Brandschutzordnung DIN 14096

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Brandschutzordnung DIN 14096
Brandschutzordnung DIN 14096
Brandschutzberatung
Wolfgang Schönherr
Seidenkotten 27
45659 Recklinghausen
Tel 02361 5824638
Handy 017126895963
[email protected]
Zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger Brandschutz
(FH Bochum / ZVEI / ISA –Reg.Nr. 05 0025)
Brandschutzordnung DIN 14096
Rechtsgrundlagen
§ 10 Arbeitsschutzgesetz
Der Arbeitgeber hat gemäß § 10 Abs. 1 des
Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) vom 07.08.1996 (BGBl. I Nr.
43 S. 1246) in der zur Zeit gültigen Fassung entsprechend der
Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Zahl der Beschäftigten
die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe,
Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten
erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer
Personen Rechnung zu tragen.
Regelungen / Normen:
DIN 14096 Brandschutzordnung (Teile A, B und C)
Brandschutzordnung DIN 14 096
§ 36 Krankenhausbauverordnung
(1) Der Betreiber des Krankenhauses hat der Bauaufsichtsbehörde
mindestens einen fachkundigen Betriebsangehörigen zu
benennen, der für die Betriebssicherheit der technischen Anlagen
und die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu sorgen hat.
(3) Der Betreiber des Krankenhauses hat im Einvernehmen mit der
für den Brandschutz zuständigen Behörde eine
Brandschutzordnung aufzustellen.
(5) Das Personal des Krankenhauses ist jährlich mindestens einmal
zu belehren über:
1. die Anordnung und Bedienung der Feuerlöschgeräte, der
Feuerlösch-, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen und
2. die Brandschutzordnung, insbesondere über das Verhalten bei
einem Brand.
Brandschutzordnung DIN 14096
Arbeitgeber
Verantwortlich für den Brandschutz
Brandschutzbeauftragte / -r (externe Beauftragung möglich)
Beratung des Arbeitgebers in allen Angelegenheiten des Brandschutzes
(z. B. Brandschutzordnung, Unterweisungen, Selbsthilfekräfte
organisieren, Beratung bei Bauvorhaben, Brandschutzeinrichtungen,
etc.)
Brandschutzordnung DIN 14096
Teil A: Aushang
Teil B: Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben
Teil C: Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Brandschutzordnung DIN 14 096
• Phase 1
Erstellung der Brandschutzordnung und Abstimmung mit der
Feuerwehr
• Phase 2
Einführung und Schulung (Teile B und Teil C)
• Phase 3 (fortlaufender Prozess)
Wiederkehrende Schulung der Mitarbeiter und Führungskräfte
Übungen durchführen
Fortschreibung der Brandschutzordnung
Teil A
Aushang
Tel.
Interner Hausnotruf
mit „markanter“
Rufnummer
Brandschutzordnung DIN 14 096
Teil B: Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben
•
Brandverhütung
•
Brand- und Rauchausbreitung
•
Rettungswege im Gebäude
•
Flächen für die Feuerwehr
•
Brandmelde- und Löscheinrichtungen
•
Verhalten im Brandfall
Brand melden
Alarmsignale und Anweisungen beachten
(Brandalarmstufen, Entwarnung)
Ablaufplan „Brandalarm im ........“
In Sicherheit bringen
Löschversuche unternehmen
Brandschutzordnung Teil B
Brandverhütung
Schäden
an
der
elektrischen
Installation
(Funkenbildung,
Schmorgerüche etc.) oder elektrischen Geräten sofort der
Haustechnik bzw. Medizintechnik melden.
Es ist untersagt, selbst Reparaturen an elektrischen Anlagen
vorzunehmen, diese dürfen nur durch zuständige Fachleute mit der
entsprechenden Sachkunde abgestellt werden.
Brandschutzordnung Teil B
Brandverhütung
Es dürfen keine privaten Elektrogeräte ohne Genehmigung und Überprüfung
der Haustechnik mitgebracht und in Betrieb genommen werden.
Brandschutzordnung Teil B
Brandverhütung
Elektrogeräte
Elektrogeräte
Brandschutzordnung Teil B
Brandverhütung
Fernseher
Elektrokabel
Brandschutzordnung Teil B
Brandverhütung
Kerzen, Adventsgestecke u. ä. dürfen - auch in der Oster-,
Advents- und Weihnachtszeit - nicht entzündet werden.
Brandschutzordnung Teil B
Brandverhütung
Entzündete Streichhölzer, Zigaretten o. ä. nicht in Papierkörbe werfen,
sondern ausschließlich in Aschenbecher ablegen
Brandschutzordnung Teil B
Brandverhütung
Aschenbecher wiederum ausschließlich in den Metallbehältern
mit Deckel aus Metall entleeren. Reinigungskräfte sammeln diese
getrennt bis zur Entsorgung (Entsorgungskette) in Metallbehältern
ein.
Brandschutzordnung Teil B
Brand- und Rauchausbreitung
Feuerschutz- und Rauchschutztüren verhindern, dass sich Rauch oder
Feuer im Brandfall im Gebäude ausbreiten und somit Menschen durch
Verrauchung der Rettungswege oder Feuereinwirkung in Gefahr geraten.
Schließbereiche der Türen nicht mit Betten, Gegenständen,
Möbeln oder Versorgungscontainern versperren.
Handauslösung
Brandschutzordnung Teil B
Brand- und Rauchausbreitung
Brandschutzordnung Teil B
Melde- und Löscheinrichtungen
Hausinterner Notruf
Es besteht ein hausinterner Notruf zur Pforte über
Tel. 111 Klinik Mitte
der jederzeit vorrangig vom Personal der Information abgefragt
wird.
Brandschutzordnung Teil B
Verhalten im Brandfall
Ruhe bewahren ! (Kein unüberlegtes Handeln )
Reaktionskette beachten:
1. Brand / Notfall melden !
2. Gefährdete Personen (Patienten, Mitarbeiter) warnen /
in Sicherheit bringen
Wohin ? - Räumung zur anderen Stationsseite –
3. Löschversuch unternehmen (keine Eigengefährdung)
4. Feuerwehr einweisen
Brandschutzordnung Teil B
Brand melden
1. Betätigen Sie sofort den nächsten
Handfeuermeldermelder
der Brandmeldeanlage
2. und melden Sie das Schadensereignis
der Pforte über die
hausinterne Notrufnummer
Klinik Mitte 111 (z. Zt. noch nicht in Betrieb)
Notruf der Feuerwehr 0 - 112
• Brandalarmstufe 1
Nur im betroffen Alarmbereich (Geschoss / Station /
Funktionsbereich) sind besondere Maßnahmen durchzuführen,
die übrigen Mitarbeiter bereiten sich auf eine mögliche
Brandalarmstufe 2 vor.
Brandalarmstufe 1
Wie wird Ihnen diese bekannt gegeben?
über Telefon / Lautsprecheranlage
„Achtung! 1000 in ihrem Arbeitsbereich ggfls. noch/
Meldergruppe und Meldernummer“
Brandalarmstufe 1
Was wird von Ihnen erwartet ?
- Telefon Stationsdienstzimmer besetzen (keine Privatgespräche !)
- Arbeitsbereich aufsuchen
- Arbeitsbereich kontrollieren (sehen, riechen)
- Rückmeldung an Pforte über hausinternen Notruf
- Personal, welches Dienstende hat, verbleibt am Arbeitsplatz
Brandalarmstufe 2
•Brandalarmstufe 2
Das gesamte Gebäude ist von der Brandalarmstufe 2 betroffen, es
sind die nach Brandschutzordnung und gesondert angeordneten
Maßnahmen durchzuführen.
Brandalarmstufe 2
Wie wird Ihnen diese bekannt gegeben?
Über die elektrische Lautsprecheranlage
„Achtung 2000! Station / Funktionsbereich“
Brandalarmstufe 2
Was wird von Ihnen erwartet ?
- Telefon Stationsdienstzimmer besetzen (keine Privatgespräche !)
- Arbeitsbereich aufsuchen
- Arbeitsbereich kontrollieren (sehen, riechen)
- Rückmeldung an Pforte über hausinternen Notruf
- Möglichen Übergang zum Evakuierungsplan vorbereiten!
- Personal, welches Dienstende hat, verbleibt am Arbeitsplatz
Entwarnung
Wie wird Ihnen diese bekannt gegeben?
Über die elektrische Lautsprecheranlage / Telefon:
„Achtung! Die Störung ist beendet“
praktische Unterweisungen
praktische Unterweisungen
Geschossplan: Pflegegeschosse
Räumung bei Gefahr durch Feuer oder Rauch
– wohin soll geräumt werden?
– womit soll geräumt werden?
Evakuierungstuch
Bei Bestellung Spezialmatratzen beachten !
(Übergrößen etc.)
z. B. abgeschrägte Matratzen zur
besseren Bedienung
Bettentransport bedeutet:
Flur durch Betten versperrt!
Bettentransport bedeutet:
Bettentransport bedeutet:
Flur durch Betten versperrt!
Türen ausreichend breit ?
Brandschutzordnung DIN 14 096
Teil C: Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
•
Brandverhütung
•
Alarmplan
•
Sicherheitsmaßnahmen für Patienten
•
Löschmaßnahmen
•
Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
•
Nachsorge
Teil C: Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Brandverhütung:
Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer (Bestellung, Aufgaben)
Funktionen mit Aufgaben im Brandfall:
Erfordert eine Alarmorganisation für den Brandalarm (während und außerhalb
der allgemeinen Arbeitszeiten):
Brandalarmstufe 1
- Erkunder Brandschutz (Haus- und Medizintechnik )
- Einweiser Brandschutz (Haus- und Medizintechnik )
- Schichtleitungen Pflegestationen / Personal im Nachtdienst
- Personal der Pforte / Information
Brandalarmstufe 2
- Koordinierender Arzt (KO-Arzt)
- Koordinierender Pflegedienst (KO-Pflegedienst)
Brandschutzordnung DIN 14 096
Krankenhauseinsatzleitung
Einweiser Brandschutz
Schadensereignisse mit
hohem Koordinierungsaufwand bzw. von bes.
Bedeutung
Routinefälle
Koordinierender-Arzt
KoordinierenderPflegedienst
Erkunder
Personal Krankenhaus
Kompetenzen und Unterstellungen regeln!
externe Hilfe über BMA oder 112
interne Alarmierung der Pforte über FAT,
Funktionen über Dect-Telefon
Auslösung BMA
Feuerwehr
Pforte
Brandalarmstufe 1
Pforte alarmiert gem.
Brandschutzordnung
Brandalarmstufe 1
Einsatzleitung Feuerwehr
Kleinbrand, Falschalarm BMA
Schadenfeuer, Gefahr für ...
Einsatzende
Brandeinsatz
Brandalarmstufe 2
Einsatzkräfte
Brandschutz-Einweiser
Personal im Bereich der
Brandmeldung
Einsatzleitung Feuerwehr
- Einweiser Brandschutz
- KO- Arzt
- KO Pflegedienst
-Selbsthilfekräfte
-Personal Krankenhaus
Krankenhauseinsatzleit
ung
Pforte alarmiert auf
Anweisung gem.
Brandschutzordnung
Brandalarmstufe 2
Alarmierung der KEL
auf Anweisung des
Einweisers
Brandschutz

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