Ermessensspielräume bei der Bilanzierung von Pensions
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Ermessensspielräume bei der Bilanzierung von Pensions
Nr. 103 Ermessensspielräume bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen: eine empirische Analyse deutscher IFRS-Bilanzierer Henning Zülch, Marcus Salewski Oktober 2010 Eine Untersuchung des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling an der Handelshochschule Leipzig (HHL) unterstützt von der „Bertelsmann Business Consulting GmbH“ HHL-Arbeitspapier HHL Working Paper No. 103 Ermessensspielräume bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen: eine empirische Analyse deutscher IFRS-Bilanzierer Henning Zülch, Marcus Salewski ISSN 1864-4562 (Online-Version) Handelshochschule Leipzig (HHL), 2010 Für den Inhalt dieses HHL-Arbeitspapiers ist der Autor/sind die Autoren allein verantwortlich. Die Verwendung zu Lehr- und Forschungszecken ist unter Angabe der Quelle ausdrücklich erwünscht. Nachdruck, Vervielfältigung und Weitergabe für nicht gewerbliche Zwecke ist mit entsprechender Quellenangabe gestattet. Jegliche kommerzielle Nutzung oder Vervielfältigung – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Autors/der Autoren. Weitere HHL-Publikationen sind zu finden unter www.hhl.de/publications. Henning Zülch/Marcus Salewski Ermessensspielräume bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen Eine empirische Analyse deutscher IFRS-Bilanzierer Zusammenfassung: Ziel des vorliegenden Beitrags ist es in einem ersten Schritt, für die IFRS-Abschlüsse kapitalmarktorientierter, deutscher Unternehmen im Zeitraum 2000-2008 den Anteil der im Anhang offenzulegenden Pensionsverpflichtung (Defined Benefit obligation – DBO) zu ermitteln, der auf Ermessensspielräume des Managements zurückzuführen ist. Hierzu werden versicherungsmathematische Annahmen – Diskontierungszinssatz, Gehaltstrend und Rententrend – durch ihre jeweiligen Branchenmediane ersetzt. In einem zweiten Schritt wird überprüft, ob die so ermittelte Ermessenskomponente die Wertrelevanz der kommunizierten DBO erhöht. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Ermessensspielräume die Wertrelevanz der DBO zumindest nicht verschlechtern. Dies lässt sich u. E. darauf zurückführen, dass das Management über private Informationen über den Arbeitnehmer- und Rentnerbestand verfügt, deren Kommunikation an den Kapitalmarkt zu entscheidungsnützlicheren Informationen führt. Für den Standardsetter bedeutet dieses Ergebnis, dass die Regelungen hinsichtlich der versicherungsmathematischen Annahmen keiner stärkeren Standardisierung bedürften. Schlagworte: Accounting, Defined Benefit Obligation, Earnings Management, Earnings Quality, Ergebnismanipulation, Ermessensspielräume, Germany, IAS 19, IFRS, Pensionsbilanzierung, Wertrelevanz JEL Classification M41 1 1. Einleitung Ein Kernpunkt der Arbeit der Standardsetter IASB und FASB besteht darin, die Frage zu beantworten, wie viele Spielräume dem Management bei der Aufstellung des Unternehmensabschlusses eingeräumt werden sollten. Auf der einen Seite wird argumentiert, dass diese Ermessensspielräume zur Ergebnismanipulation seitens des Managements genutzt werden können. Ein beträchtlicher Teil des Schrifttums zur internationalen Rechnungslegung beschäftigt sich daher mit den Fragen, ob – und wenn ja, warum – Manager das Ergebnis manipulieren, wie Manager dies tun und was die Konsequenzen aus diesem Verhalten sind. Eine sehr gute Zusammenfassung der Forschungsergebnisse in diesem Feld geben die Überblicksartikel von Schipper (1989), Healy und Wahlen (1999) und Dechow und Skinner (2000). Andere Autoren vertreten die Auffassung, dass diese Ermessensspielräume dazu dienen, interne Informationen des Managements an die Abschlussadressaten zu kommunizieren (Healy und Palepu (1993)). Bei der Frage, ob dem Management gewisse Ermessensspielräume eingeräumt werden sollten, geht es also grundsätzlich darum, ob die Vorteile einer Kommunikation dieser privaten Informationen die Nachteile in Form opportunistischen Handelns seitens des Managements überwiegen (Dye und Verrecchia (1995). Im vorliegenden Beitrag untersuchen wir diese Fragestellung anhand einer spezifischen Rechnungslegungsgröße – der Pensionsverpflichtung (Defined Benefit Obligation – DBO). Pensionen sind deshalb von besonderem Interesse für unsere Fragestellung, da sie zum einen einen sehr großen Einfluss auf die Bilanzstruktur von Unternehmen haben und zum anderen die Bestimmung der Höhe der Verpflichtung bzw. deren Bemessung äußerst komplex ist. Diese Bemessung geschieht unter Einbeziehung versicherungsmathematischer Annahmen, beispielsweise hinsichtlich der Sterblichkeit, der Mitarbeiterfluktuation, der Abzinsungssätze oder der Gehalts- und Rententrends, wobei die größten 2 Ermessensspielräume sicherlich bei den Abzinsungssätzen und den Gehalts- bzw. Rententrends bestehen. Wir gehen daher der Frage nach, ob die Ermessensspielräume des Managements bei der Festlegung dieser finanziellen Annahmen die Wertrelevanz der offengelegten DBO erhöhen oder vermindern. Hierzu bestimmen wir den Teil der DBO, der gerade nicht auf das Ermessen des Managements zurückzuführen ist, indem wir die unternehmensspezifischen Annahmen durch ihre jeweiligen Branchenwerte ersetzen. Die Differenz aus der offengelegten DBO und der so ermittelten nicht-diskretionären Komponente stellt unseren Schätzer für den Teil der DBO dar, der auf die Ermessensspielräume des Managements zurückzuführen ist. Durch verschiedene Fixed-Effects-Regressionen unseres Samples, bestehend aus den IFRS-Abschlüssen kapitalmarktorientierter, deutscher Unternehmen im Zeitraum 2000-2008, untersuchen wir die Wertrelevanz dieser Ermessenskomponente. Konkret untersuchen wir dabei, (1) ob die Ermessenskomponente die Wertrelevanz der DBO erhöht, (2) ob es einen Unterschied zwischen dem Zeitraum der freiwilligen IFRS-Anwendung und dem Zeitraum der verpflichtenden IFRS-Anwendung (ab 2005) gibt und (3) ob der Finanzierungsstatus der Pensionspläne einen Einfluss auf die Ausübung der Ermessensspielräume hat. Der vorliegende Beitrag ist dabei wie folgt gegliedert: In Abschnitt 2 stellen wir den Regelungsgehalt von IAS 19 sowie aktuelle Entwicklungen hinsichtlich einer Überarbeitung dieses Standards dar. Abschnitt 3 gibt einen Überblick über relevante Schrifttumsbeiträge, während in Abschnitt 4 unser Forschungsansatz vorgestellt wird. Abschnitt 5 stellt die Ergebnisse unserer Untersuchung dar und Abschnitt 6 schließt mit einem Fazit. Zusammengefasst zeigt sich, dass die Ermessenskomponente die Wertrelevanz der DBO zumindest nicht verschlechtert. Der Nutzen einer Kommunikation privater Informationen an den Kapitalmarkt wiegt also offensichtlich schwerer als die Möglichkeiten zu opportunistischem Verhalten seitens des Managements. Dieses Ergebnis hat zum einen deutliche Implikationen für den Standardsettingprozess im Allgemeinen: Die Rechnungslegung 3 sollte ein gewisses Maß an Flexibilität aufweisen, damit das Management die Möglichkeit erhält, private Informationen an die Abschlussadressaten zu kommunizieren. Zum anderen steht unser Ergebnis im Zusammenhang mit der Neuregelung der Pensionsbilanzierung durch das IASB und das FASB: Im Rahmen dieses bedeutenden Projekts sollten die Standardsetter darauf achten, die Ermessensspielräume des Managements nur in den Punkten einzuschränken, in denen opportunistisches Verhalten nachweislich überwiegt. 2. Regelungsgehalt des IAS 19 2.1. Derzeitige Behandlung von Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 2.1.1. Ansatz und Bewertung Die Bilanzierung von Pensionen wird innerhalb der internationalen Rechnungslegung in IAS 19: Employee Benefits behandelt. Dieser Standard regelt grundsätzlich den Ansatz, die Bewertung und die Offenlegungspflichten der von Arbeitgebern an Arbeitnehmer im Austausch für erbrachte Arbeitsleistungen gewährten Vergütungen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei indes die Bilanzierung von Pensionen. Entscheidend für die bilanzielle Behandlung von Pensionszusagen ist der wirtschaftliche Gehalt der Verpflichtung, die für das Unternehmen durch die Zusage entsteht. Grundsätzlich wird dabei zwischen den folgenden zwei Kategorien unterschieden: • beitragsorientierte Pläne (defined contribution plans) und • leistungsorientierte Pläne (defined benefit plans). 4 Bei beitragsorientierten Plänen beschränkt sich die aus der Zusage resultierende wirtschaftliche Verpflichtung auf die Zahlung eines bestimmten Betrags an einen externen Versorgungsträger, beispielsweise eine Pensionskasse. Diese Zahlungen werden aufwandswirksam in der Erfolgsrechnung erfasst, ein Bilanzansatz erfolgt nicht. Leistungsorientierte Pläne, die Gegenstand der nachfolgenden Untersuchung sind, sind hingegen in der Bilanz anzusetzen und versicherungsmathematisch zu bewerten. Diese Pläne verpflichten den Arbeitgeber, nach Eintritt des Versorgungsfalls Zahlungen an den Arbeitnehmer zu leisten. Aufgrund der Unsicherheit künftiger Ereignisse muss die Höhe der Verpflichtung unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Parametern geschätzt werden. Hierbei ist gem. IAS 19.72 grundsätzlich zwischen demographischen und finanziellen Annahmen zu unterscheiden. Zu den wesentlichen demographischen Annahmen im Rahmen leistungsorientierter Pläne zählen gem. IAS 19.72 (a) Annahmen bezüglich der Mitarbeiterfluktuation und der Sterblichkeit. Während erstere einen vernachlässigbar kleinen Einfluss auf die Höhe der Pensionsverpflichtung bzw. der DBO (Defined Benefit Obligation) hat, wird letztere in Deutschland regelmäßig unter Rückgriff auf die Sterbetafeln der Heubeck AG ermittelt.1 Die Angaben dieser Sterbetafeln sind unternehmensindividuell anzupassen, wenn dadurch eine realistischere Darstellung der Vermögenslage ermöglicht wird. Dies geschieht jedoch nur in den seltensten Fällen, insofern sind diese Ermessensspielräume für unsere Analyse vernachlässigbar.2 Als finanzielle Annahmen im Rahmen leistungsorientierter Pläne gelten gem. IAS 19.72 (b) im Wesentlichen Annahmen bezüglich des Abzinsungssatzes sowie der angenommenen Gehalts- und Rententrends. Der Abzinsungssatz ist dabei gem. IAS 19.78 unter Rückgriff auf Renditen erstrangiger, festverzinslicher Industrieanleihen zu bestim- 1 2 Vgl. Mühlberger und Schwinger (2006), S 39. Vgl Molzahn (2007), S. 74 i. V.ṁ. S. 55 f. 5 men. Existiert kein liquider Markt für solche Industrieanleihen, soll stattdessen auf die Marktrenditen von Regierungsanleihen abgestellt werden. Gem IAS 19.79 reflektiert der Abzinsungssatz lediglich den Zeitwert des Geldes – er enthält per definitionem keine Risikokomponente. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die verschiedenen Pensionszusagen unterschiedliche Laufzeiten haben und somit auch unterschiedliche Abzinsungssätze zur Anwendung kommen müssen. Gem. IAS 19.80 können Unternehmen stattdessen jedoch einen einzigen gewichteten Abzinsungssatz verwenden, in dem sich die Fälligkeiten, die Höhe und die Währung der zu zahlenden Leistungen widerspiegeln. Bei der Bewertung der Verpflichtungen sind daneben gem. IAS 19.83 (a) erwartete künftige Gehaltssteigerungen zu berücksichtigen, wobei dies u. a. unter Bezugnahme auf Inflation, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen, Beförderungen und Angebots- und Nachfragestruktur auf dem Arbeitsmarkt geschehen soll. Daneben sind Anpassungen bei der Bewertung der Verpflichtung zu berücksichtigen, die auf rechtliche oder faktische Verpflichtungen zurückzuführen sind. Hiervon ist beispielsweise auszugehen, wenn das Unternehmen die Rentenzahlungen in der Vergangenheit regelmäßig um einen Inflationsausgleich angepasst hat. Sowohl die Bestimmung des Abzinsungssatzes als auch die Bestimmung der Gehalts- und Rententrends ist für Außenstehende kaum nachzuvollziehen, insofern bestehen hier erhebliche Ermessensspielräume des Managements. Diese können entweder dazu genutzt werden, den Abschlussadressaten entscheidungsnützliche, interne Informationen über die Natur der Verpflichtungen zu kommunizieren oder dazu, die Bilanzstruktur sowie das Ergebnis des Unternehmens zu manipulieren. Die unter Rückgriff auf die oben beschriebenen Annahmen bestimmte Verpflichtung wird – wie oben bereits geschehen – als Defined Benefit Obligation bezeichnet. Diese ist gem. IAS 19.54 mit dem sog. Planvermögen zu saldieren. Als Planvermögen gelten sämtliche (zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende) Vermögenswerte eines externen Versorgungsträgers, die dem Zugriff des Unternehmens und dessen übrigen Gläubigern auch im 6 Insolvenzfall entzogen sind und der Deckung der Pensionsverpflichtung dienen. Aus der Saldierung beider Größen ergibt sich die in der Bilanz auszuweisende Pensionsverbindlichkeit (defined pension liability) bzw. – bei Überdeckung – der Pensionsvermögenswert (pension asset). 2.1.2. Behandlung versicherungsmathematischer Gewinne bzw. Verluste Der maßgebliche Versorgungsaufwand wird nach IAS 19 bereits zu Beginn der Periode festgelegt. Auf Basis dieses Aufwands ergeben sich Prognosewerte für die DBO und das Planvermögen am Ende der Periode, welche mit den am Jahresende tatsächlich festgestellten Beträgen verglichen werden. Eine mögliche Differenz wird als versicherungsmathematischer Gewinn bzw. Verlust bezeichnet.3 Hinsichtlich der Behandlung dieser versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste existieren gem. IAS 19.92-93D drei Möglichkeiten, und zwar (1) der Korridor-Ansatz, (2) die sofortige erfolgswirksame Erfassung und (3) der sog. OCI-Ansatz. ad (1) – Korridor-Ansatz: Die versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste werden erfolgswirksam erfasst, sobald ihr kumulierter Betrag den Korridor von 10% des Maximums aus DBO und Planvermögen übersteigt (IAS 19.92). Ist dies nicht der Fall sind die versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste lediglich in einer Nebenrechnung fortzuschreiben. ad (2) – Sofortige erfolgswirksame Erfassung: Grundsätzlich ist gem IAS 19.93 jedes Verfahren anwendbar, dass zu einer schnelleren Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste führt, sofern dieses Verfahren stetig und für 3 Diese versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste können auf Änderungen der Annahmen oder unerwartete Entwicklungen, z. B. höhere Fluktuationsraten oder geringere Sterblichkeit, zurückzuführen sein. 7 Gewinne und Verluste gleichermaßen angewandt wird. Durch diese Regelung wird insbesondere die sofortige erfolgswirksame Erfassung in der Periode, in der die versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste anfallen, ermöglicht. ad (3) – OCI-Ansatz: Für Unternehmen, die sich dazu entschieden haben, versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste sofort zu erfassen, besteht gem. IAS 19.93A ein Wahlrecht, dies im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income – OCI) zu tun. Innerhalb der Bilanz erfolgt die Buchung der versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste dabei gegen die Gewinnrücklagen.4 2.1.3. Offenlegungspflichten Die Offenlegungspflichten hinsichtlich leistungsorientierter Pläne sind detailliert in IAS 19.120-125 geregelt. Von besonderer Bedeutung sind für die vorliegende Arbeit indes die folgenden Angaben: • Gem. IAS 19.120A (c) ist eine Überleitungsrechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung vom Wert am Jahresanfang auf den Wert am Jahresende im Anhang offenzulegen. • Gem. IAS 19.120A (n) hat das berichtende Unternehmen Angaben über die relevanten versicherungsmathematischen Annahmen zu tätigen, insbesondere über Abzinsungssätze und Gehalts- bzw. Rententrends. Diese Angaben sind grundsätzlich in absoluten Werten (z. B. als absoluter Prozentsatz) zu tätigen – eine Angabe von Bandbreiten ist nicht zulässig. 4 Der OCI-Ansatz wurde durch die Erweiterung Actuarial Gains and Losses, Group Plans and Disclos” ures“ im Dezember 2004 in IAS 19 aufgenommen. Festzuhalten ist, dass der OCI-Ansatz ursprünglich dem britischen Rechnungslegungsstandard FRS 17: Retirement Benefits entstammt. Vgl. International Accounting Standards Board (IASB) (2004) und Accounting Standards Board (ASB) (2000). 8 2.2. Aktuelle Entwicklungen Vor allem die vielfältigen Wahlrechte zur Behandlung versicherungsmathematischer Gewinne bzw. Verluste stehen seit langer Zeit in der Kritik. Gegner des Korridor-Ansatzes argumentieren, dass dieser zu einem nicht dem tatsächlichen Verpflichtungsgrad entsprechenden Ausweis der Pensionsverpflichtung in der Bilanz führt. Die aus der Pensionszusage resultierenden Risiken sind somit nicht der Bilanz, sondern nur dem Anhang zu entnehmen (Derr und Unrein (2010), Berger und Walter (2008)).5 Aus diesem Grund hat das IASB im Juli 2006 das Projekt Post-employment benefits ” (including pensions)“ auf seine Agenda genommen. Ziel dieses Projekts ist die grundlegende Überarbeitung von IAS 19, die zu einer Verbesserung der Informationsfunktion eines IFRS-Abschlusses führen soll. Am 27. März 2008 hat das IASB im Rahmen dieses Projekts das Diskussionspapier Preliminary Views on Amendments to IAS 19 Em” 6 ployee Benefits“ veröffentlicht. Wesentliche Vorschläge des Diskussionspapiers sind die Abschaffung der Wahlrechte bei der Behandlung versicherungsmathematischer Gewinne bzw. Verluste sowie eine Änderung der Klassifizierung der Arbeitgeberleistungen durch Einführung einer neuen, zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden Kategorie beitragsbasierter Zusagen (contribution-based benefit promises). Während ersteres bereits in einem Exposure Draft gemündet ist, hat sich das IASB entschieden, sämtliche Fragestellungen, die mit der Einführung der beitragsbasierten Zusagen zusammenhängen, erst im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung der Pensionsbilanzierung nach 2011 zu bearbeiten. 5 6 Amen (2007) vergleicht die Auswirkungen des Korridor- und des OCI-Ansatzes anhand einer MonteCarlo-Simulation und kommt hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit einer der beiden Alternativen zu einem differenzierteren, aber uneindeutigen Ergebnis. Vgl. International Accounting Standards Board (IASB) (2008). 9 Der im April 2010 veröffentlichte Exposure Draft Defined Benefit Plans – Proposed ” 7 amendments to IAS 19“ enthält konkrete Vorschläge zur kurzfristigen Änderung an IAS 19 hinsichtlich der Behandlung langfristiger, leistungsorientierter Zusagen: Sämtliche Änderungen der Höhe der DBO und des Planvermögens sind gemäß dem Standardentwurf sofort in der Bilanz zu erfassen (ED 45A, 61). Die Korridormethode wird damit abgeschafft, versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste sind in der Periode zu erfassen, in der sie anfallen. In der Bilanz wird somit stets die volle Nettoverpflichtung ausgewiesen. Die Veränderung der Nettoverpflichtung soll dabei in die folgenden drei Komponenten unterteilt werden: • Finanzierungsaufwand, • Zinsaufwand und • Wertveränderungen. Der Finanzierungsaufwand setzt sich zusammen aus den service costs, den Gewinnen bzw. Verlusten aus Plankürzungen sowie den Gewinnen bzw. Verlusten aus Anpassungen des Versorgungsplans (ED 119A (a), 96A). Der Zinsaufwand ergibt sich, wenn der Abzinsungssatz auf die in der Periode vorhandene Nettoverbindlichkeit angewandt wird (ED 119B). Die Wertveränderungen setzen sich schließlich zusammen aus den versicherungsmathematischen Gewinnen bzw. Verlusten auf die DBO, dem Ertrag aus dem Planvermögen, den Gewinnen bzw. Verlusten aus Planabgeltungen sowie den Auswirkungen des sog. Asset Ceiling (ED 119C, 119D, 115A-115K).8 Während Finanzierungsaufwand und Zinsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sind, hat sich das IASB dazu entschieden, dass die Wertveränderungen im 7 8 Vgl. International Accounting Standards Board (IASB) (2010). Vgl. zu den Begrifflichkeiten Lüdenbach und Hoffmann (2009), § 22. 10 OCI zu berücksichtigen sind. Auch eine spätere aufwandswirksame Berücksichtigung dieser Veränderungen (Recycling) ist nicht geplant. Hinsichtlich der für unsere Analyse bedeutenden versicherungsmathematischen Annahmen haben sich indes durch den Exposure Draft keine Änderungen ergeben.9 Die Ermessensspielräume bei der Wahl des Abzinsungssatzes und des Gehalts- bzw. Rententrends bestehen nach wie vor. Das Management kann die Höhe der Pensionsverpflichtung weiterhin in beträchtlichem Maße beeinflussen; lediglich die Möglichkeit, das Ergebnis zu manipulieren, wird durch die Abschaffung des Wahlrechts zur Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne bzw. Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung eingeschränkt (Pellens et al. (2010)). 3. Literaturüberblick Opportunistisches Verhalten des Managements in Form einer Manipulation der zu publizierenden Ergebnisgrößen wird im Schrifttum zur internationalen Rechnungslegung für gewöhnlich unter dem Schlagwort earnings management subsumiert (Einen guten Einstieg hierzu bieten die Überblicksartikel von Schipper (1989), Healy und Wahlen (1999) und Dechow und Skinner (2000)). Von earnings management ist immer dann die Rede, wenn Manager Ermessensspielräume im Rahmen der Finanzberichterstattung nutzen, um entweder die Abschlussadressaten über den Unternehmenserfolg zu täuschen, oder um bestimmte Rechnungslegungsgrößen zu beeinflussen, die beispielsweise einen Einfluss auf erfolgsabhängige Vergütungskomponenten haben (Healy und Wahlen (1999), S. 368). Auf der anderen Seite können diese Ermessensspielräume dazu dienen, unter9 Das durch die Finanzkrise kurzfristig auf die Agenda gerückte Projekt zur Änderung des Abzinsungssatzes wird vom IASB nicht mehr weiter verfolgt. Dieses Projekt sah ohnehin lediglich die Abschaffung des Bezugs auf die Renditen von Regierungsanleihen in den Fällen vor, in denen kein liquider Markt existiert. Die Ermessensspielräume des Managements adressierte auch dieses Projekt nicht. Vgl International Accounting Standards Board (IASB) (2009). 11 nehmensinterne, private Informationen an die Abschlussadressaten zu kommunizieren (Schipper (1989), Healy und Palepu (1993), Sankar und Subramanyam (2001)). Mit der vorliegenden Arbeit versuchen wir daher einen Beitrag zu der Debatte zu leisten, wie groß die Ermessensspielräume sein sollten, die dem Management zur Verfügung stehen. Hierbei geht es grundsätzlich um eine Abwägung zwischen dem Nutzen dieser Ermessensspielräume (Kommunikation privater Informationen) und deren Kosten (opportunistisches Verhalten des Managements) (Dye und Verrecchia (1995)). Ein Großteil der Arbeiten zu diesem Thema basieren auf dem Jones (1991)-Modell. Hierbei werden die sog. accruals in eine diskretionäre und eine nicht-diskretionäre Komponente unterteilt.10 Subramanyam (1996) zeigt beispielsweise, dass diese Ermessensspielräume im Schnitt die Wertrelevanz der Ergebnisgröße erhöhen, während Tucker und Zarowin (2006) zeigen, dass diskretionäre Ergebnisglättung seitens des Managements die Informationseffizienz der Aktienpreise erhöht. Guay et al. (1996) merken jedoch an, dass eine solche Zerlegung der accruals sehr fehlerbehaftet sein kann, so dass grundsätzliche Zweifel an der Verlässlichkeit solcher Aussagen bestehen. Ein möglicher Weg, diese Fehler zu vermeiden, besteht darin, spezifische Entscheidungen des Managements zu untersuchen (McNichols (2000)). Einige Autoren untersuchen beispielsweise den Teil der Kreditausfallrückstellungen von Banken bzw. der Verlustrückstellungen von Versicherungen, der sich auf das Ermessen des Managements zurückführen lässt (Wahlen (1994), Beaver und Engel (1996) und Beaver und Venkatachalam (2003) bzw. Petroni et al. (2000) und Beaver und McNichols (2001)). Der Vorteil eines solchen Vorgehens besteht darin, dass die Autoren ihre Expertise auf einem bestimmten Gebiet dazu nutzen können, die diskretionäre Komponente realistischer zu modellieren. In der vorliegenden Arbeit gehen wir einen ähnlichen Weg und untersuchen eine be10 Als accruals wird die Differenz aus Zahlungsüberschüssen (also Einzahlungen abzüglich Auszahlungen) und Gewinn (also Erträge abzüglich Aufwendungen) bezeichnet. Vgl. Jones (1991). 12 stimmte Rechnungslegungsgröße – die Pensionsverpflichtung (DBO). Einen Überblick über bisherige Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der Pensionsbilanzierung bietet dabei Glaum (2009). Die DBO bietet sich aus verschiedenen Gründen für unsere Analyse an. Zum einen hat sie einen erheblichen Einfluss auf die Bilanzstruktur der Unternehmen, zum anderen bestehen erhebliche Ermessensspielräume des Managements bei der Bestimmung ihrer Höhe. Hinzu kommt, dass Angaben zu den wesentlichen Parametern, die die Höhe der DBO bestimmen, durch die Unternehmen im Anhang eines IFRS-Abschlusses offenzulegen sind. Diverse Studien belegen, dass diese Parameter sich zwischen verschiedenen Unternehmen z. T. beträchtlich unterscheiden und dass deren Festlegung durch das Management beeinflusst wird (Blankley und Swanson (1995), Gopalakrishnan und Sugrue (1995), Godwin et al. (1996)). In Anlehnung an Hann et al. (2007) ermitteln wir daher zunächst den nicht-diskretionären Teil der DBO, indem wir die versicherungsmathematischen Annahmen des Managements durch ihre jeweiligen Branchenwerte ersetzen. Der diskretionäre Teil der DBO ergibt sich dann durch Subtraktion dieser Größe von der im Anhang offengelegten DBO. Ein Nachteil dieses Vorgehens besteht indes darin, dass die Höhe der DBO lediglich im Anhang offengelegt wird. Unsere Arbeit kann daher nicht dem Schrifttum zum earnings management im engeren Sinne zugeordnet werden, vielmehr sollte in diesem Zusammenhang eher von Rechnungslegungs-Management im Allgemeinen gesprochen werden. Hierbei stellt sich die Frage, inwiefern Abschlussadressaten Anhangangaben überhaupt wahrnehmen bzw. ob der Kapitalmarkt diese ähnlich bewertet wie Angaben in der Erfolgsrechnung bzw. in der Bilanz. Barth (1991) zeigt allerdings, dass Angaben zur Pensionsverpflichtung vom Markt in ähnlicher Weise wahrgenommen werden wie Angaben zu anderen – in der Bilanz erfassten – Verpflichtungen. Wir halten unser Vorgehen daher für grundsätzlich geeignet, die Frage zu beantworten, ob der Nutzen der Ermessensspielräume des Managements im Bereich der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen 13 die damit einhergehenden Kosten überwiegt. 4. Forschungsansatz 4.1. Ermittlung der Ermessenskomponente der DBO Die Ermittlung des Anteils der DBO, der auf Ermessensspielräume des Managements zurückzuführen ist (Im Folgenden DBOD ), geschieht in Anlehnung an Hann et al. (2007). Diese modellieren die diskretionäre Komponente DBOD als Differenz zwischen der im Anhang ausgewiesenen DBO und dem Teil der DBO, der gerade nicht auf Ermessen zurückzuführen ist (DBOX ). DBOX ergibt sich, indem die unternehmensspezifischen versicherungsmathematischen Annahmen in der folgenden Gleichung 1 durch ihre jeweiligen Branchenmediane ersetzt werden.11 Annahmegemäß lässt sich die DBO darstellen als12 DBO = ˆ (1 + g)N ) Pi,r,L (KW . (1 + i)N (1) Hierbei bezeichnet Pi,r,L den Barwertfaktor einer über den Zeitraum L mit einem Rentenfaktor r geometrisch fortschreitenden Rente bei einem Diskontierungszinssatz von i, formal ausgedrückt durch Pi,r,L = (1+i)L −(1+r)L (i−r)(1+i)L (Im Unterschied hierzu berücksichtigen Hann et al. (2007) den Rententrend bei den Zerlegung der DBO nicht; dies muss als methodische Schwäche ihres Ansatzes angesehen werden.). Mit L wird die durchschnittliche 11 12 Bei der Einteilung in Branchen orientieren wir uns an den Sektorvorgaben der Deutschen Börse AG. Vgl. Deutsche Börse AG (2010). Aus Gründen der Übersichtlichkeit unterdrücken wir an dieser Stelle sowohl den Zeitindex als auch den Unternehmensindex. 14 Lebenserwartung der Arbeitnehmer nach Renteneintritt bezeichnet, mit K der Anteil des heutigen Lohnniveaus W , das in N Jahren als Pension zu zahlen. Über den Faktor (1+g)N werden künftige Gehaltssteigerungen antizipiert. Zu beachten ist hierbei dass N für Arbeitnehmer und Pensionäre gleichermaßen gelten muss – es handelt sich also um eine durchschnittliche, gewichtete Restdienstzeit des Bestandes. Anders ausgedrückt ist ˆ (1 + g)N , die über einen Zeitraum die DBO der Barwert der prognostizierten Rente KW von L Jahren nach Renteneintritt zu zahlen ist. Die Ermittlung der Bewertungsparameter i, g und r ist unproblematisch, da diese direkt aus dem Anhang entnommen werden können. Für L und N ist dies nicht möglich, so dass hier Annahmen getroffen werden müssen: Annahme bzgl. L: Mitte der 2000er Jahre lag die durchschnittliche Lebenserwartung für 65-jährige Männer bei etwa 16,5 Jahren, während diese für 65-jährige Frauen etwa 20 Jahre betrug.13 Daher nehmen wir als durchschnittliche Restlebenszeit einen Wert von L = 18 Jahren an. Annahme bzgl. N: Das Durchschnittsalter in Deutschland betrug Mitte der 2000er Jahre etwa 42 Jahre14 , während das durchschnittliche Renteneintrittsalter bei etwa 62 Jahren15 lag. Dies würde eine Restdienstzeit N von 20 Jahren ergeben. Da sich N jedoch gleichermaßen auf Anwärter und Rentner bezieht, ermitteln wir zunächst einen Schätzer dafür, welcher Anteil der jeweiligen DBO auf Rentner entfällt. Hierzu werden die in der Periode angefallenen und im Anhang offengelegten Versorgungszahlungen V Z mit von der Fachvereinigung mathematischer Sachverständi” ger“ der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.“ bezogenen ” 13 14 15 Vgl. Angaben des Statistischen Bundesamts, abrufbar unter: http://www.destatis.de/ jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Bevoelkerung/ GeburtenSterbefaelle/Tabellen/Content50/LebenserwartungDeutschland,templateId= renderPrint.psml. Vgl. Statistisches Bundesamt (2007), S. 44. Vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund (2008), S. 68. 15 Rentenbarwertfaktoren RBF multipliziert. Der Anteil der DBO, der auf Rentner entfällt ergibt sich somit als λ= V Z · RBF . DBO (2) Der Anteil, der auf Anwärter entfällt beträgt dann ϕ = 1 − λ. Mit diesem wird die ursprüngliche Restdienstzeit von 20 Jahren multipliziert, so dass wir unternehmens- und periodenspezifische Schätzer für N in Abhängigkeit von ϕ erhalten. ˆ sind somit sämtliche Bestandteile von Gleichung 1 bekannt (i, r und g) Bis auf KW ˆ wie folgt ermittelt werden: bzw. werden angenommen (L und N ), daher kann KW N ˆ = DBO(1 + i) . KW Pi,r,L (1 + g)N (3) Ersetzt man nun in Gleichung 1 die versicherungsmathematischen Annahmen des Managements (i, r und g) durch ihre jeweiligen Industriemediane (i∗ , r∗ und g ∗ ), so erhält man mit DBOX den nicht-diskretionären Teil der DBO. DBOX = ˆ (1 + g ∗ )N ) Pi∗ ,r∗ ,L (KW . (1 + i∗ )N 16 (4) Durch Subtraktion der Form DBOD = DBO − DBOX (5) ergibt sich der Ermessensanteil an der Pensionsverpflichtung DBOD . 4.2. Wertrelevanztests 4.2.1. Vorbemerkung Um die Wertrelevanz der Ermessensspielräume des Managements bei der Bestimmung der DBO zu ermitteln, führen wir verschiedene Regressionen durch, bei denen die Marktkapitalisierung zum 31.12. die abhängige Variable darstellt. Eine Verwendung dieser Niveauvariable (im Gegensatz zur Verwendung von Renditen) ist für unsere Forschungsfrage angemessen, da wir die Wertrelevanz einer Bilanzposition untersuchen. Daneben steht eine solche Modellierung im Einklang mit anderen Beiträgen, die sich mit der Bilanzierung von Pensionen beschäftigen (Hann et al. (2007), Landsman (1986), Barth (1991), Barth et al. (1992)). Eine solche Spezifikation leidet indes an diversen ökonometrischen Problemen, insbesondere solche, die durch Heteroskedastizität und Größeneffekte verursacht werden. Um diesen Problemen Rechnung zu tragen werden sämtliche Variablen über die Umsatzerlöse standardisiert. Daneben verwenden wir Time Fixed Effects Panelregressionen mit White (1980)-Adjustment. 17 4.2.2. Einfluss der diskretionären Komponente Wir untersuchen zunächst die relative Wertrelevanz der Pensionsverpflichtung mit und ohne Ermessen. Hierzu vergleichen wir das korrigierte Bestimmtheitsmaß R2 sowie die Koeffizienten der folgenden Modelle I. und II. M ARCAPit = 2008 X αt It + β1 DBOit + β2 P Ait + β3 N Iit + β4 EM Pit t=2000 +β5 RDit + β6 T Ait + ut M ARCAPit = 2008 X (I.) αt It + β1 DBOX,it + β2 P Ait + β3 N Iit + β4 EM Pit t=2000 +β5 RDit + β6 T Ait + ut (II.) M ARCAPit bezeichnet die Marktkapitalisierung am 31.12., DBOit die Pensionsverpflichtung (Defined Benefit Obligation), DBOX,it den nicht-diskretionären Teil der DBO und P Ait den beizulegenden Zeitwert des Planvermögens. Mit It werden die Time Fixed Effects bezeichnet. Daneben nehmen wir die folgenden Kontrollvariablen in unser Modell auf: Mit N Iit wird das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bezeichnet, RDit steht für den Forschungs- und Entwicklungsaufwand, EM Pit für die Anzahl der Vollzeitmitarbeiter im Geschäftsjahresschnitt und T Ait für die Bilanzsumme. Wir nehmen N Iit auf, da Ohlson (1995) zeigt, dass die korrekte Spezifikation einer solchen Preisgleichung den Periodenerfolg berücksichtigen muss. EM Pit und RDit werden aufgenommen, um 18 die sog. service cost anomaly 16 zu berücksichtigen, während T Ait den angesprochenen Größeneffekten Rechnung tragen soll. In einem zweiten Schritt untersuchen wir den zusätzlichen Erklärungsgehalt der diskretionären Komponente durch Schätzung des Modells III.: M ARCAPit = 2008 X αt It + β1 DBOX,it + β2 DBOD,it + β3 P Ait + β4 N Iit t=2000 +β5 EM Pit + β6 RDit + β7 T Ait + ut (III.) Hierbei bezeichnet DBOD,it den Teil der DBO, der auf die Ermessensspielräume des Managements zurückzuführen ist. Alle anderen Variablen sind wie oben definiert. 4.2.3. Übergang auf verpflichtende IFRS-Anwendung Mit dem Übergang von einer freiwilligen Rechnungslegung nach IFRS bis zum Jahr 2004 auf die verpflichtende IFRS-Anwendung für kapitalmarktorientierte Unternehmen ab dem Jahr 2005 verbreitert sich die Anzahl an Unternehmen in unserem Sample substantiell. Der Verdacht liegt dabei nahe, dass die Unternehmen bei der erstmaligen Anwendung der IFRS in einem signifikant höheren Ausmaß Gebrauch von ihren Ermessensspielräumen machen, um sich einen guten Start“ in die IFRS-Rechnungslegung zu ” ermöglichen. Daher schätzen wir das folgende Modell IV. und untersuchen, ob es einen Unterschied zwischen diesen beiden Perioden gibt: 16 Die service cost anomaly bezieht sich auf den unerwarteten positiven Zusammenhang zwischen den service costs und dem Aktienpreis (Barth et al. (1992)). Subramanyam und Zhang (2001) zeigen, dass die Aufnahme von EM Pit und RDit in die Regressionsgleichung diese Anomalie beseitigt. 19 M ARCAPit = 2008 X αt It + β1 DBOX,it + β2 DBOD,it + β3 DBOD,it · P ost2004 + β4 P Ait t=2000 +β5 N Iit + β6 EM Pit + β7 RDit + β8 T Ait + ut (IV.) P ost2004 bezeichnet hierbei eine Dummyvariable, die für alle Jahre ab 2005 den Wert 1 annimmt und 0 sonst; Alle anderen Variablen sind wie weiter oben definiert. 4.2.4. Einfluss des Finanzierungsstatus Unternehmen, deren Pläne stark unterfinanziert sind, haben c. p. stärkere Anreize die DBO durch geschickte Wahl der versicherungsmathematischen Annahmen zu reduzieren. Daher untersuchen wir in Anlehnung an Hann et al. (2007) in einem letzten Schritt, ob es einen Unterschied hinsichtlich des Finanzierungsstatus der Verpflichtungen gibt. Das Ausmaß der Unterfinanzierung definieren wir als den nichtdiskretionären Teil der Verpflichtung DBOX abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens (P A), dividiert durch die offengelegte DBO. In der folgenden Schätzgleichung V. bezeichnet U F U N D dabei eine Dummyvariable, die den Wert 1 annimmt, sofern das Ausmaß der Unterfinanzierung über dessen Median liegt und 0 sonst: M ARCAPit = 2008 X αt It + β1 DBOX,it + β2 DBOD,it + β3 DBOD,it · U F U N D + β4 P Ait t=2000 +β5 N Iit + β6 EM Pit + β7 RDit + β8 T Ait + β9 U F U N D + ut (V.) 20 4.3. Datenbasis Die empirische Analyse basiert auf einem Sample, das sich aus den 160 Unternehmen der wesentlichen Indizes DAX, MDAX, TecDAX und SDAX des deutschen Kapitalmarkts zusammensetzt. Diese Indizes beinhalten die (nach Marktkapitalisierung) größten und meist gehandelten kapitalmarktorientierten deutschen Unternehmen, welche für kleinere Unternehmen oft als Benchmark hinsichtlich der Anwendung der IFRS-Regelungen dienen. Daneben bieten sich diese Unternehmen für eine Analyse an, da sie sowohl verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit, als auch unter Beobachtung von Analysten stehen. Die Beschränkung auf den deutschen Kapitalmarkt bietet den Vorteil, dass alle Unternehmen dem selben institutionellen und regulatorischen Umfeld entstammen und für alle Unternehmen die selben Enforcement-Mechanismen gelten (Ernstberger (2008), S. 14). Darüber hinaus berichtet zumindest seit Ende der 1990er Jahre eine hinreichend große Anzahl an Unternehmen nach IFRS, so dass ausreichend Beobachtungen für das Sample vorliegen. Glaum (2009) merkt daneben an, dass sich Studien zur Pensionsbilanzierung bisher fast ausschließlich auf US-amerikanische Daten und Regelungen beziehen. Diese Lücke versuchen wir mit dem vorliegendem Beitrag zu schließen. Zunächst werden im Einklang mit anderen Studien (Vgl. z.B. Leuz et al. (2003), Francis und Smith (2005) oder Pronobis et al. (2008)) sämtliche Banken und Versicherungen aus dem Sample ausgeschlossen, da deren Bilanzstruktur sich fundamental von der Bilanzstruktur anderer Unternehmen unterscheidet, so dass die Vergleichbarkeit der Unternehmen untereinander beeinträchtigt wäre. Grundlegende Bilanz- und GuV-Daten wurden für die resultierenden 123 Unternehmen aus der Hoppenstedt Bilanzdatenbank entnommen, während Daten zur Marktkapitalisierung der Datenbank Thomson Reuters Datastream entstammen. Die für unserer Analyse elementaren Anhangangaben zur DBO, zu den Diskontierungszinssätzen, den Gehalts- und Rententrends etc. mussten 21 hingegen von Hand zusammengetragen werden. Unser Sample beschränkt sich in zeitlicher Hinsicht auf die Jahre 2000-2008. Da nicht alle Unternehmen in sämtlichen betrachteten Jahren nach IFRS berichtet haben, ergeben sich zunächst 973 Firmenjahre, die den Grundstock unserer Analyse bilden. In einem nächsten Schritt werden sämtliche Beobachtungen eliminiert, in denen das jeweilige Unternehmen nicht kapitalmarktorientiert war bzw. in denen keine (oder nur ungenügende) Angaben zu den Pensionsverpflichtungen getätigt wurden. Anschließend ermitteln wir die Branchenmediane i∗ , g ∗ und r∗ für die Jahre 2000 bis 2008, wobei wir uns an der Sektoreneinteilung der Deutschen Börse AG orientieren.17 Wir haben uns dazu entschlossen, alle Sektoren, denen weniger als fünf Unternehmen zugeordnet wurden18 , von der Analyse auszuschließen, da eine geringere Anzahl an Unternehmen deutliche Zweifel an der Verlässlichkeit der so ermittelten Mediane aufkommen lässt. Für alle anderen Sektoren werden i∗ , g ∗ und r∗ für die Jahre ermittelt, in denen für mindestens fünf Unternehmen Beobachtungen vorliegen. Sämtliche Beobachtungen, für die dies nicht der Fall ist, werden ebenfalls ausgeschlossen. Insgesamt reduziert sich unser Sample durch diese Schritte auf 100 Unternehmen respektive 482 Firmenjahre. Um den Auswirkungen von Ausreißern Rechnung zu tragen, werden das 0,5-Perzentil und das 99,5-Perzentil winsorisiert (Tukey (1962), S. 18). 17 18 Die Deutsche Börse ordnet jedes notierte Unternehmen einem der folgenden Sektoren zu: Automobile, Basic Resources, Banks, Chemicals, Construction, Consumer, Financial Services, Food & Beverages, Industrial, Insurance, Media, Pharma & Healthcare, Retail, Software, Technology, Telecommunication, Transportation & Logistics, Utilities. Für weitere Informationen hierzu vgl. Deutsche Börse AG (2010). Hierbei handelt es sich neben den ohnehin ausgeschlossenen Sektoren Banks und Insurance um die Sektoren Basic Resources, Food & Beverages, Software, Technology, Telecommunication sowie Utilities. 22 5. Ergebnisse 5.1. Deskriptive Analyse Unternehmen können die Höhe der DBO über die Wahl der versicherungsmathematischen Annahmen beeinflussen: Ein höherer (niedrigerer) Zins bzw. geringere (höhere) Gehalts- und Rententrends gehen dabei einher mit einer geringeren (höheren) DBO. Gem. IAS 19.120A (n) hat jedes Unternehmen Angaben über diese Bewertungsparameter zu tätigen. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Entwicklung des Diskontierungszinssatzes, des Gehalts- und des Rententrends insgesamt. Da diese Entwicklung aggregiert über sämtliche Sektoren dargestellt wird, finden auch die Beobachtungen Berücksichtigung, die später aufgrund der mangelnden Sektorengröße ausgeschlossen wurden. Man erkennt zum einen, dass die Entwicklung der versicherungsmathematischen Annahmen gewiss nicht losgelöst von den ökonomischen Rahmenbedingungen erfolgt. Zum anderen erkennt man jedoch an der Standardabweichung und an der Bandbreite, dass große Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen bestehen. [Siehe hierzu Tabelle 1 im Appendix (S. 38)] Tabelle 2 stellt den Mittelwert der Bewertungsparameter differenziert nach Sektoren dar. Festzuhalten ist dabei, dass für das Gros der Sektoren erst mit dem Übergang zur verpflichtenden IFRS-Bilanzierung im Jahr 2005 eine zur Medianermittlung ausreichende Anzahl an Unternehmen beobachtet werden kann. [Siehe hierzu Tabelle 2 im Appendix (S. 39)] 23 Tabelle 3 gibt einen Überblick über die wesentlichen Charakteristika unseres Samples. Die Variablen sind dabei wie folgt definiert: M ARCAP bezeichnet die Marktkapitalisierung am 31.12., T A die Bilanzsumme, DBO die Pensionsverpflichtung (Defined Benefit Obligation), DBOX den nicht-diskretionären Teil der DBO und DBOD den Teil der DBO der gerade auf das Ermessen zurückzuführen ist. Mit N I wird das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bezeichnet, RD steht für den Forschungs- und Entwicklungsaufwand, EM P für die Anzahl der Vollzeitmitarbeiter im Geschäftsjahresschnitt und N für die gewichtete, durchschnittliche Restdienstzeit des Bestandes. Sämtliche Variablen mit Ausnahme von EM P und N wurden durch die Umsatzerlöse dividiert, um eine Standardisierung zu erreichen. [Siehe hierzu Tabelle 3 im Appendix (S. 40)] 5.2. Einfluss der diskretionären Komponente Tabelle 4 gibt einen Überblick über die Ergebnisse der Schätzungen von Modell I. und Modell II.. Die Schätzungen unterscheiden sich nur dahingehend, dass bei der ersten die DBO eine erklärende Variable darstellt, während diese bei der zweiten durch den nicht-diskretionären Teil der DBO (DBOX ) ersetzt wird. Sämtliche Variablen in Modell I. zeigen in die erwartete Richtung und sind signifikant auf dem p = 0, 02%-Niveau. Für Modell II. gilt dies analog – mit der Ausnahme, dass P A lediglich auf dem p = 0, 1%Niveau signifikant ist. Der Koeffizient von DBO (-2,149) ist dabei leicht geringer als der von DBOX (-1,964). [Siehe hierzu Tabelle 4 im Appendix (S. 41)] 24 Beim Vergleich der beiden Modell bietet sich ein Blick auf das R2 an. Für Modell I. ist dieses mit 54,59% marginal höher als für Modell II. mit 54,47%. Auch die drei angegebenen Informationskriterien sprechen tendenziell für eine Überlegenheit von Modell I., was als Indiz dafür gelten kann, dass der Kapitalmarkt die Ermessensspielräume des Managements honoriert. Ein einfacher Vergleich der R2 zweier Modelle ist jedoch mit diversen ökonometrischen Problemen behaftet (Greene (2003), S. 152-159 und Kennedy (2008), S. 87-88). Um zu überprüfen, ob die Differenz zwischen den R2 auf einem üblichen Niveau signifikant ist, haben wir daher einen Vuong (1989)-Test durchgeführt. Die Ergebnisse können Tabelle 5 entnommen werden. Deutlich positive Werte der Vuong ZStatistik sprechen dabei für eine Überlegenheit von Modell I., deutlich negative für eine Überlegenheit von Modell II.. Auf üblichen Signifikanzniveaus kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass Modell I. Modell II. überlegen ist (p = 0.203). [Siehe hierzu Tabelle 5 im Appendix (S. 42)] Zusammengefasst zeigt das Ergebnis, dass die Ermessensspielräume die Wertrelevanz der DBO zumindest nicht verschlechtern. Eine Überlegenheit im statistischen Sinne besteht indes nicht. In einem nächsten Schritt haben wir mit Modell III. den zusätzlichen Erklärungsgehalt der Ermessenskomponente untersucht – die Ergebnisse dieser Schätzung können Tabelle 6 entnommen werden. Wieder zeigen sämtliche Koeffizienten in die erwartete Richtung und sind signifikant auf dem p = 0, 01%-Niveau. Der Koeffizient vor DBOD ist dabei mit -5.789 etwa dreimal so groß wie der vor DBOX . Führt man sich die Dimensionen der beiden Variablen vor Augen (Vgl. Tabelle 3), verwundert dieses Ergebnis indes nicht. Im Einklang mit dem Ergebnis des Vergleichs der Modelle I. und II. zeigt auch diese Schätzung, dass der Kapitalmarkt die Ermessensspielräume des Managements bei der Bestimmung der Pensionsverpflichtung nicht bestraft, sondern tendenziell sogar hono- 25 riert. Daneben lässt sich festhalten, dass die auf Ermessensspielräume zurückzuführende Komponente der Pensionsverpflichtung in einer ähnlichen Art und Weise von Kapitalmarkt bewertet wird, wie die nicht-diskretionäre Komponente. [Siehe hierzu Tabelle 6 im Appendix (S. 42)] 5.3. Übergang auf verpflichtende IFRS-Anwendung Mit dem Übergang von freiwilliger auf verpflichtende Rechnungslegung nach IFRS im Jahr 2005 vergrößert sich unser Sample deutlich. Um zu überprüfen, ob das Management von Unternehmen, die erstmals einen IFRS-Abschluss erstellen, in größerem Ausmaß Gebrauch von den Ermessensspielräumen bei der Bestimmung der Pensionsverpflichtung macht, haben wir Modell IV. geschätzt. Die Ergebnisse dieser Schätzung können Tabelle 7 entnommen werden. Weder der Koeffizient für DBOD (-3.665) noch der Koeffizient für DBOD · P ost2004 (-2.521) sind signifikant auf üblichen Niveaus. Die Summe dieser Koeffizienten (-6.186), die den Koeffizienten für die Periode 2005-2008 darstellt, ist leicht größer als der Koeffizient für DBOD aus Modell III.. Aufgrund der fehlenden Signifikanz kann hieraus jedoch nicht unzweifelhaft darauf geschlossen werden, dass sich der Koeffizient für die Phase nach der Einführung der verpflichtenden IFRSRechnungslegung geändert habe. Insgesamt kann also nicht davon ausgegangen werden, dass Unternehmen, die erstmals einen IFRS-Abschluss erstellen, stärkeren Gebrauch von ihren Ermessensspielräumen machen. [Siehe hierzu Tabelle 7 im Appendix (S. 43)] 26 5.4. Einfluss des Finanzierungsstatus Die Anreize, die Höhe der Pensionsverpflichtung über eine geschickte Wahl der versicherungsmathematischen Annahmen (nach unten) zu beeinflussen, steigen mit dem Grad der Unterfinanzierung der Pläne. Um diese Hypothese zu überprüfen, haben wir Modell V. geschätzt. Die Ergebnisse können dabei Tabelle 8 entnommen werden. Der Koeffizient vor DBOD ist dabei derjenige, der für die Unternehmen mit den am wenigsten unterfinanzierten Plänen gilt. Er beträgt -12.528 und ist signifikant. Von Bedeutung ist daneben der gemeinsame Koeffizient für DBOD und DBOD · U F U N D (23.678). Dieser repräsentiert den Effekt für die Unternehmen, mit den am stärksten unterfinanzierten Plänen. Die Ermessensspielräume dieser Unternehmen werden vom Kapitalmarkt deutlich stärker wahrgenommen. Das Vorzeichen zeigt dabei in die entgegengesetzte Richtung, was einen positiven Zusammenhang zwischen der Höhe der Ermessensspielräume und der Marktkapitalisierung impliziert. [Siehe hierzu Tabelle 8 im Appendix (S. 44)] 5.5. Möglichkeiten und Grenzen der funktionalen Bestimmung von DBOD Grundsätzlich ist zu betonen, dass die Validität unserer Ergebnisse stark von der funktionalen Ermittlung der diskretionären Komponente der DBO abhängt. Diese geschieht gewiss nicht frei von Fehlern. Wir sind gezwungen Annahmen zu treffen, die einen Einfluss auf die Höhe von DBOD haben, insbesondere die grundsätzliche Annahme, dass sich die Ermessensspielräume durch Abweichung vom Branchenmedian bestimmen lassen sowie die Annahmen bezüglich der Lebenserwartung (L) und der durchschnittlichen Restdienstzeit (N ). Eine pauschale Restlebenszeit von 18 Jahren beispielsweise ist eine starke Vereinfachung. Sofern es hier Unterschiede zwischen den betrachteten Unterneh- 27 men gibt (und die gibt es zweifellos), ist DBOD fehlerbehaftet. Auch unser Schätzer der durchschnittlichen Restdienstzeit N basiert auf Annahmen, so dass auch hierdurch die Ermittlung der wahren“ diskretionären Komponente verfälscht wird. ” Wir schätzen daher eine weitere Regressionsgleichung, mit der wir den Anteil von DBOD bestimmen, der auf die grundsätzlichen Abweichungen zwischen berichteten versicherungsmathematischen Annahmen und den jeweiligen Branchenmedianen zurückgeht: DBOD,it ∗ ∗ = α + β1 (iit − i∗it ) + β2 (git − git ) + β3 (rit − rit ) + ut DBOit (VI.) Tabelle 9 zeigt das Ergebnis dieser Schätzung. Die Koeffizienten sind signifikant und zeigen in die erwartete Richtung. Von Bedeutung ist daneben der Wert von 97,9% für R2 . Dieser besagt, dass der mit Abstand größte Teil auf die Abweichungen zwischen den berichteten i, g und r und den Branchenwerten i∗ , g ∗ und r∗ zurückzuführen ist. Dieses Ergebnis zeigt, dass fehlerhafte Annahmen bezüglich L und N einen eher geringen Einfluss auf die Bestimmung von DBOD haben. DBOD wird im Wesentlichen von den Abweichungen zwischen den versicherungsmathematischen Annahmen der Unternehmen und den jeweiligen Sektorenwerten getrieben. [Siehe hierzu Tabelle 9 im Appendix (S. 45)] Um die Fehlerrobustheit unserer Modelle weiter zu überprüfen, haben wir einerseits sämtliche Modelle für ein auf die Jahre 2005-2008 verkürztes Sample geschätzt, und andererseits die Schätzungen ohne Winsorisierung bzw. mit Winsorisierung des oberen und des unteren Perzentils geschätzt. Für sämtliche getesteten Spezifikationen erhalten wir qualitativ gleichwertige Ergebnisse. 28 Zwei weitere Vereinfachungen, die zu Messfehlern und Fehlspezifikationen führen können, wollen wir an dieser Stelle jedoch nicht verschweigen: Sofern Unternehmen sowohl ausländische als auch inländische Pensionspläne aufweisen, haben wir die Annahme getroffen, dass die ausländischen Pläne vernachlässigbar sind. Die Bestimmung des Ermessensanteils der DBO basiert lediglich auf den inländischen versicherungsmathematischen Annahmen, obwohl gewiss auch die ausländischen einen Einfluss haben. Diese Vereinfachung halten wir indes für vertretbar, da lediglich ein sehr geringer Teil der betrachteten Unternehmen über ausländische Pensionsverpflichtungen verfügt und diese dann meist deutlich kleiner als die inländischen sind. Hinsichtlich der Anhangangaben der betrachteten Unternehmen ist festzuhalten, dass Zinssätze und Gehalts- bzw. Rententrends entgegen den Regelungen von IAS 19.120A (n) nicht immer in absoluten Prozentzahlen angegeben sind. Wir sehen uns hier in seltenen Fällen mit der Angabe von (wenn auch recht schmalen) Bandbreiten konfrontiert. In diesen Fällen treffen wir die Vereinfachung, dass der Mittelwert der Bandbreite den wahren Wert der jeweiligen Annahme darstellt. Dieser geht dann sowohl in die Bestimmung der Branchenwerte, als auch in die Bestimmung von DBOD ein. 6. Fazit Große Uneinigkeit besteht hinsichtlich der Fragestellung, wie viel Flexibilität dem Management bei der Erstellung eines IFRS-Abschlusses zugesprochen werden sollte. Auf der einen Seite wird argumentiert, dass Ermessensspielräume dazu genutzt werden können, die Bilanzstruktur und das Ergebnis zu manipulieren. Die andere Seite vertritt die Auffassung, dass diese Ermessensspielräume dazu dienen, unternehmensinterne Informationen besser an die Abschlussadressaten zu kommunizieren. Im vorliegenden Beitrag bestimmen wir für eine spezifische Rechnungslegungsgröße – die 29 Pensionsverpflichtung (DBO) – zunächst den Teil, der auf Ermessensausübung seitens des Managements zurückzuführen ist. Hierzu ersetzen wir die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen – Abzinsungssatz, Gehaltstrend und Rententrend – durch ihre jeweiligen Branchenmediane. Wir überprüfen, ob die so ermittelte Ermessenskomponente die Wertrelevanz der im Anhang offengelegten DBO erhöht oder vermindert. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Ermessensausübung durch das Management die Wertrelevanz zumindest nicht verschlechtert. Der Kapitalmarkt scheint diese Ermessensausübung sogar tendenziell zu honorieren. Die Möglichkeit die versicherungsmathematischen Annahmen an die Gegebenheiten des jeweiligen Unternehmens anzupassen, wird im Durchschnitt durch den Kapitalmarkt begrüßt. Zurückzuführen ist dieses Ergebnis u. E. darauf, dass das Management über private Kenntnisse über die jeweilige Verpflichtung verfügt, deren Kommunikation an die Abschlussadressaten zu entscheidungsnützlicheren Informationen führt. Daneben zeigen unsere Ergebnisse zum einen, dass es keinen Unterschied hinsichtlich der Ermessensausübung des Managements zwischen den Zeiträumen vor bzw. nach der Einführung der verpflichtenden IFRS-Bilanzierung für kapitalmarktorientierte Unternehmen ab dem Jahr 2005 gibt, und zum anderen, dass Unternehmen mit deutlich unterfinanzierten Pensionsplänen tendenziell eher die versicherungsmathematischen Annahmen beeinflussen, um die Höhe der Pensionsverpflichtung zu verringern. Dieses Ergebnis hat deutliche Implikationen für den Standardsettingprozess des IASB: Die Rechnungslegung sollte ein gewisses Maß an Flexibilität aufweisen, damit das Management die Möglichkeit erhält, private Informationen an die Abschlussadressaten zu kommunizieren. Daneben ergeben sich Implikationen für die Neuregelung der Pensionsbilanzierung durch das IASB-Projekt Post-employment benefits“: Im Rahmen dieses ” Projekts sollte der Standardsetter darauf achten, die Ermessensspielräume des Managements nur in den Punkten einzuschränken, in denen opportunistisches Verhalten nach- 30 weislich überwiegt (so z. B. bei der bilanziellen Behandlung versicherungsmathematischer Gewinne bzw. Verluste). 31 Literatur Accounting Standards Board (ASB) (2000) “Financial Reporting Standard (FRS) 17: Retirement Benefits”. Amen, Matthias (2007) “Simulation-Based Comparison of Existent IAS 19 Accounting Options”. European Accounting Review, 16 (2), 243–276. Barth, Mary E. (1991) “Relative measurement errors among alternative pension asset and liability measures”. The Accounting Review, 66 (3), 433–463. Barth, Mary E.; Beaver, William H. und Landsman, Wayne R. (1992) “The market valuation implications of net periodic pension cost components”. 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Appendix i 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Mittelwert 6,10 5,84 5,74 5,46 5,01 4,27 4,44 5,38 5,88 Median 6,00 6,00 5,75 5,50 5,00 4,25 4,50 5,50 5,90 Standardabweichung 0,32 0,38 0,32 0,30 0,41 0,29 0,28 0,39 0,48 Minimum 5,00 4,75 4,75 4,50 3,98 3,59 3,10 4,15 4,27 Maximum 6,50 6,50 6,02 6,00 6,00 5,75 5,52 6,60 8,00 Mittelwert 2,85 2,65 2,67 2,51 2,39 2,21 2,25 2,50 2,55 Median 3,00 2,75 2,75 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,61 Standardabweichung 0,49 0,71 0,75 0,76 0,82 0,90 0,92 0,99 0,97 Minimum 2,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Maximum 3,69 3,66 4,50 4,50 4,00 4,75 7,75 5,00 4,90 Mittelwert 1,90 1,85 1,81 3,28 1,59 1,58 1,62 1,76 1,91 Median 2,00 2,00 2,00 1,75 1,50 1,50 1,60 1,75 2,00 Standardabweichung 0,47 0,46 0,47 1,13 0,45 0,39 0,35 0,39 0,36 Minimum 1,25 1,20 0,30 0,00 0,00 0,90 0,88 1,00 1,00 Maximum 3,00 3,00 2,57 8,40 3,00 2,50 2,50 2,85 8,87 g r Tabelle 1: Entwicklung von i, g und r im Zeitablauf. 38 i∗ 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Automobile Chemicals Construction Consumer Financial Services Industrial Media Pharma & Healthcare Retail Transp. & Logistics 5,94 - 5,49 5,86 - 5,44 5,78 - 5,48 5,39 5,39 5,31 5,42 - 5,01 5,06 5,01 4,99 4,75 5,08 5,08 - 4,29 4,37 4,17 4,40 4,27 4,27 4,20 4,48 4,12 4,17 4,49 4,55 4,53 4,13 4,36 4,43 4,50 4,55 4,51 4,44 5,58 5,40 5,59 5,40 5,24 5,31 5,36 5,35 5,55 5,41 5,76 6,06 5,93 5,78 5,92 5,87 5,54 6,01 6,05 5,93 3,00 - 2,59 2,33 - 2,59 2,56 - 2,61 2,41 2,56 2,82 2,55 - 2,59 2,50 2,45 2,30 2,26 2,49 2,56 - 2,51 2,47 2,30 2,60 1,98 2,14 2,10 2,45 2,66 2,35 2,41 2,38 2,52 2,80 2,36 2,18 1,45 2,83 2,56 2,60 2,64 2,61 2,71 3,53 2,39 2,42 1,70 3,16 2,66 2,63 2,81 2,78 2,78 3,56 2,54 2,34 1,75 3,08 2,50 2,67 1,69 - 1,81 1,60 - 1,81 1,59 - 1,40 2,44 1,73 1,68 1,62 - 1,89 1,47 1,48 1,66 1,56 1,59 1,54 - 1,81 1,44 1,36 1,71 1,59 1,52 1,63 1,52 1,75 1,65 1,78 1,55 1,55 1,55 1,67 1,57 1,63 1,57 1,68 1,84 1,95 1,87 1,55 1,99 1,79 1,68 1,62 1,66 1,99 1,70 1,86 1,88 1,63 2,16 1,94 1,89 1,74 1,97 2,10 2,07 g∗ Automobile Chemicals Construction Consumer Financial Services Industrial Media Pharma & Healthcare Retail Transp. & Logistics r∗ Automobile Chemicals Construction Consumer Financial Services Industrial Media Pharma & Healthcare Retail Transp. & Logistics Tabelle 2: Entwicklung von i∗ , g ∗ und r∗ im Zeitablauf, differenziert nach Branchen. 39 M ARCAP TA PA DBO DBOX DBOD NI RD EM P (in Tausend) N (in Jahren) Mittelwert Median Stabw. Minimum Maximum 1,028 1,678 0,045 0,106 0,107 -0,001 0,075 0,016 34,620 7,526 0,625 0,899 0,011 0,071 0,070 0,000 0,066 0,000 7,867 1,753 1,417 4,030 0,076 0,104 0,106 0,011 0,131 0,025 74,874 5,443 0,019 0,292 0,000 0,000 0,000 -0,063 -0,990 0,000 0,000 0,000 15,297 59,419 0,391 0,542 0,565 0,054 0,676 0,163 524,803 20,000 Tabelle 3: Wesentliche Charakteristika der Datenbasis. 40 Dependent Variable: MARCAP Method: Panel Least Squares Sample: 2000 2008 Periods included: 9, Cross-sections included: 99 Total panel (unbalanced) observations: 449 White cross-section standard errors & covariance (d.f. corrected) P Modell I.: M ARCAPit = 2008 t=2000 αt It + β1 DBOit + β2 P Ait + β3 N Iit +β4 EM Pit + β5 RDit + β6 T Ait + ut Variable Coefficient Std. Error t-Statistic Prob. C DBO PA NI EMP RD TA 0.532825 −2.148596 1.204533 4.125958 −1.69 · e−6 6.662352 0.172323 0.110038 0.344770 0.488380 1.376958 8.11 · e−8 1.026844 0.009080 4.842188 −6.231978 2.466387 2.996429 −20.81202 6.488180 18.97800 0.0000 0.0000 0.0140 0.0029 0.0000 0.0000 0.0000 Mean dependent var S.D. dependent var Akaike info criterion Schwarz criterion Hannan-Quinn criter. 0.992357 1.298948 2.604484 2.741690 2.658567 Period fixed (dummy variables) R-squared Adj. R-squared S.E. of regression F-statistic Prob(F-statistic) 0.560048 0.545856 0.875364 39.46217 0.000000 Modell II.: M ARCAPit = P2008 t=2000 αt It + β1 DBOX,it + β2 P Ait + β3 N Iit +β4 EM Pit + β5 RDit + β6 T Ait + ut Variable Coefficient Std. Error t-Statistic Prob. C DBOX PA NI EMP RD TA 0.525322 −1.963728 1.056695 4.124981 −1.70 · e−6 6.566739 0.171923 0.110188 0.351286 0.558614 1.382543 8.69 · e−8 1.004610 0.008863 4.767511 −5.590112 1.891636 2.983618 −19.55998 6.536602 19.39738 0.0000 0.0000 0.0592 0.0030 0.0000 0.0000 0.0000 Mean dependent var S.D. dependent var Akaike info criterion Schwarz criterion Hannan-Quinn criter. 0.992357 1.298948 2.607129 2.744335 2.661212 Period fixed (dummy variables) R-squared Adj. R-squared S.E. of regression F-statistic Prob(F-statistic) 0.558882 0.544653 0.876523 39.27603 0.000000 Tabelle 4: Relative Wertrelevanz der Pensionsverpflichtung. 41 Modell I. Modell II. 0.5459 1.2731 0.2030 0.5447 Adj. R-Squared Vuong Z-Statistic p-value Tabelle 5: Vuong (1989)-Test zum Vergleich der Modelle I. und II.. Dependent Variable: MARCAP Method: Panel Least Squares Sample: 2000 2008 Periods included: 9, Cross-sections included: 99 Total panel (unbalanced) observations: 449 White cross-section standard errors & covariance (d.f. corrected) Modell III.: M ARCAPit = P2008 t=2000 αt It + β1 DBOX,it + β2 DBOD,it + β3 P Ait +β4 N Iit + β5 EM Pit + β6 RDit + β7 T Ait + ut Variable Coefficient Std. Error t-Statistic Prob. C DBOX DBOD PA NI EMP RD TA 0.527882 −2.139723 −5.789322 1.134035 4.133503 −1.70 · e−6 6.725172 0.173029 0.110226 0.337293 2.065376 0.437295 1.375105 7.56 · e−8 1.068802 0.009580 4.789108 −6.343803 −2.803035 2.593295 3.005955 −22.45484 6.292254 18.06148 0.0000 0.0000 0.0053 0.0098 0.0028 0.0000 0.0000 0.0000 Mean dependent var S.D. dependent var Akaike info criterion Schwarz criterion Hannan-Quinn criter. 0.992357 1.298948 2.607185 2.753538 2.664874 Period fixed (dummy variables) R-squared Adj. R-squared S.E. of regression F-statistic Prob(F-statistic) 0.560818 0.545604 0.875607 36.86161 0.000000 Tabelle 6: Zusätzliche Wertrelevanz der Ermessenskomponente. 42 Dependent Variable: MARCAP Method: Panel Least Squares Sample: 2000 2008 Periods included: 9, Cross-sections included: 99 Total panel (unbalanced) observations: 449 White cross-section standard errors & covariance (d.f. corrected) P Modell IV.: M ARCAPit = 2008 t=2000 αt It + β1 DBOX,it + β2 DBOD,it +β3 DBOD,it · P ost2004 + β4 P Ait + β5 N Iit +β6 EM Pit + β7 RDit + β8 T Ait + ut Variable Coefficient Std. Error t-Statistic Prob. C DBOX DBOD DBOD · P OST 2004 PA NI EMP RD TA 0.528457 −2.137548 −3.664535 −2.521463 1.120966 4.129601 −1.70 · e−6 6.707689 0.173158 0.110808 0.335223 2.920430 4.216216 0.424616 1.377596 7.50 · e−8 1.064739 0.009584 4.769101 −6.376500 −1.254793 −0.598039 2.639952 2.997686 −22.64788 6.299845 18.06766 0.0000 0.0000 0.2102 0.5501 0.0086 0.0029 0.0000 0.0000 0.0000 Mean dependent var S.D. dependent var Akaike info criterion Schwarz criterion Hannan-Quinn criter. 0.992357 1.298948 2.611527 2.767027 2.672821 Period fixed (dummy variables) R-squared Adj. R-squared S.E. of regression F-statistic Prob(F-statistic) 0.560868 0.544604 0.876570 34.48489 0.000000 Tabelle 7: Übergang auf verpflichtende IFRS-Anwendung. 43 Dependent Variable: MARCAP Method: Panel Least Squares Sample: 2000 2008 Periods included: 9, Cross-sections included: 99 Total panel (unbalanced) observations: 449 White cross-section standard errors & covariance (d.f. corrected) P Modell IV.: M ARCAPit = 2008 t=2000 αt It + β1 DBOX,it + β2 DBOD,it +β3 DBOD,it · U F U N D + β4 P Ait + β5 N Iit +β6 EM Pit + β7 RDit + β8 T Ait + β9 U F U N D + ut Variable Coefficient Std. Error t-Statistic Prob. C DBOX DBOD DBOD · U F U N D PA NI EMP RD TA UFUND 0.365130 −1.932723 −12.52822 36.20626 1.243569 4.113293 −1.18 · e−6 7.525593 0.176734 0.299807 0.133268 0.389621 2.953558 8.482752 0.587619 1.311814 1.51 · e−7 1.344575 0.009827 0.090552 2.739816 −4.960524 −4.241736 4.268221 2.116283 3.135577 −7.803780 5.597003 17.98413 3.310886 0.0064 0.0000 0.0000 0.0000 0.0349 0.0018 0.0000 0.0000 0.0000 0.0010 Mean dependent var S.D. dependent var Akaike info criterion Schwarz criterion Hannan-Quinn criter. 0.992357 1.298948 2.570634 2.735280 2.635533 Period fixed (dummy variables) R-squared Adj. R-squared S.E. of regression F-statistic Prob(F-statistic) 0.580337 0.563784 0.857912 35.05961 0.000000 Tabelle 8: Einfluss des Finanzierungsstatus. 44 Dependent Variable: DBOD /DBO Method: Panel EGLS (Cross-section weights) Sample: 2000 2008 Periods included: 9, Cross-sections included: 91 Total panel (unbalanced) observations: 408 Linear estimation after one-step weighting matrix Modell VI.: DBOD,it DBOit ∗ ) + β (r − r ∗ ) + u = α + β1 (iit − i∗it ) + β2 (git − git 3 it t it Variable Coefficient Std. Error t-Statistic Prob. C i − i∗ g − g∗ r − r∗ 0.000262 −14.25134 6.357272 8.303532 0.000318 0.108714 0.108036 0.167396 0.825143 −131.0902 58.84399 49.60399 0.4098 0.0000 0.0000 0.0000 Mean dependent var S.D. dependent var Sum squared resid Durbin-Watson stat 0.005315 0.408574 1.373289 1.184848 R-squared Adjusted R-squared S.E. of regression F-statistic Prob(F-statistic) 0.979541 0.979389 0.058303 6447.482 0.000000 Tabelle 9: Überprüfung der Fehlerrobustheit. 45 HHL-Arbeitspapiere / HHL Working Papers 103 Zülch, Henning; Salewski, Marcus (2010) Ermessensspielräume bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen: eine empirische Analyse deutscher IFRS-Bilanzierer 102 Scherzer, Falk (2010) On the Value of Individual Athletes in Team Sports 101 Wulf, Torsten; Brands, Christian; Meißner, Philip (2010) A Scenario-based Approach to Strategic Planning: Tool Description – 360° Stakeholder Feedback 100 Viellechner, Oliver; Wulf, Torsten (2010) Incumbent Inertia upon Disruptive Change in the Airline Industry: Causal Factors for Routine Rigidity and Top Management Moderators 99 Wulf, Torsten; Meißner, Philip; Bernewitz, Friedrich Frhr. von (2010) Future Scenarios for German Photovoltaic Industry 98 Wulf, Torsten; Meißner, Philip; Stubner, Stephan (2010) A Scenario-based Approach to Strategic Planning – Integrating Planning and Process Perspective of Strategy 97 Wulf, Torsten; Stubner, Stephan; Blarr, W. 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Henning (2010) Ambidexterity and the Concept of Fit in Strategic Management – Which Better Predicts Success? 88 Wulf, Torsten; Stubner, Stephan; Miksche, Jutta; Roleder, Kati (2010) Performance over the CEO Lifecycle – A Differentiated Analysis of Short and Long Tenured CEOs 87 Wulf, Torsten; Stubner, Stephan; Landau, Christian; Gietl, Robert (2010) Private Equity and Family Business – Can Private Equity Investors Add to the Success of Formerly Owned Family Firms? 86 Wulf, Torsten; Stubner, Stephan (2008) Executive Succession and Firm Performance – the Role of Position-specific Skills 85 Wulf, Torsten; Stubner, Stephan (2008) Unternehmernachfolge in Familienunternehmen – Untersuchungsmodell zur Analyse von Problemfeldern bei der Übergabe der Führungsrolle 84 Wulf, Torsten; Stubner, Stephan (2008) Executive Departure Following Acquisitions in Germany – an Empirical Analysis of Its Antecedents and Consequences 83 Zülch, Henning; Gebhardt, Ronny (2008) Politische Ökonomie der Rechnungslegung - Empirische Ergebnisse und kritische Würdigung des Forschungsansatzes 82 Zülch, Henning; Löw, Edgar; Burghardt, Stephan (2008) Zur Bedeutung von IFRS-Abschlüssen bei der Kreditvergabe von Banken an mittelständische Unternehmen 81 Suchanek, Andreas (2007) Die Relevanz der Unternehmensethik im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre 80 Kirchgeorg, Manfred; Jung, Kathrin (2007) User Behavior in Second Life: an Empirical Study Analysis and Its Implications for Marketing Practice 79 Freundt, Tjark (2007) Neurobiologische Erklärungsbeiträge zur Struktur und Dynamik des Markenwissens 78 Wuttke, Martina (2007) Analyse der Markteintrittsstrategien chinesischer Unternehmen in Mitteldeutschland am Beispiel von chinesischen Unternehmen im MaxicoM in Leipzig 77 La Mura, Pierfrancesco; Swiatczak, Lukasz (2007) Markovian Entanglement Networks 76 Suchanek, Andreas (2007) Corporate Responsibility in der pharmazeutischen Industrie 75 Möslein, Kathrin; Huff, Anne Sigismund (2006) Management Education and Research in Germany 74 Kirchgeorg, Manfred; Günther, Elmar (2006) Employer Brands zur Unternehmensprofilierung im Personalmarkt : eine Analyse der Wahrnehmung von Unternehmensmarken auf der Grundlage einer deutschlandweiten Befragung von High Potentials 73 Vilks, Arnis (2006) Logic, Game Theory, and the Real World 72 La Mura, Pierfrancesco; Olschewski, Guido (2006) Non-Dictatorial Social Choice through Delegation 71 Kirchgeorg, Manfred; Springer, Christiane (2006) UNIPLAN Live Trends 2006 : Steuerung des Kommunikationsmix im Kundenbeziehungszyklus ; eine branchenübergreifende Befragung von Marketingentscheidern unter besonderer Berücksichtigung der Live Communication. – 2., erw. Aufl. 70 Reichwald, Ralf; Möslein, Kathrin (2005) Führung und Führungssysteme 69 Suchanek, Andreas (2005) Is Profit Maximization the Social Responsibility of Business? Milton Friedman and Business Ethics 68 La Mura, Pierfrancesco (2005) Decision Theory in the Presence of Uncertainty and Risk 67 Kirchgeorg, Manfred; Springer, Christiane (2005), UNIPLAN LiveTrends 2004/2005 : Effizienz und Effektivität in der Live Communication ; eine Analyse auf Grundlage einer branchen-übergreifenden Befragung von Marketingentscheidern in Deutschland 66 Kirchgeorg, Manfred; Fiedler, Lars (2004) Clustermonitoring als Kontroll- und Steuerungsinstrument für Clusterentwicklungsprozesse - empirische Analysen von Industrieclustern in Ostdeutschland 65 Schwetzler, Bernhard (2004) Mittelverwendungsannahme, Bewertungsmodell und Unternehmensbewertung bei Rückstellungen 64 La Mura, Pierfrancesco; Herfert, Matthias (2004) Estimation of Consumer Preferences via Ordinal Decision-Theoretic Entropy 63 Wriggers, Stefan (2004) Kritische Würdigung der Means-End-Theorie im Rahmen einer Anwendung auf M-Commerce-Dienste 62 Kirchgeorg, Manfred (2003) Markenpolitik für Natur- und Umweltschutzorganisationen 61 La Mura, Pierfrancesco (2003) Correlated Equilibria of Classical Strategic Games with Quantum Signals 60 Schwetzler, Bernhard; Reimund, Carsten (2003) Conglomerate Discount and Cash Distortion: New Evidence from Germany 59 Winkler, Karsten (2003) Wettbewerbsinformationssysteme: Begriff, Anforderungen, Herausforderungen 58 Winkler, Karsten (2003) Getting Started with DIAsDEM Workbench 2.0: A Case-Based Tutorial 57 Lindstädt, Hagen (2002) Das modifizierte Hurwicz-Kriterium für untere und obere Wahrscheinlichkeiten ein Spezialfall des Choquet-Erwartungsnutzens 56 Schwetzler, Bernhard; Piehler, Maik (2002) Unternehmensbewertung bei Wachstum, Risiko und Besteuerung – Anmerkungen zum „Steuerparadoxon“ 55 Althammer, Wilhelm; Dröge, Susanne (2002) International Trade and the Environment: The Real Conflicts 54 Kesting, Peter (2002) Ansätze zur Erklärung des Prozesses der Formulierung von Entscheidungsproblemen 53 Reimund, Carsten (2002) Internal Capital Markets, Bank Borrowing and Investment: Evidence from German Corporate Groups 52 Fischer, Thomas M.; Vielmeyer, Uwe (2002) Vom Shareholder Value zum Stakeholder Value? Möglichkeiten und Grenzen der Messung von stakeholderbezogenen Wertbeiträgen 51 Fischer, Thomas M.; Schmöller, Petra; Vielmeyer, Uwe (2002) Customer Options – Möglichkeiten und Grenzen der Bewertung von kundenbezogenen Erfolgspotenzialen mit Realoptionen 50 Grobe, Eva (2003) Corporate Attractiveness : eine Analyse der Wahrnehmung von Unternehmensmarken aus der Sicht von High Potentials 49 Kirchgeorg, Manfred; Lorbeer, Alexander (2002) Anforderungen von High Potentials an Unternehmen – eine Analyse auf der Grundlage einer bundesweiten Befragung von High Potentials und Personalentscheidern 48 Kirchgeorg, Manfred; Grobe, Eva; Lorbeer, Alexander (2003) Einstellung von Talenten gegenüber Arbeitgebern und regionalen Standorten : eine Analyse auf der Grundlage einer Befragung von Talenten aus der Region Mitteldeutschland (not published) 47 Fischer, Thomas M.; Schmöller, Petra (2001) Kunden-Controlling – Management Summary einer empirischen Untersuchung in der Elektroindustrie 46 Althammer, Wilhelm; Rafflenbeul, Christian (2001) Kommunale Beschäftigungspolitik: das Beispiel des Leipziger Betriebs für Beschäftigungsförderung 45 Hutzschenreuter, Thomas (2001) Managementkapazitäten und Unternehmensentwicklung 44 Lindstädt, Hagen (2001) On the Shape of Information Processing Functions 43 Hutzschenreuter, Thomas; Wulf,Torsten (2001) Ansatzpunkte einer situativen Theorie der Unternehmensentwicklung 42 Lindstädt, Hagen (2001) Die Versteigerung der deutschen UMTS-Lizenzen – eine ökonomische Analyse des Bietverhaltens 41 Lindstädt, Hagen (2001) Decisions of the Board 40 Kesting, Peter (2001) Entscheidung und Handlung 39 Kesting, Peter (2001) Was sind Handlungsmöglichkeiten? – Fundierung eines ökonomischen Grundbegriffs 38 Kirchgeorg, Manfred; Kreller, Peggy (2000) Etablierung von Marken im Regionenmarketing – eine vergleichende Analyse der Regionennamen "Mitteldeutschland" und "Ruhrgebiet" auf der Grundlage einer repräsentativen Studie 37 Kesting, Peter (2000) Lehren aus dem deutschen Konvergenzprozess – eine Kritik des „Eisernen Gesetzes der Konvergenz“ und seines theoretischen Fundaments 36 Hutzschenreuter, Thomas; Enders, Albrecht (2000) Möglichkeiten zur Gestaltung internet-basierter Studienangebote im Markt für Managementbildung 35 Schwetzler, Bernhard (2000) Der Einfluss von Wachstum, Risiko und Risikoauflösung auf den Unternehmenswert 34 No longer available. There will be no reissue. 33 Löhnig, Claudia (1999) Wirtschaftliche Integration im Ostseeraum vor dem Hintergrund der Osterweiterung der Europäischen Union: eine Potentialanalyse 32 Fischer, Thomas M. (1999) Die Anwendung von Balanced Scorecards in Handelsunternehmen 31 Schwetzler, Bernhard; Darijtschuk, Niklas (1999) Unternehmensbewertung, Finanzierungspolitiken und optimale Kapitalstruktur 30 Meffert, Heribert (1999) Marketingwissenschaft im Wandel – Anmerkungen zur Paradigmendiskussion 29 Schwetzler, Bernhard (1999) Stochastische Verknüpfung und implizite bzw. maximal zulässige Risikozuschläge bei der Unternehmensbewertung 28 Fischer, Thomas M.; Decken, Tim von der (1999) Kundenprofitabilitätsrechnung in Dienstleistungsgeschäften – Konzeption und Umsetzung am Beispiel des Car Rental Business 27 Fischer, Thomas M. (2000) Economic Value Added (EVA) - Informationen aus der externen Rechnungslegung zur internen Unternehmenssteuerung? (rev. edition, July 2000) 26 Hungenberg, Harald; Wulf, Torsten (1999) The Transition Process in East Germany 25 Vilks, Arnis (1999) Knowledge of the Game, Relative Rationality, and Backwards Induction without Counterfactuals 24 Darijtschuk, Niklas (1998) Dividendenpolitik 23 Kreller, Peggy (1998) Empirische Untersuchung zur Einkaufsstättenwahl von Konsumenten am Beispiel der Stadt Leipzig 22 Löhnig, Claudia (1998) Industrial Production Structures and Convergence: Some Findings from European Integration 21 Schwetzler, Bernhard (1998) Unternehmensbewertung unter Unsicherheit – Sicherheitsäquivalentoder Risikozuschlagsmethode 20 Fischer, Thomas M.; Schmitz, Jochen A. (1998) Kapitalmarktorientierte Steuerung von Projekten im Zielkostenmanagement 19 Fischer, Thomas M.; Schmitz, Jochen A. (1998) Control Measures for Kaizen Costing - Formulation and Practical Use of the Half-Life Model 18 Schwetzler, Bernhard; Ragotzky, Serge (1998) Preisfindung und Vertragsbindungen bei MBO-Privatisierungen in Sachsen 17 Schwetzler, Bernhard (1998) Shareholder-Value-Konzept, Managementanreize und Stock Option Plans 16 Fischer, Thomas M. (1998) Prozeßkostencontrolling – Gestaltungsoptionen in der öffentlichen Verwaltung 15 Hungenberg, Harald (1998) Kooperation und Konflikt aus Sicht der Unternehmensverfassung 14 Schwetzler, Bernhard; Darijtschuk, Niklas (1998) Unternehmensbewertung mit Hilfe der DCF-Methode – eine Anmerkung zum „Zirkularitätsproblem“ 13 Hutzschenreuter, Thomas; Sonntag, Alexander (1998) Erklärungsansätze der Diversifikation von Unternehmen 12 Fischer, Thomas M. (1997) Koordination im Qualitätsmanagement – Analyse und Evaluation im Kontext der Transaktionskostentheorie 11 Schwetzler, Bernhard; Mahn, Stephan (1997) IPO´s: Optimale Preisstrategien für Emissionsbanken mit Hilfe von Anbot-Modellen 10 Hungenberg, Harald; Hutzschenreuter, Thomas; Wulf, Torsten (1997) Ressourcenorientierung und Organisation 9 Vilks, Arnis (1997) Knowledge of the Game, Rationality and Backwards Induction (Revised edition HHL Working Paper No. 25) 8 Kesting, Peter (1997) Visionen, Revolutionen und klassische Situationen – Schumpeters Theorie der wissenschaftlichen Entwicklung 7 Hungenberg, Harald; Hutzschenreuter, Thomas; Wulf, Torsten (1997) Investitionsmanagement in internationalen Konzernen - Lösungsansätze vor dem Hintergrund der Agency-Theorie 6 Hungenberg, Harald; Hutzschenreuter, Thomas (1997) Postreform - Umgestaltung des Post- und Telekommunikationssektors in Deutschland 5 Schwetzler, Bernhard (1996) Die Kapitalkosten von Rückstellungen zur Anwendung des ShareholderValue-Konzeptes in Deutschland 4 Hungenberg, Harald (1996) Strategische Allianzen im Telekommunikationsmarkt 3 Vilks, Arnis (1996) Rationality of Choice and Rationality of Reasoning (rev. Edition, September 1996) 2 Schwetzler, Bernhard (1996) Verluste trotz steigender Kurse? - Probleme der Performancemessung bei Zinsänderungen 1 Meffert, Heribert (1996) Stand und Perspektiven des Umweltmanagement in der betriebswirtschaftlichen Forschung und Lehre