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Erika Richner Betreff: NZZ und Tagi: Motion Leutenegger: EVD Brief Doris Leuthard vom 27.8.08 / Fischeinfuhrverbot -----Ursprüngliche Nachricht----Von: FISHERMEN Bluewin [mailto:[email protected]] Gesendet am: Donnerstag, 30. August 2007 14:10 An: Anner Niels Betreff: Motion Leutenegger: EVD Brief Doris Leuthard vom 27.8.08 / Fischeinfuhrverbot Sehr geehrter Herr Anner Nachfolgend noch ein paar Fakten und Anregungen. Die von NR Leutenegger eingereichte Motion hat das verwaltungsinterne Ämterkonsultationsverfahren in Bern durchlaufen und wird in Kürze im Bundesrat verhandelt. Wie Sie wissen und auch im Brief von Frau Leuthard festgehalten, haben die privaten, nichtgewerblichen Lachsimporte gegen ein sog. "übergeordnetes Landesinteresse" zu kämpfen. Was die Durchsetzung dieser Angelegenheit, wie von Beginn weg informiert, erschwert, aber nicht gänzlich ausschliesst. Zu hoffen ist dabei mehr auf den Willen des Parlaments, diese im Grunde protektionistische (Angeltourismus und (Zucht-)Lachsverkauf), in der EU resp. dem EWR primär von Irland und Norwegen durchgesetzte Massnahme auf ihre Zweckmässigkeit zu hinterfragen und ihre Folgen zu beachten. Es stellt sich die Frage, wie gross eigentlich die KONKRETE Gefahr ist, dass durch aus Kanada und Alaska/USA importierten Lachs im EWR eine Fischseuche ausbricht und ob dieses Gefahrenpotential ein solcherartiges Importverbot mit seinen entsprechenden Auswirkungen auf die involvierten KMU rechtfertigt. Das e-mail von Dr. Rüfenacht vom 30.8.07 (BVET) spricht für sich!(Das ganze ist ja wirklich haarsträubend: zwei junge Lachse schwimmen den Shannon runter und verlassen die irische Küste Richtung Westen. Der eine wird in isländischen Gewässern gefangen und darf in die Schweiz importiert werden, der zweite geht erst vor Kanada an den Haken. Und darf nach eine kafkaesken Kontroll- und Formularausfüll-Marathon eingeführt werden.) Ziel wäre, zumindest für die beiden wichtigsten Lachsfanggebiete der westlichen, an sich hygienischen Zivilisation (auch bez. Tierseuchen u.ä.), Kanada und Alaska, eine Ausnahmeregelung wie z.B. für Island zu erwirken, analog den bestehenden Ausnahmebestimmungen der EU mit Norwegen, Island, Andorra etc. Dann müsste halt nachverhandelt werden, was aber angesichts des vorauseilenden Gehorsams des BVet in dieser Angelegenheit nichts als Recht wäre (dabei darf natürlich nicht das an sich schon "übergeordnete Interesse" eines funktionierenden Landwirtschaftsabkommens aus den Augen verloren werden. Eine andere Sache ist die Frage nach der Motivation der betreffenden CH-Unterhändler in solchen Nachverhandlungen...) Schlussendlich geht es aber einfach wieder einmal um die Frage, ob man weiterhin der Überregulierung zwecks Schaffung einer Vollkasko-Gesellschaft frönen will, in diesem Fall sogar mittels Übernahme von an sich protektionistischem EU-Recht, das unter dem hehren Mäntelchen des schlussendlich - Bevölkerungsschutzes daherkommt. Für allfällige Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen & Petri Heil Fishermen Travel FTC AG Peter W. Wilhelm Albisstrasse 25 CH - 8038 Zürich 1 Tel.: +41 (0)44 - 482 00 30 Fax.: +41 (0)44 - 482 08 48 Mail: [email protected] Home: www.fishermen-travel-club.ch 2