Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 12.06.

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 12.06.
Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 12.06.2006
Der Gemeinderat hatte in seiner letzten öffentlichen Sitzung verschiedene kleinere Punkte zu
beraten. Die Gemeinderäte Biedermann und Gruler waren entschuldigt. Neben den übrigen
Gemeinderäten konnte Bürgermeister Schellenberg außerdem einen Zuhörer sowie Herrn
Sauter von Presse begrüßen.
1. Spenden, Sponsoring und Schenkungen
Beschluss des Gemeinderates über die Annahme von Zuwendungen
Im Jahr 1997 wurde der § 331 des Strafgesetzbuches geändert. Damals wurde nach den
Parteispenden Handlungsbedarf gesehen, die Vorteilsannahme durch das
Korruptionsbekämpfungsgesetz zu verschärfen. Nach diesen Kriterien kann ein
Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter mit einer
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wenn er für die
Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fördert, sich versprechen lässt
oder annimmt. Damit machen sich Amtsträger auch strafbar, wenn sie z.B. Spenden für
Kindergärten, Schulen usw. einwerben. Zu Beginn dieses Jahres wurde deshalb die
Gemeindeordnung geändert und § 78 Abs. 4 GemO eingefügt, der nun diese Möglichkeit
schafft dies zu heielen und ein genaues Verfahren vorsieht.
Danach darf künftig nur noch der Bürgermeister Spenden einwerben. Andere
Gemeindebedienstete oder ehrenamtlich Tätige dürfen das nur, wenn sie vom
Bürgermeister beauftragt sind. Ein Spendenangebot darf nur vom Bürgermeister
entgegengenommen werden. Werden anderen Personen Spenden für die Gemeinde
angeboten, müssen sie das Angebot an den Bürgermeister weiterleiten. Die Annahme der
Spende kann nur der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss erklären.
Spenden für Dritte darf die Gemeinde nur vermitteln, wenn dieser sich an der Erfüllung
gemeindlicher Aufgaben im Sinne von § 1 Abs. 2 GemO beteiligt. Dabei kann es sich um
Einrichtungen in privater Trägerschaft, Vereine, Initiativen und anderes handeln. Die
Vermittlung von Spenden umfasst auch das Einwerben, ferner das Annehmen und
Weiterleiten. Die Verfahrensregeln für Spenden an die Gemeinde gelten damit auch für
die Vermittlung von Spenden an Dritte.
Die Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen des § 78 Abs. 4 GemO gelten für alle
Spenden, unabhängig vom Betrag und Wert, also auch für Kleinspenden. Über die
Annahme von Zuwendungen kann somit nun mehr nur noch der Gemeinderat und über
kleiner Spenden ggf. zusammengefasst pauschal entscheiden.
Für das Jahr 2005 wurden dem Gemeinderat nun die entsprechenden Spenden vorgelegt.
So wurden im vergangen Jahr für die Schule von insgesamt 4 Firmen Geld- und
Sachspenden in einer Gesamthöhe von 95 € angenommen. Für den Jugendraum wurden
von 6 Firmen Geld- und Sachspenden in Höhe von 495 € angenommen.
Einstimmig wurde vom Gemeinderat die Annahmen dieser Spenden nun formal
beschlossen und festgelegt, einen solchen Spendenbericht jährlich einmal vorzulegen und
dieser nach der entsprechenden Beschlussfassung an die Rechtaufsichtsbehörde
weiterzuleiten.
2. Fortsetzung der verlässlichen Betreuungszeit an der Grundschule
Die in den vergangenen Jahren angebotene verlässliche Betreuungszeit an der
Grundschule Wurmlingen hat sich etabliert und wird gerne in Anspruch genommen.
In der Regel beginnt der Unterricht in den Klassen 1 und 2 um 08.25 Uhr und für die
Klassen 3 und 4 um 07.30 Uhr. Er endet für alle Grundschulklassen um 11.50 Uhr.
Zielsetzung dieser verlässlichen Betreuungszeit ist ein Zeitfenster anzubieten, um den
Eltern die Vereinbarkeit zwischen Schule und Beruf zu erleichtern. Die Grundschule soll
dabei jeweils 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet sein. Durch dieses zusätzliche
Betreuungsangebot, das insbesondere auf teilzeitbeschäftigte Elternteile ausgerichtet ist,
soll an jedem Vormittag eine Gesamtbetreuung von z.B. 7.15 Uhr bis 13.00 Uhr erreicht
werden.
Die Umfrage für das neue Schuljahr 2006/2007 erbrachte 11 verbindliche Anmeldungen.
Dabei machen jedoch viele Eltern davon Gebrauch, zwischen den angebotenen
Zeitfenstern zu wählen. Der Schwerpunkt der Anmeldungen liegt in den Morgenstunden.
Werden alle Anmeldungen zusammen gerechnet, liegen umgerechnet insgesamt
Anmeldungen von 6,5 Schülerinnen/Schülern vor.
Aufgrund dieser Anmeldezahlen und der Abstimmung mit der Schulleitung wurde
vorgeschlagen und vom Gemeindrat auch einstimmig beschlossen, diese verlässliche
Betreuungszeit im bisherigen Rahmen anzubieten und fortzuführen. Bei den derzeitigen
Anmeldezahlen verbleibt der Gemeinde dadurch ein Abmangel von rd. 750 €.
3. Abschluss einer Dachnutzungsvertrages für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach
der Elta-Halle
Bereits im Frühjahr letzten Jahres wurde mit der Firma Solarcomplex GmbH ein
Dachnutzungsvertrag für das Dach der Grundschule abgeschlossen. Im vergangenen Jahr
wurde die Anlage mit insgesamt 30 kW (5 x 6 kW) als bürgerfinanzierte Solaranlage
realisiert und in Betrieb genommen.
Entsprechendes Interesse liegt nun auch für die Dachfläche der Elta-Halle vor. Bereits im
Herbst letzten Jahres hat der Gemeinderat deshalb grundsätzlich zugestimmt, auch dieses
Dach für eine bürgerfinanzierte Solaranlage zur Verfügung zu stellen. Ingesamt können
auf dem Dach der Elta-Halle 14 Anlagen á 6 kW realisiert werden. Einige konkrete
Interessenten stehen bereits fest, sodass eine erste Tranche kurzfristig umgesetzt werden
kann. Die Realisierung ist in Mindestgrößen von 3 Anlagen á 6 kW beabsichtigt.
Gleich lautend wie der Vertrag für das Grundschuldach hat der Gemeinderat nun mit
großer Mehrheit auch dem Abschluss eines entsprechenden Dachnutzungsvertrages mit
der Firma Solarcomplex GmbH über das Dach der Elta-Halle zugestimmt.
In wie weit eine Restfläche des Daches für eine entsprechende Brauchwassererwärmung
für die Elta-Halle noch vorbehalten bleiben soll, wird im Zusammenhang einer
allgemeinen Beurteilung zur besseren Nutzung regenerativer Energien noch geprüft.
4. Stellungnahme zu Baugesuchen
Dem Gemeinderat lagen insgesamt 3 Baugesuche zur Stellungsnahme vor, denen jeweils
das Einvernehmen der Gemeinde erteilt wurde. Von besonderer Bedeutung waren dabei
zwei städtebaulich wichtige Vorhaben mitten im Ort. So soll das alte Wohn- und
Ökonomiegebäude auf dem Grundstück Obere Straße 25 abgerissen und das Gelände mit
einem Wohnhaus und einer Doppelgarage neu bebaut werden.
Eine ebenso wesentliche städtebauliche Veränderung wird sich am Gebäudekomplex der
zusammengebauten Gebäude Obere Straße 15 und 17 ergeben. Diese sollen grundlegend
saniert, erneuert und erweitert werden. Auf diesen beiden Baugrundstücken sollen dann
im Erdgeschoß zwei miteinander verbundene dreigeschossige Baukörper entstehen, die
sowohl eine wohnliche als auch gewerbliche Nutzung beinhalten.
Besonders begrüßt wurde bei diesen beiden Vorhaben, dass damit wieder sehr alte und
sanierungsbedürftige Bausubstanz mitten im Ort wieder einer zeitgemäßen Wohnnutzung
zugeführt werden kann und sich im Zentrum ein Angebot an kleineren Wohnungen gerade
auch für ältere und allein stehende Menschen ergibt und sicherlich auch die Ortsmitte
belebt.
Schließlich wurde noch der Errichtung einer Grenzgarage auf dem Grundstück An der
Steig 22 zugestimmt.
5. Anfragen
Durchgang Husar
Bedauert wurde aus den Reihen des Gemeinderates, dass der bisherige Durchgang beim
ehemaligen Gasthaus „Husar“ zwischen der Forststraße und der Straße An der Steig schon
seit mehreren Wochen mit dort abgelagerten Paletten versperrt und damit nicht mehr
möglich ist.
Dies wurde von Bürgermeister Schellenberg bestätigt und bedauert, gleichzeitig jedoch
auch darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Privatgrundstück handelt. Derzeit
werde die rechtlich nicht ganz einfach Frage überprüft, in wie weit es sich hierbei um ein
öffentliches Wegerecht handelt. Allerdings müsse man hierbei bis ins Jahr 1884
zurückgehen, was die Sache nicht gerade erleichtere. Sobald hierzu jedoch
Rechtsicherheit bestehe, werde die künftige Nutzung definitiv geregelt.
Bei sommerlichen Temperaturen konnte der Bürgermeister dann die zügige öffentliche
Beratung nach einer starken dreiviertel Stunde schließen und noch zu einer nichtöffentlichen
Beratung überleiten.