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61. Jahrgang . Ausgabe Nr. 7/8 . Juli/August 2015
GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ
Gute Arbeitsbedingungen für alle!
VORWORT . INHALTSVERZEICHNIS
MAGAZIN DER CHRISTLICHEN GEWERKSCHAFTEN
CGM . CGDE . CGBCE . KFG . UNION GANYMED . BIGD . GKH
VORWORT
[ Einleitende Worte ]
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
der Countdown läuft! Die Vorbereitungen für
den 17. ordentlichen Bundesgewerkschaftstag 2015 laufen bereits auf Hochtouren. Freuen Sie sich auf das Thema „CGM: Moderner
Dienstleister und Partner auf dem Weg ins
digitale Zeitalter“ und den Gastreferenten
Dr. Schlund, den wir zu diesem Thema gewinnen konnten. Als Leiter des Fraunhofer Instituts und zahlreicher Forschungsprojekte ist er
der führende Experte im Bereich Industrie 4.0.
Titelthema
03
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – Gute Arbeitsbedingungen
für alle!
Politik . Soziales
04
05
Der Bundesvorsitzende zum
Titelthema
Wie gesunde Arbeitsplätze zur
Stressbewältigung beitragen
06
CGB jetzt auch mit dabei!
06
Novellierung der Ersten Hilfe
für betriebliche Ersthelfer
06
Branchentarifverträge gelten
für rund 50 Prozent
der Beschäftigten
07
08
Flächendeckende Fachkräfteengpässe bei technischen
Berufen im Jahr 2030
Über 125 Jahre gesetzliche
Rentenversicherung
Gewerkschaftsnachrichten
Die letzten Landesgewerkschaftstage sind
nun abgeschlossen und die neuen Landesvorstände nehmen ihre Arbeit auf. Informieren Sie sich in dieser Ausgabe über die
neuen Zusammensetzungen der Vorstände,
den Ablauf und die wichtigen Themen auf
den jeweiligen Landesgewerkschaftstagen.
Ein vorherrschendes Thema auf den Landesgewerkschaftstagen war natürlich das Gesetz zur Tarifeinheit, das vom Bundestag
beschlossen wurde. Wie problematisch dieses Gesetzesvorhaben von den Christlichen
Gewerkschaften, wie auch von diversen
Spartengewerkschaften gesehen wird, ist
in dieser Ausgabe noch einmal eingehend
thematisiert.
Mit dem Titelthema meldet sich die CGM
zu einem weiteren wichtigen und grundlegenden Thema zu Wort. Im Volksmund
als das höchste Gut bezeichnet, steht
die Gesundheit am Arbeitsplatz in dieser
Ausgabe im Fokus der Betrachtungen.
10
10
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Bundesvorstandssitzung in
Düsseldorf
„Bosch gibt vor – und wir
machen nach“
12
CDU und CGM bauen
Zusammenarbeit aus
13
13
14
14
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LGT Nord/Küste
02
Tarifeinheitsgesetz
DGZ . 7/8 2015
LGT Hessen
LGT Nordost
LGT Mitte/Ost
Bezirkstag Main Taunus
KFG
15
KFG zum Gespräch bei
MdB Dr. Bärbel Kofler
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16
KFG fordert weiter Tariffreiheit
LKW-Unfälle machen der KFG
große Sorgen
Im Job – und plötzlich
erwerbsunfähig
Jugendseite
18
CGB
09
Maiveranstaltung in Immenstadt
11
17
OECD Skills Outlook
Wir
20
Carolin Hänßler
Chefredaktion DGZ
21
Neuer Ansprechpartner
im Vertrieb
21
22
Neues Gesicht in Stuttgart
CGB NRW zeigt Flagge
CGM
CDA/CGB
09
Industrie 4.0 gemeinsam gestalten
„Krankheiten befallen uns nicht aus heiterem Himmel, sondern entwickeln sich
aus täglichen Sünden wider die Natur.
Wenn sich diese gehäuft haben, brechen
sie unversehens hervor“ wie Hippokrates
es einst auf den Punkt brachte. Mit der
neuen Arbeitsstättenverordnung muss
ein weiterer unerlässlicher Schritt in Richtung Arbeits- und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz umgesetzt werden. Doch der
bisherige Entwurf wurde zur Überarbeitung erst einmal zurückgenommen. Wie
wichtig eine neue Arbeitsstättenverordnung im Interesse der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist,
unterstreicht die CGM noch einmal deutlich! Es bedarf einer dringenden Überarbeitung und beherzten Handelns! Denn
die Gesundheit und der Arbeitsschutz
dulden keinen Aufschub!
Reinhard Schiller am BAG
Höchste Auszeichnung der CGM
Tarifgeschehen
22
„Hände weg vom
Grundgesetz!“
23
24
24
25
25
26
27
Anspruch auf tarifliche Leistung
27
Mitbestimmung des Betriebsrats
Recht
Günstigkeitsvergleich
Berufsausbildungsverhältnis
Ausbildungsvergütung
Nach der Verkehrsanschauung
Kündigungsschutzklage
Entgeltfortzahlung bei
Arbeitsunfähigkeit
Informationen
28
28
Was tun gegen Arthrose?
29
Doping am Arbeitsplatz –
eine Sucht unserer Tage
30
31
FRBW
Impressum
Jeder dritte Autofahrer hält
Fortbildungen für wichtig
TITELTHEMA
GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ
[ Gute Arbeitsbedingungen für alle! ]
Der Beruf und die Arbeitsbedingungen,
denen wir unterliegen, nehmen in der
Fragestellung nach der Gesundheit einen
immer größeren Raum ein. Der Beruf ist
heute eher Berufung, denn Arbeit. Wir
arbeiten länger bis zur Rente. Wer will
oder darauf angewiesen ist, sogar darüber hinaus. Dabei sollen wir möglichst
gesund bleiben, wenig fehlen, können
uns keine langen Auszeiten leisten.
Nicht nur hierzulande gilt die Gesundheit
als das höchste Gut. Wie wichtig physische
und psychische Gesundheit ist und welchen
Stellenwert sie in unserem Leben einnimmt
merken wir leider oft erst, wenn wir selbst
in irgendeiner Art und Weise betroffen sind.
Sei es durch die Krankheitsgeschichten in
Verwandtschaft, Nachbarschaft oder im Bekanntenkreis. Vor allem die Zahl der psychischen Erkrankungen in Deutschland steigt
kontinuierlich an. Es fällt hier nicht schwer
die Brücke zu schlagen zu der Notwendigkeit von guten Arbeitsbedingungen und
dem Stellenwert des Gesundheitsschutzes
am Arbeitsplatz.
Eine wichtige Instanz in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland stellt die Arbeitsstättenverordnung
dar. Die Sicherheit und den Schutz der
Gesundheit der Beschäftigten wie auch die
menschengerechte Gestaltung der Arbeitsstätten werden durch die Arbeitsstättenverordnung geregelt. In dieser Verordnung
ist festgeschrieben, was der Arbeitgeber
bei der Einrichtung und dem Betrieb von
Arbeitsstätten in punkto Gesundheits- und
Arbeitsschutz zu beachten hat und welche
Sicherheitsvorkehrungen zwingend eingehalten oder umgesetzt werden müssen.
Festgelegt sind hier beispielsweise Anforderungen an Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume sowie deren
Belüftung, Beleuchtung und die Raumtemperatur. Diese Grundvorschriften sind
in der Umsetzung auf die jeweiligen betrieblichen Möglichkeiten mit einer gewissen Flexibilität zu handhaben, um den Arbeitgebern Gestaltungsspielräume für Ihre
individuellen betrieblichen Anforderungen
im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz
zu geben.
Arbeitgeber können sich in der Frage nach
der Umsetzung der Rechtsvorschriften an
den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“
orientieren, den der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) zu diesem Zweck herausgibt.
Der ASTA setzt sich zusammen aus Vertretern der Länderbehörden, der Unfallversicherungsträger und der Sozialpartner.
Arbeitgeber können davon ausgehen, dass
wenn sie sich an dieses Regelwerk halten ihr
Arbeitsschutzkonzept den Standards genügt.
Derzeit gilt eine neu strukturierte Verordnung aus dem Jahr 2004, die sich an der
Regelungssystematik der europäischen Arbeitsstättenrichtlinie orientiert. Die europäische Arbeitsstättenrichtlinie enthält Schutzziele und allgemeine Anforderungen, gibt
allerdings keine detaillierten Vorschriften vor.
Am 29. Oktober 2014 hat die Bundesregierung im Bundeskabinett die Änderung der
Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Mit
der Änderung soll die Arbeitsstättenverordnung vor allem strukturell und inhaltlich an
Regelungssystematiken anderer Arbeitsschutzverordnungen angepasst werden,
um letztlich auf ein umfassendes Vorschriftenwerk zurückgreifen zu können. So soll
beispielsweise die Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung integriert werden und auch neue Vorgaben zu
psychischen Belastungen aufgrund von Arbeitsbedingungen in Arbeitsstätten sollen
aufgenommen und damit entsprechende
Vorschläge aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Auch der Wandel in der
Arbeitswelt hinsichtlich des Überbegriffs
Work-Life-Balance und im speziellen der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wird
berücksichtigt. In Bezug auf diesen Punkt
sollen auch die Telearbeitsplätze und Gesundheitsvorschriften hierzu, wieder in die
Arbeitsstättenverordnung aufgenommen
werden. Auch eine regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten sowie eine Einweisung bei Arbeitsantritt in einem Unternehmen bei Aufnahme der Tätigkeit sollte in
der Arbeitsstättenverordnung festgeschrieben werden.
Alle Änderungen dieser Rechtsvorschriften
bedürfen allerdings der Zustimmung des
Bundesrates.
In diesem Jahr sollte ein entsprechender
Entwurf für eine neue Arbeitsstättenverordnung zum 1. März 2015 in Kraft treten.
Doch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) scheiterte mit dieser Fassung vor
© Aintschie – Fotolia.com
dem Koalitionsausschuss, der eine komplette Überarbeitung des Entwurfs verlangte.
Arbeitgeber liefen gegen die Verordnung
Sturm und beklagten zu strenge Vorgaben
und befürchteten ein erhöhtes Bürokratieaufkommen. Eigentliches Problem dürfte
jedoch ein höheres Haftungsrisiko der Arbeitgeber darstellen. Die Änderungen der
Arbeitsstättenverordnung sehen zwar einen höheren Spielraum für individuelle betriebliche Lösungen bei der Umsetzung von
Schutzvorschriften vor, gleichzeitig steigt
aber auch das Risiko der Haftung bei Nichterfüllung der Vorschriften.
Die CGM drängt auf eine zügige Auseinandersetzung mit diesem Thema! Die Arbeitswelt ist einem ständigen Wandel unterworfen und dieser Wandel ist rasant. Auch im
Hinblick auf die vierte industrielle Revolution
der Industrie 4.0 ist es notwendig sich auf
die Veränderungen einzustellen und entsprechende Vorschriften zum Gesundheitsund Arbeitsschutz vorzugeben und gegebenenfalls anzupassen. Eine Überarbeitung
der gesetzlichen Reglung zum Schutz der
Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer ist zwingend notwendig. Die
Arbeitsstättenverordnung muss kommen!
Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer hat aus Sicht der CGM oberste Priorität und erfordert eine gründliche
Überarbeitung ebenso wie effektives Handeln. Denn der Mensch steht im Mittelpunkt
der Betrachtungen. Jedes Unternehmen ist
nur so gesund wie seine Mitarbeiter.
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03
POLITIK . SOZIALES
DER BUNDESVORSITZENDE ZUM TITELTHEMA
Liebe Kolleginnen und Kollegen
durch den in vielen Betrieben vorbildlich organisierten Arbeitsschutz
ist in den letzten Jahrzehnten die
Zahl der Arbeitsunfälle stark gesunken. Dafür gibt es einen signifikanten Anstieg der chronischen Berufskrankheiten. Immer noch ein Thema
sind die gesundheitlichen Schäden,
die durch Asbest entstanden sind,
das wird auch die nächsten Jahre so
bleiben, was an der langwierigen Latenzzeit liegt.
Für arbeitsbedingte psychische Belastungen gibt es mittlerweile ebenfalls
Empfehlungen für eine qualitativ sinnvolle Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen. Hierauf haben sich 2014
die Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger und Länder zusammen mit
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geeinigt.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin stellt auf ihrem neuen
Online-Portal Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung,
die für die Arbeitgeber durch das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1
verpflichtend sind. Die rechtliche Gesamtverantwortung bleibt grundsätzlich auch
bei diesem (§ 823 Schadensersatzpflicht).
Vieles wird über Betriebs- und Dienstvereinbarungen geregelt, wozu es Datenbanken
mit Vorlagen und Textbausteinen gibt.
Um es Betriebsräten leichter zu machen, Gefahren zu erkennen und den Arbeitsschutz
mitzugestalten, gibt es bei den jeweiligen
Berufsgenossenschaften Informationsbroschüren. Arbeitnehmer haben generell das
Recht sich über die Maßnahmen ihres Arbeitgebers zum Arbeitsschutz informieren
zu lassen. Hierfür ist das Arbeitsvertragsrecht und das Bürgerliche Gesetzbuch
Grundlage. Für arbeits- und zivilrechtliche
Fragen stehen den Arbeitnehmern, neben
Fachanwälten, vor allem ihre Gewerkschaften zur Seite.
Die CGM wird dem Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben, seiner Erhaltung und Weiterentwicklung, besondere
Beachtung schenken. Die Arbeit und ihre
Bedingungen sind an die Beschäftigten anzupassen und nicht umgekehrt. Gewerk-
BR-UNTERSTÜTZER
schaftliche Aufgabenstellung wird es sein
müssen, Gefährdungen zu ermitteln, bewerten und beseitigen zu helfen. Darüber
hinaus ist es dringend notwendig, dass
eine Neufassung der Arbeitsstättenverordnung den veränderten betrieblichen
Notwendigkeiten Rechnung trägt.
Adalbert Ewen
Bundesvorsitzender der CGM
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DGZ . 7/8 2015
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POLITIK . SOZIALES
SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ
[ Wie gesunde Arbeitsplätze zur Stressbewältigung
beitragen ]
Ein Viertel der Arbeitnehmer in Europa
berichtet, bei der Arbeit immer oder
meistens gestresst zu sein. Ein ähnlicher Anteil gibt an, dass sich die Arbeit
negativ auf ihre Gesundheit auswirkt.
Psychosoziale Risiken – z. B. monotone Aufgaben, eine hohe Arbeitsbelastung, Termindruck, ein Ungleichgewicht von Arbeit und Privatleben,
Gewalt und Belästigung durch die Öffentlichkeit oder Kollegen – tragen zu
arbeitsbedingtem Stress bei. Ein neuer
Bericht, der im Rahmen der europaweiten Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze
– den Stress managen“ veröffentlicht
wird, vermittelt einen umfassenden
Überblick über die psychosozialen Risiken an europäischen Arbeitsplätzen
und liefert zukunftsweisende Beispiele
sowohl auf politischer Ebene als auch
auf Unternehmensebene. Illustriert wird
dies durch Beispiele aus dem echten
Leben sowie durch Fallstudien.
Der Bericht Psychosocial risks in Europe:
Prevalence and strategies for prevention
wird gemeinsam von der Europäischen
Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und
der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) veröffentlicht. Er
bestätigt die Komplexität der Beziehung
zwischen Gesundheit und Arbeit und erkennt an, dass praktische Unterstützung
für eine Veränderung unabdingbar ist. Der
Bericht bietet eine Momentaufnahme der
Arbeitsbedingungen und der psychosozialen Risiken in Europa, erörtert, wie am
Arbeitsplatz am besten mit diesen Risiken
umgegangen wird, und stellt politische
Maßnahmen vor.
Die Direktorin der EU-OSHA, Dr. Christa
Sedlatschek, beschreibt den Bericht als
hervorragendes Beispiel für die agenturübergreifende Zusammenarbeit. „Eine der
wichtigsten Botschaften unserer Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2014 – 2015
ist, dass psychosoziale Risiken genauso
systematisch wie herkömmliche Risiken am
Arbeitsplatz bekämpft werden können,
dabei ist nur mehr Sensibilität vonnöten.
Mit vereinten Kräften haben die EU-OSHA
und Eurofound eine Untersuchung an-
hand des aktuellen Stands erarbeitet, die
einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen
Vermittlung dieser Botschaft leisten wird.
Auch Management und Arbeitnehmer
können Stress am Arbeitsplatz auf diese
Weise wirksam bekämpfen, nämlich durch
Zusammenarbeit.“
Der Direktor von Eurofound, Juan Menéndez-Valdés, merkt an: „Die Reduzierung
psychosozialer Risiken und der Schutz der
Arbeitnehmer vor diesen Risiken sind ausschlaggebend für ein längeres Arbeitsleben
und die Verhinderung eines frühzeitigen
Austritts aus dem Arbeitsmarkt. Die Fakten
zeigen, dass politische Maßnahmen nicht
in allen europäischen Ländern im gleichen
Umfang entwickelt werden. Dies ist auf
unterschiedliche Traditionen im Hinblick
auf den sozialen Dialog sowie unterschiedliche Ansätze der Regierungen zurückzuführen, aus denen sich häufig Schlüsse
auf die Bedeutung ziehen lassen, die das
jeweilige Land psychosozialen Risiken beimisst. Wir hoffen, dass unser gemeinsamer Bericht Fachkräften und politischen
Entscheidungsträgern sowohl Erkenntnisse
als auch Anreize liefert, um diese Herausforderungen der psychosozialen Risiken
am Arbeitsplatz zu bewältigen. Aus den
Forschungsergebnissen wird ersichtlich,
dass der soziale Dialog und die Sozialpartner für die Sensibilisierung und Umsetzung
von Maßnahmen eine bedeutende Rolle
spielen.“
Der Bericht wird am 16. Oktober in Brüssel
im Rahmen eines Seminars vorgestellt, bei
dem politische Entscheidungsträger, Fachleute im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Forscher sowie
Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter
aus ganz Europa zusammenkommen, um
Ansätze für die Unterstützung bei der Bewältigung psychosozialer Risiken bei der
Arbeit in ganz Europa zu erörtern und auszutauschen. Vor dem Hintergrund längerer
Arbeitsleben ist die Senkung der Prävalenz
psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz unverzichtbar. Politische Entscheidungsträger
sollten spezifische psychosoziale Risiken für
unterschiedliche Gruppen von Arbeitnehmern, darunter Frauen, berücksichtigen,
um die Arbeitsbedingungen für alle zu verbessern.
Zwar geben weniger Menschen an, von
langen Arbeitszeiten betroffen zu sein,
doch ist die Arbeitsplatzunsicherheit – wie
im Bericht beschrieben – in Europa gestiegen, und in einigen Ländern hat die Arbeitsintensität in Unternehmen zugenommen, die unter der Wirtschaftskrise leiden.
Arbeitsbedingter Stress wird häufig als sensibles oder schwieriges Thema betrachtet;
diese Wahrnehmung kann sich jedoch von
Land zu Land unterscheiden. Insbesondere Führungskräfte in kleinen Unternehmen
haben Schwierigkeiten mit der Bekämpfung psychosozialer Risiken, da es ihnen an
Ressourcen oder Fachwissen mangelt.
Die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“
2014 – 2015 hat zum Ziel, diese Probleme
anzugehen, indem praktische Beratung
und Unterstützung angeboten werden, die
Sensibilisierung vorangetrieben und der
Dialog gefördert wird. Der Bericht und das
Seminar tragen zu diesem Ziel bei, indem
sie Interessengruppen mit Informationen
versorgen und die Vorteile von Zusammenarbeit aufzeigen. Indem Eurofound und die
EU-OSHA ihr Fachwissen bündeln, können
sie politische Entscheidungsträger und
europäische Arbeitsplätze viel wirksamer
erreichen und ihnen die Informationen
und die Unterstützung zukommen lassen,
die sie benötigen, um Stress zu managen
und die Arbeitsbedingungen in Europa zu
verbessern.
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POLITIK . SOZIALES
BÜNDNIS FÜR ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ IM SAARLAND
[ CGB jetzt auch mit dabei! ]
Die Wichtigkeit des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes über
die gesetzlichen Vorgaben hinaus, hat
seit dem letzten Jahr eine neue Qualität
im Saarland.
Verschiedene Akteure – auf Arbeitnehmerwie auch auf Arbeitgeber-Seite – haben
die Gründungserklärung für ein Bündnis
für Arbeits- und Gesundheitsschutz unterzeichnet.
Im Einzelnen unterzeichneten die Spitzenvertreter von Kammern und dem Deutschen Gewerkschaftsbund die Erklärung
gemeinsam mit Justizminister Reinhold
Jost und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger. Das Bündnis wurde ergänzt durch
die zuständigen Kontrollinstitutionen, das
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Auch für uns, als Mitglieder der christlichen Gewerkschaften, steht das Thema
Arbeits- und Gesundheitsschutz ganz oben
auf unserer Agenda. Aus diesem Grunde
war es für die beiden Geschäftsführer Nico
Caló (GÖD) und Tatjana Roeder (CGM) sehr
wichtig, dass auch der CGB bei diesem
Bündnis für Arbeits- und Gesundheitsschutz im Saarland aktiv mitarbeitet und
sich einbringt.
Die Möglichkeit ergab sich bereits beim
diesjährigen Neujahrsempfang 2015 bei
der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, bei dem Nico
Caló und Tatjana Roeder den Justizminister
Reinhold Jost auf dieses Bündnis direkt ansprachen und die Mitarbeit des CGB anboten. Dieses Angebot wurde wohlwollend
aufgenommen.
Zwischenzeitlich sind die beiden Geschäftsführer Mitglieder der Projektgruppe
(„Bündnis für Arbeits- und Gesundheitsschutz Saar“) und nehmen regelmäßig an
den Arbeitssitzungen der Arbeitsgemeinschaft teil. Ganz aktuell wird die 1. Arbeitsschutzkonferenz Saar vorbereitet, die am
30. September 2015 in Saarbrücken stattfindet. Das Thema lautet: Gesund und sicher
arbeiten im Saarland.
NEUE REGELUNG FÜR DIE AUS- UND FORTBILDUNG DER BETRIEBLICHEN ERSTHELFER
[ Novellierung der Ersten Hilfe für betriebliche Ersthelfer ]
Seit dem 1. April 2015 ist eine neue
Regelung für die Aus- und Fortbildung
der betrieblichen Ersthelfer in der Ersten
Hilfe in Kraft getreten.
Das Herzstück dieser Veränderung besteht
aus vereinfachten Inhalten und vielen praktischen Übungen, die es den Ersthelfern leicht
machen sollen, im gesundheitlichen Ernstfall handlungsfähig zu sein. Das heißt nicht,
dass die Aus- und Fortbildungen an Qualität
verlieren werden. Aktuelle Erkenntnisse aus
Medizin und Notfallversorgung sind einge-
arbeitet und auf die spezielle Rolle der Laienhelfer einprägsam zugeschnitten. Damit
erhofft sich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), dass die Schwachstellen in der Rettungskette in Zukunft kein
Thema mehr sind. Allzu oft konnte man
feststellen, dass die Erste Hilfe Kurse durch
ihren Detailreichtum keinen Langzeiteffekt
bei den Teilnehmern erzielten.
Diese Erneuerung wurde ebenso im Hinblick auf die Arbeitgeber umgesetzt, die
regelmäßig bemängelten, dass die Ausbil-
dung der betrieblichen Ersthelfer ernsthafte
Ausfälle in Produktion und Dienstleistung
verursachte. So sind Aus- und Fortbildung
auf neun Unterrichtseinheiten an einem
Unterrichtstag vereinheitlicht worden. Die
Lehrinhalte werden überwiegend an praktischen Übungen erläutert und die Anwendung eines Automatisierten Externen Defibrillators, kurz AED, ist nun Standard.
Weitere Informationen bekommen Beschäftigte bei ihren Berufsgenossenschaften und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
ari
INSTITUT FÜR ARBEITSMARKT- UND BERUFSFORSCHUNG (IAB)
[ Branchentarifverträge gelten für rund 50 Prozent
der Beschäftigten ]
Im Jahr 2014 arbeiteten rund 50 Prozent
der Beschäftigten in Betrieben, für die
ein Branchentarifvertrag galt. Das zeigen
die Daten des IAB-Betriebspanels, einer
jährlichen Befragung von mehr als 15.000
Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Seit 1996, als erstmals Daten zur Tarifbindung für Ost- und Westdeutschland vom
IAB erhoben wurden, ist der Anteil der in
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tarifgebundenen Betrieben Beschäftigten deutlich zurückgegangen. 1996 arbeiteten in Westdeutschland 70 Prozent
der Beschäftigten in Betrieben, in denen
ein Branchentarifvertrag galt. Im Jahr
2014 waren es nur noch 53 Prozent. In
Ostdeutschland sank der entsprechende
Anteil der Beschäftigten von 56 auf 36
Prozent. Gegenüber 2013 erhöhte sich die
Tarifbindung jedoch wieder um jeweils einen Prozentpunkt.
Für 40 Prozent der westdeutschen und 54
Prozent der ostdeutschen Beschäftigten
gab es 2014 keinen Tarifvertrag. Jeweils die
Hälfte dieser Arbeitnehmer profitierte jedoch indirekt, da sich ihre Betriebe an Branchentarifverträgen orientierten. Für weitere
sieben Prozent der Beschäftigten im Westen
und elf Prozent im Osten galt ein zwischen
Betrieb und Gewerkschaft abgeschlossener
Firmentarifvertrag.
POLITIK . SOZIALES
REGIONALE BIBB-IAB-PROJEKTIONEN
[ Flächendeckende Fachkräfteengpässe bei technischen
Berufen im Jahr 2030 ]
Wenn sich die bisherigen Trends in der Zukunft fortsetzen, kommt es im Bereich der
technischen Berufe, die meist einen Berufsabschluss voraussetzen, bis 2030 zu Fachkräfteengpässen in allen Regionen. Dies
zeigen erstmals regionale Ergebnisse der
BIBB-IAB-Qualifikations- und Berufsfeldprojektionen, die am Dienstag vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB) und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) veröffentlicht wurden.
Gleichzeitig kommt es den Projektionen zufolge bis 2030 zu einem flächendeckenden
Überangebot an Arbeitskräften im Bereich
der kaufmännischen Dienstleistungsberufe,
der lehrenden Berufe, der Kaufleute im Warenhandel und der rechts - und wirtschaftswissenschaftlichen Berufe.
Darüber hinaus zeigen sich regional unterschiedliche Ergebnisse. „Die unterschiedliche
demografische Entwicklung und die
Wirtschaftsstruktur in den untersuchten
Regionen geben die Richtung für die zukünftige Entwicklung des Arbeitskräfteangebots und -bedarfs nach Berufen und
Qualifikationen vor“, so die Forscher. In
den Projektionen erscheinende Engpässe
oder Überhänge seien nicht als unausweichlich aufzufassen. Die Autoren erläutern: „Die Projektionen zeigen, auf welchem Entwicklungspfad wir uns bis zum
Jahr 2030 befinden, wenn sich die bisherigen Trends in der Zukunft fortsetzen.“
Mehr regionale Mobilität und berufliche
Flexibilität könnten beispielsweise Fachkräfteengpässe und -angebote teilweise
ausgleichen.
Die Region Nord (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) ist im Vergleich zu den anderen Regionen auch 2030
stärker auf Landwirtschaft, Verkehr und
Lagerei konzentriert. Bei den
Rohstoff gewinnenden Berufen
erwarten die Autoren einen Fachkräfteengpass. In
den Verkehrs-,
Lager- und Transportberufen
werden Arbeitskräftebedarf
und -angebot
hingegen ausgeglichen sein. Die
Regionen Nord
und NordrheinWestfalen werden die einzigen
Regionen mit einem Überangebot an Arbeitskräften bei den
Gesundheitsberufen sein. In
Nordrhein-Westfalen wird es
im Vergleich zu
den
anderen
Regionen in den
meisten Berufsfeldern ein Über-
angebot an Arbeitskräften geben.
In der Region Mitte-West (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) ist die Wirtschaftsstruktur auch 2030 geprägt vom Finanzund Versicherungssektor. In den besonders
vorherrschenden Bereichen der kaufmännischen Berufe und rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Berufe wird es
zu einem Überangebot an Fachkräften
kommen.
In den Regionen Baden-Württemberg und
Bayern wächst im Gegensatz zu den anderen Regionen die Bevölkerung. Dort wird
auch 2030 das Verarbeitende Gewerbe
der Motor des wirtschaftlichen Wachstums
sein. In den Berufen, die in Bayern und
Baden-Württemberg dominieren, also bei
Maschinen und Anlagen steuernden und
wartenden Berufen sowie den akademisch
geprägten IT- und naturwissenschaftlichen Berufen, wird es zu einem Überangebot an Fachkräften kommen. BadenWürttemberg ist die einzige Region, in der
nicht mit einem Fachkräfteengpass auf der
mittleren Qualifikationsebene im Jahr 2030
zu rechnen ist, da der Abschluss einer Berufsausbildung dort traditionell eine hohe
Bedeutung hat. Bayern ist die Region mit
den wenigsten Berufsfeldern, in denen mit
einem Fachkräfteengpass zu rechnen ist.
Die neuen Bundesländer, inklusive Berlin,
haben den größten Bevölkerungsrückgang
bis 2030 zu verzeichnen. Das Gesundheitswesen stellt ab 2020 die größte Branche
dar. Einzig in der Region Ost ist laut den Autoren mit einem Engpass bei Akademikern
zu rechnen
Die BIBB-IAB-Berufsfeldprojektionen werden gemeinsam vom IAB mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unter
Mitwirkung des Fraunhofer-Instituts für
Angewandte Informationstechnik (FIT)
und der Gesellschaft für Wirtschaftliche
Strukturforschung (GWS) durchgeführt.
Die Studie ist im Internet abrufbar unter
http://doku.iab.de/kurzber/2015/kb0915.
pdf. Weitere Informationen zu den Qualifikations- und Berufsfeldprojektionen
sind unter www.qube-projekt.de zu
finden.
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POLITIK . SOZIALES
CGM-BUNDESGEWERKSCHAFTSTAG 2015
Vom 23. – 24. Oktober 2015 in rotenburg an der Fulda
Freuen Sie sich auf das Thema
„CGM: Moderner Dienstleister und Partner auf dem Weg ins digitale Zeitalter.“
Persönlich. Menschlich. Nah.
ÜBER 125 JAHRE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG
[ Gesetzliche, betriebliche und private Absicherung
notwendig ]
Als Bundeskanzlerin, der die Alterssicherung der Bevölkerung ihren eigenen
Worten zufolge „am Herzen liegt“, zeigte sich Angela Merkel bei einem Festakt
zum 125-jährigen Bestehen der gesetzlichen Rentenversicherung in Berlin. Sie
hob in ihrer Rede die herausragende
Bedeutung des größten Sozialversicherungszweiges für den Zusammenhalt von
Generationen hervor. Mit der Gründung
der Rentenversicherung im Jahre 1889
sei deren Erfolgsgeschichte keineswegs
absehbar gewesen, habe aber maßgeblich zum sozialen Frieden in Deutschland
beigetragen. Das Rentensystem müsse
so ausgestaltet werden, dass heute arbeitende Menschen auch in 30, 40 oder
gar 50 Jahren eine solidarische Absicherung im Alter erreichen könnten.
In einem geschichtlichen Rückblick spannte Merkel den Bogen von der „Kaiserlichen
Botschaft“ des Jahres 1881 und dem Gesetz über Invaliditäts- und Altersversicherung im Jahre 1889 bis zur Gegenwart. Der
Zeitraum der letzten 125 Jahre spiegelt zwei
Weltkriege, eine Weltwirtschaftskrise mit
Inflation und hoher Arbeitslosigkeit, Notverordnungen mit Leistungskürzungen, die
zwölfjährige NS-Diktatur, die Eingliederung
von Millionen von Flüchtlingen und Vertriebenen, das deutsche Wirtschaftswunder, die
Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer, die
Schaffung des Sozialgesetzbuches, mehrere
Rentenreformen, die deutsche Wiederver-
8
DGZ . 7/8 2015
einigung, eine große Organisationsreform
der gesetzlichen Rentenversicherung, eine
Finanz- und Weltwirtschaftskrise in jüngerer
Zeit sowie eine große demografische Veränderung in der Gegenwart wider.
Mit einem Blick in die Zukunft bekräftigte die
Bundeskanzlerin das Ziel, die noch vorhandenen Unterschiede im Rentenrecht zwischen
Ost- und Westdeutschland zu überwinden
und die vollständige Angleichung der Rentenwerte bis zum Jahr 2019 herbeizuführen.
Auch forderte sie die Unternehmer auf, älteren Arbeitnehmern mit ihrer großen Berufsund Lebenserfahrung eine Chance in der
Arbeitswelt zu geben. Dies erfordere auch
das knapper werdende Fachkräfteangebot
infolge des demografischen Wandels in der
Bevölkerung. Dabei müssten die Voraussetzungen stimmen, um auch im fortgeschrittenen Alter weiterarbeiten zu können. Darauf
hätten sich die Unternehmen einzustellen –
sei es bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes,
der Arbeitszeitgestaltung und Weiterbildung
oder auch bei der Gesundheitsvorsorge und
im Umgang mit erkrankten Beschäftigten.
Auch in Zukunft ein angemessenes Einkommen im Alter sichern.
„Wir sind gefordert, Altersarmut vorzubeugen und dafür geeignete Lösungen zu entwickeln“, sagte die Bundeskanzlerin. Derzeit
seien zwar nur drei Prozent der über 65-Jährigen von Altersarmut betroffen und erhiel-
ten ergänzend Grundsicherung. Es komme
aber darauf an, dass die Altersvorsorge den
Menschen auch in Zukunft ein angemessenes Einkommen ermögliche. Es gebe in
Deutschland immer mehr Ältere, aber künftig immer weniger Beitragszahler.
Das Umlage- wie auch das Kapitaldeckungsverfahren hätten jeweils positive wie auch
risikobehaftete Seiten. Während sich das
Umlageverfahren relativ unbeeindruckt von
Turbulenzen auf den Aktienmärkten zeige,
vermöge das Kapitaldeckungsverfahren demografische Risiken aufzufangen: „Daher bin
ich überzeugt, dass sich in Zukunft nur durch
eine Mischung von gesetzlicher, betrieblicher
und privater Altersvorsorge eine angemessene Absicherung im Alter erreichen lässt.“
Die Selbstverwaltung durch Versicherte und
Arbeitgeber würdigte Annelie Buntenbach,
Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, als
tragendes Organisationsprinzip. Die Mitwirkungsmöglichkeit der Betroffenen in den
Selbstverwaltungsorganen habe stets, nur
während des „Dritten Reiches“ unterbrochen,
viel dazu beigetragen, dass die gesetzliche
Rentenversicherung in Deutschland eine so
hohe Akzeptanz fand. Immer wieder habe es
Frauen und Männer gegeben, die die mit der
Arbeit in der Selbstverwaltung verbundene
Verantwortung nicht gescheut hätten.
„Die gesetzliche Rentenversicherung hat in
POLITIK . SOZIALES . GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
den vergangenen 125 Jahren den Menschen die Sicherheit gegeben, nach einem
langen Arbeitsleben, eine ausreichende
Versorgung im Alter erwarten zu können.
Dies auch für die Zukunft zu sichern, ist
eine permanente Aufgabe der Politik und
genauso für die Rentenversicherung und
deren Selbstverwaltung“, sagte Buntenbach.
Im Laufe des Jahres 1890 waren die organisatorischen Voraussetzungen
geschaffen
und 31 Versicherungsanstalten – die späteren
Landesversicherungsanstalten – als Träger der
Invalidenversicherung mit örtlich abgegrenzten Bezirken gebildet worden. Sie entstanden
vor dem Hintergrund der Reichsverfassung
des Jahres 1871 und beruhten auf dem Organisationsraster der deutschen Kleinstaaten.
1913 wurde die Reichsversicherungsanstalt
für Angestellte ins Leben gerufen. Das Reichsknappschaftsgesetz schuf 1923 den dritten
Pfeiler der gesetzlichen Rentenversicherung.
Seine heutige Organisationsform erhielt der
größte Zweig der Sozialversicherung im Jahr
2005 mit der Errichtung der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie besteht aus zwei
Bundesträgern und 14 Regionalträgern. lp
CGB/CDA ARBEITSGEMEINSCHAFT
[ Bundesvorstandssitzung in Düsseldorf ]
Der Bundesvorstand
der christlich demokratischen CGB Gewerkschaftler in der CDA
traf sich zu einer zweitägigen Bundesvorstandsitzung in Düsseldorf.
Im Rahmen der Bundesvorstandssitzung
wurde Abends ein Briefzentrum von Postcon
in Neuss besichtigt. Auch führten die Bundesvorstandsmitglieder mit der Landtagsabgeordneten Astrid Birkhahn (CDA-Mitglied)
politische Gespräche. Birkhahn, die dem
CDU Fraktionsvorstand angehörte informier-
te zu Themen wie hausärztliche Versorgung
ländlicher Raum, Inklusion, Landesentwicklungsplan, Tariftreue und Vergabegesetz.
Im Mittelpunkt der Bundesvorstandssitzung
standen das Thema Tarifeinheit und das neue
CDA Grundsatzprogramm.
TARIFEINHEITSGESETZ
[ Karlsruhe muss Koalitionsfreiheit und Streikrecht schützen ]
Mit 448 Stimmen bei
126 Gegenstimmen und
16 Enthaltungen hat
der Deutsche Bundestag das sogenannte
Tarifeinheitsgesetz beschlossen. Anders
ausgedrückt: 448 Abgeordnete haben
für das Gesetz gestimmt, obwohl sie
wissen, dass es verfassungswidrig ist.
Denn wenn dieses Gesetz im Juli in Kraft
tritt, soll Spartengewerkschaften der
Boden entzogen werden. Nur noch mitgliederstärkste Gewerkschaften sollen
Tarifverträge abschließen können. Vor
allem wird in eklatanter Weise gegen
das Grundgesetz verstoßen, indem das
Streikrecht stark eingeschränkt wird.
Betroffen hiervon ist natürlich auch der
Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands – CGB. Es versteht sich wohl von
selbst, dass ich in Wahrung der Arbeitnehmerinteressen im Bundestag gegen
den Gesetzentwurf gestimmt habe.
Wie geht es nun weiter? Nicht zum ersten
Mal hat die Mehrheit des Bundestags ein
Gesetz beschlossen, das nicht lange Bestand haben wird.
Einige Gewerkschaften, unter ihnen der Marburger Bund, die Vereinigung Cockpit und
der Deutsche Journalistenverband, hatten
im Vorfeld bereits angekündigt, gegen das
Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu
klagen, weil es massive Eingriffe in die Koalitionsfreiheit sowie in das Streikrecht und
damit Verstöße gegen unsere Verfassung
enthält. Diese und andere Nicht-DGB-Gewerkschaften wissen den CGB an ihrer Seite.
Der gesetzlich verordnete Zwang zur Tarifeinheit stellt für einen demokratischen
Rechtsstaat eine bedenkliche Entwicklung
dar, die nun durch unsere Verfassungshüter
korrigiert werden muss.
Es ist absehbar - u.a. lässt auch eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des
Bundestags entsprechende Rückschlüsse zu -,
dass die Karlsruher Richter wesentliche Teile
des Gesetzes als verfassungswidrig bezeichnen werden. Einmal mehr werden die
obersten Richter der Nation also korrigierend eingreifen müssen, um Grundrechte
von Arbeitnehmern zu schützen. Das hätte
vermieden werden können.
Matthäus Strebl, MdB
CGB-Bundesvorsitzender
DGZ . 7/8 2015
9
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
DIE DIGITALISIERUNG DER ARBEITSWELT IST UNAUFHALTSAM
[ Matthäus Strebl: Die Industrie 4.0 gemeinsam gestalten ]
An Arbeitgeber wie
Arbeitnehmer hat der
CSU - Bundestagsab geordnete Matthäus
Strebl appelliert, mehr
noch als bisher neuen Technologien
und Denkweisen gegenüber aufgeschlossen zu sein. Bei einem hochkarätig besetzten Fachgespräch der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion zur „Zukunft
der Arbeit – Digitalisierung der Arbeit“
erinnerte der Arbeitsmarkt- und Sozialexperte daran, dass die Arbeitswelt
seit jeher einem permanenten Wandel
unterworfen sei. Dabei könnten neue
Technologien zwar einerseits mehr
Freiräume für Arbeitnehmer bedeuten,
häufig aber auch zu größerem Leistungsdruck führen. Vor diesem Hintergrund müsse der Arbeitsschutz für die
Beschäftigten regelmäßig überprüft
und an die neuen Bedingungen angepasst werden.
Strebl, der dem Vorstand der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angehört, unterstrich, dass die Revolution des Arbeitsalltags durch das Internet
Die Fotos zeigen eindrucksvoll das große Interesse, auf den die Veranstaltung zur „Industrie 4.0“ mit
Matthäus Strebl gestoßen war.
erhebliche Auswirkungen auf Fragen des
Datenschutzes, auf Mitbestimmungsrechte von Beschäftigten, auf fortlaufende
Fort- und Weiterbildung sowie auf Unternehmensstrukturen haben werde. Um die
„Industrie 4.0“ arbeitnehmerfreundlich zu
gestalten, müssten Viele an einem Strick
ziehen. Es sei daher zu begrüßen, dass sich
Prof. Dr.-Ing. Dipl. Wirt. Ing Günther Schuh
von der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, Wolfgang Percy
Ott, Head of Government Affairs Germany, Sisco Systems, Prof. Dr. Enzo Weber
vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Gerhard Schrader, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender von VW
Osnabrück, Elke Hannack, stellvertretende
Vorsitzende des DGB, sowie Isabel Rothe,
Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, an diesem
Fachgespräch beteiligt hatten.
Der Wandel der Arbeitswelt sei unaufhaltsam. Gerade deshalb sei es erforderlich,
dass alle gesellschaftlichen Kräfte an ihm
mitwirkten. Das Fachgespräch der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion habe sich hierbei,
so Strebl abschließend, als ein wichtiger
Impulsgeber erwiesen. Angesichts der Bedeutung der Thematik werde deshalb auch
die Einsetzung einer Expertenkommission
vorbereitet.
MAIKUNDGEBUNG 2015
[ CGB NRW zeigt Flagge ]
Die diesjährige Maikundgebung am 01.05.2015
in Bottrop war gut besucht. Der CGB NRW
nahm wieder zahlreich
an der vom DGB organisierten Veranstaltung auf dem Berliner Platz teil.
Inmitten eines Fahnenmeeres kamen mehrere Redner zum Zuge. Darunter waren
auch der Oberbürgermeister von Bottrop
Bernd Tischler und der Wirtschaftsminister
des Landes NRW Garrelt Duin. Die Redner
sprachen vor allem das Tarifeinheitsgesetz aber auch den nicht enden wollenden
Flüchtlingsstrom aus Afrika an.
Am Nachmittag fand die CGB Maikundgebung im Hotel Rhein Ruhr in Bottrop statt.
Auch der CGB-Landesvorsitzende von NRW
Uli Bösl hob in seiner Rede auf das Tarifein-
10
DGZ . 7/8 2015
CGBler zeigen Flagge
heitsgesetz ab, um auf die Gefahren für die
kleineren Gewerkschaften aufmerksam zu
machen. Im Anschluss unterstrich der Bundesvorsitzende der CGM Adalbert Ewen
die Thematik Tarifeinheitsgesetz in seiner
Gastrede und ging vor allem auf die gesellschaftspolitischen Auswirkungen ein. In
seiner Rede analysierte er die Einflüsse des
Gesetzes in Bezug auf unsere Demokratie
und warf die Frage auf, wohin die Reise gehen solle. Vor allem machte er den Zuhörern
klar, dass die Väter des Grundgesetzes andere Dinge vor Augen hatten.
Anschließend bot sich den Anwesenden bei
Kaffee und Kuchen genug Raum für einen
regen Austausch, offene Diskussionen und
interessante Debatten.
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
CGB ALLGÄU
[ Maiveranstaltung in Immenstadt ]
Unter dem Motto
„Gewerkschaftsvielfalt
schafft Freiheit“ begrüßte der CGB-Beauftragte Hans Natterer
die Gäste und Teilnehmer der 60. Maikundgebung des Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschland (CGB) Kreis
Allgäu am 30. April 2015.
Der Veranstaltung ging ein Gedenkgottesdienst für verstorbene Mitglieder in der
Klosterkirche „Sankt Josef“ in Immenstadt
voraus. In seiner Ansprache während des
Gottesdienstes ermunterte Stadtpfarrer i.R.
Franz Wolf (Blaichach) die Mitglieder der
Christlichen Gewerkschaften, sich weiterhin für die soziale Gerechtigkeit in unserem
Land einzusetzen.
Bei der Veranstaltung im Gasthaus Engel in
Immenstadt nahm Hans Natterer den Dank
für über 60 Jahre Einsatz des CGB im Allgäu von Stadtrat Udo Himml (Immenstadt)
entgegen. Bernhard Baldauf Stellvertretender CSU Ortsvorsitzender von Immenstadt
überbrachte die Grüße von den Mitgliedern
des Ortsverbandes. Natterer freute sich
außerdem besonders, das CGB-Bundesvorstandsmitglied und Stellvertretenden
Bundesvorsitzenden der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Franz Xaver Winklhofer (Freilassing) als Gastredner begrüßen zu dürfen.
Für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung sorgte die Burgberger Stubenmusik
„mir vier“.
Im Festvortrag zur 60. CGB-Maikundgebung gab Franz Xaver Winklhofer einen
geschichtlichen Rückblick über die Arbeit
der Christlichen Gewerkschaften in Deutschland. Winklhofer hob auf die Gewerkschaftsvielfalt ab, die Gewerkschaftsmonopole verhindere und – wie die Geschichte
zeige – die Arbeitnehmerrechte stärke!
Deshalb sei die Gewerkschaftsfreiheit ein
wesentliches Merkmal unserer freiheitlich
demokratischen Grundordnung. Diese hart
erkämpfte Freiheit werde sich der CGB auch
nicht durch ein Tarifeinheitsgesetz nehmen
lassen. Der Festredner Franz Xaver Windlhofer
forderte deshalb abschließend die Bundes-
v.l.n.r. Franz Xaver Winklhofer und Hans Natterer
regierung auf, endlich anzuerkennen, dass
es auch im Arbeitnehmerlager nicht nur die
Meinung und Arbeit weniger Großgewerkschaften, sondern auch die Meinung und
Arbeit vieler kleinerer und sich näher am
Beschäftigten bewegenden Gewerkschaften gebe.
Mit einem Dank an alle Gäste und Teilnehmer beschloss der CGB-Beauftragter Natterer
anschließend die 60. Maikundgebung.
CGM-Betriebsrats-Austausch zur Übernahme von ZFLS durch Bosch in Schwäbisch Gmünd
[ „Bosch gibt vor – und wir machen nach“ ]
Was kommt auf die
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der ehemaligen ZFLS zu? Was ändert sich
nach der Übernahme bei der heutigen
Bosch Automotive Steering? Darüber
sprachen die Betriebsräte der CGM in
Schwäbisch Gmünd mit Kollegen aus
Bietigheim und Reutlingen. Das Fazit
war eindeutig: „Bosch gibt vor – und
wir machen nach“, sagt Aufsichtsrat
Martin Rott. „Die Befürchtungen bestätigen sich.“
Wie tickt der Bosch? Das wollten die Betriebsräte in Schwäbisch Gmünd von ihren
Bosch-Kollegen aus Reutlingen wissen.
„Was beim einen über Ausschüsse geht,
machen beim anderen die Ansprechpartner“, sagt Martin Rott, der die Liste der
Gewerkschaftsvertreter bei der Aufsichtsratswahl anführt. Martin Ocker, Spitzenkandidat der CGM Arbeitnehmerliste, sieht
das kritisch: „Da müssen wir jetzt genau
aufpassen.“
Ein aktuelles Thema war die Zentralisierungsfrage: Was kommt zu Bosch, was
bleibt in Schwäbisch Gmünd und Bietigheim? Etwa 400 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen betroffen sein. „Wir haben
zwar die Zusage, dass niemand entlassen
wird“, sagt Rott. „Aber womöglich werden
zukünftig Bosch-AS-Mitarbeiter in Stuttgart
Feuerbach oder auf der Schillerhöhe in
Gerlingen eingesetzt. Ocker: „Ist das den
Kollegen und Kolleginnen zumutbar, jeden
Tag zwei Stunden zu pendeln?“
Rott traut dem Frieden nicht, den Bosch bei
der Fusion verkündet hat. „Die Menschen
werden hin- und hergeschoben, damit
Bosch und ZF den Weltmarkt unter sich aufteilen können“, sagt Rott.
Weil Bosch AS als eigenständiges Ge-
Informationsaustausch bei Bosch AS in Schwäbisch-Gmünd (von links):
Martin Rott, Yusuf Ayaydin, Özgül Brändle,
Helga Bommans, Karin Flamm, Walther Heyne,
Vasiliki Soultanidou, Andreas Klatt, Tomas
Knopper, Dieter Leiner, Martin Ocker
schäftsfeld im Bosch-Konzern geführt wird,
liegt es nahe, dass ein Großteil von BoschKonzernvereinbarungen nicht angewendet
werden. Ocker: „Da können wir nur mutmaßen – genaue Informationen gibt es nicht.
Offenheit und Transparenz sieht anders aus.
Oder redet Bosch nur davon?“
DGZ . 7/8 2015
11
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
LOB UND KRITIK IN BADEN-WÜRTTEMBERG: DAIMLER ZEIGT DEFIZITE BEIM UMGANG MIT NACHWUCHS
[ CDU und CGM bauen Zusammenarbeit aus ]
CDU und CGM im Kreis Böblingen bauen die Zusammenarbeit aus (von links): Hans Ungericht, Manuel Da Silva, Milan Vrban, Joachim Letzgus, Michael
Lindner, Sascha Gsell, Bezirksvorsitzender und Betriebsrat Jürgen Stahl, Paul Nemeth MdL (Böblingen), Gabriele Nadler, Joachim Gsell, Gerhard
Liebscher, Ralph Nockert und Geschäftsführer Ralf Holten (nicht im Bild: CDA-Kreisvorsitzender Roland Horvath)
Ein klares Ja zu Daimler, dem Lebensnerv
der Region, aber auch
Kritik am Umgang des Autobauers mit
Nachwuchskräften – das ist ein Ergebnis des intensiven Austauschs zwischen
CDU und CGM. Der Böblinger Landtagsabgeordnete Paul Nemeth hatte
Vertreter der CDU aus dem Kreis Böblingen und Vertreter der Christlichen
Gewerkschaft Metall eingeladen. Im
Mittelpunkt standen die Zusammenarbeit, die ausgebaut werden soll, und
die Situation bei Daimler.
Die Betriebsräte schilderten, welche Auswirkungen die Entscheidungen und Investitionsvorhaben im Sindelfinger MercedesWerk haben könnten. „Gute, sichtbare
Signale sind die Vorbereitungen für den
Produktionsstart der nächsten Generation
der E-Klasse und die auf Hochtouren laufende S-Klasse“, sagte der CGM-Bezirksvorsitzende Jürgen Stahl. „Aber auch der
Neubau der Technologiefabrik direkt an
der Autobahn ist wichtig. Die Fertigungsstraßen und Bereiche werden so angepasst,
dass die flexible Produktion verschiedener
Modelle am gleichen Band möglich wird.“
Bei einem früheren Treffen zwischen CDU
und CGM war der Platzmangel im Werk
Sindelfingen bereits ein Thema gewesen;
die inzwischen mit den Arbeitnehmervertretern getroffenen Übereinkünfte für die
Modernisierung der Produktion (Presswerk,
Rohbau) sollen den erhofften Produktivitätsfortschritt bringen. „Hoffentlich wird
das der Befreiungsschlag“, sagte Jürgen
Stahl.
12
DGZ . 7/8 2015
Schwieriger ist der Umgang mit dem drohenden Fachkräftemangel: Ihm begegnet die
Daimler AG aus Sicht der CGM-Vertreter nicht
mit dem notwendigen Engagement. Jugendvertreter Sascha Gsell erläuterte die Situation:
„Im Werk Sindelfingen haben wir eine sehr
gute technische und duale Ausbildung mit
rund 200 Ausbildungsplätzen. Wie die Besucherzahlen auch bei der Bewerberwoche
‚Let’s Benz‘ im Juli zeigen werden, liegen wir
mit unserer Forderung nach einer erhöhten
Anzahl von Ausbildungsplätzen richtig.“ Gsell
kritisierte: „Die Ausbildungsangebote stehen
vor Veränderungen. Wir erkennen die Vorboten der Industrie 4.0. Aber statt darauf zu reagieren, müssen ausgelernte Jungfacharbeiter teilweise zu lange am Band mitarbeiten,
wofür sie eigentlich überqualifiziert sind.“
Mit fatalen Folgen für Daimler, wie CGMLandesvorstandsmitglied Joachim Letzgus
sagte: „Das Warten auf eine passende Stelle
bewegt manchen dazu, sich schnellstmöglich weiter zu qualifizieren, ein Studium zu
absolvieren oder den Arbeitgeber zu wechseln.“ Dabei sei Industrie 4.0 eine technische
Revolution, die entsprechend gestaltet werden müsse. Die anwesenden Vertrauensleute und Mandatsträger der CGM - vom
angelernten Arbeiter über den Meister bis
zum Ingenieur – arbeiten aktiv mit, aber bei
Daimler sehen sie Defizite: „Mit der allgemeinen Zersplitterung der Werksführung stellt
Daimler die Ziele der Aktionäre über alles“,
sagte Hans Ungericht, Mitglied im Betriebsgruppenvorstand. Die Arbeitgeberseite biete
immer weniger Möglichkeiten, ins Gespräch
zu kommen, Probleme würden, wenn überhaupt, zu selten vor Ort besprochen.
Gibt es zum Beispiel ein Lieferproblem in
Sindelfingen, sitzt der Ansprechpartner womöglich in Untertürkheim.
Ein wichtiger Diskussionspunkt war das
auch geplante Gesetz zur Tarifeinheit, das
zahlreiche Gewerkschaften in ihrer Existenz bedroht. „Leistungsbereitschaft wird
aber nur gefördert, wenn keine Monopole
entstehen“, so CGM-Geschäftsführer Ralf
Holten. „Wir als CGM setzen jetzt stark auf
die persönliche und direkte Ansprache der
Kollegen in den Betrieben, mit Flugblättern und Informationsveranstaltungen, und
informieren sie über die möglichen Auswirkungen.“
Paul Nemeth MdL nahm die Anregungen
dankbar auf und kündigte an, die Zusammenarbeit zwischen CGM und CDU weiter
auszubauen. „Die CDU ist als Volkspartei
auch eine Arbeitnehmerpartei“, sagte er.
„Auf die Belange der Arbeitnehmer einzugehen, zu wissen, was in den Betrieben
und am Arbeitsplatz vor sich geht, das
hat in der CDU-Landtagsfraktion großes
Gewicht.“ Mit einem starken Arbeitnehmerflügel auf allen Ebenen, das betonte
der CDA-Kreisvorsitzende Roland Horvath,
werde es auch weiterhin zahlreiche Werktoraktionen geben, wie sie die CDU zusammen mit der CGM vor wichtigen Wahlen
organisiert.
Der Wunsch nach dem stärkeren Engagement von CGM-Mitgliedern in der CDU trägt
bereits Früchte: Ein gutes Beispiel ist Joachim
Gsell, Vorstandsmitglied bei CDU und CGM
und Kandidat für den Stadtrat.
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
LANDESGEWERKSCHAFTSTAG NORD/KÜSTE
[ Johann Frerichs ist neuer Vorsitzender ]
Am 30.05.2015 fand
der 17. ordentliche
Landesgewerkschaftstag des Landesbereiches Nord/Küste in
Wolfsburg-Vorsfelde statt. Der stellvertretende Landesvorsitzende Wilfried
Pröttel begrüßte die anwesenden Delegierten und freute sich besonders, den
Bundesvorsitzenden Adalbert Ewen,
seinen Stellvertreter Markus Malm sowie die Projektteammitglieder Martin
Gerhardt, Björn Zirzlaff und René Michael als Gäste willkommen zu heißen.
Nach den Formalien folgten die Grußworte einiger Gäste. Der Bundesvorsitzende
Adalbert Ewen gab einen Ausblick auf den
im Oktober stattfindenden Bundesgewerkschaftstag und unterstrich die Wichtigkeit
einer Neuausrichtung der Christlichen Gewerkschaft Metall. Im Anschluss sprach
Markus Malm, stellvertretender Bundesvorsitzender, zu den Delegierten und eröffnete damit gleichsam einen Vortrag des
Projektteams. Malm erläuterte die Gründe
und die Eckpunkte des Projekts, was von
den einzelnen Mitgliedern des Teams weiter
inhaltlich vertieft wurde.
Nachdem der Bericht des stellvertretenden Landesvorsitzenden Wilfried Pröttel,
erfolgt war, beantragte der Landesehrenvorsitzende Udo de Weert die Entlastung
des Vorstandes, was einstimmig angenommen wurde. Dann, nach der Mittagspause
wurden die Wahlen zum neuen Landesvorstand durchgeführt und Johann Frerichs
(Emden) wurde mit einer überwältigenden
Mehrheit zum neuen Landesvorsitzenden
von Nord/Küste gewählt. Mit mehr als
78 Prozent der Stimmen bekamen beide
vorgeschlagenen Stellvertreter, Martin Nolte
(Braunschweig) und Clemens Rittel (Bezirk
Bremen) die Zustimmung der Delegierten.
Neuer Schriftführer ist nun der Kollege
Thorsten Kraft aus Emden. Auch er kann
sich über ein einstimmiges Ergebnis freuen.
Beisitzer wurden die Kollegen Hans-Joachim Wichmann (Salzgitter), Wilfried Pröttel (Wolfsburg), Jens Stöhr (Wolfsburg),
Sabine Krause (Bremen-nordwestliches
Niedersachsen), Erwin Hinrichs (Emden),
Michael Lachmann (Braunschweig) und
Reiner Jahns (Salzgitter).
Als letzte Amtshandlung nahm der scheidende stellvertretende Landesvorsitzende
Der neue Landesvorstand Nord/Küste mit Bundesvorsitzender Adalbert Ewen, Stellvertreter
Markus Malm und Geschäftsführer Torsten
Schöne
die Verabschiedung der ausscheidenden
Landesvorstandsmitglieder vor. Er verabschiedete die Kolleginnen Ute Kleiber, Patrizia Kiessling und Carola Pape, sowie die Kollegen Herbert Bollmann und Kai Römer mit
einem Blumenstrauß aus dem Gremium. Im
Schlusswort bedankte sich der neu gewählte
Landesvorsitzende Johann Frerichs bei den
Delegierten für das ihm entgegengebrachte
Vertrauen und freute sich auf die Arbeit in
und mit dem neuen Landesvorstand.
GESCHÄFTSSTELLE IN AUGSBURG IST UMGEZOGEN
Seit Mai 2015 ist die Geschäftstelle Augsburg
umgezogen und unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Haunstetter Str. 105
86343 Königsbrunn
Tel.: 08231 6085710
Fax: 08231 6085712
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Karsten Ristow
Geschäftsführer
Julia Göbel
Verwaltungsangestellte
Persönlich. Menschlich. Nah.
LANDESGEWERKSCHAFTSTAG HESSEN
[ Landesvorstand Hessen neu gewählt ]
Am 25.04.2015 wurde in Alsfeld der
Landesvorstand in
Hessen neu gewählt. Der Landesgewerkschaftstag hatte das Motto „Fair.
Vernünftig. Verlässlich.“.
Als Landesvorsitzender wurde Michael Cezanne im Amt bestätigt. Als Stellvertreter wurde
Gerd Zimmermann und Bruno Kraus gewählt.
Neuer Schriftführer im Landesvorstand ist
Levent Kilic. Ebenfalls neu im Landesvorstand ist der Kollege Frank von Raedern aus
dem Bezirk Kassel und Klaus-Dieter Kunkler
aus dem Bezirk Main-Taunus.
Grußworte sprachen der Bundesvorsitzende
Adalbert Ewen und sein Stellvertreter Markus Malm, welche die Delegierten aufmerksam verfolgten.
DGZ . 7/8 2015
13
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
LANDESVERBAND NORDOST DER CGM WÄHLT VORSTAND NEU
[ Gabriele Bläsing-Haufe bleibt Vorsitzende ]
Gabriele Bläsing-Haufe,
Betriebsrätin bei Biotronik,
bleibt
für
weitere vier Jahre Vorsitzende des
Landesverbands Nordost der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM). Sie
wurde auf dem ordentlichen Landesgewerkschaftstag am Dienstag, den
14.04.2015, im Amt bestätigt. BläsingHaufe versprach den Delegierten, die
bereits gute Zusammenarbeit im Landesverband zu verbessern und diese
als Vorbild für die Arbeit im Hauptvorstand und geschäftsführenden Hauptvorstand zu nehmen und in diesen Gremien zu etablieren.
Der neue Landesvorstand im LV Nordost (v.l.n.r.): Bernd Mattern (Schriftführer), Thomas Rogat
(Kassenprüfer, Biotronik), Vera Mattern (Beisitzerin, Biotronik), Christina Oppat (2. stellvertr.
Landesvorsitzende, Rentnerin), Gabriele Bläsing-Haufe (Landesvorsitzende, Biotronik), Michael
Wolter (Schriftführer, Kagelmann), Refik Güncan (Beisitzer, Mercedes), Andreas Sommer (Kassen-
Der stellvertretende Bundesvorsitzende
Markus Malm gratulierte Bläsing-Haufe zur
Wiederwahl. „Der Landesverband ist bei Dir
in guten Händen, das zeigt die gute Mitgliederentwicklung der vergangenen Jahre.“
Der Landesverband Nordost deckt nicht
nur Berlin selbst ab, sondern auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Ballungszentrum ist Berlin mit Schwerpunkten
bei Biotronik und Mercedes.
Zum Landesvorstand gehören neben Gab-
prüfer, Rentner), Ulrich Rinnerl (1. stellvertr. Landesvorsitzender), Mathias Blank (Beisitzer, Autohaus Neumann) und Björn Zirzlaff (Geschäftsführer, CGM)
riele Bläsing-Haufe wie bisher als 1. Stellvertreter Ulrich Rinnerl aus Brandenburg (Mercedes, Berlin) und als neue 2. Stellvertreterin
Christina Oppat, Berlin (Rentnerin), sie war
bisher Beisitzerin.
Schriftführer bleibt Michael Wolter aus Brandenburg (Kagelmann, Potsdam) und wird
dabei unterstützt von Bernd Mattern aus
Brandenburg. Beisitzer sind Mathias Blank
aus Brandenburg (Autohaus Neumann, Erkner) sowie die neu gewählten Refik Güncan
aus Berlin (Mercedes, Berlin) und Vera Mattern (Biotronik, Berlin) aus Brandenburg.
Hervorzuheben ist die Bestätigung von
Horst Würden aus Berlin (Rentner), der aufgrund seiner langjährigen Verdienste für die
CGM und Träger der Adam-StegerwaldMedaille Ehrenvorsitzender des Landesverbandes Nordost ist.
LANDESGEWERKSCHAFTSTAG DES CGM-LANDESVERBANDES MITTE/OST
[ Frieder Berger ist neuer Landesvorsitzender ]
Der neue Landesvorstand
Frieder Berger verabschiedete Dr. Knut
Stutzkowski
Im Mittelpunkt des 1.
ordentlichen Landesgewerkschaftstages Mitte/
Ost in Wettin standen die Neuwahlen
des Vorstandes, die Wahl der Delegierten zum Bundesgewerkschaftstag und
die Diskussion zu den Vorstellungen des
Projektteams der CGM.
14
DGZ . 7/8 2015
Nachdem der Landesverband Mitte/Ost im
Jahre 2012 aus den Verbänden Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen gegründet wurde, arbeitete der Landesvorstand
kommissarisch. Der bis dahin amtierende
Landesvorsitzende Dr. Knut Stutzkowski
stand für eine Wiederwahl nicht mehr zur
Verfügung.
Zum neuen Landesvorsitzenden wurde
Frieder Berger aus Chemnitz einstimmig gewählt. Zu den stellvertretenden
Landesvorsitzenden wurde Tilo Kahl aus
Dresden und Erhard May aus Eisenach
gewählt. Des Weiteren gehören dem
neuen Vorstand Uta Stutzkowski aus
Wernigerode, Regina Schubert aus Gera,
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
Hans-Ulrich Moik aus Dresden, Michael
Pook aus Wernigerode und Geschäftsführer Roland Breuer aus Büste, an.
Die Delegierten zum BGT sind Uta Stutz-
kowski, Frieder Berger, Erhard May, Michael
Pook und Dr. Knut Stutzkowski.
Einen großen Raum nahmen auch der Vortrag des Projektteams der CGM zur neuen
Zukunftsausrichtung gehalten von Björn
Zirzlaff, und die anschließend offene Diskussion ein. Der Landesverband Mitte/Ost
konnte an dieser Stelle seine Vorstellungen
und Vorschläge einbringen.
BEZIRKSTAG MAIN TAUNUS
[ Neuer Vorstand im Amt ]
Am 24.01.2015 fand
in Rüsselsheim in der
Gaststätte „Das Brauhaus“ der ordentliche CGM-Bezirkstag
Main Taunus 2015 statt.
Im Vordergrund der Veranstaltung standen
die Neuwahlen des CGM-Bezirksvorstand
Main Taunus, da der bisherige amtierende
Vorsitzende Michael Cezanne sowie der
langjährige Kassierer Wolfgang Lücker aus
gesundheitlichen Gründen für ihre bisherigen Ämter nicht mehr zur Verfügung standen.
Zum neuen Vorsitzenden wurde Gerd
Zimmermann gewählt. Gleichberechtigte
Stellvertreter wurden Marina Singh und
Der neue CGM-Bezirksvorstand Main Taunus
Gut besuchter Bezirkstag in Hessen
Klaus-Dieter Kunkler. Zum Kassier wurde
in Abwesenheit Tobias Hellbauer gewählt.
Als neuer Schriftführer wurde Hans Joachim
Moog von den Mitgliedern bestimmt. Beisitzer sind Michael Cezanne und Karl Hans
Jacobi. Als Kassenprüfer stellten sich Benno
Spalt sowie Manfred Schäfer zur Verfügung
und wurden mehrheitlich gewählt.
Gerd Zimmermann dankte abschließend
allen Anwesenden für das Vertrauen und
dankte dem ausscheidenden Kollegen Wolfgang Lücker im feierlichen Rahmen für seine
langjährige Treue und sein Engagement.
KOALITIONSFREIHEIT DER KLEINEREN GEWERKSCHAFTEN IN GEFAHR
[ KFG zum Gespräch bei MdB Dr. Bärbel Kofler ]
Auf Einladung der SPD
Bundestagsabgeordneten
im Wahlkreis TraunsteinBerchtesgadener Land, Dr.
Bärbel Kofler, war der stellvertretende Bundesvorsitzende und
Landesvorsitzende der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Franz Xaver Winklhofer im Wahlkreisbüro zu Gast. Winklhofer
ist auch Bundesvorstandsmitglied des
Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB)
Deutschlands. Sowohl CGB als auch
KFG haben alle Abgeordneten des
Deutschen Bundestags zum Thema
Tarifautonomie angeschrieben.
Die Bundesregierung und die zuständige
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles haben
dem Deutschen Bundestag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nachdem eine gesetzliche Tarifeinheit erzwungen werden soll.
Während die Bundestagsabgeordneten von
CDU/CSU und SPD den Gesetzesvorschlag
verteidigen, sehen die kleineren Gewerkschaften einen klaren Verstoß gegen die
verfassungsrechtlichen Vorgaben der Koali-
tionsfreiheit nach Artikel 9 GG, unterstreicht
Franz Xaver Winklhofer.
Das Bundesvorstandsmitglied des CGB
Winklhofer erinnerte in den Briefen an die
Abgeordneten und beim Gespräch mit Dr.
Bärbel Kofler, MdB, an den wegweisenden
Beschluss des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juni 2010, wo sich die
Richter gegen die Tarifeinheit und für Tarifpluralität ausgesprochen haben. Mit dem Ziel
die Tarifautonomie zu stärken. Das Bundesarbeitsgericht hat eindeutig festgelegt, dass
nur die Tarifpartner über die die mögliche
Tarifeinheit entscheiden dürfen. Franz Xaver
Winklhofer, die von der Bundesregierung geplanten Regelungen schränken die Tarifpluralität deutlich stärker ein, als es die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor 2010
vorgesehen hatte.
Einig waren sich Dr. Bärbel Kofler und
Winklhofer, dass immer mehr Unternehmer
aus den Arbeitgeberverbänden austreten
und sogenannte Tarifflucht ergreifen. Somit
sind diese Arbeitgeber an keine Tarifverträge
gebunden, was sich meistens zum Nachteil
der Arbeitnehmer/innen auswirkt. Winklhofer
hat der Bundestagsabgeordneten auch die
zahlreichen Probleme der Berufskraftfahrer/
innen geschildert. Viele Schutzgesetze für
Fahrer wurden entweder nicht umgesetzt
oder werden unzureichend kontrolliert.
MdB Dr. Bärbel Kofler als auch der stellv.
Bundesvorsitzende der KFG Franz Xaver
Winklhofer waren sich beim Gespräch im
Wahlkreisbüro zwar nicht in allen Punkten
einig, wollen aber den Dialog auf alle Fälle
fortsetzen.
DGZ . 7/8 2015
15
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
KRAFTFAHRERGEWERKSCHAFT (KFG) FORDERT WEITER TARIFFREIHEIT
[ 22. Mai 2015 - Gedenktag des Verfassungsbruchs? ]
Am 23. Mai 1949 hat der
Parlamentarische Rat unter
dem späteren Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer
das Deutsche Grundgesetz
ins Leben gerufen. Bis zum
22. Mai 2015 konnten sich die Staatsbürger und auch die Vertreter der kleineren
Gewerkschaften darauf verlassen, dass
noch alle 149 Artikel im Grundgesetz
Gültigkeit haben. Auch der Artikel 9 Absatz 3 wo die Gewerkschaftsvielfalt und
die Tariffreiheit garantiert wird, erläutert das Vorstandsmitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands
(CGB) Franz Xaver Winklhofer aus Freilassing in Bayern.
Am Freitag, den 22. Mai 2015 haben 444
scheinbar unbelehrbare Abgeordnete der
CDU/CSU Bundestagsfraktion und der SPD
im Deutschen Bundestag per Gesetz die Tarifautonomie außer Kraft gesetzt. Weder die
Vorgaben des Artikel 9 Absatz 3 noch das
Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem
Jahr 2010, wo die freie Wahl der Gewerkschaften garantiert wurde, haben die Abgeordneten an ihrer Entscheidung gehindert,
so Winklhofer der auch stellvertretender
Bundesvorsitzender der Kraftfahrergewerk-
schaft (KFG) und stellvertretender Landesvorsitzender des CGB Bayern ist.
Franz Xaver Winklhofer: „Noch im Jahr 2013
haben bei ihrem Grußwort zum Bundesgewerkschaftskongress des CGB in Dresden,
sowohl die CDU Bundesvorsitzende und
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, MdB,
der Bayerische Ministerpräsident und CSU
Vorsitzende Horst Seehofer sowie alle führenden Politiker/innen von CDU/CSU versichert, wie wichtig doch der CGB und die
Tarifvielfalt als Garant der Wahlfreiheit der
Arbeitnehmerschaft seien.“
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und
besonders die Bundestagsabgeordneten
der großen Koalition mahnen bei Ländern
z. B. Russland und China ständig die Einhaltung der Menschenrechte an. Da stellt
sich für die Verantwortlichen im CGB und
KFG die Frage, ob die Einschränkung der
Gewerkschaftsvielfalt und des Streikrechts
nicht auch ein Verstoß gegen die gesetzlich
garantierte Freiheit in Deutschland ist? Der
Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), hat für das Jahr 2015 nicht
umsonst das Motto ausgerufen: „Gewerkschaftsvielfalt schafft Freiheit!“ betont der
CGB Funktionär.
Das Gesetz zur Tarifeinheit ist ein Anschlag
auf das grundgesetzlich gesicherte Recht auf
Tarifautonomie. Es zielt auf die Blockierung
der Handlungsfreiheit kleinerer Gewerkschaften ab und, entgegen der Behauptung seiner
Befürworter, führt es auch zu einer Beschränkung des Streikrechts. „Mich wundert, dass
selbst die Bundesregierung dies mittlerweile
offen zugibt“, so Winklhofer. „Es liegt nahe,
dass hier auf Zeit gespielt wird, um wirtschaftspolitische Interessen großer Unternehmen auf Kosten der Berufstätigen zu stärken."
Es kommt auch der Verdacht auf, dass die
pluralistischen Interessen der Gewerkschaften und die Grundrechte der Arbeitnehmerschaft für die Schaffung einer widerspruchsfreien Ordnung der Arbeitsbeziehungen im
Betrieb untergeordnet werden sollen.
KFG und die anderen Gewerkschaften des
CGB lassen sich jedoch die lange Tradition
aktiven Verhandelns für die Mitglieder und
somit auch das Heft des eigenständigen
Handelns nicht aus der Hand nehmen. „Wir
werden daher das Bundesverfassungsgericht
anrufen, damit der 22. Mai 2015 nicht zum
Gedenktag des Verfassungsbruchs durch den
Deutschen Bundestag ausgerufen werden
muss“, erklärt Franz Xaver Winklhofer abschließend.
LKW UNFÄLLE MACHEN DER KRAFTFAHRERGEWERKSCHAFT GROSSE SORGEN
[ Schalten die LKW-Fahrer mutwillig ihre Lebensretter aus? ]
Bei jedem durch die Medien gemeldeten Verkehrsunfall, wo ein LKW- Fahrer
beteiligt ist, schrillen bei
den Mitgliedern aus dem
Bundesvorstand und aus
den Landesvorständen der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) die Alarmglocken.
Kein Wunder, denn nach jedem schweren Unfall sind Tote und Schwerverletze
zu beklagen, erklärt der Bundesvorsitzende Willy Schnieders aus Emstek in
Niedersachsen. Hauptursachen sind vor
allem Auffahrunfälle an Baustellen und
Staus, meist verursacht durch unaufmerksame und übermüdete Fahrzeuglenker, so der Chef der KFG weiter. Nun
kommt der Verdacht auf, dass viele LKWFahrer den Bremsassistenten und somit
auch ihre Lebensversicherung mutwillig
ausschalten, so Willy Schnieders.
16
DGZ . 7/8 2015
Dabei könnte der in fast allen LKW eingebaute Notfallassistent viele Unfälle vermeiden
oder zumindest die die Folgen reduzieren.
Wie viel Tote, viel Leid in den Familien oder
Unfallspätfolgen könnten vermieden werden, wenn LKW Fahrer die Sicherheitssysteme nicht außer Kraft setzen würden, fragt
Schnieders? Darum wäre es für den Bundesvorsitzenden Willy Schnieders unverständlich,
wenn Kollegen/innen den Bremsassistenten
deaktivieren. Schnieders vermutet, dass viele
Berufsfahrer/innen bewusst auf die lebensrettende Technik verzichten, um beim Überholen dichter auf den Vordermann auffahren
zu können.
Es könnte aber auch sein, dass viele Kollegen/
innen ihr Können überschätzen oder besonders clever sein wollen. Dafür hat Schnieders
absolut kein Verständnis. Er kann aus eigener
Erfahrung berichten, dass bei jedem Fahr-
zeug, das er aushilfsweise übernommen hat,
der Bremsassistent ausgeschaltet war.
Willy Schnieders begrüßt, dass ab 1. November 2015 der Einbau von den lebensrettenden
Bremssystemen Pflicht wird. Er fordert aber
auch, dass die Hersteller vom Gesetzgeber
verpflichtet werden, dass der Bremsassistent
nur im Notfall ausgeschaltet werden kann.
Willy Schnieders mahnt seine Kolleginnen und
Kollegen sich bewusst zu werden, dass die
Berufsgenossenschaften keine medizinische
Rehamaßnahme oder Berufsunfähigkeitsrente übernehmen, wenn die Betroffenen nachweislich lebensrettende Sicherheitssysteme in
den LKW oder Bussen manipuliert oder außer
Kraft gesetzt haben.
Franz Xaver Winklhofer
Stellv. Bundesvorsitzender der KFG
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
EXKLUSIVER RAHMENVERTRAG ZWISCHEN KFG UND DEN GENERALI VERSICHERUNGEN SEIT 1. APRIL 2015
[ Im Job – und plötzlich erwerbsunfähig ]
Die Basis vieler Träume
ist das Einkommen. Doch
oftmals wird der Wert der
eigenen Arbeitskraft unterschätzt. Rund 1 Million
Euro Einkommen erzielt beispielsweise ein 25-jähriger Kraftfahrer mit
einem Monatsgehalt von 2.000 Euro bis zu
seinem 67. Lebensjahr. Eine Summe, mit
der sich Träume realisieren lassen.
Tatsache ist jedoch, dass nahezu jeder vierte Arbeitnehmer vor Erreichen der Altersrente aus dem Berufsleben ausscheiden
muss – unabhängig von Branche, Tätigkeit
und Alter. Psychische Erkrankungen sowie
Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats sind hierbei die häufigste Ursache
für eine Erwerbsunfähigkeit.
Der gesetzliche Schutz für Arbeitnehmer im
Falle einer Erwerbsunfähigkeit ist unzureichend. Im Jahr 2011 wurden beispielsweise
rund 400.000 Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt und im Schnitt folgende
monatliche Leistungen gezahlt: Für Männer
652 Euro und für Frauen 576 Euro.
Für einen angemessenen Lebensstandard
reicht das nicht aus. Erwerbsunfähigkeit ist
somit ein existenzbedrohendes Risiko für
alle Erwerbstätigen.
Finanziell vorsorgen kann man mit einer privater Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Hierzu hat die Kraftfahrergewerkschaft (KFG) mit
den Generali Versicherungen in München für
Mitglieder und deren Partner einen exklusiven Rahmenvertrag ausgehandelt – einer der
fünf größten Erstversicherer in Deutschland
mit mehr als 6 Millionen Kunden.
Die Generali Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es in den Varianten klassik und
smart. Die smart-Variante mit günstigen
Anfangsbeiträgen ist für junge Leute bis 34
Jahre gedacht, denn beim Start in den Beruf
fehlt es oft noch am finanziellen Spielraum.
Deshalb bietet die smart-Variante in den ersten
zehn Jahren einen reduzierten Beitrag.
Prinzipiell können bei der Generali Erwerbsunfähigkeitsversicherung alle Berufe
versichert werden. Die notwendige Risikoprüfung im Vorfeld ist moderat – beim Abschluss der Generali Erwerbsunfähigkeit (EU)
werden zum Beispiel nur folgende Fragen gestellt: „Sind Sie bereits erwerbsunfähig bzw.
pflegebedürftig oder haben einen Antrag
gestellt?“ und „Wurde bei Ihnen einmal Versicherungsschutz gegen Erwerbsminderung/unfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit abgelehnt?"
Das Endalter kann in der Regel, je nach Beruf, zwischen 60 und 67 Jahren frei gewählt
werden. Eine EU-Rente wird geleistet bei
bedingungsgemäßem Eintritt von vollständiger Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Pflegebedürftigkeit (ab
2 Punkten) und bei Demenz, die seit 6 Monaten vorliegt.
Die monatlichen Beiträge für diese umfassende Vorsorge sind günstig. So zahlt
beispielsweise ein 28-jähriger Kraftfahrer
für 1.000 Euro Erwerbsunfähigkeitsschutz
im Tarif EU smart einen anfänglichen monatlichen Nettobeitrag von 24,72 Euro. Ein
40-jähriger Kraftfahrer würde für 1.000
Euro Erwerbsunfähigkeitsschutz zum Beispiel 46,20 Euro netto pro Monat im Tarif
EU klassik zahlen.
Weiterführende Informationen erhalten
Interessierte von Herrn Willy Schnieders,
Vorsitzender der KFG per Mail unter
w.schnieders@kraftfahrergewerkschaft.
de.
Hinweis Beitragserhöhung
Um weiter eine qualitativ hohe Rechtsberatung zu garantieren, wird der Mindestbeitrag
ab 1. Juli 2015 auf 20 Euro erhöht.
Auszubildende, Arbeitslose und Rentner zahlen weiterhin 5 Euro Beitrag.
Magazin der Christlichen Gewerkschaften
Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
Vorsitz: Adalbert Ewen . Postfach 70 01 51 . 70571 Stuttgart . Tel.: 0711 2484788-0 . Fax: -21/22 . www.cgm.de . [email protected]
Kraftfahrergewerkschaft (KFG)
Vorsitz: Willy Schnieders
Birkenstraße 16/17 . 28195 Bremen
Tel.: 0511 38892-69 . Fax: 0511 3150-15
www.kraftfahrergewerkschaft.de
[email protected]
Christliche Gewerkschaft Deutscher
Eisenbahner (CGDE)
Vorsitz: Rudolf Bruns
Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 92728-50 . Fax: 0681 52012
www.cgde.de . [email protected]
Christliche Gewerkschaft Bergbau,
Chemie, Energie (CGBCE)
Vorsitz: Werner Benedix
Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 92728-10 . Fax: -43
www.cgbce.org . [email protected]
Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe
und Holzverarbeitung im CGB (GKH)
Vorsitz: Günter Höhn
Bielefelder Straße 6 . 33104 Paderborn
Tel.: 05254 8046-74 . Fax: -75
www.gewerkschaftgkh.de
[email protected]
Bund der Hotel-, Restaurant- und
Caféangestellten (Union Ganymed)
Vorsitz: Rainer Burgunder
Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg
Tel.: 0203 23447 . Fax: -287644
Beschäftigtenverband Industrie,
Gewerbe, Dienstleistung (BIGD)
Vorsitz: Günter Eickmeier
Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg
Tel.: 0203 23447 . Fax: 0203 287644
[email protected]
DGZ . 7/8 2015
17
JUGENDSEITE
OECD SKILLS OUTLOOK
[ Enge Verknüpfung von Bildung und Arbeitsmarkt
erleichtert Berufseinstieg in Deutschland ]
Der Anteil hochgebildeter 15- bis 29-Jähriger, die weder in Beschäftigung noch
in Bildung oder Ausbildung sind (NEET),
ist in Deutschland mit 5,7 Prozent so gering wie in kaum einem anderen OECDLand. Auch unter den jungen Menschen
mit mittlerer oder niedriger formaler
Bildung ist der NEET-Anteil in Deutschland wesentlich kleiner als im OECDSchnitt. Insgesamt liegt er bei etwa
zehn Prozent. Wie aus dem jüngsten
„Skills Outlook 2015“ der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) hervorgeht, vollzieht sich der Übergang von der Schule
in die Arbeitswelt in Deutschland vergleichsweise reibungslos.
Dagegen sind im OECD-Raum heute mehr
als 35 Millionen junge Leute weder in Beschäftigung noch in Bildung oder Ausbildung – noch immer mehr als vor der Krise. Das Risiko jüngerer Menschen, in die
Arbeitslosigkeit abzugleiten, ist doppelt so
hoch wie das von erfahrenen Arbeitnehmern jenseits der Dreißig. Regierungen
müssen laut Bericht mehr dafür tun, den
jungen Menschen in ihrem Land einen guten Start ins Arbeitsleben zu ermöglichen.
„Es ist nicht nur moralisch, sondern auch
wirtschaftlich geboten, das Problem der
NEETs anzugehen“, sagte OECD-Generalsekretär Angel Gurría bei der Vorstellung des
18
DGZ . 7/8 2015
Berichts in Berlin. „Zu viele junge Menschen
verlassen das Bildungssystem ohne passende Kompetenzen für den Arbeitsmarkt.
Und selbst wenn sie geeignete Fähigkeiten
haben, werden sie davon abgehalten, diese
vollauf zu nutzen. In Deutschland hat die
berufliche Bildung eine starke Tradition und
hilft dabei, junge Menschen in Arbeit zu
bringen und ihre Karrieren zu fördern. Ein
guter Grund, unseren neusten Skills Outlook
hier zu präsentieren.“
Der Bericht baut auf der Internationalen
Vergleichsstudie über die Kompetenzen Erwachsener (PIAAC) auf und analysiert, wie
junge Menschen Kompetenzen erwerben,
wie sie ihre Fähigkeiten einsetzen und welchen Hindernissen sie bei Berufseinstieg und
JUGENDSEITE
Karriere begegnen. Ein Problem besteht laut
Bericht darin, dass viele Bildungssysteme in
der OECD die Menschen ohne praktische
Erfahrungen in die Arbeitswelt entlassen.
Kaum die Hälfte der akademisch oder beruflich Ausgebildeten in den 22 Ländern des
Berichts wurde demnach am Arbeitsplatz
geschult.
Deutschland sticht aus der Masse hervor:
Hier machen knapp drei Viertel der Absolventen im Sekundar-II-Niveau eine Lehre,
und auch weiterführende Berufsausbildungen (etwa zu Kaufleuten oder Meistern) gehen fast vollständig mit berufsspezifischen
Praxiseinheiten einher. „Wir können von Ländern wie Deutschland eine Menge lernen“,
sagte Generalsekretär Gurría. „Die Ausbildung am Arbeitsplatz – sei es in einer Lehre
oder anderweitig – ist hier weit verbreitet.
Das ist gut für die Auszubildenden, die sich
mit den Anforderungen ihres Berufsfeldes
vertraut machen können. Und es ist gut für
Arbeitgeber, die so oft schon das Potenzial
jener prüfen können, die sie später vielleicht
einmal einstellen.“
Positiv hebt der Bericht auch hervor, dass
der Universitätszugang für Absolventen
verschiedener Berufsbildungsprogramme erleichtert wurde. Diese Möglichkeit werde al-
lerdings noch nicht besonders stark genutzt.
Gleichzeitig brechen in Deutschland etwa
ein Drittel der Studierenden an Universitäten
und Fachhochschulen ihr Studium ab, das
ist etwas mehr als im OECD-Durchschnitt.
Bessere Berufsberatung, die nicht nur über
die Berufsaussichten, sondern auch über geeignete Karrierewege Auskunft gibt, könnte
hier Abhilfe schaffen und dafür sorgen, dass
junge Menschen ihr Potenzial voll entfalten.
Überall in der OECD erhalten Berufsanfänger weit häufiger befristete Arbeitsverträge
als erfahrene Angestellte. In Deutschland ist
der Graben zwischen den 15- bis 24-Jährigen und den 25- bis 54-Jährigen so groß
wie in kaum einem anderen Land außer der
Schweiz. Während in der älteren Gruppe nur
jeder Zehnte einen befristeten Vertrag hat,
ist es bei den Jüngeren gut jeder Zweite.
Befristete Anstellungen können gerade bei
Berufsanfängern als Sprungbrett dienen.
Oft haben sie aber mindestens ebenso viele
Nachteile wie Vorteile: So nutzen Arbeitgeber die Kompetenzen befristet Beschäftigter
häufig nicht voll aus. Im OECD-Schnitt sind
zwölf Prozent der jungen Erwerbstätigen für
ihre Tätigkeit überqualifiziert. Auf der anderen Seite erhalten Arbeitnehmer in befristeten Anstellungen weniger Weiterbildungsmöglichkeiten. In Kombination kann das
TIPPS UND HILFE
[ Keinen Ausbildungsplatz bekommen –
was nun? ]
dazu führen, dass ihre Fähigkeiten langfristig
gesehen verkümmern. Die Regierungen sollten also sicherstellen, dass unterschiedlich
strenge Regelungen zum Beschäftigungsschutz, hohe Mindestlöhne oder Sozialabgaben es für Arbeitgeber nicht unattraktiv
machen, junge Menschen einzustellen.
In vielen OECD-Ländern haben Kinder aus
benachteiligten Familien schwächere Leistungen und am Ende Ihres Bildungsweges
auch geringere Kompetenzen als Kinder
mit günstigem familiären Hintergrund. In
Deutschland ist dieser Zusammenhang nach
wie vor stärker ausgeprägt als im OECD-Mittel. OECD-Arbeiten belegen, dass Kinder, die
im Vorschulalter eine Betreuungs- oder Bildungseinrichtung besucht haben, später besser lesen und rechnen als Kinder ohne solche
Erfahrungen. Besonders groß ist dieser Effekt
bei sozial benachteiligten Familien. Gerade
ihnen sollte durch qualitativ hochwertige Angebote der Vorschulbildung ein guter Start
in die Bildungslaufbahn ermöglicht werden.
Wichtig sind laut Bericht außerdem Sonderprogramme für leistungsschwache Schüler.
Werden Kinder mit vergrößertem Förderungsbedarf frühzeitig ausfindig gemacht,
können diese Programme durch individuelle
Förderung verhindern, dass sie die Schule
ohne Abschluss verlassen.
WERDE MITGLIED!
In wenigen Wochen beginnen die neuen Ausbildungsjahrgänge. Wer jetzt noch
keine Ausbildungsstelle gefunden hat, muss aber nicht verzweifeln. Auf folgenden Internetseiten findet man nicht nur Stellenmärkte für Ausbildungen, sondern
auch viele Informationen, Tipps und Tricks zum Beispiel zur Bewerbung oder zur
Stellensuche:
http://www.ausbildung.de/
http://www.azubiyo.de
https://www.aubi-plus.de
So einfach geht‘s zur Facebook
Seite der CGM-Jugend!
http://www.azubi-azubine.de
http://www.azubister.net/
http://www.planet-beruf.de
https://www.ihk-lehrstellenboerse.de/
Schickt uns eure Meinung, Inhalte für diese
DGZWir
. 7/8sind
2015 gespannt.
19
Seite, Kritik & Ideen.
WIR
DIE SEITE FÜR ALLE MITGLIEDER
INTERNES . TERMINE . LESERBRIEFE . GLÜCKWÜNSCHE
Aufnahmeantrag
Name, Vorname
E-Mail
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
Geburtsdatum
Tel. privat
Beruf
Krankenkasse
Arbeitgeber/Abteilung
Familienstand
Übertritt aus Gewerkschaft
Mitglied derselben seit
Geworben durch
Werden Sie Mitglied
BERUFUNG ZUM
EHRENAMTLICHEN RICHTER
[ Reinhardt
Schiller am BAG ]
Geburtsort
Tel. geschäftl.
Anzahl der Kinder
Monatl. Beitrag (Euro)
Sepa-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die CGM, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich
mein Kreditinstitut an, die von der CGM auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich bin
davon unterrichtet, dass alle Daten zu meiner Person, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes, für die
Erfüllung der gewerkschaftlichen und satzungsgemäßen Aufgaben von der CGM erhoben, verarbeitet
und genutzt werden. Eine Weitergabe der Daten zu Marketingzwecken findet nicht statt.
Meine Beiträge sollen ab
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
von folgendem Konto abgebucht werden:
Konto-Nr.
BLZ
Kreditinstitut
IBAN
BIC
jährlich
Ort, Datum
Unterschrift
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung der CGM an. Die Mitgliedschaft kann gemäß § 9 Abs. 2 der CGM-Satzung mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich
gekündigt werden.
www.cgm.de
20
DGZ . 7/8 2015
Formular abtrennen und an Ihre Geschäftsstelle schicken:
per Fax, per Post oder einfach direkt abgeben.
Reinhardt Schiller (Sulzbach/Murr) wurde von der Bundesministerin für Arbeit
und Soziales ab 1. Oktober 2015 für
weitere fünf Jahre zum ehrenamtlichen
Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt berufen.
Die Berufung setzt juristische Erfahrung und
langjährige Tätigkeit in der ersten und zweiten Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit voraus. Schiller ist seit über 40 Jahren bei den
Christlichen Gewerkschaften beschäftigt
und tritt nun im Herbst seine dritte Amtszeit
beim Bundesarbeitsgericht an.
WIR
PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITARBEIT
[ Neues Gesicht in Stuttgart ]
Ich bin Alexandra Rister, 53 Jahre alt
und langjährig berufserfahrene Werbeund Marketingfachfrau. Ausgebildet
als Gesellschafts- und Kulturwissenschaftlerin, mit Weiterbildungen für
Medien und Publizistik, interessiere ich
mich besonders für Tagespolitik und
die Veränderungen unserer Lebenswelt
sowie des Arbeitsmarktes.
Gleich in meiner ersten Arbeitswoche wurde ich herzlich von den Kolleginnen und
Kollegen auf der Mitarbeiterkonferenz angenommen. Ich freue mich auf eine lange
gemeinsame und erfolgreiche Zusammenarbeit.
HAUPTVERWALTUNG
[ Neuer Ansprechpartner im Vertrieb ]
Mein Name ist Peter Gruber. Ich bin 59
Jahre alt und gelernter Bankkaufmann.
Lange Jahre war ich bei der Deutschen Bank
in Stuttgart tätig. Dort wurde ich als Gewerkschaftsmitglied auch in den Betriebsrat
gewählt und war später als freigestellter
stellvertretender Betriebsratsvorsitzender
zeitweise auch Mitglied im Gesamtbetriebsrat. Ehrenamtlich engagiere ich mich für die
„Tafel“ in Leonberg und für den Sportverein
meines Heimatorts.
Seit Mitte Mai bin ich für den Vertrieb bei
der CGM zuständig und freue mich auf eine
gute Zusammenarbeit mit den haupt- und
ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen.
CGM bei Facebook
Besuchen Sie unseren Account!
Bauernregeln
Im Juli warmer Sonnenschein, macht
alle Früchte reif und fein.
Ein tüchtiges Juligewitter ist gut für
Winzer und Schnitter.
Fängt der August mit Donnern an, er‘s
bis zum End‘ nicht lassen kann.
Im August Wind aus Nord - jagt unbeständigs Wetter fort.
Zitate
Arbeit ist einer der besten Erzieher des
Charakters. (Samuel Smiles)
Freude an der Arbeit lässt das Werk
trefflich geraten. (Aristoteles)
Für seine Arbeit muss man Zustimmung
suchen, aber niemals Beifall.
(Charles-Louis de Montesquieu)
Witze
Eine Frau, die privat versichert ist, kommt
vom Arztbesuch nach Hause. „Und was
hat der Arzt gesagt?”, will ihr Mann
wissen. „Hundert Euro”, antwortet die
Frau. Der Mann sagt: „Das meine ich
doch nicht! Was hast du denn?” „Achtzig Euro”, erwidert die Frau. Der Mann
wird ärgerlich: „Das meine ich doch auch
nicht! Was fehlt dir denn?” Da erklärt sie:
„Na zwanzig Euro!”
Bundesweite
Servicenummer
01803 002757
9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom
KREUZWORTRÄTSEL
[ Die Gewinner ]
Wir gratulieren den zehn Gewinnern
des Kreuzworträtsels der DGZ-Ausgabe Mai/Juni 2015.
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH !
• Franz Berndt
• Carl Brieskorn
• Dieter Frohnsdorf
• Jessica Gehring
• Gerhard Köhl
• Rosemarie Meier
• Harry Pommert
• Herrmann Roeder
• Johann Sauer
• Angelika Strobl
DGZ-Postfach
Senden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder,
Termine, Anregungen, Kritik & Lob.
Eine E-Mail an:
[email protected]
genügt. Wir freuen uns auf viele
interessante Beiträge für unsere DGZ.
DGZ . 7/8 2015
21
WIR
HÖCHSTE AUSZEICHNUNG DER CGM
[ Paul Zechmeister mit Adam-Stegerwald-Medaille geehrt ]
Paul Zechmeister wurde am heutigen
Tag für seine langjährigen Verdienste
und aktive ehrenamtliche Arbeit mit der
höchsten Anerkennung der Christlichen
Gewerkschaft Metall ausgezeichnet. Die
Adam-Stegerwald-Medaille (ASM) erinnert an den christlichen Gewerkschaftsführer und Sozialpolitiker gleichen Namens, wie der CGM-Bundesvorsitzende
Adalbert Ewen in seiner Laudatio mit
historischen Hintergrund und Zeitbezügen ausführte.
Im Hauptvorstand der CGM, im Landesvorstand und als langjähriger Bezirksvorsitzender Herrenberg-Böblingen hat der Geehrte
durch sein fachliches Wissen Ansehen bei
Kolleginnen und Kollegen in der Gewerkschaft erworben. Paul Zechmeister gehört
zu den Personen, für die das Wort „christlich“ nicht nur ein äußeres Merkmal, sondern „eine solche der Wirklichkeit und der
Tat“ war und ist.
leginnen und Kollegen bei der schwierigen
Umstrukturierung mit Rat und Tat zur Seite.
Dies ging oft stark bis an die Grenzen der Belastung. Deshalb gebührt ihm die Ernennung
zum ersten Ehrenvorsitzenden des CGMLandesverbandes Baden-Württembergs.
Markus Malm als amtierender Nachfolger im
Landesvorsitz der Christlichen Gewerkschaft
Metall (CGM) in Baden-Württemberg würdigte die mehr als zwölf aktiven Jahre auf
dieser Ebene und den Einsatz in der Tarifpolitik. Als Mitglied im Betriebsrat der IBM
stand er in der Mitte der 90er Jahre den Kol-
Der Einsatz und die Leistung der Kollegen,
die mit einer solchen Ehrung ausgezeichnet
sind, werden Vorbild, Ansporn und Verpflichtung für alle sein, die heute und in Zukunft
für unsere Gewerkschaft Verantwortung
tragen, führte Jürgen Stahl, Bezirksvorsitzender in seiner Glückwunschrede aus.
v.l.n.r.: Markus Malm (Landesvorsitzender) Adalbert Ewen (Bundesvorsitzender), Paul Zechmeister
mit Ehefrau, Adolf Hekele und Jürgen Stahl (Bezirksvorsitzender)
Dieser hob hervor, dass zur Erfüllung dieser
umfassenden von Paul Zechmeister angenommenen Aufgabe auch der Rückhalt und
die Festigung in der Familie und bei Freunden gehören. Mit deren Erscheinen auch an
diesem Ehrentage, insbesondere von Adolf
Hekele, einem weiteren Träger der ASM die
Verbundenheit des Gärtringers zu seiner
Region hervortritt. Der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen wünschte bei der
Überreichung der Adam-Stegerwald-Medaille und der Urkunden dem Jubilar für die
Zukunft alles Gute, Gottes Segen und vor
allem Gesundheit.
TARIFEINHEITSGESETZ: CGM MAHNT DEN SCHUTZ DER KOALITIONSFREIHEIT AN
[ „Hände weg vom Grundgesetz!“ ]
Bei dem von der Großen Koalition beschlossenen Gesetz zur Tarifeinheit des
bestehenden Tarifvertragsrechts handelt es sich um eine Gefährdung der Tariffähigkeit und den Wegfall des Streikrechts von kleineren Gewerkschaften
durch staatliche Einflussnahme, was die
Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
nicht hinnehmen wird: „Artikel 9 Absatz
3 des Grundgesetzes darf nicht zu einem Naturschutzpark des DGB‘s und seiner Einzelgewerkschaften verkommen“,
kündigt der CGM-Bundesvorsitzende
Adalbert Ewen mit Nachdruck an.
Obwohl gewichtige Stimmen, u.a. der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, auf die Verfassungswidrigkeit
22
DGZ . 7/8 2015
hinweisen und Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe schon vorbereitet sind, zeigt sich die Bundesregierung
unnachgiebig und unbelehrbar. Der Drehund Angelpunkt wird für die Arbeitsgerichte
das Bewerten der Verhältnismäßigkeit von
Mitteln der Arbeitsniederlegung der Tarifvertragsparteien sein, die gemäß der neuen
Gesetzeslage nur noch zugunsten der in den
Betrieben mitgliederstärksten Berufsgewerkschaft entschieden werden soll. Die pluralistischen Interessen der Gewerkschaften und
die Grundrechte der Arbeitnehmerschaft
werden einem angeblich höheren Gut, der
vom Staat verordneten „Schaffung einer widerspruchsfreien Ordnung der Arbeitsbeziehungen im Betrieb“ untergeordnet. Hierbei
wird die CGM nicht tatenlos zusehen.
Das Gesetz zur Tarifeinheit ist ein unstatthafter Eingriff in das grundgesetzlich gesicherte Recht auf Tarifautonomie. Es zielt
auf die Blockierung der Handlungsfähigkeit
kleiner Gewerkschaften ab und, entgegen
der Behauptung seiner Befürworter, führt
es auch zu einer Beschränkung des Streikrechts, wie selbst die Bundesregierung
mittlerweile offen zugibt. „Es liegt nahe,
dass hier auf Zeit gespielt wird, um wirtschaftspolitische Interessen großer Unternehmen auf Kosten der Berufstätigen zu
stärken“, mahnt Jurist Ewen. Die Christliche Gewerkschaft Metall lässt sich jedoch
die lange Tradition aktiven Verhandelns für
ihre Mitglieder und somit auch das Heft eigenständigen Handelns nicht aus der Hand
nehmen!
ari
TARIFGESCHEHEN
ANSPRUCH AUF TARIFLICHE LEISTUNGEN
[ Stichtagsregelung für Gewerkschaftsmitglieder ]
Ein Haustarifvertrag, der einen sozialplanähnlichen Inhalt hat, kann für Leistungen,
die zur Abmilderung der wirtschaftlichen
und sozialen Nachteile an tarifgebundene Arbeitnehmer gezahlt werden, eine
Stichtagsreglung vorsehen, nach der ein
Anspruch nur für diejenigen Mitglieder
besteht, die zum Zeitpunkt der tariflichen
Einigung der Gewerkschaft bereits beigetreten waren.
grundlage für das „beE-Monatsentgelt“.
Die Klägerin beansprucht von den beiden Beklagten Leistungen nach einem Haustarifvertrag. Die tarifgebundene Beklagte zu 2) plante
zu Beginn des Jahres 2012 eine Betriebsschließung in München. In Verhandlungen mit dem
in diesem Betrieb bestehenden Betriebsrat
und der zuständigen IG Metall konnte eine
vollständige Schließung abgewendet werden.
Neben einem Standorttarifvertrag schlossen
die Beklagte zu 2) und die IG Metall am 4.
April 2012 einen „Transfer- und Sozialtarifvertrag“ (TV). Der TV sieht für den Fall einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit
der Beklagten zu 2) zum 30. April 2012 und
gleichzeitiger Begründung eines „Transferarbeitsverhältnisses“ mit der Beklagten zu 1) in
einer betriebsorganisatorisch eigenständigen
Einheit (beE) durch Abschluss eines dreiseitigen Vertrags die Zahlungen von Abfindungen
bis 110.000,00 Euro durch die Beklagte zu
2) sowie Mindestbedingungen für das dann
mit der Beklagten zu 1) bestehende Arbeitsverhältnis, u.a. „ein beEMonatsentgelt von
monatlich 70 % ihres Bruttomonatseinkommens“, vor. Gleichfalls am 4. April 2012 vereinbarten die Beklagte zu 2) und der Betriebsrat einen „Interessenausgleich“, nach dem sie
auch die Regelungen des TV „für alle betroffenen Beschäftigten abschließend übernehmen“. Schließlich schlossen die Beklagte zu
2) und die IG Metall einen weiteren, ergänzenden Tarifvertrag (ETV), der nach seinem
persönlichen Geltungsbereich nur für diejenigen Gewerkschaftsmitglieder galt, „die bis
einschließlich 23.03.2012, 12.00 Uhr Mitglied
der IG Metall geworden sind“. Der ETV regelt
eine weitere Abfindung von 10.000,00 Euro
sowie ein um 10 vH höhere Bemessungs-
Die Revision der Klägerin blieb gegen die
klageabweisenden Entscheidungen der
Vorinstanzen vor dem Vierten Senat des
Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Die Anspruchsvoraussetzungen des ETV sind nicht
gegeben. Die im persönlichen Geltungsbereich des ETV vereinbarte Stichtagsregelung
- 23. März 2012 - ist wirksam.
Die Klägerin unterzeichnete mit den beiden
Beklagten eine dreiseitige Vereinbarung, in der
für den Abfindungsanspruch und die Monatsvergütung auf die beiden Tarifverträge Bezug
genommen worden ist. In der Zeit von Juli
2012 bis Januar 2013 war die Klägerin Mitglied
der IG Metall. Sie verlangt von den Beklagten
die im ETV vorgesehenen weiteren Leistungen.
Entgegen der Auffassung der Klägerin handelt es sich dabei nicht um eine sog. einfache Differenzierungsklausel, die zwischen
Gewerkschaftsmitgliedern einerseits sowie
nicht und anders tarifgebundenen Arbeitnehmern – sog. Außenseitern – andererseits
unterscheidet. Der TV und der ETV differenzieren in ihrem personellen Geltungsbereich zwischen verschiedenen Gruppen von
Mitgliedern der Gewerkschaft IG Metall und
damit allein zwischen tarifgebundenen Arbeitnehmern, also denjenigen Beschäftigten,
denen ein Tarifvertrag ohnehin nur Ansprüche vermitteln kann. Die Stichtagsregelung
formuliert lediglich Anspruchsvoraussetzungen für tarifliche Leistungen.
Die Bestimmungen des ETV erweisen sich auch
im Hinblick auf den tariflichen Regelungsgegenstand als wirksam. Den Tarifvertragsparteien kommt auf Grund der verfassungsrechtlich
geschützten Tarifautonomie bei der Bestimmung von Umfang und Voraussetzungen von
Ausgleichs- und Überbrückungsleistungen anlässlich einer Teilbetriebsstillegung ein weiter
Gestaltungsspielraum zu. Die Stichtagsregelung orientiert sich am gegebenen Sachverhalt der beabsichtigten Betriebsänderung als
einmaligem Vorgang sowie den damit verbun-
denen Leistungen unter Berücksichtigung des
ausgehandelten Tarifvolumens.
Die Bestimmungen des ETV verstoßen auch
nicht gegen die sog. negative Koalitionsfreiheit.
Die tarifliche Regelungsbefugnis ist von Verfassung und Gesetzes wegen auf die Mitglieder
der tarifschließenden Verbände und vorliegend
auf die der IG Metall beschränkt. Die „Binnendifferenzierung“ zwischen Gewerkschaftsmitgliedern schränkt weder die Handlungsoder die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers
noch die von sog. Außenseitern ein. Diesem
Personenkreis bleibt es unbenommen, seine
vertraglichen Beziehungen frei zu gestalten.
Von den Regelungen des ETV kann gegenüber
sog. Außenseitern kein „höherer Druck“ ausgehen, als derjenige, der sich stets ergibt, wenn
die individualvertraglichen Vereinbarungen
hinter denjenigen Regelungen zurückbleiben,
die durch einen Tarifvertrag für die Mitglieder
der Gewerkschaft geregelt wurden.
Die vertraglichen Verweisungen in der dreiseitigen Vereinbarung auf die unterschiedlichen tariflichen Regelungen des TV und des
ETV sind nach der Rechtsprechung des Senats
(21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - ua., vgl. auch
Pressmitteilung Nr. 24/14) nicht anhand des
arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zu überprüfen. Sie setzen die in den
beiden Tarifverträgen vorgegebenen Regelungen für die Ausgestaltung des dreiseitigen
Vertrags zwischen den Parteien um. Schließlich verstößt auch der „Interessenausgleich“
nicht gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach §
75 Satz 1 BetrVG. Die Betriebsparteien haben
durch die Übernahme der Regelungen des
TV, nicht aber des ETV, gerade davon abgesehen, Bestimmungen mit einzubeziehen, die
an eine Gewerkschaftsmitgliedschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt anknüpfen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.
April 2015 – 4 AZR 796/13 – Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 25.
Juli 2013 - 4 Sa 166/13 -
DGZ . 7/8 2015
23
TARIFGESCHEHEN
ANSPRÜCHE AUS TARIFVERTRAG
[ Günstigkeitsvergleich ]
Die Regelungen eines auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund vertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvertrags
kommen nach dem in § 4 Abs. 3 TVG
verankerten Günstigkeitsprinzip nur
zum Tragen, soweit sie gegenüber dem
kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit
geltenden Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dies ist im Wege
des sog. Sachgruppenvergleichs zu
ermitteln. Ist nach diesen Maßstäben
nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die
individualvertragliche Regelung für den
Arbeitnehmer günstiger ist, verbleibt es
bei der zwingenden Geltung der tariflichen Bestimmungen.
Der Kläger, Mitglied der Gewerkschaft ver.di,
ist bei der Beklagten beschäftigt. Der Arbeitsvertrag verweist auf die Tarifverträge
für die Angestellten/Arbeiter der Deutschen
Bundespost TELEKOM (Ost) in ihrer jeweiligen Fassung. 1995 wurde das Arbeitsverhältnis auf die Deutsche Telekom AG (DT
AG) übergeleitet. Am 25. Juni 2007 erfolgte ein Betriebsübergang auf die Beklagte.
Am selben Tag schloss diese mit der Gewerkschaft ver.di Haustarifverträge ab, die
insbesondere hinsichtlich der Arbeitszeiten
(Erhöhung der betrieblichen Arbeitszeit von
34 auf 38 Stunden) sowie der Zusammensetzung und Höhe der Vergütung von den
bei der DT AG geltenden Tarifverträgen
abweichen. Der Kläger hat die Auffassung
vertreten, die Arbeitszeit- und Entgeltregelungen der letztgenannten Tarifverträge seien mit Stand des letzten Betriebsübergangs
aufgrund der vertraglichen Bezugnahme
auf sein Arbeitsverhältnis weiter anzuwenden. Diese Bestimmungen seien günstiger
als die kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Tarifverträge der Beklagten.
Er hat deshalb die Beschäftigung mit einer
Wochenarbeitszeit von 34 Stunden sowie –
für mehrere Monate des Jahres 2011 – insbesondere die Vergütung von wöchentlich
vier weiteren Stunden nebst Zuschlägen
begehrt.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat der Berufung des Klägers überwiegend stattgegeben. Die Revision der Beklagten vor dem
Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts
war weitgehend erfolgreich, während die
Revision des Klägers zurückzuweisen war.
Zwar finden die Tarifverträge der DT AG mit
Stand vom 24. Juni 2007 aufgrund der ar-
beitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf
das Arbeitsverhältnis der Parteien weiter
Anwendung. Deren Arbeitszeit- und Entgeltbestimmungen sind aber im maßgebenden Zeitraum nicht günstiger als die für
das Arbeitsverhältnis der Parteien unmittelbar und zwingend geltenden Tarifverträge
der Beklagten. Bei dem vorzunehmenden
Sachgruppenvergleich können Arbeitszeit
und das regelmäßig geschuldete Arbeitsentgelt nicht isoliert betrachtet werden. Sie
bilden vielmehr eine einheitliche Sachgruppe. Ändert sich eine der zu vergleichenden
Regelungen, ist für den betreffenden Zeitabschnitt ein erneuter Vergleich durchzuführen. Ist danach – wie im Entscheidungsfall – im maßgebenden Zeitraum nach den
normativ geltenden Tarifverträgen sowohl
die Arbeitszeit länger als auch das dem
Arbeitnehmer hierfür zustehende Monatsentgelt höher, ist die einzelvertragliche
Regelung nicht zweifelsfrei günstiger iSv.
§ 4 Abs. 3 TVG.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.
April 2015 – 4 AZR 587/13 –
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. April 2013 – 6 Sa
2000/12 –
BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS
[ Schmerzensgeld und Schadensersatz ]
Auszubildende, die durch ihr Verhalten
bei einem Beschäftigten desselben Betriebs einen Schaden verursachen, haften ohne Rücksicht auf ihr Alter nach
den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer.
Der Kläger und der Beklagte waren als Auszubildende bei einer Firma beschäftigt, die
einen Kfz-Handel mit Werkstatt und Lager
betreibt. Am Morgen des 24. Februar 2011
arbeitete der damals 19jährige Beklagte an
der Wuchtmaschine. Der damals 17jährige
Kläger, ein weiterer Auszubildender und ein
anderer Arbeitnehmer waren im Raum, der
Kläger mehrere Meter entfernt in der Nähe
der Aufzugstür. Der Beklagte warf ohne
Vorwarnung mit vom Kläger abgewandter
Körperhaltung ein ca. 10 g schweres Wuchtgewicht hinter sich. Dieses traf den Kläger
am linken Auge, am Augenlid und an der
linken Schläfe. Er wurde in einer Augenklinik
24
DGZ . 7/8 2015
behandelt. Im Herbst 2011 und im Frühjahr
2012 unterzog er sich erneut Untersuchungen
und Eingriffen, wobei eine Kunstlinse eingesetzt wurde; Einschränkungen aufgrund
einer Hornhautnarbe verblieben. Die zuständige Berufsgenossenschaft zahlt dem
Kläger eine monatliche Rente iHv. 204,40
Euro. Das Landesarbeitsgericht ist zu dem
Ergebnis gekommen, der Wurf sei nicht betrieblich veranlasst gewesen. Der Beklagte
habe schuldhaft gehandelt. Das Landesarbeitsgericht hat ihn zur Zahlung von
Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro
verurteilt.
Die Revision des Beklagten blieb vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne
Erfolg. Das Urteil
des Landesarbeitsgerichts ist ohne
Rechtsfehler. Die Voraussetzungen des Haftungsausschlusses nach § 105 Abs. 1, § 106
Abs. 1 SGB VII sind nicht erfüllt. Die vom
Landesarbeitsgericht angenommene Höhe
des Anspruchs des Klägers ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.
März 2015 – 8 AZR 67/14 –
Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 20. August 2013 – 13
Sa 269/13 –
© DeVIce I
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RECHT
AUSBILDUNGSVERGÜTUNG
[ Mit öffentlichen Geldern gefördertem Ausbildungsplatz ]
Ausbildende haben Auszubildenden
nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG auch dann
eine angemessene Vergütung zu gewähren, wenn die Ausbildungsplätze mit
öffentlichen Geldern gefördert werden.
Bei der Beurteilung der Angemessenheit
ist auf die Funktion der Ausbildungsvergütung abzustellen. Sie soll dem Auszubildenden bzw. seinen Eltern bei der
Finanzierung des Lebensunterhalts eine
Hilfe sein, die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten
Fachkräften gewährleisten und in gewissem Umfang eine Entlohnung darstellen. Eine an einschlägigen Tarifverträgen
ausgerichtete Ausbildungsvergütung
ist stets angemessen. Allerdings sind
bei öffentlich geförderten Ausbildungsplätzen Besonderheiten zu berücksichtigen. Hätte ohne die Förderung der
Ausbildungsplatz nicht zur Verfügung
gestanden und verwertet der Ausbilder die Leistungen des Auszubildenden
nicht selbst, kommt die Ausbildung ausschließlich dem Auszubildenden zugute,
sodass der Gesichtspunkt einer Entlohnung an Bedeutung verliert.
Der Beklagte organisiert als überörtlicher
Ausbildungsverbund Förderprogramme für
zusätzliche Ausbildungsplätze in Ostthüringen. Die Ausbildung erfolgt bei Praxispartnern in der Privatwirtschaft. Die zur Verkäuferin im Einzelhandel ausgebildete Klägerin
erhielt nach Maßgabe der Förderrichtlinien
im ersten Ausbildungsjahr eine monatliche
Ausbildungsvergütung von 210,00 Euro
und im zweiten Ausbildungsjahr von 217,00
Euro. Dies entsprach etwa einem Drittel der
tariflichen Ausbildungsvergütung.
Die Klägerin hielt diese Ausbildungsvergütungen für nicht angemessen und verlangte die Zahlung der tariflichen Ausbildungsvergütung. Die Vorinstanzen haben
der Klage teilweise stattgegeben und der
Klägerin Ausbildungsvergütung in Höhe
von zwei Dritteln des einschlägigen BAföGSatzes zugesprochen. Die Revision des Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des
Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Das
Landesarbeitsgericht hat den ihm zustehenden Spielraum bei der Beurteilung der
Angemessenheit der Ausbildungsvergütung
nicht überschritten. Der BAföG-Satz kann
für die Ermittlung der Lebenshaltungskosten eines Auszubildenden ein Anhaltspunkt sein. Seine beschränkten finanziellen
Mittel entbinden den Beklagten nicht von
der Verpflichtung zur Zahlung angemessener
Ausbildungsvergütungen. Die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung hat sich
nicht am Budget zu orientieren, sondern ist
bereits bei der Vereinbarung des Budgets für
die vorgesehene Anzahl von Ausbildungsplätzen zu berücksichtigen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.
März 2015 – 9 AZR 732/13 –
Vorinstanz: Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 6. Juni 2013 – 6 Sa
163/12 –
In einem Parallelverfahren wurde die
Revision des Beklagten aus den gleichen
Gründen zurückgewiesen.
NACH DER VERKEHRSANSCHAUUNG
[ Angemessenheit der Ausbildungsvergütung ]
Ausbildende haben Auszubildenden
gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG eine angemessene Vergütung zu gewähren.
Maßgeblich für die Angemessenheit ist
die Verkehrsanschauung.
Wichtigster Anhaltspunkt für diese sind
die einschlägigen Tarifverträge. Eine Ausbildungsvergütung ist in der Regel nicht
mehr angemessen, wenn sie die in einem
einschlägigen Tarifvertrag geregelte um
mehr als 20 vH unterschreitet. Handelt es
sich bei dem Ausbildenden um eine gemeinnützige juristische Person, rechtfertigt
allein der Status der Gemeinnützigkeit es
nicht, bei der Prüfung der Angemessenheit
der Ausbildungsvergütung von einer Orientierung an den einschlägigen Tarifverträgen
abzusehen. Eine durch Spenden Dritter finanzierte Ausbildungsvergütung, die mehr
als 20 vH unter den tariflichen Sätzen liegt,
ist allerdings noch nicht zwingend unangemessen. Vielmehr kann der Ausbildende
die darauf gerichtete Vermutung widerlegen, indem er darlegt, dass besondere
Umstände die niedrigere Ausbildungsvergütung rechtfertigen.
Der Beklagte ist ein gemeinnütziger Verein
mit dem Zweck der Förderung der qualifizierten Berufsausbildung. Dazu schließt er
Berufsausbildungsverträge ab. Die Ausbildung der Auszubildenden erfolgt in seinen
Mitgliedsbetrieben. Der im September 1990
geborene Kläger bewarb sich im Januar
2008 bei einem solchen Mitgliedsunternehmen um einen Ausbildungsplatz zum
Maschinen- und Anlagenführer. Der Berufsausbildungsvertrag wurde mit dem Beklagten geschlossen. Die Ausbildung erfolgte in
dem Unternehmen, bei dem sich der Kläger
beworben hatte. Dieser erhielt während des
Ausbildungsverhältnisses vom 1. September 2008 bis zum 7. Februar 2012 nur ca.
55 vH der Ausbildungsvergütung nach den
Tarifverträgen für die Metall- und Elektroindustrie in Bayern. Mit seiner Klage verlangt
der Kläger auf der Grundlage der tariflichen
Ausbildungsvergütung die Zahlung weiterer
21.678,02 Euro brutto.
Die Klage hatte in allen drei Instanzen
Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hat mit
Recht die Unangemessenheit der vom Beklagten gezahlten Ausbildungsvergütung
festgestellt und entgegen der Ansicht des
Beklagten rechtsfehlerfrei angenommen,
dass die Ausbildungsvergütung auch eine
Entlohnung der geleisteten Arbeit darstellt. Diese kam zwar nicht dem Beklagten selbst, jedoch seinem Mitgliedsunternehmen zugute. Besondere Umstände, die
geeignet sein könnten, trotz des Unterschreitens der tariflichen Ausbildungssätze
um fast 50 vH die Vermutung der Unangemessenheit der vom Beklagten gezahlten
Ausbildungsvergütung zu widerlegen, hat
das Landesarbeitsgericht nicht festgestellt.
Der Beklagte hat solche Umstände auch
nicht dargetan.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.
April 2015 – 9 AZR 108/14 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 4. September 2013 – 7
Sa 374/13 –
DGZ . 7/8 2015
25
RECHT
KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE
[ Kündigung nach In-vitro-Fertilisation ]
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist eine
ohne behördliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung gegenüber einer
Frau während der Schwangerschaft
unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur
Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb zweier Wochen nach Zugang der
Kündigung mitgeteilt wird.
Im Fall einer Schwangerschaft nach einer
Befruchtung außerhalb des Körpers (Invitro- Fertilisation) greift das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot bereits ab dem
Zeitpunkt der Einsetzung der befruchteten
Eizelle (sog. Embryonentransfer) und nicht
erst mit ihrer erfolgreichen Einnistung (Nidation). Dies hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden und – wie schon
die Vorinstanzen – der Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin stattgegeben.
Die Klägerin war als eine von zwei Ange-
Auflösung Mai/Juni:
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DGZ . 7/8 2015
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stellten seit Februar 2012 in der Versicherungsvertretung des Beklagten beschäftigt.
Ermahnungen oder Abmahnungen etwa
wegen schlechter Leistungen erhielt sie
nicht. Am 14. oder 15. Januar 2013 teilte
sie dem Beklagten mit, dass sie seit mehreren Jahren einen bisher unerfüllten Kinderwunsch hege und ein erneuter Versuch
einer künstlichen Befruchtung anstehe. Der
Embryonentransfer erfolgte am 24. Januar 2013. Am 31. Januar 2013 sprach der
Beklagte – ohne behördliche Zustimmung
– eine ordentliche Kündigung aus. In der
Folge besetzte er die Stelle mit einer älteren
Arbeitnehmerin. Am 7. Februar 2013 wurde bei der Klägerin eine Schwangerschaft
festgestellt. Hierüber informierte sie den
Beklagten am 13. Februar 2013.
Die Kündigung ist unwirksam. Die Klägerin
genoss bei ihrem Zugang wegen des zuvor
erfolgten Embryonentransfers den besonderen Kündigungsschutz des § 9 Abs. 1
Satz 1 MuSchG. Die Kündigung verstößt
zudem gegen das Benachteiligungsverbot
des § 7 Abs. 1 AGG iVm. §§ 1, 3 AGG. Der
Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom
26. Februar 2008 (C-506/06) entschieden,
es könne eine unmittelbare Diskriminierung
wegen des Geschlechts vorliegen, wenn eine
Kündigung hauptsächlich aus dem Grund
ausgesprochen werde, dass die Arbeitnehmerin sich einer Behandlung zur In-vitroFertilisation unterzogen habe. Im Streitfall
durfte das Landesarbeitsgericht nach den
gesamten Umständen davon ausgehen, dass
die Kündigung wegen der (beabsichtigten)
Durchführung einer solchen Behandlung und
der damit einhergehenden Möglichkeit einer
Schwangerschaft erklärt wurde.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.
März 2015 – 2 AZR 237/14 –
Vorinstanz: Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 7. März 2014 – 3 Sa
502/13 –
SUDOKU
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RECHT
ENTGELTFORTZAHLUNG BEI ARBEITSUNFÄHIGKEIT
[ Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit ]
Eine Arbeitsunfähigkeit ist nur dann
verschuldet iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG*,
wenn ein Arbeitnehmer in erheblichem
Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt.
Nur dann verliert er seinen Anspruch
auf Entgeltfortzahlung. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es
suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig an
einem solchen Verschulden.
Die Klägerin ist eine gesetzliche Krankenkasse. Der alkoholabhängige Herr L., der
Mitglied der klagenden Krankenkasse ist,
war seit dem Jahr 2007 bis zum 30. Dezember 2011 Arbeitnehmer der beklagten Arbeitgeberin. Herr L. wurde am 23. November 2011 mit einer Alkoholvergiftung (4,9
Promille) in ein Krankenhaus eingeliefert
und war in der Folge für über zehn Monate
arbeitsunfähig erkrankt. Zuvor hatte er zwei
stationäre Entzugstherapien durchgeführt.
Es kam jedoch immer wieder zu Rückfällen.
Die Klägerin leistete an Herrn L. für die Zeit
vom 29. November bis zum 30. Dezember
2011 Krankengeld iHv. 1.303,36 Euro. Die
Klägerin macht in dieser Höhe Ansprüche
auf Entgeltfortzahlung aus übergegangenem Recht (§ 115 SGB X) gegenüber der Be-
klagen geltend. Sie meint, ein Entgeltfortzahlungsanspruch gegen die Beklagte habe
bestanden, da es an einem Verschulden
des Herrn L. für seinen Alkoholkonsum am
23. November 2011 fehle. Die Beklagte ist
der Ansicht, ein Verschulden sei bei einem
Rückfall nach mehrfachem stationärem Entzug und diesbezüglich erfolgter Aufklärung
zu bejahen.
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht
haben der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Zehnten
Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen
Erfolg. Bei einer Alkoholabhängigkeit handelt es sich um eine Krankheit. Wird ein Arbeitnehmer infolge seiner Alkoholabhängigkeit arbeitsunfähig krank, kann nach
dem derzeitigen Stand der medizinischen
Erkenntnisse nicht von einem Verschulden
im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts
ausgegangen werden. Die Entstehung
der Alkoholsucht ist vielmehr multikausal,
wobei sich die unterschiedlichen Ursachen
wechselseitig bedingen. Dies gilt im Grundsatz auch bei einem Rückfall nach einer
durchgeführten Therapie. Im Hinblick auf
eine Abstinenzrate von 40 bis 50 % je nach
Studie und Art der Behandlung kann nach
einer durchgeführten Rehabilitationsmaßnahme jedoch ein Verschulden des Arbeit-
nehmers an einem Rückfall nicht generell
ausgeschlossen werden. Der Arbeitgeber
kann deshalb in diesem Fall das fehlende
Verschulden bestreiten. Das Arbeitsgericht
hat dann ein medizinisches Sachverständigengutachten zu der Frage einzuholen, ob
der Arbeitnehmer den Rückfall schuldhaft
iSd. § 3 Abs. 1 EFZG herbeigeführt hat.
Lässt sich dies nicht eindeutig feststellen,
weil ein Ursachenbündel hierfür vorliegt,
geht dies zulasten des Arbeitgebers. Das
im konkreten Fall eingeholte sozialmedizinische Gutachten hat ein Verschulden
des Arbeitnehmers unter Hinweis auf die
langjährige und chronische Alkoholabhängigkeit und den daraus folgenden „Suchtdruck“ ausgeschlossen.
*§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG lautet: Wird ein
Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung
verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden
trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis
zur Dauer von sechs Wochen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.
März 2015 – 10 AZR 99/14 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln,
Urteil vom 16. Januar 2014 – 13 Sa 516/13
MASSNAHMEN DES GESUNDHEITSSCHUTZES
[ Mitbestimmung des Betriebsrats ]
Der Betriebsrat hat bei Maßnahmen des
Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1
Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen, wenn der
Arbeitgeber aufgrund einer öffentlichrechtlichen Rahmenvorschrift betriebliche
Regelungen zu treffen hat und ihm bei
der Gestaltung Handlungsspielräume verbleiben. Bei sehr weit gefassten gesetzlichen Generalklauseln zum Gesundheitsschutz (z. B. § 3 Abs. 1 ArbSchG) besteht
ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats allerdings nur, sofern eine unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr vorliegt oder eine zum Gesundheitsschutz
durchgeführte Gefährdungsbeurteilung
(z.B. § 5 ArbSchG) einen Handlungsbedarf
ergibt. Dies hat das Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg entschieden.
Die Arbeitgeberin vertreibt im gesamten
Bundesgebiet vor allem Kleidung. Sie einigte
sich mit dem Betriebsrat einer Filiale auf die
Bildung einer Einigungsstelle zur umfassenden Erledigung aller Themen des Gesundheitsschutzes, die durch Spruch eine „Betriebsvereinbarung über akute Maßnahmen
des Gesundheitsschutzes“ aufstellte. Die
Arbeitgeberin focht den Beschluss gerichtlich
u.a. mit der Begründung an, für die getroffenen Regelungen habe ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht bestanden.
Das Landesarbeitsgericht hat den Spruch
der Einigungsstelle weitgehend für unwirksam erklärt. Bis auf wenige Ausnahmen
habe für die getroffenen Regelungen ein
zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht bestanden. Eine Regelungskompetenz der Einigungsstelle ergebe sich
insoweit nicht aus gesetzlichen General-
klauseln des Gesundheitsschutzes, weil eine
objektive Gesundheitsgefahr nicht bestehe.
Auch liege eine Gefährdungsbeurteilung,
auf deren Grundlage Regelungen zum Gesundheitsschutz bei Mitbestimmung des
Betriebsrats getroffen werden könnten,
nicht vor; dass sich die Einigungsstelle vor
Erlass des Spruchs mit den Gegebenheiten
im Betrieb vertraut gemacht habe, genüge
hierfür nicht.
Das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht
wegen grundsätzlicher Bedeutung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen zugelassen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2015 – 23
TaBV 1448/14
DGZ . 7/8 2015
27
RECHT . INFORMATIONEN
ARTHROSE DER ZARTEN GELENKE DER HALSWIRBELSÄULE
[ Was tun gegen Arthrose? ]
Über hunderttausend Menschen erkranken jährlich an einer Arthrose der
zarten Gelenke der Halswirbelsäule.
Oft ist dies die Folge von jahrelangen Verspannungen im Nacken- und Schulterbereich. Was kann man selbst gegen diese
Verspannungen tun? Welche Grundwahrheiten sollte man kennen, und wie kann
man vorbeugen? Zu diesen und vielen anderen wichtigen Fragen gibt die Deutsche
Arthrose-Hilfe in ihrem neuen Ratgeber
„Arthrose-Info“ praktische, leicht anwendbare Tipps, die jeder kennen sollte. Neben
hochwertiger und seriöser Informationsarbeit fördert die Deutsche Arthrose-Hilfe
auch die Arthroseforschung mit bereits über
280 Forschungsprojekten an deutschen
Universitätskliniken.
Ein Musterheft des
„Arthrose-Info“ kann
kostenlos angefordert werden unter:
w w w.arthrose.de
oder postalisch unter: Deutsche Arthrose-Hilfe e.V.,
Postfach 11 05
51, 60040 Frankfurt/Main (bitte
dann gern eine
0 , 6 2- € - B r i e f marke für Rückporto beifügen).
Was kann man selbst gegen
Verspannungen tun,
um Arthrose vorzubeugen?
FORSA-UMFRAGE
[ Jeder dritte Autofahrer hält Fortbildungen für wichtig ]
Doch nur wenige ältere Menschen
nutzen Fortbildungsangebote für mehr
Sicherheit im Straßenverkehr.
Ohne Pkw im Alter mobil bleiben? Für langjährige und erfahrene Autofahrerinnen und
Autofahrer ist das unvorstellbar. Denn der
eigene Wagen bedeutet für die meisten ein
Stück Lebensqualität. Wer auch im höheren
Lebensalter entspannt und unfallfrei mit
dem Pkw unterwegs sein will, sollte sein
Wissen in einer Fortbildung auffrischen
und seine Fahrerfahrung hinsichtlich neuer
Anforderungen hinterfragen. Das sollte hin
und wieder jeder Verkehrsteilnehmer tun,
sagen mehr als ein Drittel der Autofahrer
(38 Prozent) laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Bei den über
60-Jährigen sind sogar 42 Prozent dieser
Ansicht.
Denn auch im Alter gilt: Übung macht den
Meister. Mit zunehmendem Alter setzen
28
DGZ . 7/8 2015
sich viele jedoch immer seltener hinters
Steuer. Zum Beispiel, weil die tägliche Strecke zur Arbeit entfällt. Dazu können Beeinträchtigungen wie eine eingeschränkte Beweglichkeit das Fahren erschweren.
Trotzdem haben 77 Prozent aller Autofahrer noch kein Fahrsicherheitstraining oder
-seminar absolviert, um ihre Fahrtüchtigkeit zu verbessern. Bei den über 60-Jährigen sind sogar 79 Prozent zurückhaltend
beim Thema Fortbildung.
sche Älterer abgestimmt ist – wie zum
Bespiel das DVR-Programm „SHT sicher
mobil“. „Autofahrer, die schon viele Jahre
Fahrerfahrung aufweisen, erproben zielgerichtet, wie sie trotz möglicher Einschränkungen anstehende Fahraufgaben auch
zukünftig sicher, entspannt und souverän
meistern.“
Sicherheitstrainings sorgen für neue
Blickwinkel einer souveränen Fahrkultur.
Profis können weiterhelfen, wenn Autofahrer nicht mehr entspannt im Straßenverkehr
unterwegs sind. So kann eine Fahrt mit
einem Fahrlehrer beispielweise hilfreiche
Rückmeldungen für noch sichereres Fahren
geben.
Die Aktion Schulterblick: Sicher mobil
bis ins hohe Alter.
Die „Aktion Schulterblick“ des DVR bietet
Informationen und Angebote rund um das
Thema Mobilität im Alter. Mehr Informationen finden Sie unter www.dvr.de/schulterblick.
Kay Schulte vom DVR rät auch zur Teilnahme an einem speziellen Sicherheitstraining
(SHT), das auf die Bedürfnisse und Wün-
Weitere Informationen zu „SHT sicher mobil“ unter: www.senioren-im-verkehr.de
Der DVR wurde 1969 als Verein gegründet
und ist mit seinen mehr als 200 Mitgliedsorganisationen die Kompetenzplattform in
allen Fragen der Verkehrssicherheit.
INFORMATIONEN
DAK-Gesundheits Report 2015
[ Doping am Arbeitsplatz – eine Sucht unserer Tage ]
„Die Ergebnisse unseres Reports sind
ein Alarmsignal. Suchtgefahren und
Nebenwirkungen des Hirndopings sind
nicht zu unterschätzen – in Anbetracht
von Persönlichkeitsveränderung, Abhängigkeit und dem Verlust der Leistungsfähigkeit.“ Dies sagte Prof. Dr.
h.c. Herbert Rebscher, Vorsitzender
des Vorstands der DAK-Gesundheit,
bei der Vorstellung des Gesundheitsreports 2015 seiner Krankenkasse zu
„Update: Doping am Arbeitsplatz“.
Ein wichtiges Ergebnis der Analyse: Die
Anzahl der Arbeitnehmer, die entsprechende Substanzen bereits zum Doping
missbraucht haben, ist in den vergangenen sechs Jahren stark gestiegen – von
4,7 auf 6,7 Prozent. Für die repräsentative
Studie war untersucht worden, ob und inwieweit Erwerbstätige ohne medizinische
Notwendigkeit zu verschreibungspflichtigen Medikamenten greifen. Dazu wurden
Arzneimittel-Daten von 2,6 Millionen erwerbstätigen Versicherten analysiert und
zusätzlich mehr als 5.000 Berufstätige im
Alter von 20 bis 50 Jahren befragt.
Danach haben knapp drei Millionen Menschen das „Hirndoping“ wenigstens schon
einmal praktiziert. Die Krankenkasse geht
zudem von einer hohen Dunkelziffer von
bis zu zwölf Prozent aus. Hochgerechnet
auf die Bevölkerung haben damit fünf
Millionen Erwerbstätige schon einmal die
Leistung steigernde oder die Stimmung
aufhellende Medikamente zum „Hirndo-
ping“ eingenommen. Unter den übrigen
Erwerbstätigen ist jeder Zehnte für diese
Form des Dopings aufgeschlossen. Regelmäßig dopen sich – so die Studie – knapp
eine Million Berufstätige.
Auslöser für den Griff zur Pille sind meistens
ein hoher Leistungsdruck sowie Stress und
Überlastung. Vier von zehn Dopern gaben
an, bei konkreten Anlässen (anstehende
Präsentationen oder wichtige Verhandlungen) Medikamente einzunehmen. Männer
versuchten so vor allem, berufliche Ziele
noch besser zu erreichen und auch, um
nach der Arbeit noch Energie für Freizeit
und Privates zu haben. Frauen nehmen
eher Medikamente, damit ihnen die Arbeit
leichter von der Hand geht und sie emotional stark genug sind.
Die Analyse macht auch deutlich, dass
Menschen, die an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit arbeiten oder bei denen
Fehler schwerwiegende Konsequenzen haben
können, eher zu die Leistung steigernden
Medikamenten greifen. Beschäftigte mit
viel Kundenkontakt nehmen hingegen
überwiegend Tabletten zur Verbesserung
der Stimmung: Fast jede fünfte Frau nennt
viele Kontakte mit Menschen als Grund für
den Medikamenten-Missbrauch.
Entgegen der landläufigen Meinung sind
es nicht primär Top-Manager oder kreative Personen, die sich mit Medikamenten
zu Höchstleistungen puschen wollen. Der
Report zeigt den umgekehrten Zusammen-
hang: Je unsicherer der Arbeitsplatz und je
einfacher die Arbeit selbst, desto höher ist
das Risiko für „Hirndoping“. Beschäftigte
mit einer einfachen Tätigkeit haben bereits
zu 8,6 Prozent Medikamente zur Leistungssteigerung oder zur Stimmungsverbesserung eingenommen. Bei qualifizierten
Personen sind es nur 6,7 Prozent und bei
Hochqualifizierten waren es 5,1 Prozent.
Insgesamt werden zum Hirndoping am
häufigsten Medikamente gegen Angst,
Nervosität und Unruhe (60,6 Prozent) sowie Medikamente gegen Depressionen
(34 Prozent) eingenommen. Etwa jeder
achte Doper schluckt Tabletten gegen starke Tagesmüdigkeit. 11,1 Prozent nehmen
Betablocker. Mehr als jeder Zweite erhält
für die entsprechenden Medikamente ein
Rezept von seinem behandelnden Arzt. Jeder Siebte bekommt Tabletten von Freunden, Bekannten oder Familienangehörigen.
Jeder Zwölfte bestellt sie ohne Rezept im
Internet.
Prof. Dr. Klaus Lieb, Direktor der Klinik für
Psychiatrie und Psychotherapie der Universitäts-Klinik Mainz erklärt dazu: „Der
Bezug aus dem World Wide Web ist riskant. Dort gibt es viele Fälschungen von
Medikamenten, die ohne Rezept abgegeben werden und der Gesundheit erheblich
schaden können.“ Nach seinen Worten
gibt es keine „Wunderpille“. Oft zeigten
die Medikamente nur kurzfristige und minimale Effekte im Hinblick auf die kognitive
Leistungsfähigkeit.
lp
EINSTELLUNG VON MITARBEITERN
Diese Broschüre aus der Reihe der „Arbeitshilfen für Betriebsräte“ richtet sich
insbesondere an die Betriebsratsgremien
und der Vorsitzende.
Es werden nicht nur die Fragen rund um
die Prüfung der Unterlagen und die Entscheidungsfindung, sondern auch die
Zustimmungsverweigerung mit den daraus resultierenden Folgen geklärt.
Dr. Sascha Lerch und Dr. Lars Weinbrenner beraten als Anwälte Arbeitnehmer
und Betriebsräte zu allen Fragen des Arbeitsrechts.
Das Werk wendet sich an Betriebsräte, Arbeitnehmer vertretende Anwälte, Gewerkschaften und Verbände.
Arbeitshilfen für Betriebsräte
Dr. Sascha Lerch/Dr. Lars Weinbrenner, Einstellung von Mitarbeitern, Verlag Franz Vahlen, 2015, rund 32 Seiten
geheftet ca. € 12,90, ISBN 978-3-80065017-0
Weitere Informationen zu dem Titel finden
Sie unter www.vahlen.de/14831059.
DGZ . 7/8 2015
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FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK
Betriebsräteseminar „Arbeitsrechtliche Schwerpunktthemen
Arbeitnehmerschutzrechte“
In der Zeit vom 18. – 22. Mai 2015 organisierte das Franz-RöhrBildungswerk ein Betriebsräteseminar für Betriebsräte, Ersatzbetriebsräte und Schwerbehindertenvertreter. Veranstaltungsort
war das Parkhotel in Bad Füssing. Die Referenten wurden zu dem
Thema „Arbeitnehmerschutzrechte“ eingeladen und konnten
mit interessanten Beiträgen überzeugen. Der Arbeitsrichter und
Vizepräsident des LAG Nürnbergs Joachim Vetter brachte den
Teilnehmern in seiner unnachahmlichen Art die Sichtweise des
Rechtsvertreters und Richters nahe. Viele Rechtsangelegenheiten
wurden ausführlich erörtert. Abgerundet wurde das Seminarthema
durch die Beiträge der Referenten RA Karin Milkau, Martina
Dräxlmaier und Martin Gerhardt.
Psychische Belastung am Arbeitsplatz - Teil 1
Gesunde Betriebe leben länger!
03. - 08. Mai 2015
Ursachen von Stresserleben sind häufig bereits in der
Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebs angelegt.
Aus Sicht der Mitarbeiter finden sich häufig unklare
Verantwortlichkeiten, widersprüchliche Anforderungen,
schwierige Kommunikationswege oder mangelhafte Abläufe.
Das Betriebsräteseminar „Psychische Belastung am Arbeitsplatz
– Gesunde Betriebe leben länger“ informierte über Ursachen
und mögliche Auswirkungen psychischer Belastungen am
Arbeitsplatz.
30
DGZ . 7/8 2015
FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK . IMPRESSUM
IMPRESSUM
DGZ
Deutsche Gewerkschafts-Zeitung
Juli
Magazin der
Christlichen Gewerkschaften
Herausgeber
Christliche Gewerkschaft Metall
f.d. gf. HV Adalbert Ewen
Jahnstraße 12
70597 Stuttgart
Tel. 0711 2484788-0
Fax 0711 2484788-21
[email protected]
www.cgm.de
Redaktion
Carolin Hänßler (cah), Alexandra Rister
(ari), Reinhardt Schiller (ril), Marina
Porrmann (por), Dr. Dieter Leopold (lp)
Adalbert Ewen (ewe), rechtlich f. Inhalt verantwortlich
Vertrieb
Susanne Schmid
Redaktionsschluss
1. Juni 2015
Anschrift der Redaktion
DGZ-Magazin
Postfach 70 01 51
70571 Stuttgart
Tel. 0711 2484788-18
Fax 0711 2484788-21
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ISSN 1434-1581
Gestaltung
südflügel gmbh werbeagentur
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Druck
Bechtel Druck GmbH & Co. KG
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73061 Ebersbach/Fils
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Fotos
DGZ-Redaktion
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Titelbild:
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06.07. - 10.07.2015
Aktuelle Rechtsprechung des BAG und der
Instanzengerichte – Die 4 Kernbereiche des
Betriebsverfassungsgesetz
Zavelstein
BR, SBV, JAV
07.07. - 10.07.2015
Öffentlichkeitsarbeit im Betriebsrat
Wir reden Klartext – Die Macht der Sprache:
Kommunikation leicht gemacht
ZAVELSTEIN
BR, SBV, JAV
29.07. - 31.07.2015
Arbeitsrecht
Gegenseitige Pflichten im Arbeitsverhältnis
SAARBRÜCKEN
Ibis Hotel
BR, SBV, JAV
Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft Rente oder Armut im Alter?
Villa la Collina
CADENABBIA
BR, SBV, JAV
BU & VK
KIRKEL
BR, SBV, JAV
BU & VK
STEINHEIM
BU & VK
BERLIN
Hotel Hamburg
BU & VK
KIRKEL
BR, SBV, JAV
BU & VK
KIRKEL
BR, SBV, JAV
BU & VK
STEINHEIM
BU & VK
BERLIN
JAV / Junge
Arbeitnehmer
OBERHAMBACH
BR, SBV, JAV
BU & VK
Krone Lamm
August
02.08. - 07.08.2015
September
21.09. - 25.09.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II
Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und
Gesellschaft
23.09. - 25.09.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II
28.09. - 02.10.2015
Berlin - Ort der Politik und Geschichte
Bildungsstätte d.
Arbeitskammer
Waldhotel Forsthof
Oktober
12.10. - 16.10.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II
Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und
Gesellschaft
Bildungsstätte d.
Arbeitskammer
November
02.11. - 06.11. 2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II
Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und
Gesellschaft
04.11. - 06.11.2015
Lebendige Demokratie beginnt am
Arbeitsplatz - Stufe II
09.11. - 13.11.2015
JUGENDSEMINAR - Die Jugend im politischen
und betrieblichen Alltag
23.11. - 27.11.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II
Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und
Gesellschaft
Bildungsstätte d.
Arbeitskammer
Waldhotel Forsthof
Leonrado Hotel
Bildungsstätte Oberhambach
Vom 18. - 22. Mai 2015 fand eine
Betriebsräteschulung statt. Veranstaltungsort
war Willingen im Hochsauerland.
Björn Zirzlaff, CGM Geschäftsführer aus
Berlin, und Horst Liebendahl, der ebenfalls
dem Hauptvorstand der CGM anhört,
brachten den Teilnehmern alles Wissenswerte
rund um das Betriebsverfassungsrecht nahe.
Erscheinung
Die DGZ erscheint zweimonatlich im Eigenverlag der Christlichen Gewerkschaft
Metall, Stuttgart. Der Bezugspreis beträgt
jährlich 12 Euro zzgl. Zustellgebühr. (Für
Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten.)
Für unverlangt eingesandte Manuskripte
wird keine Gewähr übernommen.
DGZ . 7/8 2015
31
MAIL AN ...
WIR WÜNSCHEN IHNEN EINEN
WUNDERSCHÖNEN SOMMER
Das richtige Lösungswort senden Sie bitte
bis zum 7. August 2015 an:
DGZ-Magazin
Postfach 70 01 51, 70571 Stuttgart
oder E-Mail an: [email protected]
Unter den richtigen Einsendungen werden
10 Gewinner durch Losentscheid ermittelt.
Es können nur Einsendungen berücksichtigt
werden, die die vollständige Privatanschrift
beinhalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter einer CGB-Gewerkschaft
sind nicht teilnahmeberechtigt.
IHRE
ANSPRECHPARTNERIN
RUND UM DIE DGZ:
Carolin Hänßler
[email protected]
Senden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder,
Texte, Kritik & Lob ... Unser „Postfach“ ist immer für Sie geöffnet.
Redaktionsschluss für die nächste
Ausgabe: 7. August 2015
MITGLIEDSCHAFT
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WERDEN
können Sie sich online informieren. Dort finden Sie ebenso einen Leistungsvergleich. Natürlich
stehen Ihnen aber auch unsere
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Auskunft zur Verfügung.

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