Berufsbeschreibung von Masseur und medizinischer Bademeister

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Berufsbeschreibung von Masseur und medizinischer Bademeister
Kurz-Beschreibung
1. Masseur und medizinischer Bademeister/Masseurin und medizinische
Bademeisterin
1.1. Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)
Worum geht es?
Masseure und medizinische Bademeister bzw. Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen wenden
bei ihren Patienten bzw. Kunden verschiedene Verfahren der physikalischen Therapie an.
Individuell abgestimmte Behandlungskonzepte
Für jeden Patienten legen die Masseure und medizinischen Bademeister bzw. Masseurinnen und
medizinischen Bademeisterinnen individuelle Therapiekonzepte fest. Diese können auf eigenen Wünschen
der Patienten beruhen, sind zum Teil aber auch ärztlich verordnet. In solchen Fällen halten sie die
festgelegten Therapiepläne genau ein. Relevante Daten über Behandlungsverläufe dokumentieren sie in den
Patientenunterlagen. Zudem erledigen sie ggf. die Abrechnung der Leistungen mit den Krankenkassen. In
der Regel finden die Behandlungen in medizinischen bzw. pflegerischen Einrichtungen oder Massage-Praxen
statt, manchmal auch in Wellnesseinrichtungen. Bei bettlägerigen Patienten machen sie ggf. Hausbesuche,
speziell für Firmen bieten sie mitunter die "Mobile Massage" an: Dabei behandeln sie z.B.
Rückenverspannungen der Firmenmitarbeiter/innen direkt am Arbeitsplatz, auf einem klappbaren
Behandlungsstuhl.
Heilende Hände: Massagetherapie
Zur klassischen Massagetherapie gehören Ganzkörpermassagen, Halbmassagen, z.B. des Rückens, und
Teilmassagen, also Massagen eines Körperteils. Beispielsweise wird die manuelle angewendet, um
geschwollene Körperregionen zu entstauen. Andere Formen sind Bindegewebs-, oder Akupunkturmassagen.
Masseure und medizinische Bademeister bzw. Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen
beherrschen Techniken wie Streichen, Reiben, Kneten, Klopfen und Erschüttern. Dabei setzen sie z.B. Öle
oder Cremes ein. Mitunter verwenden sie spezielle Massagegeräte. Massagetherapien sind jedoch meist
reine Handarbeit, die mitunter körperlich anstrengend sein kann.
In Bewegung bleiben: Bewegungstherapie
Masseure und medizinische Bademeister bzw. Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen wenden
auch Bewegungstherapien an, sofern diese nicht Physiotherapeuten und -therapeutinnen vorbehalten sind.
Übungsbehandlungen bestehen beispielsweise aus passiven, dehnenden und mobilisierenden Übungen,
aktiv und aktiv-passiv geführten Widerstandsübungen. Die Übungen werden mit und ohne Geräte, im Wasser
oder als Trockenübungen, einzeln oder in Gruppen durchgeführt.
Strom und Wasser: Bestrahlungen und Bäder
Als weitere Behandlungsmethoden setzen Masseure und medizinische Bademeister bzw. Masseurinnen und
medizinische Bademeisterinnen physikalische Therapien mit Wärme, Gleichstrom, Infrarot- und UV-Licht ein.
Dazu gehören Kurzwellen-, Mikrowellen- oder hydroelektrische Behandlungen, Lichttherapien und
Bestrahlungen im Rahmen der Thermotherapie. Beispielsweise wenden sie hydroelekrische Bäder an, um
rheumatische Erkrankungen zu lindern. Diese wirken gefäßerweiternd und durchblutungsfördernd.
Auszug BERUFENET vom: 03.09.2008
Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
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Kurz-Beschreibung
Außerdem verabreichen die Masseure und medizinischen Bademeister bzw. Masseurinnen und
medizinischen Bademeisterinnen medizinische Bäder, denen sie natürliche und chemische Zusätze wie
ätherische Öle oder Schwefel beigeben, oder setzen Wasseranwendungen ein, z.B. das .
Entspannen und Durchatmen: Packungen und Inhalationen
Zudem verabreichen Masseure und medizinische Bademeister bzw. Masseurinnen und medizinische
Bademeisterinnnen Wärmepackungen, etwa mit Moor oder , und führen Kältebehandlungen mithilfe von
feuchtkalten Wickeln oder Eiskompressen durch. Patienten bzw. Kunden, die an den Atemwegen erkrankt
sind, verabreichen sie Inhalationen mit Solelösungen oder ärztlich verordneten Medikamenten.
1.2. Die Ausbildung im Überblick
Masseur und medizinischer Bademeister bzw. Masseurin und medizinische Bademeisterin ist eine
bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen.
Die Ausbildung dauert 2 1/2 Jahre.
1.3. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Vorausgesetzt wird der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss. Auch Personen ohne
Hauptschulabschluss können aufgenommen werden, sofern sie eine mindestens einjährige Berufsausbildung
nachweisen.
Vor Ausbildungsbeginn muss die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest
nachgewiesen werden.
Tipp: Weitere Informationen zu diesem Beruf (z.B. Ausbildungsvergütung bzw. Verdienst), enthält
die Datenbank BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.
Auszug BERUFENET vom: 03.09.2008
Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
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