Stellungnahme zum Gutachten zur verkehrlichen Erschließung

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Stellungnahme zum Gutachten zur verkehrlichen Erschließung
Stellungnahme zum Gutachten zur verkehrlichen Erschließung
Im Landesentwicklungsplan von 2010 werden folgende Vorgaben gemacht für die öffentliche
Verkehrserschließung:
„Siedlungsschwerpunkte sollen gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden sein. Städte
und Gemeinden sollen möglichst eine Anbindung an den schienengebundenen Nahverkehr haben. „
„Der ÖPNV soll den Belangen von Pendlern im Berufs- und Ausbildungsverkehr sowie Urlaubs- und
Erholungsverkehr Rechnung tragen. Von einem guten ÖPNV sollen Familien, Jugendliche, ältere und
Menschen mit Behinderung profitieren.“
Der zweite Regionale Nahverkehrsplan definiert folgende Ziele für OH:
„Unter verantwortlicher Beteiligung der Städte, Ämter und Gemeinden ist die Sicherstellung und
Weiterentwicklung eines ausreichenden Bedienungsstandards zu gewährleisten, der wirtschaftlich
verantwortbar ist und finanziell nachvollziehbar ist.“
„Durch Maßnahmen zur Verlagerung auf den ÖPNV soll der motorisierte Individualverkehr möglichst
rasch zurückgeführt werden. Der ÖPNV muss einer zeitgerechten Beförderung der Nutzer angemessen
sein. „
„Der ÖPNV soll der Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen
sowie der Verbesserung der Infrastruktur, des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit dienen. Er soll
so gestaltet werden, dass er eine attraktive und umweltverträgliche Alternative zum Individualverkehr
darstellt.“
„Die besondere Nachfrage im Tourismus ist angemessen zu berücksichtigen.“
Die Umsetzung der Zielvorstellung muss sich an einem angemessenen Verhältnis von Aufwand und
Nutzen orientieren.
Auswirkungen der Trassenvarianten für Timmendorfer Strand
Beim Ausbau der Bestandstrasse bleibt eine gute Anbindung an den Schienenfern-und Nahverkehr
erhalten.
Die Trassenvarianten A, X und X4 sehen einen Haltepunkt auf einem Feld zwischen Groß Timmendorf
und der Autobahn A 1 vor. Der Haltepunkt wäre 1,7 KM entfernt von der Ortslage Timmendorfer Strand,
was eine erhebliche Beeinträchtigung für alle Bahnnutzer bedeutet. Die Bahnreisenden müssten per
Zubringer Bus oder Taxi nach Timmendorfer Strand gebracht werden. Das verursacht einen zusätzlichen
Zeitaufwand und Kosten.
Noch unattraktiver wäre ein Haltepunkt vor Pansdorf westlich der A 1, wie es für die Variante E
vorgesehen ist. Die Entfernung von Timmendorfer Strand zum Bahnhaltepunkt wäre 2,2 KM. Eine
derartige Entfernung könnte zu einem deutlichen Rückgang der Bahnnutzer führen. Ein schlechter ÖPNV
ist ein Standortnachteil für die Gemeinde, die gern Neubürger ansiedeln möchte, besonders junge
Familien mit Kindern. Tagestouristen aus Lübeck oder Hamburg könnten den Strand nicht mehr fußläufig
erreichen wie jetzt und würden eventuell ausbleiben bei einer so großen Entfernung.
Somit stehen die Varianten A, X, X4 und E den Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan und dem
Nahverkehrskonzept entgegen. Der ÖPNV würde sich bei diesen Varianten verschlechtern und sich
negativ auf die gemeindliche Entwicklung auswirken. Prognostiziert wird ein Rückgang des
Nachfragepotenzials um 50%. Von 832 Ein- und Ausstiegen pro Tag könnte die Zahl auf 416 sinken. An
den Kosten für Bus- oder Taxizubringerdienste wird zum Teil der Steuerzahler beteiligt, da Buslinien
meistens nicht kostendeckend betrieben werden können.
Der Erhalt des Haltepunktes in Timmendorfer Strand ist für die gemeindliche Entwicklung wichtig und
eine Verlegung ist abzulehnen.
Zubringerdienste zu abgelegenen Haltepunkte sind kostspielig und belasten den Haushalt.