Stutbuchreglement des Zuchtverbandes für Anglo-Araber und

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Stutbuchreglement des Zuchtverbandes für Anglo-Araber und
Stutbuchreglement
des Zuchtverbandes für
Anglo-Araber und Araber Kreuzungen (ZAM)
INHALTSVERZEICHNIS
I
Grundlagen für das Stutbuchreglement
II
Stutbücher
1
2
3
4
III
Anglo-Araber
Araber
Partbredaraber
Vorbuch
Definitionen
1.1
1.2
1.3
Angloarabisches Vollblut
Anglo-Araber
Angloarabisches Halbblut
2
Araber
3.2
3.3
3.4
3.5
Partbredaraber II
Partbredaraber III
Partbredaraber IV
Partbredaraber V
IV
Blutanteil
V
Abstammungs- und Identitätskontrolle
VI
Organisation
1
2
3
4
Stutbuch
Definition Züchter
Pferdepass / Abstammungsschein
Gebührenordnung
Glossar
01.01.2011
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I Grundlagen für das Stutbuchreglement
. Statuten des Verbandes (ZAM)
. Landwirtschaftsgesetz vom 29.04.1998
. Tierzuchtverordnung vom 19.11.2007 in Kraft per 01.01.2008
. Beschlüsse der Confédération Internationale de l’Anglo-Arabe CIAA
. L’Accord de Venise
II Stutbücher
Für die folgenden Zuchtrichtungen / Rassen werden getrennte Stutbücher respektive Register geführt :
1. Anglo-Araber unterteilt in 3 Sektionen
1.1 1. Sektion Angloarabisches Vollblut
1.2 2. Sektion Anglo-Araber
1.3 3. Sektion Angloarabisches Halbblut
Alle in den obengenannten Stutbüchern eingetragenen Pferde werden mit AA nach dem
Namen gekennzeichnet. Bei Eintragungen in ein Sportregister gelten alle drei Sektionen
als AA und werden so eingetragen. In den Sportregistern wird kein Unterschied zwischen
den drei Sektionen gemacht.
2. Araber
3. Partbredaraber unterteilt in 4 Sektionen
3.1 entfällt
3.2 Partbredaraber II
(PdA II)
3.3 Partbredaraber III
(PdA III)
3.4 Partbredaraber IV
(PdA IV)
3.5 Partbredaraber V
(PdA V)
4. Vorbuch (vb)
Zu den Stutbüchern 1.3 sowie 3.2 bis 3.5 wird ein Vorbuch geführt. Eingetragen werden
Pferde, deren direkte Nachkommen bei entsprechender Anpaarung in einem der erwähnten Stutbücher eingetragen werden können.
Stuten ohne Abstammungspapiere aber mit entsprechendem Modell und/oder Sportleistungen
können durch die Zuchtkommission anlässlich einer Schau des Verbandes zur Ersteintragung zugelassen werden.
Die Sektionen 3.2 bis 3.5 sowie alle Vorbücher werden als Register geführt.
III Definitionen
1.1 Angloarabisches Vollblut (AA 1. Sektion)
Vorfahren ausschliesslich Arabisches Vollblut (AV gemäss Definition WAHO) und Englisches
Vollblut (PSA, XX) respektive deren Kreuzungen. Der Araber-Blutanteil beträgt mindestens
25%.
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Produkte mit weniger als 25% Araber-Blutanteil werden als Anglo-Arabe de Complément
(AAC 1. Sektion) bezeichnet.
1.2 Anglo-Araber (AA 2. Sektion)
Ein AA 2. Sektion hat in der 4. Generation maximal ein Vorfahre, welcher nicht den unter
1.1 definierten Rassen angehört (entspricht einem von 16 Vorfahren). Der entsprechende
Vorfahre muss einer vom WSHBA anerkannten Warmblutrasse angehören.
Der Araber-Blutanteil beträgt mindestens 25%. Produkte mit weniger als 25% AraberBlutanteil werden als Anglo-Arabe de Complément (AAC 2. Sektion) bezeichnet.
1.3 Angloarabisches Halbblut (AA 3. Sektion)
Pferde mit mindestens 12.5% Araber-Blutanteil gelten als angloarabisches Halbblut, sofern
die übrigen Vorfahren einer vom WSHBA anerkannten Warmblutrasse zugeordnet werden
können.
2 Araber (A)
Als Araber (A) gelten Pferde, die erst in der 6. Generation maximal einen Vorfahren haben, der einer anderen Rasse, als dem Arabischen Vollblut (AV) angehört.
3.2 Partbredaraber II (PbA II)
Der Partbredaraber II setzt sich aus Ponyrassen und
- Arabisches Vollblut (AV)
- Araber (A)
- Anglo-Araber (AA alle 3 Sektionen)
- Shagya Araber (ShA)
- Partbredaraber II (PbA II)
zusammen. Das Produkt muss mindestens 25% Araber-Blutanteil aufweisen.
3.3 Partbredaraber III (PbA III)
Der Partbredaraber III setzt sich aus Spezialrassen (Friesen, QH, Isländer etc.) und
- Arabisches Vollblut (AV)
- Araber (A)
- Anglo-Araber (AA alle 3 Sektionen)
- Shagya Araber (ShA)
- Partbredaraber II und III (PbA II und PbA III)
zusammen. Das Produkt muss mindestens 25% Araber-Blutanteil aufweisen.
3.4 Partbredaraber IV (PbA IV)
Der Partbredaraber IV setzt sich aus Kaltblutrassen und
- Arabisches Vollblut (AV)
- Araber (A)
- Anglo-Araber (AA alle 3 Sektionen)
- Shagya Araber (ShA)
- Partbredaraber II / III / IV (PbA II, PbA III, PbA IV)
zusammen. Das Produkt muss mindestens 25% Araber-Blutanteil aufweisen.
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3.5 Partbredaraber V (PbA V)
Produkte mit einem Elternteil mit unbekannter oder lückenhafter Abstammung aber mit
mindestens 25% Araber-Blutanteil werden als PdA V eingetragen. Wird die Abstammung
komplettiert und bis in die 4. Generation nachgewiesen, können die Produkte in der entsprechenden PbA-Sektion eingetragen werden.
IV Blutanteil
Der Araber-Blutanteil wird als Prozentangabe in Klammern hinter dem Namen auf allen
Abstammungsdokumenten – ausser bei Tieren der Ausgangsrassen AV, ShA und PSA –
angefügt.
Zur Berechnung des Araber-Blutanteil gelten die folgenden Werte:
Arabisches Vollblut (AV) 100%
Shagya Araber (ShA)
75%
Der Araber-Blutanteil der Nachkommen errechnet sich aus der Summe der Eltern geteilt
durch 2.
V Abstammungs- und Identitätsdokumente
Dokumente in Form eines Pferdepasses mit graphischem und deskriptivem Signalement
sowie vier Ahnengenerationen werden ausgestellt sofern:
1. Die Saugfohlen an einer Schau des Verbandes vorgeführt werden. Die Fohlen mittels graphischem und deskriptivem Signalement sowie mit einem Microchip in der
oberen linken Halsmuskulatur im oberen Drittel gekennzeichnet sind.
Eine Stallidentifikation ist in Ausnahmefällen möglich. Das Fohlen muss dann aber
obligatorisch bis zum 3. Altersjahr an einer Schau vorgestellt werden.
und
2. Die Mutter spätestens mit dem ersten Fohlen bei Fuss an einer Schau des Verbandes beurteilt (Exterieur und Gänge) worden ist.
Ausnahme: Stuten deren Abstammungspapiere von einem anderen Verband ausgestellt worden sind.
und
3. Die Identität der Mutter mittels Kontrolle ihrer Dokumente und mittels DNATypisierung überprüft worden ist.
Ausnahme: Stuten deren Nachkommen in den Registern 2 / 3.2 / 3.3 / 3.4 oder 3.5
eingetragen sind.
und
4. Der Vater in seinem Herkunftsland von einem zuständigen Verband zur Zucht anerkannt ist.
und
5. Väter mit Abstammungspapieren des ZAM müssen vor ihrem ersten Deckeinsatz an
einer Schau des Verbandes beurteilt und kategorisiert werden, ebenso Importhengste, die in ihrem Herkunftsland nicht zur Zucht anerkannt worden sind.
und
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6. Die Identität des Vaters mittels Kontrolle der Dokumente und DNA- oder Blutgruppentypisierung überprüft worden ist.
VI Organisation
1. Stutbuch
Im Stutbuch sind aufzuführen:
Name, Stutbuchnummer und Eintragungsdatum
Geburtsdatum, Geschlecht, Identifikation, Resultate der DNA-Analyse resp. die Untersuchungsnummer und/oder Analysen
Abstammung
Züchter/in,
Eigentümer/in
Datum Abgang
2. Definition Züchter
Züchter/in eines Pferdes ist der/die Eigentümer/in oder Pächter/in der Stute zum
Zeitpunkt der Bedeckung.
3. Pferdepass / Abstammungsschein
Abstammungs- und Identitätsausweise sind Urkunden und als solche sorgfältig und
leserlich auszufüllen und entsprechend zu behandeln und aufzubewahren. Sie gehören zum Pferd und bleiben Eigentum der Herdebuchstelle. Sie sind bei Besitzwechsel dem neuen Besitzer auszuhändigen und bei Tod des Pferdes an die Stutbuchführung zu retournieren.
3.1 Fohlenkarte
Die Fohlenkarte enthält folgende Informationen:
1. Belegungsdaten (Angaben zur Stute und zum Hengst), Züchterdaten
2. Geburtsangaben
3. Identifikationsangaben
Der Hengsthalter fordert bei der Stutbuchführung die Fohlenkarte und das Deckregister an. Bei Belegung ist die erste Seite der Fohlenkarte durch den Hengsthalter
wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen. Spätestens mit der Bezahlung der
Decktaxe geht die Fohlenkarte an den Stutenbesitzer über. Die Fohlenkarte gehört
zur belegten Stute und verbleibt bis zur Identifizierung des Fohlens beim Stutenbesitzer .
Die Fohlenkarte ist an der Fohlenschau abzugeben und ist Grundlage für die Erstellung des Pferdepasses.
3.2 Identifikation / Implantation Microchip
Die Identifikation erfolgt durch einen Tierarzt. Alle Abzeichen, sonstigen Merkmale
und Wirbel müssen eingetragen werden.
3.3 Kennzeichnung
Das Kennzeichnen der Fohlen/Pferde durch Heissbrand ist fakultativ und kann anlässlich einer Schau gemacht werden.
3.4 Verlust eines Abstammungsscheines
Verlorene Abstammungsscheine können nicht ersetzt werden. Bei Verlust des Ab01.01.2011
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stammungsscheines kann auf begründetes Gesuch hin und gegen Bezahlung ein
beglaubigtes Duplikat ausgestellt werden.
3.5 Änderungen auf dem Abstammungsschein
Alle Änderungen auf dem Abstammungsschein, Farbänderung, besondere Kennzeichen, Eigentümerwechsel etc. dürfen nur durch die Stutbuchführung vorgenommen werden. Eigenhändige Eintragungen sind Urkundenfälschung und werden strafrechtlich verfolgt.
3.7 Fremdsprachige Abstammungspapiere
Abstammungspapiere, die in anderen, als lateinischen Schriften abgefasst sind,
müssen für die Eintragung auf Kosten des Züchters übersetzt werden.
3.6 Streichungen
Beim Tod des Pferdes muss der Pferdepass mit Abstammungsschein mit Angabe
der Todesursache und Datum der Stutbuchführung zur Ungültigkeitserklärung eingereicht werden. Auf Wunsch können die Dokumente dem Eigentümer zurückgesandt werden.
4. Gebührenordnung
Die durch die Führung des Stutbuches entstehenden Kosten müssen über die Gebühren abgedeckt werden.
4.1 Gebühren für Mitglieder
Die Gebühren werden durch die Generalversammlung genehmigt und in einem
separaten Anhang publiziert.
4.2 Gebühren für Nicht-Mitglieder
Nicht-Mitglieder bezahlen für die Dienste des ZAM das Fünffache der normalen
Gebühren.
Das vorliegende Stutbuchreglement ist anlässlich der Generalversammlung vom …. angenommen worden und ersetzt alle bisherigen Stutbuchreglemente. Es wird von der ordentlichen Generalversammlung per sofort in Kraft gesetzt.
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GLOSSAR
AA 1. Sektion
AA 2. Sektion
AA 3. Sektion
AAC
A
AV
Angloarabisches Vollblut
Anglo-Araber
analog DSAA
Anglo-Arabe de Complément
Araber
Arabisches Vollblut
DSAA
Angloarabisches Halbblut / Demisang Anglo Arabe
PbA
PSA
Partbredaraber
Englisches Vollblut (Französische Bezeichnung)
QH
Quarter Horse
ShA
Shagya Araber
TB
Thouroughbred (Englisches Vollblut, englische Bezeichnung)
Vb
Vorbuch
WAHO
WSHBA
World Arabian Horse Organization
World Sportshorse Breading Association
XX
Englisches Vollblut (Mitteleuropäische Bezeichnung)
ZAM
ZVCH
Zuchtverband Anglo-Araber und Araber Kreuzungen
Zuchtverband CH-Sportpferde
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