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Erika Richner
Betreff:
NZZ und Tagi: Motion Leutenegger: EVD Brief Doris Leuthard vom 27.8.08 /
Fischeinfuhrverbot
-----Ursprüngliche Nachricht----Von: FISHERMEN Bluewin [mailto:[email protected]]
Gesendet am: Donnerstag, 30. August 2007 14:10
An: Anner Niels
Betreff: Motion Leutenegger: EVD Brief Doris Leuthard vom 27.8.08 /
Fischeinfuhrverbot
Sehr geehrter Herr Anner
Nachfolgend noch ein paar Fakten und Anregungen.
Die von NR Leutenegger eingereichte Motion hat das verwaltungsinterne
Ämterkonsultationsverfahren in Bern durchlaufen und wird in Kürze im
Bundesrat verhandelt.
Wie Sie wissen und auch im Brief von Frau Leuthard festgehalten, haben die
privaten, nichtgewerblichen Lachsimporte gegen ein sog. "übergeordnetes
Landesinteresse" zu kämpfen. Was die Durchsetzung dieser Angelegenheit, wie
von Beginn weg informiert, erschwert, aber nicht gänzlich ausschliesst. Zu
hoffen ist dabei mehr auf den Willen des Parlaments, diese im Grunde
protektionistische (Angeltourismus und (Zucht-)Lachsverkauf), in der EU
resp. dem EWR primär von Irland und Norwegen durchgesetzte Massnahme auf
ihre Zweckmässigkeit zu hinterfragen und ihre Folgen zu beachten.
Es stellt sich die Frage, wie gross eigentlich die KONKRETE Gefahr ist, dass
durch aus Kanada und Alaska/USA importierten Lachs im EWR eine Fischseuche
ausbricht und ob dieses Gefahrenpotential ein solcherartiges Importverbot
mit seinen entsprechenden Auswirkungen auf die involvierten KMU
rechtfertigt. Das e-mail von Dr. Rüfenacht vom 30.8.07 (BVET) spricht für
sich!(Das ganze ist ja wirklich haarsträubend: zwei junge Lachse schwimmen
den Shannon runter und verlassen die irische Küste Richtung Westen. Der eine
wird in isländischen Gewässern gefangen und darf in die Schweiz importiert
werden, der zweite geht erst vor Kanada an den Haken. Und darf nach eine
kafkaesken Kontroll- und Formularausfüll-Marathon eingeführt werden.)
Ziel wäre, zumindest für die beiden wichtigsten Lachsfanggebiete der
westlichen, an sich hygienischen Zivilisation (auch bez. Tierseuchen u.ä.),
Kanada und Alaska, eine Ausnahmeregelung wie z.B. für Island zu erwirken,
analog den bestehenden Ausnahmebestimmungen der EU mit Norwegen, Island,
Andorra etc. Dann müsste halt nachverhandelt werden, was aber angesichts des
vorauseilenden Gehorsams des BVet in dieser Angelegenheit nichts als Recht
wäre (dabei darf natürlich nicht das an sich schon "übergeordnete Interesse"
eines funktionierenden Landwirtschaftsabkommens aus den Augen verloren
werden. Eine andere Sache ist die Frage nach der Motivation der betreffenden
CH-Unterhändler in solchen Nachverhandlungen...)
Schlussendlich geht es aber einfach wieder einmal um die Frage, ob man
weiterhin der Überregulierung zwecks Schaffung einer Vollkasko-Gesellschaft
frönen will, in diesem Fall sogar mittels Übernahme von an sich
protektionistischem EU-Recht, das unter dem hehren Mäntelchen des schlussendlich - Bevölkerungsschutzes daherkommt.
Für allfällige Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen & Petri Heil
Fishermen Travel FTC AG
Peter W. Wilhelm
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