Lauscher Schürmann - IHK Nord Westfalen
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058-059.qxd 25.02.2010 12:00 Seite 59 SteuerVorteil Broschüre Neues bei Lohn- und Reisekosten Seit Jahresbeginn müssen Arbeitgeber eine Vielzahl von steuerlichen Neuerungen im Personalbereich umsetzen. Das ist entscheidend, um Haftungsrisiken zu vermeiden und optimale lohnsteuerliche Gestaltungen auch für die Zukunft zu sichern. Die DIHK-Publikation „Lohnsteuer/Reisekosten 2010“ stellt praxisrelevant und verständlich die neuen Rahmenbedingungen für das Lohnbüro dar. Die gesetzlichen Änderungen zum Beispiel durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und die Folgen aus der Senkung der Umsatzsteuer für Übernachtungsleistungen auf die Reise- kostenabrechnungen, das „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ mit dessen Auswirkung auf die Vorsorgepauschale 2010 sowie die neuen amtlichen Sachbezugswerte 2010 und Auslandsreisekosten 2010 werden an Beispielen verdeutlicht. Hierdurch wird eine haftungssichere Umsetzung sichergestellt. Neuerungen bei Auslandsreisen gelten seit Jahresbeginn. Gerade im Rahmen von Lohnsteuer-Außenprüfungen werden die Reisekosten, Dienstwagengestellungen und geldwerten Vorteile eingehend geprüft. Die aktuellen Entwicklungen zum Beispiel zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte, zur Anwendung der 44-Euro-Freigrenze und zur Pauschalierung der Lohnsteuer nach Paragraph 37b EStG sowie zur lohnsteuerlichen Behandlung von Aus- und Fortbildungskosten und Unfallversicherungsbeiträgen werden nachvollziehbar erläutert. Auch wird bereits jetzt ein Ausblick Foto: Fotolia/Degiampietro auf den Wegfall der Papierlohnsteuerkarte, die Auswirkungen auf das Personalbüro und die zu erwartenden Übergangsregelungen gegeben. Die Broschüre (152 Seiten) ist zum Preis von 18,50 Euro zu beziehen beim DIHK Publikationen Service unter www.dihk-verlag.de. Steuerbilanzen Elektronisch übermitteln Nach § 5b EStG sind Unternehmen für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Januar 2011 verpflichtet, ihre Steuerbilanzen bzw. ihre steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch dem Finanzamt zu übermitteln – unabhängig von den Steuererklärungen. Überleitungsrechnungen nach § 60 EStDV – wegen unterschiedlicher handels- und steuerrechtlicher Ansätze – müssen ebenfalls elektronisch übermittelt werden. Die zur Übermittlung notwendige Taxonomie (Umfang bzw. Aufschlüsselung der Zahlen) wird in einem gesonderten BMFSchreiben bekannt gegeben. Die Datenübermittlung soll sich nach dem sogenannten XBRLStandard richten, der bereits für die Übermittlung der Jahresabschlüsse an die Registergerichte verwandt wird. Es existiert jedoch eine gesetzliche Härtefallregelung, die greift, wenn dem Unternehmen die elektronische Übermittlung wirtschaftlich oder persönlich nicht zuzumuten ist. Dies ist vor allem bei kleinen Unternehmen anzunehmen. Greven . Münster Steuernews Aktuelle Steuerinfos – Monat für Monat www.ihk-nordwestfalen.de Seite P00880 Lauscher Schürmann STEUER | RECHT | PRÜFUNG Rudolf Lauscher (bis 2007) Rechtsanwalt,Steuerberater, Notar a.D. Hubertus Bange LL.M. Rechtsanwalt und Notar, FachanwaltSteuer- u. Insolvenzrecht Albert Wenners Dipl.-Betriebswirt, vereidigter Buchprüfer und Steuerberater Hartmut Brandt Rechtsanwalt Karl Wilp Rechtsanwalt und Notar Robert Albrecht Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Jörg Pellmann Rechtsanwalt Thorsten Sentef* Rechtsanwalt Dr. Renate Neumann* Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht Bastian Elberich Dipl.-Betriebswirt, Steuerberater Münster: Erich Schürmann (bis 2009) Dipl.-Finanzwirt, Rechtsbeistand, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater Hendrik Schürmann Dipl.-Betriebswirt, Steuerberater Prof. Dr. Elke Sievert Dipl.-Kauffrau Steuerberaterin *nicht Gesellschafter/in Greven Kard.-v.-Galen-Str. 5, 48268 Greven Tel.0 25 71/ 86 -0, Fax0 25 71/ 86 -44 E-Mail: [email protected] Münster Hüfferstr. 73-79, 48149 Münster Tel.02 51/ 38 49 98 -0, Fax02 51/ 38 49 98 -99 E-Mail: [email protected] MIT-Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft www.lauscher-partner.de