Satzung_im Vergleich aktuell
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Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 1 Gebührenverzeichnis (im Vergleich) 1. Grenzfeststellungen und Fortführungsvermessungen 1. Gebühren für Grenzfeststellungen und Fortführungsvermessungen 1.1 Gebühren für Grenzfeststellungen und Fortführungsvermessungen (ohne Gebäudeveränderungen) Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl der in der Örtlichkeit sowohl festgestellten alten als auch festgelegten neuen Grenzpunkte sowie der Anzahl der in der Begrenzung veränderten alten und neu gebildeten Flurstücke. Die Gebühr beträgt 1. für den ersten Grenzpunkt 2. für den zweiten bis 30. Grenzpunkt je 3. für den 31. bis 100. Grenzpunkt je 4. für alle weiteren Grenzpunkte je 5. für das erste und zweite Flurstück 6. für das dritte bis zehnte Flurstück je 7. für das 11. bis 30. Flurstück je 8. für das 31. und alle weiteren Flurstücke je Neu Alt 222,-- Euro 70,-- Euro 60,-- Euro 55,-- Euro 335,-- Euro 115,-- Euro 70,-- Euro 35,-- Euro In den Fällen der Nummern 1 bis 4 ermäßigt sich die Gebühr für nicht abgemarkte Grenzpunkte um je 20,-- Euro. 1.1 Für Grenzfeststellungen und Teilungsvermessungen wird eine Gebühr nach Ziffer 1.2 erhoben. Sie gilt nicht für die Erfassung von Veränderungen an Gewässerflurstücken. Für die Aufmessung der Uferlinie und die katastertechnische Behandlung der betroffenen Flurstücke werden Zeitgebühren erhoben. 1.2 Bei Ermittlung der Gebühren nach Ziffer 1.1 Nrn. 5 bis 8 werden Flurstücke nicht herangezogen, deren Fläche 5 m2 oder kleiner ist. Es werden mindestens zwei Flurstücke verrechnet. 1.2 Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl der in der Örtlichkeit sowohl festgestellten alten als auch festgelegten neuen Grenzpunkten sowie der Anzahl der neu gebildeten Flurstücke. Die Gebühr beträgt 1. für den ersten Grenzpunkt 2. für den zweiten bis 30. Grenzpunkt je 3. für den 31. bis 100. Grenzpunkt je 4. für alle weiteren Grenzpunkte je 245,-- Euro 80,-- Euro 70,-- Euro 60,-- Euro 222,-70,-60,-55,-- 5. für das 1. Flurstück 6. für das 2. bis 10. Flurstück je 7. für das 11. bis 30. Flurstück je 8. für das 31. und alle weiteren Flurstücke 385,-- Euro 155,-- Euro 85,-- Euro 55,-- Euro 335,-115,-70,-35,-- Für die Abrechnung werden jeweils Durchschnittsgebühren für Punkte und Flurstücke ermittelt. Diese errechnen sich aus der aus den Nummern 1 - 8 ergebenden Gebührensumme, geteilt durch die Anzahl der Grenzpunkte bzw. Flurstücke. Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 2 1.3 Zuordnung von Wertfaktor und Bodenwert Die Gebühren nach Ziffer 1.1 sind mit den nachfolgenden Wertfaktoren, die den Bodenwert (Verkehrswert) im Bereich des Messungsobjekts zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung berücksichtigen, zu multiplizieren. Nr. Bodenwert je m2 1. bis 5,-- Euro 2. über 5,-- bis 25,-- Euro 3. über 25,-- bis 50,-- Euro 4. über 50,-- bis 200,-- Euro 5. über 200,-- bis 500,-- Euro 6. über 500,-- bis 2.500,-- Euro 7. über 2.500,-- Euro 1.3 Wird die Abmarkung zurückgestellt, so wird zusätzlich zur Punktgebühr nach Ziffer 1.2 für jeden nachträglich festzustellenden Grenzpunkt ein Zuschlag von je 30,-- Euro erhoben, der mit der ursprünglichen Leistung als Vorschuss eingehoben wird. Für Grenzpunkte, bei denen keine rechtliche Notwendigkeit zur Abmarkung besteht, ermäßigt sich die Punktgebühr nach Ziffer 1.2 um je 20,-- Euro. Bei Flurstücken, deren Fläche zehn m² oder kleiner ist, ermäßigt sich die Flurstücksgebühr nach Ziffer 1.2 jeweils um 50 v. H . 1.4 Gebühren für die Einmessung und Behandlung von Gebäudeveränderungen Den Gebühren für die Einmessung und Behandlung von Gebäudeveränderungen werden die Baukosten der Gebäudeveränderung zugrunde gelegt. Die Gebühren werden je Flurstück wie folgt bemessen: Nr. Baukosten 1. bis 25.000,-- Euro 2. über 25.000,-- bis 125.000,-- Euro 3. über 125.000,-- bis 375.000,-- Euro 4. über 375.000,-- bis 1 Mio. Euro 5. über 1 Mio. bis 2,5 Mio. Euro 6. über 2,5 Mio. bis 5 Mio. Euro 7. über 5 Mio. bis 50 Mio. Euro je weitere angefangene 2,5 Mio. Euro zusätzlich 8. über 50 Mio. Euro je weitere angefangene 2,5 Mio. Euro zusätzlich 1.4 Für die nachträgliche Abänderung von Fortführungsnachweisen ohne Außendienst werden Zeitgebühren nach Ziffer 1.9 erhoben. 1.5 Für die Verschmelzung von Flurstücken bemisst sich die Gebühr nach der Anzahl der wegfallenden Flurstücke. Sie beträgt 1. für das 1. bis 10. Flurstück je 2. für das 11. bis 30. Flurstück je 3. für das 31. und alle weiteren Flurstücke je Falls die Verschmelzung von Flurstücken, die im Zusammenhang mit einer beantragten Teilungsvermessung entstanden sind, innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung dieser Leistung erfolgt, werden diese für die Ermittlung der Gebühren nicht herangezogen. 1.6 Für nicht unwesentliche Verzögerungen bei der Bearbeitung des Wertfaktor 0,8 1,0 1,3 1,7 2,0 2,5 3,5 Gebühr 130,-- Euro 290,-- Euro 575,-- Euro 1.100,-- Euro 1.740,-- Euro 2.400,-- Euro 1.160,-- Euro 780,-- Euro 30,--Euro 20,--Euro 10,--Euro Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 3 Antrags, die von den Beteiligten zu vertreten sind, sind zusätzliche Zeitgebühren nach Ziffer 1.9 zu erheben. 1.7 Mehrere Anträge nach Ziffer 1.1 sollen zur Berechnung der Gebühren zusammengefasst werden, wenn sie 1. in einem örtlichen Zusammenhang stehen und 2. die Arbeiten im Außen- und Innendienst in einem geschlossenen Arbeitsgang erledigt werden. 1.8 Soweit kein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart wird, erfolgt die Aufteilung der Gebühren bei mehreren Kostenschuldnern nach dem Aufwand. 1.9 Gebühren nach dem Zeitaufwand Werden für Leistungen nach Ziffer 1.1 Gebühren nach dem Zeitaufwand ermittelt, beträgt die Gebühr je Stunde 1.9.1 im Außendienst 1. für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte 2. für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte 3. für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte 4. für Beamtinnen und Beamte des einfachen Dienstes oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte 1.9.2 55,-58,-- Euro 43,-46,-- Euro 38,-41,-- Euro im Innendienst 1. für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte 2. für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte 3. für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte 4. für Beamtinnen und Beamte des einfachen Dienstes oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte 1.10 63,-66,-- Euro Gebühren in besonderen Fällen 1. Wird ein Antrag nach Beginn, aber vor Abschluss der sachlichen Bearbeitung zurückgenommen, sind die erbrachten Leistungen nach den Ziffern 1.1 und 1.9 abzurechnen. 2. Nr. 1 gilt sinngemäß, wenn ein Antrag wegen Uneinigkeit der Beteiligten oder aus anderen Gründen, die das Städtische Vermessungsamt nicht zu vertreten hat, nicht abschließend bearbeitet werden kann. 3. Wird eine vorzeitig beendete Leistung auf erneuten Antrag hin oder nach Wegfall des Hindernisses fortgesetzt, so sind die nach 58,-60,-- Euro 50,-52,-- Euro 38,-40,-- Euro 33,-35,--Euro Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 4 Nr. 1 berechneten Gebühren insoweit anzurechnen, als durch die frühere Teilleistung Arbeitsaufwand eingespart wird. 4. Rückvermessungen nach Art. 8 Abs. 5 des Vermessungs- und Katastergesetzes sind mit Zeitgebühren nach Ziffer 1.9 ohne Ansatz des Wertfaktors nach Ziffer 1.11 abzurechnen. 5. Für die Verschmelzung und Zerlegung von Flurstücken werden keine Gebühren erhoben, wenn diese Arbeiten aus katastertechnischen Gründen von Amts wegen vorgenommen werden. 1.11 Wertfaktoren 1.11.1 Die Gebühren nach den Ziffern 1.1, 1.3, 1.5 und 1.9 sind mit den nachfolgenden Wertfaktoren, die den Bodenwert (Verkehrswert) im Bereich der betroffenen Flurstücke zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung berücksichtigen, zu multiplizieren. Nr. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Bodenwert je m² bis 5,-- Euro über 5,-- bis 25,-- Euro über 25,-- bis 50,-- Euro über 50,-- bis 200,-- Euro über 200,-- bis 500,-- Euro über 500,-- bis 2.500,-- Euro über 2 .500,-- Euro Wertfaktor 0,8 1,0 1,3 1,7 2,0 2,5 3,5 Betroffene Flurstücke bei Teilungsvermessungen sind die neu gebildeten Flurstücke. 1.11.2 Für Grenzfeststellungen an Flächen, die dem öffentlichen Straßen- und Schienenverkehr dienen, sind die Gebühren nach den Ziffern 1.2 und 1.9 mit dem Wertfaktor Nr. 2 zu multiplizieren, falls der Antrag vom Eigentümer dieser Flächen gestellt wurde. Ausgenommen hiervon sind Grenzfeststellungen an öffentlichen Feld- und Waldwegen sowie Eigentümerwegen nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßenund Wegegesetzes. Für diese sind die Gebühren nach Ziffer 1.1 und 1.9 mit dem Wertfaktor Nr. 1 zu multiplizieren. 1.12 Gebühren für die Vermessung und katastertechnische Behandlung von Gebäudeveränderungen 1.12.1 Den Gebühren für die Vermessung und katastertechnische Behandlung von Gebäudeveränderungen werden die Baukosten der Gebäudeveränderung, hilfsweise die gewöhnlichen Herstellungskosten zugrunde gelegt. 1.12.2 Die Gebühren werden je Flurstück wie folgt bemessen: Nr. 1. Baukosten bis 25.000,-- Euro Gebühr 130,-- Euro 130,-- Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 5 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. über 25.000,-- bis 125.000,-- Euro über 125.000,-- bis 300.000,-- Euro über 300.000,-- bis 500.000,-- Euro über 500.000,-- bis 1 Mio. Euro über 1 Mio. bis 2,5 Mio. Euro über 2,5 Mio. Euro bis 5 Mio. Euro über 5 Mio. bis 50 Mio. Euro je weitere angefangene 2,5 Mio. Euro zusätzlich über 50 Mio. Euro je weitere angefangene 2,5 Mio. Euro zusätzlich 300,-- Euro 590,-- Euro 900,-- Euro 1300,-- Euro 1900,-- Euro 2600,-- Euro 290,-575,-900,-1.100,-1.740,-2.400,-- 1250,-- Euro 1.160,-- 850,-- Euro 780,-- Bei Gebäudeveränderungen, die ohne Außendienst nur katastertechnisch behandelt werden, wird die Gebühr um 50 v. H. ermäßigt. 1.12.3 Werden sonstige bauliche Anlagen auf Antrag eingemessen, richtet sich die Gebühr nach den Ziffern 1.12.1 und 1.12.2 2 Leistungen nach Zeitaufwand Werden für Leistungen nach den Ziffern 3. bis 12. Gebühren nach dem Zeitaufwand ermittelt, beträgt die Gebühr je Stunde 2.1 2.1 2.2 im Außendienst für Beamte des höheren Dienstes oder nach ihrer Vergütung mit Beamten des höheren Dienstes vergleichbare Angestellte für Beamte des gehobenen Dienstes oder nach ihrer Vergütung mit Beamten des gehobenen Dienstes vergleichbare Angestellte für Beamte des mittleren Dienstes oder nach ihrer Vergütung mit Beamten des mittleren Dienstes vergleichbare Angestellte oder Arbeiter für Beamte des einfachen Dienstes oder nach ihrer Vergütung mit Beamten des einfachen Dienstes vergleichbare Angestellte oder Arbeiter Werden für Leistungen nach den Ziffern 3. bis 10. Gebühren nach dem Zeitaufwand ermittelt, beträgt die Gebühr je Stunde 1. für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte 2. für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte 3. für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte 4. für Beamtinnen und Beamte des einfachen Dienstes oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte im Innendienst für Beamte des höheren Dienstes oder nach ihrer Vergütung mit Beamten des höheren Dienstes vergleichbare Angestellte für Beamte des gehobenen Dienstes oder nach ihrer Vergütung mit Beamten des gehobenen Dienstes vergleichbare Angestellte für Beamten des mittleren Dienstes oder nach ihrer Vergütung mit Beamten des mittleren Dienstes vergleichbare Angestellte oder Arbeiter für Beamte des einfachen Dienstes oder nach ihrer Vergütung mit Beamten des einfachen Dienstes vergleichbare Angestellte oder Arbeiter 69,-- Euro 54,-- Euro 43,-- Euro 37,-- Euro 71,--Euro 69,-- 58,--Euro 54,-- 43,-- Euro 43,-- 38,-- Euro 37,-- 67,-- euro 52,-- Euro 41,-- Euro 35,-- Euro Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 6 2.2 Sonderzuschlag nach § 4 Die Stundensätze nach Ziffer 2.1 erhöhen sich für Arbeiten außerhalb der normalen Dienstzeit um Arbeiten an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen um Arbeiten unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen (Röhren-, Flussvermessungen u.ä.) um 30 v. H. 50 v. H. 100 v. H. 2.3 für den Einsatz eines CAD/GIS/3D-Arbeitsplatzes zusätzlich 2.4 Sonderzuschlag nach § 4 Die Stundensätze nach Ziffer 2.1 bis 2.2 erhöhen sich für 2.4.1 Arbeiten außerhalb der normalen Dienstzeit um 30 v.H. 30 v.H. 2.4.2 Arbeiten an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen um 50 v.H. 50 v.H. 2.4.3 Arbeiten unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen (Röhren-,Flussvermessungen u.ä.) um 100 v.H. 3 Vermessungsleistungen, die nicht unter das Leistungsbild von Ziffer 1 fallen, werden in entsprechender Anwendung der Sätze nach HOAI in der jeweils gültigen Fassung abgerechnet. 3 Technische Vermessungsleistungen 3.1 Vermessungsleistungen, die nicht unter das Leistungsbild von Ziffer 3.2 fallen, werden in entsprechender Anwendung der Sätze nach der HOAI in der jeweils gültigen Fassung abgerechnet. 3.2 Gebühren für die Absteckung von Einzelpunkten, die nicht unter das Leistungsbild von Ziffer 3.1 fallen. 30,-- Euro 100 v.H. Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl der in der Örtlichkeit abgesteckten Punkte. Die Gebühr beträgt 1. für den ersten Punkt 2. für den zweiten und alle weiteren Punkte je 3.3 Fallen umfangreiche Vermessungsarbeiten im Lage- und Höhenfestpunktfeld als Vorleistung für die Absteckungsarbeiten an, werden zusätzlich Zeitgebühren nach Ziffer 2 erhoben. 4 Vermessungsunterlagen, Bescheinigungen, Auskünfte aus öffentlichen Büchern 4.1 Koordinatenkataster Koordinaten im Landessystem in Listenform bzw. auf Datenträger ohne Anmessungsskizzen Grundgebühr zusätzlich je Punkt 200,-- Euro 50,-- Euro 30,-- Euro 0,20 Euro Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 7 4.1 4.2 4.2 Koordinaten 1. für den ersten Punkt (inkl. Grundgebühr) 2. für jeden weiteren Punkt 30,-- Euro 0,20 Euro Geographische Koordinaten je Punkt 22,-- Euro Höhenfestpunkte 1. für den ersten Punkt (inkl. Grundgebühr) 2. für jeden weiteren Punkt 4.3 Höhenfestpunkte 4.3 Höhenfestpunktverzeichnis Erstabgabe Update (pro Jahr) 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 einzelne Höhenangaben ohne Festpunktbeschreibung für den ersten Punkt für jeden weiteren Punkt einzelne Höhenangaben mit Festpunktbeschreibung wie 4.3.1 zusätzlich Höhenfestpunktverzeichnis mit Festpunktbeschreibung auf Datenträger, Erstabgabe Höhenfestpunktverzeichnis mit Festpunktbeschreibung auf Datenträger, Updatelieferung jährlich 4.4.3 Bescheinigung und beglaubigte Abschriften Grenzbescheinigung Auszüge aus Veränderungsnachweisen Mindestgebühr je Seite DIN A 4 je Seite DIN A 3 farbig Beglaubigung (unabhängig von der Seitenzahl) 4.4 Bescheinigung und beglaubigte Abschriften 4.4 4.4.1 4.4.2 15,-- Euro 7,50 Euro 10,-5,-- 1700,-- Euro 340,-- Euro 10,-- Euro 5,-- Euro 50 v.H. 1.700,-- Euro 340,-- Euro 20,-- Euro 5,-- Euro 1,50 Euro 2,50 Euro nach Aufwand 5,-- Euro Kopien im Format bis einschließlich DIN A4 DIN A3 1,-- Euro 2,-- Euro Beglaubigung (unabhängig von der Seitenzahl) 5,-- Euro 4.5 Entfernungsbescheinigung 4.5 Auskünfte aus öffentlichen Büchern (nur für stadtinterne, dienstliche Zwecke) Auskunft aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch 12,50 Euro 4,-- Euro 3,80 Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 8 je Flurstück Auszug aus dem DV-Grundbuch 10,-- Euro 8,80 Sonstige Recherchen in öffentlichen Büchern werden nach dem Zeitaufwand nach Ziffer 2 verrechnet. 4.6 Auskünfte aus öffentlichen Büchern (nur für stadtinterne, dienstliche Zwecke) Auskunft aus dem Automatischen Liegenschaftsbuch je Flurstück Auszug aus dem DV-Grundbuch Sonstige Recherchen in öffentlichen Büchern werden nach dem Zeitaufwand verrechnet 5 Abgabe von Grundlagen für die Bauvorlage und Bauplanung 5.1 Amtlicher Lageplan für Bauanträge Bei gleichzeitiger Beauftragung wird für die Abgabe von DXF-Daten der Digitalen Stadtgrundkarte und von Orthofotos des gleichen Planausschnitts ein Rabatt von jeweils 25 % gewährt. 5.1 Amtlicher Lageplan für Bauanträge 3,80 Euro 8,80 Euro Bei gleichzeitiger Bestellung von Vektordaten (z. B. DXF, DWG) aus der Digitalen Stadtgrundkarte (Kosten nach Ziffer 8.3) und / oder von Luftbildern (Kosten nach Ziffer 8.2) des gleichen Planausschnittes wird ein Rabatt von jeweils 25 % gewährt. 5.1.1 Standardausgabe (mit Sparteneintragungen) 130,-- Euro 5.1.1 Amtlicher Lageplan mit Angaben des Baureferates und des Höchstgrundwasserstandes 140,-- Euro 5.1.2 Vereinfachte Ausgabe (ohne Sparteneintragung) 90,-- Euro 5.1.2 Amtlicher Lageplan ohne Angaben des Baureferates und des Höchstgrundwasserstandes 95,-- Euro 5.1.3 5.1.3 Aktualisierung von Lageplänen, deren Ausfertigung länger als ein Jahr zurückliegt 5.1.4 Anfertigung von Lageplänen, die die Standardausgabe hinsichtlich Format und Schwierigkeit wesentlich übersteigen, werden nach Zeitaufwand zuzüglich Materialkosten abgerechnet 5.1.4 Für Amtliche Lagepläne, die die Standardausgabe hinsichtlich Format, Umfang und Schwierigkeit wesentlich übersteigen, wird ein Zuschlag nach Zeitaufwand ( Ziffer 2) erhoben. 5.1.5 Abgabe Zwischenergebnissen innerhalb 90,-- 67,50 Euro Aktualisierung des Amtlichen Lageplans, dessen Ausfertigung länger als ein Jahr zurückliegt von 130,-- des 70,-- Euro 30,-- Euro 67,50 Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 9 Bearbeitungszeitraumes 5.1.6 TIFF-Datei des Amtlichen Lageplans 17,-- Euro 5.1.6 Abgabe von Grundbuchauszügen (DV-Grundbuch) je Auszug 10,-- Euro 5.1.7 Unterlagen für einfache Bauvorlage 42,-- Euro 5.1.7 Unterlagen für einfache Bauvorlage 45,-- Euro 5.2 Abgabe von Grundwasserhöhen jede erste Höhe eines Grundstücks jede weitere Höhe eines Grundstücks 25,-- Euro 4,-- Euro 5.2 5.3 5.3 Abgabe von Grundwasserhöhen des Höchstgrundwasserstandes jede erste Höhe eines Grundstücks (inkl. Grundgebühr) jede weitere Höhe eines Grundstücks 28,-- Euro 5,-- Euro Abgabe von Bauraumkoordinaten des Baulinienkatasters Grundpreis incl. 4 Punkte jeder weitere Punkt 145,-- Euro 14,50 Euro Abgabe von Bauraumkoordinaten des Baulinienkatasters Grundpreis inkl. 4 Punkte 5. bis 20. Punkt je jeder weitere Punkt 5.4 Bebauungsplankopien 5.4 Bebauungsplanausfertigung (kartonierte Ausfertigungspläne 1. bis 9. Plan) 165,-- Euro 8,-- Euro 3,-- Euro Bemessungsgrundlage für die Gebühr sind Flächengröße und Schwierigkeitsgrad. Fremdkosten und Auslagen werden anteilig verrechnet. 5.4.1 5.4.1 25,-4,-- analog auf Papier Textteil pro Seite A 4 Planteil pro Seite A 4 1,-- Euro wie 8.1.1 Erstplan Grundpreis bei Standardschwierigkeit bis zu 1 Hektar (ha) Planungsumgriff Zuschlag für größere Planungsumgriffe für je angefangene 0,5 ha werden verrechnet bei über 1 ha bis 5 ha über 5 ha bis 10 ha über 10 ha Bei Bebauungsplänen, die den Standard hinsichtlich Informationsdichte, Aufwand für Grundlagenbeschaffung und Ausführung wesentlich 1.500,-- Euro 300,-- Euro 150,-- Euro 75,-- Euro 145,-- Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 10 übersteigen, wird ein Zuschlag nach Zeitaufwand ( Ziffer 2) verrechnet. 5.4.2 digital als Datei im Rasterformat Grundgebühr Legende + Textteil in der Grundgebühr enthalten Planteil, pro DIN A4 Seite 5.4.2 Mehrfertigungen (2. bis 9. Plan) Die Gebühr je Plan beträgt 12,5 v. H. der Gebühr nach 5.4.1 5.5 Bebauungsplankopien 5.5.1 Analog auf Papier Textteil pro Seite DIN A4 Planteil pro Seite DIN A4 5.5.2 Digital als Datei im Rasterformat 6 Abgabe von flächendeckend vorliegenden Datenbeständen auf Datenträger (Erstabgabe) Die Gebühr errechnet sich aus der Zahl der im vereinbarten Gebiet zur Verfügung stehenden Verrechnungseinheiten (Flächengröße, Flurstücksobjekte bzw. Datensätze). Für kundenspezifische Anforderungen, z.B. Auswahlkriterien, werden Personal- und Sachaufwand zusätzlich nach Ziffer 2 in Rechnung gestellt. Die Abgabe kann nur in Verbindung mit Ziffer 12 Nutzungsentgelte erfolgen 6 Städtische Standard-Kartenwerke und Standard-Verzeichnisse 6.1 6.1.1 Vektordaten Digitale Stadtgrundkarte (Vektordaten) auf Objektbasis (Verrechnungseinheit Flurstücksobjekt) Grundgebühr Flurstücksobjekte zusätzlich je Flurstück - für das 1. bis 500. Flurstück - für das 501. bis 5.000. Flurstück - ab dem 5.001. Flurstück Objektbereiche: Gebäude und Topografie 100 % aus der nach 6.1.1.1 errechneten Gebühr Objektbereiche: Bauliniengefüge und geplante Gebäude 100 % aus der nach 6.1.1.1 errechneten Gebühr Digitales Geländemodell (im Aufbau) Die Höhe des vom jeweiligen Einzelfall abhängigen Entgelts wird auf Anfrage ermittelt und in den zu vereinbarenden Überlassungsbedingungen festgelegt. 3D-Stadtmodell (im Aufbau) Die Höhe des vom jeweiligen Einzelfall abhängigen Entgelts wird auf Anfrage ermittelt und in den zu vereinbarenden Überlassungsbedingungen festgelegt. Sonstige digitale Datenbestände im Vektorformat 6.1.1.2 6.1.1.3 6.1.1.4 6.1.1.5 6.1.2 wie 8.1.1 wie Ziffer 4.4 wie Ziffer 8.1.1 Grundgebühr inkl. Legende und Textteil Planteil wie Ziffer 8.2.1 6.1.1.1 41,-- Euro 41,-- Euro 100,-- Euro 2,50 Euro 1,-- Euro 0,50 Euro Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 11 Grundgebühr Digitale Blockkarte und der RBE 2 zugehörige Fachdaten 6.1.2.1 Verrechnungseinheit 1 km2 Gesamtdatenbestand je angefangene km2 ganzes Stadtgebiet nur Stadtbezirke ganzes Stadtgebiet nur Stadtbezirke und Stadtbezirksteile ganzes Stadtgebiet nur Stadtbezirke, Stadtbezirksteile und Viertel 86,-- Euro 17,-- Euro 14,-- Euro 46,-- Euro 114,- Euro 6.1.2.2 Digitaler Stadtplan (Regionskarte) und der RBE 3 zugehörige Fachdaten Verrechnungseinheit 1 km2 je angefangene km2 6.1.2.3 Sonstige grafische Datenbestände im Vektorformat je Datensatzschlüssel 1. - 5.000. Datensatz 5.001. - 50.000. Datensatz ab 50.001. Datensatz je zusätzliche Informationseinheit 1.- 5.000. Datensatz 5.001. - 50.000. Datensatz ab 50.001. Datensatz 6.1 6.2.1.2 6.2.2 6.2.2.1 6.2.2.2 0,06 Euro 0,04 Euro 0,02 Euro Stadtplan 9,80 Euro Übersichtskarte 1: 40.000 Basiskarte ca. DIN A1 Übersichtskarte 1: 40.000 mit Thema (z.B. Postleitzahlen, Stadtviertel etc.) 8,50 Euro Rabatt bei einer Abnahme von mehr als 10 Stück 6.2.1 6.2.1.1 0,26 Euro 0,06 Euro 0,04 Euro Druckausgaben (analog) Übersichtskarte 1:100.000 Basiskarte 6.2. 17,-- Euro Rasterdaten die Kacheln sind vorgefertigt nach "Runden Koordinaten" 6.2.1 Digitale Stadtgrundkarte Digitale Stadtgrundkarte im TIFF-Format (Kachelgröße 0,5 x 0,5 km) Auflösung 300 dpi, Maßstab 1 : 2.500 für die erste Kachel für jede weitere Kachel Digitale Stadtgrundkarte im TIFF-Format ohne Grenzen und Flurstücknummer (Kachelgröße 0,5 x 0,5 km) Auflösung 300 dpi, Maßstab 1 : 2.500 für die erste Kachel für jede weitere Kachel Sonstige digitale Datenbestände im Rasterformat Digitale Blockkarte bzw. der RBE 2 zugehörige Fachdaten (Kachelgröße 2 x 2 km) für die erste Kachel für jede weitere Kachel Orthofoto (TIFF-Format) Bodenauflösung (Genauigkeit) z.B. 1 Pixel ist 20 x 20 cm (am Boden) 20 cm Bodenauflösung für die erste Kachel (1 x 1 km) für jede weitere Kachel (1 x 1 km) 11,50 Euro 5,-- Euro 10 v. H. 21,50 Euro 8,-- Euro 20,-- Euro 6,50 Euro 30,-- Euro 10,-- Euro 105,-- Euro 52,--Euro 85,-- Euro 26,-- Euro Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 12 60 cm Bodenauflösung für die erste Kachel (2 x 2 km) für jede weitere Kachel (2 x 2 km) 180 cm Bodenauflösung für die erste Datei für jede weitere Datei 540 cm Bodenauflösung (1 Datei) 6.2.2.3 Stadtplan (TIFF-Format) bzw. der RBE 3 zugehörige Fachdaten Kachelgröße 2 x 2 km, 150 dpi, 1 : 5.000 für die erste Kachel 48,-- Euro für jede weitere Kachel 21,-- Euro 6.2.2.4 Übersichtskarte (TIFF-Format) 40,-- Euro 6.2 65,-- Euro 13,-- Euro 50,-- Euro 48,-- Euro 21,-- Euro 40,-- Euro Hausnummernübersicht (monatliche Ausgabe, analoge Form) Jahrespauschale Erstexemplar pro Institution Jahrespauschale weitere Exemplare pro Institution je 6.3 Alphanumerische Datenbestände 6.3 Auskunftssystem auf Datenträger (digital) 325,-- Euro 35,-- Euro GEOINFO MÜNCHEN ® 6.3.1 Straßen- und Adressverzeichnisse mit Zuordnung 6.3.1.1 Grundinformationseinheit: Einzeladresse oder Adressbereich enthält Straßenname, Straßenschlüsselnummer, Hausnummer- oder Hausnummernbereich 1. - 5.000. Datensatz 5.001. - 50.000. Datensatz ab 50.001. Datensatz jede zusätzliche Informationseinheit z.B. Stadtbezirk, Koordinaten etc.: pro Datensatz 6.3.1 0,26 Euro 0,06 Euro 0,04 Euro 0,02 Euro Erstlieferung Economy: Business: Richtwerte: Gebäude, Flurstücksgrenzen (ohne Flurstücksnummern), Topographie, Verwaltungseinheiten, Adressen wie Economy inkl. Flurstücksnummern und Baulinien wie Business inkl. Bodenrichtwerte Zusatzlizenz (Economy, Business, Richtwerte) Profi-Option: eigene Grafik erfassen, Farben ändern Sonstige alphanumerische Daten Grundgebühr 6.3.2.1 pro Datensatzschlüssel, der erstmals zur Verfügung steht je zusätzliche Informationseinheit pro Datensatz 1900,-- Euro 2900,-- Euro 3300,-- Euro je 1.600,-2.600,-2.900,-- 25 v. H. zzgl . 420,-- Euro 6.3.2 6.3.2 86,-- Euro 0,06 Euro 0,02 Euro Update (nach 1 Jahr / jährliche Lieferung) Economy: Gebäude, Flurstücksgrenzen (ohne Flurstücksnummern), 950,-- Euro 800,-- Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 13 Business: Richtwerte: Topographie, Verwaltungseinheiten, Adressen wie Economy inkl. Flurstücksnummern und Baulinien wie Business inkl. Bodenrichtwerte Zusatzlizenz (Economy, Business, Richtwerte) Profi-Option: eigene Grafik erfassen, Farben ändern 6.3.3 1450,-- Euro 1650,-- Euro je 25 v. H. zzgl . 50,-- Euro je 1000,-- Euro 25 v. H. Luftbildoption (nur in Verbindung mit Ziffer 6.3.1 oder Ziffer 6.3.2) Luftbilder für Stadtgebiet Zusatzlizenz 7 Wiederholte Abgabe von flächendeckend vorliegenden Datenbeständen auf Datenträger Bei Abschluss einer Vereinbarung mit jährlichem Update (wiederholter Abgabe) wird jährlich eine Gebühr erhoben, die sich aus der Zahl der im vereinbarten Gebiet zur Verfügung stehenden Verrechnungseinheiten (km2, Flurstücksobjekte bzw. Datensätze) ergibt. Die Abgabe kann nur in Verbindung mit Ziffer 12 Nutzungsentgelte erfolgen. 7 Historische Luftbilder und Karten aus dem Archiv Vektordaten, die bereits einmal zur Verfügung standen Digitale Stadtgrundkarte (Vektordaten) auf Objektbasis (Verrechnungseinheit Flurstücksobjekt) 7.1.1.1 Flurstücksobjekte, die bereits einmal zur Verfügung standen Grundgebühr zusätzlich je Flurstück - für das 1. bis 500. Flurstück - für das 501. bis 5.000. Flurstück - für das 5.001. bis 20.000. Flurstück - für das 20.001. bis 100.000. Flurstück - ab dem 100.001. Flurstück 7.1.1.2 Objektbereiche: Gebäude- und Topografieobjekte, die bereits einmal zur Verfügung standen 100 % aus der nach Ziffer 7.1.1.1 errechneten Gebühr Objektbereiche: Bauliniengefüge und geplante Gebäude, die bereits einmal 7.1.1.3 zur Verfügung standen 100 % aus der nach Ziffer 7.1.1.1 errechneten Gebühr 7.1 7.1.1 7.1 100,-- Euro 0,50 Euro 0,20 Euro 0,10 Euro 0,08 Euro 0,05 Euro Auskünfte Für die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte werden Gebühren nach dem Zeitaufwand nach Ziffer 2 erhoben. 7.2 7.2 Sonstige digitale Datenbestände, die bereits einmal zur Verfügung standen Bei Abschluss einer Vereinbarung mit jährlichem Update wird auf die Kosten nach Ziffer 6 eine Ermäßigung gewährt in Höhe von Die Gebühr beträgt jedoch jährlich mindestens Analoge und digitale Kopien 50 v.H. 50,-- Euro 1.300,-1.450,-- Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 14 Kopien bzw. Auszüge von historischen Karten und Luftbildern werden nach Ziffer 8 berechnet. 8. Städtische Katenwerke und Luftbilder: Analoge und digitale Auszüge 8. Analoge und digitale Auszüge aus den Städtischen Kartenwerken, Luftbildern und Datenbanken 8.1 Analoge Auszüge auf Papier, Transparent bzw. Folie, Präsentationspapier 8.1 Analoge Auszüge auf Papier 8.1.1.2 Erstfertigung Transparent, Folie oder Präsentationspapier wie Ziffer 8.1.1.1 zuzüglich 100 v.H. 8.1.1.3 Mehrfertigung Papier DIN A 4 DIN A 3 DIN A 2 DIN A 1 DIN A 0 8.1.1.4 Mehrfertigung Transparent, Folie oder Präsentationspapier wie Ziffer 8.1.1.3 zuzüglich 8.1.1 2,20 Euro 3,30 Euro 5,50 Euro 11,-- Euro 16,50 Euro 100 v.H. Standardausgabe - Planauskunft nach Plotmusterbuch (jeweils 1. Plan) Die Gebühr bemisst sich nach Größe und Inhalt des Endprodukts. Mehrfertigungen können nur dann in Ansatz gebracht werden, wenn gleichzeitig eine Erstfertigung erstellt wird. geeignet für die Darstellung im Maßstab Stadtgrundkarte 1: 500 bis 1:10.000 Amtlicher Stadtplan 1:15.000 bis 1:25.000 Übersichtskarten ab 1:25.000 Luftbilder, Bebauungspläne DIN A4 DIN A3 DIN A2 DIN A1 DIN A0 Aufpreis für Sondermedien wie Transparent, Folie, Präsentationspapier zzgl etc. . 8.1.2 Sonderanfertigung nach Kundenwunsch: Inhalt und Ausführung abweichend vom definierten Standard des Plotmusterbuchs Sonderanfertigungen sind Auszüge die nicht unter Ziffer 8.1.1 (Standardausgabe - Planauskunft) fallen. Die Gebühr bemisst sich nach der Größe des Endprodukts. Mehrfertigungen können nur dann in Ansatz gebracht werden, wenn gleichzeitig eine Erstfertigung erstellt wird. 19,50 Euro 25,-- Euro 33,-- Euro 55,-- Euro 82,-- Euro 10 v. H. Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 15 Personal- und Sachkosten für die nach Kundenauftrag erforderlichen Arbeiten am CAD/GIS/3D-Arbeitsplatz und die Entwicklungskosten werden zusätzlich nach dem Zeitaufwand abgerechnet. 8.1.2.1 Grundpreis Erstfertigung Papier DIN A 4 DIN A 3 DIN A 2 DIN A 1 DIN A 0 Zuschläge, Mehrfertigungen 8.1.2.2 Zuschlag für Transparent, Folie oder Präsentationspapier pro Medium DIN A 4 DIN A 3 DIN A 2 DIN A 1 DIN A 0 Mehrfertigung Papier DIN A 4 DIN A 3 DIN A 2 DIN A 1 DIN A 0 8.1.2 43,-- Euro 65,-- Euro 81,-- Euro 125,- Euro 165,-- Euro 8,50 Euro 12,50 Euro 16,-- Euro 25,-- Euro 33,-- Euro 2,20 Euro 3,30 Euro 5,50 Euro 11,-- Euro 16,50 Euro Sonderanfertigung nach Kundenwunsch Sonderanfertigungen sind Auszüge, die nicht unter Ziffer 8.1.1 (Standardausgabe - Planauskunft) fallen. D.h. Inhalt und / oder Ausführung weichen vom definierten Standard des Plotmusterbuchs ab. Die Gebühren bemessen sich nach Ziffer 8.1.1 – je nach Aufwand wird ein Zuschlag nach Ziffer 2 berechnet. 8.1.3 Mehrfertigung (Kopie) – nur in Verbindung mit Ziffer 8.1.1. oder Ziffer 8.1.2 DIN A4 DIN A3 DIN A2 DIN A1 DIN A0 je je je je je 2,50 Euro 3,50 Euro 7,-- Euro 12,-- Euro 18,-- Euro Aufpreis für Sondermedien wie Transparent, Folie, Präsentationspapier zzgl etc. . 50 v.H. 8.2 Digitale Auszüge in Rasterformaten Die Abgabe kann nur in Verbindung mit Ziffer 12 Nutzungsentgelte erfolgen 8.2 Digitale Auszüge in Bild- und Publikationsformaten (z.B.: TIF, JPG, PDF u.a. auf Nachfrage) inkl. analoge Vervielfältigung / Veröffentlichung bis zu 20 Exemplaren inkl. Veröffentlichung im Internet für eigene Zwecke – z.B. Anfahrtsskizzen, Exposé etc. Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 16 Nutzungshinweise und weitergehende Nutzungsrechte siehe Ziffer 9 8.2.1 Standardausgabe - Planauskunft im Rasterformat wir Erstfertigung nach Ziffer 8.1.1 8.2.1 Standardausgabe - Planauskunft nach Plotmusterbuch (jeweils 1. Plan) Die Gebühr bemisst sich nach Größe und Inhalt des Endprodukts. Stadtgrundkarte Amtlicher Stadtplan Übersichtskarten Luftbilder, Bebauungspläne geeignet für die Darstellung im Maßstab 1: 500 bis 1:10.000 1:15.000 bis 1:25.000 ab 1:25.000 bis zu 10 MegaPixel (z. B. 4000 x 2500) geeignet für DIN A 4 bei 300 dpi bis zu 20 MegaPixel (z. B. 5000 x 4000) geeignet für DIN A 3 bei 300 dpi bis zu 40 MegaPixel (z. B. 8000 x 5000) geeignet für DIN A 2 bei 300 dpi bis zu 80 MegaPixel (z. B. 10000 x 8000) geeignet für DIN A 1 bei 300 dpi bis zu150 MegaPixel (z. B.15000 x 10000) geeignet für DIN A 0 bei 300 dpi Georeferenzierung (z.B. TIFF + TFW) 8.2.2 Sonderanfertigung nach Kundenwunsch im Rasterformat: Inhalt und Ausführung abweichend vom definierterten Standard (Plotmusterbuch): wie Erstfertigung nach Ziffer 8.1.2 8.2.2 Sonderanfertigung nach Kundenwunsch 25,-- Euro 30,-- Euro 50,-- Euro 75,-- Euro 110,-- Euro zzgl . 10. v. H. Sonderanfertigungen sind Auszüge, die nicht unter Ziffer 8.2.1 (Standardausgabe - Planauskunft) fallen. Inhalt und / oder Ausführung weichen vom definierten Standard des Plotmusterbuchs ab. Die Gebühren bemessen sich nach Aufwand (Ziffer 8.2.1 – zuzüglich eines Zuschlags nach Ziffer 2.1) 8.3 8.3.1 8.3.2 8.3 Digitale Auszüge im Vektorformat: DXF-Auszüge aus der Digitalen Stadtgrundkarte Erstabgabe Flächen bis zu 2 ha Zuschlag für jeden weiteren ha Wiederholte Abgabe Flächen bis zu 2 ha Zuschlag für jeden weiteren ha Digitale Auszüge im Vektorformat in CAD- und GIS-Formaten (z.B. DXF, DWG, SHP, 3DS u.a. auf Nachfrage) Auszüge aus der Digitalen Stadtgrundkarte (2D) und dem 3D- 86,-- Euro 16,-- Euro 86,-- Euro 8,-- Euro Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 17 Datenbestand inkl. analoge Vervielfältigung / Veröffentlichung bis zu 20 Exemplaren inkl. Veröffentlichung im Internet für eigene Zwecke – z.B. Anfahrtsskizzen, Exposé etc. Nutzungshinweise und weitergehende Nutzungsrechte siehe Ziffer 9 Grundgebühr inkl. 2 ha Zuschlag für jeden weiteren ha 9 Städtische Kartenwerke: Druckausgaben und CD-ROM 9 Nutzungsentgelte für Kartenwerke und Datenbestände je 90,-- Euro 17,-- Euro Geodaten – d.h. Kartenwerke, Luftbilder, Adressen, Auskunftssysteme etc. – sind unabhängig vom Medium (Papier, Datenträger, Internet etc.) urheberrechtlich geschützt. Für die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe dieser Erzeugnisse sind Gebühren zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn diese Erzeugnisse durch den Bewerber einer Bearbeitung unterzogen werden. In jedem Fall ist die Herkunft der hinterlegten Daten klar zu kennzeichnen. 9.1 9.1 Druckausgaben Stadtplan: Basisplan ungefaltet Übersichtskarte (Druckausgabe) Die Höhe des vom jeweiligen Einzelfall abhängigen Entgelts wird auf Anfrage ermittelt und in den zu vereinbarenden Überlassungsbedingungen festgelegt. Beispiele: Mehrfach- bzw. Mehrplatznutzung innerhalb einer Institution, Druckerzeugnisse, Veröffentlichung im Internet etc. Digitale Karten und Daten auf CD-ROM GEOINFO-KOMMUNAL - Ausgabe nur für stadtinterne Zwecke Digitale Stadtgrundkarte, Rasterstadtplan, Rasterübersichtsplan incl. Angaben über städtisches Eigentum, Baulinien, Baugenehmigungen, Stadtbezirks-, Bezirksteil-, Viertels- und Baublockeinteilung GGD-Angaben (Auswahl) incl. Aufruf nach Einzeladressen bzw. Flurstücken Monatliche Lieferung: 9.2.1.1 Jahrespreis pro Referat (Hoheitsverwaltung) bzw. Eigenbetrieb Der Nutzungsfaktor für die einzelnen Referate wird je nach Nutzungsintensität in Vereinbarung festgelegt. bei geringer Nutzung bei durchschnittlicher Nutzung bei hoher Nutzung 9.2.1.2 Bei fehlender Serveranbindung wird zusätzlich jede CD-ROM nach Ziffer 9.2.2.3 berechnet. 9.2.2 GEOINFO MÜNCHEN - Ausgabe für externe Zwecke Erstlieferung GEOINFO-ECONOMY (ohne Flurstücksnummer) 9,80 Euro 8,50 Euro Gebühr nach Vereinbarung 9.2 9.2.1 15338,76 Euro x Nutzungsfaktor 0,50 1,00 2,50 1.600,-- Euro 2.600,-- Euro 86,-- Euro 16,-- Euro Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 18 Erstlieferung GEOINFO-BUSINESS (mit Flurstücksnummern, Baulinien) Erstlieferung GEOINFO-BUSINESS (mit Flurstücksnummern, Baulinien) + Bodenrichtwerte 2.900,-- Euro 9.2.2.1 Optionen: 9.2.2.2 9.2.2.3 9.2.3 9.2.3.1 9.2.3.2 9.2 Erstlieferung Aufruf nach Einzeladressen und Flurstücksnummern Erstlieferung Orthofotos-, GeoInfo-Luftbilder Erstlieferung Software GAUSZ-professional Updatelieferungen: Updatelieferung einmal jährlich GEOINFO-ECONOMY Updatelieferung einmal jährlich GEOINFO-BUSINESS Updatelieferung einmal jährlich GEOINFO-BUSINESS + Bodenrichtwerte optional: Updatelieferung Aufruf nach Einzeladressen und Flurstücksnummern Update Software GAUSZ-professional/Jahr Abgabe Zusatzlizenzen je Lizenz 25 v.H. der Gebühren nach Ziffer 9.2.2 zuzüglich jede zusätzliche CD-ROM Digitaler Stadtplan Digitaler Stadtplan Light-Version auf CD-ROM Vektorstadtplan, Rasterübersichtsplan incl. Aufruf nach Straßen und Programm GAUSZ-Light Digitaler Stadtplan Light (erweitertes Stadtgebiet) Digitaler Stadtplan Light (mit Region) 1. CD-ROM 2. - 10. CD-ROM ab 11. CD-ROM Digitaler Stadtplan Professional-Version auf CD-ROM Vektorstadtplan, Rasterübersichtsplan incl. Aufruf nach Adressen und Programm GAUSZ-Professional, erweitertes Stadtgebiet mit Region Erstabgabe Erstlizenz Erstabgabe Zusatzlizenz Update Erstlizenz Update Zusatzlizenz Private und nicht kommerziell genutzte Kopien sind bis zu einer Auflagenhöhe von 100 Stück bzw. Veröffentlichung im Internet 9.3 Amtlicher Stadtplan für Anfahrtsskizzen, Exposé etc. 9.3.1 Online und Offline Nutzung von Links bzw. Screenshots für die kommerzielle Verwendung (Exposé, Flyer u.ä. werbetechnische Verwendungen) Nutzung von Kartenausschnitten (Screenshots, referenzierte Links etc.) bis DIN A5 in Druckwerken bis 800 x 600 Pixel in Onlineangeboten bis zu einer Gesamtauflagenhöhe pro 100 Stück und pro Jahr 9.3.2 Online-Verlinkung auf eine Adresse oder Position im Online-Stadtplan für nicht kommerzielle Nutzung. Die Nutzung von Links und statischen Screenshots, die die Größe 800 x 600 Pixel nicht überschreiten, ist kostenlos. In jedem Fall ist die Quelle anzugeben. Bei statischen Bildern (Screenshots) ist der Stand (Jahr) und der Link zur Homepage (www.stadtvermessung-muenchen.de) 260,-- Euro 1.000,-- Euro 420,-- Euro 800,-- Euro 1.300,-- Euro 1.450,-- Euro 130,-- Euro 50,-- Euro 50,- Euro 14,80 Euro 110,-- Euro 55,-- Euro 40,-- Euro 1.100,-- Euro 275,-- Euro 550,-- Euro 137,50 Euro gebührenfrei 90,-- Euro gebührenfrei Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 19 anzugeben. Historische Luftbilder und Karten Auskünfte Für die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte werden Gebühren nach dem Zeitaufwand nach Ziffer 2 erhoben. Für einfache Kopien aus dem Luftbilder- und Kartenbestand werden formatunabhängig erhoben: Auszüge aus Luftbildern 10.2 Für Luftbildausschnitte sowie für Vergrößerungen bzw. Verkleinerungen werden neben der Gebühr nach Ziffer 10.1 der Reproduktionsaufwand nach Ziffer 11.1 erhoben. Abgabe von vervielfältigungsfähigen Unterlagen (z.B. transparentes Material, Scanunterlagen und Daten) Zuschlag Die Abgabe kann nur in Verbindung mit Ziffer 12 (Nutzungsentgelte) erfolgen. Reproduktion 11. Fotografische Kopien oder Vergrößerungen 11.1 11.1.1 schwarz/weiß-Anfertigungen auf Fotopapier 24 x 30 cm 30 x 40 cm 40 x 50 cm 50 x 60 cm 11.1.2 farbige Anfertigungen auf Fotopapier bis 24 x 30 cm bis 30 x 40 cm bis 40 x 50 cm bis 50 x 60 cm Scanund Plotarbeiten 11.2 DIN A 4 23,-- Euro DIN A 3 25,-- Euro DIN A 2 DIN A 1 DIN A 0 Bei Plotarbeiten Zuschläge nach Ziffer 8.1.2.2. Bei Scanarbeiten werden Serien mit gleicher Grundeinstellung ab dem zweiten Scan wie Mehrfertigungen nach Ziffer 8.1.2.2 verrechnet. Zusätzlich erforderliche Arbeiten (z.B. Bildbearbeitung) werden nach Zeitaufwand nach Ziffer 2 in Rechnung gestellt. Nutzungsentgelte 12. Internet-Links auf den Amtlichen Stadtplan im Internet 12.1 Link mit Koordinaten (Georeferenzierung) Die Höhe des Entgelts für die Mitteilung und Nutzung der Koordinaten wird im Einzelfall vereinbart. Kartenwerke und Datenbestände 12.2 Die Kartenwerke, Luftbilder und CD-ROMs sind urheberechtlich geschützt. Für die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe dieser Erzeugnisse sind Gebühren zu entrichten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn diese Erzeugnisse durch den Bewerber einer Bearbeitung unterzogen werden. Die Vervielfältigung für eigene nicht gewerbliche Zwecke ist gebührenfrei. Die Höhe des vom jeweiligen Einzelfall abhängigen Entgelts wird auf Anfrage ermittelt und in den zu vereinbarenden Überlassungs bedingungen festgelegt. Luftbilder (Senkrechtaufnahmen) 12.3 Einfache Vervielfältigung in nicht transparenter Form je verwendetes Originalluftbild zuzüglich Auslagen für die fototechnische Bearbeitung Verwendung für fotogrammetische Auswertungen, Interpretationen oder Veröffentlichungen je verwendetes Originalluftbild Euro 10. 10.1 6,-- Euro 200 v.H. 21,-- Euro 26,50 Euro 35,-- Euro 37,50 Euro 37,50 Euro 43,-- Euro 53,50 Euro 64,-- Euro 23,-- Euro 25,-- Euro 27,-- Euro 29,-- Euro 31,-- Euro 6,-- Euro 30,-- Euro Anlage 3 (Gebührenvergleich) Seite 20