Fördermittel für die Region Hannover

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Fördermittel für die Region Hannover
Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ
Fördermittelübersicht
für die Region Hannover
WER
Institution
proKlima ± Der
enercity-Fonds
Name des
Programms
Förderangebote
Neubau
(Förderprogramm
der Stadtwerke
Hannover für die
beteiligten Städte
Hannover,
Laatzen,
Langenhagen,
Seelze,
Ronnenberg und
Hemmingen)
WAS
Art und Umfang
der Förderung
Energielotse zur
Neubaubegleitung
(Beratung z. Funktionsweise
eines Passivhauses,
Anlagentechnik,
Fördermöglichkeiten,
Angebotsvergleiche) bis
PD[¼MH*HE
Passivhausförderung
Einfamilienhaus/Doppelhaushälfte PD[¼;
Doppelhaus PD[¼;
ab 3 Reihenhäusern je
+DXVPD[¼;
Mehrfamilienhaus ab 3 WE
XPHKUPD[¼WE;
Passivhaus-Starthilfe für
Handwerker, Planer und
Architekten, bis 75% der
Kosten, max. 5.000¼
Stadt Burgwedel
Einschränkungen
und Bedingungen
Kumulierung
Â4XDOLWlWVVLFKHUXQJHQÄ3DVVLYKDXV-
möglich
*HElXGHKOOH³Ä/IWXQJVWHFKQLN³
Ä+HL]XQJVWHFKQLN³VRZLH/XIWGLFKWheitstest sind Fördervoraussetzung.
 maximale Förderung i.d.R. ¼
je Wohnung bzw. 40.000¼MH
Wohngebäude;
ÂRechnerischer Nachweis:
Maximaler Heizenergiebedarf von
15 kWh/(m²/a) und Primärenergiebedarf für alle Haushaltsanwendungen (Heizung, Warmwasser,
Strom) von 120 kWh/(m²/a);
Die Berechnung muss mit der
aktuellen Version d. PassivhausProjektierungspakets (PHPP)
erfolgen.
proKlima GbR
Glockseestraße 33
30169 Hannover
Tel.: (0511) 430 ± 19 70
Fax: (0511) 430 ± 21 70
Telefonische Beratung
Mo.-Fr. 9:00 ± 12:00 Uhr
Weitere Details siehe technische
Anforderungen, Stand 01.01.2011
Antragstellung bis
31.10.2011
Â4XDOLWlWVVLFKHUXQJÄ1LFKWZRKQJHElXGH³
notwendig, im Zuschuss enthalten;
Â%HUHFKQXQJPDNWXHOOHU9HUVLRQGHV
Passivhaus-Projektierungspakets (PHPP)
Für den Erwerb eines
Baugebiets im Stadtgebiet
Abschlag von 10% pro Kind
auf den Grundstückspreis,
maximal 40% (bei 4 Kindern
und mehr).
Gilt auch für Bauträger, die
im Auftrag von Familien
Handeln, der Bonus wird an
die Familien ausgezahlt.
Berücksichtigt werden alle im
Haushalt lebenden Kinder unter 16
Jahren zum Zeitpunkt des
Grundstückerwerbs, unabhängig
von Einkommen oder Trauschein.
Bei Veräußerung von geförderten
Häusern unter 10 Jahren muss der
Bonus zeitanteilig zurückgezahlt
werden.
möglich
Förderung von
Passivhäusern
auf
kommunalem
Bauland
Zuschuss:
5.000¼DOV
Kaufpreisrückerstattung
des Grundstücks für den
Bauherrn.
Â(UVWEHUDWXQJEH]JOLFK3DVVLYKlXVHUQ
obligatorisch;
Ânur für ausgewiesene, kommunale
Baugebiete in den Ortschaften
Engensen, Fuhrberg, Kleinburgwedel
und Wettmar;
möglich
Förderung der
Beratung zum
energetisch
optimierten
Bauen auf nicht
kommunalem
Bauland
Zunächst befristet bis 15.12.2011;
Zuschuss:
Beratung von Bauherrn
bzgl. des Baus eines
Passivhauses auf nicht
kommunalem Bauland:
50% der Kosten, max. ¼
HannoverKinderBaulandBonus
WO
Kontaktadresse
www.proklima-hannover.de
[email protected]
Zuschuss für den Bau
eines PassivhausNichtwohngebäudes:
¼ / m2 Energiebezugsfläche,
PD[¼
Förderangebot
Nichtwohngebäude
Stadt Hannover
NEUBAU
Weitere Detais siehe technische
Anforderungen, Stand 01.01.2011
Stadt Hannover
Einfamilienhaus-Büro
Brüderstraße 6
30159 Hannover
Tel.: (0511) 168-401 13
Fax: (0511) 168-453 07
www.hannover.de
[email protected]
Stadt Burgwedel
Umweltkoordinator
Malte Schubert
Fuhrberger Str. 4
30938 Burgwedel
Tel.: (05139) 89 73 - 108
Fax.: (05139) 98 449 ± 56
[email protected]
Niclas Gutzler
(05139) 89 73 - 611
[email protected]
Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
Info-Telefon: 0511 / 220022-20 (Mo. + Do. 9-17 Uhr)
www.klimaschutz-hannover.de • [email protected]
(Die Fördermittelübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit / alle Angaben ohne Gewähr / Stand: 10. 1. 2011)
WER
Institution
Gemeinde
Isernhagen
Name des
Programms
Förderprogramm von
Klimaschutzmaßnahmen in
kommunalen
Neubaugebieten
der Gemeinde
Isernhagen
WAS
Art und Umfang
der Förderung
Alle Zuschüsse in Form von
Kaufpreisrückerstattung d.
Grundstücks f. d. Bauherrn:
Energiesparhaus Typ A:
4.000¼, Voraussetzungen:
H'T* min. 20% < akt. EnEV,
+ Solarthermieanlage
+ Qualitätssicherung incl.
Dichtheitsprüfung,
+ kontrollierte Lüftung;
Energiesparhaus Typ B:
¼9Rraussetzungen:
H'T* min. 35% < akt. EnEV,
+ Solarthermieanlage
+ Fotovoltaikanlage
+ Qualitätssicherung incl.
Dichtheitsprüfung
+ kontrollierte Lüftung;
* Transmissionswärmeverlust
Einzelmaßnahmen:
MH¼IU
 Fotovoltaikanlage oder
 Solarthermieanlage mit
Heizungsunterstützung oder
 Holzpelletheizung oder
 CO2-sparende Baustoffe
Stadt Lehrte
Förderung von
Passivhäusern
auf
kommunalem
Bauland
Kooperation d.
Stadt Sehnde und
Stadtwerke
Sehnde
Einschränkungen
und Bedingungen
Kumulierung
Vorraussetzung f. Förderung:
Erstberatung d. unabh. Büro.
Kosten werden bei Förderungszusage erstattet.
möglich
WO
Kontaktadresse
Gemeinde Isernhagen
Bothfelder Str.29
30916 Isernhagen
Herr Gerolf Eden
Tel.: (0511) 61 53-282
[email protected]
Mindestanforderungen:
Solarthermieanlage
2
2
min. 10m Flach- o. 8m
Röhrenkollektoren,
b. Kombination m. Pelletheizung min.
2
2
6m (Röhren~), 5m (Flach~);
(Alternativ Fotovoltaikanlage
min. 2kW p)
Fotovoltaikanlage min. 2kW p
Lüftung < 80% Wärmerückg.
Holzpelletheizung ab Wirkgrad
3
•)HLQVWDXEDXV”PJP
Vorraussetzung Wärmepumpe:
:DVVHUa-DKUHVDUEHLWV]•
(UGa-DKUHVDUEHLWV]•XQG
Fotovoltaikanlage min. 4kW p.
Einzelmaßnahmen bis auf CO2sparende Baustoffe nicht mit Typ
A/Typ B kombinierbar;
PD[)|UGHUVXPPH¼;
Zuschuss:
4.000¼DOV
Kaufpreisrückerstattung
des Grundstücks für den
Bauherrn im Baugebiet
"Am Stadtpark"
Einzelheiten darüber, wie der
Nachweis zu erbringen ist, können
bei der Kontaktadresse erfragt
werden.
Kostenlose Bauberatung
über 1 Stunde:
Donnerstags 14-tägig,
16:00 ± 18:00 Uhr
Nur mit telefonischer
Terminanmeldung möglich
möglich
Stadt Lehrte
Amt für Wirtschaftsförderung
und Liegenschaften
Rosemarie Wilhelm
Rathausplatz 1
31275 Lehrte
Tel.: (05132) 505 - 240
Fax: (05132) 505 - 114
[email protected]
Stadt Sehnde
Nordstraße 21
31319 Sehnde
Herr Rolf Lange
Tel. (05138) 707-333
energieberatung@
sehnde.de
E.ON Avacon AG
Förderprogramme:
Erst-Einbau einer
Erdgasheizung oder einer
Wärmepumpe im Neubau:
Erdgas & Solar
Wärmepumpe &
Solar
Darlehen1 (Zinssatz 4,44%,
72 Monate Laufzeit)
ÂEnergieversorgung über E.ON
 Antrag bis 30.09.2011;
 Inbetriebn. bis 31.12.2011;
1) Höchstsätze Finanzierung
Erdgas & Solar:
:(PD[¼ZHLWHUH:(MH
¼JHVPD[¼
Wärmepumpe & Solar:
PD[¼
möglich
E.ON Avacon AG
Schillerstraße 3
38345 Helmstedt
Tel.: (0180) 1 28 22 66
Fax: (0180) 3 28 22 66
www.eon-avacon.com
[email protected]
Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ
Fördermittelübersicht
für die Region Hannover
WER
Institution
proKlima –
Der enercityFonds
(Förderprogramm der
Stadtwerke
Hannover für
die
beteiligten
Städte
Hannover,
Laatzen,
Langenhagen,
Seelze,
Ronnenberg
und
Hemmingen)
Stadt
Burgwedel
Name des
Programms
Förderangebote
Altbau
WAS
Art und Umfang
der Förderung
ALTBAU
Einschränkungen
und Bedingungen
 Gebäude muss vor dem
01.01.1995 errichtet worden
sein;
 maximale Förderung i.d.R.
5.000 € je Wohnung,
20.000 € je Wohngebäude
 Listen zugelassener
Dienstleister und
förderfähiger Heizungsanlagen bei proKlima
erhältlich
Qualitätssicherung: „Passivhaus-Gebäudehülle“1:
 Eigenleistung ist von der
bis 75% der Kosten max. 800€/ WE;
Förderung ausgeschlossen.
„Luftdichtheit“2: 250€ für die erste Wohnung (mit
Bonus: 350€), jede weitere Wohnung 150€ (mit
Bonus: 200€);
Passivhaus-Starthilfe für Handwerker, Planer und
Architekten, bis 75% der Kosten, max. 5.000€;
1) enthält Luftdichtheitstest
Wärmedämmung und neue Fenster3: Dämmung 2) Bonus f. besonders hohe
der Außenwand, oberste Geschossdecke, Dach:
Luftdichtheit
5€/m²; Passivhaus-Fenster: 30€/m²; Wärmege3) Dämmstoffdicke, -qualität u.
U-Werte siehe techn.
dämmter Dachgeschossausbau: 5€/m² Dämmfl.;
Anforderungen
Moderne Heizungs- und Lüftungstechnik mit
4
4) Voraussetz. QualitätsWärmerückgewinnung :
Wohnungszentral: 1.WE 3.000€, 2.-5. WE 1.500€, VLFKHUXQJHQÄ/XIWGLFKWKHLW³X
Ä/IWXQJVWHFKQLN³LP
6.-10 WE 1.000€;
Förderbetrag enthalten
Hauszentral: 2WE: 3.000€, 3.-10. WE: 500€;
5) max. 100 Heizkörper
Optimierung Heizungsanlage5: Berechnungen:
6) max. 50 Heizkörper, enthält
hydraul. Abgleich
15€ je Heizkörper, Nachrüstungen: 10€ je
7) min. 2 Wohneinheiten
voreinstellbarem Thermostatventil;
Innovative Bedarfsheizung6: 100€ / Heizkörper
Gas-Brennwertkessel: Bei Einbau 500€, incl.
hydr. Abgleich; Zentralisierung7 Heizungsanlage:
Details: technische Anfor200€ je WE, min. 400€; Warmwasserbereitung:
derungen, Stand 01.01.2011
100€ je WE, min. 200€;
Energielotse (Beratung zu Fördermitteln, Kostenschätzung, Förderantragstellung, Firmen-auswahl,
Rechnungsprüfung, etc.), Umsetzung mindestens
einer energetischen Modernisierungsmaßnahme
je Gebäude: bis 75% der Kosten, max. 500€;
Modernisierung z. KfW-Effizienzhaus (EnEV 2009):
KfW 100
75% der Kosten
max. 1.500€
KfW 70
75% der Kosten
max. 2.000€
KfW 55
75% der Kosten
max. 2.500€
WO
Kontaktadresse
proKlima GbR
Glockseestraße 33
30169 Hannover
Tel.: (0511) 430 – 19 70
Fax: (0511) 430 – 21 70
www.proklima-hannover.de
[email protected]
Telefonische Beratung
Mo.-Fr. 9:00 – 12:00 Uhr
Antragstellung bis zum
31.10.2011
Förderangebot
Nichtwohngebäude
Zuschuss für Komplettmodernisierung v. Nichtwohngebäuden mit Passivhaus-Komponenten:
50€ / m2 Energiebezugsfläche, max. 50.000€
Â4XDOLWlWVVLFKHUXQJ
„Nichtwohngebäude“ notwendig;
Â%HUHFKQXQJnach PassivhausProjektierungspaket; (PHPP)
Detais: technische Anforderungen, Stand 01.01.2011
Förderung der
Beratung zur
energetischen
Sanierung von
Altbauten
Zuschuss:
Beratung zur energetischen Sanierung eines
Altbaus durch einen Energieberater/ Energielotsen:
Je Gebäude 75 % der förderfähigen Kosten,
maximal 500€;
Gekoppelt an eine energetische Modernisierungsmaßnahme, die der Energieberater für sinnvoll erachtet.
Zunächst befristet bis
15.12.2011.
Stadt Burgwedel
Fuhrberger Str. 4
30938 Burgwedel
Tel.: 05139 / 89 73 - 108
Fax.:05139 / 98 449 - 56
Nur mit telefonischer
Terminanmeldung möglich
Stadt Ronnenberg
Hansastr. 38, 30952 Ronnenberg
Fr. Dipl.-Ing. Andrea Unterricker
Tel. (0511) 4600351
Kostenlose Energieberatung über 45 Minuten:
Jeden 2. Mittwoch im Monat, 13:00 – 18:00 Uhr
Stadt
Ronnenberg
[email protected]
[email protected]
Kostenlose Energieberatung über 1 Stunde:
Donnerstags 14-tägig, 16:00 – 18:00 Uhr
Kooperation d.
Stadt Sehnde
und d.
Stadtwerken
Sehnde
Gemeinde und
Gemeindewerke
Wedemark
Nur mit telefonischer
Terminanmeldung möglich
Stadt Sehnde
Nordstraße 21, 31319 Sehnde
Herr Rolf Lange
Tel. (05138) 707-333
[email protected]
Förderprogramm für
Umweltschutzmaßnahmen
(wird z.Zt.
überarbeitet)
Zuschuss zu Energieausweises (Bedarf) a: 50€;
Zuschuss f. Wärmedämmmaßnahmen b,c :
Kerndämm.: 4€/m2; Außenwanddämm.: 6€/m2
Max. 1.200€ oder 60% d. nachgew. Kosten;
Ersatz Nachtstromspeicherheizungc d. GasBrennwert~, Pellet~d, Klein-BHKW: 500€ / Anlage;
Einbau effizienter Erdwärme-, Grundwasserund Luft/Wasserpumpee: 10%, max. 1.200€;
Â(LQ- / Zweifamilienhäuser oder
selbstgenutztes Wohneigentum
a) Voraussetzung: Durchführ.
einer Energiessparmaßnahme;
b) f. Altbau vor 1980;
c ) Erstellung E-ausweis notw.;
d) gem. BAFA-Richtlinie;
e) -DKUHVDUEHLWV]DKO•;
Nachweis nach DIN EN 255,
hydraul. Abgleich;
Gemeindewerke Wedemark
Berliner Str. 3-5
30900 Wedemark
Frau Ursula Schwertmann
Tel. (0 51 30) 97 51 250
Fax (0 51 30) 581-165
[email protected]
www.gemeindewerke-wedemark.de
Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
Info-Telefon: 0511 / 220022-20 (Mo. + Do. 9-17 Uhr)
www.klimaschutz-hannover.de • [email protected]
(Die Fördermittelübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit / alle Angaben ohne Gewähr / Stand: 9. 3. 2011)
WER
Institution
E.ON Avacon
AG
Name des
Programms
Förderprogramme:
Erdgas & Solar
Wärmepumpe &
Solar
Stadtwerke
Burgdorf
Förderprogramme:
Erdgas
Wärmepumpe
WAS
Art und Umfang
der Förderung
Einschränkungen
und Bedingungen
WO
Kontaktadresse
Umstellung Heizung auf Erdgas /Wärmepumpe:
250€ einmalige Prämie oder
250€ einm. Prämie + Darlehen1
(4,44%, 72 Monate) oder
Darlehen1 (3,33 %, 72 Monate)
zusätzl. Kombi mit Solarthermieanlage:100€
 Antrag bis 30.09.2011;
 Inbetriebn. bis 31.12.2011;
1) Höchstsätze Finanzierung
Erdgas & Solar:
1. WE max. 7.100€, weitere WE
je 2.000€, ges. max. 21.000€;
Wärmepumpe & Solar:
max. 15.000€;
E.ON Avacon AG
Schillerstraße 3
38345 Helmstedt
Servicerufnr. (0180) 1 28 22 66
Fax:
(0180) 3 28 22 66
Zuschuss:
Umstellung der Heizungsanlage auf
Erdgas oder eine
Wärmepumpe:
einmalig 500€;
Gas-/Strombezug
spätestens zum 31.12.2011
und für mindestens 2 Jahre
über die Stadtwerke
Burgdorf ab Zählereinbau
Stadtwerke Burgdorf GmbH
Vor dem Hannoverschen Tor 12
31303 Burgdorf
Tel.: (0 51 36) 97 14-0
Fax: (0 51 36) 97 14-100
www.eon-avacon.com
[email protected]
[email protected]
Stadtwerke
Garbsen
Zuschuss:
Umstellung der Heizungsanlage von festen
Brennstoffen, Öl oder Flüssiggas auf den
Energieträger Erdgas:
250€;
Min. 2 Jahre Ergasbezug
über Stadtwerke Garbsen
Stadtwerke Garbsen GmbH
Kochslandweg 20-22
Herr Harald Kirch,
30823 Garbsen
Tel.: (05137) 7030 117
Fax: (05137) 7030 40
[email protected]
Energiewerke
Isernhagen
Förderprogramm
Erdgas & Solar
Förderprogramm für
Maßnahmen des
Umwelt- und
Klimaschutzes
Stadtwerke
Lehrte
Stadtwerke
Neustadt a.
Rbge.
Einmalige Prämie:
Umstellung der Heizung auf Erdgas: 250€
zus. Kombination m. Solarthermieanlage: 100€
Z
u
s
c
h
u
s
s
Wärmepumpe, auch Gas
ab 4m²
Solarthermieanlage
ab 10m²
Kombin. mit Gasbrennwerttechnik
1
Fassade
Fenster
Dach, Decke
Luftdichtheitstest (Blower-Door-Test)
Wärmedämmung
2
750€
500€
1.000€
750€
500€
500€
1000€
100€
3 Jahre Energiebezug über
EWI
 Zuschüsse nur für selbst
genutzte 1- oder 2-Familienhäuser, älter als 1.1.1995;
 Vorl. aktueller Energieausweis;
 3 Jahre Energiebezug über
EWI u. Auswert. d. Verbrauchs;
1) Geb. n. 1995, kein Neubau
2) Ab 2.500€ Investitionssumme
15% d. Kosten, max. 2.000€
Investitionsund
Förderbank
Niedersachsen
- NBank
Energetische
Modernisierung
Mietwohnung
Energieeffizienzdarlehen
Niedersachsen
Gemeinde Isernhagen
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
Gerolf Eden,
Tel. (05 11) 61 53-2 82
www.isernhagen.de
Abschluss eines 2-jährigen
Gasliefervertrags bis zum
30.06.2011;
Inbetriebnahme der Anlage
bis zum 30.09.2011
Stadtwerke Lehrte GmbH
Manskestraße 19, 31275 Lehrte
Tel.: (05132) 5005 - 0
Fax: (05132) 5005 - 16
Erstellung eines Energieausweises:
verbrauchsorientiert: 125€;
bedarfsorientiert:
295€;
Erdgas muss mindestens 3
Jahre als Energieträger
genutzt werden
Stadtwerke Neustadt a. Rbge.
GmbH & Co. KG
Herzstraße 3, 31535 Neustadt
Frau Rosemarie Dähner
Tel: 05032-897-36
Zuschuss:
Umstellung der Heizungsanlage auf Erdgas:
einmalig 350€ 1; bei Strombezug zusätzlich 150€ 2;
Kostenlose Energieberatung über 1 Stunde:
Jeden 1. Donnerstag im Monat, 15:00–18:00 Uhr 3
Thermografieaufnahmen und Blowerdoortest:
10% Ermäßigung beim eigenen Dienstleister;
Energetische
Modernisierung
Wohneigentum
www.ewi-isernhagen.de
Zuschuss:
Umstellung der Heizungsanlage auf den
Energieträger Erdgas:
Ein- und Zweifamilienhäuser: einmalig 500€;
Mehrfamilienhäuser bis zu einmalig 1.500€;
Zuschuss zur Umstellung der Heizungsanlage (Öl,
Flüssiggas,...) auf Erdgas:
einmalig 250€;
Stadtwerke
Wunstorf
Energiewerke Isernhagen, i.H.
E.ON Avacon Vertrieb GmbH
Jacobistr. 3, 31157 Sarstedt
Herr Christian Müller
Tel. (0 50 66) 83-3 13 06
Modern. Wohneigentum
Modern. Mietwohnungen
Dämmung; neue Fenster; Tausch fossiler Heiztechnik d.
Nutzung erneuerb. Energien; Min.: aktuell geltende EnEV
max. vergleichb.
Kosten 10.000-75.000€
Neubaukosten
Darlehen 40 %
Eigenleistung min. 15 %
Eigenleistung min. 25 %
Max. Einkommensgrenze, Details bei der Nbank
Zinsen: 10 Jahre 0%;
Zinsen: 15 Jahre 0%;
ab 11. Jahr 4%
ab 16. Jahr marktüblich
Antrag vor Beginn über Wohnraumförderungsstelle für
Gebäude vor 31.12.1983
www.stadtwerke-lehrte.de
[email protected]
1) Abschluss eines 2jährigen Gasliefervertrages;
2 ) Abschluss eines 2jährigen Gas- und
Stromliefervertrages;
3) nur für Kunden der
Stadtwerke Wunstorf
Energieeffizienzdarlehen
Dämmung; neue Fenster,
Türen, Heizung, Lüftung
10.000 - 50.000 € je WE;
10.000.000 je Kreditnehmer
Darlehen 100%
Verbilligung des KfWProgramms Nr. 152
Zinsen: 10 Jahre günstiger
als KfW, danach marktüblich
Antrag über N-Bank für
Gebäude vor 01.01.1995
Stadtwerke Wunstorf
GmbH & Co. KG
An der Nonnenwiese 7
31515 Wunstorf
Tel. (05031) 9540 – 0
Fax.( 05031) 14988
[email protected]
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen - NBank
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Tel.: (0511) 30031-313
Fax: (0511) 30031-11313
www.nbank.de
[email protected]
Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ
(Solarthermie)
Fördermittelübersicht
für die Region Hannover
WER
Institution
proKlima –
Der enercityFonds
Name des
Programms
Förderangebote
Erneuerbare
Förderprogramm der
Stadtwerke
Hannover für
die beteiligten
Städte
Hannover,
Laatzen,
Langenhagen,
Seelze,
Ronnenberg
und
Hemmingen)
SOLARWÄRME
WAS
Art und Umfang
der Förderung
Zuschuss f. Endkunden:
Qualitätssicherung:
„Solarpaket Plus“: 400€;
erstm. Erfasssung d. Zählerstände
Ertragsförderung:
Nach 1 Jahr erneute Erfassung d.
Zählerstände u. Auswertung:
0,20€/kWh Solarwärme, max.
90€/m2 Kollektorfläche
Effizienzbonus
Wärmespeicher u. Verteilung:
Speicherdämmung u. hocheffiz.
Zirkulationspumpen: 700€;
Garantierte Solarerträge für
Mehrfamilienhäuser*:
spez. Messtechnik u. Planung
z. dauerhaften, automatischen
Überwachung: 50 % der
Kosten, max. 2.000€
2
* ab 20m Kollektorfläche
Stadt
Hemmingen
Gemeinde
Wedemark
Klimaschutz in
der Stadt
Hemmingen
Förderprogramm
für
Umweltschutzmaßnahmen
Förderprogramm
für Maßnahmen
des Umwelt- und
Klimaschutzes
E.ON Avacon Förderprogramme:
AG
Erdgas & Solar
Wärmepumpe &
Solar
Kumulierung
 Es ist kein Anschluss an Nahund Fernwärmenetz möglich;
 Nur in Verbind. m. Heizungsmodernisierung und Verbund
mit Qualitätssicherung Solarpaket Plus;
 Keine Förderung bereits
bestehender Anlagen, oder
deren Erweiterung;
 Keine Förderung von Anlagen
auf Neubauten, da diese nach
EnEV 2009 quasi als Standard
festgeschrieben sind;
 Keine Eigenleistung möglich;
 Förderung nur, wenn
Fachhandwerk plant, liefert und
montiert,
 Liste von Fachhandwerkern
u. Liste zulässiger Kollektoren
bei proKlima erhältlich;
möglich
Details siehe technische
Anforderungen, Stand 01.01.2011
Zuschuss;
Solarthermieanlage in
Verbindung mit
Brennwerttechnik pauschal
200€
ÂAntragstellung vor
Massnahmenbeginn;
ÂEnergieausweis für Gebäude
vor 1984 obligatorisch;
ÂAntrag bis zum Ausschöpfen
der Fördermittel möglich
Zuschuss:
Bau v. Solarwärmeanlage 1:
50€ pro m2 Kollektorfläche,
max. 500€ pro Anlage.
ÂVoraussetzung: Erstellung eines
Energieausweises
(für Gebäude vor 01. 01.1995)
Zuschuss: Umstellung der
Heizung auf Erdgas:
einmalig 250€;
Kombination mit einer
Solarthermieanlage:
zusätzlich 100€;
-DKUH(QHUJLHEH]XJEHU(:,
(wird z.Zt.
überarbeitet)
Energiewerke Förderprogramm
Erdgas & Solar
Isernhagen
Einschränkungen
und Bedingungen
Solarab 4m²
thermieab
10m²
anlage
Solarthermie, Kombi m.
Gasbrennwerttechnik
500€
1.000€
1) Auf Ein- / Zweifamilienhäusern o.
selbstgenutztem Wohneigentum
 Zuschüsse nur selbstgen.1- / 2Fam.-häuser, kein Neubau;
 akt. Energieausweis;
 3 Jahre Gas v. EWI
750€
Umstellung der Heizung auf
Erdgas oder Wärmepumpe:
250€ einmalige Prämie oder
250€ einm. Prämie + Darlehen1
(4,44%, 72 Monate) oder
Darlehen1 (3,33 %, 72 Monate)
zusätzl. Kombination mit
Solarthermieanlage:100€
 Antrag bis 30.09.2011;
 Inbetriebn. bis 31.12.2011;
1) Höchstsätze Finanzierung
Erdgas & Solar:
1. WE max. 7.100€, weitere WE je
2.000€, ges. max. 21.000€;
Wärmepumpe & Solar:
max. 15.000€;
WO
Kontaktadresse
proKlima GbR
Glockseestraße 33
30169 Hannover
Tel.: (0511) 430 - 19 70
Fax: 0511 430-2170
www.proklima-hannover.de
[email protected]
Telefonische Beratung
Mo.-Fr. 9:00 – 12:00 Uhr
Antragstellung bis
31.10.2011
möglich
Stadt Hemmingen
Frau Straube
Tel.: (0511) 4103-276
bettina.straube@
stadthemmingen.de
Gemeindewerke Wedemark
Berliner Str. 3-5
30900 Wedemark
Frau Ursula Schwertmann
Tel. (0 51 30) 97 51 250
Fax (0 51 30) 581-165
[email protected]
www.gemeindewerkewedemark.de
Energiewerke Isernhagen c/o
E.ON Avacon Vertrieb GmbH
Jacobistr. 3, 31157 Sarstedt
Herr Christian Müller
Tel. (0 50 66) 83-3 13 06
www.ewi-isernhagen.de
Gemeinde Isernhagen
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
Herr Gerolf Eden
Tel. (05 11) 61 53-2 82
www.isernhagen.de
E.ON Avacon AG
Schillerstraße 3
38345 Helmstedt
Tel.: (0180) 1 28 22 66
Fax: (0180) 3 28 22 66
www.eon-avacon.com
[email protected]
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
Info-Telefon: 0511 / 220022-20 (Mo. + Do. 9-17 Uhr)
www.klimaschutz-hannover.de • [email protected]
(Die Fördermittelübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit / alle Angaben ohne Gewähr / Stand: 10. 1. 2011)
Ein
Service von HAUS
Fördermittelübersicht
fürund
die GRUNDBESITZ
Region Hannover
Geld für die Sonne!
Fördermittelübersicht
Solarstrom (Fotovoltaik)für die Region Hannover
Fördermittelübersicht
für die Region Hannover
Geld für die Sonne!
Fördermittelübersicht
für
die Region Hannover
Geld für die(Fotovoltaik)
Sonne!
Solarstrom
Geld
für die(Fotovoltaik)
Sonne!
Solarstrom
Solarstrom (Fotovoltaik)
(Fotovoltaik)
Fördermittelübersicht
für die Region Hannover
SOLARSTROM
Bundesregierung
WER
Institution
Bundesregierung Name des
Programms
Bundesregierung
WAS
Art und Umfang
der Förderung
Einschränkungen
und Bedingungen
Bundesregierung
Vergütung für
Fotovoltaikanlagen
durch den Netzbetreiber
Netzgekoppelte Anlagen; Vergütung für 20
Jahre garantiert; zu diesen Konditionen nur bei
Inbetriebnahme bis zum 31.12.2011
ErneuerbareEnergien-Gesetz
(EEG)
WO
Kumulierung Kontaktadresse
zuständiger Netzbetreiber
* keine Ackerflächen!
Einspeisung
bis 30 kW
bis 100 kW
bis 1.000 kW
über 1.000 kW
ab 01.01.2011
28,74 ct/kWh
27,33 ct/kWh
25,86 ct/kWh
21,56 ct/kWh
Freiflächen *
21,11Ackerflächen!
ct/kWh
* keine
* keine Ackerflächen!
Eigenverbrauch
Anteil
Eigenverbrauch
ab 01.01.2011
bis 30 kW
bis 100 kW
bis 30%
ab 30%
bis 30%
ab 30%
bis 30%
ab 30%
12,36 ct/kWh
16,74 ct/kWh
10,95 ct/kWh
15,33 ct/kWh
9,48 ct/kWh
13,86 ct/kWh
Beispielrechnung Fotovoltaikanlage:
Einspeisung 1.000 kWh x 28,74 ct
Stromerzeugung 2.000 kWh p.a.
Eigenverbrauch bis 30% 600 kWh x 12,36 ct
Netzeinspeisung 1.000 kWh p.a.
Eigenverbrauch ab 30% 400 kWh x 16,74 ct
Eigenverbrauch 1.000 kWh p.a.
Vermiedene Stromkosten 1.000 x 20 ct
Eigenverbrauchsanteil 50%
Solarertrag gesamt p.a.
Inbetriebnahme: Januar 2011
Solar-Ertrag über 20 Jahre (netto)
Fördermittelübersicht
für die Region Hannover
WER
Institution
proKlima – Der
proKlima
– Der
enercity-Fonds
enercity-Fonds
(Klimaschutzfonds
(Klimaschutzfonds
der Stadtwerke
der
Stadtwerke
Hannover
AG und
Hannover
AG und
der beteiligten
der
beteiligten
Städte
Hannover,
Städte
Hannover,
Hemmingen,
Hemmingen,
Laatzen,
Laatzen,
Langenhagen,
Langenhagen,
Ronnenberg,
Ronnenberg,
Seelze)
Seelze)
Stadt Hemmingen
Stadt Hemmingen
Gemeinde und
Gemeindewerke
Wedemark
bis 500 kW
Name des
Programms
Förderangebot
Förderangebot
Erneuerbare
Erneuerbare
Klimaschutz in der
Klimaschutz
in der
Stadt Hemmingen
Stadt Hemmingen
Förderprogramm
für Umweltschutzmaßnahmen
(wird z.Zt.
überarbeitet)
WAS
Art und Umfang
der
Förderung
Zuschuss:
Zuschuss:
Einbau eines automatisch
Einbau
eines nach
automatisch
beschickten,
BAFAbeschickten,
nach BAFAKriterien förderfähigen…
Kriterien förderfähigen…
Holzpelletkessels bis
Holzpelletkessels
bis
100 kW:
100
kW:
2.000€
2.000€
HolzhackschnitzelHolzhackschnitzelkessels bis 100 kW:
kessels
1.000€ bis 100 kW:
1.000€
Zuschuss; Einbau von
Zuschuss;
Holzpellet-Einbau
oder von
Holzpelletoder
Holzpelletkesseln:
Holzpelletkesseln:
pauschal 300€;
pauschal
bei Ersatz300€;
einer
bei
Ersatz einer
NachtstromspeicherNachtstromspeicherheizung durch eine
heizung durch eine
Holzpelletheizung:
Holzpelletheizung:
pauschal 500€
pauschal 500€
Ersatz einer
Nachtstromspeicherheizung durch eine
Holzpellet-Heizung 2:
500€ pro Anlage.
287,40 €
74,16 €
66,96 €
200,00 €
628,52 €
¼
HEIZEN MIT HOLZ
Einschränkungen
und
Bedingungen
 Es ist kein Anschluss an NahÂund
Es Fernwärmenetz
ist kein Anschluss
an Nahmöglich;
und
möglich;
 NurFernwärmenetz
für Bestandsgebäude;
ÂÂ Nur
für ist
Bestandsgebäude;
Kessel
alleiniger WärmeÂerzeuger;
Kessel ist alleiniger Wärmeerzeuger;
 Hydraulischer Abgleich und
ÂEinbau
Hydraulischer
Abgleich
und
hocheffizienter
Pumpe
Einbau
Pumpe
(Klassehocheffizienter
A);
(Klasse A);
Kumulierung
möglich
möglich
WO
Kontaktadresse
proKlima GbR
proKlima
GbR 33
Glockseestraße
Glockseestraße
30169 Hannover33
30169
Hannover
Tel.: 0511
430-1970
Tel.:
Fax: 0511
0511 430-1970
430-2170
Fax:
0511 430-2170
www.proklima-hannover.de
Telefonische Beratung
www.proklima-hannover.de
[email protected]
[email protected]
Telefonische
Mo.-Fr. 9:00 –Beratung
12:00 Uhr
Mo.-Fr. 9:00 – 12:00 Uhr
Details siehe technische
Details
siehe technische
Anforderungen,
Stand 01.01.2011
Anforderungen, Stand 01.01.2011
ÂAntragstellung vor
ÂAntragstellung vor
Maßnahmenbeginn;
Maßnahmenbeginn;
Ânach Fertigstellung
Ânach Fertigstellung
Verwendungsnachweis;
Verwendungsnachweis;
ÂEnergieausweis für vor 1984
ÂEnergieausweis
für vor 1984
errichtete Gebäude
errichtete Gebäude
obligatorisch;
obligatorisch;
ÂAntrag bis zum Ausschöpfen
ÂAntrag
bis zum möglich
Ausschöpfen
der Fördermittel
der Fördermittel möglich
Voraussetzung: Erstellung
eines Energieausweises;
2) gem. BAFA-Richtlinie;
AntragAntragstellung bis
stellung
bis
31.10.2011
31.10.2011
möglich
möglich
Stadt Hemmingen
Stadt Hemmingen
Frau Straube
Frau
Straube4103-276
Tel.: (0511)
Tel.:
(0511) 4103-276
bettina.straube@
bettina.straube@
stadthemmingen.de
stadthemmingen.de
Gemeindewerke Wedemark
Berliner Str. 3-5
30900 Wedemark
Frau Ursula Schwertmann
Tel. (0 51 30) 97 51 250
Fax (0 51 30) 581-165
[email protected]
www.gemeindewerkewedemark.de
Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ
Fördermittelübersicht
für die Region Hannover
WER
Institution
Name des
Programms
WAS
Art und Umfang
der Förderung
ERDGASFAHRZEUGE
Einschränkungen
und Bedingungen
Kumulierung
WO
Kontaktadresse
Förderung von Erdgasfahrzeugen
enercity
Contracting
GmbH
Förderung des
Initiativkreises
Erdgasfahrzeuge
in der Region
Hannover
Für die gesamte Region
Hannover (H- «
Freibetankung f. ErdgasNeufahrzeug* mit 250 Kg
über maximal 1 Jahr bei d.
Tankstellen von enercity
Für das Jahr der Förderung:
Erdgas-Aufkleber müssen am Fahrzeug
angebracht werden;
Gasantriebstechnologie darf in diesem
Zeitraum nicht entfernt werden.
Antragstellung bis 30.06.2011 oder
Ausschöpfen der Fördermittel
nicht
möglich
enercity Contracting GmbH
Herrn Frerich Brandes
Glockseestraße 33
30169 Hannover
Tel. (0511) 430-1836
Fax (0511) 430-1834
www.enercity-contracting.de
Förderung des
Initiativkreises
Erdgasfahrzeuge
in der Region
Hannover
Freibetankung mit 250 Kg /
Neufahrzeug* an der
TAMOIL (an der B6),
Bremer Straße 69 über
maximal 1 Jahr
Für das Jahr der Förderung:
Erdgas-Aufkleber müssen am Fahrzeug
angebracht werden;
Gasantriebstechnologie darf in diesem
Zeitraum nicht entfernt werden.
Antragstellung bis 31.12.2011 oder
Ausschöpfen der Fördermittel
nicht
möglich
Stadtwerke Garbsen GmbH
Herrn Harald Kirch
Kochslandweg 20-22
30823 Garbsen
Tel. (05137) 7030-117
Fax (05137) 7030-40
www.stadtwerke-garbsen.de
Förderung des
Initiativkreises
Erdgasfahrzeuge
in der Region
Hannover
Freibetankung mit 500 Kg /
Neufahrzeug* an der OIL!
Wunstorfer Str. 56a über
maximal 1 Jahr
Für 2 Jahre ab Förderbeginn:
Erdgas-Aufkleber müssen am Fahrzeug
angebracht werden;
Gasantriebstechnologie darf in diesem
Zeitraum nicht entfernt werden;
Antragsteller ist Kunde bei SWN;
Antragstellung bis 31.12.2011 oder
Ausschöpfen der Fördermittel
nicht
möglich
Stadtwerke Neustadt
GmbH & Co. KG
Herrn Schlei
Hertzstraße 3
31535 Neustadt
Tel. (05032) 897-72
Fax: (05032) 897-44
www.stadtwerkeneustadt.de
Stadtwerke
Garbsen
Stadtwerke
Neustadt
Sonderförderung: 1.200 Kg frei, befristet bis zum 30.09.2011, danach 500 Kg!
Stadtwerke
Wunstorf
Förderung des
Initiativkreises
Erdgasfahrzeuge
in der Region
Hannover
Freibetankung mit 500 Kg /
Neufahrzeug* an der ESSO
Wunstorf, Am Stadtgraben
35 über maximal 1 Jahr
Für 1 Jahr: Erdgas-Aufkleber müssen am
Fahrzeug angebracht werden;
Für 2 Jahre: Gasantriebstechnologie darf
nicht entfernt werden;
Antragstellung bis 31.12.2011 oder
Ausschöpfen der Fördermittel
nicht
möglich
Sonderförderung: 1.200 Kg frei, befristet bis zum 30.09.2011, danach 500 Kg!
Stadtwerke Wunstorf
GmbH & Co. KG
Herrn Berndt
An der Nonnenwiese 7
31515 Wunstorf
Tel. (05031) 954026
Fax (05031) 14988
www.gaswerkwunstorf.de
Stadtwerke
Lehrte
Förderung des
Initiativkreises
Erdgasfahrzeuge
in der Region
Hannover
Freibetankung mit 250 Kg /
Neufahrzeug* am Autohof
Lehrte, Strassburger Str. 4
über maximal 1 Jahr
Für 2 Jahre ab Förderbeginn: ErdgasAufkleber müssen am Fahrzeug angebracht
werden; Gasantriebstech-nologie darf nicht
entfernt werden;
Antragstellung bis 31.12.2011 oder
Ausschöpfen der Fördermittel
nicht
möglich
Stadtwerke Lehrte GmbH
Herrn Werner Osterloh
Manskestraße 19
31275 Lehrte
Tel. (05132) 5005-11
Fax (05132) 500-516
www.stadtwerke-lehrte.de
Förderung des
Initiativkreises
Erdgasfahrzeuge
in der Region
Hannover
Freibetankung f. monooder bivalentes Neufahrzeug mit Erdgas bis max.
Euro 444,- über eine
Stationskarte für die
Aralstation in Gehrden,
Lemmier Str. 16 a
Fahrzeuggebunden, muss innerhalb von 24
Monaten verbraucht werden;
Fahrzeug muss min. 2 Jahre mit Erdgas
genutzt werden;
nicht
möglich
E.ON Avacon Vertrieb GmbH
E.ON
Avacon in
Gehrden
Antragstellung nur bis zum Ausschöpfen der
Fördermittel möglich!
Privat-/Gewerbekundenvertrieb
Sarstedt / Salzgitter
Jacobistraße 3
31157 Sarstedt
Tel. (05066) 83-32595
Fax (05066) 83-40281
* Förderung für neuwertiges, umgerüstetes Fahrzeug möglich, gebrauchte Erdgasfahrzeuge werden nicht gefördert.
Förderung von Elektromobilität
enercity
Förderung
E-Mobilität
Zuschuss
beim Kauf eines Elektro-Zweirades bei einem an der Aktion beteiligten Händler:
¼
beim Abschluß eines Zweijahresvertrages zum Bezug von
enercity UmweltStrom 1 (Aufpreis: 3% auf Grundversorgungstarif)
¼
beim Abschluß eines Zweijahresvertrages zum Bezug von
enercity UmweltStrom mit Förderung 1, 2
(Aufpreise: 3% auf Grundversorgungstarif und 3ct pro Kilowattstunde)
KundenCenter im
enercity expo Café
Ständehausstraße 6
30159 Hannover
Tel (0800) 36 37 24 89
Fax (0511) 430 1876
[email protected]
www.enercity.de/umweltstrom
1) 100% aus erneuerbaren Energien 2) Förderung neuer Anlagen
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
Info-Telefon: 0511 / 220022-20 (Mo. + Do. 9-17 Uhr)
www.klimaschutz-hannover.de • [email protected]
(Die Fördermittelübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit / alle Angaben ohne Gewähr / Stand: 1. 5. 2011)
Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ
(Bundesprogramme)
Fördermittelübersicht
für die Region Hannover
WER
Institution
BAFA
WAS
Art und Umfang
Name
des Pro- der Förderung
gramms
Einschränkungen
und Bedingungen
Kumulierung
WO
Kontaktadresse
Altbau
Bundesamt
für
Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle
(BAFA)
Förderung
einer
Energiesparberatung
(Vor-OrtBeratung)
Zuschuss wird an den Energieberater
(BAFA-Liste) gezahlt:
- 300€ für Ein-/ Zweifamilienhäuser;
- 360€ für Gebäude mit mindestens 3
Wohneinheiten;
- 50€ Stromsparberatung;
- bis 100€ für Thermografiegutachten;
- 100€ für Luftdichtigkeitsprüfung n.
DIN 13829 (Blower-Door-Test);
- Antrag durch Energieberater;
- Beratungen, die mit der
Ausstellung eines
Energieausweises verbunden
werden, sind nicht förderfähig;
- Förderbetrag max. 50% der
Beratungskosten (brutto);
- Bauantrag vor 1995;
- Entweder Thermografie oder
Luftdichtigkeitsprüfung
(BAFA) Bundesamt
für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Str. 29-35
65760 Eschborn
Tel.: (06196) 908-625
Fax: (06196) 908-800
www.bafa.de
Solarthermie
Förderung erneuerbarer Basisförderung:
Energien
Errichtung einer
(Marktanreizprogramm)
¼SURP
2
Solaranlage zur:
kombinierten Warmwasserbereitung und
2
Heizungsunterstützung bis
40m2 im Bestand 1
kombinierten Warmwasserbereitung und
3
Heizungsunterstützung
über 40m2 im Bestand 1
120€/m2 *
bis 40m2:
2
120€/m *
ab 40m2:
45€/m2
Bereitstellung v. Prozesswärme bis 40m2 im Bestand
1
und Neubau
120€/m *
solaren Kälteerzeugung bis
2
1
40m im Bestand
120€/m2 *
Erweiterung bestehender
Solaranlage zur:
¼SURP2
Raumheizung,
Prozesswärmeerzeugung
oder Kälteerzeugung im
1
Bestand
45€/m
zusätzl.
Fläche
2
2
Innovationsförderung:
min. 20m2 und max. 40m2:
Errichtung einer
Solaranlage zur:
¼SURP2
Warmwasserbereitung im
Bestand 1
120€/m2 *
kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 2 im Bestand 1
180€/m
Bereitstellung v. Prozesswärme im Bestand 1 und
Neubau
180€/m2
2
solaren Kälteerzeugung im
180€/m2
Bestand 1
*) Befristet bis 30.12.2011
(Antragseingang), danach 90€/m2
(Alle m2-Angaben = Kollektorfläche!)
Beschränkt auf förderfähige
Kollektoren u. Solaranlagen
Effizienzbonus:
Kombinationsbonus:
0,5 x Basisförderung:
Die Förderanträge sind
innerhalb von 6 Monaten nach
Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu
stellen.
(nur Anlagen zur
Heizungsunterstützung
u. nur Wohngebäude)
600€ 5 zusätzlich zur
Basisförderung bei
gleichzeitiger
Installation einer
förderfähigen
Biomassenanlage
oder einer
förderfähigen
Wärmepumpe.
Eine Bearbeitung des Antrags
ist nur möglich, wenn neben
dem Antrag (vorgeschr.
Formular) die folgenden
Antragsunterlagen eingereicht
werden:
- Fachunternehmerklärung
(vorgeschr. Formular)
- Rechnungskopie, an den
Antragssteller adressiert
- Energieausweis in Kopie (für
den Effizienzbonus)
Der Antrag auf eine
Innovationsförderung ist
unbedingt vor Herstellung der
Betriebsbereitschaft der
Anlage zu stellen.
Die Innovationsförderung ist nicht
mit weiteren Boni kombinierbar.
1) Gebäudebestand: Bauantrag
und Installation des
Heizungssystems vor dem
01.01.2009
2) Bei Vakuumröhrenkollektoren:
mind. 7,0 m² und mind. 50 Liter je
m2 Bruttokollektorfläche;
Bei Flachkollektoren:
mind. 9,0 m² und mind. 40 Liter je
m2 Bruttokollektorfläche;
3) f. Ein-/Zweifamilienhäuser m.
min. 100 l Pufferspeicher / m2
Kollektorfäche
Effizient im Sinne
dieser Vorschrift sind
Wohngebäude, die
die Höchstwerte für
den spezifischen, auf
die wärmeübertragende Umfassungsfläche
bezogenen
Transmissionswärmeverlust HT´ nach Anl.
1 Tab.2 der EnEV
2009 um mind. 30%
unterschreiten
oder
die den spezifischen,
auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen
Transmissionswärmeverlust HT´ eines
Referenzgebäudes
gleicher Geometrie,
Gebäudenutzfläche
und Ausrichtung, mit
der in Tab.1 Anl.1 der
EnEV 2009
angegebenen tech.
Referenz-ausführung
um mind. 30%
unterschreiten.
* HTµ = Transmissionswärmeverlust d.
Gebäudehülle
Nicht mit dem
Effizienzbonus
kumulierbar
Solarpumpenbonus:
50€ je Pumpe
(laut Liste der
förderfähigen
Umwälzpumpen mit
Energielabel A und
EC-Solarpumpen)
Kesseltauschbonus:
600€ 5 bei
Installation eines
Brennwertkessels
nach EnEV incl.
hydr. Abgleich.
5) Befristet bis 30.12.11
(Antragseingang), danach
500€
Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
Info-Telefon: 0511 / 220022-20 (Mo. + Do. 9-17 Uhr)
www.klimaschutz-hannover.de • [email protected]
(Die Fördermittelübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit / alle Angaben ohne Gewähr / Stand: 30. 3. 2011)
Biomasse
Art und Umfang der Förderung
Förderung erneuerbarer Basisförderung:
Energien
Biomasseanlage
(Marktanreizprogramm)
Förderung
Pelletofen mit Wassertasche
36€/kW
5 KW bis max. 100 KW
min. 1.000€
1
Pelletkessel
5 KW bis max. 100 KW
36€/kW
min. 2.000€
1
Pelletkessel mit neuem
Pufferspeicher min. 30 l/kW
5 KW bis max. 100 KW
36€/kW
min. 2.500€
2
Hackschnitzelanlage mit
3XIIHUVSHLFKHU”ON:
Einschränkungen und
Bedingungen
Beschränkt auf Anlagen der
Liste mit den förderfähigen
automatisch beschickten
Biomasseanlagen
Einschränkungen und Bedingungen,
Kumulierung
Die Förderanträge sind
innerhalb von 6 Monaten nach
Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu
stellen.
Eine Bearbeitung des Antrags
ist nur möglich, wenn neben
1.000€
dem Antrag (vorgeschr.
Formular) folgende Unterlagen
1) Incl. Kombinationskessel f. Pellets und
eingereicht werden:
Scheitholz
2) Incl. Kombinationskessel f. Hackschnitzel - Fachunternehmerklärung
(vorgeschr. Formular)
und Scheitholz
Kombinationskessel benötigen
- Rechnungskopie, an den
Pufferspeicher von mind. 55 l / kW f.
Antragssteller adressiert
handbeschickten Teil d. Anlage
- Nachweis Wohn- / Nutzfläche
3) nur förderfähig, wenn besonders
- Energieausweis in Kopie (für
3
emissionsarm (staubf. Emis. 15mg/m )
den Effizienzbonus)
Scheitholzvergaserkessel 3
PLW3XIIHUVSHLFKHU”ON:
500€ je Maßnahme,
die zur Steigerung des Wärmeertrags
durch Abgaskondensation und/oder
Abgaspartikelausscheidung führt.
Der Antrag auf eine
Innovationsförderung ist
unbedingt vor Herstellung der
Betriebsbereitschaft der
Anlage zu stellen
Förderung nur im Gebäudebestand
(Antrag und Installation d. Heizung
vor dem 01.01.2009), Ausnahme:
Anlage für Prozesswärme
Kombinationsbonus:
0,5 x Basisförderung:
600€ 5 zusätzlich zur
Basisförderung bei
gleichzeitiger
Installation einer
förderfähigen
thermischen
Solaranlage.
(nur Wohngebäude)
Effizient im Sinne d.
Vorschrift sind Wohngebäude, die Höchstwerte f. spezifischen,
auf wärmeübertragende Umfassungsfläche
bezogenen Transmissionswärmeverlust HT´
nach Anl. 1 Tab.2 der
EnEV 2009 um mind.
30% unterschreiten
oder
den spezifischen, auf
d. wärmeübertragende
Umfassungsfläche bez.
Transmissionswärmeverlust HT´ eines
Referenzgebäudes
gleicher Geometrie,
Gebäudenutzfläche
und Ausrichtung, mit
der in Tab.1 Anl.1 der
EnEV 2009 angegebenen tech. Referenzausführung um
mind. 30% unterschreiten.
1.000€
Innovationsförderung:
Effizienzbonus:
Nicht mit dem
Effizienzbonus
kumulierbar
5) Befristet bis 30.12.11
(Antragseingang), danach
¼
* HTµ = Transmissionswärmeverlust d.
Gebäudehülle
Wärmepumpe
Förderung erneuerbarer Basisförderung: nur im Gebäudebestand (vor dem 01.01.2009) für
ÂNRPELQLHUWH5DXPEHKHL]XQJ:DUPZDVVHUEHUHLWXQJYWohngebäuden;
Energien
(Marktanreizprogramm) Â5DXPbeheizung von Nichtwohngebäuden;
Wärmepumpe
Nennwärmeleistung
Förderung
”N:
SDXVFKDO¼
!N:”N:
¼
]X]JO¼MHN:
über 10 kW
> 2N:”100 kW
¼
]X]JO¼MHN:
über 10 kW
PLQ¼
”N:
SDXVFKDO¼
> 20 kW
SDXVFKDO¼
Wasser/Wasser oder
Sole/Wasser
Antrieb
JAZ1
Gas
•
Elektrisch
•
Nichtwohngeb.
•
kumulierbar
Luft/Wasser
Antrieb
JAZ1
Gas
•
Luft/Wasser
Antrieb
JAZ1
Elektrisch
•3,5
1) Mindestens zu erreichende JAZ = Jahresarbeitszahl: Ergebnis der Division
v. abgegebener Wärmemenge durch eingesetzte Strom-/Brennstoffmenge
Technische Voraussetzungen:
Elektrisch angetrieben:
Mit Gas angetrieben:
Stromzähler und mindestens ein
2
Wärmemengenzähler
Gaszähler und mindestens ein
2
Wärmemengenzähler
Die Messung aller durch die Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen ist
verbindlich, ebenso hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.
2
Beschränkt auf
Kombinationsbonus:
Wärmepumpen mit
600€ 5 zusätzlich zur
Prüfzertifikat
Basisförderung: nur im Gebäudebestand (vor dem 01.01.2009) für
Basisförderung bei
ÂNRPELQLHUWH5DXPEHKHL]XQJ:DUPZDVVHUEHUHLWXQJYWohngebäuden;
gleichzeitiger
Â5DXPbeheizung von Nichtwohngebäuden;
Bearbeitung
des
Installation einer
Antrags ist nur mögl.,
förderfähigen
wenn neben dem
thermischen
Antrag (vorgeschr.
Solaranlage.
Formular) die folgenden
Unterlagen eingereicht
Nicht mit dem
Effizienzbonus
werden:
ÂVorliegen einer
Fachunternehmererklärung mit Nachweis der notwendigen
Jahresarbeitszahlen;
5) Befristet bis 30.12.11
(Antragseingang), danach
¼
ÂNachweis des
hydraulischen
Abgleichs der Anlage;
1) Mindestens zu erreichende JAZ = Jahresarbeitszahl: Ergebnis der Division
v. abgegebener über
Wärmemenge
ÂNachweis
die durch eingesetzte Strom-/Brennstoffmenge
Anpassung der HeizTechnische Voraussetzungen:
kurve der Anlage an
das entsprechende
Gebäude
Die Messung aller durch die Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen ist
verbindlich, ebenso hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.
2
Falls notwendig, sind mehrere Wärmemengenzähler zu installieren
Falls notwendig, sind mehrere Wärmemengenzähler zu installieren
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
Info-Telefon: 0511 / 220022-20 (Mo. + Do. 9-17 Uhr)
www.klimaschutz-hannover.de • [email protected]
(Die Fördermittelübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit / alle Angaben ohne Gewähr / Stand: 30. 3. 2011)
Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ
(Kraft-Wärme-Kopplung)
Fördermittelübersicht
für die Region Hannover
BHKW
WER
Institution Name des
Programms
WAS
Art und Umfang
der Förderung
Bundesregierung
Einspeisevergütung für BiomasseKWK-Anlagen:
ErneuerbareEnergienGesetz (EEG)
Kumulierung
Vergütungszeitraum: 20 Jahre
ab Inbetriebnahme;
Jährl. Degression: 1%
Keine Doppelförderung mit
Einspeisevergütung nach
KWK- Gesetz
möglich.
zuständiger Netzbetreiber
Vergütungszeitraum: 10 J.
1) Regelungen für Anlagen über
50 kW el auf Anfrage
2) Quartalspreis KWK-Index d.
Leipziger Strombörse
3) je nach Stromanbieter und
Spannungsebene
nicht mit EEGEinspeisevergütung kombinierbar
zuständiger Netzbetreiber
Neuanschluss Nah-/ Fernwärme :
Wohngebäude: 300€ / Wohnung1
Nichtwohngebäude bis 500 kWth :
100%2
Erstberatung: - 75%, max. 500€/Anl.;
BHKW-Lotse: - 75%, max. 1.000€/Anl.;
Qualitätssicherung KWK: - 75% d.
nachgewiesenen Kosten, max. 500€;
Optimierung Heizungsanlage3:
Berechnungen: 15€ je Heizkörper,
Nachrüstungen: 10€ je voreinstellbarem
Thermostatventil;
Innovative Bedarfsheizung4: 100€ /
Heizkörper;
Einbau Blockheizkraftwerk (BHKW):
4.000€ 5;
Erst-Einbau Wärmeübertrager für
Brennwertnutzung: -75%, max.
1.000€;
Strom erzeugende Heizung6: 1.200€;
Zentralisierung7 Heizungsanlage:
200€ je Wohn-/Gewerbeeinheit, min.
400€; Warmwasserbereitung: 100€ je
Wohn-/Gewerbeeinheit, min. 200€;
Zentr. Warmwasserspeicher8: 1.000€;
BHKW förderfähig:
- kein Anschluss an Nah- /
Fernwärmenetz möglich;
- Qualitätssicherung;
- hydraulischer Abgleich;
- nur im Gebäudebestand;
möglich
Geschäftsstelle
proKlima GbR
Glockseestraße 33
30169 Hannover
Tel.: (0511) 430-19 70
Fax: (0511) 430-21 70
www.proklimahannover.de
[email protected]
Weitere Details siehe
Technische
Anforderungen, Stand
01.01.2011
Antragstellung bis
zum
31.10.2011
möglich
EEG-Vergütung 2011, ct/kWh
Strom aus Biomasse
bis 150 kW el
11,44
NAWARO-Bonus
bis 500 kW el
9,0
Bonus innovative Anlagentechnik
proKlima –
Der
enercityFonds
(Förder-
2,94
Vergütung 1. Quartal 2011
ct/kWh
KWK-Zuschlag
5,11
vermiedene Netznutzung
Förderangebote
Kraft-WärmeKopplung
programme
der
Stadtwerke
Hannover für
die beteiligten
Städte
Hannover,
Laatzen,
Langenhagen,
Seelze,
Ronnenberg
und
Hemmingen)
1,96
Einspeisevergütung für fossil betrieb.
KWK-Anlagen max. 50 kWel 1
2
bis 20 MW el
7,63
2,45 - 3,92
KWK-Bonus f. Wärmenutzung
Baseload EEX 1. Q. 2011
bis 5 MW el
8,09
5,88
(nachwachsende Rohstoffe)
KWK- Gesetz
5,185
variabel 3
1) maximal 30 Wohnungen;
2)Hausanschlusskosten
3) maximal 100 Heizkörper;
4) maximal 50 Heizkörper;
5) mindestens 4.500
Vollbenutzungsstunden;
6) Mikro-BHKW, 100%
Heizung;
7) mindestens 2 Wohn/Gewerbeeinheiten;
8) Erstmaliger Einbau, aus
KWK beheizt;
Stadt
Hemmingen
Klimaschutz
in der Stadt
Hemmingen
Zuschuss bei Ersatz einer
Nachtstromspeicherheizung durch
ein Klein- BHKW:
pauschal 500€;
förderfähig gemäß aktueller proKlimaRichtlinie
 Antrag vor Massnahmenbeg.;
 nach Fertigstellung
Verwendungsnachweis;
 Energiepass für Geb. vor 1984
obligatorisch;
 Antrag bis zum Ausschöpfen
der Fördermittel möglich
Gemeinde
und
Gemeindewerke
Wedemark
Förderprogramm für
Umweltschutzmaßnahmen
Ersatz einer Nachtstromspeicherheizung durch ein Klein-BHKW:
(”50 kW thermisch, Emissionswerte
unter 650 mg CO/mn³ und 350 mg
NOx/mn³):
500€ pro Anlage
Voraussetzung: Erstellung
eines Energieausweises
(wird z.Zt.
überarbeitet)
WO
Kontaktadresse
Einschränkungen
und Bedingungen
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
Info-Telefon: 0511 / 220022-20 (Mo. + Do. 9-17 Uhr)
www.klimaschutz-hannover.de • [email protected]
(Die Fördermittelübersicht
erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit / alle Angaben ohne Gewähr / Stand: 7. 4. 2011)
Stadt Hemmingen
Frau Straube
Tel.: (0511) 4103-276
bettina.straube@
stadthemmingen.de
Gemeindewerke Wedemark
Berliner Str. 3-5
30900 Wedemark
Frau Ursula Schwertmann
Tel. (0 51 30) 97 51 250
Fax (0 51 30) 581-165
[email protected]
www.gemeindewerkewedemark.de
Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ
Fördermittelübersicht
für die Region Hannover
KfW-
(Bundesprogramme)
KfW
WAS
Programm/Nr. Art und Umfang der Förderung
KfW Kredite
Einschränkungen und Bedingungen
Kumulierung
KfW
Wohneigentumsprogramm
Darlehens-Konditionen:
möglich,
Summe aus
Fördermitteln darf
Summe der
Modernisierungs/Instandsetzungskosten nicht
übersteigen.
(124)
Bau oder Kauf
selbst genutzten
Wohneigentums
Wohnraum
modernisieren
(141)
Für Wohnungseigentümer,
Hausbesitzer u.
Mieter mit
Zustimmung des
Vermieters
Energieeffizient
Sanieren ± Kredit
(151)
Ersterwerb von
neu sanierten
Gebäuden/
Wohnungen, die
mindestens einen
KfW-EffizienzStandard
erreichen;
Energetische
Sanierung von
Wohngebäuden
zu einem
KfW-EffizienzStandard
Energieeffizient
Sanieren ± Kredit
Einzelmaßnahmen
(152)
Energieeffizient
Bauen ± Kredit
(153)
Für Errichtung,
Herstellung oder
Ersterwerb von
Wohngebäuden
(KfW-Effizienzhäusern/
Passivhäusern)
Altersgerecht
Umbauen ±
Kredit
(155)
Für Wohnungseigentümer,
Hausbesitzer u.
Mieter mit
Zustimmung des
Vermieters
Ausschließlich für selbst genutztes Wohneigentum:
ÂBau: Kosten des Grundstücks (Wenn Erwerb bei
Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegt),
Baukosten incl. Nebenkosten, auch für Außenanlagen;
ÂKauf: Kaufpreis einschließlich Nebenkosten, Kosten
für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
% der Kosten
max. Betrag
Laufzeit, Jahre
*
30%
¼:(
8 /20 / 35
tilgungsfr. Jahre
Zinsbindung, J.
Auszahlung
1/3/8
*
*
100%
5 / 8 / 10 / 15
Antrag vor Beginn d. Massnahme über die Hausbank
Keine Umschuldungen, Nachfinanzierungen begonnener/
fertiger Vorhaben, vermietete /gewerbliche Flächen.
ÂErwerb neu sanierter Wohngebäude/ Eigentumsw.;
ÂModernisierung und Instandsetzung;
Â9HUEHVVHUXQJGHU:RKQYHUKlOWQLVVHG$Q-/Ausbau;
Â%DUULHUHUHGX]LHUXQJ;
Â9HUEHVVHUXQJ(QHUJLHHIIL]LHQ];
Â%HKHEXQJEDXOLFKHU0lQJHO;
Â%DXOLFKH0D‰QDKPHQ]XP+RFKZDVVHUVFKXW];
Â6DQLHUXQJ'LFKWKHLWVSUIXQJ$EZDVVHUNDnäle;
Â(UQHXHUXQJ=HQWUDOKHL]XQJR.RPSRQHQWHQ1;
Â9HUEHVVHUXQJ$X‰HQDQODJHQDE:RKQHLQKHLWHQ;
Darlehens-Konditionen:
ÂWärmedämmung Wände, Dach, Geschossdecken;
ÂErneuerung der Fenster;
Â+HL]XQJVDXVWDXVFK Â(LQEDXHLQHU/IWXQJVDQODJH
Âanfallende Baunebenkosten (z. B. Architekten- und
Ingenieurleistungen, Baustellenabsicherung);
ÂPlanungs- und Baubegleitungsleistungen;
Darlehens-Konditionen:
(Details: Liste förderfähiger Kosten)
Antrag vor Beginn d. Massnahme über die Hausbank
Sanierungsarbeiten v. Fachunternehmen des Bauhandwerks durchzuführen, Erfüllung der technischen Mindestanforderungen d. Sachverständigen zu belegen; Berechnungen auf Basis folgender Standards: DIN 4108-6 in
Verbindung mit DIN 4701-10; Keine Förderung für
Gebäude nach 01.01.1995, Umschuldungen, Nachfinanzierungen begonnener /abgeschlossener Vorhaben,
Ferien- und Wochenendhäuser, gewerbliche Flächen;
2) vom Neubau-Niveau lt. EnEV 2009
3) % des Zusagebetrages
4) Planung/Baubegleitung d. Sachverständigen verbindlich
Übersicht Tilgungszuschüsse:
KfWHaus
55 4
Jahresprimärenergiebedarf
Transmissionswärmeverlust
QP max.
H´T max.
70% 2
55%
70
850
85%
12,5% 3
2
70%
85%
100
0
100%
1150
115%
130% 2
Tilgungszuschuss
10,0% 3
100%
2
7,5%
3
115%
2
5,0%
3
2,5% 3
% der Kosten
max. Betrag
Laufzeit, Jahre
100%
¼:(
8 / 10 / 20 / 30
tilgungsfr. Jahre
Zinsbindung, J.
Auszahlung
*
96%
1/2/3/5/8
*
5 / 8 / 10
Antrag vor Beginn d. Massnahme über die Hausbank
Aktuelle EnEV ist Mindeststandard; Keine Umschuldungen,
Nachfinanzierungen begonnener/ fertiger Vorhaben,
Ferien- /Wochenendhäuser, vermietete / gewerbl. Flächen.
1) Hydraulischer Abgleich erforderlich
max. Betrag
Laufzeit, Jahre
100%
¼:(
8 / 10 / 20 / 30
Zinsbindung, J.
Auszahlung
tilgungsfr. Jahre
1/2/3/5/8
*
*
Übersicht Tilgungszuschüsse:
Darlehens-Konditionen:
KfW-Haus
Passivhaus 3
QP max.
H´T max.
2
Tilgungszuschuss
2
40 kWh/m
15 kWh/m
Nutzungsfläche
Wohnfläche
1
5%
4
3
40%
55%
2
10%
55
3
55%
70%
2
5%
85%
2
70
70%
4
4
-
100%
max. Betrag
Laufzeit, Jahre
100%
¼:(
8 / 10 / 20 / 30
Zinsbindung, J.
Auszahlung
tilgungsfr. Jahre
1/2/3/5/8
*
*
*
möglich,
Summe aus
Fördermitteln darf
Summe der
Modernisierungs/Instandsetzungskosten nicht
übersteigen.
Steuerermäßigung
für Handwerkerleistung nicht
möglich
151, 153, 430,
BAFA nein;
100%
8 / 10
Antrag vor Beginn d. Massnahme über die Hausbank
% der Kosten
max. Betrag
Laufzeit, Jahre
100%
¼:(
8 / 10 / 20 / 30
Zinsbindung, J.
Auszahlung
tilgungsfr. Jahre
*
*
*
100%
8 / 10
Antrag vor Beginn d. Massnahme über die Hausbank
Keine Umschuldungen, Nachfinanzierungen begonnener
/fertiger Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser.
1) entsprechend Passivhaus Projektierungspaket (PHPP);
2) vom Neubau-Niveau lt. EnEV 2009;
3) Voraussetzung: Baubegleitung d. Sachverständigen;
4) % des Zusagebetrages;
Erwerb bzw. barrierereduzierender Umbau von
Wohnungen / Wohngebäuden:
 Erschließungssysteme, z.B. Wege, Zugang,
Aufzugsanlagen, Treppen, Rampen, etc.;
 Maßnahmen in Wohnungen, z.B. Flure, Anpassung
Raumgeometrie, Türen, etc.;
 Sanitärräume, z.B. Sicherheitssysteme etc.;
 Sonstiges z.B. Bedienelemente, etc.;
Darlehens-Konditionen:
(Details: Technische Mindestanforderungen)
430 nein;
431 ja;
% der Kosten
1/2/3/5/8
40
*
8 / 10
Darlehens-Konditionen:
Transmissionswärmeverlust
431 ja;
% der Kosten
Förderfähige Einzelmaßnahmen:
Â:lUPHGlPPXQJ:lQGHDach, Geschossdecken;
 Erneuerung der Fenster und Außentüren;
Â(LQEDXHLQHU/IWXQJVDQODJH
 Austausch der Heizung incl. Einbau Umwälzpumpe;
(Klasse A) und ggf. hocheffizienter Zirkulationspumpe;
 Planungs- und Baubegleitungsleistungen;
Jahresprimärenergiebedarf
*
möglich,
Summe aus
Fördermitteln darf
Summe der
Modernisierungs/Instandsetzungskosten nicht
übersteigen.
124 ja;
% der Kosten
max. Betrag
Laufzeit, Jahre
100%
¼:(
8 / 10 / 20 / 30
Zinsbindung, J.
Auszahlung
tilgungsfr. Jahre
1/2/3/5/8
*
*
8 / 10
möglich,
Summe aus
Fördermitteln darf
Summe der
Modernisierungs/Instandsetzungskosten nicht
übersteigen.
*
100%
Antrag vor Beginn d. Maßnahme über die Hausbank
Keine Umschuldungen, Nachfinanzierungen begonnener
/fertiger Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser.
möglich,
Summe aus
Fördermitteln darf
Summe der
Modernisierungs/Instandsetzungskosten nicht
übersteigen.
* Endfällige Darlehensvariante: Bis 8 Jahre Laufzeit, 8 tilgungsfreie Anlaufjahre, 8 Jahre Zinsbindung (8/8/8). Mindestlaufzeit 4 Jahre.
Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
Info-Telefon: 0511 / 220022-20 (Mo. + Do. 9-17 Uhr)
www.klimaschutz-hannover.de • [email protected]
(Die Fördermittelübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit / alle Angaben ohne Gewähr / Stand: 1. 4. 2011)
KfW Zuschüsse
Altersgerecht
Umbauen ±
Zuschuss
(455)
Energieeffizient
Sanieren ±
Investitionszuschuss
(430)
Energetische
Sanierung oder
Ersterwerb von
neu sanierten
Gebäuden/
Wohnungen, mit
min. KfWEffizienzstandard
Zuschuss
Energetische
Modernisierung
Einzelmassnahmen
Energieeffizient
Sanieren ±
Sonderförderung
(431)
Baubegleitung d.
Sachverständigen
Massn. aus 155, Zuschuss für min. 6.000€ Investition: Online-Antrag vor Massnahmenbeginn bei d. KfW
124 ja;
% Kosten 5%
Max. Zuschuss 1 / WE
1) Zuschüsse untHU¼ZHUGHQQLFKWDXVJH]DKOW
Keine Umschuldungen, Nachfinanzierungen begonnener
/fertiger Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser.
Regelungen wie
Programm 430;
Online-Antrag vor Massnahmenbeginn bei d. KfW
431, ja;
Förderfähig:
Â'urch energetische Maßnahmen unmittelbar
bedingte Kosten incl. Planungs- / Baubegleitungsleistungen
ÂKosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur
ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des
Gebäudes erforderlich sind
nicht mit KfWKreditprogrammen
oder Länderkrediten
möglich;
2.500€
Zuschuss für Sanierung/Erwerb sanierter
Wohngebäude: (Details: Liste förderfähiger Kosten)
% d.
Kosten
Maximaler
Zuschuss 3
pro
Wohneinheit
70% 2
85% 2
100% 2
17,5%
15%
12,5
13.125€
11.250€
9.375€
115% 2
130% 2
10%
7,5
7.500€
5.625€
Jahresprimärenergiebedarf
Transmissionswärmeverlust
QP max.
H´T max.
70
85
55%
70%
85%
100
115
100%
115%
KfWHaus
55 1
Förderfähige Einzelmaßnahmen:
% Kosten
5%
Max. Zuschuss 3 / WE
2.500€
Â:lUPHGlPPXQJ:lQGHDach, Geschossdecken;
 Neue Fenster/Außentüren; Â(LQEDX/IWXQJVDQODJH
 Austausch Heizung incl. Einbau Umwälzpumpe;
(Klasse A) und ggf. hocheffizienter Zirkulationspumpe;
 Planungs- und Baubegleitungsleistungen;
Förderung für Leistungen zur Detailplanung,
Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung, Bauausführung, Abnahme und
Bewertung der Sanierung.
% Kosten
50%
Max. Zuschuss 1
2.000€
Sanierungsarbeiten v. Fachunternehmen des
Bauhandwerks durchzuführen, Erfüllung der technischen
Mindestanforderungen d. Sachverständigen zu belegen;
Berechnungen auf Basis folgender Standards:
DIN 4108-6 in Verbindung mit DIN 4701-10;
Keine Förderung für Gebäude nach 01.01.1995, bereits
begonnene /abgeschlossene Vorhaben, Ferien- und
Wochenendhäuser, gewerblich genutzte Flächen;
1) Planung/Baubegleitung d. Sachverständigen verbindlich;
2) vom Neubau-Niveau lt. EnEV 2009;
3) Zuschüsse untHU¼ZHUGHQnicht ausgezahlt;
Online-Antrag max. 3 Mon. nach Umbau bei KfW
Voraussetzung : Kombination mit Programm Energieeffizient Sanieren [Kredit (151/152) oder Zuschuss (430)];
Keine Ferien-, Wochenendhäuser und Nichtwohngebäude;
1) pro Vorhaben, Zuschüsse unter 15¼ZHUGHQQLFKW
ausgezahlt;
Kombination mit
anderen Fördermitteln möglich,
wenn Drittmittel
max. 10% der
Kosten betragen.
Bei höheren Kosten
wird KfW-Zuschuss
gekürzt;
Steuerermäßigung
für Handwerkerleistung nicht
möglich
möglich,
Summe aus
Fördermitteln darf
Summe der Kosten
nicht übersteigen.
KfW Kredite Erneuerbare Energien
Erneuerbare
Energien ±
Standard
(270)
Privatpersonen,
Unternehmen,
Vereine, die
Strom/Wärme
einspeisen
Erneuerbare
Energien ±
Premium
(271, 281*)
Privatpersonen,
die Strom/Wärme
selbst nutzen;
Unternehmen und
Vereine, die
Strom/Wärme
einspeisen
Erneuerbare
Energien ±
Tiefengeothermie ±
Premium
(272, 282*)
Private
Investoren,
Unternehmen und
Vereine, die
Wärme
einspeisen
Kauf 1, Errichtung, Erweiterung von Anlagen zur
Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von
Strom bzw. Strom und Wärme in Kraft-WärmeKopplung (KWK), u.a. aus Fotovoltaik, Solarthermie,
fester Biomasse, Biogas, Windkraft, Wasserkraft,
Geothermie oder Verbundvorhaben.
Strom und/oder Wärme müssen eingespeist werden!
(Förderbedingungen: Anlage z. Kreditantrag 142 461)
Kauf
% der Kosten
max. Betrag
Laufzeit, Jahre
100% netto
10 Mio. €
bis 5 / 10 / 20
tilgungsfr. Jahre
Zinsbindung, J.
Auszahlung
bis 10
100%
1/2/3
270 :
, Errichtung, Erweiterung:
ÂSolarkollektoranlagen •P2 Bruttokollektorfläche f.
Warmwasserber./Heizung von Wohngebäuden • 3 WE oder
Nichtwohngebäude •500 m2 Nutzfläche zur Erzeugung von
Prozesswärme/Kälteerzeugung;
Â$XWRPDWLVFKEHVFKLFNWHIHVWH%LRPDVVH-Anlagen für
WKHUPLVFKH1XW]XQJ•N:K Nennwärmeleistung;
Â6WUHQJZlUPHJHIKUWH.:.-Biomasse-$QO”0:Â
Wärmenetze aus erneuerbaren Energien mit Wärme-DEVDW]•
500kWh / Jahr u. Meter Trasse;
Â*UR‰H:lUPHVSHLFKHU•P3, aus erneuerbaren E.
Antrag vor Beginn d. Massnahme über die Hausbank
Antrag vor Beginn d. Maßnahme über die Hausbank
Keine Förderung für Sanierungsfälle, Unternehmen in
Schwierigkeiten, gebrauchte Anlagen, Umschuldungen /
Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben
1) Keine gebrauchten Anlagen, Eigenbau, Prototypen
2) mindestens 7 Jahre im Betrieb
* Programme speziell für kleine Unternehmen
Erschließung/Nutzung Tiefengeothermie •m Tiefe Darlehens-Konditionen:
Tilgungszuschüsse f. thermische Nutzung:
% der Kosten
max. Betrag
Förderbaustein Anlagenförderung:
¼MHN:
PD[0LR¼
Förderbaustein Bohrkostenförderung:
Bohrtiefe von
bis
Zuschuss pro m.
400
1.000
375€
1.000
2.500
500€
2.500
Endtiefe
750€
max. 2,5 Mio. ¼SUR%RKUXQJPD[0LRSUR Projekt
Förderbaustein Mehraufwendungen:
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt/Main
www.kfw.de
nicht mit anderen
KfW-Programmen
kumulierbar
271, 281* :
1,2
Max. 50% nachgewiesener
Mehraufwand
Kontakt
KfW
Bankengruppe
Darlehens-Konditionen:
max. 1,25 Mio. ¼SUR
Bohrung
Tel. (069) 74 31-0
Fax (069) 74 31-29 44
[email protected]
Laufzeit, Jahre
80% netto
10 Mio. €
5 / 10 / 20
tilgungsfr. Jahre
Zinsbindung, J.
Auszahlung
1/2/3
bis 10
100%
272, 282*:
Antrag vor Beginn d. Massnahme über die Hausbank
Keine Förderung für Sanierungsfälle, Unternehmen in
Schwierigkeiten, gebrauchte Anlagen, Umschuldungen /
Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben
Details zu den Programmen 270, 271,
281, 272 und 282 im Merkblatt der KfW
Telefonberatung:
(0180) 1 33 55 77*
* Wohnwirtschaftl. Programme
*(3,9 ct/Minute aus d. Festnetz)
Aktuelle Zinssätze:
Konditionen-Anzeiger
228 ja, mit
Einschränkungen