing-Berufsausübungs­
gemeinschaft
Zeitpunkt: 01. 03. 2010
Chiffre: K-14119
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Heidelberg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-15119
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 12. 2009 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
490
Notfalltraining für Ärzte
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen
finden Sie auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Seminar Psychosomatische
Grundversorgung
Samstagsveranstaltungen
(detaillierte Angaben enthält
unser Faltblatt, bitte anfordern!)
5. Dezember 2009
Kopfschmerzen
30. Januar 2010
Somatoforme Störungen
6. März 2010
Depressionen
17. April 2010
Frauenspezifische
seelische Störungen
8. Mai 2010
Metabolisches Syndrom –
Diabetes und Herzinfarkt
Zeit: 9.00 s. t.–16.30 Uhr
Ort: Freiburg
Gebühr: 80,– Euro pro Samstag
Kompaktkurs
Termin:
22.–26. März 2010
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Entgelt: 380,– Euro
ÄBW 11 • 2009
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Gundelfingen
Grundkurs
Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge
– Beatmung – Elektrotherapie
Termin:
Samstag, 30. Januar 2010
Ort: Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Fortsetzungskurse:
Voraussetzung Grundkurs oder
vergleichbare Kenntnisse
Pädiatrische Notfälle
Anatomische und physiologische
Besonderheiten – Pädiatrische
Notfallsituationen/Anamneseerhebung – Intubation, Airwaymanagement – Intraossäre Infusion/
Dehydratation – Reanimation
(PALS), nach ILCOR 2000
Termin:
Samstag, 12. Dezember 2009
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Kardiozirkulatorische Notfälle
Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente –
EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-CodeTraing Erw. gemäß ERC – AirwayManagement (Larynxmaske;
Combitube etc.)
Termin:
Samstag, 27. Februar 2010
Ort: Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Zusatzqualifikation
Tabakentwöhnung
Verhaltenstherapeutische
Techniken im Gruppensetting
Leitung: Dipl. Psych. Martina
Schröter, Arbeitskreis Rauch­
erentwöhnung, Tübingen
Termin:
Samstag, 21. November 2009
Zeit: 10.30 Uhr s.t.–15.30 Uhr
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Entgelt: 75,– Euro
Workshop „Impfen“
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg und Dr. Hans-Jürgen
Schrörs, Freiburg
Die Impfprophylaxe zählt zu den
wichtigsten Errungenschaften
der modernen Medizin, und
ohne Zweifel gibt es nationale
und internationale Impferfolge –
die Ausrottung der Pocken und
die Rückdrängung der Kinder­
lähmung in ganz Europa sind die
beiden prominentesten Beispiele.
Es gibt in Deutschland aber auch
Impfdefizite! Unzureichende
Impfraten und in deren Folge
Masern-Epidemien sowie jedes
Jahr aufs Neue vermeidbare
­Todesfälle durch Influenza.
International kann Deutschland
beim Impfen kaum mithalten.
So sind beispielsweise Nord- und
Süd­amerika, aber auch einige
Staaten in Afrika masernfrei.
Dem­gegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass
die Deutschen Weltmeister im
Export von Masern sind. Auch
im europäischen Vergleich steht
Deutschland weit hinten, was
die Impfvorsorge betrifft.
Die Gründe sind vielfältig.
Wesentlich ist sicherlich auch
ein defizitärer Wissensstand der
Ärzteschaft, wie Statistiken be­
legen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden
wir in Hausarztpraxen Impflücken
zwischen 35 und 55 Prozent,
bei den Frauenärzten mögen sich
die Zahlen in einem ähnlichen
Rahmen bewegen. Selbst bei
Pädiatern gibt es mancherorts
Bekanntmachungen
Impflücken zwischen 5 und
20 Prozent. In der Mehrzahl
Routineleistungen, die einfach
nur vergessen werden und das,
obwohl Impfleistungen budgetneutral sind.
Inhalt des Seminars:
Grundlagen des Impfens,
Epidemiologie-Impfstofftypen
Impfsystem in Deutschland –
Impfpräventable Erkrankungen –
Risiken, Nebenwirkungen
Impfen von Risikopatienten –
Vorgehen in der Praxis – Test
Programmablauf:
Wechsel Impulsreferaten und
Kleingruppenarbeit u. a.
Diskussion von Fallbeispielen –
Fragen rund um den Impfpass
Argumente bei Impfgegnern –
Training zur korrekten Impf­
beratung
Termin:
Samstag, 28. November 2009
Zeit: 9.00 s.t.–14.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: 20,– Euro Rückerstattung
möglich!
Teilnehmerzahl begrenzt!
Spezielle Schmerztherapie
gemäß Kursbuch
der Bundesärztekammer 2007
Schmerztherapie wird von jedem
klinisch tätigen Arzt jeden Tag
durchgeführt – zum Beispiel bei
akuten Schmerzen, bei Koliken,
Verletzungen oder Entzündungen. Bei akuten Erkrankungen hat der Schmerz eine
sehr wichtige Warn- und auch
Rehabilitationsfunktion.
Patienten mit chronischen
Schmerzen können durch entsprechend weitergebildete Ärzte
rechtzeitig eine sachgerechte
Beratung und individuelle
Therapie erhalten. Damit wird
einer weiteren Chronifizierung
der Schmerzen entgegengewirkt.
Die Zusatz-Weiterbildung
„Spezielle Schmerztherapie“
soll in Klinik und Praxis tätigen
Ärzten die Vertiefung ihrer
Kenntnisse und Fertigkeiten
im Bereich der Schmerztherapie
vermitteln.
Die Zusatzbezeichnung kann von
Fachärzten aller Fachrichtungen
erworben werden. In dem Kurs
sollen fachübergreifende Kenntnisse der Schmerztherapie vertieft und vermittelt werden.
Für die Abrechnung von Leistungen der Akupunktur wird von der
KV unter anderem die Teilnahme
an einem Kurs über 80 Stunden
Schmerztherapie gefordert.
Termine:
4./5. Dezember 2009
22./23. Januar 2010
5./6. Februar 2010
5./6. März 2010
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Zeit: Freitag/Samstag,
9.00 s.t.–18.00 Uhr
Entgelt: 800,– Euro
Motivierende Gesprächsführung –
Workshop
Leitung: Dipl. Psych. Katrin Frick,
Berlin
Motivierende Gesprächsführung
(Motivational Interviewing, MI)
ein von Miller und Rollnick
(Lambertus, 2004) für die Suchtbehandlung entwickeltes Verfahren, wurde in den vergangenen
Jahren für andere Gesundheitsbereiche weiterentwickelt.
Die Wirksamkeit dieser 3–5minütigen Kurzinterventionen
(KI) konnte in zahlreichen S
tudien nachgewiesen werden.
Mithilfe klar strukturierter KIModule kann die Anwendung
Motivierender Gesprächsführung
als Kurzintervention für Praxis
und Klinik im Workshop geübt
werden, was den Behandlern
eine effizientere Gesprächs- und
Patientenführung ermöglicht.
Ziel ist die Vermittlung theoretischer und praktischer Grund­
lagen der Motivierenden Gesprächsführung für den Einsatz
im Arbeitsfeld der Teilnehmer
zur Motivierung von Patienten
hinsichtlich gesundheitsförderlichen Verhaltens wie zum
Beispiel: MedikamentenCompliance, Ernährung/Diät,
Sport/Bewegung, Alkohol­
konsum/Rauchen.
Termin:
Freitag, 22. Januar 2010
Zeit: 13.30 s.t.–20.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Kursweiterbildung Suchtmedizin
zur Erlangung der Zusatz­
bezeichnung gemäß WBO 2006
Leitung: Dr. Rüdiger Gellert,
Freiburg und Dr. Friedemann
Hagenbuch, Zentrum
für Psychiatrie Emmendingen
Suchttherapie geht alle an!
Abhängigkeitserkrankungen
begegnen beinahe täglich jedem
Arzt, jeder Ärztin, ob in der Praxis
oder im Krankenhaus tätig.
Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin,
stimulierenden Substanzen und
auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare
Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar.
Suchtmedizin ist deshalb eine
Querschnittsaufgabe für alle
Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen
Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol,
Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug
aller Ärztinnen und Ärzte.
In der aktuellen Weiterbildungsordnung 2006 ist die Sucht­
medizin als Zusatzweiterbildung
geführt und beinhaltet eine
50-stündige Kursweiterbildung.
Zielgruppe des Seminars sind
neben allen Hausärzten auch alle
Fachärzte sowohl im ambulanten
als auch stationären Bereich und
alle Weiterbildungsassistenten.
Termine:
Teil 1: 22./23. Januar 2010
Teil 2: 19./20. März 2010
Teil 3: 23./24. April 2010
Teil 4: 18./19. Juni 2010
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Zeit: Freitagnachmittag/
Samstag ganztags
Entgelt: 520,– Euro komplett;
150,– Euro pro Wochenende
(Teile können einzeln gebucht
werden)
Medizinische Hypnose
für Ärzte Einführungskurs
Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross,
Freiburg
In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis
aktueller neurophysiologischer
Erkenntnisse wirkungsvolle
Ad-hoc-Interventionen der
modernen Hypnose bei akuten
und chronischen Schmerzen,
somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen,
nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch
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ÄBW 11 • 2009
491
12.12.2008 10:25:33 Uhr
Bekanntmachungen
erfahrbar vermittelt. In der
täglichen Praxis angewendet,
können die Beschwerden für
den Patienten durch HypnoseTechniken unmittelbar erlebbar
reduziert werden. Wesentlicher
Vorteil hypnotherapeutischer
Ansätze in der Behandlung dieser
Störungen ist zudem, dass sie –
konsequent ressourcen- und
lösungsorientiert eingesetzt –
vermehrt die unwillkürlichunbewusste Erlebnisebene des
Patienten einbeziehen und
unter anderem bei Schmerz objektivierbare psychobiologische
Wirkungen entfalten.
Ziel:
Sie erwerben methodische
Fertigkeiten in der Anwendung
spezieller Hypnose-Techniken
zur Beschwerdeminderung und
zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen
Störungen sowie bei Spannungszuständen, zum Beispiel vor
medizinischen Eingriffen.
Inhalte:
– Grundlagen, Wirkungsweise
und Anwendungsfelder
der modernen Hypnose
– Hypnose-Strategien zur
Ressourcenaktivierung, Symptom- und Stressreduktion
– Interventionen der modernen
Hypnose bei psychosomatischen Störungen
Lehrformen: Theorie-Inputs,
Demonstrationen, Partner- und
Gruppenübungen
Geplanter Ablauf: Klärung spezieller Interessen und Anliegen
der Teilnehmer, Theoretische
Grundlagen, Ablauf der HypnoseSitzung, Induktionstechniken,
Trance-Phänomene, psychobiologische Wirkungsweise, wissenschaftlich fundierte Anwendungsfelder
Praktische Übungen: TranceInduktion zur Entspannung
und Ressourcenaktivierung,
Auswertung
Input & Demonstration:
Arbeit mit Submodalitäten bei
Schmerz und psychosomatischen
Störungen
492
Praktische Übungen:
Arbeit mit Submodalitäten
Auswertung – Klärung offener
Fragen – Ausblick – Abschluss
Termin:
Samstag, 6. Februar 2010
Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Kursweiterbildung Palliativmedizin
Gemäß Beschluss des
106. deutschen Ärztetages 2003
zur Musterweiterbildungsordnung (MWO) sind Voraussetzung
zur Erlangung der Zusatz­
bezeichnung Palliativmedizin
eine Facharztanerkennung
und ein Basiskurs von 40 Kurs­
einheiten sowie eine Weiter­
bildungszeit von 12 Monaten bei
einem Weiterbildungsbefugten
(gemäß § 5, Abs. 1, Satz 2 der
MWO), anteilig ersetzbar durch
120 Stunden Fallseminare
einschließlich Supervision.
Basiskurs Palliativmedizin
Leitung: PD Dr. Becker, Uniklinik,
Freiburg
Mit der zunehmenden Etablierung der Palliativmedizin soll
die Betreuung unheilbar kranker
Patienten mit weit fortgeschrittenen und zum Tode führenden
Erkrankungen sowie die Begleitung ihrer Angehörigen verbessert werden. Palliative Care ist
ein umfassendes Behandlungskonzept, das sowohl eine effektive Schmerztherapie und Symptomkontrolle als auch die Integration der psychischen, sozialen
und spirituellen Bedürfnisse der
Patienten, der Angehörigen und
des Behandlungsteams sowohl
während der Erkrankung als auch
im Sterbeprozess und in der Zeit
danach umfasst. Da der Patient
die letzte Phase seines Lebens
nach Möglichkeit in der häuslichen Umgebung verbringen
können soll, ist der Hausarzt als
sein kontinuierlicher ärztlicher
Begleiter ein wichtiger Anwender
ÄBW 11 • 2009
palliativmedizinischer Gedanken
und Methoden. Im Basiskurs
Palliativmedizin sollen für ärztliche Kollegen aus dem nieder­
gelassenen und aus dem stationären Bereich gleichermaßen
praxisnahes und evidenzbasiertes
Basiswissen für die Betreuung
unheilbar kranker Patienten vermittelt werden. Dieses beinhaltet
neben der Vermittlung von
medizinischen Kenntnissen und
Fertigkeiten auch die Sensibilisierung für die besondere Haltung,
die dem palliativmedizinischen
Handeln zugrunde liegt und
die das Bewusstsein und die
Offenheit für die existenziellen,
spirituellen und psychosozialen
Bedürfnisse der Patienten und
ihrer Angehörigen mit einschließt.
Termin:
1.–5. Februar 2010 (Mo–Fr)
Zeit: 9.15 s.t.–ca.18.00 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Basiskurs Palliativmedizin
Leitung: Dr. Tobias Reiber,
Freiburg, (9. Kurs)
Termine:
19./20. März 2010
16./17. April 2010
25./26. Juni 2010
Zeit: freitags, 14.00 s.t.–18.30
Uhr, samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: FBZ, Goethestr., Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/
47 38, Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax (07 61) 8 84-41 45
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-01119
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ortenaukreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-02119
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: F-03119
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rottweil
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-04119
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Lörrach
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-05119
Bekanntmachungen
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-06119
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Lörrach
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: F-07119
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Nephrologie
Schwarzwald-Baar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-08119
Kinder- und Jugendmedizin
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-09119
Orthopädie
Lörrach
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-10119
Orthopädie
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 02. 2010
Chiffre: F-11119
Nervenheilkunde
und Psychotherapeutische
Medizin
Hälftiger Versorgungsauftrag
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-12119
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-13119
Radiologie
Freiburg, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-14119
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-15119
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-16119
Psychologische
Psychotherapie
Schwarzwald-Baar-Kreis
Jobsharing-Berufsausübungs­
gemeinschaft
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: F-17119
Augenheilkunde
Schwarzwald-Baar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-18119
(Bitte beachten Sie die verkürzte
Bewerbungsfrist bis zum
27. 11. 2009 für die Praxis
mit der Chiffre-Nr. F-18119)
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 12. 2009 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Mithilfe der von der Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Rhetorik-Seminar:
Diskutieren und Argumentieren
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten.
Termin:
Samstag, 21. November 2009
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 31/2009)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
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Der Arbeitsalltag ist im stetigen Wandel. Schnelle Anpassung
an veränderte Anforderungen des Gesundheitsmarktes fordern
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in hohem Maß. Fort- und
Weiterbildung ist der Schlüssel zum beruflichen Erfolg!
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daher Fort- und Weiterbildungslehrgänge an, die den aktuellen
Anforderungen gerecht werden. Unsere Angebote orientieren
sich an täglichen beruflichen Fragestellungen und zeichnen
sich durch konsequente Praxisorientierung aus ,welche
kontinuierlich ergänzt und ggf. auch erweitert werden.
Wissen am puls der Zeit
Unsere Seminare sind breitgefächert und richten sich an
„Medizinische Fachangestellte“ und Interessiert.
am 25.11.2009
„Rhetorik und Kommunikationsseminar
– Miteinander reden und verstehen“
am 28./29.11.2009 „Qualitätszirkel professionell moderieren“
(Moderatorenausbildung)
ab 2010
Lehrgang: Praxismanagement (60 Std.)
Ausbildung der Ausbilder (AdA)
Führungskräfte-Seminar,
IGeL-Management usw.
Schauen Sie doch mal auf unsere Homepage:
www.bildungswerk-gesundheit.de
Ihr Team vom Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V. (BIG)
Käthe Oertel: Tel.: (0 88 61) 58 28
Renate Salm: Tel.: (05 41) 9 99 72 90
Sabine Ridder: Tel.: (0 35 83) 79 12 45
ÄBW 11 • 2009
493
Bekanntmachungen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: jeweils 120,– Euro
Punkte: 11
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem
Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Fallseminare „
Medizinische Begutachtung“
Termin:
Samstag, 21. November 2009
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 13/2009)
Leitung: Dr. med. Gisela
Herterich, Fortbildungs­
beauftragte der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
15 Personen
Gebühr: jeweils 95,– Euro
Punkte: 8
Demenz aktuell 2009 –
zwischen Ideal und Realität
Termin:
Mittwoch, 2. Dezember 2009
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 26/2009)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
494
Notfallmedizin
für Nicht-Notfallmediziner –
Kardiovaskuläre Notfälle
Termin:
Samstag, 5. Dezember 2009
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 32/2009)
Leitung: Dr. Hörtling,
Leitender Arzt des Notarzt­
dienstes Ravensburg
Ort: Krankenhaus St. Elisabeth;
OSK, Elisabethenstr. 15,
88212 Ravensburg
Gebühr: 90,– Euro
(inkl. Verpflegung)
Punkte: 10
Patientenverfügung
und Sterbehilfe
Termin:
Mittwoch, 9. Dezember 2009
19.00–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 33/2009)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Homepage für den Arzt –
Grundkurs
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 16. Januar 2010
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 6/2010)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
ÄBW 11 • 2009
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
(inkl. Verpflegung)
Punkte: 11
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem
Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Sexualität im Alter –
Lust oder Frust?
Termin:
Mittwoch, 17. Februar 2010
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 15/2010)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Hörsaal, Medizinische Klinik,
Am oberen Eselsberg, AlbertEinstein-Allee 23, 89081 Ulm
Gebühr: kostenfrei
Die Veranstaltung ist bei
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg mit 3 Fortbildungspunkten angemeldet.
Fallseminare „Palliativmedizin“
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
12-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I–III,
angeboten.
Module I–II
Termine:
Modul I 23.–26. Januar 2010
Modul II 27.–30. Januar 2010
(Anmeldungs-Nr. 2/2010)
Teilnehmerzahl: 20 Personen
Gebühr: 845,– Euro
Modul III
Termin:
10.–13. März 2010
(Anmeldungs-Nr. 3/2010)
Teilnehmerzahl: 20 Personen
Gebühr: 425,– Euro
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: 40 je Modul
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatz­
bezeichnung ist unter anderem
die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für
welchen die Bundesärztekammer
ein Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 5. März 2010
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 6. März 2010
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 7. März 2010
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 19. März 2010
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 20. März 2010
9.00–17.00/18.00 Uhr
Sonntag, 21. März 2010
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 1/2010)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Laupheim, Facharzt für Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 350,– Euro
Punkte: 40
Bekanntmachungen
Grundlagen der Medizinischen
Begutachtung
Die Erstellung von medizinischen
Gutachten gehört zur ärztlichen
Berufsausübung. Ärztliche
­Gutachten werden von privaten
und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten
­beantragt. Bereits im Rahmen
­ihrer Weiterbildung müssen
­Ärztinnen und Ärzte Gutachten
anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden
­ihnen allerdings weder in der
Aus- noch in der Weiterbildung
vermittelt. Auch im Rahmen der
Fortbildung gibt es nur vereinzelt
und zum Teil sehr verschiedene
Angebote, die sich dieses Themas
annehmen.
Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges
Curriculum ausgearbeitet,
das die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg überarbeitet
hat und mit 32 Stunden anbietet.
Termine:
Freitag, 12. März 2010
9.00–17.45 Uhr
Samstag, 13. März 2010
9.00–17.30 Uhr
Freitag, 26. März 2010
9.00–16.05 Uhr
Samstag, 27. März 2010
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 4/2010)
Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps,
Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
40 Personen
Gebühr: 325,– Euro (inkl. Kurs­
unterlagen und Verpflegung)
Punkte: 32
Power Point-Seminar
Termin:
Samstag, 10. April 2010
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 16/2010)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Reutlingen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 4
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg bietet
nachfolgend eine Veranstaltung
zur „Qualifikation Tabakent­
wöhnung“ in der neuen Lernform
des „Blended Learning“ an.
Das Blended Learning verbindet
elektronisches Lernen und einen
Präsenzteil und vereint damit
die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
wurde von der Bundesärzte­
kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus
20 Unterrichtseinheiten.
4 Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung,
ein 8-Stunden-Block auf ein
online gestütztes Selbststudium
in einem Zeitraum von circa
6 Wochen und weitere 8 Stunden
auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung.
Als Kursleiter konnte Herr Prof.
Dr. med. Batra, ltd. Oberarzt
in der Universitätsklinik für
Psychiatrie und Psychotherapie,
Tübingen, gewonnen werden.
Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt.
Termine:
1. Veranstaltung
Mittwoch, 17. März 2010
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Donnerstag, 6. Mai 2010
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 9/2010)
2. Veranstaltung
Mittwoch, 7. Juli 2010
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 11. September 2010
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 10/2010)
3. Veranstaltung
Mittwoch, 13. Oktober 2010
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 27. November 2010
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 11/2010)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
ltd. Oberarzt in der Universitätsklinik für Psychiatrie und
Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: jeweils 190,– Euro
(inkl. Verpflegung)
Punkte: jeweils 20
Tabakentwöhnung –
Verhaltenstherapeutische
Techniken im Gruppensetting
Termine:
Samstag, 8. Mai 2010
9.00–14.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 12/2010)
Samstag, 22. September 2010
9.00–14.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 13/2010)
Samstag, 4. Dezember 2010
9.00–14.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 14/2010)
Leitung: Frau Dipl.-Psych. Martina
Schröter, Universitätsklinik für
Psychiatrie und Psychotherapie,
Sektion für Suchtmedizin und
Suchtforschung, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: jeweils 75,– Euro
Punkte: 8
13. Gesundheitsforum
Südwürttemberg
Thema:
„Medikamente – schädlicher
Gebrauch und Abhängigkeit“
Termin:
Samstag, 24. April 2010
10.00–13.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 5/2010)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 4
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ÄBW 11 • 2009
495
Bekanntmachungen
Impressum
So erreichen Sie direkt
unseren Leserservice
Postfach 91 61
97091 Würzburg
Notfallmedizinischer Kurs
für Medizinische Fachangestellte
Termine:
Mittwoch, 13. Januar 2010
14.30–18.00 Uhr
Teil I: Notfälle in der Arzt­
praxis, Lagerungsarten
Mittwoch, 20. Januar 2010
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Basismaßnahmen der
Reanimation (Grundlagen)
(Anmeldungs-Nrn. AH1/2010 und
AH2/2010)
Mittwoch, 10. Februar 2010
14.30–18.00 Uhr
Teil I: Notfälle in der Arzt­
praxis, Lagerungsarten
Mittwoch, 17. Februar 2010
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Basismaßnahmen der
Reanimation (Grundlagen)
(Anmeldungs-Nrn. AH3/2010 und
AH4/2010)
Mittwoch, 10. März 2010
14.30–18.00 Uhr
Teil I: Notfälle in der Arzt­
praxis, Lagerungsarten
Mittwoch, 17. März 2010
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Basismaßnahmen der
Reanimation (Grundlagen)
(Anmeldungs-Nrn. AH5/2010 und
AH6/2010)
Leitung: Dr. med. Walz, Ulm
Ort: Haus der Fortbildungs­
akademie, 89077 Ulm,
Einsteinstr. 59, 5. Stock
Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag
pro Person inkl. Skript
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– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Walz,
Rosengasse 17, 89073 Ulm
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16,
Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
496
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-21 00
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Biberach
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: R-01119
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Tübingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-02119
Anästhesiologie
Biberach
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-03119
Kinder- und Jugendmedizin
Bodenseekreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: R-04119
ÄBW 11 • 2009
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Tübingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: R-05119
Radiologie
Ulm, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: R-06119
Psychologische Psychotherapie
Kinder- und Jugendlichen­
psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Sigmaringen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: R-07119
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 12. 2009 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Telefon +49 (0) 711 /6 36 72 407
Telefax +49 (0) 711 /6 36 72 414
E-Mail: [email protected]
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (Vorsitzender),
Dr. med. Ulrike Wahl (stellv. Vorsitzende), Dr. med. ­Klaus Baier
(Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian ­Benninger,
Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Jan
Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz, Dr. med. Gerhard Schade
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 89 45
Telefax (07 11) 76 98 98 59
[email protected]
Verlag und Auftragsmanagement:
Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart,
Anzeigenleitung:
Sebastian von Beckerath
Telefon (07 11) 63 67 28 49
Telefax (07 11) 63 67 27 60
[email protected]
Auftrags-Management:
Angela Grüssner (Leitung)
Telefon (07 11) 63 67 28 27
[email protected]
Rudolf Beck
Telefon (07 11) 63 67 28 61
Telefax (07 11) 63 67 27 60
[email protected]
Gesamt-Anzeigenleitung:
Walter Karl Eder (verantwortlich)
Telefon (07 11) 63 67 28 36
Telefax (07 11) 63 67 27 36
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Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 52 vom 1. 1. 2009 gültig.
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(inkl. der ­jeweils gül­tigen MwSt.).
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jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 26,40 €
EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 €
zzgl. Versandkosten 26,40 € zzgl. MwSt.
(Export- oder Importland).
Einzelheft: 13,80 € zzgl. Versandkosten.
Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell­
eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag
ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer
Baden-Württemberg abgegolten.
Bezugsbedingungen:
Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­längern sich
um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei
Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt
werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung
gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den
­Kreditinstituten abgebucht.
Redaktionsschluss für redaktionelle Bei­träge ist jeweils der 15.
des vorangehenden Monats. Mit Namen und ­Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei
Ein­sendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur
vollen oder auszugsweisen Veröffent­lichung vor­ausgesetzt. Die
Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor.
Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr
enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher
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der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann
benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als
solche gekennzeichnet sind.
Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse
für das ÄBW ist ­ausschließlich an die zuständige
Bezirks­ärztekammer zu melden.
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