HEIRATEN IN ABU DHABI, V.A.E. Allgemeines Deutsche, die sich
Transcrição
HEIRATEN IN ABU DHABI, V.A.E. Allgemeines Deutsche, die sich
Stand: Dezember 2016 Merkblatt Eheschließung in den Vereinigten Arabischen Emiraten Die nachfolgenden Hinweise beruhen auf den Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in den VAE und sollen als erste Orientierungshilfe für deutsche Staatsangehörige dienen, die in den VAE die Ehe schließen wollen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Es wird den Verlobten daher empfohlen, rechtzeitig (mindestens sechs Monate vorher) bei dem örtlichen ausländischen Trauungsorgan verbindliche Auskünfte zu den genauen Formalitäten einzuholen. Deutsche, die sich legal in Abu Dhabi bzw. in Dubai und den nördlichen Emiraten aufhalten (auch Touristen), können in den Vereinigten Arabischen Emiraten heiraten. Für Christen besteht die Möglichkeit der Eheschließung in einer der örtlichen Kirchen. Ein wesentlicher Unterschied zu einer kirchlichen Trauung in Deutschland liegt darin, dass die kirchliche Trauung in den VAE keine standesamtliche Trauung voraussetzt, sondern diese ersetzt. Eheschließungen vor Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Generalkonsulat) im Ausland sind nicht zulässig. Evangelische Gemeinde deutscher Sprache in den V.A.E. (Pfarrer Moritz Drucker) Telefon: +971 (0)50 996 9463 E-Mail: [email protected] Webseite: http://kirchevae.com/lebensschritte/#1461133209871-5dff160b-7629 Katholische Kirche Abu Dhabi (Pfarrer Reinhold Sahner) Telefon: +971 (0)55 859 6238 E-Mail: [email protected] Webseite: http://katholischekirche-vae.org St. Andrew’s Church (Reverend Canon Andrew Thompson) Telefon: +971 (0)2 446 1631 E-Mail: [email protected] Webseite: http://standrewauh.org/life-events/weddings/ St Joseph’s Cathedral Telefon: +971 (0)2 446 1929 E-Mail: [email protected] Webseite: http://www.stjosephsabudhabi.org/sacraments/#marriage Ehen können auch vor dem Scharia Gericht in Abu Dhabi geschlossen werden: Abu Dhabi Judicial Department (ADJD) (near Zayed Sports City, Musaffah Street, P.O. Box 84, Abu Dhabi) Telefon: +971 (0)2 651 2222 E-Mail: [email protected] https://www.abudhabi.ae/portal/public/en/citizens/family/marriage/gen_info6?docName=ADEGP_DF_1 43778_EN&_adf.ctrl-state=t0k74hvdc_4&_afrLoop=11815150758508615#! Stand: Dezember 2016 Vor Eheschließung Zuerst benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Hierunter versteht man eine amtliche Bescheinigung, dass dem Eheschluss kein Ehehindernis, insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit oder ein Eheverbot, entgegensteht. Die Zuständigkeit für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses liegt beim Standesamt an Ihrem aktuellen gemeldeten deutschen Wohnsitz, sonst an Ihrem zuletzt gemeldeten deutschen Wohnsitz. Hatten Sie noch nie Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Es empfiehlt sich, vor Zusammenstellung aller Dokumente unmittelbar mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu treten und zu klären, welche Unterlagen dort vorzulegen sind. Sofern der Antrag nicht persönlich beim Standesamt in Deutschland gestellt wird, bedarf die Unterschrift des Antragstellers (deutscher Verlobter) auf dem Antragsformular der Unterschriftsbeglaubigung z.B. durch eine deutsche Auslandsvertretung. Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung eines Antrags auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses in der Regel benötigt: - ausgefülltes Antragsformular (ggf. mit beglaubigter Unterschrift des Antragstellers) beglaubigte Passkopien beider Verlobter Geburtsurkunden* beider Verlobter Ledigkeitsnachweis* und ggf. auch eidesstattliche Erklärung* zum Familienstand des/der ausländischen Verlobten Heirats- und Scheidungsurkunde* eventueller Vorehen *Urkunden sind in Form von „notariellen Urkunden“ vorzulegen (ggf. deutsche Übersetzung sowie Überbeglaubigung erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu unser Merkblatt zu Legalisation und Apostille) Sofern der emiratische Standesbeamte eine konsularische Bescheinigung verlangt, beachten Sie bitte, dass die deutschen Auslandsvertretungen solche nur auf der Grundlage des standesamtlichen Ehefähigkeitszeugnisses ausstellen. Eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes mit Angabe des Personenstandes reicht für die Ausstellung einer Konsularbescheinigung nicht aus. Sie benötigen folgende Unterlagen: - Ehefähigkeitszeugnis im Original mit einer Kopie - Kopien der Reisepässe beider Verlobten Mitwirkung der deutschen Auslandsvertretung Die Unterschriftsbeglaubigung auf Ihrem Antragsformular sowie die konsularische Bescheinigung können von der zuständigen Auslandsvertretung ausgestellt werden. Antragsteller mit Wohnsitz im Emirat Abu Dhabi wenden sich mit ihrem Anliegen an die Botschaft in Abu Dhabi. Eine Terminvereinbarung ist bei der Botschaft nicht erforderlich, bitte beachten Sie die Öffnungszeiten (Sonntag bis Donnerstag, 09.00-12.00 Uhr). Antragsteller, die in Dubai und den nördlichen Emiraten wohnhaft sind, wenden sich an das Generalkonsulat in Dubai und buchen ihren Termin unter diesem Link: Terminbuchung beim Generalkonsulat Dubai An der Botschaft Abu Dhabi können die anfallenden Gebühren entweder bar in AED oder per Kreditkarte (nur Visa, Mastercard) in EUR bezahlt werden. Am Generalkonsulat Dubai können die anfallenden Gebühren ausschließlich bar in AED gezahlt werden. Stand: Dezember 2016 Nach Eheschließung Eine in den VAE nach Ortsrecht geschlossene Ehe ist in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Es wird empfohlen, Ihre von den VAE Behörden ausgestellte Heiratsurkunde vor Verwendung in Deutschland zunächst vorbeglaubigen und durch die zuständige deutsche Auslandsvertretungen legalisieren zu lassen. Für die Vorbeglaubigung ist das Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate zuständig. Gegebenenfalls - sofern die Urkunde nicht auch in Englisch ausgestellt ist, was in der Regel von deutschen Behörden akzeptiert wird - ist auch die Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Die im Ausland geschlossene Ehe kann auf Antrag in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden (Merkblatt Eheregister), ggf. muss zur Führung eines gemeinsamen Ehenamens eine gesonderte Namenserklärung vor einem deutschen Standesbeamten oder in der Botschaft zur Weiterleitung an das Standesamt abgegeben werden. Sollten Sie in Deutschland noch einen Meldewohnsitz haben, können Sie sich auch direkt an Ihr zuständiges Standesamt wenden.