Liechtenstein - Stadt Würzburg

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Liechtenstein - Stadt Würzburg
Standesamt Würzburg
Heiratsbüro, Zimmer 127 und 128
Rathaus I. Stock
Tel.: 0931/37-2411 oder 2419
Fax: 0931/37-3421
Mail: [email protected]
Internet: www.wuerzburg.de/standesamt
Informationsblatt zur Anmeldung der Eheschließung
mit Auslandsbeteiligung
Liechtenstein
Diese Auskunft ist ohne Gewähr und gilt nur für Verlobte, die noch nicht verheiratet waren Verbindliche
Auskünfte (z.B. bei Vorehen, Besonderheiten) können nur individuell erfolgen. Hierzu vereinbaren Sie bitte
einen Termin für ein Beratungsgespräch mit unserem Heiratsbüro. Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen
unserer Zuständigkeiten verbindliche Auskünfte nur für Verlobte mit Wohnsitz in Würzburg erteilen können.
Erforderliche Unterlagen:
1. Vorlage des gültigen Reisepasses oder Personalausweises.
Wenn Sie bei der Anmeldung der Heirat nicht persönlich dabei ein können, bitte eine
Kopie der wichtigsten Seiten des Ausweisdokuments (entweder durch das Standesamt in
Liechtenstein oder durch das Bürgerbüro Stadt Würzburg (Rathaus) beglaubigt, beifügen.
2) Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung.
Bei Wohnsitz in Würzburg vom Zimmer 125, im Rathaus, ansonsten vom
Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland.
Bei Wohnsitz in Liechtenstein eine Wohnsitzbescheinigung vom dortigen
Einwohnermeldeamt. Wenn ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland besteht, ist die
liechtensteinische Wohnsitzbescheinigung entbehrlich.
3) Aktueller Geburtsschein oder internationaler Auszug aus dem Geburtenregister vom Zivilstandsamt Ihres Geburtsortes in Liechtenstein
sofern Sie in Deutschland geboren wurden, benötigen Sie anstelle der Internationalen
Geburtsurkunde einen aktuellen, beglaubigten Ausdruck vom Geburtenregister mit
Hinweisen, den Sie bitte beim Standesamt des deutschen Geburtsortes beantragen.
4) Ehefähigkeitszeugnis, gültig 6 Monate ab dem Ausstellungstag, vom Standesamt des
letzten Wohnsitzes in Liechtenstein.
Besonderheiten:
Das Ehefähigkeitszeugnis (siehe Nr. 3) hat eine Gültigkeit von sechs Monaten! Es muss
zwingend Angaben zu beiden Verlobten enthalten!
Die luxemburgischen Urkunden sind hier generell sechs Monate, ab Ausstellungsdatum,
verwendbar. Sie sind im Original mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache
vorzulegen, die von einem, allgemein anerkannten und vereidigten Übersetzers
gefertigt sein müssen, sofern es sich nicht um internationale mehrsprachige Urkunden
handelt, die bereits die deutsche Sprache enthalten oder es sich um Urkunden handelt,
die in deutscher Sprache verfasst sind.