Fördermittel für die Region Hannover
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Fördermittel für die Region Hannover
Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ Fördermittelübersicht für die Region Hannover WER Institution proKlima ± Der enercity-Fonds Name des Programms Förderangebote Neubau (Förderprogramm der Stadtwerke Hannover für die beteiligten Städte Hannover, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Ronnenberg und Hemmingen) WAS Art und Umfang der Förderung Energielotse zur Neubaubegleitung (Beratung z. Funktionsweise eines Passivhauses, Anlagentechnik, Fördermöglichkeiten, Angebotsvergleiche) bis PD[¼MH*HE Passivhausförderung Einfamilienhaus/Doppelhaushälfte PD[¼; Doppelhaus PD[¼; ab 3 Reihenhäusern je +DXVPD[¼; Mehrfamilienhaus ab 3 WE XPHKUPD[¼WE; Passivhaus-Starthilfe für Handwerker, Planer und Architekten, bis 75% der Kosten, max. 5.000¼ Stadt Burgwedel Einschränkungen und Bedingungen Kumulierung Â4XDOLWlWVVLFKHUXQJHQÄ3DVVLYKDXV- möglich *HElXGHKOOH³Ä/IWXQJVWHFKQLN³ Ä+HL]XQJVWHFKQLN³VRZLH/XIWGLFKWheitstest sind Fördervoraussetzung.  maximale Förderung i.d.R. ¼ je Wohnung bzw. 40.000¼MH Wohngebäude; ÂRechnerischer Nachweis: Maximaler Heizenergiebedarf von 15 kWh/(m²/a) und Primärenergiebedarf für alle Haushaltsanwendungen (Heizung, Warmwasser, Strom) von 120 kWh/(m²/a); Die Berechnung muss mit der aktuellen Version d. PassivhausProjektierungspakets (PHPP) erfolgen. proKlima GbR Glockseestraße 33 30169 Hannover Tel.: (0511) 430 ± 19 70 Fax: (0511) 430 ± 21 70 Telefonische Beratung Mo.-Fr. 9:00 ± 12:00 Uhr Weitere Details siehe technische Anforderungen, Stand 01.01.2011 Antragstellung bis 31.10.2011 Â4XDOLWlWVVLFKHUXQJÄ1LFKWZRKQJHElXGH³ notwendig, im Zuschuss enthalten; Â%HUHFKQXQJPDNWXHOOHU9HUVLRQGHV Passivhaus-Projektierungspakets (PHPP) Für den Erwerb eines Baugebiets im Stadtgebiet Abschlag von 10% pro Kind auf den Grundstückspreis, maximal 40% (bei 4 Kindern und mehr). Gilt auch für Bauträger, die im Auftrag von Familien Handeln, der Bonus wird an die Familien ausgezahlt. Berücksichtigt werden alle im Haushalt lebenden Kinder unter 16 Jahren zum Zeitpunkt des Grundstückerwerbs, unabhängig von Einkommen oder Trauschein. Bei Veräußerung von geförderten Häusern unter 10 Jahren muss der Bonus zeitanteilig zurückgezahlt werden. möglich Förderung von Passivhäusern auf kommunalem Bauland Zuschuss: 5.000¼DOV Kaufpreisrückerstattung des Grundstücks für den Bauherrn. Â(UVWEHUDWXQJEH]JOLFK3DVVLYKlXVHUQ obligatorisch; Ânur für ausgewiesene, kommunale Baugebiete in den Ortschaften Engensen, Fuhrberg, Kleinburgwedel und Wettmar; möglich Förderung der Beratung zum energetisch optimierten Bauen auf nicht kommunalem Bauland Zunächst befristet bis 15.12.2011; Zuschuss: Beratung von Bauherrn bzgl. des Baus eines Passivhauses auf nicht kommunalem Bauland: 50% der Kosten, max. ¼ HannoverKinderBaulandBonus WO Kontaktadresse www.proklima-hannover.de [email protected] Zuschuss für den Bau eines PassivhausNichtwohngebäudes: ¼ / m2 Energiebezugsfläche, PD[¼ Förderangebot Nichtwohngebäude Stadt Hannover NEUBAU Weitere Detais siehe technische Anforderungen, Stand 01.01.2011 Stadt Hannover Einfamilienhaus-Büro Brüderstraße 6 30159 Hannover Tel.: (0511) 168-401 13 Fax: (0511) 168-453 07 www.hannover.de [email protected] Stadt Burgwedel Umweltkoordinator Malte Schubert Fuhrberger Str. 4 30938 Burgwedel Tel.: (05139) 89 73 - 108 Fax.: (05139) 98 449 ± 56 [email protected] Niclas Gutzler (05139) 89 73 - 611 [email protected] Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH Info-Telefon: 0511 / 220022-20 (Mo. + Do. 9-17 Uhr) www.klimaschutz-hannover.de • [email protected] (Die Fördermittelübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit / alle Angaben ohne Gewähr / Stand: 10. 1. 2011) WER Institution Gemeinde Isernhagen Name des Programms Förderprogramm von Klimaschutzmaßnahmen in kommunalen Neubaugebieten der Gemeinde Isernhagen WAS Art und Umfang der Förderung Alle Zuschüsse in Form von Kaufpreisrückerstattung d. Grundstücks f. d. Bauherrn: Energiesparhaus Typ A: 4.000¼, Voraussetzungen: H'T* min. 20% < akt. EnEV, + Solarthermieanlage + Qualitätssicherung incl. Dichtheitsprüfung, + kontrollierte Lüftung; Energiesparhaus Typ B: ¼9Rraussetzungen: H'T* min. 35% < akt. EnEV, + Solarthermieanlage + Fotovoltaikanlage + Qualitätssicherung incl. Dichtheitsprüfung + kontrollierte Lüftung; * Transmissionswärmeverlust Einzelmaßnahmen: MH¼IU  Fotovoltaikanlage oder  Solarthermieanlage mit Heizungsunterstützung oder  Holzpelletheizung oder  CO2-sparende Baustoffe Stadt Lehrte Förderung von Passivhäusern auf kommunalem Bauland Kooperation d. Stadt Sehnde und Stadtwerke Sehnde Einschränkungen und Bedingungen Kumulierung Vorraussetzung f. Förderung: Erstberatung d. unabh. Büro. Kosten werden bei Förderungszusage erstattet. möglich WO Kontaktadresse Gemeinde Isernhagen Bothfelder Str.29 30916 Isernhagen Herr Gerolf Eden Tel.: (0511) 61 53-282 [email protected] Mindestanforderungen: Solarthermieanlage 2 2 min. 10m Flach- o. 8m Röhrenkollektoren, b. Kombination m. Pelletheizung min. 2 2 6m (Röhren~), 5m (Flach~); (Alternativ Fotovoltaikanlage min. 2kW p) Fotovoltaikanlage min. 2kW p Lüftung < 80% Wärmerückg. Holzpelletheizung ab Wirkgrad 3 )HLQVWDXEDXVPJP Vorraussetzung Wärmepumpe: :DVVHUa-DKUHVDUEHLWV] (UGa-DKUHVDUEHLWV]XQG Fotovoltaikanlage min. 4kW p. Einzelmaßnahmen bis auf CO2sparende Baustoffe nicht mit Typ A/Typ B kombinierbar; PD[)|UGHUVXPPH¼; Zuschuss: 4.000¼DOV Kaufpreisrückerstattung des Grundstücks für den Bauherrn im Baugebiet "Am Stadtpark" Einzelheiten darüber, wie der Nachweis zu erbringen ist, können bei der Kontaktadresse erfragt werden. Kostenlose Bauberatung über 1 Stunde: Donnerstags 14-tägig, 16:00 ± 18:00 Uhr Nur mit telefonischer Terminanmeldung möglich möglich Stadt Lehrte Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Rosemarie Wilhelm Rathausplatz 1 31275 Lehrte Tel.: (05132) 505 - 240 Fax: (05132) 505 - 114 [email protected] Stadt Sehnde Nordstraße 21 31319 Sehnde Herr Rolf Lange Tel. (05138) 707-333 energieberatung@ sehnde.de E.ON Avacon AG Förderprogramme: Erst-Einbau einer Erdgasheizung oder einer Wärmepumpe im Neubau: Erdgas & Solar Wärmepumpe & Solar Darlehen1 (Zinssatz 4,44%, 72 Monate Laufzeit) ÂEnergieversorgung über E.ON  Antrag bis 30.09.2011;  Inbetriebn. bis 31.12.2011; 1) Höchstsätze Finanzierung Erdgas & Solar: :(PD[¼ZHLWHUH:(MH ¼JHVPD[¼ Wärmepumpe & Solar: PD[¼ möglich E.ON Avacon AG Schillerstraße 3 38345 Helmstedt Tel.: (0180) 1 28 22 66 Fax: (0180) 3 28 22 66 www.eon-avacon.com [email protected] Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ Fördermittelübersicht für die Region Hannover WER Institution proKlima – Der enercityFonds (Förderprogramm der Stadtwerke Hannover für die beteiligten Städte Hannover, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Ronnenberg und Hemmingen) Stadt Burgwedel Name des Programms Förderangebote Altbau WAS Art und Umfang der Förderung ALTBAU Einschränkungen und Bedingungen  Gebäude muss vor dem 01.01.1995 errichtet worden sein;  maximale Förderung i.d.R. 5.000 € je Wohnung, 20.000 € je Wohngebäude  Listen zugelassener Dienstleister und förderfähiger Heizungsanlagen bei proKlima erhältlich Qualitätssicherung: „Passivhaus-Gebäudehülle“1:  Eigenleistung ist von der bis 75% der Kosten max. 800€/ WE; Förderung ausgeschlossen. „Luftdichtheit“2: 250€ für die erste Wohnung (mit Bonus: 350€), jede weitere Wohnung 150€ (mit Bonus: 200€); Passivhaus-Starthilfe für Handwerker, Planer und Architekten, bis 75% der Kosten, max. 5.000€; 1) enthält Luftdichtheitstest Wärmedämmung und neue Fenster3: Dämmung 2) Bonus f. besonders hohe der Außenwand, oberste Geschossdecke, Dach: Luftdichtheit 5€/m²; Passivhaus-Fenster: 30€/m²; Wärmege3) Dämmstoffdicke, -qualität u. U-Werte siehe techn. dämmter Dachgeschossausbau: 5€/m² Dämmfl.; Anforderungen Moderne Heizungs- und Lüftungstechnik mit 4 4) Voraussetz. QualitätsWärmerückgewinnung : Wohnungszentral: 1.WE 3.000€, 2.-5. WE 1.500€, VLFKHUXQJHQÄ/XIWGLFKWKHLW³X Ä/IWXQJVWHFKQLN³LP 6.-10 WE 1.000€; Förderbetrag enthalten Hauszentral: 2WE: 3.000€, 3.-10. WE: 500€; 5) max. 100 Heizkörper Optimierung Heizungsanlage5: Berechnungen: 6) max. 50 Heizkörper, enthält hydraul. Abgleich 15€ je Heizkörper, Nachrüstungen: 10€ je 7) min. 2 Wohneinheiten voreinstellbarem Thermostatventil; Innovative Bedarfsheizung6: 100€ / Heizkörper Gas-Brennwertkessel: Bei Einbau 500€, incl. hydr. Abgleich; Zentralisierung7 Heizungsanlage: Details: technische Anfor200€ je WE, min. 400€; Warmwasserbereitung: derungen, Stand 01.01.2011 100€ je WE, min. 200€; Energielotse (Beratung zu Fördermitteln, Kostenschätzung, Förderantragstellung, Firmen-auswahl, Rechnungsprüfung, etc.), Umsetzung mindestens einer energetischen Modernisierungsmaßnahme je Gebäude: bis 75% der Kosten, max. 500€; Modernisierung z. KfW-Effizienzhaus (EnEV 2009): KfW 100 75% der Kosten max. 1.500€ KfW 70 75% der Kosten max. 2.000€ KfW 55 75% der Kosten max. 2.500€ WO Kontaktadresse proKlima GbR Glockseestraße 33 30169 Hannover Tel.: (0511) 430 – 19 70 Fax: (0511) 430 – 21 70 www.proklima-hannover.de [email protected] Telefonische Beratung Mo.-Fr. 9:00 – 12:00 Uhr Antragstellung bis zum 31.10.2011 Förderangebot Nichtwohngebäude Zuschuss für Komplettmodernisierung v. Nichtwohngebäuden mit Passivhaus-Komponenten: 50€ / m2 Energiebezugsfläche, max. 50.000€ Â4XDOLWlWVVLFKHUXQJ „Nichtwohngebäude“ notwendig; Â%HUHFKQXQJnach PassivhausProjektierungspaket; (PHPP) Detais: technische Anforderungen, Stand 01.01.2011 Förderung der Beratung zur energetischen Sanierung von Altbauten Zuschuss: Beratung zur energetischen Sanierung eines Altbaus durch einen Energieberater/ Energielotsen: Je Gebäude 75 % der förderfähigen Kosten, maximal 500€; Gekoppelt an eine energetische Modernisierungsmaßnahme, die der Energieberater für sinnvoll erachtet. Zunächst befristet bis 15.12.2011. Stadt Burgwedel Fuhrberger Str. 4 30938 Burgwedel Tel.: 05139 / 89 73 - 108 Fax.:05139 / 98 449 - 56 Nur mit telefonischer Terminanmeldung möglich Stadt Ronnenberg Hansastr. 38, 30952 Ronnenberg Fr. Dipl.-Ing. Andrea Unterricker Tel. (0511) 4600351 Kostenlose Energieberatung über 45 Minuten: Jeden 2. Mittwoch im Monat, 13:00 – 18:00 Uhr Stadt Ronnenberg [email protected] [email protected] Kostenlose Energieberatung über 1 Stunde: Donnerstags 14-tägig, 16:00 – 18:00 Uhr Kooperation d. Stadt Sehnde und d. Stadtwerken Sehnde Gemeinde und Gemeindewerke Wedemark Nur mit telefonischer Terminanmeldung möglich Stadt Sehnde Nordstraße 21, 31319 Sehnde Herr Rolf Lange Tel. (05138) 707-333 [email protected] Förderprogramm für Umweltschutzmaßnahmen (wird z.Zt. überarbeitet) Zuschuss zu Energieausweises (Bedarf) a: 50€; Zuschuss f. Wärmedämmmaßnahmen b,c : Kerndämm.: 4€/m2; Außenwanddämm.: 6€/m2 Max. 1.200€ oder 60% d. nachgew. Kosten; Ersatz Nachtstromspeicherheizungc d. GasBrennwert~, Pellet~d, Klein-BHKW: 500€ / Anlage; Einbau effizienter Erdwärme-, Grundwasserund Luft/Wasserpumpee: 10%, max. 1.200€; Â(LQ- / Zweifamilienhäuser oder selbstgenutztes Wohneigentum a) Voraussetzung: Durchführ. einer Energiessparmaßnahme; b) f. Altbau vor 1980; c ) Erstellung E-ausweis notw.; d) gem. BAFA-Richtlinie; e) -DKUHVDUEHLWV]DKO; Nachweis nach DIN EN 255, hydraul. Abgleich; Gemeindewerke Wedemark Berliner Str. 3-5 30900 Wedemark Frau Ursula Schwertmann Tel. (0 51 30) 97 51 250 Fax (0 51 30) 581-165 [email protected] www.gemeindewerke-wedemark.de Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH Info-Telefon: 0511 / 220022-20 (Mo. + Do. 9-17 Uhr) www.klimaschutz-hannover.de • [email protected] (Die Fördermittelübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit / alle Angaben ohne Gewähr / Stand: 9. 3. 2011) WER Institution E.ON Avacon AG Name des Programms Förderprogramme: Erdgas & Solar Wärmepumpe & Solar Stadtwerke Burgdorf Förderprogramme: Erdgas Wärmepumpe WAS Art und Umfang der Förderung Einschränkungen und Bedingungen WO Kontaktadresse Umstellung Heizung auf Erdgas /Wärmepumpe: 250€ einmalige Prämie oder 250€ einm. Prämie + Darlehen1 (4,44%, 72 Monate) oder Darlehen1 (3,33 %, 72 Monate) zusätzl. Kombi mit Solarthermieanlage:100€  Antrag bis 30.09.2011;  Inbetriebn. bis 31.12.2011; 1) Höchstsätze Finanzierung Erdgas & Solar: 1. WE max. 7.100€, weitere WE je 2.000€, ges. max. 21.000€; Wärmepumpe & Solar: max. 15.000€; E.ON Avacon AG Schillerstraße 3 38345 Helmstedt Servicerufnr. (0180) 1 28 22 66 Fax: (0180) 3 28 22 66 Zuschuss: Umstellung der Heizungsanlage auf Erdgas oder eine Wärmepumpe: einmalig 500€; Gas-/Strombezug spätestens zum 31.12.2011 und für mindestens 2 Jahre über die Stadtwerke Burgdorf ab Zählereinbau Stadtwerke Burgdorf GmbH Vor dem Hannoverschen Tor 12 31303 Burgdorf Tel.: (0 51 36) 97 14-0 Fax: (0 51 36) 97 14-100 www.eon-avacon.com [email protected] [email protected] Stadtwerke Garbsen Zuschuss: Umstellung der Heizungsanlage von festen Brennstoffen, Öl oder Flüssiggas auf den Energieträger Erdgas: 250€; Min. 2 Jahre Ergasbezug über Stadtwerke Garbsen Stadtwerke Garbsen GmbH Kochslandweg 20-22 Herr Harald Kirch, 30823 Garbsen Tel.: (05137) 7030 117 Fax: (05137) 7030 40 [email protected] Energiewerke Isernhagen Förderprogramm Erdgas & Solar Förderprogramm für Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes Stadtwerke Lehrte Stadtwerke Neustadt a. Rbge. Einmalige Prämie: Umstellung der Heizung auf Erdgas: 250€ zus. Kombination m. Solarthermieanlage: 100€ Z u s c h u s s Wärmepumpe, auch Gas ab 4m² Solarthermieanlage ab 10m² Kombin. mit Gasbrennwerttechnik 1 Fassade Fenster Dach, Decke Luftdichtheitstest (Blower-Door-Test) Wärmedämmung 2 750€ 500€ 1.000€ 750€ 500€ 500€ 1000€ 100€ 3 Jahre Energiebezug über EWI  Zuschüsse nur für selbst genutzte 1- oder 2-Familienhäuser, älter als 1.1.1995;  Vorl. aktueller Energieausweis;  3 Jahre Energiebezug über EWI u. Auswert. d. Verbrauchs; 1) Geb. n. 1995, kein Neubau 2) Ab 2.500€ Investitionssumme 15% d. Kosten, max. 2.000€ Investitionsund Förderbank Niedersachsen - NBank Energetische Modernisierung Mietwohnung Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen Gemeinde Isernhagen Bothfelder Straße 29 30916 Isernhagen Gerolf Eden, Tel. (05 11) 61 53-2 82 www.isernhagen.de Abschluss eines 2-jährigen Gasliefervertrags bis zum 30.06.2011; Inbetriebnahme der Anlage bis zum 30.09.2011 Stadtwerke Lehrte GmbH Manskestraße 19, 31275 Lehrte Tel.: (05132) 5005 - 0 Fax: (05132) 5005 - 16 Erstellung eines Energieausweises: verbrauchsorientiert: 125€; bedarfsorientiert: 295€; Erdgas muss mindestens 3 Jahre als Energieträger genutzt werden Stadtwerke Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG Herzstraße 3, 31535 Neustadt Frau Rosemarie Dähner Tel: 05032-897-36 Zuschuss: Umstellung der Heizungsanlage auf Erdgas: einmalig 350€ 1; bei Strombezug zusätzlich 150€ 2; Kostenlose Energieberatung über 1 Stunde: Jeden 1. Donnerstag im Monat, 15:00–18:00 Uhr 3 Thermografieaufnahmen und Blowerdoortest: 10% Ermäßigung beim eigenen Dienstleister; Energetische Modernisierung Wohneigentum www.ewi-isernhagen.de Zuschuss: Umstellung der Heizungsanlage auf den Energieträger Erdgas: Ein- und Zweifamilienhäuser: einmalig 500€; Mehrfamilienhäuser bis zu einmalig 1.500€; Zuschuss zur Umstellung der Heizungsanlage (Öl, Flüssiggas,...) auf Erdgas: einmalig 250€; Stadtwerke Wunstorf Energiewerke Isernhagen, i.H. E.ON Avacon Vertrieb GmbH Jacobistr. 3, 31157 Sarstedt Herr Christian Müller Tel. (0 50 66) 83-3 13 06 Modern. Wohneigentum Modern. Mietwohnungen Dämmung; neue Fenster; Tausch fossiler Heiztechnik d. Nutzung erneuerb. Energien; Min.: aktuell geltende EnEV max. vergleichb. Kosten 10.000-75.000€ Neubaukosten Darlehen 40 % Eigenleistung min. 15 % Eigenleistung min. 25 % Max. Einkommensgrenze, Details bei der Nbank Zinsen: 10 Jahre 0%; Zinsen: 15 Jahre 0%; ab 11. Jahr 4% ab 16. Jahr marktüblich Antrag vor Beginn über Wohnraumförderungsstelle für Gebäude vor 31.12.1983 www.stadtwerke-lehrte.de [email protected] 1) Abschluss eines 2jährigen Gasliefervertrages; 2 ) Abschluss eines 2jährigen Gas- und Stromliefervertrages; 3) nur für Kunden der Stadtwerke Wunstorf Energieeffizienzdarlehen Dämmung; neue Fenster, Türen, Heizung, Lüftung 10.000 - 50.000 € je WE; 10.000.000 je Kreditnehmer Darlehen 100% Verbilligung des KfWProgramms Nr. 152 Zinsen: 10 Jahre günstiger als KfW, danach marktüblich Antrag über N-Bank für Gebäude vor 01.01.1995 Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG An der Nonnenwiese 7 31515 Wunstorf Tel. (05031) 9540 – 0 Fax.( 05031) 14988 [email protected] Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank Günther-Wagner-Allee 12-16 30177 Hannover Tel.: (0511) 30031-313 Fax: (0511) 30031-11313 www.nbank.de [email protected] Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ (Solarthermie) Fördermittelübersicht für die Region Hannover WER Institution proKlima – Der enercityFonds Name des Programms Förderangebote Erneuerbare Förderprogramm der Stadtwerke Hannover für die beteiligten Städte Hannover, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Ronnenberg und Hemmingen) SOLARWÄRME WAS Art und Umfang der Förderung Zuschuss f. Endkunden: Qualitätssicherung: „Solarpaket Plus“: 400€; erstm. Erfasssung d. Zählerstände Ertragsförderung: Nach 1 Jahr erneute Erfassung d. Zählerstände u. Auswertung: 0,20€/kWh Solarwärme, max. 90€/m2 Kollektorfläche Effizienzbonus Wärmespeicher u. Verteilung: Speicherdämmung u. hocheffiz. Zirkulationspumpen: 700€; Garantierte Solarerträge für Mehrfamilienhäuser*: spez. Messtechnik u. Planung z. dauerhaften, automatischen Überwachung: 50 % der Kosten, max. 2.000€ 2 * ab 20m Kollektorfläche Stadt Hemmingen Gemeinde Wedemark Klimaschutz in der Stadt Hemmingen Förderprogramm für Umweltschutzmaßnahmen Förderprogramm für Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes E.ON Avacon Förderprogramme: AG Erdgas & Solar Wärmepumpe & Solar Kumulierung  Es ist kein Anschluss an Nahund Fernwärmenetz möglich;  Nur in Verbind. m. Heizungsmodernisierung und Verbund mit Qualitätssicherung Solarpaket Plus;  Keine Förderung bereits bestehender Anlagen, oder deren Erweiterung;  Keine Förderung von Anlagen auf Neubauten, da diese nach EnEV 2009 quasi als Standard festgeschrieben sind;  Keine Eigenleistung möglich;  Förderung nur, wenn Fachhandwerk plant, liefert und montiert,  Liste von Fachhandwerkern u. Liste zulässiger Kollektoren bei proKlima erhältlich; möglich Details siehe technische Anforderungen, Stand 01.01.2011 Zuschuss; Solarthermieanlage in Verbindung mit Brennwerttechnik pauschal 200€ ÂAntragstellung vor Massnahmenbeginn; ÂEnergieausweis für Gebäude vor 1984 obligatorisch; ÂAntrag bis zum Ausschöpfen der Fördermittel möglich Zuschuss: Bau v. Solarwärmeanlage 1: 50€ pro m2 Kollektorfläche, max. 500€ pro Anlage. ÂVoraussetzung: Erstellung eines Energieausweises (für Gebäude vor 01. 01.1995) Zuschuss: Umstellung der Heizung auf Erdgas: einmalig 250€; Kombination mit einer Solarthermieanlage: zusätzlich 100€; -DKUH(QHUJLHEH]XJEHU(:, (wird z.Zt. überarbeitet) Energiewerke Förderprogramm Erdgas & Solar Isernhagen Einschränkungen und Bedingungen Solarab 4m² thermieab 10m² anlage Solarthermie, Kombi m. Gasbrennwerttechnik 500€ 1.000€ 1) Auf Ein- / Zweifamilienhäusern o. selbstgenutztem Wohneigentum  Zuschüsse nur selbstgen.1- / 2Fam.-häuser, kein Neubau;  akt. Energieausweis;  3 Jahre Gas v. EWI 750€ Umstellung der Heizung auf Erdgas oder Wärmepumpe: 250€ einmalige Prämie oder 250€ einm. Prämie + Darlehen1 (4,44%, 72 Monate) oder Darlehen1 (3,33 %, 72 Monate) zusätzl. Kombination mit Solarthermieanlage:100€  Antrag bis 30.09.2011;  Inbetriebn. bis 31.12.2011; 1) Höchstsätze Finanzierung Erdgas & Solar: 1. WE max. 7.100€, weitere WE je 2.000€, ges. max. 21.000€; Wärmepumpe & Solar: max. 15.000€; WO Kontaktadresse proKlima GbR Glockseestraße 33 30169 Hannover Tel.: (0511) 430 - 19 70 Fax: 0511 430-2170 www.proklima-hannover.de [email protected] Telefonische Beratung Mo.-Fr. 9:00 – 12:00 Uhr Antragstellung bis 31.10.2011 möglich Stadt Hemmingen Frau Straube Tel.: (0511) 4103-276 bettina.straube@ stadthemmingen.de Gemeindewerke Wedemark Berliner Str. 3-5 30900 Wedemark Frau Ursula Schwertmann Tel. (0 51 30) 97 51 250 Fax (0 51 30) 581-165 [email protected] www.gemeindewerkewedemark.de Energiewerke Isernhagen c/o E.ON Avacon Vertrieb GmbH Jacobistr. 3, 31157 Sarstedt Herr Christian Müller Tel. (0 50 66) 83-3 13 06 www.ewi-isernhagen.de Gemeinde Isernhagen Bothfelder Straße 29 30916 Isernhagen Herr Gerolf Eden Tel. (05 11) 61 53-2 82 www.isernhagen.de E.ON Avacon AG Schillerstraße 3 38345 Helmstedt Tel.: (0180) 1 28 22 66 Fax: (0180) 3 28 22 66 www.eon-avacon.com [email protected] Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH Info-Telefon: 0511 / 220022-20 (Mo. + Do. 9-17 Uhr) www.klimaschutz-hannover.de • [email protected] (Die Fördermittelübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit / alle Angaben ohne Gewähr / Stand: 10. 1. 2011) Ein Service von HAUS Fördermittelübersicht fürund die GRUNDBESITZ Region Hannover Geld für die Sonne! Fördermittelübersicht Solarstrom (Fotovoltaik)für die Region Hannover Fördermittelübersicht für die Region Hannover Geld für die Sonne! Fördermittelübersicht für die Region Hannover Geld für die(Fotovoltaik) Sonne! Solarstrom Geld für die(Fotovoltaik) Sonne! Solarstrom Solarstrom (Fotovoltaik) (Fotovoltaik) Fördermittelübersicht für die Region Hannover SOLARSTROM Bundesregierung WER Institution Bundesregierung Name des Programms Bundesregierung WAS Art und Umfang der Förderung Einschränkungen und Bedingungen Bundesregierung Vergütung für Fotovoltaikanlagen durch den Netzbetreiber Netzgekoppelte Anlagen; Vergütung für 20 Jahre garantiert; zu diesen Konditionen nur bei Inbetriebnahme bis zum 31.12.2011 ErneuerbareEnergien-Gesetz (EEG) WO Kumulierung Kontaktadresse zuständiger Netzbetreiber * keine Ackerflächen! Einspeisung bis 30 kW bis 100 kW bis 1.000 kW über 1.000 kW ab 01.01.2011 28,74 ct/kWh 27,33 ct/kWh 25,86 ct/kWh 21,56 ct/kWh Freiflächen * 21,11Ackerflächen! ct/kWh * keine * keine Ackerflächen! Eigenverbrauch Anteil Eigenverbrauch ab 01.01.2011 bis 30 kW bis 100 kW bis 30% ab 30% bis 30% ab 30% bis 30% ab 30% 12,36 ct/kWh 16,74 ct/kWh 10,95 ct/kWh 15,33 ct/kWh 9,48 ct/kWh 13,86 ct/kWh Beispielrechnung Fotovoltaikanlage: Einspeisung 1.000 kWh x 28,74 ct Stromerzeugung 2.000 kWh p.a. Eigenverbrauch bis 30% 600 kWh x 12,36 ct Netzeinspeisung 1.000 kWh p.a. Eigenverbrauch ab 30% 400 kWh x 16,74 ct Eigenverbrauch 1.000 kWh p.a. Vermiedene Stromkosten 1.000 x 20 ct Eigenverbrauchsanteil 50% Solarertrag gesamt p.a. Inbetriebnahme: Januar 2011 Solar-Ertrag über 20 Jahre (netto) Fördermittelübersicht für die Region Hannover WER Institution proKlima – Der proKlima – Der enercity-Fonds enercity-Fonds (Klimaschutzfonds (Klimaschutzfonds der Stadtwerke der Stadtwerke Hannover AG und Hannover AG und der beteiligten der beteiligten Städte Hannover, Städte Hannover, Hemmingen, Hemmingen, Laatzen, Laatzen, Langenhagen, Langenhagen, Ronnenberg, Ronnenberg, Seelze) Seelze) Stadt Hemmingen Stadt Hemmingen Gemeinde und Gemeindewerke Wedemark bis 500 kW Name des Programms Förderangebot Förderangebot Erneuerbare Erneuerbare Klimaschutz in der Klimaschutz in der Stadt Hemmingen Stadt Hemmingen Förderprogramm für Umweltschutzmaßnahmen (wird z.Zt. überarbeitet) WAS Art und Umfang der Förderung Zuschuss: Zuschuss: Einbau eines automatisch Einbau eines nach automatisch beschickten, BAFAbeschickten, nach BAFAKriterien förderfähigen… Kriterien förderfähigen… Holzpelletkessels bis Holzpelletkessels bis 100 kW: 100 kW: 2.000€ 2.000€ HolzhackschnitzelHolzhackschnitzelkessels bis 100 kW: kessels 1.000€ bis 100 kW: 1.000€ Zuschuss; Einbau von Zuschuss; Holzpellet-Einbau oder von Holzpelletoder Holzpelletkesseln: Holzpelletkesseln: pauschal 300€; pauschal bei Ersatz300€; einer bei Ersatz einer NachtstromspeicherNachtstromspeicherheizung durch eine heizung durch eine Holzpelletheizung: Holzpelletheizung: pauschal 500€ pauschal 500€ Ersatz einer Nachtstromspeicherheizung durch eine Holzpellet-Heizung 2: 500€ pro Anlage. 287,40 € 74,16 € 66,96 € 200,00 € 628,52 € ¼ HEIZEN MIT HOLZ Einschränkungen und Bedingungen  Es ist kein Anschluss an NahÂund Es Fernwärmenetz ist kein Anschluss an Nahmöglich; und möglich;  NurFernwärmenetz für Bestandsgebäude;  Nur für ist Bestandsgebäude; Kessel alleiniger WärmeÂerzeuger; Kessel ist alleiniger Wärmeerzeuger;  Hydraulischer Abgleich und ÂEinbau Hydraulischer Abgleich und hocheffizienter Pumpe Einbau Pumpe (Klassehocheffizienter A); (Klasse A); Kumulierung möglich möglich WO Kontaktadresse proKlima GbR proKlima GbR 33 Glockseestraße Glockseestraße 30169 Hannover33 30169 Hannover Tel.: 0511 430-1970 Tel.: Fax: 0511 0511 430-1970 430-2170 Fax: 0511 430-2170 www.proklima-hannover.de Telefonische Beratung www.proklima-hannover.de [email protected] [email protected] Telefonische Mo.-Fr. 9:00 –Beratung 12:00 Uhr Mo.-Fr. 9:00 – 12:00 Uhr Details siehe technische Details siehe technische Anforderungen, Stand 01.01.2011 Anforderungen, Stand 01.01.2011 ÂAntragstellung vor ÂAntragstellung vor Maßnahmenbeginn; Maßnahmenbeginn; Ânach Fertigstellung Ânach Fertigstellung Verwendungsnachweis; Verwendungsnachweis; ÂEnergieausweis für vor 1984 ÂEnergieausweis für vor 1984 errichtete Gebäude errichtete Gebäude obligatorisch; obligatorisch; ÂAntrag bis zum Ausschöpfen ÂAntrag bis zum möglich Ausschöpfen der Fördermittel der Fördermittel möglich Voraussetzung: Erstellung eines Energieausweises; 2) gem. BAFA-Richtlinie; AntragAntragstellung bis stellung bis 31.10.2011 31.10.2011 möglich möglich Stadt Hemmingen Stadt Hemmingen Frau Straube Frau Straube4103-276 Tel.: (0511) Tel.: (0511) 4103-276 bettina.straube@ bettina.straube@ stadthemmingen.de stadthemmingen.de Gemeindewerke Wedemark Berliner Str. 3-5 30900 Wedemark Frau Ursula Schwertmann Tel. (0 51 30) 97 51 250 Fax (0 51 30) 581-165 [email protected] www.gemeindewerkewedemark.de Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ Fördermittelübersicht für die Region Hannover WER Institution Name des Programms WAS Art und Umfang der Förderung ERDGASFAHRZEUGE Einschränkungen und Bedingungen Kumulierung WO Kontaktadresse Förderung von Erdgasfahrzeugen enercity Contracting GmbH Förderung des Initiativkreises Erdgasfahrzeuge in der Region Hannover Für die gesamte Region Hannover (H- « Freibetankung f. ErdgasNeufahrzeug* mit 250 Kg über maximal 1 Jahr bei d. Tankstellen von enercity Für das Jahr der Förderung: Erdgas-Aufkleber müssen am Fahrzeug angebracht werden; Gasantriebstechnologie darf in diesem Zeitraum nicht entfernt werden. Antragstellung bis 30.06.2011 oder Ausschöpfen der Fördermittel nicht möglich enercity Contracting GmbH Herrn Frerich Brandes Glockseestraße 33 30169 Hannover Tel. (0511) 430-1836 Fax (0511) 430-1834 www.enercity-contracting.de Förderung des Initiativkreises Erdgasfahrzeuge in der Region Hannover Freibetankung mit 250 Kg / Neufahrzeug* an der TAMOIL (an der B6), Bremer Straße 69 über maximal 1 Jahr Für das Jahr der Förderung: Erdgas-Aufkleber müssen am Fahrzeug angebracht werden; Gasantriebstechnologie darf in diesem Zeitraum nicht entfernt werden. Antragstellung bis 31.12.2011 oder Ausschöpfen der Fördermittel nicht möglich Stadtwerke Garbsen GmbH Herrn Harald Kirch Kochslandweg 20-22 30823 Garbsen Tel. (05137) 7030-117 Fax (05137) 7030-40 www.stadtwerke-garbsen.de Förderung des Initiativkreises Erdgasfahrzeuge in der Region Hannover Freibetankung mit 500 Kg / Neufahrzeug* an der OIL! Wunstorfer Str. 56a über maximal 1 Jahr Für 2 Jahre ab Förderbeginn: Erdgas-Aufkleber müssen am Fahrzeug angebracht werden; Gasantriebstechnologie darf in diesem Zeitraum nicht entfernt werden; Antragsteller ist Kunde bei SWN; Antragstellung bis 31.12.2011 oder Ausschöpfen der Fördermittel nicht möglich Stadtwerke Neustadt GmbH & Co. KG Herrn Schlei Hertzstraße 3 31535 Neustadt Tel. (05032) 897-72 Fax: (05032) 897-44 www.stadtwerkeneustadt.de Stadtwerke Garbsen Stadtwerke Neustadt Sonderförderung: 1.200 Kg frei, befristet bis zum 30.09.2011, danach 500 Kg! Stadtwerke Wunstorf Förderung des Initiativkreises Erdgasfahrzeuge in der Region Hannover Freibetankung mit 500 Kg / Neufahrzeug* an der ESSO Wunstorf, Am Stadtgraben 35 über maximal 1 Jahr Für 1 Jahr: Erdgas-Aufkleber müssen am Fahrzeug angebracht werden; Für 2 Jahre: Gasantriebstechnologie darf nicht entfernt werden; Antragstellung bis 31.12.2011 oder Ausschöpfen der Fördermittel nicht möglich Sonderförderung: 1.200 Kg frei, befristet bis zum 30.09.2011, danach 500 Kg! Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG Herrn Berndt An der Nonnenwiese 7 31515 Wunstorf Tel. (05031) 954026 Fax (05031) 14988 www.gaswerkwunstorf.de Stadtwerke Lehrte Förderung des Initiativkreises Erdgasfahrzeuge in der Region Hannover Freibetankung mit 250 Kg / Neufahrzeug* am Autohof Lehrte, Strassburger Str. 4 über maximal 1 Jahr Für 2 Jahre ab Förderbeginn: ErdgasAufkleber müssen am Fahrzeug angebracht werden; Gasantriebstech-nologie darf nicht entfernt werden; Antragstellung bis 31.12.2011 oder Ausschöpfen der Fördermittel nicht möglich Stadtwerke Lehrte GmbH Herrn Werner Osterloh Manskestraße 19 31275 Lehrte Tel. (05132) 5005-11 Fax (05132) 500-516 www.stadtwerke-lehrte.de Förderung des Initiativkreises Erdgasfahrzeuge in der Region Hannover Freibetankung f. monooder bivalentes Neufahrzeug mit Erdgas bis max. Euro 444,- über eine Stationskarte für die Aralstation in Gehrden, Lemmier Str. 16 a Fahrzeuggebunden, muss innerhalb von 24 Monaten verbraucht werden; Fahrzeug muss min. 2 Jahre mit Erdgas genutzt werden; nicht möglich E.ON Avacon Vertrieb GmbH E.ON Avacon in Gehrden Antragstellung nur bis zum Ausschöpfen der Fördermittel möglich! Privat-/Gewerbekundenvertrieb Sarstedt / Salzgitter Jacobistraße 3 31157 Sarstedt Tel. (05066) 83-32595 Fax (05066) 83-40281 * Förderung für neuwertiges, umgerüstetes Fahrzeug möglich, gebrauchte Erdgasfahrzeuge werden nicht gefördert. Förderung von Elektromobilität enercity Förderung E-Mobilität Zuschuss beim Kauf eines Elektro-Zweirades bei einem an der Aktion beteiligten Händler: ¼ beim Abschluß eines Zweijahresvertrages zum Bezug von enercity UmweltStrom 1 (Aufpreis: 3% auf Grundversorgungstarif) ¼ beim Abschluß eines Zweijahresvertrages zum Bezug von enercity UmweltStrom mit Förderung 1, 2 (Aufpreise: 3% auf Grundversorgungstarif und 3ct pro Kilowattstunde) KundenCenter im enercity expo Café Ständehausstraße 6 30159 Hannover Tel (0800) 36 37 24 89 Fax (0511) 430 1876 [email protected] www.enercity.de/umweltstrom 1) 100% aus erneuerbaren Energien 2) Förderung neuer Anlagen Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH Info-Telefon: 0511 / 220022-20 (Mo. + Do. 9-17 Uhr) www.klimaschutz-hannover.de • [email protected] (Die Fördermittelübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit / alle Angaben ohne Gewähr / Stand: 1. 5. 2011) Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ (Bundesprogramme) Fördermittelübersicht für die Region Hannover WER Institution BAFA WAS Art und Umfang Name des Pro- der Förderung gramms Einschränkungen und Bedingungen Kumulierung WO Kontaktadresse Altbau Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderung einer Energiesparberatung (Vor-OrtBeratung) Zuschuss wird an den Energieberater (BAFA-Liste) gezahlt: - 300€ für Ein-/ Zweifamilienhäuser; - 360€ für Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten; - 50€ Stromsparberatung; - bis 100€ für Thermografiegutachten; - 100€ für Luftdichtigkeitsprüfung n. DIN 13829 (Blower-Door-Test); - Antrag durch Energieberater; - Beratungen, die mit der Ausstellung eines Energieausweises verbunden werden, sind nicht förderfähig; - Förderbetrag max. 50% der Beratungskosten (brutto); - Bauantrag vor 1995; - Entweder Thermografie oder Luftdichtigkeitsprüfung (BAFA) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn Tel.: (06196) 908-625 Fax: (06196) 908-800 www.bafa.de Solarthermie Förderung erneuerbarer Basisförderung: Energien Errichtung einer (Marktanreizprogramm) ¼SURP 2 Solaranlage zur: kombinierten Warmwasserbereitung und 2 Heizungsunterstützung bis 40m2 im Bestand 1 kombinierten Warmwasserbereitung und 3 Heizungsunterstützung über 40m2 im Bestand 1 120€/m2 * bis 40m2: 2 120€/m * ab 40m2: 45€/m2 Bereitstellung v. Prozesswärme bis 40m2 im Bestand 1 und Neubau 120€/m * solaren Kälteerzeugung bis 2 1 40m im Bestand 120€/m2 * Erweiterung bestehender Solaranlage zur: ¼SURP2 Raumheizung, Prozesswärmeerzeugung oder Kälteerzeugung im 1 Bestand 45€/m zusätzl. Fläche 2 2 Innovationsförderung: min. 20m2 und max. 40m2: Errichtung einer Solaranlage zur: ¼SURP2 Warmwasserbereitung im Bestand 1 120€/m2 * kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 2 im Bestand 1 180€/m Bereitstellung v. Prozesswärme im Bestand 1 und Neubau 180€/m2 2 solaren Kälteerzeugung im 180€/m2 Bestand 1 *) Befristet bis 30.12.2011 (Antragseingang), danach 90€/m2 (Alle m2-Angaben = Kollektorfläche!) Beschränkt auf förderfähige Kollektoren u. Solaranlagen Effizienzbonus: Kombinationsbonus: 0,5 x Basisförderung: Die Förderanträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. (nur Anlagen zur Heizungsunterstützung u. nur Wohngebäude) 600€ 5 zusätzlich zur Basisförderung bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Biomassenanlage oder einer förderfähigen Wärmepumpe. Eine Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn neben dem Antrag (vorgeschr. Formular) die folgenden Antragsunterlagen eingereicht werden: - Fachunternehmerklärung (vorgeschr. Formular) - Rechnungskopie, an den Antragssteller adressiert - Energieausweis in Kopie (für den Effizienzbonus) Der Antrag auf eine Innovationsförderung ist unbedingt vor Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Die Innovationsförderung ist nicht mit weiteren Boni kombinierbar. 1) Gebäudebestand: Bauantrag und Installation des Heizungssystems vor dem 01.01.2009 2) Bei Vakuumröhrenkollektoren: mind. 7,0 m² und mind. 50 Liter je m2 Bruttokollektorfläche; Bei Flachkollektoren: mind. 9,0 m² und mind. 40 Liter je m2 Bruttokollektorfläche; 3) f. Ein-/Zweifamilienhäuser m. min. 100 l Pufferspeicher / m2 Kollektorfäche Effizient im Sinne dieser Vorschrift sind Wohngebäude, die die Höchstwerte für den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT´ nach Anl. 1 Tab.2 der EnEV 2009 um mind. 30% unterschreiten oder die den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT´ eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung, mit der in Tab.1 Anl.1 der EnEV 2009 angegebenen tech. Referenz-ausführung um mind. 30% unterschreiten. * HTµ = Transmissionswärmeverlust d. Gebäudehülle Nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar Solarpumpenbonus: 50€ je Pumpe (laut Liste der förderfähigen Umwälzpumpen mit Energielabel A und EC-Solarpumpen) Kesseltauschbonus: 600€ 5 bei Installation eines Brennwertkessels nach EnEV incl. hydr. Abgleich. 5) Befristet bis 30.12.11 (Antragseingang), danach 500€ Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH Info-Telefon: 0511 / 220022-20 (Mo. + Do. 9-17 Uhr) www.klimaschutz-hannover.de • [email protected] (Die Fördermittelübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit / alle Angaben ohne Gewähr / Stand: 30. 3. 2011) Biomasse Art und Umfang der Förderung Förderung erneuerbarer Basisförderung: Energien Biomasseanlage (Marktanreizprogramm) Förderung Pelletofen mit Wassertasche 36€/kW 5 KW bis max. 100 KW min. 1.000€ 1 Pelletkessel 5 KW bis max. 100 KW 36€/kW min. 2.000€ 1 Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher min. 30 l/kW 5 KW bis max. 100 KW 36€/kW min. 2.500€ 2 Hackschnitzelanlage mit 3XIIHUVSHLFKHUON: Einschränkungen und Bedingungen Beschränkt auf Anlagen der Liste mit den förderfähigen automatisch beschickten Biomasseanlagen Einschränkungen und Bedingungen, Kumulierung Die Förderanträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Eine Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn neben 1.000€ dem Antrag (vorgeschr. Formular) folgende Unterlagen 1) Incl. Kombinationskessel f. Pellets und eingereicht werden: Scheitholz 2) Incl. Kombinationskessel f. Hackschnitzel - Fachunternehmerklärung (vorgeschr. Formular) und Scheitholz Kombinationskessel benötigen - Rechnungskopie, an den Pufferspeicher von mind. 55 l / kW f. Antragssteller adressiert handbeschickten Teil d. Anlage - Nachweis Wohn- / Nutzfläche 3) nur förderfähig, wenn besonders - Energieausweis in Kopie (für 3 emissionsarm (staubf. Emis. 15mg/m ) den Effizienzbonus) Scheitholzvergaserkessel 3 PLW3XIIHUVSHLFKHUON: 500€ je Maßnahme, die zur Steigerung des Wärmeertrags durch Abgaskondensation und/oder Abgaspartikelausscheidung führt. Der Antrag auf eine Innovationsförderung ist unbedingt vor Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen Förderung nur im Gebäudebestand (Antrag und Installation d. Heizung vor dem 01.01.2009), Ausnahme: Anlage für Prozesswärme Kombinationsbonus: 0,5 x Basisförderung: 600€ 5 zusätzlich zur Basisförderung bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen thermischen Solaranlage. (nur Wohngebäude) Effizient im Sinne d. Vorschrift sind Wohngebäude, die Höchstwerte f. spezifischen, auf wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT´ nach Anl. 1 Tab.2 der EnEV 2009 um mind. 30% unterschreiten oder den spezifischen, auf d. wärmeübertragende Umfassungsfläche bez. Transmissionswärmeverlust HT´ eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung, mit der in Tab.1 Anl.1 der EnEV 2009 angegebenen tech. Referenzausführung um mind. 30% unterschreiten. 1.000€ Innovationsförderung: Effizienzbonus: Nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar 5) Befristet bis 30.12.11 (Antragseingang), danach ¼ * HTµ = Transmissionswärmeverlust d. Gebäudehülle Wärmepumpe Förderung erneuerbarer Basisförderung: nur im Gebäudebestand (vor dem 01.01.2009) für ÂNRPELQLHUWH5DXPEHKHL]XQJ:DUPZDVVHUEHUHLWXQJYWohngebäuden; Energien (Marktanreizprogramm) Â5DXPbeheizung von Nichtwohngebäuden; Wärmepumpe Nennwärmeleistung Förderung N: SDXVFKDO¼ !N:N: ¼ ]X]JO¼MHN: über 10 kW > 2N:100 kW ¼ ]X]JO¼MHN: über 10 kW PLQ¼ N: SDXVFKDO¼ > 20 kW SDXVFKDO¼ Wasser/Wasser oder Sole/Wasser Antrieb JAZ1 Gas Elektrisch Nichtwohngeb. kumulierbar Luft/Wasser Antrieb JAZ1 Gas Luft/Wasser Antrieb JAZ1 Elektrisch 3,5 1) Mindestens zu erreichende JAZ = Jahresarbeitszahl: Ergebnis der Division v. abgegebener Wärmemenge durch eingesetzte Strom-/Brennstoffmenge Technische Voraussetzungen: Elektrisch angetrieben: Mit Gas angetrieben: Stromzähler und mindestens ein 2 Wärmemengenzähler Gaszähler und mindestens ein 2 Wärmemengenzähler Die Messung aller durch die Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen ist verbindlich, ebenso hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage. 2 Beschränkt auf Kombinationsbonus: Wärmepumpen mit 600€ 5 zusätzlich zur Prüfzertifikat Basisförderung: nur im Gebäudebestand (vor dem 01.01.2009) für Basisförderung bei ÂNRPELQLHUWH5DXPEHKHL]XQJ:DUPZDVVHUEHUHLWXQJYWohngebäuden; gleichzeitiger Â5DXPbeheizung von Nichtwohngebäuden; Bearbeitung des Installation einer Antrags ist nur mögl., förderfähigen wenn neben dem thermischen Antrag (vorgeschr. Solaranlage. Formular) die folgenden Unterlagen eingereicht Nicht mit dem Effizienzbonus werden: ÂVorliegen einer Fachunternehmererklärung mit Nachweis der notwendigen Jahresarbeitszahlen; 5) Befristet bis 30.12.11 (Antragseingang), danach ¼ ÂNachweis des hydraulischen Abgleichs der Anlage; 1) Mindestens zu erreichende JAZ = Jahresarbeitszahl: Ergebnis der Division v. abgegebener über Wärmemenge ÂNachweis die durch eingesetzte Strom-/Brennstoffmenge Anpassung der HeizTechnische Voraussetzungen: kurve der Anlage an das entsprechende Gebäude Die Messung aller durch die Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen ist verbindlich, ebenso hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage. 2 Falls notwendig, sind mehrere Wärmemengenzähler zu installieren Falls notwendig, sind mehrere Wärmemengenzähler zu installieren Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH Info-Telefon: 0511 / 220022-20 (Mo. + Do. 9-17 Uhr) www.klimaschutz-hannover.de • [email protected] (Die Fördermittelübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit / alle Angaben ohne Gewähr / Stand: 30. 3. 2011) Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ (Kraft-Wärme-Kopplung) Fördermittelübersicht für die Region Hannover BHKW WER Institution Name des Programms WAS Art und Umfang der Förderung Bundesregierung Einspeisevergütung für BiomasseKWK-Anlagen: ErneuerbareEnergienGesetz (EEG) Kumulierung Vergütungszeitraum: 20 Jahre ab Inbetriebnahme; Jährl. Degression: 1% Keine Doppelförderung mit Einspeisevergütung nach KWK- Gesetz möglich. zuständiger Netzbetreiber Vergütungszeitraum: 10 J. 1) Regelungen für Anlagen über 50 kW el auf Anfrage 2) Quartalspreis KWK-Index d. Leipziger Strombörse 3) je nach Stromanbieter und Spannungsebene nicht mit EEGEinspeisevergütung kombinierbar zuständiger Netzbetreiber Neuanschluss Nah-/ Fernwärme : Wohngebäude: 300€ / Wohnung1 Nichtwohngebäude bis 500 kWth : 100%2 Erstberatung: - 75%, max. 500€/Anl.; BHKW-Lotse: - 75%, max. 1.000€/Anl.; Qualitätssicherung KWK: - 75% d. nachgewiesenen Kosten, max. 500€; Optimierung Heizungsanlage3: Berechnungen: 15€ je Heizkörper, Nachrüstungen: 10€ je voreinstellbarem Thermostatventil; Innovative Bedarfsheizung4: 100€ / Heizkörper; Einbau Blockheizkraftwerk (BHKW): 4.000€ 5; Erst-Einbau Wärmeübertrager für Brennwertnutzung: -75%, max. 1.000€; Strom erzeugende Heizung6: 1.200€; Zentralisierung7 Heizungsanlage: 200€ je Wohn-/Gewerbeeinheit, min. 400€; Warmwasserbereitung: 100€ je Wohn-/Gewerbeeinheit, min. 200€; Zentr. Warmwasserspeicher8: 1.000€; BHKW förderfähig: - kein Anschluss an Nah- / Fernwärmenetz möglich; - Qualitätssicherung; - hydraulischer Abgleich; - nur im Gebäudebestand; möglich Geschäftsstelle proKlima GbR Glockseestraße 33 30169 Hannover Tel.: (0511) 430-19 70 Fax: (0511) 430-21 70 www.proklimahannover.de [email protected] Weitere Details siehe Technische Anforderungen, Stand 01.01.2011 Antragstellung bis zum 31.10.2011 möglich EEG-Vergütung 2011, ct/kWh Strom aus Biomasse bis 150 kW el 11,44 NAWARO-Bonus bis 500 kW el 9,0 Bonus innovative Anlagentechnik proKlima – Der enercityFonds (Förder- 2,94 Vergütung 1. Quartal 2011 ct/kWh KWK-Zuschlag 5,11 vermiedene Netznutzung Förderangebote Kraft-WärmeKopplung programme der Stadtwerke Hannover für die beteiligten Städte Hannover, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Ronnenberg und Hemmingen) 1,96 Einspeisevergütung für fossil betrieb. KWK-Anlagen max. 50 kWel 1 2 bis 20 MW el 7,63 2,45 - 3,92 KWK-Bonus f. Wärmenutzung Baseload EEX 1. Q. 2011 bis 5 MW el 8,09 5,88 (nachwachsende Rohstoffe) KWK- Gesetz 5,185 variabel 3 1) maximal 30 Wohnungen; 2)Hausanschlusskosten 3) maximal 100 Heizkörper; 4) maximal 50 Heizkörper; 5) mindestens 4.500 Vollbenutzungsstunden; 6) Mikro-BHKW, 100% Heizung; 7) mindestens 2 Wohn/Gewerbeeinheiten; 8) Erstmaliger Einbau, aus KWK beheizt; Stadt Hemmingen Klimaschutz in der Stadt Hemmingen Zuschuss bei Ersatz einer Nachtstromspeicherheizung durch ein Klein- BHKW: pauschal 500€; förderfähig gemäß aktueller proKlimaRichtlinie  Antrag vor Massnahmenbeg.;  nach Fertigstellung Verwendungsnachweis;  Energiepass für Geb. vor 1984 obligatorisch;  Antrag bis zum Ausschöpfen der Fördermittel möglich Gemeinde und Gemeindewerke Wedemark Förderprogramm für Umweltschutzmaßnahmen Ersatz einer Nachtstromspeicherheizung durch ein Klein-BHKW: (50 kW thermisch, Emissionswerte unter 650 mg CO/mn³ und 350 mg NOx/mn³): 500€ pro Anlage Voraussetzung: Erstellung eines Energieausweises (wird z.Zt. überarbeitet) WO Kontaktadresse Einschränkungen und Bedingungen Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH Info-Telefon: 0511 / 220022-20 (Mo. + Do. 9-17 Uhr) www.klimaschutz-hannover.de • [email protected] (Die Fördermittelübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit / alle Angaben ohne Gewähr / Stand: 7. 4. 2011) Stadt Hemmingen Frau Straube Tel.: (0511) 4103-276 bettina.straube@ stadthemmingen.de Gemeindewerke Wedemark Berliner Str. 3-5 30900 Wedemark Frau Ursula Schwertmann Tel. (0 51 30) 97 51 250 Fax (0 51 30) 581-165 [email protected] www.gemeindewerkewedemark.de Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ Fördermittelübersicht für die Region Hannover KfW- (Bundesprogramme) KfW WAS Programm/Nr. Art und Umfang der Förderung KfW Kredite Einschränkungen und Bedingungen Kumulierung KfW Wohneigentumsprogramm Darlehens-Konditionen: möglich, Summe aus Fördermitteln darf Summe der Modernisierungs/Instandsetzungskosten nicht übersteigen. (124) Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums Wohnraum modernisieren (141) Für Wohnungseigentümer, Hausbesitzer u. Mieter mit Zustimmung des Vermieters Energieeffizient Sanieren ± Kredit (151) Ersterwerb von neu sanierten Gebäuden/ Wohnungen, die mindestens einen KfW-EffizienzStandard erreichen; Energetische Sanierung von Wohngebäuden zu einem KfW-EffizienzStandard Energieeffizient Sanieren ± Kredit Einzelmaßnahmen (152) Energieeffizient Bauen ± Kredit (153) Für Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von Wohngebäuden (KfW-Effizienzhäusern/ Passivhäusern) Altersgerecht Umbauen ± Kredit (155) Für Wohnungseigentümer, Hausbesitzer u. Mieter mit Zustimmung des Vermieters Ausschließlich für selbst genutztes Wohneigentum: ÂBau: Kosten des Grundstücks (Wenn Erwerb bei Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegt), Baukosten incl. Nebenkosten, auch für Außenanlagen; ÂKauf: Kaufpreis einschließlich Nebenkosten, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung % der Kosten max. Betrag Laufzeit, Jahre * 30% ¼:( 8 /20 / 35 tilgungsfr. Jahre Zinsbindung, J. Auszahlung 1/3/8 * * 100% 5 / 8 / 10 / 15 Antrag vor Beginn d. Massnahme über die Hausbank Keine Umschuldungen, Nachfinanzierungen begonnener/ fertiger Vorhaben, vermietete /gewerbliche Flächen. ÂErwerb neu sanierter Wohngebäude/ Eigentumsw.; ÂModernisierung und Instandsetzung; Â9HUEHVVHUXQJGHU:RKQYHUKlOWQLVVHG$Q-/Ausbau; Â%DUULHUHUHGX]LHUXQJ; Â9HUEHVVHUXQJ(QHUJLHHIIL]LHQ]; Â%HKHEXQJEDXOLFKHU0lQJHO; Â%DXOLFKH0DQDKPHQ]XP+RFKZDVVHUVFKXW]; Â6DQLHUXQJ'LFKWKHLWVSUIXQJ$EZDVVHUNDnäle; Â(UQHXHUXQJ=HQWUDOKHL]XQJR.RPSRQHQWHQ1; Â9HUEHVVHUXQJ$XHQDQODJHQDE:RKQHLQKHLWHQ; Darlehens-Konditionen: ÂWärmedämmung Wände, Dach, Geschossdecken; ÂErneuerung der Fenster; Â+HL]XQJVDXVWDXVFK Â(LQEDXHLQHU/IWXQJVDQODJH Âanfallende Baunebenkosten (z. B. Architekten- und Ingenieurleistungen, Baustellenabsicherung); ÂPlanungs- und Baubegleitungsleistungen; Darlehens-Konditionen: (Details: Liste förderfähiger Kosten) Antrag vor Beginn d. Massnahme über die Hausbank Sanierungsarbeiten v. Fachunternehmen des Bauhandwerks durchzuführen, Erfüllung der technischen Mindestanforderungen d. Sachverständigen zu belegen; Berechnungen auf Basis folgender Standards: DIN 4108-6 in Verbindung mit DIN 4701-10; Keine Förderung für Gebäude nach 01.01.1995, Umschuldungen, Nachfinanzierungen begonnener /abgeschlossener Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser, gewerbliche Flächen; 2) vom Neubau-Niveau lt. EnEV 2009 3) % des Zusagebetrages 4) Planung/Baubegleitung d. Sachverständigen verbindlich Übersicht Tilgungszuschüsse: KfWHaus 55 4 Jahresprimärenergiebedarf Transmissionswärmeverlust QP max. H´T max. 70% 2 55% 70 850 85% 12,5% 3 2 70% 85% 100 0 100% 1150 115% 130% 2 Tilgungszuschuss 10,0% 3 100% 2 7,5% 3 115% 2 5,0% 3 2,5% 3 % der Kosten max. Betrag Laufzeit, Jahre 100% ¼:( 8 / 10 / 20 / 30 tilgungsfr. Jahre Zinsbindung, J. Auszahlung * 96% 1/2/3/5/8 * 5 / 8 / 10 Antrag vor Beginn d. Massnahme über die Hausbank Aktuelle EnEV ist Mindeststandard; Keine Umschuldungen, Nachfinanzierungen begonnener/ fertiger Vorhaben, Ferien- /Wochenendhäuser, vermietete / gewerbl. Flächen. 1) Hydraulischer Abgleich erforderlich max. Betrag Laufzeit, Jahre 100% ¼:( 8 / 10 / 20 / 30 Zinsbindung, J. Auszahlung tilgungsfr. Jahre 1/2/3/5/8 * * Übersicht Tilgungszuschüsse: Darlehens-Konditionen: KfW-Haus Passivhaus 3 QP max. H´T max. 2 Tilgungszuschuss 2 40 kWh/m 15 kWh/m Nutzungsfläche Wohnfläche 1 5% 4 3 40% 55% 2 10% 55 3 55% 70% 2 5% 85% 2 70 70% 4 4 - 100% max. Betrag Laufzeit, Jahre 100% ¼:( 8 / 10 / 20 / 30 Zinsbindung, J. Auszahlung tilgungsfr. Jahre 1/2/3/5/8 * * * möglich, Summe aus Fördermitteln darf Summe der Modernisierungs/Instandsetzungskosten nicht übersteigen. Steuerermäßigung für Handwerkerleistung nicht möglich 151, 153, 430, BAFA nein; 100% 8 / 10 Antrag vor Beginn d. Massnahme über die Hausbank % der Kosten max. Betrag Laufzeit, Jahre 100% ¼:( 8 / 10 / 20 / 30 Zinsbindung, J. Auszahlung tilgungsfr. Jahre * * * 100% 8 / 10 Antrag vor Beginn d. Massnahme über die Hausbank Keine Umschuldungen, Nachfinanzierungen begonnener /fertiger Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser. 1) entsprechend Passivhaus Projektierungspaket (PHPP); 2) vom Neubau-Niveau lt. EnEV 2009; 3) Voraussetzung: Baubegleitung d. Sachverständigen; 4) % des Zusagebetrages; Erwerb bzw. barrierereduzierender Umbau von Wohnungen / Wohngebäuden:  Erschließungssysteme, z.B. Wege, Zugang, Aufzugsanlagen, Treppen, Rampen, etc.;  Maßnahmen in Wohnungen, z.B. Flure, Anpassung Raumgeometrie, Türen, etc.;  Sanitärräume, z.B. Sicherheitssysteme etc.;  Sonstiges z.B. Bedienelemente, etc.; Darlehens-Konditionen: (Details: Technische Mindestanforderungen) 430 nein; 431 ja; % der Kosten 1/2/3/5/8 40 * 8 / 10 Darlehens-Konditionen: Transmissionswärmeverlust 431 ja; % der Kosten Förderfähige Einzelmaßnahmen: Â:lUPHGlPPXQJ:lQGHDach, Geschossdecken;  Erneuerung der Fenster und Außentüren; Â(LQEDXHLQHU/IWXQJVDQODJH  Austausch der Heizung incl. Einbau Umwälzpumpe; (Klasse A) und ggf. hocheffizienter Zirkulationspumpe;  Planungs- und Baubegleitungsleistungen; Jahresprimärenergiebedarf * möglich, Summe aus Fördermitteln darf Summe der Modernisierungs/Instandsetzungskosten nicht übersteigen. 124 ja; % der Kosten max. Betrag Laufzeit, Jahre 100% ¼:( 8 / 10 / 20 / 30 Zinsbindung, J. Auszahlung tilgungsfr. Jahre 1/2/3/5/8 * * 8 / 10 möglich, Summe aus Fördermitteln darf Summe der Modernisierungs/Instandsetzungskosten nicht übersteigen. * 100% Antrag vor Beginn d. Maßnahme über die Hausbank Keine Umschuldungen, Nachfinanzierungen begonnener /fertiger Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser. möglich, Summe aus Fördermitteln darf Summe der Modernisierungs/Instandsetzungskosten nicht übersteigen. * Endfällige Darlehensvariante: Bis 8 Jahre Laufzeit, 8 tilgungsfreie Anlaufjahre, 8 Jahre Zinsbindung (8/8/8). Mindestlaufzeit 4 Jahre. Ein Service von HAUS und GRUNDBESITZ Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH Info-Telefon: 0511 / 220022-20 (Mo. + Do. 9-17 Uhr) www.klimaschutz-hannover.de • [email protected] (Die Fördermittelübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit / alle Angaben ohne Gewähr / Stand: 1. 4. 2011) KfW Zuschüsse Altersgerecht Umbauen ± Zuschuss (455) Energieeffizient Sanieren ± Investitionszuschuss (430) Energetische Sanierung oder Ersterwerb von neu sanierten Gebäuden/ Wohnungen, mit min. KfWEffizienzstandard Zuschuss Energetische Modernisierung Einzelmassnahmen Energieeffizient Sanieren ± Sonderförderung (431) Baubegleitung d. Sachverständigen Massn. aus 155, Zuschuss für min. 6.000€ Investition: Online-Antrag vor Massnahmenbeginn bei d. KfW 124 ja; % Kosten 5% Max. Zuschuss 1 / WE 1) Zuschüsse untHU¼ZHUGHQQLFKWDXVJH]DKOW Keine Umschuldungen, Nachfinanzierungen begonnener /fertiger Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser. Regelungen wie Programm 430; Online-Antrag vor Massnahmenbeginn bei d. KfW 431, ja; Förderfähig: Â'urch energetische Maßnahmen unmittelbar bedingte Kosten incl. Planungs- / Baubegleitungsleistungen ÂKosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind nicht mit KfWKreditprogrammen oder Länderkrediten möglich; 2.500€ Zuschuss für Sanierung/Erwerb sanierter Wohngebäude: (Details: Liste förderfähiger Kosten) % d. Kosten Maximaler Zuschuss 3 pro Wohneinheit 70% 2 85% 2 100% 2 17,5% 15% 12,5 13.125€ 11.250€ 9.375€ 115% 2 130% 2 10% 7,5 7.500€ 5.625€ Jahresprimärenergiebedarf Transmissionswärmeverlust QP max. H´T max. 70 85 55% 70% 85% 100 115 100% 115% KfWHaus 55 1 Förderfähige Einzelmaßnahmen: % Kosten 5% Max. Zuschuss 3 / WE 2.500€ Â:lUPHGlPPXQJ:lQGHDach, Geschossdecken;  Neue Fenster/Außentüren; Â(LQEDX/IWXQJVDQODJH  Austausch Heizung incl. Einbau Umwälzpumpe; (Klasse A) und ggf. hocheffizienter Zirkulationspumpe;  Planungs- und Baubegleitungsleistungen; Förderung für Leistungen zur Detailplanung, Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung, Bauausführung, Abnahme und Bewertung der Sanierung. % Kosten 50% Max. Zuschuss 1 2.000€ Sanierungsarbeiten v. Fachunternehmen des Bauhandwerks durchzuführen, Erfüllung der technischen Mindestanforderungen d. Sachverständigen zu belegen; Berechnungen auf Basis folgender Standards: DIN 4108-6 in Verbindung mit DIN 4701-10; Keine Förderung für Gebäude nach 01.01.1995, bereits begonnene /abgeschlossene Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser, gewerblich genutzte Flächen; 1) Planung/Baubegleitung d. Sachverständigen verbindlich; 2) vom Neubau-Niveau lt. EnEV 2009; 3) Zuschüsse untHU¼ZHUGHQnicht ausgezahlt; Online-Antrag max. 3 Mon. nach Umbau bei KfW Voraussetzung : Kombination mit Programm Energieeffizient Sanieren [Kredit (151/152) oder Zuschuss (430)]; Keine Ferien-, Wochenendhäuser und Nichtwohngebäude; 1) pro Vorhaben, Zuschüsse unter 15¼ZHUGHQQLFKW ausgezahlt; Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, wenn Drittmittel max. 10% der Kosten betragen. Bei höheren Kosten wird KfW-Zuschuss gekürzt; Steuerermäßigung für Handwerkerleistung nicht möglich möglich, Summe aus Fördermitteln darf Summe der Kosten nicht übersteigen. KfW Kredite Erneuerbare Energien Erneuerbare Energien ± Standard (270) Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, die Strom/Wärme einspeisen Erneuerbare Energien ± Premium (271, 281*) Privatpersonen, die Strom/Wärme selbst nutzen; Unternehmen und Vereine, die Strom/Wärme einspeisen Erneuerbare Energien ± Tiefengeothermie ± Premium (272, 282*) Private Investoren, Unternehmen und Vereine, die Wärme einspeisen Kauf 1, Errichtung, Erweiterung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in Kraft-WärmeKopplung (KWK), u.a. aus Fotovoltaik, Solarthermie, fester Biomasse, Biogas, Windkraft, Wasserkraft, Geothermie oder Verbundvorhaben. Strom und/oder Wärme müssen eingespeist werden! (Förderbedingungen: Anlage z. Kreditantrag 142 461) Kauf % der Kosten max. Betrag Laufzeit, Jahre 100% netto 10 Mio. € bis 5 / 10 / 20 tilgungsfr. Jahre Zinsbindung, J. Auszahlung bis 10 100% 1/2/3 270 : , Errichtung, Erweiterung: ÂSolarkollektoranlagen P2 Bruttokollektorfläche f. Warmwasserber./Heizung von Wohngebäuden 3 WE oder Nichtwohngebäude 500 m2 Nutzfläche zur Erzeugung von Prozesswärme/Kälteerzeugung; Â$XWRPDWLVFKEHVFKLFNWHIHVWH%LRPDVVH-Anlagen für WKHUPLVFKH1XW]XQJN:K Nennwärmeleistung; Â6WUHQJZlUPHJHIKUWH.:.-Biomasse-$QO0: Wärmenetze aus erneuerbaren Energien mit Wärme-DEVDW] 500kWh / Jahr u. Meter Trasse; Â*URH:lUPHVSHLFKHUP3, aus erneuerbaren E. Antrag vor Beginn d. Massnahme über die Hausbank Antrag vor Beginn d. Maßnahme über die Hausbank Keine Förderung für Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten, gebrauchte Anlagen, Umschuldungen / Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben 1) Keine gebrauchten Anlagen, Eigenbau, Prototypen 2) mindestens 7 Jahre im Betrieb * Programme speziell für kleine Unternehmen Erschließung/Nutzung Tiefengeothermie m Tiefe Darlehens-Konditionen: Tilgungszuschüsse f. thermische Nutzung: % der Kosten max. Betrag Förderbaustein Anlagenförderung: ¼MHN: PD[0LR¼ Förderbaustein Bohrkostenförderung: Bohrtiefe von bis Zuschuss pro m. 400 1.000 375€ 1.000 2.500 500€ 2.500 Endtiefe 750€ max. 2,5 Mio. ¼SUR%RKUXQJPD[0LRSUR Projekt Förderbaustein Mehraufwendungen: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt/Main www.kfw.de nicht mit anderen KfW-Programmen kumulierbar 271, 281* : 1,2 Max. 50% nachgewiesener Mehraufwand Kontakt KfW Bankengruppe Darlehens-Konditionen: max. 1,25 Mio. ¼SUR Bohrung Tel. (069) 74 31-0 Fax (069) 74 31-29 44 [email protected] Laufzeit, Jahre 80% netto 10 Mio. € 5 / 10 / 20 tilgungsfr. Jahre Zinsbindung, J. Auszahlung 1/2/3 bis 10 100% 272, 282*: Antrag vor Beginn d. Massnahme über die Hausbank Keine Förderung für Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten, gebrauchte Anlagen, Umschuldungen / Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben Details zu den Programmen 270, 271, 281, 272 und 282 im Merkblatt der KfW Telefonberatung: (0180) 1 33 55 77* * Wohnwirtschaftl. Programme *(3,9 ct/Minute aus d. Festnetz) Aktuelle Zinssätze: Konditionen-Anzeiger 228 ja, mit Einschränkungen