Hüft-TEP Schloss-Klinik Sonnenbühl Sonnenbühl Sonnenbühl

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Hüft-TEP Schloss-Klinik Sonnenbühl Sonnenbühl Sonnenbühl
HüftHüft-TEP
SchlossSchloss-Klinik Sonnenbühl
Therapie
Therapiepfad
Vital-Kliniken GmbH
Version: 03/2010
Therapiepfad HüftHüft- TEP
Inhaltsangabe
1.
Aufnahme/ Patienteninformation ....................................................................2
2.
Diagnostik .........................................................................................................2
3.
Therapieplanung/ Dokumentation...................................................................3
4.
Standardtherapieplan (3 Wochen) ........... Fehler! Textmarke nicht definiert.
5.
Entlassung ................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
1.
Aufnahme/ Patienteninformation
In der Prozessbeschreibung „Aufnahmeprozess“ ist die administrative, pflegerische und
ärztliche Aufnahme des Patienten festgelegt.
Für den ersten Therapietag existiert ein Standard-Erstpaket in dem erste Therapieverordnungen enthalten sind. Diese bestehen aus:
• Notwendige Laboruntersuchungen
• Erster Physiotherapietermin mit Bestimmung der Fähigkeiten (Staffelstein-Score
und Timed-up-and-go) und Zielfestlegung
• Gehtraining in der Gruppe
Diese Therapieverordnungen sind in einem Therapieplan festgehalten und in der LMZSoftware (Modul Therapieplanung) dokumentiert. Am Abend der Anreise erhält der Patient den Terminplan des Erstpaketes in sein persönliches Postfach bzw. bei Immobilität
auf sein Zimmer.
2.
Diagnostik
Jeder Patient in der Hüft-TEP Rehabilitation erhält folgende Diagnostik:
• ärztliche Erstuntersuchung am Anreisetag
• Laborwerte zum orthopädischen Profil (Entzündungsparameter, etc.)
• orthopädische Facharztuntersuchung
• ärztliche Visite
• ärztliche Abschlussuntersuchung
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Patientenindividuell und Indikationsbezogen werden zusätzliche Diagnostiken angefordert. Darunter fallen unter anderem:
• Röntgen (extern)
• Sonographie (intern)
• MRT (extern)
• weitergehende Laborwerte
• neurologische Facharztuntersuchung
Die ärztliche Erstuntersuchung erfolgt auf der Basis folgender externer Vorbefunde:
• Entlassungsbericht des operierenden Krankenhauses incl. OP-Bericht
• Röntgenbilder
• Patientenfragebogen
3.
Therapieplanung/ Dokumentation
Patienten sind nach einer Hüft- TEP- Operation für drei Wochen in die Rehabilitation
eingebunden. Der behandelnde Arzt veranlasst elektronisch am Aufnahmetag im Zuge
der Aufnahmeuntersuchung die vollständige Planung der Therapieverordnungen. Die
Planung erfolgt mittels Therapiebausteinen und individuellen Therapieeinheiten.
Die Abteilung Terminplanung koordiniert die verordneten Therapien und erstellt einen
elektronischen 3-wöchigen Therapieplan. Die Erstellung des Therapieplans erfolgt im
KIS (LMZ- Software). Die Abteilung Terminplanung legt den erstellten Therapieplan in
Wochenübersicht den Patienten in ihr Postfach. Nichtmobile Patienten erhalten ihren
Therapieplan über den Hol- und Bringdienst.
Änderungen im Therapieablauf (Nachforderungen, Absetzungen) erfolgen direkt durch
den Arzt im KIS und werden durch die Abteilung Terminplanung angepasst. Die geänderten Terminpläne werden wie oben beschrieben entweder in die persönlichen Postfächer gelegt oder immobile Patienten erhalten ihn über den Hol- und Bringdienst.
Patienten können ihre Terminwünsche im Rahmen einer Sprechstunde der Abteilung
Terminplanung einbringen. Die Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
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4.
Standardtherapieplan (3Wochen)
Standardverordnung:
Nur bei Bedarf:
Physiotherapie Einzel:
Kryotherapie:
PTE ortho AHB ( Muskelaufbau
und Übungen zur Verbesserung der
Koordination) täglich (insgesamt ca.
13 Mal)
Physiotherapie Gruppe:
Lehmpackungen 3 x/ Wo (insgesamt ca. 9 Mal)
Verbandswechsel:
PTG Gehtraining auf unterschiedlichen Untergründen incl. Treppen
täglich (insgesamt ca. 13 Mal)
Bei Bedarf täglich durch Arzt
oder Pflegekraft mit Zusatzausbildung.
Bewegungsbad (sofern ohne
offene Wunde):
Orthopädischer Schuhmacher:
BWB TEP täglich + Sa (insgesamt ca. 16 Mal)
Nach ärztlicher Verordnung
Entstauende Maßnahmen:
Kompressionsstrümpfe/
Strümpfe
Diätberatung:
ATS-
Ernährungsberatung nach ärztlicher Verordnung.
Manuelle Lymphdrainage
2-3 x/ Wo (insgesamt ca. 6-9 Mal)
Thromboseprophylaxe bei Verträglichkeit mit niedermolekularem Heparin. Ggf. bei Unverträglichkeit Wechsel zu alternativem
Wirkstoff.
Durch die ärztliche Verordnung im KIS ist die Dokumentation der Leistung hinterlegt.
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5.
Überprüfung des Therapieerfolgs
Ärztliche Überprüfung:
Der Patient erhält eine ärztliche und falls notwendig auch eine fachärztliche Visite. Während dieser Visiten wird unter anderem der Verlauf der Therapie evaluiert und ggf. notwendige Änderungen bzw. Anpassungen in der Therapieverordnung vorgenommen. Die
Entscheidung, ob eine Verlängerung notwendig ist oder nicht, wird hierbei getroffen.
Physiotherapeutische Überprüfung :
Beim 2.-4.letzten Physiotherapie-Termin werden diese Assessments (Timed-up-and-go,
Staffelstein) abschließend erhoben, auf Zielerreichung überprüft und ebenfalls auf dem
Befundbogen dokumentiert und ins KIS übertragen. Der Physiotherapeutische Bericht
entsteht aus den Ergebnissen der Assessments und Textbausteinen, welche in LMZ
hinterlegt sind und patientenbezogen angepasst werden.
Die Überprüfung der Teilnahme an den jeweiligen Therapieeinheiten erfolgt durch den
durchführenden Therapeuten, dieser zeichnet bei Gruppen- und Einzeltherapien die
Anwesenheit der Teilnehmer auf dem täglichen Dienstplan ab. Bei Nichtteilnahme an
verordneten Therapieeinheiten wird diese durch den durchführenden Therapeuten im
elektronischen System untern Nennung der Gründe dokumentiert.
Der Therapieverlauf wird zusätzlich im Rahmen einer orthopädischen Patientenbesprechung, an welcher der Orthopäde und die behandelnden Therapeuten teilnehmen,
überprüft. Bei auftretenden Besonderheiten wird der Patient vom Orthopäden und behandelnder TherapeutIn gemeinsam untersucht.
Bei auftretenden Komplikationen im Therapieverlauf hält der Orthopäde Rücksprache
mit der operierenden Klinik.
6.
Entlassung
Der Entlassung von PatientInnen aus der Rehabilitation nach Hüft-TEP geht eine individuelle Entlassungsplanung voraus. An dieser sind die für die orthopädische Rehabilitation zuständigen MitarbeiterInnen der Klinik beteiligt. Diese sind in der Regel: PhysiotherapeutInnen, Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Sozialarbeiterin, Ärztinnen/Ärzte. Ziel ist die Sicherstellung einer sich in die poststationäre Phase erstreckenden kontinuierlichen bedarfsgerechten Versorgung. Die Koordination obliegt bei orthopädischen Patientinnen/Patienten der/dem betreuenden Ärztin/Arzt.
Diese/Dieser führt mit der/dem betreuten Patientin/Patienten und -bei Anwesenheit- mit
deren/dessen Angehörigen bei der Aufnahme oder bei der in der Regel nach einer Woche stattfindenden Zwischenvisite eine erste Einschätzung eines zu erwartenden poststationären Unterstützungsbedarfs durch. Anschließend erfolgt mit der/dem PatienVerantwortl: CA/TL Therapie
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tin/Patienten, den Angehörigen sowie den beteiligten Berufsgruppen eine individuelle
Entlassungsplanung.
Es bestehen zur Entlassungsplanung folgende Zuständigkeiten der Berufsgruppen:
Ärztlicher Dienst:
• Verordnung und Beschaffung notwendiger Hilfsmittel, z.B. Rollator, Badelifter.
• Bedarfsgerechte Beratung und Veranlassung von Schulungen der/des Patientin/Patienten und der Angehörigen zur Bewältigung der nachstationären Phase,
z.B. Empfehlung zu adäquatem Bewegungsverhalten.
• Erstellung eines Medikamentenplans im KIS
• Veranlassung der Bereitstellung eines Medikamentenvorrats (von ca. 2 Tagen)
durch die Pflege zur Sicherstellung der Vermeidung eines Versorgungsbruchs im
Übergang in die hausärztliche Versorgung
• Erstellung und Mitgabe eines Arztberichtes mit Medikamentenplan, Empfehlungen zur nachstationären Diagnostik und Therapie
• Bedarfsweise frühzeitige Einleitung (unmittelbar nach der Aufnahmeuntersuchung) einer Beratung/Betreuung durch die Sozialpädagogin
Physiotherapie:
• Erstellung eines Physiotherapeutischen Abschlußberichtes, welcher folgende
Punkte beinhaltet: Erstbefund incl. Assessments, Endbefund incl. Assessments
und Empfehlungen zur poststationären Therapie
• Persönliche Beratung der/des Patienin/Patienten und seiner Angehörigen zu leistungsadäquatem Bewegungs- und Trainingsverhalten
Psychologischer Dienst:
• Exploration der psychischen Befindlichkeit der/des Patientin/Patienten
• Frühzeitige Erkennung eines fortbestehenden poststationären Behandlungsbedarfs, z.B. bei depressiver Verstimmung
Pflegedienst:
Bei eingeschränkter Fähigkeit der/des Patientin/Patienten zur Selbstversorgung:
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•
Differenzierte Abstimmung des Unterstützungsbedarfs mit Patientin/Patient
und Angehörigen
•
Anleitung zur Pflege für die Angehörigen durch Einbeziehung in die eigene
pflegerische Tätigkeit (individuelle Schulung) durch das Fachpersonal der
Pflege
•
Kontaktaufnahme und Informationsweitergabe an den gewählten Pflegedienst
oder das Pflegeheim
•
Erstellung eines Überleitungsbogens
Sozialpädagogin:
Die Intensität der sozialpädagogischen Betreuung richtet sich nach den Bedürfnissen
der/des Patientin/Patienten:
•
Frühzeitige Erfassung der häuslichen Situation im Hinblick auf Unterstützung/Pflege durch Angehörige und Möglichkeiten zur Wohnraumanpassung
•
Antrag auf Pflegeeinstufung durch die Pflegekasse
•
Antrag beim Versorgungsamt bei Schwerbehinderung
•
Klärung von Kostenübernahmen durch Krankenkasse oder Pflegeversicherung
•
Kontaktaufnahme mit Pflegeeinrichtungen
•
Informationen über Pflegekurse, Angehörigengruppen und Selbsthilfegruppen
•
Beratung und Klärung in Bezug auf Krankengeld und Übergangsgeld
•
Persönliche Hilfestellungen nach dem SGB II und SGB XII
•
Beratung und Vermittlung von verschiedenen Hilfsdiensten
•
In Abstimmung mit dem Rehaberater Einleitung von beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen sowie Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit
oder dem Arbeitgelber
•
Zusammenarbeit mit den Rentenversicherungsträgern im Hinblick auf mögliche Leistungen der RV
Psycho- soziale Unterstützung der Angehörigen im Hinblick auf die Krankheits- und Lebensbewältigung (Ermittlung vorhandener Ressourcen)
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