G:\ZEITUNG\Amtsblatt-Nummer 13

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G:\ZEITUNG\Amtsblatt-Nummer 13
Amtsblatt
für die Stadt Bad Liebenwerda
Jahrgang 13
Bad Liebenwerda, Mittwoch, den 25.10.2006
Nummer 13
Inhaltsverzeichnis:
Amtliche Bekanntmachungen:
Tagesordnung zur 6. Stadtverordnetenversammlung am 01.11.2006
Hinweis auf die Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg zum Windeignungsgebiet W 44 – Möglenz
Die Stadt Bad Liebenwerda weist auf folgende Bekanntmachung des
Landesumweltamtes Brandenburg vom 17.10.2006, erschienen am
18.10.2006 im Amtlichen Anzeiger (Beilage zum Amtsblatt Brandenburg) und in der Elbe-Elster-Rundschau, hin:
Amtliche Bekanntmachungen
Die 6. Stadtverordnetenversammlung findet am Mittwoch, den 01.11.2006 um
17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Bad Liebenwerda statt.
Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen (WKA) in 04931 Möglenz
(Windeignungsgebiet W 44 – Möglenz)
Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg vom 17. Oktober 2006
Die Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen Standortentwicklung GmbH & Co. KG,
Weinbergstraße 22, 16259 Beiersdorf-Freudenberg beantragt die Genehmigung nach § 4
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Möglenz, Flur 3, Flurstücke 206/56 und 236/54, 2 WKA zu errichten und zu
betreiben.
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von 2 WKA des
Typs Vestas V90 mit einem Rotordurchmesser von 90 m und einer Nabenhöhe von 105
m. Die Leistung je Anlage beträgt 2 MWel .
Tagesordnung zur 6. Stadtverordnetenversammlung am 01.11.2006
-öffentlicher TeilPunkt 1: Eröffnung und Begrüßung
Punkt 2: Einwohner-Fragestunde
Punkt 3: Anträge zur Niederschrift über die 5. Stadtverordnetenversammlung am 13.09.2006
-öffentlicher TeilPunkt 4: Bestätigung des Sitzungskalenders 2007
Punkt 5: Bericht über den Anlauf des Schuljahres 2006/2007
Berichterstatterin: Frau Stiehler
Punkt 6: Bildung des Schulbezirkes für das Grundschulzentrum Bad Liebenwerda ab dem
Schuljahr 2007/2008 , Berichterstatterin: Frau Stiehler
Punkt 7: Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung der Sporthalle an dem
Grundschulzentrum Bad Liebenwerda und der Oberschule Thalberg
Berichterstatterin: Frau Stiehler
Punkt 8: Antrag der Schulkonferenz des Grundschulzentrums Bad Liebenwerda Riesaer
Straße 5-7 auf Errichtung einer verlässlichen Halbtagsschule mit Hort und ergänzenden
Angeboten (VHG), Berichterstatterin: Frau Stiehler
Punkt 9: Künftige Unterhaltung und Bewirtschaftung der Kegelbahn in Bad Liebenwerda,
Berichterstatter: Herr Bragulla
Punkt 10: 1. Nachtragssatzung zum Haushalt 2006, Berichterstatter: Herr Engelmann
Punkt 11:Unterstützung beantragter Ortsteilfeste, Berichterstatter: Herr Engelmann
Punkt 12: Beschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt bad Liebenwerda
hier: Modifizierung, Berichterstatter: Herr Bragulla
Punkt 13: Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines
Sondergebietes „Hotelanlage Bieligkhof“ Fischergasse in Bad Liebenwerda
Berichterstatter: Herr Bragulla
Punkt 14: Grundsatzbeschluss über den Ersatzneubau oder den ersatzlosen Rückbau der
Brücke über den Mühlgraben in Bad Liebenwerda an der „Wäscherei“, Bauwerk LIB-03,
Berichterstatter: Herr Bragulla
Punkt 15: Entgeltordnung für das Elster-Natoureum Maasdorf
Berichterstatter: Herr Engelmann
Punkt 16: Künftige Nutzung von Räumen in der Riesaer Str. 14 durch die
Arbeitslosen-Service-Einrichtung, Berichterstatterin: Frau Ziehlke
Punkt 17: Mitgliedschaft im Gesunde-Städte-Netzwerk
Berichterstatter: Herr Engelmann
Punkt 18: Umsetzung der Aufgaben im Rahmen der Mitgliedschaft im Gesunde-StädteNetzwerk, Berichterstatter: Herr Engelmann
Punkt 19: Bekanntgaben der Verwaltung
Punkt 20: Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sowie der Ortsbürgermeister
Die Inbetriebnahme der Anlage ist im II. Quartal 2007 vorgesehen.
I. Auslegung
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden einen Monat vom
26.10.2006 bis 27.11.2006 im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd,
Genehmigungsverfahrensstelle, Von-Schön-Straße 7 in 03050 Cottbus und in der Stadtverwaltung Bad Liebenwerda,Bauamt, Markt 1 in 04924 Bad Liebenwerda ausgelegt und
können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
II. Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 26.10.2006
bis einschließlich 11.12.2006 schriftlich bei einer der vorgenannten Stellen erhoben werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf
besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
III. Erörterungstermin
Die form- und fristgerechten Einwendungen werden in einem Erörterungstermin am
31.01.2007 um 10:00 Uhr im Saal des Gasthauses Schirrmeister, Hauptstraße 14, 04931
Möglenz erörtert. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird
der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen,
dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder
von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
IV. Hinweise
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich
berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und
Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung
der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt
werden.
Für das Vorhaben wurde gemäß § 3c i. V. m. § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Es wurde
festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen sowie die
Begründung für das Entfallen der UVP-Pflicht können im Landesumweltamt Brandenburg,
Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Von-Schön-Straße 7 in 03050
Cottbus eingesehen werden.
Tagesordnung zur 6. Stadtverordnetenversammlung am 01.11.2006
-nichtöffentlicher TeilPunkt 1: Anträge zur Niederschrift über die 5. Stadtverordnetenversammlung am 13.09.2006
-nichtöffentlicher TeilPunkt 2: Vergabe von Bauleistungen für die Umsetzung des Gewässertourismusprojektes,
Los 3.1.a Bootsanleger in Bad Liebenwerda und Ortsteile –nachträgliche Beschlussfassung
Berichterstatter: Herr Bragulla
Punkt 3: Bekanntgaben der Verwaltung
Punkt 4: Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
V. Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S.
3830), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1865)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung
über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom
29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 21. Juni
2005 (BGBl. I S. 1666)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619)
Das nächste Amtsblatt erscheint am Mittwoch, den 22.11.2006,
Redaktionsschluss ist am Freitag, den 17.11.2006
Impressum
Herausgeber: Stadt Bad Liebenwerda, Der Bürgermeister, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda.
Fax: 035341/ 155-420, E-mail: [email protected]
Satz/Druck: Werbung & Druck Rosenhahn, Torgauer Straße 14, 04924 Bad Liebenwerda
Fax: 035341/ 10446, E-mail: [email protected]
Vertrieb: Regio Print Vertrieb GmbH, Straße der Jugend, 03042 Cottbus
Das Amtsblatt erhält jeder Haushalt der Stadt Bad Liebenwerda kostenlos zugestellt.
Zusätzliche Exemplare sind bei der Stadt Bad Liebenwerda, Rathaus, Markt 1,
04924 Bad Liebenwerda, Zimmer 1, erhältlich.
Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd - Genehmigungsverfahrensstelle
Thomas Richter • Bürgermeister
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