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Rathaus - 34mter und Leistungen
Onlinedatum: 12.01.2010
Auskunftssperre im Melderegister
Die Eintragung einer Auskunftssperre gegen Auskünfte aus dem Melderegister an Dritte (gilt nicht für Behörden) bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit kann
vom jeweiligen Sachbearbeiter befristet sofort erfolgen. Die Begründung vom Bürger muss
nachgereicht werden. Die Auskunftssperre wird bis zum Ende des zweiten auf die Antragstellung folgenden Jahres gewährt.
Unterlagen:
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Ihren schriftlichen formlosen Antrag schicken Sie bitte an die Hansestadt Rostock, Der
Oberbürgermeister, Stadtamt, Abteilung Ortsämter und Einwohnerangelegenheiten, CharlesDarwin-Ring 6, 18059 Rostock.
Gebühren:
Die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister ist gebührenfrei.
Fristen:
Die Beantragung einer Auskunftssperre ist jederzeit möglich.
Adressen
Stadtamt
Schmidt Karin
Charles-Darwin-Ring 6
18059Rostock
Zimmer: 125
Telefon: 0381-381-2225
Telefax: 0381-381-2219
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
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