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Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH ABE RAD-GUTACHTEN NR. KBA STAND DESIGN GRÖSSE ZU RAD-ARTIKEL-NR. EGZ1__28 48927 NG4 03/2014 G 6½J x 16H2 LK 4x98 ET 28 EGZ1SA28 BITTE BEACHTEN Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde, säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 03/2014 WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN! 1. VOR MONTAGE DER REIFEN 1.1 1.2 1.3 1.4 Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen. Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile nach DIN freigegeben. Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe). Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen beachten. 2. NACH MONTAGE DER REIFEN 2.1 2.2 2.3 Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen. Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten beschriebenen Stellen verwenden. Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !! 3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN 3.1 3.2 3.3 3.4 Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform? Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ? Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im Fahrzeug empfohlen). Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren durchdrehen lassen! 4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER 4.1 4.2 4.3 Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel entfernen. Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen. Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung). 5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER 5.1 5.2 Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden. Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 03/2014 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 48927*04 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6½ J x 16 H2 Typ: EG4Z Inhaber der ABE und Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH DE-53721 Siegburg Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 48927*04 Die ABE-Nr. 48927 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 16 H2 , Typ EG4Z, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0007-12-WIRD/N4 vom 06.03.2014 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 53 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 06.03.2014 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 31.03.2014 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0007-12-WIRD/N4, zur Genehmigung vorgelegt am: 12.03.2014 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 48927*04 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien 14-TAAP-0442 Seite: 1 von 6 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 48927 366-0007-12-WIRD/N4 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH 396843/0000 53721 Siegburg Art: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Typ: EG4Z Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert. Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich. EGZ2SA45541 EGZ2SA35601 EGZ1SA28581 EGZ2SA35541 EGZ1SA35581 EGZ2SA35571 EGZ2SA45601 I. Übersicht Ausführung EGZ1SA28O581 EGZ1SA28581 EGZ1SA35O581 EGZ1SA35581 EGZ2SA35O541 EGZ2SA35541 EGZ2SA45O541 EGZ2SA45541 EGZ2SA35O561 EGZ2SA35561 EGZ2SA45O561 EGZ2SA45561 EGZ2SA35O566 EGZ2SA35566 EGZ2SA45O566 EGZ2SA45566 EGZ2SA35O571 EGZ2SA35571 Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring PCD100 ET28 PCD100 ET28 PCD98 ET35 PCD98 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET45 PCD100 ET45 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET45 PCD100 ET45 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET45 PCD100 ET45 PCD100 ET35 PCD100 ET35 ohne ohne ohne ohne Ø54.1/Ø60.1 Ø54.1/Ø60.1 Ø54.1/Ø60.1 Ø54.1/Ø60.1 Ø56.1/Ø60.1 Ø56.1/Ø60.1 Ø56.1/Ø60.1 Ø56.1/Ø60.1 Ø56.6/Ø60.1 Ø56.6/Ø60.1 Ø56.6/Ø60.1 Ø56.6/Ø60.1 Ø57.1/Ø60.1 Ø57.1/Ø60.1 Lochkreis (mm) / -zahl 98/4 98/4 98/4 98/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 Mittenl Einoch preß(mm) tiefe (mm) 58,1 58,1 58,1 58,1 54,1 54,1 54,1 54,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,6 56,6 56,6 56,6 57,1 57,1 28 28 35 35 35 35 45 45 35 35 45 45 35 35 45 45 35 35 zul. Radlast (kg) 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. zul. Abroll umf. (mm) 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 gültig ab Fertig. Datum 10/12 07/12 10/12 07/12 10/12 07/12 10/12 07/12 10/12 07/12 10/12 07/12 10/12 07/12 10/12 07/12 10/12 07/12 Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 EGZ2SA35O591 EGZ2SA35591 EGZ2SA35O601 EGZ2SA35601 EGZ2SA45O601 EGZ2SA45601 EGZ3SA46O634 EGZ3SA46634 EGZ3SA15O651 EGZ3SA15651 EGZ3SA25O651 EGZ3SA25651 I.1. PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET45 PCD100 ET45 PCD108 ET46 PCD108 ET46 PCD108 ET15 PCD108 ET15 PCD108 ET25 PCD108 ET25 Ø59.1/Ø60.1 Ø59.1/Ø60.1 ohne ohne ohne ohne Ø63.4/Ø70.1 Ø63.4/Ø70.1 ohne ohne ohne ohne 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 108/4 108/4 108/4 108/4 108/4 108/4 59,1 59,1 60,1 60,1 60,1 60,1 63,4 63,4 65,1 65,1 65,1 65,1 35 35 35 35 45 45 46 46 15 15 25 25 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 Beschreibung der Sonderräder Antragsteller : AEZ Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Hersteller : AEZ Leichtmetallräder GmbH : : 53721 Siegburg Handelsmarke : ENZO G Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 8,6 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung EGZ1SA35581: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : EG4Z Radausführung : -- : PCD108 ET46 Radgröße : -- : 6 1/2 J X 16 H2 Typzeichen : KBA 48927 : -- Einpreßtiefe : -- : ET46 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 07.12 Herkunftsmerkmal : -- : made in Germany ww. MII Gießereikennzeichnung : -- : HS ww. CO Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : ENZO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 10/12 07/12 10/12 07/12 10/12 07/12 10/12 07/12 10/12 07/12 10/12 07/12 Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden hinsichtlich der Prüfmusterauswahl abweichend zu den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. Es bestehen jedoch keine technischen Bedenken hinsichtlich der Festigkeit. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Technischer Bericht Technischer Bericht Berichtnummer RP-004381-A0-144 RP-004425-A0-144 III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Datum 11.09.2012 13.11.2012 Technischer Dienst TÜV NORD TÜV NORD Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller age 5 CITROEN 1 FIAT 6 FIAT 2 FORD 3 FORD 4 PEUGEOT 14 CITROEN 10 DAIHATSU 11 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND) 21 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND) 8 KIA 22 KIA 15 MAZDA 20 MAZDA 13 NISSAN 7 OPEL / VAUXHALL Ausführung ET erstellt am EGZ1SA35O581; EGZ1SA35581 EGZ1SA28O581; EGZ1SA28581 EGZ1SA35O581; EGZ1SA35581 EGZ1SA28O581; EGZ1SA28581 EGZ1SA35O581; EGZ1SA35581 EGZ1SA35O581; EGZ1SA35581 EGZ2SA35O541; EGZ2SA35541 EGZ2SA35O541; EGZ2SA35541 EGZ2SA35O541; EGZ2SA35541 EGZ2SA45O541; EGZ2SA45541 EGZ2SA35O541; EGZ2SA35541 EGZ2SA45O541; EGZ2SA45541 EGZ2SA35O541; EGZ2SA35541 EGZ2SA45O541; EGZ2SA45541 EGZ2SA35O541; EGZ2SA35541 EGZ2SA35O541; EGZ2SA35541 35 06.03.2014 Allg. Hinweise liegt bei 28 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 28 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 45 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 45 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 45 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 18 OPEL / VAUXHALL 9 PEUGEOT 12 MARUTI, SUZUKI 19 SUZUKI 16 TOYOTA 17 TOYOTA 24 BMW AG 34 BMW AG 27 DAIHATSU 28 HONDA 33 HONDA 25 KIA 23 MITSUBISHI 26 ROVER 32 ROVER 29 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK) 36 GM Korea, GM Daewoo 30 FIAT 35 FIAT 31 OPEL, OPEL / VAUXHALL 53 OPEL / VAUXHALL 38 SEAT 37 SKODA 39 VOLKSWAGEN EGZ2SA45O541; EGZ2SA45541 EGZ2SA35O541; EGZ2SA35541 EGZ2SA35O541; EGZ2SA35541 EGZ2SA45O541; EGZ2SA45541 EGZ2SA35O541; EGZ2SA35541 EGZ2SA45O541; EGZ2SA45541 EGZ2SA35O561; EGZ2SA35561 EGZ2SA45O561; EGZ2SA45561 EGZ2SA35O561; EGZ2SA35561 EGZ2SA35O561; EGZ2SA35561 EGZ2SA45O561; EGZ2SA45561 EGZ2SA35O561; EGZ2SA35561 EGZ2SA35O561; EGZ2SA35561 EGZ2SA35O561; EGZ2SA35561 EGZ2SA45O561; EGZ2SA45561 EGZ2SA35O566; EGZ2SA35566 45 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 45 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 45 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 45 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 45 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 45 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei EGZ2SA45O566; EGZ2SA45566 EGZ2SA35O566; EGZ2SA35566 EGZ2SA45O566; EGZ2SA45566 EGZ2SA35O566; EGZ2SA35566 EGZ2SA45O566; EGZ2SA45566 EGZ2SA35O571; EGZ2SA35571 EGZ2SA35O571; EGZ2SA35571 EGZ2SA35O571; EGZ2SA35571 45 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 45 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 45 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 40 NISSAN 43 AUTOMOBILES DACIA S.A. 45 AUTOMOBILES DACIA S.A. 42 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. 44 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. 41 RENAULT 46 RENAULT 47 FORD 48 MAZDA 49 CITROEN 52 CITROEN 50 PEUGEOT 51 PEUGEOT V.2. EGZ2SA35O591; EGZ2SA35591 EGZ2SA35O601; EGZ2SA35601 EGZ2SA45O601; EGZ2SA45601 EGZ2SA35O601; EGZ2SA35601 EGZ2SA45O601; EGZ2SA45601 EGZ2SA35O601; EGZ2SA35601 EGZ2SA45O601; EGZ2SA45601 EGZ3SA46O634; EGZ3SA46634 EGZ3SA46O634; EGZ3SA46634 EGZ3SA15O651; EGZ3SA15651 EGZ3SA25O651; EGZ3SA25651 EGZ3SA15O651; EGZ3SA15651 EGZ3SA25O651; EGZ3SA25651 35 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 45 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 45 06.03.2014 liegt bei 35 06.03.2014 liegt bei 45 06.03.2014 liegt bei 46 06.03.2014 liegt bei 46 06.03.2014 liegt bei 15 06.03.2014 liegt bei 25 06.03.2014 liegt bei 15 06.03.2014 liegt bei 25 06.03.2014 liegt bei Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Cinibulk Sachverständiger Prülabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 06.03.2014 KUB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 ANLAGE: Technische Unterlagen Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Nabenkappe Radbeschreibung Radmuttern Radschrauben Radzeichnung ACI Bl.1-3 Radzeichnung AEZP Bl.1-3 Tabelle Zentrierringe Technischer Bericht Technischer Bericht Zentrierringe Zentrierringe Unterlagen ZE1300 (ZA1327) 2. Ausführung AEZ M01 AEZ S01-01 EG4Z EG4Z --RP-004381-A0-144 RP-004425-A0-144 Ringe 60 Ringe 70 Datum / Änderung / Datum 08.06.1998 02.08.2012 22.11.1994 12.04.2002 31.10.1999 1/01.09.2002 02.08.2012 08.05.2012 17.06.2010 11.09.2012 13.11.2012 09.08.2002 28.08.2006 09.08.2002 28.08.2006 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 ANLAGE: Radabdeckung Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245 Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: EG4Z des Herstellers / Importeurs: AEZ Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Datum: 06.03.2014 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Ort u. Datum der Abnahme: Unterschrift u. Name a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung B - 2.1 J 2.2 4 E D.1 3 - - /- 18 - 19 - 20 - G - T 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - 7.1 - 7.2 - 7.3 - - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 15.3 - R - K - 6 - 21 - D.2 - 9 P.2 P.4 L - 5 V.9 - 14 P.3 - 10 - 22 - 14.1 P.1 - S.1 - S.2 11 17 - 16 - - - - Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 ANLAGE: 1 FIAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : FIAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 28 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung EGZ1SA28O581 EGZ1SA28581 Kennzeichnung Rad PCD100 ET28 PCD100 ET28 Kennzeichnung Zentrierring ohne ohne Mittenl Zentrierringoch werkstoff (mm) 58,1 58,1 zul. Radlast (kg) 615 615 zul. Abroll umf. (mm) 2105 2105 gültig ab Fertig datum 10/12 07/12 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 312 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJP7 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 843; 188; 169; 186; 350; 198 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 930; ALFA ROMEO 930 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 930; 186; 188; 312; 843; 930 100 Nm für Typ : 169; 198; 312; 350 ALFA ROMEO 145/146 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G731 ALFA 66 - 95 205/45R16-83 ROMEO 930 e3*96/27*0029*.. 930 FIAT BRAVO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 205/55R16 91 198 215/55R16 93 225/50R16 92 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 367 Auflagen 3-türig; 5-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; FF0 Auflagen zu Reifen Auflagen Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76T; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 ANLAGE: 1 FIAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 FIAT IDEA, MUSA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*2001/116*0153*.. 51 - 70 350 205/45R16 83 51 - 74 195/50R16 84 205/45R16 87 205/50R16 87 Auflagen zu Reifen 11A; 24M 11A; 24M 11A; 24M 11A; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 4H8 FIAT MULTIPLA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*96/79*0042*.. 186 76 - 77 195/55R16 87 Auflagen zu Reifen 5ET Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76U FIAT PANDA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e3*2001/116*0151*.. 44 - 55 169 Auflagen zu Reifen 11A; 24M Reifen 195/45R16 80 169 e3*2001/116*0151*.. 38 - 55 51 - 55 195/40R16 76 195/40R16 76 169 e3*2001/116*0151*.. 73 - 74 195/40R16 76 FIAT PUNTO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e3*98/14*0048*.. 188 44 - 74 Reifen 195/45R16 80 44 - 96 Auflagen Nicht FIAT Panda 4x4 Cross; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H FGR; 11A; 24J; 24M Frontantrieb; Dieselmotor; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22D; 22L; 24J 195/45R16 80W 11A; 22B; 22D; 22L; 24J FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e3*2007/46*0064*.. 312 44 - 74 195/45R16 80 11A; 24D 205/45R16 83 11A; 24D 312 e3*2007/46*0064*.. 51 - 70 185/50R16 81 195/40R16 80 195/45R16 80 205/45R16 83 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; FES Auflagen Fiat 500; Fiat 500 C (Cabrio); Nicht LANCIA Ypsilon; 2türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 916; FE0; 4FJ Nur LANCIA Ypsilon; Schrägheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 4FJ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 ANLAGE: 1 FIAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e3*2007/46*0064*.. 312 99 - 118 195/45R16 80 205/45R16 83 11A; 24J 312 e3*2007/46*0064*.. 44 - 63 185/50R16 81 195/40R16 80 195/45R16 80 205/45R16 83 FIAT 500 / 500 ABARTH Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*2001/116*0261*.. 99 - 118 195/45R16 80 312 205/45R16 83 312 e3*2001/116*0261*.. 44 - 74 195/45R16 80 205/45R16 83 LANCIA YPSILON Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 843 195/45R16 80 44 - 77 195/50R16 84 205/45R16 83 11A; 248; 27H; 27I 11A; 248; 27I 11A; 248; 27I 11A; 248; 27H; 27I Auflagen zu Reifen 11A; 24J 11A; 24D 11A; 24D Auflagen zu Reifen 11A; 24M 11A; 22P; 24M 11A; 22P; 24M Auflagen 500 Abarth; 2-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76U; 4FJ Nur Fiat Panda (Kombi); nicht Panda Cross; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 4FJ Auflagen 500 Abarth; 2-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76U Fiat 500; Fiat 500 C (Cabrio); Nicht LANCIA Ypsilon; 2türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 916; FE0 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 ANLAGE: 1 FIAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 ANLAGE: 1 FIAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4FJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: K56029398AB ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4H8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 51750439 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 ANLAGE: 1 FIAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind. FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FGR) Die Verwendung von Distanzscheiben Dicke 3mm an der Hinterachse in Verbindung mit den Sonderrädern ist erforderlich um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Für die Distanzscheiben muss ein Gutachten vorliegen oder sind originale Ersatzteile des Fahrzeugherstellers. Es müssen mindestens 6 Umdrehungen bei der Radbefestigung eingehalten werden und die Mittenzentrierung der Sonderräder mit der Distanzscheibe gewährleistet sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 ANLAGE: 1 FIAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: FIAT 312 e3*2007/46*0064*.. FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA Variante(n): Frontantrieb, Nur Fiat Panda (Kombi) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 27B 27I 26B 26P Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 270 y = 230 x = 220 y = 180 x = 245 y = 270 x = 195 y = 220 Achse HA HA VA VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 27H 27F 26N 26J Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 270 y = 230 x = 270 y = 230 x = 245 y = 270 x = 245 y = 270 Aufweiten um [mm] 8 18 8 8 Achse HA HA VA VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 ANLAGE: 2 FORD Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Fahrzeughersteller : FORD Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 28 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung EGZ1SA28O581 EGZ1SA28581 Kennzeichnung Rad PCD100 ET28 PCD100 ET28 Kennzeichnung Zentrierring ohne ohne Mittenl Zentrierringoch werkstoff (mm) 58,1 58,1 zul. Radlast (kg) 615 615 zul. Abroll umf. (mm) 2105 2105 gültig ab Fertig datum 10/12 07/12 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJP7 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm KA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e3*2001/116*0280*.. RU8 kW 51 - 55 Reifen 195/45R16 80 205/45R16 83 Auflagen zu Reifen 11A; 21P; 24J; 24M 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0007-12-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48927 ANLAGE: 2 FORD Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EG4Z Stand: 06.03.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.