Hanseatische Auktionatoren GmbH Auktionatoren GmbH
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Hanseatische Auktionatoren GmbH Auktionatoren GmbH
Hanseatische Auktionatoren GmbH Am Brook 26, 23626 Ratekau 0451 - 39 39 30 0451 - 39 37 59 0170 – 280 12 25 www.hanseatische-auktionatoren.de FREIHÄNDIGER VERKAUF ZU VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN von Gaststätten-Inventar Standort: 23968 Zierow Besichtigung & Verkauf: nach telefonischer Terminabsprache unter: 0451 – 39 39 30 VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN § 1 Die Beschreibung der Versteigerungsgüter erfolgt mit großer Sorgfalt und nach besten Gewissen. Sie können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. § 2 Das Auktionsunternehmen versteigert ausschließlich im Namen und auf Rechnung seiner Auftraggeber, der Eigentümer. Falls eigene oder in Mitbesitz befindliche Gegenstände des Auktionshauses versteigert werden, wird hierauf besonders hingewiesen. Der Verkauf erfolgt wie besehen. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für etwaige Mängel und unter Ausschluß jeglicher Gewähr. Auf Gutachten wird besonders hingewiesen. Diese werden durch neutrale, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, deren Protokoll Bestandteil des Angebots wird, erstellt § 3 Der Auktionator ist berechtigt, die in der Versteigerungsliste aufgeführten Gegenstände außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu vereinen, zu trennen, zurückzuziehen oder zu verweigern. Er kann auch den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. § 4 Bei den zur Versteigerung gelangten Objekten ist mit dem Eigentümer ein Mindestpreis (Limit) vereinbart, mit dessen Ausruf die Versteigerung des Objekts beginnt. § 5 Der Auktionator behält sich vor, Beträge, um die ein neues Gebot vorherige Gebote mindestens übersteigen muß (Steigerungsspanne), bei jedem Objekt von Fall zu Fall festzulegen. § 6 Jeder Bieter bleibt an ein abgegebenes Gebot solange gebunden, bis dieser von einem anderen Bieter durch ein höheres gültiges Gebot überboten wird. Falls mehrere Bieter ein gleiches Gebot abgeben, gilt das Gebot, das zuerst in dieser Höhe abgegeben worden ist. Bei etwaigen Zweifeln oder Unklarheiten über die Geltung eines Gebots entscheidet der Auktionator nach seinem Ermessen, ob er den Zuschlag erteilt oder die Versteigerung wiederholt. § 7 Der Auktionator kann auch schriftliche Gebote zulassen, die Ihm vor der Versteigerung übergeben werden. Die Ausführung erfolgt gewissenhaft, jedoch ohne Gewähr. Er wird bei Beginn der Versteigerung des Gegenstandes den Anwesenden vom Vorliegen eines schriftlichen Gebotes Mitteilung machen, jedoch ist er nicht verpflichtet, die Höhe des Angebots vor Ausbietung zu nennen. § 8 Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligen Ausrufen eines Gebots kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Zuschlag kann jedoch nur erteilt werden, wenn der Bieter, dem die Sache zugeschlagen werden soll, eine Bieternummer vorweist und mit Namen und Adresse in der ausliegenden Bieterliste eingetragen ist. Bieter, die für Dritte bieten, haben vor Beginn der Auktion die Vollmacht offenzulegen. Bieten Personen mit fremder Bieternummer, kann der Zuschlag verweigert werden. Die auf die Bieternummer eingetragene Person haftet in diesem Falle für diesen Mißbrauch. § 9 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst nach Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr jeglichen Schadens jedoch bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. § 10 Mit dem Zuschlag ist ein Aufpreis von 15 % + 19 % MwSt. auf beide Positionen an den Auktionator zu entrichten, durch Bargeld oder per Scheck (Euro -oder bankbestätigter Scheck). Bei Verzögerung in der Zahlung haftet der Bieter für alle daraus entstehenden Schäden ,insbesondere für Zins - und Währungsverluste. Eine Stundung des Kaufpreises findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, daß sie mit dem Auktionator vorher vereinbart wurde. Für diesen Fall ist eine Bietersicherheit an den Auktionator zu leisten, die 10 % des Mindestgebotes beträgt. Die Bietsicherheit kann durch Bargeld oder per Scheck geleistet werden. Bei schriftlichen Bietern ist die Auktionsrechnung mit Zustellung fällig. § 11 Wird die Zahlung nicht sofort an den Auktionator geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe an den Bieter nicht statt. Vielmehr gehen seine Rechte aus dem Zuschlag verloren. Der Auktionator kann ohne gerichtliches Verfahren für seine Auftraggeber die Sache in Besitz nahmen, und der Gegenstand kann auf Kosten des säumigen Bieters noch einmal versteigert werden. In diesem Falle haftet dieser für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und kann von weiteren Geboten ausgeschlossen werden. § 12 Der Auktionator kann Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen im eigenen Name einziehen, bzw. einklagen. § 13 Die Abholung der ersteigerten Gegenstände muß innerhalb von 3 Tagen erfolgen, anderenfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Bieters einem Unternehmen zur Aufbewahrung übergeben. Die Haftung für die in dieser Zeit auftretende etwaige Beschädigung oder der Verlust der Gegenstände übernimmt der Auktionator nicht. Die Verwahrung und der Transport erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Bieters. Minderwertige Gegenstände werden zu Lasten des Erwerbers zur Müllverbrennung bzw. Deponie gebracht. Über den Wert der Sache in Sonderheit dieser Bestimmung entscheidet der Auktionator. § 14 Durch die Abgabe eines Gebots oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Bieter vorstehende Bedingungen an. Über die Dauer der Versteigerung in diesen Räumen hat der Auktionator und seine Begleitpersonen Hausrecht. § 15 Der Ersteigerer hat die Möglichkeit, nach Schluß der Versteigerung nach Angabe der Auktionsnummer den Namen und die Anschrift des Auftraggebers zu erfahren. Der Auftraggeber hat gleichfalls das Recht, nach der Auktionsnummer den Namen und die Anschrift des Ersteigerers zu erfahren. § 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz des Auktionshauses. § 17 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die übrigen Bestimmungen. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind gegebenenfalls durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die im Sinne und Zweck des Gewollten in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Verantwortlicher Versteigerer: Silke Döhring, Auktionatorin im Hause der Hanseatische Auktionatoren GmbH Am Brook 26 / Kreuzkamp 23626 RATEKAU 0451/ 39 39 30 Fax: 0451/ 39 37 59 www.hanseatische-auktionatoren.de Die Versteigerungsbedingungen gelten auch im freien Verkauf Hanseatische Auktionatoren GmbH Aufstellung für den freihändigen Verkauf von Gaststätten-Inventar in Zierow Pos. Nr. Stückzahl 1 2 Gegenstandsbeschreibung Mindestpreis Kreuzfußtische, Plattenmaße ca. 80 x 80 cm, ca. 75 cm hoch, Tischplatte dunkelbraun künststoffurniert, Untergestell aus Holz dunkelbraun je 40,00 € Abbildung Abb. ähnlich 80,00 € 2 3 10 2 Doppelwangentische, Plattenmaße ca. 120 x 80 cm, ca. 75 cm hoch, Tischplatten dunkelbraun künststoffurniert, Untergestell aus Holz dunkelbraun, mit Kufenfüßen und Quersteg je 50,00 € Doppelwangentische, Plattenmaße ca. 180 x 80 cm, ca. 75 cm hoch, Tischplatten dunkelbraun künststoffurniert, Untergestell aus Holz dunkelbraun, mit Kufenfüßen und Quersteg je 65,00 € Gaststättenstühle ohne Armlehne, runde Beine, Sitzfläche aus Polsterplatte, bunt gemusterter Stoffbezug, Rückenlehne aus Massivholz je 12,00 € 4 59 5 5 Barhocker ohne Armlehne, runde Beine, Sitzfläche aus Polsterplatte, bunt gemusterter Stoffbezug, Rückenlehne aus Massivholz, mit Fußabstellring aus Schmiedeeisen je 15,00 € 6 2 Sitzbänke (Eckbänke), Gestell aus Holz, geschweifter Wangenfuß, Sitzfläche und Rückenlehne gepolstert, bunt gemusterter Stoffbezug mit 2 Garderoben-Rückwänden je 100,00 € 500,00 € Abb. siehe Pos. 2 130,00 € 700,00 € 75,00 € 200,00 € 7 4 Raumteiler, je ca. 200 x 30 cm, ca. 88 cm hoch, aus Holz mit Aussparungen für Pflanzkästen je 65,00 € 260,00 € 1 Hanseatische Auktionatoren GmbH Aufstellung für den freihändigen Verkauf von Gaststätten-Inventar in Zierow Pos. Nr. Stückzahl 8 14 Gegenstandsbeschreibung Mindestpreis Abbildung Deckenlampen, je 3-flammig, Schirm mit Holzgestell, Eiche, mit Glaseinsätze mit geätzten Verzierungen je 25,00 € 350,00 € 9 1 Besteckschrank (Serviceschrank) aus Massivholz, Eiche, ca. 140 cm breit, ca. 120 cm hoch, mit 7 Fächern für Besteck und 6 offenenen Fächern 90,00 € 10 11 1 div. Schanktresenanlage insgesamt ca. 5,5 x 1,6 m, Tresenfront mit Kassettenfeldern aus Holz, über dem Barbrett auf stabilen Säulen aus Holz montiert ein Flaschen- und Gläserbord, rechts und links mit Tresen-Sitzbänken bedienseits mit Kühlauszügen und -fächern (mit Kälteaggregat), Abdeckung aus Edelstahl mit Schanksäule aus Keramik, grün, 4-leitig, Doppelspülbecken und mit dazu passendem Rückbuffet Wertansatz zusammen: maritime Dekorationen in verschiedene Ausführungen, in verschiedene Größen 750,00 € Preis im Ermessen des Auktionators Ihre Notizen Katalog Nr.: Bemerkung 2 Mindestpreis