Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

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Arbeitsvertrag mit Tarifbindung
Stand: November 2009
Arbeitsvertrag
mit Tarifbindung bzw. in Anlehnung an einen Tarifvertrag
Zwischen der Firma ..............................................................................................................
..............................................................................................................
(Arbeitgeber)
und Herrn / Frau
.............................................................................................................
.............................................................................................................
(Arbeitnehmer)
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§1
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am .................................. und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Auf das Arbeitsverhältnis finden folgende Tarifverträge Anwendung:
..........................................................................................................................................................
..........................................................................................................................................................
..........................................................................................................................................................
in der zur Zeit des Abschlusses dieses Vertrages geltenden Fassung.
in der jeweils geltenden Fassung.
§2
Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird als ............................................................................. eingestellt.
Die - auch dauerhafte – Beschäftigung mit anderen, gleichwertigen und gleich bezahlten Arbeiten behält sich der Arbeitgeber vor. Auch durch eine u. U. längere Beschäftigung mit bestimmten Arbeiten wird dieser Vorbehalt nicht gegenstandslos. Eine
Konkretisierung tritt nicht ein.
Der Arbeitnehmer erklärt sich ausdrücklich bereit, bei Bedarf – auch dauerhaft – in
gleicher oder gleichwertiger Aufgabenstellung auch in eine andere Betriebsstätte des
Arbeitgebers – auch an einem anderen Ort ________________________________ (ggfs.
Stadt, Kreis, Bundesland angeben) zu wechseln.
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§3
Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach dem Tarifvertrag und beträgt zurzeit .............. Stunden.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach der betrieblichen Regelung.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch Nachtarbeit / Nachtschichtarbeit / Schichtarbeit
/ Sonntagsarbeit / Überstunden im gesetzlichen und tariflich zulässigen Umfang zu
leisten.
§4
Entgelt
o Unter Eingruppierung in die tarifliche Gehaltsgruppe ................ auf der Grundlage des
derzeit gültigen Tarifvertrages von ........................... erhält der Arbeitnehmer folgendes
Arbeitsentgelt:
Tarifgehalt Gruppe ...........
Tarifliche Leistungszulage
Über-, Außertarifliche Zulage
.........................................
€ .............................
€ .............................
€ .............................
€ .............................
Gesamtgehalt
€ .............................
o Über- bzw. außertarifliche Gehaltsbestandteile sind widerruflich. Der Widerruf kann
erfolgen, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Betriebes verschlechtert, insbesondere wenn der Jahresgewinn des Betriebes unter ……… % des Jahresumsatzes
sinkt und/oder wenn dem Arbeitnehmer eine Vertragspflichtverletzung vorzuwerfen
ist. Über- bzw. außertarifliche Gehaltsbestandteile können jederzeit bei Tariflohnerhöhungen oder Lohn- oder Gehaltsgruppenveränderungen angerechnet werden,
auch dann, wenn der Betrieb in der Vergangenheit auf derartige Anrechnungen verzichtet hat.
o Für Nachtarbeit / Nachtschichtarbeit / Sonntagsarbeit / Überstunden werden Zuschläge nach den tariflichen Grundsätzen gezahlt.
o Neben diesem Arbeitsentgelt werden des Weiteren folgende freiwillige Leistungen
vereinbart:
.....................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................
Diese freiwilligen Leistungen werden aus Anlass einer positiven Geschäftsentwicklung
gezahlt. Ein Anspruch darauf wird für die Zukunft auch bei wiederholter Zahlung nicht
begründet.
o Die Gehaltszahlung wird jeweils fällig am ........................................ und wird auf das
Konto
des
Arbeitnehmers
bei
..................................................
..........................................., BLZ ............................................ angewiesen.
Konto
Nr.
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§5
Urlaub
Der Arbeitnehmer erhält den tariflich vorgesehenen Erholungsurlaub.
Die Lage des Urlaubs ist mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Soweit dem Arbeitnehmer aufgrund der in § 1 in Bezug genommenen Tarifverträge oder
aufgrund sonstiger Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Erholungsurlaub zusteht, der über
den gesetzlichen 4-wöchigen Mindesturlaubsanspruch (§ 3 Abs. 1 BUrlG) hinausgeht,
verfällt auch in Fällen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers dieser
Mehrurlaub spätestens mit Ablauf des 31. März des Folgejahres.
§6
Arbeitsverhinderung
Es gelten die Vorschriften des in § 1 dieses Vertrages erwähnten Mantel- / Rahmentarifvertrages.
Falls tarifliche Regelungen insoweit fehlen:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Krankheit oder einer sonstigen entschuldbaren Verhinderung den Grund oder die voraussichtliche Dauer seiner Verhinderung vorher bzw.
unverzüglich mitzuteilen.
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung ist dem Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen ab Beginn
der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.
§7
Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer wird über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen
oder aus Anlass seiner Tätigkeit in der Firma bekannt geworden sind, auch nach seinem
Ausscheiden Stillschweigen bewahren.
§8
Nebenbeschäftigung
Während der Dauer der Beschäftigung ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit, die die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beeinträchtigen könnte, untersagt.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, vor jeder Aufnahme einer Nebenbeschäftigung die
Firma zu informieren.
§9
Vertragsstrafe
Tritt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht an, löst er das Arbeitsverhältnis ohne
Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist vor Fristablauf ohne wichtigen Grund oder
wird der Arbeitgeber durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zur
fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst, so hat der Arbeitnehmer an den
Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Bruttomonatsentgelt zu zahlen. Ist
eine Kündigungsfrist von weniger als vier Wochen bzw. einen Monat einschlägig, so hat
der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von ½ Bruttomonatsentgelt zu leisten. Der
Arbeitgeber kann einen weitergehenden Schaden geltend machen.
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§ 10
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Auf das Arbeitsverhältnis finden die tarifvertraglichen Kündigungsfristen Anwendung.
(Anmerkung: Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen im einschlägigen Tarifvertrag
folgender Textvorschlag für eine automatische Beendigung bei Rentenbezug)
Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des
Monats, in dem der Arbeitnehmer erstmals eine Rente wegen Alters beziehen kann. Wird
durch den Bescheid des Rentenversicherungsträgers festgestellt, dass der Arbeitnehmer
vollständig erwerbsgemindert ist, so endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats,
in dem der Bescheid zugestellt wird.
§ 11 Verpfändung, Abtretung, Überzahlung
Verpfändungen oder Abtretungen des Entgeltanspruchs bedürfen der Zustimmung des
Arbeitgebers. Sie sind ohne seine Zustimmung unwirksam (§§ 399, 1274 Abs. 2 BGB).
Die Kosten, die dem Arbeitgeber durch die Bearbeitung von Pfändungen, Verpfändungen und Abtretungen der Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers entstehen,
trägt der Arbeitnehmer.
* Sie werden pauschaliert mit 5,00 € pro Pfändung, Abtretung und Verpfändung sowie
ggf. zusätzlich 2,50 € für jedes Schreiben sowie 1,00 € pro Überweisung. Bei Nachweis
höherer tatsächlicher Kosten ist der Arbeitgeber berechtigt, diesen in Ansatz zu
bringen.
oder
* Bei Pfändungen der Arbeitsvergütung ist der Arbeitgeber berechtigt, 3 % des jeweils
an den Gläubiger zu überweisenden Betrages als Kosten für die Bearbeitung der
Pfändung einzubehalten. Bei Nachweis höherer tatsächlicher Kosten ist der Arbeitgeber berechtigt, diesen in Ansatz zu bringen.
* bitte zutreffendes ankreuzen
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Lohnabrechnung unverzüglich nach Erhalt zu
prüfen. Sollte eine Überzahlung der Vergütung durch den Arbeitgeber erfolgt sein, so ist
er verpflichtet, diese dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Für den durch die Verletzung dieser Pflicht eingetretenen Schaden ist der Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig.
§ 12 Mitführungspflicht von Ausweisen
Achtung: Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren in den Baugewerken (s.
Merkblatt Mitführungspflicht von Ausweisen) und Gebäudereinigerhandwerk beachten:
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Beschäftigung jederzeit den
Personalausweis, den Pass oder einen entsprechenden Ausweis- oder Passersatz
mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Diese
Verpflichtungen bestehen unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer auf dem
Betriebsgelände oder auf Baustellen/in Objekten tätig ist.
Ein Verstoß gegen die Mitführungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit
einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
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§ 13
Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Schriftform.
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 14
Sonstige Vereinbarungen
(z. B. Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots, einer betrieblichen Altersversorgung oder
weiterer Nebenabreden, falls tarifliche Regelungen hierzu nicht bestehen)
..........................................................................................................................................................
..........................................................................................................................................................
..........................................................................................................................................................
..........................................................................................................................................................
................................................, ............................................
Ort
Datum
....................................................................
Arbeitgeber
..............................................................
Arbeitnehmer
Anmerkung:
Im Fall der beiderseitigen Tarifbindung darf das vorliegende Muster nicht kritiklos übernommen
werden, vielmehr ist der Blick in den Tarifvertrag unerlässlich. Denn die Bedingungen des Tarifvertrages sind Mindestarbeitsbedingungen, so dass bei beiderseitiger Tarifbindung keine Arbeitsbedingungen vereinbart werden dürfen, die für den Arbeitnehmer ungünstiger sind, als die tariflichen. In jedem Fall muss daher zuerst im Tarifvertrag nachgesehen werden, um den Arbeitsvertrag auf diesen abzustimmen.
Besteht keine Tarifbindung, so sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen frei, die Arbeitsbedingungen auszuhandeln und vertraglich festzulegen. Aus
Gründen der Vereinfachung oder um gleichmäßige Arbeitsbedingungen im Betrieb zu erhalten,
falls ohnehin ein Teil der Belegschaft tarifgebunden ist, kann im Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag verwiesen werden.
Hinweis:
Achtung: Dieses Vertragsmuster/Merkblatt der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e.V. ersetzt keine Einzelberatung. Vor Verwendung sollte Rechtsrat eingeholt werden.