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Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
Verleihung von Auszeichnungen
im Feuerwehrwesen
beim
Kreisfeuerwehrverband
Reutlingen
Stand: 15.02.2012
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorwort
4 1. Ehrungen des Deutschen Feuerwehrverbandes
5 1.1 Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze
5 1.2
Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber
6 1.3 Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold
7 1.4 Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille
8 1.5 Silberne Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes
9 1.6 Goldene Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes
10 1.7 Medaille für internationale Zusammenarbeit
11 1.8 Förderschild „Partner der Feuerwehr“
12 2. Ehrungen des Landesfeuerwehrverbandes Baden Württemberg
13 2.1 Ehrenmedaille in Silber des Landesfeuerwehrverbandes Ba-Wü
13 2.2 Ehrenmedaille in Gold des Landesfeuerwehrverbandes Ba-Wü
14 2.3 Ehrennadel des Landesfeuerwehrverbandes in Silber
15 2.4 Ehrennadel des Landesfeuerwehrverbandes in Gold
16 2.5 Albert-Bürger-Medaille
17 3. Ehrungen des Landes Baden Württemberg
18 3.1 Feuerwehr-Ehrenzeichen des Landes Baden-Württemberg
18 3.2 Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe des Landes BadenWürttemberg
19 4. Ehrungen des Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen
20 4.1 Ehrenmedaille des Kreisfeuerwehrverbandes.
20 4.2 Ehrenmitglied des Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen
21 4.3 Ehrenvorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen
22 5. Richtlinien
23 5.1 Richtlinien des DFV für das Überreichen von Auszeichnungen
23 5.2 Richtlinien des DFV für das Tragen von Auszeichnungen
24 5.3 Richtlinien für das Tragen von Bandschnallen
25 5.4
Antragsfristen
26
2
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
6.
Information zu Ehrungen der Jugendfeuerwehr
27 6.2
Ehrungen der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg
28 6.2.1
Ehrennadel in Silber
28 6.2.2
Ehrennadel in Gold
28 6.2.3
Jugendnadel
28 6.3
Ehrungen der Deutschen Jugendfeuerwehr
29 6.4
Ehrungen für Nicht-Feuerwehrangehörige
29 6.5
Tätigkeitsabzeichen
29 6.6
Beantragung, Genehmigung, Verleihung, Kosten
29 7.
Anhang
31 7.1
Antrag auf Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz /
Medaille
31 Antrag auf Verleihung der Medaille für internationale
Zusammenarbeit Bronze/Silber/Gold
33 7.3
Antrag auf Verleihung des Förderschildes Partner der Feuerwehr
35 7.4
Antrag auf Verleihung der Silbernen Ehrennadel des
Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg
36 7.5
Ehrungen der Jugendfeuerwehr
37 7.6
Förderung von Feuerwehrjubiläen durch die SVGebäudeversicherung
37 7.2
3
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
Vorwort
In dieser Zusammenfassung sind alle Ehrungen auf Bundes-, Landes- und
Verbands- und Kreisebene sowie die staatlichen Ehrungen durch das Land BadenWürttemberg aufgeführt.
Den Feuerwehren steht somit eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die bei der Beurteilung
über eine Antragstellung zu beachten ist. Die Antragsteller werden eindringlich
gebeten, stets objektiv und selbstkritisch zu prüfen, ob die Leistungen für die
beabsichtigte Ehrung auch tatsächlich in dem erforderlichen Maße erbracht worden
sind. Bei Verdiensten auf örtlicher Ebene ist es Aufgabe der örtlichen Wehr bzw. der
Gemeinde hierfür eine Anerkennung auszusprechen. Gehen Anträge ein, die den
Vorgaben nicht entsprechen, müssen diese an den Antragsteller zurückgegeben
werden.
Anträge
auf
Verbandsehrungen
sind
beim
Vorsitzenden
des
Kreisfeuerwehrverbandes und bei Anträgen auf staatliche Ehrung beim jeweiligen
Kreisbrandmeister oder auch als Download auf den Internetseiten der jeweiligen
Vergabeorganisationen erhältlich.
Die Anträge sind nach der Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverbandes vom
Vorstand des KFV Reutlingen zu prüfen.
Die Anträge auf Verbandsehrungen müssen grundsätzlich vom Feuerwehrkommandanten unterschrieben sein und mit einer ausführlichen Begründung sowie
mit allen erforderlichen Angaben zu den Personalien des zu Ehrenden versehen
sein. Betrifft die Ehrung den Feuerwehrkommandanten selbst, ist der Antrag vom
stellv. Feuerwehrkommandanten oder Bürgermeister zu unterzeichnen.
Anträge für staatliche Ehrungen und Ehrungen im Kreisfeuerwehrverband sind
mindestens drei Monate vor Durchführung der Ehrung mit Angabe des Termins, an
dem die Ehrung erfolgen soll, beim Kreisbrandmeister (Landratsamt) einzureichen.
Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass auf eine Ehrung kein
Rechtsanspruch besteht. Die Durchführung der Ehrung erfolgt durch die zuständigen
Funktionsträger in feierlicher Form, wie im Anhang beschrieben.
Der Ausschuss des Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen hat am 15.02.2012 dieser
Ehrenordnung zugestimmt. Den redaktionellen Änderungen wurde in der Vorstandssitzung am 02.07.2012 nochmals beraten und den Änderungen zugestimmt.
Gunter Hespeler
Vorsitzender KFV-Reutlingen
4
Markus Ott, Rainer Wenke
stellv. Vorsitzende KFV-Reutlingen
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
1.
Ehrungen des Deutschen Feuerwehrverbandes
1.1 Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze
5
Verleiher:
Deutscher Feuerwehrverband
Voraussetzungen:
Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze wird
verliehen:

Für eine mindestens 10-jährige besonders erfolgreiche und engagierte
Tätigkeit in verantwortlicher Position in der Feuerwehr (z.B. Zugführer)
auf Kommunal, Betriebs- oder Verwaltungsebene

Für eine mindestens 8-jährige besonders erfolgreiche und engagierte
Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Kreis- oder Landesebene (z. B.
Kreisausbilder).

für hervorragende Leistungen im Feuerlöschwesen

für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr

für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr während des Einsatzes, wenn der
Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Lebensgefahr
befunden hat.
Empfänger:
Angehörige der Feuerwehr
Antragsweg:
Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten stellen.
Quote:
Je 800 Feuerwehrangehörige 1 Ehrenkreuz pro Jahr
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
1.2 Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber
Verleiher:
Deutscher Feuerwehrverband
Voraussetzungen:
Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber wird
verliehen:

Für eine mindestens 15-jährige besonders erfolgreiche und engagierte
Tätigkeit in verantwortlicher Position in der Feuerwehr (z. B. Zugführer)
auf Kommunal, Betriebs- oder Verwaltungsebene

Für eine mindestens 10-jährige besonders erfolgreiche und engagierte
Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Kreis - oder Landesebene oder
sonstige überörtliche Tätigkeit.

für hervorragende Leistungen im Feuerlöschwesen

für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr

für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr, wenn der
Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Lebensgefahr
befunden hat.
Empfänger:
Angehörige der Feuerwehr
Antragsweg:
Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten stellen.
Quote:
Je 1.000 Feuerwehrangehörige 1 Ehrenkreuz pro Jahr
Anmerkung: In der Regel wird die Ehrenmedaille des LFV BaWü in Silber zuvor
verliehen.
6
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
1.3 Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold
Verleiher:
Deutscher Feuerwehrverband
Voraussetzungen:
Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold
wird verliehen:

Für eine mindestens 15-jährige besonders erfolgreiche und engagierte
Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Kreis- oder Landesebene oder
sonstige überörtliche Tätigkeit

für hervorragende Leistungen im Feuerlöschwesen

für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr

für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr, wenn der
Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Lebensgefahr
befunden hat.
Empfänger:
Angehörige der Feuerwehr
Antragsweg:
Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten stellen.
Quote:
Je 3.000 Feuerwehrangehörige 1 Ehrenkreuz pro Jahr.
Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold kann erst
verliehen werden, wenn bereits Silber verliehen wurde.
Anmerkung: In der Regel wird die Ehrenmedaille des LFV BaWü in Gold zuvor
verliehen
7
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
1.4 Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille
Verleiher:
Deutscher Feuerwehrverband
Voraussetzungen:
Die Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille wird verliehen:

8
für außerordentliche Verdienste um das Feuerwehrwesen.
Empfänger:
Vornehmlich Personen, die nicht aktiv der Feuerwehr
angehören und für Repräsentanten ausländischer
Organisationen.
Antragsweg:
Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten stellen.
Quote:
Je 3.000 Feuerwehrangehörige 1 Ehrenmedaille pro Jahr
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
1.5 Silberne Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes
Verleiher:
Deutscher Feuerwehrverband
Voraussetzungen:
Die Silberne Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes wird verliehen:

9
an Personen, die besonders aktiv und erfolgreich die Aufgaben und Ziele
der Feuerwehrverbände gefördert haben.
Empfänger:
Angehörige der Feuerwehr und Privatpersonen
Antragsweg:
Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten stellen.
Quote:
Eine Quote besteht nicht. Maßgebend für die
Verleihung sind ausschließlich Verdienste und
Würdigkeit
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
1.6 Goldene Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes
Verleiher:
Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes
Voraussetzungen:
Die Goldene Ehrennadel des Deutschen Feuerwehrverbandes wird verliehen:

10
An Personen, die besonders aktiv und erfolgreich die Aufgaben und Ziele
der Feuerwehrverbände gefördert haben.
Empfänger:
Angehörige der Feuerwehr und Privatpersonen
Antragsweg:
Kann nicht beantragt werden.
Diese Ehrung wird vom Präsidenten des DFV
vorgeschlagen.
Quote:
-
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
1.7 Medaille für internationale Zusammenarbeit
Verleiher:
Deutscher Feuerwehrverband
Voraussetzungen:
Die Medaille für internationale Zusammenarbeit wird
verliehen:

An ausländische Personen, die sich um die internationale Zusammenarbeit
in den Feuerwehren und ihren Verbänden verdient gemacht haben.
Empfänger:
Ausländische Personen
Antragsweg:
Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten stellen.
Quote:
Eine Quote besteht nicht. Um eine Entwertung der
Medaille zu verhindern, ist die Anzahl der jährlichen
Verleihungen nicht zu großzügig zu wählen. Maßgebend
für die Verleihung sind ausschließlich die Verdienste um
die internationale Zusammenarbeit.
Formen:
Die Medaille für internationale Zusammenarbeit gibt es in
drei Stufen:
a. Medaille für internationale Zusammenarbeit
b. Medaille für internationale Zusammenarbeit in Silber
c. Medaille für internationale Zusammenarbeit in Gold
11
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
1.8 Förderschild „Partner der Feuerwehr“
Verleiher:
Deutscher Feuerwehrverband
Voraussetzungen:
Die Förderschild „Partner der Feuerwehr“ wird verliehen:

12
Für partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Feuerwehr sollen Betriebe
ausgezeichnet werden, die in ihrem Betrieb ehrenamtliche
Feuerwehrangehörige beschäftigen und diesen keine Schwierigkeiten bei
der Ausübung der dienstlichen Pflichten bei der Feuerwehr bereiten.
Empfänger:
Handwerk, Handel, Gewerbe, Verwaltung, Industrie
Antragsweg:
Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten stellen.
Quote:
Eine Quote besteht nicht. Maßgebend für die
Verleihung sind ausschließlich Verdienste und
Würdigkeit
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
2.
Ehrungen des Landesfeuerwehrverbandes Baden Württemberg
2.1 Ehrenmedaille in Silber des Landesfeuerwehrverbandes Ba-Wü
13
Verleiher:
Landesfeuerwehrverband Ba-Wü
Voraussetzungen:
Die Ehrenmedaille in Silber wird verliehen:

Für eine mindestens 10-jährige besonders erfolgreiche und engagierte
Tätigkeit in verantwortlicher Position in der Feuerwehr auf Gemeinde-,
Kreis- oder Landesebene

Für eine mindestens 8-jährige besonders erfolgreiche und engagierte
Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Kreisfeuerwehrverbandsebene.

Für herausragende Leistungen im Feuerwehrdienst,

Für Führungs- und Ausbildungstätigkeiten

Für herausragende Förderung der Verbandsarbeit.
Empfänger:
Angehörige der Feuerwehr,
Nichtfeuerwehrangehörige
Antragsweg:
Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten über den Kreisfeuerwehrverband stellen.
Quote:
Je 1.000 Feuerwehrangehörige 1 Ehrenmedaille pro Jahr
Nichtfeuerwehrangehörige
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
2.2 Ehrenmedaille in Gold des Landesfeuerwehrverbandes Ba-Wü
Verleiher:
Landesfeuerwehrverband Ba-Wü
Voraussetzungen:
Die Ehrenmedaille in Gold wird verliehen:

Für eine mindestens 15-jährige besonders erfolgreiche und engagierte
Tätigkeit in verantwortlicher Position in der Feuerwehr auf Gemeinde-,
Kreis-, oder Landesebene

Für eine mindestens 10-jährige besonders erfolgreiche und engagierte
Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Kreisfeuerwehrverbandsebene

Für besonders herausragende Leistungen im Feuerwehrdienst

Für langjährige Führungs- und Ausbildungstätigkeit

Für besonders herausragende Förderung der Verbandsarbeit
Empfänger:
Angehörige der Feuerwehr
Nichtfeuerwehrangehörige
Antragsweg:
Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten über den Kreisfeuerwehrverband stellen.
Quote:
Je 3.000 Feuerwehrangehörige 1 Ehrenmedaille pro Jahr
Nichtfeuerwehrangehörige
Anmerkung: In der Regel wird das Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber
zuvor verliehen.
14
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
2.3 Ehrennadel des Landesfeuerwehrverbandes in Silber
Verleiher:
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
Voraussetzungen:
Die Ehrennadel in Silber wird verliehen:

15
An verdiente Personen, die sich besondere Verdienste durch Unterstützung
der Einrichtungen der Feuerwehr erworben haben. Es sind möglichst enge
Maßstäbe anzulegen.
Empfänger:
Persönlichkeiten, die nicht der Feuerwehr angehören.
Antragsweg:
Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten stellen.
Quote:
-
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
2.4 Ehrennadel des Landesfeuerwehrverbandes in Gold
Verleiher:
Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes BadenWürttemberg
Voraussetzungen:
Die Ehrennadel in Gold wird verliehen:

16
An Persönlichkeiten, die sich um den Verband, das Feuerwehrheim oder
das Feuerwehrwesen des Landes in hervorragender, außerordentlich
bedeutender Weise verdient gemacht haben:
Empfänger:
Persönlichkeiten, die nicht der Feuerwehr angehören.
Antragsweg:
Kann nicht beantragt werden.
Diese Ehrung wird vom Vorstand des LFV BW
vorgeschlagen.
Quote:
-
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
2.5 Albert-Bürger-Medaille
Die Albert-Bürger-Medaille ist die höchste Auszeichnung des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg. Statuten für die Stiftung der Albert- Bürger-Medaille des
Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg.
1. Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg stiftet zur Erinnerung an den
unvergessenen Präsident des baden-württembergischen Feuerwehrverbandes und
dessen Wirken die Albert- Bürger-Medaille für hervorragende Verdienste um das
Feuerwehrwesen in Baden-Württemberg.
2. Die Medaille ist zur Ehrung von Persönlichkeiten bestimmt, die sich durch
hervorragende technische, praktische, organisatorische oder ideelle Leistungen auf
dem Bereich des Feuerwehrwesens besonders ausgezeichnet haben.
3. Die Medaille wird vom Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes verliehen, der
auch das Vorschlagsrecht hat. Sie wird in feierlicher Form in der Regel bei der
Verbandsversammlung oder beim Landesfeuerwehrtag vom Präsident überreicht.
4. Mit der Medaille kann in der Regel jährlich eine Person geehrt werden.
5. Die Medaille zeigt auf der Vorderseite das erhaben geprägte Bild von Albert
Bürger mit Namensunterschrift, Geburts- und Todesjahr. Auf der Rückseite trägt sie
die Inschrift: „Für hervorragende Verdienste um den Landesfeuerwehrverband
Baden-Württemberg“.
6. Über die Verleihung der Medaille wird eine Urkunde erstellt, in der die Verdienste
des Beliehenen besonders gewürdigt werden. Die Urkunde ist vom Präsident zu
unterschreiben.
17
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
3.
Ehrungen des Landes Baden Württemberg
3.1 Feuerwehr-Ehrenzeichen des Landes Baden-Württemberg
Verleiher:
Land Baden-Württemberg
Voraussetzungen:
Das Feuerwehr-Ehrenzeichen wird verliehen:
Für langjährige Verdienste um das Feuerwehrwesen.
Für das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber:
25 Jahre Dienst in der Einsatzabteilung (Übung und Einsatz)
Für das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold:
40 Jahre Dienst in der Einsatzabteilung (Übung und Einsatz)
Für das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold:
50 Jahre Dienst in der Einsatzabteilung (Übung und Einsatz)
Für die Anrechnung der Dienstzeit wird auf die jeweils gültige Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg (VwV Feuerwehrehrenzeichnen) verwiesen.
Die Zeiten der Dienstleistung in der Jugendfeuerwehr, werden ab dem
vollendeten 14. Lebensjahr auf die Dienstzeit angerechnet
Empfänger:
Angehörige der Feuerwehr
Antragsweg:
Auszuzeichnende Personen werden vom
Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem
Kreisbrandmeister (Landratsamt) vorgeschlagen.
Quote:
18
-
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
3.2 Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe des Landes Baden-Württemberg
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Verleiher:
Land Baden-Württemberg
Voraussetzungen:
Das Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe
wird verliehen:

An Personen die sich besonders herausragende Verdienste um das
Feuerlöschwesen erworben haben.

Für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz.
Empfänger:
Angehörige der Feuerwehr
Antragsweg:
Personen, die mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen der
Sonderstufe geehrt werden sollen, können vom
Landratsamt über das zuständige Regierungspräsidium
dem Innenministerium Baden-Württemberg vorgeschlagen
werden.
Quote:
-
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
4. Ehrungen des Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen
4.1 Ehrenmedaille des Kreisfeuerwehrverbandes
Verleiher:
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Voraussetzungen:
Die Medaille wird verliehen:
An Feuerwehrangehörige und Privatpersonen für Leistungen im
Feuerwehrwesen, die eine erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in
verantwortlicher Position
20

Für besonders verdiente Tätigkeiten auf Gemeindeebene

Für besondere Leistungen im Feuerwehrdienst

Für langjährige Führungs- und Ausbildungstätigkeit (mind. 10 Jahre)

Für besondere Förderung der Verbandsarbeit
Empfänger:
Angehörige der Feuerwehr und Privatpersonen
Antragsweg:
Anträge auf Verleihung können die Feuerwehrkommandanten an den Vorsitzenden des KreisfeuerwehrVerbandsvorsitzenden einreichen.
Sie sind nach der Ehrenordnung des
Kreisfeuerwehrverbandes vom Vorstand zu prüfen.
Quote:
-
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
4.2 Ehrenmitglied des Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen
21
Verleiher:
Kreisfeuerwehrverband
Voraussetzungen:
Die Ehrenmitgliedschaft wird verliehen:

An Persönlichkeiten, die sich um den Kreisfeuerwehrverband in
hervorragender und außerordentlich bedeutender Weise verdient gemacht
haben. (In der Regel ist von einer 15-jährigen Mitgliedschaft im
Verbandsausschuss auszugehen).

An Vorstandsmitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes nach dem
Ausscheiden aus mindestens 10-jähriger Amtszeit.
Empfänger:
Angehörige der Feuerwehr und Privatpersonen
Antragsweg:
Kann nicht beantragt werden.
Diese Ehrung wird vom Vorstand des
Kreisfeuerwehrverbandes vorgeschlagen und ist vom
Kreisfeuerwehrverbandsausschuss zu genehmigen.
Quote:
-
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
4.3 Ehrenvorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen
Verleiher:
Voraussetzungen:
Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen
Der Titel Ehrenvorsitzender wird verliehen:
 An Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des
Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen, die sich in hervorragender und
außerordentlich bedeutender Weise um den Kreisfeuerwehrverband
Reutlingen verdient gemacht haben. Sie ist die höchste Auszeichnung die
vom der Kreisfeuerwehrverband Reutlingen verliehen werden kann.
In der Regel ist von einer mind. 10-jährigen Amtsdauer auszugehen.
22
Empfänger:
Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des
Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen
Antragsweg:
Kann nicht beantragt werden.
Diese Ehrung wird vom Vorstand der Kreisfeuerwehrverband Reutlingen vorgeschlagen und ist vom
Kreisfeuerwehrverbandsausschuss zu genehmigen.
Quote:
-
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
5. Richtlinien
5.1 Richtlinien des DFV für das Überreichen von Auszeichnungen
In den meisten Ländern der Bundesrepublik sind nach dem Zweiten Weltkrieg von
den Regierungen wieder staatliche Feuerwehr-Ehrenzeichen, meist in mehreren
Stufen, gestiftet worden. Mit der Verleihung sollen langjährige treue Dienste oder
besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen usw. anerkannt werden.
Die Überreichung solcher verliehenen Auszeichnungen verlangt einen würdigen
Rahmen und das Tragen der Auszeichnungen ist an bestimmte Richtlinien
gebunden.
Überraschungsmoment
Vorgesehene Auszeichnungen sollen stets vertraulich behandelt werden, um den
zu ehrenden Kameraden mit der Auszeichnung überraschen zu können. Dennoch
müssen alle notwendigen Vorbereitungen für eine würdige Form der Verleihung
getroffen werden.
Rahmen
Der angemessene Rahmen für eine solche Verleihung ist z. B. eine Dienstversammlung der Feuerwehr, Verbandsversammlung, der offizielle Teil eines
Kreisfeuerwehrtages, die offizielle Feier zum Jubiläum einer Feuerwehr oder
dergleichen. In besonderen Fällen kann eine solche Ehrung auch im Rahmen
einer Ratssitzung oder Gemeindratssitzung erfolgen. Keinesfalls soll die die
Verleihung von Orden und Ehrenzeichen innerhalb einer geselligen oder gar
Tanzveranstaltung erfolgen. Unter besonderen Umständen kann die
Auszeichnung natürlich auch in der Wohnung des zu ehrenden Kameraden
überreicht werden.
Beteiligung
Die Beteiligung der Feuerwehrkameraden ergibt sich aus der Art der
Veranstaltung. Es ist Ehrensache, dass die Kameraden der eigenen Feuerwehr
möglichst vollzählig anwesend sind. Auch die Vertreter der kommunalen Behörden
sollen zu einer solchen Ehrung besonders geladen werden.
Anzug
Alle Kameraden sollen in einheitlicher Feuerwehrdienstkleidung erscheinen.
Träger von Orden und Ehrenzeichen legen die große Ordensschnalle an.
Räume
Die Versammlungsräume sollen festlich geschmückt sein. Für die
auszuzeichnenden Kameraden muss ein günstiger Aufstellplatz vorgesehen
werden, damit die Verleihung der Orden und Ehrenzeichen unbehindert und
angesichts der versammelten Kameraden durchgeführt werden kann. Da die
Geehrten fast immer nach ihrer Ehrung durch die Presse, … fotografiert werden,
ist ein geeigneter Hintergrund zu wählen.
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Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
Ansprache
Die Aushändigung wird mit einer Ansprache des zuständigen höchsten Feuerwehrführers eingeleitet, die aber nicht zu lang sein soll. Insbesondere soll sie sich
freihalten von leeren Phrasen und übertriebenem Pathos. Vielmehr sollen die
wirklichen Verdienste der zu ehrenden Kameraden objektiv dargestellt werden.
Den Schluss der Ansprache bildet dann etwa der Satz: „In dankbarer
Anerkennung dieser Verdienste hat ihnen der Präsident des Deutschen
Feuerwehrverbandes das Deutsche Feuerwehrehrenkreuz in Silber / Gold
verliehen (…). Ich habe die Ehre, Ihnen diese Auszeichnung in dieser feierlichen
Stunde anheften zu dürfen“. In diesem Augenblick erheben sich alle Anwesenden
Kameraden von den Plätzen.
Urkunde
Darauf überreicht der verleihende Feuerwehrführer dem Kameraden die Urkunde
zu der Auszeichnung, die ihm wiederum von einem Helfer zugereicht wird. Er
verbindet damit seine persönlichen Glückwünsche für den ausgezeichneten
Kameraden.
Anheften der Auszeichnung
Ein Helfer reicht das Ehrenzeichen an, das der Feuerwehrführer dem
auszuzeichnenden Kameraden persönlich anheftet. Die Nadel muss dazu vorher
geöffnet sein. (Das Anheften wird vorher am besten einmal geübt, damit keine
störenden Stockungen eintreten.) Notfalls behilft man sich mit dem bloßen
Einstecken der Nadel und lässt diese später schließen.
Glückwünsche
Nun ist den übrigen Teilnehmern Gelegenheit gegeben, ihre Glückwünsche
anzubringen. Doch sollten längere Ansprachen vermieden werden. Sind sie
unvermeidlich, so soll man sie vorher untereinander abstimmen oder durch einen
Redner für alle Teilnehmer zusammenfassen lassen.
Dank
Ebenso lässt sich der Dank der ausgezeichneten Kameraden zusammenfassen,
indem einer für alle Ausgezeichneten spricht. Es ist jedoch nicht unbedingt
erforderlich, dass der Feuerwehrkamerad nach einer solchen Auszeichnung in
einer besonderen Ansprache dankt.
Ausklang
Ein würdiges kameradschaftliches Beisammensein im Kameradenkreis soll die
Feierstunde beschließen, sofern nicht die offizielle Tagung ihren Fortgang nimmt.
Diese Richtlinien gelten sinngemäß auch bei der Überreichung von Urkunden zu
Verleihung der Ehrenmitgliedschaft, zu Dienstjubiläen und Ähnlichem.
5.2 Richtlinien des DFV für das Tragen von Auszeichnungen
Orden und Ehrenzeichen können entweder im Original (große Ordensschnalle) oder
in verkleinerter Form (Bandschnalle) getragen werden.
24
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
Trageweise im Original mit Band
Orden und Ehrenzeichen, die am Bande zu tragen sind (z. B. Deutsches
Feuerwehr-Ehrenkreuz) werden an der Ordensschnalle an der linken Brustseite
getragen. Die Anstecknadel wird am Feuerwehrrock 1 cm oberhalb der linken
Brusttasche befestigt, so dass das Ehrenkreuz selbst auf der Tasche hängt.
Trageweise im Original ohne Band
Orden und Ehrenzeichen ohne Band sind entsprechend den Statuten zu tragen.
Die Feuerwehr-Ehrenzeichen der Landesregierungen sind auf den Quetschfalten
der linken Brusttasche des Feuerwehrrocks zu tragen. Die als Steckkreuz
ausgebildeten Ehrenzeichen der Sonderstufe werden unterhalb der linken
Brusttasche getragen.
Trageweise an der Bandschnalle
Auf der Bandschnalle werden alle tragbaren Orden und Ehrenzeichen dargestellt.
Die Darstellung erfolgt durch das Ordensband, auf welchem eine Verkleinerung
der Dekoration angebracht ist. Die niedrigste Klasse eines Ordens wird nur durch
das Band dargestellt. Bei Orden und Ehrenzeichen ohne Band wird die
verkleinerte Nachbildung auf einer neutralen Bandunterlage befestigt.
Trageweise an den Anzugsarten
Orden und Ehrenzeichen dürfen nur zum Dienstanzug und zum Ausgehanzug
getragen werden. Zu diesen beiden Anzugsarten sind die Orden und
Ehrenzeichen an der Bandschnalle zu tragen.
Die große Ordensschnalle darf nur zum Ausgehanzug getragen werden und zwar
zu dienstlichen Veranstaltungen und auf besondere Anordnung.
Am Tage der Verleihung werden Orden und Ehrenzeichen im Original den ganzen
Tag über getragen.
Verkleinerungen sind für alle Orden und Ehrenzeichen zugelassen. Für die
Trageweise der Verkleinerungen (Banddekoration oder Metallverkleinerungen) auf
dem Rockaufschlag am zivilen Anzug gibt es keine Vorschriften.
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass jede Feuerwehrauszeichnung vom Träger
eine Vorbildfunktion verlangt. Es dürfen nur tatsächlich verliehene Auszeichnungen
oder persönlich erworbene Leistungsabzeichen getragen werden. Dabei sind die
Regeln der Trageweise zu beachten. Fantasieabzeichen haben an der Feuerwehrdienstkleidung nichts verloren! Festabzeichen werden nur während der jeweiligen
Veranstaltung getragen.
5.3 Richtlinien für das Tragen von Bandschnallen
Bandschnallen wurden in der Feuerwehr in der Nachkriegszeit eher selten getragen
und dann auch nur von höheren Funktionsträgern wie Verbandsfunktionären oder
Führungsdienstgraden auf Kreisebene.
Erst seit den 90er-Jahren setzten sich immer mehr die Bandschnallen auf den
Uniformen aller Feuerwehrangehörigen durch. Dies mag auch dadurch begründet
sein, dass mittlerweile nicht mehr nur Orden und Ehrenzeichen als Bandschnalle
tragbar sind, sondern auch Leistungsabzeichen, Leistungsspange und
Jugendflamme der Jugendfeuerwehr sowie auch Ehrungen auf Kreisebene oft schon
als Bandschnalle erhältlich sind.
25
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
Diese Entwicklung hat sich zudem auch durch die vermehrte Verleihung
sogenannter Einsatzabzeichen, also Abzeichen, die bei längerer Teilnahme eines
Naturkatastropheneinsatzes verliehen werden, verstärkt.
Es gibt bislang in keinem Bundesland eine einheitliche Regelung, wie Bandschnallen
zu tragen sind. Jedoch orientiert man sich in der Trageweise stark an der
Bundeswehr: Hiernach ist die Bandschnalle ausschließlich am Dienstanzug mittig auf
der linken Brustseite oberhalb der Brusttaschenoberkante zu tragen. Es dürfen
maximal vier Auszeichnungen in einer Reihe getragen werden. Ab der fünften
Auszeichnung wird eine neue Reihe unterhalb der ersten begonnen, wobei die fünfte
unter der ersten steht. Bei vielen Orden und Ehrenzeichen ist in den jeweiligen
Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien auch die Trageweise der Bandschnalle
verankert. In der Feuerwehr wird die Bandschnalle lediglich auf dem sog. Dienstrock
der Ausgehuniform getragen.
Folgende Bandschnallen werden üblicherweise getragen:
Bundesverdienstorden;
Deutsches
Feuerwehrehrenkreuz;
Deutsche
Feuerwehrehrenmedaille; Deutsche Feuerwehr-Ehrennadel; Bundesleistungsabzeichen; Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr; Deutsche Jugendleistungsspange; Deutsche Jugendflamme; Deutsches Sportabzeichen; Deutsches
Rettungsschwimmabzeichen; Blutspenderehrennadel des DRK; Landesverdienstorden;
Rettungsmedaillen
der
Länder;
Staatliche
Feuerwehrund
Katastrophenschutzauszeichnungen der Länder; Auszeichnungen des THW bei
Verleihung aufgrund der Zusammenarbeit; Auszeichnungen der Hilfsorganisationen
bei Verleihung aufgrund der Zusammenarbeit; Auszeichnungen der Landesfeuerwehrverbände; Auszeichnungen der Landesjugendfeuerwehren; Auszeichnungen der Kreisfeuerwehrverbände sowie Kreisjugendfeuerwehr; Einsatzabzeichen;
Leistungsabzeichen der Länder; Jugend-Leistungsabzeichen der Länder
Aufgrund der fehlenden Vorschriftenlage wird auf eine gewisse Reihenfolge kein
Wert gelegt. Sind nur eine bis drei Bandschnallen auf einer Uniform vorzufinden,
werden diese oft von rechts beginnend an der Brusttaschenoberkante befestigt,
anstatt dieser mittig, wie bei der Bundeswehr, zu tragen. Ab der zweiten
Auszeichnung muss eine einheitliche Trageschiene verwendet werden, damit eine
geradlinige Position an der Uniformjacke gewährleistet ist.
5.4 Antragsfristen
Für Ehrungen der Feuerwehrangehörigen im Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
gelten folgende Antragsfristen:
Für Ehrungen im Folgejahr ist die Antragsfrist der 01.11. des Vorjahres.
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Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
6. Information zu Ehrungen der Jugendfeuerwehr
Information der
Jugendfeuerwehr Kreis Reutlingen
zur Beantragung von
Ehrenzeichen der Jugendfeuerwehr
(Stand: April 2008)
27
-
Ehrungen der Deutschen Jugendfeuerwehr
-
Ehrungen der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
6.1 Vorwort
Zur Erleichterung des Antragsverfahrens wurde auf Grundlage der gültigen
Ehrungsrichtlinien der Deutschen Jugendfeuerwehr, der Jugendfeuerwehr BadenWürttemberg dieser Ratgeber verfasst. Er soll Antragsberechtigte bei der Erstellung
von Ehrungsanträgen unterstützen, in dem er alle wichtigen Punkte erläutert.
Grundlage für die Genehmigung des Antrages bilden ausschließlich die jeweiligen
Ehrungsrichtlinien.1
6.2 Ehrungen der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg
Mit in Kraft treten der Ehrungsrichtlinie Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg am
01.01.2004 gelten nach folgenden Ehrungsmodalitäten:
6.2.1 Ehrennadel in Silber
Die Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg in Silber wird nach
folgender Maßgabe verliehen:
 Ehrung eines Feuerwehrangehörigen, der mindestens 5 (zehn) Jahre die
Funktion eines Jugendfeuerwehrwartes oder Jugendleiters bekleidet hat;
 Ehrung für Feuerwehrangehörige die mehrjährige qualifizierte Mitarbeit in der
Jugendfeuerwehr als Funktionsträger auf Gemeinde-, Stadt-, Kreis- oder
Landesebene vorweisen können;
 In begründeten Einzelfällen
abgewichen werden.
kann
von
der
zeitlichen
Einschränkung
6.2.2 Ehrennadel in Gold
Die Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg in Gold wird nach
folgender Maßgabe verliehen:
 Ehrung eines Feuerwehrangehörigen für außergewöhnliches Engagement in
der Jugendfeuerwehrarbeit;
 Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg in Silber muss bereits
verliehen sein.
An der Uniform ist nur die höchste erworbene Auszeichnung zu tragen.
6.2.3 Jugendnadel
Die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg verleiht pro angefangene 2.500
Jugendliche im Land Baden-Württemberg die Jugendnadel der Jugendfeuerwehr
Baden-Württemberg an Jugendliche für außergewöhnliche Leistungen und soziales
Engagement innerhalb und außerhalb der Jugendfeuerwehr.
1
Zur Vereinfachung und zur besseren Verständlichkeit wird die männliche Form der Anrede
für beide Geschlechter verwendet.
28
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen
Ehrenordnung
6.3 Ehrungen der Deutschen Jugendfeuerwehr
Es gelten die Verleihungsrichtlinien der Deutschen Jugendfeuerwehr. Ausgezeichnet
werden Feuerwehrangehörige für außergewöhnliches Engagement in der
Jugendfeuerwehrarbeit.
Für die Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr in Silber sollte die Ehrennadel
der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg in Silber oder Gold bereits verliehen sein.
Für die Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr in Gold muss die Ehrennadel
der Deutschen Jugendfeuerwehr in Silber bereits verliehen sein. Zwischen der
Verleihung in Silber und Gold soll ein Zeitraum von fünf Jahren liegen.
6.4 Ehrungen für Nicht-Feuerwehrangehörige
Nachfolgende Ehrungen sind ausschließlich für Nicht-Feuerwehrangehörige
vorgesehen.
Die Floriansplakette der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg wird an NichtFeuerwehranghörige verliehen, die sich für die Förderung der Jugendfeuerwehr
eingesetzt haben.
6.5 Tätigkeitsabzeichen
Das Tätigkeitsabzeichen der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg ist das äußere
sichtbare Zeichen eines Jugendfeuerwehrwartes oder eines Funktionsträgers der
Jugendfeuerwehren auf Kreis- oder Landesebene während seiner aktiven Amtszeit.
Das Abzeichen wird an der rechten Brusttasche getragen.
Die Traditionsnadel der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg ist das äußere
sichtbare Zeichen der ehemaligen Zugehörigkeit zu einer Jugendfeuerwehr. Die
Traditionsnadel kann Angehörigen der Jugendfeuerwehr überreicht werden, die
mindestens zwei Jahre Mitglied der Jugendfeuerwehr waren. Das Abzeichen wird am
linken Revers der Uniform getragen.
Die Überreichung der Traditionsnadel soll bei der offiziellen Übernahme aus der
Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung in würdigem Rahmen durch den
Kommandanten erfolgen.
6.6 Beantragung, Genehmigung, Verleihung, Kosten
Antrag:
Der Antrag ist von einem Kommandanten einer Feuerwehr, die im
Kreisfeuerwehrverband Reutlingen organisiert ist, an den Kreisjugendfeuerwehrwart
schriftlich mit dem beiliegenden Antragsformular zu stellen.
Ehrungsbegründung:
Die beantragende Feuerwehr verpflichtet sich, die Voraussetzungen für die
beantragte Ehrung geprüft zu haben. Die Begründung muss den Tatsachen
entsprechen und die Würdigung und Anerkennung der Dienste des Vorgeschlagenen
hinreichend erkennen lassen. Eine Nennung der Dauer einer Tätigkeit ist hier nicht
ausreichend.
29
Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen
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Ehrenordnung
Genehmigung:
Die genehmigende Stelle ist die jeweils verleihende Organisation.
Verleihung:
Die Verleihung findet durch den Kreisjugendfeuerwehrwart oder durch einen von ihm
beauftragten Vertreter statt. Ehrungen der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg,
bzw. der Deutschen Jugendfeuerwehr können von entsprechenden Vertretern der
Organisation durchgeführt werden.
Ort und Rahmen müssen der Würdigung des zu Ehrenden gerecht werden.
Kosten:
Die Kosten für Ehrenzeichen werden der beantragenden Feuerwehr in Rechnung
gestellt.
Der Rechnungsempfänger ist im Antragsformular zu vermerken.
Antragsfristen:
Für Ehrungen
Antragsfristen:
der
Jugendfeuerwehr
Baden-Württemberg
gelten
folgende
Für Ehrungen im Zeitraum Januar – Juni ist die Antragsfrist der 15.11. des Vorjahres.
Für Ehrungen im Zeitraum Juli – Dezember ist die Antragsfrist der 15.05. des
laufenden Jahres.
Anträge für Ehrungen der Deutschen Jugendfeuerwehr müssen mindestens vier
Monate vor dem Tag der Ehrung gestellt werden.
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7. Anhang
7.1 Antrag auf Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz / Medaille
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7.2 Antrag auf Verleihung der Medaille für internationale Zusammenarbeit
Bronze/Silber/Gold
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7.3 Antrag auf Verleihung des Förderschildes Partner der Feuerwehr
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7.4 Antrag auf Verleihung der Silbernen Ehrennadel des
Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg
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7.5 Ehrungen der Jugendfeuerwehr
http://www.jugendfeuerwehr-bw.de/cms/downloads/viewcategory/14.html
7.6 Förderung von Feuerwehrjubiläen durch die SV-Gebäudeversicherung
Die SV-Gebäudeversicherung gewährt an Feuerwehren, die ein Jubiläum feiern, bei
rechtzeitiger Anmeldung einen freiwilligen Förderbeitrag.
Voraussetzung:
Ab 100-, 125-, 150-, 175-jährigem Bestehen einer
Feuerwehr.
Empfänger:
Freiwillige Feuerwehren
Antragsweg:
(Feuerwehr, Kreisfeuerwehrverband, SV-Vers.) ´
Die entsprechende Feuerwehr muss rechtzeitig – bis spätestens Februar des lfd.
Jahres – den Jubiläumstermin zusammen mit einer entsprechenden Einladung der
SV-Gebäudeversicherung mitteilen.
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Stand 120215 Ersteller: Arbeitsgruppe Ehrenordnung KFV Reutlingen

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