Wer haftet bei Schlüsselverlust? - FeWo
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Wer haftet bei Schlüsselverlust? - FeWo
R atgeber Wer haftet bei Schlüsselverlust? Sie fragen – Der Hamburger Rechtsanwalt Erklären Sie, dass eine Weitervermietung im besagten Zeitraum nicht erfolgt ist und eine Minderung der Höhe der ausfallbedingten Kosten nicht möglich war. Um Ihre Aussage noch zu bekräftigen, können Sie mit dem Zusatz „Meine Aussage kann ich im Ernstfall auch bezeugen“ dem Mieter weitere Nachfragen der Versicherung vielleicht sogar ersparen.“ Martin Becker antwortet im Auftrag von FeWo-direkt.de: Wer haftet, wenn der Mieter den Schlüssel zur Ferienwohnung verliert? Wie auf falsche Angaben von Urlaubern reagieren? „Der Fall ist eindeutig: Es haftet der Mieter, denn er ist verpflichtet, nach Beendigung des Mietverhältnisses die Ferienwohnung inklusive des Schlüssels zu übergeben. Hat er diesen verloren, muss er den Schaden ersetzen. So kann der Vermieter auf ein Auswechseln des Schlosses auf Kosten des Mieters bestehen – vor allem, wenn der Schlüssel, wie es häufig der Fall ist, mit dem Namen des Feriendomizils gekennzeichnet ist. Richtig teuer kann es für den Mieter dann werden, wenn der Schlüssel Teil einer umfangreichen Schließanlage ist.“ „Natürlich kommt es erst einmal darauf an, wie es zu der Zusage der Vermieterin kam. Ist die Ferienwohnung generell für Hunde ausgelegt, ist der Handlungsspielraum sicher eingeschränkt. Sind in der Unterkunft jedoch eindeutig gar keine oder nur kleine Hunde erlaubt, dann ist der Vermieter im Recht: Bei Storno Nachweis über nicht vermieteten Zeitraum vorlegen? In einer Stornoangelegenheit benötigt die Versicherung des nicht erschienenen Mieters von mir einen Nachweis darüber, dass ich das Objekt im entsprechenden Zeitraum nicht weitervermietet habe. Können Sie mir sagen, wie so ein Nachweis aussehen muss? Denn in diesem Fall beruht die Reservierung auf der falschen Angabe des Mieters, es handele sich um kleinere, erzogene Hunde, und wäre anderenfalls gar nicht zustande gekommen. Der Vermieter hat dementsprechend das Recht, die Mieter vor die Entscheidung zu stellen, die Unterkunft entweder ohne die Hunde zu beziehen oder mitsamt tierischem Anhang wieder nach Hause zu fahren.“ „Einen offiziellen Vordruck gibt es dafür nicht. Und auch generell verhält es sich mit so einem Nachweis schwierig. Denn wie beweist man etwas, das nicht stattgefunden hat? Um die Versicherung zu unter-stützen, könnten Sie wie folgt vorgehen: Alle Angaben im Ratgeber wurden sorgfältig geprüft. Wir übernehmen jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Für alle Inhalte oder Aussagen auf verlinkten Internet-Seiten ist ausschließlich der Betreiber der jeweiligen Website verantwortlich. Für die Informationen von Dritten übernehmen wir daher keine Haftung. April 2014 1 Versicherung Von einer Vermieterin hörte ich, dass Mieter ankündigten, mit zwei kleinen und wohlerzogenen Hunden die Ferienwohnung beziehen zu wollen. Bei Ankunft hatten diese jedoch große, zähnefletschende Tiere dabei. Wie kann man als Vermieter auf derartige falsche Angaben reagieren?