Neue Vorschriften für Elektro- und Elektronikgeräte
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Neue Vorschriften für Elektro- und Elektronikgeräte
Neue Vorschriften für Elektro- und Elektronikgeräte RoHS- und WEEE-Richtlinie Die Richtlinie 2002/95/EG (RoHS - Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment) vom 27.01.2003 verbietet seit dem 01.07.2006 bestimmte Stoffe in neu in Verkehr gebrachten elektrischen und elektronischen Geräten (Ausnahmen für bestimmte Verwendungszwecke sind im Anhang der Richtlinie aufgeführt). Diese verbotenen Stoffe sind Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) und polybromierter Diphenylether (PBDE). Die Richtlinie 2002/96/EG (WEEE – waste electrical and electronic equipment) und ihre Änderungsrichtlinien (2003/108/EG, 2008/34/EG und 2008/112/EG) bezwecken die Vermeidung des Abfalls von Elektro- und Elektronikgeräten. Des Weiteren werden das Recycling, die Wiederverwendung oder sonstige Verwertung dieser Geräte gefördert. Es wurden Verwertungsquoten festgelegt, die sich von Produktgruppe zu Produktgruppe unterscheiden und die bis zum 31.06.2006 erreicht werden mussten. Die Hersteller müssen die Sammlung, Behandlung und Verwertung der im Anhang IA der WEEE genannten Geräte, die nach dem 13.08.2005 in den Markt gebracht werden, gewährleisten. Deutschland hat die RoHS und die WEEE-Richtlinie in einem gemeinsamen Gesetz umgesetzt (Elektround Elektronikgerätegesetz –ElektroG). Novelle der RoHS-Richtlinie Am 01.07.2011 wurde im EU-Amtsblatt die neue Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 2002/95/EG vom 27.01.2003. Diese neue Richtlinie muss bis 02.01.2013 in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Bis dahin gelten die derzeitigen nationalen Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2002/95/EG in der bisherigen Fassung weiter. Die Novelle der RoHS-Richtlinie enthält keine weiteren Stoffverbote (siehe oben), weitet den Anwendungsbereich jedoch aus. Grundsätzlich werden im Anhang I der Richtlinie 2011/65/EU alle elf Gerätekategorien aufgezählt. Von Bedeutung ist die neue Kategorie Nummer 11: „Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind“. Ausdrücklich mit in den Anwendungsbereich fallen nun auch alle Kabel mit einer Nennspannung von weniger als 250 V. Über neue Stoffverbote soll in drei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie 2011/65/EU entschieden werden. Kandidaten hierfür sind vor allem Hexabromocyclododecan (HBCDD), Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Benzylbutylphthalat (BBP) und Dibutylphthalat (DBP). Auch die von Nanomaterialien ausgehenden Gesundheitsgefährdungen sollen in den nächsten drei Jahren wissenschaftlich untersucht werden. Zuletzt bearbeitet am: 01.10.2012 Die Ausnahmen zu den bereits bestehenden Verwendungsverboten von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, PBB und PBDE sind in den Anhängen III und IV der neuen Richtlinie zusammengefasst und sollen regelmäßig an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst werden. Weiterhin wird mit der Novelle eine Harmonisierung mit der Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 (REACH) mit einem effizienteren Mechanismus zur Überprüfung und Änderung der Liste verbotener Stoffe angestrebt. Darüber hinaus wurde die Definition für „homogener Werkstoff“ ergänzt und der Begriff „Wirtschaftsakteur“, welcher Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Vertreiber umfasst, neu eingeführt. Ganz neu sind auch die Artikel 7 bis 18, mit denen die Regelungen zur Konformitätsbewertung, CEKennzeichnung und Marktüberwachung auf alle Geräte, die der RoHS-Richtlinie unterliegen, ausgedehnt werden. Die diesbezüglichen Pflichten der Hersteller, ggf. Bevollmächtigten, Importeuren, und Vertreibern (z.B. auch zu Gerätekennzeichnungen, Produktrückrufen und Dokumentationen) werden hier im Einzelnen aufgelistet. Novelle der WEEE-Richtlinie Am 24.07.2012 wurde im EU-Amtsblatt die neue Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und ElektronikAltgeräte (WEEE) veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 2002/96/EG vom 27.01.2003. Diese neue Richtlinie muss bis 14.02.2014 in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Bis dahin gelten die derzeitigen nationalen Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG in der bisherigen Fassung weiter. Konformität von Alufinish-Produkten mit den Richtlinien 2011/65/EU und 2012/19/EU Bestimmte Alufinish-Produkte werden und wurden bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten zur Metallveredelung verwendet. Mit Ausnahme der Chromatierungen und Spezialpassivierungen (Alfipas 720, Alfipas 721, Alfipas 724, Alfipas 724/2, Alfipas 725, Alficoat 771, Alficoat 791) entsprechen alle Alufinish-Produkte bereits schon jetzt der neuen RoHS-Richtlinie. Sind Sie interessiert an einer chromfreien Vorbehandlung? Für Informationen steht Ihnen unsere Anwendungstechnik oder unser Labor unter der Telefonnummer +49 (0)2632 9297-20 jederzeit gerne zur Verfügung. Zuletzt bearbeitet am: 01.10.2012