Wertpapierprospekt 2005 BAVARIA Industriekapital AG
Transcrição
Wertpapierprospekt 2005 BAVARIA Industriekapital AG
Wertpapierprospekt 2005 BAVARIA Industriekapital AG München 09.12.2005 Wertpapierprospekt vom 09.12.2005 für das öffentliche Angebot von Stück 500.000 (€ 500.000,00) auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien aus der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 10.11.2005 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage und bis zu Stück 75.000 (bis zu € 75.000,00) auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien aus dem Eigentum der Altaktionäre im Hinblick auf die der Concord Effekten AG eingeräumte Mehrzuteilungsoption jeweils mit einem rechnerischen Nennbetrag von € 1,00 und mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 01.01.2005 der BAVARIA Industriekapital AG München Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 260 555 International Security Identification Number (ISIN) DE0002605557 Börsenkürzel B8A Inhaltsverzeichnis 1 ZUSAMMENFASSUNG DES WERTPAPIERPROSPEKTS 9 1.1 Informationen über die BAVARIA Industriekapital AG 9 1.2 Zusammenfassung des Angebots 12 1.3 Ausgewählte Finanzdaten der BAVARIA Industriekapital AG nach HGB 18 1.4 Zusammenfassung der Risikofaktoren 20 1.5 Einsehbare Dokumente 23 2 RISIKOFAKTOREN 24 2.1 Allgemeine wirtschaftliche Risiken 24 2.1.1 Konjunkturelle Einflüsse 24 2.1.2 Diversifikation des Portfolios und Branchenrisiken 25 2.1.3 Wettbewerb und Zugang zu attraktiven Beteiligungsunternehmen 25 2.1.4 Finanzrisiken 26 2.2 Unternehmensspezifische Risiken 27 2.3 Steuerliche und rechtliche Risiken 32 2.4 Risiken, die sich aus dem Angebot und der Notierung auf dem Aktienmarkt ergeben 33 3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN 35 3.1 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts 35 3.2 Gegenstand des Prospekts 35 3.3 Einführung in die Notierung im Open Market (Freiverkehr) 35 3.4 Verkaufsbeschränkungen 36 3.5 Keine Gewährleistung 36 3.6 Zukunftsgerichtete Aussagen 36 3.7 Hinweis zu Quellen der Marktangaben sowie zu Fachbegriffen 37 3.8 Hinweis zu Finanz- und Zahlenangaben 38 3.9 Glossar 38 4 AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN 39 5 INFORMATIONEN ÜBER DIE BAVARIA INDUSTRIEKAPITAL AG 41 5.1 Geschäftsgeschichte und Geschäftsentwicklung von BAVARIA 41 5.1.1 Firma, Ort der Registrierung und Registernummer des Emittenten, Bekanntmachungen 41 5.1.2 Gründung der BAVARIA 41 5.1.3 Sitz und Geschäftsanschrift 41 -3- 5.1.4 Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft 42 5.1.5 Rechtsordnung und regulatorisches Umfeld 42 5.1.6 Satzungsmäßiger Geschäftsgegenstand 42 5.1.7 Wichtige Ereignisse während der Entwicklung der Geschäftstätigkeit der BAVARIA 42 5.2 Investitionen und Sachanlagen 45 5.3 Abschlussprüfer 48 6 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER GESELLSCHAFT 49 6.1 Haupttätigkeitsbereiche 49 6.1.1 Suche und Erwerb von Beteiligungsunternehmen 49 6.1.2 Beteiligungsmanagement und -controlling 50 6.1.3 Best Practice Team 50 6.2 6.3 Relevante Märkte und Wettbewerb der BAVARIA und erkennbare Trends 51 6.2.1 Relevante Märkte 51 6.2.2 Wettbewerb und Trends 52 Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen, Industrie-, Handels- und Finanzierungsverträgen, neue Herstellungsverfahren 53 6.4 Unternehmensstrategie 53 6.5 Versicherungen 54 7 ORGANISATIONSSTRUKTUR 55 7.1 Allgemeine Angaben zur Organisationsstruktur 55 7.2 Angaben über Beteiligungen 56 7.3 Zwischengesellschaften bei operativ tätigen Beteiligungen 58 7.3.1 Beyss Holding GmbH 58 7.3.2 Hering Wärmetauscher Holding AG 59 7.3.3 BAVARIA Maschinenbau Holding AG 59 7.3.4 BAVARIA II Maschinenbau Holding AG 60 7.3.5 Alma Holding GmbH 61 7.3.6 Bavariaring 0405 AG 62 7.4 -4- Operativ tätige Beteiligungsunternehmen 63 7.4.1 Beyss GmbH 64 7.4.2 Hering AG 65 7.4.3 Neef Services AG (vormals Weinbrenner Holding AG) 66 7.4.4 Hamba Filltec GmbH & Co. KG 67 7.4.5 Langbein & Engelbracht GmbH 68 7.4.6 Alma-Küchen Alois Mayer GmbH & Co. KG 70 8 7.4.7 Neef IT-Solutions AG (vormals Verwaltungsgesellschaft ACO AG) 71 7.4.8 Paulmann & Crone GmbH 72 7.4.9 Executive Consulting AG 73 ERLÄUTERUNG UND ANALYSE DER FINANZLAGE UND DER WIRTSCHAFTLICHEN ENTWICKLUNG DER BAVARIA 75 8.1 Finanzlage 75 8.2 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und Jahresüberschuss 77 8.3 Ertrags- und Finanzlage sowie Aussichten der BAVARIA Industriekapital AG 78 9 EIGENKAPITALAUSSTATTUNG 79 10 ANGABEN ÜBER DIE ORGANE SOWIE DAS OBERE MANAGEMENT DER BAVARIA 81 10.1 Allgemeine Bestimmungen 81 10.2 Vorstand der BAVARIA 82 10.3 Oberes Management der BAVARIA 88 10.4 Aufsichtsrat der BAVARIA 88 10.5 Hauptversammlung 92 10.6 Corporate Governance 95 11 MITARBEITER 98 11.1 Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 98 12 HAUPTAKTIONÄRE 101 13 GESCHÄFTE MIT VERBUNDENEN PARTEIEN 102 14 DIVIDENDENPOLITIK 104 14.1 Dividendenrechte 104 14.2 Dividendenpolitik und Dividendenzahlungen 105 15 GERICHTS- UND SCHIEDSGERICHTSVERFAHREN 106 16 WESENTLICHE VERÄNDERUNGEN IN DER FINANZLAGE SEIT DEM 07.10.2005 107 17 ANGABEN ÜBER DAS KAPITAL DER BAVARIA 108 17.1 Allgemeine Bestimmungen zu Kapitalerhöhungen 108 17.2 Gesetzliches Bezugsrecht 108 17.3 Grundkapital und Aktien der BAVARIA 109 17.4 Entwicklung des Grundkapitals 109 17.5 Genehmigtes Kapital 110 -5- 17.6 Bedingtes Kapital 110 17.7 Anzeigepflichten für Anteilsbesitz 111 18 WESENTLICHE VERTRÄGE 112 18.1 Unternehmenskaufverträge 112 18.2 Anteilsveräußerungen 113 18.2.1 Beteiligungsrechte an Unternehmen der BAVARIA-Gruppe 113 18.2.2 Bavariaring Modeholding AG/Féraud GmbH 115 18.3 Vereinbarung mit der Sarna–Gruppe 115 19 EINSEHBARE DOKUMENTE 116 20 WICHTIGE INFORMATIONEN 117 20.1 Erklärung zum Geschäftskapital/Working Capital 117 20.2 Kapitalbildung und Verschuldung 117 20.3 Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Person, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind 118 20.4 Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge 118 21 ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN UND IN DEN HANDEL EINZUBEZIEHENDEN AKTIEN 120 21.1 Aktiengattung 120 21.2 Wertpapierkenn-Nummer, Codes und Kürzel 120 21.3 Form der Aktienurkunden und Verbriefung 121 21.4 Währung 121 21.5 Rechte des Aktionärs der BAVARIA 121 21.6 Übertragbarkeit der Aktien 122 21.7 Veräußerungsverbote 122 21.8 Übernahmeangebote 123 22 ANGABEN ZUM ÖFFENTLICHEN ANGEBOT VON AKTIEN 124 22.1 Gegenstand des öffentlichen Angebots 124 22.2 Mandats- und Übernahmevereinbarung 124 22.3 Verkaufsfrist und Preisspanne 126 22.4 Festlegung des Verkaufspreises, Zuteilung, Zahlung und Lieferung 128 22.5 Zusammenfassung des Zeitplans 129 22.6 Aktienkäufe des Vorstands, des Aufsichtsrats und des Managements vor dem Angebot 130 22.7 Verkaufsbeschränkungen 130 22.8 Zuteilungskriterien 131 -6- 22.9 Zahl- und Hinterlegungsstelle 131 23 HANDELSAUFNAHME UND HANDELSREGELN 133 23.1 Einbeziehung in den Handel im Open Market (Freiverkehr) 133 23.2 Designated Sponsor 134 23.3 Deutsche Börse Listing Partner 135 23.4 Stabilisierungsmaßnahmen, Mehrzuteilungs- und Greenshoeoption 135 23.5 Bekanntmachungen 136 23.6 Handelsregeln 136 24 WERTPAPIERINHABER MIT VERKAUFSPOSITION 137 25 KOSTEN DER EMISSION MIT ÖFFENTLICHEM ANGEBOT 138 26 VERWÄSSERUNG 139 27 HINWEISE ZUR BESTEUERUNG 140 28 FINANZINFORMATIONEN 148 28.1 Geprüfte Zwischenbilanz zum 07.10.2005 anlässlich der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 149 Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zur Bilanz zum 07.10.2005 anlässlich der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 151 Ungeprüfter Zwischenbericht zum 07.10.2005 152 28.2.1 Bilanz zum 07.10.2005 nach HGB 152 28.2.2 Anhang zum Zwischenbericht vom 07.10.2005 nach HGB 154 28.2.3 Gewinn- und Verlustrechnung 01.01.2005 bis 07.10.2005 nach HGB 157 28.2.4 Kapitalflussrechnung 01.01. bis 07.10.2005 nach HGB 158 28.2.5 Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 07.10.2005 nach HGB 159 Geprüfter Jahresabschluss 2004 nach HGB 160 28.3.1 Bilanz zum 31.12.2004 nach HGB 160 28.3.2 Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2004 nach HGB 162 28.3.3 Anhang zum Jahresabschluss 2004 nach HGB 163 28.3.4 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 165 28.3.5 Kapitalflussrechnung 01.01. bis 31.12.2004 nach HGB 166 28.3.6 Eigenkapitalveränderungsrechnung 2004 nach HGB 167 28.3.7 Bescheinigung des Abschlussprüfers 167 Geprüfter Jahresabschluss 2003 nach HGB 169 28.4.1 Bilanz zum 31.12.2003 nach HGB 169 28.4.2 Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2003 nach HGB 171 28.4.3 Anhang zum Jahresabschluss 2003 nach HGB 172 28.2 28.3 28.4 -7- 28.5 29 -8- 28.4.4 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 173 28.4.5 Kapitalflussrechnung 01.01. bis 31.12.2003 nach HGB 174 28.4.6 Eigenkapitalveränderungsrechnung 2003 nach HGB 175 28.4.7 Bescheinigung des Abschlussprüfers 175 Geprüfter Jahresabschluss 2002 nach HGB 177 28.5.1 Bilanz zum 31.12.2002 nach HGB 177 28.5.2 Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2002 nach HGB 178 28.5.3 Anhang zum Jahresabschluss 2002 nach HGB 179 28.5.4 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 179 28.5.5 Kapitalflussrechnung 01.01. bis 31.12.2002 nach HGB 180 28.5.6 Eigenkapitalveränderungsrechnung 2002 nach HGB 181 28.5.7 Bescheinigung des Abschlussprüfers 181 GLOSSAR, ABKÜRZUNGEN 183 1 Zusammenfassung des Wertpapierprospekts Die nachfolgende Zusammenfassung ist nur als Einführung zu diesem Prospekt zu verstehen. Anleger sollten ihre Anlageentscheidung auf die Prüfung des gesamten Prospekts stützen. Für den Fall, dass von einem Anleger vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, ist der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums eventuell verpflichtet, die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen. Die BAVARIA Industriekapital AG, München (nachfolgend auch als die „BAVARIA“ oder die „Gesellschaft“, und gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften die „BAVARIA-Gruppe“ bezeichnet), die die Verantwortung für den Inhalt dieser Zusammenfassung übernimmt, kann nur für den Inhalt der Zusammenfassung haftbar gemacht werden, falls die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird. 1.1 Informationen über die BAVARIA Industriekapital AG Überblick über die Geschäftstätigkeit Die BAVARIA Industriekapital AG erwirbt Beteiligungen an Unternehmen in Umbruchsituationen (ungeregelte Unternehmernachfolge, anstehende Restrukturierung und Sanierung oder Ertragsschwäche) mit Ertragssteigerungspotenzialen. Die BAVARIA deckt dabei die gesamte Wertschöpfung vom Erwerb über die Restrukturierung und Sanierung sowie der operativen Führung bis hin zur Veräußerung von Beteiligungen ab. Diese Tätigkeiten werden dabei durch Mitarbeiter und/oder externe Berater der BAVARIA sowie durch die 100%ige Tochtergesellschaft Executive Consulting AG erbracht. Die BAVARIA beschränkt sich nicht auf das bloße Halten und Verwalten von Beteiligungen. Erworbene Beteiligungsunternehmen werden konsequent weiterentwickelt, um ihr Potenzial so weit wie möglich auszuschöpfen und dadurch den Unternehmenswert der BAVARIA zu steigern. Im Gegensatz zu vielen Beteiligungsgesellschaften verfügt die BAVARIA mit dem Best Practice Team, das aus dem Kontaktnetzwerk der BAVARIA rekrutiert wird, über eine Gruppe von erfahrenen und hoch qualifizierten Managementberatern. Das Best Practice Team, das jeweils individuell für das jeweilige Beteiligungsunternehmen zusammen gestellt wird, deckt alle für die Sanierung wesentlichen Funktionsbereiche Personal, Organisation, Vertrieb und Marketing, Finanz- und Rechnungswesen, Controlling usw. ab. Die Mitglieder des Best Practice Teams sind anders als die Beteiligungsmanager bzw. Geschäftsführer der Beteiligungsunternehmen in der Regel für die BAVARIA selbst als externe Berater tätig. Damit ist die Verfügbarkeit von Management Know-how für die Beteiligungsmanager in den operativen Unternehmen gewährleistet: auf Abruf können die Berater des Best Practice Teams die Geschäftsführer vor Ort unterstützen. Die Unterstützung bei der Umsetzung der in einem 100 Tage Plan festgelegten Maßnahmen steht für das Best Practice Team im Vordergrund. Das Best Practice Team bildet zusammen mit den Beteiligungsmanagern ein einheitliches und vor Ort tätiges „BAVARIA-Management-Team“. Gerade zu Anfang ist es wichtig, dass Verbesserungspotentiale schnell erkannt und umgesetzt werden. -9- Angaben über die Gesellschaft Firma und Sitz BAVARIA Industriekapital AG, München Geschäftsadresse Bavariaring 43, 80336 München Gründungsdatum 03.04.2002 (als Vorratsgesellschaft „Blitz 02-983 AG“) Amtsgericht und Handelsregister Amtsgericht München HRB 143858 Gegenstand gem. Satzung - 10 - Beratung anderer oder verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung, der Erwerb von oder die Beteiligung jeder Art an Unternehmen, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundeigentum, die Verwaltung eigenen Vermögens“ sowie „die Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten.“ Rechtsordnung Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht. Dauer Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit errichtet. Geschäftsjahr Kalenderjahr (31.12.) Zahl- und Hinterlegungsstelle Bankhaus Neelmeyer, Bremen Vorstand Jan Pyttel, Reimar Scholz Aufsichtsrat Dr. Ulrich Wöhr, Dr. Günter Hönig, Arnd Wolpers Grundkapital (vor Durchführung des Angebots) € 1.705.000,00, eingeteilt in Stück 1.705.000 Inhaberaktien. Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken. Hauptaktionäre Jan Pyttel, Reimar Scholz, Baltimore PLC. Mitarbeiter Zum 07.10.2005 beschäftigte die Gesellschaft inkl. Vorstand 2 Mitarbeiter, ebenso viele wie zum 31.12.2004 und zum 31.12.2003 Geschichte und Entwicklung der BAVARIA Industriekapital AG 04 / 2002 Gründung als Blitz 02-983 AG 01 / 2003 Kauf der Blitz 02-983 AG durch Herrn Pyttel und Herrn Scholz, Umbenennung in BAVARIA Industriekapital AG 04 / 2003 Kauf der Beyss GmbH 07 / 2003 Kauf der Hering AG 11 / 2003 Kauf der Paul Weinbrenner Maschinenbau GmbH & Co. KG 11 / 2003 Kauf der Féraud GmbH 03 / 2004 Kauf der Hamba Filltec GmbH & Co. KG 05 / 2004 Verkauf der Zwischengesellschaft der Féraud GmbH einschließlich des Unternehmens 05 / 2004 Kauf der Langbein & Engelbracht GmbH 09 / 2004 Kauf der Alma GmbH & Co. KG 11 / 2004 Kauf der Neef LappCom GmbH (heute Neef IT Solutions GmbH) 06 / 2005 Kauf der Sarnamotive Paulmann & Crone GmbH 09 / 2005 Kauf der Executive Consulting AG Geschäfte mit verbundenen Parteien Die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Beteiligungsunternehmen werden teilweise über die Tochtergesellschaft Executive Consulting AG erbracht, deren Aktien sich bis zum 26.09.2005 zu gleichen Teilen im Eigentum von Herrn Pyttel und Herrn Scholz befanden. Sie wurden buchwertneutral am 26.09.2005 zu 100% an die BAVARIA verkauft. Die BAVARIA hat am 27.05.2003 einen Beratungsvertrag mit der Executive Consulting AG geschlossen, der die Executive Consulting AG verpflichtete, die Gesellschaft im Tagesgeschäft und bei der Sanierungsberatung der Tochtergesellschaften zu unterstützen. Die Beratungsleistungen werden von freien Beratern erbracht, die auf Tagessatzbasis den Beteiligungsgesellschaften der BAVARIA zur Verfügung gestellt und dort fallspezifisch eingesetzt werden. Zusätzlich erbringt die Executive Consulting AG weitere Dienstleistungen im Bereich Personalsuche und M&A. Die Vorstandsmitglieder der BAVARIA waren in der Vergangenheit ebenfalls als Berater für die Executive Consulting AG tätig. Mit dem Verkauf der Executive Consulting AG an die BAVARIA am 26.09.2005 wurden die Beratungsverträge zwischen den Vorstandsmitgliedern der BAVARIA und der Executive Consulting AG gekündigt. Die Gesellschaft hatte in den Vorjahren Gesellschafterdarlehen erhalten sowie den Gesellschaftern Darlehen gewährt, die mittlerweile jeweils zurückgeführt wurden. Ferner hat die Gesellschft in den Jahren 2004 und 2005 Darlehen von Tochtergesellschaften erhalten (T€ 194 zum 31.12.2004 und T€ 337 zum 07.10.2005). - 11 - 1.2 Zusammenfassung des Angebots Angebot Das Angebot besteht aus einem öffentlichen Angebot in der Bundesrepublik Deutschland sowie einer Privatplatzierung im europäischen In- und Ausland. Gegenstand dieses Prospekts sind Stück 500.000 neue auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien mit den Nummern 1.705.001 bis 2.205.000 (die „Neuen Aktien“) sowie bis zu Stück 75.000 Aktien aus dem Eigentum der Altaktionäre im Hinblick auf die der Concord Effekten AG („Concord“) eingeräumte Mehrzuteilungsoption, insgesamt somit bis zu Stück 575.000 Aktien („Anzubietende Aktien“), jeweils mit einem derzeitigen anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 01.01.2005. Zeitplan Frühestens 05.12.2005 Beginn der Vermarktung 09.12.2005 Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 09.12.2005 Veröffentlichung des Prospekts unter der Internetadresse der BAVARIA und der Concord Effekten AG 12.12.2005 Hinweisbekanntmachung der Veröffentlichung des Prospekts in der Frankfurter Allgemeine Zeitung Frühestens 13.12.2005 bis spätestens 25.01.2006 Veröffentlichung der Preisspanne und des Angebotszeitraums unter der Internetadresse der BAVARIA der Concord Effekten AG unmittelbar nach Billigung des entsprechenden Nachtrags durch die BaFin Am ersten Wertag nach Billigung des Nachtrags Hinweisbekanntmachung der Veröffentlichung des Nachtrags zum Prospekt zur Preisspanne in der Frankfurter Allgemeine Zeitung Frühestens 14.12.2005 bis spätestens 27.01.2006 Beginn des fünftägigen Angebotszeitraums, in dem Anleger Kaufangebote für die Aktien abgeben können Frühestens 20.12.2005 bis spätestens 02.02.2006 Ende des Angebotszeitraums (16:00 MEZ) Am letzten Tag des Angebotszeitraums Preisfestsetzung Ein Bankarbeitstag nach Ende des Angebotszeitraums Zuteilung der Aktien und Veröffentlichung des Platzierungspreises über elektronische Medien wie Reuters oder Bloomberg und unter der Internetadresse der BAVARIA und der Concord Effekten AG Einen Werktag nach Ende des Angebotszeitraums Veröffentlichung des Platzierungspreises in der Frankfurter Allgemeine Zeitung Sechs Bankarbeitstage nach Ende des Angebotszeitraums Notierungsaufnahme der Aktien im Open Market (Entry Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse Am Tag der Notierungsaufnahme - 12 - Buchmäßige Lieferung der Aktien gegen Zahlung des Platzierungspreises Gründe für die Kapitalerhöhungen und Verwendung der Erlöse Mit der Einbeziehung in den Handel im Open Market (Freiverkehr) im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit öffentlichem Angebot verfolgt die Gesellschaft das Ziel, einen erleichterten Zugang zur Kapitalbeschaffung zu erschließen. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung wird zum Ausbau der Geschäftstätigkeit verwendet werden. Die Kapitalerhöhung dient vor allem dazu, das Eigenkapital der BAVARIA Industriekapital AG zu stärken und in Folge dessen weitere Akquisitionen aus eigenen Mitteln im Zuge der normalen Geschäftstätigkeit finanzieren zu können. Die Erlöse aus der Kapitalerhöhung im Rahmen des öffentlichen Angebots versetzen die Gesellschaft zukünftig in die Lage, auch größere Transaktionen ohne Inanspruchnahme von Fremdfinanzierungsquellen durchzuführen. Die Gesellschaft erwartet, dass der Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung voraussichtlich ca. € 8 Mio. betragen wird. Der Gesellschaft fließt im Rahmen der Platzierung der Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung abzüglich der von der Gesellschaft zu tragenden Emissionskosten zu. Der gesamte Platzierungserlös aus der Kapitalerhöhung fließt der Gesellschaft zu. Altaktionären fließen Platzierungserlöse bei Ausübung der Greenshoe-Option zu. Abgebende Aktionäre Im Rahmen der eventuellen Ausübung der Mehrzuteilungsoption/Greenshoe-Option ist vorgesehen, zusätzlich bis zu 75.000 Aktien aus dem Bestand der Altaktionäre zu platzieren. Die Aktien stammen zu je 50% aus dem Bestand der beiden Vorstandsmitglieder der Gesellschaft, Herrn Scholz und Herrn Pyttel (jeweils bis zu 37.500 Aktien). Die abgebenden Aktionäre werden bei Ausübung der der Concord Effekten AG eingeräumten Greenshoe-Option einen Erlös aus dem Verkauf ihrer Aktien der Gesellschaft erhalten (abzüglich der Provisionen). Verkaufsfrist, Preisspanne und Platzierungspreis Die bis zu 575.000 zu platzierenden Stückaktien werden im Wege des BookbuildingVerfahrens angeboten. Die Verkaufsfrist, innerhalb derer Anleger die Möglichkeit erhalten, Kaufangebote für die Anzubietenden Aktien abzugeben, beginnt frühestens am 14.12.2005 und endet spätestens am 02.02.2006. Die Verkaufsfrist wird fünf Bankarbeitstage betragen. Beginn und Ende der Verkaufsfrist sowie die Preisspanne, innerhalb derer Kaufangebote abgegeben werden können, werden im Wege eines Nachtrags zu diesem Prospekt frühestens am 13.12.2005 und spätestens am 25.01.2006 auf der Internetseite der BAVARIA Industriekapital AG (www.baikap.de) und der Concord Effekten AG (www.concord-ag.de) veröffentlicht und des Weiteren über elektronische Medien wie Reuters und Bloomberg bekannt gegeben. Eine Hinweisbekanntmachung über die Veröffentlichung des Nachtrages wird voraussichtlich einen Werktag nach der Veröffentlichung des Nachtrages in der Frankfurter Allgemeine Zeitung erscheinen. Interessierte Anleger werden gebeten, bezüglich der Einzelheiten des Angebots auf die Veröffentlichungen in den oben genannten Medien zu achten. Potenzielle Anleger haben die Möglichkeit, innerhalb der Verkaufsfrist Kaufangebote über ihre Depotbank bzw. direkt bei der Concord Effekten AG, Große Gallusstraße 9, 60311 Frankfurt am Main, Tel. 069/50951-360, Fax 069/50951-8200, abzugeben. In- - 13 - stitutionelle Anleger erteilen ihre Zeichnungsaufträge bei ihrer Depotbank oder direkt bei Concord unter Nennung ihres Namens. Am letzten Tag des Angebotszeitraumes wird die Abgabe von Kaufangeboten für Privatanleger und für institutionelle Anleger bis 16:00 Uhr MEZ möglich sein. Die Gesellschaft und die abgebenden Aktionäre zusammen mit Concord behalten sich vor, die Anzahl der Anzubietenden Aktien zu verringern, die untere und/oder obere Begrenzung der Preisspanne zu ermäßigen oder zu erhöhen und/oder den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. Eine Verkürzung des Angebotszeitraums kann insbesondere bei Vorliegen einer Überzeichnung erfolgen. Die Veränderungen der Anzahl der Anzubietenden Aktien oder der Preisspanne oder die Verlängerung oder Verkürzung des Angebotszeitraums führen nicht zur Ungültigkeit bereits abgegebener Kaufangebote. Anlegern, die bereits ein Kaufangebot abgegeben haben, bevor der entsprechende Nachtrag veröffentlicht wurde, wird durch § 16 Abs. 3 Wertpapierprospektgesetz das Recht eingeräumt, innerhalb von zwei Werktagen nach der Veröffentlichung des Nachtrags ihre Kaufangebote zu widerrufen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, bis zur Veröffentlichung des Nachtrags abgegebene Kaufangebote innerhalb von zwei Werktagen nach der Veröffentlichung des Nachtrags abzuändern oder neue limitierte oder unlimitierte Kaufangebote abzugeben. Das Recht zum Widerruf bereits erteilter Kaufaufträge gemäß Wertpapierprospektgesetz bleibt hiervon unberührt. Sofern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Angebotsbedingungen zu ändern, wird die Änderung über elektronische Medien wie Reuters oder Bloomberg und, sofern nach Wertpapierhandelsgesetz und Wertpapierprospektgesetz erforderlich, als Ad-hoc Mitteilung und als Nachtrag zu diesem Prospekt veröffentlicht werden; eine individuelle Unterrichtung der Anleger, die Kaufangebote abgegeben haben, erfolgt auch in diesem Fall nicht. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100 Aktien der BAVARIA. Mehrfachzeichnungen sind nicht erwünscht. Der Verkaufspreis, zu dem die Aktien einheitlich abgerechnet werden, wird nach Ablauf der Verkaufsfrist mit Hilfe des im Bookbuilding-Verfahren erstellten Orderbuchs (d.h. einer Aufstellung der erhaltenen Kaufaufträge mit Darstellung der unterschiedlichen Preise, zu denen Investoren bereit waren, Aktien im Rahmen des Angebots zu kaufen) von der BAVARIA und Concord festgelegt und am letzten Tag des Angebotszeitraums über ein elektronisch betriebenes Informationssystem, auf den Internetseiten der Gesellschaft und Concord sowie am darauf folgenden Werktag in der Frankfurter Allgemeinen-Zeitung veröffentlicht werden. Nach Festlegung des Platzierungspreises werden die Anzubietenden Aktien aufgrund der dann vorliegenden Angebote an Anleger zugeteilt. Die Einbeziehung der Aktien der BAVARIA in den Handel im Entry Standard am Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt sechs Bankarbeitstage nach Ende des Angebotszeitraums. Lieferung und Abrechnung Der Kaufpreis je auf den Inhaber lautender Stückaktie zuzüglich der banküblichen Effektenprovision ist voraussichtlich am Tag der Notierungsaufnahme von den Erwerbern zu entrichten. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die buchmäßige Lieferung der zugeteilten Aktien durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Eine Einbeziehung in den Handel erfolgt erst nach Zuteilung der Aktien. - 14 - Wichtige Hinweise zur Mandats- und Übernahmevereinbarung und zu Rücktrittsmöglichkeiten Die Concord Effekten AG, Große Gallusstraße 9, 60311 Frankfurt, hat sich mit Mandats- und Übernahmevertrag vom 04.08./11.08.2005 verpflichtet, Stück 500.000 Neue Aktien zu zeichnen und zu übernehmen Concord wird die Durchführung der Kapitalmaßnahme als Lead Manager und Bookrunner begleiten. Concord hat sich ferner im Mandats- und Übernahmevertrag verpflichtet, Stück 75.000 bestehende Aktien von den abgebenden Aktionären im Rahmen der der Concord einzuräumenden Mehrzuteilungs-/Greenshoe-Option in die Platzierung mit aufzunehmen. Concord übernimmt keine Garantie einer erfolgreichen Platzierung. Falls Concord innerhalb der Verkaufsfrist nicht sämtliche von ihr gezeichneten Aktien aus der am 10.11.2005 beschlossenen Kapitalerhöhung erfolgreich platzieren kann, gilt hinsichtlich der nicht platzierten Aktien folgendes: (a) Concord versucht innerhalb eines Monats nach der Notierungsaufnahme, die Aktien zum Emissionspreis oder besser am Markt zu veräußern. Den erzielten Mehrerlös wird Concord abzüglich der noch nicht erstatteten Sachkosten und Provision an die Gesellschaft überweisen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft der Concord innerhalb dieses Monats Verwertungsweisungen erteilen. (b) Nach Ablauf des Monats sind Concord und die Gesellschaft berechtigt, die Aktien auch zu einem geringeren Preis als dem Emissionspreis zu veräußern. Die Gesellschaft hat sich vertraglich verpflichtet, Concord von bestimmten, sich im Zusammenhang mit dem Angebot ergebenden Haftungsverpflichtungen freizustellen. Concord ist bis zum Börsentag vor Notierungsaufnahme berechtigt, von der Mandatsund Übernahmevereinbarung zurückzutreten, wenn eine der in diesem Vertrag genannten aufschiebenden Bedingungen nicht eingetreten ist oder nach ihrem Eintritt wieder entfallen sollte: Die Verpflichtung von Concord zur Zeichnung der neuen Aktien steht u.a. unter den aufschiebenden Bedingungen, dass • nach Ansicht von Concord keine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft oder einer ihrer Beteiligungsgesellschaften eingetreten oder wahrscheinlich ist, die die erfolgreiche Platzierung der Anzubietenden Aktien gefährden würde, oder • kein Ereignis eingetreten ist, das auf die Finanzmärkte, in denen die Anzubietenden Aktien platziert werden sollen, erhebliche negative Auswirkungen hat und das öffentliche Angebot gefährden würde. • die Kapitalerhöhung mit öffentlichem Angebot und Einbeziehung in den Handel durch die Gesellschaft beschlossen wurde. Eine Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister ist für spätestens einen Tag vor Beginn der Notierungsaufnahme geplant. Im Falle eines Rücktritts von der Mandats- und Übernahmevereinbarung vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister entfällt das öffentliche Angebot, Zeichnungen von Anlegern und bereits erfolgte Zuteilungen an Anleger sind unwirksam, und die Anleger haben keinen Anspruch auf Lieferung der Anzubietenden Aktien. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Zeichnungs- - 15 - gebühren und im Zusammenhang mit der Zeichnung entstandene Kosten eines Anlegers richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und dem Institut, bei dem er sein Kaufangebot abgegeben hat. Sollten zu dem Zeitpunkt der Stornierung von Aktieneinbuchungen bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt der Verkäufer dieser Aktien das Risiko, diese Verpflichtung nicht durch Lieferung Neuer Aktien erfüllen zu können. Stabilisierungsmaßnahmen, Mehrzuteilungs- und Greenshoe-Option In Bezug auf mögliche Stabilisierungsmaßnahmen können neben den 500.000 zu platzierenden Aktien der Gesellschaft weitere bis zu 75.000 Aktien der Gesellschaft an Investoren zugeteilt werden (Mehrzuteilungsoption). In diesem Zusammenhang haben die beiden Vorstandsmitglieder der Gesellschaft der Concord Effekten AG die Option eingeräumt, bis zum 30. Kalendertag nach der Aufnahme der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Open Market bis zu 75.000 Aktien (jeweils 37.500 Aktien) der Gesellschaft zum Platzierungspreis abzüglich der vereinbarten Provision zu erwerben (sog. Greenshoe-Option). Die zur Vornahme einer Mehrzuteilung an Anleger benötigten Aktien der Gesellschaft werden der Concord Effekten AG im Wege einer Wertpapierleihe von den Vorstandsmitgliedern der BAVARIA vorübergehend zur Verfügung gestellt. Diese Greenshoe-Option kann in dem Umfang ausgeübt werden, wie Aktien im Wege der Mehrzuteilung platziert worden sind. Stabilisierungsmaßnahmen können zu einem höheren Marktpreis (Kurs) der Aktien der Gesellschaft führen als es ohne diese Maßnahmen der Fall wäre. Darüber hinaus kann sich vorübergehend ein Marktpreis auf einem Niveau ergeben, das nicht dauerhaft ist. Indes besteht keine Verpflichtung, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen; soweit Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden, können sie jederzeit ohne Vorankündigung beendet werden. In keinem Fall werden Maßnahmen zur Stabilisierung des Marktpreises der Aktien der Gesellschaft oberhalb des Emissionskurses vorgenommen werden. Nach Ende des Stabilisierungszeitraums wird innerhalb einer Woche in der Frankfurter Allgemeine Zeitung bekannt gegeben, ob eine Stabilisierungsmaßnahme durchgeführt wurde oder nicht, zu welchem Termin mit der Kursstabilisierung begonnen wurde, zu welchem Termin die letzte Kursstabilisierungsmaßnahme sowie innerhalb welcher Kursspanne die Stabilisierung erfolgten, und zwar für jeden Termin, zu dem eine Kursstabilisierungsmaßnahme durchgeführt wurde. Die Durchführung der Mehrzuteilung und die Ausübung der Greenshoe-Option sowie deren Zeitpunkt sowie Zahl und Art der betroffenen Aktien werden ebenfalls unverzüglich in der Weise veröffentlicht, wie sie vorstehend für die Veröffentlichung von Informationen über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen nach Ende des Stabilisierungszeitraums beschrieben ist. Allgemeine Zuteilungskriterien Die Gesellschaft und Concord werden die ,,Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger‘‘ beachten, die am 07.06.2000 von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen herausgegeben wurden. Bevorrechtigte Zuteilung Die BAVARIA beabsichtigt eine bevorrechtigte Zuteilung von bis zu 70.000 Stück Neuen Aktien (14% der Kapitalerhöhung) an für die weitere Entwicklung der Gesellschaft wichtige Personen vorzunehmen. - 16 - Einzelheiten zur Handelsaufnahme Die Aktien der Gesellschaft sind weder im In- noch im Ausland zum Börsenhandel an einem organisierten Markt (z.B. Geregelter oder Amtlicher Markt der Frankfurter Wertpapierbörse) zugelassen oder an einer Börse notiert. Die Zulassung zu einem organisierten Markt im In- oder Ausland (z.B. zum Geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse) ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht beabsichtigt. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Aktien in die Notierung im Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse mit zusätzlichen Transparenzanforderungen (Entry Standard) einzubeziehen. Der offizielle Antrag auf Einbeziehung in die Notierung wird von der Concord Effekten AG voraussichtlich am vorletzten Werktag des Angebotszeitraums gestellt, der Beginn der Notierungsaufnahme im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt sechs Bankarbeitstage nach Ende des Angebotszeitraums. Emissionskosten Aufgrund der Abhängigkeit der Kosten von der Gesamtzahl der platzierten Aktien und dem Platzierungspreis, durch die sich die Höhe der Provisionen bestimmen, lassen sich die der Gesellschaft aufgrund des öffentlichen Angebots entstehenden Kosten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verlässlich vorhersagen. Die Gesellschaft schätzt, dass diese Kosten inklusive Provision der Emissionsbank zwischen 7% – 8% des erzielten Bruttoemissionsvolumens liegen werden. Marktschutzvereinbarung/Veräußerungsbeschränkungen (Lock-up-Vereinbarungen) Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der BAVARIA Industriekapital AG sowie die restlichen Altaktionäre haben sich gegenüber Concord verpflichtet, unter Beachtung der einschlägigen Regelungen des nationalen Aktienrechtes keine dem Veräußerungsverbot noch unterliegenden Aktien der BAVARIA Industriekapital AG direkt oder indirekt anzubieten, zu veräußern, dieses anzukündigen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die einer Veräußerung wirtschaftlich entsprechen. Dieses Veräußerungsverbot umfasst zum Zeitpunkt der Notierungsaufnahme insgesamt 1.587.499 Aktien (bei vollständiger Platzierung aller Anzubietenden Aktien). Die beiden Vorstandsmitglieder Scholz und Pyttel haben sich zu einem gestaffelten Lock-up von 12 Monaten nach Erstnotiz für 10% der jeweils von ihnen gehaltenen Aktien, 18 Monaten nach Erstnotiz für 80% der jeweils von ihnen gehaltenen Aktien und 24 Monaten nach Erstnotiz für 10% der jeweils von ihnen gehaltenen Aktien verpflichtet. Der Aufsichtsrat Arnd Wolpers hat sich zu einem Lock-up von 12 Monaten verpflichtet. Baltimore, PLC. als wesentlicher Hauptaktionär hat sich zusammen mit Herrn Robin Laik ebenfalls zu einem Lock-up von 12 Monaten verpflichtet. Um dieses Veräußerungsverbot sicherzustellen, wurden für das gesamte Grundkapital zwei Wertpapierkenn-Nummern beantragt, eine für die im Open Market (Freiverkehr) handelbaren Aktien und eine für die mit dem Veräußerungsverbot belegten Aktien der Altaktionäre. - 17 - Verwässerung Da bei der Durchführung der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 10.11.2005 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage um € 500.000,00 durch Ausgabe von 500.000 neuen Inhaber-Stückaktien das Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen wurde, beträgt die tatsächliche Verwässerung der Anteile dieser Aktionäre ca. 23%. Designated Sponsor Ab Notierungsaufnahme wird die Concord Effekten AG die Funktion als Designated Sponsor für die Aktien der BAVARIA übernehmen. Wertpapierkennnummer (WKN) und International Securities Identification Number (ISIN) WKN 260 555 ISIN DE0002605557 Für Aktien, die mit einem Veräußerungsverbot belegt sind: WKN A0J BN9 ISIN DE000A0JBN98 Börsenkürzel B8A 1.3 Ausgewählte Finanzdaten der BAVARIA Industriekapital AG nach HGB Die nachfolgenden, ausgewählten historischen Finanzdaten der Gesellschaft beziehen sich auf die Geschäftsjahre 2002 bis 2004 sowie den Zwischenberichtszeitraum 01.01.2005 bis 07.10.2005 (mit Vergleichszahlen des entsprechenden Vorjahreszeitraums). Die ausgewählten Kennzahlen sind nur in Verbindung mit den im Kapitel 28 „Finanzinformationen“ abgedruckten Informationen zu den Jahres- und Zwischenabschlüssen der Gesellschaft zu lesen. Die nachstehenden Vergleichszahlen der BAVARIA Industriekapital AG (mit Ausnahme der Angaben zu Beteiligungen) für die Geschäftsjahre 2002 (Rumpfgeschäftsjahr), 2003 und 2004 beruhen auf den Jahresabschlüssen der BAVARIA Industriekapital AG. Die Zahlen zum 07.10.2005 und zum 07.10.2004 basieren auf dem Zwischenbericht zum 07.10.2005 bzw. auf der anlässlich der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln geprüften Bilanz zum 07.10.2005. Die Jahresabschlüsse 2002 bis 2004 der BAVARIA Industriekapital AG wurden ebenfalls geprüft und jeweils ebenfalls mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Angaben der Kapitalflussrechnungen (Cash Flow) für die Jahre 2002 bis 2004 sind ebenfalls durch die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken, geprüft worden. Die Cash Flow Angaben zum 07.10.2005 sind ungeprüft. - 18 - Der Konzern entstand mit Erwerb des ersten Beteiligungsunternehmens per 30.04.2003. Die gesetzliche Verpflichtung für die Aufstellung und Prüfung eines Konzernabschlusses besteht erstmals mit Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2005. Die Jahres- und Zwischenabschlüsse der BAVARIA Industriekapital AG wurden nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt. Das Geschäftsjahr der BAVARIA Industriekapital AG beginnt am 01.01. und endet am 31.12. eines Jahres. Finanzkennzahlen 31.12.2002 - 07.10.2005 Gewinn- und Verlustrechnung (in T€) Umsatz Erträge aus Beteiligungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Jahres-) Überschuss 07.10.2005 31.12.2004 (nur Bilanz geprüft) (geprüft) 07.10.2004 31.12.2003 31.12.2002 (ungeprüft) (geprüft) (geprüft) 689 416 146 44 0 1.720 0 0 0 0 2.309 34 119 25 -2 2.043 20 119 15 -2 408 2.572 4.567 4.076 357 89% 346 155 586 83 494 14% 298 55 390 182 197 47% 262 4 266 63 193 24% 0 11 48 48 0 100% Bilanz (in T€) Finanzanlagen Liquide Mittel Bilanzsumme Eigenkapital Verbindlichkeiten Eigenkapitalquote Cash Flow (in T€) Aus laufender Geschäftstätigkeit Aus Investitionstätigkeit 422 269 k.A. 218 -2 -89 -137 k.A. -261 0 Aus Finanzierungstätigkeit Finanzmittelbestand zum Periodenende 2.084 19 k.A. 37 13 2.572 155 k.A. 4 11 10 1.462 8 670 7 576 4 133 0 0 Angaben zu Beteiligungen Anzahl Beteiligungen a) Mitarbeiter b) Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten Anmerkungen a) Nur Unternehmen, die zum 07.10.2005 noch eine operative Beteiligung der BAVARIA sind; b) Nur Unternehmen, die zum 07.10.2005 eine operative Beteiligung der BAVARIA sind; Mitarbeiterzahl im Jahresdurchschnitt, bei Paulmann & Crone auf Vollzeitäquivalenzbasis zum 31.12.2004 - 19 - Ertrags- und Finanzlage sowie Aussichten der BAVARIA Die Ergebnisse der vergangenen Perioden illustrieren den kumulativen Effekt, der durch den Erwerb von Beteiligungen entsteht. Der Vorstand der BAVARIA geht davon aus, dass zukünftige Erwerbe diesen kumulative Effekt verstärken werden. 1.4 Zusammenfassung der Risikofaktoren Vor einer Entscheidung über den Kauf von Aktien der BAVARIA sollten Anleger bestimmte Risiken sorgfältig abwägen. Zu diesen Risiken, die detailliert im Kapitel 2 „Risikofaktoren“ beschrieben werden, gehören: - 20 - • Konjunkturelle Einflüsse: Die Geschäftsentwicklung der BAVARIA wird durch allgemeinwirtschaftliche Entwicklungen beeinflusst. • Diversifikation des Portfolios und Branchenrisiken: Verschlechtert sich die wirtschaftliche Situation in einer Branche, kann die Geschäftsentwicklung der BAVARIA beeinflusst werden, sollte das Beteiligungsportfolio Schwerpunkte in bestimmten Branchen oder Regionen aufweisen. • Wettbewerb und Zugang zu attraktiven Beteiligungsunternehmen: Eine Verschärfung des Wettbewerbs und eine Erschwerung des Zugangs zu attraktiven Beteiligungen wird die allgemeine Geschäftstätigkeit und das zukünftige Wachstum der BAVARIA beeinträchtigen. • Zinsänderungsrisiken: Steigende Zinsen erhöhen Finanzierungskosten der Beteiligungsunternehmen, was negative Einflüsse auf die Ertragslage der Gesellschaft haben könnte. Fallende Zinsen wirken sich negativ auf eventuell investierte Finanzanlagen der BAVARIA aus. • Währungs- und Wechselkursrisiken: Währungs- und Wechselkursrisiken können aufgrund eventueller ausländischer Beteiligungen und der Struktur der Geschäfte dieser Beteiligungsunternehmen entstehen. • Risiken des Geschäftsmodells: Sollte der Gesellschaft die Umsetzung des Geschäftsmodells, insbesondere die Sanierung und der gewinnbringende Verkauf, bei einer Beteiligung nicht gelingen, hat dies negative Auswirkungen auf die Gesellschaft. • Risiken bei der Auswahl von Beteiligungsunternehmen: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen des Erwerbs eines Beteiligungsunternehmens Risiken bezüglich der Sanierungs- und Zukunftsfähigkeit eines übernommenen Unternehmens nicht erkannt oder falsch eingeschätzt werden. • Risiken aus dem Erwerb von Beteiligungsunternehmen: Trotz sorgfältiger Prüfungen vor einem Erwerb bestehen nicht unerhebliche steuerliche und rechtliche Risiken bei übernommenen Unternehmen, welche negative Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. • Management des Wachstums: Für den Erfolg des Geschäftsmodells ist entscheidend, auf qualifiziertes internes oder externes Personal mit branchenrelevanter Praxiserfahrung und viel Managementgeschick zurückgreifen zu können. Sollte die BAVARIA in Zukunft nicht mehr auf geeignetes Personal zurück greifen können, hätte dies negative Auswirkungen auf die Gesellschaft. • • Effektives Controlling der Beteiligungsunternehmen und der BAVARIA: Sollte es dem in den Beteiligungsunternehmen neu eingesetzten Management nicht gelingen, funktionierende Controllingsysteme in den Unternehmen rasch zu installieren, kann dies den Erfolg einer Sanierung gefährden und sich negativ auf die Gesellschaft auswirken. Anpassung der organisatorischen Strukturen: Sollte es der Gesellschaft nicht oder nur teilweise gelingen, die erforderlichen Maßnahmen zum Aufbau organisatorischer, personeller oder technischer Strukturen bei weiteren Akquisitionen erfolgreich umzusetzen, könnte sich dies negativ auf die Gesellschaft auswirken. • Risiko des Fehlschlagens der Sanierung: Das Risiko des Fehlschlagens einer Sanierung eines Beteiligungsunternehmens besteht darin, dass die BAVARIA keine Erlöse aus den Beteiligungen erzielt und damit keinen Ausgleich für die bei der Transaktion angefallenen Kosten erhält. Eine Insolvenz hätte die komplette Abschreibung des Wertansatzes des Beteiligungsunternehmens zur Folge. • Risiken bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen: Es besteht das Risiko, dass wegen eines negativen Konjunktur-, Branchen- und/oder Kapitalmarktumfeldes bei einer Veräußerung kein angemessener Preis erzielt werden kann, was nachteilig für die BAVARIA wäre. • Unsicherheit der wirtschaftlichen Entwicklung einzelner Beteiligungsunternehmen: Sollte es dem Management der Beteiligung nicht gelingen, die Potentiale des jeweiligen Unternehmens zu realisieren, hätte dies für den Wert der Beteiligung negative Auswirkungen. Unsicherheit über die wirtschaftliche Zukunft in den Beteiligungsunternehmen kann zu einer verstärkten Personalfluktuation führen. Der Verlust von qualifiziertem Personal könnte die Geschäftsaktivitäten der Beteiligung, ihr Sanierungs- oder Restrukturierungspotenzial und damit auch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich nachteilig beeinflussen. Abhängigkeit von den Vorstandsmitgliedern: Eine Beendigung der Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds könnte die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung negativ beeinflussen, da die BAVARIA maßgeblich von der Erfahrung des Vorstandes abhängt. • • Abhängigkeit von qualifizierten externen Managern: Der Geschäftserfolg der Gesellschaft hängt damit in entscheidendem Maße von der Verfügbarkeit hochqualifizierter Manager, dem Managementgeschick und insbesondere dem betriebswirtschaftlichen Know-how dieser Personen ab. • Gang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft: Die Gesellschaft ist vergleichsweise jung und noch nicht lange in dieser Form am Markt tätig, d.h. ein dauerhafter Nachweis für die erfolgreiche Umsetzung des Geschäftsmodells konnte noch nicht erbracht werden. Konzentration des Anteilseigentums, Einfluss der Altaktionäre und des Vorstandes: Die Mitglieder des Vorstandes der BAVARIA werden nach Abschluss der Platzierung der Anzubietenden Aktien noch mit über 66% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sein. Sie könnten einen erheblichen Einfluss auf Hauptversammlungsbeschlüsse und die Angelegenheiten der Gesellschaft ausüben. • - 21 - - 22 - • Nachteilige Effekte aufgrund möglicher zukünftiger Kapitalaufnahmen: Zukünftig möglicherweise erfolgende Finanzierungsmaßnahmen der Gesellschaft im Hinblick auf Eigen- oder Fremdkapitalaufnahmen können nachteilige Effekte für die Aktionäre oder die Gesellschaft haben. • Fehlende Regelung über nachvertragliche Verhaltensverpflichtung: Scheiden die Vorstandsmitglieder aus der Gesellschaft aus, bestehen derzeit keine vertragliche Beschränkungen, für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu werden. • Schwankungen der Erträge und Ertragsentwicklung: Die Erträge der BAVARIA und der BAVARIA-Gruppe unterliegen erheblichen Schwankungen. Können über Managementgebühren, Dividendenerträge und Veräußerungserlöse die operativen Kosten der BAVARIA sowie die Abschreibungen auf die Beteiligungsansätze gedeckt werden, kann dies unter Umständen nachteilige Auswirkungen auf die Gesellschaft haben. • Steuerliche Risiken: Bei BAVARIA wurde bisher weder eine steuerliche Betriebsprüfung (einschließlich Lohnsteuerprüfung) noch eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung durchgeführt. • Verpflichtungen und Garantien aus Unternehmenskaufverträgen: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft oder Zwischenholdinggesellschaften aus übernommenen Garantien und Verpflichtungen in den Kaufverträgen in Anspruch genommen werden und dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nachteilig beeinflusst. Eine Vereinbarung mit einer Verkäuferin verpflichtet die BAVARIA und ihre Tochtergesellschaft Bavariaring 0405 AG zur Einlage von € 250.000,00 in die erworbene Tochtergesellschaft, sollte die Einhaltung eines festgelegten Liquiditätsplans bezüglich des Kassenbestands dieser erworbenen Gesellschaft vor dem 30.06.2006 nicht gelingen. • Haftung bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftig Regressansprüche aus Verkäufen oder Insolvenzen gegen die BAVARIA geltend gemacht werden. • Fehlen eines öffentlichen Marktes: Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass der Verkaufspreis der Inhaber-Aktien dem Preis entspricht, zu dem die Aktien im Anschluss an das Angebot im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. • Kein liquider Markt für die Aktien der Gesellschaft: Es besteht nach Notierungsaufnahme keine Garantie, dass sich ein aktiver Handel entwickelt und auf Dauer fortsetzt, so dass Investoren unter Umständen nicht in der Lage sein werden, ihre Aktien rasch oder zum Tageskurs verkaufen zu können. • Zukünftige Aktienverkäufe: Sollte es zu Aktienverkäufen in erheblichen Umfang kommen, besteht die Möglichkeit, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft fällt. • Schwankung des Aktienkurses: Es ist möglich, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft aufgrund von Veränderungen in der gesamtwirtschaftlichen Situation und der Lage der Finanzmärkte sowie aufgrund von Veränderungen in der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft schwankt. 1.5 Einsehbare Dokumente Während der Gültigkeitsdauer des Prospekts können die folgenden Dokumente oder deren Kopien in Papierform während der üblichen Geschäftszeiten bei der BAVARIA Industriekapital AG, Bavariaring 43, 80336 München eingesehen werden: • Die aktuelle Satzung der Gesellschaft und die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat; • Der aktuelle Handelsregisterauszug der Gesellschaft; • Die geprüften Jahresabschlüsse der BAVARIA nach HGB für die jeweils am 31. 12. abgelaufenen Geschäftsjahre 2004, 2003 und 2002; • Die anlässlich der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln geprüfte Zwischenbilanz der BAVARIA nach HGB zum 07.10.2005; • Die geprüften Eigenkapitalveränderungsrechnungen und die geprüften Kapitalflussrechnungen für die jeweils am 31.12. abgelaufenen Geschäftsjahre 2004, 2003 und 2002; • Der ungeprüfte Zwischenbericht zum 07.10.2005 nach HGB mit der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für den Zeitraum 01.01.2005 bis 07.10.2005. - 23 - 2 Risikofaktoren Zukünftige Anleger sollten bei der Entscheidung über einen Kauf von Aktien der BAVARIA Industriekapital AG (nachfolgend auch die „BAVARIA“ oder die „Gesellschaft“, und gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften die „BAVARIA-Gruppe“) im Rahmen des Angebots alle nachfolgenden Risikofaktoren, verbunden mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen, sorgfältig lesen und abwägen. Die Aufzählung der Risiken beinhaltet weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens der genannten Risiken noch Aussagen über die Höhe der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BAVARIA Industriekapital AG im Falle des Eintreffens des Risikofaktors. Beim Eintreffen eines oder mehrerer dieser Risiken könnte die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beeinträchtigt werden und dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BAVARIA Industriekapital AG haben. In diesem Fall könnte der Kurs der Aktie der Gesellschaft sinken und die Anleger könnten das gesamte oder einen Teil des von ihnen eingesetzten Kapitals verlieren. Die nachfolgende Darstellung der Risiken der Gesellschaft kann nicht alle möglichen Risiken auflisten, denen die Gesellschaft ausgesetzt sein kann. Weitere Risiken und Unsicherheiten, die der Gesellschaft gegenwärtig nicht bekannt sind oder die die Gesellschaft gegenwärtig für unwesentlich erachtet, könnten den Geschäftsbetrieb der BAVARIA ebenfalls beeinträchtigen und erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BAVARIA haben. 2.1 Allgemeine wirtschaftliche Risiken 2.1.1 Konjunkturelle Einflüsse Die allgemeine wirtschaftliche Lage und die konjunkturelle Entwicklung auf den Märkten, in denen die BAVARIA aktiv ist oder wird, hat Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der BAVARIA. Bei einer Verschlechterung der konjunkturellen Rahmenbedingungen bzw. bei einer rezessiven Entwicklung geraten Unternehmen vermehrt in die Krise. Folge kann sein, dass insgesamt auch mehr Unternehmen zum Verkauf stehen. Die Auswahl von Unternehmen in Umbruchsituationen sollte daher für BAVARIA in solchen konjunkturellen Situationen größer sein. Allerdings wird die Sanierung einer eingegangenen Beteiligung in einem schlechten ökonomischen Umfeld um so schwieriger. Erschwert wird auch der Verkauf von sanierten Beteiligungen, da Unternehmen bei Zukäufen zurückhaltender agieren und es deswegen nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Beteiligung nur mit Preisnachlässen verkauft wird. Ein gutes wirtschaftliches Umfeld oder eine ökonomische Aufschwungphase verbessern wiederum im Regelfall den Verkauf von Beteiligungen. Zudem wird die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungsunternehmen und die Sanierung unterstützt. In diesem wirtschaftlichem Umfeld ist jedoch der Erwerb neuer Beteiligungen schwieriger und möglicherweise auch teuer. Es hängt daher auch vom Geschick der BAVARIA ab, die jeweilige konjunkturelle Lage und die weitere Entwicklung optimal für die Gesellschaft zu nutzen. - 24 - 2.1.2 Diversifikation des Portfolios und Branchenrisiken Die BAVARIA ist bei der Auswahl von Beteiligungen nicht auf bestimmte Branchen oder Regionen spezialisiert. Die Sanierungsfähigkeit und die Zukunftsaussichten eines Unternehmens sind die vorrangigsten Kriterien bei der Auswahl von Unternehmen. Die BAVARIA ist zwar bestrebt, zur Risikominimierung des Beteiligungsportfolios zu diversifizieren, um die aus konjunkturellen Schwankungen resultierenden Risiken einzelner Beteiligungsunternehmen, Branchen oder Regionen zu minimieren. Eine Diversifizierung des Beteiligungsportfolios kann jedoch nur solche Risiken reduzieren, die sich auf bestimmte Branchen oder Regionen beschränken. Konjunkturelle Entwicklungen und die Entwicklung der Finanzmärkte insgesamt vollziehen sich jedoch zunehmend branchen- und regionenübergreifend. Die Risiken aus konjunkturellen Einflüssen und der Einfluss der Finanzmärkte auf den geschäftlichen Erfolg der BAVARIA oder der BAVARIA-Gruppe lassen sich durch eine Diversifikation daher nur bedingt reduzieren. Da die Unternehmen im derzeitigen Beteiligungsportfolio in verschiedenen Märkten mit unterschiedlichen Produkten tätig sind, ist das branchenspezifische Risiko in der BAVARIA-Gruppe diversifiziert. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass sich zukünftig bei Zukäufen der BAVARIA oder der Investitionen der BAVARIAGruppe Regionen- und/oder Branchenschwerpunkte herausbilden, die zu einer Konzentration des Regionen- und/oder Branchenrisikos führen. BAVARIA kann keine Garantie für eine bestimmte Zielrendite sowie die Rückzahlung der eingesetzten Mittel übernehmen, da diese u.a. von der konjunkturellen Entwicklung im Allgemeinen, der wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungsunternehmen, den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, dem politischen Umfeld und von vielen anderen, zum Teil vorstehend bereits genannten Faktoren, abhängig sind. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die wirtschaftliche Entwicklung eines Beteiligungsunternehmens durch eine sich verschlechternde Marktlage in einer bestimmten Branche negativ beeinflusst wird bis hin zur Insolvenz dieses Beteiligungsunternehmens, ohne dass dies durch das Management der Beteiligungsunternehmen verhindert werden kann. Hiervon zu unterscheiden ist das spezifische Branchenrisiko für Gesellschaften wie BAVARIA. Hier ist es grundsätzlich denkbar, dass beispielsweise der Eintritt neuer Wettbewerber der BAVARIA zu einer verstärkten Nachfrage nach Unternehmen in Umbruchsituationen führt und die Preise für den Erwerb steigen. 2.1.3 Wettbewerb und Zugang zu attraktiven Beteiligungsunternehmen Wichtiges Element für die Geschäftstätigkeit der BAVARIA ist eine ausreichende Zahl von attraktiven Beteiligungsmöglichkeiten. Es ist für die Gesellschaft von hoher Bedeutung, dass sie von solchen Erwerbsgelegenheiten Kenntnis erlangt. Dabei nutzt die Gesellschaft in erster Linie bestehende Kontakte zu Unternehmensmaklern, Konzernen oder anderen potentiellen Veräußerern. Die Gesellschaft steht in ihrem Markt sowohl mit strategischen Investoren als auch mit Finanzinvestoren im Wettbewerb um attraktive Beteiligungen. Diese Finanzinvestoren sowie auch strategische Investoren verfügen zum Teil über deutlich größere finanzielle Ressourcen als die BAVARIA. Dies kann für die Gesellschaft zu einer Verschärfung der Wettbewerbsintensität auf ihrem Zielmarkt führen. Wenn die BAVARIA mit einem Mitbewerber um eine Beteiligung konkurrieren muss, kann dies dazu führen, dass die BAVARIA einen höheren - 25 - Kaufpreis für die Beteiligung zahlen muss oder die Beteiligung nicht erwerben kann. Wenn sich das Angebot von attraktiven Beteiligungen oder der Zugang der BAVARIA zu solchen Beteiligungen verschlechtert oder sich nicht in der von der Gesellschaft erwarteten Weise entwickelt oder die BAVARIA wegen des Wettbewerbs um Beteiligungen höhere Erwerbspreise zahlen muss, wird dies die allgemeine Geschäftstätigkeit und das zukünftige Wachstum der BAVARIA beeinträchtigen, die Profitabilität senken und damit entsprechend nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft insgesamt haben. 2.1.4 Finanzrisiken Zinsänderungsrisiken Die Gesellschaft beabsichtigt im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs verfügbare Finanzierungsmittel auf den Kapitalmärkten anzulegen. Die Identifikation, die Auswahl und den Erwerb von Beteiligungen wird die Gesellschaft weiterhin mit der gebotenen Sorgfalt vornehmen. Dies bedeutet, dass Teile des Nettoemissionserlöses nicht sofort in Beteiligungen investiert werden. Die Gesellschaft beabsichtigt, diese zunächst nicht für den Erwerb von Unternehmen benötigten finanziellen Mittel auf dem Kapitalmarkt anzulegen. Veränderungen im Zinsniveau können zu einem Wertverfall der Finanzanlagen der Gesellschaft führen, die sich negativ auf die Gesellschaft auswirken würden. Des Weiteren besteht das Risiko, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihre Finanzanlagen in liquide Mittel umzuwandeln, wenn dies erforderlich sein sollte, und es besteht die Möglichkeit, dass sie bei der Liquidation solcher Finanzanlagen Verluste erleidet. Das Zinsniveau und dessen Entwicklung kann auf der anderen Seite auch Einfluss auf die Finanzierungskosten der BAVARIA haben. Das Ausmaß dieses Risikos hängt vom allgemeinen Finanzbedarf ab, der über Fremdmittel gedeckt werden muss, vom vorhandenen Zinsniveau sowie von der Zinsbindungsfrist aufgenommener Darlehen oder Kredite. Allgemein gilt, dass ein steigendes oder bereits hohes Zinsniveau bei einer Neuaufnahme eines Kredits die Finanzierungskosten der BAVARIA erhöht. Steigende Zinsen erhöhen ferner auch die Finanzierungskosten der Beteiligungsunternehmen, was deren Sanierung, die Ausschüttungsfähigkeit und auch die Veräußerungsmöglichkeiten der Beteiligung nachteilig beeinflusst. Dies hätte dann auch negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BAVARIA. Währungs- und Wechselkursrisiken Währungs- und Wechselkursrisiken können innerhalb der BAVARIA-Gruppe auftreten, wenn beispielsweise Beteiligungsunternehmen von ausländischen Gesellschaftern erworben und mit fremder Währung bezahlt werden, wenn Beteiligungsunternehmen Geschäfte mit Auslandsbezug betreiben, beispielsweise Produkte ins Ausland exportieren, oder wenn Beteiligungsunternehmen Tochtergesellschaften im Ausland halten. Ein steigender Eurokurs kann z.B. einen Rückgang der Absatzzahlen zur Folge haben, was die Ertragslage des Beteiligungsunternehmens belastet. Der weitaus überwiegende Teil der Umsätze, Erträge und Aufwendungen der BAVARIA und ihrer Tochtergesellschaften fällt gegenwärtig im Gebiet der Europäischen Währungsunion (Euro-Raum) an. Daher ist die Gesellschaft derzeit relativ unabhängig von der Entwicklung der Wechselkurse. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Währungs- und Wechselkursrisiken somit mangels größerer ausländischer Beteiligungen und der - 26 - Struktur der Geschäfte der Beteiligungsunternehmen nicht wesentlich. Dies kann sich aber mit dem Erwerb von weiteren Beteiligungsunternehmens ändern. 2.2 Unternehmensspezifische Risiken Risiken des Geschäftsmodells Geschäftsgegenstand der BAVARIA ist u.a. der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Unternehmen. Die BAVARIA konzentriert sich dabei auf Unternehmen in Umbruchsituationen mit hohem Ertragssteigerungspotenzial mit dem Ziel, solche Unternehmen zu einem möglichst geringen Kaufpreis zu erwerben. Bei der Auswahl der Unternehmen legt die BAVARIA keinen Fokus auf eine bestimmte Branche. Der Erfolg des Geschäftsmodells der Gesellschaft hängt dabei in hohem Maße von der Fähigkeit ab, geeignete Unternehmen zu identifizieren, diese zu günstigen Kaufpreise zu erwerben und u.a. durch eigene oder externe Beratungstätigkeiten zu sanieren. Schließlich muss es der BAVARIA gelingen, das Beteiligungsunternehmen zu einem Preis zu verkaufen, der den gesamten Aufwand der BAVARIA im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Sanierung und dem Halten des Beteiligungsunternehmens übersteigt. Sollte der Gesellschaft die Umsetzung dieses Geschäftsmodells, insbesondere die Sanierung und der gewinnbringende Verkauf, bei einer Beteiligung nicht gelingen, kann dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erheblich beeinträchtigen. Risiken bei der Auswahl von Beteiligungsunternehmen Der Erwerb von Beteiligungen beinhaltet regelmäßig ein nicht unerhebliches unternehmerisches Risiko. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken nicht erkannt oder falsch eingeschätzt werden. Risiken bestehen insbesondere darin, dass die Zukunftsperspektiven oder die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens falsch eingeschätzt werden. Wird die erreichbare Marktstellung, das Ertragspotenzial, die Profitabilität, die Wachstumsmöglichkeiten oder andere wesentliche Erfolgsfaktoren falsch eingeschätzt, hätte dies Konsequenzen für die Rendite des Investments und würde u.a. eine komplette Wertabschreibung bedeuten. Dies kann die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft insgesamt nachteilig beeinflussen. Risiken aus dem Erwerb von Beteiligungsunternehmen Trotz sorgfältiger Prüfungen sind mit einem Erwerb nicht unerhebliche steuerliche und rechtliche Risiken verbunden. Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und andere Lasten der Beteiligung, die zum Zeitpunkt des Erwerbs trotz sorgfältiger Prüfung nicht bekannt oder identifizierbar waren, könnten eine Sanierung verzögern oder unmöglich machen. Die Gesellschaft kann gezwungen sein, für einen Unternehmenserwerb zusätzliche finanzielle Mittel in Form von Fremd- oder Eigenkapital aufzunehmen. Die Ausgabe von weiteren Aktien kann zu einer Verwässerung der Anteile der bisherigen Aktionäre der Gesellschaft führen. Außerdem könnte die Rentabilität der Gesellschaft aufgrund von Abschreibungen für den erworbenen Geschäftswert oder anderer Aktiva leiden. Bei einem dauerhaften Wertverlust der jeweiligen Beteiligung ist die Gesellschaft zu Abschreibungen auf den Beteiligungswert gezwungen, die nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens, Finanz- und Ertragslage der BAVARIA haben können. - 27 - Management des Wachstums Das geplante Wachstum der BAVARIA hängt davon ab, dass die Gesellschaft zukünftig im Bedarfsfall auf eine ausreichend große Zahl von Personen für die Akquisition, die Sanierung und die operative Führung der Beteiligungsunternehmen zurückgreifen kann. Gerade die Sanierung von Unternehmen in der Krise stellt höchste Anforderungen an den oder die zuständigen Manager. Für den Erfolg des Geschäftsmodells ist entscheidend, auf qualifiziertes internes oder externes Personal mit branchenrelevanter Praxiserfahrung und viel Managementgeschick zurückgreifen zu können. Es kann nicht garantiert werden, dass immer geeignete Managementressourcen zur Verfügung stehen, wodurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft negativ beeinflusst werden kann. Effektives Controlling der Beteiligungsunternehmen und der BAVARIA Ein wichtiger Schritt bei der Sanierung einer erworbenen Beteiligung besteht in der Implementierung eines aussagekräftigen Controllingsystems, das dem neuen Management die entscheidenden Informationen zur Verbesserung der Kosten- und Ertragssituation der Beteiligung liefert. Sollte es dem neuen Management nicht gelingen, solche Systeme in den Unternehmen rasch zu installieren, kann dies den Erfolg einer Sanierung gefährden. Zur Steuerung der Beteiligungen ist ein Informationssystem bei der BAVARIA selbst unerlässlich, damit der Vorstand frühzeitig über nachteilige Entwicklungen in den Beteiligungsunternehmen informiert wird. Obwohl die BAVARIA über ein solches Informationssystem verfügt, kann im Einzelfall dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass das Informationssystem versagt oder von den verantwortlichen Personen nicht korrekt bedient wird. Die Gesellschaft kann nicht ausschließen, dass sie nur verzögert, verspätet oder unvollständig über Entwicklungen und Ereignisse bei den Portfoliounternehmen informiert wird oder dass sie bewusst falsch informiert wird. Möglicherweise erforderliche Gegenmaßnahmen können somit nicht oder nur mit Verzögerung ergriffen werden, so dass der Erfolg der Beteiligungsentwicklung oder sogar die Werthaltigkeit der Beteiligung unter Umständen gefährdet ist. Dies kann nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BAVARIA haben. Anpassung der organisatorischen Strukturen Die Einbeziehung in den Handel am Open Market und die geplante Expansion der Gesellschaft durch Erwerb weiterer Unternehmen macht eine Anpassung der organisatorischen, personellen und technischen Strukturen erforderlich. Maßnahmen in den Bereichen Rechnungswesen und Controlling, die eine Verbesserung der Organisations- und Informationsstruktur bewirken und somit den Anforderungen an die Entwicklung Rechnung tragen, sind ggf. zu ergreifen. Insbesondere das vorhandene Informationssystem muss für die Steuerung einer wachsenden Zahl von Beteiligungen erweitert werden. Derartige Maßnahmen werden mit finanziellem Aufwand für die BAVARIA verbunden sein. Sollte es der Gesellschaft nicht oder nur teilweise gelingen, die erforderlichen Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, könnte sich dies negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. - 28 - Risiko des Fehlschlagens der Sanierung Ziel von der BAVARIA ist die schnellstmögliche Sanierung eines Beteiligungsunternehmens, um operative Verluste nach dem Erwerb so gering wie möglich zu halten und mittelfristig Erträge aus Dividenden und/oder Gewinne aus der Veräußerung zu erzielen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Sanierungsbemühungen der Gesellschaft und der neu bei der Beteiligung eingesetzten Manager scheitern. Eine Vielzahl von Gründen kann dazu führen, dass die Beteiligung die Gewinnschwelle nicht erreicht. Dies hätte letztlich die Insolvenz der Beteiligung zur Folge. Die BAVARIA würde in diesem Fall die finanziellen Mittel, welche die Gesellschaft für den Erwerb einschließlich Erwerbsnebenkosten, der laufenden Betreuung und ggf. die Finanzierung des Beteiligungsunternehmens eingesetzt hat, verlieren. Darüber hinaus führt die Insolvenz regelmäßig zur kompletten Abschreibung des Beteiligungsunternehmens. Risiken bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen Die Gesellschaft kann Erträge durch die Veräußerung von Beteiligungen an private, institutionelle oder industrielle Investoren oder im Rahmen eines Börsengangs realisieren. Die BAVARIA kann keine Garantie dafür übernehmen, dass sich die Veräußerung einer Beteiligung überhaupt bzw. mit einer bestimmten Rendite realisieren lässt. Die Veräußerbarkeit einer Beteiligung ist von vielen Unwägbarkeiten abhängig. So haben insbesondere das konjunkturelle Umfeld, die Verfassung der Kapitalmärkte, aber auch andere unvorhersehbare Faktoren maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des Veräußerungserlöses. Bei einem negativen Konjunktur- und/oder Branchenumfeld und/oder bei schwachen Finanzmärkten können Veräußerungen nicht oder nur mit hohen Preisabschlägen möglich sein. Es kann nicht garantiert werden, dass ein erzielbarer Veräußerungserlös die historischen Anschaffungskosten deckt. Selbst bei positiver Entwicklung der Beteiligungsunternehmen besteht das Risiko, dass wegen eines negativen Konjunktur-, Branchen- und/oder Kapitalmarktumfeldes bei einer Veräußerung kein angemessener Preis erzielt werden kann. In diesem Fall muss die Gesellschaft einen geplanten Verkauf entweder auf einen späteren Zeitpunkt verschieben oder entsprechende Preisabschläge hinnehmen. Dies kann die weitere Geschäftstätigkeit der BAVARIA behindern, weil dann möglicherweise nicht ausreichend Kapital für den Erwerb und die Sanierung weiterer Beteiligungsunternehmen vorhanden ist. Im Fall der Verschiebung der Veräußerung einer Beteiligung ist zudem unsicher, ob sich der angestrebte Preis bei dem Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt erzielen lässt. Die BAVARIA kann sich auch aufgrund einer Abwägung der Chancen und Risiken eines längeren Haltens der Beteiligung angesichts konjunktureller, Branchen- und Finanzmarktaussichten dazu entschließen oder gezwungen sehen, die Beteiligung bei einem negativem Marktumfeld trotz erheblichen Preisabschlägen zu verkaufen. Eine Notwendigkeit zum Verkauf einer Beteiligung trotz negativen Umfeldes kann sich z.B. aus Liquiditätserfordernissen der Gesellschaft ergeben. Ein Preisabschlag bei dem Verkauf einer Beteiligung kann nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. - 29 - Unsicherheit der wirtschaftlichen Entwicklung einzelner Beteiligungsunternehmen Sollten sich unternehmensspezifische Risiken einschließlich technologischer Entwicklungen, die für das Beteiligungsunternehmen von Bedeutung sind, realisieren oder sonstige für den Wert des Beteiligungsunternehmens nachteilige Umstände eintreten, so könnte die BAVARIA bzw. die BAVARIA-Gruppe den geplanten Veräußerungsgewinn nicht erzielen und müsste gegebenenfalls sogar einen Verlust bis hin zum Totalausfall hinnehmen. Eine Minderung des Wertes, die Realisierung von Wertverlusten oder der vollständige Verlust von Beteiligungen haben negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der BAVARIA-Gruppe. Die bei Unternehmen in Umbruchsituationen vorhandene Unsicherheit kann zu einer verstärkten Personalfluktuation bei den Beteiligungsunternehmen führen. Der Verlust von qualifiziertem Personal könnte die Geschäftsaktivitäten der Beteiligung, ihr Sanierungs- oder Restrukturierungspotenzial und damit auch die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft wesentlich nachteilig beeinflussen. Die Fähigkeit, qualifizierte Mitarbeiter zu halten, zu motivieren und gegebenenfalls neues, gut ausgebildetes Personal zu gewinnen, ist eine wichtige Voraussetzung für den zukünftigen Erfolg der Beteiligungen und damit auch für den geschäftlichen Erfolg der Gesellschaft. Abhängigkeit von den Vorstandsmitgliedern Eine wesentliche Komponente für den künftigen Erfolg von der BAVARIA bildet die langjährige Erfahrung der Vorstandsmitglieder Pyttel und Scholz beim Erwerb, der Sanierung und der Veräußerung von Unternehmen. Eine Beendigung der Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds könnte die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung negativ beeinflussen. Die Suche und Auswahl geeigneter Nachfolger könnte außerdem Kapazitäten binden und zu Verzögerungen des Wachstums führen. Abhängigkeit von qualifizierten externen Managern In der Regel ersetzt oder ergänzt die BAVARIA nach dem Kauf das operative Management des Beteiligungsunternehmens. Die Auswahl dieser Manager trifft die BAVARIA. Der Geschäftserfolg der Gesellschaft hängt damit in entscheidendem Maße von der Verfügbarkeit hochqualifizierter Manager, dem Managementgeschick und insbesondere dem betriebswirtschaftlichen Know-how dieser Personen ab. Sollte es außerdem der Gesellschaft nicht gelingen, für eine Beteiligung einen externen Manager zu identifizieren und für die Beteiligung zu gewinnen, kann dies die Wachstumsfähigkeit der Gesellschaft beeinträchtigen. Sollte die Gesellschaft die Fähigkeiten externer Managers nicht richtig einschätzen und sich aufgrund mangelnder Fähigkeiten des Managers die Sanierung eines Unternehmens scheitern oder verzögern, wird dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BAVARIA nachteilig beeinflussen. Gang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft Die BAVARIA nahm ihre operative Tätigkeit in 2003 auf. Es haben bisher noch keine wesentlichen Veräußerungen stattgefunden. Aussagen zur Nachhaltigkeit der Sanierungserfolge lassen sich noch nicht treffen. Allerdings verfügen die Vorstände der Gesellschaft über langjährige Erfahrungen beim Erwerb, der Sanierung und der Veräußerung von Unternehmen. - 30 - Konzentration des Anteilseigentums, Einfluss der Altaktionäre und des Vorstandes Die Mitglieder des Vorstandes der BAVARIA werden nach Abschluss der Platzierung der Aktien aus diesem Angebot bei vollständiger Ausübung des Greenshoe noch mit ca. 66,5% (ohne Greenshoe ca. 69,9%) am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sein. Insbesondere bei geringer Präsenz außenstehender Aktionäre in der Hauptversammlung könnten diese Aktionäre bei koordiniertem Abstimmungsverhalten in der Lage sein, einen erheblichen Einfluss auf sämtliche Angelegenheiten auszuüben, die der Zustimmung der Aktionäre bedürfen. Hierzu gehören die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie Kapitalerhöhungen und Gewinnverteilungen, Unternehmenszusammenschlüsse oder Verkäufe von Vermögen der Gesellschaft. Ebenso könnten diese einen Kontrollwechsel bei der Gesellschaft verzögern, verschieben oder verhindern, ebenso wie eine Verschmelzung oder eine Konsolidierung, eine Übernahme oder andere Formen des Unternehmenszusammenschlusses, die für die Investoren vorteilhaft sein könnten. Der gesetzliche Regelfall legt fest, dass Beschlüsse der Hauptversammlung mit mindestens 50% der anwesenden Stimmen wirksam gefasst werden können. Beschlüsse, die lediglich der Zustimmung von mindestens 50% der anwesenden Stimmen bedürfen, könnten von den Vorstandsmitgliedern damit sogar allein wirksam gefasst werden. Beschlüsse wie beispielsweise Kapitalerhöhungen einschließlich der Einräumung von genehmigtem Kapital, eventuell auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, Zustimmungen zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen und Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens 75% der anwesenden Stimmen auf einer Hauptversammlung. Soweit die Vorstandsmitglieder auf der jeweiligen Hauptversammlung im Verhältnis zur Gesamtzahl aller anwesenden Stimmen eine Mehrheit von mindestens 75% haben, könnten sie auch solche Beschlüsse wirksam fassen. Nachteilige Effekte aufgrund möglicher zukünftiger Kapitalaufnahmen Die Gesellschaft geht davon aus, mit den Mitteln aus der Kapitalerhöhung mit öffentlichem Angebot zumindest mittelfristig über ausreichend Kapital zur Finanzierung des geplanten Wachstums zu verfügen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die BAVARIA Industriekapital AG stärker als geplant wächst oder wachsen könnte und zur Finanzierung von Unternehmenskäufen erneut Kapital aufnehmen muss. Jede zusätzliche Eigenkapitalbeschaffung kann einen Verwässerungseffekt für die Aktionäre zur Folge haben. Eine Fremdkapitalaufnahme kann die Gesellschaft Beschränkungen hinsichtlich der Dividendenausschüttung oder sonstiger Maßnahmen, wie insbesondere die Stellung von weiteren Sicherheiten, unterwerfen und die Geschäftstätigkeit nachhaltig beeinflussen sowie das Ausfallrisiko der Gesellschaft erhöhen. Fehlende Regelung über nachvertragliche Verhaltensverpflichtung Die Vorstandsverträge enthalten keine Regelung über eine nachvertragliche Verhaltensverpflichtung. Im Hinblick auf die hohe Bedeutung des Know-hows der Vorstände bei der Identifikation, beim Erwerb, der Sanierung und der Veräußerung von Beteiligungen besteht ein erhebliches Risiko für die Gesellschaft, falls Vorstandsmitglieder aus der Gesellschaft ausscheiden und für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden. - 31 - Schwankungen der Erträge und Ertragsentwicklung Die in den Jahresabschlüssen der Gesellschaft ausgewiesenen Erlöse und Erträge setzen sich überwiegend aus Managementgebühren sowie Dividenden und Erträgen aus Beteiligungsveräußerungen zusammen. Die Dividende hängt entscheidend von der wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungsunternehmen ab. Diese Ausschüttungen fließen der Gesellschaft bei einer vorhandenen Zwischenholding erst mit einer zeitlichen Verzögerung zu. Es ist davon auszugehen, dass Erlöse aus Beteiligungsverkäufen, den größten Teil der Erlöse der BAVARIA in einem Geschäftsjahr darstellen werden. Da sich diese nicht immer wie geplant realisieren lassen, unterliegen die Erträge der Gesellschaft und der BAVARIA-Gruppe erheblichen Schwankungen. Ein Vergleich von Jahresergebnissen ist daher nur bedingt aussagekräftig und kann nicht als Indikator für zukünftige Ertrags- und Ergebnisentwicklungen angesehen werden. Das geplante Wachstum, das Management eines größeren Beteiligungsportfolios und die Anpassung der organisatorischen Strukturen führen zukünftig zu einem höheren Personal- und Verwaltungsaufwand. Sollte es der BAVARIA nicht gelingen, über Managementgebühren, Dividendenerträge und Veräußerungserlöse die operativen Kosten sowie die Abschreibungen auf die Beteiligungsansätze zu decken, hat dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. 2.3 Steuerliche und rechtliche Risiken Steuerliche Risiken Bei BAVARIA wurde bisher weder eine steuerliche Betriebsprüfung (einschließlich Lohnsteuerprüfung) noch eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung durchgeführt. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die von ihr mit den Steuerberatern der Gesellschaft erstellten Steuererklärungen und Sozialversicherungsmeldungen vollständig und korrekt abgegeben wurden und erwartet im Falle einer steuerlichen Betriebsprüfung bzw. Prüfung der Sozialversicherungsträger keine erheblichen Änderungen der bisher ergangenen Steuerbescheide bzw. Meldungen zur Sozialversicherung und damit verbundene Nachzahlungen. Sollten die Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger eine andere Auffassung vertreten, kann dies zu Steuernachforderungen und damit zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und/oder der BAVARIA-Gruppe führen. Verpflichtungen und Garantien aus Unternehmenskaufverträgen Grundsätzlich übernimmt die BAVARIA beim Erwerb von Beteiligungen keine Garantien. In Einzelfällen wurden oder werden jedoch gegenüber den Veräußern Garantieund Einstandsverpflichtungen übernommen. Diese betreffen z.B. die Schadloshaltung der Verkäuferin vor Ansprüchen der erworbenen Gesellschaft. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft oder die Zwischenholdings aus übernommenen Garantien und Verpflichtungen in den Kaufverträgen in Anspruch genommen werden und dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nachteilig beeinflusst. Teilweise übernehmen auch die Verkäufer der von der BAVARIA und ihren Zwischenholdings erworbenen Gesellschaften in den Kaufverträgen Garantien und Zusi- 32 - cherungen. Sollten die garantierten Eigenschaften oder Zusicherungen nicht erfüllt werden oder garantierte Leistungen nicht erbracht werden, könnte die Durchsetzung der Ansprüche der Gesellschaft (bzw. der Zwischenholdings) mit erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden sein. Zudem besteht das Risiko, dass aufgrund einer Haftungsbegrenzung des Verkäufers der entstandene Schaden höher ist als die vereinbarte Haftsumme. Konkret hat sich die BAVARIA und ihre Tochtergesellschaft Bavariaring 0405 AG mit Vereinbarung vom 18.10.2005 gegenüber den Verkäuferinnen Sarna Kunststoff Beteiligungs GmbH und der Sarna Kunststoff Holding AG, Sarnen, Schweiz, zur Einhaltung eines Liquiditätsplans bezüglich der Finanzierungstätigkeit bei der Tochtergesellschaft Paulmann & Crone GmbH verpflichtet. Bei Nichterfüllung dieses Liquiditätsplans vor dem 30.06.2006 ist die BAVARIA und die Bavariaring 0405 AG vertraglich verpflichtet € 250.000,00 in die Paulmann & Crone GmbH einzulegen. Haftung bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen Die BAVARIA beabsichtigt, Beteiligungsunternehmen nach Möglichkeit nur mit einem Minimum von Gewährleistungen und Garantien zu veräußern. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall weitergehende Gewährleistungen wie z.B. Freistellungen für bestimmte unternehmensspezifische Risiken gegeben werden oder der Erwerber aufgrund der Gewährleistungsansprüche oder aufgrund sonstiger gesetzlicher Ansprüche die BAVARIA oder die BAVARIA-Gruppe in Regress nimmt. Möglicherweise langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren könnten die Folge sein. Sofern die BAVARIA oder die Zwischenholding den geltend gemachten Regressanspruch zu erfüllen hätte, würde dies die Vermögens- und Ertragslage der BAVARIA belasten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind jedoch keine Ansprüche gegen die BAVARIA geltend gemacht worden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftig Regressansprüche aus Verkäufen oder Insolvenzen gegen die BAVARIA geltend gemacht werden. 2.4 Risiken, die sich aus dem Angebot und der Notierung auf dem Aktienmarkt ergeben Fehlen eines öffentlichen Marktes Vor dem öffentlichen Angebot und der geplanten Notierungsaufnahme gab es keinen öffentlichen Markt für Aktien der Gesellschaft. Der Kaufpreis wird nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass der Verkaufspreis der Inhaber-Aktien dem Preis entspricht, zu dem die Aktien im Anschluss an das Angebot im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Kein liquider Markt für die Aktien der Gesellschaft Auch nach Einbeziehung in die Notierung im Open Market (Freiverkehr) gibt es keine Gewähr dafür, dass sich nach dem Angebot ein aktiver Handel für die Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr entwickelt oder auf Dauer fortsetzt. Investoren werden möglicherweise nicht in der Lage sein, ihre Aktien rasch oder zum Tageskurs zu verkaufen, falls es keinen aktiven Handel in den Aktien der Gesellschaft gibt. Der Aktienpreis zum Zeitpunkt der Einbeziehung in den Handel im Open Market bietet keine Gewähr für die Preise, die sich danach auf dem Markt bilden werden. - 33 - Zukünftige Aktienverkäufe Die Mitglieder des Vorstands, die nach Eintragung der am 10.11.2005 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage um nominal € 500.000,00 rund. 69,9% des Aktienkapitals repräsentieren (bei vollständiger Ausnutzung der Kapitalerhöhung und ohne Ausübung der Mehrzuteilungsoption), haben sich gegenüber der Concord Effekten AG zu einem gestaffeltem Lock-up verpflichtet, der eine Veräußerungssperre für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten vorsieht. Sollten Altaktionäre, gegebenenfalls trotz oder nach Ablauf des Veräußerungsverbotes, in erheblichem Umfang Aktien auf dem öffentlichen Markt verkaufen oder sollte sich auf dem Markt die Überzeugung herausbilden, dass es zu solchen Verkäufen kommen könnte, besteht die Möglichkeit, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft fällt. Schwankung des Aktienkurses Änderungen der Anzahl der in Streubesitz gehaltenen Aktien, Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Situation und der Lage der Finanzmärkte, Änderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder der Wettbewerbsposition von Konkurrenten sowie andere externe Faktoren können erhebliche Kursschwankungen bei den notierten Aktien der Gesellschaft hervorrufen. Die Kursentwicklung der Aktien der Gesellschaft kann beeinflusst werden durch große Aktienemissionen oder Kursbewegungen an den deutschen und internationalen Börsen. Die Wertpapiermärkte haben in der Vergangenheit deutliche Kurs- und Umsatzschwankungen erfahren. Solche Schwankungen können sich in Zukunft ungeachtet der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auch auf den Kurs der notierten BAVARIA-Aktien nachteilig auswirken. Da nur ein geringer Teil des gesamten Grundkapitals der BAVARIA öffentlich angeboten und platziert wird, besteht das Risiko einer geringen Liquidität im Handel der Aktien. Eine geringe Liquidität der Aktien kann dazu führen, dass sich Käufe oder Verkäufe auch schon in geringer Stückzahl deutlich auf den Aktienkurs auswirken. Ein geringer Börsenumsatz in der BAVARIA-Aktie kann zudem die Folge haben, dass die Aktionäre die Aktien der Gesellschaft nicht zu dem gewünschten Zeitpunkt oder Kurs verkaufen können. - 34 - 3 Allgemeine Informationen 3.1 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts Die BAVARIA Industriekapital AG, München, übernimmt gemäß § 5 Abs. 4 des Wertpapierprospektgesetzes („WpPG“) die Verantwortung für den Inhalt dieses Wertpapierprospekts („Prospekt“) und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind, ferner dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Umstände und Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage des Prospekts wahrscheinlich verändern können. 3.2 Gegenstand des Prospekts Gegenstand dieses Prospekts sind Stück 500.000 neue auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien mit den Nummern 1.705.001 bis 2.205.000 (die „Neuen Aktien“) sowie bis zu Stück 75.000 Aktien aus dem Eigentum der Altaktionäre im Hinblick auf die der Concord Effekten AG eingeräumte Mehrzuteilungsoption, insgesamt somit bis zu Stück 575.000 Aktien („Anzubietende Aktien“), jeweils mit einem derzeitigen anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 01.01.2005. Die Neuen Aktien stammen aus einer auf der Grundlage des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10.11.2005 durchzuführenden und noch in das Handelsregister einzutragenden Kapitalerhöhung gegen Bareinlage (nachfolgend die „Barkapitalerhöhung“), durch die das Grundkapital der BAVARIA Industriekapital AG von derzeit € 1.705.000,00 um € 500.000,00 auf € 2.205.000,00 durch Ausgabe von Stück 500.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien erhöht wird. Die Neuen Aktien sollen von der Concord Effekten AG (nachfolgend auch als „Concord“ bezeichnet) zu einem Ausgabepreis von € 1,00 gezeichnet und übernommen werden. Die Anzubietenden Aktien sollen im Rahmen eines öffentlichen Angebots innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und im Rahmen einer Privatplatzierung in europäischen Ländern interessierten Anlegern zum Kauf angeboten werden. Die Concord Effekten AG wird sich bei Zeichnung und Übernahme der 500.000 Neuen Aktien verpflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabebetrag von € 1,00 je neuer Aktie und dem Platzierungspreis abzüglich vertraglich vereinbarter Provisionen und Kostenübernahmen nach erfolgreicher Platzierung an die Gesellschaft abzuführen. Die Aktien, die Gegenstand des öffentlichen Angebots und der Privatplatzierung sind, werden von der BAVARIA Industriekapital AG, München (Emittentin), angeboten. 3.3 Einführung in die Notierung im Open Market (Freiverkehr) Die Aktien der BAVARIA sind bislang an keiner in- oder ausländischen Börse zum Handel zugelassen oder in die Notierung einbezogen. - 35 - Die Aktien der Gesellschaft sollen in die Notierung im Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) mit zusätzlichen Transparenzanforderungen (Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse eingeführt werden. Die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel an einem organisierten Markt (z.B. Geregelter Markt, Amtlicher Markt der Frankfurter Wertpapierbörse) ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant. 3.4 Verkaufsbeschränkungen Das Angebot besteht aus einem öffentlichen Angebot in der Bundesrepublik Deutschland sowie einer Privatplatzierung in europäischen Ländern. Die zu platzierenden Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert, außer in Anwendung einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act. Insbesondere stellt dieser Prospekt weder ein öffentliches Angebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Neuen Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika dar und darf daher auch dort nicht verteilt werden. 3.5 Keine Gewährleistung Niemand ist berechtigt, Informationen oder Darstellungen zu geben, die von den in diesem Prospekt gemachten Angaben abweichen. Jegliche, von diesem Prospekt abweichende Information oder Darstellung ist als nicht von der BAVARIA autorisiert anzusehen. Es wird nicht gewährleistet, dass die Angaben dieses Prospekts zur Geschäftstätigkeit und zur rechtlichen und wirtschaftlichen Lage der BAVARIA zu jedem Zeitpunkt nach Veröffentlichung zutreffend bleiben. 3.6 Zukunftsgerichtete Aussagen Dieser Prospekt enthält neben historischen Angaben bestimmte, in die Zukunft gerichtete Aussagen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen in diesem Prospekt, die sich nicht auf historische Tatsachen und Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Aussagen in den Kapiteln „Zusammenfassung“, „Risikofaktoren“, „Informationen über die BAVARIA Industriekapital AG“, „Informationen zur Geschäftstätigkeit der Gesellschaft“, „Erläuterung und Analyse der Finanzlage und der wirtschaftlichen Entwicklung der BAVARIA“, „Dividendenpolitik“, „Wichtige Informationen“ und allgemein überall dort, wo Angaben über die zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne und Erwartungen in Bezug auf das Geschäft der BAVARIA Industriekapital AG, über Wachstum und Profitabilität sowie über wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen, denen die BAVARIA Industriekapital AG ausgesetzt ist, enthält. Angaben unter Verwendung der Worte „sollen“, „dürfen“, „werden“, „glaubt“, „geht davon aus“, „erwartet“, „schätzt“, „plant“, „erwägt“, „beabsichtigt“, „ist der Ansicht“, „nach Kenntnis“, „nach Einschätzung“ oder ähnliche Formulierungen deuten auf solche Aussagen hin. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf der gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzung durch die Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf Annahmen und Faktoren und unterliegen Risiken und Ungewissheiten, deren Nichteintritt bzw. - 36 - Eintritt dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Finanzlage und der Profitabilität der BAVARIA und der BAVARIA-Gruppe wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Deshalb sollten unbedingt insbesondere die Abschnitte „Risikofaktoren“, „Informationen über die BAVARIA Industriekapital AG“, „Informationen zur Geschäftstätigkeit der Gesellschaft“, „Erläuterung und Analyse der Finanzlage und der wirtschaftlichen Entwicklung der BAVARIA“, „Informationen über wichtige Trends“, „Dividendenpolitik“, „Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage seit dem 07.10.2005“, „Angaben über das Kapital der BAVARIA“ und „Wichtige Informationen“ gelesen werden, die eine Darstellung derjenigen Faktoren enthalten, die Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der BAVARIA Industriekapital AG und auf die Industriezweige, in denen die BAVARIA Industriekapital AG tätig ist, nehmen können. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: Die allgemeine konjunkturelle Lage und deren Entwicklung, der Wettbewerb, Finanzierungsmöglichkeiten, d.h. die Fähigkeit der Gesellschaft, eventuell benötigte finanzielle Mittel zeitnah aufnehmen zu können, Finanzierungsrisiken, Risikomanagement und Planungsunsicherheiten, die Fähigkeit zur Gewinnung hochqualifizierter Manager für die Beteiligungsunternehmen und sonstige in diesem Prospekt genannte Faktoren. In Anbetracht der Risiken, Ungewissheiten und Annahmen können die in diesem Prospekt in Bezug genommenen zukünftigen Ereignisse möglicherweise auch nicht eintreten. Darüber hinaus können sich die in diesem Prospekt wiedergegebenen zukunftsgerichteten Einschätzungen und Prognosen aus Studien Dritter (siehe auch ,,Hinweis zu Quellen der Marktangaben sowie zu Fachbegriffen‘‘) als unzutreffend herausstellen. Die Gesellschaft und ihre Vorstandsmitglieder können daher für den tatsächlichen Eintritt der dargestellten Meinungen und prognostizierten Entwicklungen nicht einstehen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft nicht die Verpflichtung übernimmt, über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. 3.7 Hinweis zu Quellen der Marktangaben sowie zu Fachbegriffen Die Angaben in diesem Prospekt zu Marktumfeld, Marktentwicklungen, Markttrends und zur Wettbewerbssituation in den Tätigkeitsfeldern der BAVARIA basieren, soweit nicht anders vermerkt, überwiegend auf Einschätzungen der Gesellschaft. Diese wiederum beruhen zum Teil auf internen Marktbeobachtungen bzw. auf Informationen, die von Dritter Seite veröffentlicht wurden (z.B. Artikel in Fachzeitschriften etc.). Diese Einschätzungen können von den Einschätzungen der Wettbewerber der BAVARIA Industriekapital AG oder von Erhebungen von Marktforschungsinstituten oder anderen unabhängigen Quellen abweichen. In diesem Prospekt enthaltene Informationen, die aus öffentlich zugänglichen Quellen oder anderweitig von Dritten übernommen wurden, sind von der Gesellschaft korrekt wiedergegeben. Soweit es der Gesellschaft bekannt und aufgrund der öffentlichen Quellen oder von Dritten übermittelten Informationen feststellbar ist, wurden keine Fakten weggelassen, deren Auslassung die in diesem Prospekt wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend machen würden. Die Gesellschaft hat die Zahlenangaben, Marktdaten und sonstigen Informationen, die Dritte ihren Studien zugrunde gelegt haben, sowie die externen, öffentlich zugäng- - 37 - lichen Quellen, auf denen die Einschätzungen der Gesellschaft basieren, nicht auf ihre Richtigkeit überprüft und übernimmt diesbezüglich keine Gewähr. Die Gesellschaft stützt ihre Investitionsentscheidungen z.T. auch auf Analysen der Märkte, in denen das betreffende Beteiligungsunternehmen tätig ist. Hierzu zieht die Gesellschaft auch Informationen und Studien von unabhängiger Seite zu Hilfe, um die Entwicklungspotenziale von Beteiligungsunternehmen besser evaluieren zu können. Diese Einschätzungen der Märkte, auf denen die Beteiligungen der BAVARIA tätig sind, werden in diesem Prospekt nicht wiedergegeben. Diese Einschätzungen liegen z.T. allerdings implizit den Einschätzungen und Planungen der BAVARIA zu Grunde. Es ist zu beachten, dass diese Marktstudien häufig auf Annahmen und Informationen Dritter beruhen und von Natur aus spekulativ und vorausschauend sind. 3.8 Hinweis zu Finanz- und Zahlenangaben Die Finanzangaben der Gesellschaft in diesem Prospekt beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die zum jeweiligen Zeitpunkt (Erstellung des jeweiligen Jahresabschlusses, Zwischenbilanz bzw. Zwischenberichts) geltenden Rechnungslegungsvorschriften nach HGB. Einzelne Zahlenangaben (darunter auch Prozentangaben) in diesem Prospekt wurden kaufmännisch gerundet. In Tabellen addieren sich solche kaufmännisch gerundeten Zahlenangaben unter Umständen nicht genau zu den in der Tabelle gegebenenfalls gleichfalls enthaltenen Gesamtsummen. 3.9 Glossar Ein Glossar mit den verwendeten Fachbegriffen und Abkürzungen befindet sich am Ende des Prospekts. - 38 - 4 Ausgewählte Finanzinformationen Die nachfolgenden, ausgewählten historischen Finanzdaten der Gesellschaft beziehen sich auf die Geschäftsjahre 2002 bis 2004 sowie den Zwischenberichtszeitraum 01.01.2005 bis 07.10.2005 (mit Vergleichszahlen des entsprechenden Vorjahreszeitraums). Die ausgewählten Kennzahlen sind nur in Verbindung mit den im Kapitel 28 „Finanzinformationen“ abgedruckten Informationen zu den Jahres- und Zwischenabschlüssen der Gesellschaft zu lesen. Die nachstehenden Vergleichszahlen der BAVARIA Industriekapital AG (mit Ausnahme der Angaben zu Beteiligungen) für die Geschäftsjahre 2002 (Rumpfgeschäftsjahr), 2003 und 2004 beruhen auf den Jahresabschlüssen der BAVARIA Industriekapital AG. Die Zahlen zum 07.10.2005 und zum 07.10.2004 basieren auf dem Zwischenbericht zum 07.10.2005 bzw. auf der anlässlich der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln geprüften Bilanz zum 07.10.2005. Die Jahresabschlüsse 2002 bis 2004 der BAVARIA Industriekapital AG wurden ebenfalls geprüft und jeweils ebenfalls mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Angaben der Kapitalflussrechnungen (Cash Flow) für die Jahre 2002 bis 2004 sind ebenfalls durch die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken, geprüft worden. Die Cash Flow Angaben zum 07.10.2005 sind ungeprüft. Der Konzern entstand mit Erwerb des ersten Beteiligungsunternehmens per 30.04.2003. Die gesetzliche Verpflichtung für die Aufstellung und Prüfung eines Konzernabschlusses besteht erstmals nach Abschluss des Geschäftsjahrs 2005. Die Jahres- und Zwischenabschlüsse der BAVARIA Industriekapital AG wurden nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt. Das Geschäftsjahr der BAVARIA Industriekapital AG beginnt am 01.01. und endet am 31.12. eines Jahres. - 39 - Finanzkennzahlen 31.12.2002 - 07.10.2005 Gewinn- und Verlustrechnung (in T€) 07.10.2005 31.12.2004 07.10.2004 31.12.2003 31.12.2002 (ungeprüft) (geprüft) (geprüft) (nur Bilanz geprüft) (geprüft) Umsatz Erträge aus Beteiligungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 689 1.720 416 0 146 0 44 0 0 0 2.309 34 119 25 -2 (Jahres-) Überschuss 2.043 20 119 15 -2 Bilanz (in T€) Finanzanlagen 408 Liquide Mittel Bilanzsumme Eigenkapital Verbindlichkeiten Eigenkapitalquote 346 298 262 0 155 586 83 494 14% 55 390 182 197 47% 4 266 63 193 24% 11 48 48 0 100% 422 269 k.A. 218 -2 -89 -137 k.A. -261 0 2.084 19 k.A. 37 13 2.572 155 k.A. 4 11 10 1.462 8 670 7 576 4 133 0 0 2.572 4.567 4.076 357 89% Cash Flow (in T€) Aus laufender Geschäftstätigkeit Aus Investitionstätigkeit Aus Finanzierungstätigkeit Finanzmittelbestand zum Periodenende Angaben zu Beteiligungen Anzahl Beteiligungen b) Mitarbeiter a) Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten Anmerkungen a) Nur Unternehmen, die zum 07.10.2005 noch eine operative Beteiligung der BAVARIA sind; b) Nur Unternehmen, die zum 07.10.2005 eine operative Beteiligung der BAVARIA sind; Mitarbeiterzahl im Jahresdurchschnitt, bei Paulmann & Crone auf Vollzeitäquivalenzbasis zum 31.12.2004 Der im Zwischenbericht zum 07.10.2005 ausgewiesene Überschuss beruht auf Erträgen aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 1.744 aufgrund der erfolgreichen Sanierungsbemühungen im Vorjahr. Der Gesamtbestand an liquiden Mitteln betrug zum Zeitpunkt des Zwischenberichts € 2,6 Mio. Neben Dividendeneinnahmen resultieren die liquiden Mittel aus den Einzahlungen einer Kapitalerhöhung. Mit Handelsregistereintragung vom 07.10.2005 wurde das Grundkapital von T€ 50 auf T€ 55 erhöht. Gleichzeitig wurde ein Agio von T€ 1.945 in die Kapitalrücklage eingezahlt. Zudem zeigt die Bilanz Forderungen aus Dividendenerträgen in Höhe von € 1,1 Mio. - 40 - 5 Informationen über die BAVARIA Industriekapital AG 5.1 Geschäftsgeschichte und Geschäftsentwicklung von BAVARIA 5.1.1 Firma, Ort der Registrierung und Registernummer des Emittenten, Bekanntmachungen Die Firma der Gesellschaft lautet: „BAVARIA Industriekapital AG“ Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 143858 eingetragen. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen satzungsgemäß im elektronischen Bundesanzeiger. 5.1.2 Gründung der BAVARIA Die Gesellschaft wurde am 03.04.2002 als Vorratsgesellschaft von der Blitzstart Holding AG und der Blitz Beteiligungs GmbH, Bavaria-Ring 29, 80336 München, errichtet. Die Firma der Gesellschaft lautete bei ihrer Gründung „Blitz 02-983 AG“. Sie wurde am 08.08.2002 in das Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft betrug bei Gründung € 50.000,00, eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von € 1,00 je Aktie. Mit Aktienkaufvertrag vom 20.01.2003 erwarben die Herren Jan Pyttel und Reimar Scholz die Gesellschaft von der Blitzstart Holding AG und der Blitz Beteiligungs GmbH. Am gleichen Tage wurden die bisherigen Vorstände der Vorratsgesellschaft abberufen und die Herren Pyttel und Scholz zu neuen Vorständen der Gesellschaft bestellt. Am 21.01.2003 hielten Herr Pyttel und Herr Scholz eine außerordentliche Hauptversammlung der Blitz 02-983 AG ab. Die Hauptversammlung der Gesellschaft berief die Mitglieder des bisherigen (ersten) Aufsichtsrats der Vorratsgesellschaft ab und wählte einen neuen Aufsichtsrat. Ferner fasste die Hauptversammlung die Satzung der Gesellschaft neu. Die Firma wurde in „Bavaria Industriekapital AG“ geändert und der Gegenstand der Gesellschaft neu gefasst. Die Eintragung der Satzungsänderungen in das Handelsregister erfolgte am 13.03.2003. 5.1.3 Sitz und Geschäftsanschrift Sitz der Gesellschaft ist München. Die Geschäftsadresse der Gesellschaft lautet: BAVARIA Palais Bavariaring 43 80336 München - 41 - Die Telefon-Nr. ist die +49 - (0)89 - 72 98 967 - 0 und die Fax-Nr. die +49 - (0)89 - 72 98 967 - 10. Die Internet-Adresse lautet www.baikap.de. 5.1.4 Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet jeweils am 31.12. eines Kalenderjahres. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. 5.1.5 Rechtsordnung und regulatorisches Umfeld Als deutsche Aktiengesellschaft unterliegt die BAVARIA Industriekapital AG der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Maßgebend für die BAVARIA Industriekapital AG sind die üblichen, allgemein gültigen gesellschafts- und steuerrechtlichen Vorschriften. 5.1.6 Satzungsmäßiger Geschäftsgegenstand Gegenstand des Unternehmens ist nach § 2 Abs. 1 der Satzung „die Beratung anderer oder verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung, der Erwerb von oder die Beteiligung jeder Art an Unternehmen, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundeigentum, die Verwaltung eigenen Vermögens“ sowie „die Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten.“ Ferner ist die Gesellschaft „zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstande des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen.“ 5.1.7 - 42 - Wichtige Ereignisse während der Entwicklung der Geschäftstätigkeit der BAVARIA 04 / 2002 Gründung der Blitz 02-983 AG 01 / 2003 Kauf der Blitz 02-983 AG durch Herrn Pyttel und Herrn Scholz, Umbenennung in BAVARIA Industriekapital AG 04 / 2003 Kauf der Beyss GmbH 07 / 2003 Kauf der Hering AG 11 / 2003 Kauf der Paul Weinbrenner Maschinenbau GmbH & Co. KG 11 / 2003 Kauf der Féraud GmbH 03 / 2004 Kauf der Hamba Filltec GmbH & Co. KG 05 / 2004 Verkauf der Zwischengesellschaft der Féraud GmbH einschließlich des Unternehmens 05 / 2004 Kauf der Langbein & Engelbracht GmbH 09 / 2004 Kauf der Alma GmbH & Co. KG 11 / 2004 Kauf der Neef LappCom GmbH (heute Neef IT Solutions GmbH) 03 / 2005 Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Paul Weinbrenner Maschinenbau GmbH & Co. KG 06 / 2005 Kauf der Sarnamotive Paulmann & Crone GmbH 09 / 2005 Kauf der Executive Consulting AG Wesentliche Geschäftsvorfälle in 2002 Die Gesellschaft wurde mit notariellem Vertrag vom 03.04.2002 von der Blitzstart Holding AG, München und der Blitz Beteiligungs GmbH, München als Vorratsgesellschaft Blitz 02-983 AG gegründet. Wesentliche Geschäftsvorfälle in 2003 Mit Aktienkaufvertrag vom 20.01.2003 erwarben Herr Pyttel und Herr Scholz sämtliche Stückaktien der Blitz 02-983 AG, München von der Blitzstart Holding AG, München und der Blitz Beteiligungs GmbH, München. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21.01.2003 wurden die Blitz 02-983 AG in BAVARIA Industriekapital AG umfirmiert sowie ein neuer Vorstand und Aufsichtsrat gewählt. Mit notariell beurkundetem Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag vom 30.04.2003 hat die Gesellschaft sämtliche Anteile an der Beyss Holding GmbH, München (vormals: Blitz HH 02-634 GmbH, Hamburg), von der Blitzstart Holding AG, München und der Blitz Beteiligungs GmbH, München erworben. Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 30.04.2003 erwarb die Beyss Holding GmbH (zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch unter der Firma Blitz HH 02-634 GmbH) alle Geschäftsanteile an der Beyss GmbH von der Verkäuferin CAE Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Stollberg. Mit Aktienkaufvertrag vom 21.05.2003 hat die BAVARIA sämtliche Stückaktien der Verwaltungsgesellschaft Bavariaring 43 AG (vormals: Moralt Tischlerplatten Holding AG; vormals: Blitz 03-1601 AG), München, von der Blitzstart Holding AG, München und der Blitz Beteiligungs GmbH, München, erworben. Mit Aktienkaufvertrag vom 02.07.2003 hat die BAVARIA sämtliche Stückaktien der Hering Wärmetauscher Holding AG (vormals: Blitz 03-1602 AG), München, von der Blitzstart Holding AG, München und der Blitz Beteiligungs GmbH, München, erworben. Mit Aktienkauf- und Übertragungsvertrag vom 02.07.2003 erwarb die Blitz 03-1602 AG (nach Firmenänderung: Hering Wärmetauscher Holding AG) von der Münchener Fonds AG, Dr. Otto Czerweny von Arland und von der von Arland, Inc., Los Angeles, USA, 94,7% der Anteile der Hering AG (unter der damaligen Firma Hering Holding AG). Mit Aktienkaufvertrag vom 27.11.2003 hat die BAVARIA sämtliche Stückaktien der Neef Services AG (vormals: Weinbrenner Holding AG und davor Blitz 03-1614 AG), München, von der Blitzstart Holding AG, München und der Blitz Beteiligungs GmbH, München, erworben. Mit notariellem Kaufvertrag vom 27.11.2003 erwarb die Weinbrenner Holding AG (noch in Firma Blitz 03-614 AG) sämtliche Gesellschaftsanteile an der Paul Weinbrenner Maschinenbau GmbH & Co. KG von Herrn Edmund Weinbrenner. Die Weinbrenner Holding AG erwarb den Kommanditanteil an dieser Gesellschaft von nominal DM 975.000,00 von Herrn Edmund Weinbrenner. Die Übertragung des Kommanditanteils erfolgte am 01.12.2003. Ferner erwarb die Weinbrenner Holding AG von Herrn Edmund Weinbrenner sämtliche Geschäftsanteile an der Komplementärin der Paul Weinbrenner Maschinenbau GmbH & Co. KG, der Paul Weinbrenner GmbH, im Nominalbetrag von insgesamt DM 50.000,00. Mit Aktienkaufvertrag vom 27.11.2003 hat die BAVARIA sämtliche Stückaktien der Bavariaring Modeholding AG (vormals: Blitz 03-1617 AG), München, von der Blitz- 43 - start Holding AG, München und der Blitz Beteiligungs GmbH, München, erworben. Mit Kaufvertrag vom 28.11.2003 erwarb die Bavariaring Modeholding AG die Féraud GmbH, eine Tochter der Escada AG. Wesentliche Geschäftsvorfälle in 2004 Mit Aktienkaufvertrag vom 24.03.2004 hat die BAVARIA sämtliche Stückaktien der Bavaria Maschinenbau Holding AG (vormals: Blitz 03-1627 AG), München, von der Blitzstart Holding AG, München und der Blitz Beteiligungs GmbH, München, erworben. Die BAVARIA Maschinenbau Holding AG erwarb - noch in Firma Blitz 03-1627 AG am 25.03.2004 sämtliche Geschäftsanteile an der Vorratsgesellschaft Blitz 04-009 GmbH von der Blitzstart Holding AG und der Blitz Beteiligungs GmbH. Noch vor der Veräußerung der Geschäftsanteile an der Blitz 04-009 GmbH hatten deren Gründer am 24.03.2004 eine außerordentliche Gesellschafterversammlung abgehalten, die die Firma der Gesellschaft in „Hamba Verwaltungsgesellschaft mbH“ änderte. Mit notariellem Vertrag vom 26.03.2004 erwarb die BAVARIA Maschinenbau Holding AG die Gesellschaftsanteile der SIG Hamba Filltec GmbH & Co. KG. Die BAVARIA Maschinenbau Holding AG erwarb den Kommanditanteil (fester Kapitalanteil zu € 1.700.000,00) der SIG Plastics Holding GmbH. Die Hamba Verwaltungsgesellschaft mbH trat als Komplementärin für die ausscheidende SIG Beverages VerwaltungsGmbH ein. Mit Aktienkaufvertrag vom 06.05.2004 veräußerte die BAVARIA sämtliche Aktien der Bavariaring Modeholding AG an die Girell Fashion GmbH. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Féraud GmbH einen Insolvenzantrag gestellt. Mit Aktienkaufvertrag vom 24.05.2004 hat die BAVARIA sämtliche Stückaktien der BAVARIA II Maschinenbau Holding AG (vormals: Blitz 03-1625 AG), München, von der Blitzstart Holding AG, München und der Blitz Beteiligungs GmbH, München, erworben. Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 24.05.2004 erwarb die BAVARIA II Maschinenbau Holding AG (noch in Firma Blitz 03-1625 AG) von der Dover Germany GmbH einen Teilgeschäftsanteil von 94% an der Langbein & Engelbracht GmbH. Mit notariell beurkundetem Geschäftsanteilsabtretungsvertrag vom 29.09.2004 hat die Gesellschaft sämtliche Anteile an der Alma Holding GmbH (vormals: Blitz 04-110 GmbH), München, von der Blitzstart Holding AG, München und der Blitz Beteiligungs GmbH, München, erworben. Mit Kaufvertrag vom 30.09.2004 erwarben die Alma Holding GmbH und die Beyss Holding GmbH alle Gesellschaftsanteile der Alma-Küchen Alois Meyer GmbH & Co. KG von der Masco GmbH, Sandhausen und der Alma-Küchen Alois Meyer Verwaltungs-GmbH, Ahaus. Mit Aktienkaufvertrag vom 18.11.2004 hat die BAVARIA sämtliche Stückaktien der Verwaltungsgesellschaft ACO AG (vormals: Blitz 04-360 AG), München, von der Blitzstart Holding AG, München und der Blitz Beteiligungs GmbH, München, erworben. Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 29.11.2004 erwarb die Verwaltungsgesellschaft ACO AG sämtliche Geschäftsanteile an der Neef LappCom GmbH von der von der Lapp Holding Deutschland GmbH mit Sitz in Stuttgart. Nach dem Erwerb der Geschäftsanteile an der Neef LappCom GmbH leitete die Gesellschaft die Ver- - 44 - schmelzung der Neef LappCom GmbH auf ihre Muttergesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft ACO AG, ein. Wesentliche Geschäftsvorfälle in 2005 Die außerordentliche Hauptversammlung der Verwaltungsgesellschaft ACO AG vom 13.01.2005 beschloss im Zusammenhang mit der vereinbarten Verschmelzung, die Firma der Gesellschaft in „Neef IT Solutions AG“ zu ändern. Die Verschmelzung der Neef LappCom GmbH unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1 UmwG auf die Verwaltungsgesellschaft ACO AG wurde mit Verschmelzungsvertrag beschlossen. Durch notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag vom 02.03.2005 wurde das Vermögen der Neef LappCom GmbH, Karlsruhe, (Verschmelzung durch Aufnahme) auf die Verwaltungsgesellschaft ACO AG, München, wirtschaftlich rückwirkend zum 01.10.2004 übertragen. Die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Neef LappCom GmbH und im Handelsregister der Verwaltungsgesellschaft ACO AG erfolgte am 02.06.2005. Mit Aktienkaufvertrag vom 29.06.2005 hat die BAVARIA sämtliche Stückaktien der Bavariaring 0405 AG (vormals: Blitz 05-302 AG), München, erworben. Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 30.06.2005 erwarb die Blitz 05-302 AG (im Vertrag schon unter der Firma Bavariaring 0405 AG) sämtliche Geschäftsanteile an der Sarnamotive Paulmann & Crone GmbH von der Sarna Kunststoff Beteiligungs GmbH, Esslingen. Mit Aktienkaufvertrag vom 26.09.2005 hat die BAVARIA sämtliche Stückaktien der Executive Consulting AG, München, von Herrn Pyttel und Herrn Scholz erworben. Am 07.10.2005 beantragte die Paulmann & Crone GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beim zuständigen Amtsgericht Hagen an (Aktenzeichen 106 IN 184/05). Am 10.10.2005 wurde der Insolvenzantrag durch die Geschäftsführung wieder zurück genommen. 5.2 Investitionen und Sachanlagen Die BAVARIA verfügt derzeit über kein wesentliches eigenes Sachanlagevermögen aus Investitionstätigkeiten. Das Anlagevermögen der Gesellschaft setzt sich nahezu ausschließlich aus den fortgeschriebenen Anschaffungskosten der erworbenen Beteiligungen zusammen. Unter erworbenen Beteiligungen befinden sich sowohl operativ tätige Gesellschaften als auch Zwischengesellschaften („Zwischenholdings“), die regelmäßig unmittelbare Gesellschafter der operativen Unternehmen sind. Die Investitionstätigkeit der Gesellschaft betraf in den vergangenen Jahren überwiegend das Finanzanlagevermögen. In 2005 wurde in geringem Umfang in zuvor geleaste EDV-Ausrüstung investiert. Bei den Beteiligungen handelt es sich, mit der Ausnahme einer indirekten Beteiligung an einer Tochtergesellschaft der Langbein & Engelbracht GmbH in Shanghai, ausschließlich um inländische Unternehmen. Die Finanzierung des Erwerbs erfolgte durch eigene Mittel, durch mittlerweile zurückgeführte Darlehen der Gesellschafter der BAVARIA, durch Lieferantenkredite (aus Beratungsleistungen der Executive Consulting AG) sowie durch Darlehen von Tochtergesellschaften der BAVARIA. - 45 - Im Jahr 2002 fand keine Investitionstätigkeit statt. Zum 31.12.2002 lag somit auch kein Sach- und Finanzanlagevermögen vor. Weitere Investitionen, die Positionen des Umlaufvermögens betreffen könnten, fanden ebenfalls nicht statt. Im Geschäftsjahr 2003 begann die operative Tätigkeit der BAVARIA mit den folgenden Akquisitionen, die als Investitionen in das Anlagevermögen zu verstehen sind und im Wesentlichen auch die gesamte Investitionstätigkeit der Gesellschaft in diesem Jahr darstellten: - Kauf der Zwischenholding Beyss Holding GmbH (Zwischenholding der Beyss GmbH), - Kauf der Moralt Tischlerplatten Holding AG (später umbenannt in Verwaltungsgesellschaft Bavariaring 43 AG), - Kauf der Hering Wärmetauscher Holding AG (Zwischenholding der Hering AG), - Kauf der Weinbrenner Holding AG (Zwischenholding der Paul Weinbrenner GmbH & Co. KG, heute: Neef Services AG), - Kauf der Bavariaring Modeholding AG (Zwischenholding der Féraud GmbH). Für das Jahr 2003 ist die Entwicklung des Anlagevermögens in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2003a) Anschaffungskosten (In T€) 01.01.2003 Abschreibungen Restbuchwert Zugänge Abgänge 31.12.2003 2003 31.12.2003 262 0 262 0 262 Finanz anlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 0 Anmerkungen a) Wegen Unwesentlichkeit wurden die in 2003 erworbenen und sofort abgeschriebenen geringwertigen Wirtschaftsgüter in Höhe von € 239,56 nicht in der Tabelle aufgeführt. Im Jahr 2003 wurde nicht in wesentliche Sachanlagen investiert und dementsprechend wurde in der Bilanz zum 31.12.2003 auch kein Sachanlagevermögen ausgewiesen. Weitere Investitionen, die Positionen des Umlaufvermögens betreffen könnten, fanden im Jahr 2003 nicht statt. Im Jahr 2004 wurden von der BAVARIA die folgenden Akquisitionen getätigt, die Investitionen in das Anlagevermögen darstellten: - 46 - - Kauf der BAVARIA Maschinenbau Holding AG (Zwischenholding der Hamba Filltec GmbH & Co. KG) - Kauf der Hamba Verwaltungsgesellschaft mbH durch die BAVARIA Maschinenbau Holding AG - Kauf der BAVARIA II Maschinenbau Holding AG (Zwischenholding der Langbein & Engelbracht GmbH) - Kauf der Alma Holding GmbH (Zwischenholding und zugleich auch Komplementärin der Alma Küchen Alois Mayer KG) - Kauf der Verwaltungsgesellschaft ACO AG (als Zwischenholding der Neef Lappcom GmbH, nach Verschmelzung beider Gesellschaften Umbenennung in Neef IT Solutions AG). Verkauf der Bavariaring Modeholding AG einschließlich Ihrer 100%-igen Beteiligung an der Féraud GmbH Für das Jahr 2004 ist die Entwicklung des Anlagevermögens in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2004 Anschaffungskosten (In T€) 01.01.2004 Abschreibungen Restbuchwert Zugänge Abgänge 31.12.2004 2004 31.12.2004 185 76 371 25 346 Finanz anlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 262 Die Abschreibung im Jahr 2004 betraf im Wesentlichen die Abschreibung auf die Beteiligung an der Verwaltungsgesellschaft Bavariaring 43 AG. Im Jahr 2004 wurde nicht in Sachanlagen investiert. Zum Bilanzstichpunkt 31.12.2004 verfügte die BAVARIA daher weiterhin über kein eigenes Sachanlagevermögen. Das gesamte Anlagevermögen bestand zu diesem Stichtag aus Finanzanlagen (erworbenen Beteiligungen) und wurde mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten aktiviert. Unter den erworbenen Beteiligungen befinden sich sowohl operativ tätige Gesellschaften als auch Zwischenholdings, die unmittelbare Gesellschafter operativer Unternehmen sind. Weitere Investitionen, die Positionen des Umlaufvermögens betreffen könnten, fanden im Jahr 2004 nicht statt. Im Geschäftsjahr 2005 (bis 07.10.2005) führten folgende Akquisitionen, die als Investitionen aufzufassen sind zu Veränderungen im Anlagevermögen: - Kauf der Bavariaring 0405 AG (Zwischenholding der Paulmann & Crone GmbH) - Kauf der Executive Consulting AG Die Entwicklung des Anlagevermögens bis zum 07.10.2005 ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: - 47 - a) Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2005 bis zum 07.10.2005 Anschaffungskosten (In T€) 01.01.2005 Zugänge Abgänge 346 91 28 07.10.2005 Abschreibungen Restbuchwert 2005 07.10.2005 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 408 0 408 Anmerkungen a) Wegen Unwesentlichkeit wurde die in 2005 erworbene Büroausstattung in Höhe von € 689,66 nicht in der Tabelle aufgeführt. Zum 07.10.2005 lag außer der Betriebs- und Geschäftsausstattung kein weiteres nennenswertes Sachvermögen sowie keine Leasingverträge vor. Weitere Investitionen, die Positionen des Umlaufvermögens betreffen könnten, fanden im Jahr 2005 bis zum Datum dieses Prospekts nicht statt. Die Gesellschaft plant, mit denen ihr aus dem öffentlichen Angebot zufließenden Mitteln weitere Beteiligungen aus eigenen Mitteln zu erwerben. Im Zuge des Ausbaus der Geschäftstätigkeit und der weiteren Expansion der Gesellschaft ist ferner mit einem geringfügigen Anstieg des Sachanlagevermögens aufgrund von Investitionen in Sachanlagen, insbesondere in die Betriebs- und Geschäftsausstattung und eventuell den Fuhrpark, zu rechnen. Diese Investitionen sollen aus den im Rahmen des öffentlichen Angebots zufließenden Mitteln finanziert werden. Ein Anstieg der Fremdkapitalfinanzierung über die derzeitigen Relationen hinaus ist nicht geplant. Umweltfragen besitzen keinen relevanten Einfluss auf die Verwendung der Sachanlagen der BAVARIA. 5.3 Abschlussprüfer Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („PwC“), Am Halberg 4, 66121 Saarbrücken, ein Mitglied der deutschen Wirtschaftsprüferkammer, hat die Jahresabschlüsse der BAVARIA für die Geschäftsjahre 2002 bis 2004 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Zwischenbilanz der Gesellschaft zum 07.10.2005 nach HGB, die anlässlich der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erstellt wurde, wurde ebenfalls von PwC geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen. - 48 - 6 Informationen zur Geschäftstätigkeit der Gesellschaft 6.1 Haupttätigkeitsbereiche Die BAVARIA Industriekapital AG erwirbt Beteiligungen an Unternehmen in Umbruchsituationen (ungeregelte Unternehmernachfolge, anstehende Restrukturierung und Sanierung oder Ertragsschwäche) mit Ertragssteigerungspotenzialen. Die BAVARIA deckt dabei die gesamte Wertschöpfung vom Erwerb über die Restrukturierung und Sanierung sowie der operativen Führung bis hin zur Veräußerung von Beteiligungen ab. Diese Tätigkeiten werden dabei durch Mitarbeiter und/oder externe Berater der BAVARIA sowie durch die 100%ige Tochtergesellschaft Executive Consulting AG erbracht. Die BAVARIA beschränkt sich nicht auf das bloße Halten und Verwalten von Beteiligungen. Erworbene Beteiligungsunternehmen werden konsequent weiterentwickelt, um ihr Potenzial so weit wie möglich auszuschöpfen und dadurch den Unternehmenswert der BAVARIA zu steigern. Dieses Geschäftsziel stellt hohe Anforderungen an die Mitarbeiter (einschließlich Vorstand) und Berater. Sie brauchen unter anderem branchenrelevante Praxiserfahrungen, die Fähigkeit zur Teamarbeit und zu schnellen selbständigen Entscheidungen. Der Geschäftserfolg der BAVARIA wird deshalb maßgeblich durch das Qualitätsprofil der Berater sowie das umfangreiche Kontaktnetzwerk der BAVARIA erzielt. 6.1.1 Suche und Erwerb von Beteiligungsunternehmen Die BAVARIA erhält über ihr Kontaktnetzwerk zu Banken, Unternehmensmaklern und Industrieunternehmen eine Vielzahl von Hinweisen auf mögliche Transaktionen. Sie nutzt ihre Erfahrung, um interessante Beteiligungsunternehmen mit Wertsteigerungspotenzialen herauszufiltern. Dies erfolgt vorrangig durch genaue Analyse der Cashflows, der Bilanzstrukturen, der operativen Verbesserungspotenziale und der Marktchancen der in Frage kommenden Unternehmen. Es sollen nur Unternehmen erworben werden, deren schnelle Restrukturierung bzw. Sanierung aussichtsreich erscheint und die damit ein hohes Wertsteigerungspotenzial bieten. Nach Identifizierung eines geeigneten Beteiligungsunternehmens verhandelt und strukturiert die BAVARIA die Rahmenbedingungen der geplanten Übernahme. Schon im Vorfeld einer Übernahme wird dabei das Best Practice Team (siehe hierzu detailliert Kapitel 6.1.3 „Best Practice Team“) der BAVARIA eingeschaltet, um mit dessen Erfahrungshintergrund qualitative und quantitative Aussagen zu Dauer und Aufwendungen der Restrukturierung bzw. der Sanierung zu machen. Auf der Basis der identifizierten Verbesserungspotenziale wird ein 100 Tage Plan aufgestellt, der die Sofortmaßnahmen nach der Übernahme regelt. Die erforderlichen Kauf- bzw. Verkaufsverträge werden in Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten gestaltet. Für jede Übernahme werden im Rahmen einer ausführlichen Due Diligence die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse geprüft. - 49 - 6.1.2 Beteiligungsmanagement und -controlling In aller Regel wird die Geschäftsführung der erworbenen Gesellschaft unmittelbar nach dem Erwerb neu besetzt. Die neuen Manager rekrutiert die BAVARIA aus ihrem Kontaktnetzwerk. In begründeten Ausnahmefällen wird der bestehenden Geschäftsführung ein BAVARIA Manager zur Seite gestellt. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die im 100 Tage Plan festgelegten Maßnahmen zur Sanierung und Restrukturierung der Gesellschaft zügig und mit dem nötigen Nachdruck umgesetzt und erfolgreich realisiert werden. Ziel der BAVARIA ist es, unprofitable bzw. gering profitable Beteiligungen möglichst kurzfristig zu sanieren und eine dauerhafte wirtschaftliche Gesundung einzuleiten. Erster Ansatzpunkt ist dabei die Wiederherstellung eines positiven Cash-flows, der die zentrale Steuergröße in der Anfangsphase der Managementaktivität darstellt. Durch die Definition und die Überwachung von geeigneten Meilensteinen wird die Umsetzung der definierten Verbesserungspotentiale überwacht. Die Ursachen für Unternehmenskrisen liegen in vielen Fällen entweder an Vermarktungsproblemen, d.h. in einem zu geringen Absatz der Produkte oder an zu hohen Kosten für den erzielbaren Umsatz. Für eine dauerhafte Gesundung ist daher neben einer Verbesserung der Kosten- und Aufwandsstruktur die Erhöhung des Erlösniveaus unerlässlich. Nach einer kritischen Analyse und Definition von Verbesserungsmaßnahmen zur Kostensenkung und zur Steigerung des Absatzes der Produkte des Beteiligungsunternehmens liegt der Hauptschwerpunkt der Sanierungsbemühungen in der Anfangsphase zunächst auf einer Reduzierung der Kosten, die kurzfristig den am deutlichsten messbaren Erfolg liefert. Maßnahmen auf der Vertriebsseite zur Steigerung des Umsatzes kommen mittelfristig hinzu. Das Risikomanagement erfolgt bei der BAVARIA unter anderem durch ein gruppenweites Controlling. Der Vorstand der BAVARIA erhält monatliche Reports zur aktuellen Lage aller Beteiligungsunternehmen. Ein Soll-Ist-Vergleich ermöglicht die laufende Kontrolle der Budgets und eine revolvierende Planung gestattet eine ständige Aktualisierung der Vorschauzahlen der Beteiligungsunternehmen. Hinzu kommen quartalsweise Review-Meetings zwischen der Geschäftsführung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens und der BAVARIA zur laufenden Überwachung der Geschäftstätigkeit und zur Kontrolle der definierten Meilensteine. Als zusätzliche Kontrollmaßnahme wird von allen BAVARIA-Beteiligungsunternehmen ein revolvierender sechswöchiger Cash-flow-Plan auf Wochenbasis sowie ein zwölfmonatiger Cash-flow-Plan auf Monatsbasis erstellt. Weitere Elemente des Risikomanagements sind die regelmäßigen persönlichen Kontakte der Vorstände der BAVARIA mit den Verantwortlichen der Beteiligungsunternehmen, um sich über die aktuelle Entwicklung vor Ort zu informieren. Das BAVARIA Geschäftsmodell schließt die Beteiligung der Geschäftsführer bzw. Vorstände der Beteiligungsgesellschaften am Unternehmenserfolg ein. Die konzerntypischen Interessenkonflikte zwischen Managern und Eigentümern sollen so vermieden werden. 6.1.3 Best Practice Team Im Gegensatz zu vielen Beteiligungsgesellschaften verfügt die BAVARIA mit dem Best Practice Team, das aus dem Kontaktnetzwerk der BAVARIA rekrutiert wird, über eine Gruppe von erfahrenen und hoch qualifizierten Managementberatern. Das Best Practice Team, das jeweils individuell für das jeweilige Beteiligungsunternehmen zu- - 50 - sammen gestellt wird, deckt alle für die Sanierung wesentlichen Funktionsbereiche Personal, Organisation, Vertrieb und Marketing, Finanz- und Rechnungswesen, Controlling usw. ab. Die Mitglieder des Best Practice Teams sind anders als die Beteiligungsmanager bzw. Geschäftsführer vor Ort in der Regel für die BAVARIA selbst als externe Berater tätig. Damit ist die Verfügbarkeit von Management Know-how für die Beteiligungsmanager in den operativen Unternehmen gewährleistet: Auf Abruf können die Berater des Best Practice Teams die Geschäftsführer vor Ort unterstützen. Um unnötige Kostenbelastungen zu vermeiden, werden die Honorare für die Beratungstätigkeiten fallweise und mit kurzen Kündigungsfristen ausgehandelt. Nach dem Erwerb einer Beteiligung unterstützen die Mitglieder des Best Practice Teams die Geschäftsführungen vor Ort. Dabei steht die Unterstützung bei der Umsetzung der im 100 Tage Plan festgelegten Maßnahmen im Vordergrund. Das Best Practice Team bildet zusammen mit den Beteiligungsmanagern ein einheitliches und vor Ort tätiges „BAVARIA-Management-Team“. Gerade zu Anfang ist es wichtig, dass Verbesserungspotentiale schnell erkannt und umgesetzt werden. Daneben darf das Tagesgeschäft nicht vernachlässigt und wichtige Zukunftschancen sollen genutzt werden. Nach der erfolgreichen Umsetzung des 100 Tage Planes ziehen sich die Mitarbeiter des Best Practice Teams teilweise von ihrer Tätigkeit vor Ort zurück. Die Geschäftsleitung wird in der anschließenden Phase der Geschäftsentwicklung des Beteiligungsunternehmens („Development Phase“), d.h. dem konsequenten Ausbau und der Nutzung von Geschäftschancen zur Steigerung des Umsatzes, weiterhin unterstützt. 6.2 Relevante Märkte und Wettbewerb der BAVARIA und erkennbare Trends 6.2.1 Relevante Märkte Das Geschäftsmodell der BAVARIA umfasst den Erwerb, die Restrukturierung und Sanierung bis hin zur Veräußerung von Beteiligungen. Erworben werden Unternehmen in Umbruchsituationen in West-Europa, ohne jedoch auf bestimmte Branchen oder Märkten fixiert zu sein. Entscheidend für eine Investitionsentscheidung ist vielmehr das Markt- und Ertragspotenzial einer möglichen Beteiligung. Die Umsätze der BAVARIA in den Geschäftsjahren 2002-2005 bestehen nahezu ausschließlich aus Managementgebühren für Dienstleistungen, die den Beteiligungsunternehmen in Rechnung gestellt worden sind. Die Umsätze werden ausschließlich in Deutschland erzielt. Es liegt kein Auslandsumsatz vor. Der Erfolg der BAVARIA wird beeinflusst durch das Vorhandensein von geeigneten Akquisitionsmöglichkeiten (dem Angebot) und der Nachfrage nach Beteiligungen. Die Gesellschaft erwartet, dass weiterhin eine ausreichende Zahl von attraktiven Beteiligungsgelegenheiten vorhanden sein wird, da die Voraussetzungen dafür auch in Phasen wirtschaftlichen Aufschwungs erhalten bleiben. Dies sind: • Der steigende internationale Wettbewerb zwingt die Unternehmen, sich auf ihre Kerngeschäftsfelder zu konzentrieren. Damit stehen größere Konzerne nach wie vor unter dem Druck, Randaktivitäten zu veräußern. • Viele mittelständische Unternehmen in Deutschland werden durch die zögerliche Kreditvergabe der Banken (vor dem Hintergrund von Basel II) in Verbindung mit der traditionell schwachen Eigenkapitalausstattung zum Verkauf ge- - 51 - zwungen: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland sind laut der 1 Studie des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) durchschnittlich nur mit einer Eigenkapitalquote von 7,5% ausgestattet und dementsprechend in hohem Maße kreditfinanziert. Ein schlechteres Kreditrating führt dazu, dass keine Kredite mehr vergeben werden, so dass die Unternehmer bei Ertragsproblemen eher zum Verkauf gezwungen werden. • Die zunehmende Nachfolgeproblematik: In vielen Familienunternehmen steht kein passender Nachfolger zur Verfügung; oft ist deshalb ein Verkauf die einzige Lösung. Alleine in der Internetunternehmensbörse "nexxt", einem Gemeinschaftsprojekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und der KfW Mittelstandsbank sind derzeit ca. 7.000 Unternehmen registriert, die eine Lösung für eine Nachfolgeproblematik suchen (www.nexxt-boersen.org). Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Zahl an Unternehmen, die Nachfolger in der Unternehmensführung suchen, weitaus höher ist. Die Nachfrage nach Unternehmen hängt im Regelfall von der konjunkturellen Gesamtverfassung der Wirtschaft und der jeweiligen Branche ab. Neben industriellen Investoren wird die Nachfrage nach Unternehmen zunehmend von Beteiligungsgesellschaften bestimmt. 6.2.2 Wettbewerb und Trends Die Gesellschaft rechnet die börsennotierte Arques Industries AG mit vergleichbarem Geschäftsmodell im Inland zu ihren engsten Mitbewerbern. Im klassischen Beteiligungsgeschäft mit dem Schwerpunkt auf dem Erwerb, dem Halten und der Veräußerung von mittelständischen Unternehmen sind darüber hinaus eine Vielzahl von Unternehmen aktiv. Das Geschäftsmodell der BAVARIA unterscheidet sich jedoch von klassischen Beteiligungsunternehmen dadurch, dass der Fokus auf dem Erwerb von Unternehmen in Umbruchsituationen liegt: Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass viele Unternehmen, insbesondere aus dem klassischen Beteiligungsgeschäft, in ihrer strategischen Ausrichtung ein anderes Geschäftsmodell verfolgen und daher als direkte Wettbewerber nicht in Betracht kommen. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen auch Unternehmen aus diesem Kreis in dem für die BAVARIA relevanten Markt für Unternehmen in Umbruchsituationen als potenzielle Erwerber solcher Unternehmen auftreten. Zusätzlich gehören industrielle Investoren prinzipiell auch zum Wettbewerb. Deren Nachfrage auf dem Markt für Unternehmensakquisitionen richtet sich in erster Linie nach der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Einschätzung über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Eine positive Einschätzung führt tendenziell zu einer vermehrten Investitionstätigkeit und dem Kauf von Unternehmen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Möglichkeit zur Aufnahme von Fremdkapital: Je niedriger die Zinsen bzw. je einfacher die Kreditnahme sind, um so leichter können Unternehmenskäufe finanziert werden. Stärkerer Wettbewerb und steigende Unternehmenspreise sind die Folge. 1 Quelle: DSGV, Diagnose Mittelstand 2005. Mittelstand stärken – Breitere Basis für Wachstum schaffen; http://www.s-klusiv.de/fk/startseite/mittelstand/anhang.pdf - 52 - Insgesamt war in 2004 eine Belebung des Marktes für Unternehmensverkäufe festzustellen. So stieg laut M&A International die Zahl der Transaktionen mit deutscher Be2 teiligung im Vergleich zum Vorjahr um 11% auf 1.305 an . Der Vorstand der BAVARIA erwartet auch 2005 und in den Folgejahren das Fortsetzen dieses Trends und einen weiteren Anstieg der Transaktionstätigkeiten auf dem Markt für Unternehmensbeteiligungen. Aufgrund des anziehenden Marktes geht der Vorstand der BAVARIA von einer sich verschärfenden Wettbewerbssituation aus, sieht die Gesellschaft aber gut positioniert um in diesem Marktumfeld bestehen zu können. Der Umsatz der BAVARIA ist bis zum 07.10.2005 bedingt durch die gestiegene Zahl der Beteiligungen zum Vorjahresabschlussstichtag deutlich gestiegen. Zusätzlich konnten im laufenden Geschäftsjahr 2005 erstmalig Dividendeneinnahmen in den Erträgen aus Beteiligungen verbucht werden. Durch die planmäßig stetig wachsende Zahl der Beteiligungen der BAVARIA ist der Vorstand der Ansicht, dass diese verbesserte Einnahmensituation kein einmaliger Effekt ist und sich tendenziell weiter fortsetzt. 6.3 Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen, Industrie-, Handels- und Finanzierungsverträgen, neue Herstellungsverfahren Die BAVARIA verfügt über keine Patente, Lizenzen oder Industrie-, Handels- und Finanzierungsverträge oder besondere Herstellungsverfahren und ist somit auch nicht von solchen abhängig. Allerdings kann der wirtschaftliche Erfolg von Tochtergesellschaften der BAVARIA von derartigen Rechten, Verträgen oder Kenntnissen abhängen. 6.4 Unternehmensstrategie Im Fokus der Akquisitionsstrategie der BAVARIA sind Unternehmen in Umbruchsituationen, die möglichst zu einem geringen Kaufpreis übernommen und anschließend durch die BAVARIA und externe Berater restrukturiert und/oder saniert werden. Die BAVARIA beschränkt sich dabei nicht auf bestimmte Branchen. Der wirtschaftliche Erfolg der BAVARIA hängt entscheidend davon ab, ob dieser Turnaround in den Beteiligungen gelingt. Erträge generiert die BAVARIA über Beratungshonorare, über Ausschüttungen der nach dem Übernahme- und Restrukturierungsprozess sanierten Gesellschaften und über Veräußerungserlöse bei Beteiligungsverkäufen. Das Ziel der BAVARIA ist es, pro Jahr drei bis vier neue Beteiligungen zu erwerben. Zu diesem Zwecke werden jedes Jahr eine Vielzahl potentieller Transaktionen geprüft, um anhand einer genauen Überprüfung ca. 30 bis 40 potentiell geeignete Transaktionen auszuwählen. Im Rahmen eines Verhandlungs- und Due Diligence Prozesses reduziert sich diese Liste dann weiter. Hinweise auf Transaktionen gewinnt die Gesellschaft aus unterschiedlichen Quellen: Neben einer umfangreichen Kontaktdatenbank von mehr als 300 Unternehmensmaklern und regelmäßigen Kontakten zu Konzerngesellschaften in West-Europa stehen Gespräche mit Insolvenzverwaltern und kreditgebenden Banken mittelständischer Unternehmen im Mittelpunkt um eventuell für eine Übernahme in Frage kommende Unternehmen zu identifizieren. Hinzu kommen Analysen über Randaktivitäten von Konzernunternehmen sowie geplante 2 Quelle: M&A International, Unternehmenskäufe mit deutscher Beteiligung; http://www.m-a -international.de/Grafiken_1Hlbj_2003_inkl_branchen.pdf - 53 - Werksschließungen, die dann zu einer direkten Kontaktaufnahme führen. Weitere Hinweise ergeben sich aus dem umfangreichen Netzwerk, das sich das Management der BAVARIA im Laufe der Zeit aufgebaut hat. Die Beteiligungen werden regelmäßig über Zwischengesellschaften erworben. Damit soll erreicht werden, dass erfolgreiche Engagements zu Dividendenausschüttungen an die BAVARIA führen, möglicherweise fehlgeschlagene Beteiligungs- und Managementaktivitäten lediglich einen Einnahmenausfall bedeuten, aber keinen zusätzlichen Mittelabfluss. Idealtypisch stellen sich die Phasen nach dem Erwerb einer neuen Beteiligung wie folgt dar: Im Mittelpunkt der ersten Phase nach dem Erwerb einer neuen Beteiligung steht die Sanierung des Unternehmens durch die Reduzierung der Kostenbasis. Schwerpunkt der zweiten Phase ist die Ankurbelung des externen Wachstums auf einer gesünderen Kostenbasis. Nach dieser Stabilisierungsphase mit soliden Gewinnzuwächsen schließt sich dann der Verkauf der Beteiligung an. Die BAVARIA Industriekapital AG ist bestrebt, die Fixkosten in den Zwischenholdings so niedrig wie möglich zu halten. 6.5 Versicherungen Die Gesellschaft verfügt derzeit über keine Versicherung. Auch für die Vorstände und Aufsichtsräte der Gesellschaft besteht keine VermögensschadenHaftpflichtversicherung (sog. Directors & Officers-Versicherung bzw. D&OVersicherung). Es ist jedoch geplant, für den Vorstand und den Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung abzuschließen. - 54 - 7 Organisationsstruktur 7.1 Allgemeine Angaben zur Organisationsstruktur Die BAVARIA ist organisiert als Management-Holding mit direkten oder indirekten Beteiligungen an Unternehmen verschiedener Branchen. In der BAVARIA werden Beratungsdienstleistungen im Rahmen des Kaufes und Verkaufes von Beteiligungen, der Restrukturierung sowie des Beteiligungscontrollings erbracht. Die Gesellschaft ist seit dem Jahr 2003 operativ tätig. Die Gesellschaft hat die meisten operativ tätigen Tochtergesellschaften durch Zwischengesellschaften („Zwischenholdings“) erworben, um jegliche Inanspruchnahme für die Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft möglichst auszuschließen. Die Gesellschaft ist Mehrheitseigentümerin der Zwischenholdings und der operativ tätigen Beteiligungen. In einigen Fällen wurden Leitungsorganen der operativ tätigen Unternehmen Minderheitsbeteiligungen bei den Zwischenholdinggesellschaften oder den operativ tätigen Gesellschaften eingeräumt. Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge gemäß §§ 291ff. AktG zwischen der Gesellschaft und den Tochtergesellschaften bestehen derzeit nicht und sind auch in Zukunft grundsätzlich nicht beabsichtigt. In unterschiedlichem Umfang wurden dem Management der operativen Gesellschaften Kaufoptionen für den Erwerb von Geschäftsanteilen an den Zwischenholdings bzw. der jeweiligen operativen Gesellschaft selbst eingeräumt. Es ist damit zu rechnen, dass in Zukunft Optionsrechte ausgeübt werden und sich der direkte oder indirekte Beteiligungsanteil der BAVARIA entsprechend ändert. Aktuell existieren zehn operativ tätige Beteiligungsgesellschaften, an denen die Gesellschaft mittelbar über Zwischengesellschaften oder unmittelbar beteiligt ist. Die operativen Gesellschaften, der Erwerbsreihenfolge nach geordnet, sind: • Beyss GmbH • Hering AG • Neef Services AG (ehemals Weinbrenner Holding AG) • Hamba Filtec GmbH & Co. KG • Langbein & Engelbracht GmbH (einschl. Langbein & Engelbracht Industrial Engineering & Supply Shanghai Co. Ltd.) • Alma Küchen Alois Meyer GmbH & Co. KG • Neef IT Solutions AG • Paulmann & Crone GmbH • Executive Consulting AG Insgesamt bestehen neunzehn Tochtergesellschaften. Alle Beteiligungen der BAVARIA mit Ausnahme der Langbein & Engelbracht Industrial Engeneering & Supply Shanghai Co. Ltd. haben ihren Sitz in Deutschland. Zudem besteht noch eine nicht wesentliche 100%-ige direkte Beteiligung an der Verwaltungsgesellschaft Bavariaring 43. Die Löschung dieses Unternehmens im Handelsregister ist beantragt, aber derzeit noch nicht ausgeführt. - 55 - Die Organisationsstruktur und die Beteiligungsanteile der BAVARIA an den Unternehmen gehen aus dem nachfolgenden Organigramm hervor: a) Beteiligungsverhältnisse der BAVARIA Industriekapital AG zum 07.10.2005 Anmerkungen a) ohne Verwaltungsgesellschaft Bavariaring 43 AG, deren Löschung beantragt wurde. 7.2 Angaben über Beteiligungen Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die Tochtergesellschaften der BAVARIA, die sich zum 07.10.2005 im Anteilsbesitz der BAVARIA befinden. Die im Hinblick auf das Periodenergebnis angegebenen Werte (gerundet) sind den jeweiligen handelsrechtlichen Abschlüssen bzw. Buchungssystemen entnommen. Sämtliche Anteile an verbundenen Unternehmen sind voll eingezahlt. Wirksame Ausschüttungsbeschränkungen der Tochtergesellschaften an ihre jeweilige Muttergesellschaft liegen nicht vor. Die Beteiligungen der BAVARIA werden sowohl unmittelbar durch die BAVARIA als auch mittelbar über Tochtergesellschaften der BAVARIA als Zwischenholdings gehalten. Die folgende Tabelle stellt den Anteilsbesitz der Bavaria Industriekapital AG zum 07.10.2005 dar (indirekter Anteilsbesitz nicht durchgerechnet). Die Angaben zum Eigenkapital und Jahresergebnis der Gesellschaften beziehen sich auf den Stichtag zum 31.12.2004. - 56 - Beteiligungsübersicht BAVARIA Industriekapital zum 07.10.2005 Name und Sitz der Gesellschaft (in T€, soweit nicht anders definiert) Anteil am Kapital direkt Inland Executive Consulting AG, a) München Bavariaring 0405 AG, München b) Paulmann & Crone GmbH, Lüdenscheid Neef Services AG, Karlsruhe Paul Weinbrenner GmbH, Weil der Stadt-Merklingen d) Paul Weinbrenner Maschinenbau e) GmbH & Co. KG, Weil der Stadt-Merklingen Hering Wärmetauscher Holding AG, München Hering AG, Gunzenhausen 91 18 100% 100% k.A. 14.085 k.A. 0 c) 100% 48 k.A. 1 k.A. 100% -942 -1.441 48 1 -1.577 44 1.039 989f) 47 -3 100% 23 -2 100% 2.702 - 5.857 47 0 7.545 811g) 23 -2 100% 1.028 -250 21 -1 100% -1.721 -1.764 100% -876 -554 100% 95% 94,6% 80,5% BAVARIA Maschinenbauholding AG, München Hamba Verwaltungsgesellschaft mbH Hamba Filltec GmbH & Co. KG, Neunkirchen BAVARIA II Maschinenbau Holding AG, München Langbein & Engelbracht GmbH, Bochum Alma Holding GmbH, München 90% Beyss GmbH, Aachen indirekt Jahres ergebnis 2004 100% Neef IT Solutions AG, Karlsruhe Alma Küchen Alois Meyer GmbH & Co. KG, Ahaus Beyss Holding GmbH, München Eigenkapital 31.12.2004 97,8% 94% 88% 100% Ausland Langbein & Engelbracht Industrial Engineering & Supply Shanghai h) Co.Ltd., Shanghai Anmerkungen a) Angaben beziehen sich auf den 31.03.2005, bzw. das Geschäftsjahr 01.04.2004 - 31.03.2005 b) Gesellschaft wurde in 2005 gegründet. c) Gewinnabführungsvertrag mit Altgesellschafter d) keine Angaben wegen Geringfügigkeit e) Grundlage Jahresabschluss 31.12.2003 f) Ergebnis vom 02.03. - 31.12.2004 g) Ergebnis vom 01.06. - 31.12.2004 h) Finanzangaben in Tausend RMB= Yuan Renminbi - 57 - 7.3 Zwischengesellschaften bei operativ tätigen Beteiligungen Zwischengesellschaften („Zwischenholdings“) sind selbstständige Rechtsträger, die unmittelbar von BAVARIA gehalten werden und nicht operativ tätig sind. Einziger Zweck der Zwischenholdings ist der Erwerb und das Halten von Beteiligungsunternehmen. Als solche fungieren: 7.3.1 o Beyss Holding GmbH o Hering Wärmetauscher Holding AG o BAVARIA Maschinenbau Holding AG o BAVARIA II Maschinenbau Holding AG o Alma Holding GmbH o Bavariaring 0405 AG Beyss Holding GmbH Die BAVARIA hat mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 30.04.2003 sämtliche Geschäftsanteile der Blitz HH 02-634 GmbH mit Sitz in Hamburg von der Blitzstart Holding AG und der Blitz Beteiligungs GmbH erworben. Mit in dieselbe Urkunde aufgenommenem Gesellschafterbeschluss hat die BAVARIA die Firma der Gesellschaft in „Beyss Holding GmbH“ geändert, den Gegenstand des Unternehmens angepasst und den Sitz der Gesellschaft nach München verlegt. Die Satzung wurde entsprechend geändert. Die Änderungen wurden am 30.04.2003 zur Anmeldung in das Handelsregister angemeldet und am 24.07.2003 nach Sitzverlegung in das Handelsregister der Beyss Holding GmbH (Amtsgericht München, HRB 148555) eingetragen. Die Beyss Holding GmbH dient als Zwischenholding für die Beyss GmbH. Angaben zur Beyss Holding GmbH Sitz München Registergericht und Register-Nr. Amtsgericht München, HRB 148 555 Geschäftsgegenstand Verwalten eigenen Vermögens Hauptgesellschafter BAVARIA Industriekapital AG 100% Geschäftsführung Jan Pyttel Kennzahlen zum 31.12.2004 Stammkapital T€ 25 Jahresergebnis T€ -1 Höhe der Forderungen der BAVARIA T€ 0 gegenüber der Beteiligung Verbindlichkeiten der BAVARIA gegen- T€ 0 über der Beteiligung - 58 - Buchwert der Anteile bei der BAVARIA T€ 26 Mitarbeiter 0 7.3.2 Hering Wärmetauscher Holding AG Mit Aktienkaufvertrag vom 02.07.2003 erwarb die BAVARIA alle 50.000 Stückaktien der Blitz 03-1602 AG (Amtsgericht München, HRB 147318) von der Blitzstart Holding AG und der Blitz Beteiligungs GmbH. Die Blitz 03-1602 AG war am 20.02.2003 von den Verkäufern der Vorratsgesellschaft errichtet worden und am 04.04.2003 in das Handelsregister eingetragen worden. Nach Erwerb wurde die Firma dieser Gesellschaft in „Hering Wärmetauscher Holding AG“ geändert und der Gegenstand des Unternehmens angepasst. Die Änderungen wurden am 25.07.2003 in das Handelsregister dieser Gesellschaft eingetragen. Die Hering Wärmetauscher Holding AG dient als Zwischenholding für die Hering AG. Angaben zur Hering Wärmetauscher Holding AG Sitz München Registergericht und Register-Nr. Amtsgericht München, HRB 147 318 Geschäftsgegenstand Verwaltung und Leitung abhängiger Unternehmen als Obergesellschaft. Hauptgesellschafter BAVARIA Industriekapital AG 95% Vorstand Jan Pyttel Kennzahlen zum 31.12.2004 Grundkapital T€ 50 Jahresergebnis T€ 1 Höhe der Forderungen der BAVARIA T€ 0 gegenüber der Beteiligung Verbindlichkeiten der BAVARIA gegen- T€ 48 über der Beteiligung 7.3.3 Buchwert der Anteile T€ 54 Mitarbeiter 0 BAVARIA Maschinenbau Holding AG Mit Aktienkaufvertrag vom 24.03.2004 erwarb die BAVARIA alle 50.000 Stückaktien der Blitz 03-1627 AG von der Blitzstart Holding AG und der Blitz Beteiligungs GmbH, München. Die Blitz 03-1627 AG war von den Verkäufern am 26.06.2003 errichtet und am 08.03.2004 in das Handelsregister eingetragen worden. Nach Erwerb wurde die Firma dieser Gesellschaft in „BAVARIA Maschinenbau Holding AG“ geändert und der Gegenstand des Unternehmens angepasst. Die Änderungen wurden am 31.03.2004 in das Handelsregister dieser Gesellschaft eingetragen. Die BAVARIA Maschinenbau Holding AG erwarb – noch in Firma Blitz 03-1627 AG – am 25.03.2004 sämtliche Geschäftsanteile an der Vorratsgesellschaft Blitz 04-009 GmbH mit einem Stammkapital von € 25.000,00. Die Firma der Gesellschaft wurde anschließend in „Hamba Verwaltungsgesellschaft mbH“ geändert, der Sitz der Gesellschaft nach Neunkirchen verlegt und als Unternehmensgegenstand die Verwaltung der Hamba Filltec KG festgelegt. Die Hamba Verwaltungsgesellschaft mbH ist - 59 - im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 14489 eingetragen. Geschäftsführer ist Herr Axel Geuer. Die BAVARIA Maschinenbau Holding AG dient als Zwischenholding sowie als Kommanditistin für die Hamba Filltec GmbH & Co. KG. Die Hamba Verwaltungsgesellschaft mbH ist Komplementärin der Hamba Filltec GmbH & Co. KG. Angaben zur BAVARIA Maschinenbau Holding AG Sitz München Registergericht und Register-Nr. Amtsgericht München, HRB 151 554 Geschäftsgegenstand Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck zu beteiligen oder solche Unternehmen zu gründen. Sie kann auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Hauptgesellschafter BAVARIA Industriekapital AG 90% Vorstand Reimar Scholz Kennzahlen zum 31.12.2004 Grundkapital T€ 50 Jahresergebnis T€ -3 Höhe der Forderungen der BAVARIA T€ 0 gegenüber der Beteiligung Verbindlichkeiten der BAVARIA gegen- T€ 48 über der Beteiligung 7.3.4 Buchwert der Anteile T€ 53 Mitarbeiter 0 BAVARIA II Maschinenbau Holding AG Die heutige BAVARIA II Maschinenbau Holding AG war als Vorratsgesellschaft Blitz 03-1625 AG von der Blitzstart Holding AG und der Blitz Beteiligungs GmbH am 26.06.2003 errichtet und am 11.12.2003 in das Handelsregister eingetragen worden. Mit Aktienkaufvertrag vom 24.05.2004 erwarb die BAVARIA alle 50.000 Stückaktien der Blitz 03-1625 AG von der Blitzstart Holding AG und der Blitz Beteiligungs GmbH. Das Geschäftsjahr der BAVARIA II Maschinenbau Holding AG endet am 31.07. eines jeden Wirtschaftsjahres. Die BAVARIA II Maschinenbau Holding AG dient als Zwischenholding für die Langbein & Engelbracht GmbH. - 60 - Angaben zur BAVARIA II Maschinenbau Holding AG Sitz München Registergericht und Register-Nr. Amtsgericht München, HRB 150 389 Geschäftsgegenstand Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck zu beteiligen oder solche Unternehmen zu gründen. Sie kann auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen erreichten. Hauptgesellschafter BAVARIA Industriekapital AG 97,8% Vorstand Reimar Scholz Kennzahlen zum 31.07.2005 Grundkapital T€ 50 Jahresergebnis T€ 749 Höhe der Forderungen der BAVARIA T€ gegenüber der Beteiligung 0 Verbindlichkeiten der BAVARIA gegen- T€ 49 über der Beteiligung 7.3.5 Buchwert der Anteile T€ 51 Mitarbeiter 0 Alma Holding GmbH Mit notarieller Vereinbarung vom 29.09.2004 erwarb die BAVARIA von der Blitzstart Holding AG und der Blitz Beteiligungs GmbH sämtliche Geschäftsanteile der Blitz 04110 GmbH. Mit notarieller Urkunde vom gleichen Tag hatten die Gründungsgesellschafter der Blitz 04-110 GmbH im Vorgriff auf die Übertragung der Geschäftsanteile die Firma der Blitz 04-110 GmbH in „Alma Holding GmbH“ geändert und den Gegenstand des Unternehmens neu gefasst. Die Änderungen wurden am 28.10.2004 in das Handelsregister eingetragen. Die Alma Holding GmbH dient als Zwischenholding sowie als Komplementärin für die Alma-Küchen Alois Mayer KG. - 61 - Angaben zur Alma Holding GmbH Sitz München Registergericht und Register-Nr. Amtsgericht München, HRB 152867 Geschäftsgegenstand Gegenstand des Unternehmens ist das Halten von Beteiligungen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sie darf sich an solchen unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie kann auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma errichten. Hauptgesellschafter BAVARIA Industriekapital AG 88% Geschäftsführung Dr. Friedrich Trautwein Kennzahlen zum 31.12.2004 Stammkapital T€ 25 Jahresergebnis T€ -2 Höhe der Forderungen der BAVARIA T€ 0 gegenüber der Beteiligung Verbindlichkeiten der BAVARIA gegen- T€ 0 über der Beteiligung 7.3.6 Buchwert beim Anteilseigner T€ 27 Mitarbeiter 0 Bavariaring 0405 AG Mit Kaufvertrag vom 29.06.2005 erwarb die BAVARIA von der Blitzstart Holding AG und der Blitz Beteiligungs GmbH alle Aktien der Vorratsgesellschaft Blitz 05-302 AG. Das Grundkapital dieser Gesellschaft beträgt € 50.000,00, eingeteilt in 50.000 Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von je € 1,00. Nach Erwerb wurde die Firma dieser Gesellschaft in „Bavariaring 0405 AG“ geändert, und der Gegenstand des Unternehmens angepasst. Die Bavariaring 0405 AG dient als Zwischenholding für die Paulmann & Crone GmbH. - 62 - Angaben zur Bavariaring 0405 AG Sitz München Registergericht und Register-Nr. Amtsgericht München, HRB 156634 Geschäftsgegenstand Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens Hauptgesellschafter BAVARIA Industriekapital AG 100% Vorstand Jan Pyttel Kennzahlen zum 07.10.2005 Grundkapital T€ 50 Jahresergebnis a) k.A. Höhe der Forderungen der BAVARIA T€ 0 gegenüber der Beteiligung Verbindlichkeiten der BAVARIA gegen- T€ 47 über der Beteiligung Buchwert der Anteile T€ 53 Mitarbeiter 0 Anmerkungen: a) kein Jahresergebnis 2004, da Gründung in 2005 7.4 Operativ tätige Beteiligungsunternehmen Nachfolgend werden die neun wesentlichen, operativ tätigen Beteiligungsunternehmen dargestellt. Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen werden nicht veröffentlicht. o Beyss GmbH o Hering AG o Neef Services AG o Hamba Filltec GmbH & Co. KG o Langbein & Engelbracht GmbH o Alma Küchen Alois Meyer GmbH & Co. KG o Neef IT Solutions AG o Paulmann & Crone GmbH o Executive Consulting AG Soweit nicht anders vermerkt, beziehen sich die folgenden Angaben wie Höhe der Geschäftsanteile auf den heutigen Tag. - 63 - 7.4.1 Beyss GmbH Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 30.04.2003 erwarb die Beyss Holding GmbH (zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch unter der Firma Blitz HH 02-634 GmbH) alle Geschäftsanteile an der Beyss GmbH von der Verkäuferin CAE Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Stollberg. Bis zum Tag des Erwerbs firmierte die Beyss GmbH als „CAE Grundstücksgesellschaft mbH“. Die CAE Grundstücksgesellschaft mbH hatte ferner noch vor der Veräußerung der Geschäftsanteile mit privatschriftlichem Kaufvertrag vom 30.04.2003 den Geschäftsbetrieb der CAE Beyss GmbH mit Sitz in Aachen (mit Ausnahme des Grundbesitzes der CAE Beyss GmbH und bestimmter, im Vertrag vom 30.04.2003 genannter Forderungen) erworben. Die Beyss Holding GmbH erwarb somit die mit dem Geschäftsbetrieb der CAE Beyss GmbH ausgestattete Beyss GmbH. Durch notariell beurkundeten Gesellschafterbeschluss vom 30.04.2003 wurde die Firma noch vor dem Verkauf der Geschäftsanteile in „Beyss GmbH“ geändert und der Gegenstand des Unternehmens neu gefasst. Die Beyss GmbH plant und fertigt automatisierte Reinigungssysteme mit Schwerpunkt für die Automobilindustrie. Im Zuge der Restrukturierung nach der Akquisition durch BAVARIA wurde die Fertigung der Beyss geschlossen. und die Mitarbeiterzahl reduziert. Grund für diese Restrukturierungsmaßnahme war der hohe Preisdruck im Automobilbereich. Angaben zur Beyss GmbH Sitz Aachen Registergericht und Register-Nr. Amtsgericht Aachen, HRB 10637 Geschäftsgegenstand Der Bau und Vertrieb von Maschinen, Apparaten und Behältern, insbesondere Spezialwaschanlagen für Maschinenteile, Automaten und Verkettungen sowie Kühlmittelaufbereitungsanlagen. Hauptgesellschafter Beyss Holding GmbH 100% Geschäftsführung Pertti Syväri Kennzahlen zum 31.12.2004 Eigenkapital: T€ -1.721 Jahresergebnis T€ -1.764 Höhe der Rücklagen T€ 0 Höhe der Forderungen der BAVARIA T€ gegenüber der Beteiligung 0 Verbindlichkeiten der BAVARIA gegen- T€ über der Beteiligung 0 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt - 64 - 40 7.4.2 Hering AG Mit Aktienkauf- und Übertragungsvertrag vom 02.07.2003 erwarb die Blitz 03-1602 AG (nach Firmenänderung: Hering Wärmetauscher Holding AG) von der Münchener Fonds AG und von der von Arland, Inc., Los Angeles, USA, zusammen 3.600 von insgesamt 3.800 Inhaberaktien der Hering AG (unter der damaligen Firma Hering Holding AG) zum Nennwert von je DM 1.000,00. Die 200 verbleibenden Inhaberaktien erwarb mit demselben Kaufvertrag Herr Dr. Hönig, derzeit Aufsichtsratsmitglied der BAVARIA, von der von Arland, Inc. Das in Gunzenhausen ansässige Unternehmen ist ein führender, weltweit tätiger Anbieter von Lösungen in den Bereichen Wärmetauscher, Wärmetauscher für Blockheizkraftwerke, Luft- und Trockentechnik sowie Vakuumtechnik. Trotz der Stagnation der Deutschen Industrie konnte die Hering AG im Jahr 2004 einen deutlichen Zuwachs im Auftragseingang sowie im Umsatz zeigen. Dadurch konnte der Umsatz um 29% im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Angaben zur Hering AG Sitz Gunzenhausen Registergericht und Register-Nr. Amtsgericht Ansbach, HRB 2469 Geschäftsgegenstand Betrieb einer Maschinenfabrik und des Apparatebaus sowie von sonstigen industriellen und gewerblichen Unternehmungen jeder Art und die Beteiligung an solchen. Hauptgesellschafter Hering Wärmetauscher Holding AG 95% Vorstand Detlef Basteck und Stefan Schröder Aufsichtsratsvorsitzender Jan Pyttel Kennzahlen zum 31.12.2004 Eigenkapital: T€ -1.577 Jahresergebnis T€ Höhe der Rücklagen T€ 44 168 Höhe der Forderungen der BAVARIA T€ gegenüber der Beteiligung 0 Verbindlichkeiten der BAVARIA gegen- T€ über der Beteiligung 0 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 64 - 65 - 7.4.3 Neef Services AG (vormals Weinbrenner Holding AG) Die Neef Services AG, die sich seit dem 27.11.2003 im Portfolio der BAVARIA befindet, firmierte vormals als Weinbrenner Holding AG und wurde ursprünglich von der BAVARIA als Blitz 03-1614 AG von der Blitzstart Holding AG und der Blitz Beteiligungs GmbH erworben. Am 27.11.2003 übernahm die Weinbrenner Holding AG sämtliche Geschäftsanteile des Kommanditisten der Paul Weinbrenner Maschinenbau GmbH & Co. KG und ihrer Komplementärin, der Paul Weinbrenner GmbH. Die Übertragung der Kommandititund Komplementäranteile erfolgte zum 01.12.2003. Der Wechsel des Kommanditisten der Paul Weinbrenner Maschinenbau GmbH & Co. KG wurde am 20.01.2004 im Handelsregister eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.03.2005 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Weinbrenner Maschinenbau GmbH & Co. KG eröffnet (AZ 1 IN 29/05). Das Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Komplementär-Gesellschaft Paul Weinbrenner GmbH hat keine Insolvenz angemeldet. Die außerordentliche Hauptversammlung der Weinbrenner Holding AG vom 29.04.2005 beschloss eine Änderung der Firma in „Neef Services AG“ und die Sitzverlegung nach Karlsruhe. Der Gegenstand des Unternehmens wurde geändert. Die Änderungen wurden am 25.08.2005 ins Handelsregister eingetragen. Die Neef Services AG ist seit Mai 2005 selbst operativ tätig und beschäftigt sich mit Dienstleistungen im IT Bereich in Zusammenarbeit mit der Neef IT Solutions AG. Im IT Markt zeichnet sich laut Branchenverband Bitkom nach Jahren der Schwäche und rückläufiger Entwicklung eine Erholung ab. In den kommenden Monaten könnte daher mit zunehmenden Investitionen in IT-Lösungen zu rechnen sein. - 66 - Angaben zur Neef Services AG Sitz Karlsruhe Registergericht und Register-Nr. Amtsgericht Karlsruhe, HRB 11034 Geschäftsgegenstand Der Handel und die Installation von Hardund Software und das Erbringen von EDVDienstleistungen. Hauptgesellschafter BAVARIA Industriekapital AG 100% Vorstand Kay Albrecht Aufsichtsratsvorsitzender Jan Pyttel Kennzahlen zum 31.12.2004 Eigenkapital T€ 48 Jahresergebnis T€ 1 Höhe der Rücklagen T€ 0 Höhe der Forderungen der BAVARIA T€ 0 gegenüber der Beteiligung Verbindlichkeiten der BAVARIA gegen- T€ 49 über der Beteiligung Erträge aus den Anteilen T€ 0 7.4.4 Buchwert der Anteile T€ 53 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 0 Hamba Filltec GmbH & Co. KG Am 26.03.2004 erwarb die BAVARIA Maschinenbau Holding AG mit notariellem Vertrag zusammen mit der Hamba Verwaltungsgesellschaft mbH die Gesellschaftsanteile der SIG Hamba Filltec GmbH & Co. KG. Die BAVARIA Maschinenbau Holding AG erwarb den Kommanditanteil (fester Kapitalanteil zu € 1.700.000,00) der SIG Plastics Holding GmbH. Die Kommanditbeteiligung wurde zum Stichtag 26.03.2004 übertragen. Die bisherige Komplementärin der SIG Hamba Filltec GmbH & Co. KG, die SIG Beverages Verwaltungs-GmbH, schied gemäß Kaufvertrag als Komplementärin aus. Die Hamba Verwaltungsgesellschaft mbH trat als Komplementärin ein. Nach dem Erwerb der Hamba Filltec von der SIG-Gruppe erfolgte eine Firmenänderung in „Hamba Filltec GmbH & Co. KG“. Diese wurde am 25.11.2004 in das Handelsregister eingetragen. Das Ausscheiden der bisherigen persönlich haftenden Gesellschafterin und der Eintritt der Hamba Verwaltungsgesellschaft mbH als Komplementärin wurde am 15.05.2004 in das Handelsregister eingetragen, der Eintritt der BAVARIA Maschinenbau Holding AG als Kommanditist am 24.11.2004. Nach dem neu gefassten Gesellschaftervertrag der Hamba Filltec GmbH & Co. KG vom 06.04.2005 ist die persönlich haftende Gesellschafterin Hamba VerwaltungsGmbH nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligt. Kommanditistin ist die BAVARIA Maschinenbau Holding AG mit einem festen Kapitalanteil von € 1,7 Mio. - 67 - Zur Geschäftsführung ist allein die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet. Die Hamba ist ein führender Hersteller von Abfüllmaschinen zum Füllen und Verschließen von flüssigen und pastösen Produkten in vorgefertigten Bechern aus Kunststoff oder Karton-Kunststoff-Verbunden und vorgeformte Flaschen aus den unterschiedlichsten Kunststoffen. Die Produktionsstätte der Hamba befindet sich in Neunkirchen im Saarland. Das Marktpotenzial ist weiterhin sehr stabil, da der Trend zur Differenzierung der Produkte über individuelle Kleinverpackungen im Premiumbereich ungebrochen ist. Seit Erwerb durch die BAVARIA hat die Hamba ihre erfolgreiche Maschinenpalette weiterentwickelt und kürzlich eine neue Maschinengeneration auf den Markt gebracht, die positiv von den Kunden angenommen wurde. Angaben zur Hamba Filltec GmbH & Co. KG Sitz Neunkirchen/Saar - Wellesweiler Registergericht und Register-Nr. Amtsgericht Neunkirchen, HRA 92514. Geschäftsgegenstand Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Maschinen und Systemen und die Errichtung und Inbetriebnahme von Anlagen, insbesondere für die Abfüllung von Getränken und Lebensmitteln, sowie die Durchführung damit zusammenhängender technischer Dienstleistungen und Forschungsarbeiten. Hauptgesellschafter BAVARIA 100% Geschäftsführung Dr. Axel Geuer Maschinenbau Holding AG Kennzahlen zum 31.12.2004 Eigenkapital T€ 2.702 Jahresergebnis T€ -5.857 Höhe der Forderungen der BAVARIA T€ gegenüber der Beteiligung Verbindlichkeiten der BAVARIA gegen- T€ über der Beteiligung Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 121 7.4.5 0 0 Langbein & Engelbracht GmbH Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 24.05.2004 erwarb die BAVARIA II Maschinenbau Holding AG (noch in Firma Blitz 03-1625 AG) von der amerikanischen Dover-Gruppe über die Dover Germany GmbH einen Teilgeschäftsanteil zu nominal DM 47.000,00 (entsprechend 94% des Stammkapitals) an der Langbein & Engelbracht GmbH. Einen weiteren Teilgeschäftsanteil zu nominal DM 3.000,00 erwarb in derselben Urkunde die Capital Management Wolpers GmbH von der Dover Ger- - 68 - many GmbH. Die Übertragung der Geschäftsanteile erfolgte zum Stichtag 01.06.2004. Die Geschäftsaktivitäten der Langbein teilen sich in drei Geschäftsbereiche auf: Im Bereich Verfahrenstechnik entwickelt und baut die Langbein & Engelbracht GmbH Anlagen zur Abluftreinigung und Wärmerückgewinnung. Mehr als 200 Thermo– Reaktoren wurden bisher für eine große Bandbreite von industriellen Anwendungen installiert. Im Bereich Oberflächentechnik liefert und montiert die Langbein & Engelbracht GmbH seit 20 Jahren komplette Systeme sowie Einzelanlagen im Bereich der Oberflächentechnik für die Automobilindustrie. Im Geschäftsbereich Papier projektiert, liefert und montiert seit mehr als 60 Jahren komplette luft- und heiztechnische Anlagen für die Trockenpartien an Papier-, Karton- und Pappenmaschinen sowie deren Nebenanlagen. Die Langbein & Engelbracht GmbH beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2004 133 Mitarbeiter. Die Langbein ist durch eine Vertriebsniederlassung in Shanghai in der Volksrepublik China vertreten. Die Verteilung des Geschäftsrisikos auf drei Bereiche ermöglicht der Langbein & Engelbracht GmbH eine stabile Umsatzentwicklung. Angaben zur Langbein & Engelbracht GmbH Sitz Bochum Registergericht und Register-Nr. Amtsgerichts Bochum, HRB 5597 Geschäftsgegenstand Die Forschung, Entwicklung, Herstellung, Installation und der Vertrieb von lufttechnischen, wärmetechnischen und verfahrenstechnischen Anlagen aller Art, insbesondere von Luft-, Reinigungs- und Trocknungsanlagen sowie von Metalloberflächenbehandlungsanlagen und mechanischen Handhabungssystemen. Hauptgesellschafter BAVARIA II Maschinenbau Holding AG 94% Geschäftsführung Dr. Peter Engelmann Kennzahlen zum 31.12.2004 Eigenkapital T€ 7.545 Jahresergebnis T€ Höhe der Rücklagen T€ 4.734 Höhe der Forderungen der BAVARIA T€ gegenüber der Beteiligung Verbindlichkeiten der BAVARIA gegen- T€ über der Beteiligung Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 133 a) 811 0 0 Anmerkungen a) Rumpfgeschäftsjahr vom 01. 06.2004 bis zum 31.12.2004 - 69 - 7.4.6 Alma-Küchen Alois Mayer GmbH & Co. KG Mit Kaufvertrag vom 30.09.2004 erwarben die Alma Holding GmbH und die Beyss Holding GmbH (ebenfalls eine 100% Tochtergesellschaft der BAVARIA) alle Gesellschaftsanteile der Alma-Küchen Alois Meyer GmbH & Co. KG von der Masco GmbH, und der Alma-Küchen Alois Meyer Verwaltungs-GmbH. Die Übernahme erfolgte durch Eintritt des neuen Komplementärs Alma Holding GmbH, die 99% des Kommanditkapitals der Alma-Küchen Alois Mayer GmbH & Co. KG übernahm, die Beyss Holding GmbH übernahm die restlichen 1%. Das Ausscheiden des bisherigen persönlich haftenden Gesellschafters Masco GmbH und des bisherigen Kommanditisten Alma-Küchen Alois Meyer Verwaltungs-GmbH und der Eintritt der Alma Holding GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin sowie der Beyss Holding GmbH als Kommanditistin unter Übernahme der Kommanditeinlage in Höhe von € 8.229,70 wurden am 21.03.2005 in das Handelsregister eingetragen. Das Unternehmen ist sowohl Hersteller als auch Vertreiber von Küchen für den privaten Bedarf. Das Unternehmen ist Marktführer im Direktvertrieb von Küchen in Nordrhein-Westfalen. Der Küchenmarkt orientiert sich in seiner Entwicklung an der Baubranche. Zwar befindet sich die deutsche Bauwirtschaft nach wie vor in der Krise. Laut Bundesvereinigung Bauwirtschaft flacht sich der seit Jahren anhaltende Abschwung jedoch langsam ab. Den Berechnungen des Branchenverbands zufolge sanken die heimischen Bauinvestitionen 2004 um 1,5% auf 207 Mrd. €. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes rechnet für 2005 mit einem erneuten Rückgang um 1,4%. Durch die Umsetzung eines umfangreichen Restrukturierungsprogrammes gelang es BAVARIA, die Kostensituation zu verbessern und das Unternehmen nun wieder auf Wachstum auszurichten. Dazu sollen im laufenden Geschäftsjahr auch wieder neue Küchenstudios eröffnet werden. - 70 - Angaben zur Alma-Küchen Alois Meyer GmbH & Co. KG Sitz Ahaus Registergericht und Register-Nr. Amtsgerichts Coesfeld, HRA 2493 Geschäftsgegenstand Die Herstellung und/oder der Vertrieb von Küchen- und Esszimmermöbeln sowie von Gas-, Elektro- und sonstigen Küchengeräten. Hauptgesellschafter Alma Holding GmbH 99% Geschäftsführung Dr. Friedrich Trautwein Kennzahlen zum 31.12.2004 Eigenkapital T€ 1.028 Jahresergebnis T€ -250 Höhe der Rücklagen T€ - Höhe der Forderungen der BAVARIA T€ gegenüber der Beteiligung 0 Verbindlichkeiten der BAVARIA gegen- T€ über der Beteiligung 0 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 7.4.7 218 Neef IT-Solutions AG (vormals Verwaltungsgesellschaft ACO AG) Die BAVARIA hat mit Aktienkaufvertrag vom 18.11.2004 alle 50.000 Stückaktien der Blitz 04-360 AG von der Blitzstart Holding AG und der Blitz Beteiligungs GmbH erworben. Die Firma wurde darauf folgend in Verwaltungsgesellschaft ACO AG geändert. Am 29.11.2004 erwarb die Verwaltungsgesellschaft ACO AG von der Lapp-Gruppe die Neef LappCom GmbH, die im Bereich IT Dienstleistung tätig ist. Anschließend wurde das Unternehmen auf die Muttergesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft ACO AG (damalige Tochtergesellschaft der BAVARIA), verschmolzen und die Firma in „Neef IT Solutions AG“ geändert. Das Unternehmen installiert Netzwerke (Netzwerkmanagement und passive Verkabelung), Sicherheitslösungen wie z.B. Videoüberwachungssysteme oder Zutrittskontrollsysteme sowie Voice over IP- und Call-Center Lösungen. Die Kunden stammen aus Industrie, Handel Gesundheit und dem Finanzbereich. Zur Unterstützung seiner Produkte bietet das Unternehmen einen deutschlandweiten Fieldservice sowie eine 24 x 7 technische Hotline an. Die vom Verkäufer bereits eingeleitete Sanierung des Unternehmens auf der Kostenseite wurde von BAVARIA weiter geführt und somit die Weichen für zukünftiges Wachstum gestellt. Nach einem Einbruch im IT Bereich nach 2001 zeichnet sich seit dem ersten Quartal 2005 eine deutliche Trendwende ab, von der auch die Neef IT Solutions AG profitiert. - 71 - Angaben zur Neef IT Solutions AG Sitz Karlsruhe Registergericht und Register-Nr. Amtsgericht Karlsruhe, HRB 10945 Geschäftsgegenstand Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Groß- und Einzelhandel mit Elektroartikeln aller Art sowie die Projektierung, die Installation und die Wartung von elektronischen Datenverarbeitungs- und Kommunikationssystemen“. Hauptgesellschafter BAVARIA Industriekapital AG 80,5% Vorstand Wolfgang Schober Aufsichtsratsvorsitzender Jan Pyttel Kennzahlen zum 31.12.2004 Eigenkapital T€ 1.039 Jahresergebnis T€ 989 Höhe der Rücklagen T€ 5 Höhe der Forderungen der BAVARIA T€ gegenüber der Beteiligung Verbindlichkeiten der BAVARIA gegen- T€ über der Beteiligung Buchwert der Anteile T€ 0 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 7.4.8 41 53 94 Paulmann & Crone GmbH Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 30.06.2005 erwarb die Bavariaring 0405 AG sämtliche Geschäftsanteile an der Paulmann & Crone GmbH (damals firmierend unter „Sarnamotive Paulmann & Crone GmbH“) von der Sarna-Gruppe, Schweiz, über die Sarna Kunststoff Beteiligungs GmbH. Das Unternehmen mit Sitz in Lüdenscheid ist ein Automobilzulieferer im Bereich Kunststoffspritzguss und beliefert führende Kfz-Hersteller mit kinematischen Modulen und Dekoren, wie z.B. Cupholder, Aschenbecher und Embleme. Das Traditionsunternehmen zeichnet sich vor allem durch Produkte aus, die die Raumanmutung im Innenraum von PKWs erheblich prägen und befindet sich somit in einem interessanten Marktumfeld im Automobilzuliefererbereich. Nach der Übernahme zum 30.06.2005 wurden von dem Best Practice Team der BAVARIA insbesondere ein überhöhter Personalbestand sowie Qualitätsprobleme durch einen suboptimalen Fertigungsfluss als Hauptursachen für die defizitäre Situation des Unternehmens identifiziert und erste Gegenmaßnahmen eingeleitet. Am 07.10.2005 hat die Geschäftsführung der Paulmann & Crone GmbH Antrag auf Insolvenz gestellt (Amtgericht Hagen, Aktenzeichen 106 IN 184/05). Am 10.10.2005 wurde der Antrag von der Geschäftsführung wieder zurückgezogen. - 72 - Angaben zur Paulmann & Crone GmbH Sitz Lüdenscheid Registergericht und Register-Nr. Amtsgerichts Isarlohn, HRB 3886 Geschäftsgegenstand Die Verarbeitung von Kunststoffen und Metallen aller Art, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Ausstattungsteilen der Erstausrüstung von Automobilen für die Kraftfahrzeugindustrie Hauptgesellschafter Bavariaring 0405 AG 100% Geschäftsführung Seit 24.10.2005: Harald Enders, Robin Laik Kennzahlen zum 31.12.2004 Eigenkapital T€ 14.085 Jahresergebnis T€ 0 Höhe der Rücklagen T€ 4.024 a) Höhe der Forderungen der BAVARIA T€ 0 gegenüber der Beteiligung Verbindlichkeiten der BAVARIA gegen- T€ 0 über der Beteiligung Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) b) 792 Anmerkungen: a) bedingt durch Ergebnisabführungsvertrag mit dem Altgesellschafter b) zum 01.07.2005 7.4.9 Executive Consulting AG Die Executive Consulting AG, die sich seit dem 26.09.2005 im Portfolio der BAVARIA befindet, dient der Abrechnung von Restrukturierungsdienstleistungen zwischen Beteiligungsunternehmen und der BAVARIA. Das Unternehmen wurde am 12.5.2003 von den Herren Scholz und Pyttel als Vorratsgesellschaft (frühere Firma Blitz 02-999 AG) zu gleichen Teilen zum Kaufpreis von € 53.500,00 erworben und am 26.09.2005 für € 53.000,00 an die BAVARIA buchwertneutral verkauft. Die Gesellschaft beschäftigt neben dem Vorstand ausschließlich freie Mitarbeiter. Die Vorstandsmitglieder der BAVARIA, Herr Scholz und Herr Pyttel, hatten bis zum 26.09.2005 Beraterverträge mit der Executive Consulting AG. Zum 26.09.2005 wurden die Beratungsverträge mit Herrn Scholz und Herrn Pyttel fristlos gekündigt (siehe unter Kapitel 13 „Verträge mit verbundenen Parteien“). Im Geschäftsjahr vom 01.04.2004 bis 31.03.2005 betrug der Umsatz der Executive Consulting AG € 1,26 Mio. - 73 - Angaben zur Executive Consulting AG Sitz München Registergericht und Register-Nr. Amtsgericht München, HRB 146 580 Geschäftsgegenstand Verwalten eigenen Vermögens sowie Erbringen von Beratungsleistungen mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung Hauptgesellschafter BAVARIA Industriekapital AG 100% Vorstand Matthias Walz Aufsichtsratsvorsitzender Wolfgang Neumann Kennzahlen zum 31.03.2005 Eigenkapital T€ 91 Jahresergebnis T€ 18 Höhe der Rücklagen T€ 2 Höhe der Forderungen der BAVARIA T€ 0 gegenüber der Beteiligung Verbindlichkeiten der BAVARIA gegen- T€ 0 über der Beteiligung Erträge aus den Anteilen T€ 0 Buchwert der Anteile T€ 53 Mitarbeiter 0 Anmerkungen: a) zum 07.10.2005 - 74 - a) 8 Erläuterung und Analyse der Finanzlage und der wirtschaftlichen Entwicklung der BAVARIA Die folgende Erläuterung und Analyse der Finanzlage und der wirtschaftlichen Entwicklung der BAVARIA bezieht sich auf die von PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken, geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2004, 2003 und das Rumpfgeschäftsjahr 2002 sowie auf den ungeprüften Bericht über den Zeitraum vom 01.01.2005 bis 07.10.2005 und auf die anlässlich der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln geprüfte Bilanz zum 07.10.2005. Die Jahresabschlüsse, die Zwischenbilanz aufgrund der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zum 07.10.2005 und der Zwischenbericht zum 07.10.2005 der Gesellschaft sind nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt worden. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Die Gliederung der Jahres- und Zwischenabschlüsse erfolgte unter Anwendung der für Kapitalgesellschaften geltenden gesetzlichen Schemas. Dabei wurden die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. 8.1 Finanzlage Umsatz Im Jahr 2002 wurden keine Umsatzerlöse erzielt, da die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen wurde. Die Umsatzsteigerung in 2003 erklärt sich aus der Aufnahme der operativen Tätigkeit im Februar 2003. In 2004 stiegen die Einnahmen aufgrund der höheren Managementgebühren bedingt durch eine größere Zahl von Beteiligungen. Die Umsatzsteigerung im Zwischenberichtszeitraum 2005 im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum ist auf die erneut gestiegenen Managementgebühren durch die höhere Anzahl der Beteiligungen und den Ganzjahreseffekt der Gebühren zurückzuführen. Erträge aus Beteiligungen Im Jahr 2002 wurden keine Erträge aus den Beteiligungen erzielt, da die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen wurde. Nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der BAVARIA konnten in den Jahren 2003 und 2004 noch keine Erträge aus Beteiligungen erwirtschaftet werden, da die zu den jeweiligen Zeitpunkten erworbenen Unternehmen zu Dividendenausschüttungen noch nicht in der Lage waren oder Dividenden aufgrund der Organisationsstruktur der BAVARIA-Gruppe noch nicht an die BAVARIA ausgeschüttet werden konnten, sondern zunächst nur den Zwischengesellschaften zuflossen. Im Jahr 2005 wurden erstmalig Erträge aus Beteiligungen erzielt. Diese beinhalten 88% von T€ 750 im Zuge einer Vorabausschüttung von der Alma Holding GmbH, 88% einer Dividende in Höhe von T€ 400 der Neef IT Solutions AG sowie 98,8% der Ausschüttung des Jahresüberschusses in Höhe von T€ 749 des am 31.07.2005 beendeten Geschäftsjahres der BAVARIA II Maschinenbau Holding AG. - 75 - Aufwendungen Die Aufwendungen im Jahr 2002 stehen in Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in 2003 resultiert aus der Anmietung eines Büros. Die in 2004 und 2005 deutlich gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten hauptsächlich Beratungsaufwendungen an die Executive Consulting AG für die Beteiligungen der BAVARIA. Die Abschreibung auf Finanzanlagen in Höhe von € 25.000,00 im Jahr 2004 umfasst eine Teilabschreibung auf den Buchwert der Verwaltungsgesellschaft Bavariaring 43 AG. Finanzanlagen In 2002 fand noch kein Geschäftsbetrieb statt und es lag kein Finanzanlagevermögen vor. Der Anstieg der Finanzanlagen in 2003 beruht auf den Akquisitionen von Unternehmen. Der erneute Anstieg in 2004 und zum Stichtag des Zwischenberichts 2005 sind durch die weiteren Akquisitionen verursacht. So kamen in 2005 die Beteiligungen Bavariaring 0405 AG, als Zwischenholding der Paulmann & Crone GmbH und die Executive Consulting AG hinzu. Beide Beteiligungen wurden für jeweils € 53.000,00 erworben. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zu den jeweiligen Abschlussstichtagen bzw. zum Stichtag des Zwischenberichts nur im geringfügigen Umfang vorhanden. Zum 31.12.2002 bestanden keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zum 31.12.2002 lagen keine weiteren Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenstände vor. Zum 31.12.2003 lagen keine weiteren Forderungen vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände zum 31.12.2003 in Höhe von T€ 1 sind auf eine gezahlte Mietkaution zurückzuführen. Zum 31.12.2004 lagen ebenfalls keine weiteren Forderungen vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände zum 31.12.2004 in Höhe von T€ 34 bestehen im wesentlichen aus Umsatzsteuervorauszahlungen. Zum 07.10.2005 betrugen die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände T€ 1.587. Der wesentliche Posten besteht in den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 1.098. Dieser setzt sich aus Forderungen aus Dividendenausschüttungen gegenüber der BAVARIA II Maschinenbauholding AG sowie gegenüber der Alma Holding GmbH zusammen. Außerdem wurde für diese Dividenden die Zinsabschlagssteuer in Höhe von T€ 234 abgeführt, die in den sonstigen Forderungen zu finden ist. Liquide Mittel Zum 31.12.2002 betrugen die liquiden Mittel der Gesellschaft T€ 11. Die liquiden Mittel der BAVARIA zum 31.12.2003 betrugen T€ 4 und zum 31.12.2004 T€ 155. Durch die Erträge aus Beteiligungen sowie aus der Barkapitalerhöhung in Höhe von T€ 1.950 erhöhten sich die liquiden Mittel zum 07.10.2005 auf T€ 2.572. Eigenkapital Bis zum 31.12.2004 betrug das Grundkapital unverändert T€ 50. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich das Eigenkapital durch die Jahresüberschüsse nur unwesentlich - 76 - auf T€ 83. In 2005 erhöhte sich das Grundkapital durch die Kapitalerhöhung vom 15.09.2005 (eingetragen im Handelsregister am 07.10.2005) von T€ 50 auf T€ 55. Das gesamte Eigenkapital stieg in 2005 von T€ 83 auf T€ 4.076. Diese Erhöhung des Eigenkapitals ist auf den Periodenüberschuss in Höhe von T€ 2.043 sowie auf das Agio der erfolgten Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 1.945 zurückzuführen. Verbindlichkeiten Zum 31.12.2002 waren keine Verbindlichkeiten zu verzeichnen. Im Jahresabschluss zum 31.12.2003 wurden vom Abschlussprüfer Darlehen mit den Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 166 noch unter der Position „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ aufgeführt. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen der Jahre 2003 und 2004 auf T€ 275 zum 31.12.2004 resultiert aus dem Anfallen von Verbindlichkeiten gegenüber der Executive Consulting AG aufgrund von erbrachten Beratungsleistungen. Zum 07.10.2005 betrugen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen T€ 10. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden zum 31.12.2003 nicht bilanziert. Zum 31.12.2004 betrugen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen T€ 194 aufgrund von Darlehen von Tochtergesellschaften. Zum 07.10.2005 stiegen diese Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf T€ 337. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 26 zum 31.12.2003 setzten sich aus Gesellschafterdarlehen und Steuerverbindlichkeiten zusammen. Zum 31.12.2004 betrugen die sonstigen Verbindlichkeiten T€ 25 und ergaben sich aufgrund von Gesellschafterdarlehen. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 9 zum 07.10.2005 bestanden im Wesentlichen aus Steuerverbindlichkeiten. Rückstellungen Zum 31.12.2002 betrugen die Rückstellungen T€ 0,1. Zum Jahresabschlussstichtag 31.12.2003 stiegen die Rückstellungen auf T€ 11 und setzten sich zum Großteil aus Steuerrückstellungen zusammen. Am Abschlussstichtag 31.12.2004 betrugen die Rückstellungen T€ 9 und beliefen sich zu zwei Dritteln auf Steuerrückstellungen (Rest sonstige Rückstellungen). Zum 07.10.2005 stiegen die Rückstellungen auf T€ 135. Dies ist auf eine signifikante Erhöhung der Steuerrückstellungen auf T€ 131 aufgrund des auf T€ 2.043 gestiegenen Zwischenergebnisses zum Stichtag zurückzuführen. 8.2 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und Jahresüberschuss Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit konnte zum 07.10.2005 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöht werden. Der im Zwischenbericht ausgewiesene Periodenüberschuss von T€ 2.043 setzt sich aus gestiegenen Einnahmen aus den Managementgebühren und Erträgen aus Beteiligungen zusammen. Grund dafür waren der Anstieg der Umsatzerlöse aufgrund der Ausweitung der Geschäftstätigkeit und die erstmals in größerem Umfang angefallenen Dividendenerträge aus Beteiligungen. Der Jahresüberschuss der BAVARIA hatte sich zuvor von 2003 auf 2004 von T€ 15 auf T€ 20 durch den weiteren Zukauf von Unternehmen nur leicht erhöht. - 77 - 8.3 Ertrags- und Finanzlage sowie Aussichten der BAVARIA Industriekapital AG Die Ergebnisse der vergangenen Perioden illustrieren den kumulativen Effekt, der durch den Erwerb von Beteiligungen entsteht. Der Vorstand der BAVARIA geht davon aus, dass zukünftige Erwerbe diesen kumulative Effekt verstärken werden. - 78 - 9 Eigenkapitalausstattung Die folgenden Angaben entstammen den Kapitalflussrechnungen sowie den Eigenkapitalveränderungsrechnungen für die Geschäftsjahre 2002-2005 der BAVARIA. Die Kapitalflussrechnungen und die Eigenkapitalveränderungsrechnungen für die Geschäftsjahre 2002-2004 wurden durch die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken, geprüft. Eigenkapitalentwicklung der BAVARIA 31.12.2002 - 07.10.2005 07.10.2005 31.12.2004 31.12.2003 31.12.2002 55 50 50 50 Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage 1.945 0 0 0 6 2 0 0 Bilanzgewinn 2.070 31 13 -2 Eigenkapital 4.076 83 63 48 (in T€) Grundkapital Die Gesellschaft wurde am 03.04.2002 errichtet. Das Grundkapital der Gesellschaft betrug bei Gründung € 50.000,00, eingeteilt in 50.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von € 1,00 je Aktie. Das Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich von 2002 auf 2004 durch die Thesaurierung der Jahresüberschüsse auf T€ 83. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 15.09.2005 wurde das Grundkapital von € 50.000,00 um € 5.000,00 auf € 55.000,00 durch Ausgabe von Stück 5.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zum Ausgabebetrag von je € 390,00 pro Aktie erhöht, was bei dem Nennbetrag von € 1,00 je Aktie einem Agio von € 389,00 pro Aktie entspricht. Der Gesamtausgabebetrag betrug € 1.950.000,00 und erhöhte das Eigenkapital der Gesellschaft um diesen Betrag. Das Agio in Höhe von € 1.945.000,00 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Eintragung der Durchführung dieser Barkapitalerhöhung ins Handelsregister erfolgte am 07.10.2005. Das Kapital aus dieser Kapitalerhöhung ist in voller Höhe von € 1.950.000,00 eingezahlt. Der Bilanzgewinn der Periode 01.01.2005 - 07.10.2005 betrug T€ 2.070. Dadurch erhöhte sich das Eigenkapital zum 07.10.2005 auf T€4.076. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.11.2005 wurde das Grundkapital der BAVARIA durch Umwandlung eines Teils der gemäß § 209 Abs. 2 und 3 AktG erstellten und geprüften Zwischenbilanz zum 07.10.2005 ausgewiesenen Kapitalrücklage (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) um € 1.650.000,00 erhöht. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 28.11.2005. Die Hauptversammlung vom 10.11.2005 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit € 1.705.000,00 (1.705.000 Aktien zu je € 1,00) um € 500.000,00 (500.000 Aktien zu je € 1,00) durch Ausgabe neuer Aktien im Rahmen eines öffentlichen Angebots auf dann € 2.205.000,00 (2.205.000 Aktien zu je € 1,00) zu erhöhen. - 79 - In den vergangenen Geschäftsjahren wurde Einnahmen aus der Beratung der Beteiligungsunternehmen durch monatliche Managementgebühren erzielt. Durch die stetig steigende Anzahl von Beteiligungen sowie durch die erstmalige Vereinnahmung von Dividenden in 2005 konnten diese Einnahmen von T€ 218 in 2003 auf T€ 422 im Geschäftsjahr 2005 bis zum 07.10. gesteigert werden. Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet die Mittelzuflüsse aus der Kapitalerhöhung um TEUR 1.950 sowie die Veränderungen der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Angaben zum Cash Flow der BAVARIA 2002 - 07.10.2005 Cash Flow (in T€) 07.10.2005 31.12.2004 31.12.2003 31.12.2002 422 269 218 -2 -89 2.084 2.572 -137 19 155 -261 37 4 0 13 11 Aus laufender Geschäftstätigkeit Aus Investitionstätigkeit Aus Finanzierungstätigkeit Finanzmittelbestand zum Periodenende Die Gesellschaft ist frei von Bankverbindlichkeiten und derzeit besteht nach Einschätzung des Vorstandes auch kein Finanzierungsbedarf aus dieser Quelle. Sämtliche Beteiligungserwerbe wurden durch eigene Mittel der Gesellschaft, durch Darlehen der Gesellschafter Pyttel und Scholz sowie durch Darlehen von Tochtergesellschaften und durch Lieferantenkredite finanziert. Die Gesellschafterdarlehen sind mittlerweile zurückgeführt worden. Kapitalstruktur der BAVARIA In T€ - 80 - 07.10.2005 31.12.2004 31.12.2003 31.12.2002 Eigenkapital 4.076 83 63 48 Fremdkapital 491 503 203 0 Bilanzsumme 4.567 586 266 48 Eigenkapitalquote 89% 14% 24% 100% 10 Angaben über die Organe sowie das obere Management der BAVARIA 10.1 Allgemeine Bestimmungen Die Organe der BAVARIA sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, der Satzung sowie in Geschäftsordnungen des Vorstands und Aufsichtsrats sowie in den Vorstandsverträgen geregelt. Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung und des Aufsichtsrats. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten. Der Vorstand hat zu gewährleisten, dass innerhalb der Gesellschaft ein angemessenes Risikomanagement und ein internes _Überwachungssystem eingerichtet und betrieben werden, damit Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig erkannt werden können. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Der Vorstand ist gegenüber dem Aufsichtsrat berichtspflichtig. Er muss dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements, der strategischen Maßnahmen und über sonstige relevante, die Gesellschaft betreffende Umstände berichten. Außerdem ist dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats aus sonstigen wichtigen Anlässen zu berichten. Der Aufsichtsrat kann zudem jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Geschäftsführung zu überwachen und zu beraten. Ein Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft kann grundsätzlich nicht zugleich Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein. Nach deutschem Aktienrecht können dem Aufsichtsrat keine Maßnahmen der Geschäftsführung übertragen werden. Die Satzung oder der Aufsichtsrat hat jedoch zu bestimmen, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats haben der Gesellschaft gegenüber Treue- und Sorgfaltspflichten. Bei der Erfüllung dieser Pflichten ist ein weites Spektrum von Interessen, insbesondere der Gesellschaft, ihrer Aktionäre, ihrer Mitarbeiter, ihrer Gläubiger und der Allgemeinheit zu beachten. Der Vorstand muss insbesondere auch die Rechte der Aktionäre auf Gleichbehandlung und gleiche Information beachten. Nach deutschem Aktienrecht ist es einzelnen Aktionären wie jeder anderen Person untersagt, ihren Einfluss auf die Gesellschaft dazu zu benutzen, ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats zu einer für die Gesellschaft schädlichen Handlung zu bestimmen. Wer unter Verwendung seines Einflusses ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, einen Prokuristen oder einen Handlungsbevollmächtigten dazu veranlasst, zum Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre zu handeln, ist der Gesellschaft zum Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Daneben haften die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gesamtschuldnerisch, wenn - 81 - sie unter Verletzung ihrer Pflichten gehandelt haben und infolgedessen der Gesellschaft ein Schaden entstanden ist. Ein Aktionär hat grundsätzlich keine Möglichkeit, gegen Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats vor Gericht zu klagen, wenn er der Auffassung ist, dass diese ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben und infolgedessen der Gesellschaft ein Schaden entstanden ist. Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen die Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats können in der Regel nur von der Gesellschaft selbst durchgesetzt werden, wobei diese bei Ansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder vom Vorstand und bei Ansprüchen gegen Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat vertreten wird. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Aufsichtsrat verpflichtet, voraussichtlich durchsetzbare Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand geltend zu machen, es sei denn, gewichtige Gründe des Gesellschaftswohls sprechen gegen eine Geltendmachung und diese Gründe überwiegen oder sind zumindest gleichwertig mit den Gründen, die für eine Geltendmachung sprechen. Entscheidet sich das jeweilige vertretungsberechtigte Organ gegen eine Anspruchsverfolgung, müssen nach den Regelungen des am 01.11.2005 in Kraft getretenen Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen Organmitglieder geltend gemacht werden, wenn es die Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließt. Dabei können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 1.000.000 erreichen, die Bestellung eines Vertreters zur Geltendmachung der Ersatzansprüche beantragen. Darüber hinaus können Aktionäre, deren Anteile im Zeitpunkt der Antragstellung zusammen den einhundertsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von € 100.000 erreichen, die Zulassung einer Klage beim Landgericht am Sitz der Gesellschaft zur Geltendmachung der Ersatzansprüche der Gesellschaft im eigenen Namen beantragen. Voraussetzung der Klagezulassung ist unter anderem, dass die Aktionäre die Gesellschaft unter Setzung einer angemessenen Frist vergeblich aufgefordert haben, selbst Klage zu erheben, und Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass der Gesellschaft durch Unredlichkeit oder grobe Verletzung des Gesetzes oder der Satzung ein Schaden entstanden ist. Die Gesellschaft ist jederzeit berechtigt, ihren Ersatzanspruch selbst geltend zu machen; mit Klageerhebung durch die Gesellschaft wird ein anhängiges Zulassungs- oder Klageverfahren der Aktionäre unzulässig. Die Gesellschaft kann erst drei Jahre nach dem Entstehen des Anspruchs und nur dann auf Ersatzansprüche verzichten oder sich darüber vergleichen, wenn die Aktionäre dies in der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen und wenn nicht eine Minderheit von Aktionären, deren Anteile zusammen 10% des Grundkapitals erreichen oder übersteigen, Widerspruch zur Niederschrift erhebt. 10.2 Vorstand der BAVARIA Der Vorstand besteht gemäß der Satzung der BAVARIA aus einem oder mehreren Mitgliedern. Die genaue Zahl bestimmt der Aufsichtsrat. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, kann der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden des Vorstands und einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. - 82 - Falls der Vorstand aus mehr als zwei Personen besteht, werden alle Vorstandsbeschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Das Verhältnis der Vorstandsmitglieder untereinander wird durch die Geschäftsordnung für den Vorstand bestimmt. Hierzu gibt sich der Vorstand durch einstimmigen Beschluss eine Geschäftsordnung, welche der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedarf. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Aufsichtsrat kann jederzeit jedem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Er kann weiter jedem Vorstandsmitglied gestatten, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit einem Dritten als dessen Vertreter (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB) zu vertreten. Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, dem Abschlussprüfer vorzulegen. Nach Eingang des Prüfungsberichtes sind der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Prüfungsbericht und der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen. Nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats über das Ergebnis seiner Prüfung hat der Vorstand unverzüglich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Die Gewährung von Garantien, Bürgschaften und Wechseln ist grundsätzlich ausgeschlossen, in Einzelfällen bedarf eine Ausnahme hiervon gemäß Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrates. Dafür ist eine 2/3 Mehrheit der Stimmen der stimmberechtigten Aufsichtsratsmitglieder notwendig. Dem Vorstand der Gesellschaft gehören gegenwärtig an: Übersicht über Verantwortlichkeiten der Vorstände zum 07.10.2005 Name (Jahrgang) Mitglied seit bestellt bis Zuständigkeit Jan Pyttel (1965) 20. 01. 2003 31.10.2008 Unternehmensakquisition und Finanzen Reimar Scholz (1965) 20. 01. 2003 31.10.2008 Beteiligungs- und Sanierungsmanagement Jan Pyttel Herr Pyttel studierte Betriebswirtschaft an der Universität Mannheim. Dieses Studium schloss er im Jahr 1991 mit dem Diplom-Kaufmann ab. Zunächst war Herr Pyttel als Finanzanalyst bei der Treuhandanstalt in Berlin tätig, wo er Bewertungen ostdeutscher Unternehmen vornahm und Transaktionserfahrungen sammelte. Ende 1993 wechselte er in den Bereich Mergers & Acquisitions bei UBS und anschließend zu Lazard in Frankfurt. Ende der 90er Jahre wechselte Herr Pyttel - 83 - zu Salomon Smith Barney in London, wo er nationale und internationalen Unternehmenstransaktionen begleitete. Von 2001 bis Anfang 2003 war er Geschäftsführender Gesellschafter der mittelständischen Buy-and-Build Beteiligungsgesellschaft DELTA Textil-Service GmbH. Bei der DELTA Textil-Service GmbH war er neben einem weiteren Geschäftführer verantwortlich für die Kapitalbeschaffung, eine Reihe von Firmenakquisitionen und dem späteren Verkauf des Unternehmens. Im Jahr 2003 gründete er zusammen mit Herrn Reimar Scholz die BAVARIA Industriekapital AG. Seit der Gründung ist er zusammen mit Herrn Scholz Vorstand der Gesellschaft. Laut Vorstandsvertrag vom 28.09.2005 ist er für die Dauer bis zum 31.10.2008 bestellt. Der Vorstandsvertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf die Kündigung erklärt wird. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Herr Pyttel ist mit 692.850 Aktien im rechnerischen Nennwert von je € 1,00 am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von insgesamt € 1.705.000,00 beteiligt. Seine Beteiligungsquote beträgt vor dem öffentlichen Angebot 40,64%. Nach erfolgtem IPO hat sich Herr Pyttel zu einem gestaffelten Veräußerungsverbot seiner Aktien von bis zu 24 Monaten unterworfen (siehe Kapitel 21.7 „Veräußerungsverbote“). Reimar Scholz Herr Scholz studierte Betriebswirtschaft an der Universität Erlangen-Nürnberg und schloss sein Studium 1989 als Diplom-Kaufmann ab. Reimar Scholz begann seine berufliche Laufbahn mit Stationen im Corporate Finance bei Deloitte Touche Tomatsu in München sowie als Privatisierungsmanager bei der Treuhandanstalt in Berlin. Darauf folgte 1994 der Abschluss eines MBA an der renommierten französischen Business School INSEAD. Anschließend war Herr Scholz in verschiedenen Führungspositionen für General Electric in den USA und England tätig. Von 1998 bis 2000 war er als Finanzvorstand der Articon Information Systeme AG mit Sitz in Ismaning am Börsengang der Gesellschaft und an verschiedenen Akquisitionen beteiligt. Vor der Gründung der BAVARIA war er als Finanzvorstand in leitender Funktion bei der Healy Hudson AG beschäftigt sowie in nicht leitender Funktion bei mehreren Gesellschaften, wo er u.a. Kapitalerhöhungen und Unternehmensübernahmen begleitete. Nach Beendigung dieser Tätigkeiten gründete er dann im Jahr 2003 zusammen mit Herrn Pyttel die BAVARIA Industriekapital AG. Gemäß Vorstandsvertrag vom 28.09.2005 ist Herr Scholz für die Dauer bis zum 31.10.2008 bestellt. Der Vorstandsvertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf die Kündigung erklärt wird. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Herr Scholz ist mit 847.850 Aktien im rechnerischen Nennwert von je € 1,00 am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von insgesamt € 1.705.000,00 beteiligt. Seine Beteiligungsquote beträgt vor dem IPO 49,73%. Nach erfolgtem IPO hat sich Herr Scholz zu einem gestaffelten Veräußerungsverbot seiner Aktien von bis zu 24 Monaten unterworfen (siehe Kapitel 21.7 „Veräußerungsverbote“). Die Herren Pyttel und Scholz sind einzelvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und zur Zeit außerhalb der BAVARIA-Gruppe nicht Gesellschafter, Vorstandsmitglieder oder Aufsichtsräte anderer Unternehmen. Gegen die Mitglieder des Vorstandes wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei Sanktionen wegen der Verletzung in- oder ausländischer Bestimmungen des Strafoder Kapitalmarktrechts verhängt. Die Mitglieder des Vorstandes waren in den letzten fünf Jahren in ihrer Funktion als Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied, Mitglied eines sonstigen Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsratsorgans oder als Mitglied - 84 - des oberen Managements nicht in ein Insolvenz-, Liquidations- oder ähnliches Verfahren involviert. Die Mitglieder des Vorstands sind derzeit auch nicht Gegenstand von behördlichen Untersuchungs- oder Ermittlungsverfahren. Gegen die Mitglieder des Vorstands wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei öffentliche Anschuldigungen und/oder Sanktionen von Behörden (einschließlich designierter Berufsverbände) verhängt noch wurden sie jemals vor einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan einer Gesellschaft oder für ihre Tätigkeit im Management oder die Führung der Geschäfte einer Gesellschaft als untauglich angesehen. Die Mitglieder des Vorstands stehen in keiner verwandtschaftlichen Beziehung zueinander oder zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des oberen Managements. Die Gesellschaft hat Vorstandsmitgliedern derzeit weder Darlehen gewährt noch Bürgschaften oder Gewährleistungen für sie übernommen. Die Vorstandsmitglieder waren und sind nicht an Geschäften außerhalb des statutarischen Unternehmensgegenstands der Gesellschaft oder an anderen, der Form oder der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der Gesellschaft, beteiligt. Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft haben im Hinblick auf ihre privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen keine Interessenkonflikte in Bezug auf Verpflichtungen gegenüber der BAVARIA. Die Vorstandsmitglieder sind unter der Adresse der Gesellschaft erreichbar. Dienstverträge des Vorstands Der Vorstand ist berechtigt und verpflichtet, die Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie den Bestimmungen der Vorstandsverträge allein zu vertreten und die Geschäfte der Gesellschaft allein zu führen. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vorstandsmitglieder haben die ihnen obliegenden Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes unter Wahrung der Interessen der Gesellschaft zu erfüllen. Die Vorstandsmitglieder der BAVARIA haben gemäß den früheren Vorstandsverträgen in den vergangenen Jahren für ihre Tätigkeit von der Gesellschaft keine Bezüge erhalten. Die Vorstandsmitglieder waren bis zum 26.09.2005 Gesellschafter der Executive Consulting AG, die für die BAVARIA Beratungsleistungen für die operativen Beteiligungsgesellschaften erbracht hat. Über Beraterverträge mit der Executive Consulting AG, an der die beiden Vorstandsmitglieder der Gesellschaft jeweils zu 50% beteiligt waren, haben diese in den vergangenen Jahren Honorare für die Beratung der operativ tätigen Beteiligungen erhalten (siehe auch Kapitel 13 Geschäfte mit verbundenen Parteien). Die Beratungshonorare beliefen sich in 2004 auf rund T€ 800 für beide Vorstandsmitglieder. Die Beraterverträge mit der Executive Consulting AG wurden zum 26.09.2005 gekündigt und die Vorstandsmitglieder haben ihre Anteile an der Executive Consulting AG im Anschluss an die BAVARIA veräußert. Zum 24.10.2005 erhielten die Vorstandsmitglieder neue Vorstandsverträge, die eine Vergütung von je € 120.000,00 pro Jahr in zwölf gleichen Teilen vorsehen. - 85 - Mit diesen Zahlungen sind alle Ansprüche des Vorstands auf Erstattung von Überstunden und Mehrarbeit abgegolten. Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder gegen die Gesellschaft bestehen nicht, deshalb bestehen auch keine diesbezüglichen Rückstellungen bei der Gesellschaft. Ohne Befreiung durch einen entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung ist es dem Vorstand während der Dauer des Vorstandsvertrags untersagt, unmittelbar oder mittelbar für eigene oder fremde Rechnung im jeweils aktuellen Geschäftszweig der Gesellschaft tätig zu werden, ein Konkurrenzunternehmen oder ein mit diesem verbundenes Unternehmen zu erwerben oder sich daran zu beteiligen. Ausgenommen davon ist der Erwerb und Besitz von börsennotierten Gesellschaften dieses Geschäftszweiges, sofern es sich dabei um eine Kapitalanlage handelt und fünf Prozent des Grundkapitals der erworbenen Gesellschaft nicht überschritten wird. Bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses sind keine Vergünstigungen vorsehen. Der Vorstand hat es zu unterlassen, innerhalb von sechs Monaten nach Ausscheiden aus der Gesellschaft Arbeitnehmer der Gesellschaft zu veranlassen, ihr Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft zu beenden. Die Abberufung des Vorstands ist jederzeit zulässig. Die Abberufung ist schriftlich auszusprechen und gilt als Kündigung des Vorstandsvertrages zum nächstzulässigen Zeitpunkt. Der Vorstand ist verpflichtet, Dritten gegenüber, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die vertraulicher Natur sind, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach dem Ausscheiden als Vorstand. Ein Zurückbehaltungsrecht von Dokumenten, die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen, ist ausgeschlossen. Geschäftsordnung des Vorstandes Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Vorstandes, die mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen wurde, hat jedes Vorstandsmitglied den Gesamtvorstand laufend über alle wesentlichen Vorgänge seines Geschäftsbereichs zu informieren und sich über den Geschäftsverlauf in den anderen Geschäftsbereichen zu unterrichten. Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung werden von den Vorstandsmitgliedern gemeinsam getroffen. Zu diesen grundsätzlichen Angelegenheiten gehören unter anderem: - Angelegenheiten, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen; - Grundsätzliche Entscheidungen, die die zukünftige Entwicklung des Unternehmens betreffen, wie z.B. Unternehmensstrategie, Umsatz-, Ergebnis-, Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie die Mittelzuteilung; - Wichtige Personal- und Personalentwicklungsangelegenheiten der leitenden Angestellten sowie der allgemeinen Tarifpolitik des Unternehmens; - Aufstellung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte; - Vorschläge zur Beschlussfassung an die Hauptversammlung. Dazu gehören die Aufstellung des Finanzplans, Investitionen außerhalb des Finanzplans und der Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen. Maßnahmen, Geschäfte und sonstige Umstände, die für das Unternehmen mit einem außerordentlichen Risiko verbunden sind, müssen dem Aufsichtsrat zur Kenntnis ge- - 86 - bracht werden. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat Kopien der Protokolle seiner Sitzungen zu übersenden, die zweimal im Monat stattfinden. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Der Vorstand bedarf, abgesehen von den gesetzlich geregelten Fällen, gemäß der Geschäftsordnung einer Zustimmung des Aufsichtsrats zur Vornahme sowie zur Genehmigung nachfolgender Geschäfte in der BAVARIA sowie in Beteiligungen, an denen Sie mehr als 75% der Stimmrechte hält: - Abschluss von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen; - Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie der Erwerb und die Veräußerung sonstiger Gegenstände des Anlagevermögens (mit Ausnahme von Finanzanlagen), soweit der Zu- oder Abgang € 500.000 übersteigt; - Aufnahme und Gewährung von Krediten sowie Garantien oder Bürgschaften, soweit diese im Einzelfall € 500.000 übersteigen, - Abschluss von Termingeschäften aller Art, - Einführung oder Erweiterung einer betrieblichen Altersversorgung sowie Schaffung von neuen freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen, - Abschluss, Änderung oder Aufhebung von Beratungsverträgen, soweit die potentielle Zahllast € 500.000 übersteigt, - Erwerb und die Veräußerung von Finanzanlagen, sofern Garantien gewährt werden, die über das bloße gesellschaftsrechtliche Maß hinaus gelten, - Erwerb und die Veräußerung von Finanzanlagen (außer Wertpapieren), sofern über 20% der liquiden Mittel der BAVARIA zum Zeitpunkt der letzten Kapitalerhöhung verwendet werden. Der Vorstand ist verpflichtet, neue Tatsachen die im Tätigkeitsbereich des Unternehmens eintreten und nicht öffentlich bekannt sind, unverzüglich zu veröffentlichen, wenn sie wegen der Auswirkung auf die Vermögens- und Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf geeignet sind, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere der Gesellschaft erheblich zu beeinflussen. Der Vorstand wird bei der Weitergabe von Informationen den Grundsatz der gebotenen Gleichbehandlung verfolgen. Sofern der Gesellschaft angezeigt oder auf andere Weise bekannt wird, dass jemand durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 5, 10, 25, 50 oder 75% der Stimmrechte bzw. des Kapitals an der Gesellschaft erreicht, über- oder unterschreitet, wird dies vom Vorstand unverzüglich veröffentlicht. Der Vorstand wird zukünftig im Jahresabschluss (Anhang) Angaben zum eigenen Aktienbesitz (einschließlich bestehender Optionsrechte) und Angaben über Veränderungen gegenüber dem Vorjahr machen. Die BAVARIA wird Mitteilungen über Erwerb oder Veräußerung von Aktien oder sonstigen auf die BAVARIA bezogenen Finanzinstrumente unverzüglich veröffentlichen und im Anhang zum Jahresabschluss entsprechende Angaben machen. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird zukünftig im Anhang des Jahresabschlusses nach ihren Bestandteilen aufgeschlüsselt. - 87 - Die Vorstandsmitglieder dürfen bei der Wahrnehmung der Unternehmensleitung keine dem Unternehmensinteresse widersprechenden Interessen verfolgen. Die Vorstandsmitglieder dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. 10.3 Oberes Management der BAVARIA Die Gesellschaft beschäftigt außer den beiden Vorstandsmitgliedern derzeit keine weiteren Mitarbeiter. Dementsprechend existiert auch kein oberes Management. 10.4 Aufsichtsrat der BAVARIA Der Aufsichtsrat erfüllt seine Aufgaben nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der BAVARIA Industriekapital AG und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder, die während einer Wahlperiode bestellt werden, endet mit der Amtsdauer des gesamten Aufsichtsrates. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand oder gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen niederlegen. Der Aufsichtsrat wählt im Anschluss an die Hauptversammlung, in der die Aufsichtsratsmitglieder gewählt worden sind, in einer ohne besondere Einberufung stattfindenden Sitzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Amtszeit des Vorsitzenden und des Stellvertreters entspricht, soweit bei der Wahl nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, ihrer Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats. Scheidet der Vorsitzende oder Stellvertreter vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so hat der Aufsichtsrat eine Neuwahl für die restliche Amtszeit vorzunehmen. Aufsichtsratsbeschlüsse werden in Sitzungen gefasst. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder, soweit die Arbeit des Vorstanders betroffen ist, durch den Vorsitzenden des Vorstandes / Einzelvorstand mit einer Frist von 7 Tagen schriftlich einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn die Hälfte, mindestens jedoch drei seiner Mitglieder, an der Beschlussfassung teilnehmen. An den Aufsichtsratssitzungen kann ein Aufsichtsratsmitglied auch dadurch teilnehmen, dass es eine schriftliche Stimmabgabe an den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter übergibt. Außerhalb von Sitzungen ist eine schriftliche, telegraphische, telefonische, fernschriftliche oder mit Hilfe sonstiger Mittel der Telekommunikation und Datenübertragung (insbesondere per Telefax oder elektronischer Stimmabgabe) durchgeführte Beschlussfassung zulässig, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende dies für den Einzelfall bestimmt. Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Beschlussfassung des Aufsichtsrats bleiben hiervon unberührt. - 88 - Für Beschlussfassungen und Wahlen gilt grundsätzlich die einfache Mehrheit, wobei die Stimme des Vorsitzenden nicht besonders behandelt wird. Bei Stimmengleichheit gilt ein Beschlussvorschlag als abgelehnt. Soweit nicht ausschließlich interne Organisationsfragen des Aufsichtsrats betroffen sind, hat jedes Vorstandsmitglied grundsätzlich ein Anwesenheitsrecht bei den Aufsichtsratssitzungen, es sei denn, dass der Aufsichtsrat im Einzelfall dies ausnahmsweise durch Beschluss anders entscheidet. Der Aufsichtsrat hat sich selbst eine Geschäftsordnung gegeben. Willenserklärungen des Aufsichtsrats werden namens des Aufsichtsrats durch den Vorsitzenden oder, im Falle seiner Verhinderung, durch dessen Stellvertreter abgegeben. Ständiger Vertreter des Aufsichtsrats gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Gerichten und Behörden, sowie gegenüber dem Vorstand, ist der Vorsitzende oder, im Falle seiner Verhinderung, dessen Stellvertreter. Nach § 11 der Satzung der BAVARIA ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten den Ersatz ihrer notwendigen Auslagen. Über die Höhe einer etwaigen Vergütung beschließt die Hauptversammlung. Die Hauptversammlung kann die Vergütung anlässlich der Wahl zum Aufsichtsrat für die gesamte Wahlperiode festlegen. Billigt der Aufsichtsrat gemäß § 172 AktG den Jahresabschluss, so ist dieser festgestellt, sofern nicht Vorstand und Aufsichtsrat beschließen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen. Die Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats sind in den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung aufzunehmen. Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie laut Satzung der BAVARIA Beträge bis zur Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen. Sie sind darüber hinaus ermächtigt, bis zu einem weiteren Viertel des Jahresüberschusses Beträge in andere Gewinnrücklagen einzustellen, solange die Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen oder so weit, dass sie nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen würden. Der derzeitige Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus folgenden Personen zusammen: - 89 - Übersicht über den Aufsichtsrat der BAVARIA zum 07.10.2005 Name (Jahrgang) Bestellung Stellung Sonstige Aufsichtsratsmandate Dr. Ulrich Wöhr (1934) 15.09.2005 Vorsitzender - BERU AG - Atkon AG - Gontard & MetallBank AG i.L. - EAN – EuroAvionics Navigationssysteme GmbH & Co.KG Dr. Günter Hönig (1962) 21.01.2003 stellv. Vorsitzender - keine Arnd Wolpers (1953) 22.09.2005 Mitglied - Articon Integralis AG - Zapf Creation AG (bis 18.11.2005) Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Ulrich Wöhr, Dr. Günter Hönig und Arnd Wolpers erfolgte bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2007 beschließt. Dr. Wöhr und Herr Wolpers sind Ersatzmitglieder für am 21.01.2003 bestellte und während der Amtsperiode ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats. Dr. Ulrich Wöhr Herr Dr. Wöhr studierte Betriebswirtschaft an den Universitäten Stuttgart, München und Wien. Er war Vorstandsvorsitzender bei der VDO AG und der GEA AG. Außerdem war er Mitglied des Vorstands der Metallgesellschaft AG. Dr. Günter Hönig Herr Dr. Hönig studierte Betriebswirtschaft und Politik an der Universität München. Danach war er im Corporate Finance der Deutschen Bank AG sowie im Vorstand der Deutsche Private Akademie AG tätig. Seit 1998 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Süddeutschen Finanzsoftware AG mit Sitz in München. Herr Dr. Hönig hält derzeit 5,3% an einer Tochtergesellschaft der BAVARIA, der Hering AG. Arnd Wolpers Herr Wolpers studierte Jura und Philosophie in München und Genf. Seine Laufbahn startete Herr Wolpers als Redakteur bei der „Finanzwoche“. Ab 1983 war er geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Jens Erhardt Finanzverwaltungs GmbH. Im Jahr 1988 gründete er die Vermögensverwaltung Capital Management Wolpers GmbH, die er als geschäftsführender Gesellschafter leitet. Herr Wolpers verfügt seit 1986 über umfangreiche Erfahrungen beim Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen. Er begleitete den Erwerb von 35 Beteiligungen aus den Branchen IT, Maschinenbau, Medien und Pharma, davon befinden - 90 - sich noch rund 10 Unternehmen im Portfolio der Capital Management Wolpers GmbH. 1998 begleitete er als Aufsichtsrat den Börsengang der Articon Integralis AG und 1999 ebenfalls als Aufsichtsrat den Börsengang der Zapf Creation AG. Herr Wolpers ist bei diesen beiden Unternehmen weiterhin Mitglied im Aufsichtsrat, bei Articon Integralis ist er Vorsitzender dieses Gremiums. Die Capital Management Wolpers GmbH ist seit 01.06.2004 an der Langbein & Engelbracht GmbH, einer mittelbaren Tochtergesellschaft der BAVARIA, mit 6% beteiligt. Sowohl die Süddeutsche Finanzsoftware GmbH als auch die Capital Management Wolpers GmbH sind mit der Gesellschaft nicht verbunden. Von den Aufsichtsratsmitgliedern hält Herr Wolpers derzeit 11.904 Aktien der Gesellschaft (0,7%). Nach erfolgtem IPO hat sich Herr Wolpers zu einem Veräußerungsverbot seiner Aktien von 12 Monaten unterworfen. Insgesamt ist die Familie Wolpers mit 29.636 Aktien an der BAVARIA beteiligt (1,74%). Ansonsten hält kein Mitglied des Aufsichtsrats Aktien oder Aktienoptionen an der BAVARIA. Für die Mitteilungspflichten der Mitglieder des Aufsichtsrats bei Geschäften mit Wertpapieren der BAVARIA Industriekapital AG oder sich hierauf beziehenden Finanzinstrumenten gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei Sanktionen wegen der Verletzung in- oder ausländischer Bestimmungen des Strafoder Kapitalmarktrechts verhängt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren mit Ausnahme von Herrn Wöhr, der im Aufsichtsrat der sich im Liquidationsverfahren befindlichen Gontard & MetallBank AG ist, in den letzten fünf Jahren in ihrer Funktion als Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied, Mitglied eines sonstigen Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsratsorgans oder als Mitglied des oberen Managements nicht in ein Insolvenz-, Liquidations- oder ähnliches Verfahren involviert. Das Amtsgericht Frankfurt hatte am 17.05.2002 das Insolvenzverfahren über die Gontard & MetallBank AG eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt war Herr Wöhr Aufsichtsratsvorsitzender dieser Gesellschaft. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Klaus Pannen bestellt. Zwei Wochen zuvor, am 03.05.2002, hatte das Unternehmen bekannt gegeben, dass die Notwendigkeit einer Anzeige nach § 92 (1) AktG (Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals) besteht. Daraufhin hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 06.05.2002 gegenüber der Gontard & MetallBank AG Maßnahmen gemäß § 46a Abs. 1 KWG ergriffen. Demnach wurde ein vorübergehendes Veräußerungs- und Zahlungsverbot verhängt. Das Kreditinstitut wurde für den Verkehr mit der Kundschaft vorübergehend geschlossen und durfte keine Zahlungen mehr entgegen nehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber dem Kreditinstitut bestimmt waren. Die Gontard & MetallBank AG gehört dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH an. Die Einlagen werden von diesen bis zur Höhe von € 12,09 Mio. pro Einleger geschützt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind derzeit nicht Gegenstand von behördlichen Untersuchungs- oder Ermittlungsverfahren. Gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei öffentliche Anschuldigungen und/oder Sanktionen von Behörden (einschließlich designierter Berufsverbände) verhängt noch wurden sie jemals vor einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan einer Gesellschaft oder für ihre Tätigkeit im Management oder die Führung der Geschäfte einer Gesellschaft als untauglich angesehen. Die Gesellschaft hat Aufsichtsratsmitgliedern weder Darlehen gewährt noch Bürgschaften oder Gewährleistungen für sie übernommen. Die Aufsichtsratsmitglieder wa- 91 - ren und sind nicht an Geschäften außerhalb der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft oder an anderen der Form oder der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der Gesellschaft während des laufenden und des vorhergehenden Geschäftsjahres oder an derartigen ungewöhnlichen Geschäften, die noch nicht endgültig abgeschlossen sind, in weiter zurückliegenden Geschäftsjahren beteiligt. Die Gesellschaft hat derzeit mit keinem der Aufsichtsratsmitglieder Berater- oder Lizenzverträge abgeschlossen. 2004 wurde keine Aufsichtsratsvergütung gezahlt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft haben im Hinblick auf ihre privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen keine Interessenkonflikte in Bezug auf Verpflichtungen gegenüber der BAVARIA. Es bestehen weder verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats noch zwischen Mitgliedern des Aufsichtsrats und Mitgliedern des Vorstands. Aufgrund der Größe der Gesellschaft wurde kein Auditausschuss und Vergütungsausschuss innerhalb des Aufsichtsrats gebildet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind über die Geschäftsadresse der Gesellschaft zu erreichen. 10.5 Hauptversammlung Allgemeines Die Hauptversammlung ist das Organ, in dem die Aktionäre ihre Rechte innerhalb der Gesellschaft wahrnehmen können. Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt. Darüber hinaus ist die Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es fordert. Die Hauptversammlung kann durch den Vorstand oder, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert, durch den Aufsichtsrat einberufen werden. Darüber hinaus können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals der Gesellschaft ausmachen, die Einberufung der Hauptversammlung verlangen, oder unter bestimmten Voraussetzungen durch das zuständige Gericht zur selbstständigen Einberufung der Hauptversammlung ermächtig werden. Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über: • Die Bestellung des Aufsichtsrats; • Feststellung des Jahresabschlusses (falls dies nicht durch Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt) • die Verwendung des Bilanzgewinns; • die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats; • die Bestellung des Abschlussprüfers; • Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung und • Satzungsänderungen. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt, sofern nicht durch Gesetz eine größere - 92 - Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals. Bei bestimmten Beschlüssen von grundlegender Bedeutung verlangt das Gesetz neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen auch eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Zu diesen Beschlüssen gehören insbesondere: • Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des Bezugsrechts; • Kapitalherabsetzungen; • Schaffung von genehmigtem oder bedingtem Kapital; • Auflösung der Gesellschaft; • Umwandlungsrechtliche Maßnahmen wie Verschmelzung, Spaltung und Rechtsformwechsel; • Übertragung des gesamten Vermögens der Gesellschaft; • Eingliederung einer Gesellschaft; und • Abschluss und Änderung von Unternehmensverträgen (insbesondere Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen). Weder das Aktienrecht noch die Satzung sehen eine Mindestbeteiligung für die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung vor. Satzungsbestimmungen Nach der Satzung der Gesellschaft wird die Hauptversammlung grundsätzlich vom Vorstand oder dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates einberufen, wobei das auf Gesetz beruhende Recht anderer Personen, die Hauptversammlung einzuberufen, unberührt bleibt. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder an einem vom Vorstand zu bestimmenden Ort statt. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt in der gesetzlich vorgesehenen Form und muss mindestens einen Monat vor dem Tage der Hauptversammlung bzw. - soweit die Teilnahme von einer Hinterlegung der Aktien abhängig ist - einen Monat vor dem letzten Hinterlegungstag unter Angabe der Tagesordnung erfolgen (§ 13 Abs. 2 und 3 der Satzung). Dabei werden der Tag der Absendung und der Tag der Hauptversammlung bzw. der letzte Hinterlegungstag nicht mitgerechnet. § 14 Abs. 1 der Satzung bestimmt, dass zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts grundsätzlich sämtliche Aktionäre berechtigt sind. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind, wenn Aktienurkunden ausgegeben sind, gemäß § 14 Abs. 2 allerdings nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche die Urkunden über ihre Inhaberaktien bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei einer anderen in der Einberufung bezeichneten Stelle hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einer Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Zu den Hinterlegungsfristen ist in der Satzung der Gesellschaft in § 14 Abs. 3 bestimmt, dass diese spätestens am siebten Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zu erfolgen hat. Fällt dieser Tag - 93 - auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen am Ort der Hinterlegung staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so kann die Hinterlegung noch am folgenden Werktag vorgenommen werden. Erfolgt die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaftskasse, so hat die Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung laut § 14 Abs. 4 der Satzung in der Weise zu erfolgen, dass die Hinterlegungsbescheinigung oder ein Doppel spätestens am dritten Tage vor dem Tage der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingereicht werden muss. Fällt dieser Tag auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen am Ort der Hinterlegung staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so kann die Anmeldung noch am folgenden Werktag vorgenommen werden. Die Satzung soll aufgrund des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10.11.2005 in §14 Abs. 2 bis 4 wie folgt geändert werden: Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach Maßgabe der folgenden Sätze nachgewiesen haben. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. In der Einberufung können weitere Sprachen, in denen die Bestätigung verfasst sein kann, sowie weitere Institute, von denen der Nachweis erstellt werden kann, zugelassen werden. Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse innerhalb der gesetzlichen Frist vor der Hauptversammlung zugehen. Die Satzung bestimmt ferner, dass, wenn Aktienurkunden nicht ausgegeben sind, zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt sind, die sich spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Form der Anmeldung wird durch den Vorstand in der Einberufung der Hauptversammlung bestimmt. Fällt dieser Tag auf einen Sonnabend, Sonntag oder einem am Sitz der Gesellschaft staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so kann die Anmeldung noch am folgenden Werktag vorgenommen werden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung ein Stimmrecht (§ 14 Abs. 6). Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Ist sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter verhindert, wird der Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung gewählt. Der Vorsitzende leitet die Versammlung. Er bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenstände der Tagesordnung verhandelt werden, sowie die Art und Reihenfolge der Abstimmungen. Das Stimmrecht wird nach der Anzahl der Stückaktien ausgeübt. Das Stimmrecht beginnt mit der Leistung der gesetzlichen Mindesteinlage. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Aktien gefasst, soweit die Satzung oder das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorsehen. Im Falle der Stimmengleichheit gilt, ausgenommen bei Wahlen, ein Antrag als abgelehnt. Sofern bei Wahlen im ersten Wahlgang die einfache Stimmenmehrheit nicht erreicht wird, findet eine Stichwahl zwischen den Personen statt, die die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrates bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Stimmen. - 94 - Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, dem Abschlussprüfer vorzulegen. Nach Eingang des Prüfungsberichtes sind der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Prüfungsbericht und der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinnes unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen. Nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats über das Ergebnis seiner Prüfung hat der Vorstand unverzüglich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen, die innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres stattzufinden hat. Sie beschließt über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie über die Verwendung des Bilanzgewinnes und wählt den Abschlussprüfer. Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie Beträge bis zu Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen. Sie sind darüber hinaus ermächtigt, bis zu einem weiteren Viertel des Jahresüberschusses Beträge in andere Gewinnrücklagen einzustellen, solange die Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen oder so weit, dass sie nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen würden. Stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest, so ist der fünfte Teil des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklagen einzustellen, bis diese Rücklage den Betrag des Grundkapitals erreicht hat. Bei der Berechnung des in Gewinnrücklagen einzustellenden Teils des Jahresüberschusses sind vorweg Zuweisungen zur gesetzlichen Rücklage und Verlustvorträge abzuziehen. Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jahresabschluss ergebenden Bilanzgewinns. Sie kann weitere Teile des Bilanzgewinns den Gewinnrücklagen zuführen, sie kann diese Gewinne auch auf neue Rechnung vortragen oder unter die Aktionäre verteilen. 10.6 Corporate Governance Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ hat am 26.02.2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) verabschiedet und zuletzt am 02.06.2005 verschiedene Änderungen des Kodex beschlossen. Der Kodex gibt Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Er orientiert sich dabei an international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Der Kodex enthält Empfehlungen (so genannte „Soll-Vorschriften“) und Anregungen (so genannte „Kann-Vorschriften“) zur Corporate Governance in Bezug auf Aktionäre und Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz, Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Der Kodex kann unter www.corporate-governance-code.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht, den Empfehlungen oder Anregungen des Kodex zu entsprechen. Das Aktienrecht verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft gemäß § 161 AktG lediglich, jährlich entweder zu erklären, dass den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird oder zu erklären, welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Von den im Kodex enthaltenen Anregungen kann ohne Offenlegung abgewichen werden. - 95 - Der Vorstand und der Aufsichtsrat berichten zukünftig jährlich im Rahmen des Geschäftsberichts über die Corporate Governance Richtlinien innerhalb der BAVARIA Industriekapital Aktiengesellschaft. Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und die Darstellung anderer, verwendeter Praktiken. Im Verständnis des Vorstandes und des Aufsichtsrates der BAVARIA steht der Begriff Corporate Governance für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, klare Regelungen, Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit und Transparenz in der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. Die BAVARIA Industriekapital AG begann im Geschäftsjahr 2005, sich entlang der Richtlinien gemäß § 161 AktG auszurichten und begreift Corporate Governance als einen Prozess, der laufend fortentwickelt und verbessert wird. Die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht: Vorstand und Aufsichtsrat der BAVARIA Industriekapital AG erklären, dass den im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Verhaltensempfehlungen der Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung (Corporate Governance Kodex) bis auf folgende Ausnahmen entsprochen wird: Variable Vergütung Variable Vergütungsbestandteile werden den Mitgliedern des Vorstands derzeit abweichend von Ziffer 4.2.3 des Kodex nicht gewährt. Es ist jedoch vorgesehen ein Aktienoptionsprogramm im Rahmen des bedingten Kapitals I aufzulegen, bei dem leitende Mitarbeiter die Möglichkeit zur Teilnahme haben sollen (siehe detailliert Kapitel 11.1 „Mitarbeiterbeteiligungsprogramm“). Vorstandsbesetzung Abweichend von Ziffer 5.1.2 des Kodex erfolgt derzeit noch keine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Die Empfehlung soll in nächster Zukunft umgesetzt werden. Ausschüsse Abweichend von den Ziffern 5.3.1 und 5.3.2 des Kodex bildet der Aufsichtsrat der Gesellschaft keine Ausschüsse, da die Größe der Gesellschaft und des Gremiums dies derzeit nicht erfordern bzw. nicht zweckmäßig erscheinen lassen. Beteiligungen an Drittunternehmen Abweichend von Ziffer 7.1.4 des Kodex macht die Gesellschaft keine Angaben zum Jahresergebnis von Beteiligungsunternehmen, an denen sie eine wesentliche Beteiligung hält. Bei unseren Beteiligungsunternehmen handelt es sich um mittelständische Unternehmen, bei denen Restrukturierungserfolge und Wettbewerbsposition durch die Publikation des Jahresergebnis beeinträchtigt werden können. - 96 - Abschlussprüfung Die Gesellschaft holt derzeit noch keine Unabhängigkeitserklärung von dem der Hauptversammlung vorgeschlagenen Abschlussprüfer ein (Ziffer 7.2.1 des Kodex), da keine sonstigen Beziehungen zu den Abschlussprüfern bestehen. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Empfehlung aber in nächster Zukunft ebenfalls umzusetzen. Der Konzernabschluss ist derzeit noch nicht 90 Tage nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich (Ziffer 7.1.2 des Kodex), da die Berichterstattung mit den Beteiligungsunternehmen im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit noch nicht vollständig koordiniert ist und aufgrund der permanenten Erstkonsolidierung von neuen Beteiligungserwerben sowie Entkonsolidierungen von Beteiligungen jedes Jahr ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich ist. Die Gesellschaft beabsichtigt die Empfehlung ab dem Konzernabschluss zum Geschäftsjahr 2006 umzusetzen. - 97 - 11 Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte seit Gründung bis zum 20.11.2005 außer den beiden Vorstandsmitgliedern Pyttel und Scholz keine weiteren Mitarbeiter. Seit dem 21.11.2005 beschäftigt die Gesellschaft eine Mitarbeiterin zur Unterstützung der Vorstände. Für die Buchhaltung hat die Gesellschaft einen Dienstvertrag mit einer externen Buchhaltungskraft geschlossen, der eine Vergütung auf Stundenbasis vorsieht. Die Beratungsleistungen werden von mehreren wechselnden freien Mitarbeitern erbracht, die mit der Executive Consullting AG ein Dienstleistungsvertragsverhältnis haben. Die Beschäftigtenzahl innerhalb der BAVARIA-Gruppe hat sich seit 2002 wie folgt entwickelt: Übersicht über die Entwicklung der Beschäftigtenzahl der BAVARIA-Gruppe Tabelle BAVARIA 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2004 07.10.2005 2 2 2 2 2 135 672 (inkl. Vorstand) BAVARIA-Gruppe (inkl. BAVARIA stand) Vor- 1.464 a) Anmerkungen a) Mitarbeiter der Paulmann & Crone GmbH zum 31.12.2004 auf Vollzeitäquivalenzbasis 11.1 Mitarbeiterbeteiligungsprogramm Die BAVARIA plant ein Programm zur Beteiligung der Mitarbeiter gemäß einem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats in einer nächsten Hauptversammlung zu beschließen, um den Vorstand sowie gegenwärtige und zukünftige Mitarbeiter der BAVARIA und der BAVARIA-Gruppe am weiteren Erfolg der Gesellschaft partizipieren lassen zu können. Hierzu müsste die Satzung diesbezüglich geändert werden. Insgesamt ist vorgesehen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 170.500,00 durch Ausgabe von bis zu 170.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien im Rahmen des bedingten Kapitals I erhöht werden. Das der Hauptversammlung zur Abstimmung vorzulegende Mitarbeiterbeteiligungsprogramm soll nachgegenwärtiger Planung die folgenden wesentlichen Merkmale aufweisen: Bezugsberechtigte Die Gesellschaft kann bis zum 31.12.2009 ein- oder mehrmalig Optionsrechte auf den Bezug von bis zu 10% des derzeitigen Grundkapitals an Mitglieder des Vorstands - 98 - der Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführungen der verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG), leitende Angestellte der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen sowie an sonstige Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen (diese vier Gruppen zusammen die „Berechtigen“) ausgeben. Als leitende Angestellte gelten auch Arbeitnehmer ausländischer Tochterunternehmen mit einem vergleichbaren Aufgabenkreis. Doppelbezüge sind grundsätzlich ausgeschlossen. Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, die zugleich Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen sind, erhalten Optionsrechte ausschließlich aus der Teilmenge, die für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft vorgesehen ist. Sonstige Arbeitnehmer und leitende Angestellte, die zugleich Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen sind, erhalten Optionsrechte ausschließlich aus der Teilmenge, die für sonstige Arbeitnehmer bzw. leitende Angestellte der Gesellschaft vorgesehen sind. Maximal rund 25% aller Aktienoptionen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms sind für Vorstandsmitglieder vorgesehen. Ausgabezeitraum Die Optionsrechte können an die Berechtigten einmal oder mehrmals jeweils während eines Zeitraumes von 10 Börsentagen beginnend 12 Börsentage nach einer Hauptversammlung oder nach der Veröffentlichung eines Geschäfts- und Quartalsberichts ausgegeben werden („Ausgabezeitraum“). Börsentag ist ein Tag, an dem der Geregelte Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG zum Handel geöffnet ist. Die Laufzeit der Optionsrechte beträgt 4 Jahre beginnend mit dem Ende des jeweiligen Ausgabezeitraums. Danach erlöschen die Optionsrechte entschädigungslos. Ausübungspreis je Stückaktie Jedes Optionsrecht berechtigt nach Maßgabe der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates bzw., soweit Mitglieder des Vorstandes bezugsberechtigt sind, vom Aufsichtsrat festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der BAVARIA Industriekapital AG. Die Ausübung kann nur in einer Einheit von mindestens 50 Stück erfolgen. Der bei der Ausübung der Optionsrechte zu entrichtende Preis (Ausübungspreis) entspricht € 12,60. Der Ausübungspreis entspricht mindestens dem anteiligen Betrag der bezogenen Aktie am Grundkapital. Wartezeit, Ausübungszeiträume, Erfolgsziele und Gewinnbezugsrechte Das Optionsrecht kann erstmals nach Ablauf von 2 Jahren, und dann jeweils nur während eines Zeitraums von 10 Börsentagen nach einer Hauptversammlung oder während eines Zeitraumes von 10 Börsentagen beginnend einen Börsentag nach der Veröffentlichung eines Quartalsberichts der Gesellschaft ausgeübt werden („Ausübungszeitraum“). Voraussetzung für die Ausübung der Optionsrechte ist dabei, dass der Schlusskurs der Aktie der BAVARIA Industriekapital AG im Präsenzhandel des Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse, oder, falls ein solcher Kurs nicht festgestellt wird, im XETRA-Handel, oder, wenn die Aktien an einer anderen Wertpapierbörse oder einem anderen Marktsegment zum Handel zugelassen sind, im dort stattfindenden Handel, der Notierung in der Zeit zwischen Ausgabe der Option und Aus- 99 - übung der Option den Ausübungspreis mindestens einmal um 16 % übersteigt („Ausübungshürde“). Ist das Erfolgsziel für die jeweiligen Optionsrechte einmal erreicht, können sie unabhängig von der weiteren Kursentwicklung der Aktie der BAVARIA Industriekapital AG während ihrer Laufzeit in den Ausübungszeiträumen ausgeübt werden. Für die bei Ausübung der Optionsrechte bezogenen Aktien kann für alle Beteiligten ein Verfahren zur marktschonenden Veräußerung vorgesehen werden. Im Übrigen haben die neuen, bei Ausübung der Optionsrechte bezogenen Aktien das gleiche Gewinnbezugsrecht wie die im Zeitpunkt der Optionsausübung bestehenden Aktien. Die neuen Aktien nehmen mithin auch an solchen Gewinnen für ein im Zeitpunkt der Ausübung der Optionsrechte bereits abgelaufenes Geschäftsjahr teil, die im Zeitpunkt der Ausübung der Optionsrechte noch nicht ausgeschüttet wurden. Anstellungsverhältnisse, Organstellung Das Optionsrecht kann von dem Berechtigten schließlich nur ausgeübt werden, solange er im Zeitpunkt der Ausübung in einem Anstellungsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen steht, oder Mitglied der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens ist, oder im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Die Optionsrechte sind nicht übertragbar. Für den Todesfall, den Eintritt in den Ruhestand, die Berufsunfähigkeit in Folge Krankheit oder die Beendigung der Zugehörigkeit eines verbundenen Unternehmens der Gruppe der BAVARIA Industriekapital AG kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats Sonderregeln vorsehen. Kapitalmaßnahmen Der Ausübungspreis und die Anzahl der neuen Aktien werden nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Optionsrechte angepasst, wenn die Gesellschaft während der Laufzeit der Optionsrechte entweder ihr Kapital gegen Einlagen erhöht und dabei ihren Aktionären ein Optionsrecht einräumt oder Wandlungs- oder Optionsrechte außerhalb dieses Aktienoptionsplans begründet, ihr Kapital durch Einziehung oder Zusammenlegung von Aktien herabsetzt oder Sonderausschüttungen oder eine Neueinteilung des Grundkapitals vornimmt. Als Sonderausschüttungen sind außergewöhnlich hohe Dividenden-, Boni- oder sonstige Barausschüttungen zu verstehen. Mit der Anpassung soll erreicht werden, dass auch nach Durchführung solcher Maßnahmen und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Börsenkurs die Gleichwertigkeit des Bezugspreises und der Ausübungshürde sichergestellt sind. § 9 Abs. 1 AktG bleibt dabei unberührt. In diesem Rahmen entscheidet der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat über die Ausgabe von Optionsrechten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und der Ausgabe der Optionsrechte festzusetzen. - 100 - 12 Hauptaktionäre Die folgende Tabelle gibt, basierend auf den Angaben, die der Gesellschaft von ihren Aktionären gemacht wurden, einen Überblick über die Aktionärsstruktur der Gesellschaft vor und nach Durchführung des Angebots. Die Tabelle berücksichtigt bereits die Handelsregistereintragung der Durchführung der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 10.11.2005 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage. Übersicht über wesentliche Aktionäre sowie Aktienanzahl der BAVARIA Anteilsverhältnisse ... vor IPO Aktionär Vorstand Reimar Scholz Jan Pyttel Aufsichtsrat Arnd Wolpers (Familie Wolpers gesamt) Dr. Ulrich Wöhr Dr. Günter Hönig Andere Baltimore PLC., London Sonstige davon Robin Laik Anzahl a) 847.850 692.850 in % 49,73% 40,64% ... nach IPO mit Greenshoe Anzahl b) 810.350 655.350 Greenshoe beim IPO in % 36,75% 29,72% Anzahl in % 37.500 37.500 50,00% 50,00% ... nach IPO ohne Greensoe Anzahl in % 847.850 692.850 38,45% 31,42% 11.904 0,70% 11.904 0,54% 0 0,00% 11.904 0,54% (29.636) (1,74%) (29.636) (1,34%) (0) (0%) (29.636) (1,34%) 0 0 0,00% 0,00% 0 0 0,00% 0,00% 0 0 0,00% 0,00% 0 0 0,00% 0,00% 100.595 5,90% 100.595 4,56% 0 0,00% 100.595 4,56% 51.801 9.300 3,04% 0,55% 51.801 9.300 2,35% 0,42% 0 0 0,00% 0,00% 51.801 9.300 2,35% 0,42% 22,7% Streubesitz, davon aus 575.000 26,1% 500.000 Umplatzierung Altaktionäre 75.000 3,4% 0 0,0% Kapitalerhöhung zum IPO 500.000 22,7% 500.000 22,7% 2.205.000 100,0% 2.205.000 100,0% Summe 1.705.000 100,00% 75.000 100,0% jeweils inkl. der Aktien der Familienangehörigen; z.T. gehalten über Vermögensverwaltungsgesellschaften a) nach Eintragung der am 10.11.2005 beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln b) nach Eintragung der am 10.11.2005 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage um T€ 500 Die Hauptaktionäre haben die gleichen Stimmrechte wie die sonstigen Aktionäre. Die Gesellschaft oder ihre Tochterunternehmen halten keine Aktien der BAVARIA Industriekapital AG. - 101 - 13 Geschäfte mit verbundenen Parteien Beraterverträge der Gesellschaft mit der Executive Consulting AG Die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Beteiligungsunternehmen werden teilweise über die Executive Consulting AG erbracht. Die Aktien der Executive Consulting AG befanden sich bis zum 26.09.2005 zu gleichen Teilen im Eigentum von Herrn Pyttel und Herrn Scholz. Sie wurden buchwertneutral am 26.09.2005 zu 100% an die BAVARIA verkauft. Die BAVARIA hat am 27.05.2003 einen Beratungsvertrag mit der Executive Consulting AG geschlossen, der die Executive Consulting AG verpflichtete, die Gesellschaft im Tagesgeschäft und bei der Sanierungsberatung der Tochtergesellschaften zu unterstützen. Die Beratungsleistungen werden von freien Beratern erbracht, die auf Tagessatzbasis den Beteiligungsgesellschaften der BAVARIA zur Verfügung gestellt werden und dort fallspezifisch eingesetzt werden Zusätzlich erbringt die Executive Consulting AG weitere Dienstleistungen im Bereich Personalsuche und M&A. Die Vorstandsmitglieder der BAVARIA waren in der Vergangenheit ebenfalls als Berater für die Executive Consulting AG tätig. Mit dem Verkauf der Executive Consulting AG an die BAVARIA am 26.09.2005 wurden die Beratungsverträge zwischen den Vorstandsmitgliedern der BAVARIA und der Executive Consulting AG gekündigt. Die BAVARIA hat in den jeweiligen Jahren von der Executive Consulting AG fakturierte Dienstleistungen in folgender Höhe bezogen (inkl. Umsatzsteuer von 16%). Jahr Von der BAVARIA gezahlter Betrag (in T€, inkl. 16% Umsatzsteuer) 2003 0 2004 261 2005a) 104 Anmerkungen a) Bis zum 07.10.2005 Darlehensverträge mit den Vorstandsmitgliedern Die Vorstandsmitglieder Pyttel und Scholz haben der Gesellschaft auf der Grundlage gleichlautender Vereinbarungen in den Jahren 2003 bis 2005 Darlehen in Höhe von T€ 30 zur Verfügung gestellt, die mit 5% p.a. verzinst wurden. Die Darlehen, die im Zwischenbericht zum 07.10.2005 noch mit insgesamt rd. T€ 1 ausgewiesen wurden, sind mittlerweile zurückgeführt. Ebenso hat die Gesellschaft den Herren Jan Pyttel und Scholz in 2003 ein Darlehen in Höhe von insgesamt T€ 38 gewährt. Dieses Darlehen wurde mit 5% p.a. verzinst und noch in 2003 zurückgeführt. - 102 - Darlehen von verbundenen Unternehmen Die BAVARIA hat zu den Bilanzstichtagen 31.12.2004 und 07.10.2005 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen, die daraus resultieren, dass die Zwischenholdinggesellschaften der BAVARIA ihre freien Mittel der BAVARIA Industriekapital AG als Darlehen zur Verfügung stellen. Diese stiegen von T€ 194 zum 31.12.2004 auf T€ 337 zum 07.10.2005. Zum 31.12.2003 wurden im vom Abschlussprüfer geprüften Jahresabschluss Darlehen von den Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 166 noch unter der Position „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ aufgeführt. a) Übersicht über Darlehen von verbundenen Unternehmen der BAVARIA (in T€) 31.12.2002 31.12.2003 31.12.200 4 07.10.2005 Beyss Holding GmbH 0 24 0 0 Bavariaring Modeholding AG 0 48 0b) 0 Hering Wärmetauscher Holding AG 0 47 48 51 Weinbrenner Holding AG c) 0 47 49 0 BAVARIA Maschinenbau Holding AG 0 0 48 49 BAVARIA II Maschinenbau Holding AG 0 0 48 49 Neef IT Solutions AG 0 0 0 117 Alma Holding GmbH 0 0 0 23 Bavariaring 0405 AG 0 0 0 47 Gesamt 0 166 194 337 Anmerkungen Durch Rundungsfehler können Summen und Untersummen von den Einzelzahlen abweichen a) Im von PwC geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2003 wurden die Darlehen mit den Tochtergesellschaften noch unter der Position „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ aufgeführt. b) Gesellschaft wurde verkauft in 2004 c) mittlerweile umbenannt in Neef Services AG - 103 - 14 Dividendenpolitik 14.1 Dividendenrechte Die Anteile der Aktionäre am auszuschüttenden Gewinn der Gesellschaft bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital, solange die Hauptversammlung nicht anders beschließt. Die Beschlussfassung über die Ausschüttung von Dividenden für ein Geschäftsjahr, deren Höhe und den Zeitpunkt der Zahlung obliegt der ordentlichen Hauptversammlung des darauffolgenden Geschäftsjahres. Sie ist hierbei an den festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft gebunden, der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufzustellen ist. Die Hauptversammlung entscheidet auf gemeinsamen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat. Dividenden dürfen grundsätzlich nur aus dem Bilanzgewinn festgesetzt und gezahlt werden. Dieser Bilanzgewinn ergibt sich aus dem (Einzel-) Jahresabschluss, der grundsätzlich von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt wird, sofern diese nicht die Feststellung der Hauptversammlung überlassen. Bei der Ermittlung des zur Ausschüttung zur Verfügung stehenden Betrages ist der Jahresüberschuss um Gewinn/Verlustvorträge des Vorjahres sowie um Entnahmen aus bzw. Einstellungen in Rücklagen zu korrigieren. Bestimmte Rücklagen sind kraft Gesetzes zu bilden. Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie einen Betrag von bis zu 50% des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen i.S.v. § 266 Abs. 3 Handelsgesetzbuch („HGB“) einstellen; sie sind darüber hinaus ermächtigt, bis zu weitere 50 % des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen, solange die anderen Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen oder soweit sie nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen würden. Bei der Berechnung des in andere Gewinnrücklagen einzustellenden Teils des Jahresüberschusses sind Beträge, die in die gesetzlichen Rücklagen einzustellen sind, und ein Verlustvortrag vorab vom Jahresüberschuss abzuziehen. Sämtliche ausgegebenen und im Rahmen des öffentlichen Angebotes neu auszugebenden auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft sind für das Geschäftsjahr, das am 01.01.2005 begonnen hat, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre gewinnberechtigt. Auf der Hauptversammlung beschlossene Dividenden sind am ersten Geschäftstag nach der Jahreshauptversammlung zahlbar, sofern der Dividendenbeschluss nichts anderes vorsieht. Dividenden werden in Übereinstimmung mit den Regeln des Clearing-Systems der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, ausgezahlt und über die zentrale Zahlstelle der Gesellschaft auf die Konten der Aktionäre bei der jeweiligen Depotbank überwiesen. Einzelheiten über etwaige von der Hauptversammlung beschlossene Dividenden und die von der Gesellschaft jeweils benannten Zahlstellen werden im elektronischen Bundesanzeiger und in mindestens einem überregionalen Pflichtblatt der Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht. Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende verjährt entsprechend der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem die Hauptversammlung den entsprechenden Dividendenbeschluss fasst und der Aktionär hier- - 104 - von Kenntnis erlangt bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). An die Aktionäre zahlbare Dividenden unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag nach deutschem Recht (vgl. hierzu das Kapitel 27 „Hinweise zur Besteuerung“). 14.2 Dividendenpolitik und Dividendenzahlungen Die BAVARIA hat in den Geschäftsjahren 2002 bis 2004 keine Ausschüttungen vorgenommen und erwägt in 2006 erstmals eine Dividende für das Geschäftsjahr 2005 zu zahlen. Die Festlegung und Ausschüttung künftiger Dividenden wird gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat der BAVARIA vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen. Die Gesellschaft strebt dabei eine ausgeglichene Dividendenpolitik an, die sowohl die Interessen der Aktionäre als auch die allgemeine Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Zukünftige Dividendenzahlungen erfolgen daher in Abhängigkeit der Ertragslage, der finanziellen und steuerlichen Lage der Gesellschaft, ihren Liquiditätserfordernissen, der allgemeinen Geschäftslage, des rechtlichen und steuerlichen Umfeldes und anderer Faktoren. Dividendenbeschränkungen bestehen nicht. Das Ergebnis pro Aktie (EPS) hat sich in den vergangenen drei Geschäftsjahren folgendermaßen entwickelt: Übersicht über das Ergebnis pro Aktie 2002-2005 (in €) a) EPS EPS b) EPS c) DPS d) 2002 0,00 0,00 0,00 0,00 2003 2004 0,31 0,28 0,01 0,00 0,40 0,36 0,01 0,00 07.10.2005 40,86 37,15 0,93 0,00 Anmerkungen a) jeweils bezogen auf die Aktienzahl per 31.12.2004, Stück 50.000 Aktien b) jeweils bezogen auf die Aktienzahl per 07.10.2004, Stück 55.000 Aktien c) jeweils bezogen auf die Aktienzahl nach Kapitalerhöhung auf Stück 2.205.000 Aktien d) nachrichtliche Angabe - 105 - 15 Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren Die BAVARIA war in der Vergangenheit und ist in der Gegenwart nicht Partei von Gerichts- oder Schiedsverfahren oder Verfahren vor Verwaltungsbehörden, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage haben können. Solche Verfahren sind nach Kenntnis der Gesellschaft auch nicht angedroht. - 106 - 16 Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage seit dem 07.10.2005 Mit Vereinbarung vom 18.10.2005 verpflichtet sich die BAVARIA und ihre Tochtergesellschaft Bavariaring 0405 AG gegenüber der Sarna Kunststoff Beteiligungs GmbH und der Sarna Kunststoff Holding AG, Sarnen, Schweiz, die Einhaltung eines Liquiditätsplans bei der Paulmann & Crone GmbH im Rahmen ihres Gesellschafterstatus zu überwachen. Der Liquiditätsplan projektiert den Kassenbestand der Paulmann & Crone GmbH bis hin zum 30.6.2006. Bei Unterschreitung des projektierten Kassenbestandes bis hin zum 30.06.2006 ist die BAVARIA und die Bavariaring 0405 AG vertraglich verpflichtet € 250.000 in die Paulmann & Crone GmbH einzulegen. Weitere wesentliche Veränderungen in der Finanzlage seit dem 07.10.2005 sind dem Management der BAVARIA nicht bekannt. - 107 - 17 Angaben über das Kapital der BAVARIA Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenfassung bestimmter Informationen über das in Aktien eingeteilte Grundkapital der Gesellschaft und dessen Entwicklung seit der Gründung der Gesellschaft sowie über bestimmte Vorschriften der Satzung der Gesellschaft und des deutschen Rechts, dem die Gesellschaft und ihre Aktien unterliegen. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bezieht sich ausschließlich auf die bei Veröffentlichung dieses Prospekts maßgebende Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland. 17.1 Allgemeine Bestimmungen zu Kapitalerhöhungen Nach dem Aktiengesetz kann das Grundkapital einer Aktiengesellschaft durch einen Beschluss der Hauptversammlung erhöht werden, der mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst wird, soweit nicht die Satzung der Aktiengesellschaft andere Mehrheitserfordernisse festlegt. Außerdem kann die Hauptversammlung ein genehmigtes Kapital schaffen. Die Schaffung von genehmigtem Kapital erfordert einen Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, durch den der Vorstand ermächtigt wird, innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als fünf Jahren Aktien bis zu einem bestimmten Betrag auszugeben. Der Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf die Hälfte des Grundkapitals, das zurzeit der Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigen. Weiterhin kann die Hauptversammlung zum Zweck der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren, die ein Recht zum Bezug von Aktien einräumen, von Aktien, die als Gegenleistung bei einem Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen dienen, oder von Aktien, die Führungskräften und Arbeitnehmern angeboten wurden, ein bedingtes Kapital schaffen, wobei jeweils ein Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals erforderlich ist. Der Nennbetrag des bedingten Kapitals darf für den Fall, dass das bedingte Kapital zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Führungskräfte und Arbeitnehmer geschaffen wird, 10 %, in den übrigen Fällen die Hälfte des Grundkapitals, das zurzeit der Beschlussfassung vorhanden ist, nicht übersteigen. 17.2 Gesetzliches Bezugsrecht Nach dem Aktiengesetz stehen jedem Aktionär grundsätzlich Bezugsrechte auf die im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu auszugebenden Aktien zu (einschließlich Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen). Bezugsrechte sind frei übertragbar. Während eines festgelegten Zeitraums vor Ablauf der Bezugsfrist kann es einen Handel der Bezugsrechte an den deutschen Wertpapierbörsen geben. Die Hauptversammlung kann mit Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals die Bezugsrechte ausschließen. Für einen Bezugsrechtsausschluss ist darüber hinaus ein Bericht des Vorstands erforderlich, der zur Begründung des Bezugsrechtsausschlusses darlegen muss, dass das Interesse der Gesellschaft am Ausschluss des Bezugsrechts das Interesse der Aktionä- - 108 - re an der Einräumung des Bezugsrechts überwiegt. Ohne eine solche Rechtfertigung kann ein Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausgabe neuer Aktien zulässig sein, wenn 17.3 • die Gesellschaft das Kapital gegen Bareinlagen erhöht; • der Betrag der Kapitalerhöhung 10 % des bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt; und • der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Grundkapital und Aktien der BAVARIA Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 („Stückaktien“). Es existieren keine weiteren Aktiengattungen. Alle ausgegebenen und im Rahmen des Angebotes neu auszugebenden Aktien der BAVARIA wurden bzw. werden nach Deutschem Recht emittiert. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht. Sämtliche Stückaktien sind mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 01.01.2005, d.h. für das gesamte Geschäftsjahr 2005 und sämtliche folgenden Geschäftsjahre, ausgestattet. Gemäß § 4 der Satzung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft derzeit € 1.705.000,00 und ist eingeteilt in 1.705.000 Stückaktien. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um € 1.650.000,00 auf € 1.705.000,00 wurde am 28.11.2005 ins Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital ist in voller Höhe einbezahlt. Der Beschluss, das Grundkapital von € 1.705.000,00 auf € 2.205.000,00 zu erhöhen ist noch nicht in das Handelsregister eingetragen. Nach Eintragung der Durchführung der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 10.11.2005 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen in das Handelsregister, wird das Grundkapital der Gesellschaft € 2.205.000,00 betragen, eingeteilt in 2.205.000 Stückaktien. Die Satzung wird dementsprechend geändert werden. 17.4 Entwicklung des Grundkapitals Die Gesellschaft wurde am 03.04.2002 errichtet. Das Grundkapital der Gesellschaft betrug bei Gründung € 50.000,00, eingeteilt in 50.000 Stückaktien. Die außerordentliche Hauptversammlung am 15.09.2005 hat beschlossen, das Grundkapital der BAVARIA von € 50.000,00 um € 5.000,00 auf € 55.000,00 durch Ausgabe von 5.000 neuen Stückaktien zu erhöhen. Die Aktien wurden von Baltimore PLC, London (Stück 3.245 Aktien), Frau Cornelia Wolpers (Stück 510 Aktien), Herrn Arnd Wolpers (Stück 384 Aktien), T.I.B.I. GmbH & Co. KG, München (Stück 256 Aktien), Herrn Dr. Jens Erhardt (Stück 256 Aktien), Herrn Christoph M. Ries (Stück 256 Aktien), Frau Eva Wolpers (Stück 31 Aktien), Frau Sarah Wolpers (Stück 31 Aktien), Herrn Moritz Rehmann (Stück 31 Aktien) zu einem Ausgabebetrag von je € 390,00 gezeichnet und übernommen. Der Gesamtausgabebetrag betrug € 1.950.000,00. Das Agio in Höhe von € 1.945.000,00 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Eintragung der Durchführung dieser Barkapitalerhöhung erfolgte am 07.10.2005. - 109 - Durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung am 10.11.2005 wurde das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln von € 55.000,00 um € 1.650.000,00 auf € 1.705.000,00 erhöht, und zwar durch Umwandlung der in der geprüften Zwischenbilanz zum 07.10.2005, die anlässlich der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erstellt wurde, ausgewiesenen Kapitalrücklage in Höhe von € 1.945.000,00 und Ausgabe von Stück 1.650.000 neuen Stückaktien. Die neuen Stückaktien wurden im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Grundkapital an die Aktionäre der Gesellschaft ausgegeben. Auf eine alte Aktie entfielen 31 neue Aktien. Die neuen Aktien nehmen am Gewinn des laufenden Geschäftsjahrs teil. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 28.11.2005. Auf Basis der neuen Aktienanzahl, die zum Zeitpunkt des öffentlichen Angebots in Höhe von Stück 1.705.000 Aktien besteht, entspricht der Ausgabepreis pro Aktie in Höhe von € 390 der am 15.09.2005 durchgeführten und am 07.10.2005 eingetragenen Kapitalerhöhung einem rechnerischen Wert von € 12,58. Die außerordentliche Hauptversammlung am 10.11.2005 hat außerdem beschlossen, das Grundkapital der BAVARIA von € 1.705.000,00 um € 500.000,00 auf € 2.205.000,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von Stück 500.000 neuen Stückaktien zu erhöhen. Auf ein Bezugsrecht der Aktionäre wurde verzichtet. Zum Bezug der neuen Aktien wurde die Concord Effekten AG zugelassen. 17.5 Genehmigtes Kapital Auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung vom 10.11.2005 den Beschluss gefasst, den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 09.11.2010 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt € 1.102.500,00 zu erhöhen. Aufgrund des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10.11.2005 wird die Satzung, in der das genehmigte Kapital noch nicht enthalten ist, in § 4 Abs. 3 diesbezüglich ergänzt . Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen und mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. 17.6 Bedingtes Kapital Die Gesellschaft plant, auf Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats und durch noch zu fassenden Hauptversammlungsbeschluss, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 170.500,00 durch Ausgabe von bis zu 170.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital I) zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll nur insoweit durchgeführt, als Optionsrechte ausgegeben werden und deren Inhaber von ihrem Optionsrecht bis zum 31.12.2009 Gebrauch machen (siehe Kapitel 11.1 „Mitarbeiterbeteiligungsprogramm“). Die neuen Aktien würden zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung des Optionsrechts entstehen, am Gewinn teilnehmen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wäre ausgeschlossen. - 110 - 17.7 Anzeigepflichten für Anteilsbesitz Nach dem Aktiengesetz ist ein Unternehmen verpflichtet, sobald ihm mehr als ein Viertel der Aktien einer Aktiengesellschaft gehören, dies unverzüglich der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Die Gesellschaft hat dies sodann unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen. In Verbindung mit diesem Erfordernis enthält das Aktiengesetz verschiedene Regeln, die die Zurechnung des Aktienbesitzes zu der Person sicherstellen sollen, die tatsächlich die Rechte aus den Aktien kontrolliert. Beispielsweise werden einem Unternehmen Aktien, die einem dritten Unternehmen gehören, zugerechnet, wenn es sich bei diesem Unternehmen um ein abhängiges Unternehmen i.S.d. § 17 AktG handelt; ebenso werden Aktien zugerechnet, die von einem dritten Unternehmen für Rechnung des ersten gehalten werden. Unterbleibt die Mitteilung, ist der Aktionär für die Dauer des Versäumnisses von der Ausübung der mit diesen Aktien verbundenen Rechte (einschließlich Stimmrecht und dem Bezug von Dividenden) ausgeschlossen. Mit der Aufnahme des Handels der Aktien der Gesellschaft im Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse entstehen für die Aktionäre und die Gesellschaft keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz und auch keine Pflichten zur Abgabe von Angeboten nach dem Wertpapierübernahmegesetz. - 111 - 18 Wesentliche Verträge 18.1 Unternehmenskaufverträge Wesentliche Verträge für die BAVARIA sind die nachfolgend aufgeführten Unternehmenskaufverträge die ausführlich in Kapitel 7 „Organisationsstruktur“ dargestellt sind: a) Übersicht über wesentliche Verträge der BAVARIA Direkt oder indirekt erworbenes Unternehmen Datum des Kaufvertrags Beyss Holding GmbH 30.04.2003 Beyss GmbH 30.04.2003 Hering Wärmetauscher Holding AG 02.07.2003 Hering AG 02.07.2003 Neef Services AG 27.11.2003 (vorm. Weinbrenner Holding GmbH) BAVARIA Maschinenbau Holding AG 24.03.2004 Hamba Filtec GmbH & Co. KG 26.03.2004 BAVARIA II Maschinenbau Holding AG 24.05.2004 Langbein & Engelbracht GmbH 24.05.2004 Alma Holding GmbH 29.09.2004 Alma Küchen Alois Meyer GmbH & Co. KG 30.09.2004 Neef IT Solutions AG 18.11.2004 Bavariaring 0405 AG 29.06.2005 Paulmann & Crone GmbH 30.06.2005 Executive Consulting AG 26.09.2005 Anmerkungen a) Tabelle umfasst nur Unternehmen, an denen BAVARIA zum 07.10.2005 noch direkt oder indirekt beteiligt war - 112 - 18.2 Anteilsveräußerungen 18.2.1 Beteiligungsrechte an Unternehmen der BAVARIA-Gruppe Des weiteren sind die Verträge der Geschäftsführung der Beteiligungsunternehmen zum Erwerb von Anteilen an ihren Unternehmen bzw. den Zwischenholdinggesellschaften von wesentlicher Bedeutung für die BAVARIA. Der Geschäftsführung operativ tätiger Beteiligungsunternehmen werden zur Anreizsetzung im Hinblick auf das erfolgreiche Gelingen einer Restrukturierungs- und Sanierungsaktivität Beteiligungsmöglichkeiten an den erworbenen Unternehmen bzw. ihren Zwischenholdinggesellschaften eingeräumt. Diese Rechte erlöschen allerdings mit dem Ausscheiden eines Managers aus der BAVARIA. Dabei gewährleistet die Gesellschaft nur den Bestand und die Rechtefreiheit der jeweiligen Aktien bzw. Anteile und schließt jede weitere Gewährleistung aus. Haftungsrisiken aus den Anteilskaufverträgen drohen der Gesellschaft ihrer Auffassung nach daher nicht. Standardmäßig übernimmt die Gesellschaft nur diese enge Gewährleistung bei allen Aktien- und Geschäftsanteilsverkäufen, mit denen Berater und Leitungsorgane an den Zwischenholdinggesellschaften bzw. den operativ tätigen Beteiligungsunternehmen beteiligt werden. Aufgrund der zur Zeit bestehenden Verträge mit dem Management der Beteiligungen bzw. Kooperationspartnern können sich die bestehenden Beteiligungen maximal wie in nachfolgender Tabelle dargestellt, reduzieren: - 113 - Maximale Reduzierung der Beteiligungshöhe der BAVARIA zum 07.10.2005 Name und Sitz der Gesellschaft Heutiger Anteilsbesitz direkt Indirekt a) Maximale Reduzierung auf ... Inland Executive Consulting AG, München Bavariaring 0405 AG, München Paulmann & Crone GmbH, Lüdenscheid Neef Services AG, Karlsruhe Paul Weinbrenner GmbH, Weil der Stadt-Merklingen Paul Weinbrenner Maschinenbau GmbH & Co. KG, Weil der Stadt-Merklingen Hering Wärmetauscher Holding AG, München Hering AG, Gunzenhausen Neef IT Solutions AG, Karlsruhe BAVARIA Maschinenbauholding AG, München Hamba Verwaltungsgesellschaft mbH Hamba Filltec GmbH & Co. KG, Neunkirchen BAVARIA II Maschinenbau Holding AG, München Langbein & Engelbracht GmbH, Bochum Alma Holding GmbH, München Alma Küchen Alois Meyer GmbH & Co. KG, Ahaus Beyss Holding GmbH, München Beyss GmbH, Aachen 100% 100% 100% 100% 85% 100% 100% 90% 100% 100% 100% 100% 95% 75% 94,6% 94,6% 80,5% 73% 90% 90% 100% 100% 100% 100% 88,3% 94% 94% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 97,8% 88% 88% 100% 85% Ausland Langbein & Engelbracht Industrial Engineering & Supply Shanghai Co.Ltd., Shanghai Anmerkungen a) indirekter Anteilsbesitz nicht durchgerechnet - 114 - 18.2.2 Bavariaring Modeholding AG/Féraud GmbH Mit Aktienkaufvertrag vom 24.11.2003 hat die BAVARIA sämtliche Stückaktien der Bavariaring Modeholding AG (vormals: Blitz 03-1617 AG), München, von der Blitzstart Holding AG, München und der Blitz Beteiligungs GmbH, München, erworben. Mit Kaufvertrag vom 28.11.2003 erwarb die Bavariaring Modeholding AG alle Aktien der Féraud GmbH mit Sitz in Krefeld von der Primera Damenkleiderfabrik GmbH, einer Tochter der Escada AG. Mit weiterem Aktienkaufvertrag vom 06.05.2004 veräußerte die BAVARIA sämtliche Aktien der Bavariaring Modeholding AG an die Girell Fashion GmbH. Vor Abschluss des Kaufvertrags hatte die Féraud GmbH bereits einen Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Féraud GmbH wurde am 01.06.2004 eröffnet (Amtsgericht Krefeld, 90 IN 43/04). Es wurden bislang keine Ansprüche gegen die Gesellschaft wegen ihrer Beteiligung an der Bavariaring Modeholding AG und der mittelbaren Beteiligung an der Féraud GmbH geltend gemacht. 18.3 Vereinbarung mit der Sarna–Gruppe Mit Vereinbarung vom 18.10.2005 verpflichtet sich die BAVARIA und ihre Tochtergesellschaft Bavariaring 0405 AG gegenüber der Sarna Kunststoff Beteiligungs GmbH und der Sarna Kunststoff Holding AG, Sarnen, Schweiz, die Einhaltung eines Liquiditätsplans bei der Paulmann & Crone GmbH im Rahmen ihres Gesellschafterstatus zu überwachen. Der Liquiditätsplan projektiert den Kassenbestand der Paulmann & Crone GmbH bis zum 30.6.2006. Bei Unterschreitung des projektierten Kassenbestandes bis zum 30.06.2006 ist die BAVARIA und die Bavariaring 0405 AG vertraglich verpflichtet € 250.000 in die Paulmann & Crone GmbH einzulegen. Im Gegenzug dazu verpflichtet sich die Sarna Gruppe zu Garantien im Hinblick auf die Unterstützung der Finanzierung der Paulmann & Crone GmbH sowie zu entgeltlichen Übernahme einiger Vermögensgegenstände dieser Gesellschaft. - 115 - 19 Einsehbare Dokumente Während der Gültigkeitsdauer des Prospekts können die folgenden Dokumente oder deren Kopien in Papierform während der üblichen Geschäftszeiten bei der BAVARIA Industriekapital AG, Bavariaring 43, 80336 München, eingesehen werden: - 116 - • Die aktuelle Satzung der Gesellschaft und die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat; • Der aktuelle Handelsregisterauszug der Gesellschaft; • Die geprüften Jahresabschlüsse der BAVARIA nach HGB für die jeweils am 31. 12. abgelaufenen Geschäftsjahre 2004, 2003 und 2002; • Die anlässlich der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln geprüfte Zwischenbilanz der BAVARIA nach HGB zum 07.10.2005. • Die geprüften Eigenkapitalveränderungsrechnungen und die geprüften Kapitalflussrechnungen für die jeweils am 31.12. abgelaufenen Geschäftsjahre 2004, 2003 und 2002; • Der ungeprüfte Zwischenbericht zum 07.10.2005 nach HGB mit der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für den Zeitraum 01.01.2005 bis 07.10.2005. 20 Wichtige Informationen 20.1 Erklärung zum Geschäftskapital/Working Capital Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass durch die mit der Kapitalerhöhung im Rahmen des öffentlichen Angebots verbundenen Mittelzuflüsse anschließend ausreichend Working Capital für die Anforderungen des Geschäftsmodells in der derzeitigen Planung zur Verfügung steht. 20.2 Kapitalbildung und Verschuldung BAVARIA hat zum 07.10.2005 keine Bankverbindlichkeiten. Es existiert eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von T€ 250 aus der Zusicherung gegenüber der SarnaGruppe, Schweiz, zu Einhaltung des Liquiditätsplans bei der Paulmann & Crone GmbH. Der Inhalt dieser Vereinbarung ist unter Kapitel 16 „Entwicklung seit dem 07.10.2005“ dargestellt. Kapitalstruktur und Fristigkeiten Die Verbindlichkeiten der BAVARIA zum 07.10.2005 setzen sich im wesentlichen aus Verbindlichkeiten resultierend aus Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie aus Darlehen, die sie von Ihren Zwischenholdings erhalten hat, zusammen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Höhe der Verbindlichkeiten der BAVARIA innerhalb der letzten drei Jahre: Verbindlichkeiten der BAVARIA im Zeitraum 31.12.2002 - 07.10.2005 (in T€) Verbindlichkeiten - aus Lieferungen und Leistungen - gegenüber verb. Unternehmen - sonstige 07.10.2005 31.12.2004 31.12.2003 31.12.2002 10 337 275 194 166 0 0 0 9 25 26 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lagen zu den jeweiligen Berichtszeitpunkten nicht vor. Der vergleichsweise hohe Stand der Verbindlichkeiten zum 31.12.2004 versus dem 07.10.2005 resultiert hauptsächlich aus der Jahresrechnungsstellung der Executive Consulting AG im vierten Quartal 2004. Die Verbindlichkeiten zum 07.10.2005 sind sämtlich ungesichert. Entwicklung der Netto-Finanzverbindlichkeiten Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Netto-Finanzverbindlichkeiten seit Gründung der BAVARIA: - 117 - Nettofinanzverbindlichkeiten der BAVARIA vom 31.12.2002 - 07.10.2005 (in T€) 07.10.2005 Liquide Mittel Finanzverbindlichkeiten a) Netto-Finanzverbindlichkeiten 31.12.2004 31.12.2003 31.12.2002 2.572 337 155 194 4 0 11 0 - 2.235 39 -4 - 11 Anmerkungen a) ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen 20.3 Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Person, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Die Concord Effekten AG steht im Zusammenhang mit der in diesem Prospekt beschriebenen Kapitalmarkttransaktion (Kapitalerhöhung, Platzierung neuer Aktien, Börseneinführung) in einem vertraglichen Verhältnis mit der BAVARIA. Concord wurde von der Gesellschaft als Lead Manager und Bookrunner mandatiert. Concord wird die Gesellschaft bei der geplanten Kapitalmarkttransaktion beraten und die Strukturierung und Durchführung der Transaktion koordinieren. Bei erfolgreicher Durchführung der Transaktion erhält Concord eine Provision. Da im Rahmen des öffentlichen Angebots Altaktionäre der Gesellschaft bei Ausübung der der Concord Effekten AG eingeräumten Greenshoe-Option Aktien mitplatzieren werden, haben auch diese ein Eigeninteresse an der Emission wegen des Ihnen zufließenden Anteils am Emissionserlös. 20.4 Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge Mit der Einbeziehung in den Handel im Open Market (Freiverkehr) im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit öffentlichem Angebot verfolgt die Gesellschaft das Ziel, einen erleichterten Zugang zur Kapitalbeschaffung zu erschließen. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung wird zum Ausbau der Geschäftstätigkeit verwendet werden. Die Kapitalerhöhung dient vor allem dazu, das Eigenkapital der BAVARIA Industriekapital AG zu stärken und in Folge dessen weitere Akquisitionen aus eigenen Mitteln im Zuge der normalen Geschäftstätigkeit finanzieren zu können. Die Erlöse aus der Kapitalerhöhung im Rahmen des IPO versetzen die Gesellschaft zukünftig in die Lage, auch größere Transaktionen ohne Inanspruchnahme von Fremdfinanzierungsquellen durchzuführen. Der Nettoerlös soll auch für eine dem Wachstum angemessene Erhöhung des Betriebskapitals (Working Capital) und zur Stärkung der Liquidität sowie für geringfügige Investitionen in Sachanlagen verwendet werden. Der gesamte Platzierungserlös aus der Kapitalerhöhung fließt der Gesellschaft zu. Altaktionären fließen Platzierungserlöse bei Ausübung der Greenshoe-Option zu. Der Bruttoemissionserlös des öffentlichen Angebots ergibt sich in Abhängigkeit des Emissionspreises und der platzierten Aktien Die Gesellschaft erwartet, dass der Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung voraussichtlich ca. € 8 Mio. betragen wird. Der Gesellschaft fließt im Rahmen der Platzierung der Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung abzüglich der von der Gesellschaft zu tragenden Emissionskosten - 118 - zu (Nettoemissionserlös). Die Emissionskosten betragen nach Schätzung der Gesellschaft ca. 7% bis 8% des Bruttoemissionserlöses (inkl. der Provision der Concord Effekten AG), insgesamt ca. € 0,6 Mio. Der Nettoemissionserlös wird dementsprechend voraussichtlich ca. € 7,4 Mio. betragen. Bei vollständiger Ausübung der der Concord Effekten AG eingeräumten GreenshoeOption werden die Altaktionäre Pyttel und Scholz einen Erlös aus dem Verkauf ihrer Aktien der Gesellschaft erhalten (abzüglich der Provisionen). Der Betrag, der den Altaktionären bei der vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option zufließt, beträgt voraussichtlich ca. € 1,1 Mio. Die Gesellschaft plant, Teile des Nettoemissionserlöses, die nicht sofort investiert werden bzw. werden können, an den Finanzmärkten anzulegen. - 119 - 21 Angaben über die anzubietenden und in den Handel einzubeziehenden Aktien 21.1 Aktiengattung Das nach Eintragung der Beschlüsse über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage vom 10.11.2005 vorliegende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 2.205.000,00 ist eingeteilt in 2.205.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00 („Stückaktien“). Die Stückaktien der Gesellschaft, die Gegenstand des Angebots sind, sind mit den gleichen Rechten ausgestattet wie alle anderen Stückaktien der Gesellschaft und vermitteln keine darüber hinausgehenden Rechte oder Vorteile. Die Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, wurden nach deutschem Recht geschaffen. 21.2 Wertpapierkenn-Nummer, Codes und Kürzel Die nach Einführung in den Open Standard (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse frei handelbaren Aktien der BAVARIA haben folgende Wertpapierkennnummern: Wesentliche Angaben zum Wertpapier der BAVARIA ISIN: DE0002605557 WKN WKN: 260 555 Börsenkürzel: B8A Anzahl Aktien: Stück 617.501 Aktien (nach Eintragung der Durchführung der am 10.11.2005 beschlossenen Kapitalerhöhung und vollständiger Platzierung aller 575.000 Anzubietenden Aktien) Nicht zum Handel vorgesehene Aktien, die einem Veräußerungsverbot (siehe Kapitel 21.7 „Veräußerungsverbote“) unterliegen, sind durch folgende Wertpapierkennnummern gekennzeichnet: ISIN: DE000A0JBN98 WKN WKN: A0J BN9 Anzahl Aktien: Stück.1.587.499 Aktien (nach Eintragung der Durchführung der am 10.11.2005 beschlossenen Kapitalerhöhung und vollständiger Platzierung aller 575.000 Anzubietenden Aktien) Am Tage des Ablaufs des Veräußerungsverbots veranlasst die Clearstream Banking AG auf Antrag die Zusammenlegung der Depotbestände auf die WertpapierkennNummer WKN 260 555 der frei handelbaren Aktien. - 120 - 21.3 Form der Aktienurkunden und Verbriefung Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung bestimmt der Vorstand die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist davon abgesehen berechtigt Globalurkunden auszugeben, die einzelne oder eine Mehrzahl von Aktien verbriefen. Die Aktien der BAVARIA Industriekapital AG werden durch eine oder mehrere Globalurkunden ohne Globalgewinnanteilscheine repräsentiert, die bei der Clearstream Banking AG, Neue Börsenstraße 1, 60487 Frankfurt am Main („CBF“), hinterlegt werden. Das Grundkapital der Gesellschaft wird wie folgt verbrieft: • Global-Inhaberaktie über 1.705.000, Aktien, Nr. 0.000.001 bis 1.705.000, • Rahmen-Global-Inhaberaktie über 500.000 Aktien, die Gegenstand des Angebots mit Kapitalerhöhung sind, Nr. 1.705.001 bis 2.205.000 (noch auszustellen und bei CBF zu hinterlegen) Den Inhabern der Aktien stehen Miteigentumsanteile an den Global-Inhaberaktien zu. 21.4 Währung Der von den Investoren zu zahlende Platzierungspreis für die Anzubietenden Aktien wird in Euro (€) festgesetzt. 21.5 Rechte des Aktionärs der BAVARIA Die Rechte des Aktionärs lassen sich in zwei Gruppen einteilen: • Verwaltungsrechte • Vermögensrechte Zu den Verwaltungsrechten gehören u.a. das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung der BAVARIA sowie das Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Das Stimmrecht gibt dem Aktionär das Recht, bei Beschlüssen der Hauptversammlung abzustimmen. Jede Stückaktie der Gesellschaft gewährt dem Aktionär dabei eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht. (siehe auch detailliert in Kapitel 10.5 „Hauptversammlung“) Zu den Vermögensrechten des Aktionärs gehört das Recht auf den Bezug weiterer Aktien bei einer Kapitalerhöhung (sogenanntes Bezugsrecht, siehe § 186 AktG). Das Bezugsrecht dient dem Schutz des Aktionärs vor Verwässerung seiner Stimm- und Vermögensrechte. Jede Aktie gewährt das Recht auf Zuteilung eines dem Anteil der Aktie am bisherigen Grundkapital entsprechenden Teils von im Zuge zukünftiger Kapitalerhöhungen ausgegebenen neuen Aktien (Bezugsrecht). Ein Bezugsrecht besteht nicht bei bedingten Kapitalerhöhungen; im übrigen kann es in begründeten Fällen durch Beschluss der Hauptversammlung und bei einer entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung auch durch Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden (siehe auch Kapitel 17 „Angaben über das Kapital der BAVARIA“). Ein weiteres Vermögensrecht ist das Recht auf die Beteiligung am Unternehmensgewinn (Dividende). Die Stückaktien der BAVARIA sind mit voller Gewinnanteilberechti- 121 - gung ab dem 01.01.2005, d.h. für das gesamte Geschäftsjahr 2005 und für sämtliche folgenden Geschäftsjahre, ausgestattet (siehe hierzu auch detailliert Kapitel 14. „Dividendenpolitik“). Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird das nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen im Rahmen der Abwicklung an die Aktionäre verteilt (Recht auf den Liquidationserlös, § 271 AktG). Das Recht auf den Liquidationserlös bedeutet das Recht auf das nach Befriedigung der Gläubiger noch verbleibende Vermögen der Gesellschaft. An einem etwaigen Liquidationserlös nehmen die Aktien entsprechend ihrem rechnerischen Anteil am Grundkapital der BAVARIA teil. Näheres regeln das Aktiengesetz und die Satzung der Gesellschaft. Die Rechte der Inhaber von BAVARIA-Aktien können entsprechend der gesetzlichen Vorschriften geändert werden. 21.6 Übertragbarkeit der Aktien Die Aktien der Gesellschaft können als sogenannte Inhaberpapiere (Inhaberaktien) nach den allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts formlos und frei von Zustimmungserfordernissen der Gesellschaft übertragen werden. Die Inhaberaktien werden mithin wie bewegliche Sachen durch Einigung und Übergabe übereignet. Beschränkungen bezüglich der Fungibilität bestehen nicht. Einschränkungen der Handelbarkeit bestehen lediglich für die mit einem Veräußerungsverbot belegten Aktien bestimmter Altaktionäre (siehe 21.7 „Veräußerungsverbote“). Diese Aktien sind im Rahmen des vereinbarten gestaffelten Veräußerungsverbots für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten ab dem Datum der Notierungsaufnahme nicht an der Börse handelbar. 21.7 Veräußerungsverbote Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der BAVARIA Industriekapital AG sowie die restlichen Altaktionäre haben sich gegenüber Concord verpflichtet, unter Beachtung der einschlägigen Regelungen des nationalen Aktienrechtes innerhalb eines Zeitraums von bis zu 24 Monaten (Vorstandsmitglieder) bzw. 12 Monaten (Aufsichtsratsmitglieder und wesentliche restliche Altaktionäre) ab dem Datum der Einbeziehung der Aktien in die Notierung im Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse keine dem Veräußerungsverbot noch unterliegenden Aktien der BAVARIA Industriekapital AG direkt oder indirekt anzubieten, zu veräußern, dieses anzukündigen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die einer Veräußerung wirtschaftlich entsprechen. Dieses Veräußerungsverbot umfasst zum Zeitpunkt der Notierungsaufnahme insgesamt 1.587.499 Aktien (bei vollständiger Platzierung aller Anzubietenden Aktien). Die beiden Vorstandsmitglieder Scholz und Pyttel haben sich zu einem gestaffelten Lock-up von 12 Monaten nach Erstnotiz für 10% der jeweils von ihnen gehaltenen Aktien, 18 Monaten nach Erstnotiz für 80% der jeweils von ihnen gehaltenen Aktien und 24 Monaten nach Erstnotiz für 10% der jeweils von ihnen gehaltenen Aktien verpflichtet. - 122 - Herr Pyttel ohne Ausübung Greenshoe Herr Scholz bei voller Ausübung des Greenshoe ohne Ausübung Greenshoe bei voller Ausübung des Greenshoe 12 Monate 69.285 65.535 84.785 81.035 18 Monate 554.280 524.280 678.280 648.280 24 Monate 69.285 65.535 84.785 81.035 Aktien Gesamt 692.850 655.350 847.850 810.350 Der Aufsichtsrat Arnd Wolpers hat sich zu einem Lock-up von 12 Monaten verpflichtet. Baltimore, PLC. als wesentlicher Hauptaktionär hat sich zusammen mit Herrn Robin Laik ebenfalls zu einem Lock-up von 12 Monaten verpflichtet. Um dieses Veräußerungsverbot sicherzustellen, wurden für das gesamte Grundkapital zwei Wertpapierkenn-Nummern beantragt, eine für die im Open Market (Freiverkehr) handelbaren Aktien und eine für die mit dem Veräußerungsverbot belegten Aktien der Altaktionäre (siehe hierzu Kapitel 21.3 „Form der Aktienurkunden und Verbriefung“). 21.8 Übernahmeangebote Es erfolgten bislang keine obligatorischen Übernahmeangebote oder öffentliche Übernahmeangebote von Seiten Dritter in Bezug auf das Eigenkapital der BAVARIA Industriekapital AG während des letzten und des laufenden Geschäftsjahres. - 123 - 22 Angaben zum öffentlichen Angebot von Aktien 22.1 Gegenstand des öffentlichen Angebots Gegenstand des öffentlichen Angebots sind insgesamt bis zu Stück 575.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Stückaktie („Anzubietende Aktien“) und jeweils mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 01.01.2005, darunter • 500.000 Stückaktien aus der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 10.11.2005 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen (“Neue Aktien”) und • bis zu 75.000 Stückaktien aus dem Eigentum der abgebenden Altaktionäre, die im Rahmen der der Concord Effekten AG eingeräumten Mehrzuteilungsoption bzw. der Greenshoe-Option platziert werden sollen („GreenshoeAktien“). Abgebende Altaktionäre sind Herr Scholz und Herr Pyttel, wobei diese die bis zu 75.000 Aktien nur abgeben werden, soweit Concord diese durch Ausübung der Greenshoe-Option erwirbt (siehe hierzu detailliert Kapitel 23.4 „Stabilisierungsmaßnahmen, mehrzuteilungs- und Greenshoeoption“). Die abgebenden Aktionäre werden (bei Ausübung des Greenshoe) den Verkaufserlös aus dem Verkauf ihrer bis zu 75.000 Aktien erhalten. Die Gesellschaft erhält im Rahmen dieses Angebots den Verkaufserlös aus dem Verkauf der 500.000 Neuen Aktien. 22.2 Mandats- und Übernahmevereinbarung Die Concord Effekten AG, Große Gallusstraße 9, 60311 Frankfurt, hat sich mit Mandats- und Übernahmevereinbarung vom 04.08./11.08.2005 verpflichtet, Stück 500.000 Neue Aktien zum geringsten Ausgabebetrag zu zeichnen und zu übernehmen Concord wird die Durchführung der Kapitalmaßnahme als Lead Manager und Bookrunner begleiten. Die Neuen Aktien sollen privaten und institutionellen Anlegern öffentlich zum Kauf angeboten werden. Concord wird den Unterschiedsbetrag zwischen dem Platzierungspreis der Neuen Aktien und dem Ausgabebetrag (abzüglich vereinbarter Provisionen und vereinbarter Kostenübernahme) an die Gesellschaft nach Lieferung der neuen Aktien abführen. Concord hat sich ferner im Mandats- und Übernahmevertrag verpflichtet, Stück 75.000 bestehende Aktien von den abgebenden Aktionären im Rahmen der der Concord einzuräumenden Mehrzuteilungs-/Greenshoe-Option in die Platzierung mit aufzunehmen. Concord wird den Platzierungspreis für diese Greenshoe-Aktien abzüglich vereinbarter Provisionen) nach Ausübung der Greenshoe-Option an die abgebenden Altaktionäre abführen. Concord übernimmt keine Garantie einer erfolgreichen Platzierung. Falls Concord innerhalb der Verkaufsfrist nicht sämtliche von ihr gezeichneten Aktien aus der am 10.11.2005 beschlossenen Kapitalerhöhung erfolgreich platzieren kann, gilt hinsichtlich der nicht platzierten Aktien folgendes: - 124 - (a) Concord versucht innerhalb eines Monats nach der Notierungsaufnahme, die Aktien zum Emissionspreis oder besser am Markt zu veräußern. Den erzielten Mehrerlös wird Concord abzüglich der noch nicht erstatteten Sachkosten und Provision an die Gesellschaft überweisen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft der Concord innerhalb dieses Monats Verwertungsweisungen erteilen. Einer Weisung muss Concord nur nachkommen, wenn der Verwertungserlös den Nominalwert der veräußerten Aktien zuzüglich der Concord zustehenden, noch nicht erstatteten Sachkosten sowie der Provision, die auf den Emissions- bzw. Veräußerungspreis, mindestens jedoch das untere Ende der Bookbuildingspanne, bezogen wird, abdeckt. (b) Nach Ablauf des Monats sind Concord und die Gesellschaft berechtigt, die Aktien auch zu einem geringeren Preis als dem Emissionspreis zu veräußern. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der erzielte Veräußerungspreis den Nominalwert der veräußerten Aktien sowie die der Concord zustehende Provision, die auf den Emissions- bzw. Veräußerungspreis, mindestens jedoch das untere Ende der Bookbuildingspanne, bezogen wird, abdeckt. Die Gesellschaft hat sich vertraglich verpflichtet, Concord von bestimmten, sich im Zusammenhang mit dem Angebot ergebenden Haftungsverpflichtungen freizustellen. Die Gesellschaft verpflichtet sich, Concord von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich Rechtsberatungsgebühren und -auslagen) freizustellen, die diese insgesamt oder einzeln im Rahmen von Gerichtsverfahren oder infolge drohender oder geltend gemachter Ansprüche erleiden oder einzugehen haben, soweit die Verfahren oder Ansprüche auf eine nicht von Concord zu vertretende Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts oder auf die Verletzung sonstiger im Zusammenhang mit der Notierungsaufnahme stehender Verpflichtungen oder auf die Verletzung von in der Mandats- und Übernahmevereinbarung geregelten Verpflichtungen und Gewährleistungen der Gesellschaft zurückzuführen sind. Wichtige Hinweise zum Rücktritt von der Mandats- und Übernahmevereinbarung Concord ist bis zum Börsentag vor Notierungsaufnahme berechtigt, von der Mandatsund Übernahmevereinbarung zurückzutreten, wenn eine der in diesem Vertrag genannten aufschiebenden Bedingungen nicht eingetreten ist oder nach ihrem Eintritt wieder entfallen sollte: Die Verpflichtung von Concord zur Zeichnung der neuen Aktien steht u.a. unter den aufschiebenden Bedingungen, dass • nach Ansicht von Concord keine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft oder einer ihrer Beteiligungsgesellschaften eingetreten oder wahrscheinlich ist, die die erfolgreiche Platzierung der Anzubietenden Aktien gefährden würde, oder • kein Ereignis eingetreten ist, das auf die Finanzmärkte, in denen die Anzubietenden Aktien platziert werden sollen, erhebliche negative Auswirkungen hat und das öffentliche Angebot gefährden würde. • die Kapitalerhöhung zum IPO durch die Gesellschaft beschlossen wurde. Die beiden erstgenannten aufschiebenden Bedingungen gelten ebenso hinsichtlich der Verpflichtung von Concord zur Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen dem Ausgabebetrag und dem Platzierungspreis der neuen, platzierten Aktien. - 125 - Die Eintragung der Kapitalerhöhung wird von der Gesellschaft unverzüglich beantragt nachdem Concord Stück 500.000 Neue Aktien zum geringsten Ausgabebetrag gezeichnet und übernommen hat. Eine Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister ist für spätestens einen Tag vor Beginn der Notierungsaufnahme geplant. Sollte der Rücktritt nach Abgabe des Zeichnungsscheins, aber vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erklärt werden, darf die Gesellschaft die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht anmelden. Soweit dies bereits geschehen ist, ist die Gesellschaft verpflichtet, den Antrag unverzüglich beim Handelsregister zurückzuziehen. Erfolgt der Rücktritt nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister oder bleiben die Rücknahmebemühungen erfolglos, werden die neuen Aktien durch Concord verwertet. Concord ist für die Dauer von einem Monat ab Erklärung des Rücktritts an eine Verwertungsweisung der Gesellschaft gebunden. Danach kann Concord die Aktien bestmöglich und interessewahrend verwerten. Sollte es zu einem Rücktritt kommen, so findet die Platzierung, die Zuteilung oder die Einführung in die Notierung im Open Market der neuen Aktien nicht statt. Im Falle eines Rücktritts von der Mandats- und Übernahmevereinbarung vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister entfällt das öffentliche Angebot, Zeichnungen von Anlegern und bereits erfolgte Zuteilungen an Anleger sind unwirksam, und die Anleger haben keinen Anspruch auf Lieferung der Anzubietenden Aktien. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Zeichnungsgebühren und im Zusammenhang mit der Zeichnung entstandene Kosten eines Anlegers richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und dem Institut, bei dem er sein Kaufangebot abgegeben hat. Sollten zu dem Zeitpunkt der Stornierung von Aktieneinbuchungen bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt der Verkäufer dieser Aktien das Risiko, diese Verpflichtung nicht durch Lieferung Neuer Aktien erfüllen zu können. 22.3 Verkaufsfrist und Preisspanne Die 500.000 Neuen Aktien und weitere bis zu Stück 75.000 Aktien aus dem Besitz von abgebenden Altaktionären im Hinblick auf die der Concord eingeräumten Mehrzuteilungsoption, werden im Wege eines öffentlichen Angebots innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen Anlegern im europäischen In- und Ausland zum Kauf angeboten. Die bis zu 575.000 zu platzierenden Stückaktien werden im Wege des BookbuildingVerfahrens angeboten. Die Verkaufsfrist, innerhalb derer Anleger die Möglichkeit erhalten, Kaufangebote für die Anzubietenden Aktien abzugeben, beginnt frühestens am 14.12.2005 und endet spätestens am 02.02.2006. Die Verkaufsfrist wird fünf Bankarbeitstage betragen. Beginn und Ende der Verkaufsfrist sowie die Preisspanne, innerhalb derer Kaufangebote abgegeben werden können, werden im Wege eines Nachtrags zu diesem Prospekt frühestens am 13.12.2005 und spätestens am 25.01.2006 auf der Internetseite der BAVARIA Industriekapital AG (www.baikap.de) und der Concord Effekten AG (www.concord-ag.de) veröffentlicht und des Weiteren über elektronische Medien wie Reuters und Bloomberg bekannt gegeben. Eine Hinweisbekanntmachung über die Veröffentlichung des Nachtrages wird voraussichtlich einen Werktag nach der Veröffentlichung des Nachtrages in der Frankfurter Allgemeine Zeitung erscheinen. Inte- - 126 - ressierte Anleger werden gebeten, bezüglich der Einzelheiten des Angebots auf die Veröffentlichungen in den oben genannten Medien zu achten. Die Preisspanne wird davon abhängen, wie sich die voraussichtliche Bewertung der Aktien der Gesellschaft bereits vor Bekanntgabe der Preisspanne und Beginn der Verkaufsfrist im Rahmen der frühestens ab dem 05.12.2005 geplanten Vermarktungsphase (Roadshow) entwickeln wird und welche Hinweise sich für die Gesellschaft, die abgebenden Aktionäre und Concord Effekten AG, die die Preisspanne gemeinsam festlegen werden, aus diesen Gesprächen ergeben werden. Eine Möglichkeit für Anleger, Kaufangebote für die Aktien abzugeben, besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht. Für die Preisspanne wird ferner entscheidend sein, wie sich das Marktumfeld und die Einschätzung des Sektors, in dem die Gesellschaft tätig ist, zum Zeitpunkt der Festlegung der Preisspanne darstellen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Bewertung mit Unsicherheiten behaftet ist, weil die Vergleichsmöglichkeit mit börsennotierten Unternehmen, die ein ähnliches Geschäftsmodell wie BAVARIA in Deutschland verfolgen, schmal ist. Potenzielle Anleger haben die Möglichkeit, innerhalb der Verkaufsfrist Kaufangebote über ihre Depotbank bzw. direkt bei der Concord Effekten AG, Große Gallusstraße 9, 60311 Frankfurt am Main, Tel. 069/50951-360, Fax 069/50951-8200, abzugeben. Institutionelle Anleger erteilen ihre Zeichnungsaufträge bei ihrer Depotbank oder direkt bei Concord unter Nennung ihres Namens. Am letzten Tag des Angebotszeitraumes wird die Abgabe von Kaufangeboten für Privatanleger und für institutionelle Anleger bis 16:00 Uhr MEZ möglich sein. Kaufangebote werden von der Concord Effekten AG freibleibend entgegengenommen. Insbesondere für den Fall, dass das Platzierungsvolumen nicht ausreicht, um sämtliche Kaufaufträge zum Platzierungspreis zu bedienen, behält sich Concord vor, Kaufangebote nicht oder nur teilweise anzunehmen. Ein Anspruch auf Annahme des Kaufangebots besteht nicht. Die Gesellschaft und die abgebenden Aktionäre zusammen mit Concord behalten sich vor, die Anzahl der Anzubietenden Aktien zu verringern, die untere und/oder obere Begrenzung der Preisspanne zu ermäßigen oder zu erhöhen und/oder den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. Eine Verkürzung des Angebotszeitraums kann insbesondere bei Vorliegen einer Überzeichnung erfolgen. Die Veränderungen der Anzahl der Anzubietenden Aktien oder der Preisspanne oder die Verlängerung oder Verkürzung des Angebotszeitraums führen nicht zur Ungültigkeit bereits abgegebener Kaufangebote. Anlegern, die bereits ein Kaufangebot abgegeben haben, bevor der entsprechende Nachtrag veröffentlicht wurde, wird durch § 16 Abs. 3 Wertpapierprospektgesetz das Recht eingeräumt, innerhalb von zwei Werktagen nach der Veröffentlichung des Nachtrags ihre Kaufangebote zu widerrufen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, bis zur Veröffentlichung des Nachtrags abgegebene Kaufangebote innerhalb von zwei Werktagen nach der Veröffentlichung des Nachtrags abzuändern oder neue limitierte oder unlimitierte Kaufangebote abzugeben. Das Recht zum Widerruf bereits erteilter Kaufaufträge gemäß Wertpapierprospektgesetz bleibt hiervon unberührt. Sofern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Angebotsbedingungen zu ändern, wird die Änderung über elektronische Medien wie Reuters oder Bloomberg und, sofern nach Wertpapierhandelsgesetz und Wertpapierprospektgesetz erforderlich, als Ad-hoc Mitteilung und als Nachtrag zu diesem Prospekt veröffentlicht werden; eine individuelle Unterrichtung der Anleger, die Kaufangebote abgegeben haben, erfolgt auch in diesem Fall nicht. - 127 - Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100 Aktien der BAVARIA. Mehrfachzeichnungen sind nicht erwünscht. Der Gesellschaft ist weder bekannt, ob Mitglieder des Aufsichtsrats oder andere Hauptaktionäre an der Zeichnung teilnehmen wollen noch ob potenzielle Investoren mehr als 5% des Angebots zeichnen wollen. Die Mitglieder des Vorstandes der BAVARIA beabsichtigen, im Rahmen dieses öffentlichen Angebots keine Aktien zu zeichnen. 22.4 Festlegung des Verkaufspreises, Zuteilung, Zahlung und Lieferung Der Verkaufspreis, zu dem die Aktien einheitlich abgerechnet werden, wird nach Ablauf der Verkaufsfrist mit Hilfe des im Bookbuilding-Verfahren erstellten Orderbuchs (d.h. einer Aufstellung der erhaltenen Kaufaufträge mit Darstellung der unterschiedlichen Preise, zu denen Investoren bereit waren, Aktien im Rahmen des Angebots zu kaufen) von der BAVARIA und Concord festgelegt. Grundlage dieses Bookbuilding-Verfahrens wird die Preisspanne sein, die vor Beginn des Angebotszeitraums in Form eines Nachtrags zu diesem Prospekt veröffentlicht werden wird. Der Preisfestsetzung liegen die im sog. Orderbuch gesammelten Kaufangebote zu Grunde, die von Investoren während des Angebotszeitraums abgegeben wurden. Diese Kaufangebote werden nach dem gebotenen Preis sowie nach der erwarteten Ausrichtung der betreffenden Investoren ausgewertet. Die Festsetzung des Platzierungspreises und der Zahl der zu platzierenden Aktien erfolgt auf dieser Grundlage zum einen im Hinblick auf eine angestrebte Erlösmaximierung. Zum anderen wird darauf geachtet, ob der Platzierungspreis und die Zahl der zu platzierenden Aktien angesichts der sich aus dem Orderbuch ergebenden Nachfrage nach den Aktien der Gesellschaft vernünftigerweise die Aussicht auf eine stabile Entwicklung des Aktienkurses im Sekundärmarkt erwarten lassen. Dabei wird nicht nur den von Investoren gebotenen Preisen und der Zahl der zu einem bestimmten Preis nachgefragten Aktien Rechnung getragen. Vielmehr werden auch die Zusammensetzung des Aktionärskreises der Gesellschaft (sog. Investoren-Mix), die sich bei der zu einem bestimmten Preis möglichen Zuteilung ergibt, und das erwartete Investorenverhalten berücksichtigt. Der Platzierungspreis wird am letzten Tag des Angebotszeitraums über ein elektronisch betriebenes Informationssystem, auf den Internetseiten der Gesellschaft und Concord sowie am darauf folgenden Werktag in der Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlicht werden. Nach Festlegung des Platzierungspreises werden die Anzubietenden Aktien aufgrund der dann vorliegenden Angebote an Anleger zugeteilt. Anleger, die ihren Kaufauftrag über ihre Depotbank erteilt haben, können den Platzierungspreis und die Anzahl der ihnen jeweils zugeteilten Aktien frühestens einen Tag nach Ende des Angebotszeitraums bei dem Kreditinstitut, das ihr Wertpapierdepot führt, in Erfahrung bringen. Anleger, die Kaufaufträge direkt bei Concord Effekten AG abgegeben haben, können diese Informationen einen Tag nach Ende des Angebotszeitraums bei Concord in Erfahrung bringen. Die Einbeziehung der Aktien der BAVARIA in den Handel im Entry Standard am Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt sechs Bankarbeitstage nach Ende des Angebotszeitraums. Der Kaufpreis je auf den Inhaber lautender Stückaktie zuzüglich der banküblichen Effektenprovision ist voraussichtlich am Tag der Notierungsaufnahme von den Erwerbern zu entrichten. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die buchmäßige Lieferung der - 128 - zugeteilten Aktien durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Eine Einbeziehung in den Handel erfolgt erst nach Zuteilung der Aktien. Nach der vollständigen Platzierung der 500.000 Neuen Aktien und der 75.000 Aktien der Altaktionäre werden ca. 28% des Grundkapitals der Gesellschaft vom Publikum (Freefloat: Aktienbesitz kleiner 5%) gehalten. 22.5 Zusammenfassung des Zeitplans Für das öffentliche Angebot der Anzubietenden Aktien und die Aufnahme der Aktien der Gesellschaft in den Handel im Segment des Open Market (Freiverkehr) mit zusätzlichen Transparenzanforderungen (Entry Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse ist folgender Zeitplan vorgesehen: Frühestens 05.12.2005 Beginn der Vermarktung 09.12.2005 Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 09.12.2005 Veröffentlichung des Prospekts unter der Internetadresse der BAVARIA und der Concord Effekten AG 12.12.2005 Hinweisbekanntmachung der Veröffentlichung des Prospekts in der Frankfurter Allgemeine Zeitung Frühestens 13.12.2005 bis spätestens 25.01.2006 Veröffentlichung der Preisspanne und des Angebotszeitraums unter der Internetadresse der BAVARIA der Concord Effekten AG unmittelbar nach Billigung des entsprechenden Nachtrags durch die BaFin Am ersten Wertag nach Billigung des Nachtrags Hinweisbekanntmachung der Veröffentlichung des Nachtrags zum Prospekt zur Preisspanne in der Frankfurter Allgemeine Zeitung Frühestens 14.12.2005 bis spätestens 27.01.2006 Beginn des fünftägigen Angebotszeitraums, in dem Anleger Kaufangebote für die Aktien abgeben können Frühestens 20.12.2005 bis spätestens 02.02.2006 Ende des Angebotszeitraums (16:00 MEZ) Am letzten Tag des Angebotszeitraums Preisfestsetzung Ein Bankarbeitstag nach Ende des Angebotszeitraums Zuteilung der Aktien und Veröffentlichung des Platzierungspreises über elektronische Medien wie Reuters oder Bloomberg und unter der Internetadresse der BAVARIA und der Concord Effekten AG Einen Werktag nach Ende des Angebotszeitraums Veröffentlichung des Platzierungspreises in der Frankfurter Allgemeine Zeitung Sechs Bankarbeitstage nach Ende des Angebotszeitraums Notierungsaufnahme der Aktien im Open Market (Entry Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse Am Tag der Notierungsaufnahme Buchmäßige Lieferung der Aktien gegen Zahlung des Platzierungspreises - 129 - 22.6 Aktienkäufe des Vorstands, des Aufsichtsrats und des Managements vor dem Angebot Die außerordentliche Hauptversammlung am 15.09.2005 hatte eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage um € 5.000,00 durch Ausgabe von Stück 5.000 neuen Aktien mit einem rechnerischen Anteil von € 1,00 am Kapital beschlossen. Die Aktionäre haben auf die Ausübung ihres Bezugsrechts verzichtet. Die Aktien wurden im Rahmen einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren zum Kauf angeboten und platziert. Der Kaufpreis je Aktie betrug € 390,00. Das Agio wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Vorstand oder Management haben keine neuen Aktien übernommen. Von den Aufsichtsratsmitgliedern hat Herr Wolpers 384 Aktien der Gesellschaft erworben. Insgesamt hat Familie Wolpers 956 Aktien an der BAVARIA erworben. Ansonsten hat kein Mitglied des Aufsichtsrats Aktien der BAVARIA erworben. Anschließend wurde am 10.11.2005 auf Basis der gemäß § 209 Abs. 2 und 3 AktG geprüften Zwischenbilanz zum 07.10.2005 eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln beschlossen durch Umwandlung eines Teils der dort ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital in Höhe von € 1.650.000,00. Die 1.650.000 neuen Aktien wurden den bisherigen Aktionären, darunter die Vorstandsmitglieder Pyttel und Scholz sowie dem Aufsichtsratmitglied Arnd Wolpers, im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Grundkapital zugeteilt. Auf eine alte Aktie entfielen 31 neue Aktien. Die neuen Aktien nehmen am Gewinn des laufenden Geschäftsjahrs teil. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 28.11.2005. Auf Basis der neuen Aktienanzahl zum Zeitpunkt des öffentlichen Angebots von Stück 1.705.000 Aktien entspricht der Ausgabepreis der am 07.10.2005 eingetragenen Kapitalerhöhung vom 15.09.2005 von € 390 einem rechnerischen Wert von € 12,58. Darüber hinaus haben Mitglieder des Vorstands, des oberen Managements oder des Aufsichtsrats nach Kenntnis der Gesellschaft auf Grundlage der ihr vorliegenden Mitteilungen von Aktionären über den Erwerb und die Veräußerung von Aktien seit 2002 bis zum Datum dieses Prospekts keine Aktien der Gesellschaft erworben. 22.7 Verkaufsbeschränkungen Die insgesamt bis zu Stück 575.000 Anzubietenden Aktien werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. Im Rahmen einer Privatplatzierung werden die zu platzierenden Aktien international, jedoch nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Japan, institutionellen Anlegern zum Erwerb angeboten. Die Aktien der BAVARIA sind und werden demnach weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert, außer in Anwendung einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act. Insbesondere stellt dieser Prospekt weder ein öffentliches Angebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika dar und darf daher auch dort nicht verteilt werden. - 130 - 22.8 Zuteilungskriterien Allgemein Ziel der Zuteilung ist eine Platzierung der Aktien bei privaten Investoren sowie institutionellen Anlegern. Abweichungen nach Lage des Orderbuches bleiben allerdings vorbehalten. Es wurden zwischen der Gesellschaft und Concord mit Ausnahme der unten dargestellten bevorrechtigten Zuteilung keine Tranchen festgelegt, die bestimmten Investorenkreisen oder Investoren in bestimmten Staaten vorbehaltlich zuzuteilen sind. Zwischen der Gesellschaft, den abgebenden Aktionären und Concord Effekten AG wurden zum Zeitpunkt des Beginns der Angebotsfrist keine Vereinbarungen über das Zuteilungsverfahren getroffen. Die Gesellschaft, die abgebenden Aktionäre und Concord werden die „Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger“ (im folgenden auch „Zuteilungsgrundsätze“) beachten, die am 07.06.2000 von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen herausgegeben wurden. Die Gesellschaft, die abgebenden Aktionäre und Concord werden die Einzelheiten des Zuteilungsverfahrens nach Beendigung der Angebotsfrist festlegen und nach Maßgabe der Zuteilungsgrundsätze veröffentlichen. Die Zuteilung im Rahmen des Angebots an Privatanleger in Deutschland wird nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Eine Zuteilung per Losverfahren bleibt vorbehalten. Es bestehen keine Bedingungen für das Schließen des Angebots. Bevorrechtigte Zuteilung Als Beteiligungsgesellschaft ist die BAVARIA Industriekapital AG sowohl bei der Akquisition von Beteiligungsunternehmen, als auch bei deren Veräußerung auf ein umfangreiches Netzwerk von Partnern angewiesen. Diese Partner gehören typischerweise Berufen wie Wirtschaftsprüfern, Vermögensverwaltern, Anwälten oder Unternehmer an. Im Rahmen des IPO´s der BAVARIA werden Vorstand und Aufsichtsrat von Mitgliedern dieses Netzwerks Anfragen erhalten, die sich im Zuge des öffentlichen Angebots an der BAVARIA beteiligen möchten. Um dieser Nachfrage zur Pflege des Netzwerks genügen zu können, benötigen Vorstand und Aufsichtsrat eine ausreichende Menge von Aktien für eine Zuteilung ihrer Wahl. Darüber hinaus dient eine bevorrechtigte Zuteilung bestimmter Personen der Einbindung von freien Mitarbeitern der BAVARIA Industriekapital AG bzw. Mitarbeitern von Tochtergesellschaften. Die BAVARIA beabsichtigt daher eine bevorrechtigte Zuteilung von bis zu 70.000 Stück Neuen Aktien (14% der Kapitalerhöhung) an für die weitere Entwicklung der Gesellschaft wichtige Personen vorzunehmen. 22.9 Zahl- und Hinterlegungsstelle Die Gesellschaft wird im Inland mindestens ein Kreditinstitut als Zahl- und Hinterlegungsstelle benennen und bekannt geben. An den Schaltern der Zahl- und Hinterlegungsstellen können die Auszahlung von Gewinnanteilen, die Ausübung von Bezugsrechten, die Hinterlegung von Aktien zur Teilnahme an der Hauptversammlung und alle sonstigen die Aktien betreffenden Maßnahmen bewirkt werden. - 131 - Zahl- und Hinterlegungsstelle der BAVARIA ist die Bankhaus Neelmeyer AG, Am Markt 14 – 16, D-28195 Bremen. - 132 - 23 Handelsaufnahme und Handelsregeln 23.1 Einbeziehung in den Handel im Open Market (Freiverkehr) Allgemeines Die Aktien der Gesellschaft sind weder im In- noch im Ausland zum Börsenhandel an einem organisierten Markt (z.B. Geregelter oder Amtlicher Markt der Frankfurter Wertpapierbörse) zugelassen oder an einer Börse notiert. Die Zulassung zu einem organisierten Markt im In- oder Ausland (z.B. zum Geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse) ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht beabsichtigt. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Aktien in die Notierung im Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse mit zusätzlichen Transparenzanforderungen (Entry Standard) einzubeziehen. Der offizielle Antrag auf Einbeziehung in die Notierung wird von der Concord Effekten AG voraussichtlich am vorletzten Werktag des Angebotszeitraums gestellt, der Beginn der Notierung im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt sechs Bankarbeitstage nach Ende des Angebotszeitraums. Der Wertpapierhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse Die Frankfurter Wertpapierbörse ist die bedeutendste Börse für den Aktienhandel in Deutschland. Sie wird von der Deutsche Börse AG betrieben. Nach Angaben der Deutsche Börse AG betrug das Volumen der an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Aktien im September 2005 ca. 90,7% des Gesamtvolumens aller in Deutschland börsengehandelten Aktien. Im Oktober 2005 wurden die Aktien von 375 Aktiengesellschaften an der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime Standard gehandelt. Im General Standard wurden die Aktien von 441 Gesellschaften notiert. Insgesamt werden an der Frankfurter Wertpapierbörse (Parkett) die Aktien von über 820 deutschen Gesellschaften gehandelt. Am Open Market (Freiverkehr) waren im Oktober 2005 die Aktien von mehr als 5.750 ausländischen und über 190 deutschen Gesellschaften in den Handel einbezogen. Zum 25.10.2005 wurde das neue Mittelstandssegment der Deutsche Börse AG „Entry Standard“ eingeführt, an dem weitergehende Transparenzanforderungen für Unternehmen im Open Market gelten. Die erweiterten Transparenzpflichten im Entry Standard (es gelten zusätzlich die Richtlinien für den Open Market) umfassen Anforderungen für die Darstellung des Unternehmens auf der Unternehmenswebsite: • Veröffentlichung des testierten Jahresabschlusses samt Lagebericht (jeweilige nationale Rechnungslegungsvorschriften oder International Financial Reporting Standards), spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Berichtzeitraums) • Veröffentlichung des Zwischenberichts (kein vorgeschriebenes Format, wesentliche Kennzahlen und Kommentierung durch Vorstand, kein testierter Zwischenbericht nötig) spätestens innerhalb von drei Monaten nach 1. Halbjahr • Veröffentlichung eines aktuellen Unternehmenskurzporträts und eines Unternehmenskalenders - 133 - • Unverzügliche Veröffentlichung wesentlicher Unternehmensnachrichten oder -umstände, die für die Bewertung des Wertpapiers oder des Unternehmens bedeutsam sein können. Der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt an jedem Börsentag um 9:00 Uhr. Der Handel über das elektronische Handelssystem XETRA (Exchange Electronic Trading) endet um 17:30 Uhr, der Parketthandel um 20:00 Uhr. Regelmäßig können die an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen Wertpapiere auch außerhalb der Börse im Interbankenhandel gehandelt werden. Die Ermittlung des Börsenpreises erfolgt im Parketthandel durch Skontroführer oder im elektronischen Handel. Das Preisfeststellungsverfahren des Skontroführers wird von den Handelsüberwachungsstellen der Börsen überwacht. Zusätzlich überwachen die Börsenaufsichtsbehörden diesen Preisfeststellungsprozess. Die Neutralität des Skontroführers ist gesetzlich vorgeschrieben. Im elektronischen Handel ergibt sich der Preis einer Aktie aus der Ausführung zweier sich gegenüberstehender Angebote (Kauf- und Verkaufsangebot). Die Notierung von Aktien erfolgt in Euro. Die Deutsche Börse AG veröffentlicht unter „http://www.deutsche-boerse.com“ unter der Rubrik „Listing“, „Reports und Statistiken“, „Kassamarktstatistiken“ eine Orderbuchstatistik, in der die Preise der wichtigsten gehandelten Aktien sowohl für den elektronischen Handel (Xetra) als auch für den Parketthandel abgerufen werden können. Börsengeschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse, die als Kassageschäft getätigt werden, sind grundsätzlich am zweiten Tag nach dem Tag des jeweiligen Geschäftsabschlusses zu erfüllen. Wertpapiergeschäfte, die außerhalb der Frankfurter Wertpapierbörse getätigt werden, sind prinzipiell ebenfalls am zweiten Börsentag nach ihrem jeweiligen Abschluss zu erfüllen; eine abweichende Frist kann von den Parteien vereinbart werden. Eine Notierung kann von der Frankfurter Wertpapierbörse ausgesetzt werden, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zeitweilig gefährdet oder wenn dies zum Schutz des Publikums geboten erscheint. Wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel nicht mehr gewährleistet erscheint, kann die Notierung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt werden. Wenn es aus technischen Gründen oder zur Vermeidung sonstiger Gefährdungen der Funktionsfähigkeit des Börsenhandels erforderlich ist, kann die Preisfeststellung oder der Börsenhandel unterbrochen werden. Der Handel an den deutschen Wertpapierbörsen wird von den zuständigen Länderaufsichtsbehörden sowie von der BaFin überwacht. Auch die deutschen Wertpapierbörsen selbst überwachen intern den Handel mit Wertpapieren. 23.2 Designated Sponsor Die Concord Effekten AG, Große Gallusstr. 9, 60311 Frankfurt, übernimmt die Funktion des Designated Sponsors der an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Aktien der Gesellschaft. Der Designated Sponsor stellt während der täglichen Handelszeit im XETRA-System fortlaufend verbindliche An- und Verkaufskurse für Aktien der BAVARIA und sorgt somit für Liquidität im Handel mit der BAVARIA-Aktie. Die Gesellschaft hat dazu mit Concord einen Vertrag abgeschlossen. Gegenstand der Zusammenarbeit der Gesellschaft mit der Concord Effetken AG ist die Betreuung der Gesellschaft, deren Wertpapiere im elektronischen Handelssystem XETRA der Frankfurter Börse gehandelt werden. Inhalt und Zweck des Vertrags ist es, die Unterstüt- - 134 - zung der Gesellschaft durch den Designated Sponsor zu regeln. Der Designated Sponsor erhält für seine Leistungen ein Entgelt. 23.3 Deutsche Börse Listing Partner „Deutsche Börse Listing Partner“ begleiten Unternehmen vor, während und nach der Notierungsaufnahme im Entry Standard und unterstützen sie bei der Veröffentlichung der vorgeschriebenen und freiwilligen Informationen. Den Status eines „Deutsche Börse Listing Partners“ erhalten unabhängige Dienstleister, die sich bei der Deutschen Börse durch Nachweis von Expertise und Referenzen bei Kapitalmarkttransaktionen qualifiziert haben. Die Mandatierung eines Listing Partners ist Vorraussetzung für Unternehmen, die eine Einbeziehung in den Open Market mit Notierungsaufnahme im Entry Standard anstreben. Kernaufgaben der Deutsche Börse Listing Partner, die Dienstleistungen für den Entry Standard anbieten, sind: - Durchführung eines grundlegenden Informationsgesprächs über Transparenzanforderungen am Kapitalmarkt und Unterstützung bei der Veröffentlichung von vorgeschriebenen und freiwilligen Informationen. - Unterstützung bei Pflege und Veröffentlichung des Unternehmenskalenders auf der Unternehmenswebsite. - Aktualisierung des Unternehmenskurzporträts auf der Unternehmenswebsite. Concord ist Listing Partner der Deutschen Börse AG und von der BAVARIA Industriekapital mit der Betreuung der Gesellschaft am Kapitalmarkt beauftragt worden. 23.4 Stabilisierungsmaßnahmen, Mehrzuteilungs- und Greenshoeoption Die Concord Effekten AG oder andere in ihrem Namen handelnde Personen können im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot und der Platzierung ab dem Zeitpunkt der Notierungsaufnahme und bis 30 Tage nach Aufnahme der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Open Market Maßnahmen ergreifen, die auf die Stützung des Marktpreises der Aktien der Gesellschaft abzielen, um kurzfristig sinkende Kursbewegungen auszugleichen (sog. Stabilisierungsmaßnahmen). In Bezug auf mögliche Stabilisierungsmaßnahmen können neben den 500.000 zu platzierenden Aktien der Gesellschaft weitere bis zu 75.000 Aktien der Gesellschaft an Investoren zugeteilt werden (Mehrzuteilungsoption). In diesem Zusammenhang haben die beiden Vorstandsmitglieder der Gesellschaft der Concord Effekten AG die Option eingeräumt, bis zum 30. Kalendertag nach der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Open Market bis zu 75.000 Aktien (jeweils 37.500 Aktien) der Gesellschaft zum Platzierungspreis abzüglich der vereinbarten Provision zu erwerben (sog. Greenshoe-Option). Die zur Vornahme einer Mehrzuteilung an Anleger benötigten Aktien der Gesellschaft werden der Concord Effekten AG im Wege einer Wertpapierleihe von den Vorstandsmitgliedern der BAVARIA vorübergehend zur Verfügung gestellt. Die Greenshoe-Option kann in dem Umfang ausgeübt werden, wie Aktien im Wege der Mehrzuteilung platziert worden sind. - 135 - Stabilisierungsmaßnahmen können zu einem höheren Marktpreis (Kurs) der Aktien der Gesellschaft führen als es ohne diese Maßnahmen der Fall wäre. Darüber hinaus kann sich vorübergehend ein Marktpreis auf einem Niveau ergeben, das nicht dauerhaft ist. Indes besteht keine Verpflichtung, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen; soweit Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden, können sie jederzeit ohne Vorankündigung beendet werden. In keinem Fall werden Maßnahmen zur Stabilisierung des Marktpreises der Aktien der Gesellschaft oberhalb des Emissionskurses vorgenommen werden. Nach Ende des Stabilisierungszeitraums wird innerhalb einer Woche in der Frankfurter Allgemeine Zeitung bekannt gegeben, ob eine Stabilisierungsmaßnahme durchgeführt wurde oder nicht, zu welchem Termin mit der Kursstabilisierung begonnen wurde, zu welchem Termin die letzte Kursstabilisierungsmaßnahme sowie innerhalb welcher Kursspanne die Stabilisierung erfolgten, und zwar für jeden Termin, zu dem eine Kursstabilisierungsmaßnahme durchgeführt wurde. Die Durchführung der Mehrzuteilung und die Ausübung der Greenshoe-Option sowie deren Zeitpunkt sowie Zahl und Art der betroffenen Aktien werden ebenfalls unverzüglich in der Weise veröffentlicht, wie sie vorstehend für die Veröffentlichung von Informationen über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen nach Ende des Stabilisierungszeitraums beschrieben ist. 23.5 Bekanntmachungen Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen satzungsgemäß im elektronischen Bundesanzeiger. Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgen Veröffentlichungen auch in einer überregionalen Tageszeitung. 23.6 Handelsregeln Der Handel in den Aktien der Gesellschaft im Open Market (Freiverkehr) unterliegt den relevanten Vorschriften der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse und anderen Handelsregeln, insbesondere den Richtlinien für den Freiverkehr der Deutsche Börse AG. Ebenfalls unterliegt der Handel im Freiverkehr anderer deutscher Wertpapierbörsen den jeweils anwendbaren Handelsregeln dieser Börsen. - 136 - 24 Wertpapierinhaber mit Verkaufsposition Abgebende Aktionäre sind die Vorstände der Gesellschaft, Herr Pyttel, Maximilianstr. 48, 80538 München und Herr Scholz, Waldpromenade 68a, 82131 Gauting, wobei diese Personen Aktien nur im Falle einer teilweisen oder vollständigen Ausübung der Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) abgeben werden. Die folgende Übersicht zeigt die Namen der abgebenden Aktionäre, die Anzahl der von ihnen vor Durchführung des Angebots gehaltenen Aktien sowie die Anzahl der Aktien, die sie im Rahmen dieses Angebots (einschließlich Greenshoe-Option) zu veräußern beabsichtigen. Die Übersicht berücksichtigt die Handelsregistereintragung der Durchführung der von der Hauptversammlung am 10.11.2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von insgesamt € 500.000,00. Abgebende Aktionäre bei Ausübung der Mehrzuteilungsoption / GreenshoeOption ... nach IPO mit Greenshoe ... vor IPO Aktionär Reimar Scholz Jan Pyttel Anzahl Aktien 847.850 692.850 in % 49,73% 40,64% Anzahl Aktien in % 810.350 36,75% 655.350 29,72% ... nach IPO ohne Greensoe Greenshoe Anzahl Aktien 37.500 37.500 in % 50,00% 50,00% Anzahl Aktien 847.850 692.850 in % 38,45% 31,42% Die Mitglieder des Vorstands und der Aufsichtsrat Herr Arnd Wolpers der BAVARIA Industriekapital AG sowie zwei weitere Altaktionäre haben sich gegenüber Concord zu einer Lock-up-Frist von bis zu 24 Monaten (Vorstand) bzw. 12 Monaten (Aufsichtsrat und zwei weitere Altaktionäre) verpflichtet (siehe Kapitel 21.7 „Veräußerungsverbote“). - 137 - 25 Kosten der Emission mit öffentlichem Angebot Aufgrund der Abhängigkeit der Kosten von der Gesamtzahl der platzierten Aktien und dem Platzierungspreis, durch die sich die Höhe der Provisionen bestimmen, lassen sich die der Gesellschaft aufgrund des öffentlichen Angebots entstehenden Kosten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verlässlich vorhersagen. Die Gesellschaft schätzt, dass diese Kosten inklusive Provision der Emissionsbank zwischen 7% – 8% des erzielten Bruttoemissionsvolumens liegen werden. Die Gesellschaft erwartet, dass der Bruttoerlös aus der Kapitalerhöhung voraussichtlich ca. € 8 Mio. betragen wird. Die Emissionskosten betragen nach Schätzung der Gesellschaft (inkl. der Provision der Concord Effekten AG), insgesamt ca. € 0,6 Mio. Die Gesellschaft rechnet damit, dass die Kosten für das öffentliche Angebot exklusive der Provision für Concord ca. T€ 100 – 150 betragen werden. Der der Gesellschaft zufließende Gesamtnettoerlös der Kapitalerhöhung beträgt somit voraussichtlich ca. € 7,4 Mio. - 138 - 26 Verwässerung Da bei der Durchführung der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 10.11.2005 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage um € 500.000,00 durch Ausgabe von 500.000 neuen Inhaber-Stückaktien das Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen wurde, beträgt die tatsächliche Verwässerung der Anteile dieser Aktionäre ca. 23%. - 139 - 27 Hinweise zur Besteuerung Der folgende Abschnitt enthält eine kurze Zusammenfassung einiger wichtiger Besteuerungsgrundsätze in der Bundesrepublik Deutschland, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Halten von Aktien bedeutsam sind oder werden können. Er soll keine umfassende, vollständige Darstellung sämtlicher steuerlicher Aspekte in der Bundesrepublik Deutschland sein, die für Aktionäre relevant sein könnten. Grundlage der Zusammenfassung ist das zur Zeit der Abfassung dieses Prospekts geltende nationale deutsche Steuerrecht sowie typische Doppelbesteuerungsabkommen, wie sie derzeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten bestehen. Sowohl in den nationalen deutschen Steuergesetzen als auch in den Doppelbesteuerungsabkommen können sich Vorschriften kurzfristig, unter Umständen auch rückwirkend, ändern. Potentiellen Käufern von Aktien wird empfohlen, wegen der Steuerfolgen des Kaufs, des Haltens sowie der Veräußerung bzw. unentgeltlichen Übertragung von Aktien und wegen der bei einer ggf. möglichen Erstattung deutscher Quellensteuer (Kapitalertragssteuer) einzuhaltenden Verfahren ihre steuerlichen Berater zu konsultieren. Nur diese sind in der Lage, auch die besonderen steuerlichen Verhältnisse des einzelnen Aktionärs individuell angemessen zu berücksichtigen. Besteuerung der Gesellschaft Deutsche Kapitalgesellschaften unterliegen mit ihrem Gewinn grundsätzlich der Körperschaftsteuer mit einem einheitlichen Satz von 25 % für ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne zuzüglich eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuerschuld (insgesamt gerundet 26,375 %). Dividenden oder andere Gewinnanteile, die die Gesellschaft von inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften bezieht, sind grundsätzlich zu 95% von der Körperschaftsteuer befreit; 5% der jeweiligen Einnahmen gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben und unterliegen deshalb der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Gleiches gilt für Gewinne der Gesellschaft aus der Veräußerung von Anteilen an einer anderen inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft. Zusätzlich unterliegen deutsche Kapitalgesellschaften mit ihrem in inländischen Betriebsstätten erzielten Gewerbeertrag der Gewerbesteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig davon, in welcher Gemeinde die Gesellschaft Betriebsstätten unterhält. Die Gewerbesteuer beträgt in der Regel effektiv ca. 12% bis 20% des Gewerbeertrags, je nach Hebesatz der Gemeinde. Bei der Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens der Kapitalgesellschaft ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig. Für Zwecke der Gewerbesteuer werden von inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften bezogene Gewinnanteile sowie Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kapitalgesellschaft grundsätzlich in gleicher Weise behandelt wie für Zwecke der Körperschaftsteuer. Allerdings sind Gewinnanteile grundsätzlich nur dann zu 95% steuerbefreit, wenn die Gesellschaft zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraumes mindestens zu 10% am Grund- oder Stammkapital der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt war. Für Gewinnanteile, die von ausländischen Kapitalgesellschaften stammen, gelten zusätzliche Einschränkungen. - 140 - Seit dem Veranlagungszeitraum 2004 können steuerliche Verlustvorträge nur noch bis zur Höhe von € 1,0 Mio. zum vollen Ausgleich eines körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens bzw. des Gewerbeertrags herangezogen werden. Ein diesen Betrag übersteigender Gewinn bzw. Gewerbeertrag kann nur zu 60% durch körperschaftsteuerliche bzw. gewerbesteuerliche Verlustvorträge gemindert werden. Die verbleibenden 40% müssen versteuert werden (sog. Mindestbesteuerung). Nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge können aber ohne zeitliche Beschränkung vorgetragen und im Rahmen der dargestellten Regelung von zukünftigen steuerpflichtigen Einkommen bzw. Gewerbeerträgen abgezogen werden. Besteuerung der Aktionäre Bei der Besteuerung der Aktionäre ist zu unterscheiden zwischen der Besteuerung im Zusammenhang mit dem Halten der Aktien (Besteuerung von Dividendeneinkünften), der Veräußerung von Aktien (Besteuerung von Veräußerungsgewinnen) und der unentgeltlichen Übertragung von Aktien (Erbschaft- und Schenkungsteuer). Besteuerung von Dividendeneinkünften Kapitalertragsteuer Die Gesellschaft hat grundsätzlich für Rechnung der Aktionäre von den von ihr ausgeschütteten Dividenden eine Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) in Höhe von 20% und einen auf die Kapitalertragsteuer erhobenen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% (insgesamt 21,1%) einzubehalten und abzuführen. Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ist die von der Hauptversammlung beschlossene Dividende. Die Kapitalertragsteuer wird grundsätzlich unabhängig davon einbehalten, ob und in welchem Umfang die Dividende auf Ebene des Aktionärs von der Steuer befreit ist und ob es sich um einen im Inland oder im Ausland ansässigen Aktionär handelt. Bei Dividenden, die an eine in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union ansässige Gesellschaft im Sinne des Art. 2 der sog. Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates vom 23.07.1990) ausgeschüttet werden, kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen auf Antrag von einer Einbehaltung der Kapitalertragsteuer ganz abgesehen werden. Das gilt auch für Dividenden, die an eine in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union belegene Betriebsstätte einer solchen Muttergesellschaft oder an eine in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union belegene Betriebsstätte einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Muttergesellschaft ausgeschüttet werden. Für Ausschüttungen an sonstige im Ausland ansässige Aktionäre wird der Kapitalertragsteuersatz, wenn Deutschland mit dem Ansässigkeitsstaat des Aktionärs ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat und wenn der Aktionär seine Aktien weder im Vermögen einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland noch in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, hält, nach Maßgabe des Doppelbesteuerungsabkommens ermäßigt. Die Kapitalertragsteuerermäßigung wird grundsätzlich in der Weise gewährt, dass die Differenz zwischen dem einbehaltenen Gesamtbetrag einschließlich des Solidaritätszuschlags und der unter der Anwendung des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens tatsächlich geschuldeten Kapitalertragsteuer auf Antrag durch die deutsche Finanzverwaltung (Bundesamt für Finanzen, Friedhofstraße 1, D-53225 Bonn) erstattet wird. - 141 - Formulare für das Erstattungsverfahren sind beim Bundesamt für Finanzen (www.bffonline.de) sowie den deutschen Botschaften und Konsulaten erhältlich. Im Inland ansässige Aktionäre Bei Aktionären (natürlichen Personen und Körperschaften), die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind (i.d.R. Personen, deren Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder Ort der Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet), wird die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) vom zuständigen Finanzamt auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen Überhanges erstattet. Bei in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die Aktien im Privatvermögen halten, gehört die Hälfte der Dividende zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen (sogenanntes Halbeinkünfteverfahren). Diese Hälfte der Dividenden unterliegt der progressiven Einkommensteuer bis zu einem Höchstsatz von 42% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag hierauf (bei dem Höchstsatz von 42% würde sich hierbei eine Gesamtbelastung von gerundet 44,3% ergeben). Mit solchen Dividenden in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Aufwendungen sind nur zur Hälfte steuerlich abzugsfähig. Bestimmte Ausschüttungen der Gesellschaft, die steuerlich als Kapitalrückzahlung anzusehen sind, unterliegen beim Aktionär nicht der Dividendenbesteuerung, können aber in bestimmten Konstellationen zu einer Besteuerung als Betriebseinnahme oder später als Veräußerungsgewinn führen. Das kann z.B. für künftige Ausschüttungen der Gesellschaft aus der Kapitalrücklage gelten. Natürlichen Personen, die die Aktien im Privatvermögen halten, steht für ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen insgesamt ein Sparerfreibetrag in Höhe von € 1.370 (bzw. € 2.740 für zusammen veranlagte Ehegatten) pro Kalenderjahr zu. Daneben wird eine Werbungskostenpauschale von € 51 (bzw. € 102 für zusammen veranlagte Ehegatten) gewährt, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden. Nur soweit die Hälfte der Dividenden und anderen Einnahmen aus Kapitalvermögen nach (bei Dividenden hälftigem) Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bzw. des Werbungskosten-Pauschbetrags den Sparerfreibetrag übersteigen, sind sie steuerpflichtig. Werden die Aktien in einem Betriebsvermögen gehalten, so hängt die Besteuerung davon ab, ob der Aktionär eine Körperschaft, ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist. (i) Dividenden, die im Inland ansässige Körperschaften beziehen, sind – vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors – grundsätzlich zu 95 % von der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit; 5% der Dividenden gelten pauschal als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und unterliegen daher der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Im Übrigen dürfen tatsächlich anfallende Betriebsausgaben, die mit den Dividenden in unmittelbarem Zusammenhang stehen, abgezogen werden. Eine Mindestbeteiligungsgrenze oder eine Mindesthaltezeit ist grundsätzlich nicht zu beachten. Die Dividenden unterliegen jedoch nach Abzug der mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben in voller Höhe der Gewerbesteuer, es sei denn, die Körperschaft war zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Im letztgenannten Fall gilt die Freistellung von 95% der Dividenden von der Körperschaftsteuer für Gewerbesteuerzwecke entsprechend. - 142 - (ii) Werden die Aktien im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers gehalten, geht die Dividende für Zwecke der Einkommensbesteuerung zur Hälfte in die Ermittlung der Einkünfte ein. Betriebsausgaben, die mit den Dividenden in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind lediglich zur Hälfte abzugsfähig. Die Dividenden unterliegen nach Abzug der damit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben bei Zurechnung der Aktien zu einer inländischen, d.h. in Deutschland unterhaltenen, Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs zusätzlich in voller Höhe der Gewerbesteuer, es sei denn, der Steuerpflichtige war zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Im letztgenannten Fall gilt die hälftige Freistellung der Dividenden von der Einkommensteuer für Gewerbesteuerzwecke entsprechend. Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs anrechenbar. (iii) Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, so wird Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer nur auf Ebene des jeweiligen Gesellschafters erhoben. Die Besteuerung hängt dabei davon ab, ob der Gesellschafter eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist: Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, ist die Dividende grundsätzlich zu 95 % steuerfrei (siehe oben (i)). Ist der Gesellschafter eine natürliche Person, unterliegt die Hälfte der Dividendenbezüge der Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag (siehe oben (ii)). Zusätzlich unterliegen die Dividenden bei Zurechnung der Aktien zu einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs der Personengesellschaft bei dieser der Gewerbesteuer. Soweit an der Personengesellschaft natürliche Personen oder Körperschaften beteiligt sind, gelten die genannten einkommen- und körperschaftsteuerlichen Freistellungen – bei natürlichen Personen nur hälftige Erfassung der Dividenden, bei Körperschaften Freistellung von 95% der Dividenden für Gewerbesteuerzwecke entsprechend, wenn die Personengesellschaft zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt war. Andernfalls unterliegen die Dividenden der Gewerbesteuer in voller Höhe. Wenn der Gesellschafter der Personengesellschaft eine natürliche Person ist, wird die von der Personengesellschaft gezahlte, auf seinen Anteil entfallende Gewerbesteuer grundsätzlich nach einem pauschalierten Verfahren auf seine persönliche Einkommensteuer angerechnet. Im Ausland ansässige Aktionäre Bei in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Aktionären (natürlichen Personen und Körperschaften), die ihre Aktien im Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, halten, wird die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) vom zuständigen Finanzamt auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen Überhangs erstattet. In allen sonstigen Fällen ist eine etwaige deutsche Steuerschuld mit Einbehaltung der Kapitalertragsteuer abgegolten. Eine Erstattung findet nur in den Fällen eines anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens und bei Dividendenausschüttungen an eine in einem Mitgliedstaat der europäischen Union ansässige Gesellschaft im Sinne des Art. 2 der sog. Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates vom 23.07.1990) bzw. an eine in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union belegene Betriebsstätte einer solchen Muttergesellschaft oder an eine in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union belegene Betriebsstätte einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Muttergesellschaft statt. - 143 - Ist der Aktionär eine natürliche Person und gehören die Aktien zu einem Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland oder zu einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, unterliegen die Dividenden zur Hälfte der deutschen Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag. Gehören die Aktien zum Vermögen einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs, so unterliegen die Dividenden nach Abzug der mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben grundsätzlich auch in voller Höhe der Gewerbesteuer, es sei denn, der Steuerpflichtige war zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums mit mindestens 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Die Gewerbesteuer wird grundsätzlich nach einem pauschalierten Verfahren auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet. Dividenden an im Ausland ansässige, in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Körperschaften sind – vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors – grundsätzlich zu 95 % von der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit, wenn die Aktien über eine Betriebsstätte oder über eine feste Einrichtung in Deutschland gehalten werden oder zu einem Betriebsvermögen gehören, für das in Deutschland ein ständiger Vertreter bestellt ist, 5% der jeweiligen Dividenden gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben und unterliegen deshalb der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Sofern die Aktien zum Betriebsvermögen einer inländischen Betriebsstätte gehören, unterliegen die Dividenden nach Abzug der mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben zusätzlich der Gewerbesteuer, es sei denn, die Körperschaft war zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens zu 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen Im Inland ansässige Aktionäre Ein Gewinn aus der Veräußerung von Aktien durch eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die die Aktien in ihrem Privatvermögen hält, unterliegt in Deutschland grundsätzlich der Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, wenn die Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung der veräußerten Aktien stattfindet. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich die Hälfte des Veräußerungsgewinns. Bei Aktien, die einem Verwahrer zur Sammelverwahrung nach § 5 Depotgesetz anvertraut worden sind, wird dabei unterstellt, dass die zuerst angeschafften Aktien zuerst veräußert werden. Der Gewinn wird nicht besteuert, wenn er zusammen mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr weniger als € 512 beträgt. Ein Veräußerungsverlust kann nur durch im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gewinne ausgeglichen oder, wenn dies mangels entsprechender Gewinne nicht möglich ist, unter bestimmten Voraussetzungen von positiven Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften des Vorjahres und in gewissen Grenzen der Folgejahre abgezogen werden. Ein Gewinn aus der Veräußerung von Aktien, die im Privatvermögen einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person gehalten werden, unterliegt auch nach Ablauf der vorgenannten Jahresfrist grundsätzlich zur Hälfte der Besteuerung nach dem individuellen Einkommensteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Einkommensteuerschuld, wenn die natürliche Person oder im Falle eines unentgeltlichen Erwerbes ihr Rechtsvorgänger bzw., wenn die - 144 - Aktien mehrmals nacheinander unentgeltlich übertragen worden sind, einer ihrer Rechtsvorgänger zu irgendeinem Zeitpunkt während der der Veräußerung vorangegangenen fünf Jahre zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar am Kapital der Gesellschaft beteiligt war. Veräußerungsverluste und Aufwendungen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung können grundsätzlich nur zur Hälfte abgezogen werden. Werden die Aktien in einem Betriebsvermögen gehalten, so hängt die Besteuerung davon ab, ob Aktionär eine Körperschaft, ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist. (i) Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die von im Inland ansässigen Körperschaften gehalten werden, sind – vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors – grundsätzlich unabhängig von der Beteiligungshöhe und der Haltedauer der veräußerten Aktien zu 95% von der Gewerbe- und Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag befreit; 5% der Gewinne gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben und unterliegen deshalb der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) sowie der Gewerbesteuer. Veräußerungsverluste und andere Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den veräußerten Aktien stehen, dürfen steuerlich grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. (ii) Ein Gewinn aus der Veräußerung von Aktien, die von einem in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Einzelunternehmer im Betriebsvermögen gehalten werden, ist in Deutschland unabhängig davon, ob die Veräußerung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung erfolgt oder ob der Veräußerer bzw. im Falle des unentgeltlichen Erwerbs einer seiner Rechtsvorgänger zu mindestens 1% an der Gesellschaft beteiligt war, einkommensteuer- und solidaritätszuschlagspflichtig sowie bei Zurechnung der Aktien zu einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs auch gewerbesteuerpflichtig. Bemessungsgrundlage ist bei der Veräußerung von Aktien die Hälfte des Gewinns. Veräußerungsverluste und Aufwendungen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Veräußerung von Aktien sind, soweit sie steuerlich geltend gemacht werden können, nur zur Hälfte zu berücksichtigen. Die Gewerbesteuer wird grundsätzlich nach einem pauschalierten Verfahren auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet. Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich begrenzt bis zu einem Höchstbetrag von € 500.000 von den Anschaffungskosten bestimmter anderer Wirtschaftsgüter abgezogen werden. (iii) Ist Aktionär eine Personengesellschaft, so wird Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer nur auf Ebene des jeweiligen Gesellschafters der Personengesellschaft erhoben. Die Besteuerung hängt dabei davon ab, ob der Gesellschafter eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist: Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich zu 95% steuerbefreit (siehe oben (i)). Ist der Gesellschafter eine natürliche Person, unterliegt die Hälfte des Veräußerungsgewinns der Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag (siehe oben (ii)). Zusätzlich unterliegt der Veräußerungsgewinn bei Zurechnung der Aktien zu einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs der Personengesellschaft bei dieser der Gewerbesteuer. Die erwähnten einkommens- und körperschaftsteuerlichen Freistellungen (nur hälftige Erfassung des Veräußerungsgewinns bei natürlichen Personen bzw. Befreiung von 95% des Veräußerungsgewinns bei Körperschaften) gelten für Zwecke der Gewerbesteuer entsprechend, soweit an der Personengesellschaft natürliche Personen oder Körperschaften beteiligt sind. Wenn der Gesellschafter eine natürliche Per- - 145 - son ist, wird die von der Personengesellschaft gezahlte, auf seinen Anteil entfallende Gewerbesteuer grundsätzlich nach einem pauschalierten Verfahren auf seine persönliche Einkommensteuer angerechnet. Besondere Regelungen für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen sowie Lebensversicherungs- und Krankenversicherungsunternehmen und Pensionsfonds sind unten beschrieben. Im Ausland ansässige Aktionäre Werden die Aktien von einer im Ausland ansässigen, in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person veräußert, die (i) die Aktien im Betriebsvermögen einer inländischen Betriebsstätte oder festen Einrichtung oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, hält oder (ii) die selbst oder deren Rechtsvorgänger im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs der Aktien zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung der Aktien unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1% am Kapital der Gesellschaft beteiligt war, so unterliegen die erzielten Veräußerungsgewinne in Deutschland zur Hälfte der Einkommensteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuerschuld und bei Zurechnung der Aktien zu einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs auch zur Hälfte der Gewerbesteuer. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen sehen jedoch außer im vorgenannten Fall (i) eine uneingeschränkte Befreiung von der deutschen Besteuerung vor. Veräußerungsgewinne, die eine im Ausland ansässige, in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Körperschaft erzielt, sind – vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors – grundsätzlich zu 95 % von der Gewerbe- und Körperschaftsteuer befreit; 5% der Gewinne gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben und unterliegen deshalb der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Veräußerungsverluste und andere Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den veräußerten Aktien stehen, dürfen steuerlich grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Sonderregeln für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors als Aktionäre Soweit Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, einschließlich solcher mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR-113 Abkommens, Aktien, die nach § 1 Abs. 12 des Gesetzes über das Kreditwesen dem Handelsbuch zuzurechnen sind, halten bzw. veräußern, gelten weder für Dividenden noch für Veräußerungsgewinne das Halbeinkünfteverfahren bzw. die 95%-ige Befreiung von der Körperschaftsteuer und gegebenenfalls von der Gewerbesteuer. Für Aktien, die von Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben worden sind, sowie für Aktien, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen den Kapitalanlagen zuzurechnen sind oder die von Pensionsfonds gehalten werden, gilt dies entsprechend. Die Vorschriften hinsichtlich der 95 %-igen Befreiung der Dividendenbezüge von der Körperschaftsteuer und gegebenenfalls von der Gewerbesteuer finden in den in diesem Abschnitt (Sonderregeln für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors als Aktionäre) genannten Fällen jedoch Anwendung, soweit die Dividenden im Rahmen der sogenannten Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates vom 23. 07. 1990) steuerlich begünstigt sind. - 146 - Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer Der Übergang von Aktien auf eine andere Person durch Schenkung oder von Todes wegen unterliegt der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer grundsätzlich nur, wenn (i) der Erblasser, der Schenker, der Erbe, der Beschenkte oder der sonstige Erwerber zur Zeit des Vermögensüberganges seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte oder sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten hat, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, oder (ii) die Aktien beim Erblasser oder Schenker zu einem Betriebsvermögen gehörten, für das in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten wurde oder ein ständiger Vertreter bestellt war, oder (iii) der Erblasser oder Schenker zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahestehenden Personen zu mindestens 10% am Grundkapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Die wenigen gegenwärtig in Kraft befindlichen deutschen ErbschaftsteuerDoppelbesteuerungsabkommen sehen in der Regel vor, dass deutsche Erbschaftbzw. Schenkungsteuer nur in Fall (i) und mit Einschränkungen in Fall (ii) erhoben werden kann. Besondere Vorschriften gelten für bestimmte deutsche Staatsangehörige, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, und für ehemalige deutsche Staatsangehörige. Sonstige Steuern Bei Kauf, Verkauf oder sonstiger Veräußerung oder Übertragung von Aktien fällt in der Bundesrepublik Deutschland keine Kapitalverkehrsteuer, Umsatzsteuer, Stempelsteuer oder ähnliche Steuer an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass Unternehmer zu einer Umsatzsteuerpflicht der ansonsten steuerfreien Umsätze optieren. Vermögensteuer wird in Deutschland gegenwärtig nicht erhoben. - 147 - 28 Finanzinformationen Die nachfolgend dargestellten Angaben beziehen sich auf die Geschäftsjahre 2002 bis 2005. Die Jahresabschlüsse der Jahre 2002 bis 2004 sowie der Zwischenbericht zum 07.10.2005 der Gesellschaft sind nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt worden. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft enthalten die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Die Zwischenbilanz anlässlich der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln besteht ausschließlich aus der Bilanz. Der Zwischenbericht zum 07.10.2005 beinhaltet die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Kapitalflussrechnung und die Eigenkapitalveränderungsrechnung zu diesem Stichtag. Die Jahresabschlüsse 2002 bis 2004 sowie die Zwischenbilanz zum 07.10.2005 anlässlich der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sind durch die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Zwischenbericht zum 07.10.2005 ist ungeprüft. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Die Jahresabschlüsse 2002 bis 2004 sowie der ungeprüfte Zwischenbericht zum 07.10.2005 beinhalten daher jeweils keinen Lagebericht. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der für Kapitalgesellschaften geltenden gesetzlichen Schemata. Dabei wurden die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Die Prüfung der Zwischenbilanz zum 07.10.2005 erfolgte auf der Grundlage des vom Vorstand erteilten Auftrags nach den Vorschriften der §§ 316ff. HGB. Die Gesellschaft hat nach § 325 HGB i.V.m. § 326 HGB Bilanz und Anhang des Jahresabschlusses zum Handelsregister einzureichen und die Einreichung im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts für den Konzern der BAVARIA Industriekapital AG besteht nicht, da die Größenkriterien des § 293 HGB nicht erfüllt sind. Eine Kapitalflussrechnung sowie eine Eigenkapitalveränderungsrechnung sind daher nicht Bestandteil der Jahresabschlüsse 2002 bis 2004 und des Zwischenberichts zum 07.10.2005 nach HGB, wurden aber für Zwecke der Prospektdarstellung erstellt. Die Kapitalflussrechnungen sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnungen für die Jahre 2002-2004 sind durch die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken, geprüft worden. Die im Zwischenbericht zum 07.10.2005 dargestellten Positionen sind nicht notwendigerweise ein Beispiel für die Zusammensetzung der Bilanz der BAVARIA, die für einen anderen Zeitraum oder das volle Geschäftsjahr zu erwarten sind. Der Zwischenbericht ist nur beschränkt aussagefähig für die Ergebnisse des vollen Geschäftsjahres. Er gibt nach Ansicht des Vorstands der Gesellschaft ein zutreffendes und angemessenes Bild der Vermögens- und Finanzlage sowie des Ergebnisses der betrieblichen Tätigkeit der BAVARIA für diesen Zeitraum wieder. - 148 - 28.1 Geprüfte Zwischenbilanz zum 07.10.2005 anlässlich der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Bilanz Aktiva in € 07. Oktober 2005 und 31. Dezember 2004 07.10.2005 31.12.2004 653,74 0,00 653,74 0,00 407.876,00 345.625,00 407.876,00 345.625,00 408.529,74 345.625,00 A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe I. Sachanlagen II. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen Summe II. Finanzanlagen Summe A. Anlagevermögen B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Summe B. Umlaufvermögen Summe Aktiva 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 206.720,00 51.040,00 1.098.262,24 0,00 3. sonstige Vermögensgegenstände 281.657,64 34.403,64 Summe I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.586.639,88 85.443,64 II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.572.127,41 154.553,32 4.158.767,29 239.996,96 4.567.297,03 585.621,96 - 149 - Bilanz Passiva in € 07. Oktober 2005 und 31. Dezember 2004 07.10.2005 31.12.2004 55.000,00 50.000,00 1.945.000,00 0 A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital eingeteilt in 55.000 nennwertlose Inhaberstückaktien (Vorjahr: eingeteilt in 50.000 nennwertlose Inhaberstückaktien) II. Kapitalrücklagen III. Gewinnrücklagen 1. Gesetzliche Rücklage IV. Bilanzgewinn Summe A. Eigenkapital 5.500,00 1.754,98 2.070.412,54 30.938,07 4.075.912,54 82.693,05 130.501,00 6.095,00 4.000,00 3.000,00 134.501,00 9.095,00 10.462,43 275.093,97 336.972,37 194.104,96 9.448,69 24.634,98 356.883,49 493.833,91 4.567.297,03 585.621,96 B. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 2. sonstige Rückstellungen Summe B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 10.462,43 (Vj.T€ 275) 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 336.972,37 (Vj.T€ 194) 3. sonstige Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 9.448,69 (Vj.T€ 25) davon aus Steuern € 6.744,77 (Vj. T€ 21) Summe C. Verbindlichkeiten Summe Passiva - 150 - Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zur Bilanz zum 07.10.2005 anlässlich der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln „Wir haben die Bilanz der BAVARIA Industriekapital AG, München, zum 7. Oktober 2005 geprüft. Die Aufstellung der Bilanz nach den gemäß § 209 Abs. 2 AktG entsprechend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften über die Jahresbilanz und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Bilanz zum 7. Oktober 2005 abzugeben. Wir haben unsere Prüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Vermögenslage der Gesellschaft wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in der Bilanz überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt." Saarbrücken, den 27. Oktober 2005 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Schommer) (ppa. Keul) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer - 151 - 28.2 Ungeprüfter Zwischenbericht zum 07.10.2005 28.2.1 Bilanz zum 07.10.2005 nach HGB Bilanz Aktiva in €a) 07. Oktober 2005 und 07. Oktober 2004 Periodenvergleich 07.10.2005 07.10.2004 653,74 0,00 653,74 0,00 407.876,00 298.366,90 407.876,00 298.366,90 408.529,74 298.366,90 206.720,00 34.120,00 1.098.262,24 0,00 281.657,64 2.448,96 Summe II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.586.639,88 36.568,96 II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.572.127,41 55.338,11 4.158.767,29 91.907,07 4.567.297,03 390.273,97 A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe II. Sachanlagen II. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen Summe III. Finanzanlagen Summe A. Anlagevermögen B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. sonstige Vermögensgegenstände Summe B. Umlaufvermögen Summe Aktiva a) Zahlen zum 07.10.2004 ungeprüft - 152 - Bilanz Passiva in € a) 07. Oktober 2005 und 07. Oktober 2004 Periodenvergleich 07.10.2005 07.10.2004 I. Kapital II. Kapitalrücklagen III. Gewinnrücklagen 55.000,00 1.945.000,00 50.000,00 0 1. Gesetzliche Rücklage 5.500,00 5.000,00 2.070.412,54 127.061,60 4.075.912,54 182.061,60 130.501,00 9.365,50 4.000,00 1.500,00 134.501,00 10.865,50 10.462,43 217,50 336.972,37 169.237,53 9.448,69 27.891,84 356.883,49 197.346,87 4.567.297,03 390.273,97 A. Eigenkapital IV. Bilanzgewinn Summe A. Eigenkapital B. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 2. sonstige Rückstellungen Summe B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3. sonstige Verbindlichkeiten Summe C. Verbindlichkeiten Summe Passiva a) Zahlen zum 07.10.2004 ungeprüft - 153 - 28.2.2 Anhang zum Zwischenbericht vom 07.10.2005 nach HGB A. Allgemeine Angaben I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Der Zwischenabschluss zum 07.10.2005 der Bavaria Industriekapital AG wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Zwischenabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes und der Satzung zu beachten. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen. Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt. a) Anlagevermögen Das Finanzanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten aktiviert. b) Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wurden regelmäßig mit dem Nennwert angesetzt. Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten und durch Einzelbelege nachgewiesen. c) Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital beträgt zum 07. Oktober 2005 EUR 55.000. Das Grundkapital ist in voller Höhe einbezahlt. Das Grundkapital ist in 55.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Das Agio auf die am 15.09.2005 ausgegebenen 5.000 Aktien beträgt EUR 1.945.000,00. Die gestzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 2 AktG wurde gebildet. d) Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern, die das Geschäftsjahr betreffen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. e) - 154 - Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. ERLÄUTERUNG ZUR BILANZ Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von 356.883,49 entfallen auf: eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr 356.883,49 EUR Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB liegen nicht vor. III. SONSTIGE ANGABEN a) Ergebnisentwicklung Für das Zeitraum vom 01.01. bis 07.10.2005 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von EUR 2.043.219,49. Nach Bildung einer gesetzlichen Kapitalrücklage gemäß §150 Abs. 2 AktG in Höhe von EUR 3.745,02 sowie Verrechnung mit dem Gewinnvortrag aus 2004 von EUR 30.938,07 ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.070.412,54. b) Aktiengattung Von den 55.000 ausgegebenen Aktien sind 100% in Inhaberaktien, jeweils als Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 eingeteilt. b) Anteilsbesitzliste Die Aufstellung des Beteiligungsbesitzes erfolgt gesondert und wird beim Amtsgericht München (Abt. Registergericht) hinterlegt. IV. AUFSICHTSRAT UND VORSTAND a) Vorstand Herr Jan Pyttel, Dipl.-Kaufmann und Herr Reimar Scholz, Dipl.-Kaufmann, sie vertreten die Gesellschaft stets einzeln. b) Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats sind: Herr Dr. Ulrich Wöhr, Köhlerweg 24, 61440 Oberursel (Vorsitzender) Herr Dr. Günter Hönig, Barer Str. 58, 80799 München - 155 - Herr Arnd Wolpers, geschäftsansässig Georg-Kalb-Str. 9, 82049 Pullach München, 17.10.2005 (Jan Pyttel) - 156 - (Reimar Scholz) 28.2.3 Gewinn- und Verlustrechnung 01.01.2005 bis 07.10.2005 nach HGB Gewinn- und Verlustrechnung in €a) 01. Januar 2005 bis 07. Oktober 2005 und 01. Januar 2004 bis 07. Oktober 2004 Periodenvergleich 01.01.2005 07.10.2005 1. Umsatzerlöse 2. sonst. betriebliche Erträge 3. Abschreibungen auf Sachanlagen 4. Sonstige betriebl. Aufwendungen 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6. Abschreibungen auf Finanzanlagen 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 01.01.2004 07.10.2004 688.700,00 1.720.295,84 145.950,00 3.695,25 -35,92 0,00 -90.986,92 -25.191,69 1.241,40 0,00 0,00 0,00 -9.922,54 -5.305,14 2.309.291,86 119.148,42 -266.072,37 0 10. Gesamt 2.043.219,49 119.148,42 11. Ergebnis der Periode 2.043.219,49 119.148,42 8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 9. Steuern vom Einkommen und Ertrag Gesetzliche Rücklage Gewinnvortrag vor Verwendung Bilanzgewinn 3.745,02 30.938,07 2.070.412,54 a) Zahlen sind ungeprüft - 157 - 28.2.4 Kapitalflussrechnung 01.01. bis 07.10.2005 nach HGB 01.01.2005 bis 07.10.2005 T€ Jahresergebnis + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens -/+ Abnahme/Zunahme der Rückstellungen 2004 2003 T€ T€ 2.043 20 28 25 15 0 -2 11 -1 28 0 -1.501 -84 -1 -147 282 193 422 17 269 48 218 0 -106 -185 -261 -89 -137 -261 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens +/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva + Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen Cashflow aus der Investitionstätigkeit + Einzahlungen ausstehender Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0 0 37 + Einzahlungen aus der Ausgabe neuer Aktien (Erhöhung Grundkapital) 5 0 0 + 1.945 0 0 + Einzahlungen aus der Ausgabe neuer Aktien (Agio) Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von verbundenen Unternehmen - Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen von verbundenen 207 94 0 -73 -75 0 37 Unternehmen + Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 2.084 19 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 2.417 151 -6 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 155 2.572 4 155 10 4 Finanzmittelfonds am Ende der Periode - 158 - 28.2.5 Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 07.10.2005 nach HGB Aktienanzahl im Umlauf Stück 1. Januar 2003 50.000 Gezeichnetes kapital T€ Kapitalrücklage T€ 50 Gewinnrücklage T€ 0 Gewinnvortrag T€ 0 Jahresüberschuss 2003 Dividendenausschüttung Kapitalerhöhung -2 48 15 15 0 0 0 0 13 63 Einstellung in Gewinnrücklage 31. Dezember 2003 50.000 Aktienanzahl im Umlauf Stück 1. Januar 2004 50.000 50 Gezeichnetes kapital T€ 0 Kapitalrücklage T€ 50 0 Gewinnrücklage T€ 0 Gewinnvortrag T€ 0 Jahresüberschuss 2004 Dividendenausschüttung Kapitalerhöhung Einstellung in Gewinnrücklage 31. Dezember 2004 50.000 Aktienanzahl im Umlauf Stück 1. Januar 2005 Jahresüberschuss 1.1.2005.7.10.2005 Dividendenausschüttung Kapitalerhöhung 50.000 5.000 50 Gezeichnetes kapital T€ 50 5 Einstellung in Gewinnrücklage 7. Oktober 2005 55.000 55 Eigenkapital T€ Eigenkapital T€ 13 63 20 20 0 0 0 2 -2 0 0 2 31 83 Kapitalrücklage T€ Gewinnrücklage T€ 0 Gewinnvortrag T€ 2 Eigenkapital T€ 31 83 2.043 2.043 0 1.950 1.945 0 4 -4 0 1.945 6 2.070 4.076 - 159 - 28.3 Geprüfter Jahresabschluss 2004 nach HGB 28.3.1 Bilanz zum 31.12.2004 nach HGB Bilanz Aktiva in € 31. Dezember 2004 und 31. Dezember 2003 31.12.2004 31.12.2003 345.625,00 261.500,00 A. Anlagevermögen I. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen Summe I. Finanzanlagen 345.625,00 261.500,00 345.625,00 261.500,00 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 51.040,00 0,00 2. sonstige Vermögensgegenstände 34.403,64 1.000,00 85.443,64 1.000,00 154.553,32 3.805,44 239.996,96 4.805,44 585.621,96 266.305,44 Summe A. Anlagevermögen B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Summe I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Summe B. Umlaufvermögen Summe Aktiva - 160 - Bilanz Passiva in € 31. Dezember 2004 und 31. Dezember 2003 Periodenvergleich 31.12.2004 31.12.2003 I. Gezeichnetes Kapital II. Gewinnrücklagen 50.000,00 50.000,00 0 1. Gesetzliche Rücklage 1.754,98 30.938,07 12.913,18 82.693,05 62.913,18 1. Steuerrückstellungen 6.095,00 9.365,50 2. sonstige Rückstellungen 3.000,00 1.500,00 9.095,00 10.865,50 275.093,97 166.218,42 A. Eigenkapital III. Bilanzgewinn Summe A. Eigenkapital B. Rückstellungen Summe B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3. sonstige Verbindlichkeiten Summe C. Verbindlichkeiten Summe Passiva 194.104,96 0,00 24.634,98 26.308,34 493.833,91 192.526,76 585.621,96 266.305,44 - 161 - 28.3.2 Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2004 nach HGB Gewinn- und Verlustrechnung in € 01. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004 und 01. Januar 2003 bis 31. Dezember 2003 Periodenvergleich 01.01.2004 31.12.2004 1. Umsatzerlöse 2. sonst. betriebliche Erträge 3. Abschreibungen auf Sachanlagen 4. Sonstige betriebl. Aufwendungen 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6. Abschreibungen auf Finanzanlagen 01.01.2003 31.12.2003 415.871,67 44.000,00 25.656,25 402,05 0,00 -239,56 -373.759,21 -17.237,23 667,41 0,00 -25.000,00 0,00 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -9.754,35 -2.235,23 8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 33.681,77 24.690,03 -250,00 0,00 13.651,90 -9.370,53 19.779,87 15.319,50 12. Einstellungen in Gewinnrücklagen -1.754,98 0,00 13. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 12.913,18 -2.406,32 30.938,07 12.913,18 9. Außerordentliche Aufwendungen 10. Steuern vom Einkommen und Ertrag 11. Jahresüberschuss 14. Bilanzgewinn - 162 - 28.3.3 Anhang zum Jahresabschluss 2004 nach HGB Allgemeine Angaben I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Der Jahresabschluss der Bavaria Industriekapital AG wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes und der Satzung zu beachten. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen. Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt. a) Anlagevermögen Das Finanzanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten aktiviert. b) Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wurden regelmäßig mit dem Nennwert angesetzt. Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten und durch Einzelbelege nachgewiesen. c) Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2004 EUR 50.000. Das Grundkapital ist in voller Höhe einbezahlt. Das Grundkapital ist in 50.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Gemäß § 150 des AktG wurde der zwanzigste Teil des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage eingestellt. d) Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern, die das Geschäftsjahr betreffen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. e) Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. ERLÄUTERUNG ZUR BILANZ - 163 - Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von € 493.833,91 entfallen auf: eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 275.093,97 Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB liegen nicht vor. III. a) SONSTIGE ANGABEN Ergebnisverwendung Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstandes aufgestellt. Neben der gemäß § 150 AktG zu bildenden Rücklage in Höhe von € 989,00 wurde darüber hinaus ein Betrag in Höhe von € 765,98 in die gesetzliche Rücklage eingestellt. Unter Berücksichtigung dieser Zuführung zu den Gewinnrücklagen und dem verrechneten Gewinnvortrag aus 2003 von € 12.913,18 ergibt sich ein Bilanzgewinn für 2004 in Höhe von € 30.938,07. Der vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn 2004 per Beschluss auf neue Rechnung vorzutragen. b) Aktiengattung Von den 50.000 ausgegebenen Aktien sind 100% in Inhaberaktien, jeweils als Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 eingeteilt. c) Anteilsbesitzliste Die Aufstellung des Beteiligungsbesitzes erfolgt gesondert und wird beim Amtsgericht München (Abt. Registergericht) hinterlegt. IV. AUFSICHTSRAT UND VORSTAND a) Vorstand Herr Pyttel, Dipl.-Kaufmann (Vorstandsvorsitzender) und Herr Scholz, Dipl.-Kaufmann, sie vertreten die Gesellschaft stets einzeln. b) Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats sind: Herr Stefan Schröder, Dipl. Kaufmann Herr Dr. Günter Hönig, Geschäftsführer Herr Gottfried von Stauffenberg, Dipl. Volkswirt - 164 - München, 22.06.2005 (Pyttel) 28.3.4 (Scholz) Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers „Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung der BAVARIA Industriekapital AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft." Saarbrücken, den 25. August 2005 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Schommer) (ppa. Keul) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer - 165 - 28.3.5 Kapitalflussrechnung 01.01. bis 31.12.2004 nach HGB Jahresergebnis + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens -/+ Abnahme/Zunahme der Rückstellungen 2004 2003 T€ T€ 20 15 25 0 -2 11 28 0 -84 -1 282 193 269 48 218 0 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens +/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva + Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -185 -261 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -137 -261 + Einzahlungen ausstehender Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0 37 + Einzahlungen aus der Ausgabe neuer Aktien (Erhöhung Grundkapital) 0 0 + 0 0 + Einzahlungen aus der Ausgabe neuer Aktien (Agio) Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von verbundenen Unternehmen - Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen von verbundenen 94 0 -75 0 19 37 Unternehmen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode - 166 - 151 -6 4 10 155 4 28.3.6 Eigenkapitalveränderungsrechnung 2004 nach HGB Aktienanzahl im Umlauf Stück 1. Januar 2003 Gezeichnetes Kapital T€ 50.000 Kapitalrücklage T€ 50 Gewinnrücklagen T€ 0 Gewinnvortrag T€ 0 Jahresüberschuss 2003 Dividendenausschüttung Kapitalerhöhung Einstellung in Gewinnrücklage 31. Dezember 2003 50.000 Aktienanzahl im Umlauf Stück 1. Januar 2004 50 Gezeichnetes Kapital T€ 50.000 50 Jahresüberschuss 2004 Dividendenausschüttung Kapitalerhöhung Einstellung in Gewinnrücklage 31. Dezember 2004 28.3.7 50.000 50 0 Kapitalrücklage T€ 0 Gewinnrücklagen T€ 0 Eigenkapital T€ -2 48 15 15 0 0 0 13 63 Gewinnvortrag T€ 0 Eigenkapital T€ 13 63 20 0 2 -2 20 0 0 0 0 2 31 83 Bescheinigung des Abschlussprüfers An die BAVARIA Industriekapital AG „Wir haben die von der Gesellschaft aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 sowie der zugrunde liegenden Buchführung abgeleitete Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2004 geprüft. Die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung ergänzen den auf Grundlage der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss der BAVARIA Industriekapital AG, München, für das Geschäftsjahr 2004. Die Aufstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2004 nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil darüber abzugeben, ob die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2004 ordnungsgemäß aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 sowie der zugrunde liegenden Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften abgeleitet wurde. Nicht Gegenstand dieses Auftrages ist die Prüfung des zugrunde liegenden Jahresabschlusses sowie der zugrunde liegenden Buchführung. - 167 - Wir haben unsere Prüfung unter sinngemäßer Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler bei der Ableitung der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung aus dem Jahresabschluss sowie der zugrunde liegenden Buchführung mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Nach unserer Beurteilung wurde die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2004 ordnungsgemäß aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 sowie der zugrunde liegenden Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften abgeleitet.“ Saarbrücken, den 28. November 2005 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - 168 - Schommer ppa. Keul Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 28.4 Geprüfter Jahresabschluss 2003 nach HGB 28.4.1 Bilanz zum 31.12.2003 nach HGB Bilanz Aktiva in € 31. Dezember 2003 und 31. Dezember 2002 (Rumpfgeschäftsjahr) 31.12.2003 31.12.2002 0,00 37.125,00 261.500,00 0,00 261.500,00 0,00 261.500,00 0,00 1.000,00 0,00 Summe I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.000,00 0,00 II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.805,44 10.584,68 4.805,44 10.584,68 266.305,44 47.709,68 Ausstehende Einlagen A. Anlagevermögen I. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen Summe I. Finanzanlagen Summe A. Anlagevermögen B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. sonstige Vermögensgegenstände Summe B. Umlaufvermögen Summe Aktiva - 169 - Bilanz Passiva in € 31. Dezember 2003 und 31. Dezember 2002 (Rumpfgeschäftsjahr) 31.12.2003 31.12.2002 50.000,00 12,913,18 50.000,00 -2.406,32 62.913,18 47.593,68 A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Bilanzgewinn/-verlust Summe A. Eigenkapital B. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 9.365,50 2. sonstige Rückstellungen 1.500,00 116,00 10.865,50 116,00 166.218,42 0,00 26.308,34 0,00 192.526,76 0,00 266.305,44 47.709,68 Summe B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 2. sonstige Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr T€ 26 davon aus Steuern T€ 3 Summe C. Verbindlichkeiten Summe Passiva - 170 - 28.4.2 Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2003 nach HGB Gewinn- und Verlustrechnung in € 01. Januar 2003 bis 31. Dezember 2003 und 03. April 2002 bis 31. Dezember 2002 (Rumpfgeschäftsjahr) Periodenvergleich 01.01.2003 31.12.2003 1. Umsatzerlöse 2. sonst. betriebliche Erträge 3. Abschreibungen auf Sachanlagen 4. Sonstige betriebl. Aufwendungen 03.04.2002 31.12.2002 44.000,00 0,00 402,05 0,00 -239,56 0 -17.237,23 -2.406,32 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.235,23 0,00 6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 24.690,03 -2.406,32 7. Steuern vom Einkommen und Ertrag -9.370,53 0 15.319,50 -2.406,32 8. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 9. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 10. Bilanzgewinn/-verlust -2.406,32 12.913,18 -2.406,32 - 171 - 28.4.3 Anhang zum Jahresabschluss 2003 nach HGB I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierung und Bewertung erfolgten unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung steuerrechtlicher Bestimmungen. Anlagevermögen Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten aktiviert. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten unter Abzug von Einzelberichtungen – bei erkennbaren Einzelrisiken – und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestanden keine. II. Bilanzerläuterungen A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den sonstigen Vermögensgegenständen besteht nur eine Forderung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von € 1.000,00 für eine Mietkaution. II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Es handelt sich um die am Bilanzstichtag durch die Bankinstitute ausgewiesenen Geldbestände A. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten ist innerhalb eines Jahres fällig und nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. III: Ergänzende Angaben A. Angaben zu Mitgliedern der Geschäftsleitung Vorstände waren im Berichtszeitraum: Herr Pyttel, Diplom-Kaufmann Herr Scholz, Diplom-Kaufmann Vom Schutzrecht nach § 286 HGB bezüglich der Vergütung der Geschäftsführungsorgane wird Gebrauch gemacht. B. - 172 - Beteiligungsliste Die Aufstellung des Beteiligungsbesitzes erfolgt gesondert und wird beim Registergericht München hinterlegt. München, den 30. Juni 2004 BAVARIA Industriekapital AG (Pyttel) 28.4.4 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung der BAVARIA Industriekapital AG (vormals: Blitz 02-983 AG), München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft." Saarbrücken, den 23. August 2005 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - 173 - 28.4.5 (Schommer) (ppa. Keul) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Kapitalflussrechnung 01.01. bis 31.12.2003 nach HGB 2003 2002 T€ Jahresergebnis + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens -/+ Abnahme/Zunahme der Rückstellungen T€ 15 -2 0 0 11 0 0 0 -1 0 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens +/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 193 0 218 0 -2 0 0 + Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -261 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -261 0 37 13 + Einzahlungen ausstehender Einlagen auf das gezeichnete Kapital + Einzahlungen aus der Ausgabe neuer Aktien (Erhöhung Grundkapital) 0 0 + 0 0 + Einzahlungen aus der Ausgabe neuer Aktien (Agio) Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von verbundenen Unternehmen 0 0 - Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen von verbundenen 0 Unternehmen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit + 0 37 13 11 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -6 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 10 0 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 4 11 - 174 - 28.4.6 Eigenkapitalveränderungsrechnung 2003 nach HGB Aktienanzahl im Umlauf Stück 3. April 2002 Gezeichnetes Kapital T€ 50.000 Kapitalrücklage T€ 50 Gewinnrücklagen T€ 0 Gewinnvortrag T€ 0 Jahresfehlbetrag 2002 Dividendenausschüttung Kapitalerhöhung Einstellung in Gewinnrücklage 31. Dezember 2002 50.000 Aktienanzahl im Umlauf Stück 1. Januar 2003 50 Gezeichnetes Kapital T€ 50.000 50 0 Kapitalrücklage T€ 0 Gewinnrücklagen T€ 0 28.4.7 50.000 50 0 0 50 -2 -2 0 0 0 -2 48 Gewinnvortrag T€ 0 Jahresüberschuss 2003 Dividendenausschüttung Kapitalerhöhung Einstellung in Gewinnrücklage 31. Dezember 2003 Eigenkapital T€ 0 Eigenkapital T€ -2 48 15 15 0 0 0 13 63 Bescheinigung des Abschlussprüfers An die BAVARIA Industriekapital AG „Wir haben die von der Gesellschaft aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2003 sowie der zugrunde liegenden Buchführung abgeleitete Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2003 geprüft. Die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung ergänzen den auf Grundlage der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss der BAVARIA Industriekapital AG, München, für das Geschäftsjahr 2003. Die Aufstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2003 nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil darüber abzugeben, ob die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2003 ordnungsgemäß aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2003 sowie der zugrunde liegenden Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften abgeleitet wurde. Nicht Gegenstand dieses - 175 - Auftrages ist die Prüfung des zugrunde liegenden Jahresabschlusses sowie der zugrunde liegenden Buchführung. Wir haben unsere Prüfung unter sinngemäßer Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler bei der Ableitung der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung aus dem Jahresabschluss sowie der zugrunde liegenden Buchführung mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Nach unserer Beurteilung wurde die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2003 ordnungsgemäß aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2003 sowie der zugrunde liegenden Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften abgeleitet.“ Saarbrücken, den 28. November 2005 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - 176 - Schommer ppa. Keul Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 28.5 Geprüfter Jahresabschluss 2002 nach HGB 28.5.1 Bilanz zum 31.12.2002 nach HGB Bilanz Aktiva in € 31. Dezember 2002 (Rumpfgeschäftsjahr) 31.12.2002 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 37.125,00 B. Umlaufvermögen I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Summe B. Umlaufvermögen Summe Aktiva 10.584,68 10.584,68 47.709,68 - 177 - Bilanz Passiva in € 31. Dezember 2002 (Rumpfgeschäftsjahr) 31.12.2002 A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Jahresfehlbetrag 50.000,00 -2.406,32 Summe A. Eigenkapital 47.593,68 B. Rückstellungen 1. sonstige Rückstellungen 116,00 Summe B. Rückstellungen 116,00 Summe Passiva 28.5.2 47.709,68 Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2002 nach HGB Gewinn- und Verlustrechnung in € 03. April 2002 bis 31. Dezember 2002 (Rumpfgeschäftsjahr) 03.04.2002 31.12.2002 1.Sonstige betriebl. Aufwendungen 2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3. Jahresfehlbetrag - 178 - 2.406,32 -2.406,32 -2.406,32 28.5.3 Anhang zum Jahresabschluss 2002 nach HGB 1.) Gesellschafter der Blitz 02-983 AG sind zum Bilanzstichtag die Blitz Beteiligungs GmbH, München, mit € 500,00 und die Blitzstart Holding AG, München, mit € 49.500,00. Die ausstehenden Einlagen betreffen die die Kapitaleinlage der Blitzstart Holding AG. 2.) Vorstand des Unternehmens sind Frau Nicole Liebera und Frau Katrin Kitzina. 3.) Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen sind mit ihrem Barwert ausgewiesen. 4.) Die Gesellschft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer. Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr weder Bezüge noch Vorschüsse. 5.) Der Jahresfehlbetrag beträgt € 2.406,32. Es wird vorgeschlagen diesen auf neue Rechnung vorzutragen. München, den 02.01.2003 Blitz 02-983 AG (Nicole Liebera) 28.5.4 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers „Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung der BAVARIA Industriekapital AG (vormals: Blitz 02-983 AG), München, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 3.April bis 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. - 179 - Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft." Saarbrücken, den 22. August 2005 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 28.5.5 (Schommer) (ppa. Keul) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Kapitalflussrechnung 01.01. bis 31.12.2002 nach HGB 2002 T€ Jahresergebnis + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens -/+ Abnahme/Zunahme der Rückstellungen -2 0 0 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens +/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 0 0 0 + Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 0 + Cashflow aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen ausstehender Einlagen auf das gezeichnete Kapital + Einzahlungen aus der Ausgabe neuer Aktien (Erhöhung Grundkapital) 0 + Einzahlungen aus der Ausgabe neuer Aktien (Agio) Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von verbundenen Unternehmen 0 + - 13 0 Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen von verbundenen Unternehmen + -2 0 0 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 13 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 11 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 11 - 180 - 0 28.5.6 Eigenkapitalveränderungsrechnung 2002 nach HGB Aktienanzahl im Umlauf Stück 3. April 2002 Gezeichnetes kapital T€ 50.000 50 Kapitalrücklage T€ Gewinnrücklage T€ 0 Gewinnvortrag T€ 0 Jahresüberschuss 2002 Dividendenausschüttung Kapitalerhöhung Einstellung in Gewinnrücklage 31. Dezember 2002 28.5.7 50.000 50 0 0 Eigenkapital T€ 0 50 -2 -2 0 0 0 0 -2 48 Bescheinigung des Abschlussprüfers An die BAVARIA Industriekapital AG „Wir haben die von der Gesellschaft aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2002 sowie der zugrunde liegenden Buchführung abgeleitete Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2002 geprüft. Die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung ergänzen den auf Grundlage der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss der BAVARIA Industriekapital AG, München, für das Geschäftsjahr 2002. Die Aufstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2002 nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil darüber abzugeben, ob die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2002 ordnungsgemäß aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2002 sowie der zugrunde liegenden Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften abgeleitet wurde. Nicht Gegenstand dieses Auftrages ist die Prüfung des zugrunde liegenden Jahresabschlusses sowie der zugrunde liegenden Buchführung. Wir haben unsere Prüfung unter sinngemäßer Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler bei der Ableitung der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung aus dem Jahresabschluss sowie der zugrunde liegenden Buchführung mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. - 181 - Nach unserer Beurteilung wurde die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2002 ordnungsgemäß aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2002 sowie der zugrunde liegenden Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften abgeleitet.“ Saarbrücken, den 28. November 2005 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - 182 - Schommer ppa. Keul Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 29 Glossar, Abkürzungen Allgemeine Abkürzungen und Definitionen AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch Bookbuilding Verfahren zur Ermittlung von Aktienpreisen bei Emissionen bspw. beispielsweise Buy-and-Build Durchführung von wertsteigernden Unternehmensakquisitionen und anschließende Finanzierung organischen Wachstums bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise Concord Concord Effekten AG, Frankfurt; Emissionsbank der Emittentin DGSV Deutscher Sparkassen- und Giroverband DPS Dividend per Share; Dividende pro Aktie EAV Ergebnisabführungsverträge Emissionsbank Concord Effekten AG Emittent BAVARIA Industriekapital AG, München EPS Earnings per Share; Ergebnis pro Aktie €, Euro Euro, gesetzliche Währung der Bundesrepublik Deutschland EStG Einkommensteuergesetz EStR Einkommensteuerrichtlinien ff fortfolgend Ford. Forderungen Gesellschaft BAVARIA Industriekapital AG, München ggf. gegebenenfalls GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch i.d.R. in der Regel IDW Institut der Wirtschaftsprüfer Initial Public Offering Erstmaliges öffentliches Angebot; von Aktien, oftmals auch verbunden mit einer erstmaligen Einbeziehung oder Zulassung der Aktien einer Gesellschaft zum Handel an der Börse - 183 - - 184 - IPO Initial Public Offering i.V.m. in Verbindung mit i.W. im Wesentlichen KMU Kleine und mittlere Unternehmen KStG Körperschaftsteuergesetz KWG Kreditwesengesetz Mio. Millionen Mrd. Milliarden p.a. per annum; pro Jahr T€ Tausend € (UMAG) Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts UmwG Umwandlungsgesetz u.U. unter Umständen Verb. Verbindlichkeiten vgl. vergleiche v.H. vom bzw. von Hundert; Prozent z.B. zum Beispiel München, den 09.12.2005 BAVARIA Industriekapital AG gez. Pyttel gez. Scholz - 185 -