G:\ZEITUNG\Amtsblatt-Nummer 13
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G:\ZEITUNG\Amtsblatt-Nummer 13
Amtsblatt für die Stadt Bad Liebenwerda Jahrgang 13 Bad Liebenwerda, Mittwoch, den 25.10.2006 Nummer 13 Inhaltsverzeichnis: Amtliche Bekanntmachungen: Tagesordnung zur 6. Stadtverordnetenversammlung am 01.11.2006 Hinweis auf die Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg zum Windeignungsgebiet W 44 – Möglenz Die Stadt Bad Liebenwerda weist auf folgende Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg vom 17.10.2006, erschienen am 18.10.2006 im Amtlichen Anzeiger (Beilage zum Amtsblatt Brandenburg) und in der Elbe-Elster-Rundschau, hin: Amtliche Bekanntmachungen Die 6. Stadtverordnetenversammlung findet am Mittwoch, den 01.11.2006 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Bad Liebenwerda statt. Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen (WKA) in 04931 Möglenz (Windeignungsgebiet W 44 – Möglenz) Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg vom 17. Oktober 2006 Die Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen Standortentwicklung GmbH & Co. KG, Weinbergstraße 22, 16259 Beiersdorf-Freudenberg beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Möglenz, Flur 3, Flurstücke 206/56 und 236/54, 2 WKA zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von 2 WKA des Typs Vestas V90 mit einem Rotordurchmesser von 90 m und einer Nabenhöhe von 105 m. Die Leistung je Anlage beträgt 2 MWel . Tagesordnung zur 6. Stadtverordnetenversammlung am 01.11.2006 -öffentlicher TeilPunkt 1: Eröffnung und Begrüßung Punkt 2: Einwohner-Fragestunde Punkt 3: Anträge zur Niederschrift über die 5. Stadtverordnetenversammlung am 13.09.2006 -öffentlicher TeilPunkt 4: Bestätigung des Sitzungskalenders 2007 Punkt 5: Bericht über den Anlauf des Schuljahres 2006/2007 Berichterstatterin: Frau Stiehler Punkt 6: Bildung des Schulbezirkes für das Grundschulzentrum Bad Liebenwerda ab dem Schuljahr 2007/2008 , Berichterstatterin: Frau Stiehler Punkt 7: Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung der Sporthalle an dem Grundschulzentrum Bad Liebenwerda und der Oberschule Thalberg Berichterstatterin: Frau Stiehler Punkt 8: Antrag der Schulkonferenz des Grundschulzentrums Bad Liebenwerda Riesaer Straße 5-7 auf Errichtung einer verlässlichen Halbtagsschule mit Hort und ergänzenden Angeboten (VHG), Berichterstatterin: Frau Stiehler Punkt 9: Künftige Unterhaltung und Bewirtschaftung der Kegelbahn in Bad Liebenwerda, Berichterstatter: Herr Bragulla Punkt 10: 1. Nachtragssatzung zum Haushalt 2006, Berichterstatter: Herr Engelmann Punkt 11:Unterstützung beantragter Ortsteilfeste, Berichterstatter: Herr Engelmann Punkt 12: Beschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt bad Liebenwerda hier: Modifizierung, Berichterstatter: Herr Bragulla Punkt 13: Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes „Hotelanlage Bieligkhof“ Fischergasse in Bad Liebenwerda Berichterstatter: Herr Bragulla Punkt 14: Grundsatzbeschluss über den Ersatzneubau oder den ersatzlosen Rückbau der Brücke über den Mühlgraben in Bad Liebenwerda an der „Wäscherei“, Bauwerk LIB-03, Berichterstatter: Herr Bragulla Punkt 15: Entgeltordnung für das Elster-Natoureum Maasdorf Berichterstatter: Herr Engelmann Punkt 16: Künftige Nutzung von Räumen in der Riesaer Str. 14 durch die Arbeitslosen-Service-Einrichtung, Berichterstatterin: Frau Ziehlke Punkt 17: Mitgliedschaft im Gesunde-Städte-Netzwerk Berichterstatter: Herr Engelmann Punkt 18: Umsetzung der Aufgaben im Rahmen der Mitgliedschaft im Gesunde-StädteNetzwerk, Berichterstatter: Herr Engelmann Punkt 19: Bekanntgaben der Verwaltung Punkt 20: Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sowie der Ortsbürgermeister Die Inbetriebnahme der Anlage ist im II. Quartal 2007 vorgesehen. I. Auslegung Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden einen Monat vom 26.10.2006 bis 27.11.2006 im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Von-Schön-Straße 7 in 03050 Cottbus und in der Stadtverwaltung Bad Liebenwerda,Bauamt, Markt 1 in 04924 Bad Liebenwerda ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. II. Einwendungen Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 26.10.2006 bis einschließlich 11.12.2006 schriftlich bei einer der vorgenannten Stellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. III. Erörterungstermin Die form- und fristgerechten Einwendungen werden in einem Erörterungstermin am 31.01.2007 um 10:00 Uhr im Saal des Gasthauses Schirrmeister, Hauptstraße 14, 04931 Möglenz erörtert. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. IV. Hinweise Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Für das Vorhaben wurde gemäß § 3c i. V. m. § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen sowie die Begründung für das Entfallen der UVP-Pflicht können im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Von-Schön-Straße 7 in 03050 Cottbus eingesehen werden. Tagesordnung zur 6. Stadtverordnetenversammlung am 01.11.2006 -nichtöffentlicher TeilPunkt 1: Anträge zur Niederschrift über die 5. Stadtverordnetenversammlung am 13.09.2006 -nichtöffentlicher TeilPunkt 2: Vergabe von Bauleistungen für die Umsetzung des Gewässertourismusprojektes, Los 3.1.a Bootsanleger in Bad Liebenwerda und Ortsteile –nachträgliche Beschlussfassung Berichterstatter: Herr Bragulla Punkt 3: Bekanntgaben der Verwaltung Punkt 4: Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung V. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1865) Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619) Das nächste Amtsblatt erscheint am Mittwoch, den 22.11.2006, Redaktionsschluss ist am Freitag, den 17.11.2006 Impressum Herausgeber: Stadt Bad Liebenwerda, Der Bürgermeister, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda. Fax: 035341/ 155-420, E-mail: [email protected] Satz/Druck: Werbung & Druck Rosenhahn, Torgauer Straße 14, 04924 Bad Liebenwerda Fax: 035341/ 10446, E-mail: [email protected] Vertrieb: Regio Print Vertrieb GmbH, Straße der Jugend, 03042 Cottbus Das Amtsblatt erhält jeder Haushalt der Stadt Bad Liebenwerda kostenlos zugestellt. Zusätzliche Exemplare sind bei der Stadt Bad Liebenwerda, Rathaus, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda, Zimmer 1, erhältlich. Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd - Genehmigungsverfahrensstelle Thomas Richter • Bürgermeister 1