Arbeitsmaterialien Thema: Todesstrafe

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Arbeitsmaterialien Thema: Todesstrafe
Arbeitsmaterialien
Thema: Todesstrafe
Foto: Kimberly White
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 3:
Jeder Mensch hat das Recht auf
Leben, Freiheit und Sicherheit der
Person
Artikel 5:
Niemand darf der Folter oder
grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe
unterworfen werden.
Inhaltsverzeichnis:
Die Geschichte der Todesstrafe
Seite 4-7
Die Todesstrafe geografisch
Seite 8-9
Todesstrafe gegen Jugendliche
Seite 10-14
Die Todesstrafe am Beispiel USA
- Statistik
- Petitionsliste
- Apellbriefe
Seite 15-20
Seite 16
Seite 17
Seite 18-20
Die Todesstrafe in ASIEN
- Korea
- Apellbrief Korea
- China
- Apellbrief Pakistan
- Statistik Asien
Seite 21-26
Seite 21
Seite 22
Seite 23-24
Seite 25
Seite 26
Die Todesstrafe in der Literatur
Seite 27
Zitate über die Todesstrafe
Seite 28
Linkliste
Seite 29-30
Impressum: amnesty international Österreich, ZVR 407408993, DVR 0460028
Redaktion: Christine Töpfer-Netzwerk Todesstrafe,
Barbara Weber-ai academy, Astrid Becker-ai Kommunikation Media Presse
Layout: Astrid Becker
Stand: April 2007
Dieses Dokument steht Ihnen auf www.amnesty.at/todesstrafe als pdf zur Verfügung
Informationen zum Thema Todesstrafe
Seite 3
Die Geschichte der Todesstrafe
Die Todesstrafe gehört zu den ältesten Strafen der Welt. Angewandt wurde sie schon lange bevor
es Haft- oder Geldstrafen gab.
Das Hinrichten von Menschen begann in frühgeschichtlicher Zeit mit Menschenopfern, um die Götter
zu besänftigen, um eine reiche Ernte und um Schutz gegen Krankheiten von ihnen zu erbitten. Auch
als Strafsanktion wurden Hinrichtungen von den primitiven Völkern vollstreckt. Damals gab es aber
noch keine niedergeschriebenen Gesetze und kein "gerechtes" Gerichtsverfahren im heutigen Sinn.
I. Die Antike
Bei den Babyloniern gab es die ersten geschriebenen Gesetze, die die Todesstrafe regelten - der
Hammurabi-Code. Diese Gesetzgebung sah die Todesstrafe für Diebstahl, Mord und Fehler bei der
Arbeit vor. Schon damals wurden Verbrechen gegen reiche, angesehene Menschen härter bestraft
als Verbrechen gegen arme Menschen.
Im alten Griechenland war die Todesstrafe ebenfalls in Gebrauch. Hier war es Sitte, dass die Familie
des Opfers die Initiative ergreifen musste, sollte der Täter hingerichtet werden.
Rom galt in der alten Welt als Hauptstadt von Kultur, Philosophie und Künste. Aber gerade römische
Kaiser waren bekannt für strafrechtliche Ausschweifungen in ihrem Machtrausch.
II. Mittelalter bis Neuzeit
Im Europa des Mittelalters kamen große Machtkonflikte durch die vielen Machthaber auf, die das
Feudalsystem hervorbrachte. So hatten auch viele die Macht, über Bestrafungen zu verfügen, selbst
wenn es um Verbrechen wie Mord ging. Hingerichtet wurde damals durch Köpfen, Hängen, Ertränken
und Folterung bis zum Tode.
Lange Zeit wurden in Europa Menschen aufgrund der von ihnen vertretenen Meinung hingerichtet.
Die Fusion von politischer und religiöser Macht war während mehrerer Jahrhundert Grund dafür,
dass Menschen zum Tode verurteilt wurden, die sich kritisch gegenüber der Kirche äußerten, das
traf auch besonders Wissenschaftler. Die Zeit der Inquisition ist hier besonders hervorzuheben.
In Frankreich wurde je nach sozialer Klasse verschieden hingerichtet. Der einfache Bürger wurde
gehängt, die Guillotine war den Reichen vorbehalten. Hinzu kam eine Unterscheidung nach der
Schwere und Art der Tat. Das Rad kam bei schwersten Verbrechen zum Einsatz, Verbrennen bei
religiösen "Verbrechen" und Vierteilung bei Verbrechen gegen den Staat. Während der Französischen
Revolution wurde die Guillotine als einzige Hinrichtungsmethode für alle beibehalten.
III. "Constitutio Criminalis Caroli"
Bis ins 19. Jahrhundert bildete die "Constitutio Criminalis
Caroli" Grundlage des Strafrechts in Mitteleuropa. Es
war die Gerichtsverordnung von Kaiser Karl V. und des
Heiligen Römischen Reiches. So bestand sie genauso
aus germanische Traditionen wie auch aus Bestandteilen
des bereits wissenschaftlicheren italienischen Strafrechts.
Die Todesstrafe in der "Carolina" war der Höhepunkt
einer Reihe von Verstümmelungsstrafen. Für
unterschiedliche Verbrechen wurde unterschiedlich
hingerichtet. So wurden Brandstifter, Zauberer, Hexen,
Sodomiter und Kirchenräuber verbrannt; Verräter
gevierteilt, Mörder gerädert, Kindsmörderinnen lebendig
begraben und gepfählt oder ertränkt; Einbrecher erhängt,
Totschläger, Räuber, Aufrührer und Abtreiber enthauptet.
Bildquelle:Diethelm Glaser
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Die Geschichte der Todesstrafe
IV. Widerstand gegen die Todesstrafe
Bis zum Ende des 18. Jahrhundert nahm die Todesstrafe einen
breiten Raum im Justizsystem ein, erst dann wuchs allmählich
Widerstand. Die am meisten bekannte Arbeit über die Ungerechtigkeit
der Todesstrafe kam damals vom italienischen Juristen Cesare
Beccaria. In seinem 1764 erschienenen Werk "Die Delitti E Delle
Pene" (Über Verbrechen und Strafen) schrieb er über die Ineffektivität
der Todesstrafe, wenn es um die Vermeidung von Verbrechen geht
und über mögliche Justizirrtümer und kam schließlich zu der
Überzeugung, die Todesstrafe müsse abgeschafft werden.
Arbeit wurde über die Grenzen Italien bekannt und beeinflusste
die Reformation der Justizsysteme. Das 19. Jahrhundert brachte
dann auch in vielen Ländern die Abschaffung der Todesstrafe, die
durch lebenslange Freiheitsstrafe ersetzt wurde.
V. Nationalsozialismus und Nachkriegszeit
Willkür und Grausamkeit der Todesstrafe wurden während der nationalsozialistischen Diktatur auf
einen Höhepunkt getrieben. Während in Deutschland vor 1933 nur 3 Straftatbestände mit dem Tode
geahndet werden konnten, stieg ihre Zahl nach der sogenannten "Machtergreifung" rapide an. Durch
die 1940 erlassene "5. Verordnung zur Ergänzung des Kriegssonderstrafrechts" wurde die Todesstrafe
schließlich für alle Vergehen legalisiert. Seit diesem Jahr wurden etwa 16.000 zivile Todesurteilen
verhängt und zwei Drittel von ihnen bis Kriegsende tatsächlich vollstreckt. 9.500 militärische Todesurteile
kamen bis 1944 hinzu. Und auch medizinische Versuche in Konzentrationslagern konnten neben
"wissenschaftlichen" Zwecken der gezielten Tötung des Probanden dienen (sog. "terminaler Versuch"),
sofern der Häftling ohnehin exekutiert werden sollte.
Dieser Willkür setzten die Alliierten 1945 ein Ende: Fortan konnte die Todesstrafe in Deutschland
ausschließlich nur für Mord verhängt werden. Auch sie selbst machten in den Nachkriegsprozessen
mehrfach von ihr Gebrauch. So wurden 1946 im Nürnberger "Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher"
12 Todesurteile ausgesprochen, von denen 10 vollstreckt wurden. 1947 fällten die Richter des
Nürnberger "Ärzteprozesses" 7 Todesurteile. Die Hinrichtung von Kriegsverbrechern und Kollaborateuren
fand auch in vielen anderen europäischen Staaten statt.
Noch unter dem Trauma des verheerenden
Weltkrieges stehend, verabschiedete die
Generalversammlung der Vereinten Nationen
1948 in Paris die "Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte". Sie definiert die
fundamentalen und von jeder Regierung der
Welt zu schützenden Rechte eines jedes
einzelnen Menschen. Zu ihnen zählen auch
das Recht auf Leben, das Verbot der Folter
und der Anspruch auf ein faires
Gerichtsverfahren. Jedoch wurde die
Todesstrafe nicht ausdrücklich
ausgeschlossen und war auch in Europa
noch lange Zeit Bestandteil der nationalen
Justizsysteme.
QUELLEN ZU KAPITEL V
Ritter, Ernst: "Justiz und innere Verwaltung", in: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, hg. von Wolfgang Benz/ Herman
Graml/ Hermann Weiß, 2. Aufl., Stuttgart 1998, S. 205 - 236.
Wirth, Ingo: "Todesstrafe. Eine geschichtliche Spurensuche", Leipzig 2004.
AUTOR KAPITEL V: Martin Schneider
ZITIERHINWEIS
Schneider, Martin: Geschichte der Todesstrafe - Nationalsozialismus und Nachkriegszeit, in: Homepage des Netzwerks
gegen die Todesstrafe, http://www.amnesty.at/todesstrafe, Ausgabe Januar 2006, Wien 2006
Seite 5
Die Geschichte der Todesstrafe
VI. Die Entwicklung der Todesstrafe nach 1945
1. Europa
In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Todesstrafe erst durch das 1949 verabschiedete
Grundgesetz abgeschafft. 34 Menschen waren seit 1946 hingerichtet worden. Die letzte Exekution
fand 1949 statt. Wie jedoch die Versuche zu ihrer Wiedereinführung in den 1950er Jahren zeigen,
war diese Abschaffung nicht unumstritten. Entsprechende Anträge wurden im Bundestag jedoch
abgelehnt.
In der ebenfalls 1949 gegründeten Deutschen Demokratischen Republik war die Todesstrafe dagegen
weiterhin in Kraft. Sie konnte für Mord, Völkermord, Spionage oder Sabotage verhängt werden.
Hingerichtet wurde zunächst durch die Guillotine, ab 1968 durch Erschießen. Erst im Sommer 1987
wurde die Todesstrafe auf Beschluß des Staatsrates mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Die
Volkskammer stimmte dieser Entscheidung noch im gleichen Jahr zu. Bis dahin waren 170 Personen
hingerichtet worden. Die letzte Exekution hatte 1981 stattgefunden.
Das letzte österreichische Todesurteil war 1950 vollstreckt worden.
Am 24. März 1950 wurde der Raubmörder Johann Trka im Straflandesgericht in Wien erhängt .
Allerdings gab es auf weitere Hinrichtungen innerhalb der US-Amerikanischen Besatzungszone
nach alliiertem Recht. Die letzte Hinrichtung fand im Februar 1955 an einem Lageraufseher des KZ
Mauthausen statt, der als Kriegsverbrecher verurteilt wurde.
Doch noch im gleichen Jahr wurde die Todesstrafe für die zivile Justiz außer Kraft gesetzt. Allerdings
stimmte der Nationalrat zu diesem Zeitpunkt nur mit einer 57%igen Mehrheit für ihre Abschaffung.
1968 fiel das Votum zur Änderung des Strafrechts dagegen einstimmig aus. Damit waren auch die
militärischen Bestimmungen zur Todesstrafe aufgehoben.
Großbritannien setzte 1949 eine Kommission zur Untersuchung der Problematik ein. Vorgeschriebene
Hinrichtungsart war das Hängen des Verurteilten. Der "Murder Act" von 1965 schaffte die Todesstrafe
für Mord allerdings ab und ersetzte sie durch lebenslange Haft. Mehrere Versuche, sie für
Mordverbrechen wieder einzuführen, scheiterten. Für Hochverrat blieb die Todesstrafe allerdings
in Kraft. 1998 wurde sie für alle Verbrechen aufgehoben.
Aus den französischen Gesetzestexten verschwand die Todesstrafe bereits 1981. Zu diesem
Zeitpunkt noch ausstehende Exekutionen wurden in Haftstrafen umgewandelt. Zivile Todesurteile
waren bislang noch immer mit der Guillotine vollstreckt worden, militärische durch das Erschießen
des Delinquenten. Die letzte Hinrichtung hatte 1977 stattgefunden.
Heute (2006) ist die Todesstrafe innerhalb der Europäischen Union geächtet und wird in keinem
Mitgliedsstaat mehr praktiziert. Sie ist durch die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union"
aus dem Jahre 2000 ausdrücklich untersagt. Die Protokolle 6 und 13 der europäischen
Menschenrechtskonvention sehen ihre Abschaffung in Kriegs- und Friedenszeiten vor. Die Europäische
Union engagiert sich für ihre weltweite Bekämpfung.
2. Internationale Situation
Weltweit halten jedoch noch viele Staaten an dieser veralteten und unmenschlichen Strafform fest,
obwohl sie häufig an internationale Abkommen gebunden sind. Dazu zählen u.a. die "Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte", das "2. Zusatzprotokoll zum internationalen Pakt über bürgerliche
und politische Rechte", die "Amerikanische Menschenrechtskonvention" oder das "6. Protokoll zur
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der
Todesstrafe". Der höchste Prozentsatz - etwa 90% - der jährlichen Hinrichtungen konzentriert sich
jedoch auf wenige Länder, zu denen auch die USA und China zählen.
In den USA können die Delinquenten je nach Bundesstaat auf dem elektrischen Stuhl, durch eine
Giftinjektion, in der Gaskammer oder am Galgen sterben. Allerdings wird die Todesstrafe nicht in
allen Staaten praktiziert. Nach Zweifeln an ihrer generellen Verfassungsmäßigkeit entschied der
Supreme Court 1972, daß ihre Verfassungskonformität zwar grundsätzlich, aber nicht in der Praxis
einiger Bundesstaaten gegeben sei. Während eines vierjährigen Moratoriums wurden anstehende
Hinrichtungen ausgesetzt und die Justizsysteme der Einzelstaaten reformiert. 1977 wurden die
Exekutionen wieder aufgenommen. Die inzwischen 1.000. Hinrichtung fand im Herbst 2005 statt.
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Die Geschichte der Todesstrafe
Im vorangegangenen Frühjahr hatte der Supreme Court allerdings die Exekution von zum Tatzeitpunkt
minderjährigen Straftätern als verfassungswidrig erkannt.
China wiederum richtet nach Informationen von Amnesty International jährlich mehr Menschen hin,
als alle übrigen Staaten zusammen. Exekutiert wird durch Erschießen oder eine Giftinjektion. Zwischen
1990 und 1998 sollen mindestens 25.000 Todesurteile verhängt und 16.000 Menschen tatsächlich
hingerichtet worden sein.
Einen weiteren, traurigen Rekord hält der Stadtstaat Singapur. Hier kann für Mord, Drogenhandel,
Hochverrat und Schusswaffendelikte hingerichtet werden. Seit 1991 wurden über 400 Personen
gehängt. Laut einer UNO-Studie für den Zeitraum von 1994 bis 1999 war die Hinrichtungsrate (auf
1 Mio. Einwohner) in Singapur dreimal höher, als in Saudi-Arabien, dem zweitplatzierten Land auf
dieser Liste. Dort wird nach den Vorgaben der Scharia durch Enthauptung oder Steinigung gerichtet.
Auffallend ist die große Zahl der wegen Drogendelikten hingerichteten Personen. Ein Beweis für das
Argument der angeblichen Effektivität der Todesstrafe im Kampf gegen die Drogenkriminalität wurde
bislang allerdings nicht erbracht.
Insgesamt halten derzeit noch über 70 Staaten an der zivilen und/ oder militärischen Todesstrafe
fest. 1988 waren es noch 118. In 120 Staaten ist sie heute abgeschafft oder wird nicht mehr praktiziert.
1988 war das gerade einmal in 62 Staaten der Fall. Diese Zahlen belegen die groß'dfen Erfolge,
denen der jahrzehntelange Kampf gegen die Todesstrafe den Weg geebnet hat. Ihm widmen sich
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch, sowie eine
Vielzahl politischer und privater Initiativen.
Es ist egal, unter welchen politischen und juristischen Bedingungen, auf welchen Kontinenten oder
in welchen Ländern die Todesstrafe auch praktiziert wird: Sie verstößt in jedem Falle gegen fundamentale
Menschenrechte wie das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit. Durch unfaire,
unzureichende und politisch motivierte Gerichtsverfahren trifft sie zu einem hohen Prozentsatz
Unschuldige. Die Qualen der Haftzeit im Todestrakt, barbarische Hinrichtungsverfahren und
dokumentierte Pannen selbst bei technisch hochentwickelten Exekutionsystemen fügen den Opfern
unmenschliche Leiden zu. Und letztlich hat ein drohendes Todesurteil noch niemanden von einer
Straftat abschrecken können.
Sogar Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nicht vor dem Versuch einer Wiedereinführung
der Todesstrafe immun. So wurde sie in Polen zwar seit 1988 nicht mehr praktiziert und 1997 endgültig
abgeschafft. Doch der Versuch ihrer gegen europäische Normen verstoßenden Wiedereinführung
scheiterte 2004 im Parlament denkbar knapp mit einer Mehrheit von nur 3 Stimmen. In
Meinungsumfragen hätten 77% der Bevölkerung einer Wiedereinführung zugestimmt.
Dagegen zeigen Beispiele wie Kanada, daß auch andere Wege möglich sind: Dort wurde die
Todesstrafe für Mord zwar 1976 abgeschafft, doch trotzdem sank die Mordrate im Jahre 2001 unter
das Niveau von 1975. Den Antrag, die Todesstrafe für Mord wieder einzuführen, war 1987 vom
Unterhaus mehrheitlich abgelehnt worden. Die letzte Hinrichtung hatte 1962 stattgefunden. Allerdings
konnten bis 1998 militärische Delikte auch weiterhin mit dem Tode bestraft werden.
Wie diese wenigen Beispiele zeigen, gab es nach 1945 viele ermutigende Erfolge zur Abschaffung
und Ächtung dieser Strafform. Allerdings warten auch viele Aufgaben und Probleme noch auf ihre
Lösung - und die Todesstrafe auf ihre endgültige Verbannung aus den Gesetzesbüchern und den
Köpfen der Menschheit.
QUELLEN ZU KAPITEL VI:
amnesty international: "Todesstrafe in den USA", Frankfurt (Main) 1989.
amnesty international: "Wenn der Staat tö'f6tet. Todesstrafe contra Menschenrechte. Ein Bericht von amenesty international", Frankfurt
(Main) 1989.
Duckstein, Stephanie: "Die Todesstrafe ist brutal und sinnlos", in: Deutsche Welle (06.10.2004).
Erling, Johnny: "'Humane' Hinrichtung im Bus", in: Der Standard (11.03.2003).
o.A.: "Nur knappe Mehrheit gegen Todesstrafe", in: Neues Volksblatt Online (23.10.2004).
Wirth, Ingo: "Todesstrafe. Eine geschichtliche Spurensuche", Leipzig 2004.
AUTOR KAPITEL V: Martin Schneider
ZITIERHINWEIS
Schneider, Martin: Geschichte der Todesstrafe - Die Entwicklung der Todesstrafe nach 1945, in: Homepage des Netzwerks gegen die
Todesstrafe, http://www.amnesty.at/todesstrafe, Ausgabe Januar 2006, Wien 2006
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Die Todesstrafe geografisch
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Die Todesstrafe geografisch
Die Statistik Stand April 2007:
Anzahl der Hinrichtungen weltweit:
2005
2148
2006
1591
91% davon in folgenden Staaten: China, Iran, Pakistan, Irak, Sudan und die USA
88 Staaten haben die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft
11 Staaten haben die Todesstrafe für für alle gewöhnlichen Verbrechen abgeschafft
(ausser z.B. für Kriegsverbrechen)
29 Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis abgeschafft
(sie behalten die Todesstrafe per Gesetz bei,
haben aber in den letzten 10 Jahren keine Hinrichtungen durchgeführt)
in Summe sind es 128 Staaten welche die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft haben
69 Staaten halten an der Todesstrafe fest und sprechen diese auch aus
In den letzten Jahren haben im Durchschnitt 3 Staaten pro Jahr die Todesstrafe per Gesetz abgeschafft
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Todesstrafe gegen Jugendliche
STOPPT DIE HINRICHTUNG MINDERJÄHRIGER!
Abschaffung der Todesstrafe für jugendliche Straftäter
- Rena Beazley, in einem Interview mit amnesty international
im Mai 2001 – ein Jahr vor der Hinrichtung ihres Sohnes
Napoleon Beazley
Napoleon Beazley wurde am 28. Mai 2002 in Texas wegen
eines Verbrechens hingerichtet, das er acht Jahre zuvor
im Alter von 17 Jahren begangen hatte.
Napoleon Beazley hatte weder Vorstrafen noch war er zuvor durch gewalttätiges Verhalten aufgefallen.
Aber bei seinem Prozess beschrieb ihn der weiße Ankläger vor der ausschließlich aus Weißen
bestehenden Jury als „Tier“. Zeugen, die im Prozess aussagten, wiesen darauf hin, dass er sich
bessern könne. Er war ein vorbildlicher Gefangener. Informationen über Napoleon Beazleys Fall sind
nachzulesen in: amnesty international, United States of America: Too young to vote, old enough to
be executed –Texas set to kill another child offender, Juli 2001,
ai-Index AMR 51/105/2001.
Napoleon Beazleys Prozess fand 1995 statt, das Jahr in dem der Menschenrechtsausschuss der
Vereinten Nationen, der für die Überwachung der Einhaltung des Internationalen Paktes über
bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) durch die Mitgliedsstaaten zuständig ist, die fortdauernde
Anwendung der Tdesstrafe in den USA gegen zur Tatzeit unter 18-Jährige „missbilligte“. Außerdem
unterzeichneten die USA in diesem Jahr das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und zeigten
so ihre Bereitschaft an, dieses Dokument zu einem späteren Zeitpunkt zu ratifizieren. Wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, so verbietet auch das Übereinkommen über die
Rechte des Kindes, das heute von allen Staaten der Welt – außer Somalia und den USA – ratifiziert
worden ist, die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige, also Menschen, die eines Verbrechens
für schuldig befunden wurden, bei dessen Begehung sie unter 18 Jahre alt waren.
Die Hinrichtung von Kindern und Jugendlichen verletzt internationales Recht. Der internationale
Konsens gegen die Praxis, unter 18-Jährige für ihre Verbrechen zu töten, ist die Folge der weit
verbreiteten Anerkennung der Tatsache, dass junge Menschen sich noch entwickeln und ändern
können. Das Leben minderjähriger Straftäter sollte man nie abschreiben, gleichgültig was sie getan
haben. Der oberste Grundsatz muss darin bestehen, die Möglichkeiten von minderjährigen Straftätern
zu maximieren, sich eines Tages erfolgreich in die Gesellschaft reintegrieren zu können. Eine
Hinrichtung ist die äußerste Verweigerung gegen dieses Prinzip.
Informationen über Napoleon Beazleys Fall sind nachzulesen in: amnesty international, United States of America: Too young to vote, old
enough to be executed –Texas set to kill another child offender, Juli 2001,
ai-Index AMR 51/105/2001.
Seite 10
Foto: Mike Moore
„Napoleon verdient es nicht zu sterben. Ich weiß, dass
Strafe sein muss, aber die Todesstrafe für einen 17jährigen? Menschen ändern sich... Das [Leben] eines
Kindes zu nehmen – man kann einen 17-jährigen
Jungen nicht mit denselben Maßstäben messen wie
Sie oder mich... das Leben ist ein Lehrer. Und ich weiß,
dass Napoleon selbst heute ein viel besserer Mensch
ist, als er es damals war.“
Todesstrafe gegen Jugendliche
Wozu Aktionen gegen die Todesstrafe bei Jugendlichen?
Das internationale Recht verbietet die
Verhängung der Todesstrafe gegen unter
18-Jährige, aber einige Staaten richten
weiterhin minderjährige Straftäter hin oder
verurteilen sie zumindest zum Tode. Als ein
Schritt in Richtung völlige und weltweite
Abschaffung der Todesstrafe hat amnesty
international immer wieder Aktionen Zuletzt
eine Aktion unter dem Titel „STOP CHILD
EXECUTIONS! – STOPPT DIE
HINRICHTUNGEN MINDERJÄHRIGER!“
von Januar 2004 bis September 2005.
durchgeführt, die die Beendigung einer der
abscheulichsten Erscheinungsformen der
Todesstrafe forderten – ihre Verhängung
gegen minderjährige Straftäter. Die Hinrichtungen von jugendlichen Straffälligen sind zwar nur ein
kleiner Teil der weltweit durchgeführten Exekutionen Im Jahre 2005, das aktuellste, für das weltweite
Zahlen vorliegen, wurden zehn Hinrichtungen von minderjährigen Straftätern bekannt, bei insgesamt
2.148 Exekutionen, die weltweit von amnesty international registriert wurden. In den 12 Jahren
zwischen 1994 und 2005 hat amnesty international 35 Hinrichtungen von minderjährigen Straftätern
in sieben Ländern registriert, ein winziger Teil der 29.679 Hinrichtungen, die im selben Zeitraum in
etwa 70 Ländern registriert wurden., aber sie stellen eine Missachtung eingegangener internationaler
Verpflichtungen durch die Staaten dar, die diese Hinrichtungen durchführen, und sie sind ein Affront
gegen alle Vorstellungen von Moral und Anstand was den Schutz von Jugendlichen anbetrifft, die
eine der verletzlichsten Gruppen der Gesellschaft sind.
Gibt es immer weniger Hinrichtungen von minderjährigen Straftätern?
Die Regierungen haben in wachsendem Maße ihren Respekt vor dem Verbot, minderjährige Straftäter
hinzurichten, gezeigt, indem sie einschlägige internationale Abkommen ratifiziert haben und ihre
nationalen Gesetze so änderten, dass dieses Verbot beachtet wurde.
Von der sich ständig verringernden Zahl der Staaten, die die Todesstrafe beibehalten, haben sich
fast alle dazu verpflichtet, sie nicht gegen Jugendliche anzuwenden, was die Überzeugung widerspiegelt, dass das Leben von minderjährigen Straftätern – wegen der Unreife, Impulsivität,
Verletzlichkeit und der Besserungsmöglichkeiten junger Menschen – niemals einfach abgeschrieben
werden sollte.
Seit Anfang 1989 haben mindestens fünf Staaten ihre Gesetze so geändert, dass sie die Verhängung
der Todesstrafe gegen minderjährige Straftäter ausschließen (siehe Kasten). Iran hat einen Schritt
in dieselbe Richtung unternommen, indem eine Gesetzesvorlage eingebracht wurde, durch die das
Mindestalter für die Verhängung der Todesstrafe auf 18 Jahre angehoben würde.
Es gab auch einen Trend zur Anhebung des Mindestalters auf 18 Jahre auf der Ebene der USBundesstaaten: Zuletzt hatten dies Montana im Jahre 1999, Indiana im Jahre 2000 und Wyoming
sowie South Dakota Anfang März 2004 getan. Am 1. März 2005 entschied der Oberste Gerichtshof
der USA, dass die Verhängung der Todesstrafe gegen Jugendliche unter 18 Jahren verfassungswidrig
ist. Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen in den USA im Jahre 1977 hat kein Bundesstaat das
Mindestalter gesenkt. Über den Trend in den US-Bundesstaaten, ein Mindestalter von 18 Jahren
festzulegen, siehe United States of America: Indecent and internationally illegal – the death penalty
against child offenders, September 2002,
ai-Index AMR 51/143/2002, S. 15-25, 103.
Zuletzt eine Aktion unter dem Titel „STOP CHILD EXECUTIONS! – STOPPT DIE HINRICHTUNGEN MINDERJÄHRIGER!“ von Januar
2004 bis September 2005.
Im Jahre 2005, das aktuellste, für das weltweite Zahlen vorliegen, wurden zehn Hinrichtungen von minderjährigen Straftätern bekannt,
bei insgesamt 2.148 Exekutionen, die weltweit von amnesty international registriert wurden. In den 12 Jahren zwischen 1994 und 2005
hat amnesty international 35 Hinrichtungen von minderjährigen Straftätern in sieben Ländern registriert, ein winziger Teil der 29.679
Hinrichtungen, die im selben Zeitraum in etwa 70 Ländern registriert wurden.
Über den Trend in den US-Bundesstaaten, ein Mindestalter von 18 Jahren festzulegen, siehe United States of America: Indecent and
internationally illegal – the death penalty against child offenders, September 2002,
ai-Index AMR 51/143/2002, S. 15-25, 103.
Seite 11
Todesstrafe gegen Jugendliche
Abschaffung der Todesstrafe für minderjährige Straftäter im nationalen Gesetz
1989 – Barbados ändert sein Jugend-Strafgesetzbuch dahingehend, dass das Mindestalter
für die Verhängung der Todesstrafe auf 18 Jahre zum Zeitpunkt der Begehung der Tat
angehoben wird.
1994 – Jemen hebt im Strafgesetzbuch das Mindestalter auf 18 Jahre zum Zeitpunkt der
Begehung der Tat an.
1994 – Simbabwe hebt in der Strafprozessordnung das Mindestalter auf 18 Jahre zum
Zeitpunkt der Begehung der Tat an.
1997 – China änderte sein Strafgesetzbuch so, dass die Todesstrafe für Angeklagte,
die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, abgeschafft wurde.
2000 – Pakistan verabschiedete im Jahre 2000 die Verordnung zum Jugendstrafsystem
und schaffte damit in den meisten Landesteilen die Todesstrafe für zum Tatzeitpunkt
unter 18-Jährige ab.
2005 – Der Oberste Gerichtshof der USA entschied, dass die Verhängung der Todesstrafe
gegen Jugendliche unter 18 Jahren verfassungswidrig ist.
„Der überwältigende internationale Konsens, dass die Todesstrafe nicht gegen minderjährige Straftäter verhängt werden darf, entspringt der Erkenntnis, dass junge Menschen
wegen ihrer Unreife möglicherweise die Folgen ihres Handelns nicht im vollen Umfang
verstehen und daher weniger harten Sanktionen als Erwachsene unterworfen werden
sollten. Noch wichtiger ist, dass diese Überzeugung den festen Glauben widerspiegelt,
dass junge Menschen sich noch eher ändern können und daher ein größeres Potenzial
zur Rehabilitierung als Erwachsene haben.“
Mary Robinson, frühere Hohe Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen Erklärung
von Mary Robinson, in der sie um die Begnadigung der in den USA zum Tode verurteilten minderjährigen Straftäter T. J. Jones und Toronto Patterson bat. Büro der Hohen Kommissarin für
Menschenrechte, Presseerklärung vom 1. August 2002.
Wo wurden minderjährige Straftäter hingerichtet?
Die große Mehrheit der Staaten, die noch an der Todesstrafe festhalten, richtet keine Minderjährigen
mehr hin, aber in einigen Ländern sind Jugendliche noch immer nicht vollständig vor der Todesstrafe
sicher. Im Zeitraum 1990 bis 2006 hat amnesty international insgesamt 53 Hinrichtungen von
minderjährigen Straftätern in neun Staaten registriert – 19 davon in den USA und 22 im Iran. Aber
selbst in den USA waren solche Hinrichtungen nicht weit verbreitet: 19 der 38 US-Bundesstaaten,
in deren Gesetzen es noch die Todesstrafe gibt, schlossen bereits vor der generellen Abschaffung
ihre Verhängung bei minderjährigen Straftätern aus; dies war auch bei den Bundesgesetzen der Fall
und nur drei Staaten – Oklahoma, Texas und Virginia – hatten nach 1999 noch minderjährige Straftäter
hingerichtet.
Erklärung von Mary Robinson, in der sie um die Begnadigung der in den USA zum Tode verurteilten minderjährigen Straftäter T. J. Jones
und Toronto Patterson bat. Büro der Hohen Kommissarin für Menschenrechte, Presseerklärung vom 1. August 2002.
Seite 12
Todesstrafe gegen Jugendliche
Inwiefern verletzt die Verhängung der Todesstrafe bei minderjährigen Straftätern
internationales Recht?
Ein Staat, der minderjährige Straftäter zum Tode verurteilt oder hinrichtet, kann internationales Recht
in dreierlei Weise verletzen: I. Er verletzt seine vertraglichen Verpflichtungen;
II. Er verletzt Völkergewohnheitsrecht; und III.: Er verletzt eine zwingende Norm des Völkerrechts
(ius cogens).
Durch den Beitritt zu einem internationalen Abkommen (Vertrag) geht ein Staat die Verpflichtung
ein, dessen Vorschriften zu beachten. Fast alle Staaten haben ein oder mehrere Abkommen ratifiziert,
die ausdrücklich die Verhängung der Todesstrafe bei minderjährigen Straftätern verbieten. Deshalb
haben sich fast alle Staaten nach internationalem Recht förmlich dazu verpflichtet, die Todesstrafe
nicht gegen minderjährige Straftäter anzuwenden.
Außerdem bekräftigt amnesty international, dass der Ausschluss minderjähriger Straftäter von der
Todesstrafe in Gesetz und Praxis nunmehr schon auf so breite Akzeptanz stößt, dass er zu einer
Regel des Völkergewohnheitsrechts geworden ist, d. h. einer Regel, die aus einer staatlichen Praxis
entstanden ist und eingehalten wird, weil man sie als gesetzlich verbindlich betrachtet (opinio juris).
Eine Regel des Völkergewohnheitsrechts bindet daher jeden Staat, es sei denn, dass ein Staat der
in Frage stehenden Regel „dauernd widersprochen“ hat. Im Jahr 2000 nahm die Unterkommission
zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte der Vereinten Nationen eine Resolution an, in
der sie feststellt, dass „die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen, die zur Tatzeit noch nicht
18 Jahre alt sind, verstößt gegen das Völkergewohnheitsrecht“ und die Menschenrechtskommission
der Vereinten Nationen dazu auffordert, diese Feststellung zu bestätigen (Resolution 2000/17 vom
17. August 2000). Im Jahr 2004 „bekräftigte“ die Menschenrechtskommission die Resolution 2000/17
der Unterkommission „zum [in den Worten der Kommission] internationalen Recht und der Verhängung
der Todesstrafe gegen diejenigen, die zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat unter 18 waren“
(Resolution 2004/67 vom 21. April 2004, para. 2).
Schließlich sind einige Regeln des internationalen Rechts so wichtig, dass sie als „zwingende Normen“
betrachtet werden. Diese Normen sind auch als ius cogens bekannt und alle Staaten sind unter allen
Umständen dazu verpflichtet, sich an diese Normen zu halten. Im Wiener Übereinkommen über das
Recht der Verträge wird eine Norm des ius cogens folgendermaßen definiert: „...eine Norm, die von
der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als
eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen
Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann“. amnesty international meint, dass das
Verbot der Verhängung der Todesstrafe gegen minderjährige Straftäter als eine solche Norm angesehen
werden sollte.
Fallbeschreibungen für die Jahre 1990 bis 2002 sind enthalten in: amnesty international, Children and the death penalty: Executions
worldwide since 1990, September 2002, ai-Index ACT 50/007/2002.
Im Jahr 2000 nahm die Unterkommission zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte der Vereinten Nationen eine Resolution
an, in der sie feststellt, dass „die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen, die zur Tatzeit noch nicht 18 Jahre alt sind, verstößt gegen
das Völkergewohnheitsrecht“ und die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen dazu auffordert, diese Feststellung zu bestätigen
(Resolution 2000/17 vom 17. August 2000). Im Jahr 2004 „bekräftigte“ die Menschenrechtskommission die Resolution 2000/17 der Unterkommission „zum [in den Worten der Kommission] internationalen Recht und der Verhängung der Todesstrafe gegen diejenigen, die zum
Zeitpunkt der Begehung der Straftat unter 18 waren“ (Resolution 2004/67 vom 21. April 2004, para. 2).
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Todesstrafe gegen Jugendliche
Welche Staaten machen immer noch bei minderjährigen Straftätern von der Todesstrafe
Gebrauch?
Von sechs Staaten - China, Iran, der Demokratische Republik Kongo, Pakistan, Sudan und den USA
- ist bekannt, dass sie seit dem Jahre 2000 minderjährige Straftäter hingerichtet haben. Bis zur
Abschaffung der Todesstrafe auf den Philippinen im Juni 2006 gab es dort ebenfalls Jugendliche in
den Todeszellen.
Die unten aufgeführten Länderkapitel geben Informationen über die Anwendung der Todes-strafe bei
minderjährigen Straftätern in jedem dieser Staaten, über die einschlägigen internationalen Abkommen,
denen das Land beigetreten ist und darüber, was die Überwachungs-gremien, die durch diese
Abkommen eingesetzt wurden, über die Anwendung der Todesstrafe gegen minderjährige Straftäter
in dem betreffenden Land gesagt haben.
Alle Staaten außer den USA sind einem oder beiden internationalen Abkommen von weltweitem
Geltungsbereich beigetreten, die die Verhängung der Todesstrafe gegen minderjährige Straftäter
verbieten, ohne einen ausdrücklichen Vorbehalt gegen dieses Verbot einzulegen. Wie oben erwähnt,
handelt es sich bei diesen Abkommen um den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte, wo das Verbot in Artikel 6, Absatz 5 enthalten ist und das Übereinkommen über die Rechte
des Kindes, wo das Verbot in Artikel 37 a steht.
Die Mitgliedsstaaten dieser Abkommen müssen regelmäßig Berichte über die Maßnahmen vorlegen,
die sie eingeleitet haben, um den Vorschriften des Abkommens Geltung zu verschaffen. Diese Berichte
werden von Expertengremien geprüft, die zur Überwachung dieser Abkommen gebildet wurden –
dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen bzw. dem Ausschuss für die Rechte des
Kindes der Vereinten Nationen.
Wenn Repräsentanten der Regierungen, die minderjährige Straftäter hingerichtet haben, während
der Prüfung der Berichte ihrer Länder vor diesen Ausschüssen erschienen sind, haben sie es allgemein
vermieden, dieses Thema anzusprechen oder haben verwirrende Antworten gegeben. Diese
ausweichenden Antworten zeigen, dass die Verantwortlichen sich der Tatsache bewusst sind, dass
ihr Land dazu verpflichtet ist, das Verbot zu beachten. Nur die USA haben offen zugegeben,
minderjährige Straftäter hingerichtet zu haben, und für sich in Anspruch genommen, das Recht zu
haben, so zu verfahren. Wie die Grafik zeigt, hat der Iran mehr minderjährige Straftäter hingerichtet
als alle anderen Staaten zusammen.
Grafik: Bekannt gewordene Hinrichtungen minderjähriger Straftäter seit 2000 (Stand: März 2007)
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Die Todesstrafe in den USA
Arnold Schwarzenegger und die Todesstrafe
Im Jänner 2005 stimmte der Gouverneur von Kalifornien und ehemaliger „Terminator“-Darsteller Arnold
Schwarzenegger der ersten Hinrichtung seiner Amtszeit und der ersten seit drei Jahren zu. Der 61jährige Donald Beardslee starb als elfter seit Einführung der Todesstrafe im Jahre 1978 durch die
Giftspritze.
Kurz nach der Hinrichtung gab Schwarzenegger folgendes Interview.
„Ich repräsentiere als Gouverneur ein Volk, dessen überwiegende
Mehrheit für die Todesstrafe ist.
Nichts in seinem Gnadengesuch habt mich davon überzeugt, dass
er sich der Schwere seiner Tat nicht bewusst war oder der Tatsache,
dass dieses abscheuliche Verbrechen falsch war“.
Die Hinrichtung des ehemaligen Gründers einer Straßengang und späteren Kinderbuchautor Tookie
Williams hat im Dezember 2005 weltweit Aufsehen erregt. Warum gelang es am Ende nicht, sein
Leben zu retten?
Es gab Stimmen, die seine Hinrichtung aus
Gründen der Politik sahen. Die Ablehnung seines
Gnadegesuchs beruhte unter anderem darauf,
dass sich Williams auf den südafrikanischen
Nelson Mandela sowie den Black-PantherAktivisten George Jackson berief. Als Protagonist
des rechten Flügels der Republikanischen Partei
konnte Schwarzenegger keine Gnade walten
lassen.
Er ist blind, taub und sitzt im Rollstuhl. Trotzdem
lehnt Gouverneur Schwarzenegger eine
gerichtliche Anhörung für ein Gnadengesuch ab.
Der 75-jährige Clarence Ray Allen wird im Jänner
2006 hingerichtet.
Viele Künstler, unter anderem
Photo: FullosseousFlap’s
SNOOP DOG, setzten sich für Tookie ein
Foto: desmainsunies.com
Ende März 2007 hob ein Bundesrichter
den Vollzug der Todesstrafe
vorübergehend auf, weil Todesspritzen
möglicherweise verfassungswidrig seien.
Der 8. Zusatz zur US-Verfassung
verbietet grausame und
außergewöhnliche Bestrafung.
Die Konsequenz von Arnold
Schwarzenegger: Ankündigung
mehrerer Schritte, darunter eine bessere
Ausbildung des Hinrichtungspersonals,
um P a n n e n bei der Verabreichung
der Spritze zu vermeiden.
Seite 15
Seite 16
So sieht eine Petitionsliste aus, die von ai an die zuständigen Behörden weitergeleitet wird.
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So sieht der Apellbrief aus
Governor Edward G. Rendell
225 Main Capitol Building
Harrisburg
Pensylvania 17120
USA
Vienna,
Dear Governor,
I am writing to call on you to support my request for a fair trial of Mumia Abu Jamal.
As you may know, Mumia Abu Jamal has been on death row for 25 years now. His case
is currently on appeal before the Federal District Court in Philadelphia.
I call on you to ensure his right to a fair trial, due process of law, equal protection of law,
and to be free from cruel and unusual punishment.
I am particularly concerned about the information that the public defender did not interview
a single witness in preparation of the trial and did not have funds for defending a capital
case and that the prosecutor removed 11 qualified African Americans from the jury and that
he argued for the death penalty because of Mumia’s membership in the Black Panther Party,
a practice later condemned as unconstitutional by the US Supreme Court.
I am also appalled by the information on the 1982 trial, concluding that the policeman was
killed with a 44 caliber gun, while Abu-Jamal’s gun which he was licensed to carry as a
night-time driver, was a 38 caliber. I am equally appalled by the information on harassment
by police of witnesses and the brutal treatment Mumia Abu Jamal received by the police
to force him to confess.
As a journalist Mumia Abu Jamal had exposed police violence and racism and was an
activist in the fight against racial discrimination.
I join the many people around the world who are appealing to the various United States
authorities for a thorough review of the court case. I urge you to ensure a fair trial and to
recognize and stop the injustice done to Mumia Abu Jamal.
Thank you for your attention.
Yours sincerely,
CC: Mrs. Susan R. MCCAW.v, Embassy of the United States of America in Austria,
Boltzmanngasse 16, A-1090 Vienna, Austria
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Apellbrief "Solidarität für Mumia Abu-Jamal"
Wir haben nur noch wenig Zeit –
Vor der letzten Entscheidung über einen neuen Prozess für Mumia
Abu-Jamal oder die Einleitung des Hinrichtungsverfahrens!!!
Mumia Abu-Jamal
zum Ehrenbürger von Wien!
Mumia Abu-Jamal ist ein antirassistischer Radiojournalist, der seit 25 Jahren in Pennsylvania/USA in der
Todeszelle sitzt. In den 1970er-Jahren war er den Polizei- und Justizbehörden Philadelphias als „Voice of
the Voiceless“ äußerst negativ aufgefallen, sodass ihnen offenbar dann die Ereignisse am 9.12.1981 sehr
gelegen kamen: Als sich Mumia Abu-Jamal in eine brutale Polizeiaktion gegen seinen Bruder (der gegen
die Einbahn gefahren sein soll) einmischte, fielen plötzlich Schüsse und ein Polizist und Mumia Abu-Jamal
fielen beide schwer verletzt zu Boden. Der Polizist starb, Mumia wurde ins Spital gebracht und angeklagt,
den Polizisten erschossen zu haben. Natürlich fanden sich ZeugInnen, die Mumia schießen gesehen bzw.
ihn auf der Krankenbahre sagen gehört haben wollen, dass er den Polizisten erschossen habe. Alle diese
Haupt-ZeugInnen haben später ihre Aussagen widerrufen und ausgesagt, dass sie vor dem Prozess 1982
von der Polizei unter Druck gesetzt worden waren! Der Richter Szabo, bereits damals als „Blutrichter“
bekannt, drückte einem Kollegen gegenüber seine Absicht aus, den „Nigger grillen“ zu wollen...
Inzwischen sind Jahrzehnte etlicher Ablehnungen von Berufungsansuchen Mumia Abu-Jamals durch Oberste
US-Gerichte erfolgt. Es waren zugleich aber auch Jahrzehnte großer internationaler Bewegungen für die
Freiheit für Mumia Abu-Jamal bzw. für einen neuen, fairen Prozess. Die Parlamente Dänemarks und Belgiens,
ja das EU-Parlament haben 1998/2000 einen fairen Prozess für Mumia Abu-Jamal verlangt. Die USGewerkschaften in Kalifornien, die deutsche JouranlistInnen-Gewerkschaft Berlin-Brandenburg u.a.
solidarisierten sich mit ihm. Die österreichische Journalistengewerkschaft im ÖGB ernannte Mumia AbuJamal 1999 zum Ehrenmitglied des Präsidiums!
Mumia ist bereits Ehrenbürger in Venedig, San-Francisco, Montreal, Parlermo und neben Paris auch in
zahlreichen französischen Städten und Pariser Vororten.
Finale Entwicklung
„Mumias Fall ist jetzt beim Obersten Gericht unterhalb des US Supreme Court, einem Bundesberufungsgericht.
Am 6. Dezember 2005 hat dieses Gericht Staatsanwaltschaft und Verteidigung angewiesen, abwechselnd
je zwei Gerichtanträge einzureichen, in denen sie begründen, warum sie die Todesstrafe bzw. einen neuen
Prozess für Mumia wollen (...) Der Anwalt Mumias, Robert R. Bryan, hat bis zum 13. Juli Zeit, auf diesen
Antrag zu antworten (...) Daraufhin wird die Staatsanwaltschaft einen zweiten Antrag einreichen, auf den
die Verteidigung antworten wird. Das alles dauert mindestens bis Ende August und kann sich bis in den
Dezember hinziehen. Schätzungsweise, und ich betone, dass das nur eine Schätzung ist, 2 bis 3 Monate
danach wird es eine öffentliche Anhörung beider Seiten geben. Das wird zugleich der Punkt einer internationalen
Massenmobilisierung sein. Eine vergleichbare Zeitspanne nach diesem Hearing wird es eine Entscheidung
geben. Das ist in etwa der Zeitrahmen.“ (Michael Schiffmann)
Österreich
Das österreichische Komitee „Solidarität mit Mumia Abu-Jamal“, in dem AktivistInnen der Zeitschrift
„mitbestimmung“, von Amnesty International, LabourNet-Austria und linken Gruppierungen mitarbeiten, hat
bislang einige Demonstrationen zur US-Botschaft organisiert und 2004 eine Petitionskampagne für einen
fairen Prozess für Mumia Abu-Jamal und seine Freilassung, gegen Rassismus und gegen die Todesstrafe
unternommen.
Unter vielen anderen haben bisher die Solidaritäts-Petition für Mumia Abu-Jamal unterschrieben:
* Dr. Maria Berger, österr. EU-Parlamentsabgeordnete
* Noam Chomsky, Cambridge MA, USA, Prof.f.Linguistik, linker Buchautor
* Peter Paul Skrepek, Gewerkschaftsvorsitzender der GKMfB
* Franz Bittner, Gewerkschaftsvorsitzender der GDJP
* Lisa Langbein, Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen im ÖGB
* Elfriede Jelinek, Schriftstellerin
* Hermes Phettberg, Künstler
Seite 19
* Maria Vassilakou, Wiener Gemeinderratsabgeordnete, Die Grünen
* Christa Prets, österr. EU-Parlamentsabgeordnete
* Dr. J. Swoboda, österr. EU-Parlamentsabgeordneter
* Ing. Harald Ettl, österr. EU-Parlamentsabgeordneter
* Irmgard Schmidleithner, ehem. Vizepräsidentin u. Frauenvorsitzende des ÖGB
* Hannes Jarolim, Abgeordneter zum österr. Nationalrat u. Justizsprecher der SPÖ
* Gisela Wurm, Abgeordnete zum österr. Nationalrat
* Andrea Kuntzl, Abgeordnete zum österr. Nationalrat
* Mag. Johann Maier, Abgeordneter zum österr. Nationalrat
* Ruth Becher, Abgeordnete zum österr. Nationalrat
* Doris Bures, Abgeordnete zum österr. Nationalrat
* Walter Posch, Abgeordneter zum österr. Nationalrat
* Dr. Kurt Stürzenbecher, Wiener Landtagsabgeordneter
Bereiten wir uns auf eine große Kampagne vor:
Mumia Abu-Jamal soll Ehrenbürger von Wien werden!
Die Benennung einer Straße nach Mumia in Saint Denis in Frankreich hat die Wut der RassistInnen und
AnhängerInnen der Todesstrafe nur noch angeheizt. Die neue Straße in Saint Denis, die zum größten
Sportstadium in Europa führt, dem Nelson Mandela Stadium, wurde Rue Mumia Abu-Jamal genannt!
Zwei US-Kongressabgeordnete aus Pennsylvanien haben in der föderalen Legislative eine Initiative
gesetzt, von der Stadt St. Denis zu fordern, ihre Entscheidung zurück zu nehmen, die Straße nach Mumia
zu benennen. Die Resolution 407, die diese Forderungen zum Ausdruck bringt, wurde einstimmig vom
Stadtrat von Philadelphia unterstützt. Die US-Gesetzesresolution 407 schlägt vor, St. Denis zu sanktionieren
oder zu einem US-Boykott der Stadt aufzurufen, sollten sich Bürgermeister und Stadtrat von St Denis
weigern, ihre Abstimmung zurück zu ziehen.
Dieser unverschämten Initiative der RassistInnen und Reaktionäre in den USA muss Wien eine Abfuhr
erteilen, die ein lautes internationales Signal gegen die Todesstrafe und gegen den Rassismus darstellt.
Mumia Abu-Jamal, Ehrenbürger von Wien!
Karl Fischbacher
Sprecher des Wiener Komitees „Solidarität mit Mumia Abu-Jamal“
Wien, 7.7.2006
Seite 20
Die Todesstrafe in ASIEN
SÜDKOREA – vor der Entscheidung, die Todesstrafe abzuschaffen!
Südkorea ist an einem entscheidenden Punkt bezüglich Abschaffung der Todesstrafe angelangt. Der
Rechtsausschuss des Parlaments, der in der Vergangenheit die Verabschiedung des Gesetzentwurfs
blockiert hat, befasst sich endlich damit.
Bereits im November 2001 stimmten 155 von damals 273 Parlamentsabgeordneten für einen
Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe für alle Straftaten. Die vom Parlament abgestimmten
Gesetzentwürfe müssen aber zur Diskussion und Abstimmung einem Rechtsausschuss vorgelegt
werden. Erst dann geht er zur entscheidenden Abstimmung zurück ins Parlament. Obwohl 2001 die
Mehrheit der Mitglieder der 16. Nationalversammlung für die Abschaffung der Todesstrafe stimmten,
wurde der Gesetzentwurf vom Rechtsausschuss nicht diskutiert und verfiel nach Ablauf der Wahlperiode
im April 2004.
Im Dezember 2004 brachten 175 von 299 Abgeordneten der 17. Nationalversammlung den Entwurf
für das Sondergesetz zur Abschaffung der Todesstrafe aus humanitären und religiösen Gründen
erneut ein. Jetzt diskutierte erstmals ein Unterausschuss des Rechtsausschusses den Entwurf und
kündigte eine öffentliche Anhörung im Parlament an.
Die Mehrheit der Parlamentsabgeordneten
ist zwar für die Abschaffung der Todesstrafe,
aber Parlamentarierinnen und
Parlamentarier sind für öffentlichen Druck
anfällig. Meinungsumfragen haben gezeigt,
dass in Südkorea fast 60 Prozent der
Bevölkerung für die Todesstrafe plädieren,
wogegen allerdings in letzter Zeit prominente
Meinungsführer stark dagegen auftreten.
Zeitungsberichte, offene Briefe,
Fernsehauftritte sollen der Öffentlichkeit klar
machen, dass durch die Abschaffung der
Todesstrafe Recht und Ordnung nicht
gefährdet sind. So tritt auch der ehemalige
Präsident Kim Dae-jung, heute
Friedensnobelpreisträger, doch vor Jahren
selbst im Todestrakt, vehement für die
Abschaffung ein.
Am 21. Februar 2006 gab das Justizministerium eine Pressemitteilung heraus, dass eine grundlegende
und eingehende Untersuchung über die Todesstrafe durchgeführt wird, da es den Wunsch zur
Abschaffung dieser in der Gesellschaft gäbe. Das Justizministerium kündigte an, dass es im Juni
2006 eine öffentliche Anhörung durchführen und deren Ergebnisse dem Rechtsausschuss zuleiten
werde. Der 13-köpfige Rechtsausschuss muss für den Gesetzentwurf stimmen, bevor er dann dem
Parlament vorgelegt wird.
Seit seiner Unabhängigkeit im Jahre 1948 wurden in Südkorea mindestens 900 Menschen hingerichtet,
die meisten durch den Strang. Die letzten Hinrichtungen an 23 Menschen fanden im Dezember 1997
statt Unter Präsident Kim Dae-jung trat ein inoffizielles Hinrichtungsmoratorium in Kraft. Während
der gegenwärtigen Amtszeit von Präsident Roh Moo-hyun fanden zwar auch keine Exekutionen statt,
es wurden jedoch 2005 mindest 3 Menschen zum Tode verurteilt und Ende 2005 gab es mindestens
63 zum Tode Verurteilte.
Die Verabschiedung dieses historischen Gesetzentwurfs läge im internationalen Trend zur weltweiten
Abschaffung der Todesstrafe. Sie würde auf ganz Asien ausstrahlen und Initiativen in dieser Region
enorm stärken. Die internationale Gemeinschaft erwartet eine Zustimmung des Rechtsausschusses,
damit zum ersten Mal ein Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe im Nordosten Asiens in Kraft treten
kann.
Seite 21
Mr. JO Soon-hyeong
National Assembly Member’s Office Bldg. Yeouid
Seoul 150-702, Republic of Korea
Fax. 0082-2-918-6878
Wien, 28.02.2007
Sehr geehrter Mr. Jo Soon-hyeong,
ich möchte meine Freude darüber ausdrücken, dass es in Ihrem Land ernsthafte Bestrebungen
gibt, die Todesstrafe für alle Straftaten abzuschaffen. Durch diesen historischen Schritt
würde sich Ihr Land in eine Liste von weltweit 130 Staaten einreihen, welche diese
Strafform bereits per Gesetz abgeschafft haben oder in der Praxis nicht mehr anwenden.
Hinrichtungen wurden im Jahre 2005 nur noch in 24 Staaten vollstreckt. Besonders in
Nordostasien würde Ihr Land dadurch sogar eine führende Rolle in der Abschaffung der
Todesstrafe übernehmen.
Ich respektiere zwar das Recht der Behörden, Straftäter zu verfolgen. Doch die häufig
propagierte abschreckende Wirkung der Todesstrafe konnte bislang durch keine Studie
belegt werden. Stattdessen ist die Gefahr von Fehlurteilen und der Hinrichtung unschuldiger
Menschen äußerst hoch. Und Todeskandidaten - egal ob unschuldig oder nicht - müssen
oft jahrelang unter unmenschlichen Bedingungen auf ihre Hinrichtung warten. Auch für
sie gelten Menschenrechte wie das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit.
Durch die Abschaffung der Todesstrafe in Südkorea würde ein unmissverständliches
Zeichen zur Achtung der Menschenrechte gesetzt, das auch die Arbeit regionaler
Menschenrechtsinitiativen stärkt. Denn leider ist der internationale Trend, von der
Todesstrafe Abstand zu nehmen, im asiatischen Raum bislang leider nicht zu beobachten.
Deshalb appelliere ich an die Mitglieder des vom südkoreanischen Parlament eingesetzten
Rechtsausschusses, der Abschaffung dieser unmenschlichen und archaischen Strafform
zuzustimmen!
Mit freundlichen Grüßen,
amnesty international Österreich
Netzwerk gegen die Todesstrafe
Cc: AN sang-soo, JOO Sung-young, KIM ding-cheol, LEE Jong-Kul,
NA Kyung-won, BAN Ki-moon, LEE Ju-young, PARK Sei-hwan,
CHOI Byung-gook, KIM Sung-ho, President ROH Moo-hyun
1150 Wien, Moeringgasse 10, Tel. +43 1 78008, Fax. +43 1 78008 44, ,
amnesty international ist Trägerin des Friedensnobelpreises und hat beratenden Status bei den Vereinten Nationen
Seite 22
Die Todesstrafe in ASIEN
China
China ist Vertragspartei des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und des
Übereinkommens über die Rechte des Kindes.
Im Mai 1996 drückte der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen seine Besorgnis
darüber aus, „dass die nationalen Gesetze [Chinas] zuzulassen scheinen, Kinder zwischen 16 und
18 zum Tode mit zweijährigem Vollstreckungsaufschub zu verurteilen“. Der Ausschuss empfahl, die
Gesetze zu überprüfen um sicherzustellen, dass sie mit Artikel 37 des Übereinkommens über die
Rechte des Kindes konform gehen. UN-Dokument CRC/C/15/Add.56, paras 21, 42. Der Ausschuss
erklärte ferner, dass „die Verhängung der Todesstrafe auf Bewährung gegen Kinder eine grausame,
unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe darstellt“.
Im Oktober 1997 trat eine Neuregelung des Strafgesetzbuchs in Kraft, durch die die Praxis der
Todesurteile mit zweijährigem Vollstreckungsaufschub gegen zum Tatzeitpunkt 16- und 17-Jährige
abgeschafft wurde. Zuvor war diese Möglichkeit in Paragraph 44 des chinesischen Strafgesetzbuchs
vorgesehen, „wenn das Verbrechen besonders schwerwiegend ist“.
Foto:ai
Nach 1997 eingegangene Berichte legen jedoch nahe,
dass auch weiterhin Personen, die zum Tatzeitpunkt
unter 18 Jahre alt waren, hingerichtet werden, weil die
Gerichte nicht genügend Sorgfalt auf die Feststellung
des Alters der Angeklagten verwenden. Einige untere
Gerichte scheinen die „Erläuterung bezüglich
spezifischer Fragen der Anwendung des Rechts bei
der Behandlung von Jugendstrafsachen“ des Obersten
Volksgerichtshofes vom 2. Mai 1995 nicht beachtet zu
haben, in der es heißt: „Bei der Behandlung von
Jugendstrafsachen sollte das Alter der Angeklagten
zum Tatzeitpunkt als wichtige Tatsache behandelt und
vollständig geklärt werden ... wenn es nicht klar
festgestellt werden kann und es sich darauf auswirken
könnte, ob Anklage erhoben wird oder nicht oder welche
Strafe von der Anklagevertretung gefordert wird, so
soll diese Frage an die Staatsanwaltschaft zur weiteren
Klärung zurückgegeben werden“.
Zwei minderjährige Straftäter wurden in den Jahren 2003 und 2004 hingerichtet. Im März 2003
berichtete die „Habei Legal Daily“ darüber, dass der 18 Jahre und drei Monate alte Zhao Lin im Januar
2003 wegen eines Mordes hingerichtet wurde, den er im Mai 2000 begangen hatte, als er 16 Jahre
alt war. Der Mord hatte sich im Bezirk Funing in der Provinz Jiangsu ereignet. Presseberichte über
diesen Fall deuten darauf hin, dass dem Gericht und der Polizei vollkommen klar war, dass Zhao
Lin zum Tatzeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt war, aber laut den genannten Presseberichten scheinen
die Beamten nichts von den gesetzlichen Vorschriften gewusst zu haben, die die Hinrichtung von
minderjährigen Straftätern verbieten, deshalb wurde er trotzdem hingerichtet.
Im zweiten Fall wurde Gao Pan, ein Bauer aus dem Dorf Liguo im Bezirk Gaoyang in der Provinz
Hebei am 8. März 2004 für ein Verbrechen hingerichtet, das er am 9. August 2001 begangen hatte.
Damals hatte er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Gao Pan wurde zunächst vom Mittleren Volksgericht der Stadt Baoding zum Tode verurteilt, weil er
für schuldig befunden wurde, am 9. August 2001 einen Nachbarn bei einem versuchten Raub
umgebracht zu haben. Gao legte Berufung gegen dieses Strafmaß ein. Er berief sich darauf, dass
er zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt war und deshalb eine leichtere Strafe erhalten müsse.
Zu den Beweisen, die die Anklagebehörde vorlegte, um zu belegen, dass Gao zum Tatzeitpunkt 18
Jahre alt war, gehörte eine Haushaltsregistrierungsurkunde, die von Gaos Familienoberhaupt, seinem
Großvater Gao Baixue, unterschrieben war. Eine Untersuchung der Urkunde – die nicht einmal den
genauen Tag im August 1983 angab, der Monat, in dem Gao angeblich geboren sein soll – durch
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Die Todesstrafe in ASIEN
Zu den Beweisen, die die Anklagebehörde vorlegte, um zu belegen, dass Gao zum Tatzeitpunkt 18
Jahre alt war, gehörte eine Haushaltsregistrierungsurkunde, die von Gaos Familienoberhaupt, seinem
Großvater Gao Baixue, unterschrieben war. Eine Untersuchung der Urkunde – die nicht einmal den
genauen Tag im August 1983 angab, der Monat, in dem Gao angeblich geboren sein soll – durch
die zuständigen Behörden in Beijing und Tianjin deutete jedoch darauf hin, dass die Unterschrift
gefälscht war. Nach Presseberichten hatte dieselbe Behörde, die die Haushaltsregistrierungsurkunde
ausgestellt hatte, auch mehrere andere Urkunden herausgegeben, die unrichtige Daten enthielten,
dazu zählten auch Geburtsdaten in offiziellen Personalausweisen.
In urkundlichen Nachweisen, die von der Polizeibehörde zum Zeitpunkt von Gaos Verhaftung eingeholt
wurden, wird der 11. August 1983 als sein Geburtsdatum nach dem traditionellen Mondkalender
angegeben – was dem 6. September 1983 nach dem westlichen Kalender entspricht. Neben den
Zweifeln über das Alter des Angeklagten wegen sich widersprechenden Angaben in amtlichen
Dokumenten verdient die Tatsache Beachtung, dass zusätzliche Verwirrung durch die Verwendung
verschiedener Kalender entstand. Außerdem sagte Gao sowie seine Familie und seine Nachbarn
übereinstimmend aus, dass er nach der chinesischen Astrologie im Jahr der Ratte geboren sei, was
dem Jahr 1984 entsprechen würde. Andere amtliche Dokumente, wie Gaos Grundschulzeugnisse,
die von Provinzbehörden geführt werden, geben den 11. August 1984 als sein Geburtsdatum an, ein
volles Mondjahr nach den anderen Daten, die die Gerichte als sein wahres Geburtsdatum annahmen.
Einem Bericht zufolge legte Gaos Rechtsanwalt bei
der Berufungsverhandlung am 24. April 2003 32
Beweisstücke vor, um die Behauptung zu
untermauern, dass Gao zum Tatzeitpunkt noch keine
18 Jahre alt war. Die Berufung wurde jedoch
zurückgewiesen und das Urteil bestätigt.
Gao und sein Rechtsanwalt informierten das Gericht Berichten zufolge darüber, dass sie den Obersten
Volksgerichtshof und den Nationalen Volkskongress darum ersuchen wollten, weitere Ermittlungen
bezüglich Gaos Alter anzustellen, einschließlich einer Analyse von Gaos Knochengewebe. Als der
Rechtsanwalt in Beijing war, erfuhr er jedoch am 12. März 2004, dass Gao am 8. März 2004
hingerichtet worden war.
Mehrere führende chinesische Rechtsgelehrte und Juristen haben diesen Fall kommentiert. So sagte
beispielsweise Professor He Jiahong von der Akademie der Rechte an der Volksuniversität China:
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Foto: CIPFG
Gao, seine Familie und sein Rechtsanwalt
beantragten, weitere Untersuchungen zur Ermittlung des tatsächlichen Alters anzustellen und boten
an, die Kosten für einen Test zur Altersfeststellung
durch die Untersuchung einer Knochengewebeprobe
zu übernehmen. Alle diese Anträge wurden vom
Oberen Volksgericht der Provinz Hebei abgelehnt.
Das Gericht stellte fest, dass die
Haushaltsregistrierungsurkunde als Beweismittel
„verlässlicher als ein Geständnis“ sei und es daher
„nicht mehr nötig“ wäre, Knochengewebetests
durchzuführen.
Petition an PAKISTAN
Eure Exzellenz,
die Anwendung der Todesstrafe an Jugendlichen, das sind all jene, die zur
Zeit der Straftat noch nicht 18 Jahre alt waren, ist nach internationalem
Gesetz verboten. Die Abschaffung der Todesstrafe für Jugendliche trat am
1. Juli 2000 fast in allen Landesteilen in Kraft. Nur die Stammesgebiete
(PATA und FATA) im Norden und Westen wurden von dieser gesetzlichen
Verordnung ausgeschlossen.
Im November 2001 wurde Sher Ali in der Provinz PATA gehängt für einen
Mord, der im Jahre 1993 begangen wurde, als er gerade 13 Jahre alt war.
Der letzte Fall fand am 13. Juni 2006 statt. Mutabar Khan wurde hingerichtet
für eine Straftat als er 16 war.
Solche Exekutionen stehen im Widerstreit zu den Bestimmungen des Gesetzes
aus dem Jahre 2000 und ebenso zu den von Pakistan eingegangenen
Verpflichtungen als ein Mitglied der Convention on the Rights of the Child.
Artikel 37 dieses Abkommens besagt, dass die Todesstrafe nicht für Verbrechen,
verübt von Personen unter 18 Jahren, angewandt werden darf.
Ich fordere die Pakistanische Regierung dringend auf, Schritte zu unternehmen,
dass in Hinkunft kein Todesurteil für Straftaten Jugendlicher ausgesprochen
wird und keine weitere Hinrichtung mehr stattfindet. Derartige Schritte sollen
beinhalten:
•
dass die Vollzugsbeamten sofort bei Festnahme das Alter des
Verdächtigen festhalten,
•
dass das nachgewiesene Alter eines Minderjährigen allen Gerichtsund Aufsichtsbehörden zur Kenntnis gebracht und in der Anklageschrift klar
festgehalten wird
•
dass die Gerichte entsprechende Voraussetzungen mitbringen, das
Alter jugendlicher Verdächtiger festzustellen
Mit vorzüglicher Hochachtung
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Die Todesstrafe in der Literatur:
Seine Hände waren ruhig, er weinte nicht,
Er sah nicht krank aus, nicht vergrämt,
Doch trank er die Luft, als ob sie enthielt
Eine heilsame Medizin;
Die Sonne trank er mit offenem Mund,
Als wäre wein darin!
Und ich und all die Seelen voll Schmerz,
Deren Weg auf der anderen Seite,
Vergaßen, ob das, was wir selber getan,
Von Wert sein wird am Schlu?,
Und starrten mit dümmlich verblüfftem Blick
Auf den Mann, der hängen muß.
OSCAR WILDE
Die Gefühle des Verurteilten...
Er hofft am Tag und verzweifelt an dieser
Hoffnung in der Nacht. Während die
Wochen vergehen, wachsen Hoffnung und
Verzweiflung und werden gleichermaßen
unerträglich. Alle Berichte stimmen darin
überein, daß die Farbe der Haut sich
verändert, daß Angst wie eine Säure wirkt.
Der bestimmende und schlimmste Schmerz
aber liegt nicht im körperlichen Leiden,
sondern in der Gewissheit, daß in einer
Stunde, und dann jetzt, in diesem Augenblick,
die Seele den Körper verlassen wird, daß
man aufhört, ein Mensch zu sein, daß das
alles ganz unweigerlich passieren wird. Das
schlimmste ist die Gewissheit...
Für einen Mord ermordet zu werden ist
unvergleichbar grausamer als das Verbrechen
selbst. Der Mord durch ein rechtsgültiges
Urteil ist weitaus schlimmer als das
Verbrechen. Der Mord durch ein rechtsgültiges
Urteil ist um vieles grauenhafter, als von
Räubern ermordet zu werden. Wer von
Räubern ermordet wird wem nachts in einem
Wald die Kehle durchgeschnitten wird, hofft
ohne Zweifel bis zum letzten Augenblick, er
könne noch entkommen... im Falle einer
Hinrichtung aber muß diese letzte Hoffnung,
die Sterben zehnmal leichter macht, der
Gewißheit weichen. Das Urteil ist da, und die
ganze entsetzliche Qual liegt in der Tatsache,
daß es keine Möglichkeit zur Flucht gibt. Es
gibt auf der Welt nichts entsetzlicheres als
diese Qual.
FJODOR DOSTOJEWSKIJ
ALBERT CAMUS
Ich habe meiner Überzeugung, daß solche
Szenen zur Mißachtung menschlichen Lebens
UND ZUM MORD führen, Ausdruck verliehen.
Bezugnehmend auf die letzte
Mordverhandlung in London habe ich mich
nach dieser Meinungsäußerung erkundigt,
und ich bin sicher, daß der jetzt in "Newgate"
sich befindliche junge Mann, der für den Mord
an seinem Herrn zu Tode verurteilt wurde...
ein aufmerksamer Zuschauer der letzten 3
öffentlichen
Hinrichtungen in dieser Stadt war... mit dem
Auslöschen menschlichen Lebens, und mit
der Vorführung grausamer Szenen und
ermordeter Körper, schafft das Gesetz
furchtbare Vorurteile, die den Beginn einer
langen und ständig wachsenden Kette genau
diesen Inhalts bilden.
Verbrecher sterben nicht durch die Hand
des Gesetzes. Sie sterben durch die
Hand anderer Menschen. Der Mord auf
dem Schafott ist die schlimmste Art des
Mordes, weil er dort mit Billigung der
Gesellschaft durchgeführt wird... Mord
und Todesstrafe sind keine
verschiedenen, einander ausschließende
Dinge; sie sind gleichartig und beide
haben ihren Grund in sich selbst.
CHARLES DICKENS
GEORGE BERNARD SHAW
Und so wird bis ans Ende aller
Geschichte ein Mord den anderen
hervorrufen, immer im Namen von Recht
und Ordnung und Frieden, so lange, bis
die Götter all dieses Blutes müde sind
und eine Rasse schaffen, die verstehen
kann.
Seite 27
Zitate über die Todesstrafe:
Es kommt häufig vor, daß Menschen im
Warten aud die Vollstreckung des
Todesurteils ihre Gesundheit verlieren.
FELIX FRANKFURTER
(ehemaliger Richter im Obersten
Gerichtshof der USA)
Mein Bruder war ein Mann der Liebe, des
Gefühls und des Mitleids.
Er hätte nicht gewollt, daß sein Tod Anlaß
ist, ein anderes Leben auszulöschen.
SENATOR EDWARD KENNEDY
(zum Mord an seinem Bruder)
Wenn du mich mit brutalen Methoden von
meiner Brutalität abhalten willst, bist du
genauso brutal wie ich.
J.KRISHNAMURTY
Die Schlechten sollen nicht die Guten töten
und die Guten nicht die Schlechten.
Ich bin ein Dichter, ich bin nicht befangen,
ich sage ohne Zweifel oder Zögern:
die guten Morde, die gibt es nicht.
PABLO NERUDA
Alle zittern vor Strafe
Alle fürchten den Tod
vergleichend andere
Mit einem selbst
Sollte man weder töten
noch Ursache zum Töten sein
DER BUDDHIST DHAMMAPADA
Ich werde so lange nicht aufhören, die
Todesstrafe zu bekämpfen, bis mich jemand
von der Unfehlbarkeit menschlicher
Rechtssprechung überzeugt hat.
MARQUIS DE LAFAYETTE
Wer nach Rache strebt,
sollte zwei Gräber ausheben.
CHINESISCHES SPRICHWORT
Der Mensch darf kein Leben verwirken,
der Tod gibt keine Gerechtigkeit!
WOLFGANG SCHNEIDER
All die Männer und Frauen, denen ich im
letzten Moment gegenüberstand,
überzeugten mich, daß ich mit dem, was
ich getan, keinen einzigen Mord verhindert
habe.
ALBERT PIERREPOINT
(25 Jahre lang britischer Henker)
Seite 28
linkliste
Todesstrafe
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung von Websites,
die sich mit dem Thema Todesstrafe beschäftigen. Diese Seiten,
in verschiedenen Sprachen, können im Unterricht
bei der Aufarbeitung des Themas nützlich sein.
amnesty übernimmt keine Verantwortung für die Aktualität anderer Websites und steht auch nicht
für deren Inhalt und die Genauigkeit der Informationen ein. Die Inhalte spiegeln nicht zwingend die
Meinung von amnesty international wieder.
amnesty international:
http://www.amnesty.at/todesstrafe
Website des ehrenamtlichen ai Netzwerk gegen die Todesstrafe (deutsch)
http://www.amnesty-todesstrafe.de
Informationen zur Todesstrafe bei ai-Deutschland (deutsch)
http://web.amnesty.org/pages/deathpenalty_index_eng
Die Todesstrafen-Seite der englischen Amnesty-Organisation
mit viel Hintergrundartikeln, Statistiken und aktuellen Nachrichten (englisch)
http://www.amnestyusa.org/abolish/
Das Thema der Todesstrafe in den USA in allen Einzelheiten
auf den Seiten von Amnesty USA (englisch)
Für den Unterricht:
http://teacher.deathpenaltyinfo.msu.edu/
Ausführliches Manual zum Thema Todesstrafe in den USA
von der USA Michigan State University Comm Tech Lab
and Death Penalty Information Center, 2001.
Bietet eine umfassende Einführung, statistische Daten und Fallbeispiele.
Dieses Manual ist online in einer Version für LehrerInnen und einer für SchülerInnen abrufbar
Link für LehrerInen(englisch)
http://deathpenaltyinfo.msu.edu/
Version für SchülerInnen (englisch)
Weitere Informationen für Unterrichtsmaterialien finden Sie auf folgenden Seiten:
http://www.baobab.at
Entwicklungspolitische Bildungs- und Schulstelle (deutsch)
http://www.politik-lernen.at/goto/polis
Politik lernen in der Schule (deutsch)
http://www.hrea.org/
Human Rights Education Associates (englisch)
Seite 29
linkliste
Sonstige Organisationen:
http://www.worldcoalition.org
World Coalition Against the Death Penalty, organisiert u.a.
den Welttag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober (englisch, französisch)
http://www.hrw.org/campaigns/deathpenalty.org
Die Todesstrafen-Seiten von Human Rights Watch (englisch)
Sonstige Initiativen:
http://www.moratoriumcampaign.org
Diese Organisation wird von Sister Helen Prejean,
der Autorin von "Dead Man Walking", geführt (englisch)
http://www.prejean.org
Die offizielle Webseite über Sister Helen Prejean.(englisch)
http://www.todesstrafe.at
Die Geschichte der Todesstrafe in Österreich (deutsch)
http://www.todesstrafe.de/
Informationsmagazin zum Thema Todesstrafe mit Informationen
über Geschichte, Länder, aktuelle Nachrichten,
Diskussionsforum, Newsletter (deutsch)
http://www.todesstrafe.info
Gebührenpflichtiger Download einer reichhaltigen und
aktuellen Infosammlung zum Thema Todesstrafe (deutsch)
http://www.deathpenaltyinfo.org/index.htm
Private Initiative gegen die Todesstrafe in den USA mit sehr vielen Informationen
und Statistiken, die auch von offiziellen Stellen genutzt werden (englisch)
http://www.justicedenied.org/index.htm
Diese Seite widmet sich den unschuldig
zum Tode Verurteilten in den USA (englisch)
Universitäten:
http://justice.uaa.alaska.edu/death/index.html
Ausführliche Informationen der University of Alaska (Anchorage)
über die Todesstrafe in den gesamten Vereinigten Staaten von Amerika (englisch)
http://www.law.onu.edu/faculty/streib/femdeath.htm
Bericht der Ohio Northern University zum Thema
"Frauen und die Todesstrafe"(englisch)
http://ethics.sandiego.edu/
EthikerInnen zum Thema Todesstrafe (englisch)
Seite 30
young amnesty
Engagement für die Menschenrechte kennt keine Altersgrenze!
Schülerinnen und Schüler, die sich aktiv für den Schutz der Würde und der Rechte ihrer Mitmenschen
einsetzen möchten, sind bei amnesty international herzlich willkommen.
Unter dem Namen „young amnesty“ sind diese jungen
Leute Österreichweit in ai-Jugendgruppen im Einsatz.
Sie entstehen zwar häufig auch auf Initiative einer
Lehrerin oder eines Lehrers im Rahmen von
Schulklassen, doch oft sind es aber junge Leute selbst,
die im Rahmen einer Schule, einer Jugendorganisation
oder einfach privat zu einer young amnesty Gruppe
zusammenfinden. Mittlerweile sind die Aktionen dieser
ai-Jugendgruppen ein unverzichtbarer Bestandteil der
ai-Arbeit geworden.
Mindestens 3 Jugendliche können eine young amnesty
Gruppe gründen - auch eine erwachsene
„Kontaktperson“ ist als Mitglied willkommen, die
Mitgliedschaft ist kostenlos. Jedes Mitglied erhält
außerdem gratis die Aktionszeitung „young amnesty",
die etwa fünf Mal jährlich erscheint und neben Infos
zu Menschenrechtsthemen auch Appellfälle und
konkrete Aktionsvorschläge enthält.
Als ai-AktivistInnen kämpfen auch young amnesty Gruppen um die Verwirklichung der Ziele von
amnesty international. Im Sinne der Verbreitung der Idee der Menschenrechte wie sie in der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte der UNO festgehalten sind, leisten sie konkrete Arbeit für die Befreiung
von Gewissensgefangenen, für faire Gerichtsverfahren, für den Schutz von Menschen vor Folter,
politischem Mord, "Verschwindenlassen", der Todesstrafe u.a.
Der Kreativität einer ya-Gruppe setzt amnesty international keine Grenzen. Ob Sammeln von
Unterschriften, das Versenden von Postkarten und Briefen, ob Schul-Referate, Infostände oder aiParty: den Grad der Aktivitäten bestimmt jede Gruppe selbst.
„Der Neueinstieg ist gar nicht schwierig: Einige motivierte Jugendliche mit guten Ideen und Vorschlägen
für Aktionen sind dabei das Wichtigste, neben einem unkomplizierten Anmeldeformular. Zuletzt einigt
man sich noch auf einen Gruppennamen, bevor man wenige Tage später per Post die offizielle
Mitgliedsbestätigung von amnesty international erhält.“
young amnesty Gruppe auxilia
„Je nach Zeit, Budget, Wille oder Kreativität überlässt amnesty international den einzelnen Gruppen
den Grad ihrer Mitarbeit. Wenn es also in der Schule einmal knapp wird, darf man sich dann auch
schon mal für einige Zeit auf seinen Lorbeeren ausruhen.„
young amnesty Gruppe auxilia
„Oft lässt man sich durch den Glauben abschrecken, dass ein Einzelner nichts ausrichten kann. Bei
amnesty international ist man jedoch nicht allein: Es gibt Tausende Menschen, die ihre Unterschrift
mit dem gleichen Ziel auf einen Brief setzten, wie man selbst. Und es gibt Hunderte, die aus demselben
Grund einen Brief an eine Regierung oder eine Botschaft schreiben. So kann auch ein Jugendlicher
etwas bewirken. Also lasst euch nicht abschrecken!„
young amnesty Gruppe mosquito
Kontakt:
[email protected]
www.amnesty.at/ya/