saunaoronung des freizeitbades aquadrom hockenheim eine

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saunaoronung des freizeitbades aquadrom hockenheim eine
SAUNAORONUNG
DES FREIZEITBADES AQUADROM HOCKENHEIM
EINE EINRICHTUNG DER STADT HOCKENHEIM
1.1. Die besonderen Bestimmungen zur Benutzung der
Sauna ergänzen die Haus- und Badeordnung und
dienen der Sicherheit, der Ordnung und dem Wohlbefinden aller Saunagäste. Mit dem Lösen des
Eintritts wurden diese Bestimmungen als verbindlich
anerkannt. Der Zutritt zur Sauna ist nur mit einem
gültigen Kontrollband gestattet.
1.2. Sowohl zum eigenen Vorteil als auch aus Rücksichtnahme auf andere Saunagäste, die Entspannung
suchen, muss sich jeder Saunagast ruhig verhalten.
1.3. Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt nicht, Kindern
unter 15 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
1.4. Die Nutzung der Saunen, Dampfbäder und Becken
ist nur unbekleidet gestattet. In allen anderen
Bereihen, insbesondere im Gastronomiebreich, sowie
den Ruhe- und Aufenthaltsbereichen bitten wir Sie,
einen Bademantel oder ein den Körper umhüllendes
großes Handtuch an- bzw. umzulegen.
1.5. Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen wird das Tragen von Badeschuhen empfohlen. Dies gilt nicht in
den Saunakabinen und Dampfbädern. Die Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den
Schwitzräumen abgestellt.
1.6. Glasflaschen und andere zerbrechliche Gegenstände
dürfen weder in die Duschräume noch in den
gesamten Saunabereich mitgenommen werden.
1.7. Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und
Getränken ist innerhalb der bewirtschafteten Saunagastronomiebereiche nicht erlaubt.
1.8. Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt.
1.9. Im gesamten Saunabereich ist das Fotografieren,
Filmen und der Gebrauch von Mobiltelefonen nicht
gestattet.
1.10. Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie die gesundheitlichen
Wirkungen der Sauna vertragen, fragen Sie bitte
vorab Ihren Arzt.
1.11. Die Saunagäste haben 20 Minuten vor Ende der
Aquadrom-Öffnungszeiten die Saunaeinrichtungen
zum Duschen und Ankleiden zu verlassen.
2.
VORREINIGUNG
2.1. Jeder Saunagast ist verpflichtet, sich vor dem
Beginn des Saunabadens gründlich zu reinigen.
2.2. Kosmetische Handlungen wie das Färben der Haare,
die Entfernung von Körperbehaarung, das Schneden
von Nägeln u.ä. ist nicht gestattet.
2.3. Das Auswaschen von Textilien, wie Handtüchern,
Unterwäsche, o. ä. ist nicht gestattet.
3.
VERHALTEN IN DEN SAUNA-KABINEN
3.1. Die Benutzung der Sauna-Kabinen ist nur ohne
Bekleidung und mit einem ausreichend großen
Liegehandtuch als Unterlage gestattet. Im Sitzen
3.2.
3.3.
3.4.
3.5.
3.6.
3.7.
3.8.
4.
muss gewährleistet sein, dass die Füße auf dem
Liegetuch stehen.
In Dampfsaunen können aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen, wie z.B. Sitztücher benutzt
werden.
Die Sitzflächen sind mit den vorhandenen Wasserschläuchen zu reinigen.
Badeschuhe dürfen nicht mit in die Sauna-Kabinen
genommen werden. Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Plastik sowie Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht in in Nassbereiche und
Sauna-Kabinen mitgenommen werden.
Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist
zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen
der Sauna-Kabinen mitzunehmen. Das Trocknen
von Handtüchern oder Wäsche in den SaunaKabinen oder auf Heizkörpern anderer Räume ist
wegen der dadurch verursachten Luftverschlechterung untersagt.
Bei Benutzung der Sauna- und Dampfkabinen hat
der Saunagast zu beachten, dass die hohen
Temperaturen, von 40°C am Fußboden und bis zu
100°C an der Decke, für diese Räume charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten.
Insbesondere ist eine Berührung der Öfen sowie
der Dampfaustrittsöffnungen zu vermeiden. Die
Temperaturregeleinrichtungen dürfen nicht abgedeckt oder anderweitig manipuliert werden.
Aufgüsse auf die Saunaöfen werden ausschließlich
vom Saunapersonal durchgeführt. Die Anwendung
von selbst mitgebrachten Saunazusätzen ist nicht
gestattet. Salz- und Honigabreibungen sind nur im
Dampfbad gestattet.
VERHALTEN IM ABKÜHL- UND RUHERAUM,
NUTZUNG SONSTIGER EINRICHTUNGEN
4.1. Vor Benutzung der Tauch- und Schwimmbecken
ist der Körper von Schweiß zu reinigen. Aus Rücksicht auf die anderen Saunagäste und zur
Vermeidung von Unfällen darf nicht in die Becken
hineingesprungen werden.
4.2. Hautpflegemittel jeder Art dürfen vor Benutzung
eines Tauchbeckens nicht angewandt werden.
4.3. Die Benutzung der Fußwärmebecken dient der
Erwärmung der Füße und der Kreislaufanregung.
Die Benutzung dieser Becken zur Reinigung der
Füße ist untersagt.
4.4. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder
einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt
werden.
4.5. Ein Reservieren von Liegen und Stühlen ist nicht
gestattet.
4.6. In Ruheräumen sollen sich die Saunagäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten
Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
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Oberbürgermeister
der Stadt Hockenheim
DA
HAT
JEDER
WASSER
WILLI