Stutbuchreglement des Zuchtverbandes für Anglo-Araber und
Transcrição
Stutbuchreglement des Zuchtverbandes für Anglo-Araber und
Stutbuchreglement des Zuchtverbandes für Anglo-Araber und Araber Kreuzungen (ZAM) INHALTSVERZEICHNIS I Grundlagen für das Stutbuchreglement II Stutbücher 1 2 3 4 III Anglo-Araber Araber Partbredaraber Vorbuch Definitionen 1.1 1.2 1.3 Angloarabisches Vollblut Anglo-Araber Angloarabisches Halbblut 2 Araber 3.2 3.3 3.4 3.5 Partbredaraber II Partbredaraber III Partbredaraber IV Partbredaraber V IV Blutanteil V Abstammungs- und Identitätskontrolle VI Organisation 1 2 3 4 Stutbuch Definition Züchter Pferdepass / Abstammungsschein Gebührenordnung Glossar 01.01.2011 2 von 8 I Grundlagen für das Stutbuchreglement . Statuten des Verbandes (ZAM) . Landwirtschaftsgesetz vom 29.04.1998 . Tierzuchtverordnung vom 19.11.2007 in Kraft per 01.01.2008 . Beschlüsse der Confédération Internationale de l’Anglo-Arabe CIAA . L’Accord de Venise II Stutbücher Für die folgenden Zuchtrichtungen / Rassen werden getrennte Stutbücher respektive Register geführt : 1. Anglo-Araber unterteilt in 3 Sektionen 1.1 1. Sektion Angloarabisches Vollblut 1.2 2. Sektion Anglo-Araber 1.3 3. Sektion Angloarabisches Halbblut Alle in den obengenannten Stutbüchern eingetragenen Pferde werden mit AA nach dem Namen gekennzeichnet. Bei Eintragungen in ein Sportregister gelten alle drei Sektionen als AA und werden so eingetragen. In den Sportregistern wird kein Unterschied zwischen den drei Sektionen gemacht. 2. Araber 3. Partbredaraber unterteilt in 4 Sektionen 3.1 entfällt 3.2 Partbredaraber II (PdA II) 3.3 Partbredaraber III (PdA III) 3.4 Partbredaraber IV (PdA IV) 3.5 Partbredaraber V (PdA V) 4. Vorbuch (vb) Zu den Stutbüchern 1.3 sowie 3.2 bis 3.5 wird ein Vorbuch geführt. Eingetragen werden Pferde, deren direkte Nachkommen bei entsprechender Anpaarung in einem der erwähnten Stutbücher eingetragen werden können. Stuten ohne Abstammungspapiere aber mit entsprechendem Modell und/oder Sportleistungen können durch die Zuchtkommission anlässlich einer Schau des Verbandes zur Ersteintragung zugelassen werden. Die Sektionen 3.2 bis 3.5 sowie alle Vorbücher werden als Register geführt. III Definitionen 1.1 Angloarabisches Vollblut (AA 1. Sektion) Vorfahren ausschliesslich Arabisches Vollblut (AV gemäss Definition WAHO) und Englisches Vollblut (PSA, XX) respektive deren Kreuzungen. Der Araber-Blutanteil beträgt mindestens 25%. 01.01.2011 3 von 8 Produkte mit weniger als 25% Araber-Blutanteil werden als Anglo-Arabe de Complément (AAC 1. Sektion) bezeichnet. 1.2 Anglo-Araber (AA 2. Sektion) Ein AA 2. Sektion hat in der 4. Generation maximal ein Vorfahre, welcher nicht den unter 1.1 definierten Rassen angehört (entspricht einem von 16 Vorfahren). Der entsprechende Vorfahre muss einer vom WSHBA anerkannten Warmblutrasse angehören. Der Araber-Blutanteil beträgt mindestens 25%. Produkte mit weniger als 25% AraberBlutanteil werden als Anglo-Arabe de Complément (AAC 2. Sektion) bezeichnet. 1.3 Angloarabisches Halbblut (AA 3. Sektion) Pferde mit mindestens 12.5% Araber-Blutanteil gelten als angloarabisches Halbblut, sofern die übrigen Vorfahren einer vom WSHBA anerkannten Warmblutrasse zugeordnet werden können. 2 Araber (A) Als Araber (A) gelten Pferde, die erst in der 6. Generation maximal einen Vorfahren haben, der einer anderen Rasse, als dem Arabischen Vollblut (AV) angehört. 3.2 Partbredaraber II (PbA II) Der Partbredaraber II setzt sich aus Ponyrassen und - Arabisches Vollblut (AV) - Araber (A) - Anglo-Araber (AA alle 3 Sektionen) - Shagya Araber (ShA) - Partbredaraber II (PbA II) zusammen. Das Produkt muss mindestens 25% Araber-Blutanteil aufweisen. 3.3 Partbredaraber III (PbA III) Der Partbredaraber III setzt sich aus Spezialrassen (Friesen, QH, Isländer etc.) und - Arabisches Vollblut (AV) - Araber (A) - Anglo-Araber (AA alle 3 Sektionen) - Shagya Araber (ShA) - Partbredaraber II und III (PbA II und PbA III) zusammen. Das Produkt muss mindestens 25% Araber-Blutanteil aufweisen. 3.4 Partbredaraber IV (PbA IV) Der Partbredaraber IV setzt sich aus Kaltblutrassen und - Arabisches Vollblut (AV) - Araber (A) - Anglo-Araber (AA alle 3 Sektionen) - Shagya Araber (ShA) - Partbredaraber II / III / IV (PbA II, PbA III, PbA IV) zusammen. Das Produkt muss mindestens 25% Araber-Blutanteil aufweisen. 01.01.2011 4 von 8 3.5 Partbredaraber V (PbA V) Produkte mit einem Elternteil mit unbekannter oder lückenhafter Abstammung aber mit mindestens 25% Araber-Blutanteil werden als PdA V eingetragen. Wird die Abstammung komplettiert und bis in die 4. Generation nachgewiesen, können die Produkte in der entsprechenden PbA-Sektion eingetragen werden. IV Blutanteil Der Araber-Blutanteil wird als Prozentangabe in Klammern hinter dem Namen auf allen Abstammungsdokumenten – ausser bei Tieren der Ausgangsrassen AV, ShA und PSA – angefügt. Zur Berechnung des Araber-Blutanteil gelten die folgenden Werte: Arabisches Vollblut (AV) 100% Shagya Araber (ShA) 75% Der Araber-Blutanteil der Nachkommen errechnet sich aus der Summe der Eltern geteilt durch 2. V Abstammungs- und Identitätsdokumente Dokumente in Form eines Pferdepasses mit graphischem und deskriptivem Signalement sowie vier Ahnengenerationen werden ausgestellt sofern: 1. Die Saugfohlen an einer Schau des Verbandes vorgeführt werden. Die Fohlen mittels graphischem und deskriptivem Signalement sowie mit einem Microchip in der oberen linken Halsmuskulatur im oberen Drittel gekennzeichnet sind. Eine Stallidentifikation ist in Ausnahmefällen möglich. Das Fohlen muss dann aber obligatorisch bis zum 3. Altersjahr an einer Schau vorgestellt werden. und 2. Die Mutter spätestens mit dem ersten Fohlen bei Fuss an einer Schau des Verbandes beurteilt (Exterieur und Gänge) worden ist. Ausnahme: Stuten deren Abstammungspapiere von einem anderen Verband ausgestellt worden sind. und 3. Die Identität der Mutter mittels Kontrolle ihrer Dokumente und mittels DNATypisierung überprüft worden ist. Ausnahme: Stuten deren Nachkommen in den Registern 2 / 3.2 / 3.3 / 3.4 oder 3.5 eingetragen sind. und 4. Der Vater in seinem Herkunftsland von einem zuständigen Verband zur Zucht anerkannt ist. und 5. Väter mit Abstammungspapieren des ZAM müssen vor ihrem ersten Deckeinsatz an einer Schau des Verbandes beurteilt und kategorisiert werden, ebenso Importhengste, die in ihrem Herkunftsland nicht zur Zucht anerkannt worden sind. und 01.01.2011 5 von 8 6. Die Identität des Vaters mittels Kontrolle der Dokumente und DNA- oder Blutgruppentypisierung überprüft worden ist. VI Organisation 1. Stutbuch Im Stutbuch sind aufzuführen: Name, Stutbuchnummer und Eintragungsdatum Geburtsdatum, Geschlecht, Identifikation, Resultate der DNA-Analyse resp. die Untersuchungsnummer und/oder Analysen Abstammung Züchter/in, Eigentümer/in Datum Abgang 2. Definition Züchter Züchter/in eines Pferdes ist der/die Eigentümer/in oder Pächter/in der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung. 3. Pferdepass / Abstammungsschein Abstammungs- und Identitätsausweise sind Urkunden und als solche sorgfältig und leserlich auszufüllen und entsprechend zu behandeln und aufzubewahren. Sie gehören zum Pferd und bleiben Eigentum der Herdebuchstelle. Sie sind bei Besitzwechsel dem neuen Besitzer auszuhändigen und bei Tod des Pferdes an die Stutbuchführung zu retournieren. 3.1 Fohlenkarte Die Fohlenkarte enthält folgende Informationen: 1. Belegungsdaten (Angaben zur Stute und zum Hengst), Züchterdaten 2. Geburtsangaben 3. Identifikationsangaben Der Hengsthalter fordert bei der Stutbuchführung die Fohlenkarte und das Deckregister an. Bei Belegung ist die erste Seite der Fohlenkarte durch den Hengsthalter wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen. Spätestens mit der Bezahlung der Decktaxe geht die Fohlenkarte an den Stutenbesitzer über. Die Fohlenkarte gehört zur belegten Stute und verbleibt bis zur Identifizierung des Fohlens beim Stutenbesitzer . Die Fohlenkarte ist an der Fohlenschau abzugeben und ist Grundlage für die Erstellung des Pferdepasses. 3.2 Identifikation / Implantation Microchip Die Identifikation erfolgt durch einen Tierarzt. Alle Abzeichen, sonstigen Merkmale und Wirbel müssen eingetragen werden. 3.3 Kennzeichnung Das Kennzeichnen der Fohlen/Pferde durch Heissbrand ist fakultativ und kann anlässlich einer Schau gemacht werden. 3.4 Verlust eines Abstammungsscheines Verlorene Abstammungsscheine können nicht ersetzt werden. Bei Verlust des Ab01.01.2011 6 von 8 stammungsscheines kann auf begründetes Gesuch hin und gegen Bezahlung ein beglaubigtes Duplikat ausgestellt werden. 3.5 Änderungen auf dem Abstammungsschein Alle Änderungen auf dem Abstammungsschein, Farbänderung, besondere Kennzeichen, Eigentümerwechsel etc. dürfen nur durch die Stutbuchführung vorgenommen werden. Eigenhändige Eintragungen sind Urkundenfälschung und werden strafrechtlich verfolgt. 3.7 Fremdsprachige Abstammungspapiere Abstammungspapiere, die in anderen, als lateinischen Schriften abgefasst sind, müssen für die Eintragung auf Kosten des Züchters übersetzt werden. 3.6 Streichungen Beim Tod des Pferdes muss der Pferdepass mit Abstammungsschein mit Angabe der Todesursache und Datum der Stutbuchführung zur Ungültigkeitserklärung eingereicht werden. Auf Wunsch können die Dokumente dem Eigentümer zurückgesandt werden. 4. Gebührenordnung Die durch die Führung des Stutbuches entstehenden Kosten müssen über die Gebühren abgedeckt werden. 4.1 Gebühren für Mitglieder Die Gebühren werden durch die Generalversammlung genehmigt und in einem separaten Anhang publiziert. 4.2 Gebühren für Nicht-Mitglieder Nicht-Mitglieder bezahlen für die Dienste des ZAM das Fünffache der normalen Gebühren. Das vorliegende Stutbuchreglement ist anlässlich der Generalversammlung vom …. angenommen worden und ersetzt alle bisherigen Stutbuchreglemente. Es wird von der ordentlichen Generalversammlung per sofort in Kraft gesetzt. 01.01.2011 7 von 8 GLOSSAR AA 1. Sektion AA 2. Sektion AA 3. Sektion AAC A AV Angloarabisches Vollblut Anglo-Araber analog DSAA Anglo-Arabe de Complément Araber Arabisches Vollblut DSAA Angloarabisches Halbblut / Demisang Anglo Arabe PbA PSA Partbredaraber Englisches Vollblut (Französische Bezeichnung) QH Quarter Horse ShA Shagya Araber TB Thouroughbred (Englisches Vollblut, englische Bezeichnung) Vb Vorbuch WAHO WSHBA World Arabian Horse Organization World Sportshorse Breading Association XX Englisches Vollblut (Mitteleuropäische Bezeichnung) ZAM ZVCH Zuchtverband Anglo-Araber und Araber Kreuzungen Zuchtverband CH-Sportpferde 01.01.2011 8 von 8