Brandschutzordnung DIN 14096
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Brandschutzordnung DIN 14096
Brandschutzordnung DIN 14096 Brandschutzberatung Wolfgang Schönherr Seidenkotten 27 45659 Recklinghausen Tel 02361 5824638 Handy 017126895963 [email protected] Zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger Brandschutz (FH Bochum / ZVEI / ISA –Reg.Nr. 05 0025) Brandschutzordnung DIN 14096 Rechtsgrundlagen § 10 Arbeitsschutzgesetz Der Arbeitgeber hat gemäß § 10 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) vom 07.08.1996 (BGBl. I Nr. 43 S. 1246) in der zur Zeit gültigen Fassung entsprechend der Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Regelungen / Normen: DIN 14096 Brandschutzordnung (Teile A, B und C) Brandschutzordnung DIN 14 096 § 36 Krankenhausbauverordnung (1) Der Betreiber des Krankenhauses hat der Bauaufsichtsbehörde mindestens einen fachkundigen Betriebsangehörigen zu benennen, der für die Betriebssicherheit der technischen Anlagen und die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu sorgen hat. (3) Der Betreiber des Krankenhauses hat im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde eine Brandschutzordnung aufzustellen. (5) Das Personal des Krankenhauses ist jährlich mindestens einmal zu belehren über: 1. die Anordnung und Bedienung der Feuerlöschgeräte, der Feuerlösch-, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen und 2. die Brandschutzordnung, insbesondere über das Verhalten bei einem Brand. Brandschutzordnung DIN 14096 Arbeitgeber Verantwortlich für den Brandschutz Brandschutzbeauftragte / -r (externe Beauftragung möglich) Beratung des Arbeitgebers in allen Angelegenheiten des Brandschutzes (z. B. Brandschutzordnung, Unterweisungen, Selbsthilfekräfte organisieren, Beratung bei Bauvorhaben, Brandschutzeinrichtungen, etc.) Brandschutzordnung DIN 14096 Teil A: Aushang Teil B: Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Teil C: Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Brandschutzordnung DIN 14 096 • Phase 1 Erstellung der Brandschutzordnung und Abstimmung mit der Feuerwehr • Phase 2 Einführung und Schulung (Teile B und Teil C) • Phase 3 (fortlaufender Prozess) Wiederkehrende Schulung der Mitarbeiter und Führungskräfte Übungen durchführen Fortschreibung der Brandschutzordnung Teil A Aushang Tel. Interner Hausnotruf mit „markanter“ Rufnummer Brandschutzordnung DIN 14 096 Teil B: Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben • Brandverhütung • Brand- und Rauchausbreitung • Rettungswege im Gebäude • Flächen für die Feuerwehr • Brandmelde- und Löscheinrichtungen • Verhalten im Brandfall Brand melden Alarmsignale und Anweisungen beachten (Brandalarmstufen, Entwarnung) Ablaufplan „Brandalarm im ........“ In Sicherheit bringen Löschversuche unternehmen Brandschutzordnung Teil B Brandverhütung Schäden an der elektrischen Installation (Funkenbildung, Schmorgerüche etc.) oder elektrischen Geräten sofort der Haustechnik bzw. Medizintechnik melden. Es ist untersagt, selbst Reparaturen an elektrischen Anlagen vorzunehmen, diese dürfen nur durch zuständige Fachleute mit der entsprechenden Sachkunde abgestellt werden. Brandschutzordnung Teil B Brandverhütung Es dürfen keine privaten Elektrogeräte ohne Genehmigung und Überprüfung der Haustechnik mitgebracht und in Betrieb genommen werden. Brandschutzordnung Teil B Brandverhütung Elektrogeräte Elektrogeräte Brandschutzordnung Teil B Brandverhütung Fernseher Elektrokabel Brandschutzordnung Teil B Brandverhütung Kerzen, Adventsgestecke u. ä. dürfen - auch in der Oster-, Advents- und Weihnachtszeit - nicht entzündet werden. Brandschutzordnung Teil B Brandverhütung Entzündete Streichhölzer, Zigaretten o. ä. nicht in Papierkörbe werfen, sondern ausschließlich in Aschenbecher ablegen Brandschutzordnung Teil B Brandverhütung Aschenbecher wiederum ausschließlich in den Metallbehältern mit Deckel aus Metall entleeren. Reinigungskräfte sammeln diese getrennt bis zur Entsorgung (Entsorgungskette) in Metallbehältern ein. Brandschutzordnung Teil B Brand- und Rauchausbreitung Feuerschutz- und Rauchschutztüren verhindern, dass sich Rauch oder Feuer im Brandfall im Gebäude ausbreiten und somit Menschen durch Verrauchung der Rettungswege oder Feuereinwirkung in Gefahr geraten. Schließbereiche der Türen nicht mit Betten, Gegenständen, Möbeln oder Versorgungscontainern versperren. Handauslösung Brandschutzordnung Teil B Brand- und Rauchausbreitung Brandschutzordnung Teil B Melde- und Löscheinrichtungen Hausinterner Notruf Es besteht ein hausinterner Notruf zur Pforte über Tel. 111 Klinik Mitte der jederzeit vorrangig vom Personal der Information abgefragt wird. Brandschutzordnung Teil B Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren ! (Kein unüberlegtes Handeln ) Reaktionskette beachten: 1. Brand / Notfall melden ! 2. Gefährdete Personen (Patienten, Mitarbeiter) warnen / in Sicherheit bringen Wohin ? - Räumung zur anderen Stationsseite – 3. Löschversuch unternehmen (keine Eigengefährdung) 4. Feuerwehr einweisen Brandschutzordnung Teil B Brand melden 1. Betätigen Sie sofort den nächsten Handfeuermeldermelder der Brandmeldeanlage 2. und melden Sie das Schadensereignis der Pforte über die hausinterne Notrufnummer Klinik Mitte 111 (z. Zt. noch nicht in Betrieb) Notruf der Feuerwehr 0 - 112 • Brandalarmstufe 1 Nur im betroffen Alarmbereich (Geschoss / Station / Funktionsbereich) sind besondere Maßnahmen durchzuführen, die übrigen Mitarbeiter bereiten sich auf eine mögliche Brandalarmstufe 2 vor. Brandalarmstufe 1 Wie wird Ihnen diese bekannt gegeben? über Telefon / Lautsprecheranlage „Achtung! 1000 in ihrem Arbeitsbereich ggfls. noch/ Meldergruppe und Meldernummer“ Brandalarmstufe 1 Was wird von Ihnen erwartet ? - Telefon Stationsdienstzimmer besetzen (keine Privatgespräche !) - Arbeitsbereich aufsuchen - Arbeitsbereich kontrollieren (sehen, riechen) - Rückmeldung an Pforte über hausinternen Notruf - Personal, welches Dienstende hat, verbleibt am Arbeitsplatz Brandalarmstufe 2 •Brandalarmstufe 2 Das gesamte Gebäude ist von der Brandalarmstufe 2 betroffen, es sind die nach Brandschutzordnung und gesondert angeordneten Maßnahmen durchzuführen. Brandalarmstufe 2 Wie wird Ihnen diese bekannt gegeben? Über die elektrische Lautsprecheranlage „Achtung 2000! Station / Funktionsbereich“ Brandalarmstufe 2 Was wird von Ihnen erwartet ? - Telefon Stationsdienstzimmer besetzen (keine Privatgespräche !) - Arbeitsbereich aufsuchen - Arbeitsbereich kontrollieren (sehen, riechen) - Rückmeldung an Pforte über hausinternen Notruf - Möglichen Übergang zum Evakuierungsplan vorbereiten! - Personal, welches Dienstende hat, verbleibt am Arbeitsplatz Entwarnung Wie wird Ihnen diese bekannt gegeben? Über die elektrische Lautsprecheranlage / Telefon: „Achtung! Die Störung ist beendet“ praktische Unterweisungen praktische Unterweisungen Geschossplan: Pflegegeschosse Räumung bei Gefahr durch Feuer oder Rauch – wohin soll geräumt werden? – womit soll geräumt werden? Evakuierungstuch Bei Bestellung Spezialmatratzen beachten ! (Übergrößen etc.) z. B. abgeschrägte Matratzen zur besseren Bedienung Bettentransport bedeutet: Flur durch Betten versperrt! Bettentransport bedeutet: Bettentransport bedeutet: Flur durch Betten versperrt! Türen ausreichend breit ? Brandschutzordnung DIN 14 096 Teil C: Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben • Brandverhütung • Alarmplan • Sicherheitsmaßnahmen für Patienten • Löschmaßnahmen • Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr • Nachsorge Teil C: Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Brandverhütung: Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer (Bestellung, Aufgaben) Funktionen mit Aufgaben im Brandfall: Erfordert eine Alarmorganisation für den Brandalarm (während und außerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten): Brandalarmstufe 1 - Erkunder Brandschutz (Haus- und Medizintechnik ) - Einweiser Brandschutz (Haus- und Medizintechnik ) - Schichtleitungen Pflegestationen / Personal im Nachtdienst - Personal der Pforte / Information Brandalarmstufe 2 - Koordinierender Arzt (KO-Arzt) - Koordinierender Pflegedienst (KO-Pflegedienst) Brandschutzordnung DIN 14 096 Krankenhauseinsatzleitung Einweiser Brandschutz Schadensereignisse mit hohem Koordinierungsaufwand bzw. von bes. Bedeutung Routinefälle Koordinierender-Arzt KoordinierenderPflegedienst Erkunder Personal Krankenhaus Kompetenzen und Unterstellungen regeln! externe Hilfe über BMA oder 112 interne Alarmierung der Pforte über FAT, Funktionen über Dect-Telefon Auslösung BMA Feuerwehr Pforte Brandalarmstufe 1 Pforte alarmiert gem. Brandschutzordnung Brandalarmstufe 1 Einsatzleitung Feuerwehr Kleinbrand, Falschalarm BMA Schadenfeuer, Gefahr für ... Einsatzende Brandeinsatz Brandalarmstufe 2 Einsatzkräfte Brandschutz-Einweiser Personal im Bereich der Brandmeldung Einsatzleitung Feuerwehr - Einweiser Brandschutz - KO- Arzt - KO Pflegedienst -Selbsthilfekräfte -Personal Krankenhaus Krankenhauseinsatzleit ung Pforte alarmiert auf Anweisung gem. Brandschutzordnung Brandalarmstufe 2 Alarmierung der KEL auf Anweisung des Einweisers Brandschutz