Bericht aus Berlin für die Woche vom 6. bis 10. Juni 2016

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Bericht aus Berlin für die Woche vom 6. bis 10. Juni 2016
Ulli Nissen drückt der Nationalmannschaft die Daumen
Der 17-jährige Frankfurter Schüler Irmanrad Irmanbomy hat am
Planspiel „Jugend und Parlament“ teilgenommen
Ulli Nissen im Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des
Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie
Bericht aus Berlin
für die Woche vom 6. bis 10. Juni 2016
10. Juni 2016
Liebe Frankfurterinnen und Frankfurter,
ich bedaure und respektiere die Entscheidung von Joachim Gauck, nicht für eine zweite Amtsperiode zu kandidieren. Joachim Gauck ist ein hervorragender Bundespräsident. Er hat dem Amt, das er 2012 in einer schwierigen Zeit
übernommen hat, Würde und Gewicht gegeben und ist zu einer Identifikationsfigur für alle Bürgerinnen und Bürger
geworden. Unermüdlich wirbt er dafür, Freiheit und Demokratie nicht als Selbstverständlichkeit zu nehmen, sondern
sie zu schützen und als aktive Bürger zu gestalten.
Am 12. Februar 2017 wird die Bundesversammlung die neue Bundespräsidentin oder den neuen Bundespräsidenten wählen. Weder die SPD noch die Union haben eine Mehrheit in der Bundesversammlung. Deshalb müssen jetzt in Ruhe und mit dem notwendigen Respekt
Wahlkreisbüro
vor dem Amt Gespräche mit allen Beteiligten geführt werden.
Soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft
Es ist ein wichtiger Erfolg, dass wir in der vergangenen Woche mit den Ländern
eine Verständigung über die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erzielt
haben und die Koalitionsspitzen das Bundesteilhabegesetz auf den Weg gebracht haben. Nun muss die Union endlich auch ihre Blockade bei der gleichen
Entlohnung von Frauen und Männern beenden und dafür sorgen, dass die Reform der Erbschaftssteuer wie vereinbart umgesetzt wird. Der andauernde Zwist
zwischen CSU und CDU darf nicht dazu führen, dass Gerechtigkeit und politische Vernunft auf der Strecke bleiben!
Bundesteilhabegesetz: Meilenstein für mehr Selbstbestimmung
Mit dem Bundesteilhabegesetz hat sich die Bundesregierung auf eine der wichtigsten sozialen Reformen in dieser Legislaturperiode verständigt. Ich bin überzeugt: Es ist ein bedeutender Schritt hin zur umfassenden gesellschaftlichen
Teilhabe und für ein selbstbestimmteres Leben von Menschen mit Behinderungen.
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Ulli Nissen, MdB
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Künftig sollen Leistungen aus der Eingliederungshilfe getrennt von Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. der Grundsicherung erbracht werden. Damit erhalten die Betroffenen mehr Autonomie, z.B. weil sie ihren Lebensmittelpunkt
eigenständig bestimmen können. Zudem werden die Regeln zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen erheblich verbessert: Bereits 2017 werden die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich und für
Vermögen von heute 2.600 Euro auf 25.000 Euro erhöht. Diese Beträge ihres Einkommens bzw. ihres Vermögens
können Menschen künftig behalten, ohne dass sie auf die Eingliederungshilfe angerechnet werden. 2020 werden
weitere Verbesserungen kommen, u.a. durch eine weitere Anhebung der Vermögensfreigrenze auf dann 50.000
Euro und insbesondere durch den Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens.
Ein weiterer Erfolg: Wir haben durchgesetzt, dass die Mehrkosten für die Reform der Eingliederungshilfe nicht auf
die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd. Euro angerechnet werden.
IM DEUTSCHEN BUNDESTAG
Der Antrag „Erinnerung und Gendenken an den Völkermord an den Armeniern“
Der Deutsche Bundestag hatte am 2. Juni 2016 den gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
Bündnis 90/Die Grünen „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen
Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ mit den Stimmen aller Fraktionen des Deutschen Bundestages
verabschiedet. Der Antrag gedenkt der Opfer der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern und anderen
christlichen Minderheiten vor über hundert Jahren, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich geführt haben. Zugleich bedauert er die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reichs trotz eindeutiger Informationen nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen.
Im Nachgang zur Verabschiedung des Antrags kam es zu persönlichen Angriffen des türkischen Staatspräsidenten
auf elf deutsche Abgeordnete mit türkischen Wurzeln. Der Bundestagspräsident Norbert Lammert hat am Donnerstag im Deutschen Bundestag ganz klar Stellung dazu bezogen: "Dass ein demokratischer gewählter Staatspräsident
im 21. Jahrhundert seine Kritik an demokratisch gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit Zweifeln
an deren türkischer Abstammung verbindet, ihr Blut als 'verdorben' bezeichnet, hätte ich nicht für möglich gehalten.
[…] Die Verdächtigung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages als 'Sprachrohr' von Terroristen weise ich in
aller Form zurück. […] Wir werden entsprechend darauf reagieren mit allen Möglichkeiten, die uns im Rahmen der
Gesetze zur Verfügung stehen." Ich bin froh, dass Norbert Lammert so klare Worte gefunden hat.
Sicherheit und Freiheit brauchen einen starken Rechtsstaat
Die Verhaftung von vier Verdächtigen, denen die Planung eines Terroranschlags in Düsseldorf vorgeworfen wird,
hat deutlich gemacht: Deutschland ist wie andere Länder in Europa ein potenzielles Angriffsziel des islamistischen
Terrors.
Im Kampf gegen internationalen Terror ist eine effektive Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden entscheidend.
Der Entwurf des Anti-Terror-Gesetzes, den wir in erster Lesung beraten haben, sieht daher u.a. vor, den Informationsaustausch über nationale Grenzen hinweg zu verbessern. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird eine gesetzliche Grundlage zur Errichtung bzw. Teilnahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz an Gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten geschaffen werden, was öffentliche Sicherheit und Datenschutz im internationalen Informationsausgleich gleichermaßen stärkt. Zudem ist vorgesehen, die Höchstdauer der
innerdeutschen Gemeinsamen (Projekt-) Dateien von Polizei und Nachrichtendiensten auf Fünf Jahre zu verlängern.
Telekommunikationsdienstleister sollen darüber hinaus künftig zur zuverlässigeren Nutzeridentifizierung bei PrepaidKunden durch Vorlage eines Ausweisdokumentes verpflichtet werden. Außerdem soll die Bundespolizei künftig –
wie das Bundeskriminalamt auch – verdeckte Ermittler bereits zur Gefahrenabwehr einsetzen dürfen und nicht erst
zur Strafverfolgung.
Roland Jahn als Stasi-Unterlagen Beauftragter wiedergewählt
Der Bundestag hat den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Roland Jahn, am 9. Juni wiedergewählt.
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Investmentbesteuerung reformiert
Der Deutsche Bundestag hat am 9. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Investmentbesteuerung angenommen. Damit wird ein neues Besteuerungssystem für Publikums-Investmentfonds eingeführt. Es
basiert auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und Anleger. Unter dieses System fallen mit Ausnahme von Personengesellschaften zunächst alle „Kapitalanlagevehikel“ unabhängig von ihrer rechtlichen Ausgestaltung oder ihrem Anlegerkreis. Das bisherige Besteuerungssystem wird nur noch für Spezial-Investmentfonds fortgeführt, in die grundsätzlich nur institutionelle Anleger investieren dürfen. Bei Spezial-Investmentfonds werden anders
als bei Personengesellschaften nicht alle Einkünfte dem Anleger zugerechnet. Vielmehr bedarf es für die Zurechnung einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung. Die Abgrenzung zwischen Investmentfonds und Investitionsgesellschaften entfällt. Das Gesetz enthält ferner Sonderregelungen für die offene Investmentkommanditgesellschaft
zur Bündelung von Altersvorsorgevermögen (sogenanntes Pension-Asset-Pooling) und Verschmelzungsregelungen
für Spezial-Investmentfonds und für Altersvorsorgevermögenfonds. Danach ist eine steuerneutrale Verschmelzung
nur bei Fonds möglich, die dem Recht des gleichen Staates unterliegen. Aufgegriffen wird auch die Problematik der
sogenannten Cum/Cum-Geschäfte.
Verbraucherschutz im Baurecht stärken
Mit dem Gesetzentwurf, den wir am 10. Juni in erster Lesung beraten haben, wird das Werkvertragsrecht modernisiert und den Anforderungen von Bauvorhaben angepasst. Im Vordergrund steht dabei der Verbraucherschutz. Der
Gesetzentwurf regelt u.a., dass Bauunternehmer künftig verpflichtet sind, Verbrauchern vor Vertragsschluss eine
Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen, die bestimmten Mindestanforderungen genügt. Dies ermöglicht Verbrauchern einen genauen Überblick über die angebotene Leistung. Neu ist eine Pflicht der Parteien, im Bauvertrag
eine verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit zu treffen. Außerdem sollen Verbraucher künftig das Recht erhalten, einen Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu widerrufen. Wenn sich während der Bauausführung Wünsche und Bedürfnisse des Bauherrn wandeln, kann Änderungsbedarf entstehen. Die geplanten Neuregelungen erleichtern es dem Bauherrn, den Vertragsinhalt im Einvernehmen mit dem Unternehmer an seine neuen
Wünsche anzupassen (Anordnungsrecht des Bestellers). Außerdem sollen beide Vertragsparteien den Bauvertrag
künftig aus wichtigem Grund kündigen können. Ebenfalls geregelt wird die Übernahme der Aus- und Einbaukosten
im Falle mangelhafter verbauter Materialien.
MEINE WOCHE IM DEUTSCHEN BUNDESTAG
Die hohen Mieten in den Ballungsgebieten beschäftigen die Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit der SPD-Bundestagsfraktion nach wie vor. Wir sind hier im ständigen Austausch mit dem Deutschen
Mieterbund. Mit der Mietpreisbremse, dem Bestellerprinzip, der Wohngeldreform, der Erhöhung der Bundesmittel
für den sozialen Wohnungsbau, dem Programm „Altersgerecht umbauen“ und nicht zuletzt mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen haben wir die Bedingungen für den Neu- und Umbau von bezahlbaren Wohnungen
deutlich verbessert. Nun zeigen erste Studien, dass die Mietpreisbremse nicht überall die Erfolge erzielt, die möglich wären und die Mieterinnen und Mieter die Instrumente, die ihnen das Gesetz zur Hand gibt, nicht nutzen. Deshalb will die SPD das Gesetz an zwei zentralen Stellen nachbessern:
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Mehr Transparenz: Vermieterinnen und Vermieter müssen zur Offenlegung der Vormiete verpflichtet werden.
Kein Umgehen der Mietpreisbremse
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Rückzahlungsanspruch ab Vertragsabschluss. Bei zu viel geforderter Miete gilt der Anspruch rückwirkend für
drei Jahre
Hierzu hat das Land Berlin eine Bundesrats-Initiative vorgelegt, die die SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich unterstützt.
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Zusätzlich wollen wir mit der zweiten Stufe der Mietrechtsreform Mieterinnen und Mieter bei den Kosten für Modernisierungsmaßnahmen entlasten und den Mietspiegel stärken und rechtssicher machen. Hierzu hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vorgelegt:
 Senkung der Modernisierungsumlage
 Mietspiegel rechtssicher gestalten und den Bezugszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete auf acht Jahre ausdehnen
 Einführung von Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen nach Modernisierung
 Einführung einer Härtefallregelung, wonach finanzielle Härte bei mehr als 30 Prozent Bruttokaltmiete vom Nettoeinkommen vorliegt
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert darüber hinaus:
 Übertragung der sog. Schonfristregelung des § 559 Abs. 3 Nr. 2 BGB auf ordentliche Kündigungen wegen Zahlungsverzugs
 Überarbeitung des § 565 BGB dahingehend, dass gewerbliche Kündigungen ausgeschlossen sind, wenn die
Weitervermietung von Wohnraum zu sozialen, karitativen oder gemeinnützigen Zwecken ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Das betrifft viele soziale Träger in Großstädten
 Anpassung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz um ein wirksames Vorgehen gegen wucherische Mietpreisüberhöhungen zu ermöglichen
Herzliche Grüße
Ihre/Eure
ULLIS SOMMERTREFF
29. Juni 2016, 17.30 Uhr
SPD-Hof
Fischerfeldstr. 7-11
60311 Frankfurt
Ulli Nissen lädt Dich/Sie herzlich zu ULLIS SOMMERTREFF ein. Für das leibliche Wohl ist gesorgt, u.a. mit
Gutem vom Grill.
Anmeldungen bitte unter:
[email protected] oder
Tel. 069 2999 888 - 610
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