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61. Jahrgang . Ausgabe Nr. 7/8 . Juli/August 2015 GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ Gute Arbeitsbedingungen für alle! VORWORT . INHALTSVERZEICHNIS MAGAZIN DER CHRISTLICHEN GEWERKSCHAFTEN CGM . CGDE . CGBCE . KFG . UNION GANYMED . BIGD . GKH VORWORT [ Einleitende Worte ] Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Countdown läuft! Die Vorbereitungen für den 17. ordentlichen Bundesgewerkschaftstag 2015 laufen bereits auf Hochtouren. Freuen Sie sich auf das Thema „CGM: Moderner Dienstleister und Partner auf dem Weg ins digitale Zeitalter“ und den Gastreferenten Dr. Schlund, den wir zu diesem Thema gewinnen konnten. Als Leiter des Fraunhofer Instituts und zahlreicher Forschungsprojekte ist er der führende Experte im Bereich Industrie 4.0. Titelthema 03 Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – Gute Arbeitsbedingungen für alle! Politik . Soziales 04 05 Der Bundesvorsitzende zum Titelthema Wie gesunde Arbeitsplätze zur Stressbewältigung beitragen 06 CGB jetzt auch mit dabei! 06 Novellierung der Ersten Hilfe für betriebliche Ersthelfer 06 Branchentarifverträge gelten für rund 50 Prozent der Beschäftigten 07 08 Flächendeckende Fachkräfteengpässe bei technischen Berufen im Jahr 2030 Über 125 Jahre gesetzliche Rentenversicherung Gewerkschaftsnachrichten Die letzten Landesgewerkschaftstage sind nun abgeschlossen und die neuen Landesvorstände nehmen ihre Arbeit auf. Informieren Sie sich in dieser Ausgabe über die neuen Zusammensetzungen der Vorstände, den Ablauf und die wichtigen Themen auf den jeweiligen Landesgewerkschaftstagen. Ein vorherrschendes Thema auf den Landesgewerkschaftstagen war natürlich das Gesetz zur Tarifeinheit, das vom Bundestag beschlossen wurde. Wie problematisch dieses Gesetzesvorhaben von den Christlichen Gewerkschaften, wie auch von diversen Spartengewerkschaften gesehen wird, ist in dieser Ausgabe noch einmal eingehend thematisiert. Mit dem Titelthema meldet sich die CGM zu einem weiteren wichtigen und grundlegenden Thema zu Wort. Im Volksmund als das höchste Gut bezeichnet, steht die Gesundheit am Arbeitsplatz in dieser Ausgabe im Fokus der Betrachtungen. 10 10 11 Bundesvorstandssitzung in Düsseldorf „Bosch gibt vor – und wir machen nach“ 12 CDU und CGM bauen Zusammenarbeit aus 13 13 14 14 15 LGT Nord/Küste 02 Tarifeinheitsgesetz DGZ . 7/8 2015 LGT Hessen LGT Nordost LGT Mitte/Ost Bezirkstag Main Taunus KFG 15 KFG zum Gespräch bei MdB Dr. Bärbel Kofler 16 16 KFG fordert weiter Tariffreiheit LKW-Unfälle machen der KFG große Sorgen Im Job – und plötzlich erwerbsunfähig Jugendseite 18 CGB 09 Maiveranstaltung in Immenstadt 11 17 OECD Skills Outlook Wir 20 Carolin Hänßler Chefredaktion DGZ 21 Neuer Ansprechpartner im Vertrieb 21 22 Neues Gesicht in Stuttgart CGB NRW zeigt Flagge CGM CDA/CGB 09 Industrie 4.0 gemeinsam gestalten „Krankheiten befallen uns nicht aus heiterem Himmel, sondern entwickeln sich aus täglichen Sünden wider die Natur. Wenn sich diese gehäuft haben, brechen sie unversehens hervor“ wie Hippokrates es einst auf den Punkt brachte. Mit der neuen Arbeitsstättenverordnung muss ein weiterer unerlässlicher Schritt in Richtung Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz umgesetzt werden. Doch der bisherige Entwurf wurde zur Überarbeitung erst einmal zurückgenommen. Wie wichtig eine neue Arbeitsstättenverordnung im Interesse der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist, unterstreicht die CGM noch einmal deutlich! Es bedarf einer dringenden Überarbeitung und beherzten Handelns! Denn die Gesundheit und der Arbeitsschutz dulden keinen Aufschub! Reinhard Schiller am BAG Höchste Auszeichnung der CGM Tarifgeschehen 22 „Hände weg vom Grundgesetz!“ 23 24 24 25 25 26 27 Anspruch auf tarifliche Leistung 27 Mitbestimmung des Betriebsrats Recht Günstigkeitsvergleich Berufsausbildungsverhältnis Ausbildungsvergütung Nach der Verkehrsanschauung Kündigungsschutzklage Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit Informationen 28 28 Was tun gegen Arthrose? 29 Doping am Arbeitsplatz – eine Sucht unserer Tage 30 31 FRBW Impressum Jeder dritte Autofahrer hält Fortbildungen für wichtig TITELTHEMA GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ [ Gute Arbeitsbedingungen für alle! ] Der Beruf und die Arbeitsbedingungen, denen wir unterliegen, nehmen in der Fragestellung nach der Gesundheit einen immer größeren Raum ein. Der Beruf ist heute eher Berufung, denn Arbeit. Wir arbeiten länger bis zur Rente. Wer will oder darauf angewiesen ist, sogar darüber hinaus. Dabei sollen wir möglichst gesund bleiben, wenig fehlen, können uns keine langen Auszeiten leisten. Nicht nur hierzulande gilt die Gesundheit als das höchste Gut. Wie wichtig physische und psychische Gesundheit ist und welchen Stellenwert sie in unserem Leben einnimmt merken wir leider oft erst, wenn wir selbst in irgendeiner Art und Weise betroffen sind. Sei es durch die Krankheitsgeschichten in Verwandtschaft, Nachbarschaft oder im Bekanntenkreis. Vor allem die Zahl der psychischen Erkrankungen in Deutschland steigt kontinuierlich an. Es fällt hier nicht schwer die Brücke zu schlagen zu der Notwendigkeit von guten Arbeitsbedingungen und dem Stellenwert des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Eine wichtige Instanz in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland stellt die Arbeitsstättenverordnung dar. Die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten wie auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsstätten werden durch die Arbeitsstättenverordnung geregelt. In dieser Verordnung ist festgeschrieben, was der Arbeitgeber bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten in punkto Gesundheits- und Arbeitsschutz zu beachten hat und welche Sicherheitsvorkehrungen zwingend eingehalten oder umgesetzt werden müssen. Festgelegt sind hier beispielsweise Anforderungen an Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume sowie deren Belüftung, Beleuchtung und die Raumtemperatur. Diese Grundvorschriften sind in der Umsetzung auf die jeweiligen betrieblichen Möglichkeiten mit einer gewissen Flexibilität zu handhaben, um den Arbeitgebern Gestaltungsspielräume für Ihre individuellen betrieblichen Anforderungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz zu geben. Arbeitgeber können sich in der Frage nach der Umsetzung der Rechtsvorschriften an den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ orientieren, den der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) zu diesem Zweck herausgibt. Der ASTA setzt sich zusammen aus Vertretern der Länderbehörden, der Unfallversicherungsträger und der Sozialpartner. Arbeitgeber können davon ausgehen, dass wenn sie sich an dieses Regelwerk halten ihr Arbeitsschutzkonzept den Standards genügt. Derzeit gilt eine neu strukturierte Verordnung aus dem Jahr 2004, die sich an der Regelungssystematik der europäischen Arbeitsstättenrichtlinie orientiert. Die europäische Arbeitsstättenrichtlinie enthält Schutzziele und allgemeine Anforderungen, gibt allerdings keine detaillierten Vorschriften vor. Am 29. Oktober 2014 hat die Bundesregierung im Bundeskabinett die Änderung der Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Mit der Änderung soll die Arbeitsstättenverordnung vor allem strukturell und inhaltlich an Regelungssystematiken anderer Arbeitsschutzverordnungen angepasst werden, um letztlich auf ein umfassendes Vorschriftenwerk zurückgreifen zu können. So soll beispielsweise die Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung integriert werden und auch neue Vorgaben zu psychischen Belastungen aufgrund von Arbeitsbedingungen in Arbeitsstätten sollen aufgenommen und damit entsprechende Vorschläge aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Auch der Wandel in der Arbeitswelt hinsichtlich des Überbegriffs Work-Life-Balance und im speziellen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wird berücksichtigt. In Bezug auf diesen Punkt sollen auch die Telearbeitsplätze und Gesundheitsvorschriften hierzu, wieder in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen werden. Auch eine regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten sowie eine Einweisung bei Arbeitsantritt in einem Unternehmen bei Aufnahme der Tätigkeit sollte in der Arbeitsstättenverordnung festgeschrieben werden. Alle Änderungen dieser Rechtsvorschriften bedürfen allerdings der Zustimmung des Bundesrates. In diesem Jahr sollte ein entsprechender Entwurf für eine neue Arbeitsstättenverordnung zum 1. März 2015 in Kraft treten. Doch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) scheiterte mit dieser Fassung vor © Aintschie – Fotolia.com dem Koalitionsausschuss, der eine komplette Überarbeitung des Entwurfs verlangte. Arbeitgeber liefen gegen die Verordnung Sturm und beklagten zu strenge Vorgaben und befürchteten ein erhöhtes Bürokratieaufkommen. Eigentliches Problem dürfte jedoch ein höheres Haftungsrisiko der Arbeitgeber darstellen. Die Änderungen der Arbeitsstättenverordnung sehen zwar einen höheren Spielraum für individuelle betriebliche Lösungen bei der Umsetzung von Schutzvorschriften vor, gleichzeitig steigt aber auch das Risiko der Haftung bei Nichterfüllung der Vorschriften. Die CGM drängt auf eine zügige Auseinandersetzung mit diesem Thema! Die Arbeitswelt ist einem ständigen Wandel unterworfen und dieser Wandel ist rasant. Auch im Hinblick auf die vierte industrielle Revolution der Industrie 4.0 ist es notwendig sich auf die Veränderungen einzustellen und entsprechende Vorschriften zum Gesundheitsund Arbeitsschutz vorzugeben und gegebenenfalls anzupassen. Eine Überarbeitung der gesetzlichen Reglung zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist zwingend notwendig. Die Arbeitsstättenverordnung muss kommen! Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat aus Sicht der CGM oberste Priorität und erfordert eine gründliche Überarbeitung ebenso wie effektives Handeln. Denn der Mensch steht im Mittelpunkt der Betrachtungen. Jedes Unternehmen ist nur so gesund wie seine Mitarbeiter. DGZ . 7/8 2015 03 POLITIK . SOZIALES DER BUNDESVORSITZENDE ZUM TITELTHEMA Liebe Kolleginnen und Kollegen durch den in vielen Betrieben vorbildlich organisierten Arbeitsschutz ist in den letzten Jahrzehnten die Zahl der Arbeitsunfälle stark gesunken. Dafür gibt es einen signifikanten Anstieg der chronischen Berufskrankheiten. Immer noch ein Thema sind die gesundheitlichen Schäden, die durch Asbest entstanden sind, das wird auch die nächsten Jahre so bleiben, was an der langwierigen Latenzzeit liegt. Für arbeitsbedingte psychische Belastungen gibt es mittlerweile ebenfalls Empfehlungen für eine qualitativ sinnvolle Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen. Hierauf haben sich 2014 die Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger und Länder zusammen mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geeinigt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt auf ihrem neuen Online-Portal Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung, die für die Arbeitgeber durch das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 verpflichtend sind. Die rechtliche Gesamtverantwortung bleibt grundsätzlich auch bei diesem (§ 823 Schadensersatzpflicht). Vieles wird über Betriebs- und Dienstvereinbarungen geregelt, wozu es Datenbanken mit Vorlagen und Textbausteinen gibt. Um es Betriebsräten leichter zu machen, Gefahren zu erkennen und den Arbeitsschutz mitzugestalten, gibt es bei den jeweiligen Berufsgenossenschaften Informationsbroschüren. Arbeitnehmer haben generell das Recht sich über die Maßnahmen ihres Arbeitgebers zum Arbeitsschutz informieren zu lassen. Hierfür ist das Arbeitsvertragsrecht und das Bürgerliche Gesetzbuch Grundlage. Für arbeits- und zivilrechtliche Fragen stehen den Arbeitnehmern, neben Fachanwälten, vor allem ihre Gewerkschaften zur Seite. Die CGM wird dem Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben, seiner Erhaltung und Weiterentwicklung, besondere Beachtung schenken. Die Arbeit und ihre Bedingungen sind an die Beschäftigten anzupassen und nicht umgekehrt. Gewerk- BR-UNTERSTÜTZER schaftliche Aufgabenstellung wird es sein müssen, Gefährdungen zu ermitteln, bewerten und beseitigen zu helfen. Darüber hinaus ist es dringend notwendig, dass eine Neufassung der Arbeitsstättenverordnung den veränderten betrieblichen Notwendigkeiten Rechnung trägt. Adalbert Ewen Bundesvorsitzender der CGM NOTFALL-TELEFON Unser kompetenter Fachmann Wir sind da wenn’s brennt! Dürfen wir vorstellen Ihr neuer Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Betriebsratsarbeit Björn Zirzlaff. Mo. – Fr. 18 – 22 Uhr Sa.– So. 10 – 18 Uhr In allen speziellen Fragen, die die Betriebsratsarbeit betreffen, werden Sie von ihrem Geschäftsführer an unseren Experten weitergeleitet. Er unterstützt Sie individuell bei Ihrer speziellen Problemstellung und steht Ihnen beratend zur Seite! Bild: © aleksvf - Fotolia.com BR-Ünterstützer Björn Zirzlaff Persönlich. Menschlich. Nah. 04 DGZ . 7/8 2015 Notfall-Nummer: 0711 2484788 33 Persönlich. Menschlich. Nah. POLITIK . SOZIALES SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ [ Wie gesunde Arbeitsplätze zur Stressbewältigung beitragen ] Ein Viertel der Arbeitnehmer in Europa berichtet, bei der Arbeit immer oder meistens gestresst zu sein. Ein ähnlicher Anteil gibt an, dass sich die Arbeit negativ auf ihre Gesundheit auswirkt. Psychosoziale Risiken – z. B. monotone Aufgaben, eine hohe Arbeitsbelastung, Termindruck, ein Ungleichgewicht von Arbeit und Privatleben, Gewalt und Belästigung durch die Öffentlichkeit oder Kollegen – tragen zu arbeitsbedingtem Stress bei. Ein neuer Bericht, der im Rahmen der europaweiten Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – den Stress managen“ veröffentlicht wird, vermittelt einen umfassenden Überblick über die psychosozialen Risiken an europäischen Arbeitsplätzen und liefert zukunftsweisende Beispiele sowohl auf politischer Ebene als auch auf Unternehmensebene. Illustriert wird dies durch Beispiele aus dem echten Leben sowie durch Fallstudien. Der Bericht Psychosocial risks in Europe: Prevalence and strategies for prevention wird gemeinsam von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) veröffentlicht. Er bestätigt die Komplexität der Beziehung zwischen Gesundheit und Arbeit und erkennt an, dass praktische Unterstützung für eine Veränderung unabdingbar ist. Der Bericht bietet eine Momentaufnahme der Arbeitsbedingungen und der psychosozialen Risiken in Europa, erörtert, wie am Arbeitsplatz am besten mit diesen Risiken umgegangen wird, und stellt politische Maßnahmen vor. Die Direktorin der EU-OSHA, Dr. Christa Sedlatschek, beschreibt den Bericht als hervorragendes Beispiel für die agenturübergreifende Zusammenarbeit. „Eine der wichtigsten Botschaften unserer Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2014 – 2015 ist, dass psychosoziale Risiken genauso systematisch wie herkömmliche Risiken am Arbeitsplatz bekämpft werden können, dabei ist nur mehr Sensibilität vonnöten. Mit vereinten Kräften haben die EU-OSHA und Eurofound eine Untersuchung an- hand des aktuellen Stands erarbeitet, die einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Vermittlung dieser Botschaft leisten wird. Auch Management und Arbeitnehmer können Stress am Arbeitsplatz auf diese Weise wirksam bekämpfen, nämlich durch Zusammenarbeit.“ Der Direktor von Eurofound, Juan Menéndez-Valdés, merkt an: „Die Reduzierung psychosozialer Risiken und der Schutz der Arbeitnehmer vor diesen Risiken sind ausschlaggebend für ein längeres Arbeitsleben und die Verhinderung eines frühzeitigen Austritts aus dem Arbeitsmarkt. Die Fakten zeigen, dass politische Maßnahmen nicht in allen europäischen Ländern im gleichen Umfang entwickelt werden. Dies ist auf unterschiedliche Traditionen im Hinblick auf den sozialen Dialog sowie unterschiedliche Ansätze der Regierungen zurückzuführen, aus denen sich häufig Schlüsse auf die Bedeutung ziehen lassen, die das jeweilige Land psychosozialen Risiken beimisst. Wir hoffen, dass unser gemeinsamer Bericht Fachkräften und politischen Entscheidungsträgern sowohl Erkenntnisse als auch Anreize liefert, um diese Herausforderungen der psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz zu bewältigen. Aus den Forschungsergebnissen wird ersichtlich, dass der soziale Dialog und die Sozialpartner für die Sensibilisierung und Umsetzung von Maßnahmen eine bedeutende Rolle spielen.“ Der Bericht wird am 16. Oktober in Brüssel im Rahmen eines Seminars vorgestellt, bei dem politische Entscheidungsträger, Fachleute im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Forscher sowie Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter aus ganz Europa zusammenkommen, um Ansätze für die Unterstützung bei der Bewältigung psychosozialer Risiken bei der Arbeit in ganz Europa zu erörtern und auszutauschen. Vor dem Hintergrund längerer Arbeitsleben ist die Senkung der Prävalenz psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz unverzichtbar. Politische Entscheidungsträger sollten spezifische psychosoziale Risiken für unterschiedliche Gruppen von Arbeitnehmern, darunter Frauen, berücksichtigen, um die Arbeitsbedingungen für alle zu verbessern. Zwar geben weniger Menschen an, von langen Arbeitszeiten betroffen zu sein, doch ist die Arbeitsplatzunsicherheit – wie im Bericht beschrieben – in Europa gestiegen, und in einigen Ländern hat die Arbeitsintensität in Unternehmen zugenommen, die unter der Wirtschaftskrise leiden. Arbeitsbedingter Stress wird häufig als sensibles oder schwieriges Thema betrachtet; diese Wahrnehmung kann sich jedoch von Land zu Land unterscheiden. Insbesondere Führungskräfte in kleinen Unternehmen haben Schwierigkeiten mit der Bekämpfung psychosozialer Risiken, da es ihnen an Ressourcen oder Fachwissen mangelt. Die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2014 – 2015 hat zum Ziel, diese Probleme anzugehen, indem praktische Beratung und Unterstützung angeboten werden, die Sensibilisierung vorangetrieben und der Dialog gefördert wird. Der Bericht und das Seminar tragen zu diesem Ziel bei, indem sie Interessengruppen mit Informationen versorgen und die Vorteile von Zusammenarbeit aufzeigen. Indem Eurofound und die EU-OSHA ihr Fachwissen bündeln, können sie politische Entscheidungsträger und europäische Arbeitsplätze viel wirksamer erreichen und ihnen die Informationen und die Unterstützung zukommen lassen, die sie benötigen, um Stress zu managen und die Arbeitsbedingungen in Europa zu verbessern. DGZ . 7/8 2015 05 POLITIK . SOZIALES BÜNDNIS FÜR ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ IM SAARLAND [ CGB jetzt auch mit dabei! ] Die Wichtigkeit des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, hat seit dem letzten Jahr eine neue Qualität im Saarland. Verschiedene Akteure – auf Arbeitnehmerwie auch auf Arbeitgeber-Seite – haben die Gründungserklärung für ein Bündnis für Arbeits- und Gesundheitsschutz unterzeichnet. Im Einzelnen unterzeichneten die Spitzenvertreter von Kammern und dem Deutschen Gewerkschaftsbund die Erklärung gemeinsam mit Justizminister Reinhold Jost und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger. Das Bündnis wurde ergänzt durch die zuständigen Kontrollinstitutionen, das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Auch für uns, als Mitglieder der christlichen Gewerkschaften, steht das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz ganz oben auf unserer Agenda. Aus diesem Grunde war es für die beiden Geschäftsführer Nico Caló (GÖD) und Tatjana Roeder (CGM) sehr wichtig, dass auch der CGB bei diesem Bündnis für Arbeits- und Gesundheitsschutz im Saarland aktiv mitarbeitet und sich einbringt. Die Möglichkeit ergab sich bereits beim diesjährigen Neujahrsempfang 2015 bei der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, bei dem Nico Caló und Tatjana Roeder den Justizminister Reinhold Jost auf dieses Bündnis direkt ansprachen und die Mitarbeit des CGB anboten. Dieses Angebot wurde wohlwollend aufgenommen. Zwischenzeitlich sind die beiden Geschäftsführer Mitglieder der Projektgruppe („Bündnis für Arbeits- und Gesundheitsschutz Saar“) und nehmen regelmäßig an den Arbeitssitzungen der Arbeitsgemeinschaft teil. Ganz aktuell wird die 1. Arbeitsschutzkonferenz Saar vorbereitet, die am 30. September 2015 in Saarbrücken stattfindet. Das Thema lautet: Gesund und sicher arbeiten im Saarland. NEUE REGELUNG FÜR DIE AUS- UND FORTBILDUNG DER BETRIEBLICHEN ERSTHELFER [ Novellierung der Ersten Hilfe für betriebliche Ersthelfer ] Seit dem 1. April 2015 ist eine neue Regelung für die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer in der Ersten Hilfe in Kraft getreten. Das Herzstück dieser Veränderung besteht aus vereinfachten Inhalten und vielen praktischen Übungen, die es den Ersthelfern leicht machen sollen, im gesundheitlichen Ernstfall handlungsfähig zu sein. Das heißt nicht, dass die Aus- und Fortbildungen an Qualität verlieren werden. Aktuelle Erkenntnisse aus Medizin und Notfallversorgung sind einge- arbeitet und auf die spezielle Rolle der Laienhelfer einprägsam zugeschnitten. Damit erhofft sich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), dass die Schwachstellen in der Rettungskette in Zukunft kein Thema mehr sind. Allzu oft konnte man feststellen, dass die Erste Hilfe Kurse durch ihren Detailreichtum keinen Langzeiteffekt bei den Teilnehmern erzielten. Diese Erneuerung wurde ebenso im Hinblick auf die Arbeitgeber umgesetzt, die regelmäßig bemängelten, dass die Ausbil- dung der betrieblichen Ersthelfer ernsthafte Ausfälle in Produktion und Dienstleistung verursachte. So sind Aus- und Fortbildung auf neun Unterrichtseinheiten an einem Unterrichtstag vereinheitlicht worden. Die Lehrinhalte werden überwiegend an praktischen Übungen erläutert und die Anwendung eines Automatisierten Externen Defibrillators, kurz AED, ist nun Standard. Weitere Informationen bekommen Beschäftigte bei ihren Berufsgenossenschaften und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). ari INSTITUT FÜR ARBEITSMARKT- UND BERUFSFORSCHUNG (IAB) [ Branchentarifverträge gelten für rund 50 Prozent der Beschäftigten ] Im Jahr 2014 arbeiteten rund 50 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag galt. Das zeigen die Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von mehr als 15.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Seit 1996, als erstmals Daten zur Tarifbindung für Ost- und Westdeutschland vom IAB erhoben wurden, ist der Anteil der in 06 DGZ . 7/8 2015 tarifgebundenen Betrieben Beschäftigten deutlich zurückgegangen. 1996 arbeiteten in Westdeutschland 70 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, in denen ein Branchentarifvertrag galt. Im Jahr 2014 waren es nur noch 53 Prozent. In Ostdeutschland sank der entsprechende Anteil der Beschäftigten von 56 auf 36 Prozent. Gegenüber 2013 erhöhte sich die Tarifbindung jedoch wieder um jeweils einen Prozentpunkt. Für 40 Prozent der westdeutschen und 54 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten gab es 2014 keinen Tarifvertrag. Jeweils die Hälfte dieser Arbeitnehmer profitierte jedoch indirekt, da sich ihre Betriebe an Branchentarifverträgen orientierten. Für weitere sieben Prozent der Beschäftigten im Westen und elf Prozent im Osten galt ein zwischen Betrieb und Gewerkschaft abgeschlossener Firmentarifvertrag. POLITIK . SOZIALES REGIONALE BIBB-IAB-PROJEKTIONEN [ Flächendeckende Fachkräfteengpässe bei technischen Berufen im Jahr 2030 ] Wenn sich die bisherigen Trends in der Zukunft fortsetzen, kommt es im Bereich der technischen Berufe, die meist einen Berufsabschluss voraussetzen, bis 2030 zu Fachkräfteengpässen in allen Regionen. Dies zeigen erstmals regionale Ergebnisse der BIBB-IAB-Qualifikations- und Berufsfeldprojektionen, die am Dienstag vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) veröffentlicht wurden. Gleichzeitig kommt es den Projektionen zufolge bis 2030 zu einem flächendeckenden Überangebot an Arbeitskräften im Bereich der kaufmännischen Dienstleistungsberufe, der lehrenden Berufe, der Kaufleute im Warenhandel und der rechts - und wirtschaftswissenschaftlichen Berufe. Darüber hinaus zeigen sich regional unterschiedliche Ergebnisse. „Die unterschiedliche demografische Entwicklung und die Wirtschaftsstruktur in den untersuchten Regionen geben die Richtung für die zukünftige Entwicklung des Arbeitskräfteangebots und -bedarfs nach Berufen und Qualifikationen vor“, so die Forscher. In den Projektionen erscheinende Engpässe oder Überhänge seien nicht als unausweichlich aufzufassen. Die Autoren erläutern: „Die Projektionen zeigen, auf welchem Entwicklungspfad wir uns bis zum Jahr 2030 befinden, wenn sich die bisherigen Trends in der Zukunft fortsetzen.“ Mehr regionale Mobilität und berufliche Flexibilität könnten beispielsweise Fachkräfteengpässe und -angebote teilweise ausgleichen. Die Region Nord (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) ist im Vergleich zu den anderen Regionen auch 2030 stärker auf Landwirtschaft, Verkehr und Lagerei konzentriert. Bei den Rohstoff gewinnenden Berufen erwarten die Autoren einen Fachkräfteengpass. In den Verkehrs-, Lager- und Transportberufen werden Arbeitskräftebedarf und -angebot hingegen ausgeglichen sein. Die Regionen Nord und NordrheinWestfalen werden die einzigen Regionen mit einem Überangebot an Arbeitskräften bei den Gesundheitsberufen sein. In Nordrhein-Westfalen wird es im Vergleich zu den anderen Regionen in den meisten Berufsfeldern ein Über- angebot an Arbeitskräften geben. In der Region Mitte-West (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) ist die Wirtschaftsstruktur auch 2030 geprägt vom Finanzund Versicherungssektor. In den besonders vorherrschenden Bereichen der kaufmännischen Berufe und rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Berufe wird es zu einem Überangebot an Fachkräften kommen. In den Regionen Baden-Württemberg und Bayern wächst im Gegensatz zu den anderen Regionen die Bevölkerung. Dort wird auch 2030 das Verarbeitende Gewerbe der Motor des wirtschaftlichen Wachstums sein. In den Berufen, die in Bayern und Baden-Württemberg dominieren, also bei Maschinen und Anlagen steuernden und wartenden Berufen sowie den akademisch geprägten IT- und naturwissenschaftlichen Berufen, wird es zu einem Überangebot an Fachkräften kommen. BadenWürttemberg ist die einzige Region, in der nicht mit einem Fachkräfteengpass auf der mittleren Qualifikationsebene im Jahr 2030 zu rechnen ist, da der Abschluss einer Berufsausbildung dort traditionell eine hohe Bedeutung hat. Bayern ist die Region mit den wenigsten Berufsfeldern, in denen mit einem Fachkräfteengpass zu rechnen ist. Die neuen Bundesländer, inklusive Berlin, haben den größten Bevölkerungsrückgang bis 2030 zu verzeichnen. Das Gesundheitswesen stellt ab 2020 die größte Branche dar. Einzig in der Region Ost ist laut den Autoren mit einem Engpass bei Akademikern zu rechnen Die BIBB-IAB-Berufsfeldprojektionen werden gemeinsam vom IAB mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unter Mitwirkung des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) und der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) durchgeführt. Die Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2015/kb0915. pdf. Weitere Informationen zu den Qualifikations- und Berufsfeldprojektionen sind unter www.qube-projekt.de zu finden. DGZ . 7/8 2015 07 POLITIK . SOZIALES CGM-BUNDESGEWERKSCHAFTSTAG 2015 Vom 23. – 24. Oktober 2015 in rotenburg an der Fulda Freuen Sie sich auf das Thema „CGM: Moderner Dienstleister und Partner auf dem Weg ins digitale Zeitalter.“ Persönlich. Menschlich. Nah. ÜBER 125 JAHRE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG [ Gesetzliche, betriebliche und private Absicherung notwendig ] Als Bundeskanzlerin, der die Alterssicherung der Bevölkerung ihren eigenen Worten zufolge „am Herzen liegt“, zeigte sich Angela Merkel bei einem Festakt zum 125-jährigen Bestehen der gesetzlichen Rentenversicherung in Berlin. Sie hob in ihrer Rede die herausragende Bedeutung des größten Sozialversicherungszweiges für den Zusammenhalt von Generationen hervor. Mit der Gründung der Rentenversicherung im Jahre 1889 sei deren Erfolgsgeschichte keineswegs absehbar gewesen, habe aber maßgeblich zum sozialen Frieden in Deutschland beigetragen. Das Rentensystem müsse so ausgestaltet werden, dass heute arbeitende Menschen auch in 30, 40 oder gar 50 Jahren eine solidarische Absicherung im Alter erreichen könnten. In einem geschichtlichen Rückblick spannte Merkel den Bogen von der „Kaiserlichen Botschaft“ des Jahres 1881 und dem Gesetz über Invaliditäts- und Altersversicherung im Jahre 1889 bis zur Gegenwart. Der Zeitraum der letzten 125 Jahre spiegelt zwei Weltkriege, eine Weltwirtschaftskrise mit Inflation und hoher Arbeitslosigkeit, Notverordnungen mit Leistungskürzungen, die zwölfjährige NS-Diktatur, die Eingliederung von Millionen von Flüchtlingen und Vertriebenen, das deutsche Wirtschaftswunder, die Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer, die Schaffung des Sozialgesetzbuches, mehrere Rentenreformen, die deutsche Wiederver- 8 DGZ . 7/8 2015 einigung, eine große Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung, eine Finanz- und Weltwirtschaftskrise in jüngerer Zeit sowie eine große demografische Veränderung in der Gegenwart wider. Mit einem Blick in die Zukunft bekräftigte die Bundeskanzlerin das Ziel, die noch vorhandenen Unterschiede im Rentenrecht zwischen Ost- und Westdeutschland zu überwinden und die vollständige Angleichung der Rentenwerte bis zum Jahr 2019 herbeizuführen. Auch forderte sie die Unternehmer auf, älteren Arbeitnehmern mit ihrer großen Berufsund Lebenserfahrung eine Chance in der Arbeitswelt zu geben. Dies erfordere auch das knapper werdende Fachkräfteangebot infolge des demografischen Wandels in der Bevölkerung. Dabei müssten die Voraussetzungen stimmen, um auch im fortgeschrittenen Alter weiterarbeiten zu können. Darauf hätten sich die Unternehmen einzustellen – sei es bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes, der Arbeitszeitgestaltung und Weiterbildung oder auch bei der Gesundheitsvorsorge und im Umgang mit erkrankten Beschäftigten. Auch in Zukunft ein angemessenes Einkommen im Alter sichern. „Wir sind gefordert, Altersarmut vorzubeugen und dafür geeignete Lösungen zu entwickeln“, sagte die Bundeskanzlerin. Derzeit seien zwar nur drei Prozent der über 65-Jährigen von Altersarmut betroffen und erhiel- ten ergänzend Grundsicherung. Es komme aber darauf an, dass die Altersvorsorge den Menschen auch in Zukunft ein angemessenes Einkommen ermögliche. Es gebe in Deutschland immer mehr Ältere, aber künftig immer weniger Beitragszahler. Das Umlage- wie auch das Kapitaldeckungsverfahren hätten jeweils positive wie auch risikobehaftete Seiten. Während sich das Umlageverfahren relativ unbeeindruckt von Turbulenzen auf den Aktienmärkten zeige, vermöge das Kapitaldeckungsverfahren demografische Risiken aufzufangen: „Daher bin ich überzeugt, dass sich in Zukunft nur durch eine Mischung von gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge eine angemessene Absicherung im Alter erreichen lässt.“ Die Selbstverwaltung durch Versicherte und Arbeitgeber würdigte Annelie Buntenbach, Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, als tragendes Organisationsprinzip. Die Mitwirkungsmöglichkeit der Betroffenen in den Selbstverwaltungsorganen habe stets, nur während des „Dritten Reiches“ unterbrochen, viel dazu beigetragen, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland eine so hohe Akzeptanz fand. Immer wieder habe es Frauen und Männer gegeben, die die mit der Arbeit in der Selbstverwaltung verbundene Verantwortung nicht gescheut hätten. „Die gesetzliche Rentenversicherung hat in POLITIK . SOZIALES . GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN den vergangenen 125 Jahren den Menschen die Sicherheit gegeben, nach einem langen Arbeitsleben, eine ausreichende Versorgung im Alter erwarten zu können. Dies auch für die Zukunft zu sichern, ist eine permanente Aufgabe der Politik und genauso für die Rentenversicherung und deren Selbstverwaltung“, sagte Buntenbach. Im Laufe des Jahres 1890 waren die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen und 31 Versicherungsanstalten – die späteren Landesversicherungsanstalten – als Träger der Invalidenversicherung mit örtlich abgegrenzten Bezirken gebildet worden. Sie entstanden vor dem Hintergrund der Reichsverfassung des Jahres 1871 und beruhten auf dem Organisationsraster der deutschen Kleinstaaten. 1913 wurde die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte ins Leben gerufen. Das Reichsknappschaftsgesetz schuf 1923 den dritten Pfeiler der gesetzlichen Rentenversicherung. Seine heutige Organisationsform erhielt der größte Zweig der Sozialversicherung im Jahr 2005 mit der Errichtung der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie besteht aus zwei Bundesträgern und 14 Regionalträgern. lp CGB/CDA ARBEITSGEMEINSCHAFT [ Bundesvorstandssitzung in Düsseldorf ] Der Bundesvorstand der christlich demokratischen CGB Gewerkschaftler in der CDA traf sich zu einer zweitägigen Bundesvorstandsitzung in Düsseldorf. Im Rahmen der Bundesvorstandssitzung wurde Abends ein Briefzentrum von Postcon in Neuss besichtigt. Auch führten die Bundesvorstandsmitglieder mit der Landtagsabgeordneten Astrid Birkhahn (CDA-Mitglied) politische Gespräche. Birkhahn, die dem CDU Fraktionsvorstand angehörte informier- te zu Themen wie hausärztliche Versorgung ländlicher Raum, Inklusion, Landesentwicklungsplan, Tariftreue und Vergabegesetz. Im Mittelpunkt der Bundesvorstandssitzung standen das Thema Tarifeinheit und das neue CDA Grundsatzprogramm. TARIFEINHEITSGESETZ [ Karlsruhe muss Koalitionsfreiheit und Streikrecht schützen ] Mit 448 Stimmen bei 126 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Tarifeinheitsgesetz beschlossen. Anders ausgedrückt: 448 Abgeordnete haben für das Gesetz gestimmt, obwohl sie wissen, dass es verfassungswidrig ist. Denn wenn dieses Gesetz im Juli in Kraft tritt, soll Spartengewerkschaften der Boden entzogen werden. Nur noch mitgliederstärkste Gewerkschaften sollen Tarifverträge abschließen können. Vor allem wird in eklatanter Weise gegen das Grundgesetz verstoßen, indem das Streikrecht stark eingeschränkt wird. Betroffen hiervon ist natürlich auch der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands – CGB. Es versteht sich wohl von selbst, dass ich in Wahrung der Arbeitnehmerinteressen im Bundestag gegen den Gesetzentwurf gestimmt habe. Wie geht es nun weiter? Nicht zum ersten Mal hat die Mehrheit des Bundestags ein Gesetz beschlossen, das nicht lange Bestand haben wird. Einige Gewerkschaften, unter ihnen der Marburger Bund, die Vereinigung Cockpit und der Deutsche Journalistenverband, hatten im Vorfeld bereits angekündigt, gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, weil es massive Eingriffe in die Koalitionsfreiheit sowie in das Streikrecht und damit Verstöße gegen unsere Verfassung enthält. Diese und andere Nicht-DGB-Gewerkschaften wissen den CGB an ihrer Seite. Der gesetzlich verordnete Zwang zur Tarifeinheit stellt für einen demokratischen Rechtsstaat eine bedenkliche Entwicklung dar, die nun durch unsere Verfassungshüter korrigiert werden muss. Es ist absehbar - u.a. lässt auch eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags entsprechende Rückschlüsse zu -, dass die Karlsruher Richter wesentliche Teile des Gesetzes als verfassungswidrig bezeichnen werden. Einmal mehr werden die obersten Richter der Nation also korrigierend eingreifen müssen, um Grundrechte von Arbeitnehmern zu schützen. Das hätte vermieden werden können. Matthäus Strebl, MdB CGB-Bundesvorsitzender DGZ . 7/8 2015 9 GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN DIE DIGITALISIERUNG DER ARBEITSWELT IST UNAUFHALTSAM [ Matthäus Strebl: Die Industrie 4.0 gemeinsam gestalten ] An Arbeitgeber wie Arbeitnehmer hat der CSU - Bundestagsab geordnete Matthäus Strebl appelliert, mehr noch als bisher neuen Technologien und Denkweisen gegenüber aufgeschlossen zu sein. Bei einem hochkarätig besetzten Fachgespräch der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion zur „Zukunft der Arbeit – Digitalisierung der Arbeit“ erinnerte der Arbeitsmarkt- und Sozialexperte daran, dass die Arbeitswelt seit jeher einem permanenten Wandel unterworfen sei. Dabei könnten neue Technologien zwar einerseits mehr Freiräume für Arbeitnehmer bedeuten, häufig aber auch zu größerem Leistungsdruck führen. Vor diesem Hintergrund müsse der Arbeitsschutz für die Beschäftigten regelmäßig überprüft und an die neuen Bedingungen angepasst werden. Strebl, der dem Vorstand der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angehört, unterstrich, dass die Revolution des Arbeitsalltags durch das Internet Die Fotos zeigen eindrucksvoll das große Interesse, auf den die Veranstaltung zur „Industrie 4.0“ mit Matthäus Strebl gestoßen war. erhebliche Auswirkungen auf Fragen des Datenschutzes, auf Mitbestimmungsrechte von Beschäftigten, auf fortlaufende Fort- und Weiterbildung sowie auf Unternehmensstrukturen haben werde. Um die „Industrie 4.0“ arbeitnehmerfreundlich zu gestalten, müssten Viele an einem Strick ziehen. Es sei daher zu begrüßen, dass sich Prof. Dr.-Ing. Dipl. Wirt. Ing Günther Schuh von der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, Wolfgang Percy Ott, Head of Government Affairs Germany, Sisco Systems, Prof. Dr. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Gerhard Schrader, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender von VW Osnabrück, Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB, sowie Isabel Rothe, Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, an diesem Fachgespräch beteiligt hatten. Der Wandel der Arbeitswelt sei unaufhaltsam. Gerade deshalb sei es erforderlich, dass alle gesellschaftlichen Kräfte an ihm mitwirkten. Das Fachgespräch der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion habe sich hierbei, so Strebl abschließend, als ein wichtiger Impulsgeber erwiesen. Angesichts der Bedeutung der Thematik werde deshalb auch die Einsetzung einer Expertenkommission vorbereitet. MAIKUNDGEBUNG 2015 [ CGB NRW zeigt Flagge ] Die diesjährige Maikundgebung am 01.05.2015 in Bottrop war gut besucht. Der CGB NRW nahm wieder zahlreich an der vom DGB organisierten Veranstaltung auf dem Berliner Platz teil. Inmitten eines Fahnenmeeres kamen mehrere Redner zum Zuge. Darunter waren auch der Oberbürgermeister von Bottrop Bernd Tischler und der Wirtschaftsminister des Landes NRW Garrelt Duin. Die Redner sprachen vor allem das Tarifeinheitsgesetz aber auch den nicht enden wollenden Flüchtlingsstrom aus Afrika an. Am Nachmittag fand die CGB Maikundgebung im Hotel Rhein Ruhr in Bottrop statt. Auch der CGB-Landesvorsitzende von NRW Uli Bösl hob in seiner Rede auf das Tarifein- 10 DGZ . 7/8 2015 CGBler zeigen Flagge heitsgesetz ab, um auf die Gefahren für die kleineren Gewerkschaften aufmerksam zu machen. Im Anschluss unterstrich der Bundesvorsitzende der CGM Adalbert Ewen die Thematik Tarifeinheitsgesetz in seiner Gastrede und ging vor allem auf die gesellschaftspolitischen Auswirkungen ein. In seiner Rede analysierte er die Einflüsse des Gesetzes in Bezug auf unsere Demokratie und warf die Frage auf, wohin die Reise gehen solle. Vor allem machte er den Zuhörern klar, dass die Väter des Grundgesetzes andere Dinge vor Augen hatten. Anschließend bot sich den Anwesenden bei Kaffee und Kuchen genug Raum für einen regen Austausch, offene Diskussionen und interessante Debatten. GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN CGB ALLGÄU [ Maiveranstaltung in Immenstadt ] Unter dem Motto „Gewerkschaftsvielfalt schafft Freiheit“ begrüßte der CGB-Beauftragte Hans Natterer die Gäste und Teilnehmer der 60. Maikundgebung des Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschland (CGB) Kreis Allgäu am 30. April 2015. Der Veranstaltung ging ein Gedenkgottesdienst für verstorbene Mitglieder in der Klosterkirche „Sankt Josef“ in Immenstadt voraus. In seiner Ansprache während des Gottesdienstes ermunterte Stadtpfarrer i.R. Franz Wolf (Blaichach) die Mitglieder der Christlichen Gewerkschaften, sich weiterhin für die soziale Gerechtigkeit in unserem Land einzusetzen. Bei der Veranstaltung im Gasthaus Engel in Immenstadt nahm Hans Natterer den Dank für über 60 Jahre Einsatz des CGB im Allgäu von Stadtrat Udo Himml (Immenstadt) entgegen. Bernhard Baldauf Stellvertretender CSU Ortsvorsitzender von Immenstadt überbrachte die Grüße von den Mitgliedern des Ortsverbandes. Natterer freute sich außerdem besonders, das CGB-Bundesvorstandsmitglied und Stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Franz Xaver Winklhofer (Freilassing) als Gastredner begrüßen zu dürfen. Für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung sorgte die Burgberger Stubenmusik „mir vier“. Im Festvortrag zur 60. CGB-Maikundgebung gab Franz Xaver Winklhofer einen geschichtlichen Rückblick über die Arbeit der Christlichen Gewerkschaften in Deutschland. Winklhofer hob auf die Gewerkschaftsvielfalt ab, die Gewerkschaftsmonopole verhindere und – wie die Geschichte zeige – die Arbeitnehmerrechte stärke! Deshalb sei die Gewerkschaftsfreiheit ein wesentliches Merkmal unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Diese hart erkämpfte Freiheit werde sich der CGB auch nicht durch ein Tarifeinheitsgesetz nehmen lassen. Der Festredner Franz Xaver Windlhofer forderte deshalb abschließend die Bundes- v.l.n.r. Franz Xaver Winklhofer und Hans Natterer regierung auf, endlich anzuerkennen, dass es auch im Arbeitnehmerlager nicht nur die Meinung und Arbeit weniger Großgewerkschaften, sondern auch die Meinung und Arbeit vieler kleinerer und sich näher am Beschäftigten bewegenden Gewerkschaften gebe. Mit einem Dank an alle Gäste und Teilnehmer beschloss der CGB-Beauftragter Natterer anschließend die 60. Maikundgebung. CGM-Betriebsrats-Austausch zur Übernahme von ZFLS durch Bosch in Schwäbisch Gmünd [ „Bosch gibt vor – und wir machen nach“ ] Was kommt auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ehemaligen ZFLS zu? Was ändert sich nach der Übernahme bei der heutigen Bosch Automotive Steering? Darüber sprachen die Betriebsräte der CGM in Schwäbisch Gmünd mit Kollegen aus Bietigheim und Reutlingen. Das Fazit war eindeutig: „Bosch gibt vor – und wir machen nach“, sagt Aufsichtsrat Martin Rott. „Die Befürchtungen bestätigen sich.“ Wie tickt der Bosch? Das wollten die Betriebsräte in Schwäbisch Gmünd von ihren Bosch-Kollegen aus Reutlingen wissen. „Was beim einen über Ausschüsse geht, machen beim anderen die Ansprechpartner“, sagt Martin Rott, der die Liste der Gewerkschaftsvertreter bei der Aufsichtsratswahl anführt. Martin Ocker, Spitzenkandidat der CGM Arbeitnehmerliste, sieht das kritisch: „Da müssen wir jetzt genau aufpassen.“ Ein aktuelles Thema war die Zentralisierungsfrage: Was kommt zu Bosch, was bleibt in Schwäbisch Gmünd und Bietigheim? Etwa 400 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen betroffen sein. „Wir haben zwar die Zusage, dass niemand entlassen wird“, sagt Rott. „Aber womöglich werden zukünftig Bosch-AS-Mitarbeiter in Stuttgart Feuerbach oder auf der Schillerhöhe in Gerlingen eingesetzt. Ocker: „Ist das den Kollegen und Kolleginnen zumutbar, jeden Tag zwei Stunden zu pendeln?“ Rott traut dem Frieden nicht, den Bosch bei der Fusion verkündet hat. „Die Menschen werden hin- und hergeschoben, damit Bosch und ZF den Weltmarkt unter sich aufteilen können“, sagt Rott. Weil Bosch AS als eigenständiges Ge- Informationsaustausch bei Bosch AS in Schwäbisch-Gmünd (von links): Martin Rott, Yusuf Ayaydin, Özgül Brändle, Helga Bommans, Karin Flamm, Walther Heyne, Vasiliki Soultanidou, Andreas Klatt, Tomas Knopper, Dieter Leiner, Martin Ocker schäftsfeld im Bosch-Konzern geführt wird, liegt es nahe, dass ein Großteil von BoschKonzernvereinbarungen nicht angewendet werden. Ocker: „Da können wir nur mutmaßen – genaue Informationen gibt es nicht. Offenheit und Transparenz sieht anders aus. Oder redet Bosch nur davon?“ DGZ . 7/8 2015 11 GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN LOB UND KRITIK IN BADEN-WÜRTTEMBERG: DAIMLER ZEIGT DEFIZITE BEIM UMGANG MIT NACHWUCHS [ CDU und CGM bauen Zusammenarbeit aus ] CDU und CGM im Kreis Böblingen bauen die Zusammenarbeit aus (von links): Hans Ungericht, Manuel Da Silva, Milan Vrban, Joachim Letzgus, Michael Lindner, Sascha Gsell, Bezirksvorsitzender und Betriebsrat Jürgen Stahl, Paul Nemeth MdL (Böblingen), Gabriele Nadler, Joachim Gsell, Gerhard Liebscher, Ralph Nockert und Geschäftsführer Ralf Holten (nicht im Bild: CDA-Kreisvorsitzender Roland Horvath) Ein klares Ja zu Daimler, dem Lebensnerv der Region, aber auch Kritik am Umgang des Autobauers mit Nachwuchskräften – das ist ein Ergebnis des intensiven Austauschs zwischen CDU und CGM. Der Böblinger Landtagsabgeordnete Paul Nemeth hatte Vertreter der CDU aus dem Kreis Böblingen und Vertreter der Christlichen Gewerkschaft Metall eingeladen. Im Mittelpunkt standen die Zusammenarbeit, die ausgebaut werden soll, und die Situation bei Daimler. Die Betriebsräte schilderten, welche Auswirkungen die Entscheidungen und Investitionsvorhaben im Sindelfinger MercedesWerk haben könnten. „Gute, sichtbare Signale sind die Vorbereitungen für den Produktionsstart der nächsten Generation der E-Klasse und die auf Hochtouren laufende S-Klasse“, sagte der CGM-Bezirksvorsitzende Jürgen Stahl. „Aber auch der Neubau der Technologiefabrik direkt an der Autobahn ist wichtig. Die Fertigungsstraßen und Bereiche werden so angepasst, dass die flexible Produktion verschiedener Modelle am gleichen Band möglich wird.“ Bei einem früheren Treffen zwischen CDU und CGM war der Platzmangel im Werk Sindelfingen bereits ein Thema gewesen; die inzwischen mit den Arbeitnehmervertretern getroffenen Übereinkünfte für die Modernisierung der Produktion (Presswerk, Rohbau) sollen den erhofften Produktivitätsfortschritt bringen. „Hoffentlich wird das der Befreiungsschlag“, sagte Jürgen Stahl. 12 DGZ . 7/8 2015 Schwieriger ist der Umgang mit dem drohenden Fachkräftemangel: Ihm begegnet die Daimler AG aus Sicht der CGM-Vertreter nicht mit dem notwendigen Engagement. Jugendvertreter Sascha Gsell erläuterte die Situation: „Im Werk Sindelfingen haben wir eine sehr gute technische und duale Ausbildung mit rund 200 Ausbildungsplätzen. Wie die Besucherzahlen auch bei der Bewerberwoche ‚Let’s Benz‘ im Juli zeigen werden, liegen wir mit unserer Forderung nach einer erhöhten Anzahl von Ausbildungsplätzen richtig.“ Gsell kritisierte: „Die Ausbildungsangebote stehen vor Veränderungen. Wir erkennen die Vorboten der Industrie 4.0. Aber statt darauf zu reagieren, müssen ausgelernte Jungfacharbeiter teilweise zu lange am Band mitarbeiten, wofür sie eigentlich überqualifiziert sind.“ Mit fatalen Folgen für Daimler, wie CGMLandesvorstandsmitglied Joachim Letzgus sagte: „Das Warten auf eine passende Stelle bewegt manchen dazu, sich schnellstmöglich weiter zu qualifizieren, ein Studium zu absolvieren oder den Arbeitgeber zu wechseln.“ Dabei sei Industrie 4.0 eine technische Revolution, die entsprechend gestaltet werden müsse. Die anwesenden Vertrauensleute und Mandatsträger der CGM - vom angelernten Arbeiter über den Meister bis zum Ingenieur – arbeiten aktiv mit, aber bei Daimler sehen sie Defizite: „Mit der allgemeinen Zersplitterung der Werksführung stellt Daimler die Ziele der Aktionäre über alles“, sagte Hans Ungericht, Mitglied im Betriebsgruppenvorstand. Die Arbeitgeberseite biete immer weniger Möglichkeiten, ins Gespräch zu kommen, Probleme würden, wenn überhaupt, zu selten vor Ort besprochen. Gibt es zum Beispiel ein Lieferproblem in Sindelfingen, sitzt der Ansprechpartner womöglich in Untertürkheim. Ein wichtiger Diskussionspunkt war das auch geplante Gesetz zur Tarifeinheit, das zahlreiche Gewerkschaften in ihrer Existenz bedroht. „Leistungsbereitschaft wird aber nur gefördert, wenn keine Monopole entstehen“, so CGM-Geschäftsführer Ralf Holten. „Wir als CGM setzen jetzt stark auf die persönliche und direkte Ansprache der Kollegen in den Betrieben, mit Flugblättern und Informationsveranstaltungen, und informieren sie über die möglichen Auswirkungen.“ Paul Nemeth MdL nahm die Anregungen dankbar auf und kündigte an, die Zusammenarbeit zwischen CGM und CDU weiter auszubauen. „Die CDU ist als Volkspartei auch eine Arbeitnehmerpartei“, sagte er. „Auf die Belange der Arbeitnehmer einzugehen, zu wissen, was in den Betrieben und am Arbeitsplatz vor sich geht, das hat in der CDU-Landtagsfraktion großes Gewicht.“ Mit einem starken Arbeitnehmerflügel auf allen Ebenen, das betonte der CDA-Kreisvorsitzende Roland Horvath, werde es auch weiterhin zahlreiche Werktoraktionen geben, wie sie die CDU zusammen mit der CGM vor wichtigen Wahlen organisiert. Der Wunsch nach dem stärkeren Engagement von CGM-Mitgliedern in der CDU trägt bereits Früchte: Ein gutes Beispiel ist Joachim Gsell, Vorstandsmitglied bei CDU und CGM und Kandidat für den Stadtrat. GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN LANDESGEWERKSCHAFTSTAG NORD/KÜSTE [ Johann Frerichs ist neuer Vorsitzender ] Am 30.05.2015 fand der 17. ordentliche Landesgewerkschaftstag des Landesbereiches Nord/Küste in Wolfsburg-Vorsfelde statt. Der stellvertretende Landesvorsitzende Wilfried Pröttel begrüßte die anwesenden Delegierten und freute sich besonders, den Bundesvorsitzenden Adalbert Ewen, seinen Stellvertreter Markus Malm sowie die Projektteammitglieder Martin Gerhardt, Björn Zirzlaff und René Michael als Gäste willkommen zu heißen. Nach den Formalien folgten die Grußworte einiger Gäste. Der Bundesvorsitzende Adalbert Ewen gab einen Ausblick auf den im Oktober stattfindenden Bundesgewerkschaftstag und unterstrich die Wichtigkeit einer Neuausrichtung der Christlichen Gewerkschaft Metall. Im Anschluss sprach Markus Malm, stellvertretender Bundesvorsitzender, zu den Delegierten und eröffnete damit gleichsam einen Vortrag des Projektteams. Malm erläuterte die Gründe und die Eckpunkte des Projekts, was von den einzelnen Mitgliedern des Teams weiter inhaltlich vertieft wurde. Nachdem der Bericht des stellvertretenden Landesvorsitzenden Wilfried Pröttel, erfolgt war, beantragte der Landesehrenvorsitzende Udo de Weert die Entlastung des Vorstandes, was einstimmig angenommen wurde. Dann, nach der Mittagspause wurden die Wahlen zum neuen Landesvorstand durchgeführt und Johann Frerichs (Emden) wurde mit einer überwältigenden Mehrheit zum neuen Landesvorsitzenden von Nord/Küste gewählt. Mit mehr als 78 Prozent der Stimmen bekamen beide vorgeschlagenen Stellvertreter, Martin Nolte (Braunschweig) und Clemens Rittel (Bezirk Bremen) die Zustimmung der Delegierten. Neuer Schriftführer ist nun der Kollege Thorsten Kraft aus Emden. Auch er kann sich über ein einstimmiges Ergebnis freuen. Beisitzer wurden die Kollegen Hans-Joachim Wichmann (Salzgitter), Wilfried Pröttel (Wolfsburg), Jens Stöhr (Wolfsburg), Sabine Krause (Bremen-nordwestliches Niedersachsen), Erwin Hinrichs (Emden), Michael Lachmann (Braunschweig) und Reiner Jahns (Salzgitter). Als letzte Amtshandlung nahm der scheidende stellvertretende Landesvorsitzende Der neue Landesvorstand Nord/Küste mit Bundesvorsitzender Adalbert Ewen, Stellvertreter Markus Malm und Geschäftsführer Torsten Schöne die Verabschiedung der ausscheidenden Landesvorstandsmitglieder vor. Er verabschiedete die Kolleginnen Ute Kleiber, Patrizia Kiessling und Carola Pape, sowie die Kollegen Herbert Bollmann und Kai Römer mit einem Blumenstrauß aus dem Gremium. Im Schlusswort bedankte sich der neu gewählte Landesvorsitzende Johann Frerichs bei den Delegierten für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und freute sich auf die Arbeit in und mit dem neuen Landesvorstand. GESCHÄFTSSTELLE IN AUGSBURG IST UMGEZOGEN Seit Mai 2015 ist die Geschäftstelle Augsburg umgezogen und unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen: Haunstetter Str. 105 86343 Königsbrunn Tel.: 08231 6085710 Fax: 08231 6085712 Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Karsten Ristow Geschäftsführer Julia Göbel Verwaltungsangestellte Persönlich. Menschlich. Nah. LANDESGEWERKSCHAFTSTAG HESSEN [ Landesvorstand Hessen neu gewählt ] Am 25.04.2015 wurde in Alsfeld der Landesvorstand in Hessen neu gewählt. Der Landesgewerkschaftstag hatte das Motto „Fair. Vernünftig. Verlässlich.“. Als Landesvorsitzender wurde Michael Cezanne im Amt bestätigt. Als Stellvertreter wurde Gerd Zimmermann und Bruno Kraus gewählt. Neuer Schriftführer im Landesvorstand ist Levent Kilic. Ebenfalls neu im Landesvorstand ist der Kollege Frank von Raedern aus dem Bezirk Kassel und Klaus-Dieter Kunkler aus dem Bezirk Main-Taunus. Grußworte sprachen der Bundesvorsitzende Adalbert Ewen und sein Stellvertreter Markus Malm, welche die Delegierten aufmerksam verfolgten. DGZ . 7/8 2015 13 GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN LANDESVERBAND NORDOST DER CGM WÄHLT VORSTAND NEU [ Gabriele Bläsing-Haufe bleibt Vorsitzende ] Gabriele Bläsing-Haufe, Betriebsrätin bei Biotronik, bleibt für weitere vier Jahre Vorsitzende des Landesverbands Nordost der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM). Sie wurde auf dem ordentlichen Landesgewerkschaftstag am Dienstag, den 14.04.2015, im Amt bestätigt. BläsingHaufe versprach den Delegierten, die bereits gute Zusammenarbeit im Landesverband zu verbessern und diese als Vorbild für die Arbeit im Hauptvorstand und geschäftsführenden Hauptvorstand zu nehmen und in diesen Gremien zu etablieren. Der neue Landesvorstand im LV Nordost (v.l.n.r.): Bernd Mattern (Schriftführer), Thomas Rogat (Kassenprüfer, Biotronik), Vera Mattern (Beisitzerin, Biotronik), Christina Oppat (2. stellvertr. Landesvorsitzende, Rentnerin), Gabriele Bläsing-Haufe (Landesvorsitzende, Biotronik), Michael Wolter (Schriftführer, Kagelmann), Refik Güncan (Beisitzer, Mercedes), Andreas Sommer (Kassen- Der stellvertretende Bundesvorsitzende Markus Malm gratulierte Bläsing-Haufe zur Wiederwahl. „Der Landesverband ist bei Dir in guten Händen, das zeigt die gute Mitgliederentwicklung der vergangenen Jahre.“ Der Landesverband Nordost deckt nicht nur Berlin selbst ab, sondern auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Ballungszentrum ist Berlin mit Schwerpunkten bei Biotronik und Mercedes. Zum Landesvorstand gehören neben Gab- prüfer, Rentner), Ulrich Rinnerl (1. stellvertr. Landesvorsitzender), Mathias Blank (Beisitzer, Autohaus Neumann) und Björn Zirzlaff (Geschäftsführer, CGM) riele Bläsing-Haufe wie bisher als 1. Stellvertreter Ulrich Rinnerl aus Brandenburg (Mercedes, Berlin) und als neue 2. Stellvertreterin Christina Oppat, Berlin (Rentnerin), sie war bisher Beisitzerin. Schriftführer bleibt Michael Wolter aus Brandenburg (Kagelmann, Potsdam) und wird dabei unterstützt von Bernd Mattern aus Brandenburg. Beisitzer sind Mathias Blank aus Brandenburg (Autohaus Neumann, Erkner) sowie die neu gewählten Refik Güncan aus Berlin (Mercedes, Berlin) und Vera Mattern (Biotronik, Berlin) aus Brandenburg. Hervorzuheben ist die Bestätigung von Horst Würden aus Berlin (Rentner), der aufgrund seiner langjährigen Verdienste für die CGM und Träger der Adam-StegerwaldMedaille Ehrenvorsitzender des Landesverbandes Nordost ist. LANDESGEWERKSCHAFTSTAG DES CGM-LANDESVERBANDES MITTE/OST [ Frieder Berger ist neuer Landesvorsitzender ] Der neue Landesvorstand Frieder Berger verabschiedete Dr. Knut Stutzkowski Im Mittelpunkt des 1. ordentlichen Landesgewerkschaftstages Mitte/ Ost in Wettin standen die Neuwahlen des Vorstandes, die Wahl der Delegierten zum Bundesgewerkschaftstag und die Diskussion zu den Vorstellungen des Projektteams der CGM. 14 DGZ . 7/8 2015 Nachdem der Landesverband Mitte/Ost im Jahre 2012 aus den Verbänden Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gegründet wurde, arbeitete der Landesvorstand kommissarisch. Der bis dahin amtierende Landesvorsitzende Dr. Knut Stutzkowski stand für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Zum neuen Landesvorsitzenden wurde Frieder Berger aus Chemnitz einstimmig gewählt. Zu den stellvertretenden Landesvorsitzenden wurde Tilo Kahl aus Dresden und Erhard May aus Eisenach gewählt. Des Weiteren gehören dem neuen Vorstand Uta Stutzkowski aus Wernigerode, Regina Schubert aus Gera, GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN Hans-Ulrich Moik aus Dresden, Michael Pook aus Wernigerode und Geschäftsführer Roland Breuer aus Büste, an. Die Delegierten zum BGT sind Uta Stutz- kowski, Frieder Berger, Erhard May, Michael Pook und Dr. Knut Stutzkowski. Einen großen Raum nahmen auch der Vortrag des Projektteams der CGM zur neuen Zukunftsausrichtung gehalten von Björn Zirzlaff, und die anschließend offene Diskussion ein. Der Landesverband Mitte/Ost konnte an dieser Stelle seine Vorstellungen und Vorschläge einbringen. BEZIRKSTAG MAIN TAUNUS [ Neuer Vorstand im Amt ] Am 24.01.2015 fand in Rüsselsheim in der Gaststätte „Das Brauhaus“ der ordentliche CGM-Bezirkstag Main Taunus 2015 statt. Im Vordergrund der Veranstaltung standen die Neuwahlen des CGM-Bezirksvorstand Main Taunus, da der bisherige amtierende Vorsitzende Michael Cezanne sowie der langjährige Kassierer Wolfgang Lücker aus gesundheitlichen Gründen für ihre bisherigen Ämter nicht mehr zur Verfügung standen. Zum neuen Vorsitzenden wurde Gerd Zimmermann gewählt. Gleichberechtigte Stellvertreter wurden Marina Singh und Der neue CGM-Bezirksvorstand Main Taunus Gut besuchter Bezirkstag in Hessen Klaus-Dieter Kunkler. Zum Kassier wurde in Abwesenheit Tobias Hellbauer gewählt. Als neuer Schriftführer wurde Hans Joachim Moog von den Mitgliedern bestimmt. Beisitzer sind Michael Cezanne und Karl Hans Jacobi. Als Kassenprüfer stellten sich Benno Spalt sowie Manfred Schäfer zur Verfügung und wurden mehrheitlich gewählt. Gerd Zimmermann dankte abschließend allen Anwesenden für das Vertrauen und dankte dem ausscheidenden Kollegen Wolfgang Lücker im feierlichen Rahmen für seine langjährige Treue und sein Engagement. KOALITIONSFREIHEIT DER KLEINEREN GEWERKSCHAFTEN IN GEFAHR [ KFG zum Gespräch bei MdB Dr. Bärbel Kofler ] Auf Einladung der SPD Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis TraunsteinBerchtesgadener Land, Dr. Bärbel Kofler, war der stellvertretende Bundesvorsitzende und Landesvorsitzende der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Franz Xaver Winklhofer im Wahlkreisbüro zu Gast. Winklhofer ist auch Bundesvorstandsmitglied des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) Deutschlands. Sowohl CGB als auch KFG haben alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags zum Thema Tarifautonomie angeschrieben. Die Bundesregierung und die zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles haben dem Deutschen Bundestag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nachdem eine gesetzliche Tarifeinheit erzwungen werden soll. Während die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD den Gesetzesvorschlag verteidigen, sehen die kleineren Gewerkschaften einen klaren Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Koali- tionsfreiheit nach Artikel 9 GG, unterstreicht Franz Xaver Winklhofer. Das Bundesvorstandsmitglied des CGB Winklhofer erinnerte in den Briefen an die Abgeordneten und beim Gespräch mit Dr. Bärbel Kofler, MdB, an den wegweisenden Beschluss des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juni 2010, wo sich die Richter gegen die Tarifeinheit und für Tarifpluralität ausgesprochen haben. Mit dem Ziel die Tarifautonomie zu stärken. Das Bundesarbeitsgericht hat eindeutig festgelegt, dass nur die Tarifpartner über die die mögliche Tarifeinheit entscheiden dürfen. Franz Xaver Winklhofer, die von der Bundesregierung geplanten Regelungen schränken die Tarifpluralität deutlich stärker ein, als es die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor 2010 vorgesehen hatte. Einig waren sich Dr. Bärbel Kofler und Winklhofer, dass immer mehr Unternehmer aus den Arbeitgeberverbänden austreten und sogenannte Tarifflucht ergreifen. Somit sind diese Arbeitgeber an keine Tarifverträge gebunden, was sich meistens zum Nachteil der Arbeitnehmer/innen auswirkt. Winklhofer hat der Bundestagsabgeordneten auch die zahlreichen Probleme der Berufskraftfahrer/ innen geschildert. Viele Schutzgesetze für Fahrer wurden entweder nicht umgesetzt oder werden unzureichend kontrolliert. MdB Dr. Bärbel Kofler als auch der stellv. Bundesvorsitzende der KFG Franz Xaver Winklhofer waren sich beim Gespräch im Wahlkreisbüro zwar nicht in allen Punkten einig, wollen aber den Dialog auf alle Fälle fortsetzen. DGZ . 7/8 2015 15 GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN KRAFTFAHRERGEWERKSCHAFT (KFG) FORDERT WEITER TARIFFREIHEIT [ 22. Mai 2015 - Gedenktag des Verfassungsbruchs? ] Am 23. Mai 1949 hat der Parlamentarische Rat unter dem späteren Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer das Deutsche Grundgesetz ins Leben gerufen. Bis zum 22. Mai 2015 konnten sich die Staatsbürger und auch die Vertreter der kleineren Gewerkschaften darauf verlassen, dass noch alle 149 Artikel im Grundgesetz Gültigkeit haben. Auch der Artikel 9 Absatz 3 wo die Gewerkschaftsvielfalt und die Tariffreiheit garantiert wird, erläutert das Vorstandsmitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) Franz Xaver Winklhofer aus Freilassing in Bayern. Am Freitag, den 22. Mai 2015 haben 444 scheinbar unbelehrbare Abgeordnete der CDU/CSU Bundestagsfraktion und der SPD im Deutschen Bundestag per Gesetz die Tarifautonomie außer Kraft gesetzt. Weder die Vorgaben des Artikel 9 Absatz 3 noch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2010, wo die freie Wahl der Gewerkschaften garantiert wurde, haben die Abgeordneten an ihrer Entscheidung gehindert, so Winklhofer der auch stellvertretender Bundesvorsitzender der Kraftfahrergewerk- schaft (KFG) und stellvertretender Landesvorsitzender des CGB Bayern ist. Franz Xaver Winklhofer: „Noch im Jahr 2013 haben bei ihrem Grußwort zum Bundesgewerkschaftskongress des CGB in Dresden, sowohl die CDU Bundesvorsitzende und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, MdB, der Bayerische Ministerpräsident und CSU Vorsitzende Horst Seehofer sowie alle führenden Politiker/innen von CDU/CSU versichert, wie wichtig doch der CGB und die Tarifvielfalt als Garant der Wahlfreiheit der Arbeitnehmerschaft seien.“ Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und besonders die Bundestagsabgeordneten der großen Koalition mahnen bei Ländern z. B. Russland und China ständig die Einhaltung der Menschenrechte an. Da stellt sich für die Verantwortlichen im CGB und KFG die Frage, ob die Einschränkung der Gewerkschaftsvielfalt und des Streikrechts nicht auch ein Verstoß gegen die gesetzlich garantierte Freiheit in Deutschland ist? Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), hat für das Jahr 2015 nicht umsonst das Motto ausgerufen: „Gewerkschaftsvielfalt schafft Freiheit!“ betont der CGB Funktionär. Das Gesetz zur Tarifeinheit ist ein Anschlag auf das grundgesetzlich gesicherte Recht auf Tarifautonomie. Es zielt auf die Blockierung der Handlungsfreiheit kleinerer Gewerkschaften ab und, entgegen der Behauptung seiner Befürworter, führt es auch zu einer Beschränkung des Streikrechts. „Mich wundert, dass selbst die Bundesregierung dies mittlerweile offen zugibt“, so Winklhofer. „Es liegt nahe, dass hier auf Zeit gespielt wird, um wirtschaftspolitische Interessen großer Unternehmen auf Kosten der Berufstätigen zu stärken." Es kommt auch der Verdacht auf, dass die pluralistischen Interessen der Gewerkschaften und die Grundrechte der Arbeitnehmerschaft für die Schaffung einer widerspruchsfreien Ordnung der Arbeitsbeziehungen im Betrieb untergeordnet werden sollen. KFG und die anderen Gewerkschaften des CGB lassen sich jedoch die lange Tradition aktiven Verhandelns für die Mitglieder und somit auch das Heft des eigenständigen Handelns nicht aus der Hand nehmen. „Wir werden daher das Bundesverfassungsgericht anrufen, damit der 22. Mai 2015 nicht zum Gedenktag des Verfassungsbruchs durch den Deutschen Bundestag ausgerufen werden muss“, erklärt Franz Xaver Winklhofer abschließend. LKW UNFÄLLE MACHEN DER KRAFTFAHRERGEWERKSCHAFT GROSSE SORGEN [ Schalten die LKW-Fahrer mutwillig ihre Lebensretter aus? ] Bei jedem durch die Medien gemeldeten Verkehrsunfall, wo ein LKW- Fahrer beteiligt ist, schrillen bei den Mitgliedern aus dem Bundesvorstand und aus den Landesvorständen der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) die Alarmglocken. Kein Wunder, denn nach jedem schweren Unfall sind Tote und Schwerverletze zu beklagen, erklärt der Bundesvorsitzende Willy Schnieders aus Emstek in Niedersachsen. Hauptursachen sind vor allem Auffahrunfälle an Baustellen und Staus, meist verursacht durch unaufmerksame und übermüdete Fahrzeuglenker, so der Chef der KFG weiter. Nun kommt der Verdacht auf, dass viele LKWFahrer den Bremsassistenten und somit auch ihre Lebensversicherung mutwillig ausschalten, so Willy Schnieders. 16 DGZ . 7/8 2015 Dabei könnte der in fast allen LKW eingebaute Notfallassistent viele Unfälle vermeiden oder zumindest die die Folgen reduzieren. Wie viel Tote, viel Leid in den Familien oder Unfallspätfolgen könnten vermieden werden, wenn LKW Fahrer die Sicherheitssysteme nicht außer Kraft setzen würden, fragt Schnieders? Darum wäre es für den Bundesvorsitzenden Willy Schnieders unverständlich, wenn Kollegen/innen den Bremsassistenten deaktivieren. Schnieders vermutet, dass viele Berufsfahrer/innen bewusst auf die lebensrettende Technik verzichten, um beim Überholen dichter auf den Vordermann auffahren zu können. Es könnte aber auch sein, dass viele Kollegen/ innen ihr Können überschätzen oder besonders clever sein wollen. Dafür hat Schnieders absolut kein Verständnis. Er kann aus eigener Erfahrung berichten, dass bei jedem Fahr- zeug, das er aushilfsweise übernommen hat, der Bremsassistent ausgeschaltet war. Willy Schnieders begrüßt, dass ab 1. November 2015 der Einbau von den lebensrettenden Bremssystemen Pflicht wird. Er fordert aber auch, dass die Hersteller vom Gesetzgeber verpflichtet werden, dass der Bremsassistent nur im Notfall ausgeschaltet werden kann. Willy Schnieders mahnt seine Kolleginnen und Kollegen sich bewusst zu werden, dass die Berufsgenossenschaften keine medizinische Rehamaßnahme oder Berufsunfähigkeitsrente übernehmen, wenn die Betroffenen nachweislich lebensrettende Sicherheitssysteme in den LKW oder Bussen manipuliert oder außer Kraft gesetzt haben. Franz Xaver Winklhofer Stellv. Bundesvorsitzender der KFG GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN EXKLUSIVER RAHMENVERTRAG ZWISCHEN KFG UND DEN GENERALI VERSICHERUNGEN SEIT 1. APRIL 2015 [ Im Job – und plötzlich erwerbsunfähig ] Die Basis vieler Träume ist das Einkommen. Doch oftmals wird der Wert der eigenen Arbeitskraft unterschätzt. Rund 1 Million Euro Einkommen erzielt beispielsweise ein 25-jähriger Kraftfahrer mit einem Monatsgehalt von 2.000 Euro bis zu seinem 67. Lebensjahr. Eine Summe, mit der sich Träume realisieren lassen. Tatsache ist jedoch, dass nahezu jeder vierte Arbeitnehmer vor Erreichen der Altersrente aus dem Berufsleben ausscheiden muss – unabhängig von Branche, Tätigkeit und Alter. Psychische Erkrankungen sowie Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats sind hierbei die häufigste Ursache für eine Erwerbsunfähigkeit. Der gesetzliche Schutz für Arbeitnehmer im Falle einer Erwerbsunfähigkeit ist unzureichend. Im Jahr 2011 wurden beispielsweise rund 400.000 Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt und im Schnitt folgende monatliche Leistungen gezahlt: Für Männer 652 Euro und für Frauen 576 Euro. Für einen angemessenen Lebensstandard reicht das nicht aus. Erwerbsunfähigkeit ist somit ein existenzbedrohendes Risiko für alle Erwerbstätigen. Finanziell vorsorgen kann man mit einer privater Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Hierzu hat die Kraftfahrergewerkschaft (KFG) mit den Generali Versicherungen in München für Mitglieder und deren Partner einen exklusiven Rahmenvertrag ausgehandelt – einer der fünf größten Erstversicherer in Deutschland mit mehr als 6 Millionen Kunden. Die Generali Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es in den Varianten klassik und smart. Die smart-Variante mit günstigen Anfangsbeiträgen ist für junge Leute bis 34 Jahre gedacht, denn beim Start in den Beruf fehlt es oft noch am finanziellen Spielraum. Deshalb bietet die smart-Variante in den ersten zehn Jahren einen reduzierten Beitrag. Prinzipiell können bei der Generali Erwerbsunfähigkeitsversicherung alle Berufe versichert werden. Die notwendige Risikoprüfung im Vorfeld ist moderat – beim Abschluss der Generali Erwerbsunfähigkeit (EU) werden zum Beispiel nur folgende Fragen gestellt: „Sind Sie bereits erwerbsunfähig bzw. pflegebedürftig oder haben einen Antrag gestellt?“ und „Wurde bei Ihnen einmal Versicherungsschutz gegen Erwerbsminderung/unfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit abgelehnt?" Das Endalter kann in der Regel, je nach Beruf, zwischen 60 und 67 Jahren frei gewählt werden. Eine EU-Rente wird geleistet bei bedingungsgemäßem Eintritt von vollständiger Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Pflegebedürftigkeit (ab 2 Punkten) und bei Demenz, die seit 6 Monaten vorliegt. Die monatlichen Beiträge für diese umfassende Vorsorge sind günstig. So zahlt beispielsweise ein 28-jähriger Kraftfahrer für 1.000 Euro Erwerbsunfähigkeitsschutz im Tarif EU smart einen anfänglichen monatlichen Nettobeitrag von 24,72 Euro. Ein 40-jähriger Kraftfahrer würde für 1.000 Euro Erwerbsunfähigkeitsschutz zum Beispiel 46,20 Euro netto pro Monat im Tarif EU klassik zahlen. Weiterführende Informationen erhalten Interessierte von Herrn Willy Schnieders, Vorsitzender der KFG per Mail unter w.schnieders@kraftfahrergewerkschaft. de. Hinweis Beitragserhöhung Um weiter eine qualitativ hohe Rechtsberatung zu garantieren, wird der Mindestbeitrag ab 1. Juli 2015 auf 20 Euro erhöht. Auszubildende, Arbeitslose und Rentner zahlen weiterhin 5 Euro Beitrag. Magazin der Christlichen Gewerkschaften Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) Vorsitz: Adalbert Ewen . Postfach 70 01 51 . 70571 Stuttgart . Tel.: 0711 2484788-0 . Fax: -21/22 . www.cgm.de . [email protected] Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Vorsitz: Willy Schnieders Birkenstraße 16/17 . 28195 Bremen Tel.: 0511 38892-69 . Fax: 0511 3150-15 www.kraftfahrergewerkschaft.de [email protected] Christliche Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner (CGDE) Vorsitz: Rudolf Bruns Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 92728-50 . Fax: 0681 52012 www.cgde.de . [email protected] Christliche Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (CGBCE) Vorsitz: Werner Benedix Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 92728-10 . Fax: -43 www.cgbce.org . [email protected] Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB (GKH) Vorsitz: Günter Höhn Bielefelder Straße 6 . 33104 Paderborn Tel.: 05254 8046-74 . Fax: -75 www.gewerkschaftgkh.de [email protected] Bund der Hotel-, Restaurant- und Caféangestellten (Union Ganymed) Vorsitz: Rainer Burgunder Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg Tel.: 0203 23447 . Fax: -287644 Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) Vorsitz: Günter Eickmeier Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg Tel.: 0203 23447 . Fax: 0203 287644 [email protected] DGZ . 7/8 2015 17 JUGENDSEITE OECD SKILLS OUTLOOK [ Enge Verknüpfung von Bildung und Arbeitsmarkt erleichtert Berufseinstieg in Deutschland ] Der Anteil hochgebildeter 15- bis 29-Jähriger, die weder in Beschäftigung noch in Bildung oder Ausbildung sind (NEET), ist in Deutschland mit 5,7 Prozent so gering wie in kaum einem anderen OECDLand. Auch unter den jungen Menschen mit mittlerer oder niedriger formaler Bildung ist der NEET-Anteil in Deutschland wesentlich kleiner als im OECDSchnitt. Insgesamt liegt er bei etwa zehn Prozent. Wie aus dem jüngsten „Skills Outlook 2015“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hervorgeht, vollzieht sich der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt in Deutschland vergleichsweise reibungslos. Dagegen sind im OECD-Raum heute mehr als 35 Millionen junge Leute weder in Beschäftigung noch in Bildung oder Ausbildung – noch immer mehr als vor der Krise. Das Risiko jüngerer Menschen, in die Arbeitslosigkeit abzugleiten, ist doppelt so hoch wie das von erfahrenen Arbeitnehmern jenseits der Dreißig. Regierungen müssen laut Bericht mehr dafür tun, den jungen Menschen in ihrem Land einen guten Start ins Arbeitsleben zu ermöglichen. „Es ist nicht nur moralisch, sondern auch wirtschaftlich geboten, das Problem der NEETs anzugehen“, sagte OECD-Generalsekretär Angel Gurría bei der Vorstellung des 18 DGZ . 7/8 2015 Berichts in Berlin. „Zu viele junge Menschen verlassen das Bildungssystem ohne passende Kompetenzen für den Arbeitsmarkt. Und selbst wenn sie geeignete Fähigkeiten haben, werden sie davon abgehalten, diese vollauf zu nutzen. In Deutschland hat die berufliche Bildung eine starke Tradition und hilft dabei, junge Menschen in Arbeit zu bringen und ihre Karrieren zu fördern. Ein guter Grund, unseren neusten Skills Outlook hier zu präsentieren.“ Der Bericht baut auf der Internationalen Vergleichsstudie über die Kompetenzen Erwachsener (PIAAC) auf und analysiert, wie junge Menschen Kompetenzen erwerben, wie sie ihre Fähigkeiten einsetzen und welchen Hindernissen sie bei Berufseinstieg und JUGENDSEITE Karriere begegnen. Ein Problem besteht laut Bericht darin, dass viele Bildungssysteme in der OECD die Menschen ohne praktische Erfahrungen in die Arbeitswelt entlassen. Kaum die Hälfte der akademisch oder beruflich Ausgebildeten in den 22 Ländern des Berichts wurde demnach am Arbeitsplatz geschult. Deutschland sticht aus der Masse hervor: Hier machen knapp drei Viertel der Absolventen im Sekundar-II-Niveau eine Lehre, und auch weiterführende Berufsausbildungen (etwa zu Kaufleuten oder Meistern) gehen fast vollständig mit berufsspezifischen Praxiseinheiten einher. „Wir können von Ländern wie Deutschland eine Menge lernen“, sagte Generalsekretär Gurría. „Die Ausbildung am Arbeitsplatz – sei es in einer Lehre oder anderweitig – ist hier weit verbreitet. Das ist gut für die Auszubildenden, die sich mit den Anforderungen ihres Berufsfeldes vertraut machen können. Und es ist gut für Arbeitgeber, die so oft schon das Potenzial jener prüfen können, die sie später vielleicht einmal einstellen.“ Positiv hebt der Bericht auch hervor, dass der Universitätszugang für Absolventen verschiedener Berufsbildungsprogramme erleichtert wurde. Diese Möglichkeit werde al- lerdings noch nicht besonders stark genutzt. Gleichzeitig brechen in Deutschland etwa ein Drittel der Studierenden an Universitäten und Fachhochschulen ihr Studium ab, das ist etwas mehr als im OECD-Durchschnitt. Bessere Berufsberatung, die nicht nur über die Berufsaussichten, sondern auch über geeignete Karrierewege Auskunft gibt, könnte hier Abhilfe schaffen und dafür sorgen, dass junge Menschen ihr Potenzial voll entfalten. Überall in der OECD erhalten Berufsanfänger weit häufiger befristete Arbeitsverträge als erfahrene Angestellte. In Deutschland ist der Graben zwischen den 15- bis 24-Jährigen und den 25- bis 54-Jährigen so groß wie in kaum einem anderen Land außer der Schweiz. Während in der älteren Gruppe nur jeder Zehnte einen befristeten Vertrag hat, ist es bei den Jüngeren gut jeder Zweite. Befristete Anstellungen können gerade bei Berufsanfängern als Sprungbrett dienen. Oft haben sie aber mindestens ebenso viele Nachteile wie Vorteile: So nutzen Arbeitgeber die Kompetenzen befristet Beschäftigter häufig nicht voll aus. Im OECD-Schnitt sind zwölf Prozent der jungen Erwerbstätigen für ihre Tätigkeit überqualifiziert. Auf der anderen Seite erhalten Arbeitnehmer in befristeten Anstellungen weniger Weiterbildungsmöglichkeiten. In Kombination kann das TIPPS UND HILFE [ Keinen Ausbildungsplatz bekommen – was nun? ] dazu führen, dass ihre Fähigkeiten langfristig gesehen verkümmern. Die Regierungen sollten also sicherstellen, dass unterschiedlich strenge Regelungen zum Beschäftigungsschutz, hohe Mindestlöhne oder Sozialabgaben es für Arbeitgeber nicht unattraktiv machen, junge Menschen einzustellen. In vielen OECD-Ländern haben Kinder aus benachteiligten Familien schwächere Leistungen und am Ende Ihres Bildungsweges auch geringere Kompetenzen als Kinder mit günstigem familiären Hintergrund. In Deutschland ist dieser Zusammenhang nach wie vor stärker ausgeprägt als im OECD-Mittel. OECD-Arbeiten belegen, dass Kinder, die im Vorschulalter eine Betreuungs- oder Bildungseinrichtung besucht haben, später besser lesen und rechnen als Kinder ohne solche Erfahrungen. Besonders groß ist dieser Effekt bei sozial benachteiligten Familien. Gerade ihnen sollte durch qualitativ hochwertige Angebote der Vorschulbildung ein guter Start in die Bildungslaufbahn ermöglicht werden. Wichtig sind laut Bericht außerdem Sonderprogramme für leistungsschwache Schüler. Werden Kinder mit vergrößertem Förderungsbedarf frühzeitig ausfindig gemacht, können diese Programme durch individuelle Förderung verhindern, dass sie die Schule ohne Abschluss verlassen. WERDE MITGLIED! In wenigen Wochen beginnen die neuen Ausbildungsjahrgänge. Wer jetzt noch keine Ausbildungsstelle gefunden hat, muss aber nicht verzweifeln. Auf folgenden Internetseiten findet man nicht nur Stellenmärkte für Ausbildungen, sondern auch viele Informationen, Tipps und Tricks zum Beispiel zur Bewerbung oder zur Stellensuche: http://www.ausbildung.de/ http://www.azubiyo.de https://www.aubi-plus.de So einfach geht‘s zur Facebook Seite der CGM-Jugend! http://www.azubi-azubine.de http://www.azubister.net/ http://www.planet-beruf.de https://www.ihk-lehrstellenboerse.de/ Schickt uns eure Meinung, Inhalte für diese DGZWir . 7/8sind 2015 gespannt. 19 Seite, Kritik & Ideen. WIR DIE SEITE FÜR ALLE MITGLIEDER INTERNES . TERMINE . LESERBRIEFE . GLÜCKWÜNSCHE Aufnahmeantrag Name, Vorname E-Mail Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Geburtsdatum Tel. privat Beruf Krankenkasse Arbeitgeber/Abteilung Familienstand Übertritt aus Gewerkschaft Mitglied derselben seit Geworben durch Werden Sie Mitglied BERUFUNG ZUM EHRENAMTLICHEN RICHTER [ Reinhardt Schiller am BAG ] Geburtsort Tel. geschäftl. Anzahl der Kinder Monatl. Beitrag (Euro) Sepa-Lastschriftmandat Ich ermächtige die CGM, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der CGM auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich bin davon unterrichtet, dass alle Daten zu meiner Person, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes, für die Erfüllung der gewerkschaftlichen und satzungsgemäßen Aufgaben von der CGM erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe der Daten zu Marketingzwecken findet nicht statt. Meine Beiträge sollen ab monatlich vierteljährlich halbjährlich von folgendem Konto abgebucht werden: Konto-Nr. BLZ Kreditinstitut IBAN BIC jährlich Ort, Datum Unterschrift Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung der CGM an. Die Mitgliedschaft kann gemäß § 9 Abs. 2 der CGM-Satzung mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. www.cgm.de 20 DGZ . 7/8 2015 Formular abtrennen und an Ihre Geschäftsstelle schicken: per Fax, per Post oder einfach direkt abgeben. Reinhardt Schiller (Sulzbach/Murr) wurde von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales ab 1. Oktober 2015 für weitere fünf Jahre zum ehrenamtlichen Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt berufen. Die Berufung setzt juristische Erfahrung und langjährige Tätigkeit in der ersten und zweiten Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit voraus. Schiller ist seit über 40 Jahren bei den Christlichen Gewerkschaften beschäftigt und tritt nun im Herbst seine dritte Amtszeit beim Bundesarbeitsgericht an. WIR PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITARBEIT [ Neues Gesicht in Stuttgart ] Ich bin Alexandra Rister, 53 Jahre alt und langjährig berufserfahrene Werbeund Marketingfachfrau. Ausgebildet als Gesellschafts- und Kulturwissenschaftlerin, mit Weiterbildungen für Medien und Publizistik, interessiere ich mich besonders für Tagespolitik und die Veränderungen unserer Lebenswelt sowie des Arbeitsmarktes. Gleich in meiner ersten Arbeitswoche wurde ich herzlich von den Kolleginnen und Kollegen auf der Mitarbeiterkonferenz angenommen. Ich freue mich auf eine lange gemeinsame und erfolgreiche Zusammenarbeit. HAUPTVERWALTUNG [ Neuer Ansprechpartner im Vertrieb ] Mein Name ist Peter Gruber. Ich bin 59 Jahre alt und gelernter Bankkaufmann. Lange Jahre war ich bei der Deutschen Bank in Stuttgart tätig. Dort wurde ich als Gewerkschaftsmitglied auch in den Betriebsrat gewählt und war später als freigestellter stellvertretender Betriebsratsvorsitzender zeitweise auch Mitglied im Gesamtbetriebsrat. Ehrenamtlich engagiere ich mich für die „Tafel“ in Leonberg und für den Sportverein meines Heimatorts. Seit Mitte Mai bin ich für den Vertrieb bei der CGM zuständig und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit den haupt- und ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen. CGM bei Facebook Besuchen Sie unseren Account! Bauernregeln Im Juli warmer Sonnenschein, macht alle Früchte reif und fein. Ein tüchtiges Juligewitter ist gut für Winzer und Schnitter. Fängt der August mit Donnern an, er‘s bis zum End‘ nicht lassen kann. Im August Wind aus Nord - jagt unbeständigs Wetter fort. Zitate Arbeit ist einer der besten Erzieher des Charakters. (Samuel Smiles) Freude an der Arbeit lässt das Werk trefflich geraten. (Aristoteles) Für seine Arbeit muss man Zustimmung suchen, aber niemals Beifall. (Charles-Louis de Montesquieu) Witze Eine Frau, die privat versichert ist, kommt vom Arztbesuch nach Hause. „Und was hat der Arzt gesagt?”, will ihr Mann wissen. „Hundert Euro”, antwortet die Frau. Der Mann sagt: „Das meine ich doch nicht! Was hast du denn?” „Achtzig Euro”, erwidert die Frau. Der Mann wird ärgerlich: „Das meine ich doch auch nicht! Was fehlt dir denn?” Da erklärt sie: „Na zwanzig Euro!” Bundesweite Servicenummer 01803 002757 9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom KREUZWORTRÄTSEL [ Die Gewinner ] Wir gratulieren den zehn Gewinnern des Kreuzworträtsels der DGZ-Ausgabe Mai/Juni 2015. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ! • Franz Berndt • Carl Brieskorn • Dieter Frohnsdorf • Jessica Gehring • Gerhard Köhl • Rosemarie Meier • Harry Pommert • Herrmann Roeder • Johann Sauer • Angelika Strobl DGZ-Postfach Senden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder, Termine, Anregungen, Kritik & Lob. Eine E-Mail an: [email protected] genügt. Wir freuen uns auf viele interessante Beiträge für unsere DGZ. DGZ . 7/8 2015 21 WIR HÖCHSTE AUSZEICHNUNG DER CGM [ Paul Zechmeister mit Adam-Stegerwald-Medaille geehrt ] Paul Zechmeister wurde am heutigen Tag für seine langjährigen Verdienste und aktive ehrenamtliche Arbeit mit der höchsten Anerkennung der Christlichen Gewerkschaft Metall ausgezeichnet. Die Adam-Stegerwald-Medaille (ASM) erinnert an den christlichen Gewerkschaftsführer und Sozialpolitiker gleichen Namens, wie der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen in seiner Laudatio mit historischen Hintergrund und Zeitbezügen ausführte. Im Hauptvorstand der CGM, im Landesvorstand und als langjähriger Bezirksvorsitzender Herrenberg-Böblingen hat der Geehrte durch sein fachliches Wissen Ansehen bei Kolleginnen und Kollegen in der Gewerkschaft erworben. Paul Zechmeister gehört zu den Personen, für die das Wort „christlich“ nicht nur ein äußeres Merkmal, sondern „eine solche der Wirklichkeit und der Tat“ war und ist. leginnen und Kollegen bei der schwierigen Umstrukturierung mit Rat und Tat zur Seite. Dies ging oft stark bis an die Grenzen der Belastung. Deshalb gebührt ihm die Ernennung zum ersten Ehrenvorsitzenden des CGMLandesverbandes Baden-Württembergs. Markus Malm als amtierender Nachfolger im Landesvorsitz der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) in Baden-Württemberg würdigte die mehr als zwölf aktiven Jahre auf dieser Ebene und den Einsatz in der Tarifpolitik. Als Mitglied im Betriebsrat der IBM stand er in der Mitte der 90er Jahre den Kol- Der Einsatz und die Leistung der Kollegen, die mit einer solchen Ehrung ausgezeichnet sind, werden Vorbild, Ansporn und Verpflichtung für alle sein, die heute und in Zukunft für unsere Gewerkschaft Verantwortung tragen, führte Jürgen Stahl, Bezirksvorsitzender in seiner Glückwunschrede aus. v.l.n.r.: Markus Malm (Landesvorsitzender) Adalbert Ewen (Bundesvorsitzender), Paul Zechmeister mit Ehefrau, Adolf Hekele und Jürgen Stahl (Bezirksvorsitzender) Dieser hob hervor, dass zur Erfüllung dieser umfassenden von Paul Zechmeister angenommenen Aufgabe auch der Rückhalt und die Festigung in der Familie und bei Freunden gehören. Mit deren Erscheinen auch an diesem Ehrentage, insbesondere von Adolf Hekele, einem weiteren Träger der ASM die Verbundenheit des Gärtringers zu seiner Region hervortritt. Der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen wünschte bei der Überreichung der Adam-Stegerwald-Medaille und der Urkunden dem Jubilar für die Zukunft alles Gute, Gottes Segen und vor allem Gesundheit. TARIFEINHEITSGESETZ: CGM MAHNT DEN SCHUTZ DER KOALITIONSFREIHEIT AN [ „Hände weg vom Grundgesetz!“ ] Bei dem von der Großen Koalition beschlossenen Gesetz zur Tarifeinheit des bestehenden Tarifvertragsrechts handelt es sich um eine Gefährdung der Tariffähigkeit und den Wegfall des Streikrechts von kleineren Gewerkschaften durch staatliche Einflussnahme, was die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) nicht hinnehmen wird: „Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes darf nicht zu einem Naturschutzpark des DGB‘s und seiner Einzelgewerkschaften verkommen“, kündigt der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen mit Nachdruck an. Obwohl gewichtige Stimmen, u.a. der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, auf die Verfassungswidrigkeit 22 DGZ . 7/8 2015 hinweisen und Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe schon vorbereitet sind, zeigt sich die Bundesregierung unnachgiebig und unbelehrbar. Der Drehund Angelpunkt wird für die Arbeitsgerichte das Bewerten der Verhältnismäßigkeit von Mitteln der Arbeitsniederlegung der Tarifvertragsparteien sein, die gemäß der neuen Gesetzeslage nur noch zugunsten der in den Betrieben mitgliederstärksten Berufsgewerkschaft entschieden werden soll. Die pluralistischen Interessen der Gewerkschaften und die Grundrechte der Arbeitnehmerschaft werden einem angeblich höheren Gut, der vom Staat verordneten „Schaffung einer widerspruchsfreien Ordnung der Arbeitsbeziehungen im Betrieb“ untergeordnet. Hierbei wird die CGM nicht tatenlos zusehen. Das Gesetz zur Tarifeinheit ist ein unstatthafter Eingriff in das grundgesetzlich gesicherte Recht auf Tarifautonomie. Es zielt auf die Blockierung der Handlungsfähigkeit kleiner Gewerkschaften ab und, entgegen der Behauptung seiner Befürworter, führt es auch zu einer Beschränkung des Streikrechts, wie selbst die Bundesregierung mittlerweile offen zugibt. „Es liegt nahe, dass hier auf Zeit gespielt wird, um wirtschaftspolitische Interessen großer Unternehmen auf Kosten der Berufstätigen zu stärken“, mahnt Jurist Ewen. Die Christliche Gewerkschaft Metall lässt sich jedoch die lange Tradition aktiven Verhandelns für ihre Mitglieder und somit auch das Heft eigenständigen Handelns nicht aus der Hand nehmen! ari TARIFGESCHEHEN ANSPRUCH AUF TARIFLICHE LEISTUNGEN [ Stichtagsregelung für Gewerkschaftsmitglieder ] Ein Haustarifvertrag, der einen sozialplanähnlichen Inhalt hat, kann für Leistungen, die zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Nachteile an tarifgebundene Arbeitnehmer gezahlt werden, eine Stichtagsreglung vorsehen, nach der ein Anspruch nur für diejenigen Mitglieder besteht, die zum Zeitpunkt der tariflichen Einigung der Gewerkschaft bereits beigetreten waren. grundlage für das „beE-Monatsentgelt“. Die Klägerin beansprucht von den beiden Beklagten Leistungen nach einem Haustarifvertrag. Die tarifgebundene Beklagte zu 2) plante zu Beginn des Jahres 2012 eine Betriebsschließung in München. In Verhandlungen mit dem in diesem Betrieb bestehenden Betriebsrat und der zuständigen IG Metall konnte eine vollständige Schließung abgewendet werden. Neben einem Standorttarifvertrag schlossen die Beklagte zu 2) und die IG Metall am 4. April 2012 einen „Transfer- und Sozialtarifvertrag“ (TV). Der TV sieht für den Fall einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten zu 2) zum 30. April 2012 und gleichzeitiger Begründung eines „Transferarbeitsverhältnisses“ mit der Beklagten zu 1) in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) durch Abschluss eines dreiseitigen Vertrags die Zahlungen von Abfindungen bis 110.000,00 Euro durch die Beklagte zu 2) sowie Mindestbedingungen für das dann mit der Beklagten zu 1) bestehende Arbeitsverhältnis, u.a. „ein beEMonatsentgelt von monatlich 70 % ihres Bruttomonatseinkommens“, vor. Gleichfalls am 4. April 2012 vereinbarten die Beklagte zu 2) und der Betriebsrat einen „Interessenausgleich“, nach dem sie auch die Regelungen des TV „für alle betroffenen Beschäftigten abschließend übernehmen“. Schließlich schlossen die Beklagte zu 2) und die IG Metall einen weiteren, ergänzenden Tarifvertrag (ETV), der nach seinem persönlichen Geltungsbereich nur für diejenigen Gewerkschaftsmitglieder galt, „die bis einschließlich 23.03.2012, 12.00 Uhr Mitglied der IG Metall geworden sind“. Der ETV regelt eine weitere Abfindung von 10.000,00 Euro sowie ein um 10 vH höhere Bemessungs- Die Revision der Klägerin blieb gegen die klageabweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen vor dem Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Die Anspruchsvoraussetzungen des ETV sind nicht gegeben. Die im persönlichen Geltungsbereich des ETV vereinbarte Stichtagsregelung - 23. März 2012 - ist wirksam. Die Klägerin unterzeichnete mit den beiden Beklagten eine dreiseitige Vereinbarung, in der für den Abfindungsanspruch und die Monatsvergütung auf die beiden Tarifverträge Bezug genommen worden ist. In der Zeit von Juli 2012 bis Januar 2013 war die Klägerin Mitglied der IG Metall. Sie verlangt von den Beklagten die im ETV vorgesehenen weiteren Leistungen. Entgegen der Auffassung der Klägerin handelt es sich dabei nicht um eine sog. einfache Differenzierungsklausel, die zwischen Gewerkschaftsmitgliedern einerseits sowie nicht und anders tarifgebundenen Arbeitnehmern – sog. Außenseitern – andererseits unterscheidet. Der TV und der ETV differenzieren in ihrem personellen Geltungsbereich zwischen verschiedenen Gruppen von Mitgliedern der Gewerkschaft IG Metall und damit allein zwischen tarifgebundenen Arbeitnehmern, also denjenigen Beschäftigten, denen ein Tarifvertrag ohnehin nur Ansprüche vermitteln kann. Die Stichtagsregelung formuliert lediglich Anspruchsvoraussetzungen für tarifliche Leistungen. Die Bestimmungen des ETV erweisen sich auch im Hinblick auf den tariflichen Regelungsgegenstand als wirksam. Den Tarifvertragsparteien kommt auf Grund der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie bei der Bestimmung von Umfang und Voraussetzungen von Ausgleichs- und Überbrückungsleistungen anlässlich einer Teilbetriebsstillegung ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Die Stichtagsregelung orientiert sich am gegebenen Sachverhalt der beabsichtigten Betriebsänderung als einmaligem Vorgang sowie den damit verbun- denen Leistungen unter Berücksichtigung des ausgehandelten Tarifvolumens. Die Bestimmungen des ETV verstoßen auch nicht gegen die sog. negative Koalitionsfreiheit. Die tarifliche Regelungsbefugnis ist von Verfassung und Gesetzes wegen auf die Mitglieder der tarifschließenden Verbände und vorliegend auf die der IG Metall beschränkt. Die „Binnendifferenzierung“ zwischen Gewerkschaftsmitgliedern schränkt weder die Handlungsoder die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers noch die von sog. Außenseitern ein. Diesem Personenkreis bleibt es unbenommen, seine vertraglichen Beziehungen frei zu gestalten. Von den Regelungen des ETV kann gegenüber sog. Außenseitern kein „höherer Druck“ ausgehen, als derjenige, der sich stets ergibt, wenn die individualvertraglichen Vereinbarungen hinter denjenigen Regelungen zurückbleiben, die durch einen Tarifvertrag für die Mitglieder der Gewerkschaft geregelt wurden. Die vertraglichen Verweisungen in der dreiseitigen Vereinbarung auf die unterschiedlichen tariflichen Regelungen des TV und des ETV sind nach der Rechtsprechung des Senats (21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - ua., vgl. auch Pressmitteilung Nr. 24/14) nicht anhand des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zu überprüfen. Sie setzen die in den beiden Tarifverträgen vorgegebenen Regelungen für die Ausgestaltung des dreiseitigen Vertrags zwischen den Parteien um. Schließlich verstößt auch der „Interessenausgleich“ nicht gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 Satz 1 BetrVG. Die Betriebsparteien haben durch die Übernahme der Regelungen des TV, nicht aber des ETV, gerade davon abgesehen, Bestimmungen mit einzubeziehen, die an eine Gewerkschaftsmitgliedschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt anknüpfen. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. April 2015 – 4 AZR 796/13 – Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 25. Juli 2013 - 4 Sa 166/13 - DGZ . 7/8 2015 23 TARIFGESCHEHEN ANSPRÜCHE AUS TARIFVERTRAG [ Günstigkeitsvergleich ] Die Regelungen eines auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund vertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvertrags kommen nach dem in § 4 Abs. 3 TVG verankerten Günstigkeitsprinzip nur zum Tragen, soweit sie gegenüber dem kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dies ist im Wege des sog. Sachgruppenvergleichs zu ermitteln. Ist nach diesen Maßstäben nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die individualvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist, verbleibt es bei der zwingenden Geltung der tariflichen Bestimmungen. Der Kläger, Mitglied der Gewerkschaft ver.di, ist bei der Beklagten beschäftigt. Der Arbeitsvertrag verweist auf die Tarifverträge für die Angestellten/Arbeiter der Deutschen Bundespost TELEKOM (Ost) in ihrer jeweiligen Fassung. 1995 wurde das Arbeitsverhältnis auf die Deutsche Telekom AG (DT AG) übergeleitet. Am 25. Juni 2007 erfolgte ein Betriebsübergang auf die Beklagte. Am selben Tag schloss diese mit der Gewerkschaft ver.di Haustarifverträge ab, die insbesondere hinsichtlich der Arbeitszeiten (Erhöhung der betrieblichen Arbeitszeit von 34 auf 38 Stunden) sowie der Zusammensetzung und Höhe der Vergütung von den bei der DT AG geltenden Tarifverträgen abweichen. Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die Arbeitszeit- und Entgeltregelungen der letztgenannten Tarifverträge seien mit Stand des letzten Betriebsübergangs aufgrund der vertraglichen Bezugnahme auf sein Arbeitsverhältnis weiter anzuwenden. Diese Bestimmungen seien günstiger als die kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Tarifverträge der Beklagten. Er hat deshalb die Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 34 Stunden sowie – für mehrere Monate des Jahres 2011 – insbesondere die Vergütung von wöchentlich vier weiteren Stunden nebst Zuschlägen begehrt. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat der Berufung des Klägers überwiegend stattgegeben. Die Revision der Beklagten vor dem Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts war weitgehend erfolgreich, während die Revision des Klägers zurückzuweisen war. Zwar finden die Tarifverträge der DT AG mit Stand vom 24. Juni 2007 aufgrund der ar- beitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf das Arbeitsverhältnis der Parteien weiter Anwendung. Deren Arbeitszeit- und Entgeltbestimmungen sind aber im maßgebenden Zeitraum nicht günstiger als die für das Arbeitsverhältnis der Parteien unmittelbar und zwingend geltenden Tarifverträge der Beklagten. Bei dem vorzunehmenden Sachgruppenvergleich können Arbeitszeit und das regelmäßig geschuldete Arbeitsentgelt nicht isoliert betrachtet werden. Sie bilden vielmehr eine einheitliche Sachgruppe. Ändert sich eine der zu vergleichenden Regelungen, ist für den betreffenden Zeitabschnitt ein erneuter Vergleich durchzuführen. Ist danach – wie im Entscheidungsfall – im maßgebenden Zeitraum nach den normativ geltenden Tarifverträgen sowohl die Arbeitszeit länger als auch das dem Arbeitnehmer hierfür zustehende Monatsentgelt höher, ist die einzelvertragliche Regelung nicht zweifelsfrei günstiger iSv. § 4 Abs. 3 TVG. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. April 2015 – 4 AZR 587/13 – Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. April 2013 – 6 Sa 2000/12 – BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS [ Schmerzensgeld und Schadensersatz ] Auszubildende, die durch ihr Verhalten bei einem Beschäftigten desselben Betriebs einen Schaden verursachen, haften ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer. Der Kläger und der Beklagte waren als Auszubildende bei einer Firma beschäftigt, die einen Kfz-Handel mit Werkstatt und Lager betreibt. Am Morgen des 24. Februar 2011 arbeitete der damals 19jährige Beklagte an der Wuchtmaschine. Der damals 17jährige Kläger, ein weiterer Auszubildender und ein anderer Arbeitnehmer waren im Raum, der Kläger mehrere Meter entfernt in der Nähe der Aufzugstür. Der Beklagte warf ohne Vorwarnung mit vom Kläger abgewandter Körperhaltung ein ca. 10 g schweres Wuchtgewicht hinter sich. Dieses traf den Kläger am linken Auge, am Augenlid und an der linken Schläfe. Er wurde in einer Augenklinik 24 DGZ . 7/8 2015 behandelt. Im Herbst 2011 und im Frühjahr 2012 unterzog er sich erneut Untersuchungen und Eingriffen, wobei eine Kunstlinse eingesetzt wurde; Einschränkungen aufgrund einer Hornhautnarbe verblieben. Die zuständige Berufsgenossenschaft zahlt dem Kläger eine monatliche Rente iHv. 204,40 Euro. Das Landesarbeitsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, der Wurf sei nicht betrieblich veranlasst gewesen. Der Beklagte habe schuldhaft gehandelt. Das Landesarbeitsgericht hat ihn zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro verurteilt. Die Revision des Beklagten blieb vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist ohne Rechtsfehler. Die Voraussetzungen des Haftungsausschlusses nach § 105 Abs. 1, § 106 Abs. 1 SGB VII sind nicht erfüllt. Die vom Landesarbeitsgericht angenommene Höhe des Anspruchs des Klägers ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. März 2015 – 8 AZR 67/14 – Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 20. August 2013 – 13 Sa 269/13 – © DeVIce I Fotolia.com RECHT AUSBILDUNGSVERGÜTUNG [ Mit öffentlichen Geldern gefördertem Ausbildungsplatz ] Ausbildende haben Auszubildenden nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG auch dann eine angemessene Vergütung zu gewähren, wenn die Ausbildungsplätze mit öffentlichen Geldern gefördert werden. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Funktion der Ausbildungsvergütung abzustellen. Sie soll dem Auszubildenden bzw. seinen Eltern bei der Finanzierung des Lebensunterhalts eine Hilfe sein, die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und in gewissem Umfang eine Entlohnung darstellen. Eine an einschlägigen Tarifverträgen ausgerichtete Ausbildungsvergütung ist stets angemessen. Allerdings sind bei öffentlich geförderten Ausbildungsplätzen Besonderheiten zu berücksichtigen. Hätte ohne die Förderung der Ausbildungsplatz nicht zur Verfügung gestanden und verwertet der Ausbilder die Leistungen des Auszubildenden nicht selbst, kommt die Ausbildung ausschließlich dem Auszubildenden zugute, sodass der Gesichtspunkt einer Entlohnung an Bedeutung verliert. Der Beklagte organisiert als überörtlicher Ausbildungsverbund Förderprogramme für zusätzliche Ausbildungsplätze in Ostthüringen. Die Ausbildung erfolgt bei Praxispartnern in der Privatwirtschaft. Die zur Verkäuferin im Einzelhandel ausgebildete Klägerin erhielt nach Maßgabe der Förderrichtlinien im ersten Ausbildungsjahr eine monatliche Ausbildungsvergütung von 210,00 Euro und im zweiten Ausbildungsjahr von 217,00 Euro. Dies entsprach etwa einem Drittel der tariflichen Ausbildungsvergütung. Die Klägerin hielt diese Ausbildungsvergütungen für nicht angemessen und verlangte die Zahlung der tariflichen Ausbildungsvergütung. Die Vorinstanzen haben der Klage teilweise stattgegeben und der Klägerin Ausbildungsvergütung in Höhe von zwei Dritteln des einschlägigen BAföGSatzes zugesprochen. Die Revision des Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hat den ihm zustehenden Spielraum bei der Beurteilung der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung nicht überschritten. Der BAföG-Satz kann für die Ermittlung der Lebenshaltungskosten eines Auszubildenden ein Anhaltspunkt sein. Seine beschränkten finanziellen Mittel entbinden den Beklagten nicht von der Verpflichtung zur Zahlung angemessener Ausbildungsvergütungen. Die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung hat sich nicht am Budget zu orientieren, sondern ist bereits bei der Vereinbarung des Budgets für die vorgesehene Anzahl von Ausbildungsplätzen zu berücksichtigen. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. März 2015 – 9 AZR 732/13 – Vorinstanz: Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 6. Juni 2013 – 6 Sa 163/12 – In einem Parallelverfahren wurde die Revision des Beklagten aus den gleichen Gründen zurückgewiesen. NACH DER VERKEHRSANSCHAUUNG [ Angemessenheit der Ausbildungsvergütung ] Ausbildende haben Auszubildenden gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG eine angemessene Vergütung zu gewähren. Maßgeblich für die Angemessenheit ist die Verkehrsanschauung. Wichtigster Anhaltspunkt für diese sind die einschlägigen Tarifverträge. Eine Ausbildungsvergütung ist in der Regel nicht mehr angemessen, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag geregelte um mehr als 20 vH unterschreitet. Handelt es sich bei dem Ausbildenden um eine gemeinnützige juristische Person, rechtfertigt allein der Status der Gemeinnützigkeit es nicht, bei der Prüfung der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung von einer Orientierung an den einschlägigen Tarifverträgen abzusehen. Eine durch Spenden Dritter finanzierte Ausbildungsvergütung, die mehr als 20 vH unter den tariflichen Sätzen liegt, ist allerdings noch nicht zwingend unangemessen. Vielmehr kann der Ausbildende die darauf gerichtete Vermutung widerlegen, indem er darlegt, dass besondere Umstände die niedrigere Ausbildungsvergütung rechtfertigen. Der Beklagte ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Zweck der Förderung der qualifizierten Berufsausbildung. Dazu schließt er Berufsausbildungsverträge ab. Die Ausbildung der Auszubildenden erfolgt in seinen Mitgliedsbetrieben. Der im September 1990 geborene Kläger bewarb sich im Januar 2008 bei einem solchen Mitgliedsunternehmen um einen Ausbildungsplatz zum Maschinen- und Anlagenführer. Der Berufsausbildungsvertrag wurde mit dem Beklagten geschlossen. Die Ausbildung erfolgte in dem Unternehmen, bei dem sich der Kläger beworben hatte. Dieser erhielt während des Ausbildungsverhältnisses vom 1. September 2008 bis zum 7. Februar 2012 nur ca. 55 vH der Ausbildungsvergütung nach den Tarifverträgen für die Metall- und Elektroindustrie in Bayern. Mit seiner Klage verlangt der Kläger auf der Grundlage der tariflichen Ausbildungsvergütung die Zahlung weiterer 21.678,02 Euro brutto. Die Klage hatte in allen drei Instanzen Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hat mit Recht die Unangemessenheit der vom Beklagten gezahlten Ausbildungsvergütung festgestellt und entgegen der Ansicht des Beklagten rechtsfehlerfrei angenommen, dass die Ausbildungsvergütung auch eine Entlohnung der geleisteten Arbeit darstellt. Diese kam zwar nicht dem Beklagten selbst, jedoch seinem Mitgliedsunternehmen zugute. Besondere Umstände, die geeignet sein könnten, trotz des Unterschreitens der tariflichen Ausbildungssätze um fast 50 vH die Vermutung der Unangemessenheit der vom Beklagten gezahlten Ausbildungsvergütung zu widerlegen, hat das Landesarbeitsgericht nicht festgestellt. Der Beklagte hat solche Umstände auch nicht dargetan. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. April 2015 – 9 AZR 108/14 – Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 4. September 2013 – 7 Sa 374/13 – DGZ . 7/8 2015 25 RECHT KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE [ Kündigung nach In-vitro-Fertilisation ] Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist eine ohne behördliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Im Fall einer Schwangerschaft nach einer Befruchtung außerhalb des Körpers (Invitro- Fertilisation) greift das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot bereits ab dem Zeitpunkt der Einsetzung der befruchteten Eizelle (sog. Embryonentransfer) und nicht erst mit ihrer erfolgreichen Einnistung (Nidation). Dies hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden und – wie schon die Vorinstanzen – der Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin stattgegeben. Die Klägerin war als eine von zwei Ange- Auflösung Mai/Juni: 7 5 8 1 3 6 2 4 9 26 9 3 2 5 8 4 1 7 6 1 4 6 9 7 2 3 5 8 DGZ . 7/8 2015 8 6 4 2 1 5 7 9 3 2 7 9 8 4 3 5 6 1 5 1 3 7 6 9 8 2 4 6 8 5 4 2 1 9 3 7 3 9 1 6 5 7 4 8 2 4 2 7 3 9 8 6 1 5 stellten seit Februar 2012 in der Versicherungsvertretung des Beklagten beschäftigt. Ermahnungen oder Abmahnungen etwa wegen schlechter Leistungen erhielt sie nicht. Am 14. oder 15. Januar 2013 teilte sie dem Beklagten mit, dass sie seit mehreren Jahren einen bisher unerfüllten Kinderwunsch hege und ein erneuter Versuch einer künstlichen Befruchtung anstehe. Der Embryonentransfer erfolgte am 24. Januar 2013. Am 31. Januar 2013 sprach der Beklagte – ohne behördliche Zustimmung – eine ordentliche Kündigung aus. In der Folge besetzte er die Stelle mit einer älteren Arbeitnehmerin. Am 7. Februar 2013 wurde bei der Klägerin eine Schwangerschaft festgestellt. Hierüber informierte sie den Beklagten am 13. Februar 2013. Die Kündigung ist unwirksam. Die Klägerin genoss bei ihrem Zugang wegen des zuvor erfolgten Embryonentransfers den besonderen Kündigungsschutz des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG. Die Kündigung verstößt zudem gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG iVm. §§ 1, 3 AGG. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 26. Februar 2008 (C-506/06) entschieden, es könne eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts vorliegen, wenn eine Kündigung hauptsächlich aus dem Grund ausgesprochen werde, dass die Arbeitnehmerin sich einer Behandlung zur In-vitroFertilisation unterzogen habe. Im Streitfall durfte das Landesarbeitsgericht nach den gesamten Umständen davon ausgehen, dass die Kündigung wegen der (beabsichtigten) Durchführung einer solchen Behandlung und der damit einhergehenden Möglichkeit einer Schwangerschaft erklärt wurde. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. März 2015 – 2 AZR 237/14 – Vorinstanz: Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 7. März 2014 – 3 Sa 502/13 – SUDOKU 1 5 2 1 4 7 2 1 3 6 2 8 7 2 5 9 9 7 8 5 6 4 8 9 3 5 9 RECHT ENTGELTFORTZAHLUNG BEI ARBEITSUNFÄHIGKEIT [ Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit ] Eine Arbeitsunfähigkeit ist nur dann verschuldet iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG*, wenn ein Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Nur dann verliert er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig an einem solchen Verschulden. Die Klägerin ist eine gesetzliche Krankenkasse. Der alkoholabhängige Herr L., der Mitglied der klagenden Krankenkasse ist, war seit dem Jahr 2007 bis zum 30. Dezember 2011 Arbeitnehmer der beklagten Arbeitgeberin. Herr L. wurde am 23. November 2011 mit einer Alkoholvergiftung (4,9 Promille) in ein Krankenhaus eingeliefert und war in der Folge für über zehn Monate arbeitsunfähig erkrankt. Zuvor hatte er zwei stationäre Entzugstherapien durchgeführt. Es kam jedoch immer wieder zu Rückfällen. Die Klägerin leistete an Herrn L. für die Zeit vom 29. November bis zum 30. Dezember 2011 Krankengeld iHv. 1.303,36 Euro. Die Klägerin macht in dieser Höhe Ansprüche auf Entgeltfortzahlung aus übergegangenem Recht (§ 115 SGB X) gegenüber der Be- klagen geltend. Sie meint, ein Entgeltfortzahlungsanspruch gegen die Beklagte habe bestanden, da es an einem Verschulden des Herrn L. für seinen Alkoholkonsum am 23. November 2011 fehle. Die Beklagte ist der Ansicht, ein Verschulden sei bei einem Rückfall nach mehrfachem stationärem Entzug und diesbezüglich erfolgter Aufklärung zu bejahen. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Bei einer Alkoholabhängigkeit handelt es sich um eine Krankheit. Wird ein Arbeitnehmer infolge seiner Alkoholabhängigkeit arbeitsunfähig krank, kann nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht von einem Verschulden im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts ausgegangen werden. Die Entstehung der Alkoholsucht ist vielmehr multikausal, wobei sich die unterschiedlichen Ursachen wechselseitig bedingen. Dies gilt im Grundsatz auch bei einem Rückfall nach einer durchgeführten Therapie. Im Hinblick auf eine Abstinenzrate von 40 bis 50 % je nach Studie und Art der Behandlung kann nach einer durchgeführten Rehabilitationsmaßnahme jedoch ein Verschulden des Arbeit- nehmers an einem Rückfall nicht generell ausgeschlossen werden. Der Arbeitgeber kann deshalb in diesem Fall das fehlende Verschulden bestreiten. Das Arbeitsgericht hat dann ein medizinisches Sachverständigengutachten zu der Frage einzuholen, ob der Arbeitnehmer den Rückfall schuldhaft iSd. § 3 Abs. 1 EFZG herbeigeführt hat. Lässt sich dies nicht eindeutig feststellen, weil ein Ursachenbündel hierfür vorliegt, geht dies zulasten des Arbeitgebers. Das im konkreten Fall eingeholte sozialmedizinische Gutachten hat ein Verschulden des Arbeitnehmers unter Hinweis auf die langjährige und chronische Alkoholabhängigkeit und den daraus folgenden „Suchtdruck“ ausgeschlossen. *§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG lautet: Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. März 2015 – 10 AZR 99/14 – Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 16. Januar 2014 – 13 Sa 516/13 MASSNAHMEN DES GESUNDHEITSSCHUTZES [ Mitbestimmung des Betriebsrats ] Der Betriebsrat hat bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer öffentlichrechtlichen Rahmenvorschrift betriebliche Regelungen zu treffen hat und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielräume verbleiben. Bei sehr weit gefassten gesetzlichen Generalklauseln zum Gesundheitsschutz (z. B. § 3 Abs. 1 ArbSchG) besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats allerdings nur, sofern eine unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr vorliegt oder eine zum Gesundheitsschutz durchgeführte Gefährdungsbeurteilung (z.B. § 5 ArbSchG) einen Handlungsbedarf ergibt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Arbeitgeberin vertreibt im gesamten Bundesgebiet vor allem Kleidung. Sie einigte sich mit dem Betriebsrat einer Filiale auf die Bildung einer Einigungsstelle zur umfassenden Erledigung aller Themen des Gesundheitsschutzes, die durch Spruch eine „Betriebsvereinbarung über akute Maßnahmen des Gesundheitsschutzes“ aufstellte. Die Arbeitgeberin focht den Beschluss gerichtlich u.a. mit der Begründung an, für die getroffenen Regelungen habe ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht bestanden. Das Landesarbeitsgericht hat den Spruch der Einigungsstelle weitgehend für unwirksam erklärt. Bis auf wenige Ausnahmen habe für die getroffenen Regelungen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht bestanden. Eine Regelungskompetenz der Einigungsstelle ergebe sich insoweit nicht aus gesetzlichen General- klauseln des Gesundheitsschutzes, weil eine objektive Gesundheitsgefahr nicht bestehe. Auch liege eine Gefährdungsbeurteilung, auf deren Grundlage Regelungen zum Gesundheitsschutz bei Mitbestimmung des Betriebsrats getroffen werden könnten, nicht vor; dass sich die Einigungsstelle vor Erlass des Spruchs mit den Gegebenheiten im Betrieb vertraut gemacht habe, genüge hierfür nicht. Das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen zugelassen. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2015 – 23 TaBV 1448/14 DGZ . 7/8 2015 27 RECHT . INFORMATIONEN ARTHROSE DER ZARTEN GELENKE DER HALSWIRBELSÄULE [ Was tun gegen Arthrose? ] Über hunderttausend Menschen erkranken jährlich an einer Arthrose der zarten Gelenke der Halswirbelsäule. Oft ist dies die Folge von jahrelangen Verspannungen im Nacken- und Schulterbereich. Was kann man selbst gegen diese Verspannungen tun? Welche Grundwahrheiten sollte man kennen, und wie kann man vorbeugen? Zu diesen und vielen anderen wichtigen Fragen gibt die Deutsche Arthrose-Hilfe in ihrem neuen Ratgeber „Arthrose-Info“ praktische, leicht anwendbare Tipps, die jeder kennen sollte. Neben hochwertiger und seriöser Informationsarbeit fördert die Deutsche Arthrose-Hilfe auch die Arthroseforschung mit bereits über 280 Forschungsprojekten an deutschen Universitätskliniken. Ein Musterheft des „Arthrose-Info“ kann kostenlos angefordert werden unter: w w w.arthrose.de oder postalisch unter: Deutsche Arthrose-Hilfe e.V., Postfach 11 05 51, 60040 Frankfurt/Main (bitte dann gern eine 0 , 6 2- € - B r i e f marke für Rückporto beifügen). Was kann man selbst gegen Verspannungen tun, um Arthrose vorzubeugen? FORSA-UMFRAGE [ Jeder dritte Autofahrer hält Fortbildungen für wichtig ] Doch nur wenige ältere Menschen nutzen Fortbildungsangebote für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Ohne Pkw im Alter mobil bleiben? Für langjährige und erfahrene Autofahrerinnen und Autofahrer ist das unvorstellbar. Denn der eigene Wagen bedeutet für die meisten ein Stück Lebensqualität. Wer auch im höheren Lebensalter entspannt und unfallfrei mit dem Pkw unterwegs sein will, sollte sein Wissen in einer Fortbildung auffrischen und seine Fahrerfahrung hinsichtlich neuer Anforderungen hinterfragen. Das sollte hin und wieder jeder Verkehrsteilnehmer tun, sagen mehr als ein Drittel der Autofahrer (38 Prozent) laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Bei den über 60-Jährigen sind sogar 42 Prozent dieser Ansicht. Denn auch im Alter gilt: Übung macht den Meister. Mit zunehmendem Alter setzen 28 DGZ . 7/8 2015 sich viele jedoch immer seltener hinters Steuer. Zum Beispiel, weil die tägliche Strecke zur Arbeit entfällt. Dazu können Beeinträchtigungen wie eine eingeschränkte Beweglichkeit das Fahren erschweren. Trotzdem haben 77 Prozent aller Autofahrer noch kein Fahrsicherheitstraining oder -seminar absolviert, um ihre Fahrtüchtigkeit zu verbessern. Bei den über 60-Jährigen sind sogar 79 Prozent zurückhaltend beim Thema Fortbildung. sche Älterer abgestimmt ist – wie zum Bespiel das DVR-Programm „SHT sicher mobil“. „Autofahrer, die schon viele Jahre Fahrerfahrung aufweisen, erproben zielgerichtet, wie sie trotz möglicher Einschränkungen anstehende Fahraufgaben auch zukünftig sicher, entspannt und souverän meistern.“ Sicherheitstrainings sorgen für neue Blickwinkel einer souveränen Fahrkultur. Profis können weiterhelfen, wenn Autofahrer nicht mehr entspannt im Straßenverkehr unterwegs sind. So kann eine Fahrt mit einem Fahrlehrer beispielweise hilfreiche Rückmeldungen für noch sichereres Fahren geben. Die Aktion Schulterblick: Sicher mobil bis ins hohe Alter. Die „Aktion Schulterblick“ des DVR bietet Informationen und Angebote rund um das Thema Mobilität im Alter. Mehr Informationen finden Sie unter www.dvr.de/schulterblick. Kay Schulte vom DVR rät auch zur Teilnahme an einem speziellen Sicherheitstraining (SHT), das auf die Bedürfnisse und Wün- Weitere Informationen zu „SHT sicher mobil“ unter: www.senioren-im-verkehr.de Der DVR wurde 1969 als Verein gegründet und ist mit seinen mehr als 200 Mitgliedsorganisationen die Kompetenzplattform in allen Fragen der Verkehrssicherheit. INFORMATIONEN DAK-Gesundheits Report 2015 [ Doping am Arbeitsplatz – eine Sucht unserer Tage ] „Die Ergebnisse unseres Reports sind ein Alarmsignal. Suchtgefahren und Nebenwirkungen des Hirndopings sind nicht zu unterschätzen – in Anbetracht von Persönlichkeitsveränderung, Abhängigkeit und dem Verlust der Leistungsfähigkeit.“ Dies sagte Prof. Dr. h.c. Herbert Rebscher, Vorsitzender des Vorstands der DAK-Gesundheit, bei der Vorstellung des Gesundheitsreports 2015 seiner Krankenkasse zu „Update: Doping am Arbeitsplatz“. Ein wichtiges Ergebnis der Analyse: Die Anzahl der Arbeitnehmer, die entsprechende Substanzen bereits zum Doping missbraucht haben, ist in den vergangenen sechs Jahren stark gestiegen – von 4,7 auf 6,7 Prozent. Für die repräsentative Studie war untersucht worden, ob und inwieweit Erwerbstätige ohne medizinische Notwendigkeit zu verschreibungspflichtigen Medikamenten greifen. Dazu wurden Arzneimittel-Daten von 2,6 Millionen erwerbstätigen Versicherten analysiert und zusätzlich mehr als 5.000 Berufstätige im Alter von 20 bis 50 Jahren befragt. Danach haben knapp drei Millionen Menschen das „Hirndoping“ wenigstens schon einmal praktiziert. Die Krankenkasse geht zudem von einer hohen Dunkelziffer von bis zu zwölf Prozent aus. Hochgerechnet auf die Bevölkerung haben damit fünf Millionen Erwerbstätige schon einmal die Leistung steigernde oder die Stimmung aufhellende Medikamente zum „Hirndo- ping“ eingenommen. Unter den übrigen Erwerbstätigen ist jeder Zehnte für diese Form des Dopings aufgeschlossen. Regelmäßig dopen sich – so die Studie – knapp eine Million Berufstätige. Auslöser für den Griff zur Pille sind meistens ein hoher Leistungsdruck sowie Stress und Überlastung. Vier von zehn Dopern gaben an, bei konkreten Anlässen (anstehende Präsentationen oder wichtige Verhandlungen) Medikamente einzunehmen. Männer versuchten so vor allem, berufliche Ziele noch besser zu erreichen und auch, um nach der Arbeit noch Energie für Freizeit und Privates zu haben. Frauen nehmen eher Medikamente, damit ihnen die Arbeit leichter von der Hand geht und sie emotional stark genug sind. Die Analyse macht auch deutlich, dass Menschen, die an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit arbeiten oder bei denen Fehler schwerwiegende Konsequenzen haben können, eher zu die Leistung steigernden Medikamenten greifen. Beschäftigte mit viel Kundenkontakt nehmen hingegen überwiegend Tabletten zur Verbesserung der Stimmung: Fast jede fünfte Frau nennt viele Kontakte mit Menschen als Grund für den Medikamenten-Missbrauch. Entgegen der landläufigen Meinung sind es nicht primär Top-Manager oder kreative Personen, die sich mit Medikamenten zu Höchstleistungen puschen wollen. Der Report zeigt den umgekehrten Zusammen- hang: Je unsicherer der Arbeitsplatz und je einfacher die Arbeit selbst, desto höher ist das Risiko für „Hirndoping“. Beschäftigte mit einer einfachen Tätigkeit haben bereits zu 8,6 Prozent Medikamente zur Leistungssteigerung oder zur Stimmungsverbesserung eingenommen. Bei qualifizierten Personen sind es nur 6,7 Prozent und bei Hochqualifizierten waren es 5,1 Prozent. Insgesamt werden zum Hirndoping am häufigsten Medikamente gegen Angst, Nervosität und Unruhe (60,6 Prozent) sowie Medikamente gegen Depressionen (34 Prozent) eingenommen. Etwa jeder achte Doper schluckt Tabletten gegen starke Tagesmüdigkeit. 11,1 Prozent nehmen Betablocker. Mehr als jeder Zweite erhält für die entsprechenden Medikamente ein Rezept von seinem behandelnden Arzt. Jeder Siebte bekommt Tabletten von Freunden, Bekannten oder Familienangehörigen. Jeder Zwölfte bestellt sie ohne Rezept im Internet. Prof. Dr. Klaus Lieb, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitäts-Klinik Mainz erklärt dazu: „Der Bezug aus dem World Wide Web ist riskant. Dort gibt es viele Fälschungen von Medikamenten, die ohne Rezept abgegeben werden und der Gesundheit erheblich schaden können.“ Nach seinen Worten gibt es keine „Wunderpille“. Oft zeigten die Medikamente nur kurzfristige und minimale Effekte im Hinblick auf die kognitive Leistungsfähigkeit. lp EINSTELLUNG VON MITARBEITERN Diese Broschüre aus der Reihe der „Arbeitshilfen für Betriebsräte“ richtet sich insbesondere an die Betriebsratsgremien und der Vorsitzende. Es werden nicht nur die Fragen rund um die Prüfung der Unterlagen und die Entscheidungsfindung, sondern auch die Zustimmungsverweigerung mit den daraus resultierenden Folgen geklärt. Dr. Sascha Lerch und Dr. Lars Weinbrenner beraten als Anwälte Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Das Werk wendet sich an Betriebsräte, Arbeitnehmer vertretende Anwälte, Gewerkschaften und Verbände. Arbeitshilfen für Betriebsräte Dr. Sascha Lerch/Dr. Lars Weinbrenner, Einstellung von Mitarbeitern, Verlag Franz Vahlen, 2015, rund 32 Seiten geheftet ca. € 12,90, ISBN 978-3-80065017-0 Weitere Informationen zu dem Titel finden Sie unter www.vahlen.de/14831059. DGZ . 7/8 2015 29 FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK Betriebsräteseminar „Arbeitsrechtliche Schwerpunktthemen Arbeitnehmerschutzrechte“ In der Zeit vom 18. – 22. Mai 2015 organisierte das Franz-RöhrBildungswerk ein Betriebsräteseminar für Betriebsräte, Ersatzbetriebsräte und Schwerbehindertenvertreter. Veranstaltungsort war das Parkhotel in Bad Füssing. Die Referenten wurden zu dem Thema „Arbeitnehmerschutzrechte“ eingeladen und konnten mit interessanten Beiträgen überzeugen. Der Arbeitsrichter und Vizepräsident des LAG Nürnbergs Joachim Vetter brachte den Teilnehmern in seiner unnachahmlichen Art die Sichtweise des Rechtsvertreters und Richters nahe. Viele Rechtsangelegenheiten wurden ausführlich erörtert. Abgerundet wurde das Seminarthema durch die Beiträge der Referenten RA Karin Milkau, Martina Dräxlmaier und Martin Gerhardt. Psychische Belastung am Arbeitsplatz - Teil 1 Gesunde Betriebe leben länger! 03. - 08. Mai 2015 Ursachen von Stresserleben sind häufig bereits in der Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebs angelegt. Aus Sicht der Mitarbeiter finden sich häufig unklare Verantwortlichkeiten, widersprüchliche Anforderungen, schwierige Kommunikationswege oder mangelhafte Abläufe. Das Betriebsräteseminar „Psychische Belastung am Arbeitsplatz – Gesunde Betriebe leben länger“ informierte über Ursachen und mögliche Auswirkungen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. 30 DGZ . 7/8 2015 FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK . IMPRESSUM IMPRESSUM DGZ Deutsche Gewerkschafts-Zeitung Juli Magazin der Christlichen Gewerkschaften Herausgeber Christliche Gewerkschaft Metall f.d. gf. HV Adalbert Ewen Jahnstraße 12 70597 Stuttgart Tel. 0711 2484788-0 Fax 0711 2484788-21 [email protected] www.cgm.de Redaktion Carolin Hänßler (cah), Alexandra Rister (ari), Reinhardt Schiller (ril), Marina Porrmann (por), Dr. Dieter Leopold (lp) Adalbert Ewen (ewe), rechtlich f. Inhalt verantwortlich Vertrieb Susanne Schmid Redaktionsschluss 1. Juni 2015 Anschrift der Redaktion DGZ-Magazin Postfach 70 01 51 70571 Stuttgart Tel. 0711 2484788-18 Fax 0711 2484788-21 www.gewerkschaftszeitung.org [email protected] ISSN 1434-1581 Gestaltung südflügel gmbh werbeagentur Schillerstraße 21 73033 Göppingen www.suedfluegel.com Druck Bechtel Druck GmbH & Co. KG Hans-Zinser-Straße 6 73061 Ebersbach/Fils www.bechtel-druck.de Fotos DGZ-Redaktion www.fotolia.de Titelbild: © jirikaderabek – Fotolia.com © indigolotos – Fotolia.com 06.07. - 10.07.2015 Aktuelle Rechtsprechung des BAG und der Instanzengerichte – Die 4 Kernbereiche des Betriebsverfassungsgesetz Zavelstein BR, SBV, JAV 07.07. - 10.07.2015 Öffentlichkeitsarbeit im Betriebsrat Wir reden Klartext – Die Macht der Sprache: Kommunikation leicht gemacht ZAVELSTEIN BR, SBV, JAV 29.07. - 31.07.2015 Arbeitsrecht Gegenseitige Pflichten im Arbeitsverhältnis SAARBRÜCKEN Ibis Hotel BR, SBV, JAV Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft Rente oder Armut im Alter? Villa la Collina CADENABBIA BR, SBV, JAV BU & VK KIRKEL BR, SBV, JAV BU & VK STEINHEIM BU & VK BERLIN Hotel Hamburg BU & VK KIRKEL BR, SBV, JAV BU & VK KIRKEL BR, SBV, JAV BU & VK STEINHEIM BU & VK BERLIN JAV / Junge Arbeitnehmer OBERHAMBACH BR, SBV, JAV BU & VK Krone Lamm August 02.08. - 07.08.2015 September 21.09. - 25.09.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft 23.09. - 25.09.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II 28.09. - 02.10.2015 Berlin - Ort der Politik und Geschichte Bildungsstätte d. Arbeitskammer Waldhotel Forsthof Oktober 12.10. - 16.10.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft Bildungsstätte d. Arbeitskammer November 02.11. - 06.11. 2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft 04.11. - 06.11.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II 09.11. - 13.11.2015 JUGENDSEMINAR - Die Jugend im politischen und betrieblichen Alltag 23.11. - 27.11.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft Bildungsstätte d. Arbeitskammer Waldhotel Forsthof Leonrado Hotel Bildungsstätte Oberhambach Vom 18. - 22. Mai 2015 fand eine Betriebsräteschulung statt. Veranstaltungsort war Willingen im Hochsauerland. Björn Zirzlaff, CGM Geschäftsführer aus Berlin, und Horst Liebendahl, der ebenfalls dem Hauptvorstand der CGM anhört, brachten den Teilnehmern alles Wissenswerte rund um das Betriebsverfassungsrecht nahe. Erscheinung Die DGZ erscheint zweimonatlich im Eigenverlag der Christlichen Gewerkschaft Metall, Stuttgart. Der Bezugspreis beträgt jährlich 12 Euro zzgl. Zustellgebühr. (Für Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten.) Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. DGZ . 7/8 2015 31 MAIL AN ... WIR WÜNSCHEN IHNEN EINEN WUNDERSCHÖNEN SOMMER Das richtige Lösungswort senden Sie bitte bis zum 7. August 2015 an: DGZ-Magazin Postfach 70 01 51, 70571 Stuttgart oder E-Mail an: [email protected] Unter den richtigen Einsendungen werden 10 Gewinner durch Losentscheid ermittelt. Es können nur Einsendungen berücksichtigt werden, die die vollständige Privatanschrift beinhalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter einer CGB-Gewerkschaft sind nicht teilnahmeberechtigt. IHRE ANSPRECHPARTNERIN RUND UM DIE DGZ: Carolin Hänßler [email protected] Senden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder, Texte, Kritik & Lob ... Unser „Postfach“ ist immer für Sie geöffnet. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 7. 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