Lauscher Schürmann - IHK Nord Westfalen

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Lauscher Schürmann - IHK Nord Westfalen
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25.02.2010
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Seite 59
SteuerVorteil
Broschüre
Neues bei Lohn- und Reisekosten
Seit Jahresbeginn müssen Arbeitgeber eine Vielzahl von
steuerlichen Neuerungen im
Personalbereich umsetzen. Das
ist entscheidend, um Haftungsrisiken zu vermeiden und optimale lohnsteuerliche Gestaltungen auch für die Zukunft zu
sichern.
Die DIHK-Publikation „Lohnsteuer/Reisekosten 2010“ stellt
praxisrelevant und verständlich
die neuen Rahmenbedingungen
für das Lohnbüro dar. Die gesetzlichen Änderungen zum
Beispiel durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und die
Folgen aus der Senkung der
Umsatzsteuer für Übernachtungsleistungen auf die Reise-
kostenabrechnungen, das „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ mit dessen Auswirkung auf die Vorsorgepauschale 2010 sowie die neuen
amtlichen
Sachbezugswerte
2010 und Auslandsreisekosten
2010 werden an Beispielen verdeutlicht. Hierdurch wird eine
haftungssichere Umsetzung sichergestellt.
Neuerungen bei Auslandsreisen gelten seit Jahresbeginn.
Gerade im Rahmen von Lohnsteuer-Außenprüfungen werden die Reisekosten, Dienstwagengestellungen und geldwerten Vorteile eingehend geprüft. Die aktuellen Entwicklungen zum Beispiel zur Bestimmung der regelmäßigen
Arbeitsstätte, zur Anwendung
der 44-Euro-Freigrenze und zur
Pauschalierung der Lohnsteuer
nach Paragraph 37b EStG sowie
zur lohnsteuerlichen Behandlung von Aus- und Fortbildungskosten und Unfallversicherungsbeiträgen
werden
nachvollziehbar erläutert. Auch
wird bereits jetzt ein Ausblick
Foto: Fotolia/Degiampietro
auf den Wegfall der Papierlohnsteuerkarte, die Auswirkungen
auf das Personalbüro und die zu
erwartenden Übergangsregelungen gegeben. Die Broschüre
(152 Seiten) ist zum Preis von
18,50 Euro zu beziehen beim
DIHK Publikationen Service
unter www.dihk-verlag.de.
Steuerbilanzen
Elektronisch übermitteln
Nach § 5b EStG sind Unternehmen für Wirtschaftsjahre ab
dem 1. Januar 2011 verpflichtet,
ihre Steuerbilanzen bzw. ihre
steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnungen
elektronisch
dem Finanzamt zu übermitteln
– unabhängig von den Steuererklärungen. Überleitungsrechnungen nach § 60 EStDV – wegen unterschiedlicher handels-
und steuerrechtlicher Ansätze –
müssen ebenfalls elektronisch
übermittelt werden. Die zur
Übermittlung notwendige Taxonomie (Umfang bzw. Aufschlüsselung der Zahlen) wird
in einem gesonderten BMFSchreiben bekannt gegeben.
Die Datenübermittlung soll sich
nach dem sogenannten XBRLStandard richten, der bereits für
die Übermittlung der Jahresabschlüsse an die Registergerichte
verwandt wird. Es existiert jedoch eine gesetzliche Härtefallregelung, die greift, wenn dem
Unternehmen die elektronische
Übermittlung
wirtschaftlich
oder persönlich nicht zuzumuten ist. Dies ist vor allem bei
kleinen Unternehmen anzunehmen.
Greven . Münster
Steuernews
Aktuelle Steuerinfos –
Monat für Monat
www.ihk-nordwestfalen.de
Seite P00880
Lauscher Schürmann
STEUER | RECHT | PRÜFUNG
Rudolf Lauscher (bis 2007)
Rechtsanwalt,Steuerberater,
Notar a.D.
Hubertus Bange LL.M.
Rechtsanwalt und Notar, FachanwaltSteuer- u. Insolvenzrecht
Albert Wenners
Dipl.-Betriebswirt, vereidigter
Buchprüfer und Steuerberater
Hartmut Brandt
Rechtsanwalt
Karl Wilp
Rechtsanwalt und Notar
Robert Albrecht
Rechtsanwalt, Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
Jörg Pellmann
Rechtsanwalt
Thorsten Sentef*
Rechtsanwalt
Dr. Renate Neumann*
Rechtsanwältin, Fachanwältin
für Familienrecht
Bastian Elberich
Dipl.-Betriebswirt,
Steuerberater
Münster:
Erich Schürmann (bis 2009)
Dipl.-Finanzwirt,
Rechtsbeistand, vereidigter
Buchprüfer, Steuerberater
Hendrik Schürmann
Dipl.-Betriebswirt,
Steuerberater
Prof. Dr. Elke Sievert
Dipl.-Kauffrau
Steuerberaterin
*nicht Gesellschafter/in
Greven
Kard.-v.-Galen-Str. 5, 48268 Greven
Tel.0 25 71/ 86 -0, Fax0 25 71/ 86 -44
E-Mail: [email protected]
Münster
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Tel.02 51/ 38 49 98 -0, Fax02 51/ 38 49 98 -99
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