Prüfbericht BRK Seniorenheim im Isarpark Plattling
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Prüfbericht BRK Seniorenheim im Isarpark Plattling
LANDRATSAMT DEGGENDORF Landratsamt Deggendorf . Postfach 1555 . 94455 Deggendorf . . BRK Kreisverband Deggendorf Wiesenstraße 8 94469 Deggendorf Heimaufsicht Sachb.: Herr Gotteswinter e-mail: Fax: . [email protected] +49 991 3100 41 346 . Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen (0991) 3100-0 oder Durchwahl 50-Go/ma 3100 - 290 Zimmer-Nr. 39 Deggendorf, 28.06.2012 Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: BRK-Kreisverband Deggendorf Wiesenstraße 8 94469 Deggendorf Geschäftsführer Herr Gansl www.kvddeggendorf.brk.de Geprüfte Einrichtung: BRK Senioren- und Pflegeheim im Isarpark Plattling Dr.-Kiefl-Straße 12 94447 Plattling In der Einrichtung wurde am 27.07.2011 von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am 26.10.2011 eine turnusgemäße anlassbezogene Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: - Verpflegung Wohnqualität Personal Qualitätsmanagement Pflege und Dokumentation Soziale Betreuung Hygiene Hausanschrift: Herrenstraße 18 94469 Deggendorf Besuchszeiten: Montag 07.30 – 12.30 Uhr Dienstag 07.30 – 12.30 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr Mittwoch 07.30 – 12.30 Uhr Donnerstag 07.30 – 17.00 Uhr Freitag 07.30 – 12.00 Uhr Elektronische Adressen: SMTP: [email protected] X.400: S=poststelle; O=Lra-deg; P=bayern; A=dbp; C=de http://www.landkreis-deggendorf.de FAX: +49 991 3100 41 250 Bankverbindungen: Sparkasse Deggendorf Kto. 380 000 760 (BLZ 741 500 00) IBAN: DE57 7415 0000 0380 0007 60; Swift-BIC: BYLADEM1DEG Raiffeisenbank Deg.-Plattling Kto. 97110 (BLZ 741 600 25) IBAN: DE64 7416 0025 0000 0971 10, BIC-Swift: GENODEF10DEG -2- Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart (Mehrfachnennungen möglich): Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung Für alte Menschen Angebotene Wohnformen (Mehrfachnennungen möglich): Pflegeoase Beschützender Wohnbereich Therapieangebote (Mehrfachnennungen möglich): Ergotherapie Angebotene Plätze: 135 davon Beschützende Plätze: 30 davon Plätze für Rüstige: 0 Belegte Plätze: 128 Einzelzimmerquote: 88,43 % (EZ 107 / DZ 14) Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 50,06 % Zahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 6 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen Die alltagsbezogenen Tätigkeiten, wie etwa bügeln der Wäsche und die regelmäßige gemeinsame Essenszubereitung sind ein fester Bestandteil des Tagesablaufs und darum positiv zu beurteilen. Soweit es geht, wird versucht, den Bewohnern die Möglichkeit zu geben, sich ihrer Kompetenzen entsprechend einzubringen und diese dadurch zu bewahren. Den Bewohnern steht zudem täglich eine Auswahl von Beschäftigung- und Begegnungsangeboten zur Verfügung. Das Programm der sozialen Betreuung ist vielfältig und an den Bedürfnissen der Bewohner orientiert. Innerhalb der sozialen Betreuung werden auch individuelle Interessen und Wünsche berücksichtigt (etwa ein Hallenbadbesuch mit jeweils zwei Bewohnern). Für kleine Einkäufe und Bestellungen können die Bewohner einen fahrenden Kiosk nutzen. In den sogenannten Pflegeoasen ist eine Ergotherapeutin für die Bewohner eingesetzt, die sich um die besonderen Bedürfnisse dieser Bewohnergruppe kümmert. -3 In der Einrichtung sind regelmäßige Hygienevisiten und Hygienequalitätszirkel etabliert. Die Speisepläne sind abwechslungsreich gestaltet und hängen gut leserlich im DIN A3 Format auf allen Wohnbereichen und in den Gemeinschaftsräumen an den Infotafeln aus. Jedes Gericht ist mit entsprechenden Kalorienangaben versehen. Die Bewohner haben mittags und abends die Wahl aus zwei verschiedenen Hauptmenüs. Zu den beiden Hauptmenüs werden grundsätzlich mittags und abends je eine Vorspeise (Suppe) und mittags eine Nachspeise angeboten. Das Frühstück können sich die Bewohner individuell je nach ihren Wünschen selbst zusammenstellen. Soweit möglich werden auch spezielle Essenswünsche der Bewohner erfüllt. Zwischenmahlzeiten und kostenlose Getränke werden wie in allen Seniorenpflegeheimen üblich selbstverständlich auch hier angeboten. Den Bewohnern werden laufend Getränke angeboten. Gewichtskontrollen der Bewohner erfolgen bei Einzug bzw. anschließend ein Mal monatlich. Bei z. B. kontinuierlichem Gewichtsverlust erfolgen die Gewichtskontrollen in kürzerem Abstand, um Gegenmaßnahmen einleiten und überwachen zu können. Alle während der Begehung angetroffenen Bewohner und Bewohnerinnen waren ordentlich und sauber gekleidet und machten einen zufriedenen Eindruck. Im Gespräch äußerten sie sich sehr positiv über die Einrichtung, das Personal und die gesamte Atmosphäre. Das Ausbildungsangebot und die hohe Zahl der auszubildenden Pflegefachkräfte sind positiv zu bewerten, gerade auch im Hinblick auf mögliche Nachwuchsprobleme in der Zukunft. II.2 Qualitätsentwicklung Die gemeinschaftlichen Räume wurden im Zuge der Sanierung der Einrichtung gemütlich und ansprechend ausgestattet. Es ist gelungen, diese Räumlichkeiten für soziale Begegnungen zu beleben. Zwischenzeitlich erfolgt zur Abwechslung bei bettlägerigen Bewohnern und Bewohnerinnen eine regelmäßig wechselnde Wand- und Deckengestaltung der Zimmer. In der Zwischenzeit wurden auch Hochbeete in der Außenanlage eingerichtet, die mit den Bewohnern „bewirtschaftet“ werden. Die Temperaturkontrollen bei den Medikamentenkühlschränken in der Einrichtung werden seit der letzten Begehung nicht mehr nur wöchentlich sondern wie früher empfohlen täglich kontrolliert und dokumentiert. Die Durchführung der jährlichen sicherheitstechnischen Kontrollen der in den Pflegebädern befindlichen Hubbadewannen und Badelifter wurden durch eine autorisierte Firma im November 2010 durchgeführt. Die Prüfplaketten waren angebracht. -4 Die Dokumentation der Betäubungsmittelbestände hat sich verbessert. Es wird darauf geachtet, dass der Bestand monatlich vom verantwortlichen Arzt geprüft und dies auch dokumentiert wird. Im Fäkalraum des Dachgeschoßes wurde inzwischen ein Desinfektionsspender angebracht. II.3. Qualitätsempfehlungen Um eine wertschätzende Kommunikation mit den Bewohnern zu gewährleisten, ist die persönliche Ansprache der Einzelnen genau zu ermitteln. Ein freundliches „du“ ist dann zu empfehlen, wenn tatsächlich intensive und eventuell familiäre Beziehungen vorhanden bzw. gewachsen sind. Ansonsten ist ein respektvolles „Sie“ zu empfehlen. Die Mithilfe der Bewohner beim Eindecken des Esstisches etc. ist grundsätzlich in Ordnung. Allerdings ist hier auf ein besonderes Maß an Hygiene (besonders Händehygiene!) zu achten um keine gesundheitlichen Risiken für andere Heimbewohner herbeizuführen. Die hygienischen Richtlinien und Anforderungen im Umgang mit Lebensmitteln müssen unbedingt eingehalten werden. Auch mithelfende Bewohner müssen sich entsprechend verhalten. Dazu gehört eben vor allem eine ausreichende Händehygiene bzw. Händedesinfektion vor einem Kontakt mit Lebensmitteln und Gegenständen, die mit Nahrungsmitteln in Berührung kommen. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist unbedingt zu gewährleisten und sollte auch entsprechend immer wieder durch die Wohnbereichsleitungen und die Hygienebeauftragte angemahnt werden. Derzeit sind in der Einrichtung noch keine Palliativkräfte vorhanden. Auf Anfrage ist in der nächsten Zeit auch noch nicht geplant, Pflegekräfte entsprechend weiterzubilden. Im Hinblick auf die demographische Entwicklung und bei der aktuellen Betrachtung der zu versorgenden Bewohner und Bewohnerinnen (die Bewohner und Bewohnerinnen kommen meist schon in sehr schlechtem Allgemeinzustand in die Einrichtung) wäre eine Pflegefachkraft im Palliativbereich genau wie im Bereich der Gerontopsychiatrie zu empfehlen, um eine entsprechende Versorgung zu sichern. Ein weiterer Grund zur Weiterbildung zur Palliativkraft wäre auch, dass hierbei der Fachbereich der Schmerztherapie durch diese Weiterbildung abgedeckt werden könnte. Es liegt ein Hygieneplan für den Umgang mit Clostridium-difficile-Infektionen vor. Allerdings ist weder im Hygieneplan noch im Reinigungs- und Desinfektionsplan angegeben, mit welchem konkreten Mittel im Falle einer Clostridium-difficileInfektion eine (sporozide) Flächendesinfektion durchgeführt werden soll. Es wird empfohlen, dies zu ergänzen. Die Empfehlungen zur Aufbereitung von Instrumenten sind im Hygieneplan sehr kurz gefasst, dass eine Schere ungeöffnet in die Desinfektionswanne gelegt wurde und auch der Zeitpunkt des Lösungsansatzes nicht erkennbar war, weist darauf hin, dass hierzu noch Unsicherheiten von Seiten des Personals bestehen. Es wird empfohlen, einen detaillierten Standard (mit Vorreinigung, Überprüfung auf Beschädigungen oder Rost, Desinfektionsmittelansatz, Einlegedauer, Entnahme und anschließende Aufbewahrung) zu erstellen. Auch eine Schulung des Personals hierzu ist empfehlenswert. -5III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt: Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen. III.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Hygiene III.1.1. Sachverhalt: In der Einrichtung werden Lanzierungsgeräte („Stechhilfen“) bei mehreren Diabetespatienten nicht bewohnerbezogen verwendet. Es findet bisher kein Austausch der Kappen oder eine Aufbereitung der Stechhilfe statt. Der bisherige Umgang des Lanziergerätes entspricht nicht der Zweckbestimmung dieses Medizinproduktes und beinhaltet eine Infektionsgefahr durch potentielle Blutkontamination der Kappe. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3. Beratung: Es sollte ein Austausch der Kappen und/oder eine Aufbereitung der Stechhilfe vorgenommen werden (siehe hierzu den übersandten Hinweis des Bayer. Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit). IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt: An den Überprüfungstagen wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt: An den Überprüfungstagen wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. -6VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Deggendorf, Heimaufsicht, Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Becker Oberregierungsrat -7- Abdruck: • • • • • • BRK Senioren- und Pflegeheim im Isarpark Plattling Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern MDK-Bayern, Ressort Pflege Bezirk Niederbayern Herrn Edwin Lenhard, BRK Senioren- und Pflegeheim im Isarpark Plattling Gesundheitsamt Deggendorf