15 / 6901

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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6901
15. Wahlperiode
19. 05. 2015
Antrag
der Abg. Ulrich Müller u. a. CDU
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Ergebnisse der Lernstandserhebung mit (Diagnoseund) Vergleichsarbeiten (DVA bzw. VERA) für das
Schuljahr 2014/2015
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. welche Ergebnisse die Lernstandserhebung mit Diagnose- und Vergleichsarbeiten (DVA bzw. VERA) im Schuljahr 2014/2015 zu Tage förderte (möglichst:
schul- und schultypenscharf bzw. nach den Bildungsstandards der jeweiligen
Bildungspläne [Gymnasium 2004, Realschule 2004 und Werkrealschule 2004]
aufgegliedert);
2. wie sie das Leistungsniveau im landesweiten Schnitt über alle Schularten hinweg (insbesondere bezüglich Mathematik und Deutsch) bewertet;
3. ob und gegebenenfalls wo die anonymisierten Ergebnisse öffentlich einzusehen
sind bzw. einzusehen sein werden (über die Stellungnahme zu Ziffer 1 hinaus);
4. falls Ziffer 3 nicht zutrifft, ob und ggf. auf welche Art und Weise noch eine Information des Parlaments erfolgen wird und ggf. warum nicht;
5. inwiefern es bezüglich der Schulen, die überdurchschnittlich abgeschnitten haben, Erklärungen für das positive Abweichen gibt;
6. inwiefern es bezüglich der Schulen, die unterdurchschnittlich abgeschnitten haben, Erklärungen für das negative Abweichen gibt;
7. welche Ergebnisse für die Gemeinschaftsschulen bei der Gesamterhebung auf
Grundlage der Bildungsstandards aus dem Bildungsplan 2004 (für Realschulen)
vorliegen;
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Eingegangen: 19. 05. 2015 / Ausgegeben: 16. 06. 2015
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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8. an welchen Gemeinschaftsschulen bei wie vielen Schülern auf freiwilliger
Grundlage in Bezug auf die Bildungsstandards der weiteren Bildungspläne
(Gymnasium 2004 und Werkrealschule 2004) jeweils der Lernstand erhoben
wurde und welche jeweiligen Ergebnisse vorliegen;
9. welche Konsequenzen sie aus den Erkenntnissen (Ziffern 1, 2, 5 bis 8) ziehen
wird;
10. welche Testheftversionen es seither zur Vergleichsarbeit (VERA 8) gegeben
hat und zukünftig geben wird sowie, ob sie bei der Verwendung unterschiedlicher Testheftversionen der Vergleichsarbeit für das Schuljahr 2015/2016 weiter
Sinn und Zweck dieser vergleichenden Form der Lernstandserhebung gewahrt
sieht und gegebenenfalls, inwiefern.
27. 04. 2015
Müller, Wacker, Traub, Röhm, Dr. Stolz CDU
Begründung
Der Antrag knüpft an den früheren Berichtsantrag mit der Drucksachennummer
15/5173 vom Mai 2014 an. Mit ihm sollen Informationen zu den Ergebnissen des
Schuljahrs 2014/2015 der Lernstandserhebung mit Diagnose- und Vergleichsarbeiten (DVA bzw. VERA) erfragt werden. Dabei interessieren das allgemeine Leistungsniveau, die vom Leistungsdurchschnitt abweichenden Fälle sowie die Gründe
für das Abweichen.
Im Februar wurde seitens des Erstunterzeichners mehrmals die Frage nach diesen
Ergebnissen sowie zu deren Verwendung gestellt. Nach mehreren Anläufen erhielt
er zunächst die schlichte Aussage der Staatssekretärin im Ministerium für Kultus,
Jugend und Sport, dass die Ergebnisse nicht veröffentlicht würden; schließlich antwortete nach einer weiteren Nachfrage ein Vertreter des Ministeriums, dass für
jede Schulart ein Mittelwert bestimmt würde, an welchem sich jede einzelne Schule messen könne. Eine Veröffentlichung der Daten sei nicht vorgesehen. Auch er
könne aber keine Aussage treffen, ob zumindest die jeweiligen Mittelwerte veröffentlicht würden. Auf weitere Nachfrage wurde für die Nichtveröffentlichung keine Begründung gegeben. Dies ist umso erstaunlicher als die Lernstandserhebungen gerade in einer Phase grundlegender Veränderungen in der Schulpolitik eine
wichtige Informationsquelle sind, um auf der Basis der Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz (KMK) die Qualitätsentwicklung aller Schularten voranzubringen. Darüber hinaus hat ein Leistungsvergleich großen Informationswert über
das Geschehen an den jeweiligen Schulen und den Schularten für die Eltern. Sinn
und Zweck der vergleichenden Form der Lernstandserhebung erfordern – über die
Information der jeweiligen Schule bzw. der jeweiligen Lehrer hinaus – zumindest die
Veröffentlichung anonymisierter Ergebnisse; insbesondere gegenüber dem Landtag.
Die in der Vergangenheit mit den Lehrerverbänden abgesprochene Nichtveröffentlichung der Ergebnisse muss gegenüber diesen aktuellen Entwicklungen (neue
Schulstruktur, Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung, vor allem
aber auch Wegfall von Noten und Sitzenbleiben an den Gemeinschaftsschulen)
und dem daraus erwachsenden massiven zusätzlichen Informationsbedarf zurücktreten. Gegebenenfalls wäre eine Umfrage bei den Lehrerverbänden, ob nicht auch
sie Interesse an mehr Transparenz hätten, angezeigt; schließlich könnte auch durch
eine entsprechende Aggregation von Zahlen (notfalls nicht klassen- oder schulscharf) Befürchtungen über örtliche Konflikte entgegengetreten werden.
Die Antragssteller, aber sicher auch die Eltern, Lehrer und die bildungspolitisch
interessierte Öffentlichkeit sind ferner daran interessiert zu erfahren, welche Ergebnisse in den Gemeinschaftsschulen erzielt wurden und in welchem Maße und
mit welchen Ergebnissen dort die Diagnose- und Vergleichsarbeiten für die Werk-
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realschulen bzw. die Gymnasien geschrieben wurden. Schließlich sind Lernstandserhebungen auf den entsprechenden Grundlagen der unterschiedlichen Bildungsstandards bei einer Schulart, die alle Regelabschlüsse anbieten möchte, besonders
bedeutsam. Vor dem Hintergrund, dass die Vergabe von Noten (abgesehen von
den Abschlussklassen) in Gemeinschaftsschulen nicht vorgesehen ist, sollte dieser
Form der Lernstandserhebungen noch größere Bedeutung für den internen wie den
externen Vergleich beigemessen werden.
Die Antragssteller machen mit der letzten Ziffer dieses Antrags auf den geringeren Vergleichswert der Lernstandserhebung im Falle der Verwendung unterschiedlicher Testheftversionen der Vergleichsarbeit an den Gemeinschaftsschulen
aufmerksam. Welche Testheftversion an einer Gemeinschaftsschule zum Einsatz
kommt, erfolgt auf der Basis der Entscheidung der Jahrgangsstufenkonferenz bzw.
der Gesamtlehrerkonferenz. Inwieweit dabei Sinn und Zweck dieser vergleichenden Form der Lernstandserhebung gewahrt bleiben, wird hier in Frage gestellt.
Denn ein Leistungsvergleich setzt eigentlich einen einheitlichen Maßstab voraus
und keine selbstgewählten Niveaustufenunterschiede, wie dies bei den Gemeinschaftsschulen der Fall ist. Trotzdem ist es sinnvoll, auch diese nur schwerlich
vergleichbaren Ergebnisse mit entsprechendem Hinweis auf das jeweils gewählte
Niveau zu veröffentlichen, um eine Basis für Interpretation und Information zu
haben.
Keine Schulart und keine Schule darf sich – gerade in Zeiten neuer Unübersichtlichkeit – der entscheidenden Frage nach dem Maß der Zielerfüllung, Kindern und
Jugendlichen die für ihr Leben nötige Bildung zu vermitteln, entziehen.
Dazu sind die Diagnose- und Vergleichsarbeiten bundesweit vereinbart worden und
sie entfalten ihre orientierende Wirkung für alle Beteiligten nur durch Transparenz.
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 10. Juni 2015 Nr. 32-6500.4/597/1 nimmt das Ministerium für
Kultus, Jugend und Sport nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. welche Ergebnisse die Lernstandserhebung mit Diagnose- und Vergleichsarbeiten (DVA bzw. VERA) im Schuljahr 2014/2015 zu Tage förderte (möglichst:
schul- und schultypenscharf bzw. nach den Bildungsstandards der jeweiligen
Bildungspläne [Gymnasium 2004, Realschule 2004 und Werkrealschule 2004]
aufgegliedert);
Vergleichsarbeiten DVA im Schuljahr 2014/2015:
Die Vergleichsarbeiten DVA wurden letztmalig zu Beginn des Schuljahres
2014/2015 in der Werkrealschule/Hauptschule in Klasse 7 (Deutsch und Mathematik) und in der Realschule und dem Gymnasium in den Klassen 7 und 9 (Deutsch,
Mathematik, Fremdsprachen) eingesetzt. In den Gemeinschaftsschulen, die bereits
siebte Klassen führen, wurden die Vergleichsarbeiten der Realschule in den Fächern Deutsch und Mathematik eingesetzt, da derzeit der Bildungsplan der Realschulen als Grundlage für die Gemeinschaftsschulen verwendet wird.
Die Ergebnisse zu den Vergleichsarbeiten wurden von den Lehrkräften mittels
elektronischer Datenerfassung in speziell dafür aufbereitete Excel-Auswertungsmappen eingegeben. Beim Eintragen der Daten wurden die Ergebnisse automatisch ermittelt und den in einer Pilotierungsstichprobe ermittelten Vergleichswerten
gegenübergestellt. Bei den Vergleichsarbeiten DVA war das Verfahren demnach so
angelegt, dass die Ergebnisse an den Schulen verblieben.
Informationen zu Ergebnissen wurden lediglich aus den Stichprobenschulen an
das Landesinstitut für Schulentwicklung übermittelt. Die Gruppe der Stichprobenschulen setzte sich zusammen aus Werkrealschulen/Hauptschulen, Realschulen
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und Gymnasien. Da die Vergleichsarbeiten die Schülerleistungen in Bezug auf
die schulartspezifischen Bildungsstandards überprüfen und die Aufgabenschwierigkeiten darüber hinaus jeweils schulartspezifisch bestimmt werden, sind sowohl
Inhalte als auch Ergebnisse der Vergleichsarbeiten verschiedener Schularten nicht
unmittelbar miteinander in Beziehung zu setzen.
Vergleichsarbeiten VERA im Schuljahr 2014/2015:
Ab dem Schuljahr 2015/2016 wird sich Baden-Württemberg analog zu VERA 3
an dem bundesweit gültigen Verfahren VERA 8 beteiligen. VERA 8 löst damit die
Vergleichsarbeiten DVA in der Sekundarstufe I ab. Durch die Anbindung an die
von der KMK verabschiedeten Bildungsstandards und dazu entwickelter Kompetenzstufenmodelle bietet VERA 8 den Vorteil kriterial interpretierbarer Ergebnisse,
da die kontinuierliche Kompetenzskala durch das Kompetenzstufenmodell in fünf
gleich große, inhaltlich beschriebene Stufen unterteilt wird. Im laufenden Schuljahr war die Teilnahme an VERA 8 freiwillig.
Nach dem Einsatz und der Korrektur der Vergleichsarbeiten VERA werden die
Testergebnisse anonymisiert in das landeseigene Online-Portal Lernstandserhebungen eingegeben und an das Landesinstitut für Schulentwicklung übermittelt.
Die eingegebenen Daten werden dort teststatistisch analysiert und in Form von Ergebnisrückmeldungen aufbereitet. Den Schulleitungen und den Lehrkräften werden jeweils spezifische Ergebnisrückmeldungen für die Schule und die Klassen im
geschützten Portal zum Download bereitgestellt.
Die Vergleichsarbeiten VERA 3 und VERA 8 (freiwilliger Durchgang) wurden im
April/Mai bzw. Februar/März dieses Jahres geschrieben. Die auf Landesebene aggregierten Ergebnisse aller Schulen stehen frühestens ab Mitte Juli zur Verfügung.
2. wie sie das Leistungsniveau im landesweiten Schnitt über alle Schularten hinweg (insbesondere bezüglich Mathematik und Deutsch) bewertet;
Die Ergebnisse bei den Vergleichsarbeiten DVA sind zwischen den Schularten
nicht vergleichbar, da jeweils schulartspezifische Vergleichsarbeiten zum Einsatz
kamen. Eine Einordnung der Ergebnisse auf der Grundlage von VERA 8 kann
gegenwärtig noch nicht vorgenommen werden, da diese Ergebnisse frühestens ab
Mitte Juli zur Verfügung stehen. Zu berücksichtigen ist, dass die Teilnahme an
VERA 8 im laufenden Schuljahr freiwillig war.
3. ob und gegebenenfalls wo die anonymisierten Ergebnisse öffentlich einzusehen
sind bzw. einzusehen sein werden (über die Stellungnahme zu Ziffer 1 hinaus);
4. falls Ziffer 3 nicht zutrifft, ob und ggf. auf welche Art und Weise noch eine Information des Parlaments erfolgen wird und ggf. warum nicht;
Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten werden regelmäßig im Kontext der Bildungsberichterstattung veröffentlicht und können von jedermann im Internet unter
folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.schule-bw.de/entwicklung/bildungsberichterstattung/
5. inwiefern es bezüglich der Schulen, die überdurchschnittlich abgeschnitten haben, Erklärungen für das positive Abweichen gibt;
6. inwiefern es bezüglich der Schulen, die unterdurchschnittlich abgeschnitten haben, Erklärungen für das negative Abweichen gibt;
9. welche Konsequenzen sie aus den Erkenntnissen (Ziffern 1, 2, 5 bis 8) ziehen
wird;
Die Kultusministerkonferenz hat im März 2012 in einer Vereinbarung zur Weiterentwicklung von VERA bekräftigt, dass die zentralen Funktionen der Vergleichsarbeiten die Unterrichts- und Schulentwicklung darstellen. In der Vereinbarung wird
betont, dass eine Veröffentlichung der Ergebnisse einzelner Schulen abgelehnt wird
und der Umgang mit Ergebnissen durch die Schulaufsicht Regelungen folgen soll,
die der zentralen Funktion der Schul- und Unterrichtsentwicklung entsprechen.
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Als Instrument der Selbstevaluation liegt es gemäß der beschriebenen zentralen
Funktion in der Verantwortung der Schule, aus den Ergebnissen der Vergleichsarbeiten Schlussfolgerungen zu ziehen und Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten.
Im Rahmen der Fremdevaluation erhält die Schule unter anderem eine Rückmeldung darüber, wie sie dieser Verpflichtung gerecht wird. Entsprechende Empfehlungen im Fremdevaluationsbericht können dann im Rahmen der Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht aufgegriffen werden. Dass sich die Nutzung von
Ergebnissen der Vergleichsarbeiten auch in den Kompetenzen der Schülerinnen
und Schüler niederschlägt, konnte in Verbindung mit dem IQB-Ländervergleich
2011 in der Primarstufe belegt werden. Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften,
die VERA 3 als Mittel der Unterrichtsentwicklung begreifen, erzielten bessere Ergebnisse im Lesen und in Mathematik.
7. welche Ergebnisse für die Gemeinschaftsschulen bei der Gesamterhebung auf
Grundlage der Bildungsstandards aus dem Bildungsplan 2004 (für Realschulen) vorliegen;
8. an welchen Gemeinschaftsschulen bei wie vielen Schülern auf freiwilliger
Grundlage in Bezug auf die Bildungsstandards der weiteren Bildungspläne
(Gymnasium 2004 und Werkrealschule 2004) jeweils der Lernstand erhoben
wurde und welche jeweiligen Ergebnisse vorliegen;
Aufgrund des in Ziffer 1 beschriebenen Vorgehens bei den Vergleichsarbeiten DVA
liegen dem Kultusministerium keine Informationen zu den Ergebnissen der Gemeinschaftsschulen vor. Auch zu der freiwilligen Nutzung der Vergleichsarbeiten
DVA von Gymnasien oder Haupt-/Werkrealschulen an den Gemeinschaftsschulen
gibt es keine Hinweise, da dies allein in der Verantwortung der Schulen lag.
10. welche Testheftversionen es seither zur Vergleichsarbeit (VERA 8) gegeben hat
und zukünftig geben wird sowie, ob sie bei der Verwendung unterschiedlicher
Testheftversionen der Vergleichsarbeit für das Schuljahr 2015/2016 weiter
Sinn und Zweck dieser vergleichenden Form der Lernstandserhebung gewahrt
sieht und gegebenenfalls, inwiefern.
Bei den im Schuljahr 2014/2015 erstmalig und auf freiwilliger Basis durchgeführten Vergleichsarbeiten VERA 8 wurden drei Testheftversionen eingesetzt. Bezüglich der künftigen Anzahl der Testheftversionen stehen entsprechende Entscheidungen seitens des IQB (Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen) und
der KMK noch aus.
Ziel unterschiedlicher Testheftversionen ist nicht ein Vergleich der Schularten untereinander, sondern vielmehr eine angemessene Zusammenstellung der Aufgaben
und eine dementsprechende Rückmeldung bezogen auf die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schulart. Dabei orientieren sich die VERAAufgaben aller Testhefte ausschließlich an den Bildungsstandards und müssen
Kriterien guter Testaufgaben erfüllen.
Stoch
Minister für Kultus, Jugend und Sport
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