Merkblatt - Gottmadingen

Transcrição

Merkblatt - Gottmadingen
Merkblatt
Zirkusworkshop
für Kinder und Jugendliche im Alter vom 6 bis 14 Jahren
A. Personenkreis und Betreuungszeiten
Der Zirkusworkshop in den Pfingstferien ist ein Angebot für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren. Das
Angebot steht allen Kindern offen, die in der Gemeinde Gottmadingen wohnhaft sind, also auch den
Kindern aus den Ortsteilen Bietingen, Ebringen und Randegg. Soweit noch freie Plätze vorhanden sind,
steht das Angebot grundsätzlich auch Kindern aus anderen Gemeinden offen.
Der Zirkusworkshop findet während der Pfingstferien vom 23. bis 28. Mai 2016 zu folgenden Betreuungszeiten statt:
Montag bis Mittwoch und Freitag jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr.
Samstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Abschlussvorstellung ab 14:00 Uhr
(Am Donnerstag findet wegen des Feiertags Fronleichnam kein Workshop statt!)
Die Kinder können morgens zwischen 08:45 Uhr und 09:00 Uhr von einer erwachsenen Person zum
Zirkusworkshop gebracht werden bzw. den Weg selbst antreten, falls eine entsprechende Erklärung der
Erziehungsberechtigten vorliegt. Eine Aufnahme nach 09:15 Uhr ist nicht mehr möglich.
Der Zirkusworkshop endet um 16:00 Uhr. Von den Erziehungsberechtigten ist eine Erklärung abzugeben, ob das Kind um 16:00 Uhr den Nachhauseweg alleine antreten darf oder ob es von einer hierfür
benannten erwachsenen Person abgeholt wird (siehe beigefügter Vordruck „Erklärung“). Gleiches gilt
für die Mittagspause, falls die Kinder die Mittagspause zu Hause verbringen.
Der Zirkusworkshop endet einheitlich für alle Kinder um 16:00 Uhr. Es ist nicht vorgesehen, dass einzelne Kinder den Workshop frühzeitig vor 16:00 Uhr verlassen.
Es findet eine tägliche Mittagspause von 12:00 bis 13:00 Uhr statt, für die zusätzlich ein Mittagsessen
gebucht werden kann. Das Mittagessen kann nur für alle Workshoptage gebucht werden (Montag,
Dienstag, Mittwoch, Freitag und Samstag). Der Beitrag für das Mittagessen beträgt 20 € für die komplette Woche.
Z:\J U G E N D P F L E G E\Zirkus Bingo Zirkusworkshop Pfingstferien\2016\Formulare\Merkblatt_2016.doc
B. Inhalt und Durchführung des Zirkusworkshops
Veranstalter des Zirkusworkshops ist der Zirkus „Varieté Bingo“ aus Horb. Organisator ist die Gemeinde
Gottmadingen. Neben der professionellen und kindgerechten Anleitung durch die Mitarbeiter des Zirkus
„Varieté Bingo“ stellt die Gemeinde Gottmadingen eine weitere Aufsichtsperson (in der Regel Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres) während des kompletten Workshops zur Verfügung.
Die Betreuung der Kinder erfolgt im Bereich des Festplatzes an der Fahr-Kantine. Der Zirkus „Varieté
Bingo“ stellt für den Workshop und die Abschlussaufführung ein Zirkuszelt zur Verfügung, das auf dem
Festplatz an der Fahr-Kantine aufgebaut sein wird.
Das Mittagessen findet gemeinsam im „Jägerstüble“ in der Fahr-Kantine statt, außerdem steht für die
Pausen zwischendurch auch der Jugendtreff zur Verfügung.
Die Kinder sollten für den Zirkusworkshop bequeme Sportbekleidung und -schuhe mitbringen. Außerdem
genügend zu Trinken und Vesper für zwischendurch.
C. Elternbeitrag und Essensgeld
Für den Zirkusworkshop wird von der Gemeinde Gottmadingen ein Elternbeitrag von 80,00 €
(bzw. 65,00 € je Kind bei Anmeldung von Geschwisterkindern) erhoben. Auf Wunsch kann für alle Workshoptage ein Mittagessen zum pauschalen Wochenpreis von 20,00 € je angemeldetem Kind gebucht
werden.
Der Elternbeitrag und das Entgelt für das Mittagessen werden von der Gemeinde Gottmadingen per
SEPA-Lastschriftverfahren am 7. Mai 2016 eingezogen. Bitte achten Sie darauf, dass auf Ihrem Konto der
ausreichende Betrag zur Verfügung steht.
Gebühren, die bei Rückbuchungen durch Ihre Bank entstehen, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte vorher an uns. Es lässt sich dann sicher eine Lösung finden, den
Teilnehmerbeitrag bar zu begleichen.
Die Angabe der IBAN und BIC-Nummer auf dem SEPA-Lastschriftmandat (siehe beigefügter Vordruck
Anmeldung) ist zwingend erforderlich. Eine Rückgabe des Lastschrift-Mandats ist nur im Original, nicht
als Fax oder E-Mail (unterschriebene PDF-Datei) zulässig. Bitte beachten Sie auch, dass Abbuchungen von
einem Sparkonto nicht möglich sind.
Die vollständige Begleichung der Teilnehmerbeiträge und Essenskosten vor Beginn des Zirkusworkshops sind Voraussetzung für die Teilnahme.
Falls einzelne Workshoptage infolge von Krankheit des Kindes oder aus sonstigen Gründen nicht genutzt
werden, führt dies nicht zu einer Minderung des Teilnehmerbeitrags und des Entgelts für das Mittagessen.
2/3
D. Anmeldung, Ausschluss von Kindern
Die Anmeldung für den Zirkusworkshop ist bis spätestens 29. April 2016 mit ausgefüllter Erklärung
und SEPA-Lastschriftmandat beim Bürgermeisteramt Gottmadingen (Jugendpflege Gottmadingen, Altes
Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 003 oder 004) einzureichen. Sie ist verbindlich und kann nicht zurückgenommen werden.
Die Gemeinde Gottmadingen als Organisator des Zirkusworkshops behält sich das Recht vor, einzelne
Kinder vom Besuch des Workshops auszuschließen, wenn diese das Angebot nachhaltig stören und trotz
wiederholter Ermahnungen und einem Elterngespräch nicht abzusehen ist, dass sich das Verhalten des
Kindes ändern wird.
Im Falle eines Ausschlusses können der Elternbeitrag und das Entgelt für das Mittagessen nicht zurück
erstattet werden.
E. Abmelden von Kindern
Können Kinder aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen den Zirkusworkshop nicht oder erst später
besuchen, müssen diese bis spätestens 08:30 Uhr am betroffenen Workshoptag persönlich oder telefonisch durch die Eltern im Rathaus (07731 908-270 oder mobil 0173 6772574) abgemeldet werden.
F. Erreichbarkeit der Eltern während des Zirkusworkshops
Bitte werben Sie bei Ihrem Arbeitgeber um Verständnis, dass Sie auch während des Workshops immer
„Rufbereitschaft“ für Ihr Kind haben. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie Ihr Kind z.B. bei Krankheitsfällen kurzfristig abholen können. Geben Sie deshalb bei der Anmeldung auch eine Telefonnummer (Mobiltelefon oder geschäftliche Telefonnummer) an, auf der Sie jederzeit erreichbar sind.
G. Regelung in Krankheitsfällen
Ein Kind darf den Workshop nicht besuchen, wenn dadurch eine Ansteckungsgefahr für andere Kinder
vorliegt. Die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes finden Anwendung. Im Einzelfall kann vor Wiederaufnahme des Kindes eine Bescheinigung des Arztes verlangt werden, aus der hervorgeht, dass eine
Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.
Gottmadingen, 22. Februar 2016
Im Auftrag
Anna Rothermund
3/3